< B. [* 16 10 i4 M y ®L iia 18 6.50 0.75 l.~ 1.30 offe :tion. n als arzt k l Tierarzt| ?reppe )of. Imgebutifl, nnn« ß ich den i ir eröffne 14. ast- und LMM irauerei ®itp guten Speisen ai unbe und Gönnen tat Hausse. Btrie $0 P!i r Gie«««>er K*’ « für i*' K° ungivoll 5 Löh, albati Hr. W Zweites Blatt Samstaq den ZO Januar Gießener Anzeiger Aeneral-Anzeiger Bezugspreis tiicrleljäbrl. Mk. 2,20 monatlich 75 Psg. mit Bringerlohnr durch die Abholestelle« vicrtcljährl. Mk. 1,96 monatlich 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen-Verrnittlungsstellen des In« und Auslände» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilcnpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Psg. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Die Gießener AamikienötStter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter •für Hess. Volkskunde" wvchtl. 4 mal beigelegt. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den fügenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Amts- «nd Anzsigeblatt für den Avers Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße Sr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, . Glätter für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. z-kates und UromnMe». (Akronyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.) Gießen, den 19. Januar 1900. ** GeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 99 Jahren, em 20. Januar 1810, wurde Andreas Hofer, der Held deS Völkerkrieges in Tyrol, durch Verrat eines Bauern auS dem Passeyer- thale in einer Sennhütte, wo er sich zwei Monate mit seiner Familie versteckt gehalten hatte, gefangen genommen. Der heldenhafte volkstümliche Sandwirt von Passiyer wurde in Mantua am 20. Februar 1810 erschossen. Er starb mit dem Mute eines Märtyrers und Helden, hochgeehrt von seinem Volke. ** D i e t r a u r i g ft e Zeit für alle nufere Standvögel ist der Winter. Der Erdboden, der denselben bisher noch Nahrung spendete, ist mit hohem Schnee bedeckt, die Bäume, die Sträucher, Bäche und Flüsse sind mit einer Eisdecke überzogen, und diese armen Vögel müssen daher in großer. Anzahl zu Grunde gehen. Edle Menschen werden deshalb hiermit dringend gebeten, denselben Futterbretter oder Futterplätze in ihren Gärten oder .Höfen zu errichten, und recht reichlich mit Futter, das aus einem Gemisch von Hanf und Hafer, aus Lein, Mohn, gelochten Kartoffeln und kleingehackten Fleischabfällen bestehen kann, zu bedenken. * ♦ * ** Von der Universität. Dem mit Ende dieses Semesters aus dem Lehrkörper ausscheidenden Lector für französische und englische Sprache Prof. Karl Pichler wurde das Ritterkreuz 1. Klasse des Philippordens verliehen. ** Ein aus Lehrerkreisen herrührender Artikel in der Nummer 9 des Frankfurter General-Anzeigers beschäftigt sich mit den Gehaltsverhältnissen der hessischen Volksschullehrer und gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß die neue Gehaltsvorlage den berechtigten Erwartungen des hessischen Lehrerstandes in keiner Weise entspreche. Obwohl von der großen Mehrzahl der hessischen Lehrer erwartet werden darf, daß sie sich der durch die Gehaltsvorlage in Aussicht genommenen wesentlichen Verbesserung ihrer B^soldungsverhältnisse bewußt ist, so erscheinen doch gerade Preßäußerungen, wie die vorliegende, geeignet, bei unkritisch veranlagten oder nicht richtig informierten Lesern der Meinung Vorschub zu leisten, als ob der hessische Lehrerstand seitens der Regierung in der That stiefmütterlich behandelt werde. Wie wenig dies der Fall ist, erhellt aus der Thatsache, daß sich die Regierung trotz der erst im Jahre 1897 erfolgten erheblichen Gehaltsaufbesserung der Volksschullehrer entschlossen hat, den Ständen zu dem gleichen Zweck, sowie für die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung der Lehrer eine Summe anzufordern, die derjenigen nahezu gleichkommt, welche durch die Besoldungsaufbesserung der gesamten Beamtenschaft des Landes infolge des Gesetzes vom 9. Juni 1898 — einschließlich der Mehrkosten infolge Wegfalls der Beiträge zur Zivildiener-Witwenkasse — erforderlich geworden ist. Ohne auf Einzelheiten des Artikels des Näheren einzugehen, soll hier nur der Einwand zurückgewiesen werden, als ob in der Hinausschiebung der Dienstaltersgrenze für die Erreichung des Höchstgehalts eine Unbilligkeit liege. Diese Hinausschiebung war bedingt durch die Erhöhung des Höchstgehalts um 800 Mark, das ist um 40 Prozent des bisherigen .Höchstgehalts. Auch eine Reihe von Gehaltsregulativen hessischer Städte erfordert für die Erreichung des Höchstgehalts die Vollendung des 30. Dienstjahrs. Ebenso können z. B. akademisch gebildete Beamte, wie Richter und Lehrer an den höheren Lehranstalten, welche in der Regel erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres zur Anstellung gelangen, den Höchstgehalt ihres Amts bei .regelmäßigem Gang erst nach dem 51. Lebensjahre erreU chen, während die für die Bemessung des Gehalts der Volksschullehrer maßgebende Dienstzeit von der Schulprüfung an gerechnet wird, die von den meisten Lehrern im 21. Lebensjahre abgelegt wird. In welchem Lichte aber erscheint die angebliche Notlage des hessischen Lehrerstandes, wenn man die Besoldungsverhältnisse der Volksschullehrer in anderen deutschen Staaten in Betracht zieht? Daß bei einer Gesetzesvorlage, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staats so stark in Anspruch nimmt, wie der vorliegende, eine Vergleichung der künftigen Gestaltung der Gehaltsverhältnisse der hessischen Lehrer mit den Besoldungsverhältnissen der Lehrer.im übrigen Deutschland nicht von der Hand gewiesen werden kann, ist selbstverständlich. Eine solck)e Vergleichung ergiebt aber, wie noch des Näheren dargelegt werden wird, daß die neue Gesetzesvorlage für die Lehrer, sowohl in Bezug auf das Aufsteigen im Gehalt als auch in Bezug auf die Normierung des Höchstgehalts außerordentlich viel günstiger ist, als die Regelung der einschlägigen Besoldungsverhältnisse in sämtlichen übrigen deutschen Staaten. Diejenigen, welche sich der Mühe unterziehen, an der Hand des einschlägigen Materials eine solche Vergleichung vorzunehmen, werden von selbst in der Lage sein, die nötigen Sck)lüsse hieraus zu ziehen. Es kann deshalb im wohlverstandenen Interesse der hessischen Lehrerschaft nur dringend davor gewarnt werden, durch Hervordrängen unhaltbarer, von dem Boden der realen Verhältnisse losgelöster Forderungen eine Behandlung der vorliegenden Angelegenheit herbeizuführen, die zwar Beunruhigung in den beteiligten. Kreisen Hervorrufen, für die Sache selbst aber nichts weniger als nutzbringend sein kann. ** Der Zweiten Kammer der Stände ist seitens des Großh. Ministeriums des Innern folgendes Schreiben d. d. 10. Januar zugegangen: In der Begründung zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, ist bemerkt worden, daß die Großh. Regierung eine sehr beträchtliche dauernde Belastung der Staatskasse nicht gescheut habe, um ohne Rücksicht auf die zum Teil erheblich ungünstigeren Besoldungsverhältniffe der Volksschullehrer in Theater. Erstaufführung von „Gebildete Menschen" am Freitag dem 19. d. Mts. Seit L'Arronge sich müde- und ausgeschrieben hat, ist der Posten eines Volksstück-Autors vakant, Leon hat gestern bewiesen, daß er gut daran gethan hat, sich auf denselben zu berufen.. Er. lehnt sich dabei offensichtlich an^Papa L'Arronge an — aber Leon ist mlir viel lieber als der Andere, der nur mehr Bühnentechnik und szenische Oeko- nomic voraus hat. Leon ist ein viel feinerer Beobachter, er hat nicht das Verlangen der L'Arronge'schen Art, nicht jene falsche Sentimentalität, jene melodramatische Rührseligkeit, er ift tiefer und mutiger in seiner tendenziösen gesellschaftlichen Satyre. Der Zufall spielt freilich auch bei ihm ohne Gage mit, aber der Autor lenkt ihn sehr geschickt und weise, und besonders der Hauptcoup, das Zusammentreffen der feindlichen Brüder ist wirklich glücklich und glaubhaft herbeigeführt. Nicht mehr Vorder- und Hinterhaus, aber das Heim kleinbürgerlicher Sorge und kommerzienrätlichen Wohlstandes sind die zwei Welten, welche die Handlung überbrückt. In dem einen haust Dr. jur. Müller, der gescheiterte, nach einer Existenz ringende Anwalt, in dem andern sein Bruder, der Großindustrielle Muller. Das Wasser, das beide getrennt hat, und über das sie nicht wieder zusammen kommen können, ist die Bildung, der jetzige Millionär war nämlich ehedem der verlorene Sohn im Hause Müller, der nicht „lernte", den man Schlosser werden lassen, dessen man sich dann als „gebildeter Mensch", sogar beim Begräbnis der Mutter fä,äinen mußte. Aber die gebildete Familie wurde ruiniert, dec Schlosser hatte Glück und stieg über die Geldsäcke zu Lang und Würden. In jener schlimmsten Not, die sich nicht helfen kann, weil sie die Anforderungen an einen gebildeten Menschen überall als Schranken findet, fühlt die Familie Müller und Dank eben ihrer Bildung, daß sie die Hand jetzt nicht nach dem reichen Bruder ausstrecken darf. Das Milieu im ersten Akt ist „mit allen Errungenschaften der naturalistischen Neuzeit" vortrefflich beobachtet und famos gezeichnet. Der energielose Vater mit den geknickten Illusionen, bei dem die Velleitäten des Bildungsmenschen statt des Willens des Kraftmenschen herrschen, die kopflose Mutter, der man sehr gern das größte Teil Schuld an dem Ruin zutraut, ungleiche Kinder, ein braver Einjähriger, der sich offenbar kümmerlich durch sein Jahr schlängelt, die sprachkundige, solide Tochter, der Schutzengel des Hauses, der sich und die Familie mit der kümmerlichsten litterarischen Thätigkeit, dem Uebersetzen, durchbringt, die leichtsinnige Jüngere, die „Talent hat", auf der Akademie studiert und, ein Hellfehendes Kind des Tages, das ruhig ausspricht, daß man kein Talent braucht als das zum Glück, ein kleiner ungezogener, naiv-durchtriebener „Fratz", das sind Gestalten, an deren gesunder Wahrhaftigkeit maii feine Helle Freude haben kann. Die kleinen und großen Miseren dieser Menschen, zu denen noch ein Bildhauer und Chambregarnist gehört, der nach leidvollem Ringen sich einen Preis erhallen hat, sind wirklich von einer richtigen Künstlerhand gezeichnet, — die tragisch-komische Episode des verlorenen Zwanzigmarkstücks z. B. ist beinah m e i st e r h a f t. Außerordentlich glücklich wird der reiche Müller in der Angst um seinen duellbedrohten Sohn, ohne daß er es ahnt, zu dem verarmten gebildeten Bruder geführt. In der Dämmerung erkennen sie sich, reden von der Brust herunter, was Jahre lang darauf gelastet, fallen sich versöhnt in die Arme, und nun wird alles zusammengebracht, was sich finden und binden will. Durch diese und innerhalb dieser Familiengeschichte anderen deutschen Ländern, allen berechtigten Wünschen der Lehrer auf eine angemessene Neuregelung ihrer GehaltS- verhältnisse gerecht zu werden. Unter Bezugnahme hieraus, sowie im Hinblick auf die bevorstehende Beratung der Gesetzesvorlage in den Ausschüssen und im Plenum der beiden Kammern, beehrt sich das unterzeichnete Ministerium, eine Uebersicht der in den größeren und den Mittelstaaten Deutschlands in den letzten Jahren erfolgten Regelungen der Gehalte der BolkSschul- lehrer ergebenst mitzuteilen. Die Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer in den größeren Städten, für welche bei uns nicht die gesetzlichen Sätze, sondern die Festsetzungen besonderer Gehaltsregulative maßgebend sind, sind hierbei außer Betracht gelassen worden. Zusätzlich wird bemerkt, daß für den Fall, daß die Gesetzesvorlage, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, die Zu« stimmung'der beiden Kammern erhalten sollte, eine Erhöhung der jährlichen Remunerationen der Schulamtsaspiranten und -Apirantinnen, und zwar für diejenigen, welche die Schlußprüfung noch nicht bestanden haben, von 700 Mk. auf 800 Mk., für diejenigen, welche die Schlußprüfung bestanden haben, von 800 Mk. auf 900 Mk. in Aussicht genommen ist. Ueberftcht über die Gehalte der Volksschullehrer. 1. Großherzogtum Baden: (Gesetz vom 17.September 1898, seit l./I. 1899 in Geltung.) Die Hauptlehrer*) an Volksschulen erhalten: a. einen jährlichen Gehalt, welcher von 1100 Mk. (AnfangSgehalt) bis 2000 Mk. (Höchst- geb alt) aufsteigt. Die Erhöhung des Gehaltes vom Anfangs- bis zum Höchstbetrage tritt ein durch Zulagen von je 150 Mk. derart, daß die erste Zulage nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Zeitpunkte der ersten etatmäßigen Anstellung, die weiteren Zulagen nach je 3 weiteren Dienstjahren gewährt werden; b. freie Wohnung oder eine entsprechende MietS- entschädigung. Die Hauptlehrerinnen **) an den Volksschulen *) Das sind die desinitiv angestellten Lehrer, beziehungsweise Lehrerinnen. **) In den Ausführungsbestirnrnungen zu dem Preußischen Gesetz vorn 3. März 1897 wird bemerkt: Das Gesetz trifft die Vorschrift, daß die an einer öffentlichen Volksschule endgilüg angestellten Lehrer und Lehrerinnen ein nach den örtlichen Verhältnissen angemeffenes Diensteinkommen erhalten sollen. Das Gesetz will denjenigen Lehrern und Lehrerinnen eine Einkommensver- befferung zuwenden, deren Diensteinkommen nach den örtlichen Verhältnissen. insbesondere also nach den Teuerungsverhältniffen des Schulorts, sowie unter Berücksichtigung der Wohlhabenheit des betreffenden Schulverbandes nicht als ausreichend bemessen zu erachten ist. hielt Leon dem Bildungsprotzentum eine famose Predigt, der ein volltönendes „Amen!" „Bravo!" nachhallen soll. Ja, die moderne Bildungskrankheit und das Bildungsprotzentum, sie haben das „satyram non scribere" schau lange schwer gemacht. Wie viele Millionen Menschen werden nicht aus dem Drang nach Wissen, sondern durch den Ehrgeiz, auf ihre Visitenkarte in Gedanken „gebildeter Mensch" setzen zu können, in die Halbheit mit ihrem ganzen Fluch hineingetrieben! Und wie dünkelhaft geriert sich, wer dieses Zufallsgut erworben, wie tausendfach ist es die Fessel der Humanität, der Hemmschuh der Wahrhaftigkeit. Leon nimmt aber, was die Herzensqualitüten anlangt, obgleich er sie reichlicher dem „ungebildeten Menschen" zumißt, nicht eigentlich Partei, denn die beiden Müller sind beide grundgute, ehrbare Naturen. Etwas mit sich selbst gerät Leon freilich in Widerspruch, denn fein „ungebildeter Mensch" ist ein halbgebildeter. Daß er in einem solchen einmal einen, trotz mancher Parvenu-Züge, noblem und großherzigen Menschen findet, mag die Ausnahme von der Regel bestätigen. Denn nicht jene unglückliche Bildung, nicht die Unbildung sind so sehr vom liebel, — wie die Halbbildung. Der Großindustrielle ist ebenso sehr eine glücklich erfundene Gestalt als eine prächtige Rolle. Wie an diesem Menschen, der es durch Glück, und wir dürfen annehmeu, auch Thatkraft, so weit gebracht hat, der Zorn und Kummer nagt, von denen, die ihm innerlich am nächsten stehen, doch noch immer, selbst auf seiner materiellen Höhe, al& „ungebildeter Mensch" über die Schulter angesehen zu. werden, ist ein fein-psychologisches Motiv. Wir hoffen, daß das Stück auch bei unserem theaterliebendew Publikum eine warme Aufnahme findet. in fester Anstellung. 1250 Mk. Jahren auf einer nach von Das n vollendetem 7. Dienstjahre «ach ist die gesamte Alterszulagen der Für die Feststellung n <• ff 25. Lebens- vom a. an Landschulen: Mk. Mk. Unwiderruflich angestellte Lehrerinnen erhalten a. an Landschul en: vom Mk. von 5 Jahren bis auf Mk. ff H ff u an an den Landgemeindeschulen: Mk. bis Dienstjahr u vom 13. bis 15. 25. Dienstjahr an Meiningen. 8. von 5 Jahren 1100 H Volksschullehrer: Mk., H II U H für das 1. bis 5. Dienstjahr: n ff M H i 3. 6. 8. 10. 12. 10 15 20 25 . 1050 . 1200 . 1350 . 1500 . 1650 . 1800 . 1950 . 2100 1250 1400 1550 1700 10. 15. 20. 25. 1300 1500 1700 2000 2200 2400 H ff 4. 7. 10. 13. 17. 21. 25. b) 16. 19. 22. 1100 1250 1400 1550 1750 1950 2100 2250 2400 2550 2700 4 8 12 16 20 24 28 1400 1550 1650 1750 1850 1950 f« ii ri n 6. 11. 16. 21. druf und Wal- tershausen: 10 15 20 25 30 . 1000 . 1100 . 1200 . 1300 . 1400 . 1500 . 1600 . 1700 . 1800 . 1900 1400 1600 1750 1900 2000 2100 b. in Gotha, Ohrdruf und Walli. 14. 17. 20. 23. 26. 29. werden f< H n wird Freie Wohnung für ihre Person. Ortszulage in den Gemeinden, wo eine solche gewährt wird, von 100 Mk. Bürgerschule versehenen vom 1. bis 3. Dienstjahr Die Dienstjahre jahre an berechnet. berechnet. Lehrerinnen erhalten bei der definitiven Anstellung einen Gehalt von 700 Mk. bis 850 Mk., freie Wohnung oder Mietentschädigung und Alterszulagen von je 100 Mk. innerhalb der gleichen Fristen wie die Lehrer. 7. Herzogtum Braunschweig. (Gesetz vom 4. März 1895.) Die ordentlichen Lehrer beziehen nach der festen Anstellung, welche in der Regel von der Vollendung des 25. Lebensjahres abhängig ist, neben freier Wohnung oder einer entsprechenden Mietentschädigung: Grundgehalt: 800 Mk.— 6 Alterszulagen wie bei den Hauptlehrern von je 125 Mk. Für die geringst besoldeten Lehrer und Lehrerinnen ergiebt sich eine solche vesoldungsausbefferung schon unmittelbar aus dem Gesetz, insofern gewisse Mindestsätze für das Diensteintommen aufgestellt find. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß durch Ausdehnung der staatlichen Alterszulagen auf Orte, in denen sie früher nicht gewährt wurden und in einer großen Zahl von Gemeinden durch Erlaß neuer Besoldungsordnungen daS Einkommen der Volks- schullehrer neu gestaltet worden ist. Die Sinkommensverhältnisie haben sich danach so vielgestaltig entwickelt, daß ein schablonenhaftes Vorgehen zugunsten einer gleichmäßigen Erhöhung aller Schulstellen nicht zu rechtfertigen sein würde. Daß bet Feststellung des Diensteinkommens auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Orts Rückficht zu nehmen sein wird, schließt nicht aus, daß innerhalb jedes Regierungsbezirks gewisse Siegenden und Gruppen von Orten, die gleichartige örtliche Verhält ntfse zeigen, für eine gleiche Bemessung bed Diensteinkommens zusammengefaßt «erden. a. für Hauptlehrer (b. h. für den ersten Lehrer an einer ungeteilten Schule und die ersten Lehrer einer Schule von mehr als einer Klasse) Grundgehalt: 1000 Mk.— 6 Alterszulagen von je 125 Mk. nach einer Dienstzeit von 3 Jahren seit der Anstellung und ferner in Fristen von 5 zn 5 Jahren. Dienstwohnung oder Wohnungsentschädigung. Ferner wird in ca. 160 Gemeinden des Landes eine besondere Ortszulage von höchstens 300 Mk. gewährt. Die für die Gewährung der Alterszulagen maßgebende Dienstzeit wird von der unwiderruflichen Anstellung an vom 1. „ 6. „ 11. „ 16. „ 21. „ 26. ff H 5 H M 8 „ „ 11 .. ff 14 H .. 17 .. .. 20 ii m 23 .. N 26 .. ft 28 Das Dienstalter Der Gehalt ständiger Lehrer an Volksschulen von 40 I und weniger Kindern ist in jedem der angegebenen 6 Ab- I schnitte ihrer Dienstzeit um 100 Mk. zu erhöhen. Unter „Lehrer" im Sinne des Gesetzes sind auch die I Lehrerinnen zu verstehen. 4. Königreich Preußen.**) (Gesetz vom 3. März 1897, betreffend das Dienstein- I kommen der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen.) Das Diensteinkommen der Lehrer besteht aus dem Grundgehalt, den Alterszulagen und ferner Dienstwohnung oder entsprechender Mietsentschädigung. Das Grundgehalt darf für Lehrer fiel len nicht weniger als 900 Mk., für Lehrerinnen stellen nicht weniger als 700 Mk. jährlich betragen. Die Alterszalagen sind nach Maßgabe der örtlichen Verhältniffe in der Weise zu gewähren, daß der Bezug nach 7jähriger Dienstzeit im öffentlichen Schuldienst beginnt, und daß 9 gleich hohe Zulagen In Zwischenräumen von je 3 Jahren gewährt werden. Die Alterszulage darf in keinem Falle weniger betragen als 1. für Lehrer jährlich 100 Mk., steigend von 3 zu 3 Jahren um je 100 Mk. bis auf jährlich 900 Mk.; 2. für Lehrerinnen jährlich 80 Mk., steigend von 3 zu 3 Jahren um je 80 Mk. bis auf jährlich 720 Mk. Bei Berechnung der Dienstzeit der Lehrer und Lehrerinnen kommt die gesamte Zeit in Ansatz, während welcher sich dieselben im öffentlicheu Schuldienst befunden haben. Die Dienstzeit, welche vor dem Beginn des 21. Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. Die bestehenden Gehaltsregulative, Ordnungen und Festsetzungen sind, soweit erforderlich, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 3. März 1897 neu zu gestalten. Für diejenigen Stellen, deren Gehaltsbezüge den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen, sind diese Gehaltsbezüge zu leisten, ohne daß es einer Neuregelung der Be- soldungsverhültniffe bedarf. 5. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. (Gesetz vom 25. Mai 1898, seit l./I. 1899 in Geltung.) Das Diensteinkommen der fest angestellten Volksschullehrer soll neben freier Wohnung ober einer entsprechenden Wohnungsentschädigung mindestens lOOO Mk. als Grundgehalt betragen. Außer dem Grundgehalt werden Alterszulagen gewährt, welche das gewährleistete Mindesteinkommen erhöhen um erhalten den gleichen Gehalt, wie die Hauptlehrer, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrage des Gehaltes von 1500 Mk. 2. Königreich Württemberg: (Gesetz vom 31. Juli 1899, seit l./IV., bezw l./X. 1899 1400 1500 1600 1700 1800 1900 2000 vollendeten 6. Großherzogtum Oldenburg. (Gesetz vom 1. April 1897.) Diensteinkommen der Volksschullehrer beträgt: - ' b. für Nebenlehrer (das sind alle übrigen angestellten Lehrer) Die auf Lebenszeit angestellten Lehrerinnen erhalten folgende Gehalte: mit der ständigen Anstellung 1100 Mk., nach vollendetem 7. Dienstjahre 1150 „ ferner nachte 3 weiteren Dienstjahren Zulagen von je 50 Mk. derart, daß der Höchstgehalt 1500 Mk. mit dem vollendeten 29. Lebensjahre erreicht wird. i 3. Königreich Sachsen. (Gesetz vom 17. Juni 1898, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Volksschulen betreffend, seit l./I. 1900 in Geltung.) Das Gesamteinkommen eines Lehrers an einer Volksschule darf nicht unter 1200 Mk. jährlich betragen. Die freie Wohnung oder Wohnungsentschädigung ist in dieses Einkommen nicht einzurechnen. Das Einkommen ständiger Lehrer an Volksschulen, welche mehr als 40 Kinder zählen, ist durch Zulagen folgendermaßen zu erhöhen: nach einer vom erfüllten 2j5. Lebensjahre des Lehrers an zu rechnenden Dienstzeit: Dienstzeit maßgebend, welche ein Lehrer in definitiver oder provisorischer Anstellung nach bestandener Hauptprüfung im öffentlichen Schuldienst zugebracht hat. 11. Herzogtum Sachsen - Koburg-Gotha. (Gesetze vom 21. März 1892 und 4. Februar 1899.) Die Gehalte der unwiderruflich an gestellten Lehrer betragen neben freier Wohnung: b. in Gotha, Ohr- „ 18. .. 21. .. 24. Gehaltsskala für die festangestellten Gehalt bei der festen Anstellung „ nach 2jähriger Dienstzeit a) an den Schulen in städtischen und den mit einer 'Gemeinden: 10. H erzogtum Sachsen-Altenburg. (Gesetz vom 7. Januar 1899.) Die jährliche Besoldung eines für eine ländliche Schulstelle angestellten Voksschullehrers beträgt außer seiner Wohnung oder einer angemessenen Geldentschädigung mindestens 11OO Mk. und ist durch Alterszulagen folgendermaßen zu erhöhen: Dienstzeit Aufsteigen im Gehalt von der festen Anstellung an berechnet. Wenn daS der festen Anstellung vorangehende Provisorium im öffentlichen Schuldienst ohne Verschulden der Betreffenden länger als 2 Jahre dauert, wird das Mehr bei Berechnung des skala- mäßigen Dienstalters berücksichtigt. Die Gehalte der festangestellten Lehrerinnen an den Volksschulen betragen 1000 bis 2000 Mk. DaS Auf- steigen im Gehalt geschieht durch Dienstalterszulagen, welche nach 2, 5, 8, 11, 14, 17 und 20 Jahren je 100 Mk., nach 23 und 26 Jahren je 150 Mk. betragen. Vom 26. Dienstzahre an wird eine Zulage nicht mehr gewährt Für bte den Lehrern gewährten Dienstwohnungen werden 10 Proz. des pensionsberechtigten Gesamteinkommens auf das Gehalt angerechnet. vom 1. .. 4. im 7. .. 9. .. U. •“““bet'1*'1''" tf? j gehaU Wtion - Ä* mBadli em • äs* ** bnS gil-ng»»” “Si rrt D« *Ä gehalt von I50Ü M ^Wiesbaden 3W ** Friedberg aus Mariensch * ein gefahw m fahren MH wi biä '# uns Mntei und Mutze Wim Passieren des vanb vor Muni)u schützte, um fern bai Marten Bürgern urrden des Vorfal mrden Militärpatri W mitteilt, ist be: wieder erc Wnntz des W Nische Chor für i litten Abend nebp zitr Krone" ab. I sonders hervor, tv einem Gesangvere innerlich zu vervol trete. Von diesem deshalb seien auch dieirstlichen und Pi den. Er ermahnt^ Kauerdach < Öentmbe nnb ®tnu trar. 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(Normativ betr. das Dienfteinkommen der festangestellten VolkSfchullehrer und der Lehrerinnen an Volksschulen von 1897.) „ 26. Dienstjahr an: Die GehaltSverhältniffe der Volksschullehrer im Königreich Bayern, in den Großherzogtümern Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, in den Thüringischen Fürstentümern und in den freien Städten sind in der vorstehenden Zusammenstellung nicht berücksichtigt worde», da sie für den vorliegenden Zweck ein besonderes Interesse nicht bieten. ** Die Progression bei der Einkommen-, Vermögens- und Erbschaftssteuer und die Aufhebung der Stempelabgaben und Gebühren. Ein Antrag des Abgeordneten Ulrich und Genossen lautet: Hohe Kammer wolle Großherzogliche Regierung ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, betr. Erhöhung, resp. Einführung der Progression bei der Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer und demgemäße Aufhebung der Stempelabgaben und Gebühren. ** Aufhebung des Brückengeldes. Die Abgeordneten Dr. Schmitt und Genossen ersuchen die Großherzogliche Regierung um Vorlage eines Gesetzes, durch welches das Brückengeld im Großherzogtum aufgehoben oder wenigstens die Bewohner von Kastel und Kostheim von jedem Brückengelde befreit werden. Eventuell wird beantragt: Großherzogliche Regierung wolle darüber Erhebungen anstellen, welche Einnahme-Ausfälle der Staatskasse dadurch erwachsen, daß die Bewohner von Kastel und Kostheim vom Brückengelde befreit werden. ** Umtausch von Wechsel st empelmarken und Postwertzeichen. Bei dem Entwerten von Wechselstempelmarken und besonders, wenn die alten, noch den Vordruck 18 . . tragenden verwendet werden, sind Irrungen und Versehen so häufig, der entstehende Schaden aber zuweilen so hoch, daß es sich zur Zeit wohl verlohnt, auf die Bestimmungen hinzuweisen, welche bei dem Umtausch dieser Wertzeichen zu beachten sind. Für verdorbene Stempelmarken und Blankets kann nur dann Erstattung beantragt werden, wenn der Schaden mindestens einen Thaler beträgt und wenn vollständig erwiesen wird, daß der Schaden lediglich durch Zufall oder Versehen veranlaßt, und von den betreffenden Stempelmaterialien beziehungsweise von den Schriftstücken, zu welchen sie verwendet sind, noch kein oder doch kein solcher Gebrauch gemacht ist, wodurch das steuerliche Interesse gefährdet wird. Der Erstattungsanspruch muß innerhalb vierzehn Tagen, nachdem der Schaden dem Berechtigten bekannt geworden, bei der zuständigen Oberpostdirektion beantragt werden, die Erstattung erfolgt durch Umtausch der verdorbenen gegen andere Stempelzeichen, eine Erstattung des Wertbetrages findet nicht statt. Ein Umtausch der in Händen des Publikums unbrauchbar gewordenen statistischen Wert Zeichen ist zulässig, wenn die unbrauchbaren Marken und Scheine von einer Anmeldestelle noch nicht entwertet sind, ^ieichzeitig sei erwähnt, daß verdorbene oder auf irgend eine Weise unbrauchbar gewordene, mit dem Wertzeichen versehene Postkarten, Postanweisungen, Rohrpostkarten und -Briefumschläge an jedem Postschalter umgetauscht werden, für verdorbene Postkarten werden jedoch nur Freimarken zu 5 Pfennig ausgegeben. Die mit Ueberdruck versehenen Wertzeichen der deutschen Postanstalten im Auslande werden dagegen nicht umgetauscht, lieber Anträge auf Umtausch verdorbener Versicherungsmarken entscheiden die betreffenden Versicherungsanstalten von Fall zu Fall. ** Bau rechtliche Verhältnisse nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwei Vorträge, welche Herr k. Senatspräsident a. D. Dr. Julius Ritter von Staudinger im Architekten- und Ingenieur- Verein zu München gehalten hat, erscheinen in der tm Verlag der Süddeutschen Verlags-Anstalt G. m. b. H- München herausgegeoenen Fach - Zeitschrift „Süddeutsche Bauzeitung" in einer längeren Artikel-Serie. Wie der Titel der Abhandlung besagt, sind in derselben alle baurechtlichen Verhältnisse nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Herzogtum Sachsen (Gesetz vorn 12. Februar 1894.) Die festangestellten Lehrer an Volksschulen erhalten neben freier Wohnung oder Mietentschädigung: eine jährliche Besoldung von 1000 Mk., nach einer Dienstzeit in Geltung.) Die ständigen Lehrer an Volksschulen erhalten neben freier Wohnung ober einer angemessenen Mietentschädigung mindestens folgende pensionsberechtigte Gehalte: mit der ständigen Anstellung 1200 Mk. 1300 „ 200 Mk. nach 5 Jahren nm weitere 200 f* ff 10 N f. ff 200 ff ff 15 ff „ „ 200 ff ff 20 W „ „ 100 ff N 25 ff tershaufen: 900 Mk. 1020 Mk., 1000 1120 „ 1100 1220 „ 1200 1320 „ 1300 // 1420 „ 1400 n 1520 „ $*'«■ **Wl" qul 1250 W - 1400 " 1550 " - 1650 " N50 " » 1850 " h 1950 " -sasiN ",1 H'Mris«, "'H-ik iStbtuar 1899.) g1. an9tiiillin >n ®ot^a, Oh» raf und 8ft|, ittd^auftg; 1300 Mk., 1500 „ «00 „ 2000 , 2200 2400 innen erhalt in Gotha,0^, drufi/a-Val. ter-hanl^-. 1020 M„ 1120 „ 1220 „ 1420 „ 1520 „ Mehrer im Ny Imtrn Mecklenbai i den Thümgistz täbten find in k zerückfichtigt toorba besonderes Jntw r Einkommen [teuer und bii iben unb (Stil briet) unb&e-- »ßherzogM Le- öox^ut^w, btti. siion drv der (hn- ’teuet und.demgi' nd Gebühren, gelbes. Die A ersuchen die 6io$ ics Gesetzes, bu0 ogtum ausgehvbe aste! und Aosldm n. Eventuell wü wolle darüber fc lussälle der Els hner von Kastel d )erden. lstempelmarl in Entwerten » wenn die alten, M oenbet werden, w : entstehende M - Qeit wohl De# milche bei bei* ten !'»d^ $“- ; tann Mt b®" * Sch°b-" mtnb» änbifl eroiefer1« II oder Verseh"- em#elm«leni'.”, iU welchen I«, solcher Sebra-ch rifegeiäW? ti betannt S s.-LZ ) nl*k,r auf itJ5 b^demM^ eh»» "" /oerse»° U‘6Äla«6«' LZge ®i L'W erslstblU b, . ^instal v eitf SS- klar, übersichtlich und leichtsaßlich erörtert und durch Verspiele aus der Praxis erläutert. Für Bauhandwerker und Bauunternehmer bieten diese Artikel einen roiutommenen Ratgeber in allen Rechts-Verhältnissen seines Gewerbes. ** Vakanzen im Bezirk des 18. Armeekorps. Ersenbahn- Direktivn in Frankfurt (Main), 20 Bahnftergschaffner, zunächst je 900 Mk. diätarische Jahresbesoldung, bet der Anstellung als etatsmäßiger Schaffner 900 Mk. Jahres- grhalt und der tarifmäßige Wohnungsgeldzuschuß. — Direktion der Pulverfabrik bei Hanau (Main), Verwaltungsscheeiber 100 WH. monatlich. — Frankfurt (Main), Ober- LandeSg'ericht, Kanzleidiätar, 1350 bis 1650 Mk. Diäten. — Frankfurt (Main), Ober-Landesgericht, dauernde Kanzlei- ^hilfe, Schreibgebühr 10 Pfg. für die kanzleimäßig geschriebene Seite; Jahresverdienst eines gewandten Kanzlei- Gehilfen 1200 bis 1400 Mk. — Ober-PostdirektionSbezirk Darmstadt, eine größere Anzahl Briefträger und Postschaffner, je 900 Mk. Gehalt und der gesetzmäßige Woh- nungsgeldzuschuß. — Oberpostdirektionsbezirk Darmstadt, eine größere Anzahl Landbriefträger, je 700 Mk. Gehalt unb der gesetzmäßige Wohnungsgeldzuschuß. — Kreisausschuß des Unterlahnkreises Diez (Lahn), Kreisausschuß-Sekretär, während der Probedienstzeit erhält er eine jährliche Vergütung von 1500 Mk. in monatlichen Teilen nachzahlbar; nach der endgiltigen Anstellung bezieht er ein Anfangs gehalt von 1500 Mk. und 300 Mk. Wohnungsgeldzuschuß — Wiesbaden Magistrat, Kanzleigehilfe 2,50 Mk. täglich. ** Friedberg, 18. Januar. Entsprungen aus Marienschloß ist am Dienstagabend gegen 7 Uhr ein gefährlicher Verbrecher, der noch eine Reihe von Jahren Zuchthaus zu verbüßen hatte, indem es ihm auf bis jetzt uns noch unbekannte Weise gelungen war, Mantel und Mütze eines Aufsehers sich zu verschaffen. Beim Passieren des Postens hielt sich der Ausbrecher die Land vor Mund und Nase, indem er Nasenbluten vorschützte, um sein bartloses Gesicht zu verbergen. Die benachbarten Bürgermeistereien wurden sofort nach Bekanntwerden des Vorfalles telegraphisch benachrichtigt, auch wurden Militärpatrouillen ausgesandt. Wie der „Wett. Bote" mitteilt, ist der Ausreißer in Butzbach von der Gendarmerie wieder ergriffen worden. Nidda, 16. Januar. Gestern abend hielt der unter Leitung des Herrn Pfarrer Werner dahier stehende „Gemischte Chor für Kirchen- und Volkslieder" einen gemütlichen Abend nebst Verlosung in seinem Lokal „Gasthaus zur Krone" ab. In seiner Ansprache hob der Dirigent besonders hervor, wie es bei jedem Verein, vornehmlich bei -einem Gesangverein wesentlich darauf ankomme, sich innerlich zu vervollkommnen, ehe man nach außen hin auftrete. Von diesem Grundsatz fyabe er sich stets leiten lassen, deshalb seien auch die Darbietungen des Vereins bei gottesdienstlichen und patriotischen Feiern stets gewürdigt worden. Er ermahnt zu Fleiß und Ausdauer bei den Uebungen. §§ Fauerbach bei Nidda, 18. Januar. Die hiesige Gemeinde und Gemarkung ist bekanntlich sehr wasserarm. Für die Herbeischaffung eines guten Trinkwassers sind fettend der Gemeinde schon recht große Opfer gebracht worden, ohne jedoch besonderen Erfolg erzielt zu haben. Die vor einigen Jahren angestellten Tiefbohrungen an verschiedenen Stellen im Weichbilde des OrtS waren zwecklos. Such die Forschung nach Wasser im Waldbezirk zwischen Fauerbach und Ober-Lais lieferten kein günstiges Resultat. Nun ist man seitens des hiesigen Ortsvorstandes auf einen neuen Gedanken gekommen, der, wenn er sich realisieren würde, der hiesigen Gemeinde vorzügliches Trinkwaffer zuführt. Man will nämlich in Gemeinschaft mit unserem Nachbarorte Ober-Lais die dort befindlichen reichen Quellen fassen, und das von der Gemeinde Ober-Lais nicht gebrauchte beziehungsweise überschüssige Wasser nach hier führen. Die wir vernehmen, wird Herr Straßenmeister Kr aft von Nidda nächsten Sonntag den 21. Januar in dieser Angelegenheit einen Vortrag in Ober-Lais halten. — Homberg a. d. E., 17. Januar. Letzten Sonntagabend fand hier unter Leitung des Herrn Dr. Haas ein Transvaal-Abend statt. Der große Saal des „Deutschen Hauses" und die Nebenräume vermochten den Anfang nicht zu fassen. Den Hauptteil des Abends bildete ber Vortrag über „Die Buren in Südafrika", den der Vorsitzende der Kasseler Ortsgruppe des „Alldeutschen Verbandes", Herr Dr. Winterstein, hielt. Daneben wurden die Zuhörer durch zahlreiche musikalische Darbietungen, hauptsächlich patriotischer Art, erfreut, namentlich von den Wilern des Königlichen Seminars unter Leitung des Zeminarlehrers Meister. Nach Abzug der wenigen Auslagen, belief sich der Reinertrag aus dem Eintrittsgeld unb einer Tellersammlung auf rund 194 Mark, die dem „Alldeutschen Verbände" in Berlin, zu Gunsten der Buren überwiesen werden sollen. Aehnliche Veranstaltungen mit demselben Redner finden im Laufe der nächsten Monate jiod) statt in Ziegenhain, Gudensberg, Allendorf a. d. W. unb Hersfeld. Es. wäre sehr zu wünschen, wenn auch andere Städte darin folgten. — — Aus dem Kreise Homberg, 17. Januar, gestern, morgens 8 Uhr, ereignete sich int Rückersfelder etzemeindewald ein sehr bedauerlicher Unglücks- stall. Eine Anzahl Holzhauer war damit beschäftigt, einen «Wag zu durchforsten, als eine, gar nicht umfangreiche »Range fiel und dem Holzhauer Wagner Mathies aus dem u.ahen Steindorf, so unglücklich auf den Kopf traf, daß er ßark blutend zusammenbrach und nach kurzer Zeit in den 'Armen seines anwesenden Sohnes verschied. Der so jäh nu5 dem Leben Geschiedene war ein sehr arbeitsamer und niüchterner Mann, der sieben, teilweise noch unmündige Minder hinterläßt. — fi.Dodenhausen, Kreis Frankenberg, 18. Januar, öei erster gestern auf Wildschweine abgehaltenen Jagd in hvspitalswaldungen wurde ein Keiler zur Strecke ge- -^od)t, der ausgeweidet annähernd 150 Pfund wog. Von nehreren Kugeln getroffen, brachte das wütende Tier einen rörfter in Gefahr, indem es auf ihn losstürzte. Ein Jagd- Hiunb wandte jedoch diese ab, wurde dafür aber von dem Reifer sehr arg mit den Hauern zugerichtet. — Marburg, 17. Januar. Am Freitagnachmittag entgleiste bei Buchenau mitten im Güterzug ein mit Eisensteinen beladener Waggon. Die Passagiere mußten bei den folgenden Zügen an der betreffenden Stelle umsteigen. Kassel, 16. Januar. Auf der Eisenbahnstation Allendorf an der Werra ereignete sich heute Nachmittag wieder ein bedauerlicher Unfall. Der Bremser Erdmann aus Göttingen siel von einem Lastzüge, wurde überfahren und getötet. Kassel, 18. Januar. Ein Wunderdoktor, der längere Zeit in gemeingefährlicher Weise sein Unwesen getrieben und vergeblich steckbrieflich verfolgt wurde, stand tn der Person des Schäfers Christian Heinrich Ahlborn aus Harmuthsachsen gestern vor den Schranken der hiesigen Strafkammer. Ahlborn ließ der Ruhm des Schäfers Ast keine Ruhe und zog als Quacksalber und Wunderdoktor, der Vieh und Menschen heilen wollte, von Ort zu Ort und pries in marktschreierischer Weise seine Künste den Leuten an- Er fand Viele, die seinen Worten Glauben schenkten. Kam er in ein Dorf, so verstand er es, auszukundschaften, wo kranke Kinder in der Familie waren, er ging dann sofort zu den Müttern — die Männer waren meist nicht zu Hause — und wußte dieselben so zu beschwätzen, daß sie sich von dem alten Schäfer etwas verschreiben ließen, das sofort alle Gebrechen heilen würde. Für Untersuchung und Rezeptverschreibung ließ Ahlborn sich, je nach den Vermögensverhältnissen, 50 Pfennige, 1 bis 2 Mark bezahlen. Die Salbe, die man meist erhielt, war zwar zum Glück unschädlich, sie nutzte aber auch nichts. Die Leute sahen dann später ein, daß sie geprellt waren. Ahlborn hat in dieser Weise nicht nur die Gegend bei Kassel, Hofgeismar, Obermeiser rc. heimgesucht, sondern auch früher schon in ähnlicher Weise in Holstein, Hannover, Lippe rc. operiert. Zuletzt erhielt er in Bückeburg wegen ähnlicher Schwindeleien eineinhalb Jahr Zuchthaus, und einschließlich dieser noch nicht verbüßten Strafe wurde er für die etwa ein Dutzend Fälle von ärztlichen Wunderkuren, die er hier in Hessen beging, zu dreieinviertel Jahren Zuchthausstrafe insgesamt verurteilt. A Wabern, 18. Januar. Der Tagelöhner Müller von hier, welcher auf der hiesigen Domäne beschäftigt ist, wurde beim Ausladen von Schlammpreffe auf dem Hofe der hiesigen Zuckerfabrik verschüttet. Nachdem man denselben unter der Schlammpreffe herausgegraben hatte, wurde von dem herbeigeholten Arzt, Herrn Dr. Rothfuchs, festgestellt, daß Müller, an dem man außerdem Verletzungen im Gesicht und an den Beinen wahrnahm einen Armbruch erlitten hatte, und das Rückgrat gequetscht war. Der Verunglückte wurde des abends mit dem Zuge um 7.45 Uhr nach Kassel in das Landkrankenhaus befördert. Der Fall ist um so bedauernswerter, da Müller minderjährige Kinder hat, und auch dessen Frau voriges Jahr verstorben ist. )§( Wabern, 18. Januar. Nächsten Samstag, den 20. Januar, nachmittags 3 Uhr, findet Hierselbst im Hotel zum „König von Preußen" von mehreren Herren Landwirten des Kreises Fritzlar eine Versammlung statt, um der vom deutschen Landwirtschaftsrat im vorigen Jahre untersuchten Frage „Kann die deutsche Landwirtschaft dem deutschen Volke das z u seiner Ernährung erforderliche Brotgetreide liefern?" näher zu treten. Insbesondere sollen Erhebungen veranstaltet werden, in wie weit und in welchem Umfange bei den Landwirten im Kreise Fritzlar das Brotgeld zu Fütterungszwecken benutzt wird. Zu dieser Beratung sind folgende Fragen aufgeworfen: Ist die Fütterung von Brotgetreide verbreitet? Welches Brotgetreide wird überhaupt verfüttert? Roggen, Weizen, Schale rc. ? Ist der Umfang der Berfütterung em verschiedener in Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben? Geschieht die Berfütterung aus alter Herkunft oder aus Unkenntnis der Landwirte über den Wert der verschiedenen Futtermittel oder aus Scheu derselben vor baren Auslagen? Aus der Rhön, 17. Januar. In seinem hochinteressanten Vortrag, den der Präsident des Rhönklubs und der fruchtbare Rhönschriftsteller Herr Sanitätsrat Dr. Schneider-Fulda im Hotel Nüdling am Fuße der „Milseburg" hielt, machte er für die Geschichtsforschung der Rhön hochinteressante Aufschlüsse. Die Funde bei den Aufdeckungen auf dem Lindenknüppel (Westseite der Milseburg) lassen nun bestimmt annehmen, daß man es mit den Resten einer römischen Verschanzung zu thuu hat. Schon lange ist behauptet worden, die Römer seien bei ihren Kriegen gegen die Germanen in die Fuldaer Gegend und bis in die Rhön vorgedrungen, aber diese Behauptung wurde von den Gelehrten stets bestritten. Schlüchtern sollen die Romer gegründet, der Drosenberg von Drusus feinen Namen haben. Auf dem Mons taurus soll Germaniens eine Feste angelegt haben, es soll dies der nördlichste Rhönberg, der Oechsen, fein. Thatsache ist, daß die Römer vom Rhein bis zur Weser vorgegangen sind, und die Werra, die den Fuß des Ochsenberges umspült, wurde früher zur Weser (Visuppis) gerechnet. Rechnet man noch das Ergebnis der Forschungen des größten deutschen Kenners der römischen Geschichte, Mommsen, der sich auch in diesem Sinne aussprach, hinzu, so wird der Gelehrtenstreit geschlichtet sein. Vermischtes. Berlin, 17. Januar. Zwillingsbrüder sitzen zur Zeit im deutschen Reichstage; es sind die Abgg. Koyrad und Friedr. Haußmann aus Stuttgart. Beide sehen sich ganz ungemein ähnlich, und da sie nicht nur denselben Bartschnitt, dieselbe Frisur, dieselbe Tracht, ja sogar die gleiche Kravatte zu tragen pflegen, werden sie oft selbst von ihren nächsten Freunden miteinander verwechselt. Der eine ist im württembergischen Wahlkreise Böblingen, der andere in Balingen gewählt. Sie werden daher im Reichstage „Haußmarrn-Boblingen" und „Haußmann-Balingen" genannt, und da ja auch diese beiden Worte Ähnlichkeit in der Klangfarbe miteinander haben, so weiß im Reichstag in der Regel niemand, ob Friedrich oder Konrad Haußmann gesprochen hat, zumal auch die Sprechweise der Brüder — beide sprechen den unverfälschten schwäbischen Dialekt — nicht den geringsten Unterschied aufweist. — Wie groß die Ähnlichkeit der beiden ist, beweist folgende Schnurre: Der eine von ihnen ließ sich in Stuttgart in einem Barbierladen rasieren, bezahlte und ging seiner Wege. Nach einer Vertelstunde betrat der andere dasselbe Geschäft, wies unwirsch stuf die zahlreichen Stoppeln hin und sagte: „Horen Sie mal, Sie haben mich aber sehr chlecht rasiert, der halbe Bart ist ja stehen geblieben. Ra- ieren Sie mich schleunigst nochmals!" Der Barbier schüt- elte verwundert den Kopf und rief: „Ich habe Sie so orgfältig rasiert, wie alle meine anderen Kunden; der Bart ist eben wieder gewachsen. Aus dem Oeschüstslebcu. Ein Wink für junge Mütter. Das bewährteste Kinder- nährmittel ist und bleibt Hafermehl. Gutes Hafermehl mit Milch gekocht ist das rationellste Kindernährmittel, welches knochen- und muskelbildend wirkt. Daß dabei auch die Qualität des Hafermehls von Wichtigkeit ist, liegt auf der Hand. Die erste Stelle unter diesen Fabrikaten nimmt anerkanntermaßen das Hohen!ohe'sche Hafermehl aus der Hohenlohe'schen Nährmittelfabrik in Gerabronn ein, denn es bekommt den Kindern vorzüglich und trägt zur gesunden Ausbildung von Knochen und Zähnen außerordentlich viel bei. Beim Einkauf achte man genau auf die Bezeichnung „Hohenlohe'sches". Wetterbericht. Den größten. Teil des Erdteils bedeckt niederer Druck, der von Nordwesten her dicht über Zentral-Europa hin bis zum Mittelmeerbecken sich erstreckt, und sein Zentrum über der Nordsee aufweist. Nicht unerheblich hat sich das Teilminimum über dem Golfe von Genua vertieft. Im äußersten Nordosten des Erdteils unb über dem westlichen Küstenstrich befinden sickMie Randgebiete barometrischer Maxima. Bei dieser Druck - Verteilung dauert der zyklonartige Witterungs-Charakter über Zentral-Europa an. In Baiern sind in den letzten vierundzwanzig Stunden ausgebreitete und stellenweise ergiebige Niedrschläge gefallen. Der hohe Druck begann jedoch int Laufe des Nachmittags von Westen her mit Macht hereinzudringen. . - Voraussichtliche Witterung: Zunächst noch vorwiegend trübes.etwas kühleres Wetter mit zeitweisen.Niederschlagen. Wöchentliche Uebersicht der Todesfälle in Gießen. 2. Woche vom 7 —13. Januar 1900. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 500, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 36,0b«/ o, nach Abzug ber Ortsfremden 16,880/«. Kinder Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Es starben an: Z usammen: Erwachsene: L im Lebensjahr: vom 2.-15. Jahr: Dyphtheritis 1 .(1) — 1 (1) Lungenschwindsucht 3 2 — 1 Knochenfraß 1 (1) 1 (1) — — Lungenkatarrh 1 (1) 1 (1) — — Schlagfluß 1 1 — — Krebs 2 (2) 2 (2) — — Zuckerruhr 1 1 — — Peritonitis 1 (1) 1 (1) — — Gallensteinen 1 (1) 1 (1) — — Milzentzündung 1 1 — Skrophulose 1 (l) 1 * G) — Krämpfen 1 — 1 — Lebensschwäche 1 — 1 — Strictur 1 (1) — — I 0) Summa: 17 (9), 11 (6) 3 (1) 3 (2) Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom 18. Januar. "Wechsel auf New-York zu 4.21-22. Prämien auf Kredit per ult. Januar 0.95>/a, do. per alt. Februar 2.300/», Diskonto Kommandit per ult. Jan. 0 80°/», do. per. alt. Februar 2.20%, Lombarden per ult. Jan. 0.55 /», do. per ult. Febr. 0,80%. _ Notierungen: Kreditaktien 234.90, Diskonto-Kommandit 194.20, Staatsbahn 137.20, Gotthard 142.—, Lombarden 28.30, Ungar. Goldrente 99.05, Italiener 94 —, 3proz. Mexikaner 26.—, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19% Privat-Diskont 43/o-4 %%• 1V1 bis 2% Uhr: Kredit 234.90, Diskonto 194.10, Staatabahn 137.20, Lombarden. 28.30-27.80^________________________________ Verlosungen. Stadt SlmienS 100 Fr.-Lose vom Jahre 1871. Ziehung am 2. Januar. Auszahlung am 2. April 1900. Hauptprerse: Nr. 3773 ä 10 000 Fr. Nr. 8330 95 052 ä 500 Fr. Nr. 161 1340 5058 7078 10 360 12 075 12 985 14 636 17 199 21 906 27 023 30 502 31 493 31 735 38 303 37 256 40 945 44 307 46 942 48 315 48 521 49 276 53 963 55 025 56 091 58 290 59 285 61 379 66 517 72 475 je 200 Fr. PrämienAnleihe der Griechischen Nationalbanr vom Jahre 1880. Ziehung am 20. Dezember 1899. Auszahlung am 15. Juni 1900. Hauptpreise: Nr. 71 360 L 100000 Fg^Mr. 17 013 ä 10 000 Fr. Nr. 94 144 138 792 je 2500 Fr. Nr, 67 903 71 054 101 334 120 447 131 211 je 1000 Fr. ' ' ' ' *!■' ’’J ~---- Humoristisches. E * Englischer General zu den Soldaten: „Kinder, alles könnt ihr preisgeben, nur das Telegraphenamt nicht. Solange wir das haben, sind wir Sieger." LUHNS E2ÄJ LUHNS Je nach Anzahl der Ende jeden Monats eingesandten Einschläge usw. von LuhnS Wasch-Extrakt (mit rotem Band), Lunith- Seife (mit Bergmann), LuhnS Salm.-Terp.-Kernseife (mit rotem Kreuz), LuhnS Mond-Seife, Luhns Kinder-Seife, LuhnS Blumen- Seife usw. werden folgende Preise verteilt: 1 Preis A Mk. 50.— in bar. 10 Preise L Mk. 15.— in bar. 2 Preise ä Mk. 30.— in bar. 25 Preise: Eleg. Kaffee-ServiceS. 5 Preise h Mk. 2j.— in bar. 50 Preise: Isolier-Bügeleisen. Dem fleißigsten Sammler am 1. Juli Mk. 60V.—, am 1. Dezember Mk. 1200.— Extra-Prämie! — Bei Einsendung von 80 oder 60 Einschlägen erhält überhaupt jeder — zu jeder Zeit — ein nützliches Geschenk! Fordern Sie im Laden oder direkt bei der Fabrik Äug. 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