Frau 688 wohn. 2) Oaverture zot □oll. b: D-dar). Brahms, len). Kosleck. heD 8Cg dem Thürwj Walzer a. d. gl- °Ptb> alban). LWk lonzerl 706 16, Kaiser Wilheim üe Branden. Kiausse- Großmann. 1°) 12) Nauheimer Spruaei. Entree 50 jj Amicitia. z-«sl-S°b-»d mH* /Ml fl uhtt _ i-i-iK *&** *•&* JH vSllW g Sild-rn si?sr I 1900 Aweites SBldtt Zl,„ts- und Anzeigeblatt für den Areis Gietzen und Wohnort des Arbeitgebers, 7. Samstag den 27 Januar Bezugspreis vierleljährl. Ml 2,20 monatlich 75 Pf§. mit Bringerlohn x durch die Abholcstell« Vierteljahr!. Mk. 1,9t monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. • des Versicherten, des Arbeitsverhältnisses, und Naturalbezüge), Vor- und Familiennamen Berufsstellung Geburtstag und ^Ort Beginn bezw. Beendigung gende 1. 2. 3. 4. 5. 6. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchulstraße Ar. 7. Grat^beilagelnMLMtt FamilieÄlütter. Der hessische Landwirt Mittler für hessische Volkskunde. Formulare sind in der Buchbinderei von W. Klee dahier zu haben. Gießen, den 24. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen deS In- und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegm. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieß«. Fernsprecher Nr. 51. Nr. 2 Grfcheiut täglich mit Ausnahme deS MontagS. Dir Gießener AnmilienVlLtter »erden dem Anzeiger im Wechsel mit „M- Landwirt- e. „Blätter ffir bry. Volkskunde »öchtl.l mal beigelegt. Tag der An- bezw. Abmeldung. Unvollständige Meldungen sind ungültig und Bekanntmachung, Ich gebe hiermit wiederholt bekannt, daß wie seither in größerem Umfang bei Beschaffung von reinen Simmen- thaler Bullen, so auch bei Beschaffung von Vogelsberger Bullen reiner Rasse den Gemeinden aus Mitteln des landw. Provinzialvereins Beihilfen in Höhe von 20% des Ankaufspreises gewährt werden, Voraussetzung dafür ist, daß der Ankaufskommission der Gemeinde ein vom Provinzialverein zu entsendendes Mitglied hinzutritt, ohne dessen Zustimmung kein Tier gekauft werden darf. Die Bürgermeisterei der betr. Gemeinde hat sich also zunächst an die Geschäftsstelle des landw. Provinzialvereins in Alsfeld wegen Beauftragung eines Mitgliedes zu wenden. Gießen, den 24. Januar 1900. Der Direktor des landw. Bezirkvereins. v. Bechtold. Gießener Anzeiger cheneral -Anzeiger Bekanntmachung. Anläßlich des Geburtstags Sr. Majestät deS Kaisers bleiben die Amtsräume der unterzeichneten Behörde am SamStag dem 27. lfd. Mts. geschlossen. Gießen, den 25. Januar 1900. Großh. Steuerkommissariat Gießen. Bähr. Arbeitsverdienst (Geldlohn „ _ Vor- und Familiennamen, sowie etwaiges Beizeichen werden. Die Meldung hat schriftlich, auf vorgedrucktem Formular, zu erfolgen und muß fol- Angaben enthalten: können zurückgewiesen werden. Mündliche Meldungen zur Invalidenversicherung sind nicht zulässig. Bekanntmachung. Betr.: Ausführung des Jnvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899. Aus den Ausführungsvorschriften zu dem Invaliden- I Versicherungsgesetz werden nachfolgende Bestimmungen, welche besonders zu beachten sind, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. I 1. Arbeitgeber und Versicherte, welche Marken in die Quittungskarten cinkleben, sind zur Entwertung dieser Marken, soweit sie nur für eine Woche gelten, befugt, soweit sie aber für mehr als eine Woche gelten, verpflichtet. I Bei der freiwilligen Versicherung H U, 145 des Jnvalidenversicherungsgesetzes) sind die -iZerficher- ten zur Entwertung auch derjenigen Marken verpflichtet, welche nur für eine Woche gelten. I 2 Tie die Beiträge einziehenden Stellen (Kranken- | fassen, Knappschaftstassen, Gemeindebehörden und andere von der Landes-Zentralbehörde bezeichnete Stel en, örtliche von der Versicherungsanstalt eingerichtete Hebeftellen) sind verpflichtet, die den eingezogenen Beitragen entsprechenden Marken zu entwerten. 1 3. Werden Quittungskarten zur Verlängerung ihrer Giltiakeitsdauer vorgelegt, so ist die Verlangerungvstetle I verpflichtet, alle darin befindlichen Marken, so weit fte noch nicht entwertet sind, zu entwerten und zugleich au der Innenseite der Karte handschriftlich oder durch Stempel die Gesamtzahl der in der Karte befindlichen Marten zu I vermerken » Qrganc ber Versicherungsanstalten, Behörden oder Beamten, welche die Kontrolle der Beitragsentrichtung ausüben, sind befugt, alle in den karten befindlichen Marken zu entwerten, welche noch nicht 5. Die Entwertung der Marken liegt in den Fällen zu 1 und 2 demjenigen ob, welcher die Marken emzu- kleben hat; im Falle der Entwertungspslicht soll sie alsbald nach der Einklcbung erfolgen. 6. Die Entwertung darf nur tn der Werfe erfolgen, daß auf den einzelnen Marken handschriftlich oder durch | Stempel der Entwertungstag in Ziffern, z. B. für den i 15. März 1900 „15. 3. 00." oder für den 10. Februar 1901 ,10. 2. 01.", deutlich angegeben wird. Zur Entwertung ist Tinte oder ein ähnlicher festhaltender Farbstoff zu verwenden. , Für das Einzugsverfahren, das Berichtigungsverfahren, die Verlängerung und die Beitragskontrolle kann die Landes-Zentralbehörde eine andere Art der Entwertung vorschreiben oder zulassen. Andere Entwertungszeichen sind unzulasfig. 7. Marken, welche nicht bereits anderweit entwertet worden sind, müssen entwertet werden, sobald die die Marken enthaltende Quittungskarte zum Unitausch em- aereicht ist. Diese Entwertung liegt den Vorständen der Versicherungsanstalten und den mit dem Umtausch der Quittungskarten betrauten Stellen ob; sie ist, sofern sie etwa versäumt sein sollte, von jeder Behörde, an welche die Karte nach dem Umtausche gelangt, nachzuholen. Die Form der Entwertung bleibt der entwertenden Stelle überlassen. Auf der Außenseite der Karte ist handschriftlich oder durch Stempel der Vermerk „Entwertet" zu setzen und die entwertende Stelle zu bezeichnen. 8. Bei der Entwertung dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungsanstalt ersichtlich bleiben. 9. Für d i e Selb st Versicherung und deren Fortsetzung (§ 14 Abs. 1) sind besondere Quittungs-- karten von grauer Farbe zu verwendeu. Tie Quittungskarten für die Versicherungspflichtigen sind, in Stoff und Format den bisherigen Quittungskarten entsprechend, i;u gelber Farbe hergestellt. Ten zur Selbstversicherung oder deren Fortsetzung berechtigten Personen ist vom 1. Januar 1900 ab bei Erteilung einer neuen Quittungskarte eine solche auf grauem Formular auszustellen, sofern sie nicht den Nachweis führen, daß für sie früher auf Grund der Versicherungspfltcht Beiträge entrichtet worden sind. 10. Tie Giltigkeitsdauer der Qmttungskarte für ver- sicherungspflichtige Personen (gelbes Formular) kann seitens Großherzoglichcn Kreisamts durch Abstempelung verlängert werden. Die Verlängerung darf nur wahrend der Giltigkeitsdauer der Karte, und zwar einmal für ein oder für zwei weitere volle Jahre nach dem Ausstellungstag und nur daM erfolgen, wenn für die Zeit vom Ausstellungstag ab mindestens zwanzig Beitragswochen, einschließlich der denselben gemäß § 46 Abs. 2 gleich zu behandelnden Zeiten, nachgewiesen sind. Der Verlängerungsvermerk ist auf der Innenseite der Karte unter Beifügung I des Tatums ulnd der Verlängerungsdauer im unmittelbaren Anschluß an die bereits geklebten Marken handschriftlich I oder durch Stempel anzubringen Karten, deren fortdauernde Gütigkeit auf einer An- I erkennuna des Vorstandes der Versicherungsanstalt beruht 135 Abs. 1 Satz 2), dürfen nicht verlängert werden. I 11 Quittungskarten alten Musters dürfen nach dem I 1 Januar 1900 nicht mehr ausgegeben werden. 12 Die am Schlüsse des Jahres 1899 in Benutzung I befindlichen Quittungskarten dürfen nach dem 1. ^auuar 1900, und zwar auch für die Selbstversicherung und deren I Fortsetzung, innerhalb zweier Jahre nach bem ^age ihrer I Ausstellung (§ 135 Abs. 1) zur Beitragsentrichti^ verwendet werden. Bei der Aufrechnung dieser Karten aber durch die Aufrechnungsstelle Nicht die Zahl der Beitragsmarken, sondern die Zahl der durch Marken der einzelnen Lohnklassen nachgewiesenen Beitragswochen, nötigenfalls unter Hinzufügung emer besonderen Spalte für Lohnklasse V, anzugeben und die hierzu erforderliche Abänderung des Vordrucks handschriftlich vorzunehmen. I 13. Die Beiträge zur Invalidenversicherung werden I — mit Ausnahme der Beiträge für die freiwillig versicherten (welche selbst die Marken zu verwenden hoben und für diejenigen Versicherten, deren Befchaftigung (durch die Natur ihres Gegenstandes ober im voraus durch den I Arbeitsvertrag) auf einen Zeitraum von wemger al-, eme Woche beschränkt ist, (bei denen der Arbeitgeber für Mar- ! kenverweiidung verantwortlich ist) " von befanderen Em- i zugsstellen für Rechnung der Versicherungsanstalt von ! ben Arbeitgebern eingezogen unb hierfür Marken des ent 1 sprechenden Betrags in den Quittungskarten ber Versi- 1 cherten verwendet. . Die Einziehung erfolgt m der Regel für die Versicherten, welche einer Orts-, Betriebs- föabtif*), Bau- oder Jnnungskrankenkasse, einer Knappschaftskaffe, der Ge- | meindekrankenversicherung oder einer landesrechtlichen Ein- । richtung ähnlicher Art angehören, durch diese Kaffen, im klebrigen durch die Gemeindebehörde des Befchästigungs- 14. Die Versicherungsanstalt hat als Vergütung für die Einziehung der Versicherungsbeiträge und die damit ver bundenen Geschäfte, insbesondere die Kassen?, Rechnungv- I und Buchführung, den Orts- und InnungSkran ten kaffen, I sowie denjenigen Knappschaftskassen, welchen die Arbeiter einer größeren Zahl von Werken angehoren ferner den Gemeindekrankenversicherungen und den örtlichen Stellen I Fünf vom Hundert, den Betriebs- (Fabrik ) und Bau- krankenkafsen Zwei vom Hundert und außerdem als I Vergütung für Ausstellung und Umtausch der Quittungskarten sämtlichen Einzugs- bezw. Meldestellen Eins vom I Hundert der vereinnahmten Beitrage zu gewahren. 15 Die Arbeitgeber sind verpflichtet, d l e von ihnen beschäftigten ver sicher ungs- vflicktiqen Personen, deren Beschäftigung nicht durch dieNatur ihres, Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von tveniger ab einer Woche beschränkt ist und die nicht Mitglieder einer Ortv-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- oder Jnnungskrankenkafse einer Knappschaftskasse ober ber Gemeindekrankenverficherung I sind spätestens am dritten Tage nach Beginn Iber Beschä ftiguiig aii zu melden und f pake- stens am dritten Tage nach Beendigung des Ar beitsVerhältnisses abzumelden, fowre jede während der Dauer der Beschäftigung ern- tretende Veränderung, welche auf b as Ver - I sicherungsverhältnis vou Einfluß erscheint di insbesondere jede Veränderung in der Lohnhöhe), spätestens am dritten Tage nach I deren Eintritt zu melden. . I Tie Meldung hat bei der Gemeindebehörde ober ber von bieser o.ber von ber unteren Verwaltungsbehörde zu bezeichnenden Meldestelle zu erfolgen. Die VoMriften ber 88 4 und 5 finden sinngemäße Anwendung. Die Geschäfte der Meldestelle können der Einzugsstelle übertragen Ännabtne von Anzeigen zu ber nachmittags für den senden Lag erscheinenden Nummer knS v°rm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung besonders Hinweisen, beauftragen wir Sie, dieselbe wiederhole in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und sich selbst mit den Vorschriften derselben vertraut zu machen. v. Bechtold. Gießen, 23. Januar 1900. Betr.: Einwirkung des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf Schenkungen rc. an kirchliche Fonds. Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Kirchenvorstäude des Kreises. Nach Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 1899, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches betr. (Reg.-Bl. Nr. 24), bedürfen Schenkungen oder Zuwendungen durch Verfügung von Todeswegen an juristische Personen zu ihrer Giltigkeit in ihrem vollen Umfange der Genehmigung des Großherzogs, wenn sie Gegenstände im Werte von mehr als fünftausend Mark betreffen. Durch diese Bestimmung sind die seitherigen Vorschriften über die Genehmigung von Schenkungen oder Zuwendungen durch Verfügung von Todeswegen an kirchliche Fonds, wenn sie Gegenstände im Werte von 5000 Mk. oder weniger betreffen, mit dem 1. Janur 1900 in Wegfall gekommen. Derartige Schenkungen rc. bedürfen daher vom 1. Januar 1900 an keiner staatlichen Genehmigung mehr, sondern nur der Genehmigung der obersten Kirchenbehörde rc., welche ohne unsere Vermittelung durch die vorgesetzte kirchliche Behörde, von den evangelischen kirchlichen Fonds bei Groß- herzogl. Oberkonsistorium von den katholischen kirchlichen Fonds bei dem Bischöflichen Ordinariat zu erwirken ist. ____ cmt Was die Schenkungen im Werte von über 5000 Mk. betrifft, so bleibt es bezüglich dieser bei den seitherigen Bestimmungen, wonach über die Schenkungen rc. an evangelische kirchliche Fonds von den Großh. Kreisämtern dem Großh. Oberkonsistorium und von diesem dem Großh. Ministerium des Innern, über diejenigen an die katholischen kirchlichen Fonds von den Großh. Kreisämtern nach Benehmen mit dem Bischöflichen Ordinariat dem Großh. Ministerium des Innern Vorlage zu machen ist. Sie wollen sich hiernach bemessen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Unter Aufhebung der Bekanntmachung in rubr. Betreff im Kreisblatt Nr. 19, vom 24. d. Mts., betrefsend: Feldbereiniauug in der Gemarkung Garbeutetch, geben wir hiermit bekannt, daß I. in der Zett vom 27. Januar I. IS. bis einschließlich 9. Februar l. IS. auf dem Gemeindehause zu Garbenleich die Arbeiten des II. Abschnitts rubr. Feldbereinigung zur Einsicht der beledigten aufliegen, nämlich: 1. 3 Bände Besitzstandsverzeichnis, 2. 3 Bände Giltergeschosse, 3. 44 Blätter Bonitierungskarten, 4. das Protokollbuch Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt: Samstag den 10. Februar 1900, vormittags S'/r bis lO1^ Uhr, im Gemeindehaus zu Garbenteich, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. VN KN'''- Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens einen halben Bogen) einzureichen. II. Innerhalb der obenangegebenen Zeit liegen auf dem Gemeindehaus zu Garbenteich weiter die Entscheidungen der Großh. Oberen landwirtschaftlichen Behörde die gegen den allgemeinen Meliorationsplan erhobenen Einwendungen nebst dem allgemeinen MeliorationSplan zur Einsicht der Interessenten offen. Friedberg, 17. Januar 190Q. Der Gr. Bereinigungskommissär: SUffert, RegierungSrat. Bekanntmachung. Seit.: Borträge über Obstbau. Der Obstbautechniker deS Oberhessischen Obstbauvereins, Herr Metz aus Friedberg, beabsichtigt, die unten bezeich neten Orte des Kreises Gießen zu besuchen, um daselbst Vorträge über Obstbau zu halten, und an Obstbäumen praktische Unterweisungen zu erteilen. Mitglieder deS Obstbauvereins und sonstige Freunde des Obstbaues werden zu zahlreicher Beteiligung eingeladen. Sonntag, 28. Januar in Geilshausen, Montag 29. „ „ Odenhausen, Dienstag 30. „ „ Kesselbach, Mittwoch, 31. „ „ Londorf, Donnerstag, 1. Februar „ Lumda, Freitag, 2. „ „ Beltershain, Samstag, 3. „ „ Göbelnrod, Sonntag, 4. „ „ Grünberg. An Wochentagen finden die Versammlungen abends 8 Uhr, an Sonntagen nachmittags 3 Uhr statt; die Praktischen Unterweisungen am gleichen Tage von nachmittags 2 Uhr (außer Sonntags). Den Herren Bürgermeistern gehen besondere Mitteilungen zu. Gießen, am 25. Januar 1900. Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen. Frhr. Schenck. * Reformkatholizismus. *) Unter dem Titel „Renaissance" läßt Dr. Josef Müller seit 1900 eine „Zeitschrift für Kulturgeschichte, Religion und Belletristik" erscheinen, deren erstes Heft uns heute vorliegt.*) Der, namentlich durch seine Broschüre „D e r R e f o r m k a t h o l i z i s m u s" bekannte Verfasser bezeichnet diese Zeitschrift als eine Geburt der Rot, der inneren und äußeren Rot, in welcher der Katholizismus heute befangen ist. Den Inhalt der ersten Nummer bilden folgende Aufsätze: Unsere Ziele. — Das sexuelle Leben der Naturvölker. — Katholizismus und Protestantismus. — Mittelalter und Neuzeit. — Die alleinseligmachende Kirche. — Programm. Diesen hochinteressanten Themen sollen in den folgenden Nummern nicht minder bedeutsame Artikel sich anschliKßett;>.-. B.: Reformkatholizismus im 16. Jahrhundert. — Das Bild in der Dichtung. (Zur Geschichte und Philosophie der Metapher.) — Ordens- und Weltklerus. Dostejcwsky als religiöser Reformator u. s. w. Wie sich der Ultramontanismus der neuen Zeitschrift gegenüber verhält, ist daraus ersichtlich, daß „die „Renaissance" noch vor ihrer naissauce nebst den sämtlichen Werken des Herausgebers von einigen übereifrigen Seminar-Regenten verboten wurde," trotzdem die Werke Dr. Müllers nicht auf dem Index stehen, und trotzdem die Elite des deutschen Klerus bcn Müller - schen Reformideen sympathisch gegenüber steht. Die Zeitschrift soll ein Sammelpunkt fein für alle, welche eine Erneuerung und Vertiefung des religiösen Lebens heutzutage für nötig halten und einer Beratung und einem Meinungsaustausch darüber geneigt sind. Anzuerkennen ist, daß der Verfasser erklärt, die Lichtseiten und Anknüpfungspunkte Andersgläubigen gegenüber hervorsuchen ru wollen, um von ihnen zu lernen und zu einem friedlichen Zusammenleben zu gelangen. Ob dies dem Herausgeber gelingen wird, ist freilich bei der jetzt wieder von ultramontaner Seite inszenierten Hetze eine andere Frage. Lobenswert aber bleibt der gute Wille, der Versuch, den wir um so freudiger begrüßen, als er, was man sonst nicht gewohnt ist, von eipem katholischen Priester gemacht wird. Wir gehen mit Dr. Müller zusammen, wenn er lagt, was heute not thut, ist nicht ewiges Wiederkäuett dessen, was er als unzureichend in den jetzigen Wirren sich klar herausstellt, sondern frische, anregende Ideen, die den neuen Bedürfnissen und geänderten Verhältnissen auch gerecht zu werden im stände sind. Wenn wir uns auch keineswegs mit alledem einver- ' *) Die Zeitschrift erscheint im Selbstverlag be« Herausgebers, Damensttjlstraße 7/., München, uub kost t jäh' lich 3.30 Mk., bei Abholung im Haute 3 Mk. standen erklären können, was Müller von dem Verhältnis der katholischen Kirche zu Andersgläubigen sagt, so ist doch nicht zu läugnen, daß Dr. Müller sich alle Mühe giebt, der Geschichte und den gegenwärtigen Verhältnissen eine möglichst objektive Beurteilung angedeihen zu lassen. So schreibt er: „Die katholischen Staaten sind vielfach innerlich zerrüttet, von Parteiungen zerfleischt, finanziell untergraben und sittlich korrumpiert, während bei den Protestanten trotz großer innerer Gegensätze die Gemeinsamkeit der Interessen immer lebhafter empfunden wird und selbst ungläubige Elemente für Missions- und Propagandazwecke thätig sind, wird die innere Kluft im Katholizismus immer weiter, die Entfremdung großer, der geheime und Massenabfall stärker." In dem Artikel „U n f e r e Ziel e" wird ferner anerkannt, daß der Fortschritt der .üirche, der einst unaufhaltbar war, stockt, und ihr Einfluß auf Staat, Gesellschaft und Kultur schwach ist; „wie eine geschlagene Armee muß sie sich auf letzte Haltpunkte, „katholische" Vereine zurück- ziehen, wo doch die ganze Gemeinde „katholisch" sein soll, wenigstens den Namen trägt." Absicht und ernstliches Bestreben der Zeitschrift soll nun sein, den Ursachen dieser Zustände nachzuspüren und auf Mittel zur Abhilfe zu sinnen. „Nicht Verdammung, nicht schroffe Absperrung von den Kulturanregungen der Gegenwart kann uns helfen, sondern im Gegenteil nur rege Aufnahme alles wahrhaft Edlen und Fortschrittlichen, wo immer es herstamme. Denn eine gegensätzliche Periode kann überwunden werden, wenn ihr ganzer berechtigter Gehalt angeeignet und dem eigenen Besitz einverleibt wird." Es wäre weit gefehlt, sagt der Verfasser ferner, wollten wir gleichzeitig an den außerkatholischen „Sekten" und Schulen vorübergehen und ignorieren, welch' reife Früchte durch sie der Zkulturentwicklung und indirekt auch der Kirche zugeflossen sind, und mit Recht hat Erhard von einer historischen Mission der Sekten gesprochen. Wenn es dem Herausgeber ernst ist mit dem Versuche, den er in seinem Schlußwort machen zu wollen verspricht, können wir die neue Zeitschrift im Interesse einer gesunden, vaterlandsfreundlichen Entwicklung des deutschen Katholizismus nur begrüßen. Vorerst aber bleibt abzuwarten, inwieweit die Hoffnungen des Dr. Müller sich erfüllen, die er in nachstehenden Worten ausspricht: „Die christliche Kirche rang sich aus der griechischen Kultur hervor, aber sie nahm die Weisheit der Antike mit in ihr Reich hinüber; der Katholizismus mar christliches Leben auf hellenischem Stamm gepfropft. Als dann in der Abgeschlossenheit grauer Schulstuben Verknöcherung und Formelkram einriß, brachte der Frühling der Renaissance neue Verjüngung. Leider ist die angefachte, hoffnungsvolle Entwicklung bald unterbunden und jene totgeglaubte Sck;ulweisheit zu neuem Scheinleben in einer veränderten Zeit galvanisiert worden. Statt die neuen Formen für die neue Zeit zu finden, statt von der gesteigerten Weisheit zu lernen und dadurch sein eigenes Wirken zu bemessen, soll der Zögling der Theologie in ferne Denkweise sich entrücken, die alten Schablonen auf die fortgeschrittene Wissenschaft gewaltsam aufdrücken und eine der Gegenwart unverständliche Sprache reden. Nein, — das darf nicht sein! Eine neue Renaissance muß an- brechen, neue schöpferische Kräfte müssen sich regen — und dann wird auch endlich neues Leben blühen aus den Ruinen!" . ..............—— Die Mutter der Kaiserin Dresden, 2S. Januar, 12 Uhr 32 Miu. Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein ist soeben verschieden. Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein war eine Tochter des Fürsten Ernst zu Hohenlohe-Langenburg aus dessen Ehe mit der Prinzessin Feodora von Leiningen, deren Mutter sich in zweiter Ehe mit dem Herzog von Kent vermählte und die dadurch die Halbschwester der Königin Viktoria von England wurde. Als jüngere Schwester des jetzigen Stadthalters der Reichslande ward Herzogin Adelheid am 20. Juli 1835 zu Langenburg geboren. Am 11. September 1856 vermählte sie sich mit dem Erbprinzen Friedrich zu Schleswig-Holstein Sonderbura-Augustenburg. Die ersten Jahre ihrer überaus glücklichen Ehe verlebte die Herzogin auf dem ihrem Gemahl gehörigen Schloß Dölzig im Kreise Soran. Die liebliche Gegend, die von einer von der Oder bei Glogau bis zur Elbe hinlaufenden Hügelkette durchzogen wird, ähnelt der waldgeschmückten, meerumspülten Heimat des Herzogs. Inmitten eines schönen Parks, umgeben von herrlichen, uralten Eichen, den Zeugen einer bewegten, historischen Vergangenheit, liegt das schlichte Herrenhaus. Als das fürstliche Paar den Tod des erstgeborenen Sohnes, des kaum mehr als ein Jahr altgewordenen Prinzen Christian Friedrich beklagen mußte, lächelte den Eltern bereits ein lieblicher Trost entgegen: am 22. Oktober 1858 war ihnen ein Mägdelein, Prinzessin Auguste Victoria, geboren worden. In Dölzig haben noch Prinz Gerhard (geb. 20. Januar 1859), (gestorben im Aprill 1859) die seit 1885 mit dem Herzog Friedrich Ferdinand zu Schleswig - Holstein- Glücksburg vermählte Prinzessin Karoline Mathilde (25. Januar 1863) und Herzog E r n st G ü n - ther (11. August 1863) das Licht der Welt erblickt. Ihnen folgte am 8. April 1866 zu Kiel, die seit 1889 mit dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen vermählte Prinzessin LuiseSophie und am 3. Juli 1874 zu Prim- renau Prinzessin Feodora Adelheid. Unter den hohen Pathen, die außer dem Prinzregenten von Preußen und dessen Gemahlin am 30. November 1858 der Taufe der erstgeborenen Prinzessin Auguste Victoria beiwohnten, befanden sich auch der Prinz und die Prinzessin Friedich Wilhelm von Preußen. Innige Freundschaft ver- verknüpfte dieses ja auch durch die Baude des Blutes ihnen nahestehende Fürstenpaar mit den Eltern des Täuflings, eine Freundschaft, die später auch der Wechsel der Zeiten nicht zu zerreißen vermochte. Herzog Friedrich und seine Gemahlin haben sich durch ihre persönlichen Eigenschaften überhaupt stets die Liebe von Hoch- und Niedrigstehenden erworben; wie sie selbst die Treue zu ihren vornehmsten Tugenden zählten, so ist diese in schöner Wechselwirkung auch ihnen in Freud und Leid in reichem Maße erzeigt worden. Nun ist dies leuchtende Auge für immer geschlossen. Doch wer im Andenken liebender und dankbarer Menschen fortlebt, der ist nicht tot. Am Grabe der Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein werden Thränen geweint werden, wie sie zum Schlüsse eines sich und anderen nutzbringenden Daseinswerkes echter kein Sterblicher wünschen kann. Sitzung der Stadtverordneten am 25. Januar 1900. Anwesend Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, von feiten der Stadtverordneten die Herren Brück, Em melius, Euler, Faber, Flett, Dr.Fuhr, Dr. Gaffky, Hanau, Heichelheim, Helfrich, Huhn, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Höher, Loos, Petri, Dr. Schäfer, Scheel, Schiele, Schmall und Wallenfels. — Entschuldigt die Herren Stadtverordneten Haubach, Heyligenstaedt und JugHardt. Die von Herrn Kommerzienrat Gail nachgesuchte Erlaubnis zur Beseitigung eines, vom Eigentum des Gesuch« stellers umgebenen Weges bei den Thonwerken, wird erteilt. Bezeichneter Weg geht zum Preise von 50 Pfg. für den Quadratmeter in das Eigentum des Gesuchstellers über. Die entlang der Kirchstraße, vom Pfarrhause nach dem „Gambrinus" hinziehende Mauer wurde im Jahre 1892 aus Versehen in der Richtung nach Norden zu um circa 50 (Zentimeter zu weit in die Straßenlinie gebaut, sodaß diese sowohl wie das im vorigen Jahre errichtete Konfirmandenhaus zum Teil auf städtischem Gelände stehen. Der Antrag der Baudeputation, das die eigentliche Bauflucht überschreitende Gelände dem Kirchenvorstande wieder käuflich abzutreten (es handelt sich um 16,2 Quadratmeter), wird angenommen, und der Preis auf Mk. 1.12 pro Quadratmeter festgesetzt. Herr Brauereibesitzer Bichler will einen Teil des hinteren HardtwegeS chauffieren, und richtet an die Stadt das Ersuchen um Anlage geeigneter Entwässerungsanlagen. Die Versammlung beschließt, die auf 250 Mk. berechneten Kosten für Anlage zweier Sinkschächte und eines Röhrenstranges auf die Stadtkasse zu übernehmen. — Herr Huhn bemerkt, daß auch der andere Teil des HardtwegeS der Aufbesserung dringend bedürfe. — Herr Oberbürgermeister Gnauth teilt mit, daß zur Aufbesserung dieses Weges Herr Pfaff laut Vertrag verpflichtet fei. Gründliche Abhilfe würden die bezeichneten Mißstände indes erst erfahren durch Zusammenlegung der Grundstücke im Neustädter Feld. Hierzu könne er übrigens mitteilen, daß die Abstimmng über die Zusammenlegung eine dieser günstige Mehrheit der Grundbesitzer ergeben habe. Der folgende Gegenstand der Tagesordnung: Errichtung einer Hilfs- und Abschlußklasse und die Teilung der Schüler des 1. und 2. Schuljahres der Stadtkn aben- schule in je 3 Klassen, sowie die Errichtung neuer Klassen in der Stadtmädchenschule gibt zu einer längeren Debatte Anlaß. Der Schulvorstand hatte beantragt, die Klasse 6 der Stadtknabenschule und die Klassen 3 und 5 der Stadtmädchenschule in je 3 Parallelklassen zu teilen, dafür 3 neue Lehrerstellen zu schaffen und die neuen Klassen in Baracken nach Art der bereits im Vorjahre auf dem Hofe der Stadt- knabenschule errichteten unterzubringen. Nach den von Herrn Oberbürgermeister gegebenen Erläuterungen kommen i« Gießen im Durchschnitt auf eine Volksschulklasse 53 Kinder, wenig günstiger steht nur Darmstadt mit 52,4 Kindern, während der Durchschnitt des Großherzogtums 61,3 Kinder beträgt. Aus dem bisher befolgten Prinzip, eine Klaffe zu teilen, sobald in dieser mehr wie 60 Kinder sitzen, ergab sich der Antrag des Schulvorstandes. Ein weiterer Antrag des Schulvorstandes geht dahin, eine Spezialklasse für schwachsinnige Kinder, die bisher nur einige Stunden Unterricht in der Woche erhielten, für 16 bis 20 Stunden einzurichten, von einer sog. Abschlußklasse, in welcher wegen sonstiger Gebrechen, häufigen Domizilwechsels der Eltern u. s. w. zurückgebliebene Kinder unterrichtet werden sollen, vorerst abzusehen. Stadtverordneter Krumm spricht sich gegen die Errichtung weiterer Baracken ans sanitären und praktischen Gründen aus; man solle den Neubau eines Schulhauses nach Möglichkeit fördern; er empfiehlt auch eine andere Einteilung der Unterrichtszeit. — Oberbürgermeister Gnauth spricht sich gegW die von Herrn Krumm vorgeschlagenen Wanderklaffen auS; eS handle sich hier um eine Notlage, man könne auf die Teilung der Klaffen nicht verzichten, auch nicht bis zur Fertigstellung b4?Ä'it : ci" Ms? f"t- eslvia J MÄ- ’9 6ri,f ®« = r sto ( l[ «un. ?LI?Z LZ«L »fr unb $eb9ri" Ü" frtn Do”, ! 'choner Wechsel- reichem ff1 ^Aoffen. ,fbQrer Menschen r^ogin Friedrich Geeint werden »nutzbringenden ichen lann. ’rtnrttn naut^, bie Herren A Wolfs, von Ärück, Emmers Dr. Gaff/-, )uhn, Keller. Lvvtz, uUund Wallen, verordneten Lau« bt il nachgesuchte Er« tntum deS Gesuch, urken, wird erteilt. 150 Pfg. für ben juchftelletS über, un Pfarrhause nach irbt im Jahre 1892 Morden zu um circa mit gebaut, sodaß erntete Sanfte anbr flehen. Der ^eMche MW mbt wieder käuflich uadratmeter), wird 1.12 pro Ouadrat- ill einen Teil des htet an die Stadl wässerungsanlagen. >0 Mk. berechneten und eines Röhrenden.-hm Huhn eß hardlwrge- der r Oderbürgermeifler run9 di-seS Wege' ei. Gründliche «b- indes erst erfahm im Neustadter Feld. ,6 die günstige Mehrhnl ^ordnungi Errich' ad die Teilung der er Stadtkvaben- chtung neuerSlaßen itr lä«9««2 “6 «trnfll dir Klasse o " 5I«S* .1”, Dafür 3nt« triing« ‘»Ä i^uW« I ®" ,y.!#inb auswärtige Pacht - Liebhaber anwesend waren, den hübschen Erlös von 37 Mark jährlich. Pächter aber blieben mehrere Bürger der Gemeinde. Da der Oberlauf der Ohm nur Quellwasser als ständiges Wasser führt, das Flußbett ehr steinig, und das Gefälle weder zu stark, noch zu schwach ist, so stellt sich dieser Bachlauf als ein idealer Aufenthaltsort für Forellen dar. Durch die Verpachtung der Fischerei dürfte sich, wenn diese einsichtsvoll betrieben, ihr Wert bald bedeutend heben. § Aus dem Ohmgebiet, 25. Januar. Wiederum steht das Ohmthal mit seinen Seitenthälern zum Teil unter Wasser. Im Anfang dieser Woche ließ das Schmelzen der Schneemassen die Ohm über ihre Ufer treten, und ihren Wasserstand hochhalten, jetzt verursacht diesen Umstand das Unmaß der Niederschläge. Die Mühlen haben Ueberwasser und müssen den Ueberschuß durch Wehrvorrichtungen ableiten. Die Wiesen empfangen eine gründliche Bewässerung und eine Säuberung von den so überaus zahlreichen Maulwürfen. Es ist ganz erstaunlich, welche Menge von Maulwurfshügeln in den Wiesen des Ohmthales sitzen. Jetzt fließt das Wasser durch die Maulwurfsgänge wie durch das Röhrennetz einer Wasserleitung, schwemmt die Maulwurfshügel weg, und vertreibt oder ersäuft gar den „verkannten" Freund des Landwirtes. △ Vom Lande, 24. Januar. Durch die Besteuerung der Luxuswagen ist bekanntlich für jeden auf Federn ruhenden Wagen, der nicht dem Geschäftsbetrieb des Besitzers dient, eine Abgabe zu entrichten. Darunter fallen natürlich auch die sogen. Spazierwägelchen, welche man allerorts auf dem Lande stützet. Um die zu entrichtende Stempelgebühr zu sparen, hat man vielfach die Federn abnehmen lassen, und die Sitze wieder an Riemen gehängt, wie dies früher allgemein üblich war. — Unsere Befürchtung, daß infolge des anhaltenden Regenwetters in den Thalniederungen Ueberschwemmungen eintreten würden, scheint eintreffen zu wollen. Ganze Wiesengründe stehen bereits unter Wasser, und wenn der Regen noch länger anhalten sollte, sind erheblichere Wasserschäden wohl unausbleiblich. LÜH NS R-ÜSi LUHNS Je nach Anzahl der Ende jeden Monats eingesandten Einschläge usw. von LnhnS Wasch-Extrakt (mit rotem Band), Lnntth- Seife (mit Bergmann), LnhnS Salm.-Terp.-Kernseife (mit rotem Kreuz), LuhnS Mond-Seife, Luhns Kinder-Seife, LuhnS Blumen- Seife usw. werden folgende Preise verteilt: 1 Preis L Mk. 50.— in bar. 10 Preise ä Mk. 15 — in bar. 2 Preise ä Mk. 30.— in bar. 25 Preise: Elea. Kaffee-Services. 5 Preise ä Mk. 2 '.— in bar. 50 Preise: Isolier-Bügeleisen. Dem fleißigsten Sammler am 1. Juli Mk. 600.—, am 1. Dezember Mk. 1200.— Extra-Prämie! — Bei Einsendung von 80 oder 60 Einschlägen erhält überhaupt jeder — zu jeder Zeit — ein nützliches Geschenk! Fordern Sie im Laden oder direkt bei der Fabrik Aug. Luhn & Co., Barmen-R-, den Prospekt über Luhns Prcis-Verteilung. — Luhns Fabrikate find in allen besseren Geschäften zu haben. 468 Bekanntmachung. Die Lieferung der Kleider für arme Konfirmanden auf Ostern 1900 soll im Submiffionswege vergeben werden. Es werden benötigt: a) für Knaben: Anzüge aus dunklem Cheviot — gefüttert —, b) für Mädchen: Schwarzer Cachemir zu Kleidern und farbiger Flanell zu Unterröcken. Offerten sind unter Beischluß von Mustern — auch bezüglich des den Knabenanzügen zu verwendenden Futters — bis spätestens zum 1. Februar d. I. bei Hofpitalverwalter Dörr verschlossen abzugeben. Gießen, am 23. Januar 1900. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. 690 Lküttsl-Kranken- nnl> Sterbekasse der Tischler i. a. setverbl. Arbeiter. E. |. Ar- 3 in ßambarg. (Zahlstelle Gieffeu.) Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kassierer jetzt im Wiener Hof, Neuenweg 62, wohnt. Ferner werden die Mitglieder noch aufmerksam gemacht, daß alle für das vierte Quartal 1899 noch rückständigen Beiträge spätestens innerhalb 8 Tagen, von heute ab, bezahlt fein müssen, um event. Unannehmlichkeiten zu vermeiden. 694 Die Ortsverwaltoug. Anter dem Protektorat Seiner Königs. Koheit des Hroßherzogs von Kesten und bei Ahein. Giessest. 3. tilgen. Miiyl- rnii Vogel-Ausstellung Etablissement Windhof Fttitng dl« 26., Samstag den 27., Sonntag -en 28. Iannar Geöffnet von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends. 700 Wummern Waffe-, Wuh- und Aier-Keflügek. Sehenswerte Vogel-Abteiluug. EW Ausstellung dÄ m Skläte, u. s. tu. ;nr Erflägel- nni> Vogelzucht und -Wege. Eintritt für Erwachsene 30 Pfg., Kinder unter 14 Jahren 15 Pfg., Landschulen Mk. 3.—. Die verehrlichen Vereinsmitglieder haben gegen Vorzeigung dec 1900 er Mitgliedskarte persönlich freien Eintritt. Fährverbindung mittelst der Bieberthalbahn vom Reustädterthor aus: 7.18 9.20 10.12 11.00* 1.20 2.00 3.05 4.00 5.20* 6 20f 7.45* * nut Sonntag», f nur Werktage ‘92 Franzos. Cognac per Flasche Mk. 3, 4, 5, 6. Samos- Cognac (zuckerfrei) 7i Fl. Mk. 4.—, t/8 Fl. Mk. 2.20. Peru-Cognac ärztlich empfohlen gegen Keuchhusten, Tuberkulose und Darmkrankheiten Vi Flasche Mk. 6.—, Vi Flasche Mk. 3.20. Niederlage bei: Heinrich Gengnagel, Giessen, Neuenbäue 10; ferner bei: 849 Heuchelheimer Konsumhalle, Heuchelheim. von der Firma \nerkannrjeinsrej/larke < C, Erste Taunus - Cognac - Brennerei Xl rV Fritz Scheller Söhne Vlv" pr» f Homburg v. d Höhe Gegründet 1843 B I 1 / uTf'P - in Vi. Vi und