Nr. 21 Zweites Blatt Freitag den 26. Januar 1900 Gießener A nzeiger (Aneral-Anzeiger Alle Anzeigen'Bermittlungsstellen deS In- und Auslandenehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Ronahme von Anzeigen zu der nachmittags für den sitzenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Bezugspreis vierteljährl. Mk 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,96 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Hrschedtt täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener »nmtlieuvtLlter werden dem Anzeiger hn Wechsel mit „M- Landwirt" n. „Blätter Mr heff. Volkskunde" »öchtl. 4 mal beigelegt. Amts- und Anzeigeblutt für den Tivcis Giefzen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schukstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische UolKsKunde. Adrefle für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Feil. Bekanntmachung, betreffend: Die Fahrräder und Automobile. Die nachstehend abgedruckten §§ 1 bis 8 der Verordnung vom 10. Oktober 1899 bringen wir hierdurch zur Kenntnis der Interessenten. Zugleich fordern wir alle Fahrradbesitzer und Besitzer von Automobilen auf, diesen Besitz von jetzt an auf dem Zimmer unseres Büreauvorstehers im Regierungsgebäude, Brandplatz Nr. 9 dahier, eine Treppe hoch, von 10 bis 12 Uhr vormittags anzumelden und hierbei den vorgeschriebenen Steuerbetrag von 5 Mark zu entrichten. Der Zeitpunkt, bis zu welchem alle Anmeldungen bewirkt sein müssen, wird noch bekannt gemacht. Gewerbetreibende, welche nach § 3 der Verordnung glauben, Befreiung von der Stempelabgabe beanspruchen zu können, haben diesen Anspruch durch Vorlage ihrer Steuerzettel zu begründen und eine ortspolizeiliche Bescheinigung darüber vorzulegen, daß das Fahrrad zum Gewerbebetrieb benutzt wird. Desgleichen haben Lohn« arbeiter durch Bescheinigung ihrer Ortspolizeibehörde nachzuweisen , daß das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeitsstelle dient. Bei den Anmeldungen, die in den Landgemeinden auch bei der Großh. Bürgermeisterei des Wohnortes erfolgen können, ist die früher ausgestellte Radfahrkarte witznbriugen. Unterlassene Stempelentrichtungen werden mit dem vierfachen Betrag der Stempelabgabe neben Nachentrichtung des hinterzogenen Stempelbetrags bestraft. Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Verordnung betr. die Fahrräder und Automobile werden, falls nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Denjenigen, welche der nach § 4 der Verordnung ihnen obliegenden Verpflichtungen innerhalb der Anmeldefrist nicht nachkommen, kann bis zur Erfüllung ihrer Verpflichtung die Nummerplatte durch Beschlagnahme entzogen werden. Gießen, den 23. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. § 1. Jeder Besitzer eines Fahrrads oder Automobils, welcher dasselbe zum Fahren auf öffentlichen Wegen, Straßen Feuilleton. Hin Sänger Hießens. Von Karl Geißler. Unsere freundliche Musenstadt im herrlichen Lahnthal, umkränzt von stattlichen Burgen und waldigen Höhen, hat zu allen Zeiten zahlreiche Freunde und Verehrer gefunden, und wer einmal in Gießens Mauern geweilt, wird immer gerne zurückdenken an das frisch fröhliche Leben an den Ufern der lieblichen Lahn. Zwar ist zu Gießens Preis noch kein Sänger er» standen, der sich, — wie Viktor von Scheffel für die Schönheiten Alt-Heidelbergs — zu einem begeisterten, unvergänglichen Lobgesang entflammt hätte, und doch fehlt es nicht an solchen, die der alten Lahnstadt eine treue Erinnerung durchs Leben bewahrt und oftmals ihr Lob in Wort und Schrift verkündet haben. Schon zu einer Zeit, wo kaum die Festungswälle gefallen und die Stadt noch in den Anfängen ihrer Entwick» hing stand, nach glaubhaften Berichten sogar ein wenig anziehendes Bild bot, regte sich eine Hand, die Leier zu stimmen, um aus Gießens Vergangenheit sowohl, wie aus seiner fortschreitenden Entwicklung bemerkenswerte Momente dichterisch zu gestalten. Wir haben schon früher (vergl. Jahrgang 1898 Nr. v. 26. Januar) in einem humoristischen Artikel dem Leser dieser Blätter eine Probe aus den Sagen, Geschichten und Liedern aus Gießen und seiner Umgegend gegeben und wollen heute dem Leserkreise die Bekanntschaft mit dem Inhalt jenes Büchleins vermitteln, deffen Verfaffer, Dr. phil. Aloys Henninger, genannt «loys, der Taunide, war, welcher in diesen, seinem Gedenkund Plätzen benutzen will, ist verpflichtet, vor Ingebrauchnahme desselben bei dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes 1. dies mündlich oder schriftlich anzumelden und 2. die in Nr. 11 und 58 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 für Lösung der Fahrkarte vorgeschriebene Stempel abgabe zu entrichten. (Ausnahmen siehe §§ 2 und 3.) Diese Abgabe beträgt jährlich: bei Fahrädern . . 5 Mk., bei Automobilen . . 5 bis 50 Mk., je nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit des Automobils. § 2. Von der Anmelde- und Stempelpflicht sind befreit: 1. Personen, welche sich zum Kurgebrauche, oder welche sich weniger als 30 Tage lang im Großherzogtum aushalten, 2. diejenigen Militärpersonen und sonstigen Personen, welche in Diensten des Reichs oder eines Bundesstaates, einer Provinz, eines Kreises oder einer Gemeinde stehen und zur Erledigung der ihnen obliegenden Amtsgeschäfte Diensträder zur Verfügung haben. Diese Personen müssen bei Benützung des Fahrrads sich in Dienstkleidung befinden oder mit Dienstabzeichen versehen sein, und das von ihnen benutzte Fahrrad muß als lediglich zu Dienstzwecken bestimmt von der vorgesetzten Dienstbehörde erkennbar gemacht sein. 3. Besitzer von im Dienste des Reichsheeres verwendeten m d als solche erkennbar gemachten Automobilen, 4. Kinder, welche Fahrräder benutzen, die nur als Spielzeug zu betrachten sind, 5. Personen, welche ein Fahrrad oder Automobil, für welches die Stempelabgabe bereits entrichtet ist, vorübergehend benutzen (§ 9). § 3. Von der Stempelpflicht sind befreit: 1. Lohnarbeiter, welche das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeitsstelle, 2. Gewerbetreibende, welche das Fahrrad bei Ausübung ihres Gewerbes benutzen, sofern ihr Einkommen den Betrag von jährlich 1500 Mark nicht erreicht. Die Verpflichtung zur An- und Abmeldung und zur Führung einer Nummerplatte wird hierdurch nicht berührt. Wer auf Grund der Bestimmung in Absatz 1 die Befreiung von der Abgabe in Anspruch nimmt, hat die den Anspruch begründenden Thatsachen unter Vorlage des letzten Steuerzettels nachzuweisen. Ueber den Anspruch entscheidet, vorbehaltlich der Beschwerde an das Ministerium des Innern, buch der Musenstadt, der Versuch unternommen hat, das Interesse an der Vaterstadt und ihrer Geschichte in weiteren Kreisen wachzurufen und die Liebe zu heimatlichen Scholle zu entfachen. Nicht minder sind es tadellose Reime, in welchen Henninger seine mannigfaltigen Stoffe behandelt, häufig sogar suchen wir aus dem Schwulst der Worte vergeblich nach einem sinnreichen Gedanken, immerhin aber muten uns diese, — mitunter recht hausbackenen — Verse an, mag er nun die Nixe der Lahn, Blumen, Geisterschrecken oder die Reize der Lahnfahrt besingen oder auf geschichtlichem Hintergrunge Bilder von der Zerstörung Gleibergs, der Gefangennahme General Neys oder der Belagerung Staufenbergs entrollen. In bunter Reihenfolge und ohne jeglichen Zusammenhang hat Henninger die einzelnen Gesänge in seinem Gedenkbuche zusammengestellt. Die Einleitung bildet ein Hymnus auf die Musenstadt, dem sich das Gedicht: „Die Nixe der Lahn" anreiht. Wir können uns nicht versagen, den Anfang dieses Gedichts hierherzusetzen: Silbern liegt des Mondes Helle Auf dem schönen Thal der Lahn, Und es wiegt auf dunkler Welle Sich ein schilfgeflocht'ner Kahn. Eine Jungfrau sitzt am Steuer, Ihr Gesicht ist reizend blaß; Doch ihr Auge glänzt voll Feuer Durch den Schleier, grün und naß. Ohne die dichterische Sendung Henningers im geringsten anzuzweifeln, folgen wir der auf den Wellen dahinschwebenden Nixe der Lahn und beobachten ihr Thun, während sie in's Schilf des Ufers eilt, um auf den Zweigen auszuruhen: Freundlich nach der Stadt der Gießen Blickt sie, o! und ihre Lust das Kreisamt, bei welchem die Stempelabgabe zu entrichten ist. Die Steuerbehörden sind verpflichtet, dem Kreisamt auf Verlangen jede zur Entscheidung erforderliche Auskunft zu geben. § 4. Die Abgabe ist von einer und derselben Person (auch bei einem Wechsel des Rads) innerhalb des Kalenderjahres stets nur einmal für das ganze Kalenderjahr, und zwar erstmalig bei Anmeldung des Besitzes des Fahrrads oder Automobils und sodann alljährlich im Monat Dezember für das darauf folgende Kalenderjahr, unter Vorlage der Karte bei dem Kreisamte zu entrichten. Innerhalb der gleichen Fristen haben diejenigen Personen, die gemäß § 3 Befreiung von der Stempelpflicht in Anspruch nehmen wollen, bei dem Kreisamt entsprechenden Antrag zu stellen. § 5. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fortlaufenden Nummern in ein Verzeichnis ein, erhebt die in § 1 erwähnte Abgabe und erteilt den Anmeldenden 1. eine Nummerplatte, welche die Nummer des Verzeichnisses enthält, 2. eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegenstand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Betrage der entrichteten Abgabe — bei den nach § 3 von der Abgabe befreiten Personen den Vermerk „Stempelfrei für das Jahr . . ." — enthält. Das Kreisamt hat die Stempelmarken der Karte aufzukleben und vorschriftsmäßig zu entwerten. § 6. Wer den Besitz eines anmeldepflichtigen Fahrrads oder Automobils im Laufe eines Kalenderjahres aufgibt oder verliert, hat dies dem Kreisamt seines Wohnoder Aufenthaltsorts längstens binnen acht Tagen unter Vorzeigung der Karte und Rückgabe der Nummerplatte anzuzeigen. Wer, ohne den Besitz aufzugeben, das Fahrrad oder Automobil auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen nicht mehr benutzen will, kann sich durch Abmeldung unter Rückgabe der Nummerplatte von der weiteren Abgabepflicht befreien. Die Abmeldung ist in das nach § 5 zu führende Verzeichnis einzutragen und dem Abmeldenden auf Verlangen auf der ihm erteilten Karte zu bescheinigen. § 7. Abmeldung und Anmeldung haben auch bei jedem Wechsel des Wohnorts oder Aufenthaltsorts des Besitzers von anmeldepflichtigen Fahrrädern oder Automobilen bei Jst's, des Lieblings Haupt zu schließen An die zartgewölbte Brust. Nun ändert sich aber die Szene. Die holde Jungfrau, der der Sänger eben noch der Sanftmut Lob gezollt, .......wird nun blässer. Und ihr Auge sprühet Zorn, Hoch auf schäumen die Gewässer Rauschend über Stock und Dorn . . . und sie umgiebt ihren Liebling, die Stadt der Gießen, mit schäumender Wasserflut. Doch nicht lange grollt die schöne Lahnnixe: Denn schon liegt des Mondes Helle Wieder auf dem Thal der Lahn, Und es wiegt auf glatter Welle Sich der schilfgeflocht'ne Kahn! Herzen, die aus Liebe grollen, Hegen keinen langen Groll; Thränen, die dem Aug entrollen. Sind des nahen Friedens Zoll! Nach solch vielversprechender Einleitung führt uns der Dichter sofort in „Des Teufels Lustgärtchen." Wer von diesem Gedichte wahrheitsgemäße Aufklärung über die Entstehung des Straßennamens „Teufelslustgärtchen" erwartet, wird einigermaßen enttäuscht sein; denn der Sänger versetzt uns in die Zeit, Als einst der arme Teufel Die Erde noch durchstrich, Und, abgeseh'n vom Roßfuß, Den Menschenkindern glich; Da galt als flotter Stutzer Nicht selten er zu viel. Und trieb so auch in Gießen Gar manches Mal fein Spiel. bem KreiSamt des seitherigen und des neuen Wohnorts oder Aufenthaltsortes unter Vorzeigung der Karte, sowie unter Rückgabe der Nummerplatte an das Kreisamt des neuen Wohnortes oder Aufenthaltsortes, gegen Ausstellung einer neuen Nummerplatte durch letzteres, zu erfolgen. § 8. Das Fahrrad oder Automobil muß bei dem Befahren öffentlicher Wege, Straßen und Plätze mit der Nummerplatte (§ 5) versehen sein. Die Nummerplatte ist in der Richtung der Längsachse des Fahrrads oder Automobils und nach vorne gerichtet derart zu befestigen, daß die Inschrift von beiden Seiten gut sichtbar ist. Der Besitz der Nummerplatte gilt als Beweis für die erfolgte Stempelabgabe. Besitzer von solchen Fahrrädern oder Automobilen, welche mit Nummerplatten versehen sind, dürfen zur Kontrollierung der Abgabe nicht angehalten werden. Gießen, 23. Januar 1900. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen. Bei Anträgen auf Erteilung von Radfahrkarten, die bei Ihnen gestellt werden sollten, ist der vorgeschriebene Stempelbetrag zu erheben und portofrei hierher zu senden. Die Anträge auf Befreiung von der Stempelabgabe sind von Ihnen mit gutächtlicher Aeußerung, und bei Gewerbetreibenden unter Anschluß der Steuerzettel und der früher erteilten Radfahrkarte hierher mitzuteilen. Dabei ist Vor- und Zuname und Gewerbe der Gesuchsteller anzugeben. v. Bechtold. Gießen, den 23. Januar 1900. Sctr.: Festsetzung der ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, sowie der Durchschnittswerte der Naturalbezüge. Das Großherzogltche Kreisamt Gießen •* öie Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 28. Dezember 1899 (Kreisblatt Nr. 1 von 1900) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert. v. Bechtold. Gießen, den 23. Januar 1900. Betr.: Die Allgemeine Bau-Ordnung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Es ist zu unserer Kenntnis gelangt, daß die zu den Bürgermeisterei-Akten gehörigen Situationspläne zu früheren Baugesuchen an Private zur Benutzung bei neuen Baugesuchen zurückgegeben wurden. Dies ist unthunlich, und untersagen wir daher für die Zukunft die Herausgabe von Plänen früherer Baugesuche an Private, da diese Pläne einen Bestandteil der Bürgermeisterei-Akten bilden und bei denselben zu verbleiben haben. v. Bechtold. Bekanntmachung. Unter Aufhebung der Bekanntmachung in rubr. Betreff im Kreisblatt Nr. 19, vom 24. d. Mts., betreffend: Keldbereinignny in der Gemarkung Garbenteich, geben wir hiermit bekannt, daß I. in der Zeit vom Sehr anschaulich wird nun geschildert, wie der Höllenfürst an einem linden Sommerabend an einem Häuschen voräberging, vor dem ein Gärtchen lag, allwo er eine Engelsstimme hörte, die die Nachbarschaft durchdrang. Der Teufel schlich zum Fensterlein und sah ein holdes Mädchen ... * ° Hjte1 — . Es mustert sich im Spiegel DaS schöne, eitle Kind, Und gegen solche Engel Ist selbst ein Teufel blind. Als jedoch eines Abends der Teufel wieder „im Gärtchen seiner Lust" stand — Da schoß den Pfeil der Liebe Ihm Amor in die Brust. — und nun hatte er weder Rast noch Ruhe, bis sich das stolze, schöne Kind erweichen ließ und ihm Gegenliebe gab. Jedoch — Im Arm' der Liebe schwelgend. Die ihm ein Eden schuf, Vergaß der arme Teufel Selbst seinen Pferdehuf. Obgleich er ihn immer sorgfältig zu verbergen gewußt, hatte er ihn unvorsichtig heute ausgeftreckt, und damit dem guten Mädchen einen Höllenschrecken eingejagt. Entsetzt schreit sie „Jesus, Maria, Joseph" und macht baß Kreuzeszeichen, doch — unter wildem Heulen, Voll Flammen Äug' und Mund, Versinkt mit Blitzesschnelle Der Satan in den Grund. Starr wie eine Säule stand das arme Kind da, und in kurzer Zeit brach ihr der Gram baß Herz. Das Gäßchen aber wurde Und wird, wie allbekannt, Bis diesen Tag des Teufels Lustgärtchen noch genannt. (Fortsetzung folgt.) 27. Januar l. Js. bis einschließlich 9. Februar l. Js. auf dem Gemeindehause zu Garbenteich die Arbeiten des II. Abschnitts rubr. Feldbereinigung zur Einsicht der Beteiligten aufliegen, nämlich: 1. 3 Bände BesitzstandsverzeichniS, 2. 3 Bände Gütergeschoffe, 3. 44 Blätter Bonitierungskarten, 4. das Protokollbuch Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt: SamStag den 10. Februar 1900, vormittags 9% bis L«Vr Uhr, im Gemeindehaus zu Garbenteich, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich abzufaffen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens einen halben Bogen) einzureichen. II. Innerhalb der obenangegebenen Zeit liegen auf dem Gemeindehaus zu Garbenteich weiter die Entscheidungen der Großh. Oberen landwirtschaftlichen Behörde die gegen den allgemeinen Meliorationsplan erhobenen Einwendungen nebst dem allgemeinen MeliorationSplan zur Einsicht der Interessenten offen. Friedberg, 17. Januar 1900. Der Gr. Bereinigungskommissär: Süffert, Regierungsrat. Bekanntmachung. Wegen des am nächsten Samstag, den 27. ds. stattfindenden Allerhöchsten Geburtsfestes Se. Majestät des Kaisers bleibt das Bureau des unterzeichneten Rentamts an diesem Tage geschlossen. Gießen, am 24. Januar 1900. Großherzogliches Rentamt Gießen. Hiemenz. * Englische Entrüstung. Gießen, am 25. Jauuar 1900. Man sollte meinen, Graf Bülow, unser Staatssekretär des Aeußern, ist im Reichstage recht glimpflich mit den Engländern verfahren, und von mancher Seite wird ihm ja auch der Vorwurf gemacht, nicht scharf genug den englischen Uebergriffeu entgegengetreten zu sein. Statt nun dankbar dafür zu sein, für die geübte diplomatische Rücksicht, schlägt die Londoner Presse gewaltigen Lärm, daß die deutsche Regierung es überhaupt gewagt hat, eine Lippe zu riskieren. Alle Welt würdigt das Verhalten des Grafen Bülow, selbst in den Vereinigten Staaten wird seiner Zurückhaltung Beifall gezollt, nur in England erkennt man das nicht an. Leider wissen wir heute noch nicht, wie weit die zwischen uns und England angeblich bestehenden Abmachungen reichen, ob man jenseits des Kanals überhaupt Ursache hat, Rück- sichten von uns zu verlangen. Aber das steht fest, England hätte sich von uns derartige Gewaltthaten, wie sie in der Beschlagnahme deutscher Schiffe liegen, nicht so ruhig gefallen lassen; mindestens würde es ein fürchterliches Geschrei erhoben haben. Wir haben vor einigen Tagen der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Engländer künftig ihre Hände nicht wieder auf deutsches Eigentum legen werden. Ob diese Hoffnung begründet ist, steht dahin, denn der Begriff „Kriegskontre- bande" ist sehr dehnbar und wird von England nach Möglichkeit erweitert werden. In dieser Hinsicht sind die internationalen Abmachungen noch recht unvollkommen, und cß ist begreiflich, daß derjenige Staat, welcher die stärkste Flotte hat, auch mit seine« Anschauungen über baß Seerecht sich Geltung verschaffen wirb. Doch sind heute die Zeiten vorüber, in denen England Alleinherrscher zur See war, es muß jetzt auch andere Staaten zu Worte kommen lassen. Da die Ausführungen des Grafen Bülow im Reichstage so korrekt waren, daß daran nichts zu deuteln ist, so rächt man sich in London mit allerhand Ungezogenheiten, in denen sich besonders der konservative „Globe" hervor- thut. Daß deutscherseits nicht darauf reagiert wird, ist selbstverständlich, durch solche Nadelstiche laffen wir uns nicht aus der Ruhe bringen. Aber das Verhältnis zwischen den beiden Nationen kann nur schwer leiden, wenn der eine Teil sich zu „Liebenswürdigkeiten" hinreißen läßt, wie es gegenwärtig die englische Preffe thut. England hat nicht die geringste Ursache, den Entrüsteten zu spielen, es sollte vielmehr alles aufbieten, um Deutschland als Freund sich zu erhalten, der ihm in Zeiten großer Not vielleicht einmal wertvolle Dienste leisten kann. KskaKs ml- VroomMe». (Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.) Siehe», den 25. Januar 1900. ** SeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 36 Jahrm, «m 26. Januar 1864, starb zu München der berühmte Architekt Leo v. Klenze. In Berlin. Paris und England, und namentlich in Italien, mit entscheidenden Eindrücken erfüllt, bewährte er in München seine künstlerische Kraft in glänzend harmonischen Schöpfungen, von denen wir nur an dieser Stelle die „Walhalla" bei Regensburg, die „RuhmeShalle", die „Glypthothek" und den Prachtbau der „Prophyläen" in München erwähnen. Er wurde am 29. Januar 1784 in Bockenem bei Hildesheim geboren. E. Ch. Wohlthätigkeit8Ko»zert des Kroubauer'schen Quartett Vereins am Sonntag, dem 4. Februar. Eine Fülle musikalischer Genüsse, fast eine Neberfülle hat der Anfang des Jahres 1900 gebracht, und man könnte es fast für kühn halten, jetzt mit einem neuen Unternehmen herauszutreten. Jedoch der schöne Zweck, dem sich das Kronbauer-Quartett dienstbar machen will, muß jedes Bedenken schwinden laffen, ist doch der Ertrag des geplanten Wohlthätigkeitskonzertes dazu bestimmt, bedürftigen Schulkindern ein warmes Frühstück zu gewähr:». Ein Appell an die Herzen derjenigen Eltern, denen eS ver-, gönnt ist, ihre Lieblinge wohl versorgt in die Schule zu schicken, auch der Aermsten zu gedenken, deren Kinder hungernd und frierend den Schulgang antreten, muß auf fruchtbaren Boden fallen und reichen Segen dem Zweck bringen. Unsere Stadtverwaltung steht zwar keiner Not thatenloS gegenüber, aber die gerade für den vorliegenden Zweck vorhandenen Mittel sind bescheiden, und darum hat unser verehrter Herr Oberbürgermeister Gnauth selbst, dem Vorgang anderer Städte folgend, dem Quartett- Verein die Anregung zu dem geplanten Wohlthätig- keitskonzert gegeben, und der Verein hat freudig zugestimmt, für einen solchen Zweck aus seiner sonst geübten Reserve herauszutreten. Heber das gewählte Programm wird demnächst im Inseratenteil genauere Mitteilung folgen. ** Der Staatsvertrag, betreffend den Ban und Betrieb einer Eisenbahn von Vilbel nach Stockheim i« Oberheffeu bestimmt u. a.: Die Königlich Preußische und die Großher- zoglich Hessische Regierung beabsichtigen, eine Eisenbahn von Vilbel nach Stockheim in Hessen gemeinsam auszuführen. Die Königlich Preußische Regierung wird die Strecke Vilbel- Höchst a. d. Nidder der vorstehend benannten Eisenbahn für eigene Rechnung herstellen, nachdem sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird. Die Großher- zoglich Hessische Regierung gestattet der Königlich Preußischen Regierung den Bau dieser Strecke innerhalb des Hessischen Staatsgebiets. Der Bau der ausschließlich auf Hessischem Staatsgebiete belegenen Strecke Höchst a. d. Nidder—Stockheim i. Hessen wird für Rechnung der Groß- herzoglich Hessischen Regierung ausgeführt werden, nachdem die hierzu erforderliche landständische Genehmigung erteilt sein wird. Mit der Bauausführung der gesamten Bahn wird erst begonnen werden, nachdem beiden Regierungen die erforderlichen Mittel bereit gestellt und die anderweiten gesetzlichen Vorbedingungen erfüllt fein werden. Bezüglich der Ausführung des Baues, der Verwaltung und des Betriebes der Bahn, sowie der Ausübung der Landeshoheit und des Aufsichtsrechts finden die Bestimmungen des Staatsvertrags zwischen Preußen und Hessen über die gemeinschaftliche Verwaltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes vom 23. Juni 1896 Anwendung. Die von der Großherzoglich Hessischen Regierung auszuführende Strecke Höchst a. d. Nidder—Stockheim tritt nach Maßgabe der im Artikel 11 Absatz 2 des vorbezeichneten Vertrages vorgesehenen Bestimmungen in die Finanzgemeinschaft ein. Für die bauliche Ausführung und demnächst für den Betrieb dieser Nebenbahn sind die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 und die dazu ergangenen und etwa künftig noch ergehenden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen maßgebend. — Die Großherzoglich Hessische Regierung Übernimmt für den Fall der Ausführung der den Gegenstand dieses Vertrags bildenden Bahn bezüglich der in Ihrem Staatsgebiete von Preußen Herzusiellenden Teilstrecken die Verpflichtung: 1. den zum Bau der Bahnanlagen erforderlichen Grund und Boden innerhalb Ihres Landesgebietes der Königlich Preußischen Regierung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; 2. die Mitbenutzung der Chausseen und sonstigen öffentlichen Wegen unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Betriebes der Bahn zu gestatten. — Die hohen vertragschließenden Regierungen sind darin einig, daß die Herstellung, Unterhaltung und Beleuchtung der Zufuhrwege zu den Stationen, soweit diese Wege außerhalb der Stationen liegen, nicht Sache der Eisenbahnverwaltung ist. Sollte die Königlich Preußische Regierung sich demnächst zu einer Erweiterung der ursprünglichen Bahnanlagen durch Herstellung von dem öffentlichem Interesse dienenden Anschlußgeleisen, Stationen oder zu ähnlichen Einrichtungen entschließen, und insbesondere auch zur Anlage des zweiten Geleises schreiten, so wird die Großherzoglich Hessische Regierung zwecks Erwerbung beß zur Ausführung biefer Anlagen erforberlichen Grunb und Bodens, auf welche sich die Verpflichtung im Art. 6 unter Nr. 1 des Vertrages nicht bezieht, für ihr Gebiet daß Enteignungsrecht erteilen. Hinsichtlich der Kosten deß Enteignungsverfahrens und der Stempelfreiheit desselben gilt Artikel 61 des Großherzoglich Hessischen Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grundeigentum betr. — Alle Entschädigungs- und sonstigen privatrechtlichen Ansprüche, welche aus Anlaß des Baues auf Hessischem Staatsgebiete erhoben werden, hat die Königlich Preußische Regierung zu vertreten. — Die Kosten der Beschaffung der für die neue Bahn erforderlichen Betriebsmittel sollen von den Hohen vertragschließenden Regierungen nach Verhältnis der Längen der beiderseitig zu bauenden Teilstrecken getragen werden. — Die Königlich Preußische Regierung wird Gegenstände von natur- oder kunsthistorischem Werte, welche von Ihr bei Ausführung der Arbeiten im Großherzogtum Hessen gefunden werden, wie Versteinerungen, seltene Mineralien, Altertümer, Münzen, Gebeine und dergleichen an die Großherzoglich Hessische Regierung abliefern. Darmstadt, 24. Januar. Sicherem Vernehmen nach hat vor kurzem bei einer hiesigen Gerichtsbehörde die förmliche Protokollierung des Kaufvertrages stattgefunden, durch welchen die FÜrstlich-Jfenburg-Birstein'schen Forstreviere Offenbach und Sprendlingen, sowie der Fürstliche Grundbesitz in der Offenbacher Gemarkung einschließlich aller Gebäulichkeiten für den Preis von 6 Millionen 950 000 Mk. an den Großh. Hessischen Staat — Landeß- eigentum — Übergehen. Der Kauf soll am 30. Juni d. I. vollzogen werden, sofern bis dahin die vorbehaltene« Genehmigungen, insbesondere die Zustimmung der Laudftände Zu seiner Wohnung ist das sogenannte Kabinettshaus in welche Weise die Krisis schließlich gelöst werden würde. im Bilde vorsühren. Die Räume in dem Hause werden gegenwärtig einer eingehenden Renovation unterzogen. theaterkrisis mit dem Rücktritt des Intendanten, Herrn v. Frankenberg, enden wird. Bereits ist er beurlaubt worden, und Hostheaterdirektor Benda hat die Leitung der Geschäfte übernommen — also eine Anstandsfrist, nach deren Ablauf Herr von Frankenberg endgiltig von seinem Poste« scheiden wird. Das wäre dann der dritte der Intendanten nach des Prinzen von Ratibor nur erst wenige Jahre zurückliegendem Tode, der daran glauben muß. Herr von Frankenberg hatte zu hochfliegende Pläne. Wagneraufführungen ohne Strich, eine „Bärenhäuter"-Aufführung, bie eine Unsumme verschlang, planloses Drauflosengagieren, 170 000 Mark Unterbilanz in einer Saison; das ging dem Herzog Alfred über die Hutschnur. Dazu kommt, daß Herr JV...W —7_____o ,.ö__________ von Frankenberg in der ganzen Affaire nicht allzu diplo- PotSdam ausersehen, das wir unseren Lesern I malisch aufgetreten ist. Die Hervorhebung der Thatsache, ’ gelegentlich seiner Ansprache an die Hoftheatermitglreder, daß die Verminderung des Personalbestandes „nicht auf sein Anraten geschehen sei", dürfte ihm höchsten Orts nicht weniger angekreidet worden sein als die Bekanntgabe Der sechs Mitglieder, welche von der allgemeinen Kündigung ausgenommen bleiben. Das hiesige Organ der Regierung sagt darüber ohne Rückhalt: „Die Nennung der sechs Namen war eine Indiskretion." Und an anderer Stelle hieß eS: „Nicht das Institut als solches ist aufzugeben, wohl aber macht sich eine Aenderung an der Spitze notwendig, wenn wirklich Abhilfe geschaffen werden soll." DaS ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und zeigte bereits, auf Die zukünftige Residenz des deutschen Kronprinzen. An seinem diesjährigen Geburtstage, dem 6. Mai, vollendet der deutsche Kronprinz sein achtzehntes Lebensjahr. Mit diesem Tage wird er mündig erklärt und erhält einen eigenen Hofstaat. erteilt sind. Der Hessische Staat hat sich die Befugnis gewahrt, Teile des erworbenen Areals an die interessierten hessischen Gemeinden Offenbach und Neu Isenburg werter zu veräußern. Darmst. Ztg. Schonberg, 22. Januar. Die Gräfl. Erbach-Schon- berg'sche Rentkammer giebt folgendes bekannt: „200 Mk. Belohnung! Tiefbedauerlicherweise muß angenommen werden, daß die im Besitz unserer Erlauchten Herrschaft stehende schöne Kirche, eine Zierde und Freude des ganzen Schönberger Thals, durch ruchlose Hände in der Nacht vom 20. auf den 21. dss. Mts. den zerstörenden Flammen überliefert wurde. Es ist ferner zu vermuten, daß dieses Bubenstück mit dem am 5. lfd. MtS. verübten Einbruch in die Sakristei, bei dessen Entdeckung erhebliche Petroleumspuren wahrgenommen wurden, im engsten Zusammenhänge steht. — Obige Summe zahlen wir derjenigen Person als Belohnung, welche den Thäter beider oder eines der Verbrechen so bestimmt bezeichnet, daß derselbe gerichtlich belangt werden kann." — Wie der „Bergstr. Bote" nachträglich erfährt, wurden von der inneren Einrichtung der Kirche nur die Altarbibel, das Kruzifix und zwei Altarleuchter aus der Sakristei gerettet. Kirchhain, 23. Januar. Die Vorbereitungen zu dem in diesem Sommer Hierselbst stattfindenden Gauturnfest der Turnvereine des Gaues Hessen sind seitens des hiesigen Turnvereins bereits in vollem Gange. Es haben schon einige Sitzungen des engeren Ausschusses stattgefunden. Als Festplatz ist der Viehmarktplatz, auf welchem demnächst eine feststehende Halle erbaut wird, ausersehen. (O.Ztg.) Summ«: 10 (5) 6 (4) 2 2 (1) 4 Anm. Die tnKl-mmerv gesetzten Ziffern gebar «n, wie old der Todesfälle tn der betreffenden Krankheit auf von «uSwSrtS n«ch Gießen gebrachte Kr«nkr kommen. Gingesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.) /■ -tafilir Grünberg, 23. Januar 1900. In der letzten Nummer des hiesigen Anzeigers wird u «.darüber Klage geführt, daß ein Erlaß der Groß h. Bürgermeisterei im vorigen Jahre der „bedrängten" hiesigen Landwirtschaft das Dreschenmittelst der Dampfdresch- maschtne im Bereiche der Stadt verbot und gegen den hiesigen Stadtvorstand gewisiermahen der Vorwurf erhoben, daß er nicht so viel Einsicht gehabt habe, die Jntereffen der Landwirte in puncto „Dreschen auf Verkehrswegen" wahrzunehmen. Dieser Vorwurf fällt aber in sich zusammen, wenn man bedenkt, daß ein großer Teil der hiesigen „bedrängten" Landwirte bisher gegen alle Dinge, die die Hebung der Landwirtschaft erstrebten, passiven Widerstand leistete, so z. B. bet der Frage des Kornlagerhauses. Nun, da von fetten der Stadtverwaltung gegen traditionelle Gepflogenheiten mit Rücksicht auf das B.-G.-B. durch eine Polizeiverordnung Front gemacht worden ist, gerät man in die Wolle, und glaubt, durch Außerkraftsetzung dieser Bestimmung beit „bedrängten" hiesigen Landwirten damit eine große Hilfe resp. Erletch. terung zu erweisen. Dadurch würden wir aber wieder in jene „gute, alte Zeit" zurückversetzt werden, wo die Straßen und Plätze keinen all- zugroßen Anspruch auf Sauberkeit erheben konnten Jetzt ist man einmal soweit gekommen, daß hierin, unter möglichster Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Kreise, Wandel geschaffen worden ist, nun sollte man sich aber auch zufrieden geben, und mithelfen an einer weiteren gesunden Entwickelung unseres Landstädtchens, anstatt dieses Verbot als Schädigung der hiesigen Landwirte hinzustellen. Wir wollen zum Schluffe nur noch den Wunsch hier kund geben, daß dieses Verbot in Zukunft auch in Wirklichkeit dort eingreift, wo es von Personen außer Acht gelaffen wird, denn einem Gesetze muß man sich unterordnen. ein Förderer der landwirtschaftlichen Jntereffen. Wöchentliche Ueberficht der Todesfälle in Gießen. 3. Woche. Dom 14. bis 20. Januar 1900. (Einwohnerzuhi: angenommen zu 24 500 (tacl. 1600 Mann Militär) Sterblichkeitsziffer : 21,22, n«ch Abzug der Ortsfremden 10,160/®. Kinder ES starben an: Zusammen: Erwachsen«: im vom 1. Lebensjahr: 2.—15. Jahr! DtphtheritiS Lungenentzündung Lungmkatarrh Herzfehler Tuberkulose des Bauchfelles LebensschwSche Verunglückung In Griechenland war nun freilich die Frage niemals zweifelhaft für den Berichterstatter, auf wessen Sette der ; Erfolg lag, und wenn nach der Schlacht von Matt die griechische Armee beinahe im Laufschritt über die ganze thessalische Ebene lief, um sich nach zwei Tagen erst wieder bei Varsalos zu besinnen, so war der Sieg der gurken keinen Moment fraglich. Auch sonst bei großen Aktionen, bei denen es sich wie am Tugela um Uebergänge von Flüssen • ober bei Magersfontein um die Einnahme fester feindlicher Positionen handelt, liegt es in der Regel aus der Hand, wer Sieger und wer Besiegter ist. Aber selbst dann nicht immer, giebt es doch Siege - Pyrrhussiege - die einer Niederlage verzweifelt ähnlich sehen. Man mutz nun ehrlicherweise anerkennen, daß die so viel verspotteten englischen Siegesmeldungen nicht so rund erlogen genannt werden dürfen, hne dies meist geschehen ist. Wo es sich, wie namentlich auf dein mittleren Kriegsschauplätze, vorwiegend um kleinere Scharmützel handelt, geebtv thatsach- lich recht oft weder Besiegte noch Sieger, namentlich dort, wo beispielsweise unter General French vorwiegend ka- valleristische Streitkräfte in Aktion traten. Selbst eine gelungene Reiterattacke bietet, wenn sie im Kriegsfälle geritten wird, dem Auge des Laien keineswegs oft das klare Bild eines unzweifelhaften Erfolges oder Mißerfolges. Die Burenstreitkräfte sind nun ganz eigenartig formiert, sie sind, abgesehen von der Artillerie, weder als infanteristische, noch als kavalleristische anzusehen, sie sind ein Zwitterding von berittener Infanterie. Das erklärt vielfach die falschen ersten Meldungen von englischen Siegen. Solche Infanterie kann keine Bajonettangriffe machen, sie kann kaum im großen Stil an einen Offensivkrieg denken. So kommt es selten zum eigentlichen Nahkampf, und erst die indirekten Folgen eines solchen Gefechts zeigen klar, wer der Sieger vom Tage war; die den Gefechten folgenden Dispositionen der gegnerischen Führer bieten am Ende den entscheidenden Anhalt. Der Berichterstatter ist feiten der ganz direkte Zeuge eines Nahkampfes, zunächst ist sein Gegenwärtigkeitsvermögen beschränkt, zuweilen finden Zusammenstöße im Kleinkriege statt, die so unerwartet kommen und so rasch episodenhaft verlaufen, daß der Berichterstatter auf indirekte Mitteilungen angewiesen ist. So ist schon an sich solch eine Kriegsmeldung doch nicht eine Meldung, die auf die gleiche Zuverlässigkeit Anspruch machen kann, wie z. B. ein Bericht über den Verlauf eines Rennens, bei dem der Sieg eines Pferdes sich mit nahezu mathemattscher Genauigkeit seststellen läßt und selbst der Verlauf des Rennens selten zu widersprechenden Urteilen Anlaß yiebt. Befindet sich nun aber der Berichterstatter gar auf Seiten der unterliegenden Partei, so kommen für ihn noch Momente hinzu, die seine Meldungen rein illusorisch machen. Da ist beispielsweise die Zensur, sie hält wahrheitsgetreue Berichte einfach zurück oder bestimmt, was kurzer Hand gemeldet werden darf, was nicht, namentlich werden den Korrespondenten (so in der Regel auch in Griechenland) die Anzahl der Worte vorgeschrieben, die ihnen abzusenden erlaubt sind. Man soll dann in etwa 50 bis 80 Worten den Verlauf schildern und, was in jedem rechtschaffenen Drahtbericht verlangt wird, womöglich auf beiden Seiten die Verluste an Verwundeten, Toten und Gefangenen angeben. Das ist wiederum ein Ding der Unmöglichkeit, namentlich lassen sich die Verluste des Gegners, zumal wenn er siegreich war, doch einfach nur ganz willkürlich schätzen. Alles in allem sollen diese Zeilen zeigen, daß die englische Berichterstattung dort in Südafrika mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, von denen sich nur die wenigsten eine zutreffende Vorstellung machen können, die in gleicher Lage im Auslande thätig waren. Ja, für die englischen Berichterstatter kommt noch ein weiteres Moment hinzu, das für unsere gemeinsame Arbeit in Griechenland wegfiel, es handelt sich für sie um die Darstellung von Niederlagen der eigenen Armee, die in rücksichtsloser Weise darzustellen, deren Führer gebührend zu kritisieren, ihnen ihr eigenes patriotisches Gefühl und die Rücksicht auf ihre Leser verbietet. Mehr und mehr wird eine spätere Beurteilung des Krieges sich neben der amtlichen Darstellung auf die zahlreichen Briefe verlassen müssen, die zur Zeit durch die Presse gehen, aus denen ja auch erst bekannt geworden, ist, wie in Elandslaagte und anderen Orten die englischen Truppen verwundete Buren ermordeten und Handel und Uerkchr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom L4. Januar. Wechsel auf New-York zu 4.21-22. Prämien auf Kredit per ult. Januar 0.70%, do. per ult. Februar 2.—o/g, do. per ult. März 3.10, Diskonto Kommandit per ult. Jan. 0.70%, do. per. ult Februar 1.90%, do. per ult. März 3%, Lombarden per ult. Jan. 0.40'/o, do. per ult. Febr. 0,75%, do. per ult. März 1.10%. Notierungen: Kreditaktien 233.60-00, Diskonto-Komman- dit 193.50-60, Staatsbahn 136.30, Gotthard 141.60, Lombarden 27.80-00-00, Ungar. Goldrente 99.30, Italiener 94.10, Sproz. Mexikaner 26.35-00, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19%, Privat-Diskont 4%% 1% bjs 2% Uhr: Kredit 233.60-70, Diskonto 193.60. Staatsbahn 136.30, Lombarden 27.80. Limburg tu d. Lahn, 24. Januar. Aruchtmarkt. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen 12.95 Mt., Weißer Weizen 12.70 Mk., Korn 10.77 Mk., Gerste 9.33 Mk., Hafer 6.68 Mk., Erbsen —.— Mk., Kartoffeln —Mk. Zahlungseinstellungen. Konkurseröffnungen: Molkereibesitzer Ernst Apelt, Berlin; Sattler Hugo Beyer, Breslau; Nachlass des Kaufmanns Mark. Heinr. Kühlsen, Lemkenhafen a F. (Burg a. F); Schlächter Karl Thomczik, Charlottenburg; Kaufmann Aut. Schmidt, Danzig; Kaufmann Gustav Hornung, Darmstadt; Firma Reinh. Ulbricht, Dresden; Sächs. M3bd- Engroslager W. Selinger, Dresden; offene Handelsgesellschaft JuL Deitar, Essen; Manufakturwarenhändler Gust. Schmeisser, Halle a 8.; Kaufmann Emil Paulmann, Hannover; Uhrmacher Ernst Schwan ecke, Köln; Restaurateur Franz Kalisch, Köln; Zigarrenhändler Friedrich Paul Raschke, Leipzig; Goldarbeiter Felix Korn, Leipzig; Firma Beruh Flohr, Magdeburg; Landesproduktenhändler Georg Schäfer, Lomersheim (Maulbronn); Schuhmacher Wenzel Briza, Mittelwalde; Gärtner Adolf Lindemann, Mülheim a. d. Ruhr; Flaschner Christ, Spitzbarth, Helmbrechts (Münchberg); Schuhmacher W. Schwiessel- mann, Nenstrelitz; Schneider Anton Gianeselli, Plauen; Ingenieur Frederik Lundström, Stockholm (Reichenstein); Bauer Andr. Fischer, Venushalben (Tettnang); Kaufmann Alb. Müller, Ulm; Mühlen- und Maschinenbauer Aug. Duntemann, Uslar; Landwirt Mart. Röhr bass, Wolfsheim (Wörrstadt). Zur Ehrenrettung der englischen Berichterstattung. Von Wolf von Metzfch-Schilbach. (Nachdruck verboten.) Ein Mitarbeiter, der selbst als Kriegsberichterstatter verschiedene Herren persönlich kennen gelernt hat, die zur Zeit in Südafrika für englische Zeitungen den Nachrichtendienst leiten, schreibt uns: So schön in der Erinnerung sich eine Kriegsberichterstattung ausnimmt, so schwer, so nervenausreibend, so strapazcnreich und verantwortungsvoll ist doch ein solcher Posten. Was hatten wir Kriegsberichterstatter seiner Zeit auf hem griechisch-türkischen, Kriegsschauplatz füv Schwierigkeiten zu überwinden, ehe wir zu brauchbaren Legitimationspapieren gelangten, welche Mühe machte es, sich eine Kriegsausrüstung zu verschaffen, und was feilschte der biedere Bauer Perikles Papapulos, ehe er für ein wahres Sündengeld sich ein Pferd abkaufen ließ, dessen äußere Häßlichkeit seine inneren Mängel verbarg. Und was nützten dann vor dem Feinde selbst die schönsten Legitimationspapiere, wenn man dummen Patrouillenführern in den Arm lief, die der edlen Kunst des Lesens unkundig, einen als Spion festhielten, bis endlich als rettender Engel ein Leutnant erschien, der, meist ziemlich ungehalten, und deshalb in der Regel nicht sonderlich höflich, der Enttäuschung Ausdruck gab, daß seine Leute keinen Spion, sondern einen tadellos anständigen Menschen gefangen hatten, und es mit dem für solche That schon erträumten Erlöserorden dritter oder vierter Güte wieder nichts war. Die höheren Offiziere, die in Friedenszeiten oft recht jovial sind, verlieren nach einer verlustreichen Schlacht auch den letzten Schimmer von Eharme und Liebenswürdigkeit, wie denn überhaupt der KTieg bekanntermaßen nicht auf die Sitten veredelnd wirkt. Ich schweige von den Schwierigkeiten, die einem Berichterstatter die sonst mit Geld doch recht leichte Beschaffung von dem macht, was zu des Leibes Nahrung und Notdurft gehört. Ganz enorm sind endlich die Scherereien, die es verursacht, einen nervösen, überarbeiteten, oft noch überdies um sein Leben besorgten Telegraphen - Beamten, zur Annahme eines längeren Telegramms zu bewegen, dessen Inhalt gelegentlich sehr unfreiwillige Veränderungen durch die Zensur erhalten hat. Die Leiden eines Berichterstatters im Kriege sind jedenfalls bei weitem größer als die Freuden, namentlich dann, wenn man sich auf Seiten der Partei befindet, der die Kriegsgöttin nicht hold ist. Moralisch und theoretisch haben selbst die griechischen Generale — „Strategos" lautet ihr vielverheißender Titel — immer gesiegt. Offenbare Flucht nannte man „unsere Bewegungen nach Süden oder Osten", Gefechte wurden abgebrochen, wenn man dem Feinde den Rücken zeigte, zusammengeschossene Batterien hatten nur ihr Feuer eingestellt, und die Verlustzisfern, die man in Erfahrung brachte, schwenkten stets in ganz enorm weitgezogenen grenzen, oft zwischen zwei- und dreiziffrigen Zahlen, sie hatten nur immer ein gemeinsames, daß sie konstant hinter Len wahren Zahlen weit zurückblieben. >t, V'Mitt, >9 > 8*1 gerade '«°-r ML ttttn w !?üikg- Ä fes; «ÄS irbbu Strecke Mel-' > kannten Eisenbahn ®ie St*!. Skeckr innerhalb des n ber mMeßlich auf Strecke Höchst Q. b'. ^Rechnung btt Grch fubtt tvttbtn, nachdem ’ ^nehmgung erteilt I .der gesamten Bahn meiden Regierungen bie b bie anberroeiten ge- werden. Bezüglich Mb dH Bt- ibung bet Landeshoheit eftimmungen des Staats- ^sin über bit gemein- fettigen Eisenbahnbesitzes Die von btt Grosthet« (führende Strecke Höchst ch Maßgabe der im Ar- i Vertrages vorgesehenen schast ein. Für die bau- sür den Betrieb dieser i btt Bahnorbnung für Dom 5. $uli 1892 unb ig noch ergebenden, er- nmngen mafyybtnb. — PNMv, tarnt für , Gegenstand dieses Ver- r in Ihrem Staatsgebiete recken bie Beipflichtung: en erforberlichen Grund esgebietes der Königlich lich zur Verfügung zu Chausseen unb sonstigen nb ohne besondere &it> Khens und Betriebes btt n vetttatzschWnden Re- 3 die herMngMet. tage zu den Stationen, r Stationen liegen, mcht » Sollte bie Königlich bß zu einer Erweiterung M Herstellung von be« ischlußgeleisen, Station«, chließen, unb inSbefonbm ses schreiten, sv wirb b zwecks Werbung b flofteu d-' SÄ?? loften d« 8 TS»»« n 8ttrttWw zu bauen ^Mtung gl«-» eilt»«' ,'Ä »* S"»‘ ff? tanStaats gut ausraubten, wie die Buren im Kampfe sich halten und wie ihre Disziplin und Feuerleitung eine geradezu hervorragende genannt werden muß. Ueber alles dies haben die Telegramme englischer Berichterstatter bislang so gut wie gar nichts erkennen lassen, und die thatsächlichen Verluste Englands wird man ebenfalls erst in Erfahrung bringen, wenn das geschlagene Heer seinerzeit nach der Heimat zurückkehrt.______ Theater. Zur Gothaer HoftheaterkrifiS schreibt man: Es unterliegt jetzt kaum noch einem Zweifel, daß die hiesige Hof- M 2 (1) — — 2 (1) 1 (1) 1 (1) — — 1 1 — — 1 1 — — 1 (1) 1 (1) — — 2 — 2 —• 2 (2) 2 (2) — — 673 Der S. C. zu Giessen. Das präsidierende Korps Teutonia. ♦ cV. Unseren Gruss zuvor! d Seine lieben a. H. a. H. und Freunde der Korps, sowie die hiesigen und auswärtigen alten Korpsstudenten erlaubt sich unterfertigter 8. C. zu dem ® Freitag- den 26. d. Mts., abends 8 Uhr pr. ♦ dahier im Saale des Cafe l^eib zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr, Majestät des deutschen Kaisers stattfindenden S. CL -Kommers ganz ergebenst einzuladen. Bekanntmachung, die Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1900 betreffend. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Bestandslisten 1. der zur Wahl berechtigten Handwerker-Innungen, 2. des OrtSgewerbeoereinS Gießen, oou Aosiikrstag den 25. Januar bis Dannrrstag den I.MnartWO vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr, auf dem Büreau der unterzeichneten Behörde — Zimmer Nr. 15 — zur Einsicht der Beteiligten offen liegen, und daß Einsprachen gegen dieselben in gleicher Zeit bet uns vorgebracht werden können. Gießen, am 23. Januar 1900. 652 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________________I. V.: Wolff._________________________ Bekanntmachung, betr.: die Heichelheim'sche Stiftung. Aus obiger Stiftung sind am 27. April d. I. die halbjährigen Zinsen mit 525 Mk. an eine in Gießen wohnhafte würdige und bedürftigk christliche Familie oder Person zu vergeben. Anmeldungen werden von heute an bis 20. Februar d. I. auf dem Bureau des Armenamtes — Zimmer Nr. 2 — entgegengenommen. Gießen, den 20. Januar 1900. Großherzoglichs Bürgermeisterei Gießen. _______________________I. V.: Wolff.______________________6]9 Theater-Verein. Sechste Vorstellung: Dienstag den 30. Januar er.: Die Herren Böhne. Volksstück in 3 Akten von Oskar Walther und Leo Stein. Gast: Edmund Schmasow vom Hoftheater in Kassel. Anfang 8 Uhr. Ende nach 10 Uhr. Billets bei Herrn Ernst Challier, Neuenweg, und abends an der Kasse. 629 !.dS' /M Dickwurzmühlen verbessertes System / mit verkürzter Eingriffsdauer der Hakenwalze, dadurch spielend / f \ leichter Gang und größte Leistung. I \ D. R. Gebr.-M. angemeldet. 249 I Zu 26 Mk., 29 M. und 32 Mk. per Stück. 8 Tage auf Probe. Teilzahlung gestattet. __________Karl Buss, Wetzlar, Maschinenfabrik. Abbruchsmaterialien alle Oefen, Wren, Fecker, Treppen etc. etc. werden von Donnerstag an abgegeben. 670 Abbruch Seltersweg 43. Anter dem Protektorat Seiner Königs. Koheit des Großherzogs von Kessen und bei Whein. Giessen. 3. Ba. Sefiugel- und Vogel-Ausstellung Gtaötissement Windhof Freitsg den 26., Snmtag den 27., Sonntag den 28. Innnnr Geöffnet von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr abendS. 700 Wummern Rasse-, Wutz- und Aier-Keffügel. Sehenswerte Vogel-Abteilung. Ausstellung Don Gkrätk» o. s. w. zur Geflügel- und Nogel-Iucht uud -pflege. Eintritt für Erwachsene 30 Pfg., Kinder unter 14 Jahren 15 Pfg., Landschulen Mk. 3.—. Die verehrlichen Vereinsmitglieder haben gegen Vorzeigung der 1900 er Mitgliedskarte persönlich freien Eintritt. Fährverbindung mittelst der Bieberthalbahn vom Neustädterthor aus: 7.18 9.20 10.12 11 00* 1.20 2.00 3.05 4.00 5.20* 6 20f 7.45* * nur Sonntags, t «irr Werktags. 692 llnlteigrriuiiuii Mau-undAutzhotz- Wersteigerung in Der Gräfliche« Oberförstern Arnsburg. Mittwoch den 31. Januar 1900, nach Zusammenkunft 10 Uhr vormittags am Steinbruch, nächst der Straße Lich—Butzbach, werden versteigert: 1. Stämme. 30 Eichen mit 28,99 fm, 3 bis 12 m lang, 38 bis 55 cm Durchmesser, 45 Buchen mit 43,26 fm, 4 bis 12 m lang, 84 bis 62 cm Durchmesser, 7 Linden mit 3,84 fm, 3 bis 8 rn lang, 27 bis 48 cm Durchm., 177 Fichten mit 66,81 fm, 7 bis 24 m lang, 14 bis 31 cm Durchmesser, 16 Kiefern mit 12,78 fm, 4 bis 9 m lang, 26 bis 47 cm Durchmesser, 42 Lärchen mit 27,06 fm, 9 bis 18 m lang, 24 bis 57 cm Durchmesser. 2. Staugen. 160 Fichten mit 8,25 fm (Sparren, Leiterbäume), 6 Lärchen mit 0,86 fm. Unter dem Stammholz, namentlich dem Buchen-, Eichen« und Lärchen- Stammholz, befindet sich schönes Schnittholz. 637 Heute frische Schellfische, Äabliau, Zauber, Schollen, Alutz« hechte, lebende Karpfen, Schleie, Novellen eingetroffen. 350 Prompter Versandt nach auswärts. ma4.lilr' >. M. 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