er 6PeI« ““ N ble J ft yjtah, 2 «“ w W^a, ;NNt 7. Sr '• * SM»' in btt (J^- leitete? Mädck--- wshall, fuit g;ü - W1 waiW|fr;.7 nne NMWw uni fyiftn, w & fr Stift Htutotetg, Vl’Mtw ww. tmrede, nod) reinig flttio: e/m ic. biHia ju verkam ber ßjptb. ö. Ä 011 ««Meritt, viele;■ u> SonfehionSöeif-': ; °der später Sfe unter A. B. «bsen erbeten. gut erhaltenes Ec- der b. U. itn M tu verkauf _______Mhtvllrch V Iaogtt rofibrauntn NM •■' geben SubmigSr^t 2t. Mtt Mann kann Käst u v Mnrnlls» Lntn! Zor Anfertigung von ruckarbeito aller Art empfiehlt «ich die rjiA* mi Rr. 68 Zweites Blatt Donnerstag den 22. März 1900 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Amts- und 2lnzeigeblntt für den Kreis Giefzen Htk Lnzeigen-vermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZetlenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. fr(4*t Uefi4 Bit LuS-ahme de- ■RWWWi^p. Du Sießene r M«»iN«»ßtLtter eirben beet Anzeiger he ®e*M mtt .Hetz. ■. gältet > ve WetHtunbc- .SchN 4wtf kifleitft flen.le, »h Anzeigen zu der nachmittags für de» SN rtßheinenden Nummer bis Hrm. 10 Uhr, AdOestesungen spätestens adendS »orher. -ti Nezng-preis Vierteljahrs. Mk. HM monatlich 75 Psg. mit Brmgerlohnz durch die AbholesteM» vierteljährl. Mk. IM monatlich 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljLhrt. mit Bestellgeld. tiraee*e^*B========™= Expedition und Druckerei: Ach«tAr«-e Ar. 7. Gratisbeilage«: Gießener Famiüenblätter, Der hessische Aandwirt, Klätter für hessische Nockskandr. 8treffe für Depeschen: Anzeiger Kietz«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Teil. Gießen, 20. März 1900. Mir.: Das Behüten der Wiesen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen ott die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß das Behüten der Wiesen nach der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen vom 1. April an untersagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen strengstens anweisen, etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gebot Anzeige zu erheben. v. Bechtold. Gießen, 17. März 1900. Betr.: Abänderung des Musters 0 zur MarschgebührniS- vorschriften vom 22. Februar 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Herren Gemeinde-Einnehmer deS Kreises. Das Formular für die Nachweisungen der von den Gemeindekassen an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschbedürfniffe ist durch Einfügung von zwei neuen Spalten (5 und 6) abgeändert worden. Indem wir nachstehend einen Abdruck der Nachweisung in nunmehriger Fassung folgen lassen, geben wir Ihnen Kenntnis davon, daß die noch vorhandenen gedruckten Formulare aufgebraucht werden können. v. Bechtold. Muster O. Kreises an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschgebührnisse. Kompagnie-StationSort (Hauptmeldeamt bezw. Meldeamt) ist der von der ....... Kni dwehrbezirk Nachweisung Steuerkasse (Gemeinde) A. Aus Grund der Marschgelder-Tabellen. 1 2 D c Äi Namen 3. r E i n Dienstgrad 4. berufen Wohnung 6- e n JahreSklasse und Nr. der Stammrolle oder Nr. der Vorstellungsliste 6. Bezirkskommando, das d. Gestellungsbefehl ober Urlaubspaß ausgestellt hat 7. Ge- stel- lungS- tag 8. Gestellungs- ort 9. Entfernung nach dem n . Schie- Land- nen- Wege km 10. Sind nach dem Tarif Tage 11. zu zahlen j 12. Quittungsvermerk des Empfängers 1. A Rekrut B. Nr............ 18 ......... C. 19... 16.10 v. (Spalten 1 — gez. A. 2. E. Reservist F. Nr........... H 12.6 G. 9 und 10 sind nicht 2 — XXXtzand- zeichen d.E. 3. H Zweij. Fr. J. Nr............ K 1.10 L. auszufüllen.) 3 — gez. H. B. Aus Grund der Vermerke der Bezirkskommandos -in den Gestellungsbefehlen re. 1. M Reserve- N. 18.......... 0 15.5 P. 13 | 410 2 3 — j gez. M. Uosfiz. Nr............ Eisenbahn-Fahrgeb. 4 10 • Summe 11 10 Daß obige Summe von Elf Mark 10 Pfennig an die genannten Mannschaften wirklich gezahlt worden ist, und N dieselben durch Namensunterschrift bezw. als des Schreibens unkundig durch Unterkreuzung eigenhändig quittiert Haben, wird hierdurch bescheinigt. N. den.......ten 19........ (Unterschrift des Gemeindevorstandes oder Steuerempfängers.) Anmerkung: Die zur Ausfüllung der Nachweisung erforderlichen Angaben sind aus dem Gestellungsbefehle bezw. Urlaubspaß zu ersehen. Bekanntmachung. 0di.: Die Abhaltung von Körterminen zwecks Aufnahme btr Zuchttiere in das Provinzialherdbuch im 2. Körbezirk. Die Körkommission des 2. Körbezirkes (Simmenthaler Aich) wird nachfolgende Körtermine abhalten: Montag deu 26. März d. Js., morgens 91/2 Uhr, in Langsdorf, nachmittags 1 „ „ Bettenhausen, „ 3 „ „ Muschenheim, „ 4 „ „ Kloster-Arnsburg. Dienstag, den 27. März d. IS., morgens 8 Uhr, in Hungen, „ 10 „ „ Villingen, „ 11 „ „ Nonnenroth, mittags 12 „ „ Ober-Bessingen, nachmittags 2 Uhr, in Ettingshausen. Die Züchter von Simmenthaler Vieh, welche ihre Tiere in das Herdbuch eintragen lassen wollen, werden ersucht, ihc betreffenden Tiere an dem von betr. Großh. Bürger- wtifttrei hierzu bezeichneten Orte aufzustellen, damit die Renten der Kommission ohne Aufschub erledigt werden linnen. Anmeldungen zur Körung sind an den Vorsitzenden dieser Kommission, Herrn Gutspächter Pfannstiel in Angenrod, oder dem Geschäftsführer, Herrn Landwirtschaftslehrer Reichelt in Alsfeld, zu machen. Hardt-Hof, den 15. März 1900. Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. I. V.: Schlenke. Bekanntmachung. Betr.: Die Abhaltung des ViehmarkteS verbunden mit Schafmarkt am 5. April 1900 zu Grünberg. Der Viehmarkt zu Grüuberg am 5. April ds. Js. kann unter folgenden Einschränkungen abgehalten werden: 1. Alles nach den Marktorten gebrachte Vieh muß auf den Marktplatz gebracht, und daselbst der veterinärärztlichen Untersuchung unterworfen werden. 2. Geschieht dies nicht, so ist das Vieh quarantänepflichtig. 3. Vieh aus Orten, in welchen die Maul- und Klauenseuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Gießen, den 20. März 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Boeckmaun. Gießen, den 19. März 1900. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über den Urkunden» stempel vom 12. August 1899. Das Größherzogliche Kreisamt Gießen a» t-e Großh. Bürgermeistereien de» Kreise». Nachstehende Verfügung des Großh. Ministeriums bet Finanzen bringen wir zu Ihrer Kenntnis. I. B.: Dr. Wagner. Zu Nr. F. M. St. 8201. Darmstadt, am 22. Februar 1900. Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über den Ur»- kundenstempel vom 12. August 1899. Das Großh. Ministerium der Finanzen au sämtliche unterstellte Behörden. Wir haben beschlossen — soweit erforderlich, im Einvernehmen mit Großherzoglichem Ministerium des Innern — auf Grund des Artikel 10 des rubrizierten Gesetzes für st empelfrei zu erklären: A) Eingaben, welche an Behörden unseres Geschäftskreises gerichtet sind, sofern sie 1. die Verwertung von Früchten und Nutzungen im Sinne der §§ 99 und 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs *) von 5zaus- und Landesdomänen sowie Verpachtungen solcher betreffen; 2. Anerbietungen von Lieferungen oder sonstigen Leistungen oder Anfragen über die Lieferungsbedingungen an den Staat bezw. die "Domanialver- waltung enthalten; 3. Anerbietungen irgend welcher Art enthalten, welche aufgrund öffentlicher oder engerer Ausschreibungen oder besonderer Aufforderung seitens der Behörden unseres Geschäftskrerses erfolgen, z. B. bei Grundstücksverkäufen, Veräußerungen von Mobilien (Baumaterialien u. dergl.). B) Bürgermeisteramtliche Bescheinigungen bei B ü r g s ch e i n e n — Stempeltarif Nr. 19 —, insofern sie innerhalb unseres Geschäftskreises zur Sicherung der Ansprüche des Staates bezw. der Tomanial- verwaltung bei der Verpachtung von Grundstücken und Nutzungsrechten, bei der Verwertung von Früchten und Nutzungen der Haus- und Landesdomänen oder bei Lieferungen und sonstigen Leistungen an den Staat bezw. die Domanialverwaltung dienen. Unter Früchten und Nutzungen sind, wie besonders hervorgehoben werden mag, auch die Bodenbestandteile, wie Sand, Steine inbegriffen, welche von einem Grundstücke gewonnen werden. Küchler. v. G r 0 l rn a n. *) Anrnerku n g. § 99. Früchte einey Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. Früchte eines Rechtes sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Rechte auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile. Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt. § 100. Nutzungen sind die Früchte einer Sache ober eines Rechtes sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechtes gewährt. Gießen, den 19. März 1900. Betr.: Die trigonometrischen Vermessungsarbeiten deS Generalstabes. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS. Nachstehende von Großh. Ministerium des Innern in Gemeinschaft mit dem Ministerium der Finanzen erlassene „offene Ordre" teilen wir Ihnen zur pünktlichen Nachachtung mit. I. V.: Dr. Wagner. Die trigonometrischen Feldarbeiten des Generalstabs der Armee werden sich in diesem Jahre — von Mitte April ab — auch auf das Gebiet des Großherzogtums erstrecken. Dieselben werden in Anschlußbeobachtungen in den Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen zum Zwecke der Triangulation II. und III. Ordnung rn den angrenzenden Königlich Preußischen Gebietsteilen bestehen. x Die bei den Arbeiten fungierenden Dirigenten, Offr- ziere, Triaonometer und Hilfstrigonometer werden unter dem Befehle des mit der Stellvertretung de- Chesv der Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Major von Die Folge dieser staatsanwaltschaftlichen Ausführungen war die einstimmige Annahme einer Protestein- gabe an den Bundesrat. Annahme des Gesetzes würde zur Folge haben, daß sich I Haupterfordernis. Augenblicklich läßt die Bedienung des Deutschland vor der ganzen Welt lächerlich r machte. Die Regierung wäre nicht auf das Gesetz gekommen, wenn nicht das Centrum im Reichstag ausschlaggebend wäre; das Regiment derartiger Finsterlinge dürfe nicht andauern. I beeinflußt. Wenn man willkürlich folgern wollte wie das Zentrum, so dürfte man auch sagen: der Prozentsatz unehelicher Kinder sei in spezifisch katholischen Gegenden am höchsten und da bleibe zu prüfen, ob nicht junge Leute durch verfängliche Fragen gelegentlich der Beichte zu zeitig erregt würden. Er fuhr fort: Kunst und Litteratur könnten nicht leben, ohne den wichtigsten Faktor, die Beziehungen zwischen Mann und Weib, zu berühren. DaS hieße die Kunst entmannen, wenn man ihr das verbieten wollte. Er, Redner, sei kein übermäßiger Freund mancher modernen Dichter, doch sie bildeten die Erscheinnungen einer Uebergangs- Periode, der Zeit eines Sturmes und Dranges, und die Schlacken würden von selber verschwinden. Mit der Kunst könnte das Kunsthandwerk oder der Handel durch das Gesetz Schaden leiden. Hier könnte ein Aschenbecher, gehalten von einer zumteil entblößten Karyatide, bei einem Schutzmann Anstoß erregen; dort könnte ein Cigarenhändler Kisten geschickt erhalten aus einem Lande ohne lex Heinze, und auf der Kiste könnten Neger abgebildet sein in einem Kostüm, das den Anforderungen des Centrums durch nichts entspräche, als durch seine Schwärze. Was nun den Sachverständigen zur Einschätzung von irgendwie beanstandeten Gegenständen betreffe, so könnte der Staatsanwalt unter Umständen genötigt werden, beim Ministerium zu beantragen einen Großherzoglichen Normalmenschen zu schicken. In Berlin sei auch darauf hingewiesen worden, daß Stellen der heiligen Schrift unter die Lex Heinze fallen könnten. — Herr Staats- , anwalt Junghanns ging dann des Näheren auf den i Theaterparagraphen ein. Wenn beim Auftreten der Chimay und der Barrisons in Berlin nach neuen Bestimmungen gerufen worden fei, so liege die Schuld an der Polizei, die das vorhandene Gesetz nicht anzuwenden verstanden habe, falls das nötig ge- wesen sein sollte. Kann man nun aber aus Grund des jetzigen Gesetzes schon alles Bedenkliche verbieten, so muß man annehmen, daß das Centrum etwas anderes will. Undes will etwas anderes: es will die jetzige Kunst nicht, die auch manches bringt, was muckerischen Anschauungen nicht paßt. Man hat schon wirkliche Zoten nicht verhindert; doch die wirkliche Kunst solle nicht thun, was diesem oder jenem nicht passe. Leider habe die Regierung den angefochtenen Para- Bertrab und dem gesamten ihm unterstellten Personal alle I graphen zugestimmt; es sei jedoch zu hoffen, daß das Gesetz 'bei kräftiger Agitation beim Bundesrat oder an anderer, höchster Stelle zu Falle komme. DieseHosfnung stütze sich darauf, daß ein ähnliches Gesetz, die Schulvorlage, gefallen ist, nachdem der Kaiser von den eigentlichen Absichten der Mehrheitspar- Eiu Staatsanwalt gegen die lex Heinze. Aus Freiburg i. Br. wird geschrieben: Ein vom liberalen Verein einberufener Bürgerabend in den Sälen der Harmoniegesellschaft beschäftigte sich an dem gleichen Abend, an dem der Reichstag di§ §§ und b annahm, mit der lex Heinze. Bei dieser Gelegenheit ergriff der (katholische) Staatsan w'u-tt 'M Großherzoglichen Landgericht in Freiburg, Herr Junghanns, das Wort. Der Redner legte, hgr, wie bedenklich es sei, Gesetze so zu fassen, daß siv"PvM Richter in verschiedener Weise ausgelegt werden können, der eigenen Lebensanschauung angepaßt. Bei dem § 184 habe er, Redner, sich vergeblich gefragt, was Abbildungen seien, die, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzten. Auch der Staatssekretär Nieberding sei die Antwort hierauf schuldig geblieben. Aus den Antworten des Zentrums, namentlich des Abgeordneten Roeren, könne man aber die Quintessenz so formulieren: unzüchtig ist in der bildenden Kunst jede Darstellung des Nackten, und in der Litteratur jede Besprechung von Dingen, die mit dem Verkehr zwischen Mann und Weib Zusammenhängen. Angesichts solcher Anträge und Beschlüffe erinnere man sich beispielsweise Rafaels, der, ein vom Papste begünstigter Künstler, so viel nackte Gestalten gemalt habe. Es sei ein Zeichen von Barbarismus, wenn man das Nackte nun einfach aus der bildenden Kunst verbannen wollte. Da könnte es so weit kommen, daß, wenn der Vatikan seine Sammlungen in Deutschland ausstellte, die lex Heinze wegen Verletzung des Schamgefühls in Anspruch genommen werden dürfte. In katholischen Kirchen Italiens sei die Darstellung der Madonna, die dem Jesuskinde die Brust reiche, üblich. Auch das könnten manche Herren bei uns als die Sittlichkeit verletzend ansehen. Wenn der Reichskanzler auch gesagt habe, die Gesetzesbestimmungen würden sich vor allem nicht beziehen auf öffentliche Denkmäler und dergleichen, so sei doch nicht außer acht zu lasten, daß diese Worte für die Gesetzauslegung nicht mehr bindend seien, als die Anschauungen des Herrn Roeren. Die so viel angefochtenen Paragraphen würden gesetzgeberische Monstren sein. Im allgemeinen sei doch die Sittlichkeit z. B. im Schwarzwald nicht besser als in großen Städten; die Bauern aber seien doch gewiß nicht durch Kunst-Ausstellungen nachteilig gez. Rothe. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen, gez. Küchler. Offene Ordre für den mit der Stellvertretung des Chefs der trigonometrischen Abteilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme beauftragten Herrn Major von Bertrab vom Großen Generalstab, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer, an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen rc. und die bei der Landesverwaltung angestellten Großh. Beamten. Telephons bei einigen Teilnehmern noch sehr viel zu wünschen übrig. Besonders ist das Verhalten der Sprechenden nicht richtig, wenn der Fall eintritt, daß der eine Teilnehmer über irgend einen Gegenstand sich erst in den Büchern oder bei jemand anders Bescheid holen muß. Am statt, daß der andere Teilnehmer nun am Apparat bleibt und den Fernhörer am Ohr behält, läuft er in den meisten Fällen weg. Auf die Anfrage vom Amt, „wird noch ge sprochen", erfolgt keine Antwort, und die Verbindung wird ohne weiteres auseinander genommen. Will nun der erstere Teilnehmer die versprochene Mitteilung machen, so wird eine zweite Verbindung nötig, die dann als neue Verbindung gezählt wird. Ein zweiter Uebelstand, der auch schon öfter zur Auflösung von Verbindungen geführt hat, besteht in der Einleitung des Gesprächs. Anstatt, daß jeder der an den Apparat getretenen zunächst seinen Namen nennt, hört man öfter von beiden fünf- bis sechsmal wiederholen wer dort?"; keiner giebt die gewünschte Auskunft, jeder hält die Verbindung für falsch, und beide klingeln ab, um etwas später die Verbindung von neuem zu verlangen. Häufig tritt auch der Umstand ein, daß ein Nichtteilnehmer Lokales und Provinzielles. ** Zweite Kammer der Landstände. Die Tagesordnung für die auf Dienstag den 27. März 1900, vormittags 10 Uhr, einberufene 12. Sitzung lautet: 1. Wahl des ersten und zweiten Präsidenten nach Art. 9 Abs. 2 der landständischen Geschäftsordnung. 2. Regierungsvorlage, die Nachtragsforderungen Großherzogl. Staatsminifteriums, der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen pro 1900/1901 zu dem auf dieses Etatsjahr erstreckten Hauptvoranschlag für 1897/1900 betreffend. (Berichterstatter : Abg. Köhler-Darmstadt, Häusel, Jöckel, Möllinger, Molthan, Ulrich, Weidner.) 3. Regierungsvorlage, die Bewilligung eines Beitrags für das in Mainz zu errichtende Gutenbergs - Museum betreffend. (Berichterstatter: Abg. Köhler-Darmstadt.) 4. Regierungsvorlage, die etatsmäßigen Stellen bei der Main Neckar-Bahn und der Nebenbahn Weinheim—Fürth betreffend. (Berichterstatter: Abg. Jöckel.) ** Am 15. ds. Mts. wurde das Wintersemester der Großh. LandeS-Baugewerkschule geschlossen. Nachdem der Direktor derselben, Herr Professor Hermann Müller, die Abiturienten entlassen hatte, fand eine Besichtigung der sämtlichen graphischen Arbeiten statt, die in drei Lehrsälen aufgestellt waren. Zu derselben waren die sachverständigen Mitglieder der Ministerien des Innern und der Finanzen, die Großh. Centralstelle für die Gewerbe, Freunde der Anstalt und weitere Bauverständige, sowie sämtliche Lehrer der Anstalt eingeladen. Der Direktor geleitete die zahlreich Erschienenen durch die reichhaltige interessante Ausstellung der Schülerarbeiten der in dem letzten Jahre mit großer Energie neuorganisierten Schule, welche auf alle Anwesenden einen sehr befriedigenden Eindruck machte. Bei dem Durchwandern der Räume wurde allgemein die räumliche Beengtheit der Schule beklagt, die wegen Raummangels in jedem Herbst nahezu 100 Anmeldungen zurückzuweisen genötigt ist, und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die im Aufblühen begriffene Schule baldigst in einen für ihre Weiterentwickelung unbedingt notwendigen, zweckmäßigeren Neubau einziehen könne. •* Einziehung der Zeitungsgelder durch Briefträger. Die kürzlich von der „Deutschen VerkehrSzeitung" gegebene Anregung hat einen erfreulichen Erfolg gehabt. Wie verlautet, wird mit der Einziehung der Zeitungsgelder durch die Briefträger ein Versuch gemacht werden. Bon Mitte März ab erfolgt in Leipzig (mit Vororten) die Einhebung der Gelder durch je einen der Revierbriefträger. Bei der Entgegennahme des Geldes hat der Briefträger die ihm vom trigonometrischen Abteilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme beauftragten Herrn Majors von Bertrab vom Großen Generalstab stehen. Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens die Mitwirkung der Grundeigentümer und Eingesessenen, der Geistlichen und Verwaltungsbehörden, namentlich auch der Forstibeamten, in den betreffenden Gebietsteilen erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Förderung der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Herrn Major von Bertrab sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden Hilfsleistungen be- steheii vorzüglich in Folgendem: 1. Bei Besichtigung Der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselbe genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu ge- stellen. 2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Major von Bertrab sowie dem ihm untergebenen Personal auf Verlangen Mietsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort bar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamten, bei einer Sprechstelle spricht in dem Augenblick, in welchem von jemand anderem gerade eine Verbindung mit der betreffenden Nummer gewünscht wird; z. B. spricht Meyer bei Katz auf die Frage „wer dort?", folgt die Antwort „hier Meyer" anstatt „hier Meyer bei Katz". Der andere Teilnehmer hält die Verbindung für falsch und erwidert „ich will nicht Meyer, sondern Katz, schellen Sie mal ab". Die Verbindung wird gelöst, und nichts ist erreicht. Neben diesen geschilderten Uebelständen wird häufig noch beim Anschellen vielfach gesündigt. Angeschellt wird ein Teil nehmer durch längeres kräftiges Drücken auf den Weckknopf oder mehrmaliges Umdrehen der Kurbel, aber nicht durch ein leises schwaches Tippen auf den Knopf, was nur ein einziges Klingelzeichen Hervorrufen wird, das nicht geeignet ist, einen Teilnehmer vielleicht aus einem Neben zimmer herbeizurufen. Auch das Abschellen wird nur sehr lässig gehandhabt. Wenn das Gespräch beendet ist, hängen beide Teilnehmer die Fernhörer ein und drücken dreimal kräftig auf den Weckknopf, oder drehen die Kurbel dreimal halb herum. Hierdurch wird der Anker beim Vermittelung^ amt fräftig angezogen, und der Beamte bemerkt, daß die Verbindung aufzulösen ist. Trotzdem nun beide Teilnehmer vorschriftsmäßig abgeschellt haben, so kann es doch vorkommen, daß die Verbindung noch einige Sekunden besteht, da der Beamte vielleicht in demselben Augenblick eine andere Verbindung zu machen hatte, oder sonst nicht in der Lage war, die abgemeldete Verbindung schnell zu lösen; es ist deswegen ratsam, daß, wenn ein Teilnehmer, nachdem er abgeläutet hat, eine zweite Verbindung haben möchte, er erst einige Augenblicke wartet, ehe er das Amt wieder au- schellt. Wenn die hier angedeuteten Punkte genau veachter werden, so wird der Verkehr am Fernsprecher sich sowoyr zur Zufriedenheit der Teilnehmer, als auch der Beamten abwickeln; unnütze Zänkereien und Auseinandersetzungen sind dann ausgeschlossen. P- ?• . ** Der „Frkft. Ztg." wird aus D a r in st a d t ben: „Der Fall des Gerichtsschreibers» P a ge * Alzey, oe vor dem Mainzer Schwurgericht behandelt wurde, fuHOp mit der Verurteilung zu zwei Jahren Gefängnis wegen jahrelang fortgesetzter Unterschlagungen, verbunoen mit gefälschten Eintragungen in das kopen- S- ÄllirMjll, MMrin gebildet. Schmidt von der „Ho AchaUch, Kestri-n ^Hessen-, drM ’Wi: HE !*. bah alle z 1 wachse blätterlo !iu Hanau mußten -^suchen und «er ** Strafe Gottes Mtnlün, i 7eN6oite wacht 5j,.tr Maurermeister *,n Dampfs^ 8B* «• **wtLbv* “ ä i> L-b feÄ Arre mi jp' Nt ein, ■Uttt ^,fe- 18. ■’S\ !c Ah- * bri^X 18.! is [ Beftellpostamt überwiesene, mit Quittung versehene Zeitung rechnung abzuliefern. Wünscht jemand von den jB & ’ Rechnung aufgeführten, bisher bezogenen Blättern einet nicht mehr zu halten oder ein anderes zu bestellen, i0 der Briefträger seine Vermittelung eintreten lassen. SoS eine größere Aenderung vorgenommen werden, so uwSe, sich der Bezieher an den Postschalter begeben, weck die Ref. des Briefträgers nicht ausreichen würde. Zur Feruhal§v größeren Aufenthalts empfiehlt es sich, daß der Geldbet^ der Zettungsrechnung zur Aushändigung an den Erheb?, bereit gelegt wird. Auf die Beträge für die im Wege der | Abholung an die Bezieher gelangenden Zeitungen erstreck sich das EinziehungSverfahern zunächst nicht. 1 . ** Vom Ferns precher. In der richtigen Erkennt ms, daß eine Herabsetzung bezw. anderweitige Festsetzung der Gebühren für Fernsprechanschlüsse, eine Erweiterung des Fernsprechnetzes und größere Nutzbarmachung desselben sur die Allgemeinheit zur Folge haben würde, hat die Reichspostverwaltung die Gebühren sowohl für die An. schlüsse, als auch für Ferngespräche herabgesetzt. Zunächst find die Satze für Fernsprechanschlüsse, welche seither im ganzen Reichspostgebiet ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmer in einer Stadtfernsprecheinrichtung hundert fünfzig Mark betrugen, in der Weise geändert, daß derjenige, welcher den meisten Nutzen von der Einrichtung hat mit der Zahlung auch stärker herangezogen wird. Um dies ju erreichen, ist die Skala so eingerichtet, daß mit der Zunahme der Teilnehmer die Gebühren entsprechend höher werden. Damit jedoch denjenigen Teilnehmern, welche zwar an ein Stadtfernsprechnetz von größerem Umfang anae- schloffen sind, aber weniger Gebrauch machen von der Einrichtung, Rechnung getragen werden kann, so ist für diesen Zweck noch eine zweite Art von Zahlung eingerichtet, nämlich die Zahlung einer Grundgebühr für den Anschluß und eine Gesprächsgebühr für die geführten Gespräch Die erstere Art der Gebührenzahlung gewährt allerdings den Vorteil, daß der Teilnehmer so oft und so viel sprechen kann, wie ihm beliebt, ohne Gefahr zu laufen, daß er am Ende des Monats mit einer großen Rechnung über Gespräche beglückt wird. Was die zweite Art der Zahlunas weise betrifft, so kann zwar eine erhebliche Billigkeit nid)t in Abrede gestellt werden, aber die Benutzung muß bod) auch eine überaus beschränkte bleiben. Bei dem niedrigsten Satz kommen auf den Tag 1,5 Gespräche, und scheint diese Zahl kaum hinreichend, um nur die allernotwendigsten Bei I binduwgen zuzulassen. Die letztere Zahlungsiveise, so an genehm sie für die Teilnehmer auch fein mag, ist geeignet. Scherereien und Unzuträglichkeiten hervorzurufen; denn erstens wird hier eine erheblich größere Inanspruchnahme der Beamtenkräfte notwendig werden, und zweitens wird die Aufzeichnung über geführte Gespräche nick)t immer mit den Aufzeichnungen des Teilnehmers übereinftirnmen. Um nun hierbei einigermaßen Sicherheit zu schassen, ist die — - . . . z , r । Handhabung des Fernsprechers und die Innehaltung der teien erfahren hatte. Das fei die letzte Hoffnung. Die I bestehenden Vorschriften von feiten der Teilnehmer ein : HS« »eß st-iß 'r,0?Ä* nat, M weil i» Ärt MM L * ÄS A’Ä sAg in « * J? niienen'' j °ifene Ä«“iM i .SSfiÄ xs'Süi 2n zu bekunden - iii M I11?,X; miet »«rt* ü'ch mußte der Obers . uneben, baß ein gro vMME.wi NM WWen bi ' d:n AussührunM hoben" für die Telikt die Leüeidigunß ine Erörterung laut - M! Mark unter# ; Qeramtsrichier M . sei erlebet — tonn \\W> \ayn: „D damals am Löundern muß mc geeicht Alzey so l< energische Re solche Leute wie s l heil" hatte, unb bt 1 lammet als „unwa $age in ihren vei Ämtern? Auch di tzieiviß gebührt den । zahlung. Aber i mancher Richter, ers IMi Nebeneinnafynei Raffen werben. 9. uachung der Lerhältt Wiizbehörde Spielra Page auch m : andern aus zum Glü i Akten mit dem milde, t geschlossen sein mögen sowie die Bürgermeistereien, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende resp. rekognoszierende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Major von Bertrab svwie den ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hilfstrigonometern, auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Kopierung mitzuteilen, auch den kommandierten Trigonometern die erforderlichen Notizen $ur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausfii'steUch als möglich zu geben. 4. Gegen Vorzeigung dieser Offenen Ordre sind sowohl Herr Major von Bertrab, als auch die Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer überall, wo sie es verlangen werden, für sich und; ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten OffizMe auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier.'und, entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben. anderen Hilfsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen werden, gewährt werden, und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden. D a r m st a d t, den 23. Februar 1900. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern. SSä’ ÄS' I» ■SS SM p^ltUitnjh " W Nicht. '^§A 'LE " sowohl für' |?.01 !..^rabgesekt able' küsse, 2?-M Iid,t 4 S ö «'1° geü° ? 30h der ffinr’At^ ■ Ä-S lass* -W *>ben Y „«Wen Aesp^ ro t u"b)° viel spitz Uu laufen, daß^ en Rechnung übkl s ?e Art der 2? Übliche Billigt- e Benutzung«' 'n. Bei deni.^- ' 'räche, unfrei. EernotwLM >- 3GuuMr, f» er. 1) sein mag, n. fyttorguruftn; btr W ^anfpru^nabnu A unb jivtittnj mirb 'M mit immer mW ' übereinfümmtw. Wm t zu Mru, \\\ bit bit ^uuchMntz bei i der Teilnehmer e:i ßt die Bedienung bti rn noä) sehr viel e 'rMm her Sprechei ntritt, haß bei: eil Md sich erst in tu Heid holen must L m am Apparat blei: Lust er in den mei> . Amt, „wird noch gt d die Minbiing roiit n. Will M her erM lung mchs io virS ann als new W - ‘Iftanb, be: MW' >n geführt hat, beM chatt, daß jeher bs l seinen Warnen nenn chchml wiederhole! ünschle AuÄunsl, sed, id beide lliGln ck, in n neuem zu verlang daß einMltkiW' n Augenblick, W- Verbindung^ rb; it?",M >Ä., i bei Atz" für faü» «”‘5 tz, M-» ®“z ‘! MS i|t «™v: wirb --"!>» Ä& Ä».M£ l.icht aus einem - lbschellen wiE •>n UT!?.bS>«r rtferbt ^merft $}•£$ *551*5=. üb s .i at'1 Zister und Aostenempfangsregister des Amtsgerichts Wien Einige Wochen vorher hat die Mainzer Straf- lammer den Gerichtsschreiber Pöpperlrng-Alzey aus ähnlichen Gründen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das sollte wohl wieder einmal die Aufmerflamkett aus k Liese Vorgänge lenken. Dem Page wurden mildernde ll m st ä n d e im weitesten Maße zugebilligt, nicht blos weil er sonst stets fleißig und unbescholten seinen Dienst erfüllt hot, sondern, wie die Verhandlung durch eingehende Beweisaufnahme, durch Reden des Oberstaatsanwalts und besonders des Verteidigers Tr. Pagenstecher-Mainz ergab, -v'il die flüherin Zustände unter dem alten Oberamts- richter Rehr derartige Vorkommnisse geradezu erleichtert haben Rehrs Abgang erfolgte denn auch ohne die sonst .allaemein übliche „Anerkennung der geleisteten treuen 1 Dienste", und nach seinem Tode übernahm der jetzige hoch- geschätzte und mit eminenter Arbeitskraft begabte Ober- omtsrichter Rhumbler die Wiederherstellung der Ordnung. Was alles früher vorgekommen ist, spottet jeder Beschreibung. Rückstände von 5—7 Jahren mußten von Bliumbler in Angriff genommen und aufgearbeitet werden. Bei dem, was in Alzey jedermann von der total einge- iisseneu „Schlamperei" in der früheren Zeit weiß, von Bvrgängen in offenen Schöffengerichtssitzungen, wo der Borsitzende im Halbschlaf dem Amtsanwalt das Wort gab, nachdem dieser gerade seine Rede beendet hatte, mußte es eigentümlich berühren, daß der Oberstaatsanwalt Tr. Schmidt doch nachdrücklich den „Ehrenmann" in Rehr betonen zu müssen glaubte, von dem und über den die Zeugen — die doch geladen waren, um ihre Wahrirehm- ungen zu bekunden — keine Erörterungen machen sollten: das sei unstatthaft, es sei hier kein Disziplinargerichtshof. Tas hatten sich die Zeugen „vom Amtsrichter bis herunter zum Gerichtsdiener" und auch Geschworene und Gericht und Verteidigung absolut nicht eingebildet. Schließlich mußte der Oberstaatsanwalt aber selber wiederholt .zugeben, daß ein großer „Mangel an Ueberwachung, auf deutsch Kontrolle", wie die eigentümliche Redefigur lautete, dem Angeklagten die Strafthaten erleichtert habe. Mit ben Ausführungen, daß gerade diese Zustände der „Nährboden" für die Delikte Pages gewesen seien, traf denn auch die Verteidigung ins schwarze. Als der Fall Stengel zur Erörterung kam — Stengel, Gerichtsdiener, hatte früher 2'iOO Mark unterschlagen, die Page ersetzen mußte, und vom tboramtsrichter Nehr war der Bericht ergangen, die Sache sei erledigt — konnte der Verteidiger mit treffendem Sar- laemus sagen: „Das war auch einer der Berichte, wie sie damals am Amtsgericht Alzey gang und gäbe waren". Wumdern muß man sich nur, daß diese Zustände am Amtsgericht Alzey so lange haben andauern können, ehe eine energische Remedur eintrat. Warum ließ man solche Leute wie Pöpverling, der schon eine „Vergangenheit" hatte, und den oer Oberstaatsanwalt vor der Strafkammer als „unwahren Menschen" charakterisiert hat, und Page in ihren verantwortungsvollen und hochbezahlten Äemtern? Auch die Gehaltsfrage bedarf der Beachtung. Gewiß gebührt den Gerichtsschreibern eine ordentliche Bejah lung. Aber Einkommen von 6000 Mark, höher als die mancher Richter, erscheinen doch unangemessen. Allein aus der Nebeneinnahmen könnten da noch andere Existenzen geschaffen werden. Man sieht, die Regelung und Ueberwachung der Verhältnisse bietet der Thatkraft der obigen Justizbehörde Spielraum genug. Diese Lehre giebt der Prozeß Page auch mit großer Deutlichkeit neben dem andern aus zum Glück vergangenen Tagen, worüber die Akten mit dem milden de mortuis nil nisi bene nunmehr geschlossen sein mögen." H. Bolkartshaiu, 19. März. Hier hat sich ein Gesangverein gebildet. Dirigent ist unser Herr Lehrer Karl Schmidt von der „Horstenburg" bei Lich. △ Bleicheubrch, 20. März. In Bezug auf den Artikel in gestriger Nummer des „Gieß. Anz." : „Aus Oberhessen", bezüglich der Vertilgung von Raupen und anderem Ungeziefer, gibt unsere Chronik über Verheerungen der Raupen in den Jahren 1729 und 1730 folgenden Ausschluß: „In diesen zwei Jahren hat es so viele Raupen gegeben, daß alle Hecken und Bäume vollhingen und diese Kewächse blätterlos wurden. Auf Befehl der Regierung _|u Hanau mußten alle Bewohner der Gemeinde die Nester -aufsuchen und zerstören, allein es half nichts. Das war -eine Strafe Gottes!" Hercheutzam, 18. März. In unserem höchfigelegenen "Mirgßoite macht die Industrie stets Fortschritte. So hat -der Maurermeister Johannes Oppel III. hier dieser Tage ^in Dampfsägewerk eröffnet, und wird sich derselbe vorwiegend mit dem Schneiden von Dielen und Latten be« ßchiifligen, die waggonweise nach anderen Gegenden, wie Westfalen u. s. w., verladen werden sollen. §§ Bermuthshain, 17. März. Die Zigarrenfabrik-der Firma Weidner in dem benachbarten Herchenhain sicht seit der kurzen Zeit ihres Bestehens sehr gute Fort- Milte. Als Spezialität fabriziert dieselbe Zigarren nach Hamburger Fabrikation in Handarbeit, und wird dieselbe atg in nächster Zeit Formarbeit in billiger Preislage her- Krlen lasten, welche nichts zu wünschen übrig läßt. Ebenso Ml dieselbe jetzt eine Packung'her, die in Bild den Hohe- codökopf mit Klubhaus, den Taufstein, die Herchenhainer Me mit Aussichtsturm u. s. w. aufweist, und die in ihrer gelegenen Aufmachung allgemein Bewunderung hervorruft. Noch vorzüglicher aber schmeckt die aus rein überseeischen Sabafen hergestellte „Perle des Vogelsbergs", welche Zigarre mit Recht eine Perle selbst für den anspruchsvollsten Taucher ist. § Stockheim, 18. März. Der in weiteren Kreisen bekannte, in der Nähe des hiesigen Bahnhofes wohnende Gastwirt und Baumaterialienhändler Jo Hs. Walther i'l verflossene Woche gestorben. O Büdingen, 18. März. Vor einigen Tagen stürzten hier beim Abbruche eines Hauses ein hiesiger Zimmer- weifter und ein Lehrjunge ab und erlitten beide einige erhebliche Verletzungen. — Kinzenbach, 19. März. Am gestrigen Sonntag Mittag fand Hierselbst im Saale des Gastwirts Peusch eine Versammlung der landwirtschaftlichen Kasinos des Kreises Wetzlar statt, welche sehr zahlreich besucht war. Von feiten des Vorstandes hatten sich eingefunden der Herr Direktor der landwirtschaftlichen Winterschule Dr. Perseke, Herr Kreisbaumeister Kämpfer und Herr Kreis- Obstbaumlehrer Kilb aus Wetzlar. Der Vorsitzende der vereinigten Kasinos, Herr Oekonom Vorwerk aus Wetzlar, eröffnete die Versammlung, worauf Herr Dr. Perseke einen sehr lehrreichen Vortrag über Frühjahrsbestellung hielt. Sowohl über den Gersten- und Haferbau, als auch über die Anbauung der Knollengewächse gab der Herr Direktor aus dem reichen Schatz seines Wissens über Bodenverhält niffe, Saatgut u. s. f. ausführliche Mitteilung. Mit regem Interesse folgten alle Anwesenden dem Vortragendeu, und auch aus der daran anschließenden Debatte konnte man noch manche Belehrung schöpfen. Mit diesem ersten Vortrag war aber die Tagesordnung noch nicht erledigt. Auch Herr Kreisbaumeister Kämpfer, sowie Herr Kreis-Obstbaumlehrer Kilb machten im Anschluß an diesen Vortrag m- teressante Mitteilungen. Zum Schluffe dankte der Herr Vorsitzende für den zahlreichen Besuch, und ermahnte, daß man auch die nächste Versammlung zu Garbenheim im Monat Mai recht gut besuchen möchte. Uermischles. * S o e st, 19. März. Der durch gegangene E i s e n b a h n z u g. Ein lustiges Kleinbahnidylt wird aus hiesiger Gegend berichtet. In einem Soest benachbarten Kreise erlebten kürzlich die Reisenden eines Kleinbahnzuges eine seltene Kurzweil. Ein Reisender hatte, da er ohne Fahrkarte im Zuge war, eine solche nachzulösen. Zur Regelung dieser Angelegenheit begab sich der Zugführer mit ihm, als man eine auf dem Scheitelpunkt der Bergstrecke gelegene Haltestelle erreicht hatte, in das Dienstzimmer, welches zugleich Schankstube war. Der Zug mußte wohl, trotzdem die Fahrt bergauf gegangen war, stark vor der fahrplanmäßigen Zeit eingetroffen sein, denn der Zugführer steckte plötzlich den Kopf zur Thür der Schankstube hinaus und winkte, worauf Lokomotivführer und Heizer gleichfalls in der Schankstube verschwanden, selbst der Schlußbremser stieg von seinem Thron herab und gesellte sich seinen Kameraden zu. Ob nun der Wunsch der Reisenden, bald weiterzufahren, so mächtig war, oder was sonst die Ursache war, plötzlich setzte sich der Zug ohne das Personal in Bewegung und roflte programmmäßig thalabwärts. Es entspann sich nun ein wildes Rennen, die Beamten jagten hinter dem Zuge her, ohne ihn einholen ru können. Bald jedoch verlangsamte sich die Gangart der Maschine, schnaufend erreichten endlich die Zugbeamten den ihrer Obhut anvertrauten Train und schwangen sich wie die Katzen auf ihre Plätze, worauf dann die Weiterfahrt erfolgte. • Berlin, 19. März. Wie begehrt in der Leipzigerstraße in Berlin Geschäftsräume sind, beweist die That- sache, daß in dem Neubau, welcher auf dem am 1. April zum Abbruch gelangenden Hotel Kißkalt (Stadt London), Leipzigerstraße 50 a,' erstehen wird, bereits, wie die „Allg. Fleischer-Zeitung" mitteilt, sämtliche Läden, 1. und 4. Stockwerk an eine Hamburger Firma für eine Jahresmiete von 150,000 Mk. vermietet worden sind. Ebenso haben die Läden und erstes Stockwerk, welche der Neubau auf den gleichfalls zum 1. April dem Abbruch verfallenen Grundstücken Leipzigerstraße 73 und 74 enthalten wird, zum Mietpreise von 65,000 Mk. fürs Jahr bereits einen Mieter gefunden. Endlich wird mit dem Beginn des Frühjahrs auch das kleine Haus Leipzigerstraße 12 abgerissen werden, welches für den ansehnlichen Preis von 750,000 Mk. von einer Linoleumfabrik erworben worden ist, um auf dem Platz ein neues Geschäftshaus zu errichten. Werden so mehr und mehr alle Räume der Leipzigerstraße für Geschäftszwecke hergerichtet, so werden umgekehrt in der Friedrichsstraße Geschäftsräume vielfach Restaurationszwecken dienstbar gemacht. Man bezeichnet das im Volksmund kurzweg dadurch, daß man die Leipzigerstraße Kaufstraße getauft hat, die Friedrichsstraße aber „Saufstraße". * Berlin, 19. März. Die Märznummer der anarchistischen Zeitschrift „Neues Leben" wurde heute auf Grund des § 130 des Strafgesetzbuches konfisziert. * Ksnitz, 19. März. Die Untersuchung in Sachen des ermordeten Obertertianers Ernst Winter ist jetzt durch einen neuen Umstand wesentlich erschwert worden. Wie bereits telegraphisch gemeldet, ist ebenfalls seit dem 11. d. M. der 17i/t Jahre alte Wirt- schaftS-Eleve Paul Bülow aus Jesiorken bei Könitz spurlos verschwunden. Bülow war im Krankenhause zu Könitz behandelt worden, und sollte an jenem Tage als geheilt entlassen werden. Er ging aus, um nachzusehen, ob ein Wagen, der ihn hätte abholen sollen, angekommen sei, und ist seitdem nicht mehr gesehen worden. Seine Sachen hatte er im Krankenhause zurückgelassen. Bezüglich des Winter ist jetzt noch ein weiterer Fund gemacht. Die Unterkleider des Ermordeten wurden nämlich in der Nähe der katholischen Kirche aufgefunden. Uebrigens soll Winter, ein schlanker hübscher Mensch mit der Tochter eines Fleischermeisters verkehrt haben, weshalb vermutet wird, daß er einem Eifersüchtigen zum Opfer gefallen ist. Die Ergebnisse der Untersuchung werden vorläufig geheim gehalten, auch ist eine Verhaftung bisher nicht vorgenommen worden. * Gers, 20. März. Der Brauereidirektor Jrmscher aus Neustadt a. d. Orla, der Leiter der Thüringischen Exportbierbrauerei hat sich im hiesigen Gerichtsgefängnis erhängt. Er war bedeutender Unterschlagungen beschuldigt. * München, 20. März. Der Kuppeleiparagraph scheint einmal den Richtigen getroffen zu haben. Ein Bau« aus Sauerlach wurde vom Landgericht zu V/2 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er seiner Stieftochter gestattet hatte, häufig ihren Liebhaber bei sich aufzunehmen, und er sich dafür von dem Liebhaber im Wirtshause freihalten ließ. * München, 19. März. Gestern wurde in Schleiß- heim bei München zum großen Erstaunen der Reisenden! der ganze Münchener Zug von Gendarmen durchsucht und ein in dem Wagen dritter Klasse sitzender Mann verhaftet. In der Nacht vorher war in der Nähe von Freising ein Bauer aus Tuntenhausen ermordet und ausgeraubt worden. Der Verdacht lenkte sich auf einen gewissen Hell aus Neustift bei Freising. Dieser ivar am Morgen nach der Mordthat in Marzling in den Münchener Zug gestiegen und unterwegs ereilte ihn die Verhaftung. * Kiew, 20. März. Nach dem Aufthauen des Schnee« stellt sich heraus, daß bei dem dreitägigen Schnee sturm, der Ende Februar Südwestrußland heimsuchte, sehr viel Menschen um'S Leben gekommen sind. Im Kreise Kiew wurden etwa 20 Leichen Erfrorener gefunden. Auch in anderen Kreisen stößt man auf die Leichen verirrter Menschen und Pferde. * Durch einen Akt der Liebenswürdigkeit: des Kaisers wurde ein Matrose des Linienschiffes „Kurfürst Friedrich Wilhelm" überrascht, als dieses mit dem Monarchen an Bord dieser Tage Helgoland anlief. Der Matrose Hermann Dreher war nämlich der erste Sohu der Insel, Der als Freiwilliger sich zur Aufnahme in die deutsche Marine gemeldet hat. Als man sich seiner wogenumbrandeten Hermat näherte, erhielt er auf Befehl des Kaisers die Mitteilung, daß ihm bis um 12 M)r nachts Landurlaub zum Besuch seiner Verwandten bewilligt sei; die Dampfpinasse des „Kurfürst Friedrich Wilhelm" werde zur angegebenen Stunde am Strande bereit stehen, um ihn wieder an Bord zu bringen. Vor allen Dingen aber wurde dem hocherfreuten Urlauber als Geschenk des Monarchen ein Zwanzigmarkstück überreicht, auf daß er seinen Angehörigen nicht mit leeren Händen zu nahen genötigt sei. Heer und Marine. Der Abschnitt »Uufklärung* innbet neuen Felddienst- ordnung enthält neben einer neuen Bezeichnung für die von großen Reiterkörpern vor der Front vorgeschobenen und eigentlich als starke Offizierpatrouillen, zu. betrachtenden Eskadrons „Aufklärungs- Eskadrons" und neben dein Hinweis darauf, daß auch Patrouillen den Kampf nicht scheuen, saftest/ selbst größere Jnfonteriekörper eingesetzt werden dürfen, wenn1 äufi'wDtre Weise Nachrichten nicht zu erhalten sind, auch eine Neuerung von großer Bedeutung. In Nr. 83 ist der Satz, daß die Kavalleriedivisionen vor der Front auch die Bewegungen der eigenen Truppen verschleiern sollen, nicht mehr enthalten. Bei näherer Prüfung wird man dem bei» pflichten können; einigermaßen kommt damit der Satz, daß die eigene Kavallerie zunächst die feindliche»! Reitermasien in der Aufklärung ju werfen habe, zum Ausdruck, die Reitermasien vor Front werden weniger gebunden, können sich steter nach dem Punkte, an dem starke Kräfte nötig erscheinen, zusammenschieben. Bei den sehr großen Frontbreiten der heutigen Masienarmeen während der Bewegungen list es den Kavallerie-Divisionen nicht möglich, die ganze Front zu verschleiern, wenn sie sich nicht zersplittern nnd ihre Kampfkraft beim Zusammenstoß mit der feindlichen Kavallerie in Frage stellen wollen. Zudem wird die Thätigkeit der Kavallerie-Divisionen vielfach auf den Flügeln liegen. Wenn die Verschleierung, ebenso wie die nähere Austlärung an manchen Stellen der Divisions-Kavallerie zufallen wird, so darf man die letztere nicht zu schwach bemessen, die Felddienstordnung spricht sich über ihre Stärke nicht bestimmt aus, läßt vielmehr Spielraum. Kandel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter B3r*e vom 80. März. Wechsel auf New-York zu 4.21%-221/8. Prämien auf Kredit per ult. März 0.75 %, do. per ult. April 1.80% Diskonto Kommandit per ult. März 0.750/q, do. per ult. April 1.85%. Lombarden per ult. März 0.65%, do. per ult April 0.80%, Berl Handelsges per ult. April 0.00%. Kotierungen: Kreditaktien 235.10.00-00-000, Dtekonte- Kommandit 197 40-000, Staatsb. 187.90, Gotthard 142.00, Lombarden 28.70-00.00, Ungar. Goldrente 96.95, Italiener 94.80, Spree. Mexikaner 26.00, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.29, PrivakDiskont 5%% Geld. 1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 234.90-00.000, Diskonto-Komman- dit 197.40-197, Staatsbahn 187 70-20, Lombarden 28.70 Portugiesen 00 00 B. 00 G. Bochumer 00.00. Verlosungen. (Ohne Gewähr.) — Ostender 2S»Ares »Lose von 1858. Ziehung vsm 1. März. Haupipretse: Nr. 27477 3000 Frcs, Nr. 2414 3149 6307 8583 9084 9813 10ßÖ£) 10621 11175 12581 14043 17136 17147 19787 21946 23894 Y4866 25104 25554 36706 je 100 Frcs. — Antwerpener 100»FrcS.»Lose von 1887. Ziehung vom 10. März. Ser. 62766 Nr. 7 10000 FrcS., Ser. 8460 Nr. 24 1000 Fres., Ser. 61762 Nr. 15 500 FreS., Ser. 22192 Nr. 23. Ser. 35724 Nr. 14 je 250 F>cS. Auszahlung 1. Juli. — Mailänder IV Kr. Lose von 1866. Ziehuna vom 16. März. Ser. 92 371 848 878 1872 1996 2586 2984 3799 4067 4105 4178 4209 4449 4452 4683 4684 5097 5574 5592 5817 6031 6649 6918 7420. Hauptpreise: Ser. 4067 Nr. 12 50000 2., S. 5817 Nr. 100 1000 2, S. 5097 Nr. 73 6002., S. 5817 Nr. 32, S. 6649 Nr. 2, S. 6918 Nr. 42 und 70 je 100 2. Eisenbahntelegraphistinnen. Auf den Bahnhöfen Berlins findet gegenwärtig die Ausbildung junger Damen zu Telegraphistinnen statt, die nach und nach die männlichen Kräfte zum Teil ersetzen sollen. Während der Ausbildung erhalten die Damen 30 bis 45 Mark, später werden dieselben gegen Tagegeld von 2 Mark diätarisch beschäftigt, Bei der etatsmäßigen Anstellung wird ein AnfangSgehalt von 900 Mk. und der Wohnungsgeldzuschuß der Unterbeamten gezahlt, Der Meistgehalt ist auf 1400 Mark festgesetzt vielleicht giebts demnächst auch werbliche Zugführer, Schaffner und Briefträger, letztere dürsten sich insbesondere zur Bestellung von Laubfröschen (Postaufträgen) und Nachnahme eignen, da man Damen gegenüber in der Regel zuvorkommender ist und deshalb lieber bezahlt als wenn der bärtige Postbote kommt. Marconi und die Amerikaner. Wie die deutsche Post- zertung schrerbt, hatte Marconi, der Erfinder der Telegravhie ohne Draht sich erboten, die amerikanischen Kriegsschiffe mit Apparaten seines Systems zu versehen und entsprechende Stationen zu errichten jedoch unter der Bedingung, daß mindestens 20 Stationen errichtet, und für jede Station jährlich 1000 Dollar Entschädigung an Marconi gezahlt würden. Diese Forderungen erklärten die Amerikaner für unerfüllbar und nahmen daher die Sache selbst in die Hand, indem sie einen höheren Marine-Osfizier beauftragten, zunächst m New-York und auf den Inseln gegenüber der Bai je eine Station anzulegen. Mit welchem Erfolg bleibt abzuwarten. . Seiden-Blusen und höher — 4 Meter! — porto- und zollfrei zugesandt! 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