!chhe Sonntag den 11 Februar 1900 ,fe leit Amts- »nd Zlnzeigeblatt für den ICrcU Gieren Här uff! Mr CtktTU Bezugspreis vierteljährl. Mk 2,29 monatlich 75 Pfg. mit Brnigerlohn; durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,9t monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. H*eftiew, Expedition und Druckerei: Ichukstraß« Nr. 7. einen lediglich in der elterlichen Verwaltung *nb Nutznießung wurzelnden Juventarisierungszwang nicht. Sodann kommt in Betracht, daß sich Artikel 203 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, der bestimmt, daß für die Befugnisse der Eltern am Bermögen der Kinder mit dem 1. Januar 1900 das neue Recht maßgebend sein soll, nur auf die aus der elterlichen Gewalt hervorgehenden, nicht aber auf die auf einer anderen rechtlichen Grundlage z. B. dem Ehe- oder Erbrecht, insbesondere dem deutrechlichen Beisitz recht oder dem lebens- länglichen Nießbrauch jenes partikularrechtlichen Güterstandes der Errungenschaftsgemeinschaft beruhenden Befugnisse bezieht. (Berg!. Roth, deutsches Privatrecht II § 162 und Motive zum Art. 191, 203 des Hess. Ausführungsgesetzes zum B. G. Rechtliche Behandlung, Inhalt, materieller und zeitlicher Umfang eines solchen Nießbrauches bestimmen fich nach dem auf Grund der Artikel 200, 218 des Einführung«- qesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche durch Artikel 169, 186, 77, 191, 192, 203, 168, Abs. 2 des hessischen Aasfnhrungs- gesetzes znm B. G. modifizierten bisherigen Rechte. Dies gilt namentlich auch für die Verpflichtung des überlebenden Ehegatten zur Jnventarerrichtung, die fonach in den nach der Er- rnngenschaftsgemeinschast in den oben bezeichneten Rechtsgebieten geschloffenen Ehen ausgeschlofien ist, und von Amtswegen nicht angeordnet werden darf. (Vergleiche auch zuvor Habicht, die Einwirkung des Bürgerlichen Gesetzbuches auf zuvor entstandene Rechtsverhältnisse. § 54). Wenn ein erbrechtlicher Nießbrauch dermalen besteht oder künftig infolge Auflösung einer nach einem jener Partikular- rechte eingegaugenen Ehe begründet werden wird, so stehen den Kindern, insoweit ihr Vermögen nicht bereits aus Anlaß eines vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nach 88 15 ff. des hessischen Pfandgesetzes vom 15. September 1858 eingeleiteten Znventarisationsanfahrens festgestellt und gesichert worden, und durch ihren Gewalthaber erheblicher Verletzung ausgesetzt ist, die Sicherungsmaßregeln der §§ 1035, 1051 bis Inwieweit ist der überlebende Ehegatte verpflichtet, eine Inventur z« errichten? Nach dem Bürgerlichen Gefetzbuche hat der überlebende Ehegatte bis zum Eintritte der Volljährigkeit seiner Kinder beziehungsweise bis zum Zeitpunkte der Verheiratung der Töchter das Recht der Verwaltung und Nutznießung deren Vermögens. Er ist nach §§ 1640 1686 B. G. verpflichtet, das seiner Verwaltung unterliegende bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kinder, welches bei dem Tode des verstorbenen Elternteils vorhanden ist oder den Kindern später zufällt, zu verzeichnen und das Verzeichnis, nachdem tr es mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen hat, dem Vormundschaftsgericht zur Prüfung und Aufbewahrung einzureichen, widrigenfalls gegen ihn auf Ordnungsstrafe erkannt, oder die Vermögensverwaltung ihm entzogen werden würde. Die Pflicht zur Vermögens- Aufnahme ist ein Ausfluß der elterlichen Vermögensverwaltung. In den Ehen nun, die vor dem 1. Januar 1900 nach dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft des Solmfer, Mainzer, Pfälzer, Katzenelnbogener oder Württembergifchen Landrechts oder des Naffauischen RechtS oder des Butzbacher Stadtrechts oder der Isenburger Verordnung vom 15. No- vember 1769 oder des Grünberger Stadt- und Amtsbrauches oder der Frankfurter Reformation geschlossen und durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch in den Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft dieses Gesetzbuches übergeleitet worden sind, fällt dem überlebenden Ehegatten auch künftig der lebenslängliche Nießbrauch an dem Nachlasse des verstorbenen Ehegatten zu, soweit der Nachlaß nicht einseitigen Abkömmlingen (Stiefkindern) oder kraft besonderen gesetzlichen Erbrechts ihm selbst zukommt. Dieser Nießbrauch ist aber erbrechtlicher Natur oder richtiger die erbrechtliche Wirkung des vormaligen Güterstandes der Errungenschaftsgemeinschaft in den vorher bezeichneten Rechtsgebieten und verdrängt daher schon vernunftgemäß ■ene|ei< Anzeigen zu der nachmittags für den frfr—hm L«g erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Mtestellungm spätestens abends vorher. Gratisbeilagen: Gießener Famiiienblütier, Der hessische Landwirt Glätter für hessische Volkskunde._________________ Mt Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Psg. macht. Der Minister Balfour hatte bekanntlich in seiner j letzten in Manchester zur Verteidigung der Regierung gehaltenen Rede bemerkt, daß die englische Regierung deshalb nicht rechtzeitig Truppen nach Südafrika geschickt hätte, weil durch eine derartige Truppenabsendung der bei der Transvaal-Regierung herrschende Glaube, daß der Jameson-Einfall im Einverständnis mit der britischenRegierung stattfand, neue Nahrung gefunden hätte. Robinson sucht nun durch Wiedergabe von em paar Gesprächen, die er seinerzeit mit Krüger Über das Thema hatte, zu beweisen, daß Balfours Argumentation mit Bezug auf die Anschauungen der Transvaal-Regierung vollständig richtig ist. Er schreibt: „Bei meiner ersten Zusammenkunft Mit dem Präsidenten Krüger sagte ich ihm unter Anführung von Gründen, ich sei vollkommen überzeugt, daß die englische Regierung am Jameson-Einfall keinen Anteil hatte. Er Hörle mir aufmerksam zu und meinte, nachdem ich geendet hatte- „Sie sagen, die Regierung wußte nichts davon. Warum hatte sie dann RhodeS erlaubt, ungestraft nach Südafrika zurückzukehren?" Ich: „Das ist noch kein Beweis." Der Präsident: „Ist es nicht sonderbar, daß die Regierung keine Ahnung davon gehabt haben sollte, daß Rhodes und Beit die Hauptverschwörer waren? Ich: „Präsident, Sie müssen bedenken, daß die britische Nation gerecht ist und niemanden verurteilt, bevor sie von seiner Schuld überzeugt ist. Hat sie nicht Jameson bestraft?" Da lachte Krüger satirisch: „Jameson bestraft: Wer ist Jameson? Rhodes Instrument. Dr. Jameson und seine Anhänger sind die Herren Niemand. Sie führen nur die Befehle aus, die man ihnen gab. Ich war über Jameson und seine Leute gar nicht aufgebracht, weil ich wußte, daß sie einfache Werkzeuge waren, und deshalb ließ ich sie gehen und habe sie nach England geschickt. Nur über den Mann, der sie dirigierte und in Bewegung setzte, bin ich empört." Als die Mitteilungen über die Debatten, die der Jameson-Einfall im englischen Parlament hervorrief, nach Prätoria kamen, äußerte sich Krüger: „Wollen Sie mir als intelligentem Menschen weißmachen, daß Sie an die schönen Reden glauben? Denken Sie, wir sind Narren? Denken Sie auch nur einen Augenblick, wir kennen nicht das Räderwerk dieses Einfalles? Wollen Sie mich vielleicht davon überzeugen, daß Sie nichts davon wissen, daß die | Leute, die diesen Aufstand organisierten, es Adrrff« für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. 1054, 1067, 1081 bis 1084 be8 Bürgerlichen Gesetzbuches zu (Art. 168, Abs. 2 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Getzbuche und Motive hierzu). Wird dagegen künftig eine Ehe, deren Güterstand sich lediglich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt, durch Tod aufgelöst, so muß der Überlebende Elternteil selbstverständlich in dem aus den §§ 1640, 1686 in Verbindung mit §§ 1638 Abs. 1; 1649 bis 1691, 1931 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches sich ergebenden Umfange Inventar über das Kindervermögen, welches in feiner elterlichen Berwal- tung und Nußnießung steht, errichten. Das Gleiche gift auch für eine vor dem 1. Januar 1900 geschlossene, und später durch Tod aufgelöste Ehe, die einem gesetzlichen oder gewillkürten Güterstande unterworfen ist, in dem dem überlebenden Ehegatten ein nicht auf erbrechtlicher sondern elternrechtlicher Grundlage beruhender Nießbrauch gewährt ist. Grünberg, 30. Januar 1900. H. Ricrtcs Blatt Feuilleton. Won Hhm Krüger. i Wir haben bereits mitgeteilt, daß Präsident Krüger in seinem Rundschreiben an die Generale und Kommandanten denselben anempfohlen habe, den Psalm 33 zu lesen. In demselben finden sich neben allgemeinen Lobpreisungen Gottes folgende Stellen: Der Herr machet zu nichte der Heiden Rat und wendet die Gedanken der Völker... Von seinem festen Throne siehet er auf alle, die auf Erden wohnen. Er lenket ihnen allen das Herz, er merket auf alle ihre Werke. Einem Könige hilft nicht seine große Macht; ein Riese wird nicht gerettet durch seine große Kraft. Rosse helfen auch, nicht und ihre große Stärke errettet nicht. . . Unsere Seele harret auf den Herrn, er ist unsere Hilfe und Schild. Die Engländer, so meint Krüger, stützen fich auf den Psalm 83, ein Psalmlied Assaphs, an dessen Anfang eS heißt: Gott, schweige doch nicht also und sei doch nicht so stille. Gott, halte doch nicht so inne. Denn siehe, deine Feinde toben, und die dich hassen, richten den Kopf auf. Sie machen listige Anschläge wider dein Volk und ratschlagen wider deine Verborgenen. Wohl her, sprechen sie, laßt sie uns ausrotten, daß sie kein Volk seien, daß des Namens Israel nicht mehr gedacht werde. Denn sie haben sich mit einander vereinigt und einen Bund wider dich gemacht. . . Also verfolge sie mit deinem Wetter und erschrecke sie mit deinem Ungewitter. Mache ihre Angesichter voll Schande, daß sie nach deinem Namen ^Auch ^die^Verse 14 und 15 des 89. Psalms zitiert Krüger. Diese lauten: . . Du hast einen gewaltigen Arm; stark ist deine Hand und hoch ist deine Rechte .. . Gerechtigkeit und Gericht ist deines Stuhles Festung, Gnade und Wahrheit sind vor deinem Angesicht. Diese Bibelzitate sind ebenso charakteristssch für die Persönlichkeit des Präsidenten Krüger, wie die Mttteilungen, welche der bekannte südafrikanische Finanzmann I. B. Robinson in der „Daily News" über seine Unterredung mit dem Präsidenten von Transvaal nach dem Einfall Jamesons § Gießener Anzeiger General-Anzeiger Nr. 35 Hrfcheint täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener »NWitienStätt-r »erden dem Anzeiger im Wechsel mit .Hess- Landwirt" n. „Blätter Jk Hess. Volkskunde" »Schtl.4»«1 betgelegt. Lokales «nd Uroviiyielles. w. Friedberg, 8. Februar. Die „Aktien-Gesellschaft Elektrizitätswerke (vorm. O. L. Kummer u. Cie.)' in Dresden und Niedersedlitz, welche, wie früher berichtet, die Errichtung eines großen Elektrizitätswerkes auf der Grube „Ludwigshoffnung" bei Melbach plant, stellt eben Erhebungen über den Stromkonsum in den einzelnen Gemeinden an. Nach den ausgegebenen Fragebogen, deren Ausfüllung noch nicht als verbindliche Anmeldung angesehen werden soll, beträgt der Preis für die Lampenbrennstunde für 10 Kerzen ca. 1,5 Pfg-, für 16 Kerzen 2,5 Pfg., für 25 Kerzen 3,7 Pfg., für 32 Kerzen 5,0 die Konsumenten können den Strom auch nach jähr- lichen Pauschalsätzen entnehmen, und betragen dieselben fürs Jahr für eine Lampe von der Brennstärke in vorstehender Reihenfolge 9 Mk., 15 Mk., 21 Mk. und 30 Mk. Auch wird Strom für Motore abgegeben. Eine Pferdestärke WK Itcpv-, - WV' » 6dt*,N für ihre eigene Tasche thaten und bereits entschieden hatten, wie Transvaal aufzuteilen sei, wie jeder Partei gewisse Interessen anzuschanzen seien? Viele von jenen, die ins Gefängnis geworfen wurden, waren vollkommen unschuldig und wußten nichts von den Plänen der Männer des „inneren Kreises." Ja, dieser innere Kreis bestand nur aus zwölf Männern und die wollten untereinander teilen. Denken Sie, wir sind so unschuldig, nicht zu wissen, daß Rhodes - figürlich gesprochen — über die Häupter gewisser Leute in England ein Schwert hielt und ihnen sagte, wenn Ihr mir nicht helft, bann will ich Euch und Eure Teilnahme an der Verschwörung verraten!" An diesem Punkt angelangt, wurde der Präsident außerordentlich erregt und schrie so laut, daß die Leute auf der Straße stehen blieben, um da« Gespräch mit anzuhören. Dann sag'e er: „Und nun wollt Ihr mit mir rechten, weil ich rüste? Es ist richtig, id) rüfte aber nur, weil ich klar sehe, daß id) mein Land verteidigen muß." Ich sprach ein paar beruhigende Worte. Der Präsident gab sich Mühe, seiner furchtbaren Aufregung Herr zu werden. Er näherte sich mir und legte die Hand auf meine Schulter: „Sie meinen es gut ; aber ich habe alles Vertrauen verloren. Was sich ereignet hat, wird sich wiederholen, und ich bin entschlossen, mich dagegen zu schützen." Humoristisches. • eine Ungläubige. Der Bürgermeister eines rheinische» Dorfes geht mit dem Herrn Pfarrer milde Gaben zum Kirchenbau em- sammeln. Um keinen zu beleidigen, treten sie auch in das Häuschen der alten Annezuffei, die, Mutter von elf lebendigen Kindern, mtt dein jüngsten auf dem Arm am Herde wirtschaftet. Daß es hier nichts zu holen gibt, ist klar. Der Herr Pfarrer glaubt aber, daß er semersertS ein Wörtlein geistlichen Trostes spenden müffe, und sagt, mrt dem Hm- weis auf den zahlreichen Nachwuchs: „Kinder sind Gottes Gabe, worauf die resolute Frau erwidert: „Dat es nit wohr, Herr Pastor, söns krügten de Beginge (Beguinen, Nonnen) er och!" * «eine Auffassung. Der kleine Wertheim kommt an ersten Schultag mittags nach Haus. »Nun wie wars S.egfrred? fragt ihn die Mama. „Komisch," erwidert Siegfried, „e großer Saal, vog von kleinen Jungen, und vorn an der Kaffe sitzt ein Mann und liest vor. * Neues von Serenissimus. Durchlaucht waren im Konzert und sprechen dem Pianisten gegenüber große Bewunderung »us: „Fabelhafte Technik; habe gestaunt! Hm - ja! Freut mich b-sond«8 da» Sie beim Spielen so ruhig sitzen. — Aeh - 1°, «"neulich im Orgelkonzert; war ein Mensch da - spielte sonst 8^, hat aber so gräßlich mit den Beinen gestrampelt!" („Münch. Jugen . ) »ft etMb. Mllraft 2. W Bureau eines ftdrt ?m Lehrling gesch bene Offerten nimm d. Bl. Ung per Oilern «esu .Hessische, K >n braven Jungen, tat nen will, sucht telm lehrst«- gM'. W jbtla M fronte »odet. $ lode». Arbeiterin unb : “Ä !* «'M ib£l,f44™«Äir* — EMerSttjt 7, ?tt,MM/tröautzb»ksL. gn gesucht. Lüdwigfkaßt n Wugen W- Prospektes 'gesandt. W Bureau I. ©raubt, orm, hchnskahe 19. ist sch iu Ostern Lehr!: enber Kchulbildung i Ulfe. Offerten vermiM die Blattes unter Kr. iftigerZnH sofortige Vergüte andvnk Itrnm, ।ttttu ttntn der Adeti »utä die » hefSrdtrt. itx Junge Um bti nn ' «i<“Ä0 II d- Hier deSmfizi Vosen zu w, 2< .^tjünLung I roloflen, dahe Lanolin, Vas 1*1 |in Packung» hanj vorttefflj. Wdung und Iwiüufen, i Wut ol;ne fti n" nm Md. °>M'phann I^Wkk., M,w -elsh 69 rm «ß rm 560? Ä ;S"’ö” >*" ,A M«sN P'2, w«L.,. «<, Mch 14, d. Mts. Spieß und Stal Derben: 4 Achenstäm .iDchän urW 701 WmDrö Mw\b josto M M Kicfern-Stzüt Buchen- und 28 rm Buche» Die Zusam mittag» 9 Uhr auj ber Marbl Spieß statt. Friede'-Hause __S VieMtog beii in dem boa tßalb 40 ßn ( -ooi 4 bi« 12 m Rammte Hchwüldchen, Station Niedenl Tttm-rrhausei von cheydivol^c waren die Ein- e*e*e*e*e**»e*ee*e*e*e*e*e*e*e Zur Aufklärung und Warnung! Liebig’s Fleisch-Extrakt < 'otngagn ie Liebig 770 zum Zwecke der der Wohnungsund Land zu ist reine, nur aus bestem Ochsenfleisch bereitete Fleischbrühe in concentriertester Gründung eines Vereins zur Besserung Verhältnisse Minderbemittelter in Stadt berufen. A Treysa, 9. Februar. In der gestern abend statt- gesundenen Generalversammlung des hiesigen Gesangverein- wurde beschlossen, das 17. Bund es fest des Schwalm- thal-Sängerbundes am 8. und 9. Juli ds. IS. Hierselbst abzuhalten. Gleichzeitig wird mit diesem Fest auch der 33. Sängertag verbunden sein. Form und enthält alle Bestandteile einer solchen ganz und unverändert. Als Ersatz für unverfälschtes Fleisch-Extrakt werden jetzt verschiedene sehr minderwertige Präparate vielfach angepriesen. Neben sogenannten Suppenwürzen, die nicht aus Fleisch bereitet sind, folglich nicht Fleischbrühe wie Liebig’s Fleisch-Extrakt geben und zur Fleischbrühe nur als Zuthat, als Ersatz für Suppenkraut, Gewürz und Salz dienen können, werden (Pseudo-) Fleisch-Extrakte ausgeboten Diese unter Phantasienamen angepriesenen Extrakte sollen nach den gänzlich unwahren Angaben der Reklame sämtliche Nährstoffe des Fleisches enthalten; thatsächlich sind es im geraden Gegensatz zu dieser Behauptung mit billigen Substanzen — Kochsalz und Wasser — verdünnte und mit etwas (chemisch zersetzter) Eiweisssubstanz wieder verdickte minderwertige Fabrikate, welche nur wenig über 50 Prozent Fleisch-Extrakt, und zwar ungenannten Ursprungs, enthalten. In neuerer Zeit werden sogar Extrakte aus Hefe hergestellt und als Bouillon-Extrakte angepriesen. Wer sich vor minderwertigen Präparaten schützen, also unverfälschtes Fleisch-Extrakt haben will, kaufe Liebig’s Fleisch-Extrakt, welches auf seiner Packung den Namenszug J. v. Liebig (in blauer Schrift) trägt. Die Führung dieses Namenszuges ist uns allein von unserem berühmten Mitbegründer und langjährigen wissenschaftlichen Leiter verliehen worden und für uns in allen Kulturstaaten gesetzlich geschützt. kostet ca. 16,2 Psg. für die Stunde. Die Gesellschaft giebt indessen auch den Strom im großen an die Gemeinden, die dies wünschen, zu einem billigeren Preis ab, und über läßt es dann den einzelnen Gemeinden, den Strom an ihre Mitglieder zu einem beliebigen Preis weiter abzugeben. Man kann sich vorstellen, daß bei diesem billigen Preis viele Anmeldungen erfolgen, sodaß die Errichtung des Werkes, das einen Kostenaufwand von rund 10 Millionen Mark erfordert, als gesichert erscheint. Durch Bohrungen ist nachgewiesen, daß das Braunkohlenlager bei Melbach so mächtig ist, daß auch von dieser Seite der Erbauung des Werks kein Bedenken entgegensteht. W. Nidda, 9. Februar. Welche Preissteigerung die Jagden in unserer Gegend erfahren haben, zeigte wieder die gestrige Jagdverpachtung in Dauernheim. Für die dortige Gemeindejagd wurden seither jährlich noch nicht 400 Mk. Pacht bezahlt. Gestern wurde diese Jagd nun von drei Herren für jährlich 1745 Mk. gepachtet. Eine Mehreiunahme von rund 1300 Mk. jährlich fällt bei dem geringen Budget einer Landgemeinde sehr ins Gewicht. Darmstadt, 9. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin, Allerhöchstwelche ein warmes Interesse für die soziale Entwickelung der arbeitenden Bevölkerung unseres schönen, wirtschaftlich aufblühenden Hessenlandes empfindet, richtete vor Eintritt in das neue Jahrhundert Ihre Blicke vorwärts in die Zukunft und erkannte mit tiefgehendem Verständnis für die Bedürfnisse des Volkes in Stadt und Land, daß die Lösung der Wohnungsfrage in den nächsten Jahrzehnten als die wichtigste Aufgabe in den Vordergrund treten würde. Von dieser Erkenntnis geleitet, beauftragte die Allerhöchste Frau schon im Dezember vorigen Jahres einige sachverständige Personen, die Begründung eines Vereins zur Lösung dieser hochwichtigen Aufgabe vorzubereiten. Der Initiative und thätigen Mitarbeit der Landes fürstin ist es zu danken, daß heute die erste öffentliche Besprechung über diese Angelegenheit staitfinden konnte. Die Frau Großherzogin hat an mehrere Oberbürgermeister, Großindustrielle, Landwirte, Handwerker und Arbeiter au- allen Teilen des Hessenlandes Einladungen ergehen lassen, um ein Landeskomitee Der Allerhöchsten Initiative folgend geladenen heute mittag 12 Uhr im Großh. Residenzschloß erschienen und wurden von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin mit folgender Ansprache begrüßt: „In angelegentlicher Fürsorge für die Hebung der sozialen Lage der mit Glücksgütern wenig gesegneten Familien in Stadt und Land, hat sich in Mir die Ueberzeugung gefestigt, daß die Besserung des Wohnungswesens ein bedeutendes, vielleicht eines der folgenreichsten und wirkungsvollsten Mittel sein wird, um für das Wohlergehen der Minderbegüterten den Grund zu legen. Eine gesunde, annehmliche Wohnung begründet das körperliche Wohlbefinden, die Freude am häuslichen Herd und befestigt die Liebe zur Familie, in welcher die wesentlichste Grurrdlage einer sittlichen Lebensführung zu erblicken ist. Dem gleichen Gedanken ist der Ende Dezember 1899 bei Eröffnung des Landtags gestellte Antrag entsprungen, der die Mithilfe des Staates und der Gemeinden zur Förderung dieser wichtigsten sozialen Aufgabe in Anspruch nehmen will. Aber neben dem Staat und den Gemeinden sind die einzelnen zu gleicher Fürsorge aufzurufen. Deshalb habe Ich, in Fortsetzung früherer eifrig gepflogener Beratungen, die Begründung eines Landcsvereins zur Besserung der Wohnungsverhältnisse Minderbemittelter ins Auge gefaßt. Meine Anregung fällt, wie Ich mit Befriedigung aus der Bereitwilligkeit, mit der Sie Meinem Rufe gefolgt sind, schließe, auf fruchtbaren Boden. Der Hessische Zentralvcrein, zu dessen alsbaldiger Bildung Ich Sie zusammenzutreten bitte, soll sich das Ziel setzen, alle Kräfte des Landes zu gemeinsamer Arbeit zu sammeln. Es wird sich zunächst darum handeln, überall im Lande das Interesse für die große Bedeutung des Werks, für die hohe Aufgabe zu erwecken, und dabei in erster Linie die Fürsorge auch auf die ländliche Bevölkerung zu erstrecken, damit überall in Stadt ünd Land die Liebe.zur Heimat, zunv vaterländischen Boden, das Wohlbefinden im eigenen gesunden Heim, Wohlstand und Sittlichkeit gefestigt werde. Der Verein wird nicht aus dem Auge lassen, daß soweit thunlich bei der Errichtung von Wohnstätten auch der Sinn für schöne, insbesondere für überlieferte und aus den Bedürfnissen der einzelnen Gegenden herausgewachsene eigenartige Formen geweckt und erhalten werde, er wird durch gärtnerische Anlagen und Baumpflanzungen in bevölkerten städtischen Gebieten, wie in ländlichen Gegenden, die Freude an der Natur zu erhalten suchen. In der weiteren Entwickelung wird er Wohlfahrts-Einrichtungen schaffen helfen, welche zur geistigen Bildung und sittlichen Förderung dienen. Mit großer Genugthuung und Freude werde Ich es begrüßen, wenn die Errichtung des Hessischen Zentralvereins zur Besserung der Wohnungsverhältnisse Minderbemittelter zu einem raschen Abschluß gebracht werden kann, und gern werde Ich das Protektorat über den Verein übernehmen, um Meine unablässige Fürsorge und Mein tiefes Interesse für das Wohl Unseres Landes und hauptsächlich für die minderbegüterten Kreise zu bekunden und zu bethätigen". Hierauf ergriff im Auftrag der Versammlung Herr Reichstagsabgeordneter Frhr. Heyl zu Herrnsheim das Wort, indem er etwa Folgendes ausführte: Eure Königliche Hoheit wollen gnädigst gestatten, daß ich im Namen der hier versammelten Vertreter von Städten und Gemeinden, der Industrie und Landwirtschaft, des Handwerker- mmb Arbeiterstandes den ehrerbietigsten Dank ausspreche für die von Eurer Königl. Hoheit soeben ergriffene Initiative auf dem wichtigsten Gebiete der sozialen Fürsorge für Minderbemittelte. Wir bekennen mit Stolz und großer Freude, daß unter der Regierung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Ernst Ludwig auf allen Gebieten der Arbeit, den idealen wie praktischen, große Fortschritte in unserem schönen Lande zu verzeichnen sind. Und wenn demnächst diejenigen Werkstätten der Industrie und des Handwerks, welche berufen sind, für die Bedürfnisse der Familie und des Hauses zu arbeiten, höheren Kulturansprüchen entsprechen können, so wird dies der Zusammenfassung idealer und praktischer Gesichtspunkte zu verdanken sein, durch welche die von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog begründete Künstlerkolonie in Darmstadt ihre Entstehung gefunden hat. Rückständig aber, und zwar nicht nur in Hessen, sondern' im ganzen Reich, ist die Wohnungsfrage für Minderbemittelte in Stadt und Land, obschon allgemein anerkannt ist, daß die damit verbundenen Aufgaben im begonnenen Jahrhundert, die sozialpolitisch wichtigsten sind. Sollte die Thätigkeit des von Eurer Königlichen Hoheit soeben begründeten Vereins, wie wir hoffen und sicher glauben, von Erfolgen begleitet sein, so werden zahlreiche Familien in den nächsten Jahrzehnten dankbaren Herzens an die heutige Stunde zurückdenken. Wir aber, denen es vergönnt sein soll, unter dem Allerhöchsten Protektorate demnächst an die ehrenvolle Aufgabe heranzutreten, werden uns derselben mit demjenigen Pflichtgefühle widmen, welches durch wahre Nächstenliebe vorgezeichnet ist, und am diese Weise unseren ehrerbietigsten Dank für das in uns gesetzte ehrenvolle Vertrauen entgegenzubringen suchen. Im Allerhöchsten Auftrage wurde sodann der Verein für konstituiert erklärt und den Anwesenden ein Statutenentwurf vorgelegt, in welchem die Intentionen Ihrer König- lichen Hoheit der Großherzogin niedergelegt sind. Zur konstituierenden Versammlung hatten folgende Herren Einladung erhalten: Aus Darmstadt: Oberbürgermeister Morneweg, Stadtverordneter Dr. Merck, Stadtverordneter Otto Wolfskehl, Exzellenz von Westerweller, Zimmermeister Philipp Spieß, Rohrleger Karl Weitzel; aus Gießen: Oberbürgermeister Gnauth, Zigarrenfabrikant Emmelius, Maurermeister Winn, Lakierer Jakob Ritsert; aus Mainz: Geheimer Kommerzienrat Michel, Oberbürgermeister Dr. Gaßner, Landtags Abgeordneter Rechtsanwalt Dr. Schmitt, Bauschreinermeister Anton Bernhardt, Werkmeister Jakob Wandavid; aus Offenbach: Oberbürgermeister Brink, Geh. Justizrat Dr. Weber, Fabrikant Hermann Wecker, Werkführer Fickel, Schreiner Zimmermann; aus Bensheim: Bürgermeister van Gries, Kommerzienrat Euler; aus Eisenbach: ErbmarschallL. Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Präsident des Finanzausschusses 1. Kammer; aus Friedberg: Bürgermeister Steinhäuser, Lackfabrikant H. L. Langsdorf, Spenglermeister C. F. Feick, Buchdruckereigehilfe Jakob Kolmerschlag; aus Worms: Bürgermeister Köhler, Freiherr Heyl zu Hernsheim, M. d. R., Stadtverordneter G. H. Jochem, Direktor Hochgesaudt, Fabrikaufseher Peter Kern; der Präsident des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinhessen Lichtenberg auf Wester- Häuser Hof. Möge das nunmehr in die Wege geleitete, von echt christlicher Menschenliebe eingegebene Werk im Sinne der Allerhöchsten Protektorin demnächst reichen Nutzen und Segen stiften! OOOOOODOOOOOOQOOOOOOOOOOg o 804 Warktflraße 10 WarKtstraße 10 pr. Karton 12. 8 50 Hehwäldchen, 8/< Stunden von 1069 Station Niederwalgern. 110 Krofdorferstrahe YÄ. Spezialität: Billige Aasgaben. 232 716 NB. Aesuch der Anstatt gern gestattet. ."-7 IP Teilzahlung gestattet. 8 Tage auf Probe. Karl Buss, Wetzkar, Maschinenfabrik. 909 Jnka-Seifenpulver ist Per Paket 20 Pfennig. NersteisrÄM (fiiipfchhuincii Germ?rshausen, 8. Februar 1900. von Heydwolff'sche Forstoerwallung. 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