Nr 244 Zweites Blatt. Donnerstag den !8 Oclober 150. Jahrgang LOGO Gießener Anzeiger General-Anzeiger Alle Anzeigen.VermittlungSstellen deS In- und Auslände» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener NamikienStäLter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für heff. Volkskunde" wvchtl. 4 mal beigelegt. Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn; durch die Abholestellea vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 66 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für de« - folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abendS vorher. Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen. Redaktion, Expeditton und Druckerei: Kchutstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde. EHBBBBBnBRamBBBMIBQiSSamEESraEIOEiBEaOBnBMMBaQHBnMMBSMMOBBHHaagBHaHBgKnHBiRnm Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. Der Krieg in China. Alle Berichte stimmen darin überein, daß die aufständische Bewegung im Süden Chinas, die in der Provinz Kwantung ihren Mittelpunkt zu haben scheint, im wesentlichen eine Erhebung der Reformpartei gegen die Mandschu- dynastie ist. Ihr Führer ist der Arzt Dr. Sunyatsen, derselbe, der vor zwei Jahren vor den Häschern der Kaiserin- Regentin nach London geflüchtet war, dort in die chinesische Gesandtschaft gelockt unh nur infolge des einmütigen Aufbegehrens der öffentlichen Meinung Englands gegen diesen Gewaltstretch sreigelayen wurde. Er ist ein Freund und in politischer Hinsicht ein Schüler Kangyuweis, des bekannten -Beraters des Kaisers Kuangsü bei dessen reformatorischen Bestrebungen, denen der Staatsstreich der Kaiserin den Garaus machte. Bis vor kurzem lebte er unter englischem Schutz in Singapore, wo vor einigen Monaten gedungene Mörder einen mißglückten Anschlag auf sein Leben machten. Kangyuwei ist bis jetzt nicht in den Vordergrund getreten, und die Behauptung, er sei vor einiger Zeit in Shanghai And am Jangtse gesehen worden, bat sich nicht bestätigt. Jedenfalls sind auch er und seine Anhänger eifrig an der Arbeit; ein Zeichen dafür ist, daß die Bewegung am oberen Jangtse trotz des rücksichtslosen Einschreitens des Vize- königs Tschangtschitung nicht zur Ruhe kommen will. Die Reformer im Süden haben offenbar den im Volk weitverbreiteten und gefürchteten Geheimbund Samhopwui, die DreisaltigkeitSgesellschaft, für ihre Zwecke gewonnen, die von jeher die Gegnerschaft der Chinesen gegen die mandschurischen Eindringlinge und die fremde Dynastie verkörperte. Als kluge Politiker haben sie die Parole ausgegeben, daß dre Fremden und ihr Eigentum zu schonen seien und die Bewegung sich ausschließlich gegen die reformfeindliche Centralregierung und deren Beamte zu richten habe. Sie betrachten vorläufig die Fremden, die mit ihrer verhaßten Kaiserin im Kriegszustände sich befinden, als ihre natürlichen Bundesgenossen, obschon auch sie im Grunde — die vielen Schriften Kangyuweis beweisen das — ebenso fremdenfeindlich sind wie die Mandschu. ES wäre daher verfehlt, wollte man diese Reformer unterstützen und von ihnen eine durchgreifende Besserung der Zustände und das Nachlassen der fremdenfeindlichen Stimmung im Lande erwarten. Man kann vielmehr mit Sicherheit annehmen, daß Aufruhr und Bürgerkrieg sich vereinigen würden, wenn es ihnen gelingen sollte, größere Erfolge zu erringen und ihrer Sache weitere Ausbreitung zu verschaffen. Das wäre aber nicht nur für die Fremden und die Zukunft ihres Handels rin großes Unglück, sondern müßte die Dynastie selbst noch viel schwerer treffen als das militärische Vorgehen der Mächte es gethan hat. Deshalb sollte diese Bewegung für die Kaiserin ein Wink sein, daß es höchste Zeit sei, mit den Mächten ihren Frieden zu machen. Der Herd der Bewegung ist die Gegend von Kanton, dort sind die Anhänger Sunyatsens bereits in östlicher und südöstlicher Richtung bis auf etwa 100 Km. gegen die größte und bevölkertste Stadt Chinas vorgedrungen. Ein Telegramm aus Hongkong vom 15. ds. Mts. meldet darüber folgendes: Aus Kanton wird berichtet, Sunyatsen habe die Stadt Kuitschan, etwa 120 Km. östlich von Kanton am Tun^mng (^stflusse) eingenommen und sei im Begriff, die benachbarte Präfekturstadt Huitschou einzuschließen. Eine Abteilung kaiserlicher Truppen aus Kanton sei geschlagen worden und hätte 200 Mann verloren. In Kanton sei man eifrig mit Absendung von Truppen nach den aufständischen Gebieten beschäftigt. Im Hinterland des britischen Kaulungebietes sei eine weitere Entwickelung des Ausstandes nicht zu bemerken. Chinesische Truppen träfen fortgesetzt in Samtschun ein. Admiral Ho verschiebe noch den Vormarsch mit seiner Hauptmacht. Beide Erhebungen, die im Hinterland von Kaulung, wie die am Ostflusse, zeichneten sich durch das Fehlen jedes fremdenfeindlichen Geistes aus. Von demselben Tage wird aus Hongkong berichtet: Eine Abteilung von 300 Mann Bombay'scher Infanterie und 60 Mann von der Hongkongschen Artillerie sind in feldmarschmäßiger Ausrüstung nach der Grenze des Kaulungebietes vorgerückt, um die Verteidigungsvorkehrungen gegen Einfälle der Aufständischen zu vollenden, welche in den jenseits der Grenze liegenden Gebieten Schrecken verbreiten. Die chinesischen Behörden sind anscheinend nicht in der Lage, den Aufständischen die Spitze zu bieten, obwohl gemeldet wird, daß 10000 Mann aus den Befestigungen bei Kanton zum Gefecht mit den Empörern auSgerückt seien. Die Erhebung scheint den Zweck zu verfolgen, die Reformer zu unterstützen, welche die Mandschu stürzen wollen. Ge- waltthätige Räubereien nehmen in Kanton überhand. Die Lage ist besorgniserregend. Wie ferner aus Hongkong telegraphiert wird, sind auch in Macao, der portugiesischen Besitzung auf der vym Westfluß und Perlfluß gebildeten Halbinsel, Unruhen zu erwarten. Am SamStag fand dort am Schlagbaum eines Thores ein Zusammenstoß der portugiesischen Wache mit chinesischen Kulis statt. Ein Hallst Eingeborener näherte sich in der folgenden Nacht dem Wachhause, ein Alarm- geschütz wurde gelöst, die ganze bewaffnete Macht Macaos rückte aus, ein Kanonenboot setzte Mannschaften und Geschütze an Land und baS Freiwilligenkorps trat zusammen. Obwohl kein Angriff erfolgte, befinden sich die Einwohner MacaoS in großer Aufregung. AuS Shanghai wird vom 16. ds. gemeldet: Der Kaise'r Kwangsu ist in Singanfu eingetroffen. Die Londoner Abendblätter melden aus W a s h i n g t o n: Conger telegraphierte, der Kaiser von China werde unter amerikanischem Schutze nach Peking zurückkehren. Aus Tientsin wird vom 15. gemeldet: Der neue britische Gesandte Sir E r n e st S a t o w ist heute morgen nach Peking abgereist; die britische Abteilung der auf dem Marsche nach Paotingfu begriffenen Kolonne erreichte gestern Tuliu. Eine britische Lustschifferabteilung traf hier ein. Ein Telegramm aus Paris vom 16. lautet: Der Minister des Auswärtigen Delcasse bestätigte im heutigen Ministerrate, daß alle HNächte Wh, der französ is ch e n Note über das Programm für die Unterhandlungen mit China zustimmend geäußert und die Note mit als Grundlage für die Verhandlungen angenommen hätten. Der Minister teilte ferner mit, daß Li-Hung- Tschang den Schwarzflaggen und den Truppen aus Kwangsi, welche sich auf dem Marsche durch die Provinz Hunau befanden, um zu dem Hofe in Schausi zu stoßen, befohlen habe, nach Kanton zurückzukehren. — Heute Nachmittag wurde durch die deutsche Botschaft die Antwort Deutschlands auf die Note D e l c a s s e s überreicht. Mehrere Blätter wollen wissen, daß Delcasse demnächst eine neue Note an die Mächte richten werde, in der er ein Resume der Antworten der Mächte auf die erste französische Note geben wird. Die Uebersendung dieser zweiten Note werde einen Meinungsaustausch der Mächte über die ihren Vertretern in Peking zu erteilenden Instruktionen zur Folge haben. — Der „Agence Havas" wird aus Tientsin vom 15. Oktober gemeldet: Gerüchtweise verlautet, in P a o t i n g f u sei ein Befehl der Kaiserin-Witwe eingetroffen, Widerstand bis aufs Aeußerste zu leisten. Die Verbündeten werden sofort bei der Ankunft die Ueber- gabe der Stadt verlangen und sie, falls Widerstand geleistet wird, beschießen; die Einwohner sollen dann exemplarisch bestraft werden. Dem diplomatischen Korps ist der kaiserliche Erlaß vom 1. Oktober noch nicht zugegangen; man beginnt daher an der Echtheit desselben' zu zweifeln. Der „New Jork Herald" veröffentlicht in seiner jüngsten europäischen Ausgabe eine kleine Kartenskizze, in der er die Einflußsphären der verschiedenen Mächte in China festzustellen sucht. Dabei geht seine Phantasie jo -weit, daß er das ganze ThaldesJangtse- kiang von der Mündung bis zum Quellgebiet ohne weiteres als englisches Einflußgebiet bezeichnet. Es genügt für heute, die Unrichtigkeit dieser Bezeichnung hervorzuheben. Das Jangtsethal ist in keiner Weise von den Engländern mit Beschlag belegt; in ihm gilt nach wie vor der Grundsatz der offenen Thür für den gesamten internationalen Handel. * * Aus Ki e l wird gemeldet: Das Kriegsministerium beabsichtigt die Entsendung eines Nachschubs von Pionieren nach China. Das Schleswiger Bezirkskommando fordert die Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes auf, daß sich Pioniere sowie Handwerker, die gesonnen sind, freiwillig nach China zu gehen, s ch l e u n i g st melden möchten. * Telegramme des Gieheuer Anzeigers. London, 17. Oktober. Der hiesige chinesische Gesandte erklärte, keine Bestätigung der Gerüchte erhalten zu haben, nach denen der Kaiser von China entschlossen sein soll, unter amerikanischem Schutze nach Peking zurückzukehreu. Der Gesandte drückte die Ansicht aus, das; der Kaiser sich nicht dauernd in Singanfu aufzuhalten gedenke und nach Peking zurückkehre,! werde, sobald die Friedensverhaichlungen einen günstigen Verlauf genommen haben würden. London, 17. Oktober. Aus Shanghai wird gemeldet, hohe Beamte und Leiter bedeutender chinesischer Handelsfirmen erhielten Mitteilungen von einem Telegramm des Prinzen T u a n, in dem dieser erklärt, der Hof sei in Sicherheit. Weiter erklärt Tuan, daß die Arsenale Tag und Nacht arbeiten müßten, um Munition und Waffen anzufertigen, und daß alle Chinesen mithelfen müßten, um die fremden Teufel aus China zu vertreiben. Südafrikanisches. Der „Daily Mail" wird aus L o u r e n z o Marques vom 11. August gemeldet: Den gegenwärtigen Abmachungen zufolge wird sich Krüger am Donnerstag morgen auf dem holländischen Kriegsschiff „Geld er land" einschiffen. Die „Gelderland" wird dekoriert sein und Krüger mit militärischen Ehren empfangen werden. Der neue portugiesische Gouverneur, General Gargay, drückte den Wuüsch aus, Krüger bis zum Ende des Piers zu begleiten und persönlich sein Gepäck zu untersuchen, um später falsche Angaben in Betreff Schmuggelns von Gold und Archiven unmöglich zu machen. — Gestern morgen wurde die amerikanische Barke „Litchfield", die während eines Sturmwindes in der Nacht vorher von ihrem Ankerplatz an Land gekommen war, untersucht, weil man auf ihr Gold vermutete. Das Resultat wird gegenwärtig geheim gehalten. Die Barke sollte gestern absegeln und sie stand im Verdacht, anderthalb Millionen von Krügers Gold an Bord zu haben. Eine Nachricht aus Pretoria vom 11. besagt: In der heutigen Sitzung der K o m m i s s i o n für die Prüfung der Konzessionen in Transvaal protestierte der Anwalt des Direktors van Kretschmar dagegen, daß dieser als Zeuge vorgeladen werde, indem er erklärte, ein derartiges Vorgehen in Afrika würde mit den gegenwärtig in Europa geführten Untersuchungen und Verhandlungen in Widerspruch stehen. Der Präsident der Kommission erklärte jedoch, die Kommission habe die Vollmacht, das Verhör der Zeugen zu erzwingen, van Kretschmar gab zu, das; per Wanderredner Hargrove für eine Reise, die er durch die Kapkolonie unternahm, um in versöhnlichem Sinne zu wirken, 1000 Pfund erhalten habe, daß S t a t h a m, einem burenfreundlichen Journalisten und Schriftsteller, ein ansehnliches Honorar ausbezahlt worden sei, nnnt) daß Mindersohn, welcher früher dem Redaktionsstabe der „Standard and Diggers News" angehörte, ein Anlehen von 6000 Pfund im Hauptbureau der Kompagnie in Amsterdam erhalten habe. Dagegen hält der Zeuge aufrecht, daß die Zerstörung der Brücken durch die Kompagnie «durch den Kontrakt mit der Regierung gerechtfertigt gewesen sei. Aus Ladybrand meldet Reuter vom 15. d. M.: 400 Mann von den Roy al-Hochländern sind hier einmarschiert. Die Stadtbewohner fühlen sich nunmehr völlig sicher. Aus Kroonstad wird vom selben Datum depeschiert: Eine von dem Obersten Legallais befehligte Kolonne traf gestern hier ein. Dieselbe durchstreifte die Distrikte von Heilbron, Reitz, Frankfort und bestand häufig Be- gegnisse mit kleinen feindlichen Abteilungen. Ein Kapitän und neun Mann 'bei berittenen Infanterie gingen durch Gefangennahme verloren. Kundschafter stellten die Anwesenheit von 1400 Buren in Kroonstad fest. Lord Roberts meldet unterm 15. Oktober: General French ging mit der ersten und vierten Kavalleriebrigade von Machadodorp gegen Heidelberg vor, um das bis jetzt noch nicht durchstreifte Gelände aüfzuklären. Oberst M a h o n, Kommandeur der berittenen Infanterie, wurde am 13. d. Mts. in ein Gefecht verwickelt, das erfolgreich war. Die Verluste an Toten und Verwundeten waren jedoch schwer. Tot sind drei Offiziere und 25 Mann. French besetzte gestern Carolina. Die Karabiniers erbeuteten (auf dem Marsche einen Convoi der Buren. General L y t t l e t o n seht den Marsch von Lydenburg nach Middelburg fort. General Rundle berichtete, ein britischer Convoi sei am 11. d. M. auf dem Wege von Standerton nach Wrede angegriffen. Der Feind wurde indessen zurückgeworfen. Settle besetzte Bloemhof und machte 50 Gefangene. * * * Telegramme deS Gieheuer Anzeigers. London, 17. Oktober. „Daily Mail" veröffentlicht eine Meldung, nach der Präsident Krüger in Mar s e i l l e landen und den Winter wahrscheinlich in Südfrankreich verbringen werde. London, 17. Oktober. Aus Pretoria wird ge meldet,d aß Sir Alfred M i l n e r dort eingetroffen ist. — Lord Roberts hielt eine T r u p p e n s ch a u über die Freiwilligen Australiens und Tasmaniens ab. Er hielt dabei eine kurze Ansprache, in der er erklärte, er sei der einzige Marschall auf Erden, der den Befehl über eine siegreiche kaiserliche Armee führe. Obgleich der Krieg beendet fei, sei noch viel zu thun und die Dienste der Soldaten noch notwendig. Eine weitere große Truppenschau wird von Lord Roberts am 25. ds. abgehalten werden. Bei dieser Gelegenheit wird Lord Roberts bett Offizieren | und Soldaten die Militärkreuze, die ihnen für ihre Tapferkeit verliehen worden sind, überreichen. London, 17. Oktober. Der irländische Abgeordnete Davidd, ein früherer Verbannter, drückte die Absicht aus, sich nach Holland zu begeben, um dem Präsidenten Krüger eine von zahlreichen Irländern unterzeichnete S y in p a t h i e - A d r e s s e zu überreichen. London, 17. Oktober. Wie aus Durban gemeldet wird, hielt General Buller einen Triumphzug durch Natal. In Newcastle und Ladysmith liefen die Einwohner zusammen, um ihm Ovationen zu bereiten. In Newcastle und Pietermaritzburg sind ihm Glück- w u n s ch a d r e s.s e n überreicht worden. Deutsches Reich. Berlin, 16. Oktober. Aus Homburg v. d. H. wird gemeldet: DaS Kaiserpaar machte heute vormittag einen Spaziergang. Zur Frühstückstafel sind geladen: Prinz Albert von Schleswig-Holstein, der heute mittag hier ein- triffk, der Reichskanzler und der Chef des Marinekabinets, v. Senden Bibran. — Der Kaiser hörte heute vormittag den Vortrag des Reichskanzlers, Fürsten Hohenlohe. — Heute nachmittag unternahm der Kaiser einen Ausritt. Zur Abendtasel, an der auch der Reichskanzler teilnahm, trafen Prinz Max von Baden mit Gemahlin ein, die später nach Baden-Baden weitersuhren. — Nach einer Meldung aus Cronberg find ungünstige Veränderungen im Befinden der Kaiserin Friedrich bis heute abend gegen 6 Uhr nicht eingetreten, wenn schon auch erhebliche Fortschritte nicht zu verzeichnen sind. Die durch die heftigen Schmerzen der vergangenen Woche herbeigesührte große Schwäche ist noch nicht völlig gehoben und namentlich auch die andauernden Schmerzen lassen die unausgesetzte ärztliche Ueberwachung noch nicht überflüssig erscheinen. Das Allgemeinbefinden ist jedoch verhältnismäßig günstig, und daß eine unmittelbare Gefahr nicht vorliegt, dafür spricht wohl der Umstand, daß bis jetzt der Kaiser auf Schloß FriedrichShos nicht erschienen ist. Prinz Heinrich mit Gemahlin waren anwesend. — Ferner wird aus Homburg telegraphiert: StaatS- minister Graf Bülow trifft morgen früh hier ein. — Die Stichwahl zwischen Lipp old es (kons.) und Vogel (Antis.) im Wahlkreise Rintelen-Hosgeismar findet am nächsten Dienstag statt. — Das Plenum des wirtschaftlichen Ausschusses trat heute unter dem Vorsitze des Staatssekretärs Gras PosadowSky zu einer voraussichtlich mehrere Tage dauernden Beratung über das neue Zolltarifgesetz zusammen. Die Beratungen deS wirtschaftlichen Ausschusses sind im Hinblick auf ihre Bedeutung für die zukünftigen Handelsvertrags-Verhandlungen bekanntlich durchaus vertraulicher Natur. — Wie offiziös mitgeteilt wird, hat zu Ende voriger Woche im Reichskanzlerpalais unter dem Vorsitz des Reichskanzlers eine Konferenz der Staatssekretäre unter Zuziehung des Kriegsministers v. Goßler und deS Direktors der Kolonialabteilung Dr. Stübel staltge- funden. Es habe sich bei dieser Beratung, welche mehrere Stunden in Anspruch nahm, um die letzte endgiltige Feststellung des Entwurfs zum Reichhaushaltsetat für 1901 gehandelt, der nunmehr den Bundesrat zu beschäftigen haben werde. In früheren Jahren haben solche Konferenzen nicht stattgesunden. Man darf wohl annehmen, daß die durch die Expedition nach China verursachten Ausgaben sie veranlaßt haben. Karlsruhe, 16. Oktober. Nach. § 139 b Abs. 4 der Gewerbeordnung ist während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Wegen usw. sowie im Gewerbebetrieb im Umherziehen verboten. Das Ministerium des Innern hat der „Südd. Reichskorresp." zufolge den Ortspolizeibehörden anheimgegeben, Ausnahmen in folgendem Umfange zuzulässen: 1. Das Feilbieten von Druckschriften, Zeitungen und anderem Lesestoff, soweit es schon seither während der gedachten Zeit üblich war, 2. das Feilbieten von Back- und Konditoreiwaren, Wurstwaren und anderen Lebensmitteln, Blumen, Ansichtspostkarten, Streichhölzern und geringwertigen Gebrauchsgegenständen, soweit es schon bisher während der gedachten Zeit üblich war. 3. das Feilbieten von Lebensmitteln, Blumen, geringwertigen Gebrauchs- und ähnlichen Gegenständen bei öffentlichen Festen, Truppen-Zusammenziehungen oder sonstigen außergewöhnlichen Gelegenheiten. Dies gilt jedoch nur für die Werktage. Für die Sonn- und Festtage hat es bei den seitherigen Bestimmungen über die Sonntagsruhe sein Bewenden. Dresden, 16. Oktober. Die Magenbeschwerden, an denen König Albert schon seit längerer Zeit leidet, sind in den letzten Tagen wieder stärker aufgetreten. Ein rasch vorübergehender Ohnmachtsanfall am gestrigen Nachmittage macht es nötig, daß sich der König für die nächste Zeit größere Schonung und Ruhe auferlegt. In der vergangenen Nacht hat der König mit Unterbrechungen leidlich gut geschlafen. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend. Die „Chemn. Allg. Ztg." meldet aus Dresden: In dem Bef tu den König Alberts ist im Laufe des Tages , eine Verschlechterung eingetreten, sodaß der Hof vorläufig in Moritzburg verbleiben muß. Nach einem Ohnmachtsanfall blutete der König aus Nasen nd Mund und verlangte nach einem Priester — Aus Leipzig wird gemeldet: Nach vierwöchiger Beratung der Tarifkommission wurde heute der Tarif für das d e u t s ch e B u ch b i n d e r g e w e r b e fertiggestellt Der Forderung der Gehilfen wurde nur teilweise entsprochen. Für diese Woche in Aussicht genommene Gehilfenversammlungen in Berlin, Leipzig und Stuttgart werden über die Annahme oder Ablehnung des neuen Tarifs beschließen.___________________________ Ausland. Christiania, 16. Oktober. Die norwegische Abteilung des Staatsrats in Stockholm, die anläßlich der beabsichtigten Reise des Königs nach Christiania hier eingetroffen ist, wurde telegraphisch nach Stockholm zurück- berufen. Die Zurückberufung steht wahrscheinlich mit der bevorstehenden Ernennung des Kronprinzen zum Regenten während der Krankheit des Königs in Verbindung. Es wird angenommen, daß der Kronprinz als Regent das Storthing eröffnen wird. London, 16. Oktober. Die Wahlen sind beendet; nur das Wahlresultat von den Orkney-Inseln steht noch aus. Gewühlt sind 332 Konservative, 69 Liberale und Unionisten, 186 Liberale und Arbeitervertreter und 82 irische Nationalisten. Die Regierungsmajorität beträgt 132 Sitze. Haag, 16. Oktober. Das Amtsblatt veröffentlicht eine Proklamation der Königin Wilhelmina, worin sie ihre Verlobung mit Herzog Heinrich von Mecklenburg-Schwerin anzeigt. — Der Herzog soll schon abgereist sein und unterwegs mit der Königin Zusammentreffen. Beide werden an der holländischen Grenze von den Ministern rc. begrüßt werden. Brüssel, 16. Oktober. Dem „Journal de Bruxelles" zufolge hat das Schiedsgericht für den bulgarischen Eisenbahnstreit seine Verhandlungen um 14 Tage vertagt. Die nächste Zusammenkunft werde wahrscheinlich in Frank- furt a. M. stattfinden. Paris, 16. Oktober. Präsident Loubet unterzeichnete das Dekret, das die Kamme r auf den 6. November einberuft. — Bei dem heutigen feierlichen Zusammentritte der Gerichtshöfe erfolgte zugleich die Einführung des neuen Generalprokurators Bulo t. Dieser hielt eine Ansprache, in der er ausführte, die richterlichen Beamten dürften nicht vergessen, daß sie, wenn sie Richter sind, auch Vertreter der Regierung seien, die von ihnen unbedingte Hingabe an die republikanischen Einrichtungen verlangen könne. — Die Polizei nahm heute im Hause der Antifern i t e u l i g a in der Rue Chabrol eine Haussuchung vor, um die Mitgliederliste der Antisemitenliga zu suchen. Auch bei mehreren Personen, die der Antisemitenliga angehören sollen, fanden Haussuchungen statt. Aus den gefundenen Papieren soll hervorgehen, daß die Liga sich neu gebildet hat und daher das Strafgericht auf sie zur Anwendung kommt. Madrid, 16. Oktober. Der Kammerpräsident P i d a l wird Botschafter beim Vatikan; der frühere Finanzminister V i l l a v e r d e ersetzt ihn, was bei der Opposition große Unzufriedenheit erregt. — Der Nachfolger des Kriegsministers A z c a r r a g a ist noch nicht bezeichnet. — Großes Aufsehen erregt die Erklärung Romero R o b l e d o s, er gehe zu den Republikanern über, weil er überzeugt sei, daß unter der Monarchie die Wiedergeburt des Landes unmöglich sei. Innsbruck, 16. Oktober. Der heute erschienene Wahlaufruf der vereinigten deutschfortschrittlichen und deutsch nationalen Partei Tirols bezeichnet als den größten Erbfeind des Landes den Kleri- kalismus und fordert unter anderem die Festlegung der deutschen Staatssprache, die äußerste Bekämpfung rückschrittlicher Bestrebungen auf jedem Gebiete, besonders dem der Schule und Einführung von allgemeinen direkten Wahlen. Die Parole sei: Deutschtum, Freiheit und Fortschritt! Konstantinopel, 16. Oktober. Die Pforte richtete heute an die russische Botschaft eine neue Note, worin sie miteilt, daß alle bei dem Angriff der Kurden auf den Gereuten oes russischen Generalkonsulats in Erz erum entwendeten Effekten usw. wieder zur Stelle geschafft seien und die Lokalbehörden die strengsten Weisungen erhielten, die Schuldigen zu verhaften und zu bestrafen. — ,Jm Bezirk Diarb ekir kam es zwischen zwei Kurden st äm men zu einem ernsten Zusammenstoß, wobei mehrere von Mohamedanern und Christen bewohnten Dörfer zerstört wurden. Die türkischen Truppen schritten ein, um die Ordnung wiederherzustellen. San Domingo, 16. Oktober. Der Aufstand ist beendet, die Aufständischen sind zerstreut, der geschäftliche Verkehr wird wieder lebhafter. Generalversammlung des Bundes der Industriellen. Berlin, 16. Oktober. Der Bund der Industriellen beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit der Kohlenfrage. Kommerzienrat Hoesch-Königshütte hält es für fast unmöglich, den Ring der mit den Kohlengruben vereinigten Großhändler zu durchbrechen. Als Maßregeln zur Abhilfe empfehle sich die Aufhebung der billigen Kohlenausfuhrtarise und die Förderung der Erschließung neuer Kohlenlager durch die Regierung. Dagegen wäre ein Ausfuhrverbot ungünstig, weil Oesterreich mit einem gleichen Verbote antworten und dadurch den aus Verbrauch böhmischer Kohle angewiesenen Teil unserer Industrie empfindlich schädigen könnte. — Bergrat Schröcker-Halle war nicht erschienen, hatte vielmehr ein Gutachten eingesandt, demzufolge der Höhepunkt der Kohlennot schon überschritten sei. Die Einsuhr englischer Steinkohle steige sichtlich, ebenso die heimische Kohlenförderung. Der Verbrauch der Industrie fange an, wieder abzunehmen. Für den Hausbrand seien die nötigen Vorräte im allgemeinen beschafft So werde es keine Schwierigkeiten mehr machen, Kohle zu beschaffen, aber sreilich werde der hohe Preis noch bestehen bleiben. Die in Preußen getroffenen Tarifmaßregeln seien unzweckmäßig. Geh. Oberbergrat v. Ammon, Vertreter deS Handelsministeriums, suchte übertriebenen Befürchtungen durch den Hinweis auf die entsprechenden Verhältnisse zu Anfang der 70er Jahre die Spitze abzubrechen. Damals war die Preissteigerung der Kohle eine weit höhere als jetzt, und man könne eine raschen Preissturz der Kohle nicht einmal wünschen, weil er nur Hand in Hand gehen könne mit einem Rückgänge der Industrie. Die Vorwürfe gegen den Großhandel seien meist ungerecht, der Großhandel habe seine großen Verdienste und sei gar nicht zu entbehren. Ein unmittelbarer Verkehr der staatlichen Gruben mit den Verbrauchern sei nur in beschränktem Grade möglich Am Rhein habt man darin lehrreiche Erfahrungen gemacht. Ueberdies verkehre ein großer Teil der Industrie viel lieber mit dem Großhandel, als mit den Gruben selber. Das zeige recht deutlich das Beispiel der königlichen Porzellanmanufaktur, die erfahrungsmäßig sestgestellt hat, daß sie eine bestimmte, für ihre Zwecke unentbehrliche Kohle besser durch den Großhandel als vom Staate selbst beziehe. An dieses Beispiel seien aber in der Presse vielsach ganz unzulässige Erörterungen über die Bevorzugung des Großhandels durch den Staat angeknüpft worden. Was die Ergebnisse der Arbeitseinstellungen für die Arbeiter betreffe, habe sich herauSgestellt, daß in Oberschlesien die Erhöhung der Arbeitslöhne vielfach keineswegs zur Verbesserung der Lebenshaltung des Arbeiters, sondern nur dazu geführt hat, daß er nicht mehr so viel arbeitet wie früher. Der polnische Arbeiter hat nicht das Bedürfnis besser zu leben als sonst. Verdient er jetzt in fünf Tagen so viel, tote sonst in sechs, so arbeitet er eben nur noch fünf Tage, und das bedeutet einen schweren Ausfall in der Kohlenförderung. Einen Gegensatz zwischen den VerwaltungS- grundsätzen des früheren und deS jetzigen Handelsministers bestreitet der Redner. Eine rasche Vermehrung der Stein- kohlensörderung sei nicht möglich, eher noch bei der leichter erreichbaren Braunkohle. Deshalb möge man sich in den Braunkohlengebieten genossenschaftlich zur Ausbeutung der noch nicht in Angriff genommenen Kohlenlager zu- fammenthun. Schließlich einigte man sich auf folgende Resolution: „Die Generalversammlung erkennt die Notwendigkeit, Schritte zur Abhilfe deS Kohlenmangels zu thun, an. Sie ersucht die Staatsregierung um Einleitung von weiteren Schritten zur Abhilfe des Kohlenmangels, da die bisherigen Tarifmaßnah>men nicht ausreichen, insbesondere um zeitliche Aufhebung der Ausnahmetarife für die Ausfuhr der Kohle nach dem A u s l a n d e sowie um die Veranstaltung einer Enquete über die Verhältnisse im Kohlenmarkt (Produkton auf staatlichen und privaten Gruben, Groß, und Kleinhandel mit Kohlen), und beschließt, zur nachdrücklichen und energischen Förderung einen ständigen Ausschuß für die Behandlung der Kohlenfrage einzusetzen." Damit war die Generalversammlung beendet. Aus Stadt und Aand. Gießen, 17. Oktober. * * Der Theaterverem wird mit seinen Vorstellungen am Dienstag, den 30. Oktober beginnen (s. Inserat) und gleich in dieser ersten Vorstellung einen hochgeschätzten Gast bringen. Frau Auguste Prosch-Grevenberg ist uns nicht unbekannt; sie spielte vor zwei Jahren die Viola in Shake- speare's „Was Ihr wollt" im Theaterverein und gastierte vorigen Winter als „Zaza". Diesmal wird sie an einem Abend in zwei Rollen austreten, nämlich als Beatrice in dem reizenden Einakter „Jephtas Tochter" und als „Cyprienne" in dem gleichnamigen Lustspiel. Es wird also die Künstlerin sehr reichlich Gelegenheit haben, ihr Können zu zeigen. Fran Prosch wird nur an diesem einen Abend spielen, und auch in Zukunft wird es nach der zwischen dem Vorstand deS Theatervereins und der Direktion, getroffene Uebereinkunft vermieden werden, daß die Gäste des Theatervereins an einem der folgenden Tage nochmals hier austreten. — Für das Gastspiel von Frl. Irene Triesch im Theaterverein ist ein Tag um Mitte November mit der gefeierten Künstlerin vereinbart. * * Die Prüfung der Kreisamtsgehilfeu und Kreis- amts-Bureauvorsteher nimmt Montag, 19. November, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Provinzial- und Kreis-Ausschusses, Neckarstraße 3 in Darmstadt ihren Anfang. Meldungen zu dieser Prüfung sind schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Belege und Zeugnisse, sowie eines selbstverfaßten Lebenslaufes bis spätestens zum 1. November d. I. bei dem Sekretariat Großh. Ministeriums des Innern einzureichen. Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung unterliegen dem Eingabestempel von Mk. 1.50. • * Hessischer Haudelskammertag. Für den am Sonntag, 21. Oktober, in Mainz stattfindenden Hessischen Handelskammertag ist folgende Tagesordnung festgesetzt worden: 1. Beratung des Entwurfes eines neuen hessischen Handelskammergesetzes und die dazu vorliegenden Abändc- rungsanträge; 2. die Umfrage deS deutschen Handelstage-, betr. die Errichtung einer Centralhandelsstelle; 3. die Zulassung der hessischen Industriellen zu der in Düsseldorf stattfindenden Industrie-Ausstellung; 4. Einsührung einer weitern Briefbestellung mit Empfangsbescheinigung und 5. der neue Zolltarif. * * Zagd und Fisch-Kalender. Mit dem gestrigen Tage hat die Jagd auf weibliches Rehwild im ganzen Groß- Herzogtum seinen Ansang genommen, welche bis zum 15. Dezember dauert. — Die Winterschonzeit für Fische nahm ebenfalls mit dem gestrigen Tage ihren Anfang und dauert bis zum 14. Dezember. - * Erledigte Stellen im Bezirk des 18. Armeeko^S- Biebrich, Magistrat, Polizeisergeant, 1000 bis 1400 Mk. Gehalt, freie Dienstkleidung und 30 Mk. Stiefelgeld, außerdem bei guter Führung persönliche Zulage bis zu 140 Mk. — Brilon, Magistrat, Polizeidiener und Vollziehungs- beamter, 900 Mk. Gehalt und etwa 200 Mk. als Bollziehungsbeamter. — Im Bezirk der Kaisers Oberpostdireknon Darmstadt, 2 Briefträger, je 900 Mk. AnsangSgehalt und der gesetzliche Wohnungsgeldzusckuß. — Im Kaiser!. Ober- postdir-ktionsbezirk Dortmund. Landbr.esträgcr 700 Mk. Ansangsgehalt und der gesetzliche WohnungSg-ldzuschuß- Frankfurt a. M., Eink°mm°nst-uer-V°r°nlagungr.K°«m,ssion, 10 Kanzlei-Hilfsarbeiter, ,e 3 b,s 3 50 Mk. pro «rbertStag. Main, Garnison Lazareth, ,wer Hausdiener, ,e 700 b-S 1100 Mk. Gehalt bei freier Wohnung oder Wohnung-- entfckädiauna und Deputaten an Feuerungsmaterial. Gleimenhain, 16. Oktober. Gestern spielten hier einige Knaben mit Zündhölzern und steckten damit einen dem Landwirt Heinrich Becker gehörigen Strohhaufen im Werte von 100 Mk., der in der Nähe von Gebäuden aus- | ^schichtet war, in Brand. Bis oie nächsten Bewohner Gerichtssaal. o. C Gießen, 16 Oktober. Strafkammer. Der Schneider Heinrich Korelt zu Alsfeld war vom Schöffengericht Alsfeld wegen thätltcher Beleidigung der Heinrich Vey Ehefrau tu eine Gefängnisstrafe von drei Wochen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte sowohl der Angeklagte als auch Großh. Staatsanwaltschaft Berufung ewgrlezt. Ersterer beantragte in bcr heutigen Hruptverhandlung F etsp echung, letztere Erhöhung der Strafe auf sechs Wochen Gefängnis Dre Beweisaufnahme führte zu dem gleichen Ergebnis wie in der SchoffengerichtSverhandlung und erachtete das Gericht, die beiderseitige Berufung verwerfend, die in erster Instanz ausgesprochene Strafe für angemessen. — Hierauf wurde die Straffache gegen Karl Meise! zu G oßen-Buseck und sechs Genoffen wegen Körperver- l tzung aufgerufen. Da zwei der Angeklagten nicht erschienen waren, beschloß das Gericht Aussetzung der Verhandlung. — Als letzte Srche kam die Anklage gegen den Schmied Hinrich Sargk II. von Bingenheim wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 176» Str.-G-B. zur V-rhandlung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde wegen Gefährdung der Sittlichkeit die O.ffent lichkeit ausgeschloffen. Den öffmttich verkündeten Entschetdungs- gründen war zu entnehmen, daß das Gericht aus der Beweisaufnahme nicht die volle Uebcrzeugung von der Schuld des Angeklagten gewinnen konnte und daher Freisprechung erfolgte. Der gegen den Angeklagten erlassene Haftbefehl wurde aufgehoben. —l. Gießen, 16. Oktober. (Schöffengericht.) Ein hiesiger, bereits vorbestrafter Schuhmacher hatte ein Paar ihm züm Reparieren übergebene Stiefel veräußert und den Erlös in Spirituosen angelegt. Für diese Straf- that erhält er eine Gefängnisstrafe von einem Monat. — Wegen Zuwiderhandlung gegen § 153 der Gewerbeordnung werden zwei Weißbindergesellen aus Steinbach bezw. Garbenteich in eine Gefängnisstrafe von je fünf Tagen genommen, weil sie einen 21jährigen Arbeiter aus Steinbach durch Drohung und Ehrverletzung zu bestimmen such-- Linzugeeilt waren, hatte daö Feuer bereits den ganzen Strohhaufen ergriffen, sodaß eine Rettung von Stroh unmöglich war. Dem günstigen Wmde ist es zu danken, daß daS Feuer auf Gebäude nicht übertragen wurde. Offenbach, 15. Oktober. Auf der gestern hier stattgehabten Bauarbeiter-Schutzkonferenz, die Lus Hessen und Hessen-Nassau durch Delegierte zahlreich besucht war, gelangte folgende Resolution einstimmig zur Annahme: „Die am 14. Oktober in Offenbach tagende Bauarber- ter-Konferenz protestiert gegen den unerhörten Zustand, daß das Leben und die Gesundheit der Bauarbeiter noch immer durch ungenügende Schutzvorrichtungen gefährdet wird. Es wird verurteilt die ablehnende Haltung der Regierung und der bürgerlichen Abgeordneten zu den Forderungen der Bauarbeiter um bessere Schutzeinrichtungen, wie sie auf dem Bauarbeiter-Schutzkongreß zu Berlin gefordert worden sind. Die Konferenz schließt sich diesen Forderungen des Bauarbeiter-Schutzkongresses an. Als jerste Maßnahme für einen weiteren Schritt zu besseren Schutzvorrichtungen fordern die Delegierten von Hessen und Nassau die reichsgesetzliche Durchführung .einer schärferen Kontrolle der Bauten unter Mitwirkung auch solcher Beamten, die von den Arbeitern aus den Reihen der Bauarbeiter selbst gewählt werden. Die Konferenz macht es den Delegierten zur Pflicht, dahin zu wirken, überall Bauarbeiter-Schutzkommissionen zu gründen und eine wirksame Agitation zu entfalten." Ferner wurde ein Landeskomitee, bestehend aus drei Mitgliedern, gewählt, das die Beschwerden der einzelnen Bauarbeiter-Schutzkommissionen oder, wo eine solche nicht besteht, von den Vertrauensmännern entgegennimmt, um eine rege Agitation betreiben zu können, und um andererseits auch Material zu sammeln, um auf die Regierungen so einwirken zu können, daß diese Frage zu Gunsten der Arbeiter reichsgesetzlich geregelt wird. Mainz, 16. Oktober. Eme köstliche Geschichte ist dies-r Tage dem alten Kunden eines hiesigen Milchhändlers begegnet. Dem Manne wird seine Milch jeden Tag durch einen neunjährigen Sohn des Milchhändlers in's HauS gebracht. Dieser Tage fanden seitens der Polizei scharfe Milchrevisionen statt, wobei ganz außergewöhnlich viele Beanstandungen und Konfiskationen vorgenommen wurden. Nach einigen Tagen erscheint unser Junge bei dem Kunden, wobei sich folgender Dialog entspann: „Ei en Gruß vun meint Vatter, un die Milch däht vuu morge ab statt 9 Pfg. 10 Pfg. kosten." „Warum denn?" fragte der Kunde, dem dieser plötzliche Aufschlag nicht recht erklärlich war. „Ei viePolizei gucktunsjetzt zu viel uff die Finger!" Weiterer Erläuterung über den unvermuteten Aufschlag soll es nicht bedurft haben. Die Milch soll aber, so behauptet Fama, seit dem Tage besser geworden sein. ten, sich dem Weißbinderstreik anzuschließen resp. die Arbeit nicht wieder aufzunehmen. Der also bedrohte Weißbindergeselle war in der Weißbinderversammtung zugegen gewesen, in welcher der Beschluß gefaßt worden war, vom 7. Mai ab in den Ausstand einzutreten, und hatte sich bei dieser Gelegenheit zu der Erklärung bewegen lassen, wenn auch nicht dem Verbände beizutreten, so doch während der Dauer des Ausstandes in seinem Heimatsorte Beschäftigung zu nehmen. Bei seiner Anwesenheit in Gießen am ersten Streiktage hatte er jedoch auf Wunsch seines Meisters sich bereit erklärt, die Arbeit am andern Morgen wieder aufzunehmen. Als jedoch der arbeitslustige Gehilfe auf dem Wege nach Gießen begriffen war, traf er mit dem Angeklagten aus Steinbach, der als Streikposten Kontrolle übte, unterwegs zusammen, bei welcher Gelegenheit dieser jenen, als er von seinem Vorhaben, die Arbeit wieder aufzunehmen, nicht abzubringen war, die Worte zurief: Wenn ich in Gießen mit Dir zusammen wäre, würde ich Dich von dem Gerüst herunterstürzen, daß Du das Genick brächst. Von dem Mitangeklagten aus Garbenteich war der nichtstreikende Geselle am 23. Mai seines Verhaltens wegen zur Rede gestellt und unter Schwingung des Stockes mit Durchhauen bedroht worden. Trotz des Leugnens der beiden Angeklagten hält sie das Gericht durch die Zeugenaussagen ihrer Strafthaten für überführt nmt> erkennt, wie oben angegeben. — In der Strafsache gegen einen hiesigen Tagelöhner muß wegen Nichterscheinens des Angeklagten die Vertagung bis zum 30. Oktober d. I. und Vorführung des Angeklagten zu diesem Termin beschlossen werden; ebenso beschließt das Gericht Aussetzung der Verhandlung in der Strafsache gegen einen hiesigen Hausknecht bis zum Vollzüge des gegen den Angeklagten zu erlassenden Haftbefehls, nachdem die telephonisch angeordnete Vorführung der beiden zuletzt genannten Angeklagten nicht ermöglicht werden konnte. — Demnächst wird in die Verhandlung gegen einen hiesigen Wirt eingetreten, der sich wegen thätlicher Beleidigung eines Lehrers an der Knabenschule, Vergehen im Sinne §§ 185, 196, 200 St.-G.-B. zu verantworten hat. Ein Sohu des Angeklagten, der sich gegen den Lehrer schon zu wiederholten Malen frech benommen hatte und auch wegen Sachbeschädigung bereits hatte in Strafe genommen werden müssen, ließ sich, allen Ermahnungen, Warnungen und ^Bestrafungen zum Trotz, nach wie vor geringere und gröbere Ausschreitungen zu schulden kommen, obgleich sich sein Lehrer keine Mühe und Arbeit verdrießen ließ, den störrigeu Jungen auf bessere Bahnen zu leiten, eine Thatsache, die gelegentlich selbst der Angeklagte anerkannte und damals versprach, den pflichttreuen Lehrer in seinem Werke der Erziehung nach Kräften zu enterstützen, sodaß bei jener Gelegenheit der Angeklagte sowohl wie der Verletzte im besten Einvernehmen schieden. An der zugesagten thatkräftigen Unterstützung hat es scheinbar der Angeklagte dessenungeachtet fehlen lassen, denn sonst hätte es nicht vorkommen können, daß schon nach kurzer Zeit, am 8. August d. I., der betreffende Schüler den Anordnungen seines Lehrers, trotz rnehr- facher Aufforderung, Warnung und Drohung, nicht Folge leistete, sodaß dieser von dem Strafmittel der körperlichen Züchtigung Gebrauch zu machen sich gezwungen sah. Als er nunmehr von seinem Züchtigungsreckst Gebrauch machte und dem Schüler zwei Schläge auf das Gesäß versetzt hatte, fing dieser an in einer Weise zu schreien und zu toben, daß der fragt Lehrer einen Amtsgenossen um Unterstützung ansprechen mußte. Dies hatte zur Folge, daß das Strafmaß sich über die zunächst in Aussicht genommene Grenze ausdehnte, denn auf Gesäß und Oberschenkel zeigten sich eine größere Anzahl geschwollener, zum Teil mit Blut unterlaufener Streifen, sowie eine Verletzung an der rechten Hand, alles Verletzungen, die, wenn auch von einer starken Züchtigung herrührend, so doch, nach Aussage des betreffenden Arztes, innerhalb der Grenzen des Züchtigungsrechts fich bewegten. Nach seiner Bestrafung lief der Schüler nach Hause, um kurz darauf in Begleitung seines Vaters im Schulhofe zu erscheinen und zwar in dem Augenblick, als der betreffende Lehrer und sein Arnts- genosse samt ihren Klassen sich noch im Schulhofe befanden; auch der Oberlehrer war noch zugegen. Der int höchsten Grade erregte Angeklagte trat nun auf den betr. Lehrer zu, stieß ihm gegen die Brust, und bedrohte ihn auch mit einem Stock; schenkte auch der höflichen Aufforderung des Oberlehrers kein Gehör, die Angelegenheit bei diesem zum Austrage zu bringen, sondern erklärte, seinen Sohn ärztlich untersuchen zu lassen. Das Gericht erkennt auf eine Geldstrafe von 25 Mark und einmalige Publikationsbefugnis im „Gießener Anzeiger". — Ein Hüttenarbeiter ans Altenbuseck war am 18. August auf der Badenburg beim Arbeiterfest gewesen und hatte dort des Guten yr viel gethan. Beim Suchen nach seinem vermißten Stock will er schon mit Schlägen traktiert worden sein und sich deshalb in höchst gereizter Stimmung, sowie in angetrunkenem Zustande befunden haben. Ihm wird zur Last gelegt, auf dem Heimwege einem Mädchen aus Rutters^ hausen mit seinem Stock eine blutende Kopfwunde bei* gebracht und die Verletzte an der Gesundheit geschädigt zu haben. Vergehen im Sinne § 223 und 223a St.-G.-B. Da aber durch ibie Zeugenvernehmung nicht festgestellt: werden konnte, daß dem Angeklagten die betreffende Ver-- letzung zur Last fällt, und von der Verletzten selbst die Erklärung abgegeben wird, daß nach ihrer Ansicht ihre Kopfwunde von einem Steinwurf herrühre, so wird auf Antrag des Verteidigers die Einstellung des Verfahrens beschlossen. — Die geringste zulässige Strafe, je ein Tag Gefängnis, erhielten ein Arbeiter und seine Ehefrau aus Daubringen, weil sie das von einem hiesigen Gerichtsvollzieher am 7. Januar d. I. gepfändete frische bezw. gesalzene Schweinefleisch teils zu ihrem eigenen Nutzen verwandt, zum. größten Teile aber, nachdem es vollständig verdorben wau und einen die Gesundheit gefährdenden Geruch verbreitete, in die Erde verscharrt hatten. — Wegen Diebstahls wird einem mehrfach vorbestraften Cementarbeiter, der Anfangs August drei Tage in Lollar beschäftigt war, eine Gefängnisstrafe von drei Wochen auferlegt, die durch die Untersuchungshaft, die er seit dem 17. September in Karlsruhe erlitten hat, als verbüßt gelten soll. Der Angeklagte hatte sich am 15. August aus seinem Logis heimlich entfernt, nachdem er einem Mitarbeiter eine Hose, eine Weste und einen Stehkragen aus dem gemeinschaftlichen Schlafsaal entwendet hatte. — Nachdem eine gegenseitige Privatbeleidigungsklage durch Vergleich erledigt werden konnte, wird in einer weiteren Privatklage der Direktor eines hiesigen Kunstinstituts foegen Beleidigung eines seiner Untergebenen in eine Geldstrafe von 10 Mk. genommen, weil er dieser: am 22. Februar d. I. einen unverschämten- Lümmel genannt und ihm Ohrfeigen angeboten hatte. Dre Bereinigung der konfirmierten Mädchen der Matthäus- gemeinde findet am Donnerstag Abend nicht um 6 Uhr, sondern erst um 8 Uhr statt. Neueste Meldungen. Berlin, 17. Oktober. Die „Post" dementiert: die Nachricht, daß Deutschland die Insel W r o a n auf 30 Jahre von der Türkei gepachtet habe. Berlin, 17. Oktober. Die Stimmung auf Schloß Friedrichshof, wo die Kaiserin Friedrich krank darniederliegt, ist eine gedrückte; wenngleich die von einem gewissen Optimismus nicht freien Nachrichten, zu einer erfreulichen Hoffnung berechtigen. Um dem Wunsche der Kaiserin gerecht zu werden, wurden über die Erkrankung der Kaiserin nur die, Mitglieder des Kaiserhauses sowie die englische Königsfamilie genau informiert. Selbst der englische Arzt Dr. Freeman, der das unter dem Protektorat der Kaiserin Friedrich stehende „Heim für alte Damen" in San Remo leitet, und am 28. September hier eingetroffen war, wurde trotz seiner vielfachen Bemühungen nicht zur Kaiserin gelassen. Auf Befehl des Kaisers wurde gestern eine direkte telephonische Verbindung zwischen Schloß Friedrichshof und dem kaiserlichen Schloß in Homburg hergestellt. Außer einer zeitweiligen Atemnot sind es namentlich Ni er en- schm erzen, die die Leiden der Kaiserin erhöhen. Eine ungünstige. Wendung int Befinden der Kaiserin ist nicht: eingetreten. Amsterdam, 17. Oktober. Die Verlobung des HerzogsHeinrich von Mecklenburg-Schwerin mit der Königin Wilhelmine von Holland hak gestern stattgefunden. Der Herzog ist schon im Schloß Let-Loo beim Haag eingetroffen. Er wurde von dem holländischen Premierminister und den Hofwürdenträgern begrüßt.__________ Telephonischer Kursbericht. Frankfurt, den 17. Oktober. 3*/»% Reiohsanleihe . . 3°/o do . . 3l/i 7d Konsole . . . . 3<7o do . . . . 3r2r/o Heesen . . . . 5 7 Ital en. Rente . . . 4 n 0 Griech Monop.-A.nl. 3 °/o Portugiesen . . . 3 °/. Mexikaner . . . . 47, 7q Chinesen . . . . 94.4t Kreditaktien . . . 85.4t Diskonto-Kommandit 94.30 Darmstädter Bank . 85.50 Dresdener Bank . . 91.SO Berliner Handelsges. 93.8t Oesterr. Staatsbahn 42 — Gotthardbahn 23.70 Laurahütte 25.25 Bochum 74.40|Hdrpener . Tendenz: fest. . 201.80 . 170 50 . 129.49 . 141 — . 142.20 . 137.— . 189 — . 192.30 . 171 20 . 173.50 Kekaimtmachung. Donnerstag den 18. d. 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Mk. 1.60 empfehlen Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem uns so schwer betroffenen Verloste sagen wir unfern innigsten Dank. Dorothea Will, ged. Kamel» Bekanntmachung, die Ausführung der Gewerbe-UnsallversicheruugSgesetzes betreffend. Die nachstehende Bekanntmachung des Reichs Verstcherungsamtes vom 1. l. MtS. nebst der Anleitung zur Anmllvung uufallversicherungspflichttger Betriebe bringen wir unter dem Ansitzen zur öffentlichen Kenntnis, daß die Anmeldung für die in der Stadt Gießen belegeueu Betriebe bet der unterzeichneten Behörde zu erfolgen hat. Formularien hierzu sind in der Klee'schen Schreibmaterialienhandlung erhältlich. Gießen, den 16. Oktober 1900. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ia. Nürnberger Kchsenmaulsakat P- Pfd. 50 Pfg. p. Fäßchen Mk.'L.l v, la. russische Sardinen p- Pfd. 50 Pfg., p. Fäßchen Mk. 1.85, la. neue Merl. Wollmöpse p. Stück 7 Pfg. Mismarchsiäringe P Stück 8 Pfg. Marinierte Kärknge v. Stück 9 Pfg. Sardellen p. Pfd. 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Kacüenöerg Kachfokger 6847 Bahnhofstraße 27 Telephon 281 Lindenplatz 12. 5) Die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe unterliegen — im Gegensatz zu dem bisherigen Rechtszustande — der Versicherungspflicht auch dann, wenn die Lagerung der Güter ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattfindet. 6) Die Voraussetzung für die Versicherungspflicht der unter Ziffer 1 d angeführten Lagerungs-, Holzfällungs- und Beförderungsbetriebe ist, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden sind, und daß der Inhaber dieses Gewerbes im Handelsregister eingetragen steht. Es sind also beispielsweise die von Kleingewerbetreibenden oder Handwerkern, bie nicht im Handelsregister eingetragen sind, ausgeübten Betriebe jener Art von der Versicherungspflicht ausgenommen, sofern sie nicht Teile eines anderen »crstcherungspfllchtlgen Betriebes sind. 7) Ein Lagerungsbetrieb im Sinne der letzterwähnten Vorschrift ist nicht anzu- ^Ei"' "enn Waren m geringerem Umfange oder nicht für einige Dauer, sondern mehr zufällig und gelegentlich gelagert werden. v b) Bei den „der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betrieben" , ft wi« a,u' ob bie Beförderung auf dem Lande oder zu Waffer erfolgt. ®S° Unb ®,rö^e beä Fahrzeugs und die Art der bewegenden Kraft gleidj; fabren vmi Waren «^ren hierhin die von größeren Handelsgeschäften zun?Aus- fahren von Warenan die Kunden verwendeten Fuhrwerksbetriebe. in denen Damvsk"essel"vder b" Bersicherungspflicht nur diejenigen Betriebe unterstanden, "Anwenbunakamen elementare Kraft (auch Elektrizität) bewegte Triebwerke werk umben»Ä'bS eir bur(^ tierische Kraft bewegtes Trieb. Mcht "u begründen »u fteIIen unb b«mit dessen Versicherungs Betriebe 0^n^d^nen^d^U^?^eb^r^nl?^ ^halb nicht anzumelden sind alle diejenigen b-iter tbäüa ist A?s Arbeit , Ä?"' °£ne Gehilfen, Lehrlinge oder sonstige Ar- rrr, ts &b Sind mehrere Unternehmer eines Betriebes vorhanden so ist ieh,r -ur Anmeldung verpflichtet. Durch die Anmeldung des einen wird auck^ 9fnJ% pflicht der übrigen genügt. U n n ro,tb QUC9 der Anmelde- Für die Anmeldepflicht ist es einflußlos, ob der Inhaber des o;„o natürliche oder eine juristische Person ist. Betriebes eine '2) Die unter das neue Gesetz fallenden Betriebe sind dann nickt wenn sie bisher bereits versicherungspflichtig und angemeldet waren, ihre'Bersick^un»«' pflicht aber durch das neue Gesetz weiter ausgedehnt worden ist, ;. B. Schlosserae^e die bisher nur bezüglich ihrer Bauschlofferarbeiten versichert waren, beten @etoerbebdtief> aber letzt im ganzen Umfange der Versicherung unterworfen ist. eD Mk. 0.80 1 — Rheinische Hausmacher- Leberwurst p.Pfd Leberwurst „ „ tt Sardelleuleber- wurst „ „ Trttfftlleberwurst Strllcip(Gciiiriir laufen. Abzu-1 Iflttttfl fröttkin fudbt Stellung bäten «ruchstratz« 17, III. 04450 SIUUIUU alsHaushäiterin — --------■ k .;A—js—=ig-r-----I bet älterem Henn ober Dame. 04459 Mediainal- Mosel - Kognak Sanitas P- Liler.Flasche Mk. 1.65 " ’/< „ „ 1.80 „ 2 Probefläschchen gratis. Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung uufallverficherungspflichtiger Betriebe. Vom 1. Oktober 1900. Nach § 35 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt Seite 573) hat jeder Unternehmer eines unter die §§ 1 oder 2 dieses Gesetzes fallenden, bisher der reichsgesetzlichen Unfallversicherung nicht unterstellten Betriebes binnen einer vom Reichsver- ficherungsamt zu bestimmenden Frist den jetzt verstcherungspflichtigen Betrieb unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, so Die der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungpflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zelt vis zum 15. Aovemver 1900 einschließlich festgesetzt. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse zu ergänzen; dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungs- behörden im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, wird von den Centralbehörden der Bundesstaaten bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die nachstehende Anleitung verwiesen. Berlin, den 1. Oktober 1900. Das Reichs-Versicherungsamt. Gaebel. Anleitung, betreffend die Anmeldung uufatlversicherungspffichliger Aetrteve. (§ 86 des G.-werbe-UnfallversicherungsgesetzeS vom 30. Juni 1900 ) I) Die Anmeldepflicht erstreckt sick auf die bisher der reichsgesetzlichen Unfallversicherung mcht unterstellten, durch die $§ 1 und 2 des Gewerbe-Unfallversicherungs- a.csetzes vom 30. Juni 1900 für versicherungspflichtig erklärten Betriebe. Demzufolge sind anzumelden, soweit diese Betriebe nicht bereits der Versicherungspflicht unter- warfen sind: a. die gewerblichen Brauereien, b. die Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schlosser- oder Schmiedearbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe, c. die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe, d. die Lagerungs-, Holzfällungs- oder der Beförderung von Personen oder Gütern btenenben Betriebe, wenn sie mit einem Hanbelsgewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht, verbunden sind, e. Betriebe jeder Art, für welche durch tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Anwendung kommen. 2) Als „gewerbliche" Brauereien sind solche anzusehen, deren Erzeugnisse zur Veräußerung an Dritte bestimmt sind, ohne Rücksicht auf den Umfang der Erzeugung und auf die Herstellungsweise des Biers (ob obergärig ober untergärig.) 3) Die Gewerbebetriebe der Schlosser und der Schmiede sind allgemein ver- srcherungspflrchtig, auch wenn sie nur handwerksmäßig — mit ober ohne Werkstatt — betrieben werben. Auch die Art der ausgeführten Arbeiten ist unerheblich. 4) Das Gleiche gilt für das Fleischergewerbe; insbesondere sind auch diejenigen Betriebe der Versicherung unterworfen, welche sich auf die Schlachtung fremden Viehs tn fremden Haushaltungen beschränken. Theater-Verein. Erste Vorstellung: Dienstag den 30. Oktober, 8 Uhr pünktlich. Cyprienne, Lustspiel in 3 Akten von Sardou und Najac Jephta's Tochter, Lmtäpiel ic 1 c« Cyprienne \ Frau Auguste Prasch Grevenberg Beatrice f vom Berliner Theater in Berlin. Die Verlosung der Sperrsitze findet Samstag den 20. Oktober statt. — Beitrittserklärungen, sowie Wünsche auf Zusammensitzen mit Bekannten wolle man möglichst bis zu diesem Tage an den Rechner des Vereins, Herrn E. Chai Her, Musikalienhändler, Neuenweg, richten. 6838 AMMMWW , den 190 . . (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) *) 8- B. „Schmiede- und Schlofsergewerbe". Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. **) 1 B. „Handbetrieb", oder .Betrieb mit tierischer Kraft". Ein Sack Hafer aefnnden I zwischen Daubringen und Gießen. Abzu- Lohn 23 Mark monatlich. holen Ntsmarckflraße 14. 04461 1 Arau Pr Sartorius, Wetzlar 6832] Eine lederne Handtasche! (LandratSamt). in der Krankfurterstratze verloren. Gegen gute Belohnung abzugeben bei Ph. 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Umfaßt ein Betrieb wesentliche Bestandteile verschiedenartiger Gewerbezweige, so sind die sämtlichen Bestandteile anzugeben; dabei ist der Hauptbetrieb besonders hervorzuheben. 14) In der Anmeldung ist ferner die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen anzugeben, gleichviel ob dieselben Inländer oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlechts, ob sie erwachsene oder jugendliche Arbeiter, Lehrlinge mit oder ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend beschäftigt werden. Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker sind nur dann ver- sicherungspflichtig, wenn chr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt dreitausend Mark nicht übersteigt. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge welche den Versicherten, wenn auch nur gewohnheitsmäßig, gewährt werben unb ganz ober teilweise an die Stelle des Gehalts oder Lohnes treten. 15) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des Jahres arbeiten, ist die anzumeldende „durchschnittliche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich zur Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes ergiebt. 16) Als in dem Betrieb beschäftigt sind diejenigen Personen anzumelden, welche im Betriebsdienste stehen und Arbeiten, die zum Betriebe gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen Bötriebsanlage (Werkstätte rc.) erfolgt. 17) Für die Anmeldung wird die Benutzung des nachstehenden Formulars empfohlen. 18) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe oder nicht, so wird er gut thun, die Anmeldung zu bewirken, um den aus der Nichtanmeldung eines versicherungspflichtigen Betriebs sick ergebenden Nackteilen zu entgehen. Hierbei bleibt es ihm unbenommen, in dem Formular unter Spalte .Bemerkungen" die Gründe anzugeben, aus denen er die Anmeldepflicht bezweifelt. 19) Schließlich wird darauf hingewiesen, daß nach der vom Reichs-Ver- stcherungsamt erlaffenen Bekanntmachung die Anmeldung bis zum 15. November 1900 einschließlich zu bewirken ist, und daß säumige Unlernehmer zu der Anmeldung von der unteren Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark angehalten werden können Aormular für die Anmeldung. Staat Regierungsbezirk Kreis (Amt) Gemeinde- (Guts-) Bezirk......... Straße Nr Anmeldung arr die untere WerwattungsöeySrde auf Hrund des § 35 des Heweröe-Anfall- versicheruugsgefehe« vom 30. Juni 1900. 5