Nr 193 Erstes Blatt. Sonntag den >9 Auguft 190« Meßmer Anzeiger General-Anzeiger BQr Lnznßn>.BrrmitNu»g-ftklle» H I». un> ÄnfUBtet ntlxnm Lnzngen für bm Gießener Anzeiger mtgry. Zeilenprei»: lokal 12 Pfg., oufmürtf 90 Piß. fli^nn HeetHeeltitKr Mia he Mnzs'grr M ■* mW tBB>a*r » glätter » H. Mltunb«- Netngrprei» •irrttljäbrl. Ml. >M monatlich 75 Pfg. mit Bringcrloh», Mrch die AbholeßrAm Virrteljahrl. Mk. IM monatlich 65 PfG. Bei Postbezug Mk. 2,40 oitrtcliiH mit vestrllgelö. Amts* und Anzeigrblatt fflr den Kreis Gieren. BtaMa, «WNNtiii und >*H#re|< Nr. 7. i um » LL W ^—■ i ■■ Hl" ■ GraÜrßnlazr«: Gießener Famitirnbtütter, Ker hrWtze Kandwirl, Kötter für tzeWhe DMsknnde. Adr eße für Depeschen: jUqri|tr #i*B. Fernsprecher 9h. 5L ♦ < Gießen, den 16. August 1900. vetr.: Die Feier des 2. September. Die Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen au die Gchulvorftäude des KretseS. Wir beauftragen Sie, rubr. Fest, wie seither, in den Ihnen unterstehenden Schulen feiern zu lassen. v. Bechtold., Bekanntmachung. Betreffend: Ankörung von Zuchtbullen Vogelsberger und Simmenthaler Rasse. Gelegentlich des am 23. August ds. IS. stattfindenden BiehmarktS zu Grünberg soll zum Zwecke der Ankörung eine öffentliche Faselschau durch die Körkommisfion, und zwar von 10 Uhr vormittags beginnend, abgehalten werden. Es werden nur sprungfähige Bullen Vogelsberger oder Simmenthaler Raffe berücksichtigt; sie müffen sicher gefeffelt sein, und dürfen vor 10 Uhr nicht aufgetrieben werden. Gießen, den 16. August 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Aechtold, Gießen, den 16. August 1900. Der Direktor des landw. Bezirksvereins au die Gr. Bürgermeistereien deS LandbezirkS. Der Ausschuß des landw. Bezirksoereins hat beschlossen, da« vom LandwirtschaftSrat hc^auSgt.gebene Büchlein über die landwirtschaftlich wichtigen Neuerungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs seinen Mitgliedern auf kosten des Vereins frei zu liefern. Ich laffe Ihnen danach die für Ihre einzelnen Orte nötigen Exemplare durch die Post zugehen und ersuche Sie, dieselben den Bereinsmitgliedern zuzustellen. Die in der Stadt Gießen wohnhaften Vereinsmitglieder werden gebeten, ihr Exemplar auf unserem Bureau im Kreisamt abholen zu lassen. __________v. Bechtold,__________________ Bekanntmachung. Betr.: Die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen behufs Veranlagung für das Steuerjahr 1901/1902. Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommensteuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer aus Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die Jahres- beträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungs- kommisfion schriftlich abgegeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden, und find dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören: 1. zum Steuerkommissariat Gießen a) in den Landgemeinden bis 15. September d. I. b) in der Stadt Gießen bis 31. Oktober ds. I. 2. zum Steuerkommiffariat Grünberg i bis zum 3. „ „ Hungen l 15. Sep- 4. „ „ Nidda s tember l. I. Für dieStädte Hungen, Laubach, Lich läuft die Frist bis zum 30. September d. I., ohne daß der Pfiichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzu- warten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer-Kommiffariat ab- zulieseru. Den außerhalb Hessens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuerkommiffariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt einzusenden find. Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung find nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der DeranlagungSkommisfion ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt, und keine Einkommensverbefferung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klasse bedingt. Nach Art. 22 des Gesetzes haben die Einkommensteuer- erkläruvg abzugeben: 1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter; 2. für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebenen Formulars); 3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst, und zwar hinsichtlich deS gesamten, ihm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer herangezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen sind, wird bekannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem sie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen unter II. Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben. Prozent Allgemeine Elsässische Bankgesellschast 3,01 Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 19,9 Bergbau- und SchiffahrtS * Aktien - Gesellschaft vormals Gebrüder Kannegießer 10,1 Bremer Bergwerks- und Hüttenverein zu Ober- kaffel 4,23 Chemische Werke zu Amöneburg 62,1 DampfschiffahrtS - Gesellschaft für den Nieder- und Mittelrhein zu Düffeldorf 16,1 Eisenwerke Hirzenhain mit Sitz in Lollar 96,22 Fabrik feuer- und säurefester Produkte zu Bad« Nauheim 20,00 Frankfurt-Offenbacher Trambahn-Gesellschaft 36,8 Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch zu Mainz 83,3 Immobilien-Gesellschaft, die Süddeutsche zu Mainz 90,3 Mannheimer Portlandcementsabrik zu Weisenau 51,9 Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbau-Gesellschaft Nürnberg 25,00 Pfälzische Bank 8,8 Preußische Rheinische DampfschiffahrtS-Gesellschaft zu Köln 15,9 Bierbrauerei Schöfferhof DreikönigShos, vorm. Konr. Rösch, Mainz 65,0 Stettiner Chamottefabrik, vorm. Didier, zu Stettin 0,51 23,8 20,7 30,91 39,2 benachrichtigt, Süddeutsche Eisenbahngesellschaft Verein chemischer Fabriken zu Mannheim Verein für chemische Industrie zu Mainz Vereinigte Strohstofffabriken zu Dresden Außerdem werden die Steuerpflichtigen . _ daß die Steuerkommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden. Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Einkommensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu laffeu. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschloffen, uuer- öffnet an die Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungskommissionen abgegeben werden. Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügl ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Nach Art. 48 des Einkommensteuergesetzes find auch die Steuerpflichtigen, deren Einkommen weniger als 2600 Mk. beträgt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Ver- anlagungskommisfiou an sie ergeht. Gießen, Grüuberg, Hungen, Nidda, den 7. Aug. 1900. Die Großh. Steuerkommiffariate I. E- Dr. Metzler; Ulrich; Frenz; Schmitt. Bekanntmachung. Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrenten ft euer- erklärungen zum Behuse der Gemeindesteuerveranlagung für 1901/1902. Nach Art. 14 des Gesetzes, die Kapitalrentensteuer betreffend, vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbctrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagunys- kommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach Wahl der Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören: 1. zu den Landgemeinden der Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda — soweit solches nicht bereits geschehen ist, bis zum 15. Se p t e m b e r d. I. — Für die Städte Hungen, L a u b a ch und L i ch läuft die Frist bis 1. Oktober d. I. 2. zur Stadt Gießen bis 31. Oktober d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohn orts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer- kommissariat aozuliesern. Bon der Verpflichtung der Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommens-Verbesserung aus Kapital- zinfen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben: 1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter, 2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften. Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpslicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter; 3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst, und zwar hinsichtlich des gesamten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbständig zur Kapitalrentensteuer herangezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminerr an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an den Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungskommissionen übersendet werden. Das Formular zu den Kapitalrentensteuer-Erklärungen welchem ein Auszug aus dem Gesetz beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Veranlagung zur Kapitalrentensteuer'für die Gemeindebesteuerung erföl- genmuß,dadasGesetzdieGemeindeumlagen betreffend, vom 24. September 1887 bis jetzt noch nicht aufgehoben ist. Gießen, Grünoerg, Hungen, Nidda, den 7. Aug. 1900. Die Großh. Steuerkommissariate. I. E. Dr. Metzler; Ulrich: Frenz; Schmitt. Die Entschädigungsleistungen nach den neuen Unfallgesetzen. Was die den Entschädigungsberechtigten zu gewährenden Leistungen betrifft, so bestehen die Neuerungen des Gesetzes im wesentlichen in folgendem: Das Recht auf Unfallrente kann unter Umständen schon vor dem Ablauf der Karenzzeit, also vor Beginn der 14. Woche nach dem Unfall eintreten, nämlich dann, wenn der aus der Krankem' Versicherung, oder falls eine solche nicht vorliegt, nach den besonderen Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes erwachsende Anspruch auf Krankengeld vor dem Ablauf von 13 Wochen nach Eintritt des Unfalls weggefallen, aber bei dem Verletzten eine noch über dre la. Woche hinaus andauernde Beschränkung der Erwerbsfähigkeit zurückgeblieben ist. k Als Höchstbetrag der dem Verletzten wahrend der Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu gewahrenden Rente ist auch in dem neuen Gesetz der Satz von 66 zwei Drittel p i. DeA Jahresarbeitsverdienstes im allgemeinen berbehalten worden. Jedoch ist nach Analogie des österreichischen lln- fallversicherungsgesetzes und in formeller Anlehnung an das deutsche Militär-Pensions-Gesetz bestimmt, daß in denjenigen Fällen, in denen der Verletzte infolge des Unfalls derart hilflos geworden ist, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen rann, für die Dauer dieser Hilflosigkeit demselben Anspruch auf eine Rente bis zu 100 pCt. des Jahresarbeitsverdienstes zusteht. Des weiteren kann der Genossenschaftsvorstand, so lange der Verletzte aus Anlaß des Unfalls thatsächlich und unverschuldet arbeitslos ist, die Teilrente bis zum Betrage der Bollrente vorübergehend erhöhen. Während nach geltendem Recht bei Berechnung der Rente der 4 Mk. pro Tag, also 1200 Mk. pro Jahr, übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung kommt, ist in der Novelle nach den Beschlüssen des Reichstages bestimmt, daß in Zukunft eine solche Kürzung erst -ei einer oberen Grenze von 1500 Mk. eintritt Angesichts der seit Erlaß der früheren Unsallversicherungsgesetze eingetretenen Steigerung der Arbeitslöhne und der Lebenshaltung ist diese Aenderung das mindeste, was vom Standpunkt der Gerechtigkeit gefordert werden konnte. Die für das Heilverfahren zu gewährenden Leistungen sind in der Novelle derart präzisiert, daß zu gewähren sind freie ärztliche Behandlung, Arznei und sonstige Heilmittel, sowie die zur Sicherung des Erfolges des Heilverfahrens und zur Erleichterung der Folgen der Verletzung erforderlichen Hilfsmittel. Mit letzterem ist also gesagt, daß die Lieferung von Krücken, Stützapparaten u. dgl., welche bisher nur fakultativ statjfand, im Bedarfsfälle obligatorisch zu erfolgen hat. Der Mindestbetrag des Sterbegeldes ist von dreißig auf fünfzig Mark erhöht. Die den Kindern eines getöteten Arbeiters zu zahlende Rente beträgt in Zukunft je zwanzig Prozent des Jahresarbeitsverdienstes, während bisher nur dann zwanzig Prozent zu zahlen waren, wenn das Kind auch mutterlos war oder wurde, in anderen Fällen aber nur fünfzehn Prozent. Die Novelle erweitert ferner den Kreis der entschädigungsberechtigten Hinterbliebenen, indem einmal im Falle der Tötung einer Ehefrau, welche den Lebensunterhalt ihrer Familie wegen Erwerbsunfähigkeit ihres Ehemannes ganz oder überwiegend bestritten hat, der Witwer und die Hinterbliebenen Kinder mit einer Rente Zu bedenken sind, und indem ferner auch den von dem Getöteten unterhaltenen elternlosen und bedürftigen Enkeln ein Recht auf Rente gewährt wird. Die neuen Gesetze sehen ferner vor, daß bei Bemessung der Rente für Hinterbliebene solcher Getöteten, die wegen eines früher erlittenen Unfalles nur noch wenig verdienen konnten, event. die ältere Unfallrente dem Jahresarbeitsverdienst hinzugerechnet und so der Entschädigung ein höherer ^ahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt wird. Diesen für den Fall der Tötung gegebenen Vorschriften entsprechend, erhöhen sich die Leistungen der Berufsge- genofsenschaften im Falle der Unterbringung eines Verletzten in einer Heilanstalt. Die Voraussetzungen für die zwangsweise Unterbringung eines Verletzten im Kranken- hause sind genauer geregelt und dabei besondere Garantien gegen fachlich anfechtbare Anordnungen der Aerzte oder Genossenfchaftsorgane gegeben. Die Befugnis der Unterstützungskassen und Gemeinden, sich aus der Unfallrente für ihre Aufwendungen schadlos zu halten, ist näher geregelt und begrenzt. Ist die von Kassen, Gemeinden oder Armen-Verbänden geleistete Unterstützung eine vorübergehende, so können als Ersatz höchstens drei Monatsbeträge der Rente und zwar mit nicht mehr als der Hälfte in Anspruch genommen werden; ist die Unter- ftutzung eine fortlaufende, so kann, falls sie in der Gewährung des Unterhalts in einer Heilanstalt besteht, für dessen Dauer und in dem zur Ersatzleistung erforderlichen Betrage als Ersatz die fortlaufende Ueberweisung der Vollrente, im übrigen nur eine solche von höchstens der halben Rente beansprucht werden. Eine Besserung bedeutet unseres Erachtens auch die Neuerung, daß bei der Gewährung von Renten in Höhe von fünfzehn Prozent oder weniger eine Kapital-Abfindung eintreten kann. Gewiß ist in Hinsicht auf den öffentlich rechtlichen Charakter der Rente die Entschädigung durch einmalige Kapitalszahlung theoretisch außerordentlich anfechtbar, indes handelt es fid)i bei den Renten in Höhe von fünfzehn Prozent und weniger sehr häufig um so kleine Beträge, daß dieselben bei monatlicher Ratenzahlung einen erheblichen Einfluß auf die Lebenshaltung des Arbeiters nicht ausüben können. In solchen Fällen ist dem Arbeiter viel mehr damit gedient, wenn er ein kleineres Kapital ausbezahlt bekommt, das ihm über die erste Zeit nach dem Unfall, in der sich die Folgen des letzteren noch in höherem Maße fühlbar machen, hinweghelfen und ihm eventuell auch den Uebergang zu einem anderen Lebens- beruf erleichtern kann. . ^zm Interesse des versicherungspflichtigen Haus-Ge- werbes ist seitens der Reichstagskommission die Neuerung getroffen, daß die Beiträge für die von den Hausgewerbetreibenden versicherten Personen, und sofern die Versicherung auf die Hausgewerbetreibenden selbst durch Statut ausgedehnt ist, die Beiträge auch für diese durch statutarische Bestimmung den eigentlichen Arbeitgebern «uferlegt werden können. Diese Aenderung ist insbeson»- »ere im ^ntereHe der mit elementarer Kraft arbeitenden hausgewerblichen Schleifereibetriebe in den Kreisen Mett- mann und Solingen im Reichstage beantragt worden. Den schwächsten Punkt des ganzen Rcformwerkes bil- den unseres Erachtens die zahlreichen Ermächtigungen an dre Berufsgenossenschaften, sei es durch Borstandsbeschluß, fc1, eJ. Bestimmungen, über die »e eßirchen Rormallet,tungen hinauszugehen. Diese Fakul- ttten sind tn das Gesetz hincingekommen in zahlreichen' Fallen, tn welchen eine prinzipielle Einigung rwischen dem Reichstage und der Regierung nicht mögliH war und ich denen man dadurch einen Ausweg suchte, daß man kMiefc- kich den BerufsgenossenfchMen das Recht einräumte dasjenige freiwillig zu leisten, was im Grunde genommen die Reichstagskommission als Zwangsleistung erstrebte Es liegt 'die Befürchtung nahe, daß solcher Art die Berufsge- nossenschasten einen ganz verschiedenartigen Charakter am nehmen werden, je nachdem dieselben fid); entschließen, von der ihnen eingeräumten Ermächtigung zu Mehrleistungen einen größeren oder geringeren Gebrauch zu machen. Das hat wiederum die ungünstige Folge, daß die Arbeiter in Ungewißheit darüber .geraten, welcher rechtliche Anspruch ihnen gegenüber den Berufsgenossenschaften zusteht. Zieht man aber noch in Betracht, daß auch die Bestimmungen über den Erlaß von Unfall-Verhütungs-Vor- schriften und betreffend Ueberwachung der Betriebe eine weitere Ausgestaltung erfahren haben, und daß für die Verwaltung der Berufsgenossenschaften wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen in der Novelle gegeben! find, so wird man doch alles in allem zugeben müssen, daß das Reformwerk, wenn es auch keineswegs allen gerechten Wünschen entspricht, immerhin einen bedeutsamen, Fortschritt auf dem Gebiete der Unfallversicherung darstellt. Das haben schließlich auch, wie die „Freis. Ztg." schreibt, die Sozialdemokraten erkannt, die zwar zunächst die Vorlage der Regierung und die Arbeit der Kommission auf das Heftigste angriffen, zu guterletzt aber doch wohlweislich zu dem Entschlüsse kamen, dem Ganzen ihre Zustimmung zu geben. Politische Tagesschau. In Hamm hat sich ein aus Juristen, angesehenen Bürgern und Schulmännern bestehendes Komitee gebildet, um dem verstorbenen Kultusminister und späteren Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. FalkeinDenkmal zu setzen. Diese Absicht wird unzweifelhaft in den weitesten Kreisen der Bevölkerung den lebhaftesten Anklang finden. Wenn irgend ein Kultusminister außer Wilhelm v. Humboldt einer derartigen Ehrung würdig gewesen, dann war es eben Falk. In den weitesten Lehrerkreisen hat die Anregung lebhaftesten Anklang gefunden. Hoffentlich fließen die Beiträge zum Falk-Denkmal in Hamm so reichlich daß außerdem noch Mittel zur Begründung einer Fall -Stiftung für preußische Elementarschullehrer übrig bleiben. Der diesjährigen großen Her bst Parade des Gardekorps, die am 1. September auf dem Tempel- bofer Felde bei Berlin stattfindet, werden von deutschen Fürstlichkeiten als Gäste des Kaisers beiwohnen: der König von Württemberg, der Großherzog von Hessen, Prinz Heinrich von Preußen, Herzog Ernst Günther zu Schleswig- Holstein, der Großherzog von Oldenburg, der Fürst von Hohenzollern, die Prinzen Friedrich August und Johann Georg von Sachsen, der Erbgroßherzog von Sachsen- Weimar, der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, Prinz Friedrich von Hohenzollern, der Fürst, M Waldeck und Pyrmont und der Fürst zu Wied. Die Ausfuhr aus dem südwe st afrikanischen Schutzgebiete hat im Jahre 1899 die Höhe von 1399 478 Mk. erreicht. Den Hauptbestandteil der Ausfuhr bildete Guano, dessen Hauptmenge im Gewichte von 7 680 525 Kilogramm und im Werte von 946 000 Mk. nach England ging, während nur 1296 055 Kilogramm im Werte von 149 000 Mk. nach Deutschland ausgesührt wurden. Der Gesamtwert der Einfuhr betrug 8 941 154 Mk.; der Wert der Waren deutscher Herkunft betrug 7 670 049 Mk. Nach einem Berichte des Gouverneurs für Südwestafrika ist, 'dem „Kol.-Bl." zufolge, die Rinderpest im Bezirk Windhoek an den beiden festgestellten Seuchenherden — ohne daß dieselbe eine weitere Verbretung angenommen hätte — als erloschen zu betrachten. Als Thatsache Ist festgestellt worden, daß das im Jahre 1897 geimpfte Vieh zurzeit noch vollständig immun ist. Nur Jungvieh wurde won der Seuche bei deren neuerlichem Ausbruch ergriffen, und es ist deshalb im Bezirk Windhoek mit der Impfung sämtlichen nad)\ der Rinderpest-Epidemie von 1897 geborenen Viehes begonnen worden. Me hierzu erforderliche Galle haben die beiden Seuchenherde geliefert. Es scheint, daß die Krankheit aus dem Süden des Schutzgebietes eingeschleppt worden ist, da von dort stammendes, ungeimpftes Vieh nach kurzer Anwesenheit im Bezirke Windhoek erkrankte. Infolgedessen ist jede Einfuhr von ungeimpftem Vieh aus dem Süden des Schutzgebietes nach dem Norden bis auf weiteres verboten worden. Aus Stadt und Kand. Gießen, den 18. August 1900. •• Laudeslotttrie. Die Ziehung der Landeslotterie am Freitag hat nur die Entscheidung über den 12,000-Mark- Gewinn gebracht, der Gewinn von 100,000 Mk. ist also noch im GlückSrade verblieben. Der Gewinner dieses Treffers wird nun am Montag auch die Prämie von 400,000 Mk. erhalten, da bestimmungsgemäß die Prämie auf jenen Gewinn entfällt, der am letzten ZiehungStage als höchster im Glücksrade sich befindet. ** Militärisches, v. Schlemmer, Hauptmann und Komp.-Ches im Jns.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 zum überzähligen Major befördert und dem Regiment aggregiert, v. Bursztini, Oberlt. in demselben Regt., unter Beförderung zum Hauptmann zum Kompagnie- Ches ernannt. Schotte», 17. August. Keinen guten Tausch hat ein Metzger in Schotten gelegentlich des Sommermarktes gemacht, der von einem Landwirt in Wingershausen ein Schwein gekauft hatte, das am Mittwoch geliefert werden öllte. Die Umstände brachten es mit sich, daß das Schwein chon am Dienstag geliefert wurde und, da momentan keine Zeit zum Schlachten war, wurde das Tier einstweilen vor dem Schlachthause angebunden. Etwa 2 Stunden spater ist man nun bereit, das Schwein totzustechen — aber wer leschreibt das Erstaunen, statt der schweren selten Sau findet sich ein größeres Ferkel, ein sog. Springer vor, die fette Sau ist trotz allen Suchens verschwunden. Da es Schweinemarkt war und weil solche Tiere zur Verladung nach der Bahn getrieben wurden, hatte ein Pfiffiger den Tausch ohne weiteres vollzogen. Wohl ober Übel mußte sich der Metzger begnügen, statt seinem fetten ein kleineres Schwein, im Gewichtsunterschied von etwa einem Zentner, zu schlachten. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. § Griedel, 17. August. Ein erst kurze Zeit hier be- diensteter etwa 2o Jahre alter Knecht wurde gestern durch, die Gendarmerie verhaftet und nach dem Butzbacher GerlchtSgesangniS verbracht, weil er seinem früheren Dienst- herrn Kundengelder unterschlagen haben soll. Er trug sich angeblich mit der Absicht, in Kürze auSzuwandern. Worms, 13. August. Laut Abstimmung in den Städten ^memden der bayerischen Pfalz haben sich rund 211,000 stimmberechtigte Einwohner für Einführung des achten Schuljahres und rund 65,000 gegen die Einführung des achten Schuljahres ausgesprochen: für daS- achte Schuljahr somit eine Mehrheit von 146,000 Stimmen. Wetzlar, 17. August. In der vergangenen Nacht ist der Lehrer und Kantor der hiesigen evangelischen Bürgerschule Friedrich Hassel im Alter von 51 Jahren nach längerem Leiden sanft entschlafen. Mit dem Verstorbenen ist ein Mann dahingegangen, der in seiner Eigenschaft als Lehrer weit über ein Vierteljahrhundert hinaus mit Segen in unserer Stadt gewirkt und auch auf das musikalische Leben derselben lange Jahre einen weitreichenden Einfluß ausgeübt hat. Frankfurt a. M., 17. August. Die ersten Augustwochen brachten der Tiersammlung des zoologischen Gartens einige interessante Neuheiten. Die seit fast zwei Jahren dem Garten fehlenden Tanre's, unterirdisch lebende Insektenfresser aus Madagaskar, die sich etwa mit Spitzmäusen von Kaninchengröße vergleichen ließen, sind nunmehr wieder vertreten. Die Reptiliensammlung enthält gegenwärtig ca. 300' Exemplare, unter denen besonders schöne neue Schlangenarten. Allein die Schildkröten-Sammlung enthält über 70 Stück dieser gepanzerten Kriechtiere von zuweilen abenteuerlichen Gestalten. Von Schlangen zeichnen sich besonders die Zisch-Natter und einige australische Gistottern durch Farbe und imposante Länge aus. Die in Ausstellung befindliche Reihe der Säugetierkäfige wird bis zum Sonntag um weitere 20 Behälter vermehrt fein. Vermischtes. * Berlin, 17. August. Ein neuer Pockenanfalt ift konstatiert worden, der umso ernster beurteilt werden muß, als der davon Betroffene ein Angestellter der Charitö ist und sich die Ansteckung in derselben zugezogen hat. ES betrifft den Krankendiener Hans Neide, der erst seit einigen Wochen in der Charitä angestellt ist. * Im Größenwahn auf Reifen gegangen ift die £6 Jahre alte Schineiderin Anna Lesaß aus der Brunnenstraße 39. Das Mädchen, das eine gute Schute bildung genoß und in einem feinen Konfektionsgeschäft thätig war, wurde nach und nach etwas überspannt unb redete sich zuletzt ein, daß sie reich und vornehm sei. In dieser Einbildung glaubte sie, ihrem Stande eine größere Sommer-Reise schuldig zu sein. Ohne ihrer Wirtin oder sonst einer Person gegenüber'etwas verlauten zu lassen^ packte sie ,in Abwesenheit der Wirtin ihren Koffer und reiste am 7. d. M. ab. Ihre Mittel waren aber bald! erschöpft, nachdem sie in einem feinen Gasthofe in Stettin die Rechnung nach einem viertägigen Aufenthalt beglichen hatte. Nunmehr schrieb sie an ihre Wirtin um Geld und gab dadurch ihren Verbleib bekannt. Ein Onkel aus! Pankow holte sie nach Berlin zurück, wo der Zustand bedenklicher wurde. Es blieb nichts übrig, als das Mädchen, einer Irrenanstalt zuzuführen. * Wie Adelina Patti sich ärgerte. Die Patti wurde einst in Paris eingeladen, in dem Salon eines vornehmen Hauses bei Gelegenheit einer Abendgesellschaft einige Arien vorzutragen, und erntete an jenem Aben-j einen ungeheueren Beifall. Am folgenden Morgen erhielt die Sängerin von feiten des Gastgebers ein Etui mit einem Paar prachtvollen Brillantringen zugeschickt, deren Wert sich auf mindestens 6—8000 Francs belief. Das Geschenk gefiel ihr wohl recht gut, allein sie beging die große Ungeschicklichkeit, dem splendiden Geber ein Danksagungsbillet zu schreiben, weteh^s sie mit einem kleinen Postskriptum endigte, worin sie erwähnte, der geehrte Herr habe vergessen, ihr die Summe von so und so viel tausend Francs! zu übersenden, deck gewöhnlichen Preis, wenn sie in einer Gesellschaft singe. Der Herr wußte die Unbescheidenheit der Sängerin in der klügsten Weise zu strafen; er ging zu feinem Juwelier und kaufte ein Paar andere Ohrringe zum Preise von 300 Mark etwa, fügte die von der Sängerin beanspruchte Geldsumme hinzu und übergab alles .zusammen seinem Sekretär, der sich zu der Dame verfügte, es als einen Irrtum seinerseits bezeichnete, ihr die Brillantringe übergeben zu haben, diese seien für eine andere Dame bestimmt gewesen; das ihr von seinem Herrn zugedachte Geschient sei dem Honorar beigefügt. Die Sängerin begriff zu spät ihren Fehler. Sehr verlegen übergab sie dem Sekretär die schönen Brillanten, denen sie seufzend nachblickte. — Ein anderes Mal wurde sie zugleich in ihrer Eigenliebe schwer verletzt. Eine rusfische Fürstin gab eine glänzende Soiree, wobei die Patti fingert sollte. Diese sagte zu, bedang sich jedoch den Preis von! 5000 Francs dafür, worauf die Fürstin auch einging. Dann meinte Meister Strakosch, dies fei am Ende zu ivenig verlangt, und auf fein Anraten schrieb Adelina Patti am Tage vor der Soiree ein Billet an die Fürstin, worin sie ihr meldete, sie sei leider etwas! unwohl geworden und werde wohl nicht fingen können. Sie war nun fest überzeugt, die Fürstin werde sofort zu ihr eilen und ihr mit inständigen Bitten 6000 Francs bieten, damit sie nur finge, worauf sie nachgeben wollte. Aber die Sache kam anders. Die Fürstin fuhr nicht zur Patti, sondern zu einer anderem Sängerin, Maoame Carvalho, der sie ihr Leid klagte, und die sie bat, die Stelle Adelinas auszufüllen. Madame Carvalho erklärte sich denn auch freundlich hierzu bereit, obgleich die Zeit zur Vorbereitung sehr kurz fei. Sie bat jedoch, ihr nun auch den aleichen Preis zu bewilligen und fügte mit einem feinen Lächeln hinzu: „Wären Sie zuerst zu mir gekommen, so hätten Sie es viel wohlfeiler gehabt". Als die Patti sah, daß die Fürftin nicht kam, wurde ihr bange; sie schrieb schnell, sie habe sich wieder erholt und wollte am Abend fingen. Darauf bekam sie indessen die Antwort, die Fürstin habe nun bereits Madame Carvalho engagiert; wolle sie aber kommen, so werde sie /2,Bothe Herr- schaftsbetten 221/2-*- Bettfed. 1,10. Halbd. 1,85 u. 2,35, feinste 3,50. Hern. Schlafdeeken 3,65. BotboWolls. Stoppd.6,76 Bettbezug u. K. Betttücher 1,75. Prima 2.75. Bettfedem-auateru. Preisliste gratis. Nichtpaee. zahle Betrag retour. A. Kirschberg, Leipzig. 36. Spar- und Leihkaffe zu Lang-Göns. Eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht. Einladung zur 38. ordmlüchm Keneral-Dersammtung welche Sonntag den 26. August, nachmittags 3 Uhr, in dem Saale de» Wirt» Korrrad Brücke! IX. abgehalten werden soll. Die Genossenschafter werden hierzu eingeladen und um recht zahlreicher Erscheinen ersucht. Tages Ordurmg. 1. Mitteilung der Jahresrechnung sür 1899 und Geschästsbilanz. 2. Beschlußfassung über Verteilung de» Geschäftsgewinnes und dem Vorstande zu erteilende Decharge. 3. Mitteilung de» Revisionsberichte» über die am 19. Oktober v. I. stattgehabte gesetzliche Revision zur Beschlußsasiung über da» Ergebnis. 4. Ergänzungswahl des Aufsichtsrate». Eine Rechnungsübersicht des 38. Verwaltungsjahres folgt im Anschluß. Laug-Gön», den 15. August 1900. Aer Iorstarrd der Spar- «nd ^eihkaffe zu «Lang-Höus. Eingetr. Genoffenschaft mit unbeschr. Haftpflicht. A. Henrich, Direktor. 5533 Prima «e«e holl. Vollheringe ff. marinierte Heringe, ff. Kron-Sardinen, Effig- «nd Salzgurken, Grünkorn, geu; md gesrhle«, frisch eingetroffen bei 5401 A. & G. Wallenfels, Markt 21.Telephon 46. SpeisewirWft iknßnM 14. Guter bürgerlicher MittagStifch. Warme und kalte Speisen. Kaffee. Prima Flaschenbier über die Straße. zahlen Sie für ein Pfund borzügl. Kaffee v. unerreichter Qualität bei M-rU 4, J.M. Schulhof, Sei. 119. Knnt-Gesnche Bibliotheken und einzelne gute Bücher werden stets zu guten Preisen angekauft. 1247 J. Ricker’sche Buchhdlg., Südanlage 5. Pcrfdjicbeiifö 03385] Anferngung von Kleidern und Blusen, sow. Ausbeff. v. Weißz. w. beit. bes. in und außer dem Hause. Löwengaffe 18.. ~ Ehrenerklärnng. 5636 Ich bedauere und widerrufe als unwahr die von mir in Beziehung auf die Hilfslokomotivführer Hebstreit Eheleute dahrer verbreitete Beschuldigung, nachdem tch mich von deren Ungrund überzeugt habe. — Gießen, 14. August 1900. Heinrich Henze, Lokomotivheizer. Wieseck. Sonntag den 19. und Montag den 20. August r ZT Kirchweihfest wozu ergebens! einladen die Wirte: A. Ziegler. B. Wacker. ™_________W. Freitag. Kirchweihfest Meiin a. 3. wozu fteundlichst einlaben die Wirte: Karl Schlierbach IV Karl Bender 548»' bei 4168* Th. Brück, WMassel^ Neustadt 30. 6482 Gleicher Absatz von keiner anderen Fabrik Deutschlands erreicht! Böckling'sche Maschenkasten Filiale itt Zraakfart a. M.: Kaiftrstraße 75. Karl Ang. Faber, WarKtßraßr 1. 5489 - -w6» Zn 15 Minuten besohlt die 5155 891 [3000] 971. ZU ucrhaitfcu 1896: 1897: 1898: 1899: 646 Lokomobilen 845 1263 1449 Veranda-Möbel Triumph-Klappstühle Rollschutzwände etc» für jede Flafchengrötze und Raum, nach Matz. Kanptvorzüge desselben knd: Raumersparnis, kein Alaschenbruch, Reinlichkeit und Haltbarkeit. AlleinverKans für Hießen und Umgegend Sei: I. Hr. Kessische £anb&-c£otteru. Ziehung V. Klaffe 17. August 1900. Alle Nummern, neben welchen nichts bemerkt ist, sind mit 200 Mark gezogen» (Ohne Gewähr.) t Magdeburg - Suckau. bedeutendste Socomobilfabrik Deutschlands. Soeomobilen Sonntag den 19. und Montag den 20. August Militärmusik (47. ArtMerie-Regimmt) Empfehlenswerte Neuheit für WMMrkiknFWkMrhiiMtt ist der gut bewährte, aus starkem, verzinktem Eisenblech hergestellte Scheuernseile werden gut und billig in jeder Länge angefertigt. Zeilktki Val. Brauer, Verantwortlich für den allgemeinen Teil: I. B.: A. Steffenhagrn; für den Anzeigenteil: HanS Beck. — Druck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Stemdruckerei (Pietsch Erben) in Gießen. Die heutige Wummer umfaßt 16 Seiten 36 73 131 [5001 87 259 377 [400] 414 45 93 541 698 798 938 122$ 54 [400 1 546 680 90 91 748 69 2087 202 42 439 89 710 [500] 20 22 59 917 [10001 51 56 71 83 88 3005 126 268 401 15 28 53 [500] 76 511 718 75 845 77 4056 [400] 116 41 56 [2000] 289 313 66 529 [1000] 638 63 91 784 905 5067 124 339 574 608 992 6163 [400] 70 454 [400] 522 602 6 22 [400] 72 82 746 982 7454 547 48 659 807 8048 [5001 90 184 [500] 97 314 [400] 46 431 78 81 [400] 730 [400] 927 42 9260 301 469 577 Ämit ausziehbaren jtöhrenkesseln. von 4 bis 200 ^ferdekraft, sparsamste & Setriebsmaschinen für Industrie und Sandwirthschaft. Dampfmaschinen, ausziehbare Aöhren-DampfKessel, Centrifugalpumpen, ^Dreschmaschinen bester Systeme. 888 956 10015 96 147 277 360 601 817 [400] 964 67 [400] 76 [2000] 99 11069 298 658 708 50 52 54 831 912 54 55 [400] 12038 70 89 199 221 S)00] 37 374 92 512 45 653 83 909 1 3031 135 201 42 [2000] 70 91 00] 301 12 44 73 [1000] 447 535 870 [400] 922 55 95 14049 126 [400] 317 32 405 546 673 780 843 60 , 15084 148 344 69 466 529 667 721 23 [1000] 961 63 16031 42 8, 277 [400] 312 33 81 428 570 621 744 48 52 93 [400] 804 29 76 [400 938 17194 [400] 244 304 22 30 [400] 412 531 601 34 751 863 1 8208 62 85 95 310 18 [500] 91 [400] 450 98 620 812 44 1 9271 336 440 504- 9 95 [400] 621 727 [400] 828 902 4 nn _ _ 20058 139 44 65 267 515 781 91 93 970 81 21053 199 201 77 [500 306 36 [3000] 545 57 689 818 1400] 955 22072! 7S>921081 52 302 [1000 415 30 33 515 43 644 67 76 706 12 2 3338 [400]l 49 497 570 J22 [1000 49 67 75 868 928 37 24096 139 214 76 95 [400] 378 424 503 29 3o [400 z-r Hühnerjagd empfehlen ihr reichhaltiges Lager in Patronenia .Marke. A. Kröll Söhne _________Seltersweg 12. 5537 Pflichtfeuerwehr. Donnerstag den SS. August d. I., abends SV2 Uhr, am Turmhause am Braud: Uebung der Rotten 1, 2, 3 und 4. Gießen, am 18, August 1900. 5534 Traber, Branddirektor. Erste SchnMsohlanstali WolKengO 20 ein jlanr Hmtustiefel ;u 1,60 MK., Amenstiesel „ 1,10 „ Kini>erstiesel b. 50 Psg. an. Hecker & Anacker. Meue Linsen empfiehlt J. M. Schulhof. 634 81 706 72 812 27 905 [1000] 31 35 88 25035 250 361 509 69 692 [500] 700 13 [500] 68 855 938 78 26017 75 159 Ml 88 [400] 480 520 47 82 [400] 658 59 729 53 [500] 815 919 27083 104 | 3000] 22 [2000] 93 314 93 495 [500J 79.4 997 28012 [500] 117 33 65 223 54 [400] 312 34 [500] 58 86 [400] 554 624 48 85 90 724 34 [400] 29091 [12 000] 140 [1000] 65 233 357 416 80 502 163 0M4 40SH400] 103[400] 547 617 91 [500] 98 31019 [400] 63 183 [500] 37 248 50 79 350 [5000] 60 464 87 682 756 [1000] 65 70 32080 92 102 [2000] 91 244 55 332 48 80 85 [400] 93 598 [3000] 685 Ausverkauf. Die im Friseurgeschäft des K. F. Konrad, MLnsburg 15, vorhandenen Parfümerien, Toilettenfeife«, Zahn waffer und -Pulver, Kämme, Bürsten, Schwämme, Frottier- gegenstände u. s. w. werden, um damit rasch zu räumen, zu außerordentlich billigen Preisen abgegeben. 5444 Beim Abbruch der Häuser Schlesfinger und Rüßing an den Bahnhöfen sind gut erhaltene Hhüren, Jenster, sowie 40-50 Cbm. Bauhölzer zu verkaufen. 5527 Georg Becker, Baugefchäft. 03349] Ich bin willens, meine in der Marburgerstraße gelegene Hofraite, worin ich seit 25 Jahren Wirtschaft, bet» Kunden mit Metzgerei, mit gutem Erfolg betrieben, preisw. zu verk, evtl. a. zu verp. Uebern. k sof. erf. Ernst Jughard. 5520] Gut erhaltener Kinderwagen sehr billig zu verkaufen. Näheres in der Expedition d. Bl. Heinrich Lanz, Mannheim. Ueber 3500 Arbeiter. Lokomobilen bis 300 PS beste und sparsamste Betriebskraft. Verkauft: Stühle Schreibsessel Kinderstühle empfiehlt die Stublschreinerei von Philipp Henkel _________Sounenstratzc 14. 4088 Geschlechts-, Haut-, Hals-, Nasen- and Ohrenlelden Spezial-Arzt Dr< Holtz, Frankfurt a. M., Zeil 44a, 4710 neben der Hauptpost. fLin Baum guter Eßbirnen zu der- 15/ kaufen. Wallthorstraße 48. lÄAtAra neu u. gebraucht, für Gas, lUUlUl v Benzin, Petrol, u. Dampf rc. Arbeitsmaschinen all. Art, Acetylen- und LuftgaS-Anlagen. Günstige Zahl- ungsbeding. A. Collin, Frankfurt a. M., O., Kaiserstraße 60._________[230 5219] Empfehle mich im Damenfrifieren Anna Tichy, Seltersweg 60. E. H. Müller, Giessen Dampftischlerei und Sägewerk fertigt als Spezialität: ZimmPrihnrAfl mit UD^ ohne Futter und Bekleidung nach Maae ulUUlvl IUU1ÜU in vorzOglicher Ausführung. Auch halte einen grossen Vorrat in Thören (gangbarste Sorten), Sockeln, Fusa- leißten, Profilierten aUer Art auf Lager. Prompteste Anfertigung aller Bauttschlereiarbelten. Ferner empfehle ich den hiesigen und auswärtigen Schreinereien, Glaserereien etc. meine ausgezeichneten maschinellen Einrichtungen für Säge-, Fraise- und Hfobelarbeiten. Kostenloses Abholen und "Wiederanbringen der Arbeiten. Preisliste gratis und franke. 809 -8^