Rr 225 Erßes Blatt. Mittwoch de« 26. September ISO. Jahrgang »»»« Gießener Anzeiger General-Anzeiger Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In« und.Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Psg. ZSezugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den 'folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Erscheint täglich .mit Ausnahme des Montags. Die Gießener Aamilieuvtätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter -für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegf. Amts- und Anzeigeblatt für dei» 'Kreis Giesten. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schutstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblütter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische DotKsKunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Kietzen« Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Ermittelung von Erben. Die Botschaft der Bereinigten Staaten von Amerika hat dem Auswärtigen Amte nachstehende Liste von angeblich aus Deutschland gebürtigen Personen mitgeteilt, die Anfang der sechSziger Jahre während ihrer Teilnahme an dem Bürgerkrieg in den Vereinigten Staaten bei einer Bank in New-Aork Geld hinterlegt, aber ihre Guthaben — deren Beträge bisher nicht angegeben sind — nicht wieder ab» gehoben haben. Es wird daher angenommen, daß die Hinterleger gestorben find. Etwaige Erben der Beteiligten, die im Kreise Gießen wohnen, wollen fich bei uns melden. Gießen, den 24. September 1900. Großherzoglichtes KreisamL Gießen. v. Bechtold. Namen AuSgewandert Geboren vor in Bernard Albrecht 1864 Vaihingen, Deutschland. Charles Benoke 1865 Preußen. Herman Conrad 1864 Deutschland. Carl Fanninger * Julius Falkenstein 1862 Deutschland. oder Frankenstein 1863 Baden, Deutschland. Anton Goerner Joseph Heinterwald 1863 Deutschland. oder Heinerwadel Ulrich Habermeyer 1863 Württemberg, Deutsch!. oder Habermeier John Monston 1863 Deutschland. oder Monnstein 1863 Deutschland. Carl L. O. Nisle 1862 Deutschland. Frederik Snyder 1862 Deutschland. John Schweitzer 1863 Preußen. Otto Trumpleman 1863 Deutschland. Bekanntmachung. In Langsdorf ist in vier Gehöften die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Sperre der verseuchten Gehöfte verfügt worden. Gießen, den 25. September 1900. Grvßherzogliches Kreis amt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung, betreffend: Heilgehilfenprüfung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Masseur Karl Knop zu Bad-Nauheim und der Krankenwärter Heinrich Krebs zu Gießen die Prüfung als Heilgehilfen bestanden haben. Gießen, den 20. September 1900. Großherzogliches Kreis amt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. ES wird hiermit zur öffentlichen KenntniSEgebracht, daß Auszahlungen von dem unterzeichneten Großh. Rentamte nur noch bis zum 29. dss. einschließlich geleistet werden. Nach dieser Zeit werden die von dem Rentamt Gießen seither besorgten Zahlungen in folgender Weise geleistet: a. durch die DistritS-Einnehmerei Gießen I werden die Jnvaliden-Penfionen bezahlt; b. durch die DistriktS-Einnehmerei Gießen II (Amts, lokal Grünbergerstraße-1211) werden sämtliche Gehalte, Pensionen, Witwen- und Waisengelder für Rechnung der Hauptstaatskasse, der Reichshauptkaffe, der Regierungshauptkaffen zu Kassel und Wiesbaden, der Landeshauptkasse zu Straßburg u. s. w. geleistet. Gießen, den 25. September 1900. Großherzogliches Rentamt Gießen. Hiemenz. Bekanntmachung, Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der auf Samstag den 29. l. Mts. entfallende Amtstag ausfällt. Großherzogliches Steuerkommissariat Gießen. Dr. Metzler. Bekanntmachung. Die am 21. August l. Js. über das Gehöft des Unternehmers Conrad Rübsamen verhängte Sperre wird, nachdem die Geflügelcholera daselbst erloschen, aufgehoben. Gießen, 24. September 1900. Großherzoglich^s Polizeiamt Gießen. _____________ I. V.: Roth. ___________ Bekanntmachung. Die in dem Gehöft des Bäckermeisters Fritz Schreiner ausgebrochene Geflügelcholera ist erloschen; die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben. Gießen, den 24. September 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ______________ I. D.: Roth.___________________ Bekanntmachung. Betr.: Wahlen für den Gesellenausschuß der Handwerkskammer im Jahre 1900. t Das Ergebnis der gemäß § 9 der Wahlordnung für den Gesellenausschuß der Handwerkskammer (Reg.-Blatt von 1899 Seite 1377 ff.) vorgenommenen Wahl der Vertreter derjenigen Gesellen, welche von den nach § 103a, Absatz 3, Ziffer 2 Gewerbeordnung wahlberechtigten Mitgliedern der Ortsgewerbevereine und sonstigen gewerblichen Vereinigungen beschäftigt werden, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: Gieß en, den 21. September 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtolds Vor- und Zuname Gewerbe Wohnort Beschäftigt bei: Gewerbe Wohnort Vor- und Zuname Gewerbe Wohnort Beschäftigt bei: Gewerbe Wohnort 1. Ludwig Engel 2. Franz Kämmerer 3. Christian Pe- tersen 4. Hch. Jung II. 5. Herm. Frei S. Josef Berty Steindrucker Glaser Schneider Maurer Buchbinder Schneider I. M Darmstadt Offenbach Gießen Alzey Worms Mainz itglieder J.Wirtz, Inhaber: Otto Markus Sam. Hartwig Georg Leib und Sohn Frz. Hermann II. Jakob Schneider Joses Müller Steindruckerei Glasermeister Schneiderei Maurermeister Buchbinderei Schneidermeister Darmstadt Offenbach Gießen Alzey WormS Mainz 1. Theod. Geller 2. Conr. Müller 3. Hch. Männche 4. Joh. Walter 5. Joh. Gruß 6. Pet. Ehrhardt ] Lichtdrucker Maler Schreiner Schreiner Maler und Tüncher Dachdecker I. Ersa Darmstadt Offenbach Gießen Alzey Worms Mainz ^mannet Zedler u. Vogel Ludwig Hahn Carl Schäfer I. D. Jung Scherer u. Lenz Gebrüder Zachler Lichtdruckanstalt Malermeister Schreinermeister Eisschrank-Fabrikant Maler- und Tünchermeister Dachdeckermeister Darmstadt Offenbach Gießen Alzey Worms Mainz Vü MMoerfichrrasg «sch dem Eeweldk-illlfsllrerlichrrullgs- gkfth «cm 30. Iuui 1900. bem 1- Oktober b. I. treten die hauptsächlichsten ^einmmrmgen des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 in Kraft. bedeutsamste Aenderung in den berufsgenossen- schnstlüchen Einrichtungen ist zu bezeichnen die Aufhebung der bisherigen Schiedsgerichte und die Verschmelzung derselben Mit den territorialen der Invalidenversicherung unter der Bezeichnung „Schiedsgericht für Arbeiterversicherung". Eine Anzahl Gewerbezweige sind der Versicherung neu unterstellt, auch ist dieselbe ausgedehnt auf häusliche und andere Dienste, welche die im gewerblichen Betriebe beschäftigten Personen verrichten. Die Versicherung erstreckte sich bisher auf diejenigen Personen, deren Jahres- arbeitsverdienst den Betrag von. 2000 Mk. nicht überstieg. Diese Bestimmung ist dahin erweitert, daß alle Personen mit einem 3000 Mk. nicht übersteigenden Einkommen der Versicherungspflicht unterliegen. Die Krankenkassen haben nicht mehr wie bisher Anspruch auf den vollen Ersatz aus der Nnfallrente der ben Verletzten gewährten Unterstützungen, sondern im allgemeinen wur auf die Hälfte des gesetzlichen Mindestbetrages des Krankengeldes der Kassen. Soll auf Grund eines ärztlichest Gutachtens die Bewilligung einer Entschädigung abgelehnt oder nur eine Teilvente festgestellt werden, so ist vorher der behan- ?blnde Arzt und falls dieser zu der Berufsgenossen- Ichast in einem Vertragsverhältnisse steht, auf Antrag ■em anderer Arzt zu hö.ren. Wenn dem Verletzten oder dessen Hinterbliebenen eine Entschädigung bewilligt werden soll, so ist den genannten Personen die Höhe der in Aussicht genommenen Entschädigung mit den rechnungsmäßigen Grundlagen mitzuteilen .Der Verletzte sowie- seine Hinterbliebenen sind befugt, auf diese Mitteilung innerhalb zwei Wochen sich zu äußern. Auf ihren innerhalb der gleichen Frist gestellten Antrag hat die untere Verwaltungsbehörde diese Aeußerung zu Protokoll zu nehmen. Wird ein solcher Antrag gestellt, so hat hiervon die untere Verwaltungsbehörde unverzüglich dem zuständigen Gcnossenschafts- organe Kenntnis zu geben; dieses hat bis zum Eingänge des Protokolls den Bescheid auszusetzen. Das Recht auf Bezug der Rente ruht, so lange der Berechtigte eine, die Dauer von einem Monat übersteigende Freiheitsstrafe verbüßt, oder so lange er in einem Arbeitshaus oder einer Besserungsanstalt untergebracht ist. Hat der Berechtigte im Jnlande wohnende Angehörige, welche im Falle seines Todes Anspruch auf Rente haben würden, so ist diesen die Rente bis zur Höhe jenes Anspruches zu überweisen. Verletzte Personen, welche auf Veranlassung von Knappschaftskassen, sonstigen Krankenkassen oder von Organen der Berufsgenossenschaften in eine Heilanstalt untergebracht sind, dürfen während des Heilverfahrens in andere Heilanstalten nur mit ihrer Zustimmung übergeführt werden. Diese Zustimmung kann durch die untere Verwaltungsbehörde des Aufenthaltsortes ergänzt werden. Eine wesentliche Einschränkung haben die Befugnisse der Berufsgenossenschaften erfahren bezüglich der Abänderung cher Rente. Nach, Ablauf von zwei Jahren von der Rechtskraft des Bescheides oder der Entscheidung ab, durch welche die Entschädigung zuerst endgiltig festgestellt worden ist, darf wegen einer im Zustande des Verletzten eingetretenen Veränderung eine anderweite Feststellung, sofern nicl)t zwischen der Berufsgenossenschaft und dem Cnnpfangsberechtigten über einen kürzeren Zeitraum ausdrückliches Einverständnis erzielt ist, nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre beantragt"oder vorgenommen werden. Die anderweite Feststellung erfolgt innerhalb der ersten fünf Jahre von der Rechtskraft der erwähnten Be- scl)eide oder Entscheidungen ab auf Antrag oder von Amts- Wegen durch Bescheid der Berufsgenossenschaft, später, sofern nicht über die anderweite Feststellung zwischen der Berufsgenossenschaft und dem Empfangsberecl)tigten ausdrückliches Einverständnis erzielt ist, nur auf Antrag durch Entscheidung des Schiedsgerichts. Auf eine nicht unbedeutende Erhöhung der von den Betriebsunternehmern aufzubringenden Umlagebeträge wirken u. a. namentlich die folgenden Bestimmungen ein: Die größte Mehrbelastung findet durch die Vorschriften über Wiederaufnahme weiterer Rücklagen in den Reservefonds statt. Die Berufsgenossenschaften haben dem jeweiligen Bestände des gesetzlichen Reservefonds drei Jahre lang je 10 Prozent und weiter in Zwischenräumen von je drei Jahren je 1 Prozent weniger bis herab zn je 4 Prozent alljährlich! zuzuschlagen, und zwar jedesmal unter Anrechnung der Zinsen. Das Sterbegeld beträgt den fünfzehnten Teil deS Jahresarbeitsverdienstes, jedoch mindestens 50 Mk. (früher 30 Mk.). ..... Im Falle der Wiederverheiratung erhält die Witwe 60 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes als Abfindung; DMMIWE 'EWWWB Jagdschloß Wominten. B. dens beanfpruch>en. an: Naffawen mit 6516 ha, Goldap mit 5950 ha, Warnen mit 5651 ha und Rominten mit 5576 ha, zusammen also mit 23693 ha ober etwa 94772 Morgen. Einige Kilometer unterhalb des Schlosses liegt das Dorf Theerbude mit einem gut ausgestatteten Hotel, das den größten Teil des kaiserlichen Gefolges während der Jagdsaison beherbergt. Obenstehend führen wir unfern Lesern daS im norwegischen Stil erbaute kaiserliche Jagdschloß Rominten in Ostpreußen vor, den Aufenthalt unseres Kaisers zur jetzigen Zeit der Herbstpürsche. Das mit allem Komfort eingerichtete Schloß liegt mitten in der 210 qkm. großen Nominier Haide, einer der wildreichsten Jagdbezirke Deutsch- ands. Der Nominier Haide gehören vier Obersörstereien Volttische Tagesschau. Eine liebenswürdige Leserin unseres Blattes schreibt uns: Ihr gestriger Artikel aus der „Rh. Wests. Zig.", betr. das Gerücht über eine ev. Verlobung der Königin der Niederlande mit einem Grafen von Erbach-Schönberg bedarf der Berichtigung. Der jetzt regierende Graf zu Erbach- Schönberg heißt Gustav. Dessen ältester Sohn Erbgras Alexander, geb. am 12. September 1872, vermählte sich am 3. Mai 1900 zu Arolsen mit Prinzessin Elisabeth zu Waldeck und Pyrmont, jüngster Schwester der Königin- Mutter der Niederlande. Der Besuch gilt also der Gemahlin des Erbgrafen. Der dritte Sohn des Grafen von Erbach-Schönberg, Viktor, ist geboren am 26. September 1880. Der zweite schwachsinnige Sohn kommt nicht in Betracht. (Der Gothaer Hofkalender nennt nur die beiden Söhne Alexander und Viktor. D. Red.) Gießen, 25, September 1900. ** Bon den Herbstnbrmgen der Hessischen Truppen. Montag den 17. September war Fortsetzung des Brigade-Manövers und zwar marschierte die 49. Jnfanterie-Brigad- abermals über Eisenbach und erreichte bei Leubuseschbach den Gegner. Die Bewohner dieses Ortes waren sehr erstaunt, als ihr friedliches Dörfchen schon nach wenigen Minuten besetzt und vom Manöverlärm erfüllt war. Auch dieser Gefech^tag endete, wie die ,.N. Hess. Vvlksbl." schreiben, mit dem Rückzug der 117er und 118er in nördlicher Richtung. Die 49. Brigade bezog in den umliegenden Dörfern Quartier, die Vorposten Biwak. Der Großherzog, sowie der kommandierende General v. Lindequist wohnten an diesem Tage den Manövern bei. Am 18. September wurde noch bei Nacht (um V24 Uhr) aufgebrochen und m nördliher Richtung vormarschiert. Bei Tagesanbruch war der Femd auf den Höhen oberhalb Weilmünster erreicht und angegriffen. Nack kurzem Gefecht war der Kampf zu Gunsten der 49 Rriaade entschieden und damit das Divisions-Manöver zu Ende Die Aufgabe der 49. Brigade (115,116,168 zugeteilter Artillerie Kavallerie :c.) war, die Flankendeckung einer arößeren'Armee zu bilden und auf die Rückzugslinie des GeanerS zu drücken. Sie wurde in zufriedenstellender Weise gelöst, namentlich durch die Marschtüchtigkeit der Truppen. Am Mittwoch war Ruhetag. Donnerstag den Thesen der Versammlung vor: A. Die Regelung der Beziehungen zwischen Industrie, pharmakologischen Instituten und ärztlichen Gutachten durch ein zu gründendes Centralinstitut ist wünschenswert. ™ 1) Die Abgabe ärztlicher Atteste und Gutachten direkt an die Industriellen darf nur zu deren per- sönlicher Information, niemals aber zu dem Rechte der Publikation erfolgen. 2) Die Empfehlung neuer Heil- und Nährpräparate durch Aerzte in der Laienpresse ist unzulässig. 3) Bei der Begutachtung neuer Mittel ist größere Zurückhaltung dringend zu wünschen. Die Veröffentlichung derselben ist ausschließlich in der medizinischen Fachpresse zulässig. , 4) Die Veröffentlichungen in der medizinischen Presse sind, soweit gesetzlich! möglich, gegen Nachdruck zu Reklamezwecken zu schützen. 5) Die Forderung und Annahme von Honorar für ärztliche Atteste, Gutachten und Publikationen über neue Mittel ist unzulässig. 6) Aerzte, deren Erfindungen durch Industrielle ausgebeutet werden, sind für die Form der Reklame verantwortlich Als Korreferenten beleuchteten^das Thema A. .,E i ch e n - grün, Angestellter der Bayerschen Farbwerke zu Elberfeld, als Chemiker, und Landrichter Kayser- Aachen vom juristischen Standpunkte. Ersterer schilderte in beredter Weise die Errungenschaften der chemischen Industrie, die in Deutschland eine seltene Höhe erreicht habe, .forderte, daß dieselbe vom Staate keine ungerechte Einschränkung erfahre, trat jedoch für eine genaue ärztliche Untersuchung der auf den Markt gebrachten Präparate ein. Letzterer verlangte eine genaue juristische Untersuchung aller mit der Begutachtung neu erfundener Arzneimittel zusammenhängenden Fragen, insbesondere eine strenge Verantwortlichkeit der Leiter medizinischer Zeitschriften. Er stellt folgende Leitsätze auf: 1) Der ärztliche Gutachter ist gegen lebe Verwendung seiner gutachtlichen Aeußerung über ein Arzueimitttl durch unbefugten, vollständigen oder teilweisen tcacy- druck seitens des Fabrikanten des begutachteten Arzneimittels, insbesondere zu Reklamezwecken, nach! Maßgabe des Gesetzes, betr. das Urheberrecht von Schriftwerken rc., vom 11. Juni 1870 ^schützt, Aenn er sein Gutachten als besondere Schrift (Broschüre) oder als Abhandlung in einer wissenschaftlichen Fach^ Zeitschrift veröffentlicht oder in Form eines Vortrages zur Kenntnis anderer gebracht hat. ' 2) Der ärztliche Gutachter genießt den gleichen Schutz, wenn er die gutachtliche Aeußerung unmittelbar an den Fabrikanten des begutachteten Arzneimitteln gerichtet und sich nicht ausdrücklich oder stillschweigend mit Abdruck des Gutachtens einverstanden erklärt hat. 3) Der ärztliche Gutachter kann auch rrn Falle semes Einverständnisses mit der Verwendung des Gutachtens zu Reklamezwecken gegen emen Abdruck desselben in verstümmelter Form Widerspruch, erheben und eventuell nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts von dem Fabrikanten, der diesen Abdruck veranstaltet, Ersatz des ihm hierdurch verursachten Scha- Weitgehendes Interesse verlangte noch das Korreferat des Professors Dr. K o b e r t - Rostock, der folgende Schluß-- olgerungen zieht: 1. Aerztli-che Benutzung oder Prüfung am Krankenbette von neuen Arzneimitteln, welche nicht genügend an Tieren vorgeprüft worden sind, ist Tierquälerei am Menschen oder kann es wenigstens hverden> ist daher inhuman und verstößt gegen den Codex ethicusl medicorum. Die Aerztekammern haben ein Recht, ja eine Pflicht, Kollegen, welche derartiges thun, zu rügen. EH steht aber zu hoffen, baß nach dem Monitum der Kammern auf Bekanntwerden dieser Verhandlungen hin kein gewissenhafter Arzt sich! mehr dazu hergeben wird, ssin Mittel, für dessen Ungefährlichkeit er keine Beweise hat, einem! Menschen zu verabfolgen. 2. Aerztliche Gutachten aus der Praxis heraus über neue Mittel sind nicht direkt als Reklameartikel an Fabriken, sondern an geeignete Fachjournale zu senden. Den Fabriken sind Separate davon nur unter der Bedingung zu verabfolgen, daß sie dieselben weder an Laien verschicken, noch in der Laienpresse abdrucken lassen. 3. Du ein Arzt durch Gutachten, welche nur auf wenigen und unvollkommenen Beobachtungen beruhen und womöglich! sich auf ein Mittel bon schwankender oder ganz unbekannter Zusammensetzung beziehen, sich nicht nur als unkritisch, blosstellt und lächerlich macht, sondern auch in den Verdacht des Betreibens „finanzieller Medizin bringt, empfiehlt es sich daß die Äerzte-Vererne solchen Gutachten ihrer Mitglieder hemmend in den -Wegs treten. 4. Um über neue Mitel rascher lund besser als bisher eine klare und unparteiische Ansicht zu erhalten, empfiehlt sich in Ermangelung eines Reichsprüfungsinstitutv die Einsetzung eines zur Naturforscher-Gesellschaft zugehörigen Zentralkomitees, welches die Prüfung durch geeignete Fach-- leute vermittelt, alljährlich einmal sammelt und die Ergebnisse auf der Naturforschjer-Versammlung in einer kombinierten Sitzung zur Diskussion stellt. So lange seiw Mittel diese Feuerprobe noch nicht bestanden hat, lasse es der Arzt lieber unversucht- Den Fabriken wird durch Einrichtung eines solchen Komitees gleichzeitig der Weg gezeigt, wie sie am leichtesten und schnellsten ihre Mittel zur Vorprüfung an den richtigen Mann bringen jonnen, ohne sich irgendwie an Ungeeignete herandrängen zu müssen. 5. Irgendwelchen Zwang, neue Mittel zu untersuchen und im gewissen Sinne zu begutachten, kann und soll das Komitee natürlich auf niemand ausuben. Es kann und soll abch namentlich bei her Zusammenstellung der Ergebnisse Lmmer wieder darauf Hinweisen, daß es genügt, ein Mittel als ungiftig und bei Kiefer-oder rener Krankheit als wirksam erkannt zu haben, sondern daß bet der heutigen Fülle von Mitteln von jebem «neuen, welches sich im Arzneischutz halten und eventuell für die Pharmakologie vorgeschlagen werden soll, naich^gewiesen werden muß, daß es die Konkurrenzmittel an Sicherheit der Wirkung, an relativer Unschädlichkeit oder wenigster^ au Bequemlichkeit der Anwendung, Haltbarkeit und Billigkeit uber- der darauffolgenden Diskussion über die vom-Nefe- renten aufgestellten Thesen wurden dieselben einstimmig gutgeheißen. -------- ---------- bisher erhielt sie den dreifachen Betrag ihrer Jahresrente. Bei einer größeren Zahl von Kindern berechnet sich« die Jahresrente der Witwe oft auf einen viel geringeren Satz lüie 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verletzten, sodaß der dreifache Betrag die Höhe von 60 Prozent des Verdienstes nick)t erreichte. Die Kinderrenten sind von 15 Prozent auf 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen erhöht. Anspruch auf Rente von insgesamt 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes haben auch Verwandte des Verstorbenen der aufsteigenden Linie, falls ihr Lebensunterhalt ganz oder überwiegend von demselben bestritten worden war. Denselben Anspruch haben auch elternlose Enkel des Verstorbenen. Die Renten der Hinterbliebenen dürfen aber insgesamt 60 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen, wie es bisher gewesen ist, nicht übersteigen. Ist der Verletzte infolge des Unfalles nicht nur völlig erwerbsunfähig, sondern auch derart hilflos geworden, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann, so ist für die Tauer dieser Hilflosigkeit die Rente bis zu 100 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes zu erhöhen. So lange der Verletzte aus Anlaß des Unfalls thatsäch lich und unverschuldet arbeitslos ist, kann der Genossenschaftsvorstand die Teilrente bis zum Betrage der Voll- Tente vorübergehend erhöhen. Die Rente ist nach Maßgabe desjenigen Jahresarbeitsverdienstes zu berechnen, den der Verletzte während hes letzten Jahres seiner Beschäftigung in dem Betrieb (an Gehalt oder Lohn bezogen hat, wobei der 1500 Mk. übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung kommt. Bisher kam der 4 Mk. für den Arbeitstag übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur (Anrechnung. Ist bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit eine Rente von 15 oder weniger Prozent der Vollrente festgestellt, so kann nach, Anhörung der unteren Verwaltungsbehörde die Berufsgenossenschaft den Entschädigungsberechtigten auf seinen Antrag durch eine entsprechende Kapitalzahlung abfinden. In das Gesetz sind eine Anzahl von Pestimmungen zu Gunsten der Verletzten ausgenommen worden, deren Erfüllung dem freien Ermessen der Berufsgenossenschaften anheimgestellt worden ist. Es erscheint wohl fraglich V- bemerkt der Verwaltungsbericht — ob die Betriebsunternehmer sich schon jetzt allgemein dazu entschließen gerben, die daraus entstehenden höheren Kosten zu tragen, (nadjp dem ahnen erst durchs das Gesetz die voraufgeführten bedeutenden Lasten «auf erlegtworden sind. Es' wird Hoch! Wohl mancher Berufsgenossenschaft erforderlich, erscheinen, sich erst einige Jahre an die neuen Lasten zu gewöhnen, ehe sie denselben wieder neue hin zufügt. Die Berufsgenossenschaften sind berechtigt, Einrichtungen zu treffen 1. zur Versicherung der Betriebsunternehmer und der ihnen in Bezug auf Haftpflicht gleichgestellten Personen gegen Haftpflicht; 2. zur Errichtung von Rentenzuschuß- und Pensionskassen für Betriebsbeamte, sowie für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft, die bei ihr versicherten Personen und die Beamten der Berufsgenossenschaft, sowie für die Angehörigen dieser Personen. Die Teilnahme an diesen Einrichtungen ist freiwillig. Soweit es sich um Haftpflichtansprüche aus der reichsgesetzlichen Unfallversicherung handelt, darf bei der Einrichtung unter 1. nicht mehr als zwei Drittel durch Versicherung gedeckt werden. Beschlüsse der Genossenschastsversammlung, durch welche Einrichtungen der im Absatz 1 bezeichneten Art getroffen werden, sowie die hierfür erlassenen Statuten tmd deren Abänderung bedürfen der Genehmigung des Bundesrats. Die Berufsgenossenschaften unterliegen auch in Bezug auf diese Einrichtungen der Aufsicht des Reichsversicherungsamts. Durch das Statut kann u. a. auch bestimmt werden, daß, und unter welchen Bedingungen Organe und Beamte der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen der bei dem Dienste sich ereignenden Unfälle versichert werden können. Ferner kann das Statut abweichend von den bisherigen Vorschriften im § 10 des Unfallversicherungsgesetzes darüber Bestimmung treffen, ob für die Umlegung per Beiträge die wirklich verdienten Gehälter und Löhne in Anrechnung kommen sollen. Das Reichsversicherungsamt veranlaßte bereits unterm 4. Juli 1890 die Vorstände der Berufsgenossenschaften zu einer Aeußerung über das Bedürfnis zur Abänderung der bisher erlassenen Unfallver- ficherungsgesetze und warf bei dieser Gelegenheit u. n. auch die Frage auf, ob an Stelle der anrechnungs- fähigen £ie wirklich, verdienten Löhne und Gehälter bei der Umlageberechinung zu Grunde zu legen feien. Wie hoch sich die Mehrbelastung aus den vorstehenden und einigen anderen, weniger in die Wagschale fallenden veränderten Bestimmungen stellt, läßt sich auch nicht annähernd genau fagen. Von einer Seite ist die Erhöhung auf den Kopf der Versicherten zu 7—8 Mk. berechnet. Diese Annahme ist nicht unwahrscheinlich. < Die erforderlichen Aenderungen der Statuten der Berufs genofsenschaften müssen bis zum 1. Januar 1902 Techt- zeitig bewirkt fein. 78. deutscher Naturforscher- uud Aerztetag. Aachen, 21. September. .Heute fanden wieder Abteilungssitzungen statt. Prof. Kmse sprach über „Die Bedeutung der Ruhr als Voltskrankheit und ihren Erreger, den Ruhrbazillus". Redner erklärte zu Beginn seines Vortrages, er habe nicht etwa die Absicht, ein Schxeckbild der Ruhr bei uns oder die Verheerungen derselben in den Tropen zu schildern, sondern er wolle nur klar zeigen, daß diese Krankheit auch in unserem Heimatlande gefährlich fei. In der Aula der Oberrealschule fand eine gemeinsame Sitzung der Abteilungen für Chemie, Chirurgie, Geburtshilfe, Frauenkrankheiten, Kinderheilkunde uno Neurologie ’tatt. Das Referat über „Erteilung von ärztlichen Gutachten überneu erfundene Arzneimittel" hatte Dr. W. His jr.-Leipzig übernommen. jDie Verantwortung für den Arzt bei den angedeuteten Gutachten sei so groß, so erörterte Redner, «daß nicht Versuche an Kaninchen, Hunden, usw. genügten, um irgendwelches Arzneimittel der Öffentlichkeit zu empfehlen. Es müsse vielmehr verlangt werden, daß jeder Untersucher von "Präparaten das vollständige Rüstzeug pharmazeutischer Methode besitze. Nach eingehender Besprechung der Honorarfrage und der oft unwürdigen Haltung der medizinischen Presse in der zur Verhandlung stehenden Angelegenheit schägt Referent die Annahme nachstehender hta den Veö abg Gq $01 fein San )> M‘ Mi linS i des t matj Der bürg, ben 1 und Auch bin ' btt j Aß zwei mar Sigt OH ftatioi flattfii liches, hceQ Muni Mu Regi eintr viels Gesli ®efli berg) lassen Pfau« Vögel bereite bie jeb ^tgliei Mitgliei Mendor ßelttone Wtten Schul-Anzüge 6321 Haar. 6274 6298 Ma-gi zum Würzen, 6781 MAGGI Maggi » Gemüse- und Kraftsuppen, Maggi'» BoutNon-Kapseln, Maggi'» Gluten-Kakao bei Wwe. M. J. Bühl, Seltersweg. Nttir machen die verehr!. Leser des Gießener Anzeigers an- läßlich des Quartalschluffes darauf aufmerksam, daß die Abhole- und Zweigstellenverwalter gleich den Zeitung?, trägern im Antereffe eines geordneten Geschäftsganges gehalten find, die Haltegebuhr im voraus zu erheben. Die Geschäftsstelle des Gießener Anzeigers. Fchttibgkhilfe gesucht. Bei der unterzeichneten Behörde ist die Stelle eines Schreibgehllfen zu besetzen. Erforderlich ist neben guter Schulbildung schöne Handschrift. Geeignete Bewerbrr wollen ihre Meldung unter Anschluß eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes und etwaiger Zeugnisse, sowie unter Angabe der Gehaltsansprüche alsbald einsenden. Offenbach, den 21. Sept. 1900. Großherzogliches Kreisamt. Gießen, den 25. September 1900. Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. Göstversteigerung. Freitag bett S8. d. Mts., vormittags 8 Uhr anfangend, so! das hiesige Gemeind^obst, bestehend hauptsächlich in Zwetscheu und Birnen, versteigert werden. Dcr Anfang ist bei der Kirche. Burkhardsfelden, 24. Septbr. 1900. Gr. Bürgermeisterei Burkhardsfelden Hoffmann. 6313 20. September begann das Korps-Manöver. Die 25. (hessische) Division sammelte sich in der Nähe von Weil- Münster und bekam den Auftrag, den Bahnübergang bei Runkel gegen den bei Limburg stehenden Gegner (21. Division, Regimenter 80, 81, 87, 88, 168, Artillerie-Regiment Nr. 3 und 27, Husaren-Regiment Nr. 13, Ulanen- RegimentNr. 6, Unteroff.-SchuleBiebrich) zu decken, und trat zu diesem Zweck den Vormarsch in der Richtung aus Münster, Wergen usw. an. Das zur Beisetzung des Prinzen Heinrich nach Darmstadt abgegangene 1. Bataillon des Infanterie- Regiments Nr. 115 wurde durch Flaggen ersetzt, so daß die taktischen Verbände gewahrt blieben. Neu zugeteilt war der Division eine Haubitzen-Abteilung, die auf einem Berge zwischen Münster und Weyer Stellung nahm und auf eine ziemlich weite Entfernung das Feuer eröffnete. Die Infanterie drang weiter vor, konnte aber die sich zurückziehenden Gegner nicht mehr erreichen. Schön war auch der Anblick einer Kavallerie-Attacke auf die Haubitzen, die übrigens abgeschlagen wurde. Die Truppen bezogen in den erreichten Stellungen Kriegsbiwack. Es ging ziemlich still zu, da die Nähe des Feindes keine lauten Lustbarkeiten zuließ. Auch die sonst übliche Zeremonie des Löffelbegrabens unterblieb deshalb. Dafür wurden die Mannschaften aus den Kantinen-Ueberschüsseu reichlich bewirtet und auch mit den zahlreich erschienenen Schlachtenbummlern lebhafter Verkehr gepflogen. Schon um 12^ Uhr wurde das Biwack abgebrochen, da die Hessen einen Nachtangriff auf die Gegner unternehmen sollten. Kurz vor 2 Uhr begann der Vormarsch, um 4 Uhr waren die bei Stensbach stehenden feindlichen Vortruppen überrumpelt und aufgerollt. Der Kamps mit den feindlichen Haupttruppen gestaltete sich schwieriger, doch war um 8 Uhr der Kampf zu Gunsten der Hessen entschieden. Samstag Vormittag um 6 Uhr sammelte sich die hessische Division bei Kirberg, die 21. preußische lmS davon. Beide standen unter dem persönlichen Befehl des Generals von Lindequist und traten alsdann den Vormarsch über Kirberg in nördlicher Richtung auf Limburg an. Der markierte Feind stand aus den Höhen südlich von Limburg, dem sogenannten Nauheimerkops. Dichter Nebel machte den Vormarsch sür die Fußtruppen äußerst ungemütlich und erschwerte den Führern den Gesamtüberblick sehr. Auch die erschienenen Schlachtenbummler kamen durch den Nebel nicht aus ihre Rechnung. Die Bewegungen der Truppen klappten vorzüglich und war bald ein heftiges Gefecht im Gange, das eine Frontausdehnung von über zwei Stunden hatte. Es endete mit dem Rückzüge des markierten Feindes. Um halb 10 Uhr ertönte das ersehnte Signal: „Das Ganze Halt!» Während sich die berittenen Qsftziere zur Kritik begaben, rückten die Truppen den Bahn- statwnen zu, von denen ihre Beförderung in die Heimat stattstuden sollte. Bald herrschte an den Stationen früh- öeschästiges Leben. Die Truppen kehrten teils in ihre Quartiere zurück, um dort zu essen, teils sanden Masseu- speisungen statt. Auch das „Löffelbegraben" wurde von ernem Teil derselben nachgeholt. Noch einmal wurden die gastfreundlichen Quartiergeber begrüßt, dann entführte die Bahn Regiment nach Regiment, sodaß so ziemlich alle dntrafen^1 n0<^ am Abend in ihren Garnisonen ** Provinzial-Geflügelausstellung. Auf vielfachen Wunsche W die Anmeldefrist zur 1. Provinzial- Geflügel-Ausstellung des Verbandes der Oberhessischen Geflügelzüchtervereine (am 12.—14. Oktober l. I. in Friedberg) bis zum 1. Oktober l. I. verlängert worden. Zugelassen werden allerlei Nutz- und Ziergeflügel, wie Truten, Pfauen, Perlhühner, Gänse, Enten, .Hühner, Tauben und Vögel diesjähriger und älterer Zucht rc. Es sind bis jetzt bereits Ehrenpreise im Werte von über 400 Mk. gestiftet, die jedem Aussteller zugänglich sind. Ausstellen dürfen Mitglieder des landwirtschaftlichen Provinzialvereins, Mitglieder des Wetterauer, Gießener, Lauterbacher und Allendorfer Geflügelzuchtvereins und die Mitglieder der Sektionen für Geflügelzucht in Alsfeld, Büdingen und Schotten. Programme und Anmeldebogen sind, wie geBekanntmachung. Für das Hospital werden 45 Malter Speisekartoffeln benötigt, derev Lieferung aus dem Submissionswege vergeben werden soll. Offerten mit Preisangabe und Proben sind bis zum 4. Oktober uachmittagS 4 Uhr, in dem Hospitale — Seltersweg 11 — niederzulegen. in grosser Auswahl! Kirchenplatz 11. Markns Bauer Spar' und Leihkasse Kieken A»s,ch«tz.Sitz»«g^ Mittwoch de» M L Mts., nachmittags 5 Uhr, iw Sih«»,-zimmer Hroßherzagkicher Nürgermeisterei Kieken. Dirrktton der Spar- und Leihkaffe Gießen Wiener. Mtwoch den 26. Zeptdr. I. Ig., nachmittag» 2 Uhr, werden im Bieler'schen Saale Möbel aller Arten und 2 schwere Zugpferde ver« leigert. 6280 Geißler, Gerichtsvollzieher. Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals Schlickert & Co. Zrvetgniedertassrrug Iraukfnrt a, M. Erbauer des städtischen Elektrizitätswerkes Gießen empfehlen sich bestens zur kostenlosen Anfertigung von Projekten und Voranschläge», sowohl selbständiger elektrischer Anlagen jeder °"..und Umfangs, als auch sür Installationen im Anschluß an das inrAcH? Elektrizitätswerk. — Ausführungen in bekannter, solider und gMiger Weise. — Jngenieurbesuch unentgeltlich. meldet, vom Verbaudsvorsitzeuden Lehrer I. Knaup- Heldenbergen, sowie von dem Vorsitzenden des Gießener Vereins, Herrn A u g u st S ch w a n - G i e ß e n, zu beziehen. ( r ** Wörl» Führer durch Gießen und uägebnng ist Men in 3. Auflage erschienen. Diese neue Auflage unterscheidet sich von dm beiden früheren, die aus dem Anfang des mit diesem Jahre ausgehenden Jahrzehntes stammen, wie sich etwa, um einen Vergleich aus unseren Tagen zu gebrauchen, Acetylenlicht von Talg- licht unterscheidet. Die früheren Auflagen zählten etwa 20 Seiten, die jetzige deren mehr denn noch einmal so viel. Die früheren Auflagen brachten keine Illustrationen, die jetzige deren 8; rc. rc. Kurz und gut, es machte sich, namentlich infolge der ganz autzercrdentltchen Um- und Ausgestaltung unserer Stadt nach allm Richtungen hin und des Wandels an allen Ecken und Enden, eine neue Auflage des sonst längst als recht brauchbar erkannten Wörl'ichen Führers notwendig. Der der neuen Auflage beigegebene übersichtliche, -in weites angrenzendes Gebiet umfassende Stadtplan gibt uns denn auch von unserer Stadt ein ganz neues Bild, das besonders den überraschen würde, der Gießen aus der Zeit von vor 1890, unser heutiges Gießen dagegen nicht kennt. Ein Vergleich des alten und des neuen Stadtplans ist interessant. Was wir auf dem alten an Straßen vermissm und auf dem neuen finden, das sind die Löber-, die Lony-, die Johannes-, die Senckenbergs die Moltke-, die Kirch-, die Schanzen», die Grabenstraße innerhalb des von den Anlagen bezw. der Wies, ck umrahmten Komplexes, ganz abgesehen von allm den Straßen, die außerhalb dieses Zentrums liegen. Was die Ver- waUung unserer Stadt in den letzten 10 Jahren auf diesem G-bietr Leistet hat, erhellt aus diesem Vergleich zur Evidenz. Ueberall Durchbrüche, Sackgassen gibt es nicht mehr, überallhin kann sich der Verkehr ohne Hemmen bequem ausbreiten. Nach dieser Richtung hm wird unferm neuen Stadtoberhaupt, das wir ermatten, r wmefcr Diel zu thun Übrig bleiben; es wird sich wohl im rvesent- ltchm viel mehr darum handeln, das Geschaffene und Erreichte auMnutzen. — Wir fügen noch hinzu, daß die I. Ricker'jche Untversttatsbuchhandlung da« Debit des neuen Wörl'schen Führers für Gießen übernommen hat. Das Büchelchen kostet 50 Pfennig. b. Klern-Linden, 24. September. Für Freunde der Blumen dürfte es gewiß von Interesse .sein, daß in einem hiesigen Garten an der Frankfurter Straße eine sogenannte Riesensonnenblume gegenwärtig blüht. Dieselbe hat eine Höhe von etwas über 3 Meter und die Blutenscheibe hat einen Durchmesser von mindestens 30 Ctm. Der Stengel ist so dick wie ein Männerarm. (!) Lützellinden, 24. September. Seit 26 Jahren ist in unserer Gemeinde gestern und heute zum ersten Male wieder das K i r ch w e i h f e st gefeiert worden, und die sehn- lichsten Wünsche unserer Jugend, die so lange unerfüllt blieben, sind endlich; in Erfüllung gegangen. Die Beteiligung der Ortsbewohner war fast allgemein, der prächtige Sonnenschein hatte außerdem eine große Anzahl Festgaste aus den Nachbarorten und aus Gießen jherbeigelockt. Tie Räumlichkeiten des Gastwirts Friedrich Jung waren so stark besetzt, daß kaum ein Platz zu finden war. d-? u ten.ho f e n, 23. September. Unsere hiesige christliche Vereinigung weihte gestern ihr neues, prächtiges Vereinshaus ein. Bei dem Festgottesdienst wurden mehrere christliche Volkslieder vorgetragen; die Feier nahm einen rechst würdigen Verlauf. Auch die Brudervereine aus den benachbarten Orten waren stark vertreten. § Altenschlirf, 23. September. Heute nachmittag gegen ^uhr brach plötzlich in dem nahe seiner Villa gelegenen Stallgebäude des Herrn Charles Sames Wilson Feuer aus. Stall und Schruergcbäude brannten total nieder, bevor nur die Feuerwehr zur Stelle war. § Grebenhain, 24. September. Gestern fand hier ein großes Preiskegeln statt. Die Preise bestanden in verschiedenen GebrauchSgegenfiänden. Unter 53 Preisbewerbern erhielten folgende Herren Preise: 1. Preis F. Gauß XV., Grebenhain; 2. Preis Andreas Weitzel, Grebenhain; 3. Preis Wilhelm Reitzel, Grebenhain; 4. Preis F. Müller, Crainfeld: 5. Preis Johs. Müller, Grebenhain; 6. Preis Heinrich Greb l., Grebenhain; 7. Preis Wilhelm Greb, Grebenhain; 8. Preis Emil Ruhl, Grebenhain; 9. Preis Postverwalter Breitwieser, Grebenhain; 10. Preis Briefträger Schneider Grebenhain; 11. Preis Postasfistent Hein, Grebenhein; 12. Preis Heinrich Scholthes, Grebenhain. -o- Alsfeld, 24. September. Am 10. Oktober findet tue diesjährige Synode des Dekanats Alsfeld hier statt. Glücklicherweise sind nicht in diesem Jahre, wie in den früheren, zeitraubende Wahlen vorzunehmen, sodaß die sonst sehr hintangestellten Vorträge zu ihrer Geltung kommen Kieler Bücklinge russische Sardinen i eingetroffen. I. M Schulhof. Soeben wieder eingetroffen Dekanntmachung. Der Ludwig Leschhorn und seine Ehefrau Lina, geb. Klein, zu V llmgen haben für ihre Eh) die Errungenschafts * Gemeinschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbart. Eintrag in das GÜterrechtsregister ist erfolgt. 6312 Lausch, dn 21. Sep ember 1900. Grobherzogliches Amtsgericht. Verdingung von Drainagearbeiten. Für die in der Feldbereinigungs-Ge- markung Garbenteich im Herbste d. I auszuführenden Drainagen sollen die Graben- und Rohr ■ Verlegungsarbeiten (4860 Meter) Mittwoch den 3. Oktober d. I., vormittags 9% Uhr, auf dem Rathause zu Garbenteich in mehreren Losen öffentlich vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Garbenteich zur Einsicht offen. Gießen, den 23. September 1900. Großh. Kulturinspektion Gießen. Wißmann. 6310 Wm-chttuig. Montag bett I. Oktober, vormittags 10 Uhr, läßt der Unterzeichnete das Obst auf dem Forsthaus Baumgarten, bestehend in Aepfeln (Kelterobst) und Zwetfchen, versteigern. Baumgarten, den 24. Sept. 1900. _______Schlag, Forstwart. esoi Obstversteigerung. Am Donnerstag dem 27. dS. Mts., von nachmittags 2 Uhr ab, wird das Obst der Gemeinde Launsbach (Aepfel, Birnen und Zwetfchen) versteigert. Der Anfang ist am Lahnweg. Krofdorf, 24. September 1900. Der Bürgermeister. 6802 Lichtenthaeler. können. Auf der Tagesordnung stehen: die Diskussion über das von Pfarrer Jäger-Alsfeld im vorigen Jahre erstattete Referat: Was haben die Kirchenvorstände zur würdigen Herstellung und Ausschmückung ihrer Gotteshäuser zu beachten? und als Hauptvortrag der von Pfarrer Klingen- schmidt-Romrod über das Thema: Was sollten der wachsenden Vergnügungssucht gegenüber Staat, Kirche und Schule, als sür das Volkswohl verantwortlich, für edle Volkserholung thun? Die sechs Leitsätze sind bereits zur Verteilung gelangt. Als Korreferent ist Pfarrer Bolitsch- Kirtors bestellt. -k- Romrod, 24. September. Sicherem Vernehmen nach wird diesen Herbst der Groß Herzog mit seiner ganzen Hofhaltung einige Zeit hier zubringen, wozu die nötigen Vorbereitungen bereits getroffen werden. Es ist dies das zweite Mal, daß der Großherzog seit seinem Regierungsantritt seinen Hof hierher verlegt. Die Umgebung des Schlosses hat bedeutende Aenderung erfahren. Die Westfront, die durch mehrere Häuser fast völlig verdeckt war, ist durch Abriß derselben bloßgelegt und gewährt dem in die Stadt Eintretenden einen schönen Anblick des altertümlichen Jagdschlosses. ■ Darmstadt, 24. September. Unter der Ueberschrift: „Das Ueberbrettl zum rasenden Jüngling" schreiben auswärtige Blätter, daß die Bemühungen Ernst v. W o l z o g e n s um das Zustandekommen dieses originellen Litteraturvarietes endlich von Erfolg gekrönt worden seien. Dank der Unterstützung einiger Finanzkräfte würde die Fin de siecle-Bühne nunmehr in Darmstadt erstehen, das in seiner jungen, frisch aufstrebenden Künstlergemeinde einen entsprechenden Resonanzboden für den dankenswerten Versuch, biete. Das Theater, mit dessen Bau demnächst begonnen werde, erhalte eine transportable Bühneneinrichtung, um sie ■für die vom Frhrn. v. Wolzogen geplante Tournee benutzen zu können. Also eine Art Roulotte im Stil eines gesungenen „Simplizissimus". Tas Ueberbrettl gedenke schon im April, spätestens im Mai nächsten Jahres die Vorstellungen zu beginnen und nach einer kurzen Saison in Darmstadt nach Berlin überzusiedeln. Handel und Merkchr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom 84. September. Wechsel auf New-York zu 0.00-00. Prämien auf Kredit per ult Sept. 1.20%, do. per ult Okt. 2 60%, Diskonto-Kommandit per ult. Sept. 1.00%, do. per ult. Okt. 2.50 %, Lombarden per ult Sept. 0.40%, do. per ult Okt. 0.90%, Deutsche Bank per ult. Sept. 0.00%. Notierungen: Kreditaktien 203.70-202.50-000, Diskontc- Kommandit 168.50-168-000.00, Staatsbahn 141.30-000, Lombarden 25.40-30, Italiener 94.00, Spanier 71.80.00, Bpror, Mexikaner 25.20, Bochumer 169-167.80-000.00 bz., Laura 187.00-000.00 bz., Harpener 171.60-000.00 bz., Gelsenkirchen 183.80-30-000 bz. 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