.tLU , 0636 -Wiebetten. tt. ft l«l Mi 'mßkkMIl ^u väue I. m. "ese Doch^ ‘8«he flotte, Dk/w-Kanal, 'd/fort nfa, mit Gesang in 3 e. Anzengruber. n an tt n, Wilh. ^.WErllM %uq. Ri*' ®alb. Aq W 10'/, W ersonen! dauer, Kränzt vager, Larl üBdz 3* ** NL f M Silberne 'nabt, fyul sparen. rein. 23. Februaret »n. on von Roberts. theater in Nürnk. Ende 10% W | abends an der K* [gaUerie), 0.60, St* heutige» Mg >r MboMw »r, i- Stehe» bd u»' 115.30 144.50 169.75 136.10 133.50 139.^1 117.12 \w W !'■' 13t* 1Ü; t!> >L ■iiü- ,f.H * >* nc tza»d - lttte I tr»«*- D fl.100- A10O nau^V- n-Mden. 5»* ^-Sraier- i M'400 iWpt} «S d4nb f« 7 lnng-p' wy* 99*50 122.60 > rtj 42.95 £ 2170 y; 18.50 ; »5& ii40,3li wjf iSfii Lardbahn-|lti- I aiSiinpmn Dienstan den 20 Februar Zweites Blatt Nr. « 1900 Timte* und Anzeigeblatt fflr den Ureis Gieren All« Anzttgen-BermittlungSstkven M I»* und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. GrMsbeiUrges: Gießener Zamüienblütter, Der hessische Landwirt, Dtätter für heWhe Volkskunde. H**et*e Hi «»zeigen zu der nochmittagS für de« [ullflilfii geg erfch««enden Nummer bis vorm. 10 Uhr. «GtzesteSungen spätestens abeudS vorher. RvsZAiv», Expedition und Druckerei: >4«fflrtfi< Nr. 7. abreffe für Depeschen: Anzeiger Kietze«, Fernsprecher Nr. 51. ftfMrt ttglich mit »«»«ahme deS Montags. Die Gießener Merten dem Anzeiger te. 8MH u*t ,M- tenbttett* e. „BtWOec Kr heff. BolkSkn.de- Nezngoprels viertetjührl. Ml 2^2» monatlich 75 Pfg. mit Brtngerlohn; durch die Abholestelle« vieotel^hrl. Ml. 1,Sß monatlrch 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 Dierteljätet mit Bestellgeld. Meßmer Anzeiger Heneral-Anzeiger Amtlicher Feil. Bekanntmachung. Betreffend: Die Maul- und Klauenseuche. Nachdem die Seuche in Seibelsdorf, Ruhlkirchen und Angenrod, Kreis Alsfeld, erloschen ist, sind die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden. Die Seuche unter dem Rindviehbestand des Händlers Simon zu Hermannstein, Kreis Biedenkopf, ist erloschen und die Sperrmaßregeln aufgehoben worden. Die Seuche zu Hof Kapella, Kreis Marburg, ist erloschen und die Sperrmaßregeln aufgehoben worden. In Werdorf, Kreis Wetzlar, ist in zwei Gehöften die Seuche ausgebrochen, in Ehringshausen und Niedergirmes, Kreis Wetzlar, ist die Seuche erloschen. Gießen, den 17. Februar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Betr.: Die Besoldungen der Kreisbeamten. Nachstehendes Statut für den Kreis Gießen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 16. Februar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Kreis-Statut die Besoldungen der Kreisbeamten betreffend. Auf Grund der Artikel 12 und 118 des Gesetzes, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend, vom 12. Juni 1874, ferner des Artikels 36 des Gesetzes, den Bau und die Unterhaltung der Kreis- straßen im Großherzogtum betreffend, vom 12. August 1896, werden in Gemäßheit der Beschlüsse des Kreistags vom 30. Juni 1899 und vom 23. November 1899 und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 26. Januar 1900 zu No. M. I. 1413 für den Kreis Gießen die nachstehenden statutarischen Bestimmungen getroffen: ______________ Besoldung und Besoldungsdieuftalter. § 1. Die Besoldungsverhältnisse der Beamten des Kreises bestimmen sich nach dem vorliegenden Statut und jer einen Bestandteil dieses Statuts bildenden Besoldungs- «ordnung. Der Anfangs- und Höchstgehalt der Kreisstraßen-- Beister bemißt sich jedoch auf Grund der Bestimmungen des Art. 36 des Gesetzes vom 12. August 1896, den Bau und jic Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogtum betreffend, nach dem jeweiligen Anfangs- und Höchstgehalt jec Hochbauaufseher und Dammmeister, somit nach derjenigen Besoldungsordnung für die Staatsbeamten, welche zur Zeit festgesetzt ist, oder künftighin festgesetzt werden wird. § 2. Den Beamten wird über die Verleihung der Besoldung und der Besoldungszulagen eine Namens des Kreis - Ausschusses von dem Kreisrat zu vollziehende Urkunde (Dekret) erteilt. t Insoweit die §§ 5 und 6 nicht ein Anderes bestimmen, gelten folgende Vorschriften: Bei seiner ersten Anstellung erhalt der Beamte den Gehalt der untersten Stufe. m Von dem Tage der Anstellung wird das Besoldungs- dienstalter gerechnet. m Die Frist (Aufrückungsfrist) nach deren Ablauf der Beamte in die nächst höhere Stufe aufrückt, läuft vom Beginn des Kalendermonats, in welchem der Gehalt verliehen worden ist, und beträgt drei Jahre. y. ... § 4. Bei mangelhafter Dienstführung bleibt es dem Kreis-Ausschuß Vorbehalten, die Besoldungszulagen ganz Gießen, den 17. Februar 1900. Betr.: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landgestütsbeschäler nach den Landgestütsstationen. DaS Großherzogliche Kreisamt Gieße« bie Wrotzh. Bürgerareiftereiev des Kreises. Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lasten, daß die Landgestütsbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt, Butzbach und Grünberg abgegangen sind. v. Bechtold. oder teilweise zu versagen oder in, längeren Fristen oder (nur in längeren oder nur in widerruflicher Weise eintreten zu lassen. In diesen Fällen wird der Kreis-Ausschuß dem Beamten den Grund einer solchen Entschließung auf Antrag eröffnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Besoldungs-Dienstalter hat auf die Bestimmung des in anderen Beziehungen maßgebenden Dienstalters keinen Einfluß. Besoldnugsvordieustzeit. Dem Beamten kann bei seiner Anstellung auch diejenige Zeit als Besoldungsvordienstzeit ungerechnet werden, während welcher er bei gewissenhafter Dienstführung im Reichs-, Staats-, Kommunal- oder Gemeinde-Dienst angestellt oder gegen Entgelt verwendet worden war. Das Gleiche gilt für die Zeit, während welcher der Beamte außerhalb eines öffentlichen Dienstes praktisch beschäftigt war, sofern die Beschäftigung als der beruflichen Ausbildung förderlich von dem Kreis-Ausschuß anerkannt wird. Voraussetzungen der Anrechnung in den vorbezeichneten Fällen sind, daß der Beamte bereits drei Jahre vor der Verwendung oder Anstellung die Fähigkeit zur Anstellung erlangt hatte (vgl. beispielsweise Art. 36 Abs. 1 des Kunststraßengesetzes), und daß die Verwendung oder Anstellung nach dem vollendeten 29. Lebensjahre stattgefunden hat. Die oem Beamten hiernach in Anrechnung zu bringende Besoldungsvordienstzeit kann nicht mehr als sechs Jahre betragen. Der Kreis - Ausschuß setzt die auf das Besoldungsdienstalter nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen anzurechnende Besolduugsdienstzeit endgültig fest und erteilt über seinen Beschluß dem Beamten eine Urkunde. Die festgesetzte Besoldungsvordienstzeit gilt als Besoldungsdienstzeit. § 6. Von dex in; § 5 gewährten Befugnis zur Anrechnung einer Besoldungsvordienstzeit soll der Kreisausschuß bis aus weiteres, d. h. solange der Kreistag keinen ab- änderndeu Beschluß faßt, insoweit und in der Regel nur insoweit Gebrauch machen, als dies erforderlich ist, um einen Beamten die oberste Gehaltsstufe seines Amtes zum Beginn des Monats erreichen zu lassen, in welchem er das 55. Lebensjahr vollendet. Versetzung. § 7. Bei Uebernahme eines Kreisstraßenmeisters aus einem andern Kreis im Wege der Versetzung (vgl. Art. 36 Abs. 2 des Kunststraßengesetzes), welche die Enlassung aus dem Dienst des letzteren Kreises und die Neuanstellung in sich schließt, soll, unbeschadet der Bestimmung in §4 Abs. 1, die int Dienst des Kreises, aus welchem die Versetzung erfolgt erworbene oder von diesem festgesetzte Besoldungsdienstzeit angerechnet werden. Uebergaugsbestimmuugeu. § 8. Den dermalen bereits im Dienst des Kreises befindlichen Beamten ist die von dem Kreisausschuß vorgenommene Festsetzung ihres Besoldungsdienstalters bekannt zu geben. Den Kreisstraßenmeistern, welche auf Grund des Art. 42 des Kunststraßengesetzes am 1. April 1897 aus dem Staatsdienst in den Kreisdienst übernommen worden sind, wird die Zeit ihrer staatlichen Anstellung als Besoldungsdienstzeit und zwar auch über den Zeitraum von sechs Jahren hinaus angerechnet; für die Anrechnung etwaiger Vordienstzeit sind die Bestimmungen der §§ 5 und 6 dieses Statuts maßgebend. Sämtlichen Kreisstraßenmeistern sind auf Grund der Bestimmungen des Art. 36. Abs. 3 des Kunststraßengesetzes die Vorteile, die sich für sie in Betreff der Bemessung der Besoldung aus den vorstehenden Bestimmungen (§§ 1—8, ergeben, von d'em 1. Avril 1897 an zu gewähren. Bezieht ein dermalen angestellter Beamter einen Gehalt, der mehr beträgt, als der.seinem Besoldungs-Dienst- alter entsprechende Gehalt, so behält er den seitherigen Gehalt und rückt in die gegenüber seinem seitherigen Gehalt nächsthöhere Stufe erst dann ein, wenn seit dem Tage, mit welchem ihm der seitherige Gehalt verliehen worden ist, eine Zeit verflossen ist, welche der Dauer einer Aufrückungsfrist mindestens gleichkommt, es sei denn, daß besondere Gründe dier Billigkeit ein früheres Aufrücken recht- fertigen. Nicht pensionsfähige Nebenbezüge, wie Lokalzulagen re., werden insoweit und insolange weiter gewährt, -als ihr Betrag keine Ausgleichung durch höheren Gehalt findet. Besoldungs-Ordnung. Nr. Gehaltssätze. Dienststellung des Beamten. Der Beamte soll beziehen in der E Gehaltsstufe Bemerkungen. 1 2 3 4 5 6» 7_ 8 JL vOk eX JL JC. 1 2700—4800 Assistent des Kreisbauinspektors 2700 3000 3300 3600 3900 4200 4500 4800 Ein Drittel des Gehalts dieses Beamten trägt die 2 2000—4000 Kreisgeometer 2000 2300 2600 2900 3100 3400 3700 4000 Provinz. 3 2000—2700 Kreisstraßenmeister 2000 2100 2200 2300 2400 2500 2600 2700 4 1200—1800 Bauschreiber 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 — Ein Drittel des Gehalts 5 1000—1250 Kreisbaumwärter 1000 1050 1100 1150 1200 1250 — — dieses Beamten trägt die Provinz. 6 1800—3000 Kreiskasserechner 1800 2100 2400 2700 3000 — — — Eingabe der hessischen Judenschast. Darmstadt, 16. Februar. Die Einwohner Hessens jüdischen Bekenntnisses haben sich nunmehr mit folgender, mit Tausenden von Unterschriften bedeckter Vorstellung an die Zweite Kammer gewendet: „Vor mehr denn fünfzig Jahren wurde in unferm engem Vaterlande durch das Gesetz vorn 2. August 1848 die religiöse Freiheit proklamiert und die Gleichheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer Bekenner vor dem Gesetze festgelegt. Mit der Erstehung eines einigen Deutschland wurde für alle Teile unseres Vaterlandes das Gesetz vom 7. Juli 1869 zur unantastbaren Geltung erhoben, nach dem „die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter von dem religiösen Bekenntnis unabhängig ist". Zur Zeit der Hochflut des Antisemitismus wurde einer Deputation der israelitischen Gemeinden Darmstadt, Gießen und Mainz als Willensmeinung des Großherzogs mitgeteilt, daß „in den ihnen versassungSmäßig und gesetzlich zustehenden Rechten nach dem Willen deS GroßherzogS die israelitischen Unterthanen ebenso geschützt werden sollen wie die anderer Bekenntnisse". Während in ganz Deutschland Gesetz und Verfassung in der angegebenen Richtung zur Durchführung gelangten, sodaß das religiöse Bekenntnis der Staatsbürger ohne Einfluß auf den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte blieb, konnte im Gegensätze hierzu für die Juden Hessens die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung mit den Bekennern andern Glaubens nicht zur Thatsache werden. So oft jüdische Bewerber sich zu der Bekleidung der Stellung eines Richters oder Staatsanwalts meldeten, wurden sie, auch wenn sie nach jeder Richtung hin einwandfrei waren, in ständiger Hebung unberücksichtigt gelassen; es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald die Bewerber die Religion gewechselt hatten. Seit Jahrzehnten haben wir diesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Von einem Ministerium zum andern erhofften wir endliche Aenderung. Anläßlich in der jüngsten Zeit vorgekommener Fälle, m welchen unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten. hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekannte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer eidlichen Programmerklärung gab. Obwohl unsere Glaubensgenossen seit fünfzig Jahren ihren Beschwerden, wenn auch vielleicht mit allzugroßer Zurückhaltung, häufig Ausdruck gegeben haben, obwohl auch in der Ständekammer der großherzoglichen Regierung das Verfassungswidrige ihrer seitherigen Uebung Vorbehalten wurde, glaubt dee Herr Justizminister von einem Zustand sprechen zu können, „üfcer den die zunächst hierzu Berufenen sich nicht beklagt hätten". Allerdings waren wir so vertrauensselig gewesen, von den Leitern unserer Justiz vor allem Gerechtigkeit auch ohne laute Klage erwarten zu dürfen, und gaben die Hoffnung nicht auf, daß endlich auch gegenüber den Juden Hessens Verfassung und Gesetz zur Anwendung gelangen müßten. Eine Generation jüdischer Aspiranten nach der andern hat sich den Regierungen zur Uebernahme von Staatsämtern zur Verfügung gestellt mit dem einzigen Ergebnis, daß der Glaubens- wechsel um äußerer Vorteile willen belohnt, das Festhalten an dem ererbten Glauben bestraft wurde. Gegen eine derartige Verwirrung sittlicher Begriffe werden unzweifelhaft unsere christlichen Mitbürger mit uns Verwahrung einlegen. Dieses Vorgehen erscheint umso unbegreiflicher und muß umsomehr verletzen, als es von dem Ressort der Regierung geübt wird, das vor allem berufen ist, das Vorbild unbeugsamer und getreuer Wahrung der Verfasiung und der Rechtsanwendung in unserem Staatswesen zu sein. Mit tiefem Bedauern haben wir hören müssen, daß höher als Gesetz und Verfassung für den Leiter unserer Justiz die Rücksicht auf eine angebliche Strömung in ge- wiffen Kreisen der Bevölkerung stehe. Der Antisemitismus, der in der Zeit, in der er im Volke nicht bestand, die früheren Regierungen hinderte, Juden anzustellen, hindert nach ihrer jetzigen Auffassung die Regierung, Wort und Geist des Gesetzes anzuwenden, obwohl sie die antisemitische Bewegung selbst auf das Entschiedenste verurteilt. Niemals wurde einer anderen Klasse der Bevölkerung gegenüber so verfahren, und es hieße die Grundlagen der staatlichen Ordnung erschüttern, wenn Minoritäten mit Rücksicht auf vorübergehende Störungen oder Verirrungen kleinerer oder größerer Bevölkerungskreise ihre Gleichberechtigung verlieren könnten. Die Verfassung muß der Fels sein, an dem diese Strömungen ab- pr allen. Während im übrigen Deutschland jüdische Richter an allen Gerichten vom Reichsgericht bis zu den Amtsgerichten thätig sind, während selbst in Gegenden, in denen der Antisemitismus seine Hauptwurzeln hat, Juden ohne Schädig- ung der Justiz als Richter fungieren, hält die hessische Re- gierung unsere Bevölkerung für so rückständig oder die Juden Hessens für so minderwertig, daß hierorts das, was allenthalben möglich, ausgeschlossen sein müsse. Wir protestieren gegen diese Herabsetzung, die unsere christlichen Mitbürger in gleicher Weise trifft wie uns. Für die Anerkennung unserer Gleichberechtigung seitens unserer Mitbürger können wir Zeugnisse aufweisen, die höher stehen, als die Meinungen der Vertreter der Regierung, die seit fünfzig Jahren sich außer Stand erachteten, die verfassungsmäßige Gleichberechtigung zur Wahrheit zu machen. Ein Blick auf unser Land, ganz besonders auf Rheinhessen, zeigt zur Genüge, daß seit mehr als fünfzig Jahren die Bevölkerung Juden aller Aemter und Würden für fähig erachtet, die sie zu vergeben hat. Seit dem Jahre 1848 hat in allen kommunalen und sonstigen Aemtern, in denen das eigene Vertrauen und die eigene Wahl zum Ausdruck kommt, Hessens Bevölkerung nie einen Unterschied zwischen Juden und Christen gemacht, und trotzdem hat Hessen niemals einen jüdischen Richter gesehen mit Ausnahme von zahlreichen Handelsrichtern, die zu diesem Ehrenamt durch die berufene Vertretung des Handelsstandes dem Großherzog in Vorschlag gebracht wurden. Von dem festen Vertrauen geleitet, daßüber der seitherigen ministeriellen Praxis als Hüterin und Wächterin der Verfassung, als Schutz der Minoritäten in den ihnen gewähr- lei steten Rechten die Ständekammer steht, wenden wir Hessen jüdischen Bekenntnisses uns an unsere Volksvertretung. Wir sind aufgewachsen in dem Glauben an Deutschlands Größe und Gerechtigkeit, unsere Glaubensgenoffen haben Blut und Leben freudig eingesetzt für des Reiches Einheit und Macht, überall stehen wir in der Vertretung vaterländischer und sittlicher Interessen mit unseren christlichen Mitbürgern in Reih und Glied. Wir fordern, daß wir auf anderen Gebieten nicht als minderen Rechts behandelt werden. Die seitherige Praxis der Regierung, welche uns zugleich gegen die Juden außerhalb Hessens zurücksetzt, giebt der antisemitischen Agitation Nahrung und Rückhalt, sie bildet eine ständige Gefahr für das sittliche und vaterländische Empfinden des gesamten hessischen Volks. Wir for- Recht, das fünfzig Jahre ungerechter Zurücksetzung nicht aufheben konnten. Mögen unsere Landftände mit Entschiedenheit dafür eintreten, daß die Verfassung für uns Juden nicht toter Buchstabe bleibe, sondern zu lebendiger Anwendung gelange. Hessischer Landtag. Zweite Kammer der Landftäude. uu. Darmstadt, 17. Februar 1900. Die Sitzung wird um einhalbzehn Uhr eröffnet, und die Debatte über die Verlängerung des Finanz- Gesetzes fortgesetzt. Am Regierungstisch Staatsminister Rothe, Finanzminister K ü ch l e r, Justizminister D i t t - mar, Geh. Staatsrat Krug zu Nidda, sowie die Mini- Lokales und MoviiyieUrs. (Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte-, werden grundsätzlich nicht aufgenommen.) Gießen, den 1.9 Februar 1900. * * TeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 264 Jahren, am 20. Februar 1694, wurde zu Chateney der Dichter und Philo- soph Franko iS Marie Aronet de Voltaire geboren. Durch seine satyrtschen Dichtungen lud er den Zorn der Regierung aus sio. Verbannung aus Paris, Haft und Verfolgung waren die Folgen seiner scharfen Feder, die sich gegen alles richtete, waS die Welt als herkömmlich geachtet und gesetzlich befolgt hatte. V. starb am 30. Mai 1778 zu Paris. * ♦ Von der Gendarmerie. Seine Königliche Hoheit der G.roßherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 10. Februar Allergnädigst geruht, dem Major a. D. Herpel, seither Kommandeur des Gendarmerie-Distrikts Oberhessen, den Charakter als Oberstleutnant zu verleihen und ihm die Erlaubnis zu erteilen, seine bisherige Uniform zu tragen. sterial-Räte Braun, Breidert, Ewald, Er-fenhut Deißler. Abg. Haas-Offenbach bekämpft die Ausführungen der Oberhess. Abg. Bähr, Weidner und Erk bezüglich der Verwendung der Staatssubventionen für Prämiierungen der Viehzucht u. s. w., die sicher nicht erfolgt wären, wenn sich die Herren etwas besser orientiert hätten. Die von der Regierung eingestellten Beträge seien nicht allein zu Prämiierungszwecken, sondern zur Hebung und zum Nutzen der gesamten Landwirtschaft in Hessen eingestellt worden. Gerade Oberhessen habe ferne Ursache Klage zu führen, weil gerade dorthin die meisten Unterstützungen geflossen seien. Tas Hauptbestreben der landwirtschaftlichen Organe sei darauf gerichtet, möglichst reine Züchtungen im Inland zu erzielen, damit auch der kleine Landwirt Nutzen davon habe. Der Erfolg dieses Vorgehens werde sicher nicht ausbleiben, wenn auch die landwirtschaftliche Bevölkerung etwas stärker als sonst zu den Kosten herangezogen werde. In Baden und Württemberg stehe man heute auf demselben Standpunkt, und nach 50 jährigen Versuchen habe man mit dieser Maßregel die besten (Äfolge erzielt. Auch für Hessen werde der Erfolg nicht ausbleiben, wenn auch hier Geduld die Hauptsache sei. Zur Eisenbahnpolitik in Hessen übergehend, hebt Abg. Haas hervor, daß der Herr Finanzminister im Jahre 1890 bezüglich der Eisenbahnkoalition sicher als Abgeordneter nicht anders gehandelt hätte wie die damalige Kammermehrheit, und er müsse den, Vorwurf, als habe das Haus 32 Millionen verpulvert, zurückweisen. Er weißt auf Worms hin, wo der Finanzminister als damaliger Oberbürgermeister dieser Stadt die Bahnprojekte für Rheinhessen und besonders für Worms mit allen Kräften gefördert habe, weil auch die Finanzen des Landes bessere waren. Die noch rückständigen Projekte möge man von Fall zu Fall prüfen, da doch in erster Linie oie Abgeordneten anch ihre lokalen Interessen zu vertreten hätten. Bezüglich des Antrags der 1. Kammer, die Wohnungsfrage betreffend, konstatiert er, daß diese Angelegenheit nicht neu sei und daß die Abgeordneten Reinhardt und Gutfleisch schon vor 10 Jahren wegen der Arbeiter- Wohnungs-Frage auf Erlaß eines Gesetz-Entwurfs in dieser Frage einen Antrag gestellt hatten. Finanzminister Küchler erklärt, daß er mit seinen Ausführungen dem Haus wegen gefaßter Beschlüsse einen Vorwurf niemals machen wolle, sondern, daß diese Beschlüsse eine Richtschnur seiner Thätigkeit auf dem Gebiet des Nebenbahnbaus bilden werden. Abg. Reinhardt ist beauftragt, namens der nationalliberalen Partei folgende Erklärung abzugeben: „Die nationalliberale Partei weist die von dem Führer des Zentrums, dem Abg. Schmitt gegen den Herrn Staatsminister erhobenen Anklagen als unbegründet zurück und spricht dem Herrn Staatsminister volles Vertrauen aus. Auch er bespricht ausführlich die hessische Eisenbahnpolitik und wünscht, daß die Regierung in dieser Richtung recht bald die Initiative bezüglich der Wohnungsfrage ergreifen möge, da die Verhältnisse in Stadt und Land gleich schlechte seien. Dem katholischen Volk habe der Abg. Schmitt mit seinen Angriffen auf den Herrn Staatsminister einen schlechten Dienst geleistet. Keine Partei des Hauses wolle einen Kulturkampf, wenn er nicht aufgezwungen! werde. Namens seiner Partei weise er alle Verunglimpfungen in dieser Frage mit Entschiedenheit zurück. Staatsminister Rothe dankt für das ihm dargebrachte Vertrauensvotum. Eine Widerlegung der Angriffe des Abg. Schmitt auf feine Person wolle er bis zu geeigneter Zeit verschieben, um nicht das Odium der Selbstüberhebung auf sich nehmen zu müssen. Ministerialrat Braun stimmt den Ausführungen des Abg. Haas-Offenbach in allen Teilen bei, und an Hand von Beispielen weist er nach, daß die Regierung bis jetzt fast ohne Kontrolle über die Verwendung der für die laud-i wirtschaftlichen Bestrebungen bewilligten Gelder gewesen sei; erst ihn letzten Jahre sei ein genauer Voranschlag hierfür aufgestellt worden. Abg. Dr. Gutfleisch kommt auf die gestrigen Ausführungen des 'Herrn Justizministers wegen der Zeugnisausstellung für junge Rechtskandidaten zurück und wünscht namens der Anwaltskammer, daß die Regierung diese Herren lieber durchfallen lassen möge, als diese mit beschränkten Zeugnissen in Dienst zu lassen. Er weist noch auf die Mißstände bei den Gerichtsschreibereien hin, wo die weitere Einstellung von Schreibhilfe ein Akt der Notwendigkeit sei. Was den religiösen Frieden betreffe, so sei er der erste, der für denselben eintreten wird. Mit der Ausstellung eines Vertrauensvotums möge man weniger rücksichtslos sein, da seiner Ansicht nach ein solches für den Herrn Staatsminister nicht nötig sei, weil alle Parteien des Hauses ein viel zu großes Zutrauen zu dem neuen Ministerium hätten. Sicher fei, daß ein neuer Wind wehe, und man demgemäß auch vertrauensvoll in die Zukunft blicken könne. Nachdem noch der Abg. Euler auf einzelne Mißstände in her Landwirtschaft hingewiesen und um Abstellung der Mängel gebeten hatte, wird die Debatte um 1 Uhr 30 Min. geschlossen. Nächsten Dienstag 10 Uhr Fortsetzung der Beratungen über das Finanz gesetz und einer Vorlage wegen der Landeslotterie. * * In den Ruhestand wurde versetzt der Schaffner in der Hessisch-Preußischen Eifenbahngemeinschaft Ludwig Dölll. zu Laubach mit Wirkung vom 1. April 1900 an. * * Brandschäden. Nach den Aufstellungen der Brand. Versicherungskasse des Großherzogtums find im abgelaufenen Verwaltungsjahre im ganzen 581 135 Mark an Brandschäden und Abschätzungskosten vergütet worden. Davon kommen auf die Provinz Oberhessen 247 116 Mk., Rheinhessen 167 240 Mk. und Starkenburg 166 778 Mk. * * Gewerbliches. Das Gewerbeblatt für das Großher. zogtum Hessen veröffentlicht das Verzeichnis von Probe, arbeiten, welche als Gesellenstücke für die Landes- Ausstellung von Lehrlings-Arbeiten im laufenden Jahre in Worms angefertigt werden können. Aus Hoffen, 17. Februar. Nach einer soeben erschienenen Statistik über den Produktionswert der im Großh. Hessen befindlichen Berg-, Salinen- und Hüttenwerke betrug im abgelaufenen Berichtsjahr der Wert der Produktion Mk. 8,361,020. Auf sämtlichen Werken betrug die Durchschnittszahl der täglich daselbst beschäftigten Arbeiter 3429. Darmstadt, 17. Februar. Wie die Reform des Landtagswahlrechts, für die nach den Erklärungen des Staatsministers Rothe die Vorarbeiten mit allem Eifer betrieben werden, aussehen wird, geht aus den bisherigen Aeußerungen der Regierung nicht hervor. Anzunehmen ist, daß das direkte Wahlsystem die Grundlage der Reform bilden soll. Welche „Garantieen" Herr Rothe dabei fordern will, ist noch ungewiß, doch ist die Zweite Kammer in ihrer Mehrheit für wesentlich einschränkende Bestimmungen nicht zu haben. Das zeigten die in der vorigen Session angenommenen Initiativanträge, die ja für die laufende Tagung wiederum eingebracht sind. Besondere Vertreter bestimmter Erwerbsklassen oder irgendwelcher Korporationen, mögen es nun kommunale oder andere sein, würden für die Zweite Kammer sicherlich nicht akzeptiert werden. Jedoch würde sich gegen deren Einreihung unter die übrigen Privilegierten der Ersten Kammer ein ernsterer Widerstand vielleicht nicht erheben. Wiesbaden, 17. Februar. Heute vormittag fand seitens der dazu bestimmter Kommission eine Geländebegehung für die geplante elektrischeStraßenbahnWiesbaden- Kastel statt. Innerhalb Wiesbadener Gemarkung soll die Bahn auf der Mainzer Straße entlang geführt werden. Dagegen war zwischen den Biebricher Vertretern und der Süddeutschen Eisenbahn-Gesellschaft noch keine Einigung zu erzielen. Die Gesellschaft wünscht die Bahn zur Abkürzung der Fahrzeit möglichst geradlinig über das freie Feld zu leiten, dagegen möchte Biebrich als Zwischenstation durch bequem gelegene Haltestellen usw. von der Linie Nutzen ziehen. Auch die Kreuzungsverhältnisse der Station Curve find schwierig. Vermischtes. * Leipzig, im Februar. Das Vorlesungs-Verzeichnis der hiesigen Handelshochschule für das Sommersemester liegt jetzt vor. Es finden Vorlesungen statt über Nationalökonomie, Rechtsfragen, Statistik, Kolonialpolitik, 95er» sicherungsmathematik, Verfassung, Gewerbewesen und Gewerbepolitik, Chemische Technologie, Spezielle Volkswirtschaftslehre u. s. w. Die kaufmännischen Hebungen bestehen in Buchführung, Korrespondenz und Kontorarbeiten, kaufmännischer Arithmetik und zusammenfassenden kaufmännischen Hebungen in einem Mufierkontor. Außerdem werden Sprachkurse eingerichtet. * Hamburg, 16. Februar. Die auf heute anberaumte Wahl eines Senators an Stelle des verstorbenen Möhring hat über 5 Stunden in Anspruch genommen. Im letzten Wahlakte hatte die versammelte Bürgerschaft zwischen den beiden vom Senate präsentierten Herren Brandt nnd Westphal zu wählen. Der erste erhielt 38, der letztere 77 Stimmen. Der neugewählte Senator, Otto E. Westphal ist noch nicht 47 Jahre alt. Er entstammt einer alten Hamburger Familie und ist Mitinhaber des mehr als hundert Jahre bestehenden TheehauseS G. W. A. Westphal Sohn u. Co. Seit 1892 gehört er der Hamburgischen Bürgerschaft an. Für seine Wahl wurde hauptsächlich von der Linken der Bürgerschaft gestimmt. * Mühlhausen i. Els., 16. Februar. Die Frau des Spezereiwarenhändlers Müller-Gros unterhielt schon längere Zeit ein Liebesverhältnis mit dem ebenfalls verheirateten Angestellten Mundwiller. Erst vor kurzem al- bußfertige Magdalena von ihrem Gatten in Gnaden wieder ausgenommen, ließ sie sich gestern abermals mit ihrem Liebhaber überraschen. Müller-Gros feuerte zwei Revolverschüsse auf die Ungetreue ab, die den Kopf der Frau trafen, ohne sie sofort zu tödten: doch ist Rettung so gut wie ausgeschlossen. SxiklplM 6tr »creüügtkll Irrakfurter SieMiiteitr. Opernhaus. Dienstag 20. Februar. Zum ersten male: „Schuster Jan". Komische Oper in 1 Akt von Gustav Kößler, hierauf: Lucrezia Borgia". Im Ab. Gew. Pr. Mittwoch 21. Februar. Geschloffen. Donnerstag 22. Februar. 7 Uhr. „Mignon". WUHelm Meister: Herr Kammersänger Kurt Sommer vom Hoftheater in Berlin a. G. Im Abonn. gern. Preise. Freitag 23. Februar. 7 Uhr. Borst, bei ermäßigten Preisen: „Verschwender". Außer Abonn. Samstag 24. Februar. 7 Uhr. „Die verkaufte Braut". Haus: Herr Kurt Sommer vom Hoftheater in Berlin a. G. Im Ab Gew. Preise. Sonntag 25. Februar. 31/« Uhr. Vorst, bei ermäß. Pr.: „G a s p a r o n e". Auh. Ab. 7 Uhr. Zum ersten male wiederholt: „Schuster Jan" voher L u c r e z i a B o r g i a". Im Ab. Gr. Pr. Montag 26. Februar. V»7 Uhr. Unter dem Protektorate Ihrer Königl. Hoheit der Frau Land- gräfin von Hessen: Theateraufführung und Gesellschaftlicher Abend in den Foyers des Opernhauses, zum Besten deö großen Theater-Pensionsfonds der Vereinigten Stadttheater. Erhöhte Preise. Schauspielhaus. Dienstag 20. Februar. Vt7. Vorstellung bei kleinen Preisen. „Wallensteins Tod." Im Ab. Mittwoch 21. Februar. 7 Uhr- deS verstorbenen Distrikts - Einnehmers Johann August Schmidt zu Mainz. LukaSgemür»iidr. Auszag srrs den Kircheutmchrnr 6 3,60, 4 Bekanntmachung 50 »'S Man Bekanntmachung verlange Prang & Fischer Holzverfteigernng 43 Literflasche Mk. 2.—. HO Nadel-Reiser. 111 mit 6,79 fm 95 261 1274 Krämer. Strittig den 23. Sfbrunr 337 2) Born, Gerichtsvollzieher. 1 281 1» 60 50 20 2600 600 2000 180 Pfingstkopf, Struth versteigert werden: 520 1200 880 40 45 1200 2400 7400 80 50 4500 2 3 1 315 2000 14 200 6 6 16 Neuester Ernte ä Mk. 2,SO, 3,— Eichrnstämme fast sämtlich geeignet. Eichenstämme Flasche Mk. 1.80, 2.50, 3.-, 3.50, 4.—, 5.— Cognac zuckerfrei Flasche Mk. 3.— Vorzüglich für Genesende und Zuckerkranke. und andere Möbel. Die Versteigerung zu 1 findet bestimmt, zu 2 teilweise statt. 1280 Born, Gerichtsvollzieher. Haupt-Niederlage für engros und detail: Ad. Geisse in Giessen. Hohversteigerung. Freitag den 23. Februar l. Js., vormittags 91/» Uhr anfangend, soll im Leihgefterner Ge- meindewaW nachverzeichnetes Holz versteigert werden: 23 Eichenstämme von 14 bis 36 cm Anlage eines neuen Iriedhofes am Aodtöerg. Die Herstellung von 1678,50 qm Brauer-Akademie Worms Wenn der Sturmwind heult und braust und der Regen niedersaust, Ist es schädlich immer schr Und bringt mancherlei Beschwer, Wenn die Füße werden naß. — Sorge darum immer, daß Geutner's Schuhfett fehlt dir nicht, Weil's die Schuh' macht weich und dicht. > habe« in den meisten Geschäften. Fabrikant: Dar 6. Ziel Gemeindesteuer für 1899/1900 kann bis Ende dieser Monats noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden. Zahltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag. Gießen, den 13. Februar 1900. Der Stadtrechner: Doepfer. !> TvEnfnch att Än Natiml- loniatyolilif, rbewrsrn und pezickle Bolkrivir Hebungen besteh!' itornrbtiten, kar >eo faufminnif^r :m werden Sprach Evangelische Gemeinde. Getraute. Mattdäusgemsindr. Dm 10. Februar. Karl Heinrich Friedrich Ritter, Kontrolleur zu G ünberg, mit Katharine Karoiine Auguste Schmidt, Tochter (Spalierposten), Eichen-Derbstangen mit 12,71 fm (Wagnerholz), Nadel-Derbstangenmit33,06fm Hohversteigerung Im Nieder-Besftugener Ge m-eindewald werden versteigert: lervonaSendö Donnerstag den 22. dss. Mts. sollen im Alten-Busecker Ge- meindewald, Distrikt Kuhtriebswald, und Eichbusch, rm Buchen-Scheitholz, „ Buchen« u. Eichen-Knüppel, „ Radel-Knüppel, Wellen Buchen- u. Eichen-Reiser, „ „ erste Durchforst., „ Nadel Reisig, rm Buchen-Stöcke, Wer bauen will versäume nicht, Preise einzuholen bei Emil Horst, «Hessen Kunststein« und Cementwarenfabrik, BaumaterialienHandlttNg Liebig*trae*e 43/45-Biegelpfad. Aorkeilhafte Nezugsquesse für Aauartikel asser^rk^ Dsnnerstag den 22. kedrsar: fm Fichten«Bauholz von 16 bis 34 cm Durchmesser und Beginn des Sommer - Semesters am 19. April 1900. 1290 Programm durch E. Ehrich, Worms. 12 bis 18 rn Länge, Buchen-Stämme (Wagnerholz), Birken-Stämme, Kiefern-Stamm, Fichten-Derbstangen, „ -Bohnenstangen. . Mr «fe [t bti vrchvüllk.' nspwch grmm' melle nill 38, ter W" gt.Dtlo».«* kr -B«M labet bti w “ V 8.1. MR bet Hamburg^' de HMtsächlich » «r. »J®» M tbtx# a yot birz» als mit tu zm' Nadel-Reisstangen mit 19,77 km Zusammenkunft vormittags 9 Uhr im Distrikt Kuhtriebswaid. Alten-Buseck, 16. Februar 1900 Gr. Bürgermeisterei Alten-Buseck. Körber. 1275 Den 10. Februar. Max Ludwig Ehmke, Kaufmann zu AlSfeld, mit Luise Charlotte Noll, Tochter des Lokomotivführers Friedrich Noll zu Gießen. Getaufte. Mat:hüuSgemeindL. Den 11. Februar. Dem Fuhrmanns-Johann Georg Heinrich Karl Schmidt ein Sohn, Heinrich Georg Peter, geboren den 11. Dezember. Denfelben. Dem Taglöhner Friedrich Weber eine Tochter, Anna Christine Margarethe Johanna, geboren den 4. Januar. Densrlbm. Dem Rangiermeister Karl Hermann ein Sohn, Ernst Friedrich, geboren den 20. Januar. Denselben. Dem Friseur Christian Noll eine Tochter, Helene, geboren den 10. November. LukaSgemr tnde. Den 11. Februur. Dem Buchdrucker Gustav ZachSus eine Tochter, Lisette Elise, geboren den 2. Februar. S5 Denselben. Dem Telegraphisten Karl Gritz ein Sohn, Karl Heinrich, geboren den 21. Dezember 1899. Denielbdn. Dem Restaurateur Heinrich Elges ein Sohn, Karl Wilhelm Adolf, geboren den 9. Dezember 1899. Den 12. Februar. Dem Arzt Dr. Georg Kipper eine Tochter, Annie Martha Christine, geboren den 25. Dezember 1899. JohanneSgemeinde. Den 11. Februar. Eine unehrliche Tochter, Margaretha, geboren den 14. Januar. Beerdigte. MarikuSgemeivde. Den 12. Februar. Elisabete Trechsler, geb. Schmitt, Ehefrau des Taglöhnrrs Peter Trechsler dahier, 38 Jahre alt, starb den 9. Februar. Den 13. Februar. Katharine Vetzberger, geb. Artz, Witwe dcS Taglöhners Balthasar Drtzberger, 57 Jahre alt, starb den 11. Febr. 8c v forstungswellen, rm Eichen-Knüppel, Eichen Wellen, rm EicheN'Stöcke, „ Nadel-Knüppel, M „ -Stöcke, Bekanntmachung. Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung in ihrer gestrigen Sitzung die Feststellung neuer Fluchtlinien füe den Seltersweg und zwar vor den Häusern Nr. 33 bis 43 und 26 bis 34 beschlossen hat, bringen wir dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß der deßfallsige Plan 14 Tage lang auf dem Stadtbauamt, Zimmer Nr. i, zur Einsicht offen liegt, und daß Einwendungen bei Vermeidung des Aus- schluffes innerhalb dieser Frist bei der unterzeichneten Stelle vorzubrmgen sind. Gießen, den 16. Februar 1900. 1261 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G n a u t h. Den 16 Februar. Klara Rothe, geborene Liebhaber, Kindergärtnerin, Witwe deS verstorbenen Hermann Rothe, 51 Jahre alt' starb drn 14. Februar. Luk «4g ernst «de. Den 12 Jebruar. Ludwio v. Sch^alk«lder, Großh. Landgerichtsrat, 75 Jahre a't, storb drn 10 Februar. ^Den 14. Februar. Johann Georg Drömer, Steinbruchbestu.er, 66 Jahre alt, starb den 12. Februar. Job-nne-gemeinde. Den 10. Februar. Karolina Lange, geb. Schäfer, Witwe des Kaufmannes Karl Lange, 75 Jahre alt, starb den 8. Februar Den 14. Februar. Helene Strack, geborene B.ck.r, Wdwe deS Schuhmachers Heinrich Strack, 47 Jahre alt, starb den 12 Februar. Denselben. Helmine Gaquoin, Rentnerin, Tochter deS ver- storbenen Rentners Wilhelm Gaquoin, 65 Jahre alt, starb zu Wies- baden den 10. Februar. äSii ' «beifit 342« .«'form bi !«ch ,uVtn bi»hni° «"zunehinen Eage der M- yerr Rothe u Zweite Enbe BestilHM^. ^vorigen Stffa ’“r die lujtjibt es»»-,« $tt. n o-er 1 Dim komunale Änr«r Her/ich gegen btttn :n btt 37 rm " " 'Stockholz, ' Buchenwellen, wobei Durch- Mit 74,87 fm, 1500 ______ zu Schnittholz Der Anfang ist morgens 9Va Uhr | bei der Lehmkaute. Steinbach, am 16. Februar 1900. Großh. Bürgermeisterei Steinbach. 1164 Zusammenkunft Abteilung Suhl l am Mühlberg. Lechgestern, 15. Februar 1900. THEE-MESSMER Berühmte Mschungen Mk. 2,80 und 3,50 per Pfund. Probepackete 60 und 80 Pfg. Zu haben bei den Niederlagen von Messmers Thee. — Das chemische Laboratorium zu Dresden A. der Herren Dr. v. Werlhof & Feige bringt ein Präparat in den Handel, das im vorigen Jahre auf allen von der Firma besuchten Ausstellungen nut den höchsten Auszeichnungen prämiiert wurde und vom hygienischen Standpunkte aus auch wirklich jedermann aufS wärmste empfohlen werden kann. Es ist dies das Präparat giftfreier Haarkonservierungs- Extrakt und Haarverjünger, genannt „Endlich". Der Haarverjünger „Endlich" ist ein aus Pflanzenstoffen hergestellter Extrakt, dessen Zusammenstellung lediglich auf wissenschaftlicher Grundlage beruht und nicht nur den Haarwuchs stark befördert, sondern auch das Ausfallen der Haare verhindert, kahle Stellen, soweit noch Wurzeln vorhanden, behaart, und den ergrauten Haaren die frische Naturfarbe wiedergiebt. ■iknSsmittel/ y fl iml 1206 50 „ Nadel-Stöcke. Der jedesmalige Anfang ist vormittags 9 Uhr. Die Zusammenkunft au 1. Tag im Ort, am 2. Tag b