Mch Mm- tetiü I 6921 innie ' iiittei mit m/iden Chiffon- BaUin । II MW I empfiehlt Weit® t »t rjacken Men en np/e Sü schuhe eihe» b« 6860 rvbsad, I (am öronöptae)- ü B I«fl4 Sonntag denl^November 150. Jahrgang 1900 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Amts« unb Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen. 7. 10. Saudgaffe von der Marktstraße bis zum Stadtbach. 8. 9. 1. 2. 3. nach des Die von der Fahrbahn abgetreunten Fußwege dem Schiffenberg, entlang der Kreisstraße und alten Steinbacher Wegs. Fußweg nach der hohen Warte. Marktlaubenstraße während der Marktzeit. ATe Anzeigen-Bermittluog-stellen bei Irr- geb ÄuSUmbcf nehmen Anzeigen für den Gießen« Anzeig« entgegen, Zeilenpreis: (otal 12 Psg., auswärts 20 Pfß. 5. Fußwege nach dem Philosophenwald, von der Ostanlage und entlang des Mittelwegs von der Grünbergerstraße aus. 6. Fußwege im Philosophenwald. Rebeltfo*, Expedition und Druckerei: -chutstraße Ar. 7. Luuahme Den Anzeigen zu der nachmittags für bat feig ent en Lag «scheinmden Nummer bi- vor». 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abend- vorher. Nezngsprei» Vierteljahr!. Mk. 2,29 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohu; durch die Abholestell« vierteljährl. Mt. 1,99 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljähaL mit Bestellgeld. Gäßchen auf der Bach. Erlengasse. Fußweg über die Oberhessische Bahn zwischen Frankfurterstraße und Bahnhof. Wege in den städtischen Anlagen. Abreffe für Depeschen: Anzeiger Hießen« Fernsprecher Nr. 51. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Mütter für hessische Volkskunde. § Die Droschkenführer haben sich jeder Unterhaltung, welche ihre Aufmerksamkeit von ihrem Fuhrwerk ablenkt, zu enthalten, sich eines höflichen und bescheidenen Benehmen- zu befleißigen und dürfen die Zügel auch an des Fahren- Kleine Mühlgaffe. Dreihäusergasse. Trillergaffe. Essiggaffe. Gäßchen von der Bleichstraße nach der Alicestraße. § 2. Allgemeine Bestimmungen. ErlaubuiserteUnug. § 1. Wer an öffentlichen Orten dahier Droschken oder sonstige Fuhrwerke zu jedermanns Gebrauch aufstellen nnb in Betrieb setzen will, bedarf hierzu der polizeilichen Erlaubnis und hat sich den nachstehenden und künftig zu erraffenden Anordnungen zu unterwerfen. Beschaffenheit und Ausstattung der Droschken, des Gespanns »ud Geschirrs. § 2. Die Droschken müssen in gefälliger Form, solid und bequem gebaut, sauber lackiert und gut gepolstert sein und stets in gutem und reinlichen Zustande gehalten werden. Die Indienststellung einer Droschke darf erst erfolgen, wenn sie polizeilich geprüft und für diensttauglich erklärt, sowie mit der ihr zugeteilten Nummer versehen ist. Die Nummer muß auf der Rückseite des Wagenkasten- und zu beiden Seiten des Bocks mit mindestens 8,5 Centi- meter hohen Zahlen in schwarzer Oelfarbe auf weiße« Felde gemalt und sichtbar sein, ebenso ist die Nummer auf den äußeren Glasscheiben der beiden Wagenlaternen mit roter Farbe 5 Zentimeter hoch aufzutragen. In jeder Droschke muß an der Rücklehne de- Vordersitzes der dem Droschkenbesitzer von Großh. Polizeiamt zugefertigte mit der betreffenden Droschkennummer versehene amtlich abgestempelte Tarif sichtbar angeheftet sein. Bei Schlittenbahn dürfen statt der Droschken anftätt= bige, bett vorstehenden Vorschriften entsprechende Schlitten benutzt werden. Von einbrechender Dunkelheit an und zwar bei jedem Mondstand bis zum Tagesanbruch darf keine Droschke ohne hellbrennende Laternen fahren. Die Droschken müssen mit kräftigen, gesunden und gehörig eingefahrenen Pferden bespannt und das Geschirr solide, von gutem Ansehen und völlig unversehrt sein. Pferde und Geschirr können nur nach polizeilicher Prüfung und Zulassung verwendet werden. Bei Schneewetter muß mit Geläute oder Schellen gefahren werden. Eigenschaft, Kleidung und Verhalten der Droschkeuführer im Allgemeinen und wahrend der Dienstzeit. § 3. Die Droschkenführer müssen zuverlässige, nüchterne und fahrkundige Personen sein. Sie müffen im Dienst mit sauberem, nicht zerrissenem Anzüge und schwarz lakiertem, niedrigem mit 4 Zentimeter breiter Silbertreffe und darüber mit der Droschkennummer in 2,5 Zentimeter hohen neu« silbernen Ziffern versehenen Hut gekleidet sein, bei warmer Witterung ist schwarzer Strohhut mit derselben Treffe rc. zulässig. Die Benutzung des Platzes „Oswaldsgarten" als Uebungsplatz für Radfahrer ist verboten. § 3 Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 366 Ziffer 10 des ReichSstrasgesetzbuchS mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Gießen, den 2. November 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Erstes Blatt Bekanntmachung. Betr.: Das Droschkenfuhrwesen in der Provinzialhaupt stadt Gießen. Nachstehende Polizei-Verordnung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme. Gießen, 7. November 1900. Gvoßherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. aber bleibt immer seine Bühnentechnik, die gerade in der „Heimat" einen bis dahin von jüngeren deutschen Dramatikern nicht gekannten Höhepunkt erreichte. Doch es hieße Wasser in den Rhein gießen, wollte man heute noch sich lange über den litterarischen Wert oder Unwert der „Heimat" aufhalten. Es ist ja bekannt, daß die Tragödinnen sich so gerne selbst spielen. Die Düse thutS, Rosa Poppe, Nuscha Butze, die Reisenhofer, die BarseScu, und nun auch Irene Triesch. Wir sehen daher ihrer „Magda" mit größter Spannung entgegen. Uns ist sie in dieser Rolle noch nicht bekannt, aber auf den meisten der maßgebenden deutschen Bühnen hat sie die bedeutendsten Erfolge in dieser Sudermann'schen Rolle errungen. Man stellt die Magda in eine Reihe mit ihrer Nora. Unsere Theaterfreunde kennen und schätzen Irene Triesch längst. Sie wissen, daß sie, eine geborene Wienerin, ihre Theaterlaufbahn am Münchener Schauspielhause begann, daß sie vor ein paar Jahren als „ein am Theaterhimmel aufgehender Stern", um eine altbeliebte Reporterphrase zu gebrauchen, vom Intendanten Claar an das Frankfurter Schauspielhaus geholt wurde und daß Claars Münchener Kollege Poffart von der nächstjährigen Spielzeit ab sie nach München zurück, aber an das dortige Hoftheater, gerufen hat. Nun aber soll Brahm, der Direktor der ersten deutschen Bühne, desDentschen Theaters zu Berlin, Frl. Triesch für sich gewonnen haben. Er soll sich bereit erklärt haben, die sehr hohe Konventionalstrafe, — sie 11. 12. 13. 14. 15. Arme Hriesch, jei weitem das talentvollste Mitglied des Frankfurter Schauspielhauses, wird, wie bereits mitgeteilt wurde, in der zweite^ Vorstellung des Gießener Theater- Vereins am nächsten Dienstag die Magda in der „Heimat" als Gastgeschenk bieten. Es war im Jahre 1890, als „Sodoms Ende" in Szene ging. Die Berliner Kritik war damals fast einig in dem Urteile: „Sodoms Ende, Sudermanns Ende". Daß sie voreilig war, bewies der geradezu gewaltige Erfolg, den nicht lange darauf die „Heimat" errang. Daß zu gleicher Zeit, da in Berlin, Frankfurt, Stuttgart rc. fast Abend für Abend „Johannisfeuer", das neueste Werk des ostpreußischen Dramatikers, vor ausverkauftem Hause gespielt wird, Frl. Triesch für ihr Gastspiel zur „Hermat" gegriffen hat, wird kaum ein bloßer Zufall fein. In der modernen deutschen Litteratur nimmt Sudermann eine sonderbare Stellung ein; weder die Modernen noch die Alten rechnen ihn zu den Ihrigen: den einen rst er nicht kraß genug, den andern zu kraß. Der unbeteiligte, von keiner Clique beeinflußte Beurteiler hat an Suder- »anns Mittelweg auch mancherlei auszusetzen. Er findet den von ihm oft zur Schau getragenen Wahrheitsfanatismus, seine vermeintliche Ehrlichkeit Ibsen in allen Aeußerlichkeiten ent* lehnt, sie sind selten einem selbständig fühlenden Dichterherzen lvtuitiv entquollen; erfindet ihn stark theatralisch. Verblüffend Bekanntmachung. Betr.: Den Verkehr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen; hier Erlaß einer Polizeiverordnung. Nachstehende Polizei-Verordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnisnahme. Gießen, den 8. November 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Polizei-Verordnung. Auf Grund des § 12 Abs. 2 und 3 der Verordnung vom 10. Oktober 1899 die Fahrräder und Automobilen betr. und Art. 56 der Städte-Ordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 15. Oktober 1900 zu Nr. M. d. I. 17922 für die Provinzialhauptstadt und die Ge* markuug Gießen verordnet, wie folgt: § 1. ' Da- Radfahren ist auf nachstehenden Straßen, Plätzen und Fußwegen verboten: Bekanntmachung, betreffend: Die Maul- und Klauenseuche. Wegen Ausbruchs der Seuche zu Ober-Breiden* buch Kreis Alsfeld, ist Gehöftesperre angeordnet worden. Zu Rodheim, Nieder-Erlenbach und Petterweil, Kreis Friedberg, ist die Seuche erloschen und sind die Sperrmaßregeln aufgehoben worden. Unter dem Rindviehbestand des Heinrich Ried es el zu Winnen, Kreis Marburg, ist die Seuche ausgebrochen unb Ortssperre angeorbnet. Nachbem in 2 Gehöften zu Goßfelben, Kreis Marburg, bic Seuche ausgebrochen ist, wurde Gehöftesperre angeorbnet. Die Seuche ist in Cappel und Ronhansen, Kreis Marburg, erloschen und die angeordneten Sperrmaßregeln stad aufgehoben worden. Gießen, den 9. November 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Polizei-Verordnung. Das öffentliche Fuhrwesen in der Provinzial Hauptstadt Gießen betreffend. An Stelle des hierdurch auf gehobenen Lokal Reglements vorn 3. August 1878 hat nach Anhörung der Stadtverordneten Versammlung mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 4. September 1900 sowie auf Grund der §§ 37 und 76 der Gewerbeordnung und Artikel 56 der Städteordnung nachstehende Polizei Verordnung, das öffentliche Fuhrwesen in der Provinzial-Hanptstadt Gießen betr., zu treten. wird wohl an die 20000 Mk. betragen — der Frl. Triesch durch das Nichteingehen ihres perfekten Münchener Vertrages verfällt, zu tragen. So erzählte bei ihrem kürzlichen hiesigen TheatervereinS-Gastspiel Frau Prasch Grevenberg. Lenbach, der berühmte Meister des Porttäls, gehört zu den eifrigsten Bewunderern der Kunst des Frl. Triesch. Und den Maler seffelte zudem ihre feine, schlanke Gestalt, der leuchtende Blick aus ihren großen, dunklen, klugen Augen, sodaß er sich entschloß, sie im vorigen Jahre zu malen. Das ist ein Vorzug, dessen teilhaftig zu werden viele bekanntere deutsche Bühnendarstellerinnen vergeblich sich sehnen. WaS uns bei Irene Triesch stets besonders packt, was uns stets festhält mit faszinierender Kraft, das ist jene eigentümliche Hauptsache, die man Gemüt nennt im Ton der Stimme wie im fast gebärdelosen Mienenspiel. Ihre Stimme ist eine stete heiße Innigkeit, sie lebt, sie redet nicht, ihre Spielweise von vollendeter Schlichtheit und Durchsichtigkeit. Sie übt jene erregende Wirkung, die selbst den kältesten Zuschauer bezwingt. Als ich ihre „Nora" zum erftenmale sah, da erinnerte ich mich des schönen Korintherwortes: Wenn ich mit Menschen- und Engelszungen redete und hätte der Liebe nicht, so wäre ich ein tönend Erz oder klingende Schelle. Fräulein Triesch ist auch, wenn sie hier und da al- Gast auftritt, anerkannt al- eine vorzügliche Lehrerin den Schauspielkunst. Da- heißt natürlich nicht im gewöhnlichen Amtlicher Heil. Gießen, den 8. November 1900. Betr.: JnvalidenverficherungSgesetz. DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen EL dir Großh. BSrger»eiftereie« des Keeffes. Wir erinnern Sie wiederholt an Erledigung der Verfügung vom 24. September b. Js. (Gießener Anzeiger Kr. 226) binnen 5 Tagen. v. Bechtold. m. 265 Erscheint täglich mit Lu-nahme bei Montag-. Die Gießener AumitienVtLtter »erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Senbroirt* «. „Blätter Mr Hess. Soltefunbe“ »rchtl. 4 mal beigelegt. Sündige nicht abgeben, nicht übermäßig und mutwillig mit der Peitsche knallen, ihr Fuhrwerk nicht verlassen, sich nicht im Innern desselben aufhalten und nur aus dienstlicher Veranlassung an Wirtshäusern halten. So lange die Droschken mit Fahrgästen besetzt find, dürfen die Droschken- führer nicht rauchen, sie haben nach jeder Fahrt ihre Droschke zu durchsuchen und darin etwa liegen gebliebene Gegenstände sogleich an den Eigentümer oder an Großherzogliches Polizeiamt abzuliefern. § 5. Der Droschkenführer hat während deS Dienstes 1. einen Abdruck dieser Polizeiverordnung, 2. eine richtig gehende Taschenuhr bei sich zu führen und dem Aufsichtsbeamten, sowie den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen. § 6. Vorausbestellungen auf eine spätere Stunde anzunehmen, find die Droschkenkutscher nicht verpflichtet, sie dürfen daher auch unter dem Vorwand, durch eine angenommene Voraus- beftellung gehindert zu sein, ihren Dienst nicht verweigern. Wenn sie aber eine Borausbestellung annehmen, so find fie sür die Ausführung verantwortlich. 8 7. Die Droschkenkutscher haben durchweg in kurzem Trabe und bei Streckenfahrten den kürzesten Weg zu fahren. Beim Lmbiegen um Straßenecken und da, wo es die Beschaffenheit des Weges nötig macht, darf nur im Schritt gefahren werden. § 8, Den Droschkenführern ist untersagt, durch Anrufe« oder auf sonstige Weise zur Benutzung der Droschken auszufordern. § 9. Zum Transporte von Kinderleichen und Kranken, welche an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen die Droschken nicht benutzt werden. Betrunkenen oder solchen Personen, von welchen eine Verunreinigung des Wagens zu besorgen steht, kann die Fahrt verweigert werden. Pflichten der Fahrgäste. § 10. Der Transport von Sachen, welche geeignet sind, das Innere des Wagens zu beschädigen oder zu verunreinigen, ist in den Droschken nicht gestattet. Fahrgäste, welche Hunde mit sich führen, dürfen dieselben nicht auf den Kiffen sitzen oder liegen laffen. Den Fahrgästen ist es nicht gestattet, die Beine auf die Sitzkiffen zu legen oder die Füße daraus zu stellen. Die Fahrgäste sind für die von ihnen veranlaßten Beschädigungen und Verunreinigungen der Droschken zur Entschädigung verpflichtet. Pflichten der Drojchkeubefitzer. § n. Jeder Droschkenbesitzer ist gehalten, sein Fuhrwerk in den Monaten Mai bis einschließlich September von morgens 6y3 bis 9 Uhr abends, während der übrigen Monate von morgens 7y, bis abends 8y2 Uljr zur öffentlichen Benutzung bereit zn stellen. Eisenbahndroschken find den vorstehenden Bestimmungen nicht unterworfen, haben dagegen nach einer gewiffen von Großh. Polizeiamt zu bestimmenden Ordnung V< Stunde vor Ankunft der betreffenden Bahnzüge auf der Haltestelle des Bahnhofs anwesend zu sein. Dieselben brauchen Fahrten nur von der ihnen angewiesenen Haltestelle aus anzunehmen. Ein Droschkenführer darf niemanden, der seine Dienstleistungen in Anspruch nimmt, solche verweigern. Er ist jedoch nur zu Fahrten innerhalb der Stadtgemarkung und nach den im Tarif angeführten Orten verpflichtet. Die einfache Hinfahrt (nicht Hin- und Rückfahrt) nach einem dieser Orte wird stets als Streckenfahrt und nicht nach der Zeit berechnet. Halteplätze. § 12. Die Halteplätze, die Zahl der daselbst aufzustellenden ein- und zweispännigen Droschken und die dabei einzuhaltende Ordnung werden von Großh. Polizeiamt festgesetzt. Die Droschkenführer haben sich bezüglich der Handhabung der Ordnung auf den Halteplätzen rc. unweigerlich den Anordnungen der Auffichtsbeamten unterzuordnen, sie müssen fort- gesetztMei ihren Wagen bleiben. Die Fütterung auf den Sinne, daß sie etwa Unterricht erteilt. Nein, jeder verständige und strebsame junge Mime aber kann vor allem eines von ihr lernen: daß die erste Regel unserer neuen Bühnenkunst ist, daß sich die Herrschaften aus der Bühne durchaus unter sich fühlen, daß sie nicht ins Publikum hmemsprechen. Der Leitung unseres Theatervereins haben wir Dank aCn« "aß sie uns Gelegenheit verschafft, die ungewöhn- uch starke und große Bühnenkunst des Frl. Triesch immer mehr verehren zu lernen. x>. w. .Q^mmer mu jif. Bon den Kammermusikabenden m der Aula der Universität, tvelche Herr Universitäts- musrkdrrektor Traut mann zur Freude aller Musikfreunde in diesem Winter wieder ins Leben gerufen hat, wurde gestern der erste mit außerordentlich günstigem Erfolg abgehalten. Es hatte sich dazu ein zahlreiches Publikum eingefunden; der beste Beweis dafür, daß in unserer Stadt thatsächlich Bedürfnis nach derartigen Konzerten vorhanden ist, und daß die Hoffnung, diese Abende Bald als ständigen Faktor unseres Musiklebens zu sehen, sich mehr und mehr verwirklicht. Für die Aufführungen »er Kammermusikwerke hat sich für diesen Winter das vortrefflich bewährte Klaviertrio der Herren Traut- wann (Pianoforte), Rebner (Violine), und He gar fViolencell) vereinigt, und nach allem, was wir gestern von ihnen hörten, können wir nur das eine sagen, daß Gießen sehr zufrieden sein kann, wenn es ein derartiges Halteplätzen darf nur mit Futtersäcken geschehen. Bei kalter Witterung find die Pferde auf den Halteplätzen mit warmen und reinlichen Teppichen zu versehen. Das Anhalten leerer Droschken an anderen als den bestimmten Halteplätzen ist untersagt. Eiseubahndroschken. § 13. Droschken, welche Fahrgäste nach dem Bahnhofe gebracht haben, haben sich, wenn fie nicht zum Bahnhofsdienst bestimmt find, sofort wieder zu entfernen. Tarif und Fahrgeld. § 14. Die Bezahlung deS Fahrpreises geschieht nach dem von Großherzoglichem Polizeiamt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde festgesetzten und bekannt gemachten Tarif, welcher jederzeit abgeäudeit werden kann. Trinkgelder zu verlangen, ist dem Droschkeusührer untersagt. § 15. Die tarifSmäßige Gebühr ist regelmäßig beim Aussteigen zu entrichten. Bei Fahrten zu Konzerten, Theater, Festplätzen und der Eisenbahn muß auf Verlangen die Taxe vorher bezahlt werden. § 16. Die Droschkenfahrten sind entweder Zeit oder Streckenfahrten. Die Streckenfahrt ist eine direkte ununterbrochene Fahrt auf dem kürzesten Wege zwischen den im Tarif verzeichneten Punkten und findet nach den im Tarif verzeichneten festen Sätzen statt. Zeitfahrten sind solche, bei welchen die Berechnung des Fahrgeldes auf Grund des Tarifs nach bec verwendeten Zeit stattfindet. Die Berechnung der Zeit beginnt von dem Augenblick, in welchem die Droschke von dem Fahrgaste genommen wird, oder wenn vom Halteplatz aus eine Droschke zum Abholeu bestellt wird, von der Ab- fahrt au. § 17. Der Droschkenführer hat bei der Zeitfahrt dem Fahrgast auf seiner Uhr sofort die Zeit der Abfahrt nachzuweisen, ebenso hat er nach Beendigung der Fahrt dem Fahrgast unter Vorzeigung der Uhr die Dauer der Fahrt zu berechnen. Unterläßt dieses der Droschkenführer, so hat sich derselbe mit dem Fahrgeld sür diejenige Zeit zu begnügen, welche die Fahrt nach der Erklärung des Fahrgastes gedauert hat. Jede begonnene Viertelstunde wird für eine ganze Viertelstunde gerechnet. Sobald der Fahrgast die Droschke nicht ausdrücklich sür eine Zeitfahrt nimmt, wird bei der einfachen direkten Fahrt die Taxe für Streckeufahrten gerechnet. Aufficht. Schlichtung von Streitigkeiten. § 18. Die Beaufsichtigung der Droschken, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Droschkenführern und dem Publikum, die Prüfung und Erledigung von Beschwerden liegt Großh. Polizeiamt Gießen ob. § 19. Entsteht zwischen dem Droschkeusührer und dem Fahrenden wegen der Bestellung, der Fahrzeit, der Zahlung u. s. w. eine nicht sofort auszugleichende Meinungsverschiedenheit, so ist ersterer verpflichtet, auf Verlangen des Fahrgastes diesen unverzüglich vor Großh. Polizeiamt zu fahren und daselbst die Sache zum Austrag bringen zu laffen. Ergiebt sich, daß der Fahrgast ein gegen diese Verordnung verstoßendes Verlangen gestellt hat, so muß er die Zeitversäumnis nach Tarif I. vergüten. Ist aber der Droschkensührer im Unrecht, so trifft ihn die verwirkte Strafe, und er kann für die durch die Erledigung des Streitfalles verursachte Fahrt resp. Zeitversäumnis keine Vergütnng beanspruchen. Der Fahrgast ist in diesem Falle nur verbunden, die tarifmäßige Gebühr für die von ihm bestellte und von dem Droschkenführer aus- geführte Fahrt, welche zu dem Streitfälle Veranlaffung gegeben hat, zu entrichten. § 20. Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers oder durch einen in seiner Person oder an dem Wagen oder dem Gespann sich ereignenden Vorfall unterbrochen, so ist der Fahrgast zu einer Zahlung nicht verpflichtet. Ensemble auf die Dauer sein eigen nennen darf, um so mehr, als unser Konzertverein, der seinen Mitgliedern stets nur das Beste bietet, sich auf dem Gebiete der Kammermusik im Laufe der Konzertsaison verhältnismäßig einschränken muß. Die beiden Trios von Brahms und Beethoven, welche das gestrige Konzertprogramm zierten, sind längst anerkannte Perlen edler und vornehmer Kammermusik, und die Wiedergabe durch die geschätzten Künstler ließ deutlich erkennen, daß das En- semblespiel durchaus abgerundet war und daß in Bezug auf die Einzelheiten des Vortrags gestern auch den höchsten Ansprüchen genügt worden ist. Wir würden es für verfehlt halten, aus dem wohlgelungenen Ganzen Einzelheiten hervorzuheben. Mit Freuden wurde gestern Fräulein Carola Hubert aus Köln begrüßt, die lich als tüch'tige Sopranistin bereits in früheren hiesigen 5ton> zerten vorteilhaft ausgezeichnet hatte und gestern sich mit Liedervorträgen von Schumann und Brahms aufs neue das beste Andenken in Gießen gesichert hat. Fraulein Hubert war nicht nur vortrefflich disponiert, sondern legte in ihren Vorträgen Zeugnis davon ab daß sw in den letzten beiden Jahren mit großem Erfolg weiter studiert hat. Ohne uns auf Einzelheiten emzulassen, möchten wir von ihren gestrigen Liederspenden besonders das eine behaupten: Sie kamen von Herzen, gingen zu Herzen und fanden eine so begeisterte Aufnahme, daß sie sich zu einer Zugabe verstehen miißte. Außer Fräulein Hubert trat gestern noch Herr Rebner solistisch aus, imd zwar hatte er sich einen Konzertsatz von Joackstm und eine Passacaglia von Händel zum Vortrag auserwählt. Strafbestimmn«ge«. , § 21. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung unterliegen nach Maß- gäbe des Art. 198 des PolizeistrafgesetzeS einer Strafe von 1 bis 8 Mk. § 22. Tarifüberschreitungen werden nach § 148, Ziffer 8 der Gewerbeordnung mit Geldstrafen bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. § 23. Die Entziehung der Erlaubnis zum Droschkenbetrieb durch Großh. Polizeiamt kann jederzeit auch neben diesen Strafen gegen die Droschkenbesitzer erfolgen, welche durch Nachlüssigkest in ihrem Gewerbebetrieb oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung Anlaß zu Klagen geben. § 24. Für die Einbringlichkeit der gegen die Kutscher ausgesprochenen Geldstrafen haben die Droschkenbefitzer nach Maßgabe deS § 151 der deutschen Gewerbeordnung und Art. 41 des Polizeistrafgesetzes zu haften. § 25. Beschwerden gegen Verfügungen und Anordnungen des Großh. Polizeiamts können innerhalb einer zerstörlichen Frist von 24 Stunden bei Großh. KreiSamt Gießen vorgebracht werden. Ist die Beschwerde gegen eine Verfügung deS Großh. Polizeiamts, welche die Außerdienststellung einer Droschke, oder Entziehung der Erlaubnis zum Gewerbebetrieb enthält, gerichtet, so kann innerhalb einer unerstrecklichen Frist von 14 Tagen die Berufung an den Kreisausschuß ergriffen werden (vgl. Gewerbeordnung § 40 und Regulativ, de« Geschäftsgang bei den KreisauSschüffen betreffend, § 2, pos. 4 f.). Die Frist zur Berufung läuft von dem Tage der erfolgten schriftlichen Zustellung der Verfügung Großh. Polizeiamts an, wobei der Tag der Zustellung nicht mit« gerechnet wird. Bis zur erfolgten Entscheidung durch den KreiSauSschuß ist der ergriffenen Berufung ungeachtet der polizeilichen Verfügung nachzukommen, falls dieselbe nicht durch Anordnung des Großh. KreisamtS ausgesetzt wird. § 26. Die Polizeiverordnung tritt mit dem 15. Oktober er. in Kraft. Gießen, den 15. Oktober 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gieße«. Hechler. _____ Bekanntmachung. In der Zeit vom 3. November bis 10. November 1900 sind in hiesiger Stadt: gefunden worden: 1 Kettenring, 1 Spazierstock und 1 Geldrolle, verloren worden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 silberne Damenuhr, 1 Fächer und 1 dolchartiges Messer. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Rechte alsbald hier geltend zu mache«. Gießen, den 10. November 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Das Eisenbahnunglück bei Offenbach. -ko. Frankfurt a. M., 9. November. Ein furchtbares Eisenbahnunglück hat sich gestern Abend, wie schon kurz gemeldet, 7-ll Uhr bei sehr starkem Nebel auf freier Strecke zwischen Mühlheim a. M. und Offenbach a. M. ereignet. Der Berliner v-Zug, der mittags 1.44 Uhr Berlin verläßt, hatte dem Vernehmen nach ea. 10 Minuten Verspätung ab Hanau und hielt gegen 10.30 Uhr vor der zwischen Mühlheim und Offenbach gelegenen Block- station, weil ihm wahrscheinlich das Durchfahrtssignal a«S bis jetzt unbekanntem Grunde nicht gegeben war. Der um lOV, Uhr Abends fällige Lokalzug Hanau Ost—Frankfurt, der fahrplanmäßig um 10.27 Uhr in Mühlheim a. M. an- und abfährt, ist von unserer Station abgelassen worde« und fuhr in voller Fahrt auf den stillstehenden O-Zug auf. Mit beiden Stücken erweckte der geschätzte Künstler lebhaften Beifall, doch möchten wir die Ansicht nicht verschweigen, daß der Vortrag des Joachimschen Fonzert- satzes ungleich wertvoller war als der des von Thomson bearbeiteten südländischen Tanzes. Wir konnten uns der Eindruckes nicht erwehren, als ob hier das Virtuosenhafte zu sehr dominierte, und wenn wir auch Herr« Rebner den reichlich gespendeten Beifall von Herze« gönnen, so glauben wir doch, daß er mit einer gehaltvolleren Komposition einen noch größeren Erfolg gehabt hätte. Pr. Wiederher st ellung alter Gemälde. Ma» schreibt uns: Inder Kunstausstellung im Turmhaus amBrand sind gegenwärtig einige Bilder alter holländischer Meister aus Privatbesitz ausgestellt, die durch die Pracht ihrer Farben jeden kunstverständigen Beschauer entzücken. Einsender hatte vor einigen Wochen Gelegenheit gehabt, diese Bilder zu sehe« und ist geradezu verblüfft über die Wandlung, die sie i» der Zwischenheit durchgemacht haben. Waren sie vorher von einer dunkelbraunen Schickt überzogen und teilweise ganz unkenntlich gewesen, so prangen sie heute in eine» Frische der Farben, als ob fie erst kürzlich die Werkstatt des Meisters verlassen hätten. Dieses Wunder hat Herr Kunstmaler Karl Leib s e n. durch Anwendung seine? Regenerationsverfahrens bewerkstelligt. Das Verfahren des Herrn Leib besteht in der Entfernung der Inkrustierung von Del und Lack ohne Aetzmittel, was ein Verletzen der Farben ausschließt. Sä mW* 3'*-“hie ME % M N «E 1,1 «iM-Ni ei aus den i zMasM ^nsowenitz kommen, da mett mchlS ihre M"'s vor ihren Au Diahren Hub geblich 1 Da st-WeS, au Sie ist wahr» werden des jofort (in Re Hdjtnb aus Lo 12 llhr m s zitternd entp< Mehrere rrrl Dame mit ve »or Entsetzei verletzt. Ein fing von W Entsetzen kers Beinen, veri gehoben. D PerMerr finb von btm Zugs Personenzuges W 0-Zuges bis jetzt nicht biefen entsetzlic nicht ermittelt. Lernehmen nac rerbrannt. - VM Wege der NvLMv M der Persv Eine ne Enochenrestei 8 Personen \ Krümmern i mehr vorha Ehepaar, wi *irb vermut da ein Spor leicht verletzt gekommen ffr Identischem den der Per vordem Zuges rettete Sofort nach Oberbürarrv Offenbach a unter Leitui iWntfurt ut ßbent unb h Moments. ' ffenbach garii •Armiert unb ’S Absperröien s-ter * eines MeC ru öfM »oft Wft er JätlttV't at ’s Sa A der $ i fieiff, SÄ M'b 4'fe ?? M § 14S tra>«5,«|»15OW 6,1 » 4 Bfa 1 2 * "tb"1 liefen ;18®' bart »««braag «4 „ « dl- 8atfttt M, Mfaieftyt „t delverbeor-ouvg u| teil. wb luwbw^Ä M 1,Der rechörliihtn Fch nt Gießen vorgebracht ittstgllvg des Großh. -lllilig einer Droschke, iewerbebetrieb enthält, rstreckiichen Frist von riSauSschnß ergriffe» Md RegMs, de» ssen betreffend, § 2, länst von dem Tax )er Verfügung Groß! Zustellung nicht m mlscheidung durchs rufung ungeachtet dtr , falls dteM/cht !tS Mtzchtzt Mb. dem 15, OMtt n. 0. mtSM. na. bis 10, Xoö* ! tinb 1 Geldrolle. [t, 1 silberne DE chges Messer, esundenen GegeostLik« tend zn mache«. 900. mt Gieße«. ÄS#1 u««« g* 9. Nvvrinon. i Mainz, Geschäftsreisender Klein-Mainz, Dr. Willi Fuchs und Frau aus Homburg, Joseph Jeidel aus Frankfurt, Dr. Neithardt (?)-Magedeburg und die Aufwartefrau des V-Zuges. (Von der Frau Wolf [f. oben] weiß diese Meldung nichts. D. Red.) Heute früh begaben fich Minister Thielen, Oberbaurat Mifaui und verschiedene Herren der Eisenbahndirektiou nach der Unfaüstelle. Aandel und Verkehr. Volkswirtschaft. — 4% neue Mainzer tzLtadt-Anlethe. Wie uns mitgeteilt wird, ist diese Anleihe so enorm überzeichnet worden, daß nur der zehnte Teil der Anmeldungen zugeteilt wird. Getreide. Die Stimmung im Getreidegeschäft hat sich in den letzten Tagen entschieden befestigt, hauptsächlich infolge den anhaltend einlaufenden ungünstigen Berichten über die argenttnische Ernte, weiter aber infolge der großen Abnahme der sichtbaren Vorräte in den europäischen Häfen. Und in Nordamerika ist man trotz dem Wahlsiege des hochschutzzöllnerischen Mac Kinley der Aufwärtsbewegung nicht ganz willig gefolgt, da sich die Spekulanten mit ihren Kapitalien wahrscheinlich der in der letzten Zeit etwas vernachlässigten Jndustriewerte angenommen haben. Dies konnte jedoch den Konsum nicht zurückschrecken, am hiesigen Platze größere Quantitäten, teilweise auf spätere Lieferungen aus dem Markt zu nehmen. Die Forderungen für Weizen sind gegen diejenigen der Vorwoche ca. M. 1 per Tonne höher. Roggen, Hafer, Gerste und Mais unverändert. Redwinter II. M. 135 bis 136, Kansas II. M. 134.50—136, Südruss. Weizen M. 128 bis 143, Rum. Weizen M. 128—144, Rufs. Roggen M. 105 bis 110, Rufs. Futtergerste M. 102, Amer. Hafer M. 102, Rufs. Hafer M. 100—116, Mixed Mais M. 94; per Tonne cif Rotterdam. Tabak. Im Laufe der Berichtswoche wurden in Sandhofen 2—300 Zentner Tabak, die abgehängt waren, zum Preise von M. 24—27 verkauft. In Friedrichsfeld zirka 400 Zentner zu M. 20—22. Da in beiden Orten infolge der eingetretenen schlechten Witterung nicht vollständig abgehängt werden konnte, zeigten nur wenige Käufer Interesse für diese Tabake. Mit dem Einwiegen der Herbstsorte wurde begonnen, doch können wir uns bei den angelegten hohen Preisen für die Ware nicht sehr erwärmen. Die Haardttabake sind jetzt nahezu vollständig in den Magazinen und dürfte die Ernte des Ortes Spöck bis jetzt die beste für Zigarrenmaterial fein. Für alte gutbrennende Einlage unb Umblatt mit Einlagetabaken herrscht vermehrte Nachfrage, doch ist von gut brennendem Material nur wenig vorhanden. Es wurden einige Hundert Zentner von Händler an Fabrikanten zu Mitte M. 30 umgesetzt. Nach guter entrippter Einlage besteht gute Nach?- frage, doch auch hierin besteht Mangel. In alten Tabaken bewegt sich das Geschäft sonst ruhig. Lose Pfälzer Rippen geschäftslos, in seinen losen und gebündelten ist die Nachfrage ruhiger, Preise deshalb nachgebend. Hopsen. Am Markte in Nürnberg herrschte während der vergangenen Woche eine sehr gedrückte Stimmung. Der Verkehr ließ sehr zu wünschen übrig, da sowohl der Export, als auch der Handel fich nicht besonders am Kaufe beteiligten. Demzufolge wurden dem Markte auch nur einige kleinere Partien entnommen, die für Export- und Kundschaftszwecke verwendet wurden. Die Preise mußten ziemlich nachgeben, umsomehr die Käufer sich sehr zurückhaltend zeigten. In Baden wurden während der Berichtswoche größere Posten Kundschaftsware zum Preise von M. 80 bis 110 umgesetzt. In Württemberg ist nur noch wenig prima Ware vorhanden, es wurden während der Berichtswoche meistens Mittelware in der Preislage von M. 80 bis 90 gehandelt. Im Elsaß fanden größere Umsätze in Exportware in der Preislage von M. 80—90 statt. Diehmärkte. ber Berichtswoche herrschte auf allen einschlägigen Markten ein sehr lebhafter Verkehr und wurde prima Schlachtvieh bei anziehenden Preisen flott gehandelt. Mutiere Qualitäten waren ebenfalls besser berücksichtigt. Kalber sehr lebhaft gehandelt, Preise haben angezogen. Prima gutgemästete Schweine fanden schlanken Absatz bei * . Puffen, aber auch Mittelware wurde mehr berücksichtigt. Preise konnten ebenfalls sich etwas günstiger gestalten. Kohlen. Anotteren: Rubr Frttnuü ftSmuno I und Ir Mk. 265 618 W. 276, Nußschmitdekoblen Mk. 240 bis Mk. 250, Dmtscke Anthracit-Nußkohlen Mk. 360 bis 370, enalisch; A'ühracit Nußkohlen auf. 430 bi8 Mk. 440, Rubr-Flammnuß Körnung I und II Mk 260 bis Mk. 270, Rubr - Flammnußkoblen III Mk. 230 Ms Mk. 250, Fettsckrot Mk. 220 bis Mk. 220 Rubr--Bruchcok« Mk. 350 dl« Mk. 360, AusfiebqrieS Mk. 000 bi« Mk. 000. All-8 per 10 To. ab Mannheim. Die Zufuhren nach Mannheim find andauernd krarp >md werden von dem Konsum schlank aufgevommen. Samstag! den 17. November, abends 6 Uhr ganz ergebenst einzuladen. 7844 Hochachtungsvoll Kein Kaufzwang! Schmucker Nachfl 9 7292 NMrt. Made*"^ in seinen vorzüglichen Eigenschaften. 1. 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M 6er ®i wintenawtaufd ""'lchen $or B-rb-h 29* * zwisli ä* ^4 y» Um besser °Er am i. cS mV Mte® bie Zinnen des ^glichen Bet L9efü^ Plane, ber h.» bütb^ent „?ei ivurde, 6«I ei"tin rsKr V’i i 8lai SÄ'" -K; 11 »< l*o»« t«« 7. Zwei Knabenchöre: a. Jesu, geh voran. Mel. von Drese (1698). b. Selig sind die Toten F. Äüueeer. (Knabenchorschule ent. Leitung des Herrn Organisten Görlach ) 8. 2. Satz a. d. Orgelsonate D-moll A. Gefceeet. (HerrOrganistGörlaoh.) 9. „Wie schön leuchtet der Morgenstern“, Cantate für Soli, Chor und Orchester J 6. laoh. (Frl. Kayser, Herr W. Schmidt und Herr Dr. C. Spohr.) Eintritt* frei. Für die inaktiven Mitglieder smd die Plätze auf der Empore und am Alter reserviert. Programme and Texte sind an dec Kirchthür für 20 Pfg. zu haben. Freiwillige Beiträge zur Deckung der Kosten werden in den ausgestellten Becken erbeten. 7336 Fritz Schulz jUB., Aktien-GeseUschaft, Leipzig, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Mk. 1.25 für die Vl (7< Str.) Fl. Mk. 0.75 für die v, Fl. Mattonnikint ans Mast ♦ Sherry-Art > Tokayer-Art > ♦ Portwein-Art. S Rein, nahrhaft und bekömmlich. Aepols in den Apotheken, Arogenhaud- lnngen, kesseren Aoloulalwaren- unb AeNKatetzgefchäften. 7338 Behufs Konstituierung des hiesigen ostasiatischeu Hilfrvereins haben wir auf Dienstag den 13. November, abends 81/, Uhr, im Hotel zum Großherzog von Hessen eine Versammlung anberaumt, in welcher wir zugleich über unsere seitherige Thätigkeit Bericht erstatten werden. 7340 Aas provisorische Komitee der verewigten Mitaroereine. Auch nur mit Wasser und Suppenkräutern od^r Teigwaren hergestellte Suppen werden vormglick bei Verwendung von 2. Chöre a capella: a. Halleluja b. Es ist das Heil uns kommen her. Mel. 1574. Harm, von 'Neueste Erfindung Kur scU nril firme n.webus n nihemabui