Mittwoch den 13 Juni 1900 tau, Amts- rind Anzeigeblatt für» den Arris «Kiefzen Bezugspreis vierreljährl. Mk. 2,98 monatlid) 75 Psg. mit Bxingerlohn; durch die Abholestelle» Durteljät)rl. Mk. 1,98 monatiid) 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahrs mit Bestellgeld. Alle Anzetgen-DernntNungSkellen deS In- und ÄuSlaada« nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. ■eee^mc Anzeigen zu der nachmittags für bca Mfcntea X*| erscheinenden Nummer bis vorm. 10 H>r. AlchetzeSungen spätestens abends vorher. und keine neue reichsgesetzliche Regelung erfolgt. Ich habe bezüglich des Abschnittes 18 nicht die Meinung vertreten, die Herr Bassermann voraussetzt. Der Kommentar von Olshausen, der auf Hälschner und Schwartze sich bezieht, geht davon aus, daß Abschnitt 18 keine abschließende Regelung der Frage der persönlichen Freiheit giebt. Aus! diese Autoritäten hat sich der Reichskanzler bezoaen. Abg. v. Müller-Meiningen (frs. 23p.): Die Lübecker Verordnung halten wir mit den Vorrednern aus dem Hause für ungiltig. Der Lübecker Senat hat sich seins Zuchthausvorlage auf eigene Faust gemacht. Daraus er- giebt sich die Gefahr, daß man mehr und mehr dazu übergehen wird, die reaktionären Gesetze, die im Reichstage zu Falle kommen, auf dem Umwege über die partikularstaatliche Gesetzgebung durchzudringen. Die Bestrafung des Kontraktbruches gewerblicher Arbeiter würde heute nicht einmal Herr v. Stumm im Reichstage beantragen, wäh- Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandmirt, Blätter für hessische Volkskunde. 1900. !UB«0UB( M. 135 Zweites Matt hrm ibe vonEaMke wurde am 6onrti:1' Dagen besindlilde^d Bi. 21, Aabrlk-- jjt Der jetzig' en Umtausch lern Neuner W; lauf wirbfleTan^, Lrschet»» täglich mit Ausnahme des Äentagl. Die Giehener D««ttte»VtLtter wrbro bfm Anzeiger tat Wechsel mit „Heft, ieibmtrt* x. ^Blätter Mr heg. Volkskunde- r»bcht1. 4m1 beigelegt. Gießener Anzeiger General-Anzeiger seifen Mitglieder M! Bekanntmachung. Betr.: Das Geschäftslokal der Kreiskasse Gießen. ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß sich das Bureau der KreiSkasie des Kreises Gießen vom IS. diese- MouatS ab im Hause Westaulage Rr. 62, unterster Stock, befindet. Gießen, den 9. Juni 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. BekauntmachuuL Betr.: Die Ernennung der Vertrauensmänner und deren Stellvertreter der land- und forstwirtschaftlichen BerufSgenossenschast für das Großherzogtum Hessen. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß für den 60. Bezirk, welcher die Orte Großen Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Klein-Linden, Heuchelheim, Allendorf a. d. Lahn, Watzenborn, Steinberg umfassen, als BertraueuSmauu Herr Bürgermeister Brückel in Lang-GönS, an Stelle des Herrn Bürgermeisters Leun zu Großen-Linden, und zum Stellvertreter des Vertrauensmannes Herr Beigeord- «eter JohS. Will IV. in Leihgestern, au Stelle des Herrn Bürgermeisters Brückel zu Lang-Göns, ernannt » orben find. Gießen, den 11. Juni 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Infolge verschiedener, in letzter Zeit bei uns eingelaufener Beschwerden sehen wir uns veranlaßt, das Publikum zu ersuchen, Belästigungen der Nachbarschaft durch ungebührliches lautes und lang andauerndes Singen und Musizieren, namentlich auch bei geöffneten Fenstern, zu vermeiden, da wir, im Falle die Beschwerde der Nachbarschaft als berechtigt zu erachten wäre, genötigt sein würden, eine Anzeige wegen Zuwiderhandlung gegen § 360 Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuchs erheben zu laffen. Gießen, den 11. Juni 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. , «SA MD HM raffln Hf*/ 1>U unb W stfe Ä l«W MH Cfiette unter Z. RMMm, Expedition und Druckerei: Nr. 7. WSSS BSB für die landwirtschaftlichen Arbeiter besteht. Es Handes sich also ganz klar um eine Ausnahmegesetzgebung. Auch die Bestrafung des Kontraktbruchs ist ein Eingriff in bie dem Reiche vovbehaltene Gesetzgebungsmaterie, in das! Strafgesetzbuch, 25. Abschnitt, der über den „strafbaren! Eigennutz" handelt. Es erscheint notwendig, daß man von; Reichswegen endlich einmal alle partikularen Ausführungsbestimmungen zum B. G.-B. gründlich revidiert. Abg. Rösicke-Dessau: Ist es nicht ebenso verwerflich, wenn ein Arbeitgeber die verabredeten Löhne nicht! bezahlt, als wenn ein Arbeiter die Arbeit verläßt? 3n! der Beratung im Anhaltischen Landtage wurde nicht auf die Leutenot zur Begründung verwiesen, sondern auf die Flotten Verstärkung, die den Arbeitermangel vergrößern werde und solche vorbeugenden Maßregeln notwendig mache. So richtet man sich je nachdem mit seinaik Argumenten verschieden ein. Man hat nicht vergessens daß an der Spitze der anhaltischen Regierung der frühere preußische Landrat v. Koseritz steht, der auch auf andere-v Gebieten durch Verstümmelung des Wahlrechts anderen-, Staaten ein wenig beifallswürdiges Beispiel gegeben hat. Die exorbitante Strafe von einem Jahr Gefängnis für die sogenannten Anstifter kann in der Praxis keine weitere Wirkung haben, als die Arbeiter dem Arbeitgeber auf Gnade und Ungnade auszuliefern. Nachdem der Reichstag das Zuchthausgesetz zurückgewiesen hat und die verbündeten Regierungen sich damit abgefunden haben, erscheint es unbegreiflich, wie der Vertreter des Reichskanzlers Regierungen in Schutz nehmen kann, die so borge- Deutscher Reichstag. 208. Sitzung von 11. Juni. 11 Uhr. Auf der Tagesordnung des Reichstags stand heute die Interpellation Albrecht wegen angeblicher Verletzung der Reichsverfassung durch bie Gesetzgebung in einigen Einzel st aaten. ^n A n- V alt und Re u b j. L. sind Gesetze zur ^strasung kontrakt- brückiaer ländlicher Arbeiter, m Lübeck eine Verordnung Achsen worden, die das Streikpostenstehen unter Strafe, Nellt Die Sozialdemokraten halten diese für rechtsnngiltig pnd fragen an, was der Reichskanzler dagegen zu thun ^Äba Stadthagen begründet die Interpellation. Der Rechsskanzler fei verpflichtet, über die Beobachking der Reübsverfassung zu wachen; wenn er diese auch nicht direkt bchchwöre so lege er als Beamter doch den Eid ab die Äetze zu befolgen, zu den Gesetzen aber gehöre die Ve^ Mng Ein Verfassungsbruch involviere daher zugleich Ken Meineid. Redner glaubt dies um s° scharfer be- Ionen zu müssen, da er in der einzelstaatlichen Gesetzgebungen planmäßiges Vorgehen erblicke, den Wünschen dev Agrarier unter Nichtachtung des Reichsrechts entgegen^ Rommen In Preußen habe die Regierung un^r Hinweis Sbie Reichsgesetze es abgelehnt, landesgesetzlich die Straf-. Larkeit des Kontrakt-Bruchs ländlicher Arbeiter auvzu- -vrechen In Anhalt und Reuß j- L glaubte man diese KE nicht nehmen zu müssen. Redner smht dann mit iuristiMen Grundsätzen nachzuweisen, daß dw in Frage K20, M J. to, 3$raelit,tQ- in iiefifltr ©tjint itt foioxt ober ptt V& WiM. Ei I geschaffen werden. Staats-Sekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieber- bing erklärt, es herrsche Einigkeit darüber, daß Reichsrecht vor Landesrecht Hehe, daß Landesgesetze, die im Widerspruch mit einem Reichsgesetze stehen, ungiltig feien. Cb ein solcher Widerspruch bei den von dem Vorredner be/ rührten Gesetzen und Verordnungen vorliege, sei zu prüfen. Auf bie Zweckmäßigkeit, die Billigkeit, die Nützlichkeit der Maßregeln habe er nicht einzugehen, der Reichskanzler habe lediglich zu untersuchen gehabt, ob ein formaler Widern spruch mit dem Reichsrecht festzustellen sei. Auf die Frage, . vr.... -----~ ob hie Bestrafung des Kontraktbruches landwirtschaftlicher I rend nicht abzusehen ist, warum der gewerbliche Arbeit. Arbeiter durch Landesgesetz unstatthast sei, will der Staats- nicht auch dieser Strafe unterwor,en sein sollte, wenn sw fekretar nicht eingehen, da dies nicht einmal in der Inter- P- beNebt Es bandelt pellation selbst behauptet werde, sondern nur von dem I ! Vertreter der Interpellation behauptet worden sei. An- I i gegriffen werde zunächst die Bestrafung der Koalition dev I ländlichen Arbeiter. Der Reichskanzler habe seine Ent- I schließungen treffen müssen aus Grund der ihm gewordenen I Auskünfte der Einzelregierungen und der Erkenntnisse des I Reichsgerichts. Das oberste Gericht habe aber bereits ent- I schieden, daß die vorliegende Materie nicht zu denen ge- I höre, die durch das Strafgesetzbuch bereits allgemein ge- I regelt seien. Die Zurückführung kontraktbrüchiger land- I wirtschaftlicher Arbeiter an ihre Arbeitsstellen durch ine I Polizei stelle sich nicht bar als eine Bestrafung, sonbern als I eine besonbere Form der zivilprozessualen Zwangs-Voll- I streckuiig. Das Verbot des Streikpostenstehens sei nach! I ber Erklärung bes Senats zu Lübeck nicht Selbstzweck. Es I sei nick-t erlassen, um Pas Koalitionsrecht ber Arbeiter ein- I । zuschränken. Es sei erlassen zur Aufrechterhaltung der I öffentlichen Ordnung. 2Venn dadurch insbesondere auch, I bas Koalitionsrecht eingeschränkt werbe, so sei bamit allein I ber § 152 ber Gewerbeordnung (Koalitionsfreiheit) nickst I verletzt. Nack) der Tendenz ständen die Gesetze und Der- I ordnungen also nicht im Widerspruch mit dem Reichsrecht. I Der Reichskanzler habe also keine Veranlassung gehabt, I von vornherein einzuschreiten. Die tatsächliche Entschei- I düng über die Rechtsgiltigkeit sei einzig und allein von I I den Gerichten zu treffen. Deshalb könne der Reichskanzler I auch für die Zukunft ein Einschreiten im Sinne der Inter- I I pellanteu nicht in Aussicht stellen. Abg. Bassermann (natl.): Das Lübecksche Gesetz I I bestraft Has Streikpostenstehen mit 150 Mk. Geldstrafe: I I Auffällig ist bie Hervorhebung bes Zweckes ber Verohd- I I nung; es ist nicht von straßenpolizeilichen Vorschriften die. I I Rede, sondern davon, daß Personen sich planmäßig an! I I einer Arbeitsstelle, wo gestreikt wird, mit der Beobachtung, I I der Personen befassen, welche dorthin kommen. Ich halte I I bie Lübeckische Verorbnüng für ungesetzlich. Auf biesem I I Gebiete hat sich die einzelstaatliche Gesetzgebung sedes Vor- I I gehens zu enthalten, darüber sind alle Staatsrechtslehrer I I einig. So Meyer und Laband: „Was im Reichsgesetz straf- I I los gelassen ist, kann nicht durch Landesgesetz strafbar ge- I I macht werden." Die Bestrafung des Kontraktbruches ge- I I werblicher Arbeiter ist landesgesetzlich zweifellos un^u- I I lässig. Die Frage, ob die Bestrafung des Kontraktbruches I I überhaupt ein Gegenstand des Strafgesetzbuchs ist, muß I I verneint werden. Ob der polizeiliche Zurückführungs- I I zwang zulässig ist, ist für mich eine sehr zweifelhafte I I juristische Frage. Jedenfalls verträgt sich diese zwangs- I I weise Zurückführung recht schwer mit unserem Reich stecht, I namentlich mit der Civilprozefiordnung. Thatsächlich be- I steht dieses Recht ber zwangsweisen Zurückführung in zahl- I reichen Einzelstaaten. Besteht bas Recht ber Bestrafung I bes Kontraktbruches, bann wirb auch eine solche präven- I tive Thätigkeit ber Abministrativbehörben als zulässig zu- kugeben sein. Das Vorgehen dieser Einzelstaaten ist geeignet, Rechtsunsicherheit in Deutschland hervorzurufen. Abg. Spahn (Ztr.): Die Lübeckische Verordnung verstößt gegen das Reichsrecht. Wenn bie berbünbelenRegierungen in bem Koalitionsrecht Aenberungen vornehmen wollten zum Schutze bes gewerblichen Arbejtsverhält- tztisses und sich später bei der Ablehnung der Vorlage beruhigt haben, so kann jetzt nicht der einzelne Staat berechtigt fein, diese Bestimmungen für sich in Kraft zu setzen. (Sehr richtig.) Es wäre angezeigt, im Wege dev Reichsgesetzgebung für eine größere Einheitlichkeit zu sorgen. (Beifall.) Staatssekretär pHeberbing : Die Rücksichten ber Reichspolitik gegenüber ben Einzelstaaten und ihrer berechtigten Freiheit nötigen mich zu einem Widerspruch gegen bie Ausführungen bes Vorrebners. Weil bas Ar- | beitswilligengesetz gefallen ist unb nicht gleich von neuem; \ eingebracht ist, so kann baraus gefolgert werben, daß Bundesrat und Reichstag über bie Sache im Einverständnis sind; im Gegenteil, es ist ber alte Rechtszustanb geblieben gangen sinb. Abg. Graf Klinckow ström: Wenn ein Arbeiter 50 Pfg. Tage lohn hat, so ist bas nur ein Teil seines Lohnes, ber im übrigen aus bem Deputat besteht. Aus. ben amtlichen Berichten geht hervor, baß ber Tagelohnj geschwankt hat zwischen 85 Pfg. (in einem einzigen Kreise) unb Mark. 3 Abg. Heine (Soz.): Die Bestrafung bes Kontraktbruchs ist mit bem Geiste bes B. G.-B. unb ber C. Pr. O. unvereinbar. Es giebt Agenten, bie in Berlin zu^ hun- berten unb tausenden Knaben und Mädchen von 15 und 16 Jahren als Arbeitskräfte für das platte Land anwerben: und hinausschleppen, die bann in eine wahre Sklaverei geraten unb täglich zu Dutzenben fortlaufen. (Unruhe rechts.) Die Frage ber zwangsweisen Zurückführung ist eine her heikelsten bes Strafrechts. Eine Entscheidung des Reichsgerichts kann als genügende Unterlage für bie Entscheidung barüber, ob Abschnitt 7 St. G. 23. „Vergehen gegen bie öffentliche Orbnung" erschöpfenb geregelt ist, nicht angesehen werben. Durch bie Entscheidung bes Reichsgerichts steht Zunächst nichts weiter fest, als baß ein Strafsenat besselben eine besonbere Meinung hat ; anbere Leute haben eine anbere. Der Lübecker Senat hält es schon für eine Ausschreitung, wenn bie Arbeiter sich ihres Koalitionsrechtes bebienen. (Sehr gut! links.) Für uns kommt es nicht blos auf bie Zustänbigkeit bes Reichs, sonbern ganz besonbers auf biejenige bes Reichstags an; bas Schlimme ist ja eben die miserable Stellung ber beutschen Volksvertretung, Ibie hier zu bebenklichen Konsequenzen führt. Der Reichstag hat klar ausgesprochen, er will die Zuchthausvorlage nicht, deshalb ist es ungehörig und illoyal, daß in den Einzelstaaten jetzt auf diese Weife vorgegangen: wird. Die Lübecker Juristen find Opfer der Denkschrift der Zuchthausvorlage geworden. (Sehr gut! links.) Hanseatischer Ministerresident Dr. Klüg mann-Lübeck: Es waren schwere, wiederholte Ausschreitungen, die dem Lübecker Senat schon seit längerer Zeit geboten erscheinen ließen, gegen das StreiLpost-istehen einzuichreiten. Ls handelt sich blos um eine Polizeiverorbnung. Daß eine solche baburch lahm gelegt werben soll, daß ^ Reichstag über dieselbe Materie kein Verschluß zu stande kommt, ist eine unhaltbare Theorie. Streiks können auch durchgefuh^! werden ohne Streikpostenstehen. (Lachen und Widerspruch linkst Seit Erlaß der Verordnung sind mehrere Streiks ohne solches Postenstehen durchgeführt worden. Dorstavd. ooooox SNrätT r Juli gtiuibt. t ^hmjabrit ilteistoej S. niet ^nyfafoirte ^giiiuug tiWuMl -jMtJBtU. fcfranlung tei Titnft-- alibalbitim. l«Mra6c 3I> > ’0u P 4162 Hbrcffe für Depeschen: Znreiger Fernsprecher Nr. 51. u—inii ■iiimiw— ij^nnnrriTiir^inrn.- --4 ■WMWiniiMmwi ■ iumiw 1 imibiiim^w gegangen habe. ^Nachdem Redner nahezu zwei Stunden, I über bie Kontraktbruchsgesetze gesprock>en hat, wendet er, I sich zu ber in Lübeck erlassenen Verordnung; es sei un- I erhört, daß der kleine Staat Lübeck es wage, in dieser Weise I gegen die Reichsverfassung zu verstoßen. Im Interesse I bes sozialen Friebens unb des Rechts müsse hier Wanbek I Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Graf Bülow: (Ls ist mehrfach erwähnt worden eine Warnung der italienischen Regierung vor der Auswanderung italienischer Arbeiter nach Ostpreußen. Es handelt sich hierbei nicht um einen amtlichen Erlaß, sondern um eine Notiz in einem italienischen Blatte, das ungefähr den in unserem Reichsamt des Innern erschienenen „Nachrichten für Handel und Industrie" entspricht. Die italienische Regierung ist in diesem Falle von ihrem Agenten offenbar falsch informiert worden. (Lachen links, Beifall rechts.) Wir sind diesen, falschen Behauptungen sofort entgegengetreten und bemüht gewesen, in dieser Beziehung irrtümliche Vorstellungen zu beseitigen. (Lachen links.) Geh. ^egationsrat Paulssen: Die preußische Regierung steht vollständig auf dem Standpunkt des Staatssekretärs des Reichsjustizamts. Für die ländlichen Arbeiter besteht keine Reichsgesetzgebung wie für die gewerblichen; das B. G. B. kann eine solche Spezialgesetzgebung nicht ersetzen, die Landesgesetzgebung hat daher die volle Kompetenz. Abg. Schwartz-Lübeck (Soz.): Der Lübecker Senat hat im Einverständnis mit den Lübecker Industriellen diese Verordnung erlassen. Gleichzeitig sind durch Uriasbriese die Arbeiter, welche sich bei Streikbewegungen in der ersten Linie beteiligt hatten, in ganz Deutschland arbeitslos gemacht worden. (Hört, hört!) An den Ausschreitungen, die früher stattgefunden haben, sind die Unternehmer selbst Schuld gewesen, denn sie hätten die Arbeitswilligen mit Knütteln und Revolvern bewaffnet und daraus sind die blutigen Zusammenstöße entstanden, von denen hier jetzt Gebrauch gemacht wird. (Hört, hört! links.) Abg. R ö s i ck e - Kaiserslautern (B. d. L.) Man sei nicht sowohl berechtigt von einer Sttaverei der .Arbeiter, sondern der Arbeitgeber zu sprechen, in der sie sich namentlich zur Zeit der Erntearbeiten befänden. Für den ländlichen Arbeiter fielen die Naturallöhne eine Wohlthat, dis man ihnen von der linken Seite doch nicht verärgern sollte. Wenn die ländlichen Arbeiter sich lediglich auf die Geldlöhne angewiesen sähen, würden sie erst merken, was ihnen mit den Naturallöhnen entgeht. Man sollte also die ländlichen Arbeiter nicht auf diese illoyale Weise unzufrieden zu machen sich bestreben. Auch er gönne den ländliches Arbeitern die hohen Löhne wie den industtielleu Arbeitern^ aber dazu gehöre auch, daß man die ländlichen Arbeit-, geder in den Stand setze, diese Löhne zu zahlen. Die Jn- dusttie aber verlangt billige Nahrungsmittel, und damit werde dem Landwirt die Möglichkeit entzogen, seine Arbeiter besser zn entlohnen. Mg. Bau der t (Soz.): Die Erörterung hat ergeben, daß !man in den Einzelstaaten darauf ausgeht, durch Partikulargesetze zu erreichen, was vom Reichstage durch die Zuchthausvorlage nicht zu erreichen war. Auch in Sachsen- Weimar wird Aehnliches geplant, und man will den Vorgang in Preußen abwarten. (Hört! hört! links.) Um einviertel 7 Uhr tritt das Haus in die zweite Lesung tzes Gesetzentwurfs betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Referent ist Mg. Dr. Endem!ann. Zu» § 5 „Fortdauer der Geltung der landesrechtlichen Bestimmungen über die Anzeigepflicht" liegt ein Amendement Böckel vor. Der Antragsteller ist nicht anwesend. — § 5 wird ohne Debatte unverändert angenommen. — § 14 besagt nach den Kommissionsbeschlüssen: „Für kranke und krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen kann eine Msonderung angeordnet werden. Die Msonderung kranker Personen hat derart zu erfolgen, daß der Kranke mit anderen als den zu seiner Pflege besttmmten Personen, dem Arzte oder dem Seelsorger nicht in Berührung kommt und eine Verbreitung der Krankheit thunlichst ausgeschlossen ist. Werden auf Erfordern der Polizeibehörde in der Behausung der Kranken die nach, dem Gutachten des beamteten Arztes zu diesem Zwecke notwendigen Einrichtungen nicht getroffen, so kann, falls der beamtete Arzt es für unerläßlich und ohne Schädigung des Kranken für zulässig erklärt, die Ueberführung der Kranken in ein geeignetes Krankenhaus oder in einen anderen geeigneten Unterkunftsraum angeordnet werden. Auf die Absonderung verdächtiger Personen findet Vorstehendes Anwendung. Jedoch dürfen verdächtige Personen nicht in denselben Raum mit Kranken untergebracht werden, soweit der beamtete Arzt es für zulässig hält. Wohnungen oder Häuser, in denen erkrankte Personen sich befinden, können kenntlich gemacht werden. Für das berufsmäßige Pflegepersonal können Berkehrsbeschränkungen angeordnet werden". Mg. Wurm (Soz.) befürwortet einen Antrag, auch hem behandelnden Arzte, dem Vertrauensmann des Kranken, den Zutritt zu gewähren. Mg. R e m b o l d wünscht einen Zusatz, wonach An-? gehörigen und Urkundspersonen, soweit es zur Erledigung wichtiger und dringender Angelegenheiten geboten ist, der Zutritt unter Beobachtung der erforderlichen Maßregeln gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit gestattet sein soll. — Abg. Reißhaus (Soz.) beantragt einen Zusatz, wo- nachl durch die Isolierung des Kranken ein Zwang auf die von ihm gewünschte Heilmethode nicht ausgeübt werden darf. — Mg. Antrick (Soz.) lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf verschiedene Uebelstände in den Krankenhäusern, welche die Vorstände nicht beseitigen können, weil es ihnen An den geeigneten Mitteln fehle zur Kontrolle des Wärter- h^^onals. Sogar in der Charite herrschen himmelschreiende Mißstände. Ganz unkundige Wärter werden auf die Kranken losgelassen. Es ist vorgekommen, daß die Wärter selbst krank, sogar mit einer ansteckenden Krankheit behaftet gewesen sind; sie haben mitunter einen 18 stündigen, fast ununterbrochenen Dienst. Spante seien gestorben, ohne daß ihr Wärter es gemerkt habe. Die gelernten Wärter erhalten neben freier Kost und Wohnung nur 21 Mark, nicht etwa wöchentlich, sondern monatlich. Die Arbeiter haben einen Widerwillen gegen die Krankenhausbehandlung. Wer ein starkes Heer und eine starke Marine haben wolle, müsse auch ein ordentliches Pflegepersonal schaffen und wirklich geeignete Krankenhäuser bauen. Mg. Prinz Schönaich-Carolath (nl.) fordert die Angabe der Krankenhäuser, wo solche himmelschreienden Mißstände herrsck>en. (Zurufe: Charite.) Unsere Krankenhäuser sind allen ausländischen Krankenhäusern überlegen. Sollten aber solche Zustände irgendwo vorhanden sein. so muß Remedur eintteten. Vereinzelte Ausnahmen kommen nicht in Betracht. (Beifall.) Direktor des Reichsgesundheitsamts Köhler: Nur durch eine ausreichende Isolierung der Kranken kann der Zweck des Gesetzes durchgeführt werden. Dieser Zweck sollte nicht abgeschwächt werden, wie es die Anträge wollen. Die Mängel einzelner Krankenhäuser sollen nicht besttitten werden; wir werden den Anschuldigungen nachgehen und Prüfer:, ob sie begründet sind. Zur Zeit muß ich sie als mindestens übertrieben bezeichnen. Abg. Dr. Müller-Sagan (frs. Vp.) weist den von sozialdemokratischer Seite erhobenen Vorwurf, daß das Zerfahren des Prof. Neißer in Breslau verbrecherisch gewesen sei, zurück. (Beifall.) Der Anttag R e m b o l d wird angenommen und § 14 mit einer geringfügigen weiteren, vom Mg. Baudert beantragten Aenderung der ganze § 14 nach, Ablehnung der anderen Anträge. Der Rest des Gesetzes wird nach unerheblicher Debatte genehmigt, ebenso die Resolution wegen Einführung einer allgemeinen, obligatorischen Leichenschau. Schluß: 8 Uhr 45 Min. Nächste Sitzung: Dienstag 11 Uhr, (dritte Lesung der Deckungsvorlagen und der Flottenvorlage, des Reichsseuchengesetzes und kleinere Vorlagen). Auszug aus dem Protokoll der 7. Sitzung Hroßh. Kaudets- kammer Hieße« für die Kreise Hießen, Alsfeld und Lautervach. Anwesend: Kommerzienrat Koch, Scheel, Balser, Dürbeck, Grünewald, Hoos, Jhring, Katz, Moll, Ram speck, Rinn, Schirmer, Steinecke, Wallach. Entschuldigt fehlen: Kommerzienrat Heichelheim, Kommerzienrat Wortmann, Nowack und S ch m a l l. Vor Eintritt in die Tagesordnung giebt der Vorsitzende der Trauer Ausdruck über den schweren Verlust, den unser erlauchtes Fürstenhaus und das ganze Hessenland sonderlich durch das unerwartete Hinscheiden Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Wilhelm von Hessen betvvfsen hat. Die Versammlung erhebt sich zum Zeichen de^ Beileids von den Sitzen. Der Vorsitzende teilt mit, daß er den Gefühlen der Kammer in einem Beileidsschreiben an Se. Königl. Hoheit jden GroßherzoA Ausdruck verliehen ahbe, daß seitens des Großh. KabiuettA ein huldvolles Dankschreiben eingegangen sei und brachte die beiden Schreiben zur Verlesung. 1. Geschäftsbericht. Aus demselben ist hervorzu- h-eben pie rege Thätigkeit, welche gegen die geplante Abänderung des Reichsstempelgesetzes entfaltet wurde, insbesondere daß in mehreren Eingaben um Ablehnung der vorgesehenen Erhöhung der Börsensteuer, der Ausdehnung der Revisionspflicht und der neuen Steuer auf Schifffrachturkunden gebeten wurde, welch letztere vornehmlich im Interesse des deutschen Binnenschiffahrts- und des Ostfeehandets bekämpft wurde. 2. Frachttarif für Grubenholz. Die deutschen Waldungen liefern einen großen Teil ihrer Bestände an die deutsche und belgische Grubenindustrie zur Verwendung als Grubenholz. Bezüglich der Art der Tarifierung dieser Hölzer, insbesondere der zuzulassenden Länge und der Zops- stärke haben sich seither größere Unzuträglichkeiten ergeben. Auch erwuchs den Holzhändlern dadurch großer Schaden, Paß zum Spezialtarif III nur befördert wurden: „zu Grubenzwecken bestimmte Hölzer". Oft erwies sich ras aus den Wäldern gelieferte Holz jedoch als unbrauchbar zur Verwendung als Grubenholz, mußte zu Klötzen u. s. w. zerschlagen werden, dann aber, obwohl minderwertig, zu den teueren Frachtsätzen der allgemeinen Wagens ladungsllasse befördert werden. Die ständige Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen wird sich demnächst mit einer ganzen Reihe von Abänderungsvorschlägen zu be- chäftigen haben. Vor allem ist von >er Königl. Eisenbahndirektion Kattowitz vorgeschlagen, zum Spezialtarif III zu befördern: „Hölzer von der Art, wie sie in Gruben Verwendung finden, nicht über 6 Meter lang und nicht über 25 Ctm. Zopfstärke." Auf Grund eines ausfübr- lichen Referats eines sachverständigen Mitgliedes trat die Kammer im Interesse des umfangreichen oberhessischen Holzhandels für den Kattowitzer Antrag, nnter Ablehnung aller Gegenvorschläge, ein. Betreffs unserer früheren sehr umfangreichen Thätigkeit in gleicher Angelegenheit giebt unser Jahresbericht pro 1896 Auskunft. 3. BahnprojektAlsfeld-Hersfeld. In dieser Angelegenheit ist die notwendige Verständigung unserer Regierung mit dem preußischen Eisenbahnministerium immer noch nicht erfolgt. Die Kammer beschließt auf Er- uchen des betr. Eisenbahnkomitees erneutes energi- ches ^Eintreten für diese wichtige, den Schiemenweg von Osten nach Westen um volle 44 Kilometer abkürzende Linie. Der Vertreter der Stadt in der Zweiten Kammer oll ebenfalls um Unterstützung gebeten werden. 4. Zoll auf Hopfen. Der Ausschuß des deutschen, Hopfenbauvereins hat bei der Reichsr^tzierung die 'Erhöhung d es Hopfenzolls von 14 Mk. auf 100 Mk. per 100 Kilo beantragt. Die Annahme dieses Antrags würde die Brauereien, die zur Herstellung des heute gangbarsten, nach Pilsener Art gebrauten Bieres die Einfuhr böhmisches Hopfens unbedingt nötig haben, aufs schwerste schädigen. Sodann ist zu erwarten, daß die Erhöhung des Eingangszolles zu Gegenmaßregeln des Auslandes führen und dadurch der deutsche Hopfenexport, der die Einfuhrziffern erheblich überwiegt, erschwert werden würde. Nach Anhörung eines sachverständigen Mitgliedes wurde beschlossen, an zuständiger Stelle um Ablehnung des obigen Antrages zu bitten. 5. Wanderlager. Erneut zur Sprache kamen die Mißstände, die dadurch hervorgerufen werden, daß neuerdings kurz vor Pfingsten in der besten Geschäftszeit Wanderlager der Schuhwareribranche hier erscheinen und die ansässigen Geschäftsleute ganz empfindlich schädigen. Der Abgeordnete der Stadt in der zweiten Kammer sott er- uckst werden, dafür einzutreten, daß in solchen Fällen die Konzessio^erteilung von der Bedürfnisfrage abhängig 6. Bezirks-iEisenbahnrat Frankfurt a. M. Am 31. Mai 1900 hat bekanntlich eine Sitzung dieser Körperschaft stattgefunden, in der die Kammer durch Kom-- merzienrat Koch vertteten war. Zufolge seines Berichts sind seine Anträge betr. Einlegung eines Nachmittaas- schnellzuges Frankfurt a. M. — Cassel — Hannover (ab Frankfurt etwa 4.20 Uhr nachmittags) und Schaffung einer durchgehenden Schnettzugverbindung Gießen —Köln dort einstimmig angenommen worden. Desgleichen fand ein Antrag Macco-Siegen betr. bessere Jnstandhaltuna und Reinlichkeit der D-Züge Annahme. Verkehrserleichter- ungen für die Oberhessischen Bahnen konnten vorerst nicht erzielt werden. 7. Weberei-Industrie in Hessen. Das Mi- nifterium d. I. teilt mit, daß der auf die Hessischen Eisen- bahnsttecken entfallende Bedarf an Webwaren zur Hälfte freihändig an Hessische Webereifirmen vergeben werden sott. 8. Des weiteren ging uns die Mitteilung zu, daß Rotterdam zum ersten Male am 13. Juni und in Zukunft stets an dem der Abfahrt von Bremerhafen folgenden Tage von den Reichspostdampfern der O stasia tischen Linie angelaufen werden wird. 9. Berichte über Handel im Ausland liegen vor bezüglich Brasiliens (Verbot der Einfuhr von Waren mit Etiketten in portugiesischer Sprache), Rußlands (Kredit- und Rechtsverhältnisse, Getreidehandel), sowie der Kolonie Surinam (Jahresbericht). Diese Berichte können von Interessenten auf dem Bureau der Kämmer eingesehen werden. 10. Desgleichen Mitteilungen über zweifelhaft« Firmen in Rotterdam, Amsterdam, Haag, London, Lemberg, Madrid, Liverpool. Die Geschäftsräume der Kammer sollen an das städtische Fernsprechnetz angeschlvssen werden. Schwurgericht. Gießen, 12. Juni. Gestern vormittag V,10Uhr eröffnete der Vorsitzende, Land- gerichtSrat H o l z a p f e l, die erste Sitzung der Schwurgerichts- Periode, begrüßte die Geschworenen und nahm die Auslosung vor. ES saßen in der gestrigen Verhandlung 1) Heinrich Riehm II., Landwirt in Lollar, 2) Philipp Winter L, Landwirt in Büde-Heim, 3) Löb Bär, Lederhändler in Gießen, 4) Konrad Jakob Rupp, Privatier in Dortelweil, 5) Wilhelm Spörhase, Mechanikus in Gießen, 6) Hermann Mettenheimer, Kaufmann in Gießen, 7) Karl Junker, Baumeister in Orlenberg, 8) Ludwig Kreh, Maurer in Butzbach, 9) Heinrich Bausch HI., Rentner in Rieder-Wöllstadt, 10) Konrad Brücke! II., Landwirt in Pohl-GönS, 11) Jakob Görlach IV., Landwirt in Eberstadt, 12) Philipp Menget, Landwirt in Groß-Karben. — Als Beisitzer fungieren die Landgerichtsräte Moebius und Wehner. Nachdem die Geschworenen vereidigt und die Zeugen aufgerufen waren, begann die Vernehmung des Angeklagten, des Bürgermeisters und Landwirts Johannes Kreuder l. aus Vadenrod, der des Vergehens im Amte beschuldigt ist. Er ist 54 Jahre alt, unbestraft und seit 1890 Bürgermeister. Ihm wird zur Last gelegt, in seiner Eigenschaft als erster Gemeindebeamter ein öffentliches Register, ein Versteigerungsprotokoll, vorsätzlich falsch geführt bezw. in dasselbe falsche Eintragungen gemacht zu haben, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Dieser Anschuldigung liegt folgender Thatbestand zugrunde: Am 14. Juni hatte der Bürgermeister für die Gemeinde eine Heuversteigerung abgehalten, bei der er selbst, allerdings im Auftrage einer Witwe Wahl, mitgeboten hat. Später, als der Wahl die Wiese zu groß war, hat er sie dann für sich selbst genommen. Das Ergebnis der Versteigerung trug er in ein Notizbuch mit Bleistift ein. Die Anklage behauptet nun, daß Kreuder bis 36,50 bezw. 35,50 mitgeboten und damit das Höchstgebot abgegeben, an die Gemeinde aber nut 30,50 Mk. bezahlt und in seinem Buch eine diesbezügliche Aenderung der 6 in eine 0 vorgenommen habe. Ein Vorschrift-- mäßiges Protokoll im Beisein der gesetzlich bestimmten Personen war nicht ausgenommen worden, vielmehr erst ca. •/< Jahr später ein ähnliches Schrifstück als Zahlungsausweis auf Grund jener Notizen angefertigt worden. Bei Anfertigung dieses nachträglichen Protokolls hatte der Rechner den Irr- tum bemerkt und hätte ihn nun sofort dem Bürgermeister mitteilen müffen. Dies war aber nicht geschehen. Vielmehr hatte der Rechner im Dorfe herumgetragen, der Bürgermeister habe zu wenig für die ursprünglich für die Witwe Wahl gesteigerte Wiese gezahlt. Da bald darauf die Neu- bezw. Wiederwahl des Bürgermeisters stattfinden sollte, wurde dies hinter dem Rücken des Kreuder als Agitationsmittel gegen ihn benutzt. Als dieser davon erfuhr, hat er sofort die erforderlichen Schritte gethan, um das Gerede aus der Welt zu bringen, hat den Gemeinderat zusammen- rerufen, diesem die Sache vorgestellt, zuzugeben, daß ein Irrtum möglich sein könne, und hat sofort fünf Mark nachbezahlt, um jede Weiterung zu vermeiden. Der Gemeinderat war damit zufrieden; und die Sache wäre wohl damit abgethan gewesen, wenn nicht ein früherer Forst' wart Ewald aus Vadenrod, jetzt Schreiber in Darmstadt, von der Sache gehört, sie ins nötige erschwerende Licht ge- etzt und zur Anzeige gebracht hätte. Dieser Ewald ist wegen schwerer Vergehen bezw. Verbrechen in der Gewinde Vadenrod vor mehreren Jahren auf Anzeige des Bürger Meisters seiner Stellung ohne jeden Anspruch verlustig gegangen und sucht fich auf solche niedrige Art zu rächen. Daß auch die vorgesetzte Behörde des Bürgermeisters der An chuldigung keine Bedeutung beigelegt hatte, geht daraus hervor, >aß er nicht von seinem Amt suspendiert wurde, sondern noch heute eine Thätigkeit als Bürgermeister, Standesbeamter, Orts^ richter rc. versteht, die er seit 1890 ohne jeden Vorwurf verwaltet hat. Und nun soll dieser Mann, der zudem em Vermögen von über 40000 Mk. besitzt, um fich angeblich um 5 Mark zu bereichern, sich der Gefahr ausgesetzt haben, ins Zuchthaus zu kommen. Auf Grund der Voruntersuchung war er zunächst in Haft genommen, aber gleich am nächsten Tage gegen Stellung von 15000 Mk. Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Aus den ganzen 2) WM ti'ie ßnichti Mer« Arie Mr bringen hi »ahme, daß de: Verwaltung der Werel Mber Mberg, am 'Großh. Dbetfi Schni Großh. O Sofien toM unbS V) Wmuta Ä,-u Gr Wiesen der und von < “Partei «sy, A'" in den frSsS&Ä rtz- s:» gesetzbucheS- vorgelegk, o schäft all M a alter * stcheraE uv at M.bei Söegaogen m ' Waffen. W MgerenÄusfü ßbelaftungW mach, W *,] «eamtt tnner 4* 8» -elfter zwar M die- ba« Ge a die Leitung b lieben. Durch noilen die Mog beurkunden. , , ei eben die » Aller sei übe ilunehnlen. Aua cakoll muß dem llnlerschristen ? Mnfchrift bei nach ein Aontrc zeitig mit dem nehmen, das tf meister und So cgetannt Und :gemeinben fein Mei- Woher f »Pfluge hergeg $ätttn sie sie worden, fo wär Anklage zu gru «einfachen Leben Stellung kämen, Kursus vereint to -Kiegenheitev ihre Wäre dies geschel L elfter, der über hä 6t, mit der 8i DonnerSta nachmittags Unterzeichneter Z gehende Arbeiten । Skgeben werden: I I ejafütt- uni H -rbchm | |Wiefetttng 3 Emdliesenuig I' S’Mktagen, a *r°66- Argem --- W° öS W »ten qte llen. S%6 “>'<«% l™» i«, bau ‘”8ufunt? hilanb [ito Mr 6o„ A ^l°ndzKZ ' f™nen > teilt 9i &®bon, an k «bett. MK°M„ ytl, ftntoirt in in Sanbgtrityl-. ®H«W ettenheiwer, faj. mister in Oda.- n*12- Juni, c Vorsitzende,Lch ct Schwurgech, ldie«uslosnngli- SmrichRiehllll ' 1-1 Landwtü 3 Ä. -.-.SÄ ;r allsgkl ^Ws -r« aber « unb bit Zuigea des ÄngdlogUn, veS Srenderl. 't btfäuibigt ist 1890 Sürgll irr Kgenfcha/t 1 AGn, du N6- w M sich t\tt LnMigimz m 14. >i jjattt t Heuvchizm5g im SchW wer als der N h fSr sich WF ing trug er sa ge behaupte geboten nnb ■: ememde abn eine dieSbeziz"- ibt Siuvorschch bestimmten Peri^ r erst ca. % 9^ tyagMtfM* ® , Sei «usewguL Rechner bfl> )tm MgE Mehen. * :agt«, i«e5 M für di-M ID batauf b« $; st-Hsnl >d-l E «■ s irinberat i« " *'lÄ W* £' V ,b K rtS fd)Weienbt2? itn nt dtt SÄ' .ssrijgenauSsagen gehl denn auch zur Evidenz hervor, daß ht Sache in der Aufregung des Kampfes vor und bei der kargermeisterwahl arg aufgebauscht sei. Unter diesem Eindruck waren entschieden auch die Aussagen in der Dorunter- stchung gemacht worden, die mit den heute gemachten größtenteils in direktem Widerspruch stehen und somit hinfällig leiden. Die Zeugenvernehmung ergiebt zum Thatbestand rchts wesentlich Neues. Die Anklage stützte sich auf § 148 und 149 des Strafgesetzbuches. Den Geschworenen wurde als Hauptfrage vsrgelegt, ob der Bürgermeister Kreuder in seiner Eigenschaft als zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Be- >Hinter vorsätzlich eine falsche Eintragung in das Ver- steigerungSprotokoll gemacht habe, und als Nebenfrage, wenn jene bejaht würde, ob der Angeklagte die Handlung begangen in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu schaffen. Nach kurzem Plaidoyer des Staatsanwalts ergriff drr Verteidiger, Rechtsanwalt Römheld, das Wort zu (fingeren Ausführungen, die die Unglaubwürdigkeit der Haupt- telastungSzeugen darlegten. Der Verteidiger wies zunächst nach, daß die Paragraphen 148—149 verlangten, daß der Beamte innerhalb seiner Zuständigkeit zu handeln Habe. Zu der Abhaltung der Heuversteigerung sei der Bürger- mister zwar zuständig gewesen, aber nicht zum Selbstmitbieten, da die- das Gesetz verbietet. Wolle er mitbieten, so müsse tr die Leitung der Versteigerung an den Beigeordneten abgeben. Durch diese gesetzliche Bestimmung solle den Beriten die Möglichkeit genommen werden, für sich selbst zu beurkunden. Sei eS nun hier doch anders geschehen, so sei eben die Zuständigkeit weit Überschritten. Ferner sei über jede Versteigerung ein Protokoll anf- zunchmen. Auch darüber bestehen Vorschriften. Das Protokoll muß demnach, wenn es gütig sein soll, entweder die Unterschriften der Steigerer oder die beglaubigte Unterschrift des Bürgermeisters tragen; es soll also auch ein Kontrolleur zugegen sein. Und dieser soll gleichzeitig mit dem Bürgermeister ein Protokoll für sich auf« -Lehmen, daS ebenso erschöpfend ist. Beide aber, Bürger- meifter und Kontrolleur, hätten solche Vorschriften garnicht gekannt. Und so würde es wohl auch in den meisten Landgemeinden sein, was ja auch weiter nicht zu verwundern sei. Woher sollten diese einfachen Leute, die hinter dem dfluge hergegangen find, jene Vorschriften auch kennen? gälten fie sie gekannt, und wäre nach dem Gesetz gehandelt fcorbcn, so wäre ein solches Vorkommnis, wie es der heutigen Anklage zu gründe liegt, unmöglich. Leute, die aus ihrem -einfachen Leben plötzlich in eine so verantwortungsvolle -Stellung kämen, sollten alljährlich zu einem Belehrungs- turfikS vereint werden, in dem fie auf die wichtigsten Obliegenheiten ihres Amtes aufmerksam gemacht würden. Mre dies geschehen, so stände heute nicht ein alter Bürgermeister, der über neun Jahre sein Amt in Ehren verwaltet habe, mit der Aussicht vor den Schranken, wegen einer wider befferes Wissen begangenen Unterlassung und des daraus entspringenden Vergehens ins Zuchthaus zu wandern. — WaS aber bilde in diesem Falle das Protokoll? Ein mit Bleistift beschriebenes Notizbuchblatt, nach dem ca. 3/4 Jahr später eine Art Protokoll in das dazu vorhandene Buch eingetragen worden sei. Ein Kontrolleur sei bei der Versteigerung auch nicht zugegen gewesen; mithin gäbe es auch kein zweites Protokoll. Auch jenes 3/4 Jahr später atme* fertigte „Protokoll- sei lediglich als Zahlungsausweis für die Gemeinderechnung anzusehen und auch als Zahlungsanweisung für den Gemeinderechner in der Form, wie sie die Oberrechnungskammer verlange und durchlasse. Außer« dem habe auch keine vorsätzlich falsche Beurkundung stattgefundcn. Der Bürgermeister habe weder innerhalb seiner Zuständigkeit noch vorsätzlich gehandelt. Nun vom rechtlichen zum thatsächlichen Teil kommend, führt der Verteidiger weiter aus, daß von einer Schuld des Bürgermeisters gar keine Rede sein könne. Wenn der Bürgermeister hätte betrügen wollen, hätte er mit Leichtigkeit daS einzige scheinbare Belastungsmittel , das Notizbuchblättchen mit der angeblich vorsätzlich geänderten Zahl einfach vernichten können. Dann zerfiele die ganze Anklage in ein Nichts. Statt dessen habe er tut Bewußtsein seiner Unschuld daS Büchelchen sogleich dem Untersuchungsrichter eingehändigt. Und dann wäre die vermeintliche Fälschung doch zu plump, als daß sie beabsichtigt gewesen wäre. Die Geschworenen möchten die ganze Sachlage recht würdigen, indem sie einerseits die Vorgänge vor und bei der Bürgermeisterneuwahl und der dabei erhitzten Gemüter beider Parteien im Dorfe, die infolge der Wahlerregung in der Voruntersuchung falsche Angaben gemacht hätten, aber auch die gehässige Denunziation des ehemaligen Forstwarts Ewald, auf die hin die Anklage überhaupt erhoben sei, im richtigen Lichte betrachteten. — Die Geschworenen verkündeten nach kurzer Beratung durch ihren Obmann, Kaufmann Mettenheimer- Gießen, Verneinung der Schuldfrage. Der Gerichtshof kam demgemäß zu einem freisprechenden Urteil. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Die Sitzung endigte abends 3/48 Uhr. Aus Stadt und Kand. •* Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten- Versaunulnng am Donnerstag, nachmittags 4i/2 Uhr: 1. Die Auslosung der mit 1. Oktober d. Js. zur Rückzahlung kommenden Schuldverschreibungen des 1890/91 er Anlehens. 2. Voranschlag des Realgymnasiums und der Realschule für 1901/02. 3. Kaufvertrag mit Gg. Appel EL über Weggelände in den Günthersgräben. 4. Das Halten von Ziegenböcken; hier: Gesuch um Erhöhung der seither bewilligten Subvention. 5. Die landwirtschaftliche Landesausstellung in 1900 zu Darmstadt. 6. Gesuch des Ludwig Weber um Älaubnis zum Wirtschaftsbetrieb bei dem AuSsichtSturm auf der Hochwarte- 7. Gesuch der Johann Klein Witwe um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb im Hause Asterweg 12. 8. DcSgl. des Johannes Marker im Hause Goethestraße 52. 9. Desgl. des Zacharias Oppenheimer im Hause Bahnhofstraße 15. Persoualuachcichteu. Der Privatdozent und Assistent drr Architektur Abteilung an der Technischen Hochschule, Friedrich Pütz er ans Aachen, wurde zum außerordentlichen Professor für Baukunst an der Technischen Hochschule zu Darmstadt, der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Schlitz, Johannes Lein, zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Alsfeld, mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts seines Nachfolgers an, ernannt. *• Das Hess. Regierungsblatt Beilage Nr. 17 enthält u. a. eine Nebersicht der für daS Jahr 1900/1901 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse der israelitische Neligionsgemeinden des Kreises Friedberg. ? Grenzhause«, 11. Juni. Heute besuchte der Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau von Zedlitz-TrÜtzschler die hiesige Keramische und die Gewerbeausstellung sowie die zurzeit hier tagende Generalversammlung des Gewerbevereins für Nassau und nahm an der Prämiierung teil. Es erhielten silberne Medaillen: Keramische Fachschule in Höln Reinhold Merkelbach, Merkelbach & Wick, Phil. Wilh. Remy in Grenzhausen, RanSbacher Mosaik« und Plattenfabrik in RauSbach. Bronzene Medaillen: Kollektiv- Ausstellung von Hillscheid, Peter Hammer, Grenzhausen, Wilh. Klauer in Raumbach, Karl Merkelbach III., August Strödter, Wilh. Strödter in Grenzhausen. Der Besuch der Ausstellung ist fortwährend steigend. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vem 11. Juni. Wechsel auf New-York zu 4.20«/r21Vi. Prämien auf Kredit per ult Juni 1.50 %, do. per ult Juli 2.80V,, Diekonto-Kommandit per ult Juni 1.50%, de. per ult Juli 2.80 */o» Lombarden per ult Juni 0.50% erhältlich, do. per ult Juli 0.90 % erhältlich, Deutsche Bank per ult. Juni 0.00. Notierungen: Kreditaktien 220.50-60-40, Diakonto- Komman- dit 180.80-181-180.80, Staatabahn 141.30-50, Gotthard 140.00, Lombarden 28.30-40-10, Ungar. Goldrente 96.80, Italiener 94.70, Sproz. Mexikaner 25.10, Oeeterr. Coupons 84, Amerik. Coupon» 4.18%, Privat-Diskont 4%% li/i-2% Uhr: Kreditaktien 220.40-221-000.00, Diakonto-Kom- mandit 180.80-181.40-20, Staatabahn 141.50-141-141.20, Lombarde« 00-00, Portugiesen 00.00, Bochumer 00.00. FRlUd-M.Wem.lr.ro und höher — 14 Meter! — porto- und zollfrei zugesandt I Muster umgehend; ebenso von schwarzer, weißer und farbiger „Henneberg-Seide" von 75 Pfg. bis 18,65 per Meter. 122 6. Henneberg, »«-FafcrikMt (i. a. L Hetl.) Zürich. ßekanntmachung bit Errichtung der Höer- M8. 3097 Günstige Gelegenheit für Wirte! Franz. Capern prima Ware per Pfd. 1,40 Mk. so lange der Vorrat reicht, empfiehlt Fh. Herrmann, ______Selteri?weg 33. 4026 Gartensand bestes Material, stets zu haben. Anfuhr prompt und billig. 3059 C. Bübsamen, Lahpstratze 11. Z A Elektrizitäts-Aktiengesellschaft tonn. C. Buchner, Wiesbaden. Elektrische Licht- und Kraft-Anlagen in Jedem Umfange. Centralen fOr Städte. Lieferung sammtlicher Bedarfs - Artikel, w Ingenieurbesuch u. 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