712 S. Aarnöck ,, fiim ♦ 15 M ▲ kchente I Sonntag den '28 Januar M. ?3 Zweites Blatt 1900 Weßener Anzeiger Henerat-Anzeiger Bezugspreis vierteljährl. Dik 2,29 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelleu vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Auslandenehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. gnnelmc von Anzeigen zu der nachmittags für den felgentm Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abends vorher. Hrschewt täglich mit Ausnahme des MontagS. Die Gießener AfOmtlieuvkätter »erden dem Anzeiger hn Wechsel mit „Hcff- Landwirt" n. „Blätter Jftr Hess. Volkskunde- »bchtl. 4mal beigelegt. und für den Ureis Gieren. Nebaktion, Expedition und Druckerei: Kchulstratze Zlr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblütter, Der hessische Landwirt, Witter für hessische UolKsKunde.__________________ Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, betreffend: Die Fahrräder und Automobile. Die nachstehend abgedrucktcn §§ 1 bis 8 der Verordnung vom 10. Oktober 1899 bringen wir hierdurch zur Kenntnis der Interessenten. Zugleich fordern wir alle Fahrradbesitzer und Besitzer von Automobilen auf, diesen Besitz von jetzt an auf dem Zimmer unseres BüreauvorsteherS im Regierungsgebäude, Brandplatz Nr. 9 dahier, eine Treppe hoch, von 10 bis 12 Uhr vormittags anzumelden und hierbei den vorgeschriebenen Steuerbetrag von 5 Mark zu entrichten. Der Zeitpunkt, bis zu welchem alle Anmeldungen bewirkt fein müssen, wird noch bekannt gemacht. Gewerbetreibende, welche nach § 3 der Verordnung glauben, Befreiung von der Stempelabgabe beanspruchen zu können, haben diesen Anspruch durch Vorlage ihrer Steuerzettel zu begründen und eine ortspolizeiliche Bescheinigung darüber vorzulegen, daß das Fahrrad zum Gewerbebetrieb benutzt wird. Desgleichen haben Lohn« arbeitet durch Bescheinigung ihrer Ortspolizeibehörde nachzuweisen, daß das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeitsstelle dient. Bei den Anmeldungen, die in den Landgemeinden auch bei der Großh. Bürgermeisterei des Wohnortes erfolgen können, ist die früher ausgestellte Radfahrkarte mitzubriugeu. Unterlassene Stempclentrichtungen werden mit dem vierfachen Betrag der Stempelabgabe neben Nachentrichtung des hinterzogenen Stempelbetrags bestraft. Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Verordnung betr. die Fahrräder und Automobile werden, falls nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Denjenigen, welche der nach § 4 der Verordnung ihnen obliegenden Verpflichtungen innerhalb der Anmeldefrist nicht nachkommen, kann bis zur Erfüllung ihrer Verpflichtung die Nummerplatte durch Beschlagnahme entzogen werden. Gießen, den 23. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. § 1. Jeder Besitzer eines Fahrrads oder Automobils, welcher dasselbe zum Fahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen benutzen will, ist verpflichtet, vor Ingebrauchnahme desselben bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes 1. dies mündlich oder schriftlich anzumelden und 2. die in Nr. 11 und 58 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 für Lösung der Fahrkarte vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten. (Ausnahmen siehe §§ 2 und 3.) Diese Abgabe beträgt jährlich: bei Fahrädern . . 5 Mk., bei Automobilen . . 5 bis 50 Mk., je nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit des Automobils. § 2. Von der Anwelde- und Stempelpflicht sind befreit: 1. Personen, welche sich zum Kurgebrauche, oder welche sich weniger als 30 Tage lang im Großherzogtum aufhalten, 2. diejenigen Militärpersonen und sonstigen Personen, welche in Diensten des Reichs oder eines Bundesstaates, einer Provinz, eines Kreises oder einer Gemeinde stehen und zur Erledigung der ihnen obliegenden Amtsgeschäfte Diensträder zur Verfügung haben. Diese Personen müssen bei Benützung des Fahrrads sich in Dienstkleidung befinden oder mit Dienstabzeichen versehen sein, und das von ihnen benutzte Fahrrad muß als lediglich zu Dienstzwecken bestimmt von der vorgesetzten Dienstbehörde erkennbar gemacht sein. 3. Besitzer von im Dienste des Reichsheeres verwendeten uvd als solche erkennbar gemachten Automobilen, 4. Sinder, welche Fahrräder benutzen, die nur als Spiel. Mg zu betrachten sind, 5. Personen, welche ein Fahrrad oder Automobil, für welches die Stempelabgabe bereits entrichtet ist, vorübergehend benutzen (§ 9). § 3. Von der Stempelpflicht sind befreit: 1- Lohnarbeiter, welche das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeitsstelle, 2. Gewerbetreibende, welche das Fahrrad bei Ausübung ihres Gewerbes benutzen, sofern ihr Einkommen den Betrag von jährlich 1500 Mark nicht erreicht. Die Verpflichtung zur An- und Abmeldung und zur Führung einer Nummerplatte wird hierdurch nicht berührt. Wer auf Grund der Bestimmung in Absatz 1 die Befreiung von der Abgabe in Anspruch nimmt, hat die den Anspruch begründenden Thatsachen unter Vorlage des letzten Steuerzettels nachzuweisen. Ueber den Anspruch entscheidet, vorbehaltlich der Beschwerde an das Ministerium des Innern, das Kreisamt, bei welchem die Stempelabgabe zu entrichten ist. Die Steuerbehörden sind verpflichtet, dem Kreisamt auf Verlangen jede zur Entscheidung erforderliche Auskunft zu geben. § 4. Die Abgabe ist von einer und derselben Person (auch bei einem Wechsel des Rads) innerhalb des Kalenderjahres stets nur einmal für das ganze Kalenderjahr, und zwar erstmalig bei Anmeldung des Besitzes des Fahrrads oder Automobils und sodann alljährlich im Monat Dezember für das darauf folgende Kalenderjahr, unter Vorlage der Karte bei dem Kreisamte zu entrichten. Innerhalb der gleichen Fristen haben diejenigen Personen, die gemäß § 3 Befreiung von der Stempelpflicht in Anspruch nehmen wollen, bei dem Kreisamt entsprechenden Antrag zu stellen. § 5. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fortlaufenden Nummern in ein Verzeichnis ein, erhebt die in § 1 erwähnte Abgabe und erteilt den Anmeldenden 1. eine Nummerplatte, welche die Nummer des Verzeichnisses enthält, 2. eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegenstand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Betrage der entrichteten Abgabe — bei den nach § 3 von der Abgabe befreiten Personen den Vermerk „Stempelfrei für das Jahr ..." — enthält. Das Kreisamt hat die Stempelmarken der Karte aufzukleben und vorschriftsmäßig zu entwerten. § 6. Wer den Besitz eines anmeldepflichtigen Fahrrads oder Automobils im Laufe eines Kalenderjahres aufgibt oder verliert, hat dies dem Kreisamt seines Wohnoder Aufenthaltsorts längstens binnen acht Tagen unter Vorzeigung der Karte und Rückgabe der Nummerplatte anzuzeigen. Wer, ohne den Besitz aufzugeben, das Fahrrad oder Automobil auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen nicht mehr benutzen will, kann sich durch Abmeldung unter Rückgabe der Nummerplatte von der weiteren Abgabepflicht befreien. Die Abmeldung ist in das nach § 5 zu führende Verzeichnis einzutragen und dem Abmeldenden auf Verlangen auf der ihm erteilten Karte zu bescheinigen. § 7. Abmeldung und Anmeldung haben auch bei jedem Wechsel des Wohnorts oder Aufenthaltsorts des Besitzers von anmeldepflichtigen Fahrrädern oder Automobilen bei dem Kreisamt des seitherigen und des neuen Wohnorts oder Aufenthaltsortes unter Vorzeigung der Karte, sowie unter Rückgabe der Nummerplatte an das Kreisamt des neuen Wohnortes oder Aufenthaltsortes, gegen Ausstellung einer neuen Nummerplatte durch letzteres, zu erfolgen. § 8. Das Fahrrad oder Automobil muß bei dem Befahren öffentlicher Wege, Straßen und Plätze mit der Nummerplatte (§ 5) versehen sein. Die Nummerplatte ist in der Richtung der Längsachse des Fahrrads oder Automobils und nach vorne gerichtet derart zu befestigen, daß die Inschrift von beiden Seiten gut sichtbar ist. Der Besitz der Nummerplatte gilt als Beweis für die erfolgte Stempelabgabe. Besitzer von solchen Fahrrädern oder Automobilen, welche mit Nummerplatten versehen sind, dürfen zur Kontrollierung der Abgabe nicht angehalten werden. Gießen, 23. Januar 1900. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen. Bei Anträgen auf Erteilung von Radfahrkarten, die bei Ihnen gestellt werden sollten, ist der vorgeschriebene Stempelbetrag zu erheben und portofrei hierher zu senden. Die Anträge auf Befreiung von der Stempelabgabe sind von Ihnen mit gutächtlicher Aeußerung, und bei Gewerbetreibenden unter Anschluß der Steuerzettel und der früher erteilten Radfahrkarte hierher mitzuteilen. Dabei ist Vor- und Zuname und Gewerbe der Gesuchsteller anzugeben. v. Bechtold. Lehrgang für Obstbau an der Gro herzoglichen Obstbauschule und Landwirtsä astlichen Winlerschule zu Friedberg 1900. I. Ordentlicher Lehrgang. Dauer vom 19. März bis 29. September. Im Juni sind Ferien. Die aufzunehmenden Scküler müssen ein Alter von mindestens 16 Jahren haben. Die Lehrfächer sind: 1. Agrikultur-Chemie, Bodenkunde und Düngerlehre. 2. Botanik «Morphologie, Anatomie und Physiologie des Obstbaumes). 3. Zooloaie (die tierischen Schädlinge und Nützlinge des Obstbaumes). 4. Obstbau und Obstverwerlung. 5. Wirtschaftslehre. 6. Buchführung. 7. Deutsche Sprache. 8. Rechnen. 9. Zeichnen. 10. Hebungen im chemischen und botanisch-physiologischen Laboratorium. 11. Hebungen im Obstbau. Honorar für Hessen 30 Mk., für Nicklhessen 50 Mk. II. Außerordentlicher Lehrgang. a Kursus für Baum- und Straßenw'ärter. Beginn am 19. März. Dauer 10 Wochen und zwar 7 Wochen im Frühjahr, 2 Wochen im Sommer, 1 Woche im Herbste Die Teilnehmer müssen ein Alter von mindestens 16 Jahren haben. Theoretischer Hnterricht von 10 bis 12; Hebungen rm Obstbau und praktischen Arbeiten von 7 bis 10 und 2 bis 6 Hhr täglich. Honorar 20 Mk. für Private und Nichthessess; Schüler aus Hessen, welche sich zu berufsmäßigen Baumwärtern ausbilden und von Landwirtschaftlichen Bezirksvereinen, Gemeinden rc. geschickt werden, sind honorarfrei. b. Kursus für Obstweinproduzenten. Vom 2. bis 7. April. Er umfaßt die Bereitung der Obstweine. Gährungschemie einschl. Reinhefen. Obstweinkrankheiten. Hebungen im Laboratorium. Vorträge von 10 bis 12, Hebungen von 2 bis 5 Hhr. Honorar für Hessen 10 Mk., für Nichthessen 15 Mk. c. Repetitionskursus für Baum- und Straßenwärter. Dauer vom 30. April bis 5. Mai. Für Baum- und Straßenwärter, welche schon einen Kursus im Obstbau besucht oder längere Praxis haben. 10 Teilnehmer aus Oberhessen erhalten vom Oberhess. Obstbauverein eine Reisevergütung von 10 Mk., und können nach bestandener Schlußprüfung den Titel „Bereinsbaumwart des Oberh. Obftbauvereins" erhalten. Für berufsmäßige Baum- und Straßenwärter ist der Kursus honorarfrei. Für Private und Nichthessen beträgt das Honorar 10 Mk. d. Obftbaukursus für Geistliche, Lehrer und sonstige Freunde des Obstbaues. Dauer 14 Tage. I. Teil vom 20. bis 28. April. II. Teil im Sommer nach Hebereinkunft mit den Teilnehmern. Honorar für Hessen 10 Mk., für Nichtheffen 15 Mk., hessische Lehrer frei. 6. Kursus für Kandidaten des Prediger-Seminars und Freunde des Obstbaues aus Friedberg und Umgebung. Dauer vom G ~ 1. Mai bis Ende August. Vorträge Freitag von 5 bis 7 abends; Hebungen im Obstbau Samstagvormittag und Montagnachmittag. Honorar für Hessen 10 Mk-, für Nichthessen 15. Mk. f. Obstverwertungskurse für Frauen. I. Kursus vom 3. bis 5. September. II. Kursus vom 6. bis 8. September. Honorar 3 Mk- für Teilnehmerinnen aus Hessen, sonst 5 Mk. g. Obstverwertungskursus für Männer vom 24. bis 29 Septbr. Honorar 10 Mk. für Hessen, 15 Mk. für Nichthessen. Der Unterrichtsplan und die näheren Bestimmungen sind durch unterfertigte Direktion zu erhalten. Großh. Direktion der Obstbauschule und landw. Winterschule: Dr. von Peter. Lokales und UrovliyieUes. (Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.) Gießen, 26. Januar 1900 ** Wichtig für unsere Abonnenten! Unsere Zeit steht im Zeichen des Weltverkehrs, des Welthandels, der Weltpolitik, und in solcher Zeit ist es Bedürfnis eines jeden, der die Tagesereignisse nur halbwegs verfolgt, und mit seiner Zeit fortschreiten will, eine genaue und übersichtliche Welt-Karte zu besitzen. Seit der Erweiterung unserer kolonialen Unternehmungen ist das Jntereffe für die Geographie und für alles, was mit Länder- und Völkerkunde zusammenhängt, in allen Kreisen fortwährend im Wachsen begriffen, und giebt es daher auf geographischem Gebiete keinen Stillstand. In dem Bestreben, unseren verehrten Abonnenten eine nach jeder Richtung hin vollendet ausgeführte Wandkarte der ganzen Welt zu einem geringen Bruchteil des sonstigen Wertes darzubieten, haben wir mit einem hervorragenden kartographischen Institut em Ad- kommen getroffen und sind infolgedessen in der Lage, eine ganz vorzügliche und übersichtliche neue große Weltkarte zur Verfügung zu stellen. In derselben ist nicht allein Europa mit besonderer Sorgfalt ausgeführt, sondern jeder Weltteil mit seine» Ländern bei größter Genauigkeit berücksichtigt worden. Die Karte hat für jedermann das größte Interesse, und ist es ein ebenso unumgängliches Bedürfnis für jeden Zeitungsleser, eine solche zu besitzen. Die Weltkarte ist eineinviertel Meter breit und 87 Zentimeter hoch, in acht Farben hergestellt, mit Stäben und Oesen versehen, fertig zum Aufhängen, und liefern wir dieselbe unseren bisherigen, sowie neu hinzutretenden Abonnenten gegen die geringe Vergütung von nur 1 Mk. Für auswärts sind bis zur II. Zoue 35 Pfg. (von der II. Zone ab 60 Pfg.) für Porto und Verpackung beizufügen. Eine Karte hängt zur Ansicht für Interessenten in unserer Geschäftsstelle aus. Bestellungen auf die Wandkarte werden möglichst bald gegen obigen Betrag erbeten. Die obige Vergünstigung gewähren wir nur unseren Abonnenten. Nichtabonnenten indes geben wir diese Wandkarte zum Preise von 6 Mark ab. Verlag des Gießener Anzeiger. 119. H.-K., H.-K., 3 zus. 17 H.-K., 17 K. 34. zus. 17 H.-K., 39 K. 56. zus. 5 H.-K., 24 K. 29. 1 1 12 5 1 1 1 1 2 1 1 1 1 r 1 3 i i 6 2 3 1 1 1 1 2 12 3 1 1 Darmstadt Offenbach Babenhausen Beerfelden Bensheim Bürgel Dieburg Fürth Gernsheim Gr.-Bieberau Gr.-Umstadt Gr.-Zimmern Lampertheim Langen Michelstadt Neu Isenburg Rüsselsheim Seligenstadt Sprendlingen Waldmichelbach Friedberg Büdingen Heldenbergen Gießen Alsfeld Butzbach Gr.-Karben Grünberg Laubach Lauterbach Bad-Nauheim Nidda Ortenberg Rendel Schotten Vilbel H H 5 K. 9 ,, 1 „ 1 „ 4 „ 1 „ 3 „ 1 „ 1 , 1 „ 2 „ 1 „ 3 K. 4 „ 2 „ H.-K., 1 K. •* I. Die Großh. Hessische Landeslotterie hat im Großherzogtum bis jetzt 39 Haupt Kollekteure und 80 Kollekteure, welche sich auf die drei Provinzen wie folgt verteilen: Mainz Worms Alzey Oppenheim Bingen Fürfeld Gensingen Ob.-Ingelheim Sprendlingen Starkenburg 17 H.-K., 39 K., zus. 56 Rheinhessen 17 „ 17 „ „ 34 Oberhessen 5 „ 24 „ „ 29 Auf die einzelnen Städte sind sie wie nachstehend verteilt: Hiernach verteilen sich in der Provinz Starkenburg, das auch die meisten (56) Kollekteure hat, die Lose auf 20 Orte, während Rheinhessen mit 34 Kollekteuren dieselben nur auf 9 Orte verteilt; die wenigsten Kollekteure hat Oberhessen an 16 Orten. ** Von einem sehrkalt^uWiuterimJabre 1740 berichtet die Dorfchronik der Gemeinde Bleichenbach folgendes: Der Winter war sehr hart und streng. Am 9., 10. 11. Januar war er in hiesigem Orte am strengsten, sodaß das Thermometer noch drei Grad tiefer gestanden hat, als in allen vorhergehenden Wintern. Es sind vielen Menschen Hände, Füße, Nasen und Zehen erfroren, namentlich Soldaten, die Schildwache standen. Vieles Vieh ist erfroren, sogar 40 Schafe in einem Stalle dahier. Eine Zeitung aus Mainz sagt am 22. Februar wörtlich: „Der Rhein ist so fest und tief zugefroren, daß bei Mainz verschiedene junge Leute mit Bändern artig geziert, einen Tanz hielten. Mitten auf dem Rhein waren Weiber mit Obst, Bäckertische mit Brot und Wecken im Ueberflusse anzutreffen. Die Bendevmeister in Mainz schlugen ein großes Faß den 19. Februar auf, so ihrer Aussage nach sechs Fuder halten soll, wobei die Meistersöhne mit roten und weißen Bändern auf deu Hüten geziert waren. Die Küfer schlugen zu dem Ende Hütten und Zelte auf, um darinnen die Zuschauer mit rotem und weißem Wein zu akkomodieren. Den 20. d. M- wurde noch eine lange Kegelbahn und verschiedene Spieltische aufgerichtet. Mit Kutschen und Wagen wurde auf dem Rheine spazieren gefahren. Zu Frankfurt und Hanau haben die Bendermeister aus dem Main auch Fässer ausgeschlagen". Dieser Winter hat sehr frühe angefangen und sehr lange angedauert, uämlich von Ortenberger Markt (1. November) an, bis nach Ostern. Es entstand darum auch großer Mangel an Nahrungsmitteln für Menschen und Vieh. Der Zentner Heu hat gekostet 1 sl. 20 Albus, und das Fuder Roggenstroh 6 fl. ** Bei dem Jäger-Bataillon Nr. 11 in Marburg werden Zweijährig-Freiwillige für Oktober d. Js. schon jetzt angenommen. Die Betreffenden haben sich im Monat Februar oder März d. Js. an einem Samstagvormittag 10 Uhr im Geschäftszimmer des Bataillons in der Kaserne unter Vorlage eines Meldescheines zur Untersuchung zu melden. △ Lich, 24. Januar. Bei der gestern stattgehabten Wahl eines Mitgliedes für die Handelskammer als Vertreter des Bezirks Lich-Hungen stritten sich zwei Kandidaten um die Ehre des Tages, Herr Heinrich Jhring junior, Prokurist der Firma Joh. Hch. Jhring, Brauerei und Herr Leopold Meyer, Getreidehändler in Hungen. Ein dritter Kandidat, Herr Julius Fendt aus Hungen, war noch in letzter Stunde zurückgetreten. Von der Entfaltung einer regen Werbetätigkeit längere Zeit vor der Wahl konnte keine Rede sein, hatte man doch in Lich erst in den allerletzten Tagen vor der Wahl daran gedacht, einen Kandidaten in Vorschlag zu bringen; namentlich dem energischen Eintreten des hiesigen Ortsgewerbevereins ist es gelungen, das allgemeine Interesse für die Wichtigkeit der Wahl zu entfachen. Um so größer war die Spannung, als man auf die Veröffentlichung des Resultates wartete, hier und da standen kleine Gruppen, sich über die Aussichten der Kandidaten unterhaltend. 74 Stimmen sind abgegeben worden, 37 hatte jeder erhalten, das Los entschied zu gunsten des Herrn Jhring. Mag auch von dem einen oder dem anderen die Parole hie Lich, hie Hungen ausgegeben worden sein, die Handeltreibenden aus den Bezirken Lich und Hungen werden einmütig für die Förderung der Handelsinteressen eintreten und? Herr Jhring wird sich bestreben, jedem berechtigten Wunsche gerecht zu werden. A Grünberg, 25. Januar. Eine unangenehme Ueberraschung wurde dem Milchfuhrmann Kutscher von Bersrod, welcher täglich Milch in die hiesige Molkerei bringt, zu teil. Als er am Sonntagmorgen auf seinem Wagen den Wald zwischen Winnerod und Reinhardshain durchfuhr, gewahrte er einen langsam vor ihm hergehenden, stämmig gebauten Menschen in schäbiger Kleidung, von dem er annahm, daß er mitfahren wolle. Derselbe fiel jedoch dem Pferde plötzlich in die Zügel und bedrohte Kutscher mit dem Rufe: „Das Geld her oder das Leben!" Der wackere Fuhrmann besann sich nicht lange. Sprung und Griff nach der Kehle war eins und im nächsten Augenblick lag der prügelbewaffnete Wegelagerer auf dem Boden unter den Knieen Kutschers, der ihm mit wuchtigen Faustschlägen die nötigen Denkzettel ins Gesicht trotz der Gegenwehr verabfolgen konnte. Mit der Bemerkung, der Angreifer möge bis zu feiner Rückkehr hier liegen bleiben, um dann die zweite Tracht in Empfang zu nehmen, ging Kutscher seinem Fuhrwerk nach. Bei der Heimkehr fehlte aber jede Spur des Räubers. Leider versäumte der Angegriffene sofort die nötigen Schritte, die zur Entdeckung des so gründlich im Gesichte gezeichneten Menschen führen konnten, zu unternehmen Erst nachdem er von ähnlichen Vorkommnissen hörte, erzählte er auch, daß er von dem Rechte der Notwehr ausgiebigen Gebrauch gemacht hatte. Mögen diese Zeilen zur Ergreifung des Verbrechers führen. + Grünberg, 23. Januar. Gestern fand hier im Rathaussaale die Wahl eines Abgeordneten zur Handelskammer für den Bezirk Grünberg statt. Die Beteiligung war sehr gering, indem kaum 40 Prozent der Wahlberechtigten von dem Wahlrecht Gebrauch machten. Von den abgegebenen 17 Stimmen entfielen 14 auf Herrn Kaufmann Louis Moll hier, welcher somit zum Vertreter der Interessenten hiesigen Bezirks gewählt ist. S. Darmstadt, 25. Januar. In der heutigen Stadtverordnetensitzung machte der Oberbürgermeister in längeren Ausführungen die sehr bedauernd aufgenommene Mitteilung, daß sich die Verhandlungen mit der „Süddeutschen Eisenbahngesellschaft" vorm. Bachftein u. Co. bezügl. Uebernahme der Straßenbahn resp. gegenseitiger Verkehrserleichterung wegen unannehmbarer Bedingungen seitens der Gesellschaft zerschlagen haben und daß damit auch dem weiteren rationellen Ausbau unserer elektrischen Straßenbahn vorläufig ein bedeutendes Hindernis entgegengetreten sei. — Bekanntlich hat die „Süddeutsche" noch 35 Jahre Konzession. I! Das neue Jahrhundert. Allegorische Gruppe von Professor G. Eberlein: Professor Eberlein, der sich im letzten Jahrzehnt vorzüglich mit der Ausführung einer Reihe von Kaiserdenkmälern beschäftigte, hat in der allegorischen Gruppe „Das neue Jahrhundert" ein hervorragendes Werk geschaffen. Aus der durch die Wolken daher rollenden Erdkugel sehen wir als Symbol des scheidenden Jahrhunderts die Gestalt eines kraftlos dahingesunkenen Weibes, über welches das geflügelte Zeitrad unaufhaltsam seinen Weg nimmt. Auf dem Rade sitzt das neue Jahrhundert, durch einen kräftigen Mann verkörpert, der die Siegespalme in seiner erhobenen Linken hält, während die Rechte den Arm des Weibes packt. Der Gedanke, den Eberlein mit seiner Allegorie zum Ausdruck bringt, ist so eigenartig, daß unseren Lesern die Wiedergabe der plastischen Gruppe willkommen sein wird. rautausssaneungen* g JOS. Mark, Schulstrasse 5. x ooooooöoooqcoooooooocoooooqo S Günstige Gelegenheit für Brautausstattungen. g JoSa Mark, Schulstrasse 5. V OCOOOOOOOOQOOOOOOGOOOOOOGGOOOOOO 0 OOOOOÖQOOOüQQOÖOOO OOCOOOOOOOÖGOOOOOÖOOÖOOOOOOOOOOO ö OOOOOOOOOOOOOOOOOOOQOOOOOOOOO 8 Ü3T* Grosser Ausverkauf 8 g wegen Verkauf meines Hauses § 8 sämtlicher Wäsche und Weisswaren « O zu bedeuten<1 herabgesetzten Preisen» 225 9 1/2 Kilo genügt für 1OO Tassen & VA Ein einmaliger Versuch überzeugt, dass van Houtens Cacao für den täglichen Gebrauch allen anderen Getränken vorzuziehen Ist. Er ■Ist nahrhaft, nervenstärkend und stets wohlschmeckend. Weitere Vorzüge sind die leichte Verdaulichkeit und schnelle Bereitungsweise. Van Houtens Cacao wird niemals lose verkauft, sondern ausschliesslich In den bekannten Blechbüchsen. Bel lose ausgewogenem Cacao bürgt nichts für die gute Qualität. Wirtschafts Einem geehrten Publikum von Gießen und Umgegend, meinen Freunden und Gönnern, sowie meiner werten Nachbarschaft zur gefl. Nachricht, daß ich die Wirtschaft Zum Darmstädter Kaus übernommen habe. Für ein ff. 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Angebote sind bis zum 3. Februar d. Js., vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift portofrei an uns abzugeben. Zuschlagsfnst drei Wochen. Gießen, den 17. Januar 1900. Großh. Hochbauamt Gießen. __________Re uling._______558 Iagdverpachtung. Die der Gemeinde Lumda zustehende Feld« und Waldjagd, 428,15 ha, soll Dienstag den 6. Februar 1900, vormittags IO Uhr, auf Großh. Bürg r- meisterei Lumda auf weitere 6 Jahre in zwei Jagdbezirke, auch zutreffendenfalls zusammen, verpachtet werd>n. Beide Jagdbezirke liegen an der Station Lumda der Bahn Grünberg —Londorf. Lumda, den 17. Januar 1900. Großh. Bürgermeisterei Lumda. Schultheiß. 557 Hohvecheigerung im Hatteorödkr Eemeindeniald. Montag den 29. Januar 1900 sollen versteigert werden: 74 rm Buchen-Scheitholz, 90 „ Buchen-, Eichen-und Nadel' Knüppel, 5300 Wellen Buchen-, Eichen- und Nadel-Reisig, 171 rm Buchen-, Eichen-und Nadel- Stöcke. Der Anfang und die Zusammen- kunft ist des Morgens 10 Uhr auf der Hattenrod—Licker Kreisstraße beim Hattenröder Pflanzgarten. Hattenrod, den 23. Januar 1900. Großh. Bürgermeisterei Hattenrod. _____________Rock.__________659 Aau-undIlutzholz- Dersteigerung in der töröflidjee Oberförstern Arnsburg. Mittwoch deu 31. Januar 1900, nach Zusammenkunft 10 Uhr vormittags am Steinbruch, nächst der Straße Lich—Butzbach, werden versteigert: 1. Stämme. 30 Eichen mit 28,99 fm, 3 bis 12 m lang, 38 bis 55 cm Durchmesser, 45 Buchen mit 43,26 fm, 4 bis 12 m lang, 34 bis 62 cm Durchmesser, 7 Linden mit 3,84 fm, 3 bis 8rn lang, 27 bis 43 cm Durchm., 177 Fichten mit 66,81 fm, 7 bis 24 m lang, 14 bis 31 cm Durchmesser, 16 Kiefern mit 12,78 fm, 4 bis 9 m lang, 26 bis 47 cm Durchmesser, 42 Lärchen mit 27,06 fm, 9 bis 18 m lang, 24 bis 57 cm Durchmesser. 2. Staugen. 160 Fichten mit 8,25 fm (Sparren, Leiterbäume), 6 Lärchen mit 0,36 fm. Unter dem Stammholz, namentlich dem Buchen-, Eichen- und Lärchen- Stammholz, befindet sich schönes Schnittholz. 637 Brennholz Tannen-Abfallholz, kurz geschnitten, in Quantitäten von 5 Gentner an frei ans Haus in Gießen per Ceutuer 1 Mark offeriert 626 B. Nuhn, DWpffägemrk, Lollar. MW-Verleg«. Wegen Umbau verlegten wir unsere Geschäfte iu deu Neubau des Herrn Winn 614 j fBF* 60 Sektersweg 60. "W Friedrich Georg Heinrich Tichy Kunst- und Kandelsgärtner. Isrifeur. Hausabbruch. Das Haus Marktstraße 8« soll auf den Abbruch verkauft werden. Offerten sind bis zum 1. Februar spätestens beim Eigentümer oder dem Architekten Gust. Hamann, Bergstraße 11, abzugeben. Nähere Auskunft ebendaselbst. 675- Hohversteigerung. Es werden versteigert: 1. Dienstag den 30. Januar aus den Abteilungen Tempel 24 und Klosterwiese 44 b: 76 Fichtenstämme von 12 bis 17 cm Durchmesser und 12 bis 16 m Länge mit 16,17 fm, 612 Fichten-Terbstangen von 6 bis 11 cm Durchmesser und 11 bis 14 m Länge mit 44,39 fm. Eichen: 8 rm Scheiter. Nadel: 222,8 rm Scheiter, 69 rm Knüppel, 5390 Wellen, 169,6 rm Stöcke. Weichholz: 2080 Wellen. Zusammenkunft morgens 9 Uhr auf der Kreisstraße Gießen—Hausen an der Klosterschneise. Der Anfang beginnt mit dem Stamm- und Stangenholz. 2. Mittwoch den 31. Januar aus der Abteilung Tempel 24: 30 Kiefern-Schnittholzstämme von 35 bis 47 cm Durchmesser und 5 bis 12 m Länge mit 27,92 fm, 89 Kiefern-Bauholzstämme von 18 bis 34 cm Durchmesser und 6 bis 15 rn Länge mit 52,80 fm, 103 Fichtenstämme von 14 bis 36 cm Durchmesser und 12 bis 20 m Länge mit 63,02 fm, 68 Fichten-Derbstangen von 8 bis 13 cm Durchmesser und 8 bis 12 m Länge mit 5,51 fm. Nadel: 150 rm Knüppel in Schichten von 3,5 m Länge. Zusammenkunft morgens 9 Uhr auf der Kreisstraße Gießen—Steinberg an der Sandkautschneise. Nähere Auskunft erteilt der Großh. Forstwart Schlag zu Baumgarten. Das Holz lagert fast sämtlich an versteinten Wegen. Gießen, den 18. Januar 1900. Großh. Obersörsteret Schiffenberg. Heyer. 717 Abermalige Anu- u. Werkholz- Versteigerung im Langsdorser Herneirrdewald am Montag, 5. Februarl900, morgens um 9*/, Uhr anfangend. a. Distrikt Sekkopf und hinteres Kühloch: 126 Kiefern- und 90 Fichtenstämme (Bauholz), 12 bis 28 cm Durchmesser, 10 bis 20 m Länge — 88,34 fm. b. Distrikt Seekopf: 18 Stück Kiefern (Schnittholz), 33 bis 44 cm Durchmesser, 5 bis 12 m Länge — 9,88 fm. c. Distrikt hinteres Kühloch: 593 Fichtenstangsn, tauglich zu Sparren, Spangen und Latten, = 43,63 fm. Zusammenkunft 1. am Auweg, 2. bei Petri's Bergwerk im Rudels.. Die Holzverfteigeruug der Gemeinde Langsdorf vom LS. Januar 1900 ift nicht genehmigt. Personen, die versuchen sollte», eine Ringbilduug, wie eine solche bei der Versteigerung am 22. Januar aller Wahrscheinlichkeit nach zu Stande gekommen war, unter deu Kaufliebhabern zu veranlafseo, werden vom Mitbiete» ausgeschlossen. Langsdorf, den 24. Januar 1900. Großh. Bürgermeisterei Langsdorf. Köhler. 672 0287] Gut erhaltenes Klavier uni Musikautomat Wegzug halber zu ver- kaufen. Näheres Frankfurterstr. 80. Anerkannt vorzüglicher Mittagstisch tod Mk. 1.80 an. Mittagstisch im Abonnement 1 Mark. 7511 Grösstes Vergnügungs- Etablissement am Platze. Giessener und Münchener Biere. Reingehaltene Weine. Speisen ä la carte zu jeder Tageszeit. Separates Billardzimmer. Für Gesellschaften werden auf Bestellung Räume reserviert. UrrlleiRrrniiiuii, Du verkaufen **hfn btd ‘ J < weltg' Lande der M drinuiüelMt Illings" ZchanM Hesichen zu awh noä) w1 Mrtbehalter umgefomt \ in denen der noch nietnal- sich eine |ol' Lehreneige teidigung jein das Leer em iit MN nich Men, M senernernn fahren die glänzendste nicht vor fr Mühen die Wenn TaMer un im einzelne Erkenntnis, ganz nei geführt völlig ratloi Joubert. 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