150. Jahrgang 1900 Sonntag den 28 Oktober Erstes Blatt. Alle Anzeigen-Bermittlungsstellen de- In- und Ausländer nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Aezngspreis Vierteljahrs. Akk. 2,20 monatlich 75 Psg. mit Brrngerlohn; durch die Abholcstelle» vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Annahme von Anzeigen zu der nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abend- vorher. Meßmer Anzeiger Heneral-Anzeiger Nr. 253 Erscheint täglich mir Ausnahme des Montag-. Die Gießener Mnmilienvrätter werden dem Anzeiger -m Wechsel mit „Hess Landwirt" u. „Blätter für heff Volkskunde" »öchtl. 4 mal brigelrgt. Amts- und Anzeigeblatt für den Rreis Gieren. Nedaktion, Expedition und Druckerei: Kchnlstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, DI älter für hesslfche Volkskunde. Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. den den den und Herrnwald, Großen Linden, Heuchelheim, Kleinlinden, Langgöns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar: Am 5. November 1900. 1. Appell vormittags 9 Uhr: Sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in Jahren 1897, 1898 und 1899 eingetreten sind. 2. Appell nachmittags 2 Uhr: Sämtliche zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, sowie sämtliche Reservisten der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahn-, Telegraphen- und Luftschiffertruppen, des Trains (einschl. Krankenträger), Sanitäts- und Veterinärpersonal, Büchsenmachergehilfen, Oekonemiehandwerker, Marinemannschaften und alle übrigen im Reserve-Verhältnis stehenden Mannschaften. B. Zu Lollar am 7. November 1900, vormittags 8 Uhr 45 Minuten, an dem Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lumda, Altenbuseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck. C. Zu Grünberg am 8. November 1900, vormittags 9 Uhr 15 Minuten, am westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen für die Bewohner von Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Rabenauischen Papiermühle, Lauter mit der Artztmühle, Bingmühle, Georgen- hammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmittmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß und Klein), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bottenbach, Veits- berg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hof, Winnerod. D. Zu Hungeu am 9. November 1900, vormittags 9 Uhr 30 Minuten, an der Post für die Bewohner von Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof, Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Stein- Heim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen. E. Zu Lich am 9. November 1900, nachmittags 3 Uhr, in der Amtsgerichtsstraße für die Bewohner von Mach, Birklar, Dorf- Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher-Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach. Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) einzureichen und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsten Notfälle genehmigt. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Zigarren sind vorher wegzulegen. Die Militärpapiere (Patz mit eingeklebter Kriegsbeorderuug und Führungs euguis) müssen zur Stelle sein. Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganze« Kontrolltages bis einschl. Mitternacht unter dem Mttit'ärgesetz. Gießen, den 17. Oktober 1900. Großherzogliches Bezirks-Kommando Gießen. D et r i n g , Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen. 1. Appell vormittags 9 Uhr: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve, sowie sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in Jahren 1893, und 1894 eingetreten sind. 2. Appell nachmittags 2 Uhr: Sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in Jahren 1895 und 1896, eingetreten sind. Am 6. November 1900. vorzubereiten. Auf -Wunsch des Königs verfaßte er das Werk: Konuug Oscars bestickning till schätzen af Persien 1890. Als die Gesandtschaft nach Schweden zurückkehrte, blieb Hedin in Persien zurück, begleitete zunächst den! Schatz in sein Sommerlager im Elbrus-Gebirge, und erstieg am 10. Juli den Damavend. Von September 1890 bis Februar 1891 führte er alsdann seine zweite größere Reise aus, die ihn über Mesched, Merw, Buchara, Samarkand und Taschkent nach Kaschgar brachte, von wo er über den Thian-schan, Narinsk, Buchara unb Baku nach Europa zurückkehrte. Tie Frucht dieser Reise war das Werk: Genom Khorassan och Turkestan. Wichtig war diese Reise für seine späteren Pläne, indem er das Wohlwollen des Generalgouverneurs von Russisch-Turkestan, Baron von Wrewski, und des bekannten Generalkonsuls Petrowski in Kaschgar sich erwarb, die ihm bereitwilligst ihre Unterstützung für seine große Reise zusagtcn und später gewährten. Zugleich! hatte er die Art und Weise des Reisens in Zentralasien gründlich kennen gelernt. Während des Jahres 1891/92 «setzte 5)edin seine Studien in Berlin fort und promovierte im Juli 1892 in Halle auf Grund seiner Dissertation über den Demavend. Bereits im Dezember 1892 entwickelte er in einer Sitzung der Kaiserlich Russischen Geographischen Gesellschaft in St. Petersburg seine Reisepläne, die im wesentlichen auf die Ausfüllung der weißen Flecke auf der Karte von Zentralasien hinausliefen. Und wohl selten hat ein Reisender in jeder Beziehung so gut vorgebildet, wie Dr. Sven Hedin sich an die Lösung großer Aufgaben herangewagt. Er hatte nicht allein eine gründliche geographische Ausbildung genossen, sondern er kannte auch bereits durch eingehendes Studium der Entdeckungsgeschichte sein Reise gebiet durchaus; Land und Leute hatte er bereits kennen gelernt uuÄ wußte sich mit diesen dank seines Sprachtalents in ihrer Sprache zu verständigen; endlich aber war er auch geübter Kartograph, so daß er genau wußte, worauf es bei der Aufnahme unbekannter Gebiete ankam. Bekanntmachung. Betr.: Die vaterländische Viehversicherungsgesellschaft in Dresden. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß Großherzogl. Ministerium des Innern der vaterländischen Viehversicherungsgesellschaft in Dresden auf Widerruf die Erlaubnis erteilt hat, ihren Geschäftsbetrieb auch auf die Versicherung von Rindvieh auSzudehnen, und zwar unter den üblichen Bedingungen. Gießen, den 25. Oktober 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Dr. Sven Kedin.*) Von H. Wichmann. Seitdem das Deutsche Reich in die Reihe der Kolonialmächte eingetreten ist, hat es unwillkürlich die Führung auf dem Gebiete der geographischen Forschung abtreten müssen. Der Forsch-ungsdrang, die Reiselust ist den Deutschen keineswegs verloren gegangen, im Gegenteil ist die Zahl derer, welche Wissenseifer und Thatenlust in die Fremde treibt, beträchtlich gewachsen, aber sie be- thätigen ihre Kraft immer ausschließlicher auf den: beschränkteren Gebiete der deutschen Kolonien und Schutzgebiete, deren Erforschung noch auf Jahrzehnte hinaus ganze Männer erfordert. Die Zeiten eines Barth, Rohlfs, Schweinfurth, Nachtigal, der Gebr. Schlagintweit u. a., welche die Forschung um der Forschung willen betrieben, die aus reinem Wissensdrang ihre ganze Kraft und vielfach ihr Leben einsetzten, um die Oberfläche unseres Erdballes zu untersuchen und aufzunehmen, ist für Deutschland endgiltig vorüber; immer mehr werden die Jünger der Wissenschaft sich den deutschen Schutzgebieten zuwenden, in denen noch für lange Zeit große Aufgaben zu lösen sind Tie Führung auf dem Gebiete der uneigennützigen, idealen geographischen Forschung ist mehr und mehr auf die skandinavischen Reiche übergegangen, welche schon seit mehreren Jahrzehnten die ihnen naher liegende Polarforschung eifrig und mit großen Erfolgen betrieben hatten und in neuerer Zeit sich mit demselben Erfolg auch andern Gebieten zugewendet haben. xsit erster Linie unter diesen Forschern steht ohne Zweifel Dr. Sven Hedm der erfolgreiche Erforscher Zentralasiens, den ^.eutfchland rn gewissem Sinne auch als seinen Angehörigen m Anspruch nehmen kann, denn einesteils wendete er sich zur Geographie durch deutschen Einfluß, durch! frühzeitiges Studium von Petermanns Mitteilungen, auderntetts empfing er einen großen Teil seiner wissenschaftlick)en Ausbildung aus deutschen Hochschulen. Dr. Sven Hedin ist im Jahre 1865 in Stockholm geboren. Schon in jungen Jahren wurde sein Interesse für Geographie geweckt, und bald bildete er sich als Kartograph aus, in welcher Eigenschaft er sowohl vom Generalstab als auch von der geographischen Gesellschaft Beschäftigung fand. Hatte er hierdurch schon eine gute Grundlage für Forschungsreisen gelegt, so suchte er auch bald durch linguistische Studien sich, darauf vorzubereiten. Nach Absolvierung der Schule begab er sich 1885 nady Baku, luo er in den Nobelschen Petroleumwerken Beschäftigung fand, hauptsächlich aber, um in dem dortigen Völkergemisch sich praktisch die Kenntnis asiatischer Sprachen, namentlich des Russischen, Tartarischen und Persischen anzueianen. In der Zeit vom April bis Juni 1886 unternahm er seine erste Reise, welche als Vorbereitung sur- spätere größere Aufgaben anzusehen ist. Sie führte ihn über das Elbrus-Gebirge nach Teheran, durch das westliche Persien und Mesopotamien wieder nach Teheraii und über Batuni, Tiflis und Konstantinopel nach Schweden zurück Während seines Studiums in Stockholm und Upsala 1887 bis 1889 verfaßte er sein erstes Reffewerk: Genom Persien, Mesopotamien och Kaukasien. Aus Empfehlung von Nordenskiöld begab er sich im Winter 1889/90 nach Berlin, um unter der Leitung des besten Kenners zentralasiatischer Geographie, des Professors Freiherr von Richthofen, sich mit dem Studium der phpsischen Geographie zu befassen, für die es damals noch keinen Lehrer auf schwedischen Hochschulen gab. v. Nichthofens Eiiifliiß ist denn auch entscheidend für seine Laufbahn gewesen; Hedin übersetzte in dieser Zeit die Reisewerke des bedeutendsten russischen Reisenden, des Generals Prsche- walski, aus dem Russischen ins Schwedische, und schon damals faßte er den Entschluß, die Forschungen desselben fortzusetzen. Die Entsendung einer schwedischen Gesandtschaft nach Persien bot ihm eine günstige Gelegenheit, sich für die großen Aufgaben, die er sich gestellt hatte, noch besser Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Betr.: Die Volkszählung im Jahre 1900. Am 1. Dezember d. IS. wird im Deutschen Reiche eiue Volkszählung stattfinden. Zur Ausführung derselben in hiesiger Stadt bedürfen wir einer großen Anzahl als Zähler geeigneter Personen «nd fordern daher diejenigen, die sich als solche, sei eS unentgeltlich, sei es gegen Bezahlung beteiligen wollen, aus, sich bis spätestens 1. November I. IS. aus unserem Bureau (Weidengaffe Nr. 5) zu melden. Gießen, den 4. Oktober 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Gießen, den 19. Oktober 1900. Betr.: Herbst-Kontrollversarnmlungen. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen MM Vie Grotzh. Bürgermeistereien des AreiseV. Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie aus ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen. I. B.: Dr. Wagner. Bekanntmachung. Bei den diesjährigen Herbst-Kontrollversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen: 1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve. (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung Paletot). 2. Reservisten, sowie die zur Dispofition der Truppenteile und der Ersahbehörden Entlassenen aller Waffen. 3. Diejenigen der Landwehr 1. Aufgebots angehörigen Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Herbst - Kontrollversammlung zugegangen ist. Die ErsahReservisten haben bei der Herbst-Kontrollversammlung nicht zu erscheinen. Nachstehend ist angegeben wo und zu welcher Zett die Kontrollpflichtigen anzutreten haben. A. Zu Gießen im Oswaldsgarten, für die Bewohner von Annerod, Alleu- dorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg Nachlese. Es ist plötzlich recht lebhaft geworden auf dem Schauplatz des politischen Lebens. Ein Kanzler ist verschwunden, ein anderer hat seine Stelle eingenommen, der Reichstag ist einberufen worden und mit lebhafter Ueberraschung hat die Welt die Kunde vernommen, daß zwischen Deutschland und England ein besonderer Vertrag geschlossen worden sei, dessen Inhalt recht stark an die sauren Trauben erinnert, die man selbst nicht erreichen kann, und die Nachdem er durch jUnterstützung des Königs und vieler Landsleute die für diese Reise notwendige Summe, 30000 Kronen, zusammengebracht hatte, brach Dr. Sven Hedin im Herbst 1893 von Schweden auf, um erst am 10. Mai 1897 wieder nach! Stockholm zurückzukehren. Während dieser dreieinhalbjährigen Reise hat er zweimal Asien, von West nach Ost und zurück von Ost nach West, durchquert. Der Verlauf der Reise, welche durch ihre Erfolge, aber auch durch die überstandenen Gefahren und Strapazen den großartigsten Leistungen in der Entdeckungsgeschichte sich würdig anreiht, ist durch die glänzende Darstellung in seinem Reisewerke „Durch Asiens Wüsten" bereits Gemeingut geworden. Es genügt daher, hier nur an die Hauptpunkte zu erinnern: Pamir, Ersteigung des Mustag-ata, Wüste Takla-makan, Lop-nor, Altyn-tag und Kwen-lun, Durchwanderung des nördlichen Tibet, Kuku-nor. Längere Zeit beanspruchte die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Ausbeute, der physisch-geographischen Beobachtungen, der Ortsbestlmmungen, Höhenmessungen, Untersuchungen der botanischen und geologischen Sammlungen, wie auch namentlich der kartographischen Aufnahmen. Nach fast zweijähriger Arbeit liegt nunmehr auch dieses Werk vollendet vor: Die geographisch^wissenschaftlichen Ergebnisse meiner Reise in Zentralasien. Von Dr. Sven Hedin, 1894 bis 1897. Um den Abschluß, der Arbeit nicht zu sehr zu verzögern, mußten die wichtigen Ergebnisse der Beobachtungen im Pamir, die Dr. Sven Hedin später wieder aufzunehmen und zu vervollständigen beabsichtigt, noch zurückgestellt werden. Und wahrlich, der verbleibende Teil enthält des Wissenswerten zur Genüge, umfaßt er doch eine Strecke neuaufgenommener Routen von 10 000 .Kilometer, d. h. von einem Viertel des Erdumfanges. Seiner Reiseroute folgend, schildert Dr. Sven Hedin selbst die wichtigsten Beobachtungen über Land und Leute, Klima, Bodenbildung, Bewässerung, Ackerbau, Einfluß des Windes, Wüsten- und Dünenbildung, hydrographische Verhältnisse und deren Wechsel nach den Jahreszeiten. Besondere Gießen, 25. Oktober 1900. Betreffend: Viehzählung im Deutschen Reich am 1. Dezember 1900. DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen <ü feit Geofeh. Bürgermeistereien fees Kreises. Nach Beschluß des Bundesrats vom 17. März l. I. soll am 1. Dezember 1900 in allen Staaten des Deutschen Reiches eine Viehzählung vorgenommen werden. Die Ermittelung der am 1. Dezember 1900 vorhandenen Viehbestände hat mittelst Hauslisten zu geschehen. Für die Ausführung der Aufnahme i)i ein neues Zählungsformular, welches nach einer Verfügung Großh. Ministeriums des Innern an die Stelle ^es den Bestimmungen vom 23. September 1892 angefügten Aufnahmeformulars zu treten hat, maßgebend. Im übrigen haben die genannten Bestimmungen und Anweisungen für die Ausführung der Viehzählung im Großherzogtum Hessen auch bei der bevorstehenden Viehzählung sinngemäße Anwendung zu finden. Tie Zählungsformularien werden Ihnen demnächst mitgeteilt werden. Für jede Gemeinde mit Einschluß der ihr etwa zugewiesenen Wohnplätze ist eine, mindestens aus drei Personen bestehende Zählungs-Kommission einzusetzen. Tie Zählungs-Kommission hat die Zählbezirke in der Art festzustellen, daß dieselben in der Regel nicht mehr als 50 Häuser umfassen. In Städten, wo die Viehhaltung nur vereinzelt vorkommt, können größere Zählbezirke gebildet werden. Zur Austeilung und Wiedereinsammlung der Zählungslisten ist von der' Zählungs-Kommission für jeden Zählbezirk ein Zähler zu bestimmen. Zu V o r s i tz e n- d e n der Zählungs-Kommission ernennen wir die Großh. Bürgermeister, im Fall ihrer Verhinderung die Großh. Beigeordneten. Wir verweisen Sie auf unsere Bekanntmachung vom 14. Mvember 1893 (Gießener Anzeiger Nr. 272). Für die nach § 4 zu bildende Zählungs-Kommission find uns alsbald und späte st ensbiszum 5. November mindestens drei Personen aus Ihrer Gemeinde zu bezeichnen. Hierbei ist jedoch nach Möglichkeit zu vermeiden, daß dieselben zugleich Mitglieder der Zählungs- Kommission für die Volkszählung sind. Den hiernach gebildeten Kommissionen, deren Zusammensetzung nach Eingang Ihrer Vorschläge von uns veröffentlicht werden wird, liegt die Bildung der Zählbezirke und die Berufung der freiwilligen Zähler ob. Den Kommissionsmitgliedern ist es gestattet, die Funktionen eines Zählers selbst zu übernehmen. Kleinere Gemeinden bilden zweckmäßig nur einen Zählbezirk. Das Formular für Haus-Kontroll- und Gemeindelisten wird Ihnen ebenfalls in Kürze zugehen. I. V.: Dr. Wagner. Bekanntmachima. In der Zeit vom 20. Oktober bis 27. Oktober l. I. sind in hiesiger Stadt a) gesunden worden: 1 goldener Ring, 3PortemonnaieS mit Inhalt und 1 Pferdeteppich. b) verloren worden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Sparkassenbuch und 1 Schachtel mit Vorhängen. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Rechte alsbald hier geltend zu machen. Gießen, den 27. Oktober 1900. Grvßherzoglichsss Polizeiamt Gießen. Hechler. inan auch! einem Dritten nicht gönnt. In alt dem Lärm tönen die Fanfaren, die gegen Herrn von Miquel geblasen werden. Die erste und für unsere politische Zukunft wichtigste Frage liegt aber in der Persönlichkeit des Grafen Bülow. Wird er sich daran genügen lassen, sein Amt im Sinne des Eaprivismus aufzufassen, dessen Träger ihren höchsten Ehrgeiz darein setzten, auf Kommando einzuschwenken wie die Feldwebel? Oder wird er nach dem Lorbeer seines Vorgängers streben, dem bei seinem Scheiden selbst die eifrigsten Freunde nicht anderes nachzurühmen wußten, als daß er der stürmischen Initiative des Kaisers gegenüber gar oft und nicht immer ohne Erfolg die Reichsbremse nnzog? Es wäre dem Reiche weder mit dem einen noch mit dem anderen gedient. Die Zukunft muß, wenn anders sie sich gedeihlich g-estalterk soll, den Reichskanzler nicht nur als den formellen Vertreter, sondern auch als den wirklichen Träger der Verantwortlichkeit erweisen, er darf nicht in der Rolle des Dulders auftreten, der, mit orientalischem Fatalismus trägt, was zu ändern er sich zu schwach fühlt, sondern er muß ein selbständiger Charakter sein, der auch seinem Kaiser gegenüber durchzusetzen versteht, was er für notwendig und recht erkannt hat. Bisher hat die Thätigkeit des Grafen Bülow einen zwingenden Beweis für seine Charakterstärke noch! nicht ergeben, vor allem konnte das Gerücht, daß er ein Gegner der letzten Kaiserfahrt nach England war, und trotzdem sich ihr anschloß, niemals widerlegt werden. Aber zuweilen bringt ein neues Amt auch neue Kraft, und vielleicht hält der Kanzler, was der Staatssekretär zu versprechen sich noch nicht getraut hat. Jedenfalls kann es nur sympathisch berühren, daß er bei der Uebernahme des Kanzlerpostens nicht die Bedingung gestellt hat, daß ein größerer Wechsel in den einzelnen Ressorts eintrat. Ob formaliter das Gesamtministerium dem Monarchen seine Portefeuilles zur Verfügung gestellt hat, ist schließlich gleichgiltig. Die einen behaupten es, die anderen leugnen es ab. Wir sind seit der preußischen Konfliktszeit nicht mehr daran gewöhnt, daß der Rücktritt des einzelnen, selbst wenn es sich um entscheidende Fragen handelt, auch die Demission des gesamten Kabinetts zur Folge hat. Selbst die Entlassung des Fürsten Bismarck, die doch selbst für den Laien als die Ankündigung eines durchgreifenden Systemwechsels gelten mußte, berührte seine Kollegen nicht. Nur die Herren Scholz und Lucius boten damals ihre Entlassung an, und mit ihnen der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte, Graf Berchem, und sie sind denn auch nur noch durch kurze Zeit auf ihrem Posten geblieben. Die äußerste Konsequenz zog nur Gras Herbert Bismarck, der nicht nur auf das tiefste erregt war durch die Details, die jenen denkwürdigen Akt begleiteten, sondern auch überzeugt war, als ernsthafte politische Persönlichkeit sich nur dann durchsetzen zu können, wenn er sich von denen, die trotz des Systemwechsels „klebten", rechtzeitig trennte. Jetzt, wo Graf Bülow den Fürsten Hohenlohe ersetzt, ist eine grundsätzliche Aenderung im politischen Leben'nicht zu erwarten. Daran werden alle Versuche, ihn gegen die wirtschaftlichen Anschauungen des Grafen Posadowsky und des Herrn von Miquel mobil zu machen, nichts ändern. Denn mag auch Herr von Bülow, beeinflußt durch diplomatische Erwägungen und als Spezial-Vertreter des Auswärtigen Amtes, in den wirtschaftlichen Differenzen mit England und mit Amerika ein übergroßes Entgegenkommen gezeigt und eine Nachgiebigkeit bewiesen haben, die man nicht überall mit Freuden begrüßt hat, so wächst doch der Mensch mit seinen größeren Zwecken, und ein Kanzler, der die Gesamtpolitik zu vertreten, der das gesamte Räderwerk zu regeln hat, muß höher stehen, als auf der Zinne des Ressorts. Nun ist Herr von Richthofen sein Nachfolger in dem Staatssekretariat des Auswärtigen geworden. Mit besonderem Jubel können wir diese Wahl nicht begrüßen; denn mag auch Graf Bülow die eigentliche Leitung des Amtes behalten, mag auch die Stellung des neuen Mannes sich nicht annähernd mit jener vergleichen, die er selbst unter dem Fürsten Hohenlohe einnahm, mag auch wenigstens auf diesem Gebiete die alte Tradition wieder ausleben, nach der der Staatssekretär nur eine Art von Adlatus des allein verantwortlichen Kanzlers sein soll, so gilt doch Herr von Richthofen nicht ohne o'Ug als erfrrgfter Vertreter einer auf England sich stützen- er selbst einer der wärmsten Bewunderer englischen Wesens und englischer Einrichtungen ist. Befürchtungen in diesen Richtungen wurden schon laut, als ^s^r^Men heimberufen wurde, um an die Spitze hu treten, und man dürfte vielleicht ^uck)erb^Schwächlichkeiten, die von unseren Vertretern gerade im Verkehr mit Engländern bewiesen spezielles Konto schreiben. Augenblicklich freilich ist ;a seme Zeit gekommen: Wir segeln wieder einmal mit voller Kraft in dem Fahrwasser einer Politik, bre sicher nicht als eme Politik der Abneigung gegen ^on la Nicht einmal als eine Politik der Zurückhaltung bezeichnet werden kann. Folgen wir allerdings den Arau- mentationen der Offiziösen, so ist mit dem jüngsten Vertrage imeder einmal zur Abwechslung eine .„neue, glänzende Aera" eröffnet worden. Solche Eröffnungen haben nun emmal m dem letzten Jahrzehnt so oft stattgefunden, daß man nicht mehr recht an ihre Realität glaubt. Und der neue Vertrag mit England stößt keineswegs auf allseitigen Beifall. Je mehr man sich in seinen Geist ber* tieft, um so mehr Einwendungen werden erhoben, um so deutlicher wird es, daß er, wenn er nicht nur das Selbstverständliche ausdrücken soll, eine scharfe Spitze gegen die russische Politik enthält. So urteilt ein konservatives Blatt übereinstimmend mit uns: „Nach den bisherigen Beziehungen zu Rußland hätte man freilich erwartet und gewünscht, daß Deutschland und Rußland eine derartige Vereinbarung abgeschlossen hätten, zumal England in Deutschland so wenig Sympathie uiid Vertrauen genießt, daß man froh war, als die deutsche Regierung wieder in einem besseren Verhältnis zu Rußland zu stehen schien. Allein offenbar ist die Situation eme solche daß Deutschland von Rußland eine solche Vereinbarung nicht erreichen konnte, sonst hätte es jedenfalls Rußlands Zustimmung schon vor der Veröffentlichung erworben". In der That hätte ein deutsch-russischer Vertrag in Deutschland größere Sympathieen gewonnen, als der Vertrag mit England. Schreiben doch die „Hamb. Nachr." in tiefer Besorgnis: „Wir betrachten den Abschluß dieses Vertrages, abgesehen von seinem praktischen Inhalt, als ein Ereignis, das einer Einschwenkung der deutschen Politik auf die englische Linie ähnlich sieht, und damit alle Befürchtungen wachruft, die der verewigte Großmeister aller deutschen Staatskunst, Fürst Bismarck, von einer derartigen Stellungnahme Deutschlands hegte. Ob durch die Mitteilung des Vertrages und der Einladung, an ihm Teil zu nehmen, irgend etwas an bestehenden russischen oder sonstigen Plänen geändert wird, erscheint höchst zweifelhaft. Was nicht zweifelhaft ist, scheint nur zu fein, daß Rußland in dem Abschluß des Vertrages eine Stellungnahme Deutschlands an der Seite Englands erblicken wird, die durch seine, Deutschlands, Interessen nicht offensichtlich gerechtfertigt wird, und deshalb als russen- feindliche Handlung aufgefaßt werden kann. Was ist un$ China? Wir haben dort nur Handelsinteressen wahrzunehmen. Auf diesem Gebiete aber sind die Engländer unsere größten Konkurrenten. Alle Lehren der Geschichte, bie dringend gegen die Ratsamkeit irgendwelcher Abmachungen mit England sprechen, sprechen auch. gegen diesen Vertrag. Noch bedenklicher aber stimmt die Abmachung, wonach Deutschland und England förmlich den Besitzstand des chinesischen Reiches garantieren zu wollen scheinen. Was geht uns der Besitzstand Chinas an? Welche deutschen Interessen nötigen dazu, Chinas wegen die Gefahren eines Konfliktes mit anderen Mächten zu taufen, wovon wir nur Schaden, England, wie immer, nur Vorteil haben würde? Was wir durch solche Abmachungen aufs Spiel setzen, wissen wir nur zu genau: in letzter Konsequenz können wir die Rechnung für solche Verträge an der elsässischen und der Weichselgrenze präsentiert erhalten". Die wichtigste Frage der Gegenwart lautet: „Wie wird Rußland den neuen Vertrag aufnehmen?" . Gewiß wird die offizielle Antwort die übliche .Höflichkeit nicht vermissen lassen; aber wie wird die nichtoffizielle Stimmung sich gestalten? Aufmerksamkeit widmet er der Lösung der Lop-nor-Frage. Nachdem Prschewalski als erster Europäer 1877 den zentralasiatischen See erreicht hatte, erhob Prof. v. Richthofen auf Grund der Angaben von Marco Polo und der chinesischen Geschichtsschreiber Bedenken, ob Prschewalski wirklich den richtigen Lop-nor gesunden habe, da derselbe nach diesen Quellen um etwa 1 Grad weiter nördlich liegen mußte. Obwohl seit dieser Zeit zahlreiche Reisende, Russen, Engländer und Franzosen, den See besucht hatten, war die Lösung der Streitfrage keinen Schritt weiter gekommen, da die Russen nur die Beobachtung von Prschewalski bestätigten, während die Engländer und Franzosen denselben gar keine Beachtung schenkten, vermutlich weil sie ihre Bedeutung nicht kannten. Erst Dr. Sven Hedin, der sich über die in Frage kommenden Punkte vorher gründlich unterrichtet hatte, ist es gelungen, die Frage zu lösen durch den überraschenden Nachweis von der Veränderung der Lage sowohl des Flusses Tarim wie auch des Lop-nor, der geradezu ein wandernder See ist. Durch feine Beobachtungen legt er dar, in welcher Weise diese Veränderung noch heutzutage durch den Einfluß von Wind, Sand, Schlamm und Vegetation vor sich geht; durch die Unterstützung des Sinologen K. Himly ist er auch im stände gewesen, aus den chinesischen Quellen den historischen Nachweis von der Veränderung des Seebeckens zu führen, den er durch Kartenskizzen belegen konnte. Ebenso überraschend sind seine Aufschlüsse über die Beschaffenheit der Takla-makau-Wüste, die auf lebensgefährlichen Reisen zweimal unter großen Entbehrungen und Strapazen gekreuzt wurde; sie führten zu dem glänzenden Ergebnis der Entdeckung zweier Jahrtausende alter buddhistischer Kulturstätten, die allmählich vom Sande verschüttet worden ,finb. Auch bie Uebersteigung des Kwen-lun, bie Durchquerung ber Einöben bes nördlichen Tibet, die nach einer zweimonatlichen Wanderung in einer Höhe von etwa 5000 Meter, ohne daß ein Mensch, ja ein lebendes Wesen zu Gesicht kam, ausgeführt wurde, die Entdeckung der zahlreichen abflußlosen Seebecken bieten wichtige neue Beiträge zu unserer Kenntnis von Zentralasien. Einer der wichtigsten Beiträge m dem großen Werke sind die 6 Kartenblätter in 1:1000 000, auf denen Dr. Hassenstein die zahllosen Vermessungen des kühnen Reisenden mit den Aufnahmen aller Forscher in diesen Gebieten verarbeitet hat, so daß die Karte ein genaues Bild von dem jetzigen Stande der Forschung in Zentralasien bietet. Wit Interesse wird auch der Nichtfachmann aus den Begleitworten von Dr. Hassenstein ersehen, wie aus; den 550 Tagebuchblättern allmählich die 6 großen Blätter entstanden, von denen die zusammensetzbaren Blätter 1—3 Ostturkestan, die Wüste Takla-makan und das Lop- nor-Gebiet, Blatt 4 und 5 den Kwen-lun, das nördliche Tibet und das Kuku-nor-Gebiet enthalten, während auf Blatt 6 in drei Abschnitten die Reise durch Alaschan und Ordos dargestellt ist. Die Veröffentlichung dieser wissenschaftlichen Resultate konnte Dr. Sven Hedin nicht mehr abwarten; bereits im Juni 1899 trat er eine neue Reise in dasselbe Gebiet an, um noch vorhandene Lücken auszufüllen, namentlich in dem verwickelten Stromgebiet des Tarim, seiner jetzigen und früheren Betten und seiner vielen veränderlichen Seen. Diese Aufgabe hat er bereits gelost durch feine Aufnahme des ganzen Tarim-Laufes, den er im Boote verfolgte. Hoffentlich wird es ihm möglich werden, trotz der gegenwärtigen Wirren in China, auch seine weiteren Pläne die Erforschung ber Wüste Takla-makan unb bie Durchquerung von Tibet bis nach Jnbien, zur Ausführung zu bringen. Der Reisenbe befindet sich ja zur Zeit toeit von ben Stätten ber Verwickelungen entfernt, unb es ist bei seinen Erfahrungen unb seinem Takte in ber Behandlung der Eingeborenen zu erwarten, daß er die auch! ihm vielleicht entgegentretenden Schwierigkeiten überwinden und zum Segen der geographisck)en Wissenschaft wohlbehalten sein Vaterland wieder erreichen wird. Gerichtssaal. 4. Gießen, 26. Oktober. (Schöffengericht.) Äls erster Gegenstand der Sitzung gelangt eine Strafsache wegen Unterschlagung, Vergehens im Sinne § 246 St.- H-B, zur Verhandlung, der sich ein Hausbursche aus Lützellinden dadurch schuldig gemacht hat, daß er im September d. I. die ihm von seinem damaligen Dienstherrn, einem hiesigen Wirte, bezw. dessen Sohn, anvertrauten Geldbeträge von 3 Mk. bezw. 50 Pfg. sich rechtswidrig aneignete. Der Angeklagte, der damals Gießen verließ, stellte sich später, ohne daß Strafantrag gegen chn gestellt worden war, freiwillig dem Gericht, ein Umstand, der neben seinem reuigen Geständnis bei Ausmessung der Strafe als strafmildernd in Betracht gezogen wird. Das Urteil lautet nach Erklärung des Angeklagten, daß er eine Geldstrafe nicht zu bezahlen vermöge, auf eine Gefängnisstrafe von sechs Tagen. — Wegen Körperverletzung, Vergehens im Sinne §§ 223, 223a Str.-G.-B., hat sich nunmehr ein Bergmann aus Klein-Linden zu verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, am Wend des 19. August auf der Wetzlarer Straße einen 14jährigen Dreherlehrling aus Klein-Linden zunächst im Kreise herumgeschleudert und ihn alsdann mit voller Wucht auf die Straße fallen gelassen in haben. Der Angeklagte bestreitet diese Beschuldigung und will dem Verletzten, der sich ungebührlich benommen, nur einen Stoß versetzt haben. Die geladenen Zeugen sind, gleich dem Verletzten, dem Knabenalter entwachsene junge Leute von 14 Jahren, hinsichtlich des Herumschleuderns in ihren Aussagen nicht vollkommen übereinstimmend, wollen aber in dem betr. Vorgang nur einen Scherz erblickt haben, freilich mit tragischem Ausgang. Denn der Lehrling, der unglücklich stürzte, hatte sich dadurch eine Verletzung des Fußes zugezogen, sodaß er nach Hause getragen werden mußte und acyt Wochen arbeitsunfähig war. Da nach den Zeugenaussagen auf eine vorsätzliche Handlung des Angeklagten nicht geschlossen werden konnte, ein Antrag auf fahrlässige Körperverletzung aber nicht gestellt worden war, so wird auf Freisprechung von Strafe und Kosten erkannt. — Es erfolgt nunmehr die am letzten Freitag verschobene Urteilsverkündiguüg in der Strafsache gegen zwei Viehhändler chus Vallendar bezw. Friedelsdorf, die der Zuwiderhandlung gegen die seitens des hiesigen Kreis- antts zur Verhütung der Einfuhr und Verbreitung der Maul- und Klauenseuche erlassene Verordnung beschuldigt sind. Jener soll vor Beginn des Marktes und ohne vorhergegangene tierärztliche Untersuchung am 23. April auf einer Straße Gießens an diesen ein Stück verkauft haben. Die Angeklagten bekennen sich der ihnen zur Last gelegten Handlung schuldig, bestreiten aber die betreffende Verordnung, obgleich sie vor jedem Markte im „Gießener Anzeiger" veröffentlicht zu werden pflegt, gekannt zu haben, und sich deshalb einer strafbaren Handlung nicht bewußt gewesen zu sein. Nach dem Wortlaut der betreffenden Verordnung ist der Verkauf von Vieh vor dem Markte auf den Straßen und Plätzen in Gießen, Heuchelheim und Wieseck verboten. Während der Amtsanwalt die Ansicht vertritt, daß den Angeklagten trotz deren gegenteiliger Behauptung in ihrer Eigenschaft als Viehhändler die betreffende Verordnung hätte bekannt sein müssen, weshalb ihr Verschulden nicht gemäß § 66, 4 des Vieh- seuchengesetzes als fahrlässig aufzufassen fei, und mit Rücksicht auf § 328 St.-G.-B. eine Gefängnisstrafe von drei Tagen beantragt, wurde von feiten der Verteidigung geltend gemacht, daß die von der Verwaltungsbehörde erlassene Verordnung rechtsunailtig sei. Denn die betr. Behörde sei um so weniger hierzu befugt, als ihre bezügliche Maßnahme einen Eingriff in die Gewerbefreiheit in sich! schließe. Diese Behauptung wird übrigens' durch den Einspruch deA Amtsanwalts widerlegt, die Behörde könne diese Befugnis aus den Bestimmungen der §§ 19 und 20 des Viehseuchen-Gesetzes mit Recht herleiten. Das Gericht schließt sich dem Standpunkte des Amtsanwalts an und verurteilt die Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von je drei Tagen. — Die Verhandlung gegen eine wegen Unterschlagung angeklagte hiesige Lauffrau wird wegen Nichterscheinens eines Zeugen auf Freitag den 9. November vertagt. Die gegen den fehlenden Zeugen erkannte Geldstrafe wird beim späteren Eintreffen desselben erlassen, weil dieser sein Ausbleiben genügend zu begründen vermag. — Wegen vollendeten Betruäs und Betrugsversuchs, Vergehens im Sinne §§ 263, 43 St.- G.-Bs., hat sich der frühere Geselle eines hiesigen Mechanikers zu verantworten, der, nachdem seine protokollarische Vernehmung in Hannover erfolgt war, von seinem persönlichen Erscheinen entbunden worden ist. Der Angeklagte hatte seinen hiesigen Meister unter Vorspiegelung der falschen Thatsache, daß er wieder bei ihm in Arbeit treten wolle, zu bewegen gewußt, daß er den Betrag von 10 Mk. an die Adresse des Angeklagten abgehen ließ. Nachdem er den so empfangenen Geldbetrag int Kreise gleich- gesinnter Genossen verjubelt hatte, schrieb er abermals seinem Meister und bat ihn, unter Bekanntgabe seines Mißgeschicks, um einen weiteren Reisevorschuß, den aber der bereits Geprellte nicht leistete. Trotzdem bis heute der Angeklagte sein Versprechen, den Betrag zu bezahlen, nicht eingelöst hat, erkennt das Gericht auf Freisprechung, weil es zu der Ueberzeugung 'gelangt, daß der Angeklagte (der aus einem später eingegangenen Dienstverhältnis noch eine Forderung von 20 Mk. an seinen bez. Dienstherrn zu erheben hat, diesen angewiesen hat, seiner Gießener Verbindlichkeit in erster Linie gerecht zu werden) nach Kräften bestrebt gewesen ist, seinen hiesigen Meister zu befriedigen. — Vier Wochen Gefängnis erhält alsdann ein mehrfach vorbestrafter Maurer aus Daubringen, ein Mensch ohne jeden sittlichen Halt, sobald er sich, was meistens der Fall ist, in schwer angetrunkenem Zustande befindet. Heute wird er beschuldigt, im Juli und August d. I. durch mehrere selbständige Handlungen, seine Frau, seinen Schwiegersohn und seine Kinder mit Totstechen und Umbringen bedroht zu haben. Die Anklage in erster und letzter Richtung kann nach Maßgabe der Zeugenaussagen nicht aufrecht erhalten werden, dagegen wird die Bedrohung gegen seinen Schwiegersohn zur Evidenz erwiesen und die eben angegebene Strafe über ihn verhängt. — Zum wiederholten Male stehen drei Viehhändler aus Allen- dorf a. d. Lda., Oestrich und Weisenau vor den Schranken des Schöffengerichts unter der Anklage, die Aufsichtsmaßregeln zur Einfuhr und Verbreitung der Maul- und Klauenseuche dadurch verletzt zu haben, daß der Angeklagte aus Allendorf a. d. Lumda am 6. August d. I. an die beiden Mitangeklagten ein resp. zwei Stück Rindvieh vor dem Markte und zwar in einem zum Einstellen von Rindvieh benutzten, unter tierärztlicher Kontrolle stehenden Stalle verkaufte. Auch in vorliegendem Falle behaupten die Angeklagten, von der bezüglichen Verordnung keine Kenntnis gehabt zu haben, obgleich hinsichtlich des Verkäufers das Gegenteil als erwiesen erscheint. Der Verlauf der Verhandlung ist ein ähnlicher, rote der bereits vorher geschilderte, mit dem einzigen Unterschied, daß der Verkauf im vorliegenden Falle im Stalle, nicht aber auf Straßen oder Plätzen erfolgt ist. Der Staatsanwalt hatte auch diesmal eine Gefängnisstrafe von je 3 Tagen beantragt. Die Urteilsverkündung wird auf nächsten Dienstag verschoben. — Ein mehrfach vorbestrafter Tagelöhner aus Gießen erhält wegen Bettelns eine Haftstrafe von fünf Tagen unter Anrechnung ber Untersuchungshaft. — Nachdem eine Privatbeleidigungsklage gegen einen Zimmermeister aus Allendorf an ber Lahn bis zum 9. November vertagt worden ist, wird ein Laudmann aus Wieseck wegen zweier verschiedener Beleidigungen, deren er sich am 23. Juli bezw. 22. August gegen einen dortigen Schmied schuldig gemacht hatte, in eine Geldstrafe von je 15 Mk. genommen, wogegen die Privatklage dieses Beklagten wegen einer ihm am erstgenannten Tage bura> den Sohn des Schmieds zugefügten Beleidigung mit ber Freisprechung des Angeklagten enbet. — Die Privatbeleidigungsklage eines Vieh- hänblers aus Reiskirchen gegen einen Viehhänbler aus Wieseck, die beide Schwäger sind, wird von dem Privatkläger, nachdem durch die Zeugenvernehmung die Unschuld des Angeklagten dargethan werden konnte, samt der dem Beklagten zugefügten Beleidigung zurückgenommen. G. C. Gießen, 26. Oktober. (Strafkammer.) Die Strafkammer verhandelte heute zunächst gegen Thrift. Emil Witschel zu Fallstedt wegen Diebstahls und Bettelns. Der Angeklagte ist beschuldigt und in vollem Umfange geständig, am 9. September l. I. zu Grünberg ein Paar Schuhe, im Werte von 6 Mk., in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen, sowie am gleichen Tage daselbst gebettelt zu haben. Mit Rücksicht auf seine zahlreichen Vorstrafen, er ist wegen Diebstahls allein schon fiebenrnaf vorbestraft, erhielt er wegen Diebstahls 10 Monate Gefängnis, wegen Bettelns vier Wochen Haft. — Die Berufung des Ernst Ranft zu Grünberg gegen ein Urteil deH dortigen Schöffengeriafts, wonach er wegen Körperverletzung und Widerstandes zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war, wurde, da ber Angeklagte heute ausblieb, unter Verurteilung besselben in Die Kosten ber zweiten Instanz verworfen. — Ferner ver- hanbelte bie Strafkammer als Berufungsinstanz in einer Privatklage ber Kinber des verstorbenen Bürgermeisters A. zu L. gegen den Forstwart E. daselbst. Dem Letzteren wurde zur Last gelegt, am 11. Mai l. I. in Bezug auf Bürgermeister W. wider besseres Wissen geäußert zu haben, der Bürgermeister habe vorder Strafkammer dahier falsche Eide geschworen und ferner am 14. Mai l. I. denselben einen Spitzbuben und Vagabond genannt zu haben. Der Angeklagte war von dem Schöffengericht zu L. wegen beider Anschuldigungen freigesprochen worden. Begründet war die Freisprechung damit, daß, was zunächst den Vorfall vom 14. Mai l. I. anlange, jein Verstorbener nicht beleidigt werden könnte, Die Ausdrücke wie „Spitzbube" und „Vagabond" auf Grund des-ß 185 Str.-G.-B. nicht geahndet werden könnten, wohl aber mache sich derjenige nach § 189 Str.-G.-B. strafbar, welcher das Andenken eines Verstorbenen dadurch beschimpfe, daß er wider besseres Wissen eine unwahre That- sache behaupte oder verbreite, welche denselben bei seinen Lebzeiten verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet gewesen wäre; daß Angeklagter die Aeußerung am 11. Mai l. I. wider besseres Missen gethan habe, hielt ba$ Schöffengericht nicht für erwiesen. Die Strafkammer schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Verwerfung der von den Privatklägern erfolgten Berufung. — Dec 17 jährige Wilhelm Berg von Münzenberg stieg, wie durch, die heutige Beweisaufnahme festgestellt wurde, am 19. Mai l. Js. in ein Zimmer des Kantinenwirtes Fr. Ernst Talen- tin zu Büdingen ein und entwendete hier aus einer offenen Schublade den Betrag von 7.01 Mark. Trotz seiner Jugend erhielt der Angeklagte, der schon wegen Diebstahls vorbestraft ist, neun Monate Gefängnis. — Als letzte Sache kam sodann die Anklage gegen den 16 jährigen Martin Bischoff zu Leidhecken wegen Körperverletzung mit tätlichem Erfolge bezw. gefährlicher Körperverletzung zur Verhandlung. Der Anklage liegt folgender Thatbestand zu Grunde. Am 9. September l. Js. war zu Leidhecken Kirchweihe, in der folgenden Nacht gegen 4 Uhr bemerkte der Angeklagte auf der Straße, wie fein jüngerer Bruder und ein gewisser Karl Diehlmann miteinander stritten; er rief Diehlmann zu: „Du thust ihm auch nichts mehr". Hierauf stießen sich Diehlmann und der Angeklagte umher, auf einmal sprang der letztere zurück, griff in seine Tasckse und rief: „komm her, wenn Du was willst. Diehlmann trat an ihn heran, da stach der Angeklagte denselben mit einem Taschenmesser zweimal in den Unterleib. Der eine Stich hatte Bauchwand und Darm durchbohrt, und führte am folgenden Tage den Tod des Verletzten herber. Sofort, nachdem Diehlmann die Verletzungen erhalten hatte, kam ein gewisser Otto Ruhl zu den beiden unb. tij? ben Angeklagten von Diehlmann weg. Auch ihm stach ber Angeklagte nach benr Unterleib; zum Glück prallte der Stoß am Portemonnaie ab und verursachte keine Verletzung. Rühl wandte sich wieder dem verletzten Diehlmann zu und in diesem Momente drang der Angeklagte von neuem auf Rühl ein und versetzte ihm von hinten einen Stich in den Rücken, welcher die Kleider durchdringend bis auf die Rippen ging. Zum Glücke war auch diese Verletzung keine.lebensgefährliche. — Der Angeklagte ist im allgemeinen geständig. Von Zeugen wird bestätigt, daß er in fraglicher Nacht nicht angetrunken war. Einew Zeugen gegenüber äußerte er kurze Zeit vor der That, wenn ihm einer zu nahe komme, reiße er ihm den Magen auf. Dem Anträge der Staatsanwaltschaft entsprechend verurteilte das Gericht den Angeklagten für seine unglaublich rohe Handlungen zu einer Gesamtgefängnisstrafe von vier Jahren abzüglich ein Monat der erlittenen Untersuchungshaft. paar mann Reime Zum Backen und Kochen mit Zucker fein verrieben, in den seit 25 Jahren bekannten Päckchen zum Haus? gebrauch. 1 Päckchen 20 Pfg. 6 „ 76 ,, Koch- und Backrecopto, verfasst von Lina Morgenstern, gratis. D.R.G. M. Neu! 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