M» 243 Erstes Blatt»Mittwoch den 17. Oktober 150. Jahrgang LDVQ Gießener Anzeiger General-Anzeiger Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener Aamltieuölätter werden dem Anzeiger 4m Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter . für heff. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt. Sonahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Bezugspreis viertcljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn; durch die Abholestcllen viertcljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 viertcljährl. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen.VcrmittlungSstcllen deS In- und Auslände- nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeileupreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Amts- ttitb Anzeigeblatt für den "Kreis Giefzen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchulstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mittler für hessische Uotbslkunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Betr.: Gesetz vom 30. Juni 1900, betr. Abänderung der Gewerbe-Ordung. Im Anschluffe an die Bekanntmachung vom 26. September l. I. (Anzeiger Nr, 227) wird hierdurch zur öffent lichen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gegen die rubr. Bestimmungen der §§ 139 c und 1396, nach den §§ 146, Ziffer 2, und § 146 a der Gewerbe-Ordnung (neue Fassung) strafbar sind. Gießen, den 13. Oktober 1900. * Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Betreffend: Gießen, 13. Oktober 1900. Wie oben. Das Grotzherzoglichc Kreisamt Gießen au das Grotzh. Polizeiamt Gietzeu, die Grohh. Bürgermeistereien der Larrdgemeivden und au die Gendarmerie des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung teilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. v. Bechtold. Bekanntmachung« Betr.: Gesetz vom 30. Juni 1900, die Abänderung der Gewerbe-Ordnung betr. Das Nachstehende bringen wir hierdurch zur Kenntnis der Interessenten: 1° Die selbstthätigen Berkaufsapparate (Automaten) mittelst deren Eßwaren, Cigarren, Streichhölzer und ähnliche Waren abgesetzt werden, sind offene Verkaufsstellen im Sinne des § 41a des obigen Gesetzes. Die Besitzer der Automaten werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich strafbar machen, wenn sie nicht geeignete Vorkehrungen treffen, um die Entnahme der feilgebotenen Gegenstände während der Zeit, in welcher die Verkaufsstellen allgemein oder in dem in Frage kommenden Geschäftszweige geschlossen sein müssen, oder der Verkauf der in dem Automaten geführten Waren verboten ist, unmöglich zu machen. Nicht zu beanstanden sind solche Automaten, deren Benutzung nur den in den Gast- und Schankwirtschasten sich aufhaltenden Gäste möglich ist, sofern durch die Automaten nur solche Gegenstände, deren Verkauf in den Rahmen des Schankwirtschaftsgewerbes fällt, und in so geringen Mengen verabfolgt werden, daß nach der dem Käufer durch den Automaten verabreichten Menge anzunehmen ist, daß der Verkauf zum Gebrauch oder Genuß an Ort und Stelle geschieht. 2. Die Konditoren, die Kleinhändler mit Branntwein und andere Kaufleute, die gleichzeitig eine Erlaubnis zum Betriebe der Schankwirtschaft besitzen, sind in Beziehung aus ihren kaufmännischen Betrieb den gleichen Beschränk- ™9cn wie die übrigen Inhaber offener Verkaufsstellen W°nn sie daher ihre Verkaufsstellen nnzuILs- & kaufmännischen Verkehr offen halten, ?uf ®runb des § 146a des obigen Gesetzes veranlaßt werden. Gießen, den 13. Oktober 1900 .Großherzogliches Kreisamt Gießen v. Bechtold. Gießen, 15. Oktober 1900 Betreffend: Errichtung und Einrichtung der Fortbildunas- schulen. 0 Die Großh. Kreisschulkommisfion Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Nachdem Ihnen die Listen der zum Zwecke der Fortbildungsschule Verpflichteten wieder Angegangen sind, beauftragen wir Sie, dieselben den Lehrern behufs Aufstellung der Schülerlisten für die Fortbildungsschule des Jahres 1900/1901 zuzustellen, und den Unterricht wie in früheren Jahren beginnen zu lassen. Zugleich geben wir Ihnen von nachstehender Verordnung der obersten Schulbehörde Kenntnis mit dem Auf- krage, die in denselben gemachten Anordnungen alsbald itt Ihren Gemeinden zur Durchführung zu bringen und uns spätestens bis zum 15. Dezember d. I. zu verrchten, welche Unterrichtszeit für die Fortbildungsschule ^-yrer Gemeinden festgesetzt wurde. v. Bechtold. Darmstadt, am 5. Oktober 1900. Zu Nr. M. d. I. 24525. Bettreffend: Die Unterrichtszeit in der Fortbildungsschule. Das Großh. Ministerium des Innern Abteilung für Kchulavgelegeu heilen an die Großherzoglichen Kreis-Schul Kommissionen. Unter Bezugnahme auf unser lithographiertes Ausschreiben obigen Betreffs vom 8. Juni l. I. und die von Ihnen hierauf erstatteten Berichte benachrichtigen wir Sie, daß wir mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern hinsichtlich der Unterrichtszeit in der Fortbildungsschule die nachstehenden Anordnungen getroffen haben: 1. Die Unterrichtsstunden für den Unterricht in den Fortbildungsschulen sind von den Großh. Kreis-Schul- kommissionen — den örtlichen Verhältnissen entsprechend — derart festzusetzen, daß der Unterricht, sofern er nach Vereinbarung mit den Schulvorständen nicht am Nachmittag abgehalten wird, in den Vorabendstunden stattfindet und spätestens um 7 Uhr abends beendet ist. 2. Zum Besuch - des Fortbildungsunterrichts verpflichtete junge Leute, welche regelmäßig außerhalb ihres Wohnorts beschäftigt sind, können - soweit sie infolge ihres Beschäftigungsverbältnisses nicht an dem Fortbil- dnngsunterricht in der Gemeinde ihres Wohnorts teilnehmen können — zu dem Fortbildungsunterricht in der Gemeinde ihres Beschäftigungsorts zugezogen werden. Die zur Durchführung dieser Bestimmungen erforderlichen Anordnungen werden durch die Kreis-Schulkom- mission, eintretenden Fallv inr Wege des Benehmens zwischen den beteiligten Kreis-Schulkommissionen, getroffen. Wird gegen die Entscheidung der Kreis-Schul- kommission Beschwerde verfolgt, oder kommt eine Einigung zwischen den beteiligten Kreis-Schulkommissionen nicht zu stände, so sind die Verhandlungen der obersten Schulbehörde vorzulegen, welche endgiltig Entscheidung trifft. 3. Falls besondere Verhältnisse in einer Gemeinde die Ausdehnung des Fortbildungsunterrichts bis nach 7 Uhr abends notwendig erscheinen lassen, so kann dies durch die oberste Schulbehörde ausnahmsweise zugelassen werden. Hierauf gerichtete Anträge finden nur dann Berücksichtigung, wenn die überwiegende Mehrzahl der fortbildungspflichtigen Schüler außerhalb ihres Wohnorts beschäftigt ist und die Teilnahme derselben an dem Fortbildungsunterricht in ihrem Beschäftigungsorte un- thunlich erscheint. Der Fortbildungsunterricht muß in Fällen dieser Art spätestens um 8 ein halb Uhr abends beendet sein. 4. Die bestehenden Bestimmungen über die Anzahl der in der Fortbildungsschule zu erteilenden wöchentlichen Unterrichtsstunden (Art. 17 des Volksschulgesetzes in Verbindung mit dem Erlaß vom 13. Juli 1875, die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschule betr. II1) erleiden keine Aenderung. 5. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. November l. I. in Kraft und sind die zur Durchführung erforderlichen Anordnungen sofort zu treffen. Dr. Eisen Huth. de Beauelair. Reform der Rechtschreibung. Vor einiger Zeit wurde gemeldet, daß auf Veranlassung des Reichskanzlers die Einführung einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung für das ganze Reich vorbereitet werde. In dieser Form war die Nachricht ohne weiteres unglaubwürdig. Eine derartige Reform gehört weder zur Zuständigkeit des Reichskanzlers, noch würde sie von Reichswegen durchgeführt werden können. Indessen stellt sich jetzt heraus, daß doch etwas wahres an diesem Gerücht gewesen ist. Nicht der Reichskanzler hat eine derartige Reform angeregt, sondern der preußische Kultus - M i n i st e r hat in einem Bericht an den Reichskanzler dargelegt, daß er neuerdings von verschiedenen Seiten darum angegangen worden sei, eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in die Wege zu leiten. —< Einerseits habe sich das Bedürfnis herausgestellt, die für die verschiedenen deutschen Schulen eingeführten Rege l n u n d W ö r t e r v e r z e i ch n i s s e zeitgemäß und auf Grund der im bisherigen Gebrauch gemachten Erfahrungen abzuändern. Andererseits werde immer dringender verlangt, daß die in den Schulen gelehrte Rechtschreibung auch allgemein im öffentlichen Leben Geltung gewinne. Es werde in immer weiteren Kreisen als ein bedeutender Uebelstand .empfunden, daß die Rechtschreibung nicht nur in den verschiedenen deutschen Staaten vor- chieden sei, sondern auch innerhalb desselben Einzelstaates der Einheitlichkeit entbehre. Um eine solche wenigstens innerhalb der deutschen Schulen und auf dem Gebiete des. amtlichen Verkehrs herbeizusühren, halte es der Minister für erforderlich, zunächst eine Verständigung mit einigen Reichsbehörden zu erzielen und ihn deshalb zu ermächtigen, sich mit dem Reichspostamt und dem Reichsjustizamt zur Einleitung von Vorbesprechungen in Verbindung zu setzen. Ter Reichskanzler hat diese Ermächtigung erteilt, und die darauf hin eingeleiteten Besprechungen zwischen Vertretern der preußischen Unterrichtsverwaltung und der beiden Reichsämter haben zu dem Ergebnis geführt, daß der gegenwärtig auf dem Gebiete der deutschen Rechtschreibung herrschenden Unsicherheit und Zerfahrenheit ein Ende gemacht und eine einheitliche Gestaltung der deutschen Rechtschreibung herbeigeführt werden müsse. Aehnlich wie vor 24 Jahren, aber gründlicher und vorsichtiger, dürfte nunmehr vorgegangen werden. Damals, im Jahre 1876, war auf Einladung des preußischen Kultusministers Falk in Berlin eine Konferenz von Sprachforschern und Schulmännern zur Fesffetzung einer einheitlichen Rechtschreibung auf Grund eines von Rudolf von Raumer ausgearbeiteten Entwurfs zusammengetreten. Dieser Entwurf wurde zwar den Verhandlungen zu Grunde gelegt, aber nur zum Teil und in einiger Punkten noch von einander abweichend von den einzelnen. Regierungen benützt. Inr Anschluß an die von dieser Konferenz gemachten Vorschläge wurde zunächst in Oesterreich (2. August 1879) und irr Bayern (21. September 1879), sodann im Königreich Sachsen durch eine Generalverordnung vom 9. Oktober 1889 und in den übrigen deutschen Staaten eine nur unwesentlich vereinfachte Rechtschreibung in den Schulen eingeführt. In Preußen hatte der neue Kultusminister v. Puttkamer durch Erlaß vom 21. Januar 1880 eine sogen, „berichtigte deutsche Orthographie" eingeführt, mußte sie aber alsbald ausschließlich auf den Schulgebrauch beschränken, da er auf den entschiedensten Widerstand des da- inaligen Reichskanzlers stieß. Fürst Bismarck verbot: geradezu den Beamten der Reichs- und Staatsbehörden, sich der Puttkamerschen Orthographie zu bedienen, und hat damit wohl am meisten dazu beigetragen, daß die neue Rechtschreibung im öffentlichen Leben so gut wie gar nicht durchgedrungen und, abgesehen von den ©deuten, nur auf einige deutsche Zeitungen beschränkt geblieben ist. Der jetzige preußische Kultusminister hat, durch diese Erfahrungen gewitzigt, die Sache anders und vorsichtigem angefaßt, wie man sieht. Er hat sich vor allen Dingen die vorgängige Zustimmung des Reichskanzlers verschafft, ehe er weitere Schritte unternommen hat. Er wird sich sodann mit den maßgebenden Stellen der anderen deutschen Bundesstaaten, insbesondere Bayerns, Württembergs und Sachsens, sowie der Schweiz, wahrscheinlich auch Oesterreichs, in Verbindung setzen und, wenn er hier wiederum derselben Geneigtheit, wie sie vor 24 Jahren vorhanden: war, begegnen sollte, voraussichtlich den Zusammentritt: einer neuen Konferenz zur Herstellung einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung Vorschlägen. Da sich die Uebel- stände des jetzigen Zustandes nicht nur in Preußen fühlbar machen, die Zerfahrenheit auf dem Gebiete der deutschen Rechtschreibung vielmehr überall unangenehm empfunden wird, so ist anzunehmen, daß die erneuten Versuche, hiev eine vollständige Einheitlichkeit und feste Regelung herbeizusühren, diesmal von besserem und dauerndem Erfolge begleitet sein werden, als vor einem Vierteljahrhundert. Volttische Tagesschau. Die Frage nach dem Stande und den Aussichten der Kanalvorlage ist neuerdings wieder mit regerem Interesse in verschiedenen Organen behandelt worden. Der „Hann. Cour.", der schon vor einigen Tagen die Ankündigung gebracht hatte, die Vorlage sei fertiggestellt und werde in Kürze dem Kaiser unterbreitet werden, erklärt weiter, in der Lage zu sein, über den Inhalt des neuen Entwurfes näheres anzugeben und teilt darüber folgendes mit: Die Vorlage umfaßt in erster Linie den Rhein- Weser-Elbe-Kanal nach der vorjährigen Vorlage, wonach einschließlich des preußischen Anteils für die Weserkanalisierung 261 Millionen Mark aufgewendet werden sollen. Dazu kommen zunächst Aufwendungen für die Havel im Gesamtbeträge von 11.2 Millionen Mark, von denen indes nur 3 Millionen Mark als int Interesse der Schiffahrt angesetzt zu betrachten sind. Dann kommen Verbesserungen der Spree hinzu, welche 10 700 000 Mark erfordern, von denen jedoch nur viev Millionen Mark der Schiffahrt anzurechnen sind. Ferner ist der Gr oßschiffahrtslv eg Berlin Stettin zu nennen, der int Ganzen 42 Millionen Mark kostest soll, von denen etwa 40 Millionen Mark im Interesse der Schiffahrt aufzuwenden sind. Sodann soll die Oder unterhalb der Glatzer Neiße bis Fürstenberg weiter cnE- gebailt bezw deren Wasserstand cntiueber durch Stauweiher oder Regulierung höher gebracht werden. Dec eigentliche Ausbau wird 40 Millionen Mark kosten; in- | bei der Gräflich SolmS-Rödelheimschen Rentkammer Philipp I Rahn zu Assenheim das allgemeine Ehrenzeichen mit der I Inschrift: „Für langjährige treue Dienste" verliehen. I ** Personalnachrichten. Der Gefangenaufseher an der I Zellenstrafanstall Butzbach Heinrich Seim wurde auf sein I Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen I Dienste in den Ruhestand versetzt. ** Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten- I Versammlung am Donnerstag den 18. Oktober 1900, nachmittags 3i/2 Uhr: 1. Baugesuch des August I Schlesstinger für „an den Bahnhöfen"; hier: Dispens. I 2. Baugesuch des Eisenbahnfiskus wegen Errichtung von Wohnhäusern für Bahnbedienstete; hier: Dispens. 3. Desgl. | des Karl Hahn für die Stephanstraße; hier: Dispens. I 4. Die Plockstraße; hier: a) Gesuch verschiedener Anwohner I um Beseitigung der Lindenbäume bezw. Neuanpflanzung. I b) Gesuch des W. Engelhardt um Asphaltierung des Trot- I toirs vor seinem Hause. 5. Den Ausbau der Landgrafen- I straße. 6. Gesuch des Heinrich Mylius um Fortsetzung I der Trottoirpflasterung an der Schiffenbergerstraße. 7. Er- I richtung einer Telegraphenleitung in den Eichgärten. 8. Die | Stadtmädchenschule; hier: Rechnung des E. Sturm für ge- I lieferte Füll- und Rippenzylinder. 9. Die höhere Mädchen- I schule; hier: die Aufstellung je eines Gasofens im Damenzimmer und im physikalischen Kabinett. 10. Beschaffung von Oefen für die Bürgermeisterei. 11. Die Löwenstein'sche Hofraite in der Schloßgasse; hier: Voranschlag über Herstellungsarbeiten. 12. Das Elektrizitätswerk; hier: a) Anschluß desselben an die Wasserleitung, b) Annahme eines kaufmännischen Angestellten für das Werk, c) Plan über die Kabellegung. ** Das Regierungsblatt Nr. 69 vom 12. Oktober enthalt das Gesetz über die Erweiterung und Ergänzung des Staatseisenbahnnetzes und seiner Anlagen, das wie folgt ! lautet: Art. 1. Die Regierung ist ermächtigt, aus Staatsmitteln zu verwenden: 1) für die Herstellung und Ergänzung von Signal-, Stellwerks- und Sicherheitsanlagen auf den hessischen Linien der Eisenbahndirektionsbezirke Mainz und Frankfurt a. M. die Summe von 812400 Mk., 2) für die Erweiterung des Bahnhofs Bischofsheim außer dem bereits bewilligten Betrag von 600000 Mk. die Summe von 2216000 Mk., 3) für die Erweiterung des Bahnhofs Worms außer dem schon bewilligten Betrag von 2650000 Mk. und außer den Ersparnissen, die beim Bau der Eisenbahnbrücke bei Worms an der hierfür bewilligten Summe erzielt werden, die Summe von 3340000 Mk., 4) für den Bau einer zweigleisigen Haupteisenbahn von Gau-Algesheim nach Münster a. St. innerhalb des hessischen Staatsgebiets die Summe von 634200 Mk., 5) für den Bau einer zweigleisigen Verbindungsbahn zwischen Mombach und Kostheim unter Ueberbrückung des Rheins mit Anschlüssen nach den Bahnhöfen Mainz und Kurve die Summe von 2950800 Mk., 6) für den Bau einer zweigleisigen Verbindungsbahn zwischen Kostheim und Bischofsheim mit Ueberbrückung des Mains die Summe von 1481 000 Mk., 7) zur Beschaffung von Betriebsmitteln für die unter 4—6 aufgeführten Bahnen die Summe von 240000 Mk., zusammen 11674400 Mk. Diese Beträge sind gemäß dem Staatsvertrag zwischen Hessen und Preußen über die gemeinschaftliche Verwaltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes vom 23. Juni 1896 der ge- gemeinschastlichen Eisenbahnverwaltung zur Verfügung zu stellen, und zwar die unter 1—3 und 5—7 ausgejührten nach den Bestimmungen in Art. 11, Abs. 5, der unter 4 ausgeführte nach der Bestimmung in Art. 11, Abs. 2 dieses Vertrags. Art. 2. Die nach vorstehendem Artikel erforderlichen Geldmittel sind im Wege des Staatskredits flüssig zu machen. Zu diesem Zweck ist in dem Nennbetrag, der zur Beschaffung des angegebenen Bedarfs erforderlich sein wird, eine zu höchstens 4 vom Hundert verzinsliche Anleihe in geeigneten Zeitabschnitten aufzunehmen. Die Tilgung dieses Schuldkapitals soll in der Art erfolgen, daß die durch den Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben jeweils hierfür bestimmten Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl Schuldverschreibungen verwendet werden. Dem Staat soll das Recht Vorbehalten bleiben, die aus- gegebenen Schuldverschreibungen auch zur Einlösung mittelst Barzahlung des Nennbetrages zu kündigen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen soll ein Kündigungsrecht nicht zustehen. Art. 3. Das Ministerium der Finanzen ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. ** Stadttheater. Es fei nochmals darauf hingewiesen, daß morgen das indische Drama „Vasantasena" zum zweiten male aufgeführt wird. Es wird im Interesse aller Theaterfreunde, die das prächtige Werk kennen lernen wollen, liegen, diese Vorstellung zu besuchen, da eine weitere Aufführung des Dramas kaum wird ftattfinden können. 0 Grünberg, 15. Oktober. Die Bewohner Grünbergs leben mit Beginn dieser Woche unter dem Zeichen des Gallusmarktes, welcher nächsten Mittwoch und SamStag stattfindet. Wenn auch die Märkte im allgemeinen viel von ihrer einstigen Bedeutung verloren haben, so übt doch der „Gallmarkt" immer noch seine Anziehungskraft auf die Bewohner der näheren und weiteren Umgegend aus und gestaltet sich zu einem Volksfeste, welches in diesem Jahre in Anbetracht der recht zufriedenstellenden Ernte von den Landwirten besonders zahlreich besucht werden dürfte. -f- Grünberg, 14. Oktober. Schon feit längerer Zeit wurde über zahlreiche in hiesiger Gemarkung vorkommende Felddiebstähle geklagt. Aus Gärten und von Aeckern verschwanden nächtlicherweile die schönsten Häupter Weiß-, Rot-, Blumenkohl und sonstiges Gemüse. Endlich ist es gelungen, einen der Hauptfrevler zu ermitteln, und zwar in der Person eines Gemüsehändlers, der schon feit einigen Jahren mit Gemüse hausiert. In dem Garten- häuSchen eines von ihm gepachteten, außerhalb der Stadt gelegenen Gartens waren alle Sorten Gemüse rc. aus- gestapelt. Ein ganzer Wagen voll wurde am Freitagabend in städtischen Gewahrsam gebracht, und gestern früh mußte Aus Stadt und Land. Gießen, den 16. Oktober 1900. *♦ Auszeichnung. Dem Pfarrer Franz Bend ix in Ober-Olm wurde das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen, dem Gefangenaufseher an der Zellenstrafanstalt zu Butzbach Heinrich Seim das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste", und dem Renteidiener und Rentkammerpedell [ dessen sollen zunächst nur 4 Millionen Mark für Ver- , suchs-Stauweiher aufgewendet werden. Es soll ferner die Oder unterhalb H o h e n s a a t h e n lediglich im Interesse der Borflut, mit Aufwendung von 46 Millionen Mark verbessert werden. Die Schiffahrt ist daher hierbei nicht zu belasten. Ter Ausbau der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel erfordert nach der neuen Kanalvorlage 20 400 000 Mark, wovon 18.9 Millionen Mark für Verbesserungen der Schiffahrt aufgewendet werden sollen, während der Rest von 1.5 Millionen Mark int Interesse der Landwirtschaft auszugeben wäre. Außerdem soll die Warthe von Zant och bis Posen weiter ausgebaut werden, so daß auf derselben Schiffe von 400 Tonnen Tragfähigkeit, wenn auch nicht bei kleinerem Wasserstande, verkehren können. Ein Betrag von 2.6 Millionen Mark, der also ganz für die Schiffahrt aufgewendet wird, ist dafür angesetzt. Schließlich wird die neue Kanalvorlage den Ausbau der Masurischen Wasser st raße in Aussicht nehmen. Dafür sollen im Ganzen 21 Millionen Mark zur Verfügung gestellt werden, von denen jedoch nur 15 Millionen Mark der Schiffahrt angerechnet werden können. Im Ganzen wird die neue Kanalvorlage einen Betrag von 458 Millionen Mark umfassen, von denen rund 388 und eine halbe Millionen Mark als lediglich im Interesse der Schiffahrt angesetzt zu betrachten sind. An den Kosten der nach der neuen Kanalvorlage geplanten Wasserstraßen sind die Interessenten nicht unwesentlich beteiligt. Als Interessenten sind in erster Linie die von den Wasserstraßen berührten Provinzen und innerhalb derselben die beteiligten größeren Städte sowie landwirtschaftliche und industrielle Ver- i bände anzusehen. Von der vorjährigen Kanalvorlage ist bekannt, daß die Interessenten des R h e i n - W e s e r - Elbekanals, bezw. der beiden Teile desselben, des Em scher th al k an als und des Mittellandkanals, sicherzustellen haben: die Kosten der Unterhaltung und Verwaltung sowie die Kosten der dreiprozentigen Verzinsung und dreiprozentigen Tilgung von einem Tritttel der Baukosten des Hauptkanals und der Hälfte der Baukosten der Zweigkanäle. Für die Interessenten des Rhein-Weser-Elbekanals handelt es sich für den preußischen Anteil um Zinsen und Tilgung von 93149 310 M., wozu die Kosten der Unterhaltung mit jährlich 2132 500 M. hinzukommen. Außerdem hat I Bremen für die Kanalisierung der Weser 42 628000 I Mk. aufzuwenden. Beim Berlin-Stettiner Kanal wird eine I ähnliche Verpflichtung von den Interessenten verlangt. I Suf Grund dieser Verpflichtung haben bereits die Städte I Berlin und Stettin je zur Hälfte nicht nur die Kosten I der Unterhaltung und Verwaltung sichergestellt, sondern I auch 3 Prozent Zinsen und einhalb Prozent Tilgung von I einem Drittel der Baukosten, also von 14 Millionen Mark. I Für einen mit dem Berlin-Stettiner Kanal zur Aus- I fiihrung kommenden Borflutkanal für das Oder- I brudj non Hohenfaathen bis Schwedt haben die beiden I Deichämter des Oderbruchs die Unterhaltung übernom- I wen. Für die Verbesserung der Vorflut der I unteren Oder haben die Interessenten ein Fünftel I der Baukosten von rund 9 200 000 Mk. und die Unter- I Haltung der Meliorationsbauten, die in der Gesamt- I stimme mit 4 Millionen Mark enthalten find, zu leisten. I Von obigen 9,2 Millionen Mark entfallen auf die Provinz I Brandenburg 2100000 Mk., auf die Provinz Pommern I 3 100 000 Mk. und auf Privatinteressenten 4 Millionen I Mark. Von den Aufwendungen für die Verbesserung I der Schiffahrtsstraße zwischen Oder und! Weichsel von im Ganzen 18,9 Millionen Mark haben I die Interessenten die Verzinsung und Tilgung von einem I drittel sicherzustellen und außerdem die Kosten der I 1 Unterhaltung und Verwaltung zu tragen. Beim M a - I -urischen Schiffahrtskanal wird von den In- I terefsenten die Erstattung der Grunderwerbskosten im I t Betrage von rund 1 Million Mark verlangt. An den I Verbesserungen der unteren Havel sollen die I 1 Interessenten mit etwa einem Fünftel der Kosten be- I teiligt werden, welche lediglich im Interesse der Land- I wirtschaft aufzuwenden sind. Dieser Anteil beträgt im I Ganzen 1500000 Mk., wovon rund 1,3 Millionen Mark I auf d ie Provinz Brandenburg und 200 000 Mk. auf die I Provinz Sachsen entfallen. Die Interessenten haben be- I «eits allgemein ihre Zustimmung dazu erklärt. Dieselben I haben außerdem die gesamten Kosten der Unterhaltung I der neuen Vorflutwege zu tragen. Zu den Kosten der I Verbesserung der oberen Spree haben die In- I terefsenten einen Beitrag zu leisten von 1400 000 Mk., I welcher fast gänzlich aus die Provinz Brandenburg ent- I sollt. Außerdem haben die Interessenten die Kosten der I Unterhaltung der nicht schiffbaren Spree und der neuen I Vorflutgräben zu tragen. Die Interessenten haben sich I »oft durchweg schon zustimmend dazu erklärt. Es muß freilich trotz der Sicherheit, mit der diese I Eingaben des „Hann. Cour." vorgetragen werden, dahin- I feftellt bleiben, ob in ihnen thatsächlich der abgeschlossene I Mao nur noch der Genehmigung des Monarchen bedürftige j .Gesetzentwurf vorliegt. Als völlig bedeutungslos bezeichn I »en dre „Berl. Pol. Nachr." diese Mitteilungen. Sie ver- I $cc er^-^au^ ®rui,k zuverlässiger Information", die Ver- I yientliijiiiig genannten Blattes gebe keineswegs den I der betreffenden Gesetzesvorlage wieder, biete viel- I me^r „augenscheinlich", allerdings in recht geschickter Form, I ?kkä^??^b"^llung, die dem Inhalte der bekannten I über den Mittellandkanal und den der Oeffent- lichkeit nicht -minder bekannten Verhandlungen mit den verschiedenen an den ui den wasserwirtschaftlichen Gesetz- I «twurf neu aufgenommenen Schiffahrtslinien interessier- t-en provinziellen Körperschaften entnommen sei. I fftfj der „Feldmarder", der übrigens sofort gestand, dazu bequemen, unter Eskorte der Feldschützen den Raub den ,®l9cntüm?rn wieder zuzustellen. Für den ^pott brauchte er nicht zu sorgen, und die Geschädigte« Än 1^8erabe ?u$ "'ch» allzu liebenswürdig empfangen ^Trinkael?"^»»^" ihm sogar ein wohlverdienter r geboten worden sein. Natürlich ist Anzeige ""chi siir die Folge das Hand- werk gründlich verleidet sem. -tb- Romrod, 14. Oktober. Die neffern hier im WfcSSs®“?«?“ ®^ren b-s nach Mainz Ersetzten Dlstriktseinnehmers Haas veranstaltete Abschieds feier nahm einen in jeder Hinsicht Prächtigen Vnlauf. Die große Anzahl der Teilnehmer, die sich aus fast sämtlichen zur seitherigen hiesigen Distriktseinnehmerei gehörigen Orte« eingefunden hatte, gab den besten Beweis von der große« Popularität des Scheidenden. Nach dem auf den Landes. ausgebrachten Toaste, ergriff LandtagSabg. Korell das Wort zur Festrede, in der er dem Bedauern über die Versetzung des Herrn Haas Ausdruck gab, in sehr treffender rxC liebenswürdige Zuvorkommenheit auch in dienst- licheu Angeleg^iheiten besonders rühmend hervorhob und chm die besten Glückwünsche für fein ferneres Wirken mitgab. k a m 1 n^6aufen, der die allgemeine Beliebtheit des Gefeierten in sehr humoristischer Weise noch näher zu illustrieren und damit die Zuhörer zu fesseln wußte, toastete dann auf die Familie HaaS. Kl.viervorträge und Lieder ernsten und heiteren Inhaltes reihten sich nun in ungezwungener Weise aneinander und verkürzten die Stunden, und allgemein war das Bedauern, als man sich in schon vorgerückter Stunde zum teilweise recht weiten Heimweg rüsten mußte. v a -r- Büdingen, 15. Oktober. Heute scheidet der seitherige Kreisamtmann bei dem Kreisamt Büdingen, Sandmann, aus dem Kreise, um die ihm übertragene Stelle als Bereinigung skommissar für die Provinz Oberhessen in Friedberg an Stelle des zum Kreisrat in Alzey ernannten Regierungsrates Süffert zu übernehmen. Sein Weggang wird in allen Kreisen der Bevölkerung auf das Lebhafteste bedauert. Sandmann hat es verstanden, durch sein freundliches und humanes Wesen sich im ganzen Kreise die größten Sympathien zu erwerben. Seinem Einfluß ist es auch zuzuschreiben, daß in fast allen Gemeinden des Kreises die Anschlüsse an baß Melbacher Elektrizitätswerk zu stände kamen. x. Büdingen, 15. Oktober. Hier hat sich unter dem Borsitz des Amtsrichters Friedrich ein evangelischer Kirchengesangverein gebildet. -h- Vom höheren Vogelsberge, 15. Oktober. Bei 4* Vs Grad Reaumur fing es heute morgen heftig an zu chneien, sodaß die Höhen nunmehr schon ihr weißes Kleid angelegt haben — ein schlimmes Vorzeichen für einen baldigen Winter. Mainz, 15. Oktober. Der Herbst in der hiesigen Gemarkung hat heute begonnen. Obwohl die Qualität des Mostes gut ist, so hatte man doch besseres erwartet. DaS Mostgewicht beträgt zwischen 80 bis 90 Grad Oechsle. Uermischtes. * Ber l i u , 15. Oktober. Das Gerücht von einem Morde rief gestern nachmittag auf dem Wedding eine große Aufregung hervor. Das Polizeipräsidium erläßt an den Anschlagsäulen folgende Bekanntmachung: „1 0 00 Mark Belohnung. Am Sonntag, 14. d. M., mittags um halb 12 Uhr wurde in dem Keller des Hauses Schulzendorfer Straße 7 eine Frauensperson, blond, "untersetzt, gedunsenes Gesetz, tot aufgefunden, ihr Gesicht war vollständig mit geronnenem Blute bedeckt, das aus Mund und Nase geflossen war. Obgleich irgend welche äußere Verletzungen an der Leiche nicht festgestellt werden konn- ten, ist nicht ausgeschlossen, daß die Unbekannte eines gewaltsamen Todes gestorben ist, da in der Mundhöhle ein blutiger Lappen gefunden wurde. Bekleidet war die Leich» mit einem alten, schmutzigen, graublauen Rock, einer Kattunbluse aus blau-weiß geblümtem Stoff, einer kurzen grauen Trikotjacke, welche die Stelle des Hemdes vertrat, einem roten wollenen, mit schwarzen Streifen und einem Sammetrande versehenen Unterrock; einem zweiten solchen aus grauer Leinwand, einer verwaschenen helblauen Schürze mit weißen Punkten, schwarzen Strümpfen und Schnürhalbschuhen. Augenscheinlich war die Verstorbene, die bei ihrer Auffindung noch stark nach Alkohol roch- eine Prostituierte der niedrigsten Gattung." Die bisher an- gestellten Ermittelungen haben ergeben, daß es sich um die geschiedene AugusteNerger, geb. Böttcher- and. der Müllerstraße 31 handelt, die dort eine Schlafstelle hat, aber sich mit Vorliebe herumtrieb und oft 14 Tage lang nicht nach Haus kam. Nach Angabe von Personen, die mit ihr verkehrten, litt die Nerger an plötzlichen hysterischen Anfällen, auch war sie eine sogenannte Quartalssäuferin. Die Nerger muß schon in der Nacht zum Sonntag in dem Keller gelegen haben. Hausbewohner, die nachts heimkehrten, hörten leises Wimmern aus dem Keller dringen, legten dieser Wahrnehmung aber kein großes Gewicht bei, weil schon zu verschiedenen Malen dort Betrunkene aufgefunden wurden, und der Keller Obdachlosen oft als Schlupfwinkel diente. Die Leiche wurde dann von dem Hausverwalter gefunden; sie lag m einer dunklen Ecke im Keller gang. Die Nerger soll sich am Samstag spät abends mit Männern in der Nahe von Destillationen herumgetrieben haben. Von diesen Mannern sind mehrere erkannt und schon vernommen worben. Zre bestreiten ent- schieden d ‘ie Person ermorfret zu haben, sollte die Leichen- össnung ergeben, baß eine Tötung vorliegt, so ist diese vermutlich nur die Folge etneä Streites zwischen Trunkenen gewesen — Von anderer ©eite wird noch gemeldet: Frau Neraer nahm vor einem Vierteljahre Arbeit in dem Pro- dukänaeschäft von Winnig in der Müllerstraße Nr. 7a und wolmte auch frort. Vor vierzehn Tagen aber bekam sie den Einfall, plötzlich aufzuhören. Acht Tage lang that sie nichts und hielt sich während dieser Zeit bei einem Droschkenkutscher Ditter auf, bis Ditter sie zu WinniK zurückbrachte. Am Samstag sollte sie dort wieder ange- meldet werden. Am Abend ging sie mit dem Bemerken «eg, sie wolle einen Augenblick zu „Vater Schirmer", einer „Kaschemme" in der Ruheplatzstraße, gehen. Hier war sie als „Soff-Juste" bekannt. Sie blieb bis zum Schluß des Geschäfts um 11 Uhr abends. Später, nach 2 Uhr, wurde sie noch von zwei anderen unter der Kontrolle der Sittenpolizei stehenden Frauenspersonen mit einem Zimmermann aus der Antonstraße^ mit dem sie in der Ka- ßchemme gekneipt hatte, in der Lindower Straße gesehen. Tie Verstorbene ist 1852 zu Kaubitz i. Schl, geboren. Die Nachforschungen der Polizei sind jetzt zunächst auf die Ermittelung Les Zimmergesellen gerichtet. * Zum Konitzer Mord. Mit dem Konitzer Morde wird eine Verhaftung in Verbindung gebracht, die in Tilsit soeben bewirkt worden ist. Die Polizei nahm dort den Fleischergesellen Fritz Georg Falk fest, der unrichtige Legitimationspapiere führte und als seine Heimat fälschlich Schleswig-Holstein angab. Als er während des Verhörs gefragt wurde, ob er die Stadt Könitz kenne, erklärte er, dieser Ort sei ihm völlig unbekannt. Bei längerer Vernehmung wurde jedoch ermittelt, daß Falk zur Zeit der Winterschen Mordthat in Könitz bei dem Fleischermeister Hoffmann gearbeitet hat. Auch seine Angabe, daß er aus Schleswig-Holstein stumme, erwies sich als eine Lüge. Falk ist von Geburt Ostpreuße und in der Gegend von Stallupönen zu Hause. Er wurde als Untersuchungsgefangener in das Gerichtsgefängnis zu Tilsit eingeliefert. Die dortige Polizei hat dann die Behörde in Könitz sofort von der Verhaftung des Falk telegraphisch in Kenntnis gesetzt, um weitere Vernehmungen in dieser Angelegenheit herbeizuführen. * Breslau, 15. Oktober. Am Sonntag Abend 10 Uhr fand ein Zusammenstoß eines nach der Stadt zurückfahrenden Zuges der BreSlau-Prausnitzer Zweigbahn mit einem Omnibus, der mit Fahrgästen voll besetzt war, statt. Der Omnibus wurde umgeworfen und sämtliche Insassen mehr oder minder schwer verletzt. Einer der Verletzten, ein Bahnarbeiter, ist auf dem Transporte nach dem Kcankenhause gestorben. Die Ursache des Unfalles ist darin zu suchen, daß der Kutscher des Omnibus ein Signal des Zuges irrtümlich auf andere in der Nähe verkehrende Maschinen bezogen hatte. * Münchener Appetitt und Münchener Durst haben sich bei dem eben beendigten etwa vierzehntägigen Oktoberfeste wieder auf achtbarer Höhe gezeigt. Nach einer Umfrage stellen die „M. N. Nachr." folgende imposante Zahlen zusammen: „An Bier verschänkte Lang etwa 1450 Hektoliter, das Wintzerer Fähndl gegen 1200 Hektoliter; ;ber frühere langjährige Wiesenbierkönig Schottenhamel dürfte auf 1100 Hektoliter zu schätzen sein (Genaues war nicht zu erfahren), die 25 andern Buden mit einer täglichen Durchschnittszifser von 50 Hektoliter, zusammen täglich 1250 Hektoliter und die ganze Feftzeit hindurch 17 500 Hektoliter. Rechnet man die Ochsenbraterei ebenfalls mit 500 Hektoliter, so ergiebt sich ein Konsum von rund 22 000 Hektoliter oder 2200 000 Liter Bier ä 35 Psg., was einem Betrag von 770000 Mk. entspricht; da aber effektiv mindestens ein Drittel mehr aus- geschänkt wurde, weil man selten mehr als einen halben Liter bekam, so erhöht sich diese Summe auf über eine halbe Million Mark, die auf der Wiese für Bier — also thatsächlich aus der „Bierbank" — angelegt wurde. Auch die vier Weinhallen, vor Allem die Bodega, erzielten großen Umsatz. — Der Appetit war übrigens auch kein schlechter. Beim Ochsenmörder Rößler wurden 11 Ochsen im Gesamt Fleischgewicht von etwa 75 Centnern, außerdem 8 Schweine, 80 Gänse, 120 Enten und 160 Hühner verzehrt. Die Hühnerbraterei von Josef Ammer hat in ihrem praktischen Apparat nicht weniger als nahezu 10,000 Hühner zart knusperig gebraten, ferner 70 Spanferkel und eine große Anzahl Gänse und Enten. Die Schottenhamel'sche Wurstküche hatte etwa 150,000 Schweinswürstl fabriziert, während Sieber auf die Wiese genau 175,690 Stück lieferte. „Sepp der Mayer" hat etwa 55,000 Paar Bratwürste verabreicht und 320 gebackene Spanferkel von liebreizenden Schützenmädln zur Küche tragen lassen. Dazu kommt der enorme Verbrauch von Schweinswürsteln anderer Firmen, eine Legion gebratener Fische von Frau Lochner und Konkurrenten, eine Menge eingeschmuggelter Bratheringe und so und so vieler Centner Käse und Obst. Da die Schaubuden ebenfalls nach eiugezogener Erkundigung gute Geschäfte machten, braucht man da noch zu fragen, wohin das Geld gekommen ist? Vielleicht rechnet jemand die Kosten für diese diversen „Viktualien" auS! Uns mangelt die Zeit dazu. Nicht unerwähnt darf bleiben, daß Herr Lang nicht weniger als 60,000 Liederbücher, sowie 12,000 Anstecknadeln und 3000 Broschen mit seinem Bildnis in Zwanzigmarkstückfatzvn gratis verteilen ließ." Humoristisches. Das Ladenfränlein. Den sllerschrecklichsten Verdruß Bringt das Gesetz unS ein: Herz, mit dem Neunuhrladenschluß Schlägt auch dein Stündelein! Wie wars bisher so wunderschön, Man ward nicht kontrolliert; Ich könnt mit meinem Alfred geh'n Und hab' mich amüsiert. Ob elf die Uhr, ob zwölf, je nun, — DaS war ganz einerlei! „Man hatte im Geschäft zu thun Und war nicht früher frei!" Es nimmt die Mutter jetzt — o Not! — Des HauSthors Schlüssel mir; Futsch ist das warme Abendbrot, Futsch ist bas echte Bier! Mir bringt — dahin ist mein Humor! Der Schluß das grimmste Weh. Was red' ich jetzt der Muttir vor, Wenn ich mit Alfred geh? (AuS dem „Ult" ) Kaiser KwavgsüS Reiselied. Leise zieht durch mein Gemüt Liebliches Geläute, Klinge, kleines Retselied, Kling hinaus tnS Weite. Kling, bis du durch Schutt und Graus Stehst den Petbo stützen, Wenn du Waldersee dort schaust, Sag', ich lass' ihn grüßen! (Kladderadatsch.) Handel und Verkehr. Uotkswirtschast. Frankfurter Börne vom 15. Oktober. Wechsel auf New-York zu 0.00-00. Prämien auf Kredit per ult Oki. 1.40%, do. per alt. Novbr. 2.90%, Diskonto-Kommandit per ult. Okt. 1.30%, do. per ult. Novbr. 2.90%, Lombarden per ult Okt. 0.00%, do. per ult. Novbr. 0.90%. Deutsche Bank 0.00%. Notierungen: Kreditaktien 201.30-200.70-000, Diskonto- Kommandit 169.80-20-000-00, Staatsbahn 137.10-136.20, Lombarden 24.60-00, Italiener 93 80, Spanier 71.20-00, Sproz. Mexikaner 15.30, Bochumer 169.30-167 60 bz., Laara 189.80-40-000.00 bz., Harpener 172.10-2-2.10-170.70 bz., Gelsenkirchen 181-180.00 bz. G., Privat- Diskont 4%%. 1% bü 2% Uhr: Kreditaktien 200.70-60-80.00 bz., Dü- koctr'-Kommandit 169.20-168.90-169.10 bz., Sfaatehahu 136 40-000 bz. Lombarden 24 60-00.(0 b., Laura 000.00, Berliner Handelsgesellschaft 000.00 bz., 3proz. Mexikaner 00.00 bz , 3proz. Portugiesen 00.00-00 bz., Ottomanbank 000.00 bz , Bochumer 000 00 bz, Deutsche Bank 000.00-000 bz., Harpener 000.000 00 bz. Markus Bauer Spezial-Geschäft in seiner Herren-Garderobe. Anfertigung nach Maß in eigener werkstätte. Gießen, Atrchenplatz 5138 — Da die wohlthätigen und heilkräftigen Eigenschaften des Leber- thrans, seines unangenehmen Geschmackes wegen, seither noch nicht allen zu gute kommen konnte, ist es mit Freuden zu begrüßen, daß es der chem. Fabrik von Reitmeister u. Mäusert in Leipzig gelungen ist, denselben in eine Form zu bringen (sogen. Emulsionsform, Milchform), die einen lieblichen und angenehmen Geschmack besitzt. Dieselbe läßt sich mit allen Medikamenten verarbeiten und bietet denn auch mit dem ebenfalls schwer einzunehmenden Creosotal zu einer Milch vereinigt, ein vorzügliches Mittel gegen Schwindsucht und chronische Halsleiden, eine Thatsache, die durch die überraschend günstigen Erfolge hervorragender Professoren des In- und Auslandes bestätigt wird. Gegen Skrophulose und englische Krankheit wird diese Leberlhranmilch mit Jod- und Kalksalzen mit vorzüglichem Erfolg angewandt. Diese Form der Darreichung des Leberthrans kommt unter dem Namen „Gadol" (Patentamt!, geschützt) in den Handel und ist durch ihre hervorragend günstigen Eigenschaften ein sehr gesuchtes und gern genommenes Lebrthranpräparat. Obige Fabrik versendet aufklärende Broschüren hierüber gratis und franko. Bekanntmachung. Der die Stadtarmen behandelnde Arzt, Herr Dr. Heichelheim, wohnt Alieeftrafte 19. Bestellungen für Stadtbesuche Armer werden von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags in der medizinischen Klinik und außerhalb dieser Zeit in der Wohnung des Herrn Dr. Heichelheim entgegen genommen. Gießen, den 9. Oktober 1900. 6694 Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. Wolff. flacbentr-Badeökn 7if 7« Flaschen, pro Fl. Mk. 1.80, 2.40, 3.—, 4.—, 5.—, 7, und 74 Flaschen verhältnismässig. Niederlage bei: Helnr. Gengnagel, Giessen, Neuen-Bäue 10, ggg Heuchelheimer Konsum - Halle, Inhaber: W. Schmitt, Heuchelheim bei Giessen, Ant. Conr. Müller, Kolonial- und Eisenwarenhdlg. in Lang-Göns, Aug. 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