1900 Zweites Blatt Zlmts- «nd Anzeigeblatt für den Urei» Gietzen des w ) unter Diskretioa i M-Dck Feuilleton fg. pro Pn!on Der Vorstand. Donnerstag den 25. Januar Bezugspreis vierlkljährl. Ml 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelleu vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen'VermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis-, lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Reduktion, Expedition und Druckerei: Kchnkstraße Ar. 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. ♦ Das Skatspiel hält in rbcn jetzigen langen Winteruächten im Deutschen Reiche wohl eine ganz beträchtliche Armee stunden, auch nächtelang an einen Platz ge» fesselt. Es ist der Typus deutscher Unterhaltungsmanier. Wenn man auf einer Sommerreise in einem südlichen Lande auf einem wunderbaren Aussichtspunkte Reisende beim Kartenspielen erblickt, so sind das sicher Deutsche, welche beim Skate sitzen. Obwohl Skat das jüngste aller Kartenspiele ist, so hat es sich bereits zum Aerger der gesamten Frauenwelt die Herrschaft über die Männerherzen unbestritten ge sichert; seine magische geheimnisvolle Macht ist staunenerregend. Seine Geburtsstadt ist bekanntlich das Eden der Spielerwelt, die Stadt Altenburg, welche sich dadurch einen unvergänglichen Ruhm erworben hat. Der Vater dieses echt deutschen Kindes ist nicht der Advokat Hempel, wie vielfach irrtümlicher Weise angenommen worden ist, sondern ein Ratskopist, von welchem die Grundidee stammt. Hauptsächlich Studenten haben für dessen weitere Ausbildung und Verbreitung Sorge getragen, und jetzt ungefähr 70 Jahre alt, gewinnt es immer mehr an Macht und Ausdehnung, ob zum Wohle oder zum Nachteile, ist eine andere Frage. Es zeichnet sich unwiderlegbar durch eine Mannigfaltigkeit und Abwechselung aus, wie kaum ein anderes Spiel; die Zeit eines Menschenleben^ Reicht nicht hin, alle Möglichkeiten durchzuspielen. Ls bildet die Beobachtungsgabe, nötigt zum Nachdenkeä, stärkt das Urteil, verlangt Kombinationen, regt überhaupt den Geist in der denkbar viel- Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische Volkskunde._________________ fettigsten Weise an, jedoch auf Kosten des Körpers; denn es zwingt stundenlang an einen und denselben Platz. Das ist wohl ganz gut für den Altenburger Bauer, der durch seine Beschäftigung schon zu der nötigen Leibesbewegung gezwungen ist; aber der in seinem Berufe geistig Angestrengte findet z. B. im Billardspiel eine viel zuträglichere Unterhaltung. Ferner sind es wenige, welche es vermögen, dem Skatspiel die gute Seite abzugewinnen, nämlich die der Zerstreuung und Erheiterung. Viele können sich der Leidenschaftlichkeit dabei nicht enthalten, und zerstören dadurch den Zweck des Spieles, die Geselligkeit. Kein Spiel giebt deshalb die Veranlassung zu so viel Streitigkeiten, wie dieses- Es hat schon die ältesten Freundschaften zerrissen. Es nötigt die Gedanken zu sammeln, während andere Spiele zerstreuen. Nirgends sieht man so ernste Gesichter als am Skattisch. Ein Teil der Spieler steht stets unbefriedigt, wenn nicht gar mit Aerger auf, während bei guter Unterhaltung, bei Gesellschaftsspielen und Musik Jeder erfreut von dannen geht. Nur mit Innehaltung des rechten Maßes erfüllt das jetzt allgemeinste Spiel, der Skat, seinen Zweck, den der wohlthuenden Zerstreuung. Also — Skat, aber ohne Leidenschaft. Die neuesten Schönheitsmittel der Aankee- Damen. Die reiche Modedame der New-Aorker Gesellschaft hat jetzt, wie uns aus New Iork berichtet wird, eine neue Liebhaberei. „Eine einfach gekleidete Dame, die „well groomed“ (wohl gepflegt) ist, ist bei weitem mehr chic und anziehender als eine sich vernachlässigende Schönheit", so lautet das Motto, das im Sprechzimmer eines bekannten „Schönheits-Doktors" der fünften Avenue zu lesen ist. „Groomingu — ist das neueste Wort der Aankee-Dame. In einem der neuen Dictionäre wird es mit „Reinlichkeitswut" übersetzt, aber der Begriff ist viel weiter und umfaßt alle Arten der neuesten Schönheitsmittel, die jedoch von den alten kosmetischen Mitteln verschieden sind. In das Bereich des „Grooming“ gehört vor allem die neueste Behandlung der Augenbrauen. Die Augenbrauen sollen eine Bogenlinie troffen unb tim IgeLer bei mir in w. X M. \). M. an Wenn zwei gleich schön sind, so liebe beide, du wirst schon eine satt kriegen. Sprichwort. 8*1. Uhr, Amtlich« Teil. Bekanntmachung. Betr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums. Die Stadt Alzey beabsichtigt mit dem am 9. Mai 1900 zu Alzey stattfindenden Zucht- und Fettviehmarkt eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten zu verbinden, um die Mittel zur Prämiierung des zum Markt gebrachten Viehs zu gewinnen. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 10000 Lose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen, und mindestens 55 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet worden. Gießen, den 23. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Meßmer Anzeiger General-Anzeiger Nr. Grfchetrrt täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener Aamikieuvkätter werden dem Anzeiger hn Wechsel mit „M- Landwirt- «. „Blätter (fit heff. Volkskunde- wSchtl.S mal beigelegt. Bekanntmachung. Unter Aufhebung der Bekanntmachung in rubr. Betreff im Kreisblatt Nr. 19, vom 24. d. Mts., betreffend: Zseldbereiuiguvg in der Gemarkung Garbeuteich, geben wir hiermit bekannt, daß I. in der Zeit vom 27. Januar l. Js. bis einschließlich 9. Februar l. Js. auf dem Gemeindehause zu Garbenteich die Arbeiten des II. Abschnitts rubr. Feldbereinigung zur Einsicht der Beteiligten aufliegen, nämlich: 1. 3 Bände Besitzstandsverzeichnis, 2. 3 Bände Gütergeschoffe, 3. 44 Blätter Bonitierungskarten, 4. das Protokollbuch Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt: Samstag den 10. Februar 1900, vormittags SVr bis 1072 Uhr, 100 Mark 1 mn, pMll 8M* Ui i« I«N «'* । pofti. toOöDOCDDD , MM ;;«ss2 Aumaristisches. • Unb-abfichti'gt- «tiltr. B-i der ,-hr --"gwettigm und ausgedehnten Festrede des Professors Quaßler will sich em Gast ent. fernen und bittet den Portier, ihm dte Thü.: zu offner- P°^«' „Nee, bet jetzt nich; wenn ick Ihnen östne, wolln se gleich alle naus. darstellen, durch die das Auge erhöhte Schönheit gewinnen soll. Man erzielt dies mit Hilfe eines zierlichen Rasiermessers, und es erfordert nur wenig Zett. Hat man die Augenbrauen erst in Bogenlinien gezogen, so kommt es darauf an, zu verhindern, daß sie nicht wieder die frühere Form annehmen. Das Rasieren der Augenbrauen ist natürlich besonders für buschige Augenbrauen vorteilhaft. Das Gesicht soll außerdem durch diesen Prozeß einen „undefinierbaren, reizvollen" Ausdruck erhalten. Eine andere Modelaune ist die Parfümierung des Haares. Das Parfümieren der Haare muß sehr sorgfältig gemacht werden, um einen zu starken Geruch zu vermeiden. Es geschieht dieses mit einem aus Paris stammenden, parfümierten Pulver, das in allen Haarfarben hergestellt wird; beliebt ist besonders die neueste, rötliche Schattierung. Als die Dollarkönigin Mrs. Cora Porter vor einigen Jahren ihr Haar in Veilchenwaffer wusch, erklärte man das damals noch für „verrückt". Heute hat sich die Mode geändert. Ein witziges Wort des Grafen Fritz Eulenburg, dessen Briefe aus Ostasien kürzlich an dieser Stelle besprochen wurden, dürfte hier in Erinnerung gebracht werden. Es war zur Zeit des alten Kaisers bei einem Jagdmahl in Wusterhausen, an welchem Graf Fritz Eulenburg und der russische Militärbevollmächtigte, Fürst Kutusoff, terl- nahmen. Der Letztere war eifrig bemüht, die Herkunft seiner Familie zu erklären. „Wir Kutusoffs sind", sagte er, „ursprünglich auch Preußen, denn wir kamen aus dem jetzt preußischen Lithauen nach Rußland hinüber. Damals hießen wir Kutu." „Aha", unterbrach ihn der sehr humoristisch beanlagte Graf Eulenburg, „erst hießen Sie Kutu? Der Soff kam also in Rußland hinzu." »««ahme von Anzeigen zu der nachmittags für den feleenben Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Atbestellungen spätestens abends vorher. in den meisten Fällen, wegen beschränkter Räume, alsbaldiger Verbringung der Leiche ins Leichcnhaus, im Sterbehaus nicht durchführbar sei. Hierauf hat Großh. Oberkonsistorium unterm 15. Dezember folgendes verfügt: „Auf Ihren Bericht vom 14. November d. Js. müssen wir grundsätzlich auf unserem Ausschreiben vom 6. November 1888 unb unserem an Sie gerichteten Erlaß vom 24. Oktober d. I. beharren. Dagegen haben wir nicht zu beanstanden, daß die von uns schon in dem erwähnten Ausschreiben gestattete T r a u e r f e i e r i m F a m i l i e u k r e i s e in denjenigen Fällen, wo des Sterbehaus für eine solche Feier keine Möglichkeit bietet, in die Sprechhalle Ihres Friedhofes, in "der auch vor Erdbestattungeu häufig die Trauerfeier stattfindet, verlegt wird, jedoch unter der Bedingung, daß die Trennung von der Leichenverbrennung dadurch zum Ausdruck kommt, daß die kirchliche Feier in der Regel nicht an demselben Tage stattfin- det, an welchem jene, die Verbrennung der Leiche geschieht; sollte ausnahmsweise beides an demselben Tage stattfinden, so müssen zwischen dem Schluß der kirchlichen Feier und der Verbrennung wenigstens mehrrere Stunden liegen. In Bezug auf die Gestaltung der Leiche enthalten wir uns vorerst aller Vorschrift, nur daß wir jede Bezugnahme auf die bevorstehende Verbrennung verbieten. Der Feier ist der Charakter einer für die Angehörigen und näheren Freunde des Toten berechneten Andacht zu geben. Wir heben hervor obwohl das nach dem im Eingang Gesagten selbstverständlich ist, daß wir, wie in dem Ausschreiben von 1888 gesagt ist, „nichts dagegen einwenden, wenn im einzelnen Falle der betreffende Geistliche aus Gewissensbedenken glaubt, seine Mitwirkung bei einer Feuerbestattung glaubt versagen zu müssen." Noch bemerken wir, daß eine Mitwirkung des Geistlichen bei der Beisetzung der Aschenreste, wenn dieselbe etwa begehrt werden sollte, untersagt ist." Diese Verfügung hat das Großh. Oberkonsistorium, wie erwähnt, sämtlichen Geistlichen durch Ausschreiben mtt- geteilt und dabei die Ueberzeugung ausgesprochen, daß weitaus die große Mehrzahl der Evangelischen des Landes die Auffassung der hohen Kirchenbehörde teilen werde. Diese Stellungnahme der obersten Kirchenbehörde zur Feuerbestattung entspricht den Beschlüssen, welche die Konferenz deutscher evangelischer Kirchenregierungen zu Eisenach im Juni 1898 in Sachen der Feuerbestattung gefaßt hat. Mit großer Mehrheit nahm die Konferenz am 14. Juni 1898 folgende Sätze an: 1. Die Feuerbestattung ist, obschon sie keinem Gebote Gottes und keinem Artikel des christlichen Glaubens an sich widerspricht und auch in den Bekenntnissen der ev. im Gemeindehaus zu Garbenteich, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens einen halben Bogen) einzureichen. . II. Innerhalb der obenangegebenen Zeit liegen aus dem Gemeindehaus zu Garbenteich weiter die Entscheidungen der Großh. Oberen landwirtschastlichen Behörde die gegen den allgemeinen Meliorationsplan erhobenen Einwendungen nebst dem allgemeinen Meliorationsplan zur Einsicht der Interessenten offen. Friedberg, 17. Januar 1900. Der Gr. Bereinigungskommissär: Süffert, Regierungsrat._______________ Die Feuerbestattung. (Bon einem oberhessischen Geistlichen.) Aus Anlaß der Verkündigung des Gesetzes die Feuerbe stak tun g betreffend und die Eröffnung der Feuerbestattungsanstalt zu Offenbach hat die oberste Kirchenbehörde in ihrem Ausschreiben vom 15. Januar 1900 an die ev. Pfarrämter Stellung genommen, zu der Beteiligung von Geistlichen bei Feuerbestattungen. Auf eine Eingabe der ev. Kirchenvorstände zu Offenbach dahingehend: „es möge die kirchliche Feier nach ortsüblichem Brauche auch bei der Feuerbestattung ohne jegliche Beschränkung gestattet werden". Hierauf hat Großh. Oberkonsistormm unterm 28. Oktober v. I. unter Bezugnahme auf eine am 6. November 1888 erlassenes Ausschreiben, die Feuerbestattung betreffend, folgende Verfügung an die ev. Kirchenvorstände zu Offenbach erlassen: „Wenn wir m Uebereinstimmung hiermit den Geistlichen eine amtliche Mitwirkung bei der Feuerbestattung, wie bei der Beisetzung der Aschenreste nicht gestatten, so wünschen wir dadurch, wie wir schuldig sind, eine Sitte zu schützen, welche die ganze christliche Vergangenheit beherrscht und welche namentlich durch Christi Begräbnis und Auferstehung ausgezeichnet und geweiht ist, eine Sitte, der wir auch darum liebevolle Schonung schuldig sind, weil sich auf ihrem Grunde die Vorstellungsweise und Sprache namentlich der christlichen Poesie und Liturgie ausgebildet hat". Dagegen wurde die häusliche Andacht im Familienkreise im Rahmen des Ausschreibens von 1888 für statthaft erklärt. Hiergegen erhob der unierte Kirchenvorstand zu Offenbach I Gegenvorstellung und betonte, daß eine häusliche Andacht »Szs- * «BlU» m $ «• i «L ■ sä- .. Kirche nirgends verworfen wird, doch der an die heilige Schrift sich anschließenden, in der christlichen Kirche allgemein bestehenden uralten Sitte und den dieser entsprechenden Aenderungen zuwider. 2. Die ev. Kirche hat gegenüber der auf Einführung der Feuerbestattung gerichteten, als Einzelbestrebung zu charakterisierenden Bewegung für die Bewahrung der im christlichen Volks- und Gemeindebewußtsein fest gegründeten Sitte des Begräbnisses einzutreten. 3. Dementsprechend ist, nicht im Sinne kirchlicher Zucht- Äbung, sondern lediglich zum Schutz der kirchlichen Sitte und der geltenden Ordnung, den Geistlichen die amtliche Beteiligung bei einer Feuerbestattung und allen mit dieser zusammenhängenden Feierlichkeiten nicht zu gestatten. Hierbei bleibt die Pflicht der Geistlichen bestehen, im engeren Kreise der Leidtragenden den Trost des göttlichen Wortes und des Gebetes darzubieten. 4. Feierliche Beisetzungen von Urnen mit den Ueber- resten der durch Feuer bestatteten Leichen sind auf kirchlichen Begräbnisstätten, als deren Bestimmung widersprechend, nicht zulässig. — Lokales und Urovinstelles. (Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte-, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.) Gießen, 24. Januar 1900. * * ^eschichtskalender. (Nachdruck verboten.) Vor 141 Jahren, «ni 25. Januar 1759, wurde in der Grafschaft Ay im südöstlichen Schottland der berühmte Liederdichter Robert Burns geboren, zahllosen Ausgaben und Uebersetzungen verbreiteten Gedichte sind echte Naturlaute voll Wärme, Frische und Klarheit und von einer Mannigfaltigkeit der Gefühle und Empfindungen, wie sie nur ein mit dem ganzen Seelenleben des Volkes vertrauter Geist erf.fien kann. Burn« starb am 21. Juli 1796 als Zolletnnehmer -u Dumfries. • ’ Empfang. Den gestern gemeldeten Empfängen bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ist ergänzend »och nachzutragen, daß am 13. d.M. auch Herr Realgymnasialoberlehrer Professor Dr. Wiederhold aus Gießen die Ehre des Empfanges hatte. • • Erlaubnis zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 10. Januar l. I. dem Mitglied der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion Mainz, RegierungS- und Baurat Stahl, die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Annen« Ordens 3. Klasse zu erteilen. * • Ordensverleihungen. Anläßlich des Krönungs- und Ordensfestes hat Se. Maj. der Kaiser u. a. folgende Auszeichnungen verliehen und zwar haben erhalten: Den Stern zum Roten Adler-Orden 2. Kl. mit Eichenlaub: Rothe, Generalleutnant und Inspekteur der Verkehrstruppen. Den Roten Adler-Orden 3. Kl. mit der Schleife: Conzen, Oberst und Kommandeur des 1. Großh. Feld-Artillerie« Regiments Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps). Den Roten Adler-Orden 4. Klasse: v. Bauer, Hauptmann beim Stabe des 2. Großh. Feld-Art.-Regts. Nr. 61; Graf v. Bredow, Hauptmann im 1. Großh. Jnfanterie-(Leibgarde-) Regiment Nr. 115; v. Ducker, Hauptmantt im 4. Großh. Infanterieregiment (Prinz Carl) Nr. 118; Fink, Hauptmann ä la suite des 4. Großh. Infanterie-Regiments (Prinz Carl) Nr. 118 und Platzmajor in Darmstadt; v. Hahn, Karl, Hauptmann im 1. Großh. Feld-Artillerieregiment Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps); Freiherr v. Keyserlings, Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier beim Landwehrbezirk Worms; Dr. v. Löhr, Joseph, Großh. hessischer Kammer- Herr, Konsul und deuscher Delegierter bei der Europäischen Donau-Kommission zu Galatz; Prael, Hauptmann im 3. Oroßh. Infanterieregiment (Leib-Regiment) Nr. 117; Graf v. Schweinitz und Crain, Frhr. v. Kauder, Hauptmann ö la suite des 1. Großh. Feld-Artillerieregiments Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps) und Adjutant bei der Inspektion der Feld-Artillerie; Graf v. Schwerin, Rittmeister im 2. Großh. Dragonerregiment (Leib-Dragonerregiment) Nr. 24; Freiherr v. Starck, Major und persönlicher Adjutant Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein; v. Wachter, Hauptmann ä la suite des 4. Großh. Infanterieregiments (Prinz Carl) Nr. 118 und Eisenbahnkommissar, kommandiert zur Dienstleistung bei der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabs. — Das Allgemeine Ehrenzeichen: Berz, Briefträger zu Groß- Gerau; Herbert, Wachtmeister im 1. Großh. Hess. Feldartillerieregiment Nr. 25 (Großh. Artilleriekorps); Kroll, Regimentssattler beim 1. Großh. Dragonerregiment (Garde- Dragonerregiment) Nr. 23; Lauterbach, Feldwebel und Zahlmeisteraspirant im 5. Großh. Jnf.-Regt. Nr. 168; Meyer, Vizefeldwebel im 3. Großh. Jnfant.-Regt. (Leib- Regt.) Nr. 117; Müller III., Karl, Eisenbahn-Pack- meister zu Kastel; Zeis ler. Postpackmeister zu Mainz. * * Parlamentarisches aus Hessen. Die Ab> geordneten U l r i ch und Genossen haben bei der 2. Kammer folgende Anträge gestellt: 1) 5)ohe Kammer wolle Großherzogliche Regierung ersuchen einen Gesetzentwurf vorzulegen/betreffend die Ar- beitcrverhältnisse in den Staatsbetrieben. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen : l. Durchführung eines achtstündigen Normalarbeitstages; 2. Festsetzung eines jeweils mit den Arbeitern zu vereinbarenden Minimallohnes; 3. Zusicherung fester Alters- und Pensionszulagen; 4. Garantierung der freien Ausübung des politischen und wirtschaftlichen Koalitionsrechts. 2) Hohe Kammer wolle die Großherzogliche Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersuchen, betreffend Einführung von Arbeiterkammern, die in direkter Fühlung mit einer im Ministerium zu errichtenden Zentralstelle für A r b e i t e r a n g e l e g e n h e i t e n zu bringen sind. 3) Hohe Kammer wolle die Großherzogliche Regierung ersuchen, die Neu-Herausgabe sämtlicher geltenden Verfassungs- und V e r w a l t u n g s g e - setze in übersichtlicher, jedermann leicht zugänglichen und verständlichen Form zu veranlassen. 4) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Negierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Staatsange- stellten, wobei insbesondere die Bestimmungen in Artikel 13 uinö 14 des Edikts von 1820 zu beseitigen sind, wonach die Regierung die Versetzung eines Staatsangestellten in Ruhestand jederzeit ohne gerichtliches Verfahren verfügen kann. 5) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wonach das Selb st verwaltungs recht der Gemeinden dahingehend zu erweiterns resp. sicher zu stellen ist, daß bei Bürgermeister- und Beigeordnetenwahlen die regierungsseitige Bestätigung in Wegfall kommt. 6) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend die Aufhebung sämtlicher polizeilicher Bestimmungen und Verwaltungsordnungen, die geeignet sind, die verfassungsmäßige volle Vereins- und Versammlungsfreiheit zu beeinträchtigen. 7) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den Landständen alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach dieWahlenzumLand- tag auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts mit Protz o r t i o n a l s y st e m stattzufinden haben, und zwar unter Berücksichtigung folgender besonderer Bestimmungen: 1. Wahlberechtigt ist jeder rechtsmündige, in Hessen ansässige Reichsangehörige. 2. Die ( esamtzahl der Abgeordneten ist dem Bevölkerungszuwachs derart anzupassen, daß aus je 20 000 Seelen ein Abgeordneter zu rechnen ist. 3. Die Wahlen sind an Sonntagen vorzunehmen. Die Wahlstunden sind von mittags 12 bis abends 8 Uhr festzusetzen. 4. Die Wählerlisten sind ständig auf dem Laufenden zu halten und bei Ankündigung des Wahltermins durch den Druck zu veröffentlichen. 5. Das Wahlgeheimnis ist durch Einführung amtlicher Stimmzettelkouverts und Einrichtung von Jsolier- räumen sicher zu stellen. 8) Hohe Kammer wolle beschließen, Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den Artikel 54 der landständischen Geschäftsordnung dahin abzuändern, daß Tagesgelder auch für die in Darmstadt wohnenden Abgeordneten und zwar in der Höhe von 6 Mk. gewährt werden. Ferner der Zuschuß für Uebernachten von 3 auf 5 Mk. erhöht und für alle Abgeordneten während der Dauer' d'es Landtags freie Fahrt auf den Bahnen des Großherzogtums gestattet ist. 9) Hohe Kammer wolle die Großherzogliche Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersuchen, betreffend Ueber nähme aller Armenlasten auf den S t a a t unter Beseitigung aller an öffentliche Unterstützung geknüpften Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte. ** Bekanntmachung. Jeder Fernsprech - Teilnehmer ist berechtigt, unter Benutzung seiner Anschlußleitung: 1. Nachrichten an die Vermittelungsanstgli zur Weiterbeförderung durch die Post, durch Eilboten oder mittels des Telegraphen zu übermitteln; 2. auf einen bei der Vermittelungsanstalt zu stellenden Antrag sich die für ihn ankommenden Telegramme zusprechen zu lassen. — Zu 1: Für die Aufnahme von Nachrichten durch die Vermittelungsanstalt wiro neben den tarifmäßigen Weiterbeförderungsgebühren eine Gebühr von 1 Pfg. für das Wort, mindestens aber 20 Pfg. erhoben. Ueberschießende Beträge werden auf die nächst höhere durch 10 teilbare Summe abgerundet. Zu 2: Die Gebühr für das Zu- prechen eines angekommenen Telegramms an den Teilnehmer beträgt ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Pfg. Dieser Betrag wird vom Empfänger bei Aushändigung des Briefes erhoben, indem ihm das zugesprochene Telegramm nachträglich durch die Post übermittelt wird. ** Offizierslaufbahn auf den Lloydschif- e n. In Bremen hat sich unter dem Protektorat des Erb- großherzogs von Oldenburg der Verwaltungs-Ausschuß für das Kadettenschulschiff des Norddeutschen Lloyd gebildet. Als Schulschiff ist die Bremer viermastige Bark „Albert Rickmers" anaekauft, welche hinfort den Namen „Herzogin Sophie Charlotte" tragen wird. Das Schiff wird am 17. April mit den Kadetten von Bremen nach Philadelphia in See geehn, und von dort nach Japan segeln. Der wesentliche Zweck des Schiffes ist, einen Nachwuchs an tüchtigen Schifssoffizieren heranzuziehen, die Laufbahn des Seemannes den besseren bürgerlichen Familien zugänglich zu machen. Der Dienst wird alle Zweige des seemännischen Berufes umfassen. Durch Wechsel des Reisezieles soll den Kadetten Gelegenheit gegeben werden, die Fahrt in den verschiedenen Gewässern kennen zu lernen. Bei vollem Betrieb sollen etwa 60—80 Kadetten an Bord sein. Die Kadetten wohnen unter Aufsicht der Offiziere in besonderen Abteilungen. Voraussetzung zur Annahme ist eine besondere Schulbildung, die dem Erfordern bei Ablegung der Prüfung zum Einjährig-Freiwilligen wenigstens nahe kommt. Außer der vollen seemännischen Ausbildung erhalten die Kadetten noch Unterricht in allen seemännischen Gebieten, in Deutsch und Englisch, in Mathematik und nautischen Wissenschaften, und mehreren Gebieten der allgemeinen Bildung. Die Erziehung in den theoretischen Fächern liegt in den Händen zweier Lehrer, von denen der eine die praktischen, der andere die theoretischen Fächer zu übernehmen hat. Die Ausbildung geht so weit, daß die Kadetten nach beendeter Fahrzeit nur einer kurzen Zeit einer zusammenfassenden Wiederholung bedürfen, um zur Ablegung der Steuermannsprüfung zu kommen. Nach Beendigung der dreijährigen Ausbildung an Bord des Segelschiffes kommen die Kadetten noch etwa auf ein Jahr als dienstthuende Offiziers-Aspiranten oder Unteroffiziere an Bord der Dampfer des Norddeutschen Lloyd, um hier _jd) in den Gebieten auszubilden, die sie nach Bestehen der Steuermannsprüfung für die verantwortliche Stellung der Offiziere voll geeignet machen. Für Ausbildung' und Unterricht, Verpflegung und Ausstattung ist eine Ver- glltung von jährlich 600 Mark in Aussicht genommen, die im Gegensatz zu englischen Verhältnissen, wo sich die jährlichen Unkosten bis auf 2000 Mark stellen, äußerst niedrig gehalten ist, um weitere Kreise der besseren bürgerlichen Familien für den schönen Beruf zu interessieren. Anmel- dugnen sind bis zum 31. Januar beim Zentralbureau des Norddeutsch Lloyd in Bremen einzureichen. m Zimmersrode, 23. Januar. Heute mittag 12 Uhr 50 Minuten passierte ein Husar der 2. Eskadron des 14. Husaren-Rkgiments Kassel unseren Ort. Derselbe macht einen Dauerritt; verließ heule früh um 6 Uhr seinen Garnisonsort und ritt über Gudensberg, Fritzlar, Kerstenhausen, Zwesten, Oberurff, Niederurff, Bischhausen, Zimmersrode, Stassenerfurth, Dillich, Freudenthal, Lembach, Lendorf, Wabern wieder zurück nach Kassel. Reiter und Pferd befanden sich in bester Verfassung. — Bei der heute in den Fürstlich Hanauischen Waldungen zu Oberurff abgehaltenen Holzauktion wurden recht hohe Preise erzielt. Das Raummeter Buchen-Scheitholz kam durchschnittlich auf 8—9 Mk. § Landenhausen, 21. Januar. Die in voriger Nr. des „Lautenbacher Anzeiger" enthaltene Notiz aus Landenhausen enthält Ungenauigkeiten und Entstellungen des wahren Sachverhalts, daß dieselbe nicht unerwidert bleiben darf. Des betr. „Aktes großer Rohheit", wie sich der Herr Einsender auszudrücken beliebt, ist etwa folgender: Zwei bettelnde Handwerksburschen wurden in ruhiger, bestimmter Weise von dem hiesigen Polizeidiener auf die Strafbarkeit ihres Beginnens aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre Wege zu gehen. Anstatt dieser Aufforderung zu folgen, verhöhnten sie den Polizeidiener, gebrauchten Schimpfworte und Redensarten, die man aus bekannten Gründen nicht wiedergeben kann. Darauf machte der Polizeidiener Ernst und hieb die beiden frechen Gesellen vor sich her. Einer von ihnen.flüchtete in eine Wirtschaft, aus welcher er durch einen jungen Mann, den der Polizeidiener dazu aufforderte, entfernt wurde. Als daraus der freche Bursche sogar nach dem Messer suchte und rief: „Ich steche Sie nieder!" da ergriffen zwei den Polizeidiener begleitende junge Männer Lattenstücke und verabfolgten dem Burschen einige empfindliche Hiebe. Dieser legte sich nun auf den Boden, hielt schreiend den Arm, sprang aber alsbald wieder auf, und schimpfend und fluchend verließen die beiden sauberen Patronen das Dorf. Von einem Armbruch oder sonstigen Verletzungen war nicht das geringste zu bemerken. Jeder Zuschauer, der den wahren Sachverhalt kannte, hatte das Gefühl, daß das Gebühren des nichtsnutzigen Gesellen auf die einzig richtige und wirksamste Art bestraft wurde. nn. Darmstadt, 23. Januar. Die 6. evang. Landes- syuode trat heute um 12 Uhr, nachdem vorher in der Stadtkirche ein Gottesdienst stattgefunden hatte, im Saale der Zweiten Kammer zur konstituierenden Sitzung zusammen. Oberkonsistorialrat Buchner begrüßte in herzlichen Worten die Versammlung und machte die Mitteilung, daß der Zusammentritt der Synode zur Beratung des Voranschlags des Zentralkirchenfonds erfolgt sei. Die von der 5. Synode vorgelegten Gehaltsvorlagen, sowie das Gesetz: „Die Fürsorge für die Witwen und Waisen" seien vom Großherzog genehmigt, aber leider noch nicht verkündigt worden, well erst Mittel zur Durchführung derselben gesucht werden müßten. Durch Erhöhung der Kirchensteuer um i/io und Zuwendung eines Staatszuschusses, der aber nicht 140000 sondern nur 70000 Mk. betrage, werde die Gehaltsregu- lterung zur Durchführung kommen können, wenn auch nicht in dem erwarteten Maße. Sparsamkeit sei aber Bedingung, weil eine weitere Erhöhurg der Kirchensteuer nicht rätlich erscheine. Die Einführung einjähriger Budgets werde auch für die Synode stattfinden. — Die Wahlprüfungen ergaben keine Anstände und wurde» sämtliche Wahlen für gültig erklärt. — Bei der Wahl des Bureaus wurde, wie schon mitgeteilt. Geh. Justizrat Weber-Offenbach zum 1. Präsidenten, zum 2. Präsidenten Professor Dr. Stamm«Gießen gewählt. Zu Sekretären wurden Dekan Puhlmann und Direktor Brandt gewählt. Morgen früh 9 Uhr finden die Wahlen zu den Ausschüssen statt. Schluß der Sitzung li/2 Uhr. nn. Darmstadt, 23. Januar. Bezüglich der bereits gemeldeten Ober - Ramstädter Seidendiebstähle werden die Erhebungen mit ungemindertem Eifer von dem Untersuchungsrichter fortgesetzt, doch handelt es sich hier nicht um die seinerzeit mit großem Raffinement erfolgten Diebstähle von Seide in bedeutendem Werte, sondern die jetzt hinter Schloß und Riegel sitzenden Gauner haben sich an Ladendiebstählen in Darmstadt, Mainz, Worms, Heidel- berg und Mannheim beteiligt, und ihren Raub, bestehend aus Kleiderstoffen, Schuhen und Stiefeln, Spitzen und seidenen Blusen, in Ober-Ramstadt in Sicherheit gebracht, wo die Mink und die Widerscheins, sowie der Fuhrmann Schaller im Eisenbahndamm einen Teil der Sachen vergraben hatten. Gegen Lieferung von Lebensrnitteln u. s. w. gaben sie einer Anzahl Einwohnern von Ober-Ramstadt die gestohlenen Gegenstände an Zahlungsstatt, und haben sich dieselben nunmehr wegen Hehlerei zu verantworten. Dadurch, daß es äußerst schwierig sein wird, den Dieben den Ort ihres Diebstahls nachzuweisen, uud wegen der großen Menge der gestohlenen Sachen wird die Untersuchung bedeutend in die Länge gezogen werden. Einige der durch die großen Seidendiebstähle geschädigten Kaufleute von Gießen, Worms u. s. w. waren bereits zur Ansicht der Waren hierher gekommen, mußten aber leider unverrichteter Sache wieder nach Hause reisen. Offenbach, 23. Januar. Hier soll demnächst eine städtische technische Mittelschule für Maschinenbau errichtet werden, und zwar besteht die Absicht, die Kunstgewerbeschule entsprechend zu erweitern und auSzu- bauen. — Der als Förderer der Turnsache in deutschen Turnerkreisen weit bekannte Fechtmeister Andreas Henkel ist heute nacht gestorben. A Mainz, 23. Januar. Die Konsekration und Inthronisation des Domkapitulars Dr. Brück zum Bischof von Mainz findet, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse eintreten, am 19. März — am JosephStag — statt. Im Anschluß an die Nachricht von der beabsichtigten Niederlegung der nordwestlichen Umwallung der hiesigen Festung wird neuerdings in hiesigen Blättern mitqeteilt daß das Kriegsministerium in Berlin bereit sei, auch die ganze übrige Umwallung fallen zu lassen und der Stadt auf deren Wunsch das freiwerdende Terrain zu verkaufen. Obwohl letztere Nachricht noch sehr der Bestätigung bedarf, werden jetzt schon Stimmen laut, die entschieden davon abraten, daß sich die Stadt auf weitere große Terrainkäufe einlasse. Neben finanziellen Gründen wird die Entwertung des Grundbesitzes in der Altstadt gegen den Ankauf des gesamten Festungsterrains geltend gemacht. — In dem nahen Oberolmer Wald wurde verflossene Nacht der begüterte Weinhändler Schnorrenberger von Essenheim von einem Jagdhüter erschossen. Schnorrenberger wurde mit zwei Genossen bei dem Wildern getroffen und gab einen fehlgegangenen Schuß nach dem Jagdhüter ab, welchen der letztere mit der rötlichen Kugel erwiderte. Wiesbaden, 23. Januar. Der König der Belgier war heute einige Stunden hier, um den Professor Pagenstcher zu konsultieren. Oberems, 24. Januar. Der in Bockenheim in Garnison stehende Husar Martin von hier war am 7. d. M. desertiert. Derselbe hat sich vor einigen Tagen dem Bezirkskommando in Dietenhofen gestellt. Martin war von einem englischen Werber in Mainz angeworben worden, um gegen die Buren zu kämpfen. Auf einer Station im Großherzogtum Luxemburg kam ihnen die Polizei auf den Nacken und der Engländer ließ Martin einfach sitzen. Aller Barmittel entblößt, wandte sich nun M. wieder über die Grenze zurück und stellte sich den Behörden. Er wurde gestern nach Frankfurt transportiert und sieht nun seiner Bestrafung entgegen. Köln, 23. Januar. Gestern wurde ein Offizier des 65. Infanterieregiments erschossen in seiner in Mülheim a. Rh. befindlichen Wohnung aufgefunden. Der Grund des Selbstmordes ist unbekannt. , Aus -em Geschäftsleben. nn. Darmstadt, 23. Januar. Vor der hiesigen Strafkammer wurde heute unter großem Andrang des Publikums über den im November v. I. stattgefundenen Einbruch in das Gebäude der früheren Münze, in dem sich eben das Steuer-Erhebungsamt und das Steuer-Kommissariat befindet, verhandelt. Der That angeklagt ist der 35jährige seither unbescholtene Schlosser und Techniker Ludwig Müller von Darmstadt, der Sohn achtbarer Eltern. Die Sache war im Publikum damals etwas aufgebauscht worden, denn nach der heutigen Verhandlung erscheint sie in einem etwas milderen Lichte. Nach seinem eigenen Geständnis wollte Müller an dem fraglichen Nachmittage einen Wechsel von seinem Vater bei Bankier Neustadt diskontieren, was von diesem aber abgelehnt wurde. Nun erwachte die Wut in ihm und er begab sich in eine Anzahl Wirtschaften, wo er sich einen Rausch antrank. Nachts nach 12 Uhr führte ihn sein Weg an der Münze vorüber und er beschloß dem Steuer-Kommissariat einen Besuch zu machen. Er stieg über die Gartenmauer, kletterte auf eine Gartenhütte und brach dort die Wetterfahne ab. Sodann drang er durch Eindrücken eines Fensters in die Bureauräume des Steuer-Kommissärs und begann dort eine wahre Zerstörung an den daselbst befindlichen Akten und Urkunden. Zunächst nahni er sämtliche Tintenfässer und goß die Tinte in die Grund- Bücher und Steuerlisten und nahm die Behälter der vorhandenen acht Petroleumlampen und schüttete es in die Akten, die er auch teilweise zerriß. Auch den Schreibpulten ließ er eine Portion Wasser zukommen. Nach den Feststellungen des Herrn Steuerrat Kritzler ist der Schaden für den Staat ein ganz bedeutender. Geld, oder Geldesmert wurde von Müller nicht genommen. Als er Lärm hörte, ging er flüchtig, wurde aber von zwei Beamten des Steuer-Kommissariats, die nebenan schli-fen, verfolgt und festgenommen. Reumütig gesteht der Angeklagte seine That zu. Er will sich unter derselben nur einen Studentenstreich gedacht haben. Das Gericht hatte den Angeklagten auf seinen Geisteszustand prüfen lassen und der Kreisarzt Dr. Rebel konnte denselben als normal bezeichnen. Staatsanwalt Müller beantragte wegen Sachbeschädigung eine Gefängniästrase von 7 Monaten. Nach kurzer Beratung des Gerichtshofs erkannte derselbe auf 6 Monate Gefängnis unter Aufrechnung von 3 Monat Untersuchungshaft und Tragung sämtlicher Kosten. Der Verhaftbef.hl wurde aufgehoben und Müller sofort in Freiheit gesetzt. Wetterbericht. Die ganze Nordhälfte des Erdteils ist von einer ausgedehnten Depression bedeckt, welche ein sehr tiefes Zentrum an der mittleren Westküste Skandinaviens aufweist. Vou demselben aus erstreckt sich niederer Druck furchenartig südwärts bis zum Mittelmeergebiete, über dessen östlichen Teile sich ein sekundäres Minimum befindet. Vou Südwesten ragt ein barometrisches Maximum nach dem Kontinent herein und zieht sich von ihm aus ein schmaler Keil den Nordrand der Alpen entlang bis gegen den Bodensee. Ebenso ist über den unteren Donauländern-der Rand eines zweiten .Hochdruckgebietes erkennbar. Das Wetter ist in Süddeutschland trüb und meistenorts regnerisch, aber für die Jahreszeit sehr mild. Voraussichtliche Witterung: Fortdauernd unbeständiges Wetter mit zeitweisen Niederschlägen. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom 83. Januar. Wechsel auf New-York zu 4,21-22. Prämien auf Kredit per ult. Januar 0.80%, do. per ult. Februar 2.—%, Diskonto Kommandit per ult. Jan. 0.75%, do. per. ult. Februar 1.96%, Lombarden per ult. Jan. 0.45/v, do. per ult. Febr. 0,80%. Notierungen: Kreditaktien 234 00-00, Diskonto-Komman- dit 103.70-194, Staatsbahn 136.80, Gotthard 141.60, Lombarden 27.80-00-00, Ungar. Goldrente 99.40. Italiener 94.10, 3proz. Mexikaner 2 6.40-00, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19%, Privat-Diskont 4*/i«°/o Ö. 1% bis 2% Uhr: Kredit 234.00, Diskonto 194 00-193.80. Staatsbahn 136.80, Lombarden 27 80. Schisssnachrichten. Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agent-rr -Lerl L00S und I. M. Schulhof. Bremen, 22. Januar. sPer transatlantischen Telegraph. Der Postdampfer Gera, Kapitän O. Volger, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist vorgestern 4 Uhr nachmittags wohlbehalten in New-York angekommen. Für die Duren sind bei der ttnUt3eldmdtn LrtSpruppe weiter eingegangeur Von der „Burenkolonie Gießen" n Gesellscb aftstb ee Englische Mischung Russische Mischung Kaiserthee Hervorragend fein im Vs Pfd. 2.- 2.50 3.— 4.— Vorzüglich im Geschmack. Hochfeine Mischungen. per Pfd. Haushaltungsthee Mk. 1.75, H. F. 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