M. 241 Viertes BlM, Sonntag den 14 October 150. Jahrgang Gießener Anzeiger General-Aasiger Erscheint tägtich mit Ausnahme deS Montags. Die Gießener Mamitienökätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt^ u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigclegt. Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen deS In- und AuSland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwärtS 20 Pfg. Zzezugspreis vierteljährl. Mt. 2,20 monatlrch 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahr!, mit Bestellgeld. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Amtr- und Anzergebtatt für den Kreis <5icf$en. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schutstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hestischr Landwirt, Kläffer für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hietzen. Fernsprecher Nr. 51. Japans militärische Erfolge in China. Je mehr Einzelheiten über die siegreichen Kämpfe in China bekannt werden, desto zahlreicher und übereinstimmender laufen die Nachrichten über das musterhafte Verhalten der japanischen Truppen ein. Wir finden auch in den Berichten die schon früher oft gehörte Thatsache von neuem bestätigt, daß die Disziplin in der japanischen Armee sich auch hier vorzüglich bewährt habe und namentlich bei den Plünderungsversuchen in Tientsin am vorteilhaftesten in die Erscheinung getreten sei. Erleichtert wird die Erziehung des japanischen Soldaten durch seine natürliche Beanlagung für diesen Beruf; er ist diensteifrig und anstellig, geschickt und gewandt in allen körperlichen Ueb- ungen und überaus tapfer vor dem Feinde. Auch wird auf die gedeihliche Entwickelung der physischen Kräfte im Volke von Haus aus ein hoher Wert gelegt, da sich selbst die ärmeren Klassen der Bevölkerung gut ernähren, wenn es auch nur von Reis, Fisch und Gemüse ist, die in großen Mengen zu billigen Preisen zu haben sind. Die Folge von alledem ist also, daß der Mannschaftsersatz ein guter und, nachdem der Militärdienst durch das Rekrutierungsgesetz vom Jahre 1872 obligatorisch wurde, auch reichlich vorhanden ist. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 21. Lebenslahre, dauert drei Jahre bei der Fahne, vier Jahre in der Reserve und fünf Jahre in der Landwehr. Den Landsturm büden sämtliche Leute vom 17. bis 40. Lebensjahre. Er umfaßt alle diejenigen, die in keiner der vorgenannten .Kategorien Aufnahme gefunden haben. .. Weniger leicht als die Deckung des Mannschaftsbedarfs lst die Ergänzung der Unteroffiziere. Trotzdem wie in Deutschland auch in Japan der grundlegende Schulunterricht obligatorisch ist und damit der große Vorteil erlangt wird, daß fast jeder gewöhnliche Mann lesen und schreiben ^ent, so ist doch die Gesamtbildung des Volkes nur gering und erhebt sich nur wenig über die elementarsten Begriffe. Der Grund für diese an sich auffallende Erscheinung ist in der Thatsache zu finden, daß das Lesen- und Schreiben- lernen der japanischen Sprache so schwierig ist und soviel Zeit erfordert, daß für andere Unterrichtsgegenstände, wie z. B. Rechnen, Geographie und Geschichte nicht viel Lesestunden am Tage übrig bleiben. Da nun aber ein brauchbares Unteroffizierkorps auf dieser niedrigen Stufe geistiger Bildung nicht stehen bleiben darf, sind Unteroffizierschulen nach deutschem Muster eingerichtet und teilweise noch in der Bildung begriffen mit der Bestimmung, einen tüchtigen Unteroffizier-Ersatz heranzubilden. Im Gegensatz zu den Unteroffizieren steht die Ergänzung der Offiziere bereits heute auf festen Füßen und schließt sich eng an die fast gleichlautenden Bestimmungen in Deutschland an. Es giebt somit Offiziere, die aus den Kadettenkorps hervorgegangen sind, wo sie zur Einstellung in die Armee einer Prüfung vor der Militär-Examinations-Kommission unterzogen werden, oder folche Offiziere, die sich nach beendeter einjähriger Dienstzeit zum Uebertritt in den aktiven Heeresdienst entschlossen hatten. Leute des Unteroffizierstandes werden nicht mehr zu Offizieren befördert. Japan hat das Beispiel Deutschlands in den vorerwähnten militärischen Einrichtungen nicht etwa willkürlich Knd vorübergehend befolgt; im Gegenteil hat ein mehr als lüjähriger Zusammenhang zwischen der deutschen und japanischen Armee, die letztere von den soliden Grundlagen unserer Heereseinrichtungen überzeugt und sie zur Nach- Daß es zu letzterem Schritt gekommen iw • ? Ä 1™ wesentlichen das Verdienst der damaligen Majore Meckel und ö Wildenburch, die nacheinander vom ^ahre 1885 ab in Japan thätig gewesen sind und dazu bergettagen haben, daß die japanische Armee heute auf f® Stufe militärischen Könnens und Wissens steht. Aus das Betreiben dieser Offiziere wurden für sämtliche Waffengattungen Reglements nach deutschem Muster eingeführt und namentlich eine Felddienstordnung ausgearbeitet, die eigentlich nur eine Uebersetzung der gleichnamigen Vorschrift in der deutschen Armee ist. Auch wurde der Schießausbildung ganz besondere Sorgfalt zugewendet und den Garnisonübungen tote den Manövern,' die im Jahre 1880 zum erstenmal und unter französischer Anleitung stattgefunden hatten, eine größere Ausdehnniig und festere militärische Grundlage gegeben. Von welch guten Erfolgen die mühevolle Arbeit der deutschen Offiziere begleitet gewesen ist, davon legte schon der chinesisch-japanische Krieg mit seinem für Japan siegreichen Ausgang, vollgiltigen Beweis ab, und hob das Selbstgefühl der Nation derart, daß sie sich von nun an auf eigene Füße stellte und der unmittelbaren Beratung fremdländischer Offiziere entsagte. Trotzdem aber hat die japanische Armee die Verbindung mit der deutschen in keiner Weise aufge- geben, sondern durch die alljährliche Kommandierung von Dffizieren nach Deutschland und deren Dienstleistung in oeutschen Regimentern bekundet, welch' hohe Wertschätzung 'Uv urckere Armeennd unsere militärischen Einrichtungen hat. Auch sucht der japanische Generalstab mit seinem vortrefflichen Chef, dem Marschall Eyama, in enger Fühlung mit Deutschland zu bleiben und alle ihre betreffenden organisatorischen Fragen nach deutschem Vorbilde zu bearbeiten. Es kann nach Kenntnis dieser thatsächlichen Verhältnisse nicht auffallend erscheinen, daß die Erfolge der japanischen Truppen, die sie jetzt in hartem Kampfe gegen Rebellen und reguläre Truppen erfochten haben, mit besonderem Interesse von uns verfolgt und zum teil der Grundlage zu gute geschrieben werden, die die deutschen Offiziere durch ihre Anleitung und ihren Fleiß vor langen Jahren geschaffen haben. Besonders tapfer hat sich nach übereinstimmenden und ausführlichen Nachrichten die japanische Infanterie bei Tientsin und Peitsang geschlagen, indem sie das eine Mal unter dem heftigsten feindlichen Feuer das Westarsenal stürmte, und das andere Mal unter schweren Verlusten den Peiho durchwatete und durch Umgehung des rechten Flügels der chinesischen Schlachtlinie die Entscheidung des Tages brachte. Neben zweckmäßigen Angriffsformationen, guten Schießresultaten und rationellem Munitionsverbrauch soll es vor allen Dingen auch das ausgezeichnete Gewehr gewesen sein, das die siegreichen Erfolge der Japaner unterstützt hat. Diese Waffe ist ein Mehrlader von 8 Millimeter Mliber, gelangte erst vor kurzem an einen Teil der Armee zur Ausgabe und heißt zur Erinnerung an die Rkgierungszeit des heutigen japanischen Herrschers — 30 Jahr- oder Meidji-Gewehr. Neben der Infanterie hat sich auch die Kavallerie sehr hervorgethan und in der bereits erwähnten Schlacht bei Peitsang auf ihren kleinen, drahtigen Pferden eine so schneidige und dabei wohlüberlegte Attacke auf chinesische Artillerie geritten, daß diese ihre gesamten Geschütze verlor, und dadurch das bereits halb entschiedene Schicksal des Tages nicht mehr zu retten vermochte. Die Kavallerie hat damit aufs glänzendste den ihr gemachten Vorwurf widerlegt, sie halte mit den Leistungen der übrigen Waffen nicht gleichen Schritt und sie hat bewiesen, daß es nur der richtigen Führung bedarf, um von ihr die Lösung ernster Aufgaben zu verlangen. Gut bewährt hat sich auch die japanische Artillerie bei Peking, der es erst nach neunstündigem harten und verlustreichen Kamps gelang, den zähen und wohlverschanzten Gegner aus allen Stellungen zu verjagen. Auch an diesem Erfolg hat Deutschland' einen wohl- berechtigten Anteil, da nach zuverlässigen Nachrichten die neuen Schnellfeuer-Feldgeschütze, die Krupp an Japan geliefert, einen Teil des vor Peking verwandten Artilleriematerials ausmachten. Im Rahmen dieser Zeilen lassen sich die lehrreichen und interessanten Bilder über die japanische Armee nicht fortführen. Vielleicht giebt der Fortgang der Ereignisse in China Gelegenheit, nochmals darauf 'zurückzukommen und dabei die deutsche und japanische Waffenbrüderschaft in ausführlicherer Form zu schildern. Aus Stadt und Land. Gießen, 13. Oktober. •• Stadttheater. Das von Sophie Hennig für die Bühne bearbeitete Märchen „Rumpelstilzchen" wird am Sonntag Nachmittag 4 Uhr als Kindervorstellung aufgeführt; Abends 8 Uhr wird die unverwüstliche, urkomische Posse „Papageno" von Rudolf Kneisel gegeben. Freunden eines gesunden Humors ist der Besuch dieser Vorstellung ganz besonders zu empfehlen. -i- Reichelsheim t. d. W., 12. Oktober. Die hiesige Apotheke ging durch Kauf in den Besitz des Apothekers Hempel aus Gießen über. Der Kaufpreis beträgt 75000 Mk.; die Uebergabe erfolgt am 15. d. M. m. Schwalheim, 11. Oktober. In unserem Orte, sowie in dem benachbarten Rödgen ist die Zwetschen- ernte eine außerordentlich ergiebige. Die Bauersleute, welche die Zwetschen au die Bahn liefern müssen, erhalten durchschnittlich 1,80 Mk. bis 2 Mk. für den Zentner. In Friedberg werden täglich mehrere Waggons eingeladen und in große Branntweinbrennereien in Frankfurt, Hanau, Köln versandt. △ Burkhards, 11. Oktober. Heute morgen kam der Heizer des Dampfdreschmaschinenbesitzers Hermann aus Eschenrod, der auf der Dampfmaschine beschäftigt war, dem Schwungrade zu nahe, wurde von diesem erfaßt, in die Luft geschleudert, sodaß er rücklings auf den Dampfkessel zu fallen Jam. Der Unglückliche erlitt außer Hautabschürfungen eine klaffende Kopfwunde und wurde sofort in ärztliche Behandlung nach Schotten verbracht. -w- Büdingen, 12. Oktober. Die durch die in der ersten Hälfte des Septembers hier tagende Dekanatssynode vorgenommencn Wahlen haben bis jetzt noch keine Bestätigung erfahren, da Reklamationen dagegen erhoben wurden, die sich sicherem Vernehmen nach gegen die Agitationen, die den Wahlen vorausgingen, richten. Jüngst verweilte ein Mitglied des Ober-Konsistoriums hier, das bereits einzelne Zeugen vernahm. Die Geschäfte werden einstweilen durch denDekanatsstellvertreter, Pfarrer Bern- beck-Staden, der auf der Synode bereits sein Amt niedergelegt hat, weiter geführt. Darmstadt, 11. Oktober. Nachdem der Finanzausschuß der Zweiten Kammer am Dienstag und Mittwoch Vormittag eine Reihe kleinerer Vorlagen erledigt hatte, ging er am Mittwoch Nachmittag an eine Besprechung der Nebenbahnvorlage, die neben der Volksschullehrer- Besoldungsvorlage zunächst die wichtigste und finanziell sowie politisch folgenreichste der ganzen nächsten Session sein wird. Der Präsident des Finanzministeriums Gnauth wohnte der Sitzung bei und erklärte vorerst, soweit ihm seine bisher möglich gewordene Information ein Urteil erlaubte, ganz in die Fußtapfen seines Amtsvorgängers treten zu wollen. Als eine definitive Meinungsäußerung -ist diese Erklärung nicht auszufassen, und es ist keinesfalls ausgeschloffen, daß nach tieferem Eindringen in sein Reffort, als ihm in der kurzen Zert möglich war, Herr Gnauth zu einer Auffassung kommt, die den Intentionen der Kammermehrheit entspricht. Zeit genug wird er, wie die „Frkf. Ztg." schreibt, dazu haben, wenn der Antrag des Abg. Haas (Offenbach), die weitere Beratung der Nebeubahnvorlage vorerst auszusetzen, Annahme findet, was nicht unwahrscheinlich ist. Herr Haas will nämlich in einem weiteren Antrag, der vor der Erledigung der Regierungsvorlage zur Entscheidung komme« soll, für den Bau und Betrieb von Nebenbahnen eine gemeinsame Aktion des Staates und der bei den einzelne« Bahnlinien interessierten Verbände in die Wege letten, und zwar auf der Grundlage einer entsprechenden Aenderung der Vorschriften deS Gesetzes vom Jahre 1884, das proKilometer für normalspurige Bahnen einen Staatszuschuß von höchstens Mk. 20000, für schmalspurige einen solchen vonhöchstens 15000 Mark vorsieht. Um die Unternehmungen von Bahnbauten durch Konsortialbildungen seitens der Kommuuialverbände zu erleichtern und zu ermöglichen, will Abg. Haas die StaatS- beihilfe auf etwa Mk. 35 000—40 000 pro Kilometer erhöht wissen. Ferner soll auch die AktiengeseöschaftSbildung mit Staatsbeteiligung zu Zwecken deS Bahnbaues, namentlich in den Fällen, in denen die Initiative der Kommunalverbände durch die Verhältniffe ausgeschloffen ist, aus gesetzlicher Basis erleichtert werden. Der Abg. Haas verlangt von der Regierung eine dahingehende Vorlage. Der neue Leiter der hessischen Staatsfinanzen vermochte sich über diesen Antrag ebensowenig zu äußern, wie sein Vorgänger, da die durch ihn notwendig werdenden Erhebungen und Erwägungen selbstverständlich nicht kurzer Hand erledigt werden können. So blieb es denn in der Finanzausschußsitzung vom gestrigen Nachmittag bei einer allgemeinen Aussprache. Auf die Einzelheiten der Regierungsvorlage ging man nicht ein. Die nächste Sitzung des Ausschusses wird voraussichtlich in der ersten Hälfte deS November stattfinden. — Der neue Staatsvoranschlag sieht drei neue Amtsgerichte in Dieburg, Reichelsheim (Odenwald) und Freiensteinau (Oberhessen) vor. — Der zur Zett im Druck befindliche Staatsvoranschlag enthalt einen namhaften Posten für Errichtung einer dritten Landes- irrenanstalt. Litteratur. Dr- Nr. Hitze, Mitglied des deutschen Reichstages: Was die gewerblichen Arbeitgeber, insbesondere solche in offenen Verkaufsstellen bezüglich der neue st en G e werbeordnungs-Novelle vom 3 0. Juni 1 9 00 wissen müssen. Mit verschiedenen Anlagen. Verlag der Germania, Aktiengesellschaft für Verlag und Druckerei in Berlin. 12D Seiten. P^bis 50 Pfg. Die am 1. Oktober d. Js. in Kraft getretene Gewerbe, ordnungs-Novelle enthält eine Reihe von Abänderungen und Ergänzungen zur Gewerbeordnung, von denen fast alle Gewerbetreibenden, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, betroffen werden. Wir ermnern nur an die Regelung der Arbeitszeit (Mindest-Ruhezeit). den ^Un-Uhr- bezw. noch früheren Ladenschluß, den Betriebsstätten-Schutz, die Beschränkung der Lehriingszahl in offenen Verkaufsstellen, dazu ge-^ Höngen Kontoren und Lagerräumen, an die Einführung einer Arbeitsordnung in solchen Verkaufsstellen mit zwanzig und mehr Gehilfen, die Einrichtung von Lohnzahlungsbüchern für minderjährige Arbeiter in Fabriksbetrieben rc. rc In dem obigen Werke ist nun eine klare, übersichtliche und gemeinverständliche Darstellung aller Bestimm- ungen der Novelle gegeben und der beigefügte Wortlaut des Gesetzes eingehend erläutert. Die erfolgte Anfügung der einschlägigen wichtigsten Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und der Gewerbeordnung erhöhen die Zweckdienlichkeit deS Merkchens ganz wesentlich. Stelnftraße 43 6088 für gewerbliche Zwecke. Gebr. Zutt, Steinstraße. 6618 Goldene Medaille Part» 1809. Brüche Unfälle Oöberstraße 9 Parterrewohnung, 6 Zim. mit Zubehör, per 1. Dezember, eventl. 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