Sonntag den 27 Mai Nr. 122 Zweites Blatt 1900 ichmer Anzeiger Henerat-Anzeiger 184 Anrts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen •gt ■ ilban zert 30 Pfg. L) Wahlkörper: Ortsgewerbevereine nnb soufttge gewerbliche Bereiuiguuge«: u, Aezugspreis »ierleljährl. Mk. 2LV monatlich 75 Psg. mit Bringerlohn; durch die Äbholestell« »ierteljährl. Mk. 1,9t monatlich 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährt. mit Bestellgeld. Alle Anzeigeu-Berrnittlimg-stellen dcS In- und AuSümdrs nehmen Anzeigm für den Gießener Anzeiger cutgegr». ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. ItetMM, DspediNoo und Druckerei: Nr. 7. w. । Kaiser Ml/iela osse, se. 2. Riköcij- Wo für Poeaone). s z. Op. „Rienai1 Kline;. 7. Luna- 9, Krie^amarseb schnitt, Mazurka isikalische Extra- B»n Anzeigen zu der nachmittags für de» f«tß en dm teg erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Adrefsi für Depeschen: Anzeiger Kiest«. Fernsprecher Nr. 5L Grvßherzogliches KreiSamt Gießen, v. Bechtold. Ts sind von den beide« Wahlkörper« i» der uachsteheud angegebene« Reihenfolge gewählt (§ 4 Absatz 3 des Statuts): 1) Wahlkörper: Innungen: tember l. IS. zu Radolfzell stattfindenden Zentralzuchtvieh- marktes zu veranstaltenden Verlosung von Zuchtvieh innerhalb des Großherzogtums zu vertreiben. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntnis bringen, bemerken wir, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Berlosungsplan 30 000 Lose ä 1 Mk. ausgegeben werden dürfen und 19 000 Mk. zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden müffen. Gießen, den 25. Mai 1900. Großherzogliches KreiSamt Gieße», v. Bechtold. Krscheiot tllgNch mit Ausnahme des Montags. Die Gießener I«WitieuSrstter »erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hcff. Lemdwirt" m. „Blätter Mr heg. Volkskunde" »bchtl. 4 ml beigelegt. Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Ktötter für hessische Volkskunde. Gefunden: 1 gold. Armband, 1 Zwicker, 1 Cigarreu- Etui, 1 Scheere und 1 Paar Lederschafteu. Gießen, den 26. Mai 1900. Großherzogliches Polizeiaott Gieße». I. V.: Roth. Gießen, 23. Mai 1900. Betr.: Ausführung des Jnvalidenverficherungsgesetzes vom 13. Februar 1899. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grohh. Bürgermeistereien des KreifeS. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 20. April l. Js. (Kreisblatt Nr. 93) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert. v. Bechtold.__ Bekanntmachung. Betreffend: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums. Der Oberhesfische Bienenzuchtverein beabsichtigt mit seiner 40. Wanderversammlung zu Hungen am 20. August r-l-S Ä "Irünebäutn M -us omp'v'’lun#en. AmÜicher Feil. Betreffend: Die Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1900. Bekanntmachung. Nach Durchführung des in deu §§ 16 und 17 der Wahlordnung für die Handwerkskammer (RegieruugSblattvon 1899, Seite 1364 ff.) vorgeschriebenen Verfahrens wird hiermit das Ergebnis der Wahlen für die Handwerkskammer zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 9. Mai 1900. Bekanntmachung, Betreffend: Die Abhaltung auswärtiger Zahltage. Es wird hiermit zur Kenntnis der Interessenten gebricht, daß der auf den 4. Juni ds. Js. fallende Zahltag der Kreiskasse Gießen zu Hungen und Lich der Pfingst- seiertage wegen bereits am 80. lfd. Mts. abgehalten »erben wird. Gießen, den 22. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gieße», v. Bechtold. Bekanntmachung. Großherzogliches Ministerium des Innern hat de« Se tbanb der oberbabischen Zuchtgeuoffenschasteu bte Erlaubnis erteilt, die Lose einer anläßlich des am 18. Sep- . ui inMt 60 W rnhardt. W« ig mid t20 Mm* i$ RranNto" ta in dem M bieSorMeriik iausen 1 Wieg; jajnbifw- K 1 ileabiu W, Kammermitglieder: Ersatzmä««er: Dor- und Zuname. Gewerbe. Wohnort. Vor- und Zuname. Gewerbe. Wohnort. David Hänleiu Schloffermeister Mainz Johann Schlamp III. Schuhmachermeister Mainz Anton Bernhart • Schreinermeister 11 Karl Reinhold Jüdicke Wagnermeister n Jean Falk Metzgermeister Johann Jckstadt Bäckermeister M Georg Kilian Klingelschmitt Tünchermeifier » Christian Niebergall Friseur M Heinrich Müller Schreinermeister Worms Franz Michel Schloffermeister Worms Georg Karl Schmitt Schneidermeister H Johann Pfannenbecker Schneidermeister M Peter Janson Konditor Mainz Karl Störger Schneidermeister Darmstadt Peter Bauer Friseur Darmstadt Johann Schulz III. Bäckermeister Bensheim Karl Lautz Metzgermeister H Ignaz Fürstweger Tapezierermeister Mainz Philipp Fröder Bäckermeister Alzey Johann Hofmann Bäckermeister Wörrstadt Wilhelm Löber Bäckermeister Gießen Philipp Winkel II. Mctzgermeister Offenbach Louis Enders Spenglermeister Offenbach Gustav Gerhardt Friseur Gießen Kamm ermitglieder: Ersatzmänner: Vor- und Zuname. Gewerbe. Wohnort. Vor- und Zuname. Gewerbe Wohnort. Hermann Roosen F-ranz Schmitt Kiarl Rockel Justus Weber Julius Köhler Heinrich Ewald Louis Petri Heinrich Kaiser Johann Jöst HL Johann Adam Huba gacofc Machwirth Philipp Sander Jacob Fries Ludwig Schubart Franz Fürst Wilhelm Völker Hermann Flohn Hermann Brillmayer Georg Dauth Lorenz Grünewald Friedrich Grauer Jacob Wittekind Jacob Nold Gustav Mandt Malermeister Drehermeister Spenglermeifier Weißbindermeister Bäckermeister Schloffermeister Weißbindermeister Spenglermeister Maurermeister Schreinermeister Buchbindermeister Spenglermeister Schreinermeister Zimmermeister Schloffermeister Küfermeister Schloffermeister Spenglermeister Schriftgießer Buchdruckereibefitzer Wagenbauer und Schmiedemeister Schreinermeister Schloffermeister Buchbindermeister Offenbach Seligenstadt Darmstadt H Offenbach Roßdorf Gießen Grünberg Viernheim Lorsch Alzey Gau-Odernheim Erbach Beerfelden Dieburg Groß-Gerau Worms Bingen Mombach Babenhausen Butzbach Büdingen Stockstadt a. Rh. Lauterbach Ludwig Philipp Wittmann Wilhelm Ganß Anton Hunkel Rudolf Neffe! Heinrich Repp Georg Lipp II. Friedrich Geibel Ludwig Scherff Philipp Pilger II. Franz Saul Ludwig Keßler Heinrich Brenner Jacob Schmucker V. Georg Bickelhaupt Jacob Ehrharb Heinrich Ritzert Josef Volk Jacob Goebel Christian Habicht Heinrich Chriftmann Franz Krollmann II. Karl Konstantin Knipp Christian Jockel Andreas MauS II. Zimmermeister Maurermeister Schloffermeister Dachdeckermeister Schuhmachermeister Steinhauermeister Spenglermeister Glasermeister Sattlermeister Schloffermeister Maurermeister Tünchermeister Sattlermeister Mechaniker Schloffermeister Uhrmacher Tünchermeister Spenglermeister Hutmacher Bildhauer Zimmermeister Schloffermeister Dachbeckermeister Zimmermeister Darmstabt ii Neu-Isenburg Offenbach Arheilgen Walb-Michelbach Homberg a. O. Lich Offenbach Heppenheim Flonheim Wörrstadt Michelstadt Reichelsheim i. O. Ober-Ramstadt Groß-Umstadt Bischofsheim Oppenheim Schlitz Bingen Gonsenheim Bad-Nauheim Hungen Gernsheim 1. und Entlastung des 2. im Ausschuß. 8. 3. 4. 5. 6. 7. Bericht des Vorlandes über Vereins im Jahre 1899. Vorlage der JahreSrechnung Schatzmeisters. Zusatz zu § 1 der Statuten. Neuwahl und Ergänzungswahl Einführung des Stutbuchs. Wahl derMitglieder zu denFohlenankaufs Kommissionen. Stutenkörung im Jahre 1900. (Referent: Herr Landstallmeister v. Willich.) Antrag des Herrn Landstallmeisters v. Willich bezüglich des Artikels „Pferdezüchterisches aus dem Rheinland" in den Nummern 14 und 15 der Hess, landwirtschaftlichen Zeitschrift. Der Präsident: v. Westerweller. Als Dr. Politische Tagesschau. Zur Schulreform war gemeldet worden, das G r i e ch i s ch e solle an den preußischen Gymnasien bis Obersekunda hinaufgeschoben werden. In Wirklichkeit schweben gegenwärtig Erwägungen, ob der Beginn des Griechischen in Untersekunda zweckmäßig sei. Die Angelegenheit befindet sich erst auf der Stufe der Vorbereitung und Ueber- legung; von verschiedenen Vertretern der Philologie an Universitäten und Schulen sind Gutachten eingeholt. Minister Dr. Studt äußerte in den letzten Verhandlungen des preußischen Landtages, an den humanistischen Grundlagen des Gymnasiums solle nicht gerüttelt werden. Indessen was sollen junge Leute, die mit dem „Einjährigenzeugnisie" in die Welt hinausgehen, mit den dürftigen Anfangsgründen der griechischen Sprache beginnen, die ihnen im letzten Schuljahre angeflogen sind? Einladung zur 23. ordentliche« Geueral-Bersammluug des Laudespferdezucht-Bereius im Grotzherzogtum Hessen am Sonntag dem 27. Mai 1900, nachmittags 3 Uhr, im Ausstellungsgebäude auf dem Pferdemarktplatz zu Darmstadt. Bekanntmachung. Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 29. Mai d. I. in Braunfels anstehenden Viehmarktes an die Bedingungen geknüpft, welche durch meine Bekanntmachung vom 4. Oktober 1898 angeordnet und in Nr. 234 des Kreisblattes von 1898 veröffentlicht worden sind. Für die Einführung von Händlervieh in den Kreis Wetzlar gilt jedoch die in Nr. 110 des „Wetzlarer Anzeigers" vom 12. Mai d. I. veröffentlichte polizeiliche Anordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 27. März d. I. Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen und dem preußischen Kreise Biedenkopf dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetriebeu werden. Wetzlar, den 21. Mai 1900. Der Landratsamtsverwalter. Tagesordnung. die Wirksamkeit des streichen und Absatz 4, wie folgt, zu fassen: „Soll auf Grund eines ärztlichen Gutachtens die Bewilligung einer Entschädigung abgelehnt oder nur eine Teilrente festgestellt werden, so ist vorher der behandelnde Arzt zu hören. Steht dieser zu der Genossenschaft in einem Vertragsverhältnisse, so ist auf Antrag ein anderer Arzt zu hören." Ferner soll nod) dem Anträge des Abg. Rösicke ein neuer § 57a eingeführt werden: „Soll die Bewilligung einer Ent- schädigung abgelehnt werden, so ist diese Absicht dem Verletzten oder im Falle seines Todes seinen Hinterbliebenen, soweit sie entschädigungsberechtigt sein würden, mitzu'- teilen. Soll eine Entschädigung bewilligt werden, so ist den genannten Personen die Höhe der in Aussicht genommenen Entschädigung mit den rechnungsmäßigen Grundlagen mitzuteilen. Der Verletzte sowie seine Hinterbliebenen sind befugt, auf diese Mitteilung innerhalb zwei Wochen füf), zu äußern. Auf ihren innerhalb der gleichen Frist gestellten Antrag hat die untere Verwaltungsbehörde diese Aeußerung zu Protokoll zu nehmen. Wird ein solcher Antrag gestellt, so hat hiervon die Verwaltungsbehörde unverzüglich dem zuständigen Genossenschaftsorgan Kenntnis zu geben; dieses hat bis zum Eingang des Protokolls den Bescheid mitzuteilen. Bei den im ersten Absatz bezeichneten Mitteilungen hat das zuständige Genossenschofts- organ auf die betreffenden Befugnisse der Berechtigten und die Fristen hinzuweisen." — §§ 57 und 57a werden mit großer Mehrheit nach dem Anträge Rösicke angenommen. — § 66a bestimmt über die Fälle, in welchen die Rente ruhen soll. Danach ruht das Recht auf den Bezug der Rente 1) solange der Berechtigte eine mehr als einmonatliche Freiheitsstrafe verbüßt rc., 2) solange der Berechtigte nicht im Jnlande seinen gewöhnlichen Aufent halt hat. Diese Bestimmung kann durch Beschluß des Bundesrats für bestimmte Grenzgebiete oder für solche auswärtigen Staaten, durch deren Gesetzgebung deutschen, durch einen Betriebsunfall verletzten Arbeitern eine ent< sprechende Fürsorge gewährleistet ist, außer Kraft gesetzt werden. — Abg. Rösicke-Dessau beantragt, das Wort „Be rechtigte" in Nr. 2 zu ersetzen durch „berechtigte Ausländer", ferner folgende Nr. 3 hinzuzufügen: „solange der berechtigte Inländer im Auslande sich aufhält und es unterläßt, der Berufsgenossenschaft seinen Aufenthalt mit- zuteilen." Das Reichsversicherungsamt hat über die Mitteilung des Aufenthaltsortes nähere Vorschriften zu erlassen und darin anzuordnen, daß der Rentenberechtigte sich von Zeit zu Zeit bei einem deutschen Konsul persönlich vorzustellen hat. Kürzere als einjährige Fristen dürfe» durch diese Vorschriften nicht angeordnet werden. Weist der Entschädigungsberechtigte nach, daß er der Vorstellungs pflicht ohne sein Verschulden nicht hat genügen können, s» lebt insoweit das Recht auf den Bezug der Rente wieder auf. Für den Antrag spricht sich auch . t . Abg. Hofmann- Dillenburg (nl.) aus unter der Voraussetzung, daß dann der Satz „kürzere als einiahrige Fristen dürfen durch diese Vorschriften nicht angeordnet werden", in Wegfall kommt. Nachdem Abg. Molkenbuhr sich gegen den ganzen § 66a ausgesprochen hat, wird § 66a gemäß den Anträgen Rösicke und Hofmann-Dillenburg angenommen. — Zu § 67 (Kapita la b fi n düng) liegt ein Antrag der Sozialdemokraten vor, die Zulässtgkeit der Kapitalabffn düngen statt auf «Renten bis zu 20 Prozent der Vollrenten nur aus solche bis 10 Prozent zu erstrecken. Abg. Rösicke- Dessau beantragt die Herabsetzung auf 15. Prozent im Maximum. Ohne Debatte wird der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, der Antrag Rösicke angenommen. — Zu den §§ 68 bis 94 werden nur redaktionelle Amendements Rösicke angenommen, die lediglich Konsequenzen der vorher gefaßten Beschlüsse sind. - § 95 bestimmt, daß die Versicherten und deren Hinterbliebene, auch wenn sie einen Anspruch auf Rente nicht haben, einen Regreßanspruch gegen den Betriebsunternehmer u. s. w. nur dann geltend machen können, wenn durch strafgerichtliches Urteil ; festqestellt ist, daß der Jnanspruch-Genommene den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Unter Ablehnung emes vom Abg. Stadthagen vertretenen sozialdemokratischen än- | träges, den Regreßanspruch unter allen Umstanden den- ! jenigen zu lassen, welche keinen Anspruch auf i wird § 95 unverändert angenommen. — § 9b (Haftung i der Betriebsunternehmer für vorsätzlich und fayrtaUig herbeigeführte Unfälle) wird mit einem redaktioneUen Amendement Opfergelt angenommen. — Nach 9ba rann die Genossenschafts-Versammlung oder Krankenrasfen- Generalversammlung von der Verfolgung des E^atzan- spruches ganz oder teilweise abzusehen beschließen Binnen 6 Monaten soll darüber beschlossen werden, die Klage darf nicht vor Ablauf eines Monats vor der Mitteilung dieses Beschlusses angestellt werden. 8 96a wird nach dem Anträge Opferqelt angenommen, desgl. § 96b in einer vom Abg. ÄPfergelt redaktionell veränderten Fassung, endlich § 109 mit einem wn bm W Rösicke-Dessau und Genossen beantragten Zusatz, ebenso § 110, Einleitung und Überschrift des Gesees- I ' um 5 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung aus Samstag 11 Uhr vertagt. mArfrtn(> I Vorher erste und zweite Beratung der Vorlage be I treffend die handelspolitischen Beziehungen zum britische, I Reiche. ___ - Deutscher Reichstag. 202. Sitzung vom 25. Mai. 1 Uhr. Der Präsident Graf B a l l e st r e m eröffnet die Sitzung mit einem herzlichen Glückwunsch für den Abgeordneten. Dr. Lang er ha ns, der heute seinen 80. Geburtstag feiert. Der Präsident teilt unter dem Beifall des Hauses mit, daß er im Namen des Reichstages auf dem Platze des genannten Abgeordneten eine Blumenspende habe niederlegen lassen. Eingegangen ist im Reichstag die Vorlage betreffend die Verlängerung des Handelsprovisoriums mit England. Der Nachtragsetat betreffend das neue Kabel mit England wird nach kurzer Debatte angenommen. Das Haus beginnt dann hie dritte Lesung der U n f a l V Versicherungsgesetze. Abg. Molkenbuhr erklärt, daß die Sozialdemokraten gegen die Reform stimmen werden, weil die Verschlechterung, die sie bringe, die damit verbundene Verbesserung überwiege. Abg. Rösicke (nl.) bekämpft diese Ausführungen. Abg. Dr. Oertel erklärt, daß die konservative Partei dem Gesetz zustimmen werde. Abg. Dr. Hitze erklärt dasselbe für das Zentrum. Abg. Lehr (nl.): Auch wir wünschen, daß die Anlage der Vermögensbestünde der Berufsgenossenschaften in sicheren Papieren erfolgt; wenn wir uns zur Annahme der i von Dr. Oertel heute wieder beanstandeten Bestimmung I entschlossen haben, so geschah das aus lediglich sachlichen I Gründen. Wir sind auch davon überzeugt, daß in den I Arbeiterkreisen die Wohlthaten dieses Gesetzes empfunden I werden, wenn sie sie auch nicht öffentlich anerkennen. I Abg. Molkenbuhr: Unsere Anträge bringen totr I ein in der Hoffnung auf ihre Ann/ahme, weil sie so be- I scheiden sind, daß selbst eine so wenig unsern Anträgen I geneigte Mehrheit sie annehmen kann. (Heiterkeit.) Dazu I gehört insbesondere der Antrag auf Beseitigung der bösen I Neuerung, daß der Anspruch ganz oder teilweise abgelehnt I werden kann, wenn der Verletzte den Unfall bei Begehung I eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens herbeige- I führt hat. Damit schließt die Generaldiskussion. Zur Spezialdiskussion wird zuerst das Ge-I Werbeunfallversicherungsgesetz gestellt. Die §§ 1 bis 4 werden mit einigen redaktionellen, I Amendements ohne Debatte angenommen. §§ 5 ff. bestimmen den Gegenstand her Versicherung und I den Umfang der Entschädigung. . Abg. Hoch (Soz.) befürwortet den Antrag der Sozial- I demokraten, die Absätze 2 untd 3 zu streichen, in denen gesagt ist, daß dem Verletzten und seinen Hinterbliebenen I ein Anspruch nicht zusteht, wenn er den Unfall vorsätzlich I herbeigeführt hat, und ferner, daß unter den schon erwähn- I ten Voraussetzungen der RenteMnspruch ganz oder teil- I weise abgelehnt werden kann. I Geheimrat Caspar: Es ist selbstverständlich, daß I die strafbare Handlung von dem Betreffenden selbst be- I gangen worden sein muß. Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Hoch wird der I Antrag abgelehnt, § 5 unverändert aufrechterhalten. Nach § 5a Abs. 4 kann die Teilrente vorübergehend I bis zum Betrage der Vollrente durch den Genossenschafts- I Vorstand erhöht werden, so lange der Verletzte aus Anlaß I des Unfalls tatsächlich und unverschuldet arbeitslos ist. Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet einen Antrag, | wonach die Gewährung der vollen Rente und zwar für I die ganze Zeit obligatorisch gemacht werhen soll. § 5a wird unter Ablehnung des sozialdemokratischen I Antrages Fischer-Sachsen unverändert angenommen. Zu § 5c befürwortet Abg. Rösicke-Dessau einen Abänderungsäntrag, den I Ausdruck „Tagesarbeitsverdienst" durch „Arbeitslohn" zu ersetzen. 1 Mit diesem Antrag wird § 5b angenommen. Nach § 5 c Abs. 3 dürfen verletzte Personen, welche I auf Veranlassung von Knappschaftskassen, sonstigen Kran- I kenkassen, Verbänden von Krankenkassen oder von Organen I der Berufsgenossenschaften in eine Heilanstalt unterge- I bracht sind, während des Heilverfahrens in andere Heil- I anstalten nur mit ihrer Zustimmung übergeführt werden. I Diese Zustimmung kann durch die untere Verwaltungsbehörde des Aufenthaltortes ergänzt werden. § 5c wird unverkürzt ausrechterhalten. In § 6 a dies bestehenden Gesetzes ist ein Zusatz dahin I beschlossen worden, daß der Rentenanspruch der Witwe ganz I oder teilweise ab gelehnt wepden kann, wenn die Ehefrau I seit mindestens einem Jahre vor dem Unfall ohne gesetz- I lichen Grund von der häuslichen Gemeinschaft sich fern- I gehalten und ohne Beihilfe des Ehemannes ihren Unter- I halt gefunden hat. Ferner soll die Berufsgenossenschaft I berechtigt sein, im Falle der Tötung einer Ehefrau, deren I Ehemann sich ohne gesetzlichen Grund von der häuslichen I Gemeinschaft ferngehalten und der Pflicht der Unterhaltung der Kinder entzogen hat, diesen Kindern die Rente zu I gewähren. . Abg. Hoch befürwortet entsprechend dem sozcaldemo- I kratischen Anträge Fischer die Streichung beider Bestimmungen. Abg. Rösicke-Dessau hat denselben Antrag emge- bracht und bittet um dessen Annahme. Zu prüfen, ob und wie lange sich eine Ehefrau von der ehelichen Gemeinschaft ferngehalten hat, sei eine die Kräfte der Berufsgenossenschaften übersteigende Ausgabe. Die Frage, was eeteris paribus im Falle der Tötung einer Ehesrau Rechtens sein solle, gehöre in den § 6b; das Recht der Berufsgenossenschasten sollte in diesem Falle bestehen bleiben. § 6b wird mit einem Zusatz Rösicke, sonst aber unverändert angenommen. — Rach §7 kann an Stelle * der in den vorigen Paragraphen genannten Leistungen von I der Berufsgenossenschaft freie Kur und Verpflegung in einer Heilanstalt gewährt werden. Der Zustimmung des Verletzten bedarf es nicht, wenn die Art der Verletzung Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung stellt, denen in der Familie nicht genügt werden kann, oder wenn der für den Aufenthaltsort des Verletzten amtlich bestellte Arzt bezeugt, daß Zustand und Verhalten des Verletzten | eine fortgesetzte Beobachtung erfordert.___ ----Äbg. Hoch befürwortet einen Antrag, die Worte von „oder" bis „erfordert" zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt. — § 7a bestimmt, daß, wenn sich der Verletzte den Maßnahmen der von der Berufsgenossenschaft auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes getroffenen An- I ordnungen ohne gesetzliche oder sonst triftige Gründe entzieht, der Schadenersatz auf Zeit ganz oder teilweise ver- I sagt werden kann. I Als neuer § 27b wird auf Antrag des Abg. Rösrcke- I Dessau in das jetzige Gesetz folgende Bestimmung aufge- I genommen: „Die Genossenschafts-Versammlung hat eine 1 Dienstordnung zu beschließen, durch, welche die Rechtsver- I hältnisse und allgemeinen Anstellungsbedingungen der Ge- I nossenschaftsbeamten geregelt werden. Diese Dienstordnung I bedarf der Bestätigung durch das Reichsversicherungsamt. I Die Gehälter der Beamten werden im einzelnen durch den | Haushaltsplan der Genossenschaft festgestellt." — In § 57, I der über die Festsetzung der Entschädigung Bestimmung I trifft, lauten nach den, Beschlüssen zweiter Lesung die Ab- | säße 3 und 4 wie folgt: „Vor der Feststellung der Ent- I fck>ädigung ist dem Entschädigungsberechtigten durch Mit- I teilung der Unterlagen, auf Grund deren dieselbe zu be- I messen ist, Gelegenheit zu geben, sich- binnen einer Frist I von einer Woche zu äußern. Vor der Feststellung der Ent- I schädigung ist in jedem Fall der behandelnde Arzt zu hören. I Steht der behandelnde Arzt zu der Genossenschaft in einem | Vertragsverhältnis, so ist auf Antrag ein anderer Arzt zu I hören." Abg. Rösicke-Dessau beantragt, Absatz 3 zu * Von der Universität. Der Proseffor der Chirurgie Dr. med. Fuhr, Leiter der. Poliklinik dahier, hat aus Gesundheitsrücksichten um seine Pensionierung nachgesucht. * * Kunstvereiu. Wegen verspäteten Eintreffens der Gemälde muß die Ausstellung über Sonntag noch weitere Tage geschlossen bleiben und kann voraussichtlich erst v°m kommenden Donnerstag an wieder geöffnet sein. D-nnst-dt, 25. Mai. Die erste Versammlung der Hessischen Handwerkskammer sand Frc'tag den 25. Mai im Sitzungssaale der zweiten Standekammer statt. Einweisungskommiffar fungierte Regierungsra Usinger, der die Mitglieder willkommen hieß, sowr den am R-gierungStisch erschi-ncn-n Staalmmlster R o h und dem Ministerialrat Braun für 'hr Erscheinen und da« damit bekundete Inter-ff- dankt-. Nach -'nl-it-nd» Worten über di- Zusammensetzung und Ausgaben de Kammer giebt er der Hoffnung Ausdruck, daß die neue 1900 eine Verlosung von Bienenvölkern, Bienenprodukten und Utensilien zu verbinden. Großh. Ministerium des Inner» hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 3000 Lose, zu 50 Pfg. das Stück, ausgegeben werden dürfen, und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden find. Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet worden. Gießen, den 22. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Wagner. Bekanntmachung. Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche zu Ober-Hörgern. In Ober-Hörgern ist in einem Gehöfte die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöstsperre angeordnet worden. Gießen, den 25. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Ä & Sr5: ."tit ?lsj£ MnE llbdM- >altun> . ^ot9önu "J“W ^echtigteoy kerben ► "osicke QH( Ee, in nch ^echt au> e eine mekfe 2) solang, t-- hnlichen Beschluß ober für ebung dech, 'eitern eine ent' B« N e , das Stjf. berechtig fügen: ) aufW un-t- AufenA/W at über Sie Nik- rschnW;u et« RembeW^t Wl perfönli* ? Triften biitfn leiben. Mbrr er Mittag - Igffl Men, fi r/e wieder Ms. rs unter der ifö einstige )t anyorbnet £x\ den ganD b ben Anträgen | nommen. -1 ein Antrag der 1er KayitckM'' ui btt Munter rn. Ätz. KG f 15. Prozent", itrag bet W| ingenommenl ftionelte Amenk' svnsequenzen ') bestimmt, M e( and) wenn |i;.-. einen Nkgreßan- f tt). nur Mim zerichE mment^Ä rnofr* * n Il-Mden den ■Qtiiüente Haden, L 96 kvasM zB inb sah« Sn rebflttioneUe *§*«'? .trantenh^ dienen. ®"ni an -lneAenM SU M her Organisation den an sie gestellten Erwartungen entspreche. Staatsminister Rothe will durch sein Erscheinen in der ersten Sitzung zeigen, daß die Regierung an den Verhandlungen sehr regen Anteil nehme, daß die Handwerkskammer ihre Aufgabe rüstig erfasse und zur weiteren Blüte des Handwerks beitrage. Ministerialrat Braun, Vorsitzender der Abteilung für Gewerbe rc., giebt kund, daß die Handwerkskammer gegenüber der Regierung, wie auch als Selbst- vcrwaltungsorgan eine doppelte Aufgabe zu erfüllen habe. In letzterer Beziehung seien das Lehrlings- und das Ge- sellenprüfungSwesen die wichtigsten Aufgaben. Auch über das VergebungSwesen hofft die Regierung bald eme ent- svrechende Vorlage an die Kammer gelangen zu laffen. Man dürfe die neue Einrichtung nicht überschätzen, aber auch mcht unterschätzen. Die Regierung werde die Kammer umso entgegenkommender behandeln, jemehr die Kammer in versöhnlichem Sinne an die ihr gestellten Aufgaben herantrete. In diesem Sinne rufe er derselben ein herzliches Glück auf" zu. Nach Feststellung der Präsenzliste wird auf Vorschlag des Mitgliedes Rockel Metzgermeister Jean Falk-Mainz durch Luruf zum Vorsitzenden gewählt. — Hierauf wurden auf Vorschlag des Mitgliedes Justus Weber in Darmstadt durch Zuruf folgende fünf Herren in den Vorstand gewählt: 1. C. Rockel, Spenglermeister, Darmstadt; 2. C. Lautz, Metzgermeister, Darmstadt; 3. L. Petri, Weißbindermeister, Gießen; 4. Hermann Flohn, Schlossermeister, Worms; 5. Hermann Rosen, Malermeister, Offenbach a. M. Punkt 3 der Tagesordnung fällt aus, da den Bestimmungen der Statuten gemäß die Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden durch den Vorstand zu erfolgen hat. Punkt 4 betrifft die Bestimmung derjenigen Kammermitglieder und Ersatzmänner durchs Los, die statutengemäß nach drei Jahren aus der Handwerkerkammer auszuscheiden haben. Es sind dies folgende Herren: 1. Louis Enders, Spenglermeister, Offenbach; 2. Th. Fröder, Bäckermeister, Alzey; 3. Ph. Bauer, Friseur, Darmstadt; 4. Julius Kohler, Bäckermeister, Offenbach; 5. Gustav Maude, Buchbinder, Lauterbach; 6. Fr. Fürst, Schloffermeifter, Dieburg; 7. Ant. Bernhard, Schreinermeister, Mainz; 8. Hch. Müller, Schreinermeister, WormS; 9. Jakob Machwirtt, Buchbinder- meister, Alzey; 10. Hch. Ewald, Schlossermeister, Roselhof; 11. Jakob Wittekind, Schreinermeister, Büdingen; 12. WUH. Völker, Küfermeifter, Gr.-Gerau; 13. Lorenz Grünewald, Buchdruckereibesitzer, Babenhausen; 14. Jakob Fries, Schreiner- meister, Erbach i. O.; 15. H. K. Schmidt, Schneidermeister, Worms. Aus dem Vorstand werden ausgelost: Karl Lautz, Metzgermeister, Darmstadt; Louis Petri, Weißbinder- meister, Gießen; C. Rockel, Spenglermeister, Darmstadt. Der Vorsitzende Jean Falk dankt der Regierung und dem Einweisungs-Kommissar Dr. U sing er für die herzlichen Begrüßungsworte, und für die einmütig auf ihn gefallene Wahl den Mitgliedern. Er hofft durch gemeinsame Be- strebungen das beste im Interesse des Handwerks zu erreichen; aber er erwarte Nachsicht und entsprechende Unterstützung seitens der Kammermitglieder. Er verspreche feierlich, in unparteiischer und redlicher Weise bestrebt zu sein, das schwierige Amt auszufüllen. Auch hoffe er fernerhin auf die Unterstützung der Staatsregierung, deren weiteres Wohlwollen die Kammerverhandlungen sicher und rasch för- >ere. Er hoffe auch von dem Großherzog, der die Kunst in so hochherziger Weise unterstütze, daß er auch fernerhin dem Handwerk seine Gunst zuwende. Die Kammer bringt darauf dem erhabenen Schirmer und Förderer des hessischen Handwerks und der Kunst ein brausendes Hoch aus. — Nach Vorschlag des Regierungs-Kommissärs Dr. Usinger müffe die Kammer nun an die nächstwichtigsten Aufgaben, an die Aufstellung des HauShaltungspluneS, an die nötigen Zuwahlen und besonders aber auch an die Wahl eines Sekretärs herantreten. An die Wahl der von der Regierung erwähnten PrüsungsauSschüffe könne man später denken. Da die Stelle des Sekretärs eine äußerst wichtige und sehr einflußreiche sei, wird man sich darüber einig, daß diese Stelle auSgeschriebeu werde. Der Sekretär soll bis zu 3000 Mark festes Gehalt bekommen. RegierungSrat Dr. Usinger macht noch bekannt, daß nach den vorhandenen Bestimmungen die nötigen Gelder aus der Zentralstelle für die Gewerbe vorzuschießen sind, und daß es im übrigen daS richtigste sei, daß die Kreise, also die gesamte Bevölkerung und nicht das Handwerk allein, die Kosten trage. Vorläufig seien 1 Pfg. pro Kopf der Bevölkerung, also ca. 10000 Mk. vorgesehen, später werde an die Kreisämter die nötige Weisung ergehen, gemäß der Bedürsniffe die nötigen Beträge in die Budgets einzustellen. Durch Zuruf wird Speuglermeister K. Rockel zum 2. Vorsitzenden der Kammer gewählt. Damit wurde die Versammlung geschloffen. — Um 1 Uhr fand noch eine Vorstandssitzung statt. )( Wetzlar, 25. Mai. Gestern fand hier im „Gasthaus zum Riesen" eine Versammlung der Schmiedemeister von Wetzlar und Umgegend statt, wozu die Kollegen von Gießen fast vollzählig erschienen waren. Lehrschmiede- meifter Ehr. Befort eröffnete die Versammlung und hielt eine kurze Ansprache, die dahin zielte, das Schmiedehandwerk vor Ruin zu bewahren und sich zusammenzuschließen, um sich vor unlauterer Konkurrenz zu bewahren. Eisen und Kohlen nicht allein, sondern auch die Arbeitskräfte seien teurer, aber die Verkaufspreise der Schmiede ständen zum Preise der Rohmaterialien in keinem Verhältnis. Außerdem hätten sie ihre Werkstätten mit Arbeitsplätzen versehen müssen, während sie früher die Straße rc. benutzen durften. Die Steuern und Abgaben haben sich nicht verdoppelt, sondern verdreifacht und vervierfacht. Sie müßten sich daher veranlaßt sehen, die Preise, wenn auch nicht erheblich zu er- höhen, so doch einheitlich zu regeln. Dadurch würde der unlauteren Konkurrenz und dem Psuschertum ein Riegel vorgeschoben, und nur gute Arbeit ihren Abnehmer finden. Die Gründung von Genossenschaften geschähe nicht, um einen Druck auf die Kundschaft auSzuüben, sondern um ihr im eigensten In- teresse entgegenzukommen. Hierauf stand zu Debatte Hufbeschlax; auf der Tagesordnung. Der Redner wies darauf hin, daß der heutige Hufbeschlag ganz andere Anforderungen gegen früher stelle. DieS sei schon durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 begründet, und sein Fortschritt sei durch die Zeit erwiesen. Von dem Fortschritt hätte doch nur die Kundschaft Nutzen. Der Hufbeschlag wurde darauf einstimmig vorläufig mit 30 Prozent notiert, die anderen Arbeiten hingegen ohne wesentliche Aenderungen einheitlich geregelt. Daß die Vereinigung ein allgemeines Bedürfnis war, beweist die außerordentlich starke Beteiligung, deren sich die Versammlung zu erfreuen hatte. Es waren ca. 60—70 Schmiedemeister erschienen, die beschlossen, am Sonntag nach Pfingsten zur definitiven Festlegung der gestrigen Vorschläge eine zweite Versammlung abzuhalten. Kandel nvd Verkehr. NslKSVirtschM. Frankfurter Börse vem 85. Ä»L Wechsel auf New-York zu 4L0V,-21*/»- . . Prämien auf Kredit per ult Mai O.80 > per nlt. Juni 1.90®/«, Diekonto-Kommandit per ult .Mai 0.7b « . per ult. Juni 1.75%, Lombarden per ult Mai 0.40%, do. per ult Juni 0.00%, Berliner Handelsges. per ult. Juni —- Kotierungen: Kreditaktien 223.60-40-M^ Kommandit 184.30-20-30, Staatsbahn 138.40-000.00, Gotthard 141.90, Lombarden 25.80-00.00, Ungar. Goldrente 96.00, Italiener 9430, Bproz. Mexikaner 25.25, Oesterr. Coupons 84, Amenk. Coupons 4.18%. Privat-Diskont 4%e% G. _ l%-2% Uhr: Kreditaktien 223.90-224.10, Diskonto-Kom- mandit 184.20-50, Staatsbahn 000.00, Lombarden 25.80, Boohumer 247.30-248.30. Btehmärtte. Die süddeutschen Viehmärkte waren in der Berichtswoche etwa» weniger stark frequentiert, und beschränkten sich die Umsätze oteh fast ausschließlich auf den Bedarf für den Konsum. Auch Kälber und Schweine waren weniger beachtet, und war der Handel hierin nur mittelmäßig. Die jetzt eingetretene b-Äere Witterung läßt eine günstige Futterernte erwarten, weswegen wohl die Märtte in uacyner Zeit geringe Frequenz zu verzeichnen haben werden. ES votieren: Ruhr-Fettnuß Körnung l und A Mk. 230 bis Mk. 240, Nußfchmtedekohlen Mk. 215 bi« Mk. 225 ' Deutsche Anthracit-Nußkoblen Mk. 310 bi, 320, englische Anthracit-Nußkohlen Mk. 360 btS Mk. 360, Ruhr-Flammnuß Körnung I und ll Mk. 230 bis Mk. 240, Ruhr - Flammnußkohlen Körnung III W. 220 bi« Mk. 230, Fettschrot Mk. 200 btS Mk. 210, Rubr-BruchcokS Mk. A0 bi« Mk. 340, AutzstebgrieS Mk. 155 bis Mk. 165. Alle« per W Io. ab Mannheim. Die Nachfrage ist fortgesetzt lebhaft und übersteigt wettauS die immer noch knappe Zufuhr. Tabak. Im Pfälzer Tabakgeschäft ist im Laufe dieser Woche von em« wesentlichen Besserung nicht zu berichten, und bewegte sich das tSeschün in ganz kleinem Rahmen. Es wurde verlaust tn der Pfalz von einem Spekulanten an Händler eine Partie Tabak 1898er Gewächs 8« «u fanas 60 Mk. versteuert, ferner wurde eine Partie 1899er Tabak (Se- btrgsgewächs) zu anfangs Mk. 30 in tranfit. DasPfälzerGeschäft hab nach unserer Ansicht dieses Jahr durch das große Angebot von Javatabaken zu leiden, da letztere sich verhältmsmähig wohlfeiler stelle», wenn auch ihre Qualität nicht bester ist. In Pfälzer Rippen geschäftslvS. Lose feine 9 bis 9.50 Mk. gebündelte Mk. 11 bis 12. Rach guter entrippter Einlage ist vermehrte Nachfrage^ Q,ntw_ ES wurden ferner von einem ©pefulanten zirka 100 Zentner 1897er Württemberger zu Ende Mk. 20, und jitfa 2(X) Zentner 1897er rheinbayerischer Tabak Hapnauer GewächS zu Mk. 37—38 an einen Händler verkauft. Getreide. Trotz der feststehenden Saatbeschädtgungeu durch daS kalte Wetter konnte sich auch in der abgelaufenen Woche kein flottes Geschäft entwickeln, da die unentschiedene Haltung Amerikas keine rechte Kauflust auftommen ließ. Die Preise sind ziemlich unverändert, teilweise etwas höher. Roggen unverändert fest, da die L>aot- beschädigungen hierin umfangreicher alS in Weizen sein sollen. Gerste ruhig; Hafer unverändert fest; MaiS weiter ziemlich gut gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Redwinter 2,130; Kansa» S, 123—124%; Laplata f. g. 125—126; russ. Roggm 98%—112; amerikan. Hafer 105; Mixrd MaiS 88 per Tonne ab Rotterdam. VGIAGGI Maggi zum Würzen" ist nicht zu verwechseln mit Suppenwürzen, welche mit unrichtigen Reklamebehauptungen an das Publikum gelangen. Die oriicntlidje GenmImchllimliW zu MM 287 Per Paket 20 Pfennig. Aufsehen erregt Gustav Gerhardt, Beauftragter. 8783 2690 in in a. M., G., ttaiserstraße 60. 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März 1900 für Recht erkannt: Der Beklagte wird zu einer Geldstrafe von 40 Mk. — vierzig Mark — eventuell 8 Tage Gefängnis und in die Kosten der Verfahrens, einschließlich der dem Pnoat- kläger erwachsenen notwendigen Aus- lagen verurteilt, außerdem wird dem Privatkläger das Recht zugesprochen, den entscheidenden Teil der Urteils innerhalb 8 Tagen nach Zustellung einer Abschrift auf Kosten des An- geklagten zu veröffentlichen. Die Richtigkeit der Abschrift Urteilsformel wird beglaubigt die Vollstreckbarkeit des Urteils Arbeitsvergebung. Die bei Vornahme baulicher Veränderungen in der Kirche zu Wieseck vorkommenden Arbeiten, wie Maurer-, Schreiner-, Glaser- und Weißbinderarbeiten, sollen im Wege schriftlicher Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre Offerten portofrei bi« zum 1. Juni, vormittags 12 Uhr, an Herrn Architekten L. Seuling in Gießen, bet welchem auch Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen pp. während der Geschästsstunden auf dessen Bureau offen liegen, gelangen laffen. Wieseck, den 25. Mai 1900. Der Kirchenvorstand. 3786 scheinigt. Gießen, den 19. Mai 1900. (gez.) Neidhart, Gerichtrschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. 3768 Für die Abschrift: .Der Vertreter des Privatklägers. Katz, Rechtsanwalt. Montag -en 28. Mai, abends 9 Uhr im Frankfurter Kos Versammlung der Barbier- u. Frifier-Geschäftsinhaber und deren Gehilfen. Besprechung: Lohnbewegung und 8 Uhr-Schlutz. Deine SUPPEN des Spar uud Borschntz-BereiuS, Aktie»-Gesellschaft Großen-Linden, findet statt Mittwoch dkll 13. Mm 1900, uschmttW 3 W auf dem Gemeindehause dahier. Tagesordnung: 1) Vorlage der Rechnung pro 1899. 2) Verwendung des Reingewinns. 3) Ergänzungswahl des Aufsichtsrat». Großeu-Linden, den 25. Mai 1900. 3775 Der Vorstand. 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