Nr. 216 GrUes Blatt, Samstag dm ^September 156. Jahrgang Gießener Anzeiger taM«r m. JN&Uec General-Anzeiger A»>tzWi Bee Wai*i<<Ä ze tec Bö^lrtiil für tae MyeHeBeg w^iiuntiui Shtmwc NB nna, N M». Mk »n-^gcn.BermitNimgSstclle« bei 3> unb «usl«MA nehmen Anzeigen für dm Meßmer Anzeiger entgrDW, ZetlmpretS: lokal 12 Pfg., anSwärlS 20 Pfg. AezugspreiS vierteljährl. Mk. 2M monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnx durch die Abholkstctk» vierteljährl. Mk. IM monatlich 65 PfG, Bei Postbezug Mk. 2,40 uiertcliäM mit Bestellgeld. tckgNch mit Ualaetywt de« ®u OrchEr 9«Ml^te»r«Het »wMw bm Lnzeigor Amts- und Anzeigeblutt für den "Kreis Gieren. MMta, WDaMin tmb Scu*v* FOeOO-Ete 3k. 7. GrnÜrdeita-m: Girßrmr Familienvtätter, Der heWtze Kandwirt, KSNrr Mr tzefklche DsLskun!». WWWWMMWNNWWWW^WW^SMWWWWMWWWWW Iß! »'WWWMM«M«WWWWMWWVWMW^^WWMN>MMWeeMN^ Adreffe für Depeschen: Anzeiger chk-«^ Fernsprecher Nr. 5L Amtlicher Teil. Gießen, den 11. September 1900. Betr.: Eintrittsgelder und Beiträge zur Schullehrer- Witwenkasse. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1900, die Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer betreffend, ist bestimmt, daß Eintrittsgelder und Beiträge zur Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer vom 1. April 1899 an, nicht mehr zu entrichten sind. Es ist nun Anordnung getroffen, daß die für 1899/1900 erhobenen Eintrittsgelder und Beiträge den betr. Gemeindekassen zurückerstattet werden, und beauftragen wir Sie daher, zu veranlassen, daß in den Gemeinderechnungen die bezüglichen Beträge in Einnahme nachgewiesen, und zwecks Abführung an die betreffenden Lehrer in Ausgabe gestellt werden. Hiernach weisen wir Sie an, den Gemeinde-Einnehmern eine kontrollierte Einnahmeanweisung zum Empfange der gedachten, aus der Großh. Schullehrerwitwenkasse ihnen zugehenden Beträge zuzufertigen und dieselben anzuweisen, die empfangenen Beträge den betreffenden Lehrern auf Grund einer von Ihnen auszustellenden Ausgabeanweisung gegen Quittung zurückzuerstatten. Insoweit die zurückgezahlten Beträge Beiträge betreffen, die von erledigten oder ständig offen zu haltenden Schulstellen zu entrichten waren, und s. Zt. bei Feststellung der abzuliefernden Nakanzüberschüffe in Aufrechnung gebracht wurden, wollen Sie dafür Sorge tragen, daß diese Beiträge baldmöglichst an den Rechner des betr. Provinzialschulfonds abgeliefert werden. Den dieserhalb in Betracht kommenden Gemeinden lassen wir noch besondere Verfügung zugehen. Die Verrechnung hat gleichmäßig in der Rechnung für 1900/1901 zu erfolgen. v. Bechtold, Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche in Cyriaxweimar und Moischt, Kreis Marburg, isterloschen, und sind die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben worden. Gießen, den 12. September 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Betr.: Statistik der Sterblichkeit. Au die Großheyoglilheu MMMisttteien des Kreises GiOn. Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Zählkarten und Todeszeugviffe von den Monaten Juli und August noch rückständig sind, erinnern wir, daß mit dem 10. dss. Mts. bereits die EinlieferungS- frift abgelaufen ist. Gießen, 14. September 1900. Großherzogliches Kreisgesundheitsamt Gießen. Dr. Haberkorn. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung des auf dem rechten Lahnufer liegenden Teils der Gemarkung Gießen. Da der in der Versammlung der beteiligten Grundeigentümer vom 23. v. Mts. zum Sachverständigen gewählte Georg Simon zu Gießen die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt hat, so hat eine Ergänzungswahl stattzufinden. Ich lade daher in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 sämtliche beteiligte Grundbesitzer zur Wahl eines Sachverständigen auf Dienstag, den 9. Oktober l. I., vormittags 10 Uhr in der Turnhalle, Steinstraße 3 zu Gießen ein. Bei dieser Wahl hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme. Zur Giltigkeit der Wahl ist eine Mehrheit von zwei Drittteilen der Anwesenden erforderlich und unter dieser Voraussetzung auch für die ntchterschienenen Beteiligten verbindlich Kommt eine gilttge Wahl nicht zu stände, so hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe den Sachverständigen zu ernennen. Friedberg, 10. September 1900 Der Großherzoglichie Bereinigungskommissar: Süffert, Regierungsrat. Volltische Tagesschau. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht folgende Bekannt- machung: Zur weiteren Erleichterung des privaten Tele- grammverkehrs mit den Angehörigen der deutschen Truppen und Kriegsschiffe in Ostafieu hat das Reichspostamt mit den beteiligten Kabelgesellschaften Vereinbarungen getroffen, nach denen Sammeltelegramme mit Privatnachrichten in offener Sprache, die täglich einmal zwischen zwei dazu bestimmten amtlichen Stellen in Deutschland und Ostasien ausgetauscht werden, gegen eine ermäßigte Gebühr befördert werden sollen. Im einzelnen wird über die Benutzung dieser Einrichtung folgendes bestimmt: 1. Für Prviattelegramme in offener Sprache aus Deutschland an Angehörige der in Ostasien stehenden deutschen Heeres- und Marineteile wird fortan nur die Hälfte der tarifmäßigen Gebühr unter Aufrundung der Summe auf einen durch fünf teilbaren Pfennigbetrag erhoben, sofern der Absender durch den Vermerk „Feldtelegramm" vor der Aufschrift zum Ausdruck bringt, daß die Nachricht in das nächste Sammeltelegramm ausgenommen werden soll. In den an Angehörige des Armee- Oberkommandos für Ostasien oder des ostasiatischen Expeditionskorps gerichteten Telegrammen werden die zur Bezeichnung des Empfängers dienenden Angaben nur als ein Wort gezählt; diese Bestimmung kann jedoch aus die an Angehörige der Marine gerichteten Telegramme erst Anwendung finden, sobald die Listen über die Verteilung der Serienbuchstaben und Telegrammnummern bei der Marine aufgestellt und sowohl dem Haupttelegraphenamt in Berlin, als auch den Schiffen in Ostasien überwiesen sind; der Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben werden. In den Feld- telcgrammen nach Ostasien ist die Angabe eines Bestimmungsortes nicht erforderlich; dagegen muß in der Aufschrift der Empfänger nach Namen, Dienstgrad und Truppenteil oder Schiff genau bezeichnet sein. Diese Angaben müssen mit den beim Haupttelegraphenamt in Berlin geführten Listen übereinstimmen. Telegramme, deren Empfänger in den Listen nicht zu ermitteln sind, werden zwar auf Gefahr des Absenders zur Beförderung angenommen, die Vergünstigung, daß die Aufschrift als ein Wort gezählt wird, findet jedoch aus diese Telegramme keine Anwendung. Die Telegramme werden in Berlin gesammelt und in einem Sammeltelegramm täglich dem deutschen Postamt in Schanghai oder einer anderen geeigneten Dienststelle in Ostasien übermittelt. Diese befördert die einzelnen Nachrichten mit der Post oder auf sonst geeignete Weise an die Empfänger weiter. 2. Auch für die von den deutschen Heeres- und Mariueangehörigen in Ostasien durch Vermittelung der Truppenteile und Kriegsschiffe ausgelieferten Feldtelegramme in offener Sprache nach der Heimat wird nur die Hälfte der tarifmäßigen Gebühr (unter Aufrundung der Summe auf einen durch 5 teilbaren Pfennigbetrag) erhoben. Soll ein Feldtelegramm dieser Art an den in die Listen beim Haupttelegraphenamt in Berlin eingetragenen Empfänger bestellt werden, so ist in der Aufschrift, welche in diesem Falle als ein Wort gezählt wird, nur der Serienbuchftabe und die Telegraphennummer des Absenders anzugeben. Weitere Angaben darf die Aufschrift nicht enthalten; auch darf das Telegramm nicht mit einer Unterschrift versehen werden. Ist dagegen das Telegramm an eine andere, beim Haupttelegraphenamt in Berlin nicht in die Listen eingetragene Person gerichtet, so muß diese in der Aufschrift genau bezeichnet sein. Jedes Wort der Aufschrift wird in diesem Falle besonders taxiert. Die Telegramme werden mit der Post oder auf sonst geeignete Weise zunächst dem deutschen Postamt in Schanghai oder einer anderen geeigneten Dienststelle in Ostasien zu- geführt, welche sie zu einem Sammeltelegramm vereinigt und nach Berlin befördert. Von hier aus werden die einzelnen Nachrichten telegraphisch den Empfängern übermittelt; den Telegrammen, welche an die beim Haupttelegraphenamt eingetragenen Empfänger gerichtet sind, wird dabei die gleichfalls beim Haupttelegraphenamt in den Listen vermerkte Unterschrift hinzugefügt. Die Bestimmungen über die unter Benutzung des amtlichen Schlüssels abgefaßten Feldtelegramme aus Ostasien werden hierdurch nicht berührt. 3. In der gleichen Weise wie die Angehörigen des Heeres und der Marine nehmen auch die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege an den vorgeschriebenen Erleichterungen Teil. Auch für diese gilt jedoch die Vorschrift, daß im Verkehr nach Ostasien die Aufschrift nur als ein Wort gezählt wird, erst von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab. 4. Auf den Verkehr mit den auf der Ueberfahrt nach Ostasien befindlichen Kriegs- und Truppentransportschiffen finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. Die am Sonntag eingetretene Spaltungderanti-- semitischen Partei ist unzweifelhaft gleichbedeutend mit einer Radikalisierung dieser Partei. Man würde« sich täuschen, wenn man aus dem Resultat der zu derch Austritt Lieber m an nv. Sonnenbergs führenden Abstimmung schließen wollte, daß der Liebermann'sche» also der konservativ gerichtete Flügel der Antisemiten etwa, die Hälfte der Partei ausmache. Liebermann glaubt sich auf Ost- und Westpreußen, Rheinland-Westfalen, Kurhessen, Waldeck, Hannover, Thüringen und Schleswig-Holstein stützen zu können, also der Hauptsache nach «auf Rordwest- deutfchland und Mitteldeutschland. Das sieht ja ganz stattlich aus, thatsächlich aber kommt von diesen iveiten Gebieten für die antisemitische Partei im wesentlchen nur Kurhessen in Frage. Um feststellen zu können, wie sich irr Zukunft etwa die Anhängerschaft der beiden antisemitischem Gruppen verteilen wird, muß man im Auge gehalten, daß die antisemitische Partei drei Hauptstützpunkte besitzt: Kurhessen, das Groß Herzogtum Hessen und das Königreich Sachsen. Haben doch die Antisemiten von bett acht Wahlkreisen Kurhessens nicht weniger als vier in ihrem Besitz. Für den konservativen Flügel der Antisemiten ist'Kurhessen allerdings darum das geeignetste Terrain, weil in nur zwei von den acht Wahlkreisen die städtisch-sozialistische Bevölkerung überwiegt, während in den fünf für den Antisemitismus in Frage Kommenden Wahlkreisen (der dem Zentrum gehörende Kreis Fulda ist hier nicht in Bertacht zu ziehen) die bäuerlich-konservative Bevölkerung überwiegt. Trotzdem sind in zwei von den kurhessischen Wahlkreisen entschiedene Gegner des konservativen Antisemitismus, Böckel und Werner, gewählt: worden. Boden hat also immerhin der radikale Antisemitismus auch in Kurhessen, und die Wahrscheinlichkeit dürfte sein, daß dort die Konservativen aus dem Streit im antisemitischen Laaer Vorteil ziehen. Dies wird sich vielleicht schon (6ei der bevorstehenden Ersatzwahl im Wahlkreise Rinteln-Hofgeismar zeigen. Im Großherzogtum Hessen und im Königreich Sachsen hat der Antisemitismus naturgemäß einen radikalen Charakter. In Hessen deswegen, weil es bei uns einen eigentlichen Konservatismus überhaupt kaum giebt und weil hier die antisemitische Partei an die Stelle der heruntergewirtschafteten Fortschrittspartei getreten ist. Die ursprünglich radikal- liberalen Wähler des hiesigen Antisemitismus können lediglich .durch ein möglichst radikales Programm festgehalten werden. Immerhin dürfte aber auch im Großherzogtum Hessen die Spaltung im antisemitischen Lager eine Schwächung der Partei zur Folge haben, die «entweder dem gemäßigten Liberalismus oder der Sozialdemokratie zugute kommt. Haben doch bei den letzten allgemeinen Wahlen bei uns in Gießen die Rationalliberalen, die Antisemiten und die Sozialdemokraten etwa gleich viel Stimmen erhalten. — Im Königreich Sachsen kann nur der radikale Flügel des Antisemitismus eine Rolle spielen, weil dort einmal die Antisemiten ihre Haupt- gegnerschast in der Sozialdemokratie haben, also auch ftiit einem „volksfreundlichen" Programm paradieren müssen, und weil sie zweitens in einer ganzen Reihe von Wahlkreisen als erbitterte Gegner der Konservativen um |ben Sieg kämpfen, sodaß also eine Anlehnung an die konservative Partei ausgeschlossen ist. Wir nennen nur Meißen, wo bei den letzten Wahlen der gegenwärtige antisemitische Abgeordnete in der Hauptwahl nur 96 Stimmen mehr erhielt, als der konservative Bewerber, ferner Dresden II, wo umgekehrt die Konservativen in der Hauptwahl snicht ganz 400 Stimmen mehr erhielten, als die Antisemiten, die Amtshauptmannschaft Dresden, wo 9600 Konservative, gegen 8600 Antisemiten standen, endlich Marienberg, w« 60Ö0 konservative und 4300 antisemitische Stimmen abgegeben wurden. In allen diesen Wahlkreisen also ftndeti die eifrigste Rivalität zwischen den Antisemiten und jben Konservativen statt. Diese Rivalität wird durch die Verschärfung der radikalen Strömungen int antisemitischen Lager nur noch erbitterter werden. Alles in (altem dürfte die Folge der Spaltung eine erhebliche Schwächung der antisemitischen Partei bei den nächsten Reichstagswahlen sein und den größten Vorteil dürfte doch wohl wieder die Sozialdemokratie davontragen. Sitzung der Stadtverordneten Gießen am 13. September 1900. Anwesend die Beigeordneten Georgi und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Hanau, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele und Wallenfels. Entschuldigt die Stadtverordneten Dr. Gaffky, Grünewald, Dr. Gutfleisch, Haubach, Scheel, Schmalst Dor Eintritt in die Tagesordnung fragt Stadtverord- vrter Orbig an, wie es mit der Kanalisation stehe, bezw. wie weit die Vorarbeiten dazu gediehen. Beigeordneter Wolff bemerkt, daß die vor einigen Wochen eingegangenen Pläne nach Durchsicht im Stadtbauamt Herrn Prof. Dr. Gaffky behufs Studiums unterbreitet wurden; es sei erklärlich, daß bei der Größe eines solchen Projekts eine raschere Erledigung nicht erfolgen könne; er hoffe aber, daß die Pläne im nächsten oder übernächsten Monat der Stadtverordueten-Versammlung vorgelegt werden können. — Stadtverordneter Hanau bringt das Elektrizitätswerk zur Sprache und bemerkt, daß es sich empfehle, im Hinblick auf die Unklarheit, die im Publikum über den Begriff „Kilowattstunde" und „Pferdestärke" herrsche, im „Gieß. Anzeiger" einen sachlichen und leicht verständlichen Artikel darüber zu veröffentlichen. Beigeordneter Wolff erklärt, das Nähere in dem vom Redner angedeuteten Sinne veranlassen zu wollen. — Stadtverordneter Schiele ist der Meinung, daß ein öffentlicher Vortrag von Seiten des leitenden Ingenieurs zweckdienlicher sei. — Stadtverordneter Heyligenstaedt glaubt nicht, daß mit einem Vortrage volles Verständnis erreicht werde, er hält das, was bisher zur Orientierung des Publikums geschehen, für ausreichend. — Beigeordneter Georgi spricht sich für Veranstaltung eines VortcagS aus, dem Publikum solle erläutert werden, waS eine Kilowattstunde u. s. w. sei. (Wir sind selbstverständlich gern bereit, bei event. Zusendung einen solchen Artikel unverzüglich zu veröffentlichen. Auf diese Weise würden fraglos weitere Kreise aufgeklärt werden als durch Veranstaltung eines Vortrages, der doch nur von einer beschränkten Anzahl von Personen besucht werden könnte. D. Red. d. Gieß. Anz.) Friedrich Textor Wwe. hat durch Urkunde vom 31. August d. I. erklärt, daß sie die auf dem Haufe Brandgasse 7 ruhende Hypothek von 6000 Mk. zum Zwecke einer Stiftung der Stadt überweise. Die Hypothek soll, so lange Brauereibesitzer Bichler Eigentümer des Hauses ist, nicht gekündigt werden; das Zinserträgnis soll alljährlich am 23. September in Gaben von nicht unter 50 Mk. an bedürftige Eheleute verteilt werden. Nachdem die Armendeputation die Annahme der Stiftung empfohlen, beschließt die Versammlung, dieselbe unter dem Ausdruck des Dankes an die Wohlthäterin anzunehmen. Hierauf wurde die Auslosung zurückzuzahlender Obligationen städtischer Anleihen vorgenommen; es wurden ausgelost vom 1893r Anlehen 6 Obligationen zu 2000 Mk. (Nr. 29, 94, 178, 9, 220, 231), 8 Obligationen zu 1000 Mk. (Nr. 324, 35, 95, 165, 209, 333, 284, 48), 16 Obligationen zu 500 Mk. (Nr. 536, 105, 372, 604, 97, 179, 444, 710, 293, 532, 716, 16, 533, 776, 339, 459), 6 Obligationen zu 200 Mk. (Nr. 30, 12, 173, 293, 176, 286), 8 Obligationen zu 100 Mk. (Nr. 56, 312, 383, 39, 258, 352, 50, 382); vom 1894r Anlehen 2 Stück zu 2000 Mk. (Nr 391, 311), 2 Stück zu 1000 Mk. (Nr. 485, 489), 6 Stück zu 500 Mk. (Nr. 1009, 923, 873, 964, 946, 973), 3 Stück zu 200 Mk. (Nr. 343, 340, 364), 4 Stück zu 100 Mk. (Nr. 504, 550, 508, 448); vom 1895r Anlehen 1 Stück zu 2000 Mk (Nr. 416), 1 Stück zu 1000 Mk. (Nr. 517), 1 Stück zu 500 Mk. (Nr. 1142), 2 Stück zu 200 Mk. (Nr. 456, 475), 1 Stück zu 100 Mk. (Nr. 601). Schirmfabrikant M. Levi beabsichtigt fein am Seltersweg stehendes 'Haus umzubauen; der wegen Überschreitung der Gebäudehöhe um 3 Meter nötige Dispens wird befürwortet. Gegen die nachgesuchte Erlaubnis zur Anbringung eines Erkers hatte sich die Baudeputation mit Rücksicht auf die geringe Straßenbreite ausgesprochen. Das Gesuch wird, nachdem einige Stadtverordnete dasselbe befürwortet, an die Baudeputation zurückoerwiesen. Der zufolge Baugesuchs der Architekten Stein & Meyer zwischen der Stadt und den Gesuchstellern vereinbarte Vertrag über den Austausch von Gelände für den Eberhard Metzger'fchen Neubau am Seltersweg wird genehmigt. Das Gesuch des Bauunternehmers Wilh. Steinbach um Austausch von Gelände hinter dem Nahrungsberg gegen ein an der dortigen Sandgrube gelegenes Stück städtischen Weges wird abgelehnt, desgl. das Gesuch der Heinrich Leib Wwe. um Austausch eines Ackers hinter den Eichen gegen Gelände am Philosophenwald, mit Rücksicht auf die bevorstehende Feldbereinigung. Heber den Erwerb von Gelände für die Kreisst raße Gießen-Wismar (insgesamt 9858 Q Meter im Kaufpreise von Mk. 2 980,56) war die Ausfertigung von 71 Kauf- und 9 Tauschnotuln nötig; dieselben werden genehmigt. Das Gesuch des Johannes Schäfer III. und Wilhelm Größer III. um Abtretung von Gelände an k ^ooustruße hat die Baudeputation unter Berufung auf oen Beschluß vom 12. Juli, wonach vor intensiverer Bebauung des parallel zur Roonstraße laufenden Großen Steinwegs städtisches Gelände nicht abgegeben werden soll, abzulehnen beantragt. Das Gesuch wird, nachdem einige ©tabföerorbnete dasselbe befürwortet, an die Baudeputation zuruckverwiesen. Infolge Beschwerde der Nachbarschaft ist dem Schausteller Isaac Walldorf untersagt worden, seinen Wohnwagen über die für den Betrieb seines Gewerbes hinausgehende Zeit auf Oswalds Garten stehen zu lassen Dem darauf gestellten Gesuch um Erlaubnis zur Ausstelluna des Wagens auf dem Platze an der Burk'schen Mühle beschließt die Versammlung so lange kein- Folge zu geben, als der Wagen zu Wohnzwecken dient. Das Gesuch Großh. Gymuasialdirektion um Abhilfe gegen bad Wagengeräusch von der Straße wird mit Rücksicht auf die hohen, 10- bis 13 000 Mk. betragenden Kosten der Asphaltierung des in Betracht kommenden zur I reit makadamisierte» Straßenteils abgelehnt. Gegen die vom Stadtverordneten Dr. Fuhr empfohlene Entfernung des Straßenpflasters an der Kreuzung der BiSmarckftraße und Südanlage wendet Beigeordneter Wolff ein, daß gepflasterte Straßenübergänge zum Schutze des Publikums vor Straßenschmutz nötig seien; auch seien ungepflasterte Straßenwendungen besonders dem Zerfahren ausgesetzt. Für die Ausbesserung schadhafter Stellen in der Steinsohle des Stadtringgrabens werden 800 Mk.bewilligt, und dem Antrag, die Arbeiten aus der Hand zu vergeben, zugestimmt. Stadtverordneter Wallenfels wünscht, daß die Militärbehörde veranlaßt werde, die Ausflüsse aus der Kaserne und dem Lazarett an der Ostanlage zu unterhalten. Die Güngerich'sche Hofraithe an der Frankfurter Straße ist durch Kauf in den Besitz des Karl Haas V. übergegangen. Dem Gesuch des Letzteren, auch das zwischen der Stadt und Güngerich bisher bestandene Vertragsverhältnis betr. der vor dem Hause befindlichen Lastwage auf ihn übergehen zu lassen, wird zugeftimmt. Der seit einigen Jahren bestehende Vertrag besagt, daß der Reinertrag aus den Wieggebühren je zur Hälfte der Stadt und dem Eigentümer des Güngerich'schen Hauses zufällt. Die Lober'sche Stiftungsrechnung, welche in dem vom 12. Juli 1899 bis dahin 1900 laufenden Rechnungsjahre an Einnahmen (einschl. Kapitalrücknahme) Mk. 7783,18, an Ausgaben (einschl. neu auögelieh. Kapitalien) Mk. 7653,22, und einen Vermögensstand von Mk. 52357,15 aufweift, wird genehmigt, — desgl. der Voranschlag derselben Stiftung, der in Einnahme und Ausgabe (unter letzterer Mk. 2080 an Legaten) sich ausgleicht. Die Gesuche von Franz Umftetter Ehefrau (Tivoli, Ludwigsstraße 6), Martin Stoff er (Solmser Hof, Bahnhofstraße 31), Jul. Wellhofer (Jughardt'sche Wirtschaft, Marburgerstraße 34) um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb, sowie das Gesuch von Christoph Arnold (Stephanstraße 42) um Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein über die Straße werden befürwortet._________ Aus Stadt und Land. Gießen, 14. September 1900. * * Ueberfahren. In der Bismarckstraße wurde gestern 1n der Mittagsstunde ein Kind von einem Radfahrer überfahren und trug einige Verletzungen davon. • * Schwerer Verlust. Einem hiesigen Fuhrwerksbesitzer sind gestern drei Pferde verendet. Die Ursache ist uns bis jetzt nicht bekannt. * * Aus Lehrerkreiseu wird uns geschrieben: „Während den Staatsbeamten der Beitrag zur Staatlichen Witwen- und Waisenkasse mit Inkrafttreten des (Staatsbeamtem besoldungsgefetzes, also seit 1897, erlassen wurde, mußten die Volksschullehrer denselben bis 1. April 1900 weiter bezahlen. Dieser Tage wurde nun der Beitrag vom 1. April 1899 bis dahin 1900 endlich zurückgezahlt, sodaß die Lehrer trotz ihrer kärglichen Besoldung volle zwei Jahre den Beitrag länger leisten mußten als die Staatsbeamten. Wenn man die Zahl der Lehrer in Hessen auf rund 3000 annimmt und bedenkt, daß in den zwei Jahren jeder dem Staate 84 Mark „beisteuern" mußte, so kann sich jedermann ausrechnen, welche Summe das ausmacht. Wir geben deshalb auch hier wieder der Hoffnung Ausdruck, daß man bald dem Volksschullehrerstande eine zeitgemäße Besoldung gibt." ** Fahrpreisermäßigung nach Darmstadt. Wir machen unsere Leser auf die durch den Besuch der landwirtschaftlichen Landesausstellung in Darmstadt (14,—17. September) gebotene Gelegenheit, billig nach Darmstadt zu kommen, aufmerksam. Alle in der Zeit vom 12.—17. September von irgend einer Station der Eisenbahnbezirke Mainz und Frankfurt, der Main-Neckarbahn und der Süddeutschen Eisenbahn Gesellschaft gelosten einfachen Fahrkarten L, II. und III. Klasse berechtigen mit zweitägiger Gültigkeit zur freien Rückfahrt, wenn sie in Darmstadt auf der Ausstellung abgestempelt worden sind. -e- Lauusbach (Kreis Wetzlar), 12. September. Vorige Woche war dem hiesigen, noch sehr jungen Sch ulver- ro al ter von der Schulbehörde mitgeteilt worden, daß der Neg.-Schulrat demnächst bei ihm zur Revision erscheinen werde; und schon am nächsten Tage kam er von Wetzlar aus, wo er seit einigen Tagen weilte. Als er den Schulsaal betreten hatte und den Schulverwalter bat, im Unterrichte sortzufahren, entgegnete dieser ehrerbietigst, er wolle dem Herrn Schulrat erst einen Stuhl holen. Der Schul- verwalter begab sich also in seine Wohnung. Als er sehr lange ausblieb, schickte der Schulrat ein Kind, das die Wohnung verschlossen fand. Darnach ging der Schulrat selbst hin, der Gesuchte aber war nirgends zu finden. Aus der Inspektion konnte nichts werden, die Kinder mußten nach ungefähr % Stunde entlassen werden. Bald erfuhr auch der Schulrar von den Ortseinwohnern, daß der Herr Schulverwalter schnell bessere Kleider angezogen, sich vorsichtig aus dem Schulhaus durch die Gärten geschlichen und zum großen Erstaunen einiger Landleute querfeldein in der Richtung nach Gießen gelaufen fei. Erft spät abends, nachdem der gefürchtete Herr Schulrat schon in weiter Ferne war, kehrte er zurück. Ob respektvoller Schrecken und Angst allein die Ursache zur Flucht war, wissen wir nicht. H. Holzheim, 13. September. Für feen patriotischen Geist, der in unserer Gemeinde herrscht, gibt wieder der Umstand Zeugnis, daß von hier vier Mann freiwillig nach China gegangen sind. Einer davon ist Schloffer und befindet sich auf dem Kriegsschiff „Kaiserin Augusta". Der zweite, ein Kaufmann, diente bei den 168ern in Butzbach, der dritte in Darmstadt bei den 115ern und der vierte stand in der 5. Kompagnie des Infanterie-Regiments „Kaiser Wilhelm" Nr. 116 in Gießen. A Burkhards, 12. September. Durch Eingehen der Distriktseinnehmerei Gedern wurde unser Dorf, sowie die Nachbargemeinde Kaulstos der Distriktseinnehmerei Schotten zugeteilt. Diese Veränderung hat unter der Bevölkerung prtc große Mißstimmung hervorgerufen, da man ertor" ni ?°n btci Stunden bis zu diesem wenn^ hier9fhh,'ff ä“ rTVaIt roätc dringend geboten, menn hier Abhilfe geschaffen würde. Kunst und Wissenschaft. , U Aufhattrn der Läden auf die Zeit im Winter von morgens 8 Uhr bis abends 8 Uhr, und im Sommer von morgens 7 bis abends 8 Uhr zu^beschränken. Wenn nun dieser Beschluß für die Stadt Gießen gesetzlich festselegt werden soll, so müssen sich zwei Drittel der hiesigen Ladend^sitzer dafür erklären. Bäcker und Dtttzger sollen nicht mrteinbezogen werden! Sollte darum die nötige Anzahl Unterschriften erreicht werden, um einen derartigen Beschluß giltig zu machen, o würde dies gleichzeitig ein Ruin für die kleinen Ladenbesitzer bedeuten, und speziell für die, die Arbeiter zur Kundschaft haben. Heute, wo die Arbeitszeit der meisten Arbeiter im Sommer früh um 6 Uhr beginnt, sollen die Läden, z. B. der Kolonial wirren Händl er, erst um 7 Uhr geöffnet werden? Darum, Ihr kleinen Händler, die Ihr heute den Großen gegenüber an und für sich ein n schwe-en Stand habt, verweigert zu einem solchen Beschluß Euere Nnterschr'ft! -m. Essig-Essenz ist ein sehr gefährliches Produkt welches schon viele schwere Erkrankungen und Todesfälle herbeigeführt hat. 4634 Die Abwehrkommission de» Deutschen Essigfabrikanten-Verbandes. Bekanntmachung, betreffend: Städtisches Elektrizitätswerk. Um die Abgabe von Elektrizität für den Bedarf des Stadtgebietes bis zum 1. April 1901 bewirken zu können, ist es jetzt schon erforderlich, die Verteilung elektrischer Energie in diesem Gebiet festzustellen. Das Werk wird im Gleichstrom-Dreileitersystem 2 mal 220 Volt ausgeführt. Die Stärke der Leitungen und die Führung derselben wird in den Straßen entsprechend dem voraussichtlichen Bedarse an elektrischer Energie für die einzelnen Bezirke bestimmt. Wird dabei auch Spielraum für einen über den Rahmen Der ersten Anmeldungen hiuausgeheuden Verbrauch vorgesehen, so können durch nachträgliche Anmeldungen den Abnehmern Schwierigkeiten und besondere Kosten erwachsen. ES wird deshalb dringend gebeten, den voraus sichtlichen Bedarf au elektrischer Energie bis zum I. Oktober ds. IS. auf den dafür in dem Büreau des städtischen Elektrizitätswerkes (Neumühle) und bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei unentgeltlich zur Verfügung stehenden Formularen anznmelben. Die Bedingungen für den V?zu,; elektrischer Energie sind ebendaselbst erhältlich Die Aufforderung zur Stellung definitiver Anträge auf Anschluß erfolgt dann später. Zur Erläuterung sei bemerkt, daß jedes Grundstück in der Regel nur einen Anschluß an die elektrische Leitung erhält, daß ab?r die verschiedenen Gebäude eines Grundstückes oder die verschiedrnen Stockwerke einer Gebäudes durch besonderen, mietweise Überlaffenen, Zähler in ihrem Verbrauche kontrolliert werden können. Bei der Anmeldung ist getrennt anzugeben der voraussichtliche Bedarf an elektrischer Energie: a) für Beleuchtungrzwecke durch Bezeichnung der Art, Stärke und Zahl der Lampen, b) für elektrische Motoren nach Pferdestärken des Elektrometers, c) für sonstige Zwecke unter Beschreibung der Verwendung, die beiden letzten Angaben mit Zufügung der Tageszeiten und Stunden, in welchen der Betrieb voll und beschränkt stattfindet. Jede gewünschte weitere Auskunft erteilt der Betriebsleiter des städtischen Elektrizitätswerkes, Herr Mulert, auf der Neumühle in den Stunden von 11—12 Uhr vormittag- und 5—6 Uhr nachmittags. Gießen, den 27. August 1900 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________________I. V.: Wolff.______________________5705 Versteigerung. Samstagnachmittag um Ä Uhr werden die vom Abbruch Her Häuser Rüßiug und Schlessinger gewonnenen 6062 Thiireu, Küster, TreM«, Kretter, s°-°i- Brennholz an der Abbruchstelle meistbietend versteigert. Georg Becker« f iklunnitiiuulnuuuii Bnreangehilfe. Auf dem Bureau der Armen - Deputation ist dis Stelle eines Ge Hilfen bis zum 1. Oktober d. Js. zu besetzen. Bewerber, welche bereits auf einem Bureau thätig waren, wollen unter Angabe ihrer Gchaltranfprttche, sowie unter Beifügung ihrer Zeugnisse und sine- Lebenslaufes ihre Meldungen bis zum 22. d. Mts. an die unterzeichnete Behörde einreichen. Gießen, 12. September 1900. Großh. Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff. 6045 Verdingung von Bauarbeiten. Die Arbeiten und Lieferungen für den Rohbau eines ruuen Sparkassen- gebäudes sollen verdungen werden nnb zwar: veranschlagt zu rd. 1. die Erdarbeiten 1020 Mk 2. die Maurerarbeiten 21700 „ 3. die Cementbeton und Terrazzoarbeiten 5080 „ 4. die Sandsteinarbeiten 11640 ,, 5. die Lungstein- und Granttarbeiten 1380 w Ä. die Trägerlieferung 4800 „ 7. die Schmiede- und Schlosst rarbeiten 1560 „ 8. die Zimmerarbeiten 4150 ,, 9. die Dachdeckerarbciten 2440 u 10. die Spmglerarbeiten 960 „ Die Verdingungsunterlagen, Zeichnungen und Bedingungen können auf dem Bureau des Architekten Gust. Hamann, Bergstraße 11, an den Wochentagen eingesehen werden. Preisangebotsforrnulare sind daselbst gegen Erstattung der Kopialgebühren erhältlich. Angebote sind bis zum Donnerstag den 30. d. Mts., abends 6 Uhr, auf dem Bureau der Spar- und Leihkasie, Gartenstraße 11, in vec- schloffenem Couvert mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen. Gießen, den 10. September 1900. Direktion der Spar- und Leihkaffe Gießen. Wiener. 6001 Holzlieferung Die Lieferung des Holzbedarfs unserer Gruben soll für die Z it oom 1. Januar '901 bis 31. Dezember 1901 vergeben werden Die Lissferungsbedingungen, sowie das Verzeichnis der Holzsorten und der ungefähren Bedarfsmengen können auf unserem Bureau Hierselbst ein- gesehen oder auch von uns bezogen werden. Offerten aus den ganzen Bedarf oder für den Bedarf einzelner Gruben oder auf die Lieferung bestimmter Holzarten sind in verschlossenen, mit der Aufschrift „Holzlieferung" versehenen Couverts bis spätestens den 24. September 1900 bei uns einzureichen. 6059 Weilburg, den 12. Sept. 1900. Krupp'sche Bergverwaltung. -VerstelllermiM Pferdk-Vttstchmlug. Samstag den 15. September, nachmittaas P/z Uhr, wird aut der Riudsmühle bei Leihgestern ein 5 jähriges Pferd auf freiwilliges Anstehen des Eigen- tümers meistbietend gegen Barzahlung versteigert. 6066 I- A.: Schneider. 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