" Jadre 1869. ZiL 2,3 Nr. 15 L 30000' Nr. 19, Ser. 6320 3h. ii Nr. 22, Ser. 4214 Nr.> Sn. 8947 Nr. 1, 6, fc- 1210 %. 25, Sn. 1361 k. 6 a 100 i Zakrr 1860, j* tr. 26431 20,000 Mn r. 1502 6567 5626 1541 6 13673 14359 14543 ^Niei Dor x nÄ » i begangen. Ti?i- T°uss°gk„ „ife "mstande plädier! ■Men zn ^Monate- Wrdln. fet gttunten? $" rsl. begegnet nun sehr. tgt sich, daß Viele yr 2(15 ift erklärlich, ta m gebrannter Gerße r 'ommt, irbmteft wie r mn# Kaffee Mer >en. loenn biefemlle. np'erlmie des »««*• stetige ßntwidlung F dem Lloyd eine W Bangkok, ipel bie deM M- n Zugleich f» roß!r WichtiSkni Pnb- * I abgeholten roäxt, A erteilten Patente u lämliÄ dem Matbremr tt die Malztörner ■ d)t burdjträutt werte i Spuren chemisch iui iln enthalten 50 ZeM »Wein, wie ein tuuj baß Kathreiners M Irama des BohnenlU Eigenschaften des« Hot, ber wird gewiM taUW im dtge®®! Erwähnt lei baba« bierten badeten nn » M >n lüf»d Sonntag den 14. Januar Mv. H W Blatt. 190» GießenerAnzeiger General-Anzeiger Alle Anzeigen-Dermittlungsstellen beS In- unb Auslanbet nehmm Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; burch bie Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgelb. Annahme von Anzeigen zu ber nachmittags für ben sagenden Tag erscheincnben Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abenbs vorher. Erscheint täglich mir Ausnahme des Montags. Die Gießener KnmikienötLtter werben dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Lanbwirt" u. „Blätter für heff. Volkskunde" «öchtl. 4 mal beigelegt. Amts- und Anzeigeblatt für den 'Kreis Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße Zlr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klütter für hessische Volkskunde. Adreffe für Depeschen: Anzeiger Kieße«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher EeiL. Bekanntmachung. Betr.: Handelskammerwahlen. Zur Wahl der Mitglieder der Großh. Handelskammer in den neugebildeten Wahlbezirken des Kreises Gießen haben wir Termine bestimmt auf: 1) Montag den 22 Jaunar d. I., vormittags 11—12 Uhr, im Regierungsgebäude zu Gießen für den Wahlbezirk Gießen-Land, umfassend die Orte: Mach, Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda., Allertshausen, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Daubringen, Garbenteich, Großen- Buseck, Großen-Linden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Steinbach, Treis a. d. Lda., Trohe, Watzenborn mit Steinberg, Wieseck, Winnerod. 2) Dienstag den 23. Januar d. I., nachmittags 2—3 Uhr, im Rathaussaale zu Grünberg für den Wahlbezirk Grünberg umfassend die Orte: Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesielbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, ReinhardShain, Rilddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, jStangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain. 3) Mittwoch den 24. Jauuar d. I., nachmittags 2—3 Uhr, im Rathaussaale zu Lich für den Wahlbezirk Lich-Hungen, umfassend die Orte: Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Grüningen, Hattenrod, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Münster, Muschenheim mit Hof-Güll, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Handelsstandes der genannten Wahlbezirke werden zu der Wahl mit dem Anfügen geladen, daß in dem Wahlbezirk „Gießen-Land" L Mitglieder, in den Wahlbezirken „Grünberg" und «Lich-Hungen" je 1 Mitglied der Handelskammer zu wählen sind. Gießen, den 8. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Artikel 2. Zur Teilnahme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerbsteuer angehören. Artikel 3. Die Wahlstimme einer Aktien-Gesellschaft oder Genossenschaft darf nur durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, die jeder anderen im Art. 2 bezeichneten Gesellschaft nur durch einen ebendaselbst eingetragenen, persönlich haftenden Gesellschafter, die einer Person weiblichen Geschlechts oder einer unter Vormundschaft oder unter Kuratel stehenden Person nur durch den im Handelsregister eingetragenen Prokuristen abgegeben werden. Artikel 4. Wer nach vorstehender Bestimmung (Art. 2, 3) in demselben Handelskammerbezirk mehrfach stimmberechtigt ist, darf gleichwohl nur eine Wahlstimme abgeben und hat sich, wenn er gleichzeitig in mehreren Wahlkreisen des Handels- tammerbezirks stimmberechtigt ist (Art. 8) vor Ablauf der zu Einwendungen gegen die Wählerliste bestimmten Frist (Bit. 9) zu erklären, in welchem Wahlkreise er seine Stimme -avSüben will. Artikel 5. Zum Mitglieds einer Handelskammer kann nur ge- vählt werden, wer: 1) das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, — 2) in dem Bezirk der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat, — und 3) in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Aktien-Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Prokurist eingetragen steht. Artikel 6. Mehrere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und derselben Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handelskammer fein. Artikel 7. Diejenigen, über deren Vermögen der Konkurs (Falliment) eröffnet ist, sind bis nach Abschluß dieses Ver fahrens, und diejenigen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung weder wahlberechtigt noch wählbar. Artikel 9. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind. Artikel 12. Jeder Wähler zieht in dem Wahlzimmer einen der auf der einen Seite mit fortlaufenden Nummern versehenen Stimmzettel, und legt denselben, nachdem er auf jener Seite die Bezeichnung derjenigen, welche er zu wählen beabsichtigt, eingetragen hat, in den verschlossenen Stimmkasten, lieber die ganze Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches die Namen der Abstimmenden, jede Abstimmung mit Angabe der Nummer des betreffenden Stimmzettels, sowie auch das Ergebnis der Zusammenstellung der Stimmen enthalten muß. Es wird von dem die Wahl leitenden Beamten, beziehungsweise dem von der Handelskammer ernannten Kommissär, und den von ihm zugezogenen Urkundspersonen unterschrieben; es werden ihm die Stimmzettel und die sonstigen, das Wahlgeschäft betreffenden Aktenstücke beigefügt. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Gießen, den 8. Januar 1900. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald, soweit sie Ihre Gemeinde betrifft, ortsüblich veröffentlichen. ______________I. V.: vr. Wagner.______________ Bekauutmachuzg. Betr.: Die Mathildenstiftung für Oberhessen. Nach dem Voranschlag der Mathildenstiftung für Ober- Hessen sind für das Jahr 1900 etwa 1200 Mk. vorhanden, welche zu wohlthätigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen bedacht werden sollen. Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche, mit welchen eine möglichst ausführliche Mitteilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 10. Fe- bruar l. I. an den unterzeichneten Vorstand der Stiftung gelangen zu lassen. Gießen, den 11. Januar 1900. Der Vorstand der Mathildenstiftung für Oberhessen, v. Bechtold, Großh. Provinzialdirektor. BekanntmWtM Betr.: Stempelabgaben für Automaten, Musikwerke, Luxuswagen und Luxusreitpferde. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 30. Dezember v. I. (Gießener Anzeiger Nr. 2, zweites Blatt) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß die Zahlung der Abgaben und die Ausstellung der Karten vom 15. Januar an, vormittags von 10 bis 12 Uhr, auf dem Geschäftszimmer unseres Bureauvorstehers im oberen Stock des Regierungsgebäudes am Brandplatz stattfinden. Gießen, den 12. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Gießen, den 12. Januar 1900. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald ortsüblich veröffentlichen. ___________________v. Bechtold.________________ Gießen, den 11. Januar 1900. Betr.: Kranken- und Jnvaliden-Versicherung der KreiS- straßenwarte. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Sie wollen den Gemeinde-Einnehmer anweisen, bezüglich der bis Ende Dezember 1899 für die Kreisftraßeuwnrte vorlagsweise gezahlten Beiträge zu den Kosten der Gemeinde- Krankenversicherung, sowie derjenigen der Jnvaliden-Versicherung mit der Kreiskasse abzurechnen und die Vorlagen gegen Abgabe der Quittungen hierüber, zu welchen besondere von der Kreiskasse erhältlichen Formularien zu benützen sind, in Empfang zu nehmen. Wir sehen Ihrem Bericht darüber, daß die Abrechnungen stattgefunden haben bis spätestens 15. Februar l. I. entgegen. o. Bechtold. Gießen, den 10. Januar 1900. Betr.: Die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen «« die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 20. Dezember v. I. (Gießener Anzeiger Nr. 300) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung mit Frist von drei Tagen erinnert. ____________________v. Bechtold. Bekanntmachung. Betreffend: Die Befreiung von der Versicherungspflicht auf Grund des § 6 Abs. 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes. Vom 24. Dezember 1899. Aus Grund des § 6 Abs. 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 463) hat der Bundesrat über die Befreiung von der Versicherungspflicht nachstehende Bestimmungen erlassen: 1. Ueber Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes entscheidet die für den Wohnort des Antragstellers und, sofern dieser im Jnlande keinen Wohnort hat, die für seinen dauernden Aufenthaltsort zuständige untere Verwaltungsbehörde. 2. Dem Antrag ist nur stattzugeben, wenn folgende Voraussetzungen zusammentreffen: a) es muß amtlich bekannt oder glaubhaft nachgewiesen sein, daß der Antragsteller in der Hauptsache seinen Lebensunterhalt als Betriebsunternehmer oder ander- weit selbständig erwirbt oder ohne Lohn oder Gehalt thätig ist; b) es muß feststehen, daß für denselben nicht bereits einhundert Wochenbeiträge entrichtet sind, oder zu entrichten gewesen wären, wobei Krankheitswochen oder militärische Dienstleistungen (§ 30 Abs. 2) einzurechnen sind; c) die untere Verwaltungsbehörde muß unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers und der örtlichen Verhältnisse pflichtmäßig zu der Ueber- zeugung gelangt sein, daß der Antragsteller in demjenigen Kalenderjahre, für dessen Dauer die Befreiung von der Verrficherungspflicht beantragt wird, entweder nur zu bestimmten Jahreszeiten in nicht mehr als zwölf Wochen, oder zwar zu beliebigen Jahreszeiten, aber insgesamt an nicht mehr als fünfzig einzelnen Tagen Lohnarbeit übernehmen wird. Minderjährige bedürfen der Genehmigung des Antrags durch ihren gesetzlichen Vertreter. 3. Ueber die Befreiung ist dem Antragsteller eine Ver- sicherungsfreikarte in grüner Farbe in der halben Größe der Quittungskarte nach dem anliegenden Muster auszustellen. Für die Ausstellung der Karte kann eine Gebühr von fünf Pfennig erhoben werden. Die Befreiung gilt für die Dauer des Kalenderjahres und für den Umfang des Reichs. Die Versicherungsfreikarte ist dem Arbeitgeber bei der Lohnzahlung, im Falle des Einzugsverfahrens (§ 148) aber binnen der zur Anmeldung bei der Einzugsstelle vorgesehenen Frist, vorzuzeigen. Geschieht dies nicht, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die fälligen Beiträge zu entrichten und der Arbeiter hat sich den entsprechenden Lohnabzug gefallen zu lassen. Dabei finden die Bestimmungen des § 131 Abs. 2 Anwendung. . , 4. Die Befreiung ist von der Behörde, welche Ne oe- willigt hat, zurückzunehmen, wenn die befreite Person beantrag^efreiung mug üon dieser Behörde (Abs. 1' rufen werden, wenn sich ergiebt, daß eine der rn Z H unter a und b vorgesehenen Voraussetzungen f Bewilligung schon bei der Ausstellung der freikarte gefehlt hat oder daß eine dieser Voraussetzungen nachträglich in Fortfall gekommen ist. trmfirPtih Ergiebt sich daß die Lohnarbeit des Befreiten wahrend der Geltungsdauer der Versicherungsfreikarte die rn Ziffer 2 unter c vorgesehene Tauer wesentlich überschritten bat so ist die Befreiung für den Rest des Kalenderjahrs von der für die Ausstellung der Versicherungsfreikarte oder für den Beschäftigungsart zuständigen untere Verwaltungsbehörde zu widerrufen. Ergeht der Widerruf von einer anderen als derjenigen Behörde, welche die Versicherungsfreikarte ausgestellt hat, ist der letzteren Behörde unter Darlegung der für den Widerruf maßgebend gewesenen Thatsachen hiervon Mitteilung zu machen. Die Versicherungsanstalt ist befugt, den Widerruf der Befreiung zu beantragen. £ „ 5. Gegen die Versagung und den Widerruf der Befreiung sowie gegen die Ablehnung des Antrags auf Widerruf ist Beschwerde an die zunächst vorgesetzte Behörde zulässig, welche endgültig entscheidet. 6. In dem Falle der Zurücknahme oder des Widerrufs der Befreiung ist die Versicherungsfreikarte durch die untere Verwaltungsbehörde des Wohnorts oder dauernden Aufenthaltsorts oder des Beschäftigungsorts wieder einzuziehen. t . 7. Durch die Landes-Zentralbehörde wird bestimmt, von welchen Staats- oder Gemeindebehörden die in Ziffer 1 bis 4 und 6 den unteren Verwaltungsbehörden zugewiesenen Verrichtungen wahrzunehmen sind. 8. Auf vorübergehende Dienstleistungen, für welche der Bundesrat gemäß § 4 Abs. 1 die Versicherungspflicht allgemein ausgeschlossen hat, finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Berlin, den 24. Dezember 1899. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky. 5 s D 5 — S E § W cQ- e E ä 5 <3 «r rr 3 *-» «e- V* E ’S =® ■e- § £ g = E2‘ 1 •e O <3 »o <3 s * ■“ ■ “ « “ E t 6? g" g S jj CCQ - e •* » 8 rr s GQ Bekanntmachung. Betreffend: Die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 des In- Validenversicherungsgesetzes. Vom 27. Dezember 1899. Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Jnvalidenversicherungs- gesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 463) hat der Bundesrat beschlossen, daß es bei den unter dem 24. Dezember 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 399), 24. Januar 1893 (Reichs-Gesetzbl. S. 5) und 31. Dezember 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 543) veröffentlichten Bestimmungen über die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Versicherungspflicht mit den aus der nachstehenden Fassung sich ergebenden Veränderungen sein Bewenden behalten soll. Vorübergehende Dienstleistungen sind danach als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung (§ 4 Abs. 1 des Jnvalidenversicherungsgesetzes) dann nicht anzusehen, 1. wenn sie von solchen Personen, die berufsmäßig Lohnarbeit überhaupt nicht verrichten a) nur gelegentlich, insbesondere nur zu gelegentlicher Aushilfe, b) zwar in regelmäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und gegen ein geringfügiges Entgelt, welches für die Dauer der Beschäftigung zum Lebensunterhalte nicht ausrcicht und zu den für diese Zeit zu zahlenden Versicherungsbeiträgen nicht in entsprechendem Ver- verhältnisse steht, verrichtet werden; 2. wenn sie von solchen Berufsarbeitern, die in einem rebelmäßigen, die Versicherungspflicht begründenden Ar- beits- oder Dienstverhältnisse zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, ohne Unterbrechung dieses Verhältnisses bei anderen Arbeitgebern nebenher, fei es nur gelegentlich zur Aushilfe, sei es regelmäßig verrichtet werden. 3. für Dienstleistungen zur schleunigen .Hilfe bei Un- glücksfällen ober Verheerungen durch Naturereignisse ober zur schleunigen Beseitigung von Verkehrs- ober Betriebs- storunqcn, sosern biese Dienstleistungen nach ihrer Art bie Dauer von zwei Arbeitstagen voraussichtlich nicht über- teigen werden; r, a_, , 4. für Dienstleistungen in Verpflegungsstationen oder ähnlichen Einrichtungen, wenn sie gegen eine Geldentscha- digunq verrichtet werden, welche nicht als Entgelt für die gelieferte Arbeit, sondern als eine Unterstützung zum Zwecke des besseren Fortkommens gewährt wird; 5. für Dienstleistungen von Bediensteten ausländischer Eisenbahnverwaltungen in Eisenbahnbetrieben des Inlandes, soweit diese Bediensteten in letzteren vorübergehend beschäftigt werden; _ c. , 6. für Dienstleistungen im Jnlande von Bediensteten ausländischer Betriebe, soweit diese mit einzelnen Betriebshandlungen vorübergehend in das Inland hinübergreifen; 7. für Dienstleistungen des Personals ausländischer Schiffe, die im Binnenschiffahrtsverkehre deutsche Wasser- traßen befahren, sofern nicht diese Schiffe nach der Ent- cheidung der unteren Verwaltungsbehörde des Beschas- tigungsorts (§ 65 Abs. 4 des Jnvalidenver.sicherungsge- etzes) im Inland einen regelmäßigen Verkehr von erheblicher Dauer unterhalten; 8. für Dienstleistungen auf Seeschiffen im Auslauf, wenn sie von solchen Personen verrichtet werden, die nicht zur Schiffsbesatzung gehören; 9. für Dienstleistungen von Indiern, Japanern, Chinesen, Malayen, Zanzibariten, Regern und anderen farbigen Seeleuten auf deutschen Seeschiffen bei der Küsten- chiffahrt in asiatischen, australischen, ost- oder westafrikanischen Gewässern, sowie in dem Verkehre zwischen asiatischen, australischen, ost- und westafrikanischen Häfen oder zwischen diesen und europäischen Häfen, in letzterem Verkehre jedoch nur, wenn es sich um ben_ Dienst in den Kohlen- und Kesselräumen der Dampfschiffe handelt und wenn bei der Anmusterung im Auslande zugleich die Rück- ahrt ausbedungen ist. Die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten sind ermächtigt, mit Zustimmung des Reichskanzlers widerruf- ! ich anzuordnen, daß und inwieweit vorübergehende Dienstleistungen solcher Ausländer, denen der Aufenthalt in Grenzbezirken des Inlandes auf fest bestimmte kurze Zeit behufs Ausführung vorübergehender Arbeiten behördlich gestattet ist, sowie vorübergehend im Jnlande stattfindende Dienstleistungen solcher Ausländer, welche übungsgemäß in Flößereibetrieben beschäftigt werden, im Sinne des Jnvalidenversicherungsgesetzes als eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht anzusehen sind. Berlin, den 27. Dezember 1899. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich «nes Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat November 1899 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen: Hafer Mk. 16,—, Heu Mk. 5,25, Stroh Mk. 3,70. Gießen, den 10. Januar 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Gießen, den 11. Januar 1900. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über die Vermögenssteuer vom 12. August 1899. Au die Großh. Bürgermeistereien des Steuer- kommissariats Gießen. Die Erledigung unserer beiden hektogr. Schreiben vom 20. November v. I. bringen wir denjenigen von Ihnen, die damit noch im Rückstände sind, wiederholt nud dringend in Erinnerung. Großh. Steuerkommissariat Gießen. Bähr. * Politische Wochenschau. Gießen, den 13. Januar. Daß die Thronrede, mit welcher der preußische Landtag eröffnet wurde, recht nüchtern war und jeder politischen Spitze entbehrte, haben wir bereits betont. Daß es aber zu lebhaften Auseinandersetzungen kommen wird, dafür lieferte schon die Sitzung am Donnerstag ein Beispiel; wo die Interpellation wegen Maßregelung der Landräte wegen ihrer Abstimmung in der Kanalfrage zur Erörterung stand. Damit wird freilich die Angelegenheit nicht aus der Welt geschafft werden und noch oft zu erregter Debatte Anlaß geben; überdies dürfte der Gegensatz, welcher bereits jetzt zwischen den Konservativen und dem Fürsten Hohenlohe besteht, im Laufe der Tagung weitere Verschärfungen erfahren. Sollen wir hier auch der wieder aufgenommenen Sitzungen des Reichstags Erwähnung thun? Eigentlich lohnt es sich nicht, denn vorläufig haben sich nur wenige Abgeordneten bewogen gefunden, aus den Weihnachtsferien nach Berlin zurückzukehren, und etwa 20—30 Mitglieder bilden gegenwärtig den ganzen deutschen Reichstag. Hoffentlich wird sich bald etwas mehr Pflichtgefühl geltend machen' Viel besprochen wurde in letzter Woche das Telegramm des Kaisers an den König von Württemberg. Anscheinend hat es seine Wirkung nicht verfehlt, denn die Engländer fangen an, vernünftig zu werden und die beschlagnahmten deutschen Schiffe wieder freizugeben. Ihre Handlungsweise war ja auch, wie wir wiederholt ausführten, vollständig unverständlich und darauf abgezielt, den Rest von Sympathie den man noch für die britische Sache haben konnte, ganz zu verscherzen. Im Uebrigen sieht man in London fortgesetzt mit großem Mißtrauen auf Rußland und dessen Maßnahmen in Persien und an der afghanischen Grenze Lokales und Provinzielles. (Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte-, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.) Gießen, 13. Januar 1900. ♦* Kreisausschußsitzung. Samstag, 20. Januar l. I., vormittags 9 Uhr, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des KreisauS- schusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Rekurs des R. Welkoborsky zu Gießen gegen einen Polizeibefehl Großh. PolizeiamtS Gießen. 2. Beschwerde der Hebamme Schäfer zu Albach gegen einen Beschluß des Gemeinderats zu Albach. 3. Wirtschaftskonzession des Johannes Sieck zu Gießen. •* Von der Universität. An Stelle des mit dem nächsten Sommersemester nach Halle a. d. S. übersiedelnden ord. Professors des Strafrechts, Dr. Frank, ist der ordentl. Professor dieses Faches an der Universitär in Breslau, Dr. Beling, berufen worden. Herr B. hat den Ruf an« genommen. ** Nachdem sämtliche Wahlen und Ernennungen zu der demnächst stattfindenden 6.. ordentlichen evangelische» Landessyuode jetzt vollzogen sind, wird sich dieselbe, wie die „D. Z." meldet, aus folgenden 56 geistlichen und weltlichen Synodalabgeordneten zusammensetzen. I. Durch gewählte Mitglieder. Provinz Starkenburg. Dekanat Darmstadt: Pfarrer Eger und Landgerichtsrat Dr. Schneider zu Darmstadt. Eberstadt: Pfarrer Stamm zu Stockstadt und Oberamtsrichter Dr. Lahr zu Darmstadt. Erbach: Dekan Fuchs zu Rimbach und Realschuldirektor Dr. Gerhard zu Michelstadt. Groß Gerau : Dekan Fink zu König- ftädten und Rechtsanwalt Dr. Lucius zu Mainz. Groß- Umstadt: Pfarrer Hof zu Babenhausen und Rentier Georg Dresse! YI. zu Groß-Zimmern. Offenbach: Pfarrer Die. theol. Eck und Geh. Justizrat Dr. Weber zu Offenbach- Reinheim: Dekan Koch und Bürgermeister Born zu Fränkisch Crumbach. Zwingenberg: Dekan AntheS zu und unzuverlass g, Man darf aber wohl ander Dinge un g ch ni)ern immer noch recht schlecht Ä unähnliche Schritte thun unb bas Mutterland sowie die Kolonien fast ganz von Truppen ^tblöüen wollen, um der Buren Herr zu werden. entblößen otn, man wieder vor einer Kabmetts- kriiis nur die Frage ist noch zu lösen, ob Körber oder Gautsch das nächste Ministerium bilden werden. Das Zünglein der Wage neigt angeblich Ersterem zu. Verhaftungen in Russisch-Polen sind nichts Außergewöhnliches. Jetzt soll neuerdings eine große sozialistische Liga entdeckt worden sein, welche es auf den Umsturz der bestehenden Staatsordnung abgesehen hatte. Viele politische Verhaftungen sind die Folge, und Sibirien wird wieder um einer Anzahl zweifelhafter Elemente vermehrt! X Gesetzentwurf über die Zwangserziehung Minderjähriger. Seit einer Reihe von Jahren macht sich, wie in allen Kulturländern, so auch in Preußen eine bedenkliche Steigerung der Verwahrlosung und Verbrechen unter der Heranwachsenden Jugend bemerkbar, zu deren Bekämpfung die Mittel des Strafrechts und der Schulzucht nicht aus- reichen. Man hat daher diese Maßnahmen ergänzt durch gesetzliche Bestimmungen, um die Fürsorge für die gefährdete, verwahrloste und verbrecherische Jugend durch Erziehung unter öffentlicher Aufsicht (Zwangserziehung) sicher zu stellen. Durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Einsührungsgesetzes dazu, ist eine erneute Anregung gegeben, die Zwangserziehung zu regeln und auszudehnen, um der dringend Abhilfe heischenden Verwahrlosung der Jugend entgegentreten zu können. Fast sämtliche Bundesstaaten sind dieser Anregung gefolgt und haben ihre geltenden Zwangserziehungs-Gesetze im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches umgestaltet, so daß sie zugleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche oder bald nachher in Kraft treten. Auch in Preußen kann die Umgestaltung und Erweiterung des Gesetzes vom 13. März 1878 nicht weiter verschoben werden. Rach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Einführungsgesetzes dazu können der Zwangserziehung unterworfen werden: 1. Kinder unter 12 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, wegen der sie strafrechtlich nicht verfolgt werden können, wenn das Vormundschaftsgericht die Zwangserziehung für unzulässig erklärt hat; 2. Minderjährige unter elterlicher Gewalt, wenn her Vater oder die Mutter durch Mißbrauch der Erziehungsgewalt das leibliche oder geistige Wohl des Kindes gefährden; Bevormundete nach freiem Ermessen des Vormundschaftsgerichts ; 3. Minderjährige überhaupt, wenn die Zwangserziehung zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens notwendig erscheint. Rach diesen Richtungen ist, wie die ministerielle „Berliner Korrespondenz" mitteilt, die Zwangserziehung in dem dem preußischen Landtage zu verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegenden Gesetzentwurf über die Zwangserziehung Minderjähriger neu geordnet. Für die Ausführung der Zwangserziehung sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1878, die sich bewährt haben, im wesentlichen beibehalten worden. Die Zwangserziehung soll auch ferner den Kommunalverbänden unter staatlicher Aufsicht obliegen, die Kosten der Zwangserziehung sollen wie bisher zur Hälfte vom Staate, zur Hälfte von den Kommunalverbänden getragen werden, während den Ortsarmenverbänden nur die Kosten der ersten Einlieferung, der Ausrüstung und der Rückreise nach Beendigung der Zwangserziehung zur Last fallen sollen. r 66 Pitifu Provinz Oberh onb£dnhgeri^rüt^ St zu PlE “ Dingen: Wrer librir Dr. WIbei" D Weiffenbach und Mng'.Sichm sörstn ® ' »ich undProfeßor titnrdt 0 Stock - Lahl zu W Trichter Roniheld , n Wer-Eschbach um gitbtn. Schotten: P Mn & Mm Mn W 1 Mm;. M* schrlinspeltor M 8On0 zu Mstein: Pfarrer WbuS zu Panig. un) Landwirt Heil trfWr der Großh kuLnant Freiherr ' Wörfftt zu Dari htm Großherzog nt D. Stabe $u ( lvaHs A. unb Obe tgfinrat D. Dr. @olbi jomerzlenrat Freihel U'm Dr. hager zn Läzett. Harrer Von LmlSwegen beruf *• PaMlM Phi kielet das Panorama Sesachern. So gelangt Lljiveiz zur Susslellur kuckte: Smselgrund, P fliin, unb machen uns E Darstellung dich Lisichten durch da- w Färbendelruchtungtzshf Reise nach diese Schmidt hat für die rolderkaussstellen die N wöchentlich den tz Jflffhu«.) Am : ^Mgverein dem mu flt geben, einen jm bereits beschick i« ent ®«tj 1884 in i ? "”b iche bei W traten sehr sriih h Jfr M erste» ’’ "regte ^^allschen«^ Sä«*’ Me- Mi “"e« miÄ/p'e. ll> ««AiAlchlm , Na[ "7^ :c. ih > ®»nbetf Wei« ” natj ^lierkez vt^hen. frthbfte, ’ b"« $e W“»a bj *el,t •"‘Cif Ate« W RS 1 ,c ÜTleg °rf S^?t°nd 'noch tA^" ntte t^uu nft^ >°nz von SbbQ§ zu werden ^eu ? verden grober 1 ju Zü^ :c .• «Wie holitj. ?N°N>°>-d2, e vermehrt! ?"»serziehuug >* sich, Ivie in allen "edMicheAe" * unter der het, d-«° Ä-timpL chuljncht nicht auE ttgiinzt du«j nwge fär die gi. |5C fugend durch Zwangserziehung) ärgerlichen Geseh- 1iu' ist eine erneut? ung zu regeln u» se heischenden $a n zu können. M regung gefolgt M -Gesetze im Rahmw Gesetzbuches umge- bürgerlichen Gefetz- u. Äuch in Pechen ng des Gesetzes vorn i werden. Ärgerlichen Gesetz- 1 dazu können der n: : strafbare Handlung Mich nicht verfolgt Lndschaftsgericht dic ärt hat; ir Gewalt, wenn hn !uch der Äziehung- of)l des Kindes gr> (frmeffen des Joi in die Ztvnngscr tlichen Verderbens die ministerielle Zwangserziehung lersassungsmäßiger Entwurf über die geordnet. Für die > die Bestimwungen sich bewährt haben, ie Zwangserziehung bänden unter steter Zwangserziehv? aate, zur halste m oerben, während en n der ersten W -eise nach Beendigung en sollen. __. ijnrielles. , »,16« ifgrnnwm«-) 3 Januar NW- 01 90 Manual Äjrtte *8»«nS ß brt 6.m«nbatil bei 3-HaWti ® heiniit yßlS* un» ft» viest^ wird A jstlichn rlaenden ov \ u(am®en^Deka^ tar,tnbtDr*S erichtSratvr^B Stawm »“ ‘ietan X1"' ».! -'/Ai-rSA isen und JflIrtr^ Hf«** * * * * * * *- /vß-'l Geb" ° 0orfl F . De'an Lebensmittel-Requisition durch die Buren. r: Die Buren richten sich in den von ihnen besetzten Landesteilen häuslich ein. Besonders versorgen sie sich mit Lebensmitteln, um bei einem Rückzug bestens versorgtzusein. Unsere heutige Abbildung, die nach einer Photographie hergestellt wurde, führt uns eine Lebensmittel-Requisition durch die Buren vor. Bensheim und Oberamtsrichter Dr. Fischer zu Lorsch. 'Provinz Oberhessen. Gießen: Dekan Wahl zu Hausen und Landgerichtsrat Dornseiff zu Gießen. Alsfeld: Pfarrer Jaudt zu Planig und Kreisrat Dr. Melior zu Alsfeld. Büdingen: Pfarrer Bernbeck zu Staden und Gymnasiallehrer Dr. Dingeldein zu Büdingen. Friedberg: Direktor D. Weiffenbach und Schulrat Schmidt zu Friedberg. Grünberg: Kirchenrat Pullmann zu Grünberg und Oberförster Kutsch zu Groß-Gerau. Hungen: Pfarrer Weber ^i! Lich und Professor D. Stamm zu Gießen. Lauterbach: Kirchenrat D Stock zu Stockhausen und Oberamtsrichter Wahl zu Schlitz. Nidda: Pfarrer Wahl zu Langen und SmtSrichter Römheld zu Nidda. Rodheim: Pfarrer Lühl zu Nieder-Eschbach und Freiherr von Leonhardt zu Groß- Karben. Schotten: Pfarrer Mickel zu Gonterskirchen und Rechner Ritter zu Laubach. 2) Provinz Rheinhessen: Pfarrer Walter zu Engelstadt und Direktor Brand zu Mainz. Alzey: Pfarrer Aulber zu Eppelsheim und Kreis- schiilinspektor Pfaff zu Hahnheim. Oppenheim: Dekan Wölsing zu Gimbsheim und Professor Klein zu Mainz. Wöllstein: Pfarrer Sack zu Bosenheim und Bürgermeister MöbuS zu Panig. WormS: Pfarrer Jost zu Bechtheim unb Landwirt Heinrich Gräf zu Monsheim. — II. Vertreter der Großh. Hess- (25.) Division: Oberstleutnant Freiherr von Rheinbaben und Dioisionspfarrer Meudörffer zu Darmstadt. — III. Von Seiner Kgl. Hoheit dem Großherzog ernannte Mitglieder: Geh. Kirchenrat D. Stade zu Gießen. Wirkl. Geheimrat D. Hall- wachs Exz. und Oberkonsistorialpräsident i. P. Wirkl. Geheimrat D. Dr. Goldmann Exz. zu Darmstadt. Geheimer Kommerzienrat Freiherr Heyl zu Herrnsheim zu Worms. Tekan Dr. Hager zu Offenbach. Pfarrer Hildebrand zu Echzell. Pfarrer Bonhard zu Oppenheim. — VI. Von Ämtswegen berufen: Prälat D. Habicht zu Darmstadt. •• Panorama Photoplastik. Immer schönere Ansichten bietet das Panorama Photoplastik, Neuen Bäue 1, den Besuchern. So gelangt von heute (Sonntag) an die sächsische Schweiz zur Ausstellung. Wir nennen u. a. nur folgende Punkte: Amselgrund, Polenzthal, Schandau, Bastei, Königstein, und machen unsere Leser wiederholt auf die prachtvolle Darstellung dieses Panoramas aufmerksam, da die Ansichten durch das nur bei diesem Panorama angewandte Hiwbenbeleuchtungssystem einen großartigen Effekt bieten. -Line Reise nach diesen Punkten ist überaus lohnend. Herr Schmidt hat für die Vereine und durch Einrichtung von LorverkaufSstellen die Preise so ermäßigt, daß jede Familie sich wöchentlich den Genuß bereiten kann. ** Konzert des Akademischen Gesangvereins. (Wilhelm Backhaus.) Am 21. Januar wird der Akademische Gesangverein dem musikalischen Publikum Gießens Gelegenheit geben, einen jugendlichen Künstler kennen zu lernen, dem es bereits beschieden gewesen ist, die Lorbeeren wahrer Künstlerschaft zu ernten. — Wilhelm Backhaus ist am 26. März 1884 in Leipzig geboren. Sein musikalisches Talent und seine bedeutende Begabung für das Klavierspiel traten sehr früh hervor, und bereits 1893, als er mit U Jahren zum erstenmal öffentlich auftrat, rühmte die Antik seine eminente musikalische Beanlagung und seine idsolute Sicherheit in Bewältigung auch der schwierigsten Aufgaben. Mit 10 Jahren trat er in das Konservatorium pi Leipzig ein, wo A. Reckendorf sein erstaunliches Talent s^ematisch ausbildete, und ihn so vor dem Schicksal eines Wunderkindes bewahrte. Trat er einmal öffentlich auf, so erregte er Stürme des Beifalls. Die bedeutendsten musikalischen Autoritäten prophezeiten dem „gottbegnadeten Jünger der Kunst" eine große Zukunft. — Die liebens- Mrdige Bescheidenheit seines Auftretens, die frische Natürlichkeit seines Wesens, erringen ihm sofort die Sympathien des Publikums. Wie himmelweit er sich von den gewöhnlichen Wunderkindern unterscheidet, die so oft als Treibhauspflanzen verkümmern, bezeugt beispielsweise eine Aeußerung, von Dr. Max Burckhardt in der Zeitschrift: „Die redenden Ränfte": „Sein Spiel ist so frisch, so überquellend von reinem unverfälschtem Gesühl, daß es wohlthut, nach all den Koczalskys rc. in diesem wunderbaren Knaben endlich einmal keinen Wunderknaben zu hören, sondern ein unmittelbares Talent natürlich und nicht gewaltsam sich entwickeln zu sehen. Der gottbegnadete Künstler spielte Kineckes ^is-moli-Konzert" rc. — Im März 1898 verließ Backhaus das Leipziger Konservatorium mit den glänzendsten Zeugnissen und wandte sich nach Frank- jurt, um unter d'Alberts Leitung sich weiterzubilden, dessen LieblingSspieler er alsbald wurde. Unter der Führung dieses Meisters wird er sicherlich befähigt werden, die höchsten Stufen der Künstlerschaft zu erreichen. Schon jetzt verfügt er nicht nur über eine tadellose, ungemein solide, virtuose Technik, eine für sein Alter ungewöhnliche Kraft und einen ausnehmend schönen Anschlag. sondern auch über einen gediegenen künstlerischen Geschmack, und eine wunderbare Höhe und Reife der musikalischen Intelligenz. Von seinem F/eiß und Kienen vermag man sich einen Begriff zu machen, wenn man erfährt, daß er über 200 Werke, darunter 9 große Klavierkonzerte, auswendig spielt, und vor seinem Genie bekommt derjenige einen gewaltigen Respekt, der ihn Bach'sche Fugen nach jeder beliebigen Tonart transponieren hört. Wilhelm Backhaus ist nun auch in Frankfurt (14. November v. I.) mit dem besten Erfolge aufgetreten uud hat in Darmstadt bei seinem Auftreten am 21. November den größten Enthusiasmus hervorgerufen. Wir zweifeln nicht daran, daß seine musikalischen Darbietuugen auch in Gießen dem genialen, nunmehr noch nicht 16 jährigen Künstler neue Lorbeeren eintragen, den Zuhören aber einen hohen, nachhaltigen künstlerischen Genuß bereiten werden. G r ü n b e r g , 12. Januar. Der hiesige Gewerbe -Ver- e i n hält seine diesjährige erste Monatsversammlung am nächsten Samstagabend im Englischen Hof ab. Mit dem Jahre 1900 treten auch für den Gewerbestand durch die Gesetzgebung einschneidende Bestimmungen und Veränderungen ein. Ganz besonders seien die Eltern und Meister darauf hingewiesen, daß nur derjenige, der sich später selbständig machen will, Lehrlinge ausbilden darf, welcher die Fortbildungsschule und die Zeichenschule ausreichend besucht hat und eine Gesellen- und Meisterprüfung bestanden hat, oder fünf Jahre das Geschäft selbständig betrieben hat. Weitere Bestimmungen sind noch von den jetzt zu wählenden Handwerkskammern zu erwarten. Leider ist der Besuch der Sonntagszeichenschule gerade hier von Grünberg noch ein sehr geringer, obgleich die Kosten, welche dafür zu entrichten sind, ganz unbedeutend sind. Die Mitglieder zahlen 20, Nichtmitglieder *40 Pf. pro Monat. Daß trotzdem diese Gelegenheit, welche für die jungen Handwerker geschaffen ist, damit sie sich die für ihren Beruf so nötige Vorbildung enteignen können, so wenig beachtet wird, ist für Grünberg eine sehr traurige Erscheinung, welche sich später schwer rächen muß. Die Eltern und Meister trifft hier die Verantwortung. — Für den Monat Februar hat der Vorstand des Gewerbevereins einen Vortrag des Herrn Rechtsanwalt Reh in Alsfeld, über die wichtigsten Vereinsbestimmungen des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs gewählt. — Wie im Vorjahre, so werden auch in 1900 wieder eine auffallend geringe Zahl Knaben aus Grünberg konfirmiert werden, nämlich nur acht. Wie aus den in heutiger Nummer enthaltenen „Kirchlichen Nachrichten" der Pfarrei Grünberg hervorgeht, waren es 1899 ebenfalls acht. Dieser geringen Anzahl aus Grünberg mit etwas über 2000 Einwohnern steht fast die gleiche aus den beiden Filialdörfern Stangenrod und Lehnheim (ca. 650 Einw.) mit sieben männlichen Konfirmanden in 1899 und acht in 1900 gegenüber. Auch die Mädchenzahl zeigt in Grünberg gegen das Vorjahr einen starken Rückgang (von 22 auf 15). Hierzu bemerkt der „Grünb. Anz.": Viel wünschenswerter wäre es, wenn die zahlreichen hier hausenden Junggesellen vermittels einer Expedition nach Standesamt und Kirche dezimiert würden. 4- Grimberg, 12. Januar. (Bevölkerungsstatistik.) Im Laufe des Jahres 1899 wurden in hiesiger Stadt 55 Kinder geboren, 29 Knaben und 26 Mädchen. Getraut wurden 17 Paare. Gestorben sind 34 Personen, wovon 9 untxr und 25 über 14 Jahre alt waren. — An Kollekten unb*' Opfern gingen ein nahezu 800 Mark. Es ist dies günstige Ergebnis gewiß ein schönes Zeichen von der Opferwilligkeit der Gemeindeglicder. — Herr Lehramts- assessor Theodor Koch von hier, welcher sich einer Forschungsreise des bekannten Südamerikaforschers Herrn Dr. Meyer aus Leipzig in das Innere Brasiliens angcschlossen hatte, ist gestern wieder glücklich hier angelangt. Wie wir bereits berichteten, hatten die Reisenden mit widrigen Verhältnissen und derartigen Schwierigkeiten zu kämpfen, daß sie, ohne ihren Zweck vollständig erreicht zu haben, umkehren mußten. Unter den größten Entbehrungen und Mühseligkeiten kamen die Herren auch wohlbehalten in Cuyaba, dem Ausgangsort der Expedition, an. Man hofft, daß Herr Koch in einem Vortrag eine Schilderung seiner gewiß interessanten Erlebnisse geben wird. -i- Aus Starkenburg. 11. Januar. Die Pächter von herrschaftlichen Grundstücken müssen, wie allgemein bekannt ist, Beiträge zu der landwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft zahlen. Diese Beiträge sind gar nicht gering, wie jeder Pächter an seinem Beutel verspürt unb daher sehr woh bezeugen kann. Aber eine gewaltige Arbeit ist es, die Beiträge auszuschlagen unb bic Verzeichnisse barüber in Ord- nung zu halten, weil ein unaufhörliches Kommen unb Gehen unter ben Kleinpächtern herrscht. Der eine zieht weg, ber anbere stirbt, ber dritte fängt ein Geschäft an unb will ben Acker nicht mehr u. s. w Um diesem Durcheinander ein Ende zu machen, hat sich die oberste Verwaltung end- schlossen, die Beiträge für die landwirtschaftliche und forste iche Berufsgenossenschaft selber zu zahlen, wodurch sie sich gewiß den Dank und die Anerkennung aller großen und leinen Pächter verdienen wird. _____________________ Universität und Hochschule. — Errranntt vr. Ferdinand Wrede, Dozent an der Universität Marburg zum Professor. — Zum a.-o. Professor für deutsche Sprache und Litteratur an der Wiener Universität Dr. Max Hermann Jellinek. — Gestorbenr Am 8. Januar nachts in Groot Zande ber Deutichem der Professor der Chemie G. I. Gunning an der Universität Amsterdam im Alter von 72 Jahren. — Leipzig, 11. Januar. Das neue Gebäude der chirurgischen Klinik an der Lietngstraße ward am Montag durch Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Trendelenburg übernommen und in dem Gebäude bic erste chirurgische Poliklinik abgehalten. Die feierliche Einweihung wird, wie verlautet, am 26. Januar in Gegenwart des Königs vollzogen werden. — Akademische Grade an der Karlsruher Technischen Hochschule. Der Großherzog von Baden verlieh der Technischen Hochschule zu Karlsruhe das R^cht, nach Maßgabe der in der Promotions- Ordnung festzusetzenden Bedingungen: 1 auf Grund der Diplomprüfung den Grad eines Diplom-Ingenieurs zu erteilen; 2. Diplom-Ingenieure auf Grund einer weiteren Prüfung zu Doktor-Ingenieuren zu promovieren; 3. die Würde eines Doktor-Ingenieurs auch Ehren halber als seltene Auszeichnung an Männer, die sich um die Förderung der technischen Wissenschaften hervorragende Verdienste erworben haben, zu verleihen. — Der Großherzog und die Großherzogin wohnten am Mittwoch in der Technischen Hochschule der akademischen Feier der Jahrhundertwende bei. „ t — In Sachen Pastor Weingart in Osnabrück ist der Beschluß gefaßt worden, das Gutachten der hervorragendsten theologischen Fakultäten deutscher Universitäten einzuholen. Damit würde Die Angelegenheit vor ein Forum von erhöhter Bedeutung gebracht. — Verschiedenes r Heber die Festlichkeiten zu Ehren des 70. Geburtstages des Professors Geh. Rat Heg ar in Freiburg i. Br. berichtet die „Straßburger Post": Hegars Assistenten, seine früheren und jetzigen Schüler, sowie hiesige Kollegen waren am Vormittag zur festlichen Begrüßung des Gefeierten im Hdrsaal der akademischen Frauenklinik versammelt, wo die meisterhaft ausgeführte Bronzebüste Hegars aufgestellt war. Dieses Geschenk seiner dankbaren Schüler war von Professor Dietsche aus Karlsruhe geschaffen. Außerdem wurde von Professor Dr. Freund, Direktor der Universitäts-Frauenklinik in Straßburg, eine Glückwunschadreffe der deutschen gynäkologischen Gesellschaft verlesen und dem Jubilar überreicht. Rach dem Festakt beglückwünschte den Jubilar in seiner Wohnung eine Reihe von Abordnungen aus akademischen Kreisen sowohl, wie auch seitens der Stadt. — Die Amsterdamer Universität beging am 8. ds. Mts. durch einen Festakt in der Aula ihren dies natalies. Prof. Dr. © Cramer, der derzeitige Rektor, hielt die Festrede über das Thema: „Die Gottesfurcht als Vorwurf einer hrstorischen Untersuchung." — An der Universität Wien hat der Privatdozent für deutsche Sprache und Litteratur Dr. Alexander v. Weilen den Titel eines a.-o. Professors erhalten. — Fräulein Marie Raschke, die in der Frauenbewegung mehrfach hervorgetreten ist, hat in Bern das juristische Doktorexamen magna cum lande bestanden. Sie war von Beruf früher Lehrerin. (Fortsetzung im zweiten Blatt.) Schutz gegen Asthma. 8 c5 Ein hervorragender Arzt erbietet fich, allen an Asthma Leidenden in Gießen ein Schutzmittel gegen diese Krankheit angedeihen zu lasten. _ Die Mehrzahl von Asthma Geplagten ist, nachdem sie Aerzte und zahllose Mittel ohne Erfolg versucht hat, zu dem Schluffe gekommen, daß es gegen diese höchst lästige Krankheit überhaupt keinen Schutz gießt. Diese Annahme ist falsch. Es hat vielmehr eine anerkannte Autorität, Herr Dr. Rudolph Schiffmann, der mehr Fälle dieser Krankheit behandelt hat, als irgend ein anderer lebender Arzt, durch Herstellung und Anwendung eines Schutzmittels bereits seit vielen Jahren glänzende Erfolge erzielt. Dieses Mittel, „Dr.R. SchiffmannSAsthma-Pulver" besteht aus34,90 Proz. Salpeter, 51,10 Proz. südamerikanischer Stechapfel, 14 Proz. riechender Kugelkolben. Das Pulver ist ein Präventivmittel, welches die behaupteten vorzüglichen Eigenschaften aufweist. Hierfür soll sofort ein praktischer Beweis geliefert werden. Es wird nämlich hiermit bekannt gegeben, daß Dr. Schiffmann Willens ist, jeder an Asthma leidenden Person ein unentgeltliches Probe Packet seines Mittels zugänglich zu macven. Zu diesem Zwecke werden hiermit alle Leidenden dringend ersucht, ihre Namen und Adressen per Postkarte auszugeben. Es wird ihnen alsdann sofort ein absolut kostenfreies Probe-Packet zugesandt werden. Herr Dr. Schiffmann geht nämlich von der Ansicht aus, daß eine persönliche Probe mehr überzeugt und den Wert des Mittels bester beweist, als die Veröffentlichung vieler tausender Zeugnisse solcher Personen, welche durch den Gebrauch dieses Asthma-Schutzmittels vor den lästigen Anfällen jener Krankheit bewahrt worden sind „Dr. Schiffmanns Asthma-Pulver" ist bereits seit Jahren in den meisten Apotheken Deutschlands verkauft worden, wenn auch viele Personen bisher nie davon gehört haben mögxn. Um jetzt alle diese Personen hiervon zu benachrichtigen und in bftr Absicht, dieses Mittel allgemein zu machen, wird vorstehende Bekanntmachung erlassen. Es ist dies sicherlich ein liberales und ehrliches Anerbieten, und alle, welche mit dem oben ermähnten Leiden behaftet sind, sollten unverzüglich 8UU Chiffre: „Dr. Schiffmann" an die Annoncen-Erpedition G. L. Daube & Co., Berlin W., Leipzigerstraße 26, zur Weiterbeförderung schreiben und die ihnen gebotene Gelegenheit, ein Probe-Packet durch eines seiner Apotheken-Depots kostenfrei zugesandt zu erhalten, nicht unbenutzt vorübergehen lassen. Schreibt also sofort, da nur innerhalb der nächsten fünf Tage unentgeltliche Proben versendet werden könnin. Ausdrücklich wird gebeten, nichts weiter als Namen und die Wohnung auf eine Postkarte zu schreiben, und diese einzusenden. Nichts weiter ist nötig. 401 TOR.IL Schutzmarke- Fleisch-Extract übertrifft trotz billigeren Preises an N&hrkraft und Wohlgeschmack die Liebig’sohen Extract« und ist in allen besseren Drogen-, Delicatessen- und Coloiialwaaren-Handluneen zu haben. Es ist ein schweres Unrecht, Kindern den aufregenden Bohnenkaffee zu geben. Für sie ist der wohlschmeckende Kathreiner's Malzkaffee das gesündeste Getränk. 302 Streng reell? Jtider lesen! er« 406 Buttron. 418 unqen zu verkaufen. 098 Für den Centner ab Verkaufsstelle: 1,10 Mk. Mk. 1,20 M. 1,25 320 70 Balser. 412 410 Verantwortlicher Redakteur: H. Koegler. ' MMiiWW 3n u erb. Hilf en VkOkKrimW; Verniietmiqen MAGGI MAGGI Itlietitermife MAGGI der und soll sein 3000 60 70 2500 Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen morgens um 10 Uhr an dem Vicinalweg Albach—Hattenrod beim Pflanzgarun. Es kommt am ersten Tage oas Bau« und Werkholz, und am zweiten Tage das Brennholz zum Ausgebot. Albach, am 1'1. Januar 1900. Großh. Bürgermeisterei Albach. auf weiteres festgesetzt wie folgt: StückCokes Nnß-Cokes in zwei verschiedenen Korngrößen für Stubenheizung und für weite und enge Ofeuschachte paffend zerkleinert: Größe Nr. 1, etwas größer als durchschnittliche Korngröße des Anthracit, gangbarste Sorte . . Größe Nr. 2, kleiner als durchschnittliche Korngröße des Anthracit . Gießen, am 10. Januar 1900. Großh. Kulturinspektion. Wißmann. 0168] Ein Paar prachtvolle Pariser Gobelins sind billig zu verkaufen; ebenso ein Paar echte persische Vasen. Zu erfragen m der Exped. d. Bl. KMkms-AusvklkMf. Garnierte und ung unierte Winter- und Sommerhüte, Kmderhüte,Kappen, Mützen, Spitzen, Blumen, Federn, Bänder, Brautschleier, Kränze, bunte und schwarze Seide, lange Ballhandschuhe in Leder und S^ide, Hemden, Kragen, Manschetten, Kinderschürzen, Besätze zum Garnieren, Sommerhandschuhe rc. werden, um schnell zu räumen, einem Ausverkauf im Laden der Fräulein Heur. Fischer, Seltersweg 83, ausgesetzt. 319 Z>ie Konkursverwattung. Hohversteigerung im Albacher Gememdemald. Donnerstag den 18. nnb Freitag den 19. d. Mts. : ommen in den Waldungen der Gemeinde Albach, Distrikt Kr-uzholz, nachstehende Holzsortimente zur Ver ieigerung: II Kirchenplatz II gegenüber der Stadtkirche. 0156] Ich suche auf den 1. April 1900 eine Wohnung von 5 biß 6 Zimmern, Badezimmer und Zu» behör, erster Stock oder parterre. Südanlage oder Nähe des SelterS- Wegs bevorzugt. Gest. Offerten W entgegen. Carl Schwan «en., Südanlage 14. Bau- und Nuhhoh-Versteigerung. Donnerstag deu 18. und Freitag den 19. Januar d. I. kommt in den Gemeindewaldungen zu Hungen nachfolgendes Bau- und Nutzholz zur Versteigerung: Am ersten Fag im Distrikt Keröorn: Aiefern-Schnittholz. 33 Stämme von 32—44 cm Durchm. und 5—10 m Länge — 21,47 km. Kieferu-Pauholz. 219 Stämme von 15—30 cm Durchm. und 5—16 m Länge — 106,88 fm. Aistrikt Nocksöerg: Iichten-Schuittyolz. 28 (Stämme von 32—50 cm Durchm. und 10—26 m Länge — 67 fm. Aichteu-Aauholz. 58 Stämme von 15—82 cm Durchm. und 10—26 m Länge — 40 fm. Am zweiten Kag im Aistrikt WarksteinmüPl: Aichten-Aaustofz. 138 Stämme von 15—30 cm Dmchm. und 10—21 m Länge — 102,21 fm. Distrikt Halgenwald: Kiefern-Schnittholz. 16 Stämme von 35—49 cm Durchm. und 5—12 m Länge = 15 fm. Kiefern-Aanholz. 49 Stämme von 20—30 cm Durchm. und 10—18 m Länge — 40,4$ fm Der Anfang ist an beiden Tagen um 10 Uhr vormittags, am ersten Tag im Distrikt Herborn, am zweiten Tag im Distrikt Marksteinmühl. Hungen, den 11. Januar 1900. Großherzogliche Bürgermeisterei Hungen. Evang. Gottesdienste der Method. Kirche Neuenweg Nr. 9, Hinterhaus 1. Stock, Eingang Erlengaffe Sonntag den 14. Januar, nachmittags 2 Uhr: Sonntagsschule, 4 Uhr: Prediat. Mittwoch, 8'/« Uhr abendS: Bibelstunde, Hilfsprediger K. Urech. Jedermann freundlichst willkommen. EinWem Ußb Detail-Vekküchr ür Stadt und Land gesucht. Stellung dauernd. Kl. Kaution erforderlich. Briefe unter K. 4u7 an die Expedition dieses Blattes erbeten. BERLIN W. 57, bringt ihre Produkte in allen De- likatess- und Kolonialwaren - Geschäften zum Verkauf. gg Für Anfuhr au das HauS werden 5 Pfennig für deu Centner berechnet. NB. Sofern das Verbringen der Cokes auf die betr. Lagerplätze lKeller, Stall rc ) mit keinem außergewöhnlichen Zeitaufwand verbunden ist, geschieht dies ohne besondere Vergütung Der Verkauf unserer Gascokes unter uud bis einschließlich 5 Centner findet bis auf Weiteres im GaSwerk nicht mehr statt, und werden daselbst nur Quantitäten von über S Centner verabfolgt. — Dagegen ist bei folgenden hiesigen Firmen ein Kleinverkauf unserer Gascokrs von 1 bis 5 Centner eingerichtet worden, nämlich bei den Herren: Joh. Fischer, Alicestraße 19, H. Hof, Löwengaffe 11 und Bahnhofstraße 33, Jakob Kahl, Frankfurterstraße 151, Ed. Kliukel, Bahnhofstraße 10, Eytil Lotz, Kirchenplatz 9, Emil Pistor Nachfolger, Marktstraße 10, Weorg Schäfer, Licherüraße 2, Grorg Unverzagt, KaplanSgaffe 5. Diese Firmen berechnen die gleichen Preise unserer Gascokes sammt Anfuhr'wie das Gaswerk und schicken dieselben auch in Mengen unter 5 Cenlver zu. Die seitherige Ermäßigung des Cokespreises bei gleichzeitiger Entnahme in Wagen- uüd Waggonladungen, von 36 bezw. 200 Centnern kommt vorläufig in Wegfall. Gießen, den 29. Dezember 1899. Städtisches Gas- und Wafferwerk Gießen. Otto Bergen. Die Eröffnung der Offerten findet Freitag den 19. d. M., nachmittags 2Vt Uhr, auf Großh. Bürgermeisterei Rabertshausen in Gegenwart der schienenen Bieter statt. ist von jetzt an nicht mehr allein Name der bekannten Suppen- Speisen-Würze in Fläschchen. Verdingung. Die bei den Feldbereinigungsausführungen in der Gemarkung 'Ringelsbausen zur Herstellung eines Waldgrenzweges nut Graben erforderlichen Eidarbeiten, veranschlagt zu rd- 36u Mk., sollen durch schriftliches Angebot • vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen au; Großh. Bürgermeisterei Rabertshausen zur Einsicht offen, woselbst auck die Offerten, deutlich auf Bogen in Aktenformat geschrieben, in versckloffenem Umschläge, mit entsprechender Aufschrift versehen, postfrei bis zum Eröffnungstermin einzureichen sind. Angebote haben in Prozenten des Voranschlags zu erfolgen. vielmehr eine Sammelbezeichnung für eine GUTE, BILLIGE KÜCHE. Die Gesellschaft Städtischer Arbeitsnachweis Gießen «arteustraße 2. Angevot der Arbeitnehmer: 2 Bauschloffer, bursche, 1 Hausbursche, 2 Taglöhner, 1 Taglöhner für leichtere Beschäftigung, 1 Hausmädchen, 1 Kontorist für Buchhaltung und Korrespondenz- Nachfrage der Arbeitgeber: 2 Ban schlosser, Glaser, 1 Wagner, 3 Schuhmacher, t Bauschreiner. 10 bis 12 Taglöhner, 2 vausburschen, 1 Fahrbursche, 7 Dienstmädchen für Küche und Hausarbeit, 1 Lausmadchen. Lehrlinge: 1 Bäcker, 1 Barbier, 1 Sckreiner, 1 Sattler, 1 Buchbinder. HoWeti. Die den Mannbergers Erben gehörige Hofraite ist unter günstigen Beding« A. Bauholz. Nadel- und Fichtensiämme von 8 bis 19 m Länge und 13 bis 40 cm mittlerer Durchmcffir = 160,36 fm, Nadel-Derbstangen von 7 bis 14 m Länge und 10 bis 12 cm mittlerer Durchmesser — 7,43frn. B. Brennholz. i Eichen'DurchforftungSwellen, > rm Nadel-Knüppel, i „ Nadil-Stöcke, i Nadelholzwellen. Gascokes. Infolge Stadtverordneten-Beschluffes vom 28. dieses Monats wurden die Preise unserer Gascokes mit Wirkung vom 1. Januar 1900 ab bis D 126. SitzD Aeickstag bene rückständiggeblicbeneR Utiolution aus die in ö ?ersicheüen die Beleüi «crsicherung ennc MediegaMZiM Men- und «lienb geinackk, doch 5« ),e Zache vorher in ein mr auf der rechten «e betonst bann MMten, toi üitetuwW Nw Mensei. kxzeptioneüe ^edE taffen. Schliesslich nommen. Morgen Waschbutten Waschkörbe Waschböcke Waschklammern empfiehlt in größter Auswahl. 0.60 L. Kohlermann, Bleichstratze 12. w SRontog9- »Md „n rnze'S 11 Ginfamikienhänser (kleine Villen) 55 mit 7 und 8 Simmern per 1. 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Dort rour. io 22 fällen aufDobe ober Äiltnfhdfe im £ tn den 22 TodeSurst inch den Tirang, vc itlflle Begnadigung zu 8 Monate wurde in Freiheitsstrafen bis zu Allherdem wurden 344 - Die Ernennun Z- Adlatus der Nu, lliterstaatSsekretärs sm Bischof in Metz sst Mittag war eine Titzu Mfiehende Ernennun «fc Bifchvs ff studierte aus 1 ”■ ZM Riefte bis eor tariw ’Mfyn S4[0[j - Der @inbti(! ta Met die 3eQa "'M-« «reifen g non de »M-fer ? $«”"fnor tu,?.?/' fPtraiai dos Qu»i Ä foin’tt? ®tbil > S 7Me «”"ro He, Ijiitteit L' ««b - 01618] Für eine kleine Familie, auS zwei Personen bestehend, wird per Früh- jahr eine 5-Zimmerwohnung gesucht. Offerten mit Preis unter Nr. 04618 an die Expedition d. Bl, Gießen. ' " ' 0U>7] Steinstr. 14 schöne Mansarden- 2! 1 «S?,- 4 S,mmcr nebst Zub., p. 1. April 4>4] Eine kleine Wohnung bis zum 1. Februar zu vermieten. I* Ruckstuhl, Steinstraße 63. 0150] Zu verm. 5- bis 6-Zimmerwohn. rer 1. April in m neuerb.H.,der ^eu5.ent^ prech. einger. A. 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