Donnerstag den 15 März 1900 Zweites Blatt r. 62 wu stille Aints- und Anzeigeblntt fut den Ttveis Gieszen 11 7 6N tu* tOthenberger Vve. W. Wetzen, den 13. März 1900. Koch führt den Geschworenen noch der Beweisaufnahme vor und erörtert kommenden Absatz 1 und 2 des § 142 ZSejugsprei» vierteljährl. Mk. 2,3t monathd) 75 Psg mit Bringerlohn; durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,9t monatlich 65 Psg Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl mit Bestellgeld. Staatsanwalt einmal den Gang Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und AuSlcmdr« urhmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auSwLrt» 20 Pfg. der Masse zu verbleiben hatten. Es komme, um sich strafbar zu machen, gar nicht darauf an, daß dies vor der Eröffnung des Konkursverfahrens geschehen sei. Es genüge die Thatsache, daß die Schuldnerin ihre Zahlungen eingestellt hatte, und daß dem so war, wußten beide Angeklagte; besonders auch dem Birkenstem war die Zahlungseinstellung bekannt; denn die Schuldnerin war ja bei ihm in Frankfurt gewesen und hatte ihm unzweideutig vom Stande der Dinge Mitteilung gemacht. — Ebenso sei der Thatbestand der zweiten wegen des Angeklagten Birkenstein an die Geschworenen gestellten Schuldfrage gegeben; denn dieser habe ohne Frage in dem Verfahren, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, eine erdichtete Forderung geltend gemacht. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Spohr erklärte, es sei in der Beweisaufnahme nichts hervorgetreten was als Anhalt dafür dienen könne, daß sein Klient, der Angeklagte Rullmann, durch den Verkauf der Waren nach Frankfurt das Interesse seiner Ehefrau gefördert habe, oder einen Schaden zu Ungunften von deren Gläubigern beabsichtigt, oder auch nur herbeigeführt habe. Rullmann habe nichts gethan, was das Gesetz verbiete. Es sei auch nicht erwiesen, daß dieser es gewesen, der die geringen Warenmengen, Gegenstände die zur Erhaltung und Ernährung seiner Familie verwendet werden sollten, versteckt hat. Der Verteidiger beantragt, die Schuldfrage zu verneinen. — Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch erblickt in dem Verkauf der Waren nach Frankfurt im vorliegenden Fall ebenfalls eine Thal, die nicht strafbar sei, so lange nicht nachgewiesen sei, daß mit dieser Veräußerung eine Verschleuderung der Waren verbunden gewesen sei. lieber den wahren Wert der verkauften Waren habe aber in der Verhandlung keine Feststellung getroffen werden können. Der Verteidiger begründet seine Ansicht, daß für beide Angeklagte ein Nichtschuldig ausgesprochen werden müsse, sehr eingehend, indem er sich dabei auf die Ansicht bedeutender Rechtslehrer beruft. Der Angeklagte Birkenstein habe helfen wollen, die Angelegenheiten der Ehefrau Rullmann zu ordnen, die Sache war aber schon zu weit verfahren, und er gestehe zu, sein Klient hätte besser gethan, seine Hände davon zu lassen. Eine betrügerische Absicht habe Birkenstein nicht geleitet, das könne man nicht annehmen; denn zahlreiche Zeugen seien aufgetreten und hätten überzeugend dargethan, wie im gegebenen Moment dieser Angeklagte uneigennützig seinen Nebenmenschen mit Rat und That geholfen habe, als sie sich in schlechter Vermögenslage befanden. Nach lebhaften Gegenreden des Staatsanwalts und beider Verteidiger, gab der Zeuge erklärt, Birkenstein sei ein ehrlicher Mann, dem er schon öfter 3—400 Mk. geliehen und dem 5—6000 Mk. seinerseits zu jeder Zeit zur Verfügung standen. Sicherheit dafür könne wohl Birkenstein nicht stellen, außer seiner Ehrlichkeit. — Der Kommis des Angeklagten Birkenstein, der Kaufmann Hirsch ^von Frankfurt, will das Inserat, worauf die Frau Rullmann hineingefallen, in die Zeitung gesetzt haben. Ob sein Chef den Inhalt gekannt und damit einverstanden gewesen, will Zeuge nicht wissen. Die Zeugen Scheuer und Hirsch werden wegen des Verdachts, an der vorliegenden Straflhat beteiligt zu sein, nicht vereidet. Die den Geschworenen vorgelegten Schuldfragen gehen dahin: Ob der Angeklagte Rullmann gemeinsam mit einem andern im Interesse seiner Ehefrau, die ihre Zahlungen eingestellt hat, Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite geschafft hat. — Sind mildernde Umstände vorhanden? Wegen des Angeklagten Birk en stein lautet die erste Schuldfrage genau so wie die wegen der Strafthal des Mitangeklagten Rullmann formulierte. — Eine weitere Schuldfrage geht dahin, ob Birkenstein eine erdichtete Forderung geltend gemacht. Falls diese beiden Schuld- ftagen bejaht werden, haben die Geschworenen noch zu prüfen, ob beide Strafthaten eine einzige fortgesetzte Handlung bilden, ebenso ob diesen Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen sind. WWxätttva und Druck—«t: Nr. 7. GraÜsvrüaKe«: Gießener Familienblätter, Der heische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde._________________ Adrefi« für Depeschen: Anzeiger chtetze» Fernsprecher Nr. 51. Die W**tr WIN* Auzeiger haus Wid Wv DM M - Darmstadt, ttre und dnsthM •Veraandhauw utlich bestellte Pt'Aoüektur der Men LaidMtttil ftlltctte tulwte Bedienung. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, betreffend: Schießübungen. ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz hi Inf. Regt. „Kaiser Wilhelm" Nr. 116 am 19., 20., 21, 22., 23. und 24. l Mts, täglich von 7 Uhr vormittags bis 6‘/i Uhr nachmittags, im Gelände des Wißmar Bachthals, nordöstlich Wihmar, in der allgemeinen Richtung Wißmar— Nachthal—Schmelz, nördlich Salzböden, Schietzubungen mit scharfer Munition abhalteu wird. Gefährdet würde sein das Gelände innerhalb der Wege: Shauffee Wihmar—Krumbach bis zum Schnittpunkt mit Chaussee llrofdorf—Forsthaus Waldhaus, Chaussee Krofdorf—Forsthaus Waidhaus von diesem Schnittpunkt bis zum Schnittpunkt der Shauffee nordöstlich Forsthaus Waldhaus, Weg von diesem Schnittpunkt nach Odenhansen, Chauffee Odeuhausen - Wihmar. Alle Wege, die in den vorgenannten gefährdeten Rayon feilten, sind während des Schiehens gesperrt, auch können im Kalb keine Arbeiten während dieser Zeit ausgeführt werden. Das Regiment wird durch Posten das gefährdete Gelände ab- sperren laffen. Die Chauffee Krofdorf—Forsthaus Waldhaus—Schmelz ist für den Verkehr frei, ebenso die Chauffee Wißmar—Oden- Hensen. Gesperrt find für den Verkehr insbesondere die Wege Wihmar—Krumbach und Odenhausen—Kirchvers, sowie alle Wege, welche von Ruttershausen und Wihmar in den Wald fiihren. Gießen, den 13. März 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. den hier in Frage . . der Konkursordnung. Rullmann sowohl, wie der Angeklagte Birkenstein hätten gemeinsam im Interesse der Ehefrau Rullmann, welche ihre Zahlungen eingestellt hatte und kurze Zeit nachher in Konkurs geriet, Vermögensftücke derselben verheimlicht und beiseite geschafft indem sie Waren nach Frankfurt schafften und dort verkauften, die in Gedern bei Bekanntmachung. Aetr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums. Die Pferdemarkt-Kommission zu Gießen beabsichtigt mit dem am 11. April l. IS. zu Gießen stattfindenden Pferdemarkt eine Verlosung von Pferden, Luxus- und Gebrauchsgegenständen zu verbinden, um die Mittel zur Prämiierung der zu Markt gebrachten Tiere zu gewinnen. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 10000 Lose zu 1 Mark das Stück, ausgegeben, werden dürfen und min bestens 70 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe bet Lose nach Abzug des Reichsstempels zum Ankauf von Hewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet worden. Gießen, den 13. März 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. t-s Weßener Anzeiger Heneral-Anzeiger hMtau hi Saftigen ju der ** t*2**1ee irftdnenbfn Nummer bis Hrm. 10 U*. WWicheckungen spätestens »bendS vsrher. dem Ehemann, daß Birkenstein verlangt habe, die Waren sollten erst nach Frankfurt, ehe er in der Sache etwas thun könne. Sie wollte keinen Konkurs, und hoffte noch, ihre Schulden bezahlen zu können. — Der Zeuge Söhnchen von Ortenberg erklärt, daß er den Rat zur Konkursanmeldung gegeben habe, daß die Frau Rullmann sich aber dagegen gewehrt habe; er habe, als Birkenstem den Vorschlag des Arrangements gemacht, dies für zu spät gehalten, da die Verhältniffe bereits zu verworren waren. — Amtsrichter Fuhr-Ortenberg deponiert, daß die Ehestau Rullmann schon früher bei Gericht den Konkurs habe anmelden wollen, er habe dieselbe aber zu bewegen gesucht, dies zu unterlaffen. ES hatte bei Rullmann gebrannt, wobei die Bücher mitverbrannt waren; es stand daher bei einer Konkurseröffnung vielleicht ein Verfahren zu erwarten wegen betrügerischen BankeruttS gegen die Ehefrau. Später sei die Frau Rullmann in Begleitung des Angeklagten Birkenstein zu ihm gekommen, und habe dieser den Antrag auf Konkurseröffnung gestellt. Der Zeuge will ihm das Bedenkliche der Sachlage vorgestellt haben, dieser erklärte aber, er wolle den Leuten durch einen zu schließenden Vergleich helfen. Birkenstein erklärte, er habe eine Forderung in Höhe von 380 Mk., die er angebe, nicht um dieselbe liquide zu machen, er bekomme ja eigentlich noch mehr, er wolle der Frau Rullmann, die er schon lange kenne, nur Helsen. Frau Rullmann bestätigte die Angaben des Antragstellers. Diesem wurden 150 Mk. als Kosten-Vorschuß abverlangt, welchen Betrag er augenblicklich nicht bei sich zu haben erklärte, jedoch am anderen Tage einzusenden sich verpflichtete. Amtsrichter Dr. Fuhr hielt den Birkenstein für einen Biedermann, und verfügte auf dessen Antrag die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Frau Rullmann. Die 150 Mk. Kosten Vorschuß sind nicht gezahlt worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Ortenberg bestätigt die Angaben des Amtsrichters Fuhr und erklärt, auch er habe aus den Angaben des Birkenstein geschlossen, dieser wolle Rullmanns helfen, einen gerichtlichen Zwangsvergleich zustande zu bringen. — Der Konkursverwalter erklärt, daß Birkenstein seine angebliche Forderung bei ihm nicht angemeldet habe. — Gerichtsvollzieher Meyer schildert, wie Frau Rullmann schon lange außerstande war, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und schon mindestens 1 Jahr früher thatsächlich ihre Zahlungen eingestellt habe. Die Schuldnerin habe sich alle Mühe gegeben, die Gläubiger zu befriedigen. Als der Konkurs eröffnet worden, habe der Zeuge sich gewundert, daß der Frankfurter Birkenstem auf der Bildfläche erschien, und sozusagen als im Interesse der Rullmanns bei Aufnahme des Inventars sich thätig erwies. Der Angeklagte erklärt wiederholt, er habe den Leuten mit 5 bis 6000 Mk. helfen wollen, wenn die Verhältnisse so gewesen wären, wie ihm Frau Rullmann gesagt. — Der Vorsitzende, sowie der Staatsanwalt weisen den Angeklagten darauf hin, daß er gar keine Mittel gehabt habe, um zu helfen. Der Angeklagte behauptet jedoch, er habe damals über 5 bis 6000 Mk. eigenes Geld verfügt. _ Der Taglöhner Dirks von Gedern deponiert, er habe noch 45 Mk. rückständigen Lohn vom Angeklagten zu erhalten, und sich für diesen auch außerdem noch für 106 Mk. verbürgt. Rullmann habe ihn geheißen, einige Gegenstände in sein (des Zeugen Haus) zu schaffen, was auch geschehen sei. Der Zeuge hat alle diese Gegenstände, als sie vom Massenverwalter verlangt wurden, sofort herausgegeben und erklärt, er habe diese nicht als Pfand betrachtet, auch nicht gewußt, daß Frau Rullmann im Konkurse sich befand. — Der Bürgermeister von Gedern erklärt, daß der alte Rullmann, der Vater des Angeklagten, ein schwer reicher Mann gewesen sei, aber nicht richtig gewirtschaftet habe; sein Sohn, der hier Mitangeklagte, habe mit geholfen, die Verhältnisse des Vaters zu verschlechtern, er habe nicht gearbeitet, und viel Geld verbraucht. — Die Ehefrau Rullmann übernahm bei der Verheiratung das mit 27 000 Mk. belastete und überschuldete Anwesen ihres Schwiegervaters. Die Frau habe sich alle Mühe gegeben, der Situation Herr zu werden; der Ehemann machte Pferdehändel, bei denen er Geld zusetzte. Durch die Vernehmung des Konkursverwalters Bon alt aus Gedern wird klargestellt, daß die Ehefrau Rullmann 19 000 Mk. berechtigte und 8000 Mk. Mafseschulden hat. Dieser Zeuge erzählt wie bei der Inventar-Aufnahme in Gedern der Angeklagte Birkenstein, als Beauftragter RullmannS mitgewirkt habe. — Es folgt darauf die Vernehmung des Kaufmanns Ad. Scheuer von Frankfurt, dessen Ehefrau eine Verwandte des Birkenstein ist. Der Be den 17. Härter, bend* 8 Vhr, ,n Saale des Gesebscbit- Vereins: Kgl. Hofopernsängers d Riltershaos, u Mk. 8.—12.— 1 I MusikaÜenbanMjJ lallier i Ä. ^aktotlM «" 9[freb & iad'rlloadoreb arftyJg maller SystemW tiert schnell, Narih, MechM' .3t Daselbst ist M.'-y K chiffmaschine tiy m M Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, ich die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 ihr die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich inics Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat jebrttor 1900 für den Lieferungsverband Gießen pro 10D Kg. betragen: Hafer Mk. 15,30, Heu Mk. 6,40, Stroh Mt. 3,70. Gießen, den 12. März 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Schwurgericht. W. Gießen, 12. März 1900. Schluß der Verhandlung gegen Hermann Rullmann aus 6tbach Medebach, Gutsbesitzer Klingelhöfer (Brücker Hof), owie als Stellvertreter Prof. Dr. Dietrich Marburg. Fulda, 12. März. Gestern abend kurz vor 7 Uhr ereignete sich in einem Neubau an der Bahnhofstraße ein chwerer Unglücksfall. In dem bis zum dritten Stockwerk aufgeführten Rohbau brach plötzlich die obere Schutzdecke und riß einen großen Teil der Jnnenrnauern und Decken mit sich fort. Leider sind dabei drei Personen chwer zu Schaden gekommen. Der Handlanger Hermann Döring aus Mittelrode, 17 Jahre, wurde von den herab- türzenden Steinen und Balken derart verletzt, daß er bewußtlos in das Landkrankenhaus gebracht werden mußte, wo er gegen 10 Uhr starb. Vorher konnte ihm noch die heilige Oelung gespendet werden. Ein anderer Arbeiter, Adolf Hill en brand, ebenfalls aus Mittelrode, erlitt einen Beinbruch und andere Verletzungen; derselbe liegt im Landkrankenhause. Ein dritter Arbeiter trug Verletzungen am Kopfe davon und konnte, nachdem ein Verband angelegt war, sich nach Hause begeben, lieber die Ursache des traurigen Unglückes wird die bereits eingeleitete Unter- uchnng Aufklärung schaffen. Die Lex Heiuze uvd die Buchhändler. Leipzig, 11. März. Mit Rücksicht auf die zurzeit dem Vernehmen nach noch schwebenden Verhandlungen, die es ermöglichen sollen, eine Einigung zwischen der Regierung und dem Reichstage über Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches, soweit der § 184 in Frage kommt (lex Arenberg), herbeizuführen, hat der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig an den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der um Berücksichtigung verschiedener Vorschläge gebeten wird. Ans der Eingabe ist folgendes hervorzuheben: „In dem vom Reichstag angenommenen Entwürfe ist nicht Rücksicht darauf genommen, ob die Person, die unzüchtige Schriften u. j. w. vorrätig hält und deshalb mit Strafe bedroht wird, von dem unzüchtigen Inhalt der Schriften Kenntnis hcit oder nicht. Während es für den Inhaber einer großes Sortimentsbuchhandlung mit den größten Schwierigkeiten verbunden, zur Weihnachtszeit aber völlig undurchführbar wäre, sich von dem Jnhalte,eines jeden in seinem Grffcyäft; befindlicyen Buches u. s. w. zu überzeugen, so ist dies du dem Inhaber eines großen Kömmissionsgeschäftes vok ständig ausgeschlossen, und er ist auch gar nicht berufen, die ihnen übersandten buchhändlerischen Artikel auf ihren moralischen Wert hin zu prüfen. Diese Buchhändler würden aber trotzdem unter die Strafbestimmung des § 184 al. ; fallen, denn sie halten die Werke zum Zwecke der Verbreitung vorrätig. Aber selbst wenn der Buchhändler sich bezüglich jeder einzelnen Schrift u. s. w. davon überzeugen könnte, ob sie unzüchtig ist oder nicht, würde er nicht sicher sein, der Strafe zu entgehen. Tenn was ihm lediglich ästhetischen Ztunstgenuß verschafft, kann leicht von anderer Seite, insbesondere auch von dem Publikum oder sogar von dem Richter, als unzüchtig angesehen werden, (h müßte daher, um die Buchhändler vor einer unbeabsichtigten Härte zu schützen, im §184 al. 1 mindestens eine Einschaltung gemacht werden, die als Voraussetzung der Strafbarkeit des betreffenden Buchhändlers erklärt, daß der Ve- schuldigte die Unzüchtigkeit der Schriften, Abbildungen und Darstellungen, die bei ihm vorrätig sind, gekannt hat, oder den Umständen nach hätte kennen müssen". In der Eingabe wird ferner gebeten, die Altersgrenze in al. 2 des § 184 nach der Regierungsvorlage auf 16 Jahre, nicht, wie der Reichstag beschlossen hat, auf 18 Jahre, festzufetzen, da nach Annahme der Petenten die Heranwachsende Jugend durch die Altersgrenze von 16 Jahren genügend gegen' die Verführung geschützt ist, und so sehr es zu verurteilen sei, wenn einzelne Buchhändler überhaupt sich dazu hergäben, absolut unzüchtige Schriften gewerbsmäßig zu vertreiben, so müsse doch dem Bedenken Ausdruck gegeben werden, daß auch ehrenhafte Buchhändler sich strafbar machen könnten, wenn sie in einem einzelnen Falle einmal , ein solches Werk auf Verlangen beschaffen und verkaufe». Es könne dem einzelnen soliden Buchhändler nicht ange- sonnen werden, in jedem einzelnen Falle, wo ein mehr als 16 Jahre zählender junger Mann ein unzüchtiges Werk u. s. w. geliefert verlangt, zu prüfen, ob er dies thut, um bei sich oder anderen dadurch Lüsternheit zu erregen, oder um die Darstellung zu wissenschaftlichen oder fünft lerifchen. Zwecken zu verwenden. Die schwersten Bedenken werden in der Eingabe aber gegen § 184 a sowohl in der Fassung der Regierungsvorlage, als in der Fassung, die er durch die Beschlüsse des Reichstages erlangt hat, erhoben. Was die Altersgrenze anbelange, wird gebeten, sie aus den schon angeführten Gründen auch hier auf 16. Jahre herabzufetzen. Die größte Gefährdung des deutschen Buch und Kunsthandels werde aber in der unbestimniten Bezeichnung der unter Strafe gestellten Werke (Schriften u. s. w., die, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen) erblickt, und es wird daher gebeten, in § 184 a die Worte „zu geschäftlichen Zwecken oder" zu streichen. — Die oben erwähnte Eingabe gegen die Ier Heinze an den Reichskanzler lautet im letzten Abschnitt: „Wir haben geglaubt, diese unsere Bedenken auch jetzt noch Eurer Durchlaucht zur Kenntnis bringen zu sollen, weil der deutsche Buchhandel mit ängstlicher Spannung der Entscheidung der Regierung über die Beschlüsse des Reichstages entgegensieht. Wir bitten inständig. Euer Durchlaucht wolle unseren Bedenken Beachtung nicht versagen, und bei den verbündeten Regierungen befürworten, die schwere Schädigung, die dem deutschen Buch- und Kunsthandel und damit mittelbar der deutschen Kunst und Wissenschaft selbst droht, dadurch abzuwenden, daß den angeführten gesetzlichen Bestimmungen mindestens in der vorliegenden Fassung die Zustimmung versagt wird". Gerichtssaal. — Entsprechend dem Abolitionsausspruche des Herzog» von Sachsen-Sobura-Gotha erkannte aestern der 3. ©treffenet des Reichsgerichts auf Einstellung des Strafverfahrens gegen den Landtagsabgeordneten Redakteur Dr. Heusinger, der em 27. Februar vor. Js. von der Strafkammer in Koburg wegen Beleidigung des koburgischen Ministeriums zu 200 Mk. Gäbst'afe verurteilt worden ist. Im Gegensatz zu einer früher von ihm vertretenen Ansicht hat damit der Senat anerkannt, daß das Abolilioni- recht der Landesherren dem Reichsgericht gegenüber nicht wirkungslos ist. Wetterbericht. Das Zentrum der nördlichen Depression liegt heute nicht weniger chs 738 mm Barometerstand in der Gegend von Stockholm. Von ihm aus zieht ftai ein rückwärts gerichteter Ausläufer gegen beu Kontinent herein, und ganz Ost- und Süddeutschland befindet sich heute bereits unter seiner Einwirkung- Daselbst ist denn auch allgemeine Trübung und Regenfalle eingetreten. Das gestern schon über Irland vorhandene Maximum hat 'sich noch verstärkt und der Luftdruck hat dortselbst die Höhe von 783 mm erreicht. — Voraussichtliche Witterung: Unbeständiges, ziemlich kühles Wetter mit zeitweisen Regen- und Schneefällen. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom 13. März Wechsel auf New-York zu 4.21-22. Prämien auf Kredit per ult März 0.95 %, do. per ult. April 2.10% Diflkonto Kommandit per ult. März O85'7o» do. per ult. April 1.95% Lombarden per ult März 0.55% do. per ult April 0.85%, do. per ult. Mai 0.00, Deutsche Bank per ult März 0 00. Notierungen: Kreditaktien 235.70-00-000.00, Diskonto- Kommandit 197.30-50, Staate. 139.50, Gotthard 143.20, Lombarden 29.00-00, Ungar. Goldrente 97.70, Italiener 94 80-00, 3pK*» Mexikaner 26.10, Oeaterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.20% Privat-Diskont 5%% G. 1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 235.70-50.000, Diskonto-Komman- dit 197 60-00, Staatflbahn 139.50, Lombarden 29-28.90 Portugiesen 00 00 B. 00 G. Bochumer 00.00. „Henneberg-Seide“ — nur eck-t, wenn direkt von mir bezogen — schwarz, weiß und farbig, von 75 Pfg. bis Mk. 18 65 per Meter. An jedermann franko un» verzollt ins Haus. Muster umgehend. 12 1959 Wch in be: MWenN Et werben wW tag den 140 Mm- u von 18 bis 31 ci 6 bis 14 m Län 555 Me/k-Derb 12 cm Durchmesse Ange mit 38,801 Uchangen von 5 mtfiet unb 6 bis 20,24 kw, 21 n hiervon 13 rm i 2,5 unb 8,5 m 2än 41 rm St öde. flufamhiitft tue auf dem Randweg MWtnbad), 1967 Dai Arg Ss Uw ADW in 8kM,M । Slonfaj d!» 11 Wn öonnlttaai M'klReuteküM' J’IW). Nchrv RI = 8,05 hn Wo iw, oo 4, $ 8 StRm 1. RI. ^°lz; 3W: 131 £■ Kl. = 40,86 NWolz. Wß8 Das Bl Holpe meügA brn j .Ars; ^achstrheilves ■ Ad 2 870 SW*. am io * Ni/’ J* 275 ’ l». 2| 15®Hi s*“ * Not? I Nabel feWiä. Wen ^t R K lud) ÄJW 0! Gei, är5l b«ui, WÄ’“’ 'fc W be'* ä“m “3 84 «l 111 ^kt %|ftc., ^et ?' 'toiirbe er ni5e? M ta W fit Wnl “Ute *l=ten 4" f°! 'luXfte^ SI&« UiLL ^^sgtenze in Qn\' «Ofe v e£ M ferurteiler hei aeaebfi Wt einzelnen Falle einm Waffen und ueilaui, mchyandler nicht an-: 11 3alle, wo ein m n ein unzüchtiges ffen, ob er dies il Lüsternheit zu ene; Gastlichen ober ii die schwersten Beim. 1 § 184a sowohl in t >iö in der Fassung, i les erlangt ha,, M.i wird gete He an? >uch hier auf Hi Satire fing des Mchn der ////bestimmten %?- Uten Verte lMWn ein, btö ÄhmMl wirb daher gebeten, in cheu Zwecken ober" ngabe gegen die lc ■ tautet im letzten Al Mbenten and) setzl ms bringe// zu sollen igstlicher Spannung d« e VeWsse des KW nständig, Euer Dck chtung nicht versy- rgen de'türwortn/ n deutschen M ' -er deutschen Kus. abzuwenden,. nmungen mindesten: timmung versagt W aal. iW«R#,5rtÄ tt Bern bet 3. S» " bt8 Etrasversahm tleur Dr.heus'2^ ST»*«« WffiÄfi erkmt.M W » it gegaübel nicht wm- Sy- SL: imb Suddw^M 1« ®Ä * VstÄ w*K und der z,lB * schlO^^n fron’6 > J pX* | 'ii» össt Den**’ S7S-Z Bekanntmachung 1958 Liudenplatz 12 C. F. Hackenberg Nachfolger. 1959 Hegründet 1855. Vertreter für Oberhessen: H. Krieb, Henerat-Agent in Giessen. I. A.: Schneider. 1952 Q cffKXxxxoDooDcxxxasoioiQmacocKXgxiacgxx» 1166 empfiehlt 1284 Henkel Sf Cie.. Düsseldorf. 1771 Milch Seife gesetzlich geschützt 1167 für 1787 110 •s 1603 in WliinliitiiichWn 3 llcrllciiicriiuircn a Q a □ a 5 o a o D O int> 275 rm Knüppel, 1555 bolz liegt im 6«lzbödkN. Krofdorf, den Emil Horst, Gießen, Zementwaren- nnb KuuststeiuFabrik Hch. Arnold II Marktttraße 28. Aussteuer. nnb Ketteugrschast Seltersweg 22 und Kirchenplah 8. Apfelringe Apfelspalten Apricosen Birnen Brüneilen, Kirschen Zwetschen türkische und californiscke, per Pfund von 25 Pfennig an. Gemischtes Obst hochfeine Qualität, per Pfund 50 Pfennig, emvfiehlt Anerkannt leistungsfäh. Bezugsquelle für Delikatessen, Irische, Heflüget, Konserve«. Spezialität: Lieferung sür Hclellschasls-Essen. 1539 Versandt nach auswärts sehr prompt, da nur 4 Minuten v. d. Bahnhöfen u. 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März, nachmittags 2 Uhr, versteigere ein- getretener Verhältnisse halber im Bleker'schen Saale, Neustadt 55 oahicr, eine vollständige, «ene Wohnnugseinrichtuug, darunter 2 vollst. Betten, 2 Kameel- taschen-Divans mit 2 Sesseln, i Bertikow, 1 Kleiderschrank, 1 Spiegel mit Trnmeanx, 1 Stegtisch, und alle dazu gehörigen Möoel und Haushaltungsgegenstände. Die Möbel für das bessere, sowie Schlafzimmer sind poliert, die für das Wohnzimmer lackiert, und können die Sachen Donnerstagvormittag von 10 bis 12 Uhr angesehen werden. Zimmer u. Küche. Einzelne Möbel in großer Auswahl. Möbelmagazin Aug. Otzmarm, 89 Seltersweg 89. Atelier für Portrait-Malerei von Otto Fritz, Kunstmaler, Giessen, Gölhestraße 46. Unterricht in Portrait-, Landschafts«, Stillleben-, Blumen- und Dekorations- per Pfd. 40 Pfg., Maccaroni extrafeine Wiener, Maccaroni eckte Italiener, Brnchmaccaroni per Psd. 3o Pfg. 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Von Rechtswegen sollte jedermann wissen, daß Dürkopps Diana und Elektra die besten und billigsten Fahrräder der Welt und zu haben sind bci 1973 Joh. Fr. Schaaf, Wetzsteinstratze 44. 12. März 1900. Der Bürgermeister. 1985 Prim Mterbsen, sowie Kartoffeln (magnum bonum) hat abzugeben 8. Steinmann, Winnerod. 1915 von Dr* Bergmann 8t Keck, Querfurt. Vermöge Milchzusatzes von ausserordentlicher Milde, unentbehrlich zur Hautpflege. Zu haben bei: 453 Robert Hecker. Gustav Gerhardt, Parfümerie. Max Rüger. Emil Bender. Georg Lotz. H. E. Jughardt. Holzversteigerung in dem Lützellindener WarKwakd. Es werden versteigert Donnerstag den 22. März aus den Abteilungen Sandhügel und Strauch: 140 Fichten- und Kiefernstämme von 13 bis 37 cm Durchm-sser und 6 bis 14 m Länge mit 28,75 fm, 555 Fichten-Derbstangen von 8 bi» 12 cm Durchmesser und 8 bis 14 m Länge mit 38,80 fm, 1040 Fichten- Re sftangen von 5 bis 7 cm Durchmesser und 6 bi» 8 rn Länge mit 20/24 fm, 21 rm Nadel-Knüppel, hiervon 13 rm in Schichten von 2,6 und 3,5 m Länge, 6550 Wellen, 41 rm Stöcke. Zusammenkunft morgens 9!/a Uhr auf dem Randweg an Abteilung Landhügel. Groß-Rechtenbach, 12. März 1900. 1967 Da» Bürgermeister-Amt. Nach den ftattgehabten Feststellungen haben Unregelmäßigkeiten, welche -ich bei der Abfuhr des Kehrichts ergeben und Anlaß zu Beschwerden gegeben haben, meist in dem verspäteten Ausstellen der Kehrichtgefäße leiten» der Hausbewohner ihren Grund. Soll diese Abfubr durch die städtischen Fuhrleute pünktlich erfolgen. Io ist es unbedingt nötig, daß seitens der Hausbewoh^r die Kehret- gefäße an den Abfuhrtagen (Dienstag, Donnerstag und Samstag) recht- „itia d h vor der im allgemeinen regelmäßig wiederkehrenden Znt d-r Kebrtchta'bholung U"d nicht erst, nachdem die Kchrichlwaqen die betr. Stellen passiert baben, an die Thüre des Hauses oder des Hofes zunächst der Straße gestellt werden. Wir bringen dies hiermit zwecks Sicherstellung einer geregelten Abfuhr wiederholt zur Kenntnis der Beteiligten. UichholMstkiskruug m Gemmdemld SdersgSvs Montag den 19, d. Mts. Beginn vormittags 10 Uhr im Distrikt Reuteküppel 2d (Gemarkung Pohlgöns). Nchen: 6 Stämme 2. Kl. = 8,65 fm, 62 3. Kl. = 36,06 fm, 50 4. Kl. — 10,61 fm, 6 Stangen 1. Kl. und 9 rm Nutzholz ; Nadel: 131 Stämme 3. und 4. Kl. — 40,86 fm und 26 rm Nutzholz. Groß Rechtenbach, 8. März 1900. 1868 Das Bürgermeister-Amt. O Versickerungen auf Todes- und Erlebensfall, Rente und Aussteuer. Mit und D O ohne Gewinnanteil, 50% Bonification, Invaliditätsversicherung. Äuck Ver- U Ö sicherung für nicht normale Leben (Abgelehnten-Versicherung). Nack Wahl U steigende oder annähernd gleichbleibende Dividende nack R Jahren. g Unfall-Versicherung mit und ohne Prämien-Rückgewähr, q QUleinhennM Mahnhofstr. 59. — Teleph. 66 0 Giessen. Gelegenheit!1 Schönes Vergnügungsboot, zum Rudern und für Lahnftschcrei schr geeignet, steht zu verkaufen bei Wilhelm Wissenbach, Wasserstation aus Bahnhof Wetzlar. Dachfalzziegel in vorzüglicher Ware, liefert billigst Holzverkauf. Freitag den 16. März ds. ZS., von morgens 9 Uhr an, soll in dem Hrchborner Jntereffentenwald, Schlag Rotemark, Kinzbach, Altenhege, nachstehendes Holz versteigett »erden: 32 Eichenstämme von 5 bis 10 m Länge und 20 bis 67 cm Durchmesser, 870 Fichtenstangen 1. bis 5. Kl. Der Anfang beginnt an den Eichen lui Rotemark, oberhalb der Straßmühlr Hachborn, am 10. Mä»z 1900. Der Waldvorstand. 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