Samstag den 28. Juli Nr. 174 Erstes Blatt. Gießener Anzeiger General-Anzeiger Alle Nnzeigrn-vermlttlungSstellen be» In« und Hülle** «ttzmm Anzeigen für den Gießener Anzeiger enlgtg*. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., au-wörls 20 Pf,. frf#ci*t t4«Nch eit der Die Si^ener »eeifiiniratUr errden de« Anzeiger «W ■* .Hess. x. .Blätter SK VI. volUkunde- DldchA. 4 ml deigelegt. $8t|«fl«pr#U viertclfadrl. Hit 2Je monatlich 75 Pf§. mit Bringrrlohnj durch bir Wbboirfldlee vierteljährl. Ml 1,9t monatlich 66 Pf^. Bei Postbezug VN. 2,40 tiierlelMil mit vestellgel». me Anzeigen zu der nachmittags Mr d« L»> «scheinenden Nummer tM wrm. M> Mr. ÄMMhrayn spätesten» **M votcher. Aints« und Anzeigeblatt für den Tkreis Glefzen. WchMiii», Wffpedition und Druckerei: >4»f#r«6< Nr. 7. Graüsbeitagra: Gießener Famiiienblätter, Der heWhe Landwirt, Dlätter für heffifche DaLsiwnde. Adresse für Depeschen: Anzeiger chteßrn. Fernsprecher Nr. bl. Amtlicher Geil. Bekanntmachung. Im Monat August finden folgende Biehmärkte statt: Zu Hungen am 6. August, Gießen am 7. und 8. August, Grünberg am 23. August und Langsdorf am 27. August. Auf den Gießener Markt finden die für die Viehmärkte zu Gießen und auf die übrigen die für Lokalmärkte erlassenen Bestimmungen (s. Gieß. Anz. Nr. 134) Anwendung. Gießen, den 25. Juli 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold Polizei-Reglement. Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzial- Ordnung wird bis auf weiteres mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1900 zu Nr. M. d. I. 21167 nachstehendes Polizei Reglement für die Gemeinde Obbornhofen erlassen: 1. der männlichen Jugend ist der Zutritt zu den Spinnstuben untersagt; 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift unterliegen einer Geldstrafe bis zu 30 Mk.; 3. gegenwärtiges Polizei-Reglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Gießen, den 25. Juli 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung, B etr.: Die Kontrollvorfchriften über das Reinigen von Bierdruckapparaten; hier: die Bestellung eines Kontrolleurs in der Stadt Gießen. Zur Vornahme von Revision der in hiesiger Stadt im Gebrauch befindlichen Bierdruckoorrichtungen suchen wir eine fachmännisch gebildete Persönlichkeit. Bewerber belieben sich bis 15. August dss. Js. unter Angabe ihrer Ansprüche bei unterzeichneter Behörde zu melden. Gießen, den 25. Juli 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Chinefischer Aberglaube. Aus Shanghai wird der „Köln. Ztg." von Mitte Juni geschrieben: Die sremdenfeindlichc Bewegung in Nordchina hat sich vor allem gegen die Eisenbahnen und die dabei beschäftigten Ingenieure gerichtet. Dies ist kein Wunder, weil das abergläubische Volk im ganzen Reiche der Mitte fest überzeugt ist, das; b e i j e d e m B a h n b a u Menschenopfer erforderlich seien. In gewöhnlichen Zeiten hat die Regierung Ansehen genug, das iin allgemeinen durchaus friedliche Volk von Gewalt- thaten gegen Eisenbahnen abzuhalten. Der Aberglaube ist aber damit nicht verschwunden, sondern bricht in Zeiten der Unruhe wieder hervor. Selbst in Orten wie Hongkong, wo doch die Chinesen seit Jahrzehnten mit den Europäern in Berührung sind, Fann; man Beweise für diesen finstern Wahnglauben sammeln. Anfang dieses Monats machten eines Abends plötzlich sämtliche im dortigen Hafen liegenden Dschunken und kleineren einheimischen Fahrzeuge einen Höllenlärm, wobei zahllose Gewehre und sogar Kanonen abgefeuert wurden. Em Polizei-Inspektor forschte alsbald nach der Ursache dieses ungewöhnlichen Benehmens, und dabei stellte sich folgendes heraus: Man hatte eine Dampfe barkasse auf die Dschunken zukommen sehen und glaubte, diese wolle Kinder unter zwölf Jahren und alte Leute holen, die unter dem von Kaulun (gegenüber von Hongkong) und Kanton anzulegenden Eisenbahndamm lebendig begraben werden sollten: denn ohne dies würden die Wind- und Wassergeister (Fengschui) den Bau nicht zulassen. Nur mit der allergrößten Mühe; gelangtes dem Polizei-Inspektor, sich überhaupt Gehör zu verschaffen, weil alles wild durch,- einander schrie und vor Angst außer sich zu sein schien. Endlich beruhigte man sich ein wenig: aber kaum hatte die Hafenpolizei den Rücken gewandt, da ging der Lärm mit verdoppelter Kraft von neuem los. Die Ursache war eine harmlose zweite Dampfbarkasse, die Pfeifend an die Schiffe der Chinesen herangefahren war und diese abermals in die schrecklichste, Angst versetzt hatte. Auch aus der Umgebung von Hankau am Pangtsekiang kommen ähnliche Nachrichten. Dort sind in der letzten Zeit besonders häufig Kinder gestohlen worden. Das Volk ist nun fest davon überzeugt, daß die Fremden die Kleinen für die Bahnbauten nötig hätten. Solch ein ungewöhnliches Unter nehmen, wie es der Bau einer Eisenbahn ist, meint man, erfordere tausend Menschenleben, um die Wind und Wassergötter zu versöhnen. Nur wenn diese Opfer vorher gebracht wären, könnten die Ausländer später auf eilten sicheren Betrieb rechnen, weshalb es unumgänglich nötig für sie wäre, sich die volle Anzahl von Kindern und Greisen zu verschaffen. Es liegt auf der Hand, daß es nicht schwer halten kann, ein so abergläubisches Volk gegen die Fremden aufzureizen. Politische Tagesschau. Ein bemerkenswertes Urteil über Wachstum und Wirksamkeit der Arbeiterorganisationen fällt der Mainzer Fabrikinspektor Baentsch in seinem neuesten Bericht. Der Beamte weist zunächst auf die starke Zunahme der Gewerk- schäften seines Bezirks hin. Während in Mainz im Jahre 1895 erst 17 Gewerkschaften mit 1669 Mitgliedern vorhanden waren, gab es 1898 deren 21 mit 2842 Mit- gliedern, die sich im Laufe des Berichtsjahres (1899) aus 34 Organisationen mit 4420 Mitgliedern vermehrten. Die Frage nach den Gründen dieser Entwickelung beantwortet Herr Baentsch wie folgt: „Untersucht man die Frage, durch welche Veranlassung die Organisationen solche Fortschritte gemacht haben, so sind diese wohl zunächst der regen Agitation zuzuschreiben. Mittel zur Agitation waren in erster Linie daS Gesetz zum Schutze der Arbeitswilligen, ferner im Baugewerbe der Schutz gegen den Terrorismus der Streikenden. Dann wurden die Arbeiter ein- ander näher gebracht durch die Streiks der Maurer, Zimmerer und durch einige auswärtige Streiks, welche von hier aus unterstützt wurden. Auch in diesem Jahre konnte wieder die Beobachtung gemacht werden, wie da« GewerkschaflSkartell Lohnstreitig- kettcn einzelner Fabriken mit ihren Arbeitern und ganzer Gewerbegruppen aus gütlichem Wege zu schlichten versuchte und vor einem voreiligen Streik warnte, da ein Ausstand nur al6 das allerletzte Mittel angesehen wird. ES wurde auch vom GewerkschaftSkartell nicht versäumt, 'den Arbeitern neue sozialpolitische Gesetze bekannt zu geben und durch geeignete Sachverständige erklären zu lassen. Selbstverständlich wurden auch in einzelnen Gewerkschaften gesellige Veranstaltungen abgehallen." Sitzung der Stadtverordneten Gießen am 27. Juli 1900. Anwesend Oberbürgermeister Gnauth, die Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Enler, Faber, Flett, Dr. Gaffth, Dr. Giitfleisch, Hanau, Haubach, Heichelheim, Helfrich, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele, Schmoll. Entschuldigt die Stadtverordneten Dr. Fuhr, Hehligeu- staedt, Grünewald, Scheel und Wallenfels. Die vom Oberbürgermeister vorgetragene R c ch u u n g des Real g ym nasi'kms und de r Re a l s ch u l e für 1899/1900 schließt ab in Einnahme und Ausgabe mit 109 912 Mk. gegen 112 095 Mk. des Voranschlags. Der Beitrag der Stadt zu den Besoldungen und sachlichen Ausgaben beläuft sich auf 34002 Mk. Die freihändig erfolgte Abgabe von Holz aus den städtischen Waldungen im Gesamtbeträge von 510.76 Mk. wird genehmigt. Die im Zuge der Goethestraßc neuerbaule Brücke über die Wieseck hat nad; dem vorliegenden Rechnungsabschluß 19 927.74 Mk. gekostet, was gegenüber dem generellen Voranschlag einer Ersparnis non 7072 Mk., gegenüber dem speziellen Voranschlag einer solchen von 72 Mk. entspricht. Bei deut Bau der Brücke im Zuge der Moltkestraße wurde infolge nicht vorherzusehcuder Schwierigkeiten bei der Fundamentierung und der infolge dessen nötig gewordenen Rammarbeiten der Voranschlag von 14 000 Mk. um 6356 Mk. überschritten. Die Versamm hing genehmigte die Rechnung, und sprach sich für Gewährung einer Extraentschädigung von 25 Mk. pro Mann für die von den Straßenlvärtern beim Bau der letzt bezeichneten Brücke geleisteten Nachtschichten und von 12Ml. pro Mann an die beim Bau der Brücke in der Goethestraße in Nachtschichten beschäftigt gewesenen Straßeuwärtcr aus. Die Ueberwachung der Bauarbeiten am neuen Fried h o f hat die Errichtung einer Bauhütte nötig gemacht, wofür 288 Mk. nachträglich bewilligt werden. Die Kosten für Anlage eines dem Fuhrwerkverkehr der anliegenden Grundbesitzer dienenden Parall elWeges entlang der Straße nach dem neuen Friedhof (Erwerb von 412 Quadratmeter Gelände zu je 40 Pfennig und 50 Mk. für Planierung) werden bewilligt, desgleichen 1300 Mk. für die Unterkellerung der Veranda am Forsthaus Hochwart. Die von Zeit zu Zeit nötig werdende Ergänzung des Bestandes an Feuerlöschgeräten umfaßt diesmal 100 Meter Schlauch, 100 Mtr. Gurtstoff, 12 Lederhelme, 30 Helmwappen, 60 Paar Sturmbänder, 20 Steigerleinen mit Karabinerhaken, 12 Steigerbeile mit Laschen, 21 Horn- pfeifen mit Schnur, 3 Huppen, 1 Trommel und 1 Signal horu. Es wird Anschasfnng der bezeichneten Geräte beschlossen; bezüglich der Schläuche und Gurlftosfe lvird Stadt verordneter Petri ermächtigt, unter Zuziehung von Sachverständigen Auslvahl unter den noch einznforderndeu Mustern zu treffen. Auf Vorschlag des Branddirektors lvird ferner die Anschaffung eines dem Transport des Rettungsschlauches und Sprungtuches dieueudeu Wageus beschlossen. Ter Allgemeine Verein für Armen- nnd Krankenpflege hat infolge Veröffentlichung des von der Stadtverord netenversammlung s. Z. gefaßten, auf Verkauf der ehemaligen int MietSpalroual gen. Verein befindlichen S t a l l m e i ft e r lv o h n u n g lautenden Beschlusses eineu Ausfall an Miete int Betrage von 178 Mk. erlitten. Die Versammlttng beschließt, bent Allgem. Verein diesen Mietausfall zu ersetzen. Das Gesuch des Moses Keßler um Erlattbuis zur Erbauung einer Feldscheuer an der Kreisstraße nach Wismar lvird ausnahmsweise befürlvortet, desgleichen das (besuch der Eisenbahndirektion Frankfurt nnt Erlaubnis zur Erbauung eines lleberuachtuugsge- bä»des an der Franksnrterftraße, unter der Bedingung, daß das Gebände mindestens sieben und eineit halben Meter von der später sich ergebenden Baufluchtlinie entfernt zu stehen kommt. Das Gebäude soll in Massivbatt ausgesührl nnt) einem Hausverwalter unterstellt werden, welcher Speisen und Getränke an die übernachtenden Bahn- bediensteten verabreichen darf. Tas Baugesurb von B a l t h a s a r P i tz für Löbershof ist infolge Ausarbeitung neuer Pläne zurückgezogett.worden. Die Zinsen der W i l s o n st i f t n u g sollen, ent sprechend einem Anträge der Armendeputation, zu 350 Mk. dem Mädchenhort, zu 200 Mk. dem Knabenhort, zn 200 Wf. der Volkslesehalle und zu 50 Mk. dem Feierabend für Lehrlinge überwiesen werden. Der vor kurzem verstorbene Rechtsaulvall L. La broisse hat testameittarisch verfügt, daß der Hauptgeld betrag der von seinem Vater errichteten Stiftung auf 1256 Mk. festgesetzt werde. Mit dem Ausdruck des TaukeS lvird beschlossen, die Stiftung anzunehmen. Die Jahreszinsen werden zu drei Vierteilen zur Beschaffung von Kohlen für artne Familien verloettdet, zu einem Vierteil dem Kapital zugcschlagen. Gemäß Art. 7 der h e s s i s ch e u G e s i u d e o r d n n n g in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung beschließt die Versammlttng den Erlas; eines OrtsstatutS, wonach an Stelle des Art. 6 erwähnten Gesetzes folgende, für die Stadt Gießen geltenden Vorschriften über die Dauer der Dienstzeit treten: „Ist über die Dauer der Dienstzeit nichts vereinbart, so wird der Vertrag als ans die Dauer eines Koleudervierteljahres abgeschlossen angesehen. Das Kalendervierteljahr beginnt mit dem ersten Werktag eines Vierteljahres nnd endigt mit dem Beginne des folgenden Kalendervierteljahres. Ein int Laufe des Kalenderviertel jahres abgeschlossener Dienstvertrag gilt als bis zum Ende desselben cingcgangcn, falls nicht ein Anderes vereinbart ist." Das Großh. Polizeiamt hat, veranlaßt durch Klagen über die H e m in n n g des Verkehr s auf den T r o 1 - toirs, den Entwurf einer Polizeiverorduuug vorgelegt, der nach der Fassung der Kvmmissionöberalung in § 1 besagt, daß die Trottoirs für den Fußgängerverkehr freigehalten werden müssen. Verboten ist deshalb nach § 2 aus den Trottoirs das Schieben von Fahrrädern und das Fahren mit Wagen, Karren und Schlitten jeder Art; ausgenommen hiervon ist das Kreuzen des Trottoirs zum Zweck der Aus- und Einfahrt, und das Fahren mit be fetzten Kinderwagen, llnterfagt ist das Auf stellen mehrerer Kinderwagen nebeneinander. § 3 verbietet die Storung des Verkehrs auf den Trottoirs durch gewerbliche Verrichtungen, Feilbieteu von (Gegenständen oder durch Stehen bleiben, § 4 das Tragen von Stöcken und Schirmen in einer andere Personen gefährdenden Weise. In § 5 heißt es: Verboten ist es, (Gegenstände, die durch Form, Größe und Beschaffenheit geeignet sind, die Vorübergehenden zu beschädige», zu belästigen oder zu beschmutzeti (wie Metzger bollen, Bäcker und Marktkörbe, Kaminfegerutenfilten, landwirtschaftliche Geräte und bergt.), auf den Trottoirs der von der Ost , Süd-, West und Nordanlage eingeschlosse neu inneren Stadt. Der Paragraph veranlaßt eine längere Debatte, an welcher sich die Stadtverordneten Hanau, Krumm, Löber, Leib, Schmoll, Dr. Gutfleisch, Petri, Kirch, Jughardt, Beigeordneter Georgi und Oberbürgermeister 6)1101111) beteiligen. Besonders wurde bezüglich des Tro gens von Metzgerbollen, Bäcker und Markt körben der Be fürchtung Ausdruck gegeben, daß ein Verbot int Sinne des Entwurfs zu Mißhelligkeiten aller Art führen würde. Tie Versammlung einigte sich schließlich dahin, daß der Ver kehr mit Metzgerbollen, Bäcker und Marktkörben ans den Trottoirs wahrend der Stunden von 5 bis 7 ilhr morgens gestattet, während der übrigen Zeit verboten werden solle. '— Unter der Bezeichnung „Trottoirs" sind allgemein die Fußwege bis zur Gosse begriffen, ohne Unterschied, ob dieselben erhöht und geflüstert sind oder nicht. Tie vorliegenden Gesuche um Konzession zum Wirtschaftsbetrieb: Carl Rühl (Brandgasse 7), Jos. Rüsing (An den Bahnhöfen 80), Cd. Riemer (An den Bahnhöfen 40), werden durch Bejahung der Bedürfnisfrage hinsichtlich des Branntweinausschanks befürwortet. Dagegen sah sich die Versammlung in Uebereinstimmung mit der Kommission mit Rücksicht auf die vielen Wirtschaften in der Neustadt nicht veranlaßt, das Konzessionsgesuch der Ensa- bethe Sorgenfrei für das Haus Neustadt 14 zu befürworten. Das Bedürfnis zum Ausschank von Branntwein wurde ebenfalls als nicht vorliegend erachtet bei dem Gesuch des Jos. Münker (Bismarckstraße 8); dagegen erklärte die Versammlung, daß sie gegen den Verkauf von Branntwein über die Straße nichts einzuwenden habe. Aus Stadt und Land. Gießen, 27. Juli 1900. ** Stipendium. Studierende der Theologie, die sich um eines der am 1. Oktober d. I. frei werdenden Stipendien der Hessischen Lutherstiftung bewerben wollen, werden ausgefordert, ihre Gesuche bis zum 10. August d. I. bei dem Schriftführer des Vorstandes, Dekan Wahl in Hausen, einzureichen. Die Hessische Lutherstistung ist bestimmt, solche Studierende der evangelischen Theologie, die sich verbindlich machen, der hessischen Landeskirche zu dienen, und sich durch erwiesene Tüchtigkeit würdig gezeigt haben, durch Stipendien bei ihrem Studium, vorzugsweise bei solchem aus der Landesuniversität zu Gießen, zu unterstützen. Die Stipendien betragen 350 Mk. bezw. 700 Mk., und werden in der Regel aus zwei Jahre verliehen. *♦ Der historische Verein für das Großherzogtum Hessen unternahm am 18. d. M. seinen dritten Sommerausflug nach Mainz zum Besuch der Gutenberg-Ausstellung. Bewunderung erregte neben der vortrefflichen Anordnung die außerordentlich gute Erhaltung der alten Denkmäler, von denen eine große Zahl den beiden Mainzer Bibliotheken, Stadtbibliothek und Seminarbibliothek, gehört. Aus unsrem Lande hatten sich außerdem beteiligt aus Darmstadt das Großh. Haus- und Staatsarchiv, das Museum und die Hofbibliothek, ferner die Universitätsbibliothek zu Gießen und die Stadtbibliothek in Worms. An Nachfolgern Gutenbergs waren außer Fust-Schöffer und des letzteren Familie durch Druckwerke u. a. noch folgende vertreten: Aus Mainz: Joh. Neumeister, Erh. (Reuwich) von Utrecht, Jak. Meydenbach, Peter Friedberg, Friedrich Heumann, Peter Jordan, Franz Behem, Balth. Lipp, Mayer- Häffner ; aus Oppenheim: Jakob Kübel; aus Worms: Peter Schäffer, Seb. Wagner, Gregor Hofmann und Math. Kranzbühler. Auch die ersten Drucke Darmstadts (Balthas. Hofmann 1606) und Gießens (Casp. Chemlin 1610) fehlten nicht. Die großartige Ausstellung des Kunstgewerbe-Museums zu Berlin, des Buchgewerbe-Museums zu Leipzig, der Im- primerie Nationale zu Paris, der Firmen Holzhausen-Wien und Drugulin-Leipzig leitete über zu der Technik der Neuzeit, der die weiten Hallen des Akademiesaales und der anstoßenden Räume zugewiesen waren. WaS in Buchdruck und anderen Vervielsältigungsversahren (Holzschnitt, Autotypie, Heliogravüre, Zinkätzung, Chromolithographie, insbesondere Farbendruck jeder Art) heutzutage geleistet wird, hatte man hier in mustergültiger Weise und in solchen Massen zur Ausstellung gebracht, daß der Eindruck geradezu ein überwältigender war. Die Staatsdruckereien von Berlin, Wien, Paris, St. Petersburg und Lissabon waren hier durch ihre besten Leistungen vertreten, und die ersten Firmen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns standen an der Spitze der übrigen Aussteller. Von hessischen Buchhandlungen die die Ausstellung beschickten, sind Diemer-Mainz, Kirchheim-Mainz, Koch-Darmstadt, Roth-Gießen und Schott-Mainz zu nennen, von hessischen Buchdruckereien außer den Mainzern (Falk, Herzog, Mayer, Verlagsanstalt Oelhafen, Prickarts, Theyer und v. Zabern) Brühl'sche Universitäts-Buchdruckerei Gießen, Hohmann- Darmstadt, Wittich-Darmstadt. Daß in der Nähe der Stadt, in der der erste gegossene Buchstabe das Licht der Welt erblickte, auch heute noch der Schriftgießerei Pflege zugewandt wird, zeigte die großartige Ausstellung der Rud- hardschen Gießerei, C. Klingspor in Offenbach. Welch weiten Weg aber der Buchdruck auf maschinellem Gebiete seit Gutenberg zurückgelegt hat, wurde klar vor Augen geführt, als man zum Schluß noch einen Blick aus die Scbnellpressen neuester Konstruktion und die Setzmaschinen warf und damit die im oberen Stockwerk aufgestellte alte Handpresse verglich. *♦ Dr. in^.-Promotionsordnuug. Nach der soeben im Druck erschienenen Promotions-Ordnung für die Erteilung der Würde eines Doktor-Ingenieurs durch die Technische Hochschule in Darmstadt ist die Promotion zum Doktor-Ingenieur an folgende, von dem Be- Werber zu erfüllende Bedingungen geknüpft: 1. Die Bei- bringung des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums oder Realgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule. Welche Reifezeugnisse noch sonst als gleichwertig mit den vorbezeichneten Reifezeugnissen zuzulassen sind, bleibt der Genehmigung des vorgeordneten Ministeriums Vorbehalten. 2. Den Ausweis über die Erlangung des Grades eines Diplom-Ingenieurs an einer der nachbenannten deutschen Technischen Hochschulen: Aachen, Berlin, Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Hannover, Karlsruhe und Stuttgart. 3. Die Einreichung einer in deutscher Sprache abgefaßten wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation), welche die Befähigung des Bewerbers zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten aus technischem Gebiete darthut. Dieselbe muß einem Zweige der technischen Wissenschaften angehören, für welchen eine Diplomprüfung an der Technischen Hochschule besteht. Die Diplomarbeit kann nicht als Doktordiffertation verwendet werden. 4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfung. 5. Die Entrichtung einer Prüfungsgebühr im Betrage von 240 Mk. bei Angehörigen des Deutschen Reiches, und von 400 Mk. bei Ausländern. — Die Promotionsordnung umfaßt im ganzen 12 Paragraphen, in denen die Einreichung des bez. Gesuches, die Prüfung rc. geregelt werden. ** O, diese Hitze! Diese Klage kann man jetzt bis zum späten Abend tausendfältig vernehmen. Erst kvinnte man es bei der ewigen Kühle und Nässe nicht warm genug kriegen und zürnte der alten Mutter Sonne, daß ie sich fortwährend in ihrem Wolken-Boudoir verbarg, und nun seufzt und stöhnt man, daß man etwas von seiner tarken Leiblichkeit abschmoren soll. Na, allerdings, was 'zsu viel ist, ist zuviel, und wahr ist noch immer der Spruch, daß man sich weit eher gegen Kälte schützen, als vor der Hitze retten kann. Einzig und allein die biertonnenumfänglichen Jünger des Gambrinus scheinen sich bei der Sommerglut zu amüsieren. Jetzt ist der langersehnte Moment gekommen, wo sie ungezählte Stangen Pilsener, ungezählte Krüge Münchener, ungezählte Schoppen Lagerbier, ungezählte Kännchen Lichtenhainer durch ihre ewig durstende Kehle sickern lassen können. Die spindeldürren Temperenzler halten sich in der heißen Zeit vornehmlich an Äas Element, das schon der alte Dr. Pindar aus Theben für das Beste erklärt hat, an das Wasser. Ein Genußmittel ist allerdings selbst der klarste, kühle Pumpenheimer nicht, doch wird mancher durstgequälte Wanderer auf den Bergen oder auf der Landstraße die Wohlthat eines einfachen Trunkes Wasser empfunden haben. Und nun erst die Leute, die bei der heißen Jahreszeit draußen in Wald und Flur körperliche Arbeiten verrichten; nun auch erst die Soldaten, Die bei sengender Sonneuglut, bei Staub und Pulverdampf dem Feiude kühn die Stirn bieten! Das Suchten nach einem lebenden Quell zur Stillung des Durstes ist das Motiv zu mancher schönen Sage geworden. Heute aber bietet nicht blos der idyllische Sprudel im Walde oder am Bergesrande oder der gegrabene Brunnen durstlöschende Labung, sondern wir haben bequem, reichlich und in immerhin kühler Temperatur die Wasserleitung, der wir jederzeit ein Glas Wasser zu einem einfachen Arunk loder Meiner. Limonade abzapsen könnep. Und nun — Prosit! Bad-Nauheim, 25.Juli. Die „N. Hess. Volksbl." brachten gestern über unser Bad ein längeres „Eingesandt", in dem wir folgende u. E. sehr richtigen und sehr bemerkenswerten Ausführungen finden: . Auch die Maßnahmen der Badedirektion finden zum Teil beim Publikum recht wenig Anklang, z. B. die ohne ersichtlichen Grund erfolgte Erhöhung der reichlich hoch bemeffenen Kurtaxe von 12 auf 15 Mk. Die Mißstimmung des Badepublikums fand gelegentlich eines Konzerts der amerikanischen Kapelle Sousa auf ihrer Durchreise nach Paris vor einigen Wochen in nicht sehr schmeickel- hafter Weise Ausdruck, als die Kurgäste die Terraffe abgesperrt fanden und nur gegen die Bezahlung von 2 Mk. Zutritt erhielten. So zwang man das Publikum, für nichts weniger als hervorragend künstlerische Darbietungen einen relativ hohen Eintrittspreis zu zahlen. ... So hatten wir in voriger Woche den zweifelhaften Genuß, ein angeblich aus Mitgliedern des Karlsruher Hoftheaters bestehendes gemischtes Doppel- iQuartett, das unter der Bezeichnung „Alemannia" die Badeorte unsicher macht, zu hören. Diese Vereinigung hatte das kläglichste Fiasko zu verzeichnen und mußte unter dem vernichtenden Zischen des Publikums das Podium verlassen. Auch die Konzerte des Kurorchesters geben vielfach zu Beanstandungen Anlaß. Obgleich numerisch selbst den größten Badekapellen gleichstehend (das Streichquartett zählt 16 Violinen, 4 Bratschen, 4 Celli und 4 Kontrabässe), sind doch die Leistungen von künstlerischem Standpunkt wenig befriedigend. Dazu läßt die Wahl der Programme viel zu wünschen übrig. Die neuere Orchester-Litteratur findet außer banalen Polkas, Mazurkas und sonstigen nichtssagenden Kinkerlitzchen, gar keine Berücksichtigung..... Auf einen weiteren Mißstand soll schließlich noch hingewiesen werden, der als in einem vornehmen Badeorte herrschend, schon längst Gegenstand gerechter Verurteilung seitens der Kurgäste gewesen ist. Durch den Kies, der die Terrasse bedeckt, ist bei der gegenwärtigen trockenen Witterung ein mitunter unerträglicher Staub die unausbleibliche Folge. Diesem Uebelstande könnte durch Asphaltierung der Terrasse leicht abgeholfen werden. Diese Mißstände find nicht geeignet, die Frequenz des Bades zu heben, und die Badedirektion sollte alles aufbieten, die Wünsche der ziemlich verstimmten Kurgäste zu berücksichtigen, Bad-Nauheim dürfte sonst den Zenith seines Ruhmes überschritten haben." xx Nidda, 26. Juli. Gestern nachmittag bemerkten Vorübergehende am Ufer der Nidda unterhalb der Krötenburger Mühle einen kompletten Herrenanzug am Boden liegen. Da wegen der Nähe der Landstraße, und der ge- fahrlichen Stellen der hier langsam fließenden Nidda ein Einheimischer nicht zu baden pflegt, so mutmaßte man alsbald, daß ein Fremder hier verunglückt sei. Aus erhobene Anzeige wurden zunächst die Kleider untersucht, in denen sich ein größerer Geldbetrag, Uhr usw. sand. Tie Legitimation lautete aus einen Reisenden aus Lüdenscheid, namens Stern, der schon seit Jahren hier Geschäfte macht. Man suchte den Fluß ab, aber zuerst ohne Erfolg; erst als man heute früh die Arbeit wieder ausnahm, ländete man den Leichnam. Die Arme waren krumm gezogen, was aus Krampf schließen läßt. Die Fremden bedenken nicht, daß unsere Gebirgsflüsse in ihrem Oberlauf stets durch den Zufluß von Quellwasser immer einige Grade kälter sind, als größere Flüsse. xx Wallernhauseu, 25. Juli. Ein Landwirt aus Unter-Schmitten, der Wiesendung aus eine Waldwiese hiesiger Gemarkung fuhr, sand, durch einen penetranten Leichengeruch aufmerksam gemacht, eine anscheinend schon längere Zeit an einem Baum aufgeknüpste männliche Leiche, die schon ganz in Verwesung übergegangen war. Man fand bei ihr eine Taschenuhr, ein Messer, etliche Psenmge Geld und einige Taschentücher. Ueber die Persönlichkeit des Selbstmörders fehlt jeder Anhaltspunkt, da die Gesichtszüge nicht zu erkennen sind. )( B l e i ch e n b a ch, 26. Juli. Gestern fuhr ein hiesiger Landwirt mit seinem 12 jährigen Jungen in das Feld, um Klee zu hvlen. Sense und Rechen lagen auf dem Wagen, und der Junge saß sorglos auf dem Sitzbrett. Plötzlich zogen die Kühe an, und der Junge stürzte rücklings in die verkehrt liegende Sense. Der Oberschenkel wurde glatt durchschnitten, und es stellte sich eine bedeutende Blutung ein. Ein zufällig anwesender früherer Spitalpfleger konnte die erste Hilfe leisten. Mainz, 25. Juli. Eine i n te r cf ff an fee E n t - s ch e i d u n g hat das Kreisamt gefällt. Vor einiger Zeit fand' bei hen Bäckermeistern hier eine Brotrevision statt, bei welcher das zu leicht befundene Brot durch die Polizei konfisziert wurde. Daraufhin hat die Bäckerinnung in einer Beschwerde an das Kreisamt hervorgehoben, daß nach der Gewerbeordnung die Polizei nicht berechtigt sei, in alle Gewerbslokale der Bäckermeister und Ladenverkäufer einzudringen, um das Brot auf sein Gewicht zu prüfen. Wenn die Polizei eine Nachwiegung vornehmen wolle, so müsse sie das Brod vor dem Nachwiegen durch Ankauf erwerben. Die Bäckerinnung hat sich in ihrer Beschwerde hauptsächlich auf die §§ 73 u. 74 der Gewerbeordnung berufen. Das Kreisamt hat der Bücker- innung ein Antwortschreiben zugehen lassen, und in demselben die Ansicht der Bäckerinnung als nicht zutreffend bezeichnet. Den Ausführungen entnehmen wir folgendes: „Durch Art. 3 des Gesetzes vom Oktober 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, ist ausdrücklich bestimmt, daß die Strafbestimmungen des Polizeistrafgesetzbuches für Uebertretungen der §§ 73 und 75 der Gewerbe-Ordnung in Anwendung kommen. Dieser Artikel besteht also, entgegen Ihrer Annahme, noch zu Recht. Nach dem Polizeistrafgesetzbuch ist nun bestimmt, daß Bäcker, in deren Geschäftslokalen zu leicht gebackenes Brot sich befindet, in Strafe verfallen, abgesehen von der Konfiskation des Brotes. Die Polizei ist sonach befugt, in sämtlichen Räumen, in denen das Bäckereigewerbe betrieben wird, Revisionen anzustellen, ohne daß diese Befugnis auf die Verkaufsräume beschränkt ist. Da also die Polizeibehörde auch in denjenigen Gewerbslokalen, in denen ein Verkauf von Backwaren in der Regel nicht stattfindet, Revisionen durch Nachwiegen anstellen kann^ so folgert daraus, daß neben der Kontrolle, die das kaufende Publikum selbst ausüben kann, die Polizeibehörde auf daH Nachwiegen des gekauften Brotes nicht beschränkt ist, sondern daß sie, ohne als Kundin aufzutreten, daK Gewicht der Backwaren prüfen kann." Frankfurt a. M., 26. Juli Im Zoologischen Garten ist nächsten Sonntag der Eintrittspreis während des ganzen Tages auf 50 Pfg. (Kinder 25 Pfg.) ermäßigt. Nachmittag und Abend ist Doppel-Konzert der Gartenkapelle und der Bockenheimer Husaren, und um 6 Uhr wird Käthchen Paulus die am 1. Juli wegen schlechten! Wetters unterbliebene Luftballon-Auffahrt unternehmen. Fräulein Paulus will es'noch einmal versuchen, ihren neuen Fallschirm-Ballon, der bei der Auffahrt im Mai nicht richtig funktionierte, in der Weise zur Anwendung zu bringen, daß er nach ihrem Willen sich in der Höhe entleert und ihr dann als Fallschirm zum Landen an beliebigem Ort bient. ** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten- In Oftheim wurden gegen 100 Mk. zur Unterstützung der deutschen Truppen in China gesammelt.__ Vermischtes. * Eine Studentenfahrt zum Besuch der Pariser Weltausstellung wird von Berlin aus am 3. August abends in einem Sonderzuge angetreten, Dort sammeln sich auch die Kommilitonen aus Leipzig und Halle, um gemeinsam die Reise zu machen. In Köln,, wo der nächste Tag Der Besichtigung der Stadt gewidmet ist, schließen sich die Teilnehmer aus den übrigen deutschen Universitätsstädten an. In Paris ist ein offizieller Empfang seitens des Reichskommissars, Geheimrat Richter, vorgesehen, und auch die deutsche Kolonie wird die akademische Jugend ihres Vaterlandes bewillkommnen. Die Führung in Paris übernehmen französische Studenten, die durch ihren Vertreter, den Vorsitzenden der Association des etudiants de Paris in überaus liebenswürdiger Weise den „deutschen Kameraden" Gastfreiheit zugesichert haben. Fünf Tage sind zum Besuch der Ausstellung, ein! Tag zur Fahrt nach Versailles bestimmt. In echt studentischer Weife wird in Versailles ein Frühschoppen veranstaltet. Ein feierlicher Empfang wird am 7. August int Deutschen Hause der Ausstellung stattfinden, ferner witd von feiten der französischen Studenten ein Gartenfest geplant. An der Spitze des aus Dozenten und Studierenden; gebildeten Komitees steht Professor Lassar. Universität und Hochschule. — Man schreibt aus Heidelberg: Gleich Professor Bieder. mann-Jena hat auch Professor Hoffmeister-Straßburg den an chn ergangenen Ruf auf den durch Geh.-Rat Willy Kühnes Tod verwaisten Lehrstuhl der Physiologie an hiesiger Umversität ab gelehnt. — In Hannover verstarb der Professor der Mechanik an der tech. Nischen Hochschule, Geh. Regierungsrat Keck, im Alter von 59 Jahren. Keck ist Verfasser eines Lehrbuchs über Mechanik, außerdem war er längere Jahre Redakteur der Zeitschrift des Architekten« und Ingenieur- Vereins. Vor seiner Berufung -um Lehrstuhl war er als Eisenbahn, Ingenieur in verschiedenen Stellungen thätig. In Hannover dozierte er seit 1871. Kunst und Wissenschaft. Dresden, 24. Juli. Der sechste deutsche Gabelsberger Stenographentag beriet in seiner heutigen Sitzung über verschiedene Dtatuten-Äenderungen. Die Aenderung des NamenS in .Deutscher Stenographen-Bund Gabelsberger" wurde genehmigt. Ferner wurde beschlossen, Wanderredner anzustellen, die zur Gründung von Vereinen Vorträge zu batten Haden. Zu Vor- sitzenden wurden gewählt: Dr. Gaster-Stralsund zum ersten, Obers levrer Dr. Abnert-Oschatz zum zweiten und Domotkar Jofipb Alteneder zum dritten. Heutevachmittag fand ein gemeinschaftlich.! Ausflug nach Meißen statt. _____________________________ Meräüm In so geschmackvoller als gediegener Ausstattung erschienen soeben „Gesammelte Erzählungen und Märchen von Goethe. (Stuttgart, Verlag der I. G. Cottaschen Buchhandlung Nachfolger G. m. b. HZ" Em glücklicher Gedanke, Goethes kleinere novellistische Erzeugnisse, die in seinen Werken zerstreut und teilweise ziemlich verborgen stehen, in einen Strauß zu binden, und sie so, zierlich geordnet, dem Publikum darzureichen, ist von dem inzwischen verstorbenen Herausgeber, General-Musikdirektor Hermann Levi, mit Sachkenntnis und Geschmack durchgeführt. Die Stücke, in der Stilart sehr verschieden, teils voll jugendlicher Anmut, teils ernst und bedächtig, bieten in der Zusammenstellung zu einem Ganzen eine gewisse lieber; raschung; es ift, als ob uns ein neuer Goetheband in die Hand gegeben würde. Das hübsche Buch wird umsomehr freudige Aufnahme finden, als der Preis, elegant gebunden nur 3 Mk beträgt. Hohentwiel und Ekkehard von Dr. Karl Weiß (Wiser u. Frey, Verlagsanstalt Merkur, Leipzig und St. Gallen), ein Werk in acht Lieferungen (ä 1 Mk.) will den Leser bekannt machen mit dem Schauplatz des Scheffel'schen Ekkehard, dem Hegau, dem sagen« und poesieumwobenen Hohentwiel, und neben manchem wichtigen Ereignisse auf Twiel Hadvig und Ekkehard schildern, wie sie in der Geschichte lebten, und in der Scheffel'schen Dichtung erscheinen. Die Darstellung wird von zahlreichen Bildern begleitet (die Gestalten des Ekkehard von Karl Jaustin, die Landschaftsbilder von Otto Hertel). Das Werk zerfällt in fünf Abschnitte. Den Hauptabschnitt bildet die Geschichte des Hohentwiel und der Hohentwiel in Sage und Dichtung. In der geschichtlichen Darlegung wird festgestellt, daß eine Herzensneigung zwischen Ekkehard und Hadvig nicht nachzuweffen ist. Eine Veröffentlichung über Hohentwiel und Ekkehard kann auf ein großes Publikum rechnen, denn Scheffels Werk ist vielleicht der meist gelesene kulturgeschichtliche Roman, den die deutsche Litteratur hervorgebracht hat. Das Lieferungswerk bietet des Interessanten in Wort und Bild viel. Gerichtssaal. Hanau, 24 Juli. Der Geschäftsmann R. soll im Januar dieses Jahres sein Dienstmädchen schwer mißhandelt haben, indem er es 30 Mlr. weit an den Haaren über den Gang geschleift, in den Rücken gestoßen, getreten habe'usw. An diesen Mißhandlungen soll sich auch die Frau R. beteiligt haben. So wenigstens giebt das Dienstmädchen an, das außerdem noch bekundet, daß ihr der Koffer aufgebrochen worden wäre, aus dem man das Weihnachtsgeschenk wieder herausgenommen habe, und das alles, weil sie unnützerweise Kohlen verbraucht hätte. Nun bestreiten aber die angeklagten Eheleute R. dies ganz entschieden. Frühere Dienstmädchen der Angeklagten bekunden, daß sie bei denselben sich guter Behandlung erfreuten. Auf demselben Gang dicht bei den Angeklagten wohnende Leute haben von dem ganzen Vorgang nichts wahrgenommen. Die Angeklagten wurden freigesprochen mit der Begründung, daß in dem Hause zweifelsohne etwas passiert sei, was nicht hätte passieren dürfen; aber das Gericht halte das Zeugnis des Dienstmädchens doch für so übertrieben und unzuverlässig, daß darauf kein Urteil gesprochen werden könnte. Kassel, 25. Juli. Wie seinerzeit in diesem Blatt bereits mitgeteilt worden ist, hatte der Fabrikarbeiter Georg Pfläging von hier gegen das Urteil des Schwurgerichts zu Kaffel vom 14. Juni d. I., durch welches er wegen Ermordung seiner Schwägerin, der ledigen Anna Fuhrmann aus Dagobertshausen, zum Tode verurteilt worden ist, Revision an das Reichsgericht in Leipzig eingelegt. Das Reichsgericht hat über diese Revisionseinlegung in seiner Sitzung vom 23. Juli b. I. verhandelt und war das Resultat, wie man hört, daß, dem Antrag des Reichsanwalts entsprechend, die eingelegte Revision verworfen wurde. Oldenburg (Großherzogtum), *24. Juli. Eine Duellaffaire wurde vor dem hiesigen Landgericht verhandelt. Angeklagt war Accessist Bartels, am 12. Januar d. Js. mit dem Accessisten Dr. Johannes einen Zweikampf mit tötlichen Waffen ausgefochten zu haben, und der Postsekretär und Leutnant der Reserve Disch wegen Kartelltragens. Die Vorgeschichte des Duells ist kurz folgende: Im Residenzkeller fand eine Kneipe statt, bei der Dr. Johannes durch eine england-feindliche Bemerkung den englischen Vertreter der Firma Figtroyam hier, Kropp, reizte, in deffen Gesellschaft sich Bartels befand. Später wurde letzterer iw Cafö Bauer gegen Dr. Johannes thätlich, als dieser eine ihn beleidigende Aeußerung nicht zurücknehmen wollte. Bei dem darauf folgenden Duell — gezogene Pistolen, zweimaliger Kugelwechsel bei 26 Schritt Distanz — erhielt Dr. Johannes einen ungefährlichen Streifschuß am Schenkel. Der Staatsanwalt beantragte gegen Bartels 4, gegen Disch als Kartellträger 3 Monate Festungshaft. Das Gericht erkannte über den Antrag hinaus gegen Bartels auf fünf Monate Festungshaft wegen der Schwere der thätlichen Beleidigung, die eine Beilegung des Streites unmöglich machte, und gegen Disch die geringste zulässige Strafe, einen Tag Festung. Dr. Johannes ist vom Kriegsgericht abgeurteilt worden, sein Urteil wird ihm aber erst mitgeteilt werden, wenn dem Kriegsgericht das Erkenntnis des Landgerichts in dieser Sache bekannt geworden ist. Sport, Spiel, Jagd. Kassel, 25. Juli. Von den bei dem neuerlichen Distanzreiten der Offiziere der 22. Kavalleriebrigade gerittenen 17 Pferden find drei dem Dragoner-Regiment Freiherrn v. Manteuffel gehörige bereits während des Mttes bezw. gleich nach demselben gefallen, während die dem Heffen- Homburg-Husarenregiment zugehörigen acht Pferde sich anscheinend all- mählig wieder erholten. Allein auch diese zeigen jetzt die Nachwehen der gewaltigen Anstrengung. Das von Leutnant v. Gabain gerittene Tier ist am Hitzschlag erkrankt und das des Leutnants v. Reichlin, das bekanntlich die 150 Klm. lange Strecke in ca. 12 Stunden durchmaß, ist gestern früh, ebenfalls in Folge erlittenen Hitzschlags, verendet. Landwirtschaft. — Landwirtschaftliche Landesausstellung. Die Beschickung der vom 14. bis 17. September d. I. in Darmstadt abzuhaltenden Landesausstellung entspricht nach bereits jetzt eingelaufenen Anmeldungen so umfangreich zu werden, daß auf dem Ausstelluvgsplatz Bauten im Gesamtwerte von ca. 50- bis 60 000 Mk. errichtet werden müssen' — Darmstadt, 24. Juli. Zum erstenmal seit Jahrzehnten findet wiederum eine Weinausstellung mit Prämiierungen statt, und zwar als Gruppe der landw. Landesausstellung in Darmstadt. Hessische Weiß- und Rotweine werden in 11 Klaffen beurteilt und prämiiert. Als Prämien sind Ehrenpreise, zahlreiche Medaillen und Diplome vorgesehen. Die Beteiligung verspricht namentlich aus Weinguisbesitzer- kreisen, die zugleich etwas Weinhandel treiben, sehr groß zu werden. — Anmeldungen sind bis zum 1. August an b-n Hessischen Landwntschastsrat Offenbach etnzusenben, ber auch Auskunft erteilt und Programm unb Anmelbebogen versendet. Schiffsnachrichteu Der Postdampfer „Wrsternland" der „Red Star Line" in Antwerpen ist laut Telegramm am 25. Juli wohlbehalten in 9lews jjorf angekommen Auszug aus den Kirchenbücher« der Stadt Gieße«. Evangelische Gemeinde. Getraute. Matthäusgemeinde. Den 15. Juli. Johannes Friedrich Wilhelm Gustav Leitzow, Kaufmann zu Gießen und Josephine Elisabeth Heidt, Tochter des Ortskrankenkaffenrechners Karl Heidt zu Gießen. Getaufte. Matthäusgemeinde. Den 17. Juli. Dem Fabrikarbeiter Innozenz Krack ein Sohn, Heinrich, geboren den 4. Juli. Markusgemeinde. Denselben. Dem Bremser Johannes Brann eine Tochter, Lina Katharine, geboren den 17. Juni. Denselben. Dem Bäcker Ferdinand Hermann Kumpf ein Sohn, Wilhelm Jakob, geboren den 3i. Mai. Denselben. Dem Buchbinder und Papierhändler Johann Heinrich Karl Roll eine Tochter, Karoline Elisabeth, geboren den 23. Juni. Matthäusgemeind e. Den 20. Juli. Elisabeths Pfeiffer geb. Kreicker, Wittwe des Küfer- meifiers Wilhelm Pfeiffer zu Laubach, 84 Jahre alt, starb den 18. Juli. Markusgemeinde. Den 14. Juli. Anna Welsenstein, Tochter des verstorbenen Dienstmanns Daniel Weisenstein, 17 Jahre alt, starb den 13. Juli. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft^ Frankfurter Börse vorn 566. Juli. Wechsel auf New-York zn 0.00-00. Prämien auf Kredit per ult Juli 0.550/0, do. per ult Aug. 2.40%, Diekonto-Kommandit per ult. Juli 0.55 %, do. per ult. Äug. 2.20%, Lombarden per ult Juli 0.00%, do. per ult Aug. 0.75%. Deutsche Bank per ult. Juli 0.00 %. Kotierungen: Kreditaktieu 207.90-80-208 , Diskonto - Kommandit 175.20-80, Staatsbahn 139.30-00, Lombarden 25.50-00, Italiener 92.90, Spanier 71.90-00, Bproz, Mexikaner 25.50, Bochumer 196.80-8.30-198bz., Laura214.80-215 bez., Harpener 186 30-187.20 bz., Gelsenkirchen 192.40-194.80 bz., Ungar. Goldrente 00.00, Oesterr. Coupons 00.00, Amerik. Coupons 0.00, Privat-Diskont 4*/» 0 0 0. 1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 208-8.10-208 bz., Dis- konto-Kommandit 175.80-50 bz., Staatsbahn 139.30-000.00 bz., Lombarden 25.50 b., Laura 214.40, Bochumer 197.50 bz. Märkte. S Butzbach, 26. Juli. Der heutige Schweinemarkt war mit etwa 90 Wagen befahren, aber infolge des Erntebeginns weniger besucht als sonst. Ferkel kosteten 30 bis 50 Mk. und Einlegeschweine 80 bis 120 Mk. das Paar. Limburg a. d. Lahn, 25. Juli. Fruchtmarkt. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen 13.94 Mk., Weißer Weizen —.— Mk., Korn 11.80 Mk., Gerste 9 20 Mk., Hafer 7.35 Mk., Erbsen —Mk., Kartoffeln —Mk. Einmal gegeffcn — Zweimal gekauft. — Das versteht sofort Jeder, der Brown und Polsons Mondanlin versucht. Es gefällt dann so gui, daß Mondamin nicht nur ciu- oder zweimal, sondern ständig getauft wird. Mit Hilfe des Mondamin bereitet man mühelos schmackhafte Puddings, Flammris, Milch- und Eiersveifen, wie es kaum anders möglich ist. Eine Auslese erprobter Rezepte auch mit warmen Mondamingerichten bieten Brown u. Polson, Berlin C. 2, kostenlos jedem an, der unter deutlicher Adresse es verlangt. Mondamin ist überall käuflich. 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