N«. SS3 Drittes Blatt Sonntag den 28 Oktober 150. Jahrgang 1990 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Erscheint tägNch mit Ausnahme des MontagS. Die Gießener MamMenvtLttcr »erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter f6r heff. Volkskunde" »öchtl. 4 mal beigelegt. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen des In. und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den falzenden Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Bezugspreis vierteljährl. Mt. *,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelle, vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Amts- unb Airzeigeblatt füv den TLveis Giefzen. Kebaktio«, Expedition und Druckerei: Schntstraße Ar. 7. OrÄisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieß«». Fernsprecher Nr. 51. Politische Tagesschau. Gegenüber der von der sächsischen Tagespresse ernstlich erörterten Frage, ob die sächsischen Staats- b ahn en an das Reich oder Preußen, sei es auf dem Wege des Verkaufs oder der Verpachtung oder in irgend einer emberett Form, überlassen werden sollen und ferner gegenüber dem Gerücht, wonach die preußische Regierung an die sächsische ein hohes Gebot für die Ueberlassung der sächsischen Staatsbahnen gemacht hätte, ist das „Dresdener Journal" zu der ausdrücklichen Erklärung ermächtigt, daß das fragliche Gerücht aller und jeder Grundlage entbehrt und daß die preußische Regierung weder das behauptete noch irgend ein anderes ähnliches Angebot der sächsischen Regierung gemacht habe. Das „Dresdener Journal" fügt hinzu, daß auch die weitere Behauptung, die Staatsregierung nehme in der Frage der Abtretung der Staatsbahnen gegenüber nicht mehr die vorher ablehnende Stellung ein, vollkommen aus der Luft gegriffen sei. Der Generalsekretär des Zentralverbandes deutscher Industrieller, Herr Bueck, der von verschiedenen Seiten über seinen Brief betreffend die 12000 Mk., die das Reichsamt des Innern zu Agitationszwecken erbeten und erhalten hat, befragt worden ist, lehnt eine Erklärung ab. Das würde er nicht thun, wenn oer Brief n icht echt wäre. Blätter verschiedener Richtung verlangen, daß die Regierung bald Aufklärung gebe und daß Graf Posadowsky nicht warte, bis er im Reichstag interpelliert wird. Die „Dtsch. Tgsztg." klammert sich an die Hoffnung, daß der Name des Reichsamts des Innern mißbraucht worden sei und daß Graf Posadowsky mit der ganzen Sache nichts zu thun habe. Das ist natürlich ein Irrtum. Graf Posadowsky ist verantwortlich dafür, nicht nur formell, sondern thatsächlich Uebrigens verlangt auch sie, da^ß! die Aufklärung schnell erfolge. — Zu dem von der „Leipziger Volkszeitung" am 22. Oktober abgedruckten, dem Generalsekretär des Zentralverbandes deutscher Industrieller zugeschriebenen Schreiben bemerkt die „Berliner Korrespondenz": „Gegenüber den zum Teil sehr tendenziösen Entstellungen in der Öffentlichkeit erschien es weiten .Kreisen, insbesondere aus der Industrie, nach der ersten Lesung des 'Gesetzentwurfes zum Schutze der Arbeitswilligen unbedingt notwendig, an der Hand amtlichen parlamentarischen Materials des Reichstages die öffentliche Meinung möglichst umfangreich darüber aufzuklären, welche Thatsachen die Einbringung des Gesetzentwurfes veranlaßt hätten und welche Gründe von den Vertretern der Regierungen bei der Verteidigung des Gesetzentwurfes im Reichstage beigebracht sind. Zu diesem Zwecke wurden Auszüge aus dem Gesetzentwurf, der beigegebenen amtlichen Denkschrift sowie dem stenographischen Wortlaut der Reden der Regierungsvertreter in zahlreichen Exemplaren den provinziellen Blättern beigefügt. Auf Anregung und durch Vermittelung des Direktors im Reichsamt des Innern v. W o e d t k e hat Generalsekretär Bueck die Summe von 12 000 Mk. zur Verfügung gestellt. Diese ist zur Deckung der Druckkosten verwendet worden, die durch die Wiedergabe des obenbezeichneten amtlichen Materials entstanden sind, lieber die Verausgabung der Summe behufs Verbreitung des bezeichneten in den Drucksachen des Reichstages bereits niedergelegten amtlichen Materials besitzt der genannte Beamte urkundliche Beläge." Nach Berichten aus Deutsch-Ostafrika lassen die Verhältnisse im Kilirnandscharo-Bezirke noch immer zu wünschen übrig. Die Strafexpedition, welche Hauptmann Johannes im Januar und Februar 1900 gegen die Aruscha-Leute unternahm, die im Dezember 1899 eine Station zu überfallen versuchten, vermochte nicht die Ruhe dauernd herzustellen. Es schien zwar eine Zeit lang, als ob die im März 1900 erfolgte Hinrichtung von drei Häuptlingen und 16 anderen Hauptschuldigen eine nachhaltige Wirkung auf die unbotmäßigen Elemente der Bevölkerung ausgeübt hätte. Bald zeigte sich aber, daß die jungen Krieger der am Meruberg sitzenden Aruscha ihre räuberische Thätigkeit wieder aufnahmen und bestrebt waren, den Schauplatz derselben mehr nach dem Süden zu verlegen. Im Juli 1900 unternahm deshalb Hauptmann Johannes eine neue Expedition, wobei es ihm gelang, das Lager der Krieger überraschend aufzuheben und zahlreiche Gefangene zu machen. Jetzt ist, damit nach dem Abzüge der Truppen die Ruhe nicht alsbald wieder gestört wird, die Gründung einer dauernden militärischen Station am Meruberge in die Wege geleitet. Hauptmann Johannes wurde zu diesem Zwecke ein weiterer Offizier mit 40 Askaris zur Verfügung gestellt. < Chamberlain hielt eine Rede im Zunfthause der Londoner Fischhändler, in der er über die imperia- listischeuBestrebungenderbritischenNation spracht Er sagte, die Vereinigung mit den Kolonien bedeute nicht, daß England anderen Völkern feindlich sei; im Gegenteil England wünsche ihre Freundschaft, wenn sie nicht zu teuer erkauft wird. England hoffe, daß die anderen Völker die freundschaftlichen Gefühle erwidern werden, die es für sie fühle und zum Ausdruck bringe. Wenn die fremden Völker, fuhr Chamberlain fort, unsere Freundschaft ablehnen, so werden wir ohne diese wirken. Wenn wir sie nicht überreden können,* dann müssen wir isoliert sein, jedoch umgeben und stark gemacht durch die Schwester - Nationen, nämlich die Kolonien. Unsere Isolierung wird eine glänzende Isolierung sein, so daß, selbst wenn England fällt, die Überseeischen Kolonien die englische Tradition weiterführen werden. Der neue Imperialismus bedeute die Anerkennung, daß alle britischen Kolonien dieselben Rechte haben wie England selbst. Chamberlain drückte sodann die Hoffnung aus, daß die Föderation von Canada und Australien ein Beispiel für Südafrika sein werde, und wies darauf hin, daß die Reichsföderation das Reich in stand setze, die Mission der Gerechtigkeit, Civilisation und des Friedens fortzuführen. Chamberlain bestritt, daß England Zeichen des Verfalles aufweise, und schloßt indem er auf das nach Südafrika gesandte ausgezeichnete Heer hinwies und besonders der Freiwilligen und der von den Kolonien gesandten Unterstützungen gedachte. Aus Stadt und Land. Gießen, 27. Oktober. ** Gültigkeit der Fünfmark- und Zwanzigpfennigstücke. Man ist sich einfach nicht genügend darüber klar, wie lange die silbernen Zwanzigpfennigstücke und die goldenen Fünfmarkstücke noch Giltigkeit haben. Die Folge davon ist, daß man sich des öfteren schon jetzt weigert, Münzen der genannten Art in Zahlung zu nehmen, weil angenommen wird, die Münzen würde man nicht mehr los. Dies ist jedoch nicht so. Zunächst außer Kurs gesetzt werden die Reichsgoldmünzen zu 5Mk., dieselben gelten (zufolge des Gesetzes betr. Aenderungen im Münzwesen vorn l^Juni >1900 und der Bekauntmachstng betr. die Außerkurssetzung der Goldmünzen zu 5 Mk. vom 18. Juni 1900) seit dem 1. Oktober d. I. nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Im Privatverkehr ist daher niemand verpflichtet, Fünfmarkstück in Gold in Zahlung zu nehmen. Dagegen sind die Reichsund Landeskassen (Post- und Steuerkassen) und die Reichs- bankkässen angewiesen, Fünfmarkstücke in Gold nicht nur Zum reellen Wert in Zahlung zu nehmen, sondern auch gegen giftige Reichsmünzen umzutauschen, und zwar bis zum 30. September 1901. Die Außerkurssetzung^ r srlbernenZwanzigpfennig stücke darf nach Art. 2 des Gesetzes vom 1. Juni 1900, nicht vor dem 1. Januar 1902 erfolgen, während nach Art. 3 des genannten Gesetzes die Anordnung der Außerkurssetzung der Zwanzig- Pfennigstücke aus N i ck e l n i ch t v o r d e m 1. Januar 1903 erfolgen darf. Inzwischen haben die Reichs- und Landeskassen die Verpflichtung, Zwanzigpfennigstücke jederzeit in Zahlung zu nehmen und auf Verlangen umzutauschen. eine ganze Menge, die es wissen, daß man den „Onkel Chlodwig" vor anno 70 einmal den „süddeutschen Bismarck" genannt hat, weil er tm bayrischen Reichsrat und als Berater König Ludwigs unermüdlich den Anschluß an Preußen, den Zusammenschluß zu einem großen Deutschland, vertreten hat. Originellen Vortrag hielt darüber ein biederer Schuhmachermeister in einem kleinen Bierkeller des Ostens, in den ich eines plötzlichen Regengusses wegen hineingeraten war, und auf ganz geniale Weise mischte er Vergangenheit und Gegenwart zu einem schmackhaften Brer für seine staunenden Tischgenossen. „Damals wollten sie rhm natürlich eklich uff die Bude", berichtete er, „es kam sogar so weit, bet sie ihm Menkenke wegen seine adligen Diplome und so was machten, und der König von Württemberg verlangte schließlich, er möchte doch die Papiere dazu mal gefälligst einschicken. Nu aber war s Tiafj voll. Wißt ^hr, was er daruff geantwortet hat? Em richtiges Diplom hätte er nich mehr, bet wär in einer Zeit ausgestellt, wo's ibberhaupt noch feene so'ne peilen gegeben hatte. Aber anbere Papiere könnte er bei- legen, um alles feinstens nachzuweisen und bet war nu zunächst mal eine Geschichte von ’nem Tournier, wo ein Hohenlohe 'nen Grafen Wllrtembcrg blank Hingelcat hatte, denn ne andre Sache, wo en Wiirtembergcr die Schleppe -cheschen Gräfin hatte tragen müssen, und schließlich noch, nen Wechsel, uff den sie den Würtcmberg- scheu wat gepumpt hatten! Daruff hin haben sie ihm natürlich bet Diplom nich weiter abverlangt. Det hatte m prost, Kinber, Onkel Chlodwig soll leben'" stießen an und tranken auf des scheiden teil Kanzlers Wohl. Uebrigens ist an der Geschichte meines gelehrten Schusters etwas wahres. Nur passierte sie nicht JÄ™' wndern einem seiner Vorfahren nach der großen Fursten-Auskehr anno 1806, wo die bis dahin reichs- unmittelbaren Hohenlohes zum Teil unter Bayern, andern teils unter Württemberg kamen. Wer er hat sie doch ganz niedlich an den Mann gebracht, seine Geschichte, und ich habe mich gehütet, ihm zu widerspre,chen. A. R. Kerliner Kries. (Plaudereien aus der Saiserstadt.) (Nachdruck verboten.) MoltkeErinuerungeu. — Chlodwigs Abschied. — Der süddeutsche Bismarck und sein Adelsdiplom. Mancher Patriot ist in diesen Tagen der Moltke- Feier über den Königsplatz vor dem Brandenburger Thor gegangen und hat seine Augen stolzen Gedankens und weh- mutiger Trauer voll zu dem mächtigen Generalstabs- Sobaude am Alsenplatz hinüberschweisen lassen, wo der Meister von Königgrätz, von Metz und Sedan einst ge- wohnt, wo er am 24. April 1891, beweint von allen deutschen Stammen das Zeitliche gesegnet hat. Manch kluges oder scherzhaftes Wort, das der „große Schweiger" trotz dieses feines Beinamens gemünzt hat, geht wieder von Mund zu Mund und läbt die schlichte Heldengestalt leise aus den Nebeln der Vergangenheit hervortreten Denn wenn auch Moltke eine der populärsten Gestalten des Berlins der 70 er und 80 er Jahre war: die Jugend von heute hat ihn kaum noch gesehen, und bei ihr bedarf es dieser kleinen, charakterisierenden Züge, um den Manen des gewaltigen Schlachtendenkers gerecht zu werden. Wie sicher der Alte seines Erfolges war, wie wenig ihm das «nervöse Zittern, das die meisten vor großen Entscheidungen befällt, anhaftete, beleuchtet trefflich die köstliche Anekdote, die Bismarck von ihm aus dem Juni 1866 erzählt, wo er'Moltke eingeladen hatte, um' ihm eine Beschleunigung des Einmarsches in Böhmen vorzuschlagen. Nach befriedigender Erledigung dieser Frage wendet sich Moftke zum Abschied. An der Thür aber dreht er sich noch! einmal um und fraat in ernsthaftem Tone: „Wissen Sie, daß die Sachsen die Dresdener Brücke gesprengt haben?" Und wie Bismarck erregt über diele Nachricht auffährt, fügt er hocken hinzu: „AoermitWasser,wegenStaub?" Auch auf dem Schlachtfelde von Königgrgtz, kurz vor dem .Eintreffen der kronprinzlichen Armee, wo alles voller BeI Hemmungen ist, beobachtet ihn Bismarck, indem er ihm sein Etuis hinüberreicht, in dem sich just noch zwei Cigarren und zwar verschiedener Qualität befinden. Und wie er den großen Strategen seelensicher und leise lächelnd die bessere von beiden wählen sieht, da wird auch der eiferne Kanzler wieder ruhig. Er erkennt aus diesem Zeichen, daß es nicht schlecht steht um den Ausgang. Daß aber der Meister eines so blutigen Handwerks auch ein Herz hatte für die Soldaten, die nach seinen Plänen von Sieg zu Sieg, doch wohl auch in den Tod gingen, erkennt man überall aus seinen herrlichen Briefen, die noch viel zu wenig Gemeingut der Nation geworden sind. So schreibt er beim Anblick eines russischen Invaliden, den er in Moskau bettelnd trifft: „Da bettelte nun der Mann, der vor wenig Monaten für fein Vaterland geblutet, im Angesicht des Kreml, des Herzens dieses Reiches, das durch seine treuen, gottesfürchtigen, tapferen und alles entbehrenden Soldaten groß wurde, besteht und bestehen wird. Wahrlich, das Paradies muß für diese hingebenden Dulder sein. In seinem langen grauen Mantel, mit demütig herabgezogener Mütze ging er ins weite „heilige" Rußland hinein, und wir — wir fuhren in kaiserlicher Hofequipage zu einem opulenten Diner." Offenbart der große Feldherr hier nicht ein Feingefühl für die ungerechten Gegensätze in der Welt, wie es der beste Apostel des Friedens nicht tiefer haben tonnte? Nicht so populär wie Moltke und Bismarck ist der eben vom Amte geschiedene Kanzler, der „Onkel Chlodwig" in Berlin gewesen. Das kam wohl daher, daß auch er noch wie Caprivi im Schatten des großen Giganten aus dem Sachsenwalde leben mußte; es lag aber auch in seinem hohen Alter und seiner der Last der Geschäfte nicht gewachsenen Gesundheit. Trotzdem regt sich keine ernstliche Stimme der Befriedigung über feinen Abschied. Der Berliner gefiel sich zwar darin, über die vielfache Abwesen- heit des Reichskanzlers seine kleinen Wippchen zu machen, aber nun er wirklich die Bürde von den müden Schultern genommen hat, aedenkt man seiner mit Respekt und Teilnahme. Unter den großen Bierbankpolitikern sind doch ^)ic Reichsbankhauptkasse, sowie die Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung werden Nickelzwanzigpfennigstücke in jeder Höhe in Zahlung nehmen und diese Stücke in beliebigen Mengen gegen andere Reichsnickelmünzen, Thccker oder Reichssilbermünzen umtauschen, soweit die Bestände an solchen Münzsorten dies zulassen. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. ** Schntz gegen das Ueberfahr en w erd en. In dem „Els. Journ." wird eine Vorrichtung beschrieben, wie sie an den Wagen der Straßenbahn in Nancy angebracht ist zum Schutze gegen das Ueberfahrenwerden. Es heißt dort: An sämtlichen Motorwagen sind vorn und hinten aufklappbare Schutzvorrichtungen angebracht; dieselben bestehen aus' zwei in der Höhe von ungefähr 50 Zentimeter vom Wagen ausgehenden seitlich! gebogener, Eisenstücken, die an ihrem vorderen Ende durch eine starke runde Eisenstange verbunden sind. Diese Eisenstange liegt, wenn die Vorrichtung herabgeklappt ist, unmittelbar über dem Schienengeleise. Die Seitenteile und die Stange sind durch elastische Stahlbänder verbunden, so daß das Ganze ein konkavgebogenes elastisches Gestell bildet. Eine auf oder zwischen den Schienen befindliche Person wird beim Heranfahren des Wagens auf dieses Gestell geworfen und durch beit Wagen so lange mitgeführt, bis er zum Stehen gebracht worden ist. Ein Ueberfahrenwerden ist also vollständig ausgeschlossen. Ebenso verhindern seitwärts an den Wagen angebrachte bis unmittelbar über das Straßenpflaster reichende Eisendänder, daß von der Seite her jemand unter den Wagen geraten kann. ** Die Einnahme der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen hat für die erste Hälfte des laufenden EtatSjahres 723,7 Millionen Mark, 51,5 Millionen mehr als im gleichen Zeiträume des Vorjahres betragen. Von den Einnahmen entfallen 226,1 Millionen auf den Personen- und Gepäckoerkehr, 456,5 Millionen aus den Güterverkehr und 41,1 Millionen auf sonstige Quellen. Die Einnahme aus dem Personen- und Gepäckverkehr hat sich um 18,8 Millionen, die aus dem Güterverkehr um 32,4 Millionen Mark gegen das erste Semester des Vorjahres erhöht. Darmstadt, 25. Oktober. In der heutigen Sitzung des Schöffengerichts wurde der Milchhändler Johann Georg Uhrig dahier wegen Verkaufs gewässerter Milch aus Grund des § 10 pos. 1 und 2 des Nahrungsmittelgesetzes in eine Geldstrafe von 180 Mk. eventuell 36 Tage Gefängnis und in die Kosten verurteilt. Die Staatsbehörde hatte sechs Wochen Gefängnis beantragt. G G G TAFELKARTEN @ @ ® BALL- UND TISCHKARTEN HOCHZEITSTAFELKARTEN REIZENDE NEUE MUSTER IN EINFACHER UND GLÄNZENDER o o o o o AUSFÜHRUNG o o o o o BRÜHL’SCHE UNIV.-BUCH- UND STEINDRUCKEREI, GIESSEN, SCHULSTRASSE 7. Niedrigwasser und Flutzregulierung. Die außergewöhnliche Trockenheit, die seit Monaten geherrscht hat, ist die Ursache für einen Tiefstand der Flüsse gewesen, wie er an vielen Stellen bisher noch nicht beobachtet worden ist. Darunter hat insbesondere die Schiffahrt außerordentlich gelitten, und Klagen über Betriebsstörungen, Leichterkosten und kaum die Ausgaben deckenden Verdienst sind vielfach laut geworden. Während sich einerseits gerade unter diesen ungewöhnlichen Umständen erwiesen hat, daß die Trockenheit auf Kanäle und kanalisierte Flußstrecken einen die Schiffahrt schädigenden Einfluß nicht a u s g e ü b t hat, wie denn auch bezügliche Klagen nicht laut geworden sind, ist andererseits überzeugend klar hervorgetreten, von welchem Nutzen die in den letzten Jahrzehnten vvrgenommenen Regulierungsarbeiten gewesen sind. Wenn in früheren Jahren Niedrigwasser eintrat, welches noch keineswegs den diesmaligen Tiefstand erreichte, so stockte £>ie Schiffahrt selbst mit den früheren, viel kleineren Kähnen vollkommen, während in diesem Sommer doch auf iten weitaus meisten Flußstrecken ein, wenn auch erheblich eingeschränkter, Verkehr aufrecht erhalten werden konnte. Tort, wo er auch jetzt gänzlich versagte, werden noch weitergehende Maßregeln zu erwägen sein, die für einige der verkehrsreichsten Strecken bereits Aufnahme in der zu erwartenden wasserwirtschaftlichen^ Gesamtvorlage finden dürften. Im einzelnen teilen wir über den wasserbaulichen Zustand an einigen natürlichen Hauptschiffahrtsstraßen folgendes mit: Auf der Oder herrscht schon seit längerer Zeit ein anhaltender, ausnahmsweise niedriger Wasserstand, der während (einer kürzlich abgehaltenen Stromschau unterhalb Breslau 20 (Zentimeter unter dem gemittelten niedrigsten Wasserstand stand. Während nun vor der Regulierung der Strom bei Niedrigwasser fast in seiner ganzen Länge durch hoch über Wasser ragende Mittelsände in mehrere ganz unregelmäßig verlaufende Rinnen gespalten war, von welchen keine eine für die Schiffahrt benutzbare Tiefe hatte, sind jetzt alle Mittelsände verschwunden, und das Flußbett zeigte eine einheitliche, schlank verlaufende Stromrinne mit mindestens 1 Meter Wassertiefe, sodaß der Schiffsverkehr sich noch mit einem Tiefgang der Fahrzeuge von 90 Ctm. im Betriebe befand. Hiernach läßt der jetzige niedrige Wasserstand erkennen, daß das seinerzeit für die Regulierung festgestellte Ziel, bei dem gemittelten niedrigsten Wasserstande einer Wassertiefe von wenigstens 1 Meter herzustellen, nunmehr erreicht ist, wodurch in gleicher Weise die Schiffahrt sowie durch die Beseitigung der Sandbänke und damit erfolgte Senkung der Flußsohle auch die Vorflut gefördert wird. Der Erfolg der Regulierung und die Thätigkeit der Strombauverwaltung haben dem Vernehmen nach auch bei einer in der letzten Zeit burch die Rhedereien vorgenommenen Bereisung der Oder volle Anerkennung gefunden. Nach einer am 18. September d. I. vorgenommenen L'.iigspeilung der Netze von der Drage-Mündung abwärts bi* zur Warthe-Mündung und einer ebensolchen auf der b i dem gemittelten niedrigsten Wasserstande eine stände, der den tiefsten bisher jemals beobachteten Wasserstand noch um 27 Ctm. unterschritt, Wassertiefen nicht unter 1,1 Meter gepeilt. Diese geringste Tiefe wurde nur auf ganz kurzen Strecken sestgestellt, im allgemeinen war auf der oben bezeichneten Flußstrecke eine Wassertiefe von 1,3 Meter vorhanden. Auf der Netze von der Drage-Mün- dung aufwärts bis an die kanalisierte untere Netze ist allerdings bei der ganz außerordentlichen Dürre dieses Sommers der Wasserstand so außerordentlich abgesunken, daß für längere Zeit nur eine Wassertiefe von 0,70 Meter der Schiffahrt zur Verfügung stand. Auch auf der Elbe herrscht schon seit einiger Zeit ein sehr niedriger Wasserstand, bei dem die Erfolge der Regulierung in ähnlicher Weise wie an der Oder erkennbar sind.^ Während früher bei gleich geringer Wasserführung des Stromes ausgedehnte und hohe Sandfelder inmitten des Strombettes zutage traten und in den dazwischen sich durchwindenden Rinnen zahlreiche Untiefen und schroffe Llebergänge die mit kleinen Fahrzeugen betriebene Schifffahrt zum Erliegen brachten und die Vorflut beeinträchtigten, bewegt sich jetzt in der einheitlich ausgebildeten und gleichzeitig an Tiefe, Breite und Richtung verbesserten Stromrinne ein außerordentlich lebhafter Verkehr mit schweren Schleppzügen und Schiffen von einer Größe'und Tragfähigkeit, die von Jahr zu Jahr sich gesteigert hat und, wenn sie auch bei kleineren Wasserständen nicht immer voll ausgenutzt werden kann, doch einen zutreffenden Maßstab für die Beurteilung der durch die Regulierung erreichten großen Verbesserungen abgiebt. Wie sehr auch von den Schiffahrttreibenden die Erfolge der Stromregulierung anerkannt werden, beweist u. a. das von diesen dem langjährigen ersten Strombaudirektor der Elbe im Sommer dieses Jahres zu Magdeburg errichtete Denkmal. An der Weser konnte trotz der sehr niedrigen Wasserstände dieses Sommers die Schiffahrt infolge der günstigen Ergebnisse der Stromregulierung ständig aufrecht erhalten werden; der Schiffsverkehr hat sogar gegen das Vorjahr noch etwas zugenommen. Selbst in den obersten Strecken war bei dem für die Regulierungsarbeiten maßgebenden niedrigsten Wusserstande auch an den schlechtesten Stellen mehr als 1 Meter Fahrtiefe vorhanden. Wenn trotz dieser unzweifelhaften Erfolge der Regulierungsarbeiten Klagen der Binnenschiffahrt laut werden, so liegt es leider außerhalb der wirtschaftlichen, wenn auch! weniger der technischen, Möglichkeit, selbst bei außergewöhnlich niedrigen Wasserständen eine stets genügende Fahrtiefe zu schaffen. Universität und Hochschule. — Der Privatdozent der Nationalökonomie Dr. I. Schmöle in Greifswald ist zum a.-o. Profeffor ernannt und gleichzeitig für das laufende Wintersemester beauftragt worden, an der Universität Marburg vertretungsweise nationalökonomische Vorlesungen zu halten. — Nach dem Universitätskalender betrug, wie die „D. medizin. Wochenschrift" mttteilt, die Zahl der Medizin-Studierenden im Sommersemester an den einzelnen Universitäten: München 1421, Berli« 106T, Wien 1033, Leipzig 561, Würzburg 549, Freiburg 509, Bern 343,. Graz 340, Erlangen 331, Straßburg 315, Zürich 315, Genf 305, Heidelberg 301, Gießen 293, Tübingen 279, Greifswald 275, Breslau 249, Königsberg 246, Marburg 239, Innsbruck 234, Halle 215, Göttingen 213, Jena 188, Kiel 185, Lausanne 160, Basel 133, Rostock 124, Czernowitz 6. — Man berichtet aus Bonn vom 24 Oktober: Heute fanben an der hiesigen Universität zwei Habilitationen von Dozenten !?au‘ ^501u.®en' Assistenzarzt in der Klinik für Hautkrank. Heiken, hickt seine Antrittsrede über „Die Beziehungen von Hautver- anderungen zu Erkrankungen des Darmtraktus". Dr. Luctwaldt, der sich tn der philosophischen Fakultät habilitierte, sprach über „William Pitt". Ebenfalls als Privatdozent der philosophischen Fakultät wird sich morgen Dr. med. u. phü I. Rülf nut einer Antrittsrede über .Die Stellung der Philosophie zu den exakten Wissenschaften" einführen. — Aus Berlin wird geschrieben: Dr. Emst Zupitza, des verstorbenen Anglisten Julius Zupitza Sohn, hat sich an der hiesigen Universität für das Fach der allgemeinen Sprachwissenschaft habilitiert, das durch Prof. Stetnthals Tod sreigeworden ist. Das Thema seiner Antrittsvorlesung lautete: „Sprachen und ihre Träger". Meratur. Frauenreiz. Licht- und Schattenbilder aus dem modernen Frauenleben von Amand Freih. v. Schweiger-Lerchenfeld. Prachtwerk (Großquart) in 20 Lieferungen zum Preise von je 1 SRJ* ’Pü ca' 250 Abbildungen hervorragender Künstler und zahlreichen Zlerstücken. A. Hartlebens Verlag, Wien. — Wenn einem Werke, das sich ausschließlich und in wettausgreifender Weise mit dem „Ewig-Weiblichen" beschäftigt, schon der Sache wegen das Interesse eines großen Leserkreises gesichert ist, dürfte das vorliegende den meisten ähnlichen Publikationen einen ganz bedeutenden Vorspmng abgewinnen. Zwar die vorliegmde 1. Lieferung in ihrer glänzenden Ausstattung und pikanten Illustrierung läßt die Dinge, die zu erwarten sind, nur so obenhin ahnen, Prospekt und Inhaltsangabe aber enthüllen das Kommende. Obenan steht der Satz, „daß das Weib von Gestem in dem Weibe von Heute fortlebt." Der Autor, der feine Aufgabe mit seltener Verve, mit viel Temperament und fiylistischer Meisterschaft vertritt, verwahrt sich gegen den „nivellierenden Zeitgeist, der die scharfe Linie, welche die Geschlechter trennt, auszutilgen droht" . . . Das allein jedoch ist es nicht. Wir haben es hier mit einem modernen Frauenlob zu thun, der im Weibe den „Quell des physischen und seelischen Glückes" erkennt. Schon das Wenige, was in der 1. Lieferung zu lesen ist, wirkt wie ein berauschender Trunk. Alles ist Stimmung, zuweilen eine Art erotisches Nervenfieber. Der Verfasser fühlt sich alles Zwanges ent- ledigt und sagt mehr, als zu sagen für gewöhnlich erlaubt ist. Aber er umhüllt die Dinge, die seinen erregten Stimmungen entsprungen, mit dem fiirrenden Gespinst poetischer Gestaltungskunst, die mit allem versöhnt. Kein Zweifel also, daß dieser „Nervenrausch in 20 Lieferungen" — wie wir das Buch bezeichnen möchten — durch unzählige Frauenhände gehen wird, offen und geheim; den Leserinnen wird eine Verherrlichung ihres Geschlechtes vor Augen gehalten, wie sie ihnen kaum je geboten worden ist. Wöchentliche llebersicht der Todesfälle in Gießen. 42. Woche vom 14. Oktober bis 20. Oktober 1900. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 800, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 2O,97%o, nach Abzug der Ortsfremden 12,58<>/oo> Kinder Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom 1. Lebensjahr: 2.—15. Jahr Krebs der Speiseröhre 11 — — Tuberkulose des Gehirns u. seiner Häute 11 — — Lungentuberkulose 3 (1) 3 (1) — — Bronchitis 11 — — Lungenembolin (Lungenblutschlag) 1 (1) 1 (1) — — Organ. Herzkrankheiten 2 (1) 2(1) — — Tod durch Ertrinken 1 (1) 1 (1) — — Summa: 10 (4) 10 (4) — Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Aus dem Geschästsleben. — Auf der Internationalen Kochkuust - EkuSstellung M Frankfurt a. M. wurde der durch ihre vorzüglichen Produkte rühmlichst bekannten Maggi-Gesellschaft, Berlin, außer dn großen goldene» Medaille noch der Ehrenpreis des Ausstellungs- Komitees verliehen. Wer einen schwachen Magen hat und an Appetitlosigkeit leidet nehme Toril. — Toril hat den großen Vorteil, daß es'den Appetit anregt und fördert, sodaß Vor»-Nahrung allein schon genügt, um Magenschwache rasch und kräftig zu fördern. Man gebe für jeden Teller Suppe *, bis 1 Theelöffel Toril hinzu — Toril ist Fleischextrakt aus bestem Ochsenfletsch mit kräftigenden und nahrhaften Substanzen. 4380 Man verlange überall „Toril“. Union Elektrizitäts-Gesellschaft, Berlin Telegramm-Adresse Abteilung Frankfurt a. M. Telephon-Anschluss Spannung. 68 Kaiserstrasse 68. Amt I, Nr. 1807. Elektrische BdeecNtiigs- und Xraftiibtrtragungs-Änlagen. Dynamomaschinen und Elektromotoren für Gleich- und Wechselstrom. Elektrizitätszähler- Elektr. Stossbohrer (System Thomson). für hartes Gestein. Schiffs. Kommando-Apparate. YTDauerbrand• Bogenlampen für Gleich- und Wechselstrom. uAH«:uiAHAn „Union“-Fa©sswngen etc. Ventilatoren. 6732 fQr 2>o voit. Geschäfts-Eröffnung. 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Mts. nebst der Anleitung zur Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe bringen wir unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß die Anmeldung für die in der Stadt Gießen belegenen Betriebe bei der nnterzeichneten Behörde zu erfolgen hat. Formularien hierzu find in der Klee'fchen Schreibmaterialienhandlung erhältlich. Gießen, den 16. Oktober 1900. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. B.: Wolff. 6833 Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung nnfallverfichernngspflichtiger Betriebe. Vom 1. Oktober 1900. Nach § 35 des Gewerbe-Unfallversicherungsgefetzes vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt Seite 573) hat jeder Unternehmer eines unter die §§ 1 oder 2 dieses Gesetzes fallenden, bisher der reichsgesetzlichen Unfall- verstcherung nicht unterstellten Betriebes binnen einer vom Reichsver- stcherungsamt zu bestimmenden Frist den jetzt verficherungspflichtigen betrieb unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungpfltchtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zett vis zum 15. November 1900 einschließlich festgesetzt. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse zu ergänzen; dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, wird von den Central- behörden der Bundesstaaten bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die nachstehende Anleitung verwiesen. Berlin, den 1. Oktober 1900. Das Reichs-Versicherungsamt. Gaebel. Anleitung, vetrefiend die Anmeldung rrnfallverstcherungspstichttger ISetrieöe. (§ 35 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900.) 1) Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf die bisher der reichsgesetzlichen Unfallversicherung nicht unterstellten, durch die §§ 1 und 2 des Gewerbe-Unfallversicherungs - gesetzes vom 30. Juni 1900 für versicherungspflichtig erklärten Betriebe. Demzufolge sind anzumelden, soweit diese Betriebe nicht bereits der Versicherungspflicht unter« rootfen sind: a. die gewerblichen Brauereien, b. die Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schlosser- oder Schmiedearbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe, c. die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe, d. die Lagerungs-, Holzfällungs- oder der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betriebe, wenn sie mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht, verbunden sind, e. Betriebe jeder Art, für welche durch tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Anwendung kommen. 2) Als „gewerbliche" Brauereien sind solche anzusehen, deren Erzeugnisse zur Veräußerung an Dritte bestimmt sind, ohne Rücksicht auf den Umfang der Erzeugung und auf die Herstellungsweise des Biers (ob obergärig oder untergärig.) 3) Die Gewerbebetriebe der Schlosser und der Schmiede sind allgemein ver- sicherungspflichtig, auch wenn sie nur handwerksmäßig — mit oder ohne Werkstatt — betrieben werden. Auch die Art der ausgeführten Arbeiten ist unerheblich. 4) Das Gleiche gilt für das Fleischergewerbe; insbesondere sind auch diejenigen Betriebe der Versicherung unterworfen, welche sich auf die Schlachtung fremden ViehS in fremden Haushaltungen beschränken. 5) Die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe unterliegen — im Gegensatz zu dem bisherigen Rechtszustande — der Versicherungspflicht auch dann, wenn die Lagerung der Güter ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattsindet. 6) Die Voraussetzung für die Versicherungspflicht der unter Ziffer 1 d angeführten Lagerungs-, Holzfällungs- uud Beförderungsbetriebe ist, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden sind, und daß der Inhaber dieses Gewerbes im Handelsregister eingetragen steht. Es sind also beispielsweise die von Kleingewerbetreibenden oder Handwerkern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ausgeübten Betriebe jener Art von der Versicherungspflicht ausgenommen, sofern sie nicht Teile eines anderen »ersicherungspflichtigen Betriebes sind. 7) Ein Lagerungsbetrieb im Sinne der letzterwähnten Vorschrift ist nicht anzunehmen, wenn Waren in geringerem Umfange oder nicht für einige Dauer, sondern mehr zufällig und gelegentlich gelagert werden. 8) Bei den „der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betrieben" kommt es nicht darauf an, ob die Beförderung auf dem Lande oder zu Waffer erfolgt. Ebenso ist die Art und Größe des Fahrzeugs und die Art der bewegenden Kraft gleichgültig. Insbesondere gehören hierhin die von größeren Handelsgeschäften zum Ausfahren von Waren an die Kunden verwendeten Fuhrwerksbetriebe. 9) Während bisher der Versicherungspflicht nur diejenigen Betriebe unterstanden, in denen Dampfkeffel oder durch elementare Kraft (auch Elektrizität) bewegte Triebwerke zur Anwendung kamen, genügt nunmehr auch ein durch tierische Kraft bewegtes Triebwerk, um den Betrieb den „Fabriken" gleich zu stellen und damit dessen Versicherungs- pflicht zu begründen. « z , *0) Nicht versicherungspflichtig und deshalb nicht anzumelden sind alle diejenigen Betriebe, in denen der Unternehmer allein, ohne Gehilfen, Lehrlinge oder sonstiae Arbeiter thätig ist. Als Arbeiter rc. gelten aber auch Familienangehörige des Unternehmers, die m dem Betriebe beschäftigt werden, mit Ausnahme der Ehefrau, die niemals als Arberterm rc. ihres Ehemannes angesehen werden kann. 11) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer des Betriebes oder sein gesetzlicher Vertreter. Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt. Sind mehrere Unternehmer eines Betriebes vorhanden, so ist jeder von ihnen zur Anmeldung verpflichtet. Durch die Anmeldung des einen wird auch der Anmeldepflicht der übrigen genügt. Für die Anmeldepflicht ist es einflußlos, ob der Inhaber des Betriebes eine natürliche oder eine juristische Person ist. 12) Die unter das neue Gesetz fallenden Betriebe sind dann nicht anzumelden, wenn sie bisher bereits versicherungspflichtig und angemeldet waren, ihre Versicherungspflicht aber durch das neue Gesetz weiter ausgedehnt worden ist, z. B. Schlossergewerbe, die bisher nur bezüglich ihrer Bauschlosserarbeiten versichert waren, deren Gewerbebetrieb aber jetzt im ganzen Umfange der Versicherung unterworfen ist. Desgleichen sind nicht anzumelden solche Gewerbe, die als Rebenbetricbe der Landwirtschaft sich darstellen und bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bereits versichert sind. m t , 13) In der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen. Umfaßt ein Betrieb wesentliche Bestandteile verschiedenartiger Gewerbezweige, so sind die sämtlichen Bestandteile anzugeben; dabei ist der Hauptbetrieb besonders hervorzuheben. 14) In der Anmeldung ist ferner die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicher,mgspflichtigen Personen anzugeben, gleichviel ob dieselben Inländer oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlechts, ob sie erwachsene oder jugendliche Arbeiter, Lehrlinge mit oder ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend beschäftigt werden. Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker sind nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt dreitausend Mark nicht übersteigt. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge welche den Versicherten, wenn auch nur gewohnheitsmäßig, gewährt werden und ganz oder teilweise an die Stelle des Gehalts oder Lohnes treten. 16) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des Jahres arbeiten, ist die anzumeldende „durchschnittliche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich zur Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes ergiebt. 16) Als tn dem Betrieb beschäftigt sind diejenigen Personen anzumelden, welche im Betriebsdienste stehen und Arbeiten, die zum Betriebe gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen Betriebsanlage (Werkstätte rc.) erfolgt. 17) Für die Anmeldung wird die Benutzung des nachstehenden Formulars empfohlen. 18) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe oder nicht, so wird er gut thun, die Anmeldung zu bewirken, um den aus der Nichtanmeldung eines vsrsicherungspflichtigen Betriebs sich ergebenden Nackteilen zu entgehen. Hierbei bleibt es ihm unbenommen, in dem Formular unter Spalte „Bemerkungen" die Gründe anzugeben, aus denen er die Anmeldepflicht bezweifelt. 19) Schließlich wird darauf hingewirsen, daß nach der vom Reichs-Versicherungsamt erlassenen Bekanntmachung die Anmeldung bis zum 15. November 1900 einschließlich m bewirken ist, und daß säumige Unternehmer zu der Anmeldung von der unteren Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark angehalten werden können Iormukar für die Anmeldung. Staat Regierungsbezirk Kreis (Amt) Gemeinde- (Guts-) Bezirk........Straße Nr Anmeldung a« die untere IerroattuugsVeySrde auf Hrund des § 35 des Hewerve-Zlnfalr- verficherungsgefetzes vom 30. Iuui 1900. Name des Unternehmers Gegenstand des Betriebes.*) Art deS Betriebes.**) Zahl der durchschnittlich beschälttgten versicherungsBemerkungen. Insbesondere Angabe, ob bereits Mitglied einer (Firma). pflichtigen Personen. Berufs genossenschaft. 1 2 3 4 5 ,, den Oktober 1900 stöcdrte Auszeichnung Ehrenpreis uni grosse goldene Medaille wurde der Brauerei Henninoer,Franl(fiirta.M 04585 *) z B. „Schmiede- und Scklossergewerbe". Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. ** ) z. B- „Handbetrieb", oder „Betrieb mit tieriscker Kraft". zuerkannt. Ausschank Giessen: Hotel-Restaurant Riegelmann, Liebigstrasse. Fritz Kühnhold, Ludwigstrasse (Flaschenbier-Verkauf). Peter König, Zur Stadt Cassel. Fritz Teigler, Zum Frankfurter Bierkeller, Bahnhofstrasse. Heinrich Weller, Grünbergerstrasse. Lollar: Eduard Cordes, Bahnhofs-Restaurant. Heinrich Geissler, Zur Germania. Louis Rohrbach, Zur Linde. ... 190 . . (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) Weiße uttb Grtme-Worhänge in großer Auswahl, abgepaßt und am Stück. Großer Posten Vorhänge von 3 Mk. an per Fenster zum Ausverkauf, Vorhänge in Wolle, Seide und gestickt. *169 Th. Hrück, SchWaffe 16. C. 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