Nr. 229 EMes Blatt Sonntag den 3«. September 150. Jahrgang I«G« Gießener Anzeiger General-Anzeiger Bezugspreis vrerteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Psg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahrs, mit Bestellgeld. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In« und Auslände» nehmen Anzeigen für dm Gießmer Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den rfolgenben Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Mamitienvrätter «erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wSchtl. 4 mal beigelegt. Amts- unb Anzeigeblatt für den Ureis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schutstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Betr.: Die Maul- und Klauenseuche zu Langsdorf und Lich. Die Märkte zu Langsdorf am 8. Oktober und Lich am 1. Oktober werden wegen der in beiden Orten mud Umgebung ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche hiermit verboten. Gießen, 28. September 1900. Großherzoglhchies Kreisamt Gießen. v. Bechtvld. Bekanntmachung. Betr.: Die Maul- und Klauenseuche zu Hungen. In Hungen ist die Maul- und Klauenseuche in einem Gehöfte auSgebrochen und Gehöstesperre verfügt "worden. Gießen, den 29. September 1900. Großherzogliches Kreis amt Gießen. __________________v. Bechtold.__________________ Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. Nachdem in mehreren Orteck unseres Kreises durch Händler vom Gießener Viehmarkt die Maul- und Klauenseuche eingeschleppt worden ist, ordnen wir gemäß § 6 deS MiuisterialausschreibenS vom 3, Juli 1897 hiermit bis auf weiteres folgendes an: 1. Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, welche aus den Kreisen Biedenkopf, Marburg, Kirchhain, Wetzlar, Alsfeld, Schotten, Friedberg, Büdingen eingeführt oder auf Viehmärkten, insbesondere aus Schlachtviehmärkten, an» -gekauft wurden und nicht zum Zweck sofortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privat-SchlachthauS übergesührt werden, müffen an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Einführung in den Kreis Gießen oder nach ihrer Wegbringung von dem Viehmarkte zuerst eingestellt werden, mindestens 7 Tage verbleiben und dürfen denselben innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablauf der 7tägigen Quarantäne) nur verlassen, wenn sie innerhalb jener Zeit nach dem Zeugnis des Kreisveterinärarztes keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt haben. Selbstverständlich ist, daß alle Tiere der genannten Arten, welche mit den der Sperre unterstehenden während der Zeit derselben zusammen in einem Gehöft untergebracht stnd, denselben Vorschriften unterliegen. 2. Alle Tiere, welche den unter Ziffer 1 vorgeschrie- denen Maßnahmen unterworfen sind, müssen unverzüglich der Ortspolizeibehörde und von dieser dem Kreisveterinäramte angemeldet werden, welch' letzteres über diese Anmeldungen eine Liste zu führen hat. Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unterworfenen Tieres ein kreisveterinärärztliches Zeugnis (Ziffer 1) verlangt, so hat die Requsition des Kreisveterinärarztes durch die OrtSpolizei- behörde zu erfolgen. 3. Die durch die vorstehenden Maßnahmen entstehenden Tagegelder für die dadurch veranlaßten Reisen deS Kreisveterinärarztes werden auf die Polizeikasse übernommen; die Hälfte derselben ist aber von dem Besitzer wieder zu ersetzen. Für die Ausstellung des Zeugnisses ist keine Gebühr zu entrichten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht die in § 328 des ReichSstrafsgesetzbuchs bezeichnete Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Gießen, den 28. September 1900. - .Großherzogliches Kreis amt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ringelshausen. Mittwoch, 3. Oktober l. Js. findet die Neberweisung der neuen Grundstücke und die Versteigerung der Maffe- grundstücke an Ort und Stelle statt. Zusammenkunft vormittags 9‘/2 Uhr am Hofgut Ringelshausen, woselbst auch die Versteigerungsbedmgungen bekannt gegeben werden. Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Meliorationsarbeiten können aus den überwiesenen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden. 2. Eigentumsveränderungen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen und Gruben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden, müffen die neuen Eigentümer dulden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet, bezw. zugeschrieben. 3. Wegen Aberntung der Feldfrüchte find die Fristen maßgebend, welche beim Ueberweisungstermin verkündet werden. Friedberg, 26. September 1900. Der Großh. Bereinigungskommissär. S ü f f e r t, Regierungsrat. Bekanntmachung. In Lich ist eine Sladtsernsprecheinrichtung, verbunden mit öffentlicher Sprechstelle hergestellt worden, welche am 1. Oktober in Betrieb genommen werden wird. Darmstadt, 26. September 1900. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Holseld. Jugend und Verbrechen. Gießen, 29. September 1900. Die Zunahme der Beteiligung der Jugend am Verbrechen ist eine unleugbare Thatsache. Klagen darüber kehren von Zeit zu Zeit in den Parlamenten, in der Presse, in den Versammlungen verschiedener Vereine regelmäßig wieder. Wenn wir nur wenige Nummern unserer Zeitung durchblättern, dann kommen wir zu einem so erstaunlichen' als erschreckenden Resultat, obgleich wir davon überzeugt sind, baß unsere Meldungen, trotz unserer angestrengten Bemühungen, nichts Bemerkenswertes in unserem Verbreitungsbezirk uns entgehen zu lassen, noch kein vollkommenes Bild der Sache geben. Wir schlagen nurunsereSeptember nummern nach, und finden an Berichten über Jugendverbrechen folgendes: Am Sonntag, dem 23. September (Nr. 228, II) verletzten drei Burschen aus Dorn-Assenheim einen jungen Mann aus Niederslorstadt lebensgefährlich durch Messerstiche. An demselben Tage (Nr. 226, II) versetzten gelegentlich der Kirchweih in Saasen Burschen aus Göbelnrod einem Saasener jungen Manne einen Messerstich in den Unterleib, an dessen Folgen er am 25. in der Gießener Klinik starb. In Nr. 225, III war zu lesen: Wegen Körperverletzung wurde am 21. September von der hiesigen Strafkammer Wilh. Franke aus O b e r - M ö r l e n zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und Zahlung von 147,70 Mk. .Geldbuße verurteilt, weil er am 13. März, am Tage der Musterung in Friedberg, aus einer Wirtschaft kommend, ohne jeden Anlaß den gleich ihm gestellungspflichtigen Hch. Gröninger aus Ockstadt und dessen ihm zu Hilfe eilende Mutter mit seinem Stock zu Boden geschlagen hatte, sodaß sie 16 bezw. 3 Tage arbeitsunfähig waren. Aus Leidhecken wurde uns vom 9. September berichtet: Zwei Brüder gerieten gelegent- der Kirchweih in Streit; der jüngere zog das Messer, stach seinem Bruder in den Arm, schlitzte einem andern Burschen den Bauch auf, der in der Klinik starb, und verletzte noch einen dritten. Aus Großen-Linden schrieb man uns lenbWöom & September: Ein Schusteroeselle stach ein ein anderen mit einem Schusterknerp unmittelbar unter dem Lrerzen in die Brust, sodaß er in die Gießener Klinik überführt werden mußte. An anderer Stelle unseres heutigen Blattes berichten wir von einer sehr erheblichen studentischen Rohheit, wie sie leider nicht gar so selten und nicht nur in Greifswald vorkommt. Wir erinnern nur an die häßlichen Vor- qänae in Mainz bei Gelegenheit des Gutenberg- f e st e s eine Angelegenheit, die infolge der von uns seinerzeit mitgeteilten wunderlichen Erklärung des R e k t o r a t s der Darmstädter Hochschule noch keineswegs als erledigt betrachtet werden kann. Derartige Thatsachen geben wahrlich ernsthaft zu denken! Der Einwurf, daß die in der letzten Zeit erheblich vervollkommnete Berichterstattung unseres Blattes ein ganz besonders schwarzes Bild uns liefert, ist hinfällig. Das lehrt die Statistik, die unwiderleglich zeigt, daß die Beteiligung der Jugend an Verbrechen stetig zunimmt. So waren von sämtlichen wegen Vergehens und Verbrechens gegen die Reichsgesetze Verurteilten 1896 9,70 Prozent, 1897 9,8 Prozent und 1898 10 Prozent Jugendliche, d. h. Personen zwischen 12 und Jahren. Das .ist ein sehr hoher Prozentsatz, besonders wenn man bedenkt, daß viele angeklagte Jugendliche trotz ihrer thatsächlichen Ueberfüh- rung doch freigesprochen werden, weil das Gericht annimmt,d> aß ihnen bei Begehung der That die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht gefehlt hak. Die Beteiligung der Jugend am Verbrechen ist einer der wichtigsten Punkte der ganzen Kriminalpolitik, denn nur wenige verurteilte Jugendliche geraten später auf einen besseren Weg. Wer sich in seiner Jugend schon an schweren Verbrechen beteiligt, der gerät gewöhnlich immer tiefer in den Sumpf des Verbrechens und (kommt aus; dem Zuchthause nur mit geringen Unterbrechungen wieder heraus. Deshalb hat man der Ausbildung des.Zwangserziehungswesens eine immer größere Sorgfalt gewidmet. Mit Recht hat man erkannt, daß bei vielen Verbrecher-Individuen der Ursprung des Lasters in der fehlerhaften Erziehung liegt und daß, wo die Familienverhältnisse es an Erziehung fehlen lassen, der Staat die Verpflichtung hat, einzugreifen und eine Zwangserziehung anzuordnen. Heber einen eklqtanten Fall, in dem Eltern ihr leibliches Kind durch eigene Rohheit zum Selbstmorde getrieben haben, berichten wir heute unter der Rubrik„Ver- mischtes" aus Breslau. Hier trifft vielleicht die Nachbarn und die dortige Polizei der Vorwurf, daß sie es unterlassen haben, einzugreifen, da anzunehmen ist, daß die Mißhandlungen des Kindes durch die Eltern häufig sich zugetragen haben und zu öffentlicher Kenntnis schon vorher gelangt sind. Hier hätte die Zwangserziehung vielleicht noch rechtzeitig eingreifen können. Gewiß werden auch durch diese Erziehung nicht alle Jugendlichen gebessert und behütet, aber es gelingt doch, auf diese Weise eine ganze Reihe von Personen auf einen besseren Weg zu bringen. Jedenfalls empfiehlt sich für Kinder erzieherische Behandlung von feiten des Staates weit besser, als die rein kriminalistische. Wir wollen uns in weiterem mit den Verbrechen der Kinder befassen und die oben erwähnten Rohheiten Heranwachsender Burschen außer Betracht lassen. Gegenüber der Bestrafung von Kinderverbrechen tritt in jüngster Zeit u. E. mit Recht die Forderung heran, daß die Grenze der Straf mündigkeiterhöht werde. Nach unserer heutigen Gesetzgebung sind straflos bloß die Kinder unter 12 Jahren. Dagegen können die Personen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahre bestraft werden, wenn sie die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht besitzen. Wenn die Strafen der Jugendlichen auch weniger streng sind als die der vollkommen strafmündigen Personen, so sind es doch kriminelle Strafen, wie bei jenen. Besitzt ein Jugendlicher die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht, so ist er freizusprechen, doch ist in dem Urteile zu bestimmen, ob er seiner Familie überwiesen ober in eine Erziehungs- ober Besserungsanstalt gebracht werben soll; in ber Anstalt ist er so lange zu behalten, alsd ie ber Anstalt vorgesetzte Verwaltungsbehörbe solches für erforderlich erachtet, jeboch nicht über bas .vollendete 20. Lebensjahr. 9hni ist einmal sehr zweifelhaft, das Vorhandensein der fraglichen Erkenntnis bei einem Kinde von 12 und 13 Jahren. Meistens werden die Kinder wohl wissen, ß>aß. sie nicht stehlen dürfen. Mer will man wirklich so leicht entscheiden können, daß sie gewußt haben, sie setzen sich einer kriminellen Strafe aus, wenn sie etwas jvegnehmen? Oder daß die meisten Schulkinder nicht glauben, daß sie bloß einer Schulstrafe entgegensehen, falls es herauskommt? Nun geht freilich die Rechtsprechung des Reichsgerichts sehr weit in ber Annahme bes Vorhandenseins bieser Erkenntnis. Sie forbert gar nicht, baß ,bie Angeklagten wirklich gewußt haben, baß sie sich kriminell strafbar gemacht haben, sonbern es genügt, baß die Jugendlichen die Fähigkeit haben, die Strafbarkeit zu erkennen. Daß unter solchen Umständen leicht Kinder in das Gefängnis kommen können, ohne daü sie dies lnach der allgemeinen Anschauung des Volkes verdient haben, liegt auf {ber Hand. Dazu kommt ferner, baß es sich häufig bei solchen Delikten Jngenblicher um bloße Bubenstreiche, nicht aber üm einen Ausfluß verbrecherischer Triebe hanbelt. Bei 15- unb 16jährigen liegt bie Sache schon wesentlich anbers als bei 12- unb 13jährigen. Wie mancher spätere Ehrenmann unb Hüter ber Gerechtigkeit hat in seiner Jugend einen solchen Dummenjungenstreich begangen, ber ihn, falls er an bie richtige Abresse gekommen wäre, piit bem Gleridjt in Bekanntschaft gebracht" unb bamit sein ganzes späteres. Leben einfach vernichtet hätte. Das muß man sagen: Die Wirkung ber kriminellen Bestrafung von Schulkinbern ist in keiner Beziehung biejenige, bie man von der Bestrafung ersehnt. Ist ber Junge wirklich ber präbestinierte Verbrecher, so wird ihn der kurze Aufenthalt int Gefängnis gewiß nicht bessern. Einmal wirb er biesen als eine willkommene Unterbrechung seines alltäglichen Daseins ansehen, bann aber wirb pr leicht im Gefängnis Gelegenheit finben, seine Kenntnisse vom Verbrecherleben zu vertiefen unb auszubauen. 64ewtß ist man vielfach bestrebt, bie jugenblichen Verbrecher möglichst isoliert zu halten, aber trotzdem finden fr chgemig Gelegenheiten, bei denen diese mit einander ober .mit anderen Verbrechern in Verbindung treten können. Die Hieraus für die Zukunft der jugendlichen Sträflinge ^erwachsende Gefahr ist aber so groß, daß ftnan die Unterbringung von Schulkindern im Gefängnis für überaus bedenklich erklären muß. Hierbei darf nicht außer Acht gelassen werden, daß die Folgen einer Bestrafung für das spätere Fortkommen des Müdes meist weit größer sind, als die Tyat verdient und daß das Kind sich über diese schweren Folgen bei der Begehung der That gewiß nicht recht klar gewesen ist. Mit Rücksicht auf alle diese Folgen der Strafverbüßung ist urgn in dem größten Teil der deutschen Staaten schon seit mehreren Jahren dazu übergegangen, die Ginrichtung der bedingten Begnadigung auf solche jugcud- liche Uebelthäter in besonders ausgedehntem Maße zur Anwendung zu bringen. Aber einmal bildet dies überhaupt nur einen Ausweg und dann schafft dieses Verfahren die Thatsache der Bestrafung selbst doch nicht aus der Welt. Wegen eines DunnnenjungenstreicheS gilt der Betreffende doch als vorbestraft, und sein Leumund ist für das ganze Leben verpfuscht, denn bei unseren ausgezeichneten Straf- und anderen Registern begleitet ihn diehc Vorstrafe überall hin, und er gilt stets nicht mehr als unbestraft. Deshalb ist es wünschenswert, daß die Strafmündigkeit nicht mehr mit dem unvollendeten, sondern mit dein vollendeten 14. Lebensjahre eintritt. Eine derartige Aenderung des Strafgesetzbuches ist schon verschiedentlich vorgeschlagen und insbesondere von der kriminalistischen Vereinigung gefordert worden. Auch die Regierung steht dieser Aenderung nicht unsympathisch gegenüber. Sie hatte bisher aber das Bedenken, ob in allen deutschen Bundesstaaten die Bestimmungen über die Zwangserziehung derartig sind, daß ein solcher Schritt ohne Bedenken gewagt werden kann. Denn das ist allerdings richtig, das; nur dann die Grenze des Beginnes der Strafmündigkeit in die Höhe gerückt werden kann, wenn hinreichend Fürsorge getragen ist für die Erziehung der 12—14jährigen Kinder, die bisher kriminell bestraft werden, künftig aber von der Strafe verschont bleiben sollen. Die einfachste Lösung dieser Frage bestände darin, daß das Reich die Zwangserziehung regelt. Diese Forderung ist auch schon wiederholt ausgestellt worden, aber bisher ein frommer Wunsch geblieben, wie die Forderung der reichsgesetzlichen Regelung des Strafvouzugs. Ohne Zweifel haben diese beiden Dinge gewisse Berührungspunkte miteinander. Wenn ein Reichsgesetz über den Strafvollzug zu stände käme, so würde offenbar auch ein Zwangscrziehungsgesetz keine besonderen Schwierigkeiten machen. So lange aber die Zwangserziehung lediglich von der Landesgesetzgebuüg geregelt wird, steht dem Reich ein unmittelbarer Ginfluß hier auch nicht zu. Es hat jedoch eine Reihe von Bundesstaaten, in erster Linie Preußen, aus Anlaß der Herstellung des bürgerlichen Gesetzbuches seine Zwangerziehungsgesetze einer Revision unterzogen und dabei auch schon die Hinaufsetzung der Grenze der Strafmündigkeit berücksichtigt. Nunmehr wird es hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis dieser Schritt erfolgt, der im Interesse der Strafrechtspflege durchaus geboten erscheint, ein Schritt, der dem Grundsätze entspringt, daß Schulkinder in erster Linie der Erziehung unterliegen. und nicht in das Gefängnis gesteckt werden sollen. Aus Stadt und Fand. Gießen, 29. September 1900. ** Warnung vor Schwindler. Die Staatsanwaltschaft Marburg warnt im Anzeigenteil dieses Blattes vor einem Schwindler, der in unserer Gegend zurzeit sein Wesen treibt. Er sendet an seine eigene Adresse Müller, Schumann usw. postlagernd eine Postkarte oder Telegramm, in dem ihm der Tod seiner Mutter angezeigt wird. Karte oder Telegramm zeigt er mildthätigen Personen vor und erschwindelt „Reisegeld in die Heimat". Am Donnerstag wurde er in Marburg verhaftet, ist aber aus dem Polizeigesängnis ausgebrochen. Sein genaues Signalement ist in der Bekanntmachung angegeben. *• In den städtischen Schulen ist das bereits von uns erwähnte, im Kaiserlichen Gesundheitsamte bearbeitete Tuberculose-Merkblatt in einer Anzahl von 2000 Exemplaren, die auf Kosten der Stadt bezogen sind, verteilt worden. Es ist anzuerkennen, daß man aus diese Weise Belehrung über das Wesen und die Entstehung der alljährlich Tausende, in den besten Jahren Stehende dahin- rafsenden Krankheit zu verbreiten sucht in Kreisen, in denen oft in Bezug auf Beobachtung der einfachsten Verhaltungsmaßregeln gesündigt wurde. Es ist zu wünschen, daß die in dem Merkblatt enthaltenen wertvollen Fingerzeige namentlich bei den Eltern der Schüler Verstäudnis finden und auch danach gehandelt wird. .** Stadttheater. Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß morgen das hiesige Stadttheater mit der Operettenposse „Die schöne Ungarin" eröffnet wird. ** Konzert. Wie im Inseratenteil angekündigt wird, findet morgen im großen Saal des Philosophenwaldrestaurants, dessen ganze Lokalitäten renoviert worden sind,ein KonzertunsererRegimentskapelle unter persönlicher Leitung des Musikdirektors Krauße mlt auserwähltem Programm statt. Feuerwehr. Donnerstag abend gegen 8 Uhr pand cm blinder Alarm für die beiden freiwilligen Wehren statt, ausgehend von der Wohnung des Branddirektors. Der Erfolg war ein recht günstiger; denn etwa 40 Minuten nach Beginn des Alarms waren beide Korps An dem supponierten Brandobjekt, der Bichlerschen Brauerei, angelangt, eine Zeit, die im Ernstfall schon um deswillen kleiner gewesen wäre, als dann von den Spiclleuten zu gleicher Zeit alarmiert worden wäre, während so der eine ettstl durch den andern aufmerksam gemacht wurde. Die Ucbung war, wie die des Sommers überhaupt, recht gut besucht. Es zeigte fid; auch hier, daß die Brarkerei sich wenigstens für eine gewisse Zeit selbst schützen kann, obwohl sie an die städtische Wasserleitung nickst angeschlossen ist; auch sind die Gewinde an den Hydrantenstandröhren so eingerichtet, daß die Druck Schläuche der Feuerwehren daraus passen. *♦ Goethcvuud. Wie aus dem Inseratenteil ersichtlich, findet am Montag dem 8. Oktober in Darmstadt die Hauptversammlung des hessischen GoethebundeS statt, in der u. a. die Satzungen des Bundes zur Beratung stehen. *♦ Landeslotterie. Die Nachfrage nach Losen zu der mit der 1. Klasse am 8. Oktober beginnenden zweiten Lotterie ist so stark gewesen, daß die Lotterieverwaltung ihren Losbestand schon seit mehreren Wochen vollständig an die Kollekteure ausverkaust hat. Auch die Kollekteure haben teilweise schon jetzt nichts mehr abzugeben. Wer sich für die Lotterie interessiert, hat Gelegenheit, am Samstag den 6, Oktober nachmittags 3 Uhr im Saale des Schützen- Hoss zu Darmstadt der öffentlich und unter notarieller Kontrolle stattfindenden Einlegung der sämtlichen Losenummern beizuwohnen. Jedermann kann daselbst davon, daß sein Losnummer in das Nummerrad eingelegt wird, durch An- gäbe der Nummer und Beaugenscheinigung derselben bei der Einlegung sich leicht Ueberzeugung verschaffen. - 11- Klein-Linden, 28. September. Unsere Gemeinde, die sich anschickt, baulich Anschluß an Gießen zu finden, beabsichtigt, sicherem Vernehmen nach, sich an das Gießener Elektrizitätswerk anzuschließen. Es sollen bereits Verhandlungen eingeleitet sein. Da voraussichtlich mit dem 1. April die gesamten Gießener Bahnhofsanlagen, die sich weit in die Gemarkung Kleinlinden hineinziehen, durch das Gießener Elektrizitätswerk beleuchtet werden, ist das Pro- jekt ebenso erklärlich wie leicht ausführbar. Darmstadt, 28. September. Die Großherzogin traf heute vormittag 10 Uhr 32 Min. von Wolfsgarten hier ein, und nahm die Arbeits-Ausstellung in der Alice- schule in Augenschein. — Die Kronprinzessin von Rumänien und Prinzessin Elisabeth sind gestern nachmittag mit Gefolge von Wolfsgarten nach Koburg abgereist. — Vor Eintritt in die Tagesordnung der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung widmete Oberbürgermeister Morneweg dem Andenken des Prinzen Heinrich von Hessen einen warmen Nachruf, und die Versammlung ehrte das Andenken an den Verblichenen durch Erheben von den Sitzen. Kirchhain, 27. September. Der gestern gegen 6 Uhr hier eintrefsende Zug der Ohmthalbahn mußte 1 Kilometer vor hiesiger Station zum Stehen gebracht werden, da ein Stein von recht beträchtlichem Umfange und bedeutender Schwere auf das Geleise gewälzt worden war. Die Gefahr wurde von dem Maschinensührer noch rechtzeitig bemerkt, und so ein Unglück verhütet. Der Stein wurde von dem Zugpersonal beseitigt, und der Zug konnte nach einem Aufenthalt von 8 Minuten weitersahren. * * Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. In Werkel bei Fritzlar schlug der Blitz in ein mit Stroh- und Futtervorräten gefülltes Stallgebäude, das eingeäschert wurde. Das Feuer ergriff auch das Wohnhaus, das ausbrannte. Die Feuerwehren mußten sich auf den Schutz der Nachbarhäuser beschränken. — In Züschen wurde der 40 jährige Aufseher Herd vom Blitze erschlagen. Vermischtes. * Berlin, 28. September. Der Bildhauer Prof. Ludwig Manzcl wurde gestern vormittag an einer Haltestelle in der Leipzigerstrahe, als er einen Wagen der elektrischen Straßenbahn besteigen wollte, von einer Droschke angefahren und zu Boden geworfen, wobei pr leichte Verletzungen am linken Knie erlitt. — ßit der Veteranenstraße hat heute der 28jährige Damenschneider M e t t e r l i n g seine frühere Braut zu erschießen versucht, sich dann selber eine Kugel durch den Kopf gejagt und durch einen Sturz aus dem Fenster getötet. Das Mädchen wurde nur leicht verletzt. * Koblenz, 28. September. Von 4 2 Typhuskranken ist heute ein Artillerist gestorben. Die Epidemie herrscht nur beim zweiten und dritten Bataillon des 68. Regiments und dem Feld-Artillerie-Regiment. * Breslau, 28. September. Ein erschütternder Vorfall gibt zurzeit Anlaß zum Gespräch in Brockau bei Breslau. Dort wurde der 13jährige Schulknabe Büttner einige Tage vermißt, nachdem er sich wegen liebloser Behandlung aus dem Elternhause entfernt hatte. Später wurde dann die Leiche des unglücklichen Kindes aus den Schienen der Bahnstrecke Breslau-Brockau ausgefunden. Der Knabe hatte den Tod gesucht und sich vor einen Eisenbahnzug geworfen, der ihm den Kops vom Rumpfe trennte. Die Untersuchung hat ergeben, daß der Knabe von seinem Vater, dem Weichensteller Büttner, und auch vonseinerMutterbarbarischmißhandelt und hierdurch zum Selbstmord getrieben worden ist. Dieser Tage fand die Beerdigung des Knaben aus dem Bröckauer Kirchhof statt. Ein nach Tausenden zählendes Publikum war hierbei zugegen. Nur mit Mühe konnten die Büttner'schen Eheleute durch die Polizei davor geschützt werden, daß das Publikum an ihnen nicht Lynchjustiz übte. * Metz, 26. September. DerMörderdesPrie- sters Simon in Malgrange bei Nancy ist, tote tue „Metzer Ztg." meldet, verhaftet und geständig. Es ist ein fünfrmdzwcmzigjähriger Mensch namens tzelfcn- stein, der sich durch große Geldausgaben verdächtig dn achte. Er beabsichtigte zu stehlen und wurde zum Mörder, als sich sein Opfer zur Wehr setzte. Die Mordangelegenheit scheint sich, so schreibt die „Lothr. Ztg.", noch mehr verwickeln zu sollen. Die Polizei in Nancy verhaftete noch vier weitere Personen: den Restaurateur Scbalte, Mon-Desertstraße in Nancy, bei dem Helfenstein in Kost war, und dem er nach Verübung des Verbrechens 2000 Franken übergeben hatte, Emilie Hamel, die Geliebte Sebaltes, den Mater Sebaltes und endlich einen Tagelöhner, den Helfenstein nach dem Verbrechen zehrfrei gehalten hat. * G l a s g o w , 28. September. 13 Personen, die wegen Pc st Verdachts unter Beobachtung standen, sind entlassen. Im Mankenhaiise befinden sich noch 22 Erkrankte, 2 pestverdächtige Personen stehen unter BeobachtUM. Gerichtstag!. -l. Gießen, 28. September. (Strafkammer.) Nachdem zunächst die für heute anberaumte Verhandlung in der Strafsache gegen Johannes Röck er von Homberg a. d. Ohm wegen Unterschlagung vertagt Werder» mußte, weil der Angeklagte nach vorgelegtem ärztlichen Attest erkrankt ist, wird in die^ Verhandlung gegen den Maurer Ludwig Brück von Annerod eingetreten, dem ein Vergehen gegen § 112 Str.-G.--B. zur Last gelegt wird. Er hat am 18. Juni d. I. einem Soldaten der hiesigen Garnison, der einem Sergeanten auf dem Exerzierplatz auf dem Trieb zum Strafexerzieren überwiesen worden war, laut zugerufen: „Leg Dich doch hin!" In dieser Aufforderung erblickte die Anklagebehörde Witz das Gericht eine Aufreizung zur Nichtbefolgung eines dem Soldaten vor: seinem Vorgesetzten erteilten Befehls, also eine Verleitung zur Gehorsamsverweigerung, ein Verschulden, das den Angeklagten um so schwerer trifft, als! dieser selbst Reservist ist, ber betreffende Sergeant aber, wie jener selbst zugesteht, sich keinerlei Uebergriffe hatte zu schulden kommen lassen und der fragl. Vorfall sich in Gegenwart einer ganzen Reihe von Leuten zugetragen hatte. Unter Zubilligung mildernder Umstände, die durch den angetrunkenen Zustand des Angeklagten begründet werden, beantragt der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen; das Urteil lautet aus eine solche von einem Monat. — Die Strafkammer verhandelt nunmehr als Berufungsinstanz in der PrivatbeleidigungsNage des Johs. Schäfer gegen die Ehefrau Kunkel, beide von Burkhards, die in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht zu Ortenberg, freigesprochen worden war, weil die ihr zur Last gelegte Beleidigung nicht von der Angeklagten, sondern von deren Dienstmagd begangen worden war. Es muß also, da diese Thatsache auch heute erwiesen wird, die eingelegte Berufung kostenfällig verworfen werden. — Einen eigenartigen Verlaus nimmt die Verhandlung in der Strassache gegen den Wagnermeister Heinrich Meißner aus Hainchen, der von der ihm zur Last gelegten Vergehen im Sinne §§ 223, 223a und 241 ourch Urteil des Schöffengerichts Altenstadt, verkündet am 16. August d. I., freigesprochen worden war. Gegen dieses freisprechende Urteil hatte der Staatsanwalt Berufung eingelegt. Der Angeklagte wird beschuldigt, am Abend des 21. April d. Js. die 17 jährige Anna Loth, die damals- mit ihrer Dienstherrschaft in Hainchen wohnte, mit einem etwa drei Pfund schweren Stein gegen den rechten Arm geworfen und sie dadurch körperlich verletzt und an der Gesundheit geschädigt, dieselbe auch einige Tage vorher direkt, sowie ihrem Dienstherrn gegenüber mit schmählichen Schimpfnamen belegt und mit Totschlag bedroht zu haben. Wegen unentwirrbarer Widersprüche in den Zeugenaussagen beantragt der Staatsanwalt Aussetzung der Verhandlung, um zunächst behufs Aufklärung dec gröbsten Widersprüche anderweite Zeugen laden zu können. Dem Antrag wird durch gerichtlichen Beschluß Folge gegeben. Düsseldorf, 27. September. Vor der hiesigen Strafkammer gelangte heute das Schiffsunglück zur Aburteilung, das sich am Nachmittage des 11. Juli auf dem Rhein bei Wiesdorf (in der Nähe von Köln) durch Zusammenstoß eines Schraubendampfers mit einem Fährnachen zutrug, und bei welchem von den zehn Insassen des Bootes sieben, darunter der Fährmann selbst und drei seiner Söhne, ertranken. Wegen Außerachtlassung der ihm obliegenden Pflichten wurde der Kapitän , des Dampfers, Johann Heitger, zu einem Monat Gefängnis verurteilt. — Der Knecht Hubert Schillings hatte auf der Landstraße von Neuß nach M'Gladbach eine Dienstmagd zu vergewaltigen gesucht und, als sie sich wehrte, ihr fünf Revolverkugeln in den Kopf geschossen. Er wurde vom hiesigen Schwurgerichte zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt. Leipzig, 28. September. Das Landgericht Greifswald hat am 1. Mai den ßtud. med. Walther Grubel neben zwei Mitangeklagten, den Studenten Giese und Ruhe, wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. In der Nacht zum 3. Dezember gegen 2 Uhr sah der völlig nüchterne Dr. med. B. auf einer Straße in Greifswald eine Anzahl Studenten herankommen. Da es ihm klar war, daß sie stark angetrunken waren, bemühte er sich, mit ihnen nicht zu kollidieren und ging an das äußerste Ende des Trottoirs. Da aber die Studenten nebeneinander gingen und die ganze Breite deS Fußsteiges einnahmen, so kam es, daß er mit dem Flügelmanns etwas zusammenstieß. Die Studenten erblickten sofort darin eine Beleidigung und verlangten sofort die Karte des Dr. B. Dieser sagte ihnen, er habe keine Karte bei sich, er sei aber Dr. B. und wohne da und da. Dieses Verhalten erklärten die Studenten unter großem Lärm als unstudentisch, und plötzlich versetzte Giese dem Dr. B., ohne daß dieser ihn irgendwie gereizt oder beleidigt hätte, einen heftigen Faustschlag vor die Brust, während der Angeklagte Ruhe dem Arzt mit der Faust ins Gesicht schlug. Giese und Grubel schlugen dann noch mit dicken Stöcken auf den bestürzten Arzt ein, der sich seiner Angreifer nicht erwehren konnte. Das eine Auge des Dr. B. war derart verletzt worden, daß er sich neun Wochen lang in der Klinik behandeln lassen mußte. Da- Sehvermögen lief Gefahr zu verschwinden, es stellte sich aber allmälig wieder ein. Wer den Schlag ins Auge geführt hatte, konnte nicht festgestellt werden, das Gericht hat aber die Schuld hieran den Angeklagten Giese und Grubel, die mit Stöcken geschlagen hatten, beigemessen und mlldernde Umstände für ausgeschlossen erachtet. — Die von Grubel allein eingelegte Revision wurde von dem Reichsgericht verworfen. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom ÄS. September. Wechsel auf New-York zu 0.00-00. Fr&mie» auf Kredit per ult Okt. 2.30%, do. per E. Novbr. 3.25%, Diskonto-Kommandit per ult. Okt. 2.30%, d0« P®r ult Novbr. 3.25%, Lombarden per ult Okt. 0.85%, do. per ult. Novbr. 1.20%. Deutsche Bank 0.00%, . . Notierungen : Kroditaktlen 203.50-202.00, , Biakonto- Kommandit 167.90-20-00, Staatsbahn 141.20-140^90, Lombarden 25.30-50, Italiener 93.70, Spanier 71.80.00, Bpw*. Mexikaner 25.20, Bochumer 171-170-000.00 bz., Laura "0^0-1.20-190 50 bz > Zarpener 176.70-176.00 bz., Gelsenkirchen 187.10-000.00 bz., Pnvat-Dis- kOnt4i'A 2®/, Uhr: Kreditaktion 202-201 40-70-00 bz. Di.- kaüto-Kommandit 167.20-40-000.00 bz.,, Staatabahn 140.90-00 bz. r mborihn ok ka aa rß h Laura 000*00, Berliner Handelsgesell- B^häft OTOOO bz Sproz ’ Mexikaner 00.00 bz , 3proz. Portngieaen 00 00-00 bz, Ottemanbank 000.00 bz. Boehnmer 000.00 bz, Deutzohe Bank 000.00-000 bz., Harpener 175 80 bz. Getreide. A„ch in der nun abgelaufenen Woche hielt die feste Stimmung an; EM-n icinten ganz gute Kauflust und die Forderungen des Auslandes nach Weizen sind nach kleinen Schwankungen im Wochenlaufe Ä Ä V-N tzdh- "He »um Schluß der °crg°ng.n-n Benchts. veriode Roggen muhte im Presse etwas nachgeben, nachdem Ruß and seine gute Ernte jetzt reichlicher offeriert. Hafer ist unverändert. Futtergerste ist preishaltend, denn das Angebot voll Rußland und Rumänien ist infolge der geringeren Ernten ziemlich knapp. Braugerste ruhig. Maiü fest. Die heutigen Notierungen sind: Redwinter 2, Mk. 141 bis 142, Kansas 2 140,50 biS 142, Rumän. Weizen 138 bis 150, Südruff. Weizen 137 bis 153, Saxonska Weizen 142 bis 147, rufs. Roggen 107 bis 114, rufs. Futtergerste 104, rufs. Hafer 101 bis 118, amerikan. Hafer 105, Mixed Mais 99 per Tonne cif Rotterdam. Tabak. Wenngleich während der Vorwoche der Einkauf der neuen Ernte sich schon in überhastmder Weise vollzog, so wurde in der Berichtswoche hierin noch viel großartigeres geleistet. Trotz der Feiertage und ohne Rücksichten auf Qualitäten nahm man einfach was nur zu erreichen war „im Sturme". Die ganze „Tabakwelt" ist außer Rand und Band gekommen und betreibt den Einkauf mit einem Eifer, der auf einen sehr hohen Nutzen hievon schließen läßt. ES wird gar keine Rücksicht auf die Qualitäten des Gewächses, die doch in den vielen Gegenden und Orten eine grundverschiedene ist, genommen, man kaust einfach alles zusammen. Im Neckarthale ist die gesamte Ernte, Kleinigkeiten ausgenommen, bis zu 30 Mk. verkauft. Im badischen Oberlande war daS Treiben noch schlimmer, ohne Rücksicht, auf Hagelschlag oder ganzes Blatt, zahlte man die höchsten Preise, bis zu 36 Mk. Im Unterlande wurden die Orte Roth (verschlagen) von 25 biS 30 Mk., St. Leon zu 30 Mk. gekauft. Heddesheim in zwei Tagen zu 30 Mk. und höher, einige Partien etwas billiger genommen. In der Rheinpfalz sind mit Ausnahme einiger Orte teilweise verhagelt zu 30 Mk., Hatzenbühl und Erlenbach biS zu 34 Mk. verkauft. Ob bet diesen Preisen von einem Verdienst noch die Rede sein kann, bezweifeln wir, es wird momentan eben nicht gerechnet, doch werden die Fabrikanten im Frühjahre den Händlern schon die Augen öffnen. Obwohl sich einige größere Firmen beim Einkauf sehr reserviert verhielten, wurden sie eben doch m'tgerissm. In alten Tabaken liegt es nocb sehr ruhig. Pfälzer Rippen flau, lose feine 9 Mk., gebündelte 11 Mk. Hopfen. Der Markt in Nürnberg stand Anfang der Berichtswoche unter dem Etnfluffe der tsraeltttschen Feiertage, es entwickelte sich fast gar kein Geschäft. Die Zufuhren treffen täglich in großen Posten ein und sind eS hauptsächlich prima Sorten, die dem Markte mit Vorliebe entnommen werden. Im weiteren Verlaufe der Bertchtswoche entwickelte sich daS Geschäft sehr le haft und waren die jeweiligen Zufuhren rasch geräumt. Die Anfuhren in Fränkischer Ware fanden sehr rasch Liebhaber und wurden die Vorräte gerne zu Mk. 65—95 genommen. In Baden ist die Ernte nahezu aufgekauit und liegt das Geschäft infolgedessen sehr ruhig. Man zahlt Mk. 70—100. Württemberg wird lebhafter und dürfte über die Hälfte der Ernte zu Mk. 88—105 verkauft sein. Auch im Elsaß entwickelt sich der Handel etwas besser; eS wurde Mk. 75—100 bezahlt. BiehmLrkte. Die Israelitischen Festtage beeinflußten die Frequenz der Vteh- märkte sehr und auch das Geschäft hatte hierunter au leiden. Drr Antrieb an Großvieh war allenthalben ein befriedigender, doch konnte sich kein Geschäft entwickeln und beschränkte sich der Umsatz nur auf das Allernotwendigste. Prima Mastvieh besser beachtet und rasch abgesetzt. Milchkühe mehr beachtet und gekauft, dagegen konnte Jungvieh sich wenig beleben. Kälber sehr gefragt und rasch abgesetzt; Schweine, hauptsächlich fette Ware sehr gefragt, Läufer und Mtlchschwetne im Handel ziemlich schleppend. Schafe und Lämmer weniger beachtet. Die Umsätze waren im Allgemeinea nur mittelmäßig. Kohlen. ES notieren: Ruhr-Fettnuß Körnung I und II Mk. 270 biS Mk. 280, Nußschmiedekohlen Mk. 250 biS Mk. 260, Deutsche Anthractt-Nußkohlen Mk. 360 bi« 370, englische Anthracit-Nußkohlen Mk. 430 biS Mk. 440, Ruhr-Flammnuß Körnung I und II Mk. 260 biS Mk. 270, Ruhr - Flammnußkohlrn III Mk. 250 bis Mk. 260, Fettschrot Mk. 225 bis Mk. 235, Rubr-BruchcokS Mk. 360 bi« Mk. 380, AuSstebgrieS Mk. 170 bis Mk. 180. Alles per 10 To. ab Mannheim. Der immer weiter fallende Wafferstand des Rhein» macht eS bereit« notwendig, den direkten Bahndrzug ab Zeche auf- zunrhmen, wodurch die Kalamitäten noch verstärkt zu werden drohen. Kunst Md Wissenschaft. Albrecht II) aer. Am 28. September vor fünfzig Jahren nmrbe in Leipzig das Denkmal Thaers, des Refor mators der deutscheu Landwirtschaft, enthüllt. Es war nach einem Entwürfe von Rietschel in Dresden lauf Kosten der deutschen Land und Forstwirte ausgeftthrt worden. Albrecht Thaer wurde am 14. Mai 1752 zu Zelle geboren, studierte zu Göttingen Medizin und Philosophie und kvar dann in seiner Vaterstadt als Arzt thätig. Daneben bebaute er ein kleines Gut und gründete in Zelle die erste landwirtschaftliche Lehranstalt. Auch litterarisch, machte er sich durch verschiedene Schriften über Landwirtschaft bekannt. Jin Jahre 1804 folgte er einem Rufe nach Preußen, um zu Möglin bei Cüstrin eine landwirtschaftliche Lehranstalt zu errichten. Sein Werk „Grundsätze der rationellen Landwirtschaft" wurde in fa stalle europäischen Sprachen übersetzt. Bei der Reorganisation des preußischen Staats 1807 wurde er zum Staatsrat ernannt, in Welcher Eigenschaft er an den damals erschienenen agrarischen Gesetzen zur Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse bedeutenden Anteil hatte. Im Jahre 1810 wurde er Professor der Landwirtschaft an der Berliner Universität und Vortragender Rat im Ministerium des Innern. Nachdem er 1811 die berühmt gewordene Mögliner Schäferei gegründet, erhielt er 1815 die Stelle eines Generalintendanten der Königlichen Stammschäfercien. Im Jahre 1818 legte er seine Professur nieder, um sich wieder ganz seinem Institute in Möglin zu widmen, das 1824 zu einer Königlichen Akademie des Landbaues erhoben wurde. Er starb >am 26. Oktober 1828. Thaer hat das Verdienst, zuerst in Deutschland die Resultate der Naturwissenschaften auf die Agrikultur angewandt und dem Kalkül über Produktionskosten und Gewinn seine Stelle angelviescn zu haben. Den Dank der Landwirtschaft verkündet sein Denkmal an der Pro- nkcnade in Leipzig. (Ein Enkel Thaers, Geh. .Hofrat Prof. Dr. Albrecht Thaer gehört bekanntlich der philosophischen Fakultät unserer Universität an. D. Red. o. „G. A.") Es dürfte vielleicht diesen oder jenen Leser »unseres Blattes interessieren, daß Heft 1 und 2 des 1. Jahrgangs der „Zeitschrift für deutsche Mundarten" einen Aufsatz »von Emma Wolf und W. Hvrn enthalten über Verbalformeft der Mundarten von Großeinbuseck bei Gießen. Landwirtschaft. — Auf der Imkerei-Ausstellung in Biebrich erhielten u. a. Hepp-Allendorf und Schmidt-Großenbuseck Preise. L. R. Offenbach, 27. September. Bei der landwirtschaftlichen Landesausstellung zu Darmstadt wurde dem Verbände der hessischen landwirtschaftlichen Genossenschaften ein Ehrenpreis in der wiffen- schaftlichen Abteilung für ausgestellte gravhtsche Darstellungen, Buchführungsformulare rc. zuerkannt, sowie die milchwirtschastliche Versuchsstation des genannten Verbandes für Ausstellung von bakteriologischen Präparaten, Reinkulturen rc. mit der großen silbernen Medaille prämiiert. Arbeiterbewegung. New-^ork, 27. September. Die Zahl der Ausständigen Hai sich heute noch vermehrt. New-)ork, 28. September. Die Grubenbesitzer haben den Arbeitern 10 Prozent Lohnzulage bewilligt. ES sind Unterhandlungen im Gange. Die Beilegung des Streiks der Grubenarbeiter steht anscheinend bevor. Kardinal Gibbon!« von Baltimore soll Schiedsrichter werden. Die „World" meldet schon, der Streik sei beigelegt. Die Bedingungen der Beilegung schlöffen nahezu alle Forderungen der Streikenden ein. Die Grundlage des Abkommen« sei eine Lohn-Erhöhung von 10 pCt. und ein Schiedsgericht über die ver. schiedenen Beschwerden. ___________________________________________ Auszug uns den Standesamtsregistern der Stadt Gießen. Aufgebote. September. 25. Heinrich Schönhals, HilfSbremser zu Gießen, mit Karoline Rrufchltng in Steinbach. 25. August Anton Heinrich Becker, Bahnmetster-Dtätar in Gießen, mit Anna Marie Hensel in Gonsenheim. 25. Albert Jakob Emil Werther, Schlosser in Gießen, mit Philippine Luise Größer Hierselbst. 25. Wilhelm Schmahl, Taglöhner dahier, mit Lina Hartmann hierselbst. 26. Karl Johann Neuling, Lackierer dahier, mit Henriette Karoline Wetter htersrltst. 26. Wilhelm Emil Hermann Friedrich Euler, Maler und Lackierer dahier, mit Anna Maria Wehrmann hierselbst. 27. Ludwig Gerhard, Taglöhner in Kirch-GönS, mit Marie Diehl daselbst. 27. Adolf Ludwig Jost, Former in Darmstadt, mit Ottilie Emilie Wendland daselbst. 27. August Becker, Schmied in Dodenau, mit Anna Briebl daselbst. 27. Oükar Erich Otto John, Schreiner und Glaser in Butzbach, mit Marie Anna Otto in Gießen. Eheschließungen. September. 26. Johannes Ommer t, Schlosser dahier, mit Theresia Emilie Emma Hänert hierselbst. 27. Wilhelm Berthold Textor, Kaufmann in Homburg v. d. H., mit Marie Emilie MalkomesiuS hierselbst. 28. Adam Anton Bayer, Schneider dahier, mit Eugenie Bing hierselbst. Geburten. September. 20. Dem Fabrikarbeiter Joseph Schumann ein Sohn, Ernst Friedrich Jakob. 20. Dem Eisenbahn-Bureau-Diätar Wilhelm Joseph Nadile eine Tochter, Friederike Katharine. 20. Dem Taglöhner August Rausch eine Tochter. 21. Dem Wirt Heinrich Wilhelm Zörb eine Tochter. 24. Dem Bahnarbeiter Heinrich Karl Rethwisch eine Tochter, Minna Elise Gabriele. Gestorbene. September. 22. Eberhard Karl Ernst Ludwig BonariuS, 24 Jahre alt, Bureauvorsteher dahier. 23. Katharine Michel, 1 Jahr alt, Tochter von Lokomotivheizer Johannes Michel dahier. 24. Balthasar Strauch, 58 Jahre alt, Maurermeister dahier. 24. Barbara Rost, geborene Schunk, 46 Jahre alt, Ehefrau deS Viehhändlers Johannes Nost dahier. 24. Richard Scheel, 63 Jahre alt, Kaufmann dahier. 24. Elise Heckmann, geborene Jacobi, 24 Jahre alt, Ehefrau von Metzger Karl Heckmann dahier. 25. Karl Scheld, 38 Jahre alt, Bäcker von Gladenhach. 25. Heinrich Schmitt, 24 Jahre alt, Weißbinder in Saasen. 26. Marie Hofmann, geb. Meinhard, 35 Jahre alt, Ehefrau von Heinrich Hofmann im Diebach am Haag. Schul-Anzüge in grosser Auswahl! Gle**en, Kirchenplatz 11. Markus Bauer. Bekanntmachung. Nachdem die Stadtverordneten-Verfammlung die Einführung sogen. Familien • Stammbücher beschloßen hat, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nunmehr die im Verlage von Emil Roth in Gießen erschienenen Stammbücher dahier eingeführt sind. Dieselben gelangen in zwei Ausstattungen, zu 1 Mk. und zu 50 Pig., zur Ausgabe und sind auf dem Standesamtsbureau zum Selbstkostenpreis erhältlich. Die Familien-Stammbücher sind mit Vordruck versehene Bücher, deren Seiten zur Bescheinigung der erfolgten Eheschließung und zur demnächstigen Eintragung der in der Familie der Eheschließenden eintretenden Geburten und Skerbefälle bestimmt sind. Der Vorteil dieser Stammbücher für das Publikum besteht vorzugsweise darin, daß sie dem Familienhaupt dir Möglichkeit gewähren, sich über seinen Familienstand jederzeit mit Leichtigkeit glaubhaft auszuweisen. Für die Einschreibung der Eheschließung in das Familien-Stammbuch ist eine in die Stadtkaffe fließende Gebühr von einer halben Mark zu entrichten. Die Einschreibung von Geburts- und Todesfällen erfolgt gebührenfrei, wenn sie vor dem Vollzüge der Eintragung in das Standesamtsregister beantragt wird, andernfalls ist für jede Eintragung gleichfalls eine Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Wir fügen noch an, daß von dem Großh. Oberkonsistorium und von dem Bischöflichen Ordinariate, sowie auch von Großh. Ministerium des Innern die Einführung der Familien-Stammbücher befürwortet ist. Gießen, den 26. September 1900. Großh. Standesamt Gießen. ______________________I. V.: Wolff.____________________6407 Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Beteiligten, daß die Jn- stallationsvorfchriften des städtischen Elektrizitätswerkes bei dem Betriebs- leiter desselben, Ingenieur Mulert, auf der Neumühle gegen Zahlung einer Gebühr von 50 Pfg. erhältlich sind. Gießen, den 28. September 1900. 6393 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.i Wolff. Die Är IOiM” Nähmaschinen 6 A zeichnen eich durch ausserordentliche Lelstungn- PjF Fähigkeit, Gediegenheit und hiib*che Au*. stattnng aus und sind mit den neuesten Ver- fi vWßi bessernngen versehen, so dass für deren Güte jMBffl und Dauerhaftigkeit jede Gewähr geleistet werden kann. Alleinverkauf für Giessen und Umgegend _____ bei 5877 H. Kraft, Mechaniker, Neuenweg 46. Eigene Reparaturwerkstätte für Mähmaschinen und Fahrräder. Verdingung von Drainagearbeitcn. Für die in der Feldbereinigungs-Ge- markung Garbenteich im Herbste d. I auszuführenden Drainagen sollen die Graben- und Rohr • Verlegung«' arbeiten (4850 Meter) Mittwoch den 3. Oktober d. I., vormittags 9'/, Ubr, auf dem Rathause zu Garbenteich in mehreren Losen öffentlich vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterer Garbenteich zur Einsicht offen. Gießen, den 23. September 1900. Großh. Kulturinspektion Gießen. Wißmann. 6310 Bekanntmachung. Samstag deu 6. Oktober 1900, vormittags IO Uhr, soll die Hemeinde-Sandgruöe aus der Ursulum, woraus vorzüg- licher gelber Sand gewonnen wird, auf hi figer Bürgermeisterei für weitere 3 Jahre verpachtet werden. Wsiscck, am 28. September WO. Großh. Bürgrrmeisterei Wieseck. Sommerlad. 6403 Montag den 1. Oktober, um IO Uhr aufaugeud, soll das hiesige Gemeindeobst, bestehend aus Birnen, Aepfeln und einer größeren Quantität Zwetschen, versteigert werden. Anfang im Ort. Bersrod, den 25. Sept. 1900. Großh. Bürgermeisterei Bersrod. Bücher. 6397 Versteigerung Montag den L Oktober I, IS., nachmittags 2 Uhr, versteigere ich im Pfandlokal Seltersweg 11 gegen Barzahlung: 1 Pferd, 1 Pianino, 1 Schreib- lefretär, 1 russisches Billard, 1 Drehbank, Sofas, Kommoden, Kleiderschränke, 1 Faß Ocker rc. Gießen, den 20. September 1900. 6191 Mulch, Pfandmeister. Plasmon ist reines, gesohmaok- und geruchfreies, lösliches und daher leichtverdauliches Milcheiweiss von höchstem Nährwert. Bei Magen- und Darmkrankhoiton, Lungen- loidon, Blutarmut, sowie bei allen chronischen Krankhoits- und Sohwäohoz.ustündon wird durch den Zusatz von Plasmon zur Nahrung eine schnelle Zunahme des Körpergewichts und Besserung des Allgemeinbefindens erzielt. Erhältlich in Paoketon von 60 Pfg. an in Apotheken und Drogenhandlungen. Vin sind stet» frisch Wermotvmrllich ftr tz« «leontiitw« V. Ok taa Dmrf'Gesnüje ?ni u erkauf en MDMtiDMD Capitalien // ff // ff 1/ n M M ff ff ff ft ff ff H Keim Knch mehr! 2000 Mk. 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Geburtstage sind mir von allen Seiten so 0 viele treugemelnte Wünsche zugegangeu, daß es mir unmöglich ist, 0 sie im einzelnen zu beantworten. Ich wähle deshalb diesen Weg, 0 um meinen herzlichsten Dank auszusprechen. § Fraetorius, Lehrer i. P. gebrannten Qualitäts-Kaffee: f. ManillEischung Vs Ko. Mk. 1.20 1.40 Prima Apfelmost im 6868 Irankfnrter Kof. Prima neue holl. Vollheringe ff. marinierte Heringe, ff. Kron-Sardinen, Effig- und Salzgurken, Sauerkraut, Grttnkorn,M! mdMllhIka, frisch eingetroffen bei 6401 1 & G. Wallenfels, Markt 21. Telephon 46. tMl*! Di« steutige Wummer umfaßt 16 Seiten. von 9 Uhr ab. 4684 Hosbäcker Noll, Mäusburg 12. Wichtig siir Kaussrinle»! Die unter der Marke „AkplMtkMfstt" H. Disque L Co., Mannheim, bekannten und beliebten der Großh Hess Landes- r ä a lotterte empfiehlt 1 ACtA Buchhändler «red-, V |B 1h Bf 6282 Gteßen, MM W w Schulstraße 10. 1. Ziehung am 8. Okt. Nähmaschinen Aaörikate von Junker & Wuh, Karlsruhe, A. Kuoch, Saalfeld, u. a. m. 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