Nr. 163 Zweites Blatt Sonntag -en 15. Juli 1»O« Heneral-Anzeiger Aints- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren. Alle Anzeigen.8ennttthmggstellen bei In- und lu«(*Ktaf «hmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgeh». ZetlenpreiS: lokal 12 Pfg., au-wLrIS 20 Pfg. •*« Anzeigen zu der ee^mlttegi für tat leg «scheinenden Nummer bis Hrm. W Ahr. Mteßilungin spätesten- ttaM vorher. Aczngrpreis Vierteljahr!. Mk. 2M monatlich 76 Pfg. mit Bringerlohn; durch die AbholeficlU« vierteljährl. Mk. IM monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,10 Vierteljahrs, mit Bestellgeld. S Kreßener Anzeiger CB——e= ■ UchnMin, «Edition und Drusemt: Xwf#r«8< Nr. 7. Gratisbeilage«: Gießener Famitirndlätter, Der heWche KanLwirt, Kälter fir hessische UMskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger chteßON« Fernsprecher Nr. 5L Die Hochzeit in Gmuudeu. Vermählungen in fürstlichen Häusern haben heutzutage bei weitem nicht mebr die gleiche Bedeutung für die Geschicke der Länder und Völker wie in früheren Zeiten. Daß die Hand einer Fürste ntochter dem Sieger als Preis des Friedens geboten oder von diesem gefordert wurde, ist ein für Europa seit nahezu einem Jahrhundert überwundener Standpunkt; Napoleon L hat den Beschluß damit gemacht, als er im Frieden von Schönbrunn die Erzherzogin Marie Luise zur Gemahlin begehrte und erhielt, nachdem schon jahrelang die süddeutschen Fürstenhäuser Gemahlinnen für die Prinzen aus dem Hause Bonaparte hatten liefern müssen. Seitdem die Entscheidung über Krieg und Frieden nichit mehr ausschließlich in den Kabinetten der Herrscher gefällt wird, ist auch die Eheschließung zwischen fürstlichen Personen insofern menschlicher geworden, als nicht mehr ausschließlich die Forderungen der hohen Politik, sondern ebenso sehr und ebenso häufig die Forderungen des Herzens in die Wagschale gelegt werden. Daß deshalb nun aber allen fürstlichen Eheschließungen jede politische Bedeutung abgesprochen werden müsse, wollen wir nicht behaupten. Der Dienstag dieser Woche hat bekanntlich, zwei Vermählungen an deutschen Höfen mit sich gebracht. In München vermählte sich der künftige Thronfolger Prinz Rupprecht von Bayern mit der Herzogin Gabriele in Bayern; es war ein durchaus häusliche bayrisches Fest ohne allen und jeden politischen Beigeschmack. Die zweite Hochzeit aber ist eher geeignet, auch in politischen Kreisen Beachtung zu beanspruchen. Gleichfalls ein künftiger deutscher Thronfolger, Prinz Max von,Baden, führte die älteste Tochter eines mit dem Deutschen Reiche, besonders mit dem deutschen Kaiserhause noch, bitter verfeindeten, weil entthronten deutschen Fürstenhauses heim: Prinzessin Marie Luise, des Herzogs Ernst August von Cumberland und der Prinzessin Thyra aus dem dänischen Königshause ältestes Kind. Es ist eine sonderbare Fügung, daß schon ein anderer der wenigen Sprossen des badischen Hauses sich mit der Tochter eines infolge des Krieges von 186G entthronten deutschen Fürsten vermählte: der Erbgroßherzog Friedrich von Baden im Jahre 1885 mit der Prinzessin Hilda von Nassau. Aber deren Vater hatte seinen Frieden mit Preußen geschlossen, indem er sich! in das Unabänderliche fügte und den durch den Krieg geschaffenen Zustand anerkannte. Anders in Gmunden. Der König Georg V. von Hannover, der im Juni 1866 in beklagenswerter Starrheit seine Unterschrift zuni Anschluß an Preußen verweigerte, ist ebenso starr geblieben bis zu seinem Tode im Juni 1878. Ja, seine Gegnerschaft gegen Preußen verschärfte sich nach, 1866 noch in sehr bedenklicher Weise durch die verblendeten politischen Umtriebe im Auslande zur Wiedererlangung der Königlichen Macht. Sein Sohn, der den Titel, den sein gleichnamiger Großvater vor der Thronbesteigung in Hannover getragen hatte, den eines Herzogs von Cumberland, annahm, beharrte in der feindlichen Haltung und notifizierte diesen Entschluß ausdrücklich den europäischen Höfen durch sein Rundschreiben vom 11. Juli 1878, in dem er feierlich seine Ansprüche auf Hannover und sein Erbrecht auf Braunschweig betonte, daneben aber im übrigen die Verfassung des Deutschen Reiches anerkannte. Ain 21. Dezember desselben Jahres vermählte er sich mit der Prinzessin Thyra von Dänemark. Es lag die Vermutung nahe, daß der gemeinsame Haß gegen Preußens Politik den Weg zu dieser Ehe geebnet hatte; ist doch auch heute noch in Kopenhagen die Wunde, die der Krieg von 1864 geschlagen hat, nicht verharscht. Was Wunder, daß unter solchen Umständen die Verlobung des Prinzen Max von Baden mit dem welfischen Fürstenkinde lebhaftes Erstaunen erregte. Es gab Leute genug, die in diesem Heiratsprojekt des dem preußischen Königshause nahe verwandten Prinzen die Anbahnung einer endlichen Aussöhnung der beiden fürstlichen Häuser vermuteten: das Erstaunen über die Einwilligung der Eltern der Braut zu dem Herzensbunde gab ja auch, unleugbar solchen Kombinationen reichliche Nahrung. In unmißverständlicher Weise wurde dagegen erklärt, daß die Heirat keinerlei politische Folgen haben werde; es handle sich eben nur um ein Herzensbündnis, dem hätten beide Teile kein Hindernis in den Weg legen wollen. So gaben denn, wie der Herzog von Cumberland für seine Tochter, so auch der Großherzog von Baden für seinen Neffen und der Kaiser für den deutschen Prinzen und Offizier und den persönlichen Freund ihre Zustimmung. Wie bei der Verlobung, so wurden auch jetzt bei der Vermählung die Verwahrungen gegen politische Folgen wenigstens offiziös als etwas selbstverständliches wiederholt. Trotzdem ist es nicht ohne mancherlei politische Anspielungen geblieben. Den unversöhnlichen Anhängern des Welfenhauses in Hannover und Braunschweig, der sogenannten deutschen Rechtspartei» erschien die Gelegenheit allzu günstig, als daß sie sie ungenützt hätten vorübergehen lassen mögen. In beiden Landesteilen wurden Sammlungen veranstaltet, in Hannover zwar verboten, aber im Geheimen fortgesetzt. Die Getreuen, unter denen die Adelsfamilien Bernstorff, Wedel, Schulenburg, Grote, Eulenburg, Hodenberg, Wangenheim, Goetz, Klencke, Schele und Reden genannt werden, überreichten als Widmung des welfischen Adels auf silbernem Sockel das hannoversche Sachsenroß. Die braunschweigische Rechtspartei widmete eine silberne Jardiniere; Graf Schulenburg überreichte sie mit dem Wunsche, daß die Braut die „Heimat", die ihr leider nie bekannt geworden sei, nicht vergessen möge. Es wird erzählt, die Prinzessin habe thränenden Auges gedankt für „diesen neuen Beweis der Treue und Anhänglichkeit der Braunschweiger." Das klingt zwar unwahrscheinliche aber nicht übel ist die Antwort des Prinzen Max an den rührseligen Bürgermeister von Gmunden: er hoffe, daß seine Braut sich in der neuen Heimat eben so wohl fühlen werde, wie unter der Obhut der Stadt Gmunden! Wir erwähnten schon, daß der Herzog von Cumberland den Wunsch ausgesprochen habe, es möcksten in den Ansprachen alle politischen Anspielungen vermieden werden. Merkwürdig paßt dazu die von dem hannoverschen Welfen- blatte, der „Deutschen Volkszeitung", triumphierend verbreitete und von uns auch bereits wiedergegebene Nachricht, Prinz Max habe das ihm vom Vater seiner Braut verliehene „Großkreuz des hannoverschen Georgsordens^ zum ersten Male getragen. Solche Verleihung würde un- giltig sein, weil dieses Recht nur Landesfürsten zusteht; sie würde aber auch direkt eine Herausforderung bedeuten, weil der Herzog Ernst August sich damit die Würde eines Souverains unberechtigterweise angemaßt hätte. Endlich würde er sich, damit aber auch! einer ganz unerhörten Taktlosigkeit schuldig gemacht haben, sowohl dem Prinzen gegenüber, der für das Anlegen sofort strenge militärische Bestrafung gewärtigen müßte, wie auch gegenüber bett zahlreichen Hochzeitsgästen aus fürstlichen Häusern. Solcher Gäste wurden an 40 gezählt, und wie gern möchten die Welfen daraus Kapital schlagen! Und doch ist der Anwesenheit aller dieser fürstlichen Personen keinerlei politische Bedeutung beizumessen, sie beweist nur die Zarteste Teilnahme für die Braut und für den Freudentax oes herzoglichen Hauses. Ihre Anwesenheit bekundet im Gegenteil den privaten Charakter der Feier ganz ausdrückliche Man vergegenwärtige sich! einmal, das Fest hätte politische Bedeutung haben sollen. Diese hätte sich notwendig gegen das preußische Königshaus wenden müssen, das zugleich deutsches Kaiserhaus ist. Würden da der Kaiser von Oesterreich, der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Prinz Friedrich Karl von Hessen und Gemahlin (d. h. Schwager und Schwester Kaiser Wilhelms) haben teilnehmen können, üm nur die greifbarsten Beispiele herauszugreifen? Nimmermehr! Zum Glück des jungen fürstlichen Paares würde es unzweifelhaft beitragen, wenn der Herzog von Cumberland seinen Widerstand aufgäbe und eine Versöhnung mit dem Kaiser anbahnte; es wäre erfreulich- wenn das die Folge dieses Ehebündnisses sein würde. Das aber steht fest, daß die Welfen sich auf dem Holzwege befinden, wenn sie auf die Gmundener Familienfeier und ihre Begleiterscheinungen politische Hoffnungen gründen. Der Standpunkt Preußens und damit Deutschlands in der welfischen Frage hat sich um keines Haares Breite dadurch geändert. Die Gerichtsferien. Wieder stehen wir jetzt vor den Gerichtsferien. Zwei Monate lang ruht fast die gesamte Thätigkeit unserer Gerichte in Zivilsachen. Allerdings kennt das! Gesetz: eine Reihe von Sachen, die Feriensachen sind und auch während der Ferien von Ferienkammern und Feriensenaten erledigt werden, aber sie bilden nur einen ganz geringen Teil aller Zivilprozesse. Und wenn unser Gerichtsverfassungs- gesetz die Bestimmung enthält, daß das Gericht auf Antrag Berliner Brief. (Plaudereien aus der Kaiserstadt.) (Nackdruck verboten.) Berliner Sommerschmerzeu. — Eine Geige vom Himmel. — Die Gigerlkönigin von 1900. , Allsommerlich, spätestens wenn die großen Schulferien beginnen, packt ganz Berlin seine Koffer, große und Heine, leoerrte und hölzerne, elegante und beinahe ausgediente, und dampft in die Welt der Bäder und Sommerfrischen hinaus. Dieses „Ganz Berlin" ist leider nicht einmal halb. Nicht emmal ein Zehntel Berlin. Die große, ^,.-Obn gebundene Mehrzahl, die mit weitaus größerer Berechtigung „Ganz Berlin" heißen könnte, muß baherm bleiben und weiter schaffen in der großen Tretmühle des "Alltags, ganz gleich, ob nach den Aussprüchen der Anderen dre Hitze mehr als unerträglich, die „Luft zum Ersticken", die Ausdünstungen von Menschen und Tieren „direkt beleidigend" find'. Run ist die rührige Stadtverwaltung seit Jahrzehnten bemüht gewesen für diese armen Zurückbleibenden nach Kräften zu sorgen und hat durch Erhaltung und Neuanlage großer Plätze mit parkartigen Bepflanzungen Lungen für den Riesenkörper geschaffen, die ihre Wirkung überall fühlbar werden lassen- sie hat durch ein Heer von Sprengwagen Sorge dafür getragen, daß der Dunst und Staub, der überall aufwirbelt, immer wieder fortgespült oder an den Erdboden gefesselt wird; sie läßt es sich angelegen sein, durch Einrichtung neuer Badeanstalten auch für die ärmeren Klassen, die keine Bade-Einrichtungen in der Wohnung haben, Gelegenheit zu gründlicher, erfrischender Körperreinigung zu schaffen, sodaß beispielsweise in den heißen Tagen täglich über 30 000 Menschen in den städtischen Anstalten baden können und gebadet haben; und dennoch ist der Berliner m-och lange nicht zufrieden! Und er hat auch Ursache dazu! Alle Sprengvorrichtungen sind nicht imstande, die Ausdünstungen, die sich namentlich an Droschkenhalteplätzen wie große Giftwolken über die ganze Umgebung perbreiten, aber auch von den Fahrdämmen der großen Verkehrsstraßen aufsteigen, zu beseitigen, und es wäre wohl keine üble Idee, einen Preis darauf auszusetzen, wie diesen in den heißen Monaten so gefährlichen Luftverpestungen ein Ende gesetzt werden könnte! Noch schlimmer sind die unentbehrlichen BeförderüNIgsmittel, die der Staat der Reichs- Hauptstadt stellt. Jch^rede von den Lokomotiven derStadt- und Ringbahn, der Wannseebahn re. Welch unglaubliche Mengen von übelriechendem Qualm und Rauch aus den kurzen, fortwährend schnaubenden Schornsteinen dieser eisernen Bestien in alle Stadtteile geschleudert werden, läßt sich gar nicht schildern. Die Strecke vom Potsdamer Bahnhof durch Berlin W. und Schöneberg, auf der tagtäglich viele hundert Züge verkehren, erweckt zu Zeiten den Ändruck eines großen, von Dampfgewölk überwogten Brandherdes. Man glaubt, ein ganzer Stadtteil sei vom Feuer ergriffen und jeden Augenblick müßten Riesenflammen gen Himmel lodern! Ob das alles sein muß, ob die keuchenden Maschinen diesen ganzen Ozean von Dunst über Die Stadt ausschütten müssen oder ob ein Teil nicht doch unterwegs, auf unbewohnten Strecken, abgegeben werden könnte, entzieht sich meiner Beurteilung. Jedenfalls wäre es zu wünschten, daß die Versuche, die auf der Wannseebahn mit dem elektrischen Betriebe nun schon seit Monaten ohne Resultat vorgenommen werden, endlich zu einem für die Zukunft Berlins erfreulichen Abschluß gelangten. Erst wenn alle Züge rund um Berlin und nach den Vororten mit Stromkraft geführt werden, kann man wieder von erträglicher Luft in der Stadt reden, die in sanitärer Beziehung an der Spitze sämtlicher Weltstädte marschieren soll. Es ist nicht nötig, daß beim elektrischen Betrieb 16 Prozent gegen früher erspart werden; es ist aber dringend erforderlich, der Unsumme von Schornsteinen auf den Luftverderbern, den Lokomotiven, den Mund endlich zu stopfen! Schade, daß Herr v. Thielen in den heißen Monaten nicht auch in Berlin bleibt! . . . Daß manch einem jungen Idealisten der Himmel voller Geigen hängt, ist eine bekannte Sache. Weniger oft soll es sich ereignen, daß eine von diesen himmlischen Musik- Instrumenten plötzlich jemandem, der sich lange danach gesehnt, aber nie an ein solches Wunder geglaubt hat, einfach in den Schoß fällt. Und doch ist die Geschichte jüngst in Berlin einem Jünger der lieblichen Frau Musika begegnet. Es ist eine echte Stradivarius im Werte vow ca. 36 000 Mark. Der verstorbene Hofbankier unseres altens Wilhelm hat sie in seinem Besitz gehabt und einem Geiger des Königl. Opernorchesters ist fie von der Tochter und Erbin des reichen Dessauers, Frau v. Cohn-Oppenheim, in großmütiger Weise geschenkt worden. Es giebt trotz aller Schwarzseher und Weltverächter doch noch gute Menschen? Ja, sogar die große Ueberzahl ist gut, wenigstens! gutmütig und nachsichtig, sonst würden die allerdings erst ganz vereinzelt auftauchenden, die Linden und die Friedrichstraße passierenden Gigerlköniginnen des neuem Säkulums nicht blos mit einem heiteren Auftachen oder ärgerlichem Kopfschütteln davon kommen. Wie sie aus- sehen? Eigentlich wie ihr männliches Gegenspiel, nur daß sie sich noch! nicht zu den kanalröhrenartigen Hosen mit den handbreiten Krempen aufgeschwungen haben. Aber das lange Jaquet, die steife Hemdbrust mit dem Kragen, der tief in den Unterkiefer hineinbohrt, die leuchtende Kravatte, das schwindsüchtig kleine Hütchen tragen sie. In den Händen drehen sie einen zierlichen, mitunter auch kolossalen Spazierstock und int linken Auge glänzt, an breiter Schnur befestigt, ein Monoele! — Und das alles mitten im Juli — zur Hundstagszeit! . . . Hol' sie der — August — September! ... A. R. 8- cc a ®- CO O 4604 cd 4 ISS bei Th. Brück, AihtoUafft 16. tftACK's Glanz-Stärke i 3 CP _ O. 3 =J SO ~ co CO C: Einseitige Pfluge für schweren Boden 12,5 kg, für leichten Boden 9,3 kg. a =- 3‘2» Z.® KNN»S»»'A * FaJ»'EÄ6ei? bekömmliches Getränk. Leipzig, am 14. Februar 1900. ® = -r co 2f CO. ta ® CO jg 4126 Jean I Westanlage 31 Wendepflüge für 2 Pferde 22 kg, — für 1 Pferd oder 2 Kühe 15 kg. O,etdo Beste Stärkemittel. O rüeberall Vorrätig in Packeten su )0, 20 u. 50 PfgJ Helnr. Bnek (Fabrik.votTMack'. Doppel-SUrko) ühn a/D.’ Die Prüfungs Kommisiion des Sächsische» «sstwirts-SersiMes unii des Suuäes Akntschrr Gastwirte. H, Facius, Vorsitzender. Henerak-Wertreter für Hießen und Umgegend: Fr. 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Hierunter befanden sich ein drei- rechiges Perlenhalsband mit Brillantschloß, goldene Armbänder, Broschen, Armreifen, Ringe, silberne Dosen und Kästchen, Portemonnaies mit mehreren hundert Mark Inhalt, Taschen und Decken. Fast die gesamten Schmucksachen der Frau Gräfin waren gestohlen worden. Erst nach langer Beit ist es gelungen, den oder einen der Einbrecher m der Person des gestern aus der Untersuchungshaft vorgeführten Arbeiters Franz Wunderlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Angeklagte, em wegen ähnlicher Einbruchsdiebstähle bereits vorbestrafter arbeitsscheuer Mensch, A. Kröll Söhne Settersweg 12 Settersweg 12 empfehlen 4381 bestens bewahrte und vielfach prämiierte Pflugkörpcr. konnte sich zu einem Geständnis nicht bequemen. Er erzählte dem Gev richtshof eine ganz unglaubliche Geschichte. Am 17. Oktober 1898 ser er von Spandau nach Berlin gefahren und habe dort auf dem Friedrich- strahenbahnhof einen Gepäckverwahrungsschein gefunden. Auf Grund des Scheines habe er an der Verwahrungsstelle einen schwarzen Koffer erhalten. Er habe denselben geöffnet und dabei die genannten Schmucksachen und Gegenstände gefunden. Den Koffer habe er durch einen Dienstmann wieder an der Verwahrungsstelle abgeben lassen und den Zettel zerriffen. Der Angeklagte hat hierauf die Schmucksachen nach und nach verkauft und mit seiner „Braut", der Plätterin Hedwig Danderski, eine Reise bis nach der Schweiz gemacht. Zuerst gingen beide nach Hannover, wo sie gemeinsam wirtschafteten. Die Danderski behauptet, daß ihr der Angeklagte erst hier die Schmucksachen gezeigt und erzählt habe, er habe sie in Hannover in der Georgstraße gefunden. Sie hat versucht, in Hannover bei einem Juwelier 40 Perlen zu verkaufen, wurde jedoch mit dem Angeklagten zusammen verhaftet. Bei der Haussuchung wurde bei ihnen jedoch nichts gefunden, und beide wurden wieder aus der Hast entlasten. Sie blieben noch drei Tage in Hannover und fuhren dann nach Frankfurt a. M. Von hier aus ging die Reise über Heidelberg, Stuttgart und Ulm nach Zürich. Sie verkauften ein Schmuckstück nach dem andern. In Zürich wurde der An- geklagte endlich verhaftet. Er schrieb seiner Braut einen zärtlichen Briefs worin er bedauerte, nicht gewußt zu haben, daß die Schweiz ausliefere, und sie ermahnte, bei den verabredeten Aussagen zu verbleiben. Eine Woche später wurde die Danderski verhaftet. Sie ist inzwischen wegen Hehlerei zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Dem Angeklagten gelang es, auf dem Termintransport in Nordhausen zu entweichen. Er trieb sich noch längere Zeit umher, ließ sich in Gera unter falschem Namen in die Gesangenenbücher eintragen und wurde erst nach Monaten wieder ergriffen. Graf Eulenburg hat die gestohlenen Perlen bis auf 30 Stück zurück erhalten; von den übrigen gestohlenen Sachen konnten ihm nur Brillanten im Wert von 100 M. wieder zugestellt werden. Er bekundete, daß nach seiner Auffaffung der Diebstahl nur von mehreren Personen ausgeführt sein könne. Ein Verdacht gegen das Hauspersonal sei ausgeschlossen. Der Gerichtshof hielt mit dem Staatsanwalt die Geschichte des Angeklagten für ein Märchen. Der Angeklagte sei an dem Einbruch zweifellos als Mitthäter beteiligt. Der Angeklagte wurde wegen schweren Diebstahls und intellektueller Urkundenfälschung — begangen durch die Nennung des falschen Warnens in Gera — zu 6 Jahren 7 Monaten Zuchthaus, Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurteilt. ern & Cie Giessen Telephon 21 .Veranda-Möbel Triumph-Klappstühle Rollschutzwände etc. Bund Deutscher Gastwirte. Der uns in Originalfüllung zur Prüfung Überlastens Selters-Sprudel drr AngHa-Viktoria-Aelle ;u Zelters a. Kahn wurde von uns als ein wohlschmeckendes, kohlensäurehaltiges Tafelwaffer befunden, die beigegebene Analyse ist eine äußerst günstige und erweist sich der natürliche Selters mit Wein vermischt- als ein angenehmes, wohl- Gerichtsbeamten nach und nach wahrend des qanzen Jahres beurlaubt .werden. Es, wurden dann immer mehrere Richter beurlaubt fern. Gedanke ließe sich natürlich nur durchführen, wenn das Gerichtspersonal entsprechend vermehrt würde. Den" wenn dies nicht geschähe, so würde eine so schwere Belastung der Gerichte eintreten, daß die Termine notgedrungen weiter hinausgeschoben und dadurch wieder Prozeßverzogerungen' hervorgerufen werden würden, Ohne bineVernwhrung der Gerichtsbeamten läßt es sich selbstverständlich nicht erreichen, daß unsere Gerichte auch während der gegenwärtigen Ferienzeit mit voller Kraft durcharbeiten. Davon ist auch stets ausgegangen worden, wenn man die Beseitigung der Gerichtsferien forderte. Diese Frage wird in jedem Jahre brennend, wenn der Stillstand der Justiz vor der Thür steht. Dann hort man von den verschiedensten Seiten die Klagen darüber, daß der Staat die Thüren seiner Gerichte dem rechtsuchenden Publikum auf die Dauer von zwei Monaten verschließt. Diese Klagen sind durchaus berechtigt. Die Rechtsetnirlcht- unqen im modernen Staat müssen so getroffen werden, daß der Geschädigte jederzeit in der Lage ist, feine Klage auf den Tisch des Richters zu bringen Wenn dies für die Zeit von zwei Monaten ausgeschlossen ist, so ist der Rechtsschutz offenbar nur unvollkommen. Das hat man sich auch gesagt, als man bei der Beratung des Äerichts- versassungsgesetzes über die Einrichtung der Gerichtsferien beriet. Man hoffte damals aber, daß die Schädigungen des Publikums nicht so schlimm werden wurden und daß man sich allmählich an diese Einrichtung gewöhnen werde. In dieser Beziehung hat mau sich geirrt. Wer durch die Gerichtsferien in seiner Rechtsverfolgung gehemmt wird, der wird immer wieder unzufrieden und mißgestimmt sem, besonders wenn diese Hemmung mit einem schweren mate- riellen Schaden für ihn verbunden ist. Hieran kann die Gewöhnung nichts ändern. Deshalb sollte man sich wohl einmai überlegen, ob die Erholung der Gerichtsbeamten uiid Rechtsanwälte nicht auf eine andere Weise zu erreichen ist als durch einen zweimonütlich^n Stillstand der Justiz. Vielleicht macht die Regierung unseres Großherzogtums den Anfang zur Lösung dieser Aufgabe. «nch andere Sachen, soweit sie besonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen kann, so rst das eine Bestimmung, die sich auf dem Papier ganz schpn rnacht, aber in der Praxis keinen hervorragenden Wert hat. Denn man kann erwarten, daß in neun von zehn Fällen oder noch häufiger der Antrag, eine Sache zur Feriensache zu erklären, ab gelehnt wird, oo ist es denn die Regel, daß alle diejenigen, die anhängige Prozesse haben, letzt einen zweimonatigen Stillstand erleben, und daß diejenigen, di Prozesse neu anstrengen wollen, erst un Monat -uove einen Verhandlungstermin erhalten können. Daß dies für viele Personen mit Schädigungen verbunden ist, liegt auf der Hand. Der Satz: Bis bat, qui cito bat gilt nicht blos von Almosen, sondern auch von der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Der Gläubiger hat nicht nur ein Interesse daran, sem Geld möglichst rasch zu bekommen, weil er selbst wieder Verpflichtungen erfüllen und das ihm von dem Schuldner vorbehaltene Geld anderwärts aufnehmen niuß, wobei er bei dem gegenwärtigen hohen Diskont häufig an Zinsen mehr bezahlen muß, als die ihm vom neuen Recht gewährten 4 oder 5 v. H. Verzugszinsen. Ein sehr wesentliches Interesse des Gläubigers an der alsbaldigen Leistung liegt aber vor allem darin, daß er in vielen Fällen mit einer eintretenden Insolvenz des Schuldners rechnen muß. Mit dem zahlungsfähigen Schuldner hat der Gläubiger häufig Nachsicht und Geduld. Wenn aber die Besorgnis entsteht, daß der Schuld- uer insolvent werden könnte, dann ist der Gläubiger mit Recht bestrebt, sich möglichst rasch für seine Forderung einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, und dann schireitet er zur Klage. Wie hemmend muß in allen solchen fallen dieser zweimonatige Gerichtsstillstand wirken. Es ist auch kein Zweifel, daß unser Publikum, soweit es anhängige Prozesse hat, mit dieser Einrichtung nichts weniger als zufrieden ist. Obwohl die Einrichtung der Gerichtsferien jetzt schon seit zwei Jahrzehnten besteht, hat sich unsere Bevölkerung in sie doch keineswegs emge- lebt. Immer wieder tritt dieselbe Mißstimmung beiden Parteien hervor, wenn es im Juni oder Anfang Juli heißt: Nächster Verhandlungstermin im September oder Oktober. Angesichts dieser zweifellosen Schädigungen, die em solcher Stillstand der Justiz mit sich bringen muß, ist von der „Voss. Ztg." die Frage angeregt worden, ob der Zweck, dem die Gerichtsferien dienen sollen, nicht auf eine andere Weise ebenso gut erreicht werden kann. Gewiß wird man dem Richter und dem Rechtsanwult feine Erholung gönnen müssen. Früher konnte man die regelmäßige Ausspannung die heute in Men Kreisen und Berufen sich, immer mehr verbreitet, lange nicht in solchem Maße wie heute; sie war damals aber auch nichf so notwendig wie in unserer Zeit. Heute ist der Kampf ums Dasein sehr viel anstrengender geworden und damit .auch das Bedürfnis nach einer gewissen Ruhezeit größer. Niemand wird deshalb verlangen, daß unseren an der Rechtsprechung beteiligten Personen ihre Erholungszeit genommen oder beschränkt werden solle Wohl aber kann man fragen, ob es nicht möglich ist, daß die Justiz ihren ruhigen Gang fortgeht und daß die Bon dem bekannten Mittelbach'schen Kartenverlag in Leipzig geht uns soeben die neu ausgegebene große Radfahrerkarte von Frankfurt a. M., umfassend das Gebier von Dillenburg im Norden bis Heidelberg im Süden, von Andernach a. Rh. im Westen bis Schweinfurt im Osten zur Besprechung zu. Diese in Profilmanier un Maßstabe 1 :300 000 bearbeitete Karte enthält alles, was für den Radtouristen von Wert ist. Nicht nur alle fahrbaren Wege, alle wesentlichen Steigungen, alle Entfernungen von Ort zu Ort, alle nur irgendwie nennenswerten Orte, die Eisenbahnen, Flüsse usw. sind auf Karte angegeben, sondern sie zeigt auch auf den ersten Blick das für den Radfahrer wichtigste: die Art (Güte) der .Straßab sowie gefährliche Stellen. 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