1900 Freitag dm 11. Mai M 109 Zweites Blatt. ,vNt. | Anitr- unb Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren Erscheint täglich mit Ausnahme tzeS MontagS. Die Gießener Jamikieuvtätter werden dem Anzeiger hn Wechsel mit „Heff. Landwirt- e. ^Vlätter für hrff. BolkSknnde- »öchti. 4 mal beigelegt. Alle Anzeigen-LermittlungSstellen deS In- und Ausländer nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg- 118 ich ilh. --T 9 ReteftiM, Expedition und Druckerei: Fchnkfiraße Ar. 7. dingungen geknüpft, welche durch die Bekanntmachung vom 4. Oktober 1898 angeordnet und in Nr. 234 des Kreis- Blattes von 1898 veröffentlicht worden sind. Aus der Provinz Oberheffen des GroßherzogtumS Heffen und dem preußischen Kreise Biedenkopf dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden. Wetzlar, den 4. Mai 1900. Der Königliche Landratsamts-Verwalter. Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Ualkskunde.__________________ Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Bezugspreis Vierteljahr!. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,96 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Deutscher Reichstag. 189. Sitzung vom 9. Mai. 1 Uhr. In dritter Lesung wird die Vorlage betreffend P o st - I dampfschiffsverbindungen mit Afrika, ohne! Debatte unverändert endgiltig genehmigt. — Daraus I setzt das Haus die zweite Beratung der Novelle zum I Gewerbe-Unfall-Versicherungsgesetze fort. I 88 61 bis 63 handeln vom Bescheid der Vorstände. Nach 8 61 hat über die Feststellung der Entschädigung diejenige Stelle, I welche sie vorgenommen hat, dem Entschädigungsberechtig- I ten einen schriftlichen Bescheid zu erteilen, aus welchem die Höhe der Entschädigung und die Art ihrer Berechnung zu I ersehen ist. Bei Entschädigungen für erwerbsunfähig ge- I wordene Verletzte ist namentlich anzugeben, in welchem I Maße die Erwerbsunfähigkeit angenommen worden ist. 1 Abg. § o ch (Soz.) befürwortet eine Erweiterung dahin, daß dieser Entscheid spätestens innerhalb 13 Wochen nach dem Unfall oder der Geltendmachung des Anspruchs aus Rente erteilt werden soll; ferner wünschen die sozialdemokratischen Antragsteller, daß dem Bescheide der vol e Wortlaut id'-es ärztlichen Gutachtens sowie die Protokolle | über die stattgesundene Unfalluntersuchung abschriftlich bei- zufüaen sind. Redner betont, daß es sich, darum handle, den Arbeiter in die Lage zu setzen, seinen Rechtsanspruch i geltend zu machen. , , Der Antrag Albrecht u. Gen. wird ab gelehnt, 8 61 unverändert angenommen. — Nach § 62 der Vorlage findet gegen den Bescheid, durch welchen der Entschädigungsanspruch abgelehnt wird, sowie gegen den Bescheid,' durch den die Entschädigung festgestellt wird, die B e r u f u n g auf schiedsgerichtliche Entscheidung statt. | Die Berufung hat innerhalb eines Monats nach der Zu- I stellung des Bescheides bei dem Schiedsgericht zu erfolgen, I in dessen Bezirke der Betrieb, in welchem der Unfall sich I ereignete, gelegen ist. Die Frist gilt auch dann als gewährt, I wenn innerhalb derselben die Berufung bei einer anderen I inländischen Behörde oder bei einem Genossenschaftsorgan I eingegangen ist. Die Berufung soll keine aufschiebende I Wirkung haben. _ .. Abg. Opsergelt (Ztr.) will der Berufung im Falle I des 8 7 a (Befugnis der Berufsgenossenschaft, eventuell em I neues Heilverfahren eintreten zu lassen) aufschiebende Wir- wie * iher Bekanntmachung. Zur Verhütung der Verschleppung der Mau,- und Klauenseuche wird die Abhaltung des aus den 16, Mai d.J. in der Stadt Wetzlar anstehenden Viehmarktes an die Be- Gießener Anzeiger General-Anzeiger Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Abhaltung der Biehmärkte. Der Biehmarkt zu LaugSdorf a» 21. d. M. kann unter folgenden Bedingungen gestattet werden: 1. Alles nach dem Marktorte gebrachte Vieh muß auf den Marktplatz gebracht, und daselbst der veterinär- ärztlichen Untersuchung unterworfen werden. 2. Geschieht dies nicht, so ist daS Vieh quarantäne- pflichtig. 3. Vieh aus Orten, in welchen die Maul- und Klauenseuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Gießen, den 8. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. funq beilegen. Abg. Molkenbuhr (Soz.) vertritt einen Antrag seiner Parteigenossen: „Dem Verletzten hat das Schiedsgericht auf seinen Antrag einen Betrag aufzuweisen, der für die Reisekosten des Verletzten zwecks persönlicher Wahr- I nehmunq des Termins hinreicht, und den Verletzten bei der Ladung zum Termin über die Berechtigung, solchen Antrag zu stellen, zu belehren". Der Antrag Opfergebt wird angenommen, der Antrag Albrecht u. Gen. ab gelehnt. - Nach §63 ist die Entscheidung des Schiedsgerichts dem berufenden und demjenigen Genossenschaftsorgan, das den angefochtenen Bescheid erlassen hat, in Ausfertigung zuzustellen. Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, dem § 63 hm- znznfüqen: „Die Entscheidung des Schiedsgerichts muß I eine Rechtsbelehrung über die Frist zur Einlegung des Re- i kurses an das Reichsversicherungsamt enthalten." Nach einer kurzen Entgegnung des Geheimrats Caspar wird der Antrag abgelehnt. — § 63 gelangt unverändert zur A n n a h m e. §§ 63 a bis 63 h und 64 betreffen den Rekurs. § 63b der Kommissionsbeschlusse besagt: Ist der Rekurs unzulässig oder verspätet, so hat das Reichsversicherungsamt den Rekurs ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen; ebenso kann es verfahren, wenn die bei dem Beschlüsse mitwirkenden Mitglieder einstimmig den Rekurs ftir offenbar ungerechtfertigt erachten". § 63 b wird in der Kommissionsfassung angenommen. — § 63c der Vorlage lautet: „Das Reichsversicherungsamt entscheidet über die zu gewährende Entschädigung nach freiem Ermessen, ohne an die Begründung des Rekurses oder an die Anträge der Parteien oder die Entscheidung des I Schiedsgerichts gebunden zu sein." Er ist von der Kom- | Mission gestrichen worden. Das Haus beschließt nach! dem Kommissionsantrag. — 88 65 bis 65 d betreffen dieVeränderungderVer- haltnisse, welche für die Fesfftellung der Entschädigung maßgebend gewesen sind. Nach § 65 darf nach Ablauf von zwei Jahren von der Rechtskraft des Bescheides oder I der Entscheidung über die endgiltige Entschädigung ab wegen einer im Zustande des Verletzten eingetretenen Veränderung eine anderweite Feststellung der Rente nur in einjährigen Zeiträumen vorgenommen werden. Tie ander- weite Feststellung erfolgt innerhalb der ersten fünf Jahre von der Rechtskraft ab auf Antrag oder von amtswegen durch Bescheid der Berufsgenossenfchaft, später nur auj Antrag durch Entscheidung des Schiedsgerichts. Zu dem Anträge auf Wiederaufnahme des Heilverfahrens ist neben dem Verletzten auch die Krankenkasse, der er angehort, berechtigt. Die vorstehenden Bestimmungen über die Fristen sollen nur gelten, wenn nicht zwischen dem Empfangsberechtigten und der Berufsgenossenschaft Über eine fürjere Frist oder über die anderweite Feststellung ausdrückliches Einverständnis erzielt ist. Abg. Fischer-Sachsen (Soz.) befürwortet die zu diesem Paragraphen gestellten sozialdemokratischen Amendements: 1) die Worte „nach Ablauf von zweiJahren i zu streichen; 2) folgenden Zusatz zu machen: -Widerspricht der Verletzte der Herabsetzung der Rente innerhalb acht Tagen, nachdem ihm die Unterlagen für die Herabsetzung oder Aufhebung der Rente zugegangen smd, so entscheidet das Schiedsgericht darüber, ob oon jenem Zeitpunkt ab eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rente stattfinden Ivnahme »en »„-eigen -U der nachmittags für den spenden Dag erfcheiaenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abend- vorher. 8 65 wird unverändert angenommen. Nach 8 66 a r u t) t das Recht auf Bezug der Rente t, solange der Berechtigte eine die Dauer von einem Monat übersteigende Urteilsstrafe verbüßt oder solange er emem Arbefts- haus oder einer Besserungsanstalt untergebracht ist. Hat der Berechtigte im Inland wohnende Angehörige, die im Falle seines Todes Anspruch auf Rente haben wurden, jo ist diesen die Rente bis zur Höhe jenes Anspruches zu überweisen; 2. solange der Berechtigte nicht im Jnlande feinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Bestimmung kann durch Beschluß deS Bundesrats für bestimmte Grenz^diete ober für solche auswärtige Staaten, durch deren Gesetzgebung deutschen, durch einen Betriebsunfall verletzten Arbeitern eine entsprechende Fürsorge gewährleistet ist, außer Kraft gesetzt werden. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, deutschen Staatsangehörigen im Auslande die Rente fortzuzahlen; sie ist hierzu verpflichtet, wenn der Bezugsberechtigte im Dienste eines inländischen versicherungspflichtigen Betriebes im Auslande beschäftigt ist. ' Unter Ablehnung aller Anträge wird § 66 a in der I Kommissionsfassung angenommen. — § 67 handelt von der K a p i t a l s a b f i n d u n g. Dieselbe soll auf Antrag des Entschädigungsberechtigten statthast sein bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit, für welche -0 Prozent oder weniger der Vollrente gewährt werde. Gegen den Bescheid ist Berufung zulässig. Nach Absatz 2 kanrk der Entschädigungsberechtigte, wenn er ein Ausländer ist, falls er feinen Wohnsitz im deutschen Reiche aufgrebt, auf seinen Antrag mit dem dreifachen Betrage der Jahresrente ab- Sel'U$bcL Molkenbuhr will die Kapitalsabfindung nur I auf Renten beschränken, die 10 Prozent der Vollrente und darunter betragen. Den Absatz 2 will er tote folgt assen. Giebt der Entschädigungsberechtigte seinen Wohnsitz im Deutschen Reiche auf, so muß er auf fernen Antrag mit einer der kapitalisierten Rente entsprechenden Zahlung abgefunden werden". Endlich soll dem ersten Absatz hmzu- aefüqt werden: „Der Verletzte muß vor Annahme seines Antrages darüber belehrt werden, daß er nach der Abfindung auch in dem Falle keinerlei Anspruch auf Rente mehr habe, wenn sein Zustand sich erheblich verschlechtern I würde". § 67 wird unverändert angenommen. xaaty I 8 68 soll die U e b e r t r a g u n g der Ansprüche auf D r i t t e l und Verpfändung oder Pfändung nur infwveit rechtliche Wirkung haben, als sie erfolgt: 1) zur Deckung I eines Vorschusses von der Berufsgenossenschaft, 2) zur Deckung der in; § 850 Abf. 4 C. P. O. bezeichneten Forder- I unqen; 3) zur Deckung von Forderungen der ersaMrech- I tigten Gemeinden, Armenverbände usw. Ausnahmsweise I darf der Berechtigte den Anspruch 9an* oder teilwmse I übertragen, sofern dies von der unteren Verwaltungs-Behörde' Mnehmigt wird. § 68 wird unverändert angenommen. Nach § 70 a sind die Zentralbehörden be- I rechtigt, von jeder Genossenschaft einen Betri e b s f o n d s einzuziehen. Dieser ist nach Wahl der Genossenschaft in I vierteljährlichen oder monatlichen Teilzahlungen an die den Genossenschaften von der Zentralpostbehorde zu^ bezeichnenden Kassen abzuführen. Der Betriebsfonds kwnn für die ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Ge^ setzes aus dem Reservefonds entnommen wer^n »ä..- ; -SS hliSsÄE ess Bekanntmachung. Betr.: Die Fahrräder und Automobile. Die Frist zur Anmeldung und Versteuerung der Fahr- I räder und Automobile haben wir bis zum 20. Mai l. I. I verlängert. . Wer bis zum genannten Tage die vorgefchrieoene l Stempelsteuer nicht entrichtet oder Befteiung von derselben I auf Grund des § 3 der Verordnung vom 10. Oktober v. I. nachgesucht hat, verfällt, wenn er sein Rad zum Fahren I auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen benutzt, m die gesetzliche Strafe. t I Personen, welche, ohne den Besitz aufzugeben, ihr I Rad 2C. nicht mehr benutzen wollen, haben dasselbe bis zum I gleichen Termin unter Abgabe der Nummerplatte an uns, I abzumelden. m Meldungen haben auf dem Zimmer unseres Bureauvorstehers, Brandplatz 9 eine Treppe hoch, zu erfolgen. 1 Gießen, den 8. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.__I Provinzialjungviehweiden zu Thiergarten bei Hungen und Wenings im Kreise Büdingen. FLH bringe hiermit zur Kenntnis der Viehzüchter, daß, I der Weidebetrieb auf den fraglichen beiden Weiden den! 1 Juni d. I. feinen' Anfang nimmt. Zugelassen werden iunae Rinder, Simmenthaler und Vogelsberger Rasse, im Alter von einhalb bis zwei Jahren und Brillen von em- h>alb bis ein Jahr im Besitze von Zuchtvereinen, Gemeinen und Einzellandwirten der Provinz, welche von m ! ;>as Herdbuch eingetragenen Eltern ab stammen Sodann können auf den beiden Weiden auch eine beschrankte Anzahl Fvhlen im Alter bis zu zweieinhalb Jahren gegen ein ZZdegeld von 55 Mark pro Stück und Periode aufgenom- ^^Me^Weide zu Thiergarten wird mit 60 Stück, zu We-, ninqA, mit 70 Stück besetzt. Das Weidegeld betragt für Rinder per Weidezeit vom 1. Juni bis Anfang Oktober Stück 55 Mark wozu der Provinzialverein einen Zu- L^^von 20 Mark leistet. Außerdem versichert der Verein iSnlwauf^trkben'en ge8en Unfa« und Tod und fräat die Unkosten für tierärztliche Aufsicht. Die Tiere müssen beim Auftrieb mit einem Gesundheitsschein der Bürgermeisterei der betr. Gemeinde oder eines approbierten Tierarztes versehen sein. Ane Zulieferung der Tiere findet auf beiden Weiden den 1.^^uni d F v o n m o r g e n s 8 U h r b i s m i t t a g v 1 U h r, statt." Die sämtlichen Tiere werden beim Auftrieb auf der nmeldungen sind schriftlich bis tzum! 2 0 Mai d. I. an die GeschäftssteNe des Landwirtschaftlichen Provinzialvereins in Alsfeld, ober für die Weide zu Tiergarten an Herrn Gutspachter von Oven zu Hungen ftir die Weide zu Wenings an Herrn Gutspachter Hahn Ku Wenings, welckjem Herrn die Leitung und Beaufsichtigung der betr. Weiden übertragen ist, zu richten, und sind von den genannten Stellen auch Anmeldeformularien zu beziehen. f, den 27. April 1900. Der Präsident des Landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. I. V.: Schlenks__ nia ********1354 ie8> tendes jogsniit*«1 ken WeD‘ Mk. 2.5Ö- t Mit w | '»Löbechch- 3, ne»tt ÜUiibtp W Don 9W- > !S i . 3444 « M o Stnlnet. tt Mayer. W Beft. | mmft. 10,111. für !1 haush. Bruchßraße 8. qu ober Lauf« rckstr 30,1. le Ms Dom unter i. M. 36 en. O20i> 325! l>n EM b. U rmxfHmWM usr. W hrnm Herm i «r. 0200 -.itttW in J Maihmam, w flungen erteilt. auf dm । verpachieil- I3 ■ ___ Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. ult. Frankfurter Börse vom 9. Mai. Wechsel auf New-York zu 4.21-22. Prämien auf Kredit per ult. Mai 1.30 %, do. per Juni 2.30%, Diskonto-Koinmandit per ult. Mai 1.20%, da. Gemeinden des Kreises Friedberg. 2) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern für daS Etatsjahr I 1900/1901 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kom- I munalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen. 3) Uebersicht der von Großh. Mi- I nisterium des Innern zur Bestreitung der Bedürfnisse der Gemeinden des Kreises Oppenheim für 1. April 1900/1901 genehmigten Umlagen. 4) Ruhestandsversetzungen. 5) Konkurseröffnungen. •• Personalien. Der Tierarzt Christoph Hollerbach aus Groß-Umstadt wurde zum Hilfsarbeiter für Beterinär- wesen bei der Ministerialabteilung für öffentliche Gesundheitspflege bestellt. ** Zur Bildung einer Ministerialabteilung für Land, wirtschaft, Handel und Gewerbe. Es sollen bei Beratung oder Bearbeitung wichtigerer, die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter betreffenden Fragen auch Personen aus dem Kreise der Arbeitnehmer zugezogen werden. Es seien nach- stehend die Namen derjenigen Personen zur Kenntnis gebracht, die innerhalb der nächsten drei Jahre seitens der Ministerialabteilung aus dem Bezirke der Gew erbe- inspektion Gießen zur Mitarbeit bei Erledigung von Fragen der bezeichneten Art zu berufen sind: 1. Gotthold Bergmann, Obermeister in der mechanischen Weberei von Gg. Langheinrich zu Schlitz, Mitglied des deutschen Werkmeisterverbandes, wohnhaft in Schlitz; 2. Louis Oßw ald, Werkmeister in der Cigarrenfabrik von C. Klingspor in Gießen, Vorstandsmitglied der Betriebskrankenkaffe der genannten Firma, wohnhaft in Wieseck; 3. Johannes j Rudolph, Cigarrenmacher in der Cigarrenfabrik von L. Georgi in Gießen, früher GewerbegerichtSbeisitzer in Gießen, wohnhaft in Wieseck. " Vortrag. Laut Einladung findet am Freitagabend 8 Uhr im Gießener Festsaal (Cafe Leib) ein Vortrag der Frau Baumeister M. Deibel aus Mannheim statt, über: „Die wichtigsten Stoffe in der Ernährung, mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Speisefette, wie Butter, Palmin, Schmalz rc. und der sämtlichen Maggi-Produkte, sowie deren gesundheitliche und wirtschaftliche Bedeutung." Dieses Thema betrifft einen der wesentlichsten Teile der I Haushaltung, nämlich, die vorteilhafte Beschaffung der I notwendigsten Fette und Würzen, welche bekanntlich für I die Ernährung der Menschen unentbehrlich sind. Nach dem Vortrage finden praktische Kochversuche statt; es werden Kostproben mit Palmin hergestellt, sowie Maggi-Suppen I gratis verteilt. Der Eintritt ist für alle Interessenten frei. I Schisssnachrichtru Der Postdampfer „Southwark" der „Red Star Linie", in Antwerpen, ist laut.Telegramm am 8. Mai wohlbehalten in New-Aork angekommen. (Anonyme Einsendunger,, gleichviel welchen Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.) Gießen, 10. Mai 1900. (Ngchbiwil verboten.! Vor 95 Mehren am 9. Mat 1805, starb zu Weimar Friedrich Schiller Schiller wurde am 10. November 1759 zu Marbach eeboTen $ 77 Vor 15 Jahren, am 10. Mai 1885, starb ru Köln htr vortreffliche Komponist und Musikschriftsteller Ferdinand öS HI er Er wurde am 24. .Oktober 1811 zu Frankfurt a. M. geboren Das Regierungsblatt . Ar. 40 enthält die Bekannt, machung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. *• Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 10, enthält: 1) Uebersicht der für das Jahr 1900/1901 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den per ult. Juni 2.00%, Lombarden per ulh Mai 0.65%, do. per alt. Juni 1.00%, Berliner Handelsges, per ult. Juni —. NOtierungen: Kreditaktien 226.30-226.20, Diskonto Kommandit* 185.90-185.40, Staatsbahn 136.90-00-00, Gotthard 142.00, Lombarden 26.20-00.00, Ungar. Goldrente 97.50, Italiener 95.20. 8proz. Mexikaner 25.20, Oesterr. Coupons 84, Amerik. Coupons 4.18%, Privat-Diskont 4%%. l%-2% Uhr: Kreditaktien 226.30-000.00-00, Diskonto-Kom- mandit 185.40-80-60.00, Staatsbahn 136.90-00-00, Lombarden 00.00 bis 00-00. Grünberg, 5. Mai. Fruchtmarkt. Weizen 15,00—15.50 Mark, Korn 16—16,50Mk., Gerste 15,00-16,009)»., Hafer 14,58-15,00, • Mark, Erbsen 17,74-00.00 M., Linsen 00 Mk., Kartoffeln 3.94 Mk. bis 4.50 Mk. Limburg a. Lahn, 9. Mai. Fruchtmarkt. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen 13.62 Mk., Weißer Weizen —.— Mk., Korn 11.65 Mk., Gerste 9.20 Mk., Hafer 7.20 Mk., Erbsen -.— Mk., Kartoffeln —Mk. । § Sinöe«, 9. Mai. Torpedoflotte. Nach einer soeben emge aufenen Drahtnachricht hat die Torpedoflotte ihren R-is-plan geändert Di- Torpedoboote - 7 an der 6ete,ts am Freitag, dem II. d. M. m, ags 12 Uhr, hier em und verweilen bis SamStaa nachmittag 4 Uhr aus der hiesigen Rhede. Umfassende Vor^ berettungen für den festlichen Empfang flnb im Gange. Wie anderwärts, ,o wird auch hier di- Besichtigung der Boote gestattet werden. a B I Wiesbaden, 9. Mai. Gestern morgen ist eine in der I Schwalbacherstraße wohnende Witwe lebendig ver. I bräunt. Das entsetzliche Unglück ereignete sich kurz nach I 7 Uhr, als Frau M. zum Zwecke des Kaffeekochens Feuer I anmachte, und um cs schnell zu entfachen, aus einer Sanne I Petroleum auf das schon brennende Holz goß. Unversehens I schlug die Flamme in die Kanne, dieselbe explodierte, und I die feuerige Flut ergoß sich über den Körper der unglück. I lichen Frau, welche in höchstem Schrecken natürlich nicht I aus und ein wußte. Die infolge der Detonation und des I Schreiens herbeigeeilten Hausbewohner fanden die über I achtzigjährige Frau mit gänzlich verbranntem Gesicht | auf dem Boden liegen. Die Bewohner erstickten sofort dar I Feuer. Das schreckliche Ende der bedauernswerten Frau I Möge allen denen zur eindringlichen Warnung dienen, welche I iut Umgänge mit Feuer nicht vorsichtig genug zu sein pflegen. A Schweinsberg, 8. Mai. Die durch die Jnbetrieb- I nähme der Ohmthalbahn ermöglichte Ausbeutung der großen Quarzitlager im Ohmthal, die bereits seit einiger Zeit im Gange ist, wird noch immer weitere Aus- dehnung annehmen. Schon seit mehreren Wochen sind von Station Rüdigheim jeden zweiten Tag zwei Wagenladungen dieser Steine nach den Chamotte- und Dinaswerken in Eschweiler bei Aachen abgegangen. Der Beginn der Versendung aus der Amöneburger Gemarkung steht bevor. Nunmehr soll auch das unweit des Dorfes Dannenrod gelegene große Steinlager, das sogenannte „Felsenmeer", gleichfalls zur Ausbeutung kommen. Die Beförderung I dieser schier unerschöpflichen Steinmassen nach dem etwa I 45 Minuten entfernt gelegenen Bahnhofe Schweinsberg soll durch eine Feldbahn bewerkstelligt werden. So schade es einerseits auch ist, daß diese hochinteressante und namentlich von Marburg und Gießen aus viel ausgesuchte Felsen- Partie, dadurch an Schönheit und Großartigkeit des Anblicks verlieren und mit der Zeit wohl ganz verschwinden wird so erfreulich ist es andererseits doch auch, daß sich durch die Ohmthalbahn erst den betreffenden Gemeinden ganz erhebliche Einnahmequellen erschließen, wie auch eine Menge Arbeitskräfte hierdurch eine dauernde und gutbezahlte Beschäftigung finden. Bei dem Dorfe Rüdigheim bei Schweinsberg soll auch mit der Ausbeutung eines größeren Thonlagers von vorzüglicher Qualität in Bälde begonnen werden. Bezügliche Verhandlungen mit einer Unternehmerfirma sind bereits im Gange. Aus allem geht hervor, daß die an die Ohmthalbahn geknüpften Erwartungen in Erfüllung gehen, und daß sich eine zum Teil ganz unvorhergesehene, durch die Bahn erst hervorgerufene Belebung der geschäftlichen und gesamten Erwerbsthätigkeit entwickelt, und somit die wirtschaftliche Lage der bisher fast völlig abgeschlossenen Gegend erheblich verbessert wird. Kassel, 9. Mai. Heute früh kurz vor 5 Uhr brach in der Restauration Schweizerhaus vor Goßmanns Kuranstalt auf Wilhelmshöhe Feuer aus. Von hier wurde die Feuerwehr hinbeordert. Das Haus ist abgebrannt. Der Betrieb der Goßmann'schen Kuranstalt ist in keiner Weise gestört. I . -? Mühlhausen bei Homberg, 8. Mai. Vor 14 Tagen ckarb hier nach kurzem Krankenlager der 24jährige Maurer W. Der Tod sollte infolge innerer Verblutung eingetreten I sein. Doch wurden Stimmen laut, daß eine Vergiftung vorliege. Auf Veranlassung der kgl. Staatsanwaltschaft zu Marburg wurde nun gestern die Leiche in Gegenwart des Gerichts wieder ausgegraben und auf dem Friedhöfe von den Sanitätsräten Scheffer-Homberg und Zülch- Treysa seziert. Die Untersuchung ergab, daß absolut keine Vergiftung vorlag, sondern daß der Tod durch innere Verblutung eingetreten war. Die bedauernswerte junge Wittwe I hat durch diese Feststellung der Todesursache wenigstens ! Ansprüche auf die gesetzliche Rente, da der Verunglückte, der ein fleißiger, um das Wohl seiner Familie treu besorgter Arbeiter war, sich die Todesursache in seinem Berufe zugezogen hatte. 8. Darmstadt, 9. Mai. Die Darmstädter Studentenschaft brachte gestern dem Geh. Baurat Professor Pfarr, der einen ehrenvollen Ruf nach Stuttgart abgelehnt hatte, als Dank einen Fackelzug, an dem sich ca. 700 Hochschüler beteiligten. Der Zug stellte sich in der Bismarckstraße auf, bewegte sich durch die Rheinstraße, Neckar- ftraße, Heidelbergerstraße, Hermannstraße nach der Eichbergstraße vor die Wohnung des Professors, wo der Vorsitzende des Studentenverein-Ausschusses stud. Schneider (Corps „Hassia") eine begeisterte Ansprache hielt, und auch die Hoffnung aussprach, daß die Regierung dem Wunsche des Professors nach Einrichtung eines Wasserbau-Laboratoriums, das ihm an der Württembergischen Hochschule in I vollendeter Weise zur Verfügung gestellt worden wäre, er- I fülle. Der also Gefeierte dankte in herzlicher Weise für I die Ehrung, führte aber im übrigen den großen Erfolg, I den er in der kurzen Zeit seiner Lehrthütigkeit erzielt, be- I sonders auf die guten Beziehungen zwischen Studierenden I und Lehrerschaft zurück. Nachdem die Chargierten eine Ein- I ladung zu einer kleinen Erfrischung in der Wohnung des I Professors, wo sich auch der Prorektor Professor Berndt, I sowie die Professoren Lincke und Guthermuth einge- I funden hatten, nachgekommen waren, bewegte sich der impo- I sante Zug durch die Annastraße, Wilhelmmenstraße, Ried- I eselstraße nach dem Marienplatz, wo die hübsche Feier unter I den begeisternden Klängen des „Gaudeamus igitur“ ihren I Abschluß fand. — Welche Verehrung Professor Pfarr ge- I meßt, mag der Umstand beweisen, daß der schon seit Mittag I andauernde starke Regen, der während des Zuges fast in I Strömen fiel, unsere begeisterten meist in Wichs befindlichen Hochschüler nicht abhalten konnte, über 2 Stunden in fideler I Stimmung auszuharren. Wir zählten 4 Musikkorps und I 17 Fahnen. Mainz, 9. Mai. Zur Vornahme von Truppeubesich- I tigungen trifft Generalfeldmarschall Graf Waldersee am I 21. Mai hier ein. Die Truppenbesichtigungen dauern vom I 22. bis einschließlich 31. Mai. — Zur Entlastung des I hiesigen Güterbahnhofes hat die Eisenbahndirektion Mainz I beschlossen, bei der nahen Station Budenheim — Station I auf der Linie Mainz—Bingen — einen weiteren Güter- I bahnhof zu errichten. Anfänglich war projektiert, diesen I Zweiten Güterbahnhof in Gaualgesheim zu erbauen, die I fürjere Entfernung zwischen Budenheim und Mainz war I indes für die Wahl Budenheims bestimmend, zumal die I dortigen Terrainverhältnisse die gleich günstigen wie in I Gaualgesheim sind. a gierstng am besten beurteilen kann, ob die in ihrem Be zirk ausgegebenen Papiere für müudelficher 'zu erachten sind oder nicht, und ferner von dem Grundsätze, daß, wenn sich der Bezirk einer Genossenschaft auf die Gebiete mehrerer Bundesstaaten erstreckt, die Anlegung in den für die Teile des Genossgnschaftsbezirks zugelassenen Wertpapieren dann erfolgen darf, wenn die Zentralbehörde zustimme. Wenn eine Einigung nicht stattfindet, so kann der Bundesrat genehmigen, daß das Vermögen der Genossenschaft in solchen Wertpapieren bis zu demjenigen Betrag angelegt wird, der für das letzte Geschäftsjahr dem Verhältnisse der Mitgliederbeiträge auS dem die Wertpapiere zulassendem> Bundesstaate zu den gesamten Beiträgen der Genossen-, schuftsmitglieder entspricht. Ich bitte,'dem Anträge des Adg. v. Stumm entsprechend die Regierungsvorlage wiederherzustellen Nachdem die Abgg. v. S t a u d y , v. T i e d e m a, njn, v. Stumm u. a_ zur Sache das Wort ergriffen, werden im Kommissionsbeschluß dem Anträge des Abg. Tr. Lehr ent sprechend die Worte „auf Beschluß der Genossenschafts Versammlung" gegen die Stimmen der Rechten gestrichen, im übrigen wird § 71! in der Kommissionsfassung angenommen. Abschnitt ä §§ 78- 86 betrifft Pie Uufallverh ü - t un g und die U e b e r wp chu n g d e r B e t r i e b e. § 78 besagt in der Formulierung der Kommission: „Tie'Ge nossenschaften sind befugt nnd können im Aufsichtswege an gehalten werden, Vorschriften zn erlassen- B über die. von den Mitgliedern zur Verhütung von Unfällen in ihren Betrieben zu treffenden Einrichtungen und Anordnungen unter Bedrohung der Zuwiderhandelnden mit Geldstrafen bis zu 1000 Mk. und mit der Einschätzung ihrer Betriebe in eine höhere Gefahrenklasse re. (hinter „Betrieben" soll nach einem sozialdemokratischen Anträge eingeschaltet wer den „zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter"); - über das in den Betrieben von den Versicherten zur Verhütung von Unfällen zu beobachtende Verhalten unter Bedrohung der Zuwiderhandelnden mit Geldstrafe bis zu 5 Mk. Die Genossenschaften sind außerdem befugt, solche Vorschriften für bestimmt abzugrenzende Bezirke oder für bestimmte Gewerbszweige oder Betriebsarten zu erlassen. Abg. M o l k e n b u h r befürwortet den erwähnten Antrag und empfiehlt ferner die Hinzufügung des folgenden neuen Absatzes - „Tie Vorstände der Orts, Betriebs, In- nungs und Knappschafts-Krankenkassen und der freiwUli- gen Hufskassen sind, falls die Mitgliederzahl der Kasse min- oeflens ..>! > beträgt, befugt, für den Umfang ihres Kassen- vezulV ünsalloerhütungsvorschriften zu erlassen. Unter Ablehnung dieser Anträge wird § 70 unverändert angenommen. Um •> Uhr 4;> Min. wird die Fortsetzung der Beratung ^Ui ^-°nrler^SS - UJ)r vertagt. (Vorher Vorlage betr. die mUrtansche Strafrechtspflege in Kiautschou). liegt auch im Interesse der Einzelstaaten, sonst tritt die Konsequenz ein, daß der finanzburoaukratische Apparat, die Abrechnung zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten, ganz außerordentlich vermehrt wird. Das Finanzgebahren im Reiche und in den Bundesstaaten ist durch die geringen Betriebsfonds bedeutend erfchwert. Ich muß Sie deshalb zunächst bitten, dem Antrag Albrecht u. Gen. stattzngeben. § 70a wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, einiger Mitglieder der Volkspartei, der Nalionalliberalen und des Zentrums gestrichen. — § 71 ff. betreffen das^ Umlage- und E r h e b u n g s v e r f a h r e u. Nach § <4b' sind unter anderen Streitigkeiten, welche zwischen den Be- russgenossenfchaften einerseits und den Bauherren oder Zwischenunternehmern andererseits über die Haftung ent stehen, mit Ausschluß des,Rechtsweges durch das Reichsversicherungsamt zu entscheiden. Abg. Stadthagen will zu der Entscheidung Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinzuziehen; der Antrag wird a b- "gelehnt. Nach § 76 ft der KommissionSbeschlüsse müssen die Bestände der Berufsgeüossenschftften mündelsicher angelegt werden. Außepdeni dürfen dieselben in Wertpapieren, die nach landesgesetzlichen Vorschriften zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassen sind, sowie auf Beschluß der Genossenschaftsversammlung in solchen auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen deutscher Hypothekenaktienbanken angelegt werden, welche die Reichsbank in Klasse 1 beleiht. Den letzteren Absatz bon „außerdem" ab beantragt Abg. v. Stumm zu streichen und dafür die Bestimmungen der Vorlage wiederherzustellen, wonach die Zulassung der An legung in landesgesetzlieh für mündelsicher erklärten Papieren nur geschehen soll für Berufsge'nossen sch asten, , deren Bezirk nur auf den betreffenden Bundesstaat sich | erstreckt. Wenn aber hier Bezirk einer Genossenschaft sich i auf mehrere Bundesstaaten erstreckt, wo nicht dieselben Wertpapiere zur Anlegung zugelassen sind, soll die An legling nur nach Zuziehung der Zentralbehörden der be treffenden Staaten erfolgen dürfen. Wird die Einigung nicht erzielt, so kann der Bundesrat genehmigen, daß das Vermögen der Genossenschaft in solchen Wertpapieren bis zu demjenigen Betrage angelegt tvird, welcher für das letzte Geschäftsjahr dem Verhältnisse der Mitgliederbeiträge I ans der die Wertpapiere zulassemden Rente zu den gesam I ten Beiträgen der Genossenschaftsmitglieder entspricht. | (Zustimmung.) Staatssekretär Graf Posadowskh: Tie Regie- ! rnngsvorlage geht von dem Grundsätze aus, daß jede Re- I und hoher — 14 Meter! — porto- und zollfrei zugesandtI Muster umgehend; ebenso von schwarzer, weißer und farbiger „Henneberg-Seide" von 75 Pfg. bis 18,65 per Meter. 122 G. Henneberg, Sefa-FaÄt (L u. L M) Zürich. Der Inhaber der bekannten Antiquitäten-Handlung Alt-Deutschland in Berlin Herr D. Pergamenter hält sich in den nächsten Tagen im Hotel Kühne Hierselbst auf, um Altertümer jeder Art, Möbel, Porzellan rc. anzukaufen Die Besitzer solcher Gegenstände werden zur Anmeldung derselben aufgefordert. 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