IMcMmi, Expedition und Dru^rrei: Sch«kArohe Nr. 7. GratisbeUagev: Gießener FamitiendtÄter, Der hestlfche KauÄoick, Klätter für Helfische Volkskunde. 144 Zweites Blatt Samstag den 23. Ium 1900 Kichener Anzeiger Henerat-NHeiger 2lints- unfc Anzeigeblatt für den Tireis Gieren. Nerugspreis »ierteljäkrl. Mk. 2,W monatlich 75 Pfg. mit Bringeriohar durch die AbholeftrLe» virneljübrl. Mk. 1,91 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljSH^ mit Bestellgeld. LLe Anzeige«.Deroirttlungrftellen d«S In« und AuSUmdeß ach men Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auSwLNS 20 Pfg. .tfcujttiDM. P' ofittit Mnftd. i * ÄJ* sMS nen fitn Station in 83 bfireb,licb^ Bekamtmachaag Nachdem die Maul und Klauenseuche in den Gehöften inb bei der Schafherde zu Dorf-Gill erloschen ist, ubien wir hiermit die Aufhebung der Gemarkungssperre anb der sonstigen Sperrmaßregeln an. Gießen, den 20. Juni 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Bechtold. Gießen, den 21. Juni 1900. Betr.: Ausführung des JnvalidenversicherungSgesetzeS; hier: BersicherungSpflicht. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen rtt die Großh. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises. Rach § 1 deS JnvalidenversicherungSgesetzeS vom 13. Juli 1899 unterliegen auch Judustrielehrerinueu der BersicherungSpflicht. Ausgeschloffen ist die Verfiche- mnNSPflicht nach § 5 des Gesetzes solange die Lehrerinnen lediglich zu ihrer Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf beschäftigt werden, oder wenn ihnen eine Anwartschaft auf Pension im Betrage von 116 Mk. und darüber gewährleistet ist, oder falls die Voraussetzungen deS Bundesrats- beschluffeS, betreffend Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der BersicherungSpflicht gemäß § 4 Abs. 1 des JnvalidenversicherungSgesetzeS, in der Faffung vom 27. Dezember 1899, etwa vorliegen sollten. ES hat sich nun ergeben, daß die Jndustrielehrerinnen nicht in allen Gemeinden zur Invalidenversicherung zu- gezogen find. Sie wollen daher für die Versicherung der in Dren Gemeinden thätigen Jndustrielehrerinnen, soweit LkN'stcherungSpflicht vorliegt, und insoweit dieselben noch nicht» versichert sind, alSbald Sorge tragen. In allen «ltneifelsfällen wollen Sie uns Bericht erstatten und unsere bitsjcheidung anrufen. Nach § 34 Abs. 2 des Jnvaliden- verfiicherungsgesetzes sind für Lehrerinnen, soweit der Gehalt Ium hundertsten Geburtstage der Gharkotte Dirch-Ufeiffer. (23. Juni 1900.) Eine Grabrede von Paul Witt ko. (Nachdruck verboten.) Hundert Jahre sind heute verflossen, seit dem Tage, da tan Dvmänenrat Pfeiffer in Stuttgart ein Töchterchen gehören wurde. Schon in seinem 13. Lebensjahre wußte das Muttere Kind seinen Vater zu veranlassen, daß er es den 'kietttern anvertraute, die damals noch einem unbestimmten lLeriicht zufolge die Welt bedeutet haben sollen. Der kecke 'kleine Backfisch fand, Unterkunft am Königlichen Refidenz- Ibka tcr in München und entwickelte sich im Laufe der Jahre m einer hervorragenden tragischen Liebhaberin. Im Alter iU 23 Jahren heiratete Charlotte Pfeiffer den dänischen »^riststeller Dr. Christian Birch, und 183?'wurde: sie, »ie ernst die Neuberin in Leipzig und heute Nuscha Butze m Berlin und das Fräulein von Schönerer m Wien, The- «erdirektorin, und zwar in Zürich. 1844 erhielt sie am Ärmlichen Schauspielhause in Berlin das dankbare Rollen- W, das heute Anna Schramm inne hat. Im Sommer □•(S von einem Badeaufenthalt in Nauheim nach Ber- in cm das Krankenlager ihres Gatten gerufen siel sie r den Folgen der unterbrochenen Kur in ein Gicht- und Ämgenleiden zurück und starb am 2a. August. Auf dem Amsalemer Kirchhof in Berlin wurde sie in die Erde ^Das Ist der äußere Lebensgang der braven Birch- girffferin Ihr Name erinnert uns heute an die gute M Posttutschenzeit. An ihr Wirken als Bühnen^nstlerm dlik t heute niemand mehr, in ihrer Thatigkeit als drama- EL Schriftstellerin wird sie uns immer wieder noch von a&Hatm Theaterdirektoren, die ihr Publikum kennen, Sraefübrt Daß an ihren wurmsttchigen Stucken, ihren Rübrseliakeiten auch nur em einziger Sticher Theate^direktor^ heute seine Privatliebhaberei hat, Ä u ndenN>ar. Das wäre selbst einem leibhaftigen Striese mZutrauen Aber sogar ein Großstadtpublikum folgt Ehe noch einer Aufführung der ländlich-sittlichen „Grille" S mÄC^UUnaSne, « und «ernt mU der den Thorheiten des gutherzigen Trottels Didier und fühlt tiefes Mitleid für die vergrämte Mutter Fadet. Seit mehr denn vierzig Jahren, seit Friederike Großmann, der Naivesten der Naiven, machen die bedeutendsten Künstlerinnen des Naiven auf unseren Bühnen namentlich gern bei Gastspielen ihre Aufwartung immer wieder mit diesem^ von der Birch auf die gröbsten Kulissenefsekte berechneten Stück, in dem künstlerisch kaum mehr eine Spur zu entdecken ist von der reizenden Dorsnovelle „La petite Fadette", die eine wahrhafte Dichterin, George Sand, ersonnen hat. Wie viele Darstellerinnen des Naiven, die einst vielleicht, wie die Charlotte Pfeiffer, als halbe Kinder mit kaum erschlossenen Mädchenherzen und einem mehr oder weniger echten Schauspielernaturell ihre Bühnenlaufbahn begannen, sich auf städtischen und ländlichen Bühnen auch schon zu Tode gezirpt haben, „die Grille" der Birch stirbt nicht, sie hat die Grille, ihr ahasverisches Dasein auf den Brettern fortzuführen, zum Leidwesen aller Theaterrezensenten von Memel bis Temesvar, denen die Bitterkeit des Anhörens der Birchschen Sentimentalitäten durch das Bewußtsein treuer Pflichterfüllung kaum versüßt wird. Durch Bühnenkniffe und dick aufgetragene Philistermoral gewinnen die Birchschen Stücke das Publikum. Die volle lebendige dramatische Kraft, die nachhaltig auf die Seele des Zuschauers wirkt, hat man bisher noch keiner Frau nachrühmen können, auch der Ebner-Eschenbach nicht. Diese vortreffliche Frau ist gleichwohl auch eine vortrefs- lick)e Künstlerin. Die Birch dagegen hat mit Kunst so viel wie nichts zu schaffen. Da sie mit Vorliebe fremde Eier nahm, um sie in ihrem eigenen Neste auszubrüten, so fehlt ihren Bühnengeschöpsen jeder echte Tropfen individuellen Blutes. Und da die Reihe ihrer Gläubiger sehr groß war, so gelangte sie zu einer Mannigfaltigkeit des Tones ohne jedes eigene Gepräge. Ihre Sprache ist stets unwahr und dabei nüjdjtern, ihr theatralischer Realismus hat mit dem poetischen Realismus, durch den auch z. B. die a. a. O. ganz, "und gar vergessene, etwa zu derselben Zeit wie die Bivchpfeifferaden entstandene meisterhafte Lokalposse „Datterich" von dem verbummelten Genie Niebergall aus Darmstadt sich auszeichnet, nichts gemeinsam, wenn beide Arten Realismus auch, tausendmal mit einander verwechselt werden. Die Birch geht stets nur auf ganz äußerliche Anreizungen der Phantasie, auf platteste, flachste Rührung > aus. Aber was an ihren dramatischen Arbeiten respektabel I ist und bleibt und um das sie von manchem wahren Poeten ernsthaft und schmerzlich beneidet wird, das ist ihre außerordentlich, geschickte Bühnenmache. Einzelne ihrer Stücke enthalten Rollen, die zu klassischen Etüoen aller Theaterschulen geworden sind. Charlotte Birch verstand es nicht nur, einen Stoss, der im zweiten Akt vielleicht schon zu Ende ist, wie in „Rose und Röschen", auf vier bis fünf Akte auszudehnen, ohne einen unlitterarischen Zuschauer merklich zu' ermüden. Sie verstand es vor allem, dankbare schauspielerische Aufgaben zu stellen, Aufgaben, die heute nock) von Fachleuten als sehr geeignete Prüfsteine für die Bühnenveranlagung von Anfängern geschätzt sind, und die erst« Bühnenkünstler in die Lage versetzen, das ganze Register ihrer Empfindungen spielen zu lassen. Was dichterisch übelste Unkunst ist, kann darstellerisch zur höchsten Kunst anregen. So kann z. B. ein Darsteller des Lord Rochester in der „W a i f e von Lowoo d", einem Stück, das, nach dem längst veralteten Roman der Currer Bell bearbeitet, früher alle Zuschauer zu Thränen rührte, uns Heutigen aber höchstens ein träumerisches Lächeln entlockt, bald in den zartesten, weichsten, wärmsten Farben malen, bald kann, er das Wilde, Finstere, Unheimliche betonen, ja zum Raubtier ausarten. Die Darstellerin der „Grille" hat sich im> Handumdrehen aus einem Kobold in ein Engelchen zu verwandeln. Ein noch gefügigeres Instrument, das alle Töne weiblichen Empfindens von sich zu geben vermag, ist die mit größtem bühnentechnischem Raffinement angelegte Figur des Lorle aus dem unverwüstlichen Schauspiel „Dorfund Stadt". Was läßt sich da nicht allerliebst schwäbeln und schnäbeln, juchzen und schluchzen und fingen sogar aus einem noch vorn wehesten Schmerz zerschnittenen Herzen. Noch jüngst passierte es mir, daß ick so etwas wie Lindenblütenduft an warmem Sommerabeno empfand, als dieses Lorle in Gestalt einer Darstelleriir von Rus und Schönheit, scheinbar gebadet in dem frischen Tau des Schwarzwaldes, mit zierlichem Bachstelzenschrittl „all in seiner Munterkeit" daherkam und so entzückens plauderte, daß ich beinahe aus Versehen der alten Birch von Herzen gut geworden wäre. Aber da fiel es mir noch rechtzeitig ein, daß die gute Birch an dieser Wirkung keinen Teil hattk, sondern außer der reizenden Bühnenkünstlerin nur noch Ludwig Auerbach. Der Birch Haupttrick war nichts anderes, als die bühnenwirksame Schärfung der Kontraste. Alle Nähte der fremden Original* dichtung zertrennte sie und den Rohstoff schnitt sie, ohu^ mit Mitgliedern der russischen Kaiserfamilie in Berührung zu kommen. Graf Michael Murawjew galt als ein Diplomat von reichem Talente, scharfer Auffassung und umfangreicher Bildung. Er besaß dabei große diplomatische Gewandtheit, aber, wenn notwendig, auch große Energie. In Politischer Beziehung huldigte er allrussischen Anschauungen. Der Graf war mit einer Fürstin Gagarin vermählt. Seit mehreren Jahren war er Witwer. Von Taku bis Peking. In der beifolgenden Karte können unsere Leser das Aufstandsgebiet in Nordchina, namentlich aber den Weg von Taku nach Peking genau verfolgen. Die größte Stadt an der Bahnlinie, Tien-tsin, die über eine Million Einwohner zählt, liegt etwa 50 Kilometer landeinwärts. Die Entfernung von hier bis nach dem nordwestlich gelegenen Peking beträgt rund 125 Kilometer. Die Truppen, welche von Tien-tsin nach Peking unterwegs waren, wurden bei Lang fang durch Zerstörung der Eisenbahnen und andere Hindernisse aufgehalten, befinden sich jetzt aber bereits seit dem 17. d. M. in Peking. (Unsere ständigen und gelegentlichen Herren Mitarbeiter werden gebeten, Bei Einsendungen stets nur eine Sette ihres Manuskript» w beschreiben und die Rückseite frei ,u lassen im Interesse der schnelleren Druckherfiellung.) vießen, 22. Juni 1900. ** Der Periode der liingsteu Tage haben wir uns jetzt zu erfreuen; die Sonne hat ihren höchsten Stand am Himmel erreicht und zuerst langsam, dann immer schneller beschreibt sie zwischen Aufgang und Untergang kleinere Bahnen, bis sie uns zur Zeit des Winterfolstitiums nur 7% Stunden ihr Licht spendet. Aber wer kümmert sich jetzt schon um den Winter! Vorläufig genießen wir die herrlichen langen Tage des Sommers, der ja kalendermäßig am 21. Juni seinen Anfang nahm, in der That aber seine Herrschaft bereits Wochen lang vorher begann. Er brachte uns Tage der Rosen. Kein Volk hat die Rose so geliebt, so Luxus mit ihr getrieben, wie die Römer. Rosengärten umzogen ihre Häuser, Rosenkränze schmückten die Stirn, Roseublätter zum Kranze gereiht, schlangen sich um Arm und Nacken, üppige Rosenguirlanden umrankten die Säulen, zierten die Wände der Festsäle. Tische und Stühle, selbst Teller und Becher wurden mit Rosen geschmückt. Die Mode unserer Tage, die Tafel mit Blumen zu schmücken, ist trotz aller Pracht dürftig zu nennen, verglichen mit der Ueppigkeit jener Zeit. In den Myrtenkranz der Bräute flocht sich die Rose; Helm und Schild des heimkehrenden Triumphators, sowie des einfachen Söldlings zierten duftende Rosen. Kein Opfer- fest, keine Freudenstunde konnte ohne diese Blume gefeiert werden. Nicht nur die Kissen des Schwelgers waren mit Rosenblättern gefüllt, sondern auch die, daraus die Toten zum ewigen Schlaf gebettet waren. Allgemeine Sitte war es, bei festlichen Anlässen über Rosen zu schreiten. Dieser Rosenkultus mindert sich in den ernsten Sitten des Christentums das üppige Schwelgen in Dust und Schönheit galt al- heidnisch. Im alten und neuen Testament wird der Centisolie^ der eigentlichen Rose, überhaupt nicht Erwähnung gethan; erst mit zunehmender Kultur und wieder gehobener Freiheit kehrten die germanischen und romanischen Völker zur Rosenliebe zurück, und ihre Sagen schmückten sich mit ihr. So preist das Nibelungenlied Krimhildens Rosengarten, den sie anstatt der Mauer mit goldenen Fäden umzog. Wer kennt nicht die Legende von der heiligen Elisabeth, die herabstieg aus ihrem Schlöffe mit Brot und Wein, die Armen zu. speisen, und die bei chrem barmherzigen Gange von dem harten, bösen Gemahl überrascht wurde. Er riß das Tuch vom Korbe, darin er die Liebesgaben wähnte — und Rosen lagen überreich vor seinem erstaunten Blicke. Die Macht der Rose auf das Dichterherz ist unsagbar. In allen Zeiten uud Landen, in allen Sprachen uub Dichtungsarten wird der Hymnus ihrer Schönheit und ihres Reizes an gestimmt. Die einen preisen die Herrlichkeit ihrer Blüte und des tausendfachen Farbenzaubers, der aus dem Kelche dem bewundernden Auge entgegenglüht, die anderen den Duft, der den Sinnen schmeichelt und sie berückt zu wundersamen Träumen. Rosenzeit und Liebeszeit, sie scheinen dem- Der Verteidiger, Rechtsanwalt E n g i s ch, weist darauf hin, daß die Geschworenen als Richter sich keinesfalls bestimmen lassen dürfen durch Sympathien oder Antipathien; und wenn selbst die Angeklagten moralisch noch schlechter wären, als im vorliegenden Falle, so komme dies bei der Frage, ob dieselben gegen das Strafgesetz gefehlt haben, nicht in Betracht. Der Verteidiger kommt ebenfalls zu dem Schluß, die Angeklagten seien nicht schuldig. Nach längerer Beratung verkündete der Obmann der Geschworenen, Kommerzienrat Hey lig en st aedt- Gießen den Wahrspruch, wonach der Angeklagte Dillenburger schuldig der qualifizierten Urkundenfälschung aus § 271, 272 des Str.-G.-B., unter Zubilligung mildernder Umstände, die Angeklagte Gerhard jedoch nur schuldig der intellektuellen Fälschung aus § 271 des Str^G.-B. Der Gerichtshof erkannte darauf gegen Dillenburger auf sechs Monate Gefängnis unter Anrechnung von zwei Monaten der erlittenen Unter suchungshaft. Die Gerhard wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, wovon zwölf Tage der Untersuchungshaft als verbüßt in Abrechnung kommen; außerdem wurde dieselbe aus der Haft vorläufig entlassen. — Beide Angeklagte erkannten die Rechtskraft des Urteils an. die geringste Rücksicht auf des Autors künstlerisches Feingefühl zu nehmen, mit ihrer die findigste Redaktionsscheere noch üebrtreffenden Theaterscheere dreist und grausam für die Bühne zu. Einen Strom echter Empfindung aus dem dichterischen Original in ihre rohen und kecken Bühnen'-« Präparate hinüberzuleiten, überließ sie stets dem Darsteller. Wenn Auerbach angesichts des Stückes „Dorf unb' Stadt", zu dem die Birch seine Novelle „Die Frau Professorin" verunstaltet hat, indem sie den Gegensatz zwischen städtischen und ländlichen Sitten sentimental verkleisterte und seinem Werke einen menschlich und künstlerisch unmöglichen Schluß gab, über den schlechten Geschmack des das Theater besuchenden Publikums seinerzeit klagte, so wird ihm das heute niemand übel nehmen. Aber unsere Theaterleiter, die auf dem dramatischen Felde die Spreu von dem Weizen ganz genau zu scheiden verstehen, unterstützen leider heute noch diesen Geschmack, dem es weder auf Motivierung noch Folgerichtigkeit, weder auf Lebenswahrheit noch auf künstlerische Durchbildung, sondern einzig und allein auf spannende Unterhaltung ankommt. Daß sie damit ihren eigenen Beruf und die das ganze Theater umfassende Kunst herabzrehen^d aß sie dem Volke damit den allerschlechtesten Dienst leisten, indem sie auf die gröbsten, statt auf die femsten Instinkte reagieren und spekulieren, das wissen sie alle selber, aber heute geht ja leider auch beim Theater das „Geschäft" über alles. Das ist jedoch für die Theater - gewaltigen eine schlechte Entschuldigung. Gewiß ist ein Birch-Pfeiffersches Stück eine Labung den Lesern der Mar- utt und den Verehrern der Johanna Ambrosius, den Anhängern des „Kean" und des „Hüttenbesitzers", wie über- yaupt allen denen, die nach einem Theaterabend gern mit dem Bewußtsein lauf die Straße treten, daß Herz und Geist nach wie vor schlapp geblieben sind und daß man auch Nicht im geringsten den Versuch gemacht hat, beide in ihren besten Tiefen irgendwie scharf anzufassen oder auf- zuruttelw Gerade aber wegen dieses verkehrten Begriffes von der drmnatischen Kunst und vom Theater sollten der Men Birch unselige Rührstücke im Staube der Theatesr- bilibotheken ruhen bleiben. Zur Erziehung eines allgck- memen gesunden Kunstverstandes und zur Entwickelung emes subtilen Kunstgefühls soll dafür dem Theaterpubliknm vorgesetzt werden so viel als möglich von der neuen dramatischen Kunst, die sowohl sich selbst als, im rechten Verhältnis dazu, ihre vorurteilslosen aufinerksamen Betrachter und Nachempfinder immer mehr und mehr kräftigt und fördert. Schwurgericht. Gießen, 22. Juni. In der gestrigen Verhandlung gegen Dillenburger und Genossen wegen Urkundqn-i fälschung bildeten den Gerichtshof Landgerichtsrat Holz-- a p f e l, Vorsitzender, Landgerichtsrat Müller und Amtsrichter Schmidt, Beisitzer. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Zimmermann. Die Verteidigung führen die Rechtsanwälte En gisch und Rosenberg. Die Geschworenenbank wird wie folgt ausgelost: 1) Landwirt Philipp Mengel-Groß-Karben, 2) Drechsler Jakob Neidel- Wieseck, 3) Landwirt Conrad Philipps IX.-Fauerbach, 4) Landwirt Heinrich Winter I.-Glauberg, 5) Privatier Jakob Rupp-Dortelweil, 6) Mechanikus Wilhelm Spör- hase-Gießen, 7) Kaufmann Hermann Mettenheimer-Gießen, 8) Landwirt Philipp Winter I.-Büdesheim, 9) Fabrikant Heyligenstaedt-Gießen, 10) Landwirt Philipp Görlach- Eberstadt, 11) Landwirt Eonrad Blei II.-Burkhardsfelden, 12) Landwirt Georg Möbs-Gettenau. Angeklagt sind: 1) der einmal mit 15 Mark Geld vor- Destrafte Trambahnkutscher Friedrich Dillenburger von Bockenheim-Franksurt a. M. und 2) die unbestrafte 1874 zu Steinbach bei Gießen geborene, zuletzt als Laufmädchen tn Gießen beschäftigt gewesene, unverehelichte Anna Gerhard. Beide werden beschuldigt, daß sie am 14. November 1899 zu Steinbach in der Absicht, sich bezw. einem Anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, vorsätzlich bewirkt haben, daß in einer öffentlichen Urkunde, nämlich in der zwischen ihnen und den Balthasar Müller'schen Eheleuten, von Steinbach errichteten Kaufnotul sie fälschlich als verheiratete Eheleüte bezeichnet wurden. Die Anklage selbst förderte ein recht trauriges Frankfurter Sittenbild zutage. Die Angeklagte Gerhard war seit August 1899 Dienstmädchen in Frankfurt a. M. Sie hatte von Anfang an ein Verhältnis mit dem Angeklagten Dillenburger, der damals Trambahnkutscher war. Derselbe ist verheiratet und hatte vier Kinder, von denen jedoch nur zwei am Leben sind. Die Gerhard behauptet, sie habe ihren Geliebten । für ledig gehalten, während dieser erklärt, die G. habe I genau gewußt, daß er eine Frau und zwei Kinder hat. Die Eltern der Gerhard sind nicht mehr am Leben, und diese hatte in.ihrer Heimat in Steinbach, bei Gießen noch Außenstände in baren Forderungen, ferner einen Acker und zwei Wiesenflächen, die ihr bei der Erbteilung zu- gefaNen waren. Dillenburger trennte sich, im Herbst 1899 von Frau und Kinch während die Gerhard eine Forderung einzog, womit das Pärchen nach der Schweiz abdampfte, um, wie Dillenburger angiebt, dort Arbeit zu suchen. Dies sei ihnen nicht geglückt und so kamen sie von dort wieder zurück nach Frankfurt, wo sie eine gemeinsame Wohnung ‘mieteten. Dillenburger arbeitete damals in Griesheim und log seiner rechtmäßigen Ehefrau vor, er müsse öfters Nachtschichten machen, und verschmähte es dabei nicht, ab und zu mit seiner rechtmäßigen Frau unter einem Dache zu logieren. Als die beiden Angeklagten sich! in Steinbach I die Wittel zu ihrem Frankfurter Aufenthalt erhoben, hatte die Gerhard ihren Geliebten als ihren Hochzeiter aus- gegeben, man war sogar zum Pfarrer gegangen, um sich zum Zwecke der Trauung von diesem für die angebliche Braut einen Taufschein geben zu lassen. Die Freude in I Frankfurt dauerte nicht sehr lange, weil das Geld bald fehlte, und beide Angeklagte macksten sich wieder auf den Weg nach. Steinbach, um den Acker dort zu verkaufen. Die Angeklagte Gerhard ging zum Balthasar Müller, von I dem sie wußte, daß er Liebhaber für ihren Acker sei. Man wurde bald auf 250 Mark als Preis dafür einig, wobei die Gerhard mitteilte, daß ihr Mann ebenfalls in Steinbach anwesend sei. Müller verlangte, daß dieser die zu machende Kaufnotul mit unterschreiben müsse. Am Abend sanden sich, die Balthaser Müller'schen Eheleute, die Angeklagten' Dillenburger und Gerhard beim Bürgermeister von Steinbach ein, gim den Ackerverkauf ortsgerichtlich zu machen. Da der Bürgermeister jedoch! nicht anwesend war, so wurde der Kauf erst am andern Tage in Garbenteich! perfekt. Die Notul wurde zuerst vom Angeklagten Dillenburger und dann von der G. als Anna Dillenburger unterschrieben. Dillenburger will überhaupt nicht wissen, was in dem Schriftstück.geschrieben war, das er unher schrieben hat. Die Gerhard erklärt, Dillenburger habe ihr geraten, so wie geschehen zu unterschreiben, vorgelesen sei ihr das Schriftstück nicht. Mit dem! Erlös des Ackers reiften beide Angeklagte nach der Schweiz. Im Januar war der größte Teil des Ackererlöses aufgebraucht, und die Angeklagte^ kamen nach Frankfurt zurück. Dillenburger lebte bis März mit seiner Frau in Bockenheim zusamimen, ging dann aber, diesmal allein, nach. Basel, wo er am 26. März in Haft genommen wurde . Die Beweisaufnahme bot nur wenig interessante Momente. Balthasar Müller von Steinbach bekundet, daß ihn die Gerhard in den Glauben versetzt habe, Dillenburger sei ihr Mann. Der Ortsgerichts-Vorsteher und Bürgermeister Krämer von Steinbach, sagt, die Gerhard sei zweimal gefragt worden, ob Dillenburger der Ehemann sei, und sie habe dies auch, bejaht. Die Ehefrau des Angeklagten Dillenburger erklärt, sie habe s. Zt. erfahren, daß ihr Mann sich, mit einer anderen eingelassen, doch, habe sie die Gerhard nicht gekannt und habe dies nicht hindern können. Wenn der Ehemann s. Zt. Nächte lang nicht zu Haus kam, so hatte er dafür ganz plausible Gründe. Sie wußte, daß ihr Mann nach, der Schweiz durchgegangen, denn von hier aus hat er und die Gerhard ihr hämische Briefe geschrieben. Wenn sie ihren Mann im Januar, als er von Basel zurückkehrte, wieder aufnahm, so glaubte sie, er würde nun genug haben und ordentlich werden; sie habe sich mit ihm wieder vertragen schon der Kinder wegen. Dillenburger habe von der Schweiz einmal 20 Mark an sie gesandt, damit sie den Kindern zu Weihnachten eine Freude machen sollte. Die den Geschworenen vorzulegenden Schuldfragen sind für jeden der Angeklagten besonders gestellt. Die Hauptfrage ist nach § 271 des Skr.-G.-B., intellektuelle Fälschung, die Nebenfrage nach § 272 des Str.-G.-B. formuliert, ob die That begangen, um sich oder einem Andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die dritte Frage ist auf mildernde Umstände gerichtet. Staatsanwalt Zimmermann erörtert das Wesen der Urkunde und besonders die hier in Frage kommendem rechtlichen 'Gesichtspunkte der That. Bor den Geschworenen, habe die Verhandlung ein trauriges Sittengemälde, eirt Bild tiefster Verkommenheit entrollt. Der Angeklagte Dillenburger habe sich nicht gescheut, am gleichen Orte und zu gleicher Zeit sich zwei Frauen zu halten Beide Angck- klagte verdienen nicht die geringste Sympathie. Denn auch die Gerhard ist moralisch schlecht. Dem Dillenburger kant es bei dem ganzen Verhältnis mit der Gerhard darauf an, deren.Geld zu erlangen, um sich gute Tage zu machen. Der Staatsanwalt plädiert, die Angeklagten im Sinne der ersten beiden Schuldfragen schuldig zu sprechen, ihnen aber auch mildernde Umstände zuzubilligen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Rosenberg, weist darauf hin, daß die abgeschlossene Kaufnotul überhaupt keine öffentliche Urkunde sei, weil diese in Garbenleich abgeschlossen sei, wo der Ortsgerichtsvorsteher Krämer von Steinbach nicht der zuständige Beamte sei. Nach dem hessischen Recht höre die Zuständigkeit des Ortsgerichts mit der Gemarkungsgrenze auf. Sei dies ober wahr, so ist die Notul im vorliegenden Falle nur eine Privaturkunde, und damit allein schon falle die Anklage und die Angeklagten müßten beide freigesprochen werden. Die Angeklflgten aber hätten nach der Darstellung des Verteidigers nicht vorsätzlich die Fälschung bewirkt, und ebenso sei das, was falsch beurkundet wurde, irgendwie von Rechtserheblichkeit. Die Angeklagte Gerhard hätte als solche auch den Acker allein verkaufen können, selbst wenn sie verheiratet gewesen, hätte es nach Lage der Sache der Zustimmung ihres Ehemannes nicht bedurft, um den Kauf giltig zu machen. Aus diesen Gründen bitte er um Freisprechung. 5W Tav. Tsc. .htkxai* tou V V/SO-VSIL tau ■Ml. £utai 'ilSQJlf fang-hun /fsiau-tsit Tante HäLnko yping-ho tuginbli*’'* 1, La"b„ unb £it ™ i S’b««®" ft* $trfi e-r> »»*bJ tut btt 8orfta”y rinnt M „Oberreglerim jjreisamtmann Friedrich von mit Wirkung dem Kreisamt .um Kreisrat l. I-, b-r h MisterMw folijtiamtS D Itkann A dem fertigten Geriä Firma „M. S zu Gehen gdö Gießen, cm Grcßh Kohlei DU Liefrrvi Provinzial 1900,'01 nf unb zwar: ca. 600 C , 800 C ko D soll im We( gebot» unter dem Minister 1893 enthal den von bei gestellten bei amoallschaft zi vergeben werf Versiegelte btt zum 6röf Mlvch h vorwü ans der Ra. aimaltM . nlederMeM. Der Züschs wbefolten. Gießen, den Der Grohherz beim der Prc Dr. w »WKW. 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J Falle, so lom® ^Skafgesetz, Wt kommt ebr 101 nicht schuld,- ?te ötr ObmamiK 'genstaedtch, geklagte TtHenb lUrkundensS! d" unter ZuW.- ;te Gerhard jebat ■ en Fälschung tshof erkannte tw onate Gefä°-- n der erlittener.?. , zu z w ei Dmen zwölf Tagkia Um Mng tomm: chr vorläufig entlaß - htskraft des Urteile r Wh K Ä7 Sunil. füiiabtitet omitr U (frei Sfatuflriph 3nierefft btt ftfnclm. t ^ehtt m uni p Stand am pik. nmtr schneller beschck g tlram Lohnen, V umS m V|j btindr itri sich jejt !ch°n n irr dir hmlicha lug» ermäßig n 21. ; aber söu^M Er brachte tose so geliebt. fick Rosengärten vfn. i die Stirn, WM Am und Nacken, r«, zierten die lbst Teller nnd t Mode uns«« £ , ifl ttoj ifcW trUWgtrtl*? * w tin^alorf,I* ,t Wofen. «® C h°. biele »** Schmlga-^ S#»; ««s gischen Lolln s» fij nut chl- - ■ v bk W" ■ «*•?«!* in Die V iten flicke- D ff «*fiÄ jrss&r ^endlichen Herzen eins zu sein; denn wo gäbe eS ein Symbol, das eine so köstlich-traute Sprache spricht, wie die Mse? Und weiter, wie die Rose das Sinnbild der Lust »»d Liebe war, so erhob man sie auch später, doch in anderer Weise: sie galt als Preis für Tugend und Künste. Roseufeste, die mau noch heute in manchen Ländern feiert, waren bereits im 6. Jahrhundert durch den heiligen MedarduS w Frankreich eingeführt worden. Bei den Rosenfesten pflegte das tugendhafteste Mädchen mit Rosen geschmückt und mit einer HochzeitSgabe beglückt zu werden. *• Persoualnachrichte«. Dem prakt. Arzt Dr. med. Earl Kolb zu Darmstadt wurde das Ritterkreuz 1. Klasse Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen, der Vorstand des Polizeiamts Darmstadt, Regierungsrat «ugust Weber wurde zum vortragenden Rat im Ministerium des Innern unter Verleihung des Amtstitels als „OberregierungSrat" mit Wirkung vom 1. Juli l. IS., der Kreisamtmann bei dem KreiSamt Darmstadt, Regierungsrat Friedrich von Hahn zum Kreisrat des Kreises Oppenheim nut Wirkung vom 1. Juli l. IS., der KreiSamtmann bei dem Kreisamt Mainz, Regierungsrat Friedrich Loch mann zum Kreisrat des Kreises Dieburg mit Wirkung vom 1. Juli k- Is-, der Hilfsarbeiter bei dem Ministerium des Innern, Ministerialsekretär Dr. Hermann Kratz zum Vorstand des P»lizeiamtS Darmstadt unter Verleihung des Charakters als Polizeirat mit Wirkung vom 1. Juli l. IS. ab ernannt; der Steuerkommiffär des Steuerkommissariats Groß Gerau, Dr. Gustav Metzler wurde in gleicher Diensteigenschaft in das Steuerkommissariat Gießen versetzt; ernannt wurde am 15. d. MtS. der Militäranwärter Johannes Müller aus Leeheim zum Steueraufseher mit Wirkung vom I.Juli d. IS. an. Kermychka. * Sn« Kvnitzer Mord. Uns geht eine von einigen Mitgliedern der jüdischen Verbindung Rheno- Silesia in Sonn veranlaßte Kundgebung der an der Fnedrich-WilhelmS Universität immatrikulierten Mischen Studenten zu: Die jüdische Studentenschaft )u Bonn erklärt angesichts der schwach« vollen Erergnifie zu Könitz : Wir halten es für tief unter unserer Würde, mrs den nichtswürdigen Vorwurf des Ritualmordes auch nur mit einem einzigen Worte einzugehen. Wir haben uns aber vereint, damit die §anze zivilisierte Menschheit den Entrüstungsschrei der jüdischen lugend Deutschlands vernehme, die es mit ansehen muß, wie man chre Glaubensgenoffen zu Könitz in ruchloser, an die schrecklichsten Zeiten mittelalterlicher Rohheit erinnernder Weise mißhandelt, chr Leben gefährdet, ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet, sie seelisch an den Rand der Verzweiflung drängt. Schon der Gedanke an die bloße Möglichkeit solcher Schandthaten kränkt unser Ehrgefühl aufs bitterste; wir verwahren uns auf« schärfste dagegen, daß man uns unsere« Glaubens und unserer Abstammung wegen die Anhänglichkeit an die deutsche Hermat gewaltsam zu rauben sucht. Unsere Glaubensgenoffen rufen wir auf, daran zu denken, daß, wenn auch die Slaatsregierung pflichtgemäßer Weife für Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung Sorge trägt, sie der Notwendigkeit nicht enthoben sind, selbst in den schweren Kampf etnzutretm, für ihre heiligsten Menschenrechte. „Wenn ich mir selber nicht helfe, wer denn? Und wenn nicht heute, wann bann?!* Der Konttzer Gemeinde die Versicherung innigsten Mitgefühls, mögen ihre Mitglieder mit trotzigem Mut das bittere Geschick tragen, als Nachkommen eines der ältesten Kulturvölker der Welt den Verheerungen der Unkultur au-gesetzt fein. * Innsbruck, 24. Juni. Am Samstag fand bie Promotion eins Dalm atiner s statt, zu der die slavischen Studenten demonstrativ in ihren slavischen Farben erscheinen wollten. Die deutsch-nationalen Studenten beabsichtigten dies zu verhindern, weshalb der akademische Senat, um Zusammenstöße hintanzuhalten, ein allgemeines Farbenverbot für Promotionen erließ. Bei Promotionen darf in der Aula bis ans weiteres kein Student in Farben oder mit studentischen Abzeichen erscheinen. Heute nun sollten drei Promotionen deutscherStudenten stattsinden. Es erschienen zahlreiche Couleurstudenten (einer der zu Promovierenden war Mitglied der Suevia) in Farben in der Aula. Der Rektor wies auf das Verbot hin und forderte die Farbcntragenden aus, den Saal zu verlassen, widrigenfalls die Promotionen unterbleiben würden. Da die Studenten nicht hinausgingen, fanden auch, die Promotionen nicht statt. Grkiiiiiitiiiiiilniiiiu’ii Bekanntmachung ;)n dem Handelsregister unterfertigten Gerichts wurde heute die Firma „M. Homberger & Löwe" -u G eben gelöscht. 4363 Gießen, am 20. Juni 1900. Großh. Amtsgericht. Kostlenlieferung. Die Lieferung der für das Großh. Provinzial • Arrcsthaus dahier pro 1990/01 erforderlichen Steinkohlen uni zwar: na. 600 Cmlner reite Stückkohlen, w 800 Gentner gewaschene Nuß. kohlen, 30 bi» 60 mm Durchmesser, M im Wege des öffentlichen Angebot» unter den in Anlage A zu dm Ministerialerlaß vom 16. Juni 18$ 3 enthaltenen allgemeinen und den von dem Unterzeichneten aus- grillten besonderen Bedingungen, »elthe aus der Kanzlet Großh. Staats- «m'altschast zur Einsicht offen liegen, vergeben werden. Nerfiegelte Angebote find kostenftei Hl zum Eröffnunqtzlermine. Mtmch bfH 27. Joni 1900, vormittags io Uhr, auf der Kanzlei Großh. StaatS- am'altschaft dahier, Justizgebüude, nied»erzulegen. Der Zuschlag bleibt 10 Tage m behalten. Gießen, den 9. Juni 1900. Der Großherzogl. Oberstaatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberheffen. Dr. Güngerich. 4100 Lohholz-Berkauf il w K-nl-l. Vberförsterri Krofdorf Mittwoch de« 27. Juni d.J., vormittag- SV, Uhr, thbier Weisbrod'schen Wittschaft zu Salzböden. S chutzb. SalzöSben, Distr. Hasen- Men 81 VI: Eiche — 1 nn »CLi'chtnutzholz und 1228 rm Loh- mssr. 4329 Der König!. Forstmeister. ii'iiiptchliiiiiicii Mr Täglich frische -WM «Crdbeerbowle. Schotts Weinstube, Erddeerbowle Mi lieft friscb, im Glas und in Flaschen, rot auS Moselwein bereitet, empfiehlt Carl Schwaab, Host. Gartensand 6dl ti Material, stets zu haben. Anfuhr prompt und billig. 3059 C.. Kübsamen, LahnstraSe 11« Das Neueste «„b Kteganteste in Hnm-Cramttkli empfiehlt bÄigst 3765 Skliersweg 10 Wilh. 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