itter 7848 milie. statt« lalban) W»'. uzen IM U6, Kiiier Kitt* Krausse. , w,(„ Ouicrt. ^ohengrio" ‘•’^Äheta v. BilL A BPotpourri a. d. Marsch (nee' 'Tll, Herbstblnmet. » Potpourri v. W gintritt 35 kkr iele HA Dunb fian,äer km°" r-mav" ätzten ireber., ,i «yjß*** oon M Zs> !?S^ Nr. 265 Drittes Blatt. Sonntag den 11 November 150. Jahrgang IWO Gießener Anzeiger monatlich 75 Pfg. Nr mrt Brinflcrlohn; General-Anzeiger AZczugsprcis »irrteljährl. Mk. 2,20 durch die Abholeftell« »ierteljährl. AN. 1,9« moualllch 65 Pfg. Vei Postbezug Mk. 2,40 vierteljähN. mit Bestellgeld. LLe Anzeigeu-BermitNiMgrsteSe« deS In- anb LuSlaadeA nehmen Anzeigen fir den Gießener Anzeiger entgegen. Aeilenpreür: lokal 12 Pfg., oufttoirtB 20 Pfg. Ssnahme von Anzeigen zu der nachmittag« f*r den folg enden Tag ericheinenden Rümmer bü vor«. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten« abend« vorher. Erscheint tägNch mit Ausnahme der MontagS. Die Gießener NomiktenSkätter »erden dem Anzeiger Nn Wechsel mit ^Heff. Landwirt" u. ,Mätter für Hess. Volkskunde" wSchtl. 4 mal beigelegt. Zlnrts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren. Redoktion, Trpedition und Druckerei: Kch-lstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Kietz«. Fernsprecher Nr. 51. Die Wiederwahl Mc. Mnleys. Dieselben Gegner wie 1896 standen sich auch diesmal gegenüber, aber die Lage hatte sich seit der vor vier Jahren wesentlich geändert. Damals hieß es, klipp und klar Stellung zur Währungsfrage nehmen. Goldwährung und Silberwährung waren die beiden Schlagworte der sich bekämpfenden Parteien. Diesesmal war die Währungsfrage zwar nicht verschwunden, doch in den Hintergrund gedrängt worden. Neue, große Interessen waren aufgetaucht. Es galt für die Republikaner, die Erfolge der Mc Kinleyschen Expansionspolitik gegen die Demokraten zu verteidigen, die sich prinzipiell gegen den Imperialismus ausgesprochen hatten, und die, wie Bryan in einer seiner setzten Reden verkündete, den Philippinen sogar die vollständige Unabhängigkeit zurückgeben wollten. Das amerikanische Volk hat also in seiner großen Mehrheit die Mc. Kinleysche Eroberungspolitik gut be- heißen, und zugleich den Weg bei auswärtigen Fragen bestimmt vorgezeichnet. Das 72 Millionen-Land will nicht Mehr wie früher sich auf sich! selbst beschränken, sich allein um seine eigenen Interessen kümmern, es will vielmehr eilt Faktor in der großen internationalen Politik sein, dessen Gewicht Beachtung und Berücksichtigung findet. Mc. Kinley hat die Periode des Eintretens der Vereinigten Staaten in die internationale Arena eingeleitet. Mit seiner Wiederwahl hat das amerikanische Volk das Siegel der Billigung auf sein Vorgehen gedrückt. Eine vorsichtige und den Umständen angemessene Geltenden achung des amerikanischen Einflusses in allen wichtigeren Fragen der Weltpvlitik wird die Folge seiner Wiederwahl sein. Deutschland hat, ebenso wie andere Mächte, bereits die amerikanischen Prätensionen kennen zu lernen Gelegenheit gehabt und seine Politik derjenigen der Hlnion gegenüber einzurichten versucht. In der Erkenntnis der großen gemeinsamen Interessen des amerikanischen und des deutschen Volkes^jvird es weiter die Aufgabe der Politiker beider Länder sein, Reibungen, die naturgemäß zwischen zwei aufstrebenden Völkern sich nicht vermeiden lassen, nach Möglichkeit des Charakters der Gefährlichkeit zu entäußern. In Handels- und wirt- jichaftspolitischer Beziehung ist ja von amerikanischer Seite im vorigen Jahre bereits das nötige Entgegenkommen gezeigt worden, indem eine Reihe in Deutschland unangenehm berührender Punkte des amerikanischen Zolltarifs eine Umgestaltung zu Gunsten des deutschen Handels erfuhren. Es wird wohl auch weiter von Mc. Kinley Wert darauf gelegt werden, da stdas wohlerwogene Interesse beider Nationen gemeinsames Entgegenkommen bedingt, und daß es verfehlt wäre, durch eine engherzige Uebervorteilungspolitik einen Riß in die guten traditionellen Beziehungen beider Staaten zu bringen. Die nächste Frage, welche die Interessen Amerikas mit denen der übrigen zivilisierten Nationen vereinigt, ist die chinesische. Es galt als der unsichere Kantonist, der sich bei der gemeinsamen Aktion im Hintertreffen hält, um die Gelegenheit zu erspähen, wo er für sich einen besonderen Fang thun kann. Wie viel von dieser Meinung auf das Konto der amerikanischen Wahlperiode zu setzen ist, wieviel davon wirklich begründet ist, wird man jetzt erfahren, wo Mc. Kinley das Heft wieder fest in der Hand hat und keine Diskreditierung durch die Wählermassen mehr zu befürchten braucht. Vermutlich werden die Vereinigten Staaten jetzt etwas mehr Energie in der ostasiatischen Frage entfalten, muß doch das Bestreben der Republikaner der Union aus ganz selbst- verständlich-egoistischen Gründen darauf hinauslaufen, das Augenmerk der Nation auf auswärtige Dinge zu richten, um ungestört im Innern die so notwendigen Reformen, die das Ziel der Demokraten waren und sind, zu vereiteln. Die so vielfach beliebte Politik der Ablenkung der Aufmerksamkeit bedingt allein schon eine größere Jnten- sivität bei der Behandlung des chinesischen Problems. So wird also die Wiederwahl Mc. Kinleys dazu beitragen, manche Unsicherheiten in der amerikanischen Politik der letzten Wochen und Monate zu beseitigen und manches, was mehr undeutlich und verwischt erschien, schärfer zu pointieren; es wäre verkehrt, wollte man die Wiederwahl einfach mit dem Worte abthun: es bleibt alles beim alten; sie biete infolgedessen wenig Interesse. Wenn nicht alles trügt, kommt vielmehr für die Vereinigten Staaten eine neue Zeit, folgenschwerer Bethätig- ung auf auswärtigem Gebiete. Da ziemt sichs wohl, aufmerksam Acht zu geben, daß einerseits der friedliche Wettbewerb nicht in eine Form gehässiger Nebenbuhlerei ausartet, und daß bei aller Freundschaft und Sympathie auf der andern Seite das deutsche Interesse nicht in den Hintergrund gedrängt wird. Tie offiziöse „Nordd. Allg. Ztg." hebt hervor, daß die Wiederwahl Mc. Kinleys in der deutschen Presse von den Blättern aller Parteirichtungen freundlich ausgenommen werde. Das Blatt sagt sodann: Auch wir schließen uns gern der Zuversicht an, daß Mc. Kinley auch während der neuen Administration, zu deren Antritt wir ihn aufrichtig beglückwünschen, ein gutes und freundschaftliches Ber^ hältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem großen transatlantischen Freistaat zum Segen der vielfach verflochtenen Beziehungen beider Länder zu fördern bereit: sein wird. Politische Tagesschau. ueber die Behandlung gerichtlicher Zeugen bemerkt im Hinblick auf die gegenwärtig sich abspielenden Sensationsprozesse die „Kons. Korr.": „Es herrscht gegenwärtig in weiten Kreisen ber Bevölkerung nicht nur eine st e i g e n d e A b n'e i g u n g, sondern sogar eine wahre Furcht davor, als Zeuge vor Gericht auftreten zu müssen. Durch diesen Umstand wird, das kann nicht geleugnet werden, manche Gerichtsverhandlung erschwert und mancher Schuld beweis, wenn nicht vereitelt, so doch in die Länge gezogen. Der Natur der Sache nach ist es eine Ehrenpflicht, für die Schuld ober Unschuld eines Mitmenschen. Zeugnis abzulegen, und nur ungern wird sich ein ehrlicher Mensch dieser Pflicht entziehen. Gleichwohl kann es nicht wundernehmen, daß jetzt sehr weite Bevölkerungskreise und zwar hauptsächlich solche von Ansehen und Bildung sich, wo es nur irgend angeht, der Zeugnisabgabe vor Gericht zu entziehen suchen. Mau darf nur die verschiedenen Gerichtsverhandlungen nachlesen, dann wird man die Ursache dieser ErscheinunK finden. Einmal betrachten es die Verteidiger, namentlich in „Sensationsprozessen", für ihre Hauptaufgabe, die Unglaubwürdigkeit der Zeugen, die ihre«. Klienten entgegenstehen, nachzuweisen und dabei die ihrer Zeugenpflicht genügenden Personen zu diskreditieren, wenn nicht gar zu beschimpfen; dann aber wird den Zeugen vor Gericht nicbit immer diejenige Behandlung zuteil, auf welche sie Anspruch zu haben meine». Wer also nicht gezwungen ist, vor Gericht zu erscheinen, sucht sich fern und mit seiner etwaigen Kenntnis einzelner bei Strafthaten in Betracht kommenden Dinge hinter dem Berge zu halten. Das ist im Interesse unserer Rechtspflege sehr bedauerlich aber auch bedenklich. Man sollte also darauf Bedacht nehmen, iw Bezug auf die Behandlung der Zeugen vor Gericht in jeder Hinsicht Wandel zu schaffen". In einem vor kurzem erschienenen Buch über „Die Scholastik der Gegenwart" schreibt Dr. Alex v. Peez über die jetzige Gymnasialbildung u. a.: „Thun denn die neun Jahre Vorbildung der Gymnasien ihre Schuldigkeit Kerliner Kries. (Plaudereien aus der Kaiferstadt.) (Nachdruck verboten.) Der Fall Sternberg. — Die Unsterblichen des 10. November. — Die Funkefeier der „Schlaraffia". — Am Lutherdenkmal auf dem Neuen Markt. — Kamerad Scharnhorst. Ein unerquicklicher Prozeß, dieser Fall Sternberg, de» auf die geheimen Laster der Wüstlinge, die feile Dienstwilligkeit ber Kupplerinnen und nicht zuletzt auf die bodenlose Verdorbenheit eines Teiles unserer hauptstädtischen Jugend seine Streiflichter wirft und die Zustände in unserer Kriminalpolizei wahrlich auch »licht gerade rosig beleuchtet! Aber gerade dieses Unerquickliche reizt, und selten werden die Abendblätter schneller abgesetzt und heißer überflogen als in diesen T^gen. Da just auch! in Könitz eine Aufwärmung der Winter schen Affaire vor sich geht und jedes Berliner Blatt spaltenlange Artikel darüber bringt, so entwickeln sich mit ziemlicher Sicherheit an den meisten Stammtischen gewaltige Redeschlachten pro und contra Stierstädter, Lewy, Masloff rc., und ganz brave alte Herren, die bei irgend einem lukrativen Gewerbe wohlhabend geworden sind und sich die hellen Augen zeitlebens niemals durch übereifriges Lesen verdorben haben, craFetn in diesen Debatten über Blutmord bei allen möglichen Völkerschaften. Mag der Himmel wissen, wo sie diese Engros-Posten von Weisheit billig erstanden haben! Nur über eins sind sie fast alle einig: das ist die in ihrer frühen Ueberreife und dreisten Verlogenheit geradezu schauerlich anmutende Zeugin im Sternberg-Pro- tzeß: Frieda Woyda, eine 13jährige Sumpfblume schlimmster Art. Wo viel Lickst ist, da ist eben auch, viel Schatten. (Äinen übereifrigen Schluß auf den Durchschnitt unserer Heranwachsenden Geschlechter aus diesen bösen Vorkommnissen zu ziehen, wäre verfehlt. Es giefct auch noch neinen, herzerfrischenden Idealismus unter unseren jungen Herren und Fräulein. Man braucht nur einmal n.m Theater des Westens einer Schülervorstellung mn „Freischütz" beizuwohnen, um sich' davon zu überzeugen. Wie die Wangen da glühen und die jungen Augen leuchten! Wie sich angstvoll die Mienen spannen, wenn der Sieg sich scheinbar auf die Seite des Bösen neigt! Auch das „Schil l e r t h e a t er" hat von Zeit zu Zeit solche Schülertage, die im höchsten Grade dankenswert erscheinen. Zum 10. November, dem Geburtstage Schillers, wird dort „W ilhelm Teil"" gegeben und aus sämtlichen Gemeindeschulen Berlins finden sich dazu die Zuschauer Zusammen: eine Schillerfeier, die ihre Früchte tragen wird. Auch das König!. Schauspielhaus gedenkt des Tages durch die Neueinstudierung der „(5 em eie" und „Turando t", und Paul Lindau bietet dem Publikum des „Berliner Theaters"" die „Maria Stuar t", während das „Lessing-Theater gleichmütig fein „Iohann i § feue r" weiter schürt nnd oas „Deutsche Theater"" Tolstois „M a ch t der Finsternis" auf dem Plan hat. — Schiller selbst hat sich, wie Goethe, in Berlin nicht sehr wohl gefühlt, obgleich ihm Ehrungen von Hoch und Niedrig damals zu teil geworden sind. Sein Aufenthalt fällt in die ersten Maitage des Jahres 1804. Mit Frau und Kindern leistete er der Einladung Jsslands Folge, ber zur Feier seiner Anwesenheit den „Wallenstein"", „bie Jungfrau von Orleans" und bie „Braut von Messina" aufführen ließ. Die Königin Luise sowohl als auch ber ebenso ritterliche wie geniale Prinz Louis Ferdinand luden ihn zu wiederholten Malen ein, und der König bot ihm eine Stellung an der Universität mit 3000 Thalern Gehalt nebst freier Benutzung einer tzofequipage. Aber der schlichte Dichter schlug die lockende Sinekure aus und kehrte in sein liebes Weimar zurück. Berlin war ihm zu kalt, zu gespreizt, zu lärmvoll. Auch, das Denkmal, das ihm vor dem Schauspielhause am 10. November 1871 errichtet worden ist, macht diesen kalten und gespreizten Eindruck, obgleich es der Hand Reinhold Begas' entstammt. Das Volk sagt von diesem Schiller, daß er den Krampf in der rechten Hand habe, die bemüht ist, eine Unlast von den Falten seines Umbangs zu halten, und hat ihm die kalauernden Worte in den Mund gelegt: „Herrjott, mir rutscht immer der Paletot!" Trotzdem geht man immer mit einem gehobenen Gefühl über den „Schillerplatz"", den das Volk noch immer „Gendarmen-Markt" nennt. Der Dichter des „Don Carlos"" ist eben doch der Liebling des liberalen Berlins. Auch! die „Schlaraffia Ber olin a", ein Zweig deö über den ganzen Erdball verbreiteten Bruderbundes vo» Künstlern, Schriftstellern und anderen Freunden ber Kunst und des Humors begeht zum Anbeuten an ihren großen Vorläufer und nachträglich erkürten Ehrenschla- ' raffen Funke (bas ist Schiller nach seinem „Lieb an die Freube") eine große Feier, in der geistvolle Reden auf den Dichter mit ernsten und launigen Vorträgen über ihn und seine Werke abwechseln. In der Nacht vom 9. zum 10. November aber legte eine stattliche Schar der für alles Hohe und Edle begeisterten Schlaraffenritteo einen mächtigen Lorbeerkranz am Denkmal auf. dem Schillerplatz nieder, der durch eine kurze Ansprache geweiht wurde. Nicht weit davon brausten die Wogen des Berliner Nachtlebens; die Straßenbahnen rollten sausend vorüber, die Nachtdroschken klappten, ein verschlafener Kutscher gähnte, verdächtig geputzte Dirnen kicherten und schwatzten; aber das störte nicht den freudigen Ernst der dankbar ergriffenen Schar, in deren Herzen das schöne Wort: „Vergiß, mein Volk, die treuen Toten nicht!" immer von neuem fein wirksames Echo findet. Auch, das Lutherdenkmal auf dem Neuen Mark! bleibt zum 10. November nicht ohne Kranzspenden. Der „Evangelische Verein" wie auch der „Gustav Adolf-Verein"" rc. sorgen für diesen Schmuck, und die Berliner Currende singt von den Stufen herab ein paar kräftige Lutherlieder. Dieses Denkmal ist ein wirkliche Schmuck der Hauptstadt, von Otto begonnen und bent herrlichen Toberentz, vor dem vor allem die im Vordergründe auf Sockeln sitzenden Gestalten Huttens und Sickingens stammen, 1895 vollendet. Selbstverständlich toirb auch- Scharnhorst an seinem Geburtstage nichk vergessen; ist er doch „feen lumpiger Ziviliste"", wie bf? beiden anderen, sondern einer von denen, die in Denkmälern nun einmal die Majorität in Berlin haben und wahrscheinlich auch behalten werden. Der Schöpfer unseres modernen Heerwesens, der Begründer der allgemeine» Wehrpflicht, der arme Sprößling einer Mecklenburger Schullehrerstochter, den das tückische Blei nur allzufrüh traf, hat sein Denkmal wahrlich ehrlich verdient. A. W. für Heranbildung der Jugend und steht der Erfolg mit der neunjährigen Anstrengung für Lehrer und Schüler im richtigen Verhältnisse, oder mit anderen Worten gesagt, hat die Erlernung der alten Sprachen auf grammatischem Weg m unserer Gegenwart noch immer den aUeS überragenden Wert, den ihnen die Philologie zuschreibt? Vor allem müssen wir an diesem System tadeln, daß es unsere ^ugend am Leibe angreift, den Charakter unentwickelt laßt, den Geist auf weiten Umwegen zum Ziele führt. Wie m ühsa m und unfroh wird doch unser Bildungs- kapital errungen ’ Tie Erlernung des Lateinischen und Griechischen wird mit einer fast religiösen Weihe und nut einer Feierlichkeit angefaßt, die da sagt, daß man nun- nehr an die eigentliche Lebensaufgabe herantrete. Demgemäß beginnt der deutsche Knabe in den weit meisten Fällen die Erlernung mit großem Eifer. Aber wie bald erlahmt d e r b e st e Wille. Statt grüner Wiese eine trockene Suppe! Keine.Spur einer Anrcg- u n g für die in jungen Jahren so empfängliche Phantasie, die sonst viel Schwereres leicht macht! Eine Menge von neuen, unverständlichen Namen, von Sprachformen fällt über den Knaben her; dann rücken die Regeln mit ihren Hunderten von Ausnahmen nach. Nichts wird dem Kinde geschenkt. Die unlängst in Frankreich perfügte Ausschaltung einer ganzen Reihe kleinlicher Regeln aus der französischen Sprachlehre ist niemals im Kopf eines deutschen Philologen aufgetaucht; sie erscheint dem letzteren einfach unfaßlich. Sonst im Leben ein warmherziger, wohlwollender Mann, wird er zum mitleidslosen Tyrannen, wenn es sich um Geschlechtsregeln und unregelmäßige Zeitwörter handelt! Und so geht es fort viele Jahre lang. Jedermann kennt den schweren Gang, der so oft für Schüler und Lehrer zum Dornen- w e g wird. Ohne Uebertreibung kann man sagen, daß in vielen Fällen das ganze svätere Leben niemals mehr so anhaltende Kopfarbeit erfordert, als die letzten Gymnasialjahre. Nicht ohne Begründung sagt ein scharfer Beobachter, ein Engländer: „Unser Erziehungssystem mag viele Fehler haben und ist gewiß auf vielen Punkten bessernswert, aber das eine darf man sagen, daß die englische Jugend mit Freude und Tank, die deutsche aber durchweg mit U n l'u st an die Jugendzeit z u r ü ck d e n k t". Das verschuldet die Grammatik. Ist ein solches Verbringen der „fröhlichen" Jugendzeit nicht unnatürlich!? Sieht das nicht aus wie eine Abtötung des Leibs, wiP eine Askese, die wir an den Klöstern des Mittelalters mit so vielem Recht verurteilen? Hier ist die bessernde Hand anzu- legen, die Grammatik darf nicht vorherrschen und den G e n u tz und Nutzen der Lektüre e r st i ck e n. Auch muß eine innigere Berührung mit anderen Unterrichtszweigen stattfinden, so vor allem eine Vereinigung der Lektüre mit dem Geschichtsunterricht". — Der Verfasser schlägt einen gemeinsamen Unterbau des gymnasialen und realgymnasialen Lehrplans und dessen Gabelung in den Oberklassen unter Verlegung des klassischen Sprachunterrichts auf die späterer! Schulperioden vor und meint: „Ist die Reife des Geistes erst soweit entwickelt, dann wird den Schülern auch das Wesen der Alten verständlicher werden, als heute". Universität und Hochschule. — Der bisherige o. Profeffor Dr. Ernst Siemerling zu Tübingen ist zum o. Profefior in der medizinischen Fakultät zu Kiel ernannt worden. — An der Universität Kiel soll nach skandinavischem Vorbild ein Studentenheim, in Berlin ein Studentinnenheim errichtet werden, worin nach anglo-amerikanischem Muster die Damen ihre Wohnung, Kost und eine Stätte der Geselligkeit fänden. — Zum o. Professor der Physik an der Universität Genf ist Herr C. E. Guye ernannt worden. — Der Privatdozent Dr. Viktor Wehr wurde zum a.-o. Profeffor der Chirurgie an der Universität Lemberg ernannt. — In Königsberg ist am 6. ds. Prof. Dr. Georg Stetter, ein geschätzter Chirurg, im Alter von 52 Jahren gestorben. Kunst und Wissenschaft. — Hartlebens neuestes Drama „Rosenmontag", daS bisher in Wien von der Zensur verboten worden war, ist nunmehr freigegeben worden. Gerichtssaal. Frankfurt a. M., 8. November. In der letzten Sitzung des Kriegsgerichts kamen zwei Fälle zur Verhandlung. Zunächst hatten sich Sergeant Bonitz und Füsilier Ehlers, beide von der Unteroffizterschule in Biebrich, zu verantworten, der erstere wegen Mißhandlung, der andere wegen Ungehorsams. Die Beweisaufnahme ergab, daß Ehlers den Bonitz durch renitentes Benehmen gereizt hatte, Bonitz faßte ihn darauf derb, schüttelte ihn und hätte ihn um ein Haar die Treppe hinuntergeworfen. Bonitz erhält 8 Tage Mittelarrest, Ehlers 43 Tage Gefängnis. — Im zweiten Fall hat der Unteroffizier Dünnhaupt vom Gersdorff-Rcgiment in Wiesbaden den Füsilier Ehrhardt derart mit dem Gewehrkolben vor die Brust gestoßen, daß nach Aussage des Oberstabsarztes ein gerade kurz danach auftretendes Magen- Übel zwar nicht die nachweisbare, aber doch die wahrscheinliche Folge d-r Mißhandlung war. Der schon wegen Mißhandlung bestrafte Unter« ossizier wurde vom Feldwebel ins Lazaret geschickt, um den Ehrhardt zu fragen, woher denn seine Krankheit rühre. Er ging nicht dahin, sondern kam mit der falschen dienstlichen Meldung zurück, das Unwohlsein Ehrhardts rühre von einem Bajonettstoß beim Fechtunterricht her. Später suchte er den Ehrhardt und einen andern Füsilier, der die Geschichte kannte, dazu zu bewegen, zu seinen Gunsten auszusagen. Deshalb lautet die Anklage auf Mißhandlung, falsche Meldung und Anhaltung zur falschen dienstlichen Meldung. Der Angeklagte wird zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. A» @ @ ® TAFELKARTEN ® ® ® BALL- UND TISCHKARTEN ö HOCHZEITSTAFELKARTEN REIZENDE NEUE MUSTER IN EINFACHER UND GLÄNZENDER o o o o o AUSFÜHRUNG o o o o o BRÜHL’SCHE UNIV.-BUCH- UND STEINDRUCKEREI, GIESSEN, SCHULSTRASSE 7. Handel und Verkehr. UolkswittschafL Türkische Tabak-Regie-Gesellschaft. Aus Wien wird geschrieben: Die Aktionäre der Türkischen Tabakregie haben für das Geschäftsjahr 1899/1900 auf ihren Anteil ein ganz ungewöhnlich hohes Erträgnis zu erwarten; vor allem, weil das Reinerträgnis, lvie verlautet, ungefähr 260 000 t. Pfd. erreicht, während dasselbe im Geschäftsjahre 1898/99 nicht viel mehr als 90 000 t. Pfd. betrug. Die Bedeutung dieses hohen Erträgnisses wird aber noch wesentlich durch den Umstand erhöht, daß dasselbe ausnahmsweise den Aktionären allein gehört, daß also weder an der Regierung noch an die Dette Publique Gewinnbeteiligungen herauszuzahlen sind. Artikel 7 des Cahier deS Charges besagt nämlich, daß, aus den Erträgnissen jedes Jahres vor allem den Aktionären 8 Proz. vom Aktienkapital zu bezahlen sind. Der Ueberschuß wird bis zu 500 000 t. Pfd. in der Weise geteilt, daß 30 Proz. der Regierung, 35 Proz. der Dette Publique und 35 Proz. der Tabakrcgie gehören. Derselbe Artikel sagt aber, daß, wenn das Erträgnis eines Jahres nicht genügen würde, um die erwähnten 8 Proz. Zinsen an die Aktionäre zu zahlen, der Fehlbetrag von dem Erträgnis des nächsten Jahres zu decken sei. Die 8 Prozent Zinsen auf das heutige Kapital von 1 760 000 türkischen Pfund betragen 140 800 türkische Pfund. In dem Geschäftsjahre 1897 bis 1898 hat jedoch das Erträgnis um 76 800 türkische Pfund, im Geschäftsjahr 1898/99 um 50 500 türkische Pfund weniger betragen als 8 Proz. Es gebühren aus dem heurigen Erträgnis den Aktionären nicht nur 8 Proz. in der Höhe von 140800 türkischen Pfund, sondern auch die Fehlbeträge der zwei letzten Jahre von zusammen 127 300 türkischen Pfund, so oaß das ganze heurige Erträgnis ungeschmälert den Aktionären verbleibt. Wenn trotzdem mit Bestimmtheit verlautet, daß die Dividende nicht höher als mit 16 Fr. per Aktie bemessen werden toirb, so ist es klar, daß ein Betrag von mehr als 10000V t. Pfd. referiert werden muß. Die Verwaltung dürfte zu diesem Vorgehen nicht nur durch den Wunsch veranlaßt sein, die Reserven des Unternehmens möglichst zu verstärken, sie dürfte vielmehr auch der Erwähnung Raum geben, daß zu große Sprünge in der Jahresdividende vermieden werden sollen. Wenn man bedenkt, daß bei gleichbleibendem Reinerträgnis im nächsten Jahre der die 8 Proz. Kapitalszinsen übersteigende Betrag zu 65 Proz. der Regierung und der Dette Publique und nur zu 35 Proz. den Aktionären gehören wird, so wird es sofort klar, daß die Dividende der Tabak-Regie für ba§ laufende Jahr eine ganz bedeutende Reduktion gegen das Geschäftsjahr 1899/1900 ausweisen müßte, falls man das Erträgnis des letzten Jahres voll zur Verteilung gebracht hätte. Sammt^VelvetsAer Blusen, Besatz liefern wir direkt an vrioake. ®Jan verl. Muster unserer großen Auswahl. •^S$S.von m»n & Keussen, WLL Krefeld. Jede Hausfrau brühe nach Justus von Liebig aus bestem Ochsenfleisch ohne jeden Zusatz hergestellt. 7089 Dies zur Abwehr und Aufklärung. Compagnie Liebig 7209 JLiebigstrasse 13. Helephon 218. Liebifstrange 13. Hütten-Cokes 69011 Auf das Ed. Klinkei, Bahnhofstraße 10. 7219 6577] Zeit vor Goethestr. 34. Dr. Roese, Gymnasiallehrer i. P. 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Giessen, Bahnhofstrasse 4. Bekanntmachung, 2 3 UWhijMK zjoaug . den Hoch die 00. 2953 sicht ausgeführt. 6687 1209 Art be3 Betriebes.**) Gegenstand des Betriebes.*) Zahl der durch- fdinittlid) beschäniglen versicherungs- pflichtigen Personen. 4 Name des Unternehmers (Firma). ... 190 . . (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) *) z. B. „Schmiede- und Schloffergewerbe". Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. ** ) z. B. „Handbetrieb*, oder „Betrieb mit tierischer Kraft". Grossen-Linden: Anton Ohly. Grünberg: Fr. Jakob Von-Elff. Hungen: Adolf Löb. Langsdorf: Elias Hofmann. Lieh: Ph. Zimmer. Londorf: Heinrich Schmidt. Wieseck: Leopold Loewenstein. Industriellen Untnernehmern, Handwerkern, Land- und Forstwirten, Inhabern v. Handelsgeschäften, Hausbesitzern, Gastwirten, Politischen Gemeinden Litung verwiesen. Berlin, den 1. Oktober 1900. Das Reichs-Versicherungsamt. Gaebel. Anleitung, vetreffeud die Anmeldung unfallverstchernngspflichtiger ISetrieoe. (§ 85 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900.) 1) Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf die bisher der reichsgesetzlichen Unfall- verficherung nicht unterstellten, durch die §§ 1 und 2 des Gewerbe-Unfallversicherungs - gesetzes vom 30. Juni 1900 für versicherungspflichtig erklärten Betriebe. Demzufolge sind anzumelden, soweit diese Betriebe nicht bereits der Versicherungspflicht unter« n orfen sind: a. die gewerblichen Brauereien, b. die Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schlaffer- oder Schmiedearbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe, c. die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe, d. die Lagerungs-, Holzfällungs- oder der Beförderung von Personen oder . Gütern dienenden Betriebe, wenn sie mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im betreffend die Aumeldnog uofallvcrsicherungspflichtiger hunbert Ulatl angeialtm torben fönnen .. m i , \Qnn I Staat Regierungsbezirk Kreis (Amt) Vom 1. Oktober 1900. Gemeinde- (Guts-) Bezirk .... bei ihr versichert waren. Auskünfte erteilen und Anträge nehmen entgegen: Frankfurt a. M. das Haaptbüreau Neue Mainzerstrasse 52, Telephon 4705 Giessen: Christoph Arnold, Marktstrasse 28. Konrad Häuser, Schifienbergeretrasee 63. Die vorzüglichen Merkel & Merrltn'scherr Strickgarne in allen Farben und Qualitäten empsiehlt billigst 6691 die Großhandlung von Beruh. Quink, Giessen, Weflantage 25, 27. Filiale: Fulda, Marktstraße 10. Billigste Bezugsquelle für Kon- Sind Sie Taub»? Jede Art von Taubheit und Schwer- Mrlgkelt ist mit unserer neuen Erfindung heilbar; nur Taubgeborene unkurirbar. — Ohrensausen hört sofort auf. Beschreibt Euren Fall. Kostenfreie Untersuchung und Auskunft Jeder kann sich mit geringen Kosten zu Hause selbst heilen- Dir. Daaton’e Ohrenhellanstalt, S96 La Salle Ave., Ohloagro. 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Eine wertvolle Anerkennung ihrer für die Haftpflichtversicherung getroffenen Einrichtungen darf die Wilhelm» in dem Umstand erblicken, dass am 1. Januar 1900 4578 deutsche Gemeinden Seife ist das Produkt gemeinsamer deutscher Arbeit. Hergestellt von ca. 200 deutschen leistungsfähigen Seifenfabriken. Für Reinheit garantirt der Schutzverein d. deutschen Seifenindustrie. Das Doppelstück 25 Pfg. überall käuflich. I Gegen die Gefahren der Haftpflicht, welche durch das am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch erheblich verschärft worden sind, gewährt die Wilhelma in Magdeburg Allgemeine Versioherungs-Aktien-Gesellschaft (gegründet 1872; Vermögen Ende 1899: rund 44,000,000 Mark) iÄitN ZS» ZMS ?.uew gehört, boft «“Äfft ^berschuÜ datz 30 Pror lme und 35 Pro' „sagt aber, daß genügen mürbe, um ftionare zu zahlen, ■y nächsten Jahres 1 A das heutige ^sund betragen *It^re 1897 m <6800 türkische Es gebühren aus 'n nicht nur 8 Proz. sund, sondem auch hre von zusammen 1 ganze heurige Erni verbleibt. Wenn daß die Dividende messen werden wird, mehr als 100 000 Lerwaliuntz dürfte ) den Wunsch ver- rnehmens möglichst ach der Erwähnung ge in der Jahres- Wenn man bedenkt, s im nächsten Jahre steigende Betrag fi e Mlique und/nr f wird, so Wirt' es abat-Regie M das teduitiorgetzen das atzte, sclls man das Vertelüng gebrach :h>wq qiim urqrviöqo soju»yog ajq 'ifljpßijqjiu anlpioi® ujüjusifpli? ’jJnjg 08 ui uup in quy 'iliaK, . . qun gvlpjurljiW üi^jiupiqiin »q > ujßunuuapjujg Straße.......Nr..... I ,iq ' aöjops) uii(pi»u) ,,q 'ujqpjgsq S°D Nach § 35 der Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Junil Anmeldung I nq ’ipiq»® iu)q jnv^PvgvhI jqijiBöjoijüqa 1800 (Reichsgesetzblatt Seite 573) hat jede- Unternehmer eines unter die an die untere Aerwaktungsbchörde auf Hrnnd des § 35 des Hewerve-Nufall- A^nu» ,i° SS 1 oder 2 dieses Gesetzes fallenden, bisher der reichsgesetzlichen Unfall-1 verstch-rungsgesehe- vom 30. Zuut 1900.____________________|-- " Versicherung nicht unterstellten Betriebes binnen einer vom Reichsver« sicherungsamt zu bestimmenden Frist den jetzt versicherungspflichtigen Betrieb unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten ocrsicheiungpflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zeit öis zum 15. Aovemöer 1900 eirrfchtießttch festgesetzt. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltung-' bchörde die Angaben nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse zu ergänzen; dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltung-. behörden im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, wird von den Central- lehörden der Bundesstaaten bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die nachstehende An- Jahresfest des Oberhessischen Vereins für innere Mission zu Giessen. Dieir-tag, den 13. November, nachmittags S1,'« Uhr im oberen Konfirmandensaal, Kirchstraße 9: Mitgliederversammlung. "Die Fürsorge für die vnwahrloste schutzbedürftige Jugend", bes. im Blick auf daS Bürger!. Gesetzbuch. (Ref.. Pfr. Röschen-Freienseen.) Abends 6«/« Uhr m der Stadtkrrche: Sestgottesdierrst. Pfarrer Grünewald auS Mainz. Abends 8Vt Uhr: Freie Versammlung in Steins Garten mit Ansprachen. . „ . . . . Mittwoch, den 14 November, vormittags 10 Uhr im Konfirmandensaal der Johanneskirche: Moraenandacht. Jahresversammlung. „Stand und Aufgabe der Alkohslftage". Ref.: E Just aus Hildesheim und Dr. Coll atz aus Darmstadt. Alle Mitglieder und Freunde der inneren Mission ladet herzlich em Der geschLftsführeuve Ausschuß: 7228 Landgerichtsrat Dornseiff. Pfarrer Dr. ©rein. E Kauffmanm Geb- ^ir®en* rat D. Köstlin. Pfarrer Schlosser. Profeffor D. Stamm. G. Windecker. Skelett Z andelsregister eingetragen steht, verbunden sind, e. Betriebe jeder Art, für welche durch tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Anwendung kommen. 2) Als „gewerbliche" Brauereien sind solche anzusehen, deren Erzeugniffe zur I Äeräußerung an Dritte bestimmt sind, ohne Rücksicht auf den Umfang der Erzeugung urtb auf die Herstellungsweise des Biers (ob obergärig oder untergärig.) 3) Die Gewerbebetriebe der Schlosser und der Schmiede sind allgemein ver« si cherungspflichtig, auch wenn sie nur handwerksmäßig — mit oder ohne Werkstatt — betrieben werden. Auch die Art der ausgeführten Arbeiten ist unerheblich. 4) Das Gleiche gilt für das Fleischergewerbe-, insbesondere sind auch biejentgen Betriebe der Versicherung unterworfen, welche 'sich auf die Schlachtung fremden Viehs in fremden Haushaltungen beschränken. 5) Die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe unterliegen — im Gegensatz zu dem bisherigen'Rechtszustande — der Versicherungspflicht auch dann, wenn die Lagerung der Güter ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattfindet. 6) Die Voraussetzung für die Versicherungspflicht der unter Ziffer 1 d angeführten Lagerungs-, Holzfällungs- unS Beförderungsbetriebe ist, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden sind, und daß der Inhaber dieses Gewerbes im Handelsregister eingetragen steht. Es sind also beispielsweise die von Kleingewerbetreibenden oder Handwerkern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ausgeübten Betriebe jener Art von der Versicherungspflicht ausgenommen, sofern sie nicht Teile eines anderen versicherungspflichtigen Betriebes sind. 7) Ein Lagerungsbetrieb im Sinne der letzterwähnten Vorschrift rst nicht anzu- r chmen, wenn Waren in geringerem Umfange oder nicht für einige Dauer, sondern mehr zufällig und gelegentlich gelagert werden. „ 8) Bei den „der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betrieben' kommt es nicht darauf an, ob die Beförderung auf dem Lande oder zu Waffer erfolgt. Ebenso ist die Art und Größe des Fahrzeugs und die Art der bewegenden Kraft gleichgültig. Insbesondere gehören hierhin die von größeren Handelsgeschäften zum Ausfahren von Waren an die Kunden verwendeten Fuhrwerksbetriebe. 9) Während bisher der Versicherungspflicht nur diejenigen Betriebe unterstanden, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (auch Elektrizität) bewegte Triebwerke zur Anwendung kamen, genügt nunmehr auch ein durch tierische Kraft bewegtes Trleb- iuetl, um den Betrieb den „Fabriken" gleich zu stellen und damit dessen Versicherungspflicht zu begründen. 10) Richt versicherungspflichtig und deshalb nicht anzumelden sind alle diejenigen Betriebe, in denen der Unternehmer allein, ohne Gehilfen, Lehrlinge oder sonstige Ar- 6 nn | iwtui|q>i8u€ ;«vn» u|»|) u,kuv,j -qnZ ,qu,tz»»äjiu, Suntz>jvmji«tz, ^semerRHugen. I ^)2nq 'Bj® r,Pvq»vaoa »q qun uiyojjiia rihoI oZ | quy igjinunjp -uJipi^pum? ihrm jfpiu ujBunnujju Insbesondere | -u» u,tp>i,j»tz>l qun üajouinoß Ujlpjtupiqjtn ui Anaabe ob bereits »,öuiu>hn,iL nm »udioiub -qu»n,qiq m-qm iph oincr ’’(l r°q 5iu»q S-PNM •uhtgueo einer i in)Ull uinv) hrvu irqv - rrq BerufS genoffenschaft. | qun'iuiBini® 'nitzipvMD ’IQ JilD ’rt"« "t"vjS I -»N qun pbiaig »(piißuvjuE -ujöuuq n« IpnjqgR _ | suatitihDaiiic g»,jun uup^uviy U,q tun '3pu(pp»q & I u'imu ujup >nv4 ujwIJud uq ;ujBiq?j96unBnDj ---------------------------- -jnß -,q Bunftnujo; iiq (pinq tzvq 'n-, 7059 Telephon Mr. »7. **•« Stets das Neueste in Kravatten, Shlipsen, Herren-Unterzeugen, Hosenträgern, Hemden, Kragen, Manschetten und Manschetten-Knöpfen._________________ XeraMw.rtltch ftr tz« el|tmtinen Xetl: P. öittU| fLr tot* #ckI v«e. 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