Erstes Blatt. Nr 185 Freitag den 10 August 1900 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Amts- «üb Anzeigeblatt für den Kreis Gieren. 8*xH*r >. VBtttt« V* M. fett fewfrwT ><*lUe*mUet WerWn d«» Lazeiger U< Sllzeigrn-BcrlrNttluLA-steS« tef Iv- eni "-flirte ■cNmeti «njrifien für den Gießener Anzeiger mtfif*, ZeNenpreiS: lokal 13 PH., artwSrt» Stz PH. Art «im, uni DrittKrct: Kr. 7. Grulisdeilage«: Vießerrer ZamilrenblSttrr, Ker heWtzr Kandwirt, Matter für heUchr UMslwude. Edreße für Depeschen: Anzeh er Ktlßrt. Fernsprecher 9tx. 5L Vezngtprei« rtrteljährl. Mk. 3M monatlich 75 PK mit vrrngerlotzai durch die «bholeßrt« vierleNLßrl. Mk. IM «sualiich 66 PH. Bei PostbezuD Mk. 2,4V viertelet HM, eilt Bestell,eG. N»NO-»e M« «»zeigen zu der wrtmlttüg» fär V* siheiie» Uj »scheinenden ghimewr dis Denn. M Mc HMMmr“ hniesten» üraM »orßcr. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen behufs Veranlagung für das Steuerjahr 1901/1902. Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommen- steuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer aus Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die JahreS- beträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Beranlagungs- kommission schriftlich abgegeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen sestgesetzte Formular zu verwenden, und sind dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören: 1. zum Steuerkommiffariat Gießen a) in den Landgemeinden bis 15. September d. I. b) in der Stadt Gießen bis 31. Oktober ds. I. 2. zum Steuerkommiffariat Grünberg t bis zum 3. „ „ Hungen [15. Sep- 4. „ „ Nidda f temberl. I. Für dieStädte Hungen, Laubach, Lich läuft die Frist bis zum 30. September d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer-Kommiffariat abzuliefern. Den außerhalb Hessens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuerkommiffariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt einzusenden sind. Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der DeranlagungSkommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen chren Wohnsitz nicht gewechselt, und keine EiukommenSverbefferung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klaffe bedingt. Na ch Art. 22 des Gesetzes haben die Einkommensteuererklärung abzugebeu: 1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter; 2. für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebeneu Formulars); 3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst, und zwar hinsichtlich deS gesamten, ihm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer heran- gezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen find, wird bekannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem fie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen unter II. Ord. Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben. Prozent Allgemeine Elsäsfische Bankgesellschaft 3,01 Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 19,9 Bergbau- und Schiffahrts - Aktien - Gesellschaft vormals Gebrüder Kannegießer 10,1 Bremer Bergwerks- und Hüttenverein zu Ober- kaffel 4,23 Chemische Werke zu Amöneburg 62,1 Prozent Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den Nieder- und Mittelrheiu z» Düsseldorf 16,1 Eisenwerke Hirzenhain mit Sitz in Lollar 96,22 Fabrik feuer- und säurefester Produkte zu Bad- Nauheim 20,00 Frankfurt-Offenbacher Trambahn-Gesellschaft 30,8 Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch zu Mainz 83,3 Immobilien-Gesellschaft, die Süddeutsche zu Mainz 90,3 Mannheimer Portlandcementsabrik zu Weisenau 51,9 Bereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbau-Gesellschaft Nürnberg 25,00 Pfälzische Bank 8,8 Preußische Rheinische DampsschiffahrtS-Gesellschaft zu Köln 15,9 Bierbrauerei Schöfferhof Dreikönigshof, Dorrn. Konr. Rösch, Mainz 65,0 Stettiner Chamottesabrtk, vorm. Didier, zu Stettin 0,51 Süddeutsche Eisenbahngesellschaft 23,8 Verein chemischer Fabriken zu Mannheim 20,7 Verein für chemische Industrie zu Mainz 30,91 Vereinigte Strohstofffabriken zu Dresden 39,2 Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden. Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Einkommensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lasten. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uner- öffnet an die Vorfitzenden der betreffenden Veranlagungskommissionen abgegeben werden. Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Die Saalburg bei Bad Homburg. Bad Homburg, „die Perle der Taunusbäder", woselbst augenblicklich die Deutseoe Kaiserin in der Sommerfrische und zur Kur weilt, sieht einem eigenartigen Feste erwartungsvoll entgegen. Jedenfalls am Sonntag, nach der Rückkehr des Kaisers von Mainz, soll auf der Saalburg die Grundsteinlegung für das Reichs-Lime 2--M u s e u m vor sich gehen. Die Koryphäen der Altertumsforschung werden zugegen sein; außerdem soll die Feierlichkeit soweit wie möglich in altrömische Formen gekleidet und im römischen Geiste aiusgestaltet werden. Was über die Einzelheiten bereits gemeldet wurde, beruht lediglich auf Vermutungen. Das einzige, was feststeht, ist, daß der Intendant des Wiesbadener Hoftheaters Herr von Hülsen mit den Vorbereitungen betraut ist und zu diesem Zwecke sogar den Kaiser auf seiner Nordlandreise begleitet. Man darf auf jeden Fall ein Fest erwarten, das Aufsehen machen und einen würdigen Merktag der deutschen Altertumsforschung bilden wird. Unsere Leser werden uns gewiß dankbar sein, wenn , IK-en Vorbereitung auf jenen Tag einige ge- schichtliche Mitteilungen über die Saalburg bieten, cn- » 9 ist das besterhaltene und bekannteste Romerkastell auf deutschem Boden. Sie bildete einst einen wichtigen Stutzpunkt der Römerherrschast, da sie den Taunussattel deckt, über den allein man in einem einzigen Anstieg von der Rhein- und Maingegend in das Chattenland gelanate. Eine Heerstraße führte von der Saalburg in gerader Linie-nach dem Novus vicus, einer alten Römerstadt beim heutigen Heddernheim (in der Nähe von Frankfurt a. M.), ünd von da wiederum in gerader Richtung nach Kastel und Mainz. (Es ist dies die teilweis erhaltene Elisabethenstraße.) Die Errichtung des Kastells Saalburg erfolgte durch den älteren Drusus bei seinem ersten Zuge gegen die Ehatten, ist also in das Jahr 10 oder 9 vor Christus zu setzen. Als durch den Uebermut des V a r u s die Errungenschaften der Römer zeitweise wieder verloren gingen, wurde auch die Taunusburg von den nachdringenden Germanen Kerstört (Spätherbst des Jahres 9 nach Chr.). Der jüngere Drusus, Germaniens genannt, stellte die Römerherrschaft wieder her und baute die Saalburg wieder auf. Er hatte nur noch Trümmer-„Spuren" (vestigia) von dem Werke seines großen Vaters vorgefunden. Darnach .scheint die Saalburg lange Zeit im ungestörten besitz der Römer gewesen zu sein. Unter dem Kaiser Hadrian (117—138) nahmen die bürgerlichen Niederlassungen um das Kastell einen grwßen Umsang an. Dem Antonius Pius wird die Anlegung des Pfahlgrabens zum besseren Schutze der römischen Kolonie und zur Regelung des Grenzverkehrs zugeschrieben. Der diesem Kaiser gewidmete Denkstein von der Saalburg aus dem Jahre 139 ist bisher das älteste derartige Fundstück vom ganzen Limes. Auch dem C a r a c a l l a ist ein Denkstein aus dem Jahre 212 gewidmet. Dieser Kaiser hat wahrscheinlich, einige Zeit auf der Saalburg geweilt und die vor dem Kastell liegende Villa -bewohnt. Der Denkstein selbst wurde 1723 gefunden und als Kuriosum, dessen Bedeutung man damals noch nichts kannte, in den „Weißen Turm" des Homburger Schlosses eingLt. auert. In der Folgezeit ist t ' Saalburg ein Zankapfel zwischen den Alemannen (di^rnittlerweile an die Stelle der Chatten getreten waren) -nd Römern gewesen. Die Geschichte schweigt hierüber, aber die aufgefundenen Lagen von Brandschutt sind ein beredtes Zeugnis. Der Archivar Habel, der in den fünfziger Jahren die Ausgrabungen auf der Saalburg leitete glaubte eine dreimalige Zerstörung zu erkennen; Dr. Jos. v. Hefner (die Saalburg bei Homburg, 1857) spricht sogar von „klar nrchgewiesenen Spuren einer fünfmaligen, vielleicht in kürzeren Zwischenräumen stattqehabten Zestörung des Kastells". Die letzte, end- giltige Zerstörung durch die Alemannen wird von Oberst v. Cohausen und Baurat Jacobi übereinsttmmend in die Zeit nach 280 gesetzt. (Jacobi, das Römerkastell Saalburg bei Homburg vor der Hohe. 2 Bde. 608 Seiten Text und ein Atlas von 80 Tafeln. 1897.) Nach ihrer letzten Zerstörung geriet die Saalburg in Vergessenheit, zumal sich bald dichter Wald über die Stätte ausbreitete. Das Andenken an die Römerherrschaft wurde durch die nachfolgenden Ereignisse (Völkerwanderung, Reich der Franken usw.) so gründlich ausgelöscht, daß man noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts diese Ruine auf dem Taunus für ein fränkisches Jagdschloß hielt. Die Bewohner der Umgegend behandelten die Stätte als Steinbruch. Möglicherweise hat schon das Kloster Thron jenseits der Taunushöhe von da sein Baumaterial bezogen (1243). Sicher ist, daß das Homburger Schloß nach seiner Zerstörung im 30 jährigen Kriege, die französische (reformierte) Kirche, die lutherische Stadtkirche und verschiedene Privathäuser in Homburg zum Teil aus Saalburgsteinen erbaut worden sind. Im Jahre 1747 tauchte zum ersten Male der Gedanke auf, daß die Saalburg ein Ueberrest der Römerherrschaft auf deutschem Boden sei. „Die Saalburg, so diesseit dem Polgraben lieget, ist ein viereckiger Platz, mit einem Graden umgeben (in Wirklichkeit sind es zwei, D. Verst), und stellt uns eine Schanze der Römer für". Elias Neuhof, der diese Ansicht verttat, war Hessen-Homburgischer Regierungsrat. Er veröffentlichte das Ergebnis seiner Forschfungen in einer Schrift: „Nachricht von den Altertümern in der Gegend und auf dem Gebürge bei Homburg vor der Höhe" (1777, zweite Auflage ,1780), in der bereits die Hauptzüge Unserer gegenwärtigen Kenntnis dieser alten Römer- stätte enthalten sind. Mit Neuhofs Tod erlosch leider das Interesse an der Saalburg wieder; erst seit oer Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Ausgrabungen wieder ausgenommen. Eine planmäßige Erforschung der Saalburg in größerem Stil begann endlich nach dem Uebergange der Landgrafschaft Hessen-Homburg an Preußen (1866). König Wilhelm I. weilte im Jahre 1868 in Homburg uno auf der Saalburg ; er erkannte sofort die große Bedeutung des Platzes für die Altertumskunde und betraute einen der bedeutendsten Altertumsforscher der Provinz Hessen-Nassau, den Ingenieur-Obersten A. von Cohausen aus Wiesbaden, mit der Vornahme der weiteren wissenschaftlichen Arbeiten. Der Genannte gewann in der Person des Homburger Baumeisters Jacobi (jetzt kgl. Baurat) einen tüchtigen Mitarbeiter, der namentlich nach der technischen Seite hin die römische Archäologie gefördert hat. (Eine seiner interessantesten Entdeckungen ist die Feststellung der römischen Reichsgrenze in Gestalt eines gesteintpn Gräbchens jenseit des Pfahlgrabens). Das Interesse des Hohenzollernhauses an der Saalburg hat sich von Generation zu Generation verstärkt. Kaiser Friedrich, der als Kronprinz lange in Bad Homburg residierte, kam häufig auf die Saalburg und legte sogar bei den Ausgrabungen Hand an. Kaiser Wilhelm II. läßt keinen Besuch in Homburg oder Schloß Friedrichshof vorübergehen, ohne dabei die Saalburg zu besichtigen. Am 15. Mai vorigen Jahres fiel bei einer solchen Gelegenhit die Entscheidung, daß inmitten der Saalburg auf den Grundmauern des Praetoriums und im römischen Sttt das Reichs-Limes-Museum errichtet werden solle. Der preußische Landtag hat noch im vorigen Sommer die Gelder (350000 Mk.) hierzu bewilligt, und die Arbeiten sind mittlerweile so weit gefördert, daß die Grundsteinlegung demnächst erfolgen kann. G S. " Der Grvßherzog passierte gestern nachmittag unsern Bahnhof und begab sich mit Sonderzug nach «eu- Romrod zur Jagd. In seiner Begleiwng besindet sich Flügeladjutant Rittmeister Kraemer. Die Rückreise von da ist für Freitag mittag in Aussicht genommen ^.e Landesherr begiebt sich dann direkt nach Mainz. ** Ein merkwürdiger Zufall ist es, daß in bert beiden Ziehungen der Landeslotterie am DienstaK und Mittwoch die beiden Hauptgewinne von 30000 und 50 000 Mark auf die Nummern 17433 und 17443 gefallen sind und zwar natürlich in dieselbe Hauptkollekte (Borstel. Bekanntmachung. Betr.: Die Maul- und Klauenseuche. Nachdem die Seuche in Arnshain und Renzendorf, Kreis Alsfeld, erloschen ist, find die angeordneteu Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden. In Moischt, Kreis Marburg, ist die Seuche ausge- brochen und Ortssperre angeordnet worden. Gießen, den 8. August 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Aus Stadt und Kand. Gießen, 9. August 1900. der Minister der Finanzen Wilhelm Küchler auf fern Nachsuchen mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit unter dankbarer Anerkennung seiner treuen und ausgezeichneten Dienste in den Ruhestand versetzt und der Oberbürgermeister der Provinzialhauptstadt Gt eßen Feodor G n a u t h zum Präsidenten des Ministerrums der Finanzen mit Wirkung vom 9. August l. I. an ernannt. Bekauutmachuug. Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrentensteuev- erklärungen zum Behufe der Gemeindesteuerveranlagung für 1901/1902. Nach Art. 14 des Gesetzes, die Kapitalrentensteuer betreffend, vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungs- | kommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklär- i ungen Ist das von Großh. Ministerium der Finanzen fest- | gesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach Wahl der Steuerpflichtigen, offen ober verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören: 1. zu den Landgemeinden der Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda — soweit solches nicht bereits geschehen ist, bis zum 15. Septemb erd. I. — Für die Städte Hungen, L au b a ch und Lich läuft die Frist bis 1. Oktober d. I. 2. zur Stadt Gießen bis 31. Oktober d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuerkommissariat abzuliefern. Bon der Verpflichtung der Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapital- rentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommens-Verbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben. Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben: 1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter, 2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter; 3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst, und zwar hinsichtlich, des gesamten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen feiner nicht selbständig zur Kapitalrentensteuer herangezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen . zu lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an den Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungskommissionen übersendet werden. Das Formular zu den Kapitalrentensteuer-Erklärunaen welchem ein Auszug aus dem Gesetz beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. , Es wird ausdrücklich darauf hingewresen, daß die Veranlagung zur Kapitalrentensteuer für die Gemeindebesteuerung erfolgen muß, da dasGefetzdieGemeindeumla gen betreffend, vom 24. September 1887 bis jetzt noch nicht aufgehoben ist. Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 7. Ang. 1900. Die Großh. Steuerkommissariate. I. E. Dr. Metzler; Ulrich; Franz; Schmitt. Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen. Nach Art. 48 des Einkommensteuergesetzes find auch die Steuerpflichtigen, deren Einkommen weniger als 2600 Mk. beträgt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Ver- anlagungSkommisfion an fie ergeht. Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 7. Aug. 1900. Die Großh. Steuerkommiffariate I. C. Dr. Metzler; Ulrich; Franz; Schmitt. teilen In Artikel 5 werden die Kirchen und Pfarrhäuser auf* geführt, bei denen, obwohl sie der bürgerlichen Gemeinde gehören oder ihr zugeschrieben sind, em Crgentumsuber- qanq nach Maßgabe dieses Gesetzes nicht zugelassen werden soll Für die Ausschließung tv.i Sirnultankirchen war besonders die Erwägung m^ü^bend, daß dre des Gesetzes leicht Anlaß > Lltchen Streitigkeiten zwischen beteiligten Kirchengemeinöe.. geben konnte. So wurde es zunächst vielfach streitig werden, ob das Eigentum auf beide Kirchengemeinden oder nur auf eine von rhnen zu übertragen und in welchem Umfange in dem letzteren Falle für%ie andere Kircheng^yieinde ein ^ungsrecht emzu- traqen wäre. Oben war bereits gesagt, daß em Eigen tumsübergang nach Maßgabe dieses Gesetzes nur dann stattsinden solle, wenn dies im Hinblick auf dw Verhältnisse des Einzelfalles der Billigkeit nicht zuwiderlauft. In Artikel 6 werden nun die Voraussetzungen bestimmt, unter denen unter diesem Gesichtspunkte die bürgerliche Gemeinde dem von der Kirchengetnemde beantragten Eigentumsübergang mit Erfolg widersprechen kann. Schluß folgt treffend, entnehmen wir folgende Einzelheiten: Der Entwurf er st reckt sich auf das ganze I Großherzogtum und sowohl auf die e v a n g e l i s ch e I als auf die katholische Kirche. Er läßt einen Eigen- I tumsübergang nur da eintreten, wo dies nach Lage des I Einzelfalles gerechtfertigt erscheint; er sucht aber die Her- I beiführung dieses Erfolges in möglichst weitem Umfange I dadurch zu erleichtern, daß er den Kirchen die uneinge- I schränkte Befugnis einräumt, den Eigentumsübergang zu beantragen. Den bürgerlichen Gemeinden muh demgegenüber das Recht zustehen, dem Antrag in allen Fällen zu widersprechen, in denen der Eigentumsübergang, für den ja eine Entschädigung nach dem Entwurf nicht zu leisten ist, der Billigkeit zuwiderlaufen würde. Durch den Ueber- gang des Eigentums auf die kirchlichen Gemeinden würde in Ermangelung besonderer Bestimmunaen die Benutzung gefährdet, die den bürgerlichen Gemeinden an den Kirchtürmen, den Glocken, den Kirchenuhren und an den in den kirchlichen Gebäuden befindlichen polizeilichen Zwecken dienenden Räumen zu allgemeinen Gemeindezwecken zustehen und zustehen muß. Eine notwendige Ergänzung des Entwurfs sowie eine unerläßliche Vorbedingung für die Zulassung des Eigentumsüberganges bildet daher die gesetzliche Regelung dieser Benutzung. Ein Eigentumsübergang kommt nur dann in Frage, wenn das kirchliche Gebäude oder das Pfarrhaus der bürgerlichen Gemeinde zusteht, nicht aber bann, wenn eine Stiftung, eine Anstalt, der Staat, der Patron oder ein sonstiger Dritter als Eigentümer beteiligt ist. Hier verbietet sich die Anwendung der vorgesehenen Vorschriften schon deshalb, weil in diesen Fällen die Voraussetzungen fehlen, die nach dem Grundgedanken, auf welchem der! Entwurf beruht, den Eigentumsübergang allein recht- ; fertigen können. Die Vorschriften erstrecken sich auf solche Grundstücke, die sich durch ihre Bestimmung und ihre Lage gewissermaßen als unbewegliches Zubehör der int Artikel 1 näher bezeichneten Gebäude darstellen. Dahin gehört in Ansehung der Kirchen zunächst dasjenige Gelände, dessen Zugehörigkeit zur Kircbe durch eine Einfriedigung außer Zweifel gestellt ist. Da sich, jedoch die Zugehörigkeit zur Kirche auch in anderer Weise zeigen kann, so war die Vorschrift nicht auf das eingefnedigte Gelände zu beschränken. Von einer Aufzählung der die Zugehörigkeit bekundenden anderweitigen Merkmale muß wegen der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse Abstand genommen werden; deren Feststellung im Einzelfalle kann unbedenklich der Gesetzesanwendung überlassen bleiben. Auch bei dem em- gefriedigten Gelände war der Eigentumsübergang auszuschließen, wenn dasselbe zur Vornahme von Beerdigungen noch benutzt wird. Denn das Begräbniswesen ist int allgemeinen als Angelegenheit der bürgerlichen Gemeinde zu behandeln; es müsse ihr daher die ihr gehörenden Begräbnisplätze erhalten werden. Auch dient diese Regelung dazu, Streitigkeiten vorzubeugen, die bei der Beerdigung Andersgläubiger leicht entstehen können. Daß gleichzeitig mit den eigentlichen Pfarrhäusern auch die dazu gehörenden Hausgärten und Hofraiten, d. h. die Hof räume und Nebengebäude, auf die Kirchen gemeinden überzugehen haben, ergiebt sich aus der Zubehöreigerlschaft. Hat die bürgerliche Gemeinde dagegen dem Geistlichen sonstige Ländereien und Gebäude zur Benutzung überlassen, so verbleibt ihr das. Eigentum hieran. Durch die Vorschrift des Artikel 3 soll der Kirchengemeinde zunächst der freie Zugang über solches Gelände, das nach dem Artikel 2 nicht in ihr Eigentum übergeht, insoweit gesichert werden, als dies zur Benutzung der Kirche erforderlich ist. Durch die Begründung dieser gesetzlichen Dienstbarkeit werden weitergehende, auf einem privatrechtlichem Titel beruhende Nutzungsrechte nicht berührt. Während nun die an einer Sache erworbenen Rechte sich auf deren Bestandteile begriffsmäßig erstrecken, teilen die Zubehörstücke das sachenrechtliche Schicksal der Hauptsache nur kraft besonderer gesetzlicher Vorschrift. Eine solche scheint aber im vorliegenden Falle veranlaßt, da tue Zeichen Gründe, die für den Eigentumsübergang an der Kirche oder dem Pfarrhause rc. sprechen, es rechtfertigen, daß die beweglichen Sachen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache dauernd zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen, deren rechtliches Schicksal in Offenbach). -ff- Die gewöhnlichsten Verbrauch-gegenstände hatten in nachstehenden Orten Oberhessens im April 1900 im Durchschnitt per Doppelzentner folgenden Preis: in Gießen: Weizen 16.25 Mk., Roggen 16.18 Mk., Gerste 16.00 Mk., Hafer 15.18 Mk., Heu 6.00 Mk., Stroh 3.20 Mk., Kartoffeln 4.16 Mk., Erbsen 28.50 Mk., Bohnen 31.00 Mk., Linsen 28.00 Mk.: in Alsfeld: Weizen 15.50 Mk., Roggen 15.50 Mk., Gerste 16.00 Mk., Hafer 15.00 Mk., Heu 5.00 Mk., Stroh 3.00 Mk., Kartoffeln 4.00 Mk., Erbsen 16.00 Mk., Bohnen 28.00 Mk., Linsen 32.00 Mk.; in Büdingen: Weizen 16.50 Mk., Roggen 15.00 Mk., Gerste 15.00 Mk., Hafer 15.25 Mk., Heu 6.50 Mk., Stroh 3.50 Mk., Kartoffeln 5.00 Mk., Erbsen 24.00 Mk., Bohnen 24.00 Mk., Linsen 40.00 Mk.; in Butzbuch: Weizen 15.96 Mk., Roggen 16.00 Mk., Gerste 15.08 Mk., Hafer 15.08 Mk., Heu 6.63 Mk., Stroh 3.18 Mk., Kartoffeln 4.03 Mk., Erbsen 19.50 Mk., Bohnen 25.00 Mk., Linsen 29.33 Mk.; in Friedberg: Weizen 15.88 Mk., Roggen 15.21 Mk., Gerste 15.13 Mk., Hafer 13.96 Mk., Heu 6.17 Mk., Stroh 3.17 Mk., Kartoffeln 3.25 Mk., Erbsen 33.00 Mk., Bohnen 32.50 Mk.; in Lauterbach: Weizen 15.50 Mk., Roggen 15.50 Mk., Gerste 16.00 Mk., Hafer 14.50 Mk., Heu 5.50 Mk., Stroh 4.00 Mk., Kartoffeln 3.20Mk., Ersen 18.00Mk., Linsen29.33Mk.; inSchotten: Weizen 15.25 Mk., Roggen 15.40 Mk., Gerste 15.50Mk., Hafer 15.25 Mk., Heu 5.25 Mk., Kartoffeln 3.20 Mk., Erbsen 18.00 Mk.; ferner per Kilogramm: in Gießen: Ochsenfleisch (mit bezw. ohne Beilage) 1.42 Mk. bezw. 1.60 Mk., Kuh- oder Rindfleisch 1.26 Mk. bezw. 1.40 Mk., Kalbfleisch 1,28 Mk. bezw. 1.32 Mk., Hammelfleisch 1.16 Mk. bezw. 1.32 Mk., Schaffleisch 1.00 Mk. bezw. 1.10 Mk., Schweinefleisch 1.36 Mk. bezw. 1.48 Mk.; Weißmehl durchschnittlich 0.38 Mk., Roggenmehl 0.33 Mk., Gemischt. Brod 0.24 Mk., Roggenbrod 0.21 Mk., Butter 2.00 Mk.; Milch per Liter 0.16 Mk., Eier (10 Stück) 0.57 Mk., gebr. Kaffee per Kilogramm 3.60 Mk., Petroleum per Liter 0.20 Mk., Steinkohlen 2.60 Mk. und Braunkohlen 1.90 Mk. per Doppelzentner; Alsfeld: Ochsenfleisch (mit Beilage) 1.30 Mk., Kuh- oder Rindfleisch 1.20 Mk., Kalbfleisch 1.20 Mk., Schweinefleisch 1.20 Mk., Weißmehl 0.38 Mk., Roggenmehl 0.33 Mk., Gemischt. Brod 0.27 Mk., Roggenbrod 0.22 Mk., Butter 2.00 Mk., Milch 0.16 Mk., Eier 1.00 Mk., Gebr. Kaffee 3.00 Mk., Petroleum 0.20 Mk., Steinkohlen 2.80 Mk., Braunkohlen 2.00 Mk.; Büdingen: Ochsenfleisch 1.32 Mk., Kuh-oder Rindfleisch I-^Mk., Kalbfleisch 1.32 Mk., Hammelfleisch 1.12 Mk., Schweinefleisch 1.20 Mk Weißmehl 0.35 Mk., Roggenmehl 0.26 Mk-, gemischtes Brod 0.25 Mk., Roggenbrod 0.23 Mk., Butter 2.40 Mk., Milch 0.14 Mk., Eier 0.50 Mk., gebr. Kaffee 3.60 Mk., Petroleum 0.22 Mk., Steinkohlen 2.80 Mk., Braunkohle» 0.90 Mk.; Butzbach: Ochsenfleisch 1.44 Mk, Kuh-ober Rindfleisch 1.28 Mk, Kalbfleisch 1.28 Mk, Hammelfleisch 1.20 Mk, Schweinefleisch 1.12 Mk, Weißmehl 0.33 Mk, Roggenmehl 0 21 Mk, gemischtes Brod 0.27 Mk, Roggenbrod 0.2-> Mk, Butter 2.13 Mk, Milch 0.15 Mk, Eier 0.55 gebr. Kaffee 3.20 Mk, Petroleum 0.22 Mk, Steinkohlen 2.60 Mk, Braunkohlen 1.70Mk.; Friedberg: Ochs-nfl-isch 1.44Mk, Kuh- oder Rindfleisch 1.28 Mk, Kalbfleisch L28 Mk, Hammelfleisch 1.30 Mk, Schasfl-isch 1.00 Mk, Schweinefleisch 1.12 Mk, W-ißmehl 0.27 Mk, Roggenmehl 0.25 Mk, q-mffchtes Brod 0.25 Mk, Roggenbrod 0.24 Mk , Butter Z M Mk, Milch 0.18 Mk, Eier 0.58 Mk, gebr Kaff-e 3 40 Mk, Petroleum 0.24 Mk, Steinkohlen 2.70 JKJ- Lauterbach: Ochsenfleisch 1.20 Mk, Kuh- oder Rindfleisch I 20 Mk . KalbMch l.20 Mk, Hammelfleisch) 1.10 Mk Schweinefleisch 1.10 Mk, Weißmehl 0 40 Mk, Rogg-nm-hl 0 29 Mk, gemischter Brod 0.34 Mk, Roggenbrod 0.23 Mk, Butler 2.40 Mk , Milch 0.16 Mk, Eier 0.70 MI, g-br. Kaffee 0.70 Mk, Petroleum 0.22 Mk, Steinkohlen 2.40 Mk, Schotten: Ochsenfleisch 1.36 Mk, «uh- oder Rindfleisch 1.24 Mk, Kalbfleisch 1.20 Mk, Ham«elfle>sch 1-20 MI, Schweinefleisch 1.10 Mk, Weißmehl 0.31 Mk, Roggenmehl 0.25 Mk, gemischtes Brod 0.28 Mk, Roggenbrod 0.26 Mk, I gQntt(,r i 95 Mk Milch 0.14 Mk., Eier 0.50 Mk., gebr. | Kaffee 3.20 Mk, Petroleum 0.23 Mk, Steinkohlen 2.50 Mk, I Braunkohlen 1.80 Mk. Gestern nachmittag 5 Uhr sand hier im Rathaus- -in- Sitzung des Stadtrates statt bei der u. a. aus der Tagesordnung stand: Unter- ührung der Krcisstraße unter der Bahn durch am so- I genannten Fauerbacherthor. Gegenwärtig kreuzen Bah» und Kreisstraß- fich und zwar unmitt-lbar im Bahnhos, wo den ganzen Tag rangiert wird. Hier ist deshalb d-r I Verkehr äußerst lebhaft und durch die Wetterauer. » Homburger Bahn dürft- sich d-rs-lbe n°chmehrsteg-n> Di-s-r Zustand ist also auf die Dauer unhal bar zuma heute schon Fuhrwerke und Fußgänger of lüng-r- Zett warten müffen, sodaß Wagen hmt-r Wagen s^t. Au Anregung der Stadtvertretung und des Kr-«tages ist oes halb von d-r Bahnverwalwng d-- V r chlag -r Un r führung gemacht und angenommen tiertrauKAe I Sitzung der Stadtverordneten war geheim, da vertrauliche ihinrhcn W e wir erfahren, Wird der ' Kosten die Summe von 5000 Mark b-Äagen^ D-r Plan M aus allseitig-» Wunsch bald zur »* ^7rso^nalnachrichten. Am^8. August wurde I ^"ssührung kommen. uft ^er Großh erz o g empfing wiffipTm @ ü di I e r auf fein | Dar m st a / ' Rüdt v. Collenberg, Kommandeur heut- den Oberst Frhrw ^u Regiments Nr. 115, des ^Lt^E-n KommanLur des L Großh. Feld- s^tillerie.Regiinents Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie- a Leutnant v Goerck, sowie die Leutnants der Reserve Herrmann, Rademacher und tzobrecht von dem- Bekanntmachung. Allgemeiner AmtStag unterzeichneten Gerichts: wöchentlich Dienstag, 8—12 vor-, 3—6 Uhr nachmittags. SprechstundenderGerichtsfchreiberei: Werktags 10—12 Uhr vormittags. Ordentlicher Gerichtstag zur Verhandlung von RechtSstreitigkeiteu der Orte Butzbach, Gambach, Holzheim, Münzenberg, Ober-Hörgern, Trais-Münzenberg wöchentlich Mit iw och vormittag, für alle anderen Orte hiesigen Gerichtsbezirks: wöchentlich Donnerstagvor- mittaa. Butzbach, am 4. August 1900. Großherzogliches Amtsgericht._______________ |bs EiskntllMMKirchkll, MrMern ril. Der SBearünbuna zu dem Entwurf eines hessischen Ge- s-tz-z das Ng-Ntum an Kirchen, chsarrMs-rn bfr selben Regiment, den Oberstleutnant v. Werder, Kommandeur des 1. Großh Dragoner-Regiments (Garde- Dragoner-Regiments). Nr. 23, den Oberleutnant Lungers- Hausen, den Leutnant v. Schmelzing u. Wernstein und den Leutnant der Reserve Koerner von demselben Regiment, den Oberleutnant Frhrn. v. Rcchenberg, sowie die Leutnants der Reserve Beyerbach, Arzt und Fulberth vom 2 Großh. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 61, den Rittmeister ..von der Groeben vom Dragoner-Regiment Nr 13 kom- ^Pnandiert als Adjutant zur 25. Kavallerie-Brigade (Großh. SjeH), iven Fabrikanten G. H. Jochem von Worms, die Gerbermeister Dietrich und Haxaire von Worms den Hos- prediger Ehrhardt, den Kreisassistenzarzt Dr. ftomger von Gießen, den Professor Olbrich. , . . Darmstadt, 8. August. Das Ministerium der Justiz hat an die Amtsgerichte ein Ausschreiben erlassen, das den mit der Führung des Handelsregisters beauftragten Beamten empfiehlt, auf die Angabe des Geschäftszweigs bei den Eintragungen hmzuwirken. — Der Kammerausschuß hat sich „über die G e h ä l ter der Forst warte auf zwei Anträge schlüssig gemacht. Die Ausschußmehrheit stimmt dem Entwurf der Regierung mit einigen Aenderungen zu. Die Minderheit beantragt, die Regierungsvorlage abzulehnen und den schon früher geforderten Staatszuschuß zur Aufbesserung der Gehälter schlechtbesoldeter Forstwarte von 20000 aus 40 000 Mk. zu erhöhen. Krrmisthter. ♦ Eilt teurer Fall. Der Kaufmann O. aus Württemberg war in einem großen Berliner Hotel abgestiegen. Als er eines Nachmittags von einem Ausgange zurückkehrte und eilends seinem Zimmer zuschritt, trat er auf ein Stück mit Kleister bestrichenes Linoleum, das zur Ausbesserung des Bodenbelages besttmmt war, glitt aus, fiel hin uno brach den rechten Arm. Da die Hotelleitung den Unfall lediglich der Hast und Unvorsichttgkeit des Gastes, bezw. der Fahrlässigkeit des von ihr mit der Ausbesserung betrauten Handwerkers zuschrieb und darum jede Ersatzpflicht ablehnte, erhob der Verletzte Klage, in der er über 5000 Mark sofortige Entschädigung für Kurkosten u. s. w. sowie eine dauernde Rente von 4000 Mark pro Jahr forderte. Nach umfangreicher Beweisaufnahme erklärte das Berliner Landgericht I die beklagte Hotelgesellschaft dem Grunde nach für haftpflichtig, weil sie sowohl als Hotelbesitzerin auf Grund des Gastaufnahmeverttages wie als Hausbesitzerin für den gefahrlosen Zustand der den Gästen zur Verfügung stehenden Räume, namentlich der Treppen, Zugänge nnd Flure Sorge zu tragen und sich in dieser Beziehung einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht habe. Das Kammergericht pflichtete dem Vorderrichter bei und ebeitfo das Reichsgericht. Was die Höhe der Entschädigung betrifft, so sprach das Berliner Landgericht I dem Kläger eine sofortige Entschädigung von 6250 Mark und eine dauernde Rente von 2500 Mark zu. Da sich weiterhin eine namhafte Autorität auf dem Gebiete der Nervenheilkunde gutachtlich dahin äußerte, daß O. infolge des Unfalls an traumatischer Neurosie leide und in seiner Arbeitsfähigkeitbauernd um die Hälfte geschädigt sei, während das Jahreseinkommen des erst 36 Jahre alten Klägers auf mindestens 7—8000 Mark zu veranschlagen war, so mußte die Hotelleitung einen kürzlich geschlossenen Vergleich, dem- genräß £)., nachdem bereits über 12 000 Mark gezahlt waren, mit weiteren 4000 Mark abgefunden wurde, noch für einen günstigen erachten. Insgesamt hat der allgemeine deutsche Versickserungsverein, der nach Maßgabe seines Haftpslichtversicherungsvertrages mit der Hotelgesellschaft fhr diese eintrat und zum Schutze seiner Versicherten alle gesetzlichen Mittel erschöpft hatte, um den Schadenersatz auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken, unter Einrechnung der hohen Prozeßkosten rund 58 000 Mark für die Versicherte gezahlt. ♦ Ehristiania, 5. August. Der auf dem Franz Josef-Land weilende Herzog der Abruzzen wird die erste Nachricht von der Ermordung des Königs H u m b e r t durch Deutsche erhalten. Für die Uebcrbrin gung der Nachricht ist nämlich der norwegische Dampfer „Hertha" auscrsehen worden, der vom Kapitän Bade an3 Wismar gemietet worden ist, um eine Gesellschaft von sieben deutschen Reisenden nach Spitzbergen und zum Franz Josef-Land zu bringen. Die „Hertha", die gestern in Drontheim eintraf, geht am Sonntag von dort ab und fährt zunächst zum Franz Josef-Land. Es war in dieser Angelegenheit ein besonderer Kurier vom italienischen Hof erschienen. Aller Voraussicht nach wird sich der Herzog der Abruzzen gegen den Spätsommer an der Südküste von Franz Josef-Land einfinden. Er trat im vorigen Sommer die Reise dorthin an, erreichte glücklich die Südküste und wollte dann au der westlichen Seite der Inselgruppe nordwärts gehen, überwintern und in diesem Jahre die Forschungen im Mrden von Franz Josef-Land fortsetzen. Hat er die Verhältnisse günstig gefunden, ist cs wahrscheinliche daß er auch eine Schlittenreise in der Richtung zum Nordpol unternommen hat, so wenig Aussichten auch die Schlittenreisen für Erreichung des Nordpols bieten. Dann wollte er zur Südküste zurückkehren, wo er in diesem Falle beim Kap Flora, der bekannten Ucberwinternngsstation der Jacksonsck)en Expedition, anzutreffen sein dürfte. Tre Eisverhältnisse in den hohen Breiten sind andauernd sehr ungünsttg. Das zur russischen Gradmessung gehörige Transportschiff „Bakan", das gestern nach zweimonatigem Aufenthalt in Spitzbergen nach Tromsö zurückkehrt, meldet, daß der am südlichen Teil der spitzbergischen Westküste liegende Hornsund, wo die an der Gradmessung beteiligten Russen ihre Ueberwinterungsstation haben, ebenso der Belsund in meilenweitem Umkreise durch Eismassen blockiert worden und unzugänglich sind, eine für diese Jahreszeit g>anz ungewöhnliche Erscheinung. Mit den Schweden, die ihre Station bei der Treurenbergbai, an der Nordküste Spitzbergens, errichteten, ist trotz wiederholter Versuche des Kanonenbootes „Swensksund" noch immer keine Verbindung möglich geworden, sodaß man bis jetzt nicht weiß, wie ihre Ueberwinterung verlaufen ist. Mtt dem Dampfer „Lofoten" haben sich vpn Tromsö aus sechs Leute von Westeraalen nach Spitzbergen begeben, um dort zu überwintern und Fang zu treiben, da der Fang gewisser Tiere im Winter «am lohnendsten ist. Auch der Fangschiffer Joh. Hagerup, der vorigen Winter auf Spitzbergen zubrachte, fährt mit sechs Leuten dorthin, um an der Ostküste zu überwintern und erst im Juli nächsten Jahres zurückzukommen.____________________________________ Kunst und Wissenschaft. Äitl, 5. August. Unter dem Vorsitz deS Chefredakteurs Niepa hat gestern im Saal des Hotels „Germania" die Konstituierung der örtlichen Vereinigung der Mitglieder des Goethe-Bundes in Kiel stattgefunden. Die von einem vorbereitenden Ausschuß entworfenen Satzungen wurden von dem Geh. Justizrat Prof. Dr. Hänel begründet, der besonderen Wert auf die positiven Aufgaben legt, die in der Pflege der gemeinsamen Interessen von Wissenschaft, Kunst und Litteratur bestehen und deshalb auch in der Abwehr aller auf die freie Entwicklung des geistigen Lebens gerichteten Angriffe. Die Vereinigung mucht sich zur Aufgabe, die persönliche Berührung der Vertreter der verschiedenen Zweige des geistigen Lebens in unserer Stadt zu vermitteln, in öffentlichen Versammlungen daS Interesse an ihren Bestrebungen zu erwecken und die Zwecke der besonderen Vereine, die hier für die einzelnen Zweige des geistigen Lebens thätig sind, zu fördern und zu unterstützen. Diese Zielpunkte fanden allgemeine Billigung, und eS wurde die Hoffnung ausgesprochen, daß alle Vereinigungen des Goethebundes sich zu einer dauernden Organisation verbinden mögen, die ihm Bestand und Erfolg sichert. Nach Annahme der Satzungen wurde der Vorstand gtl wühlt, wobei in Gemüßheit der statutarischen Bestimmung auf eine gleichmäßige Vertretung der Wissenschaft, Kunst, Litteratur und der bestehenden besonderen Vereine Bedacht genommen wurde. ES wurden gewühlt: Geh. Rat Händel, Vorsitzender deS schleSwig holsteinischen Kunst» vereinS, Hanü Olde als Vertreter der schleswig-holsteinischen Kunst- genoflcnschast, Prof. Kauffmann von der Christian Albrechts Universität, Wolgast vom Kieler Lehrerverein, Niepa als Vorsitzender deS Schriftsteller- und Journalistenvereins, Prof. Milchhöfer, Direktor der archäologischen Sammlungen, Architekt Voß, Vorsitzender de» Kunstaewerbe- vereinS, Prof. Krumm, Vorsitzender deS Vereins der Künstler und Kunst» freunde, und Musikdirektor Prof. Stange, Dirigent deü Kieler Gesangverein». Die Vereinigung wird ihre Thütigkeit erst mit dem Beginn des Winterhalbjahr» eröffnen. Wie in der gestrigen Versammlung mit« geteilt wurde, liegt es in der Absicht, im Lauf deS Herbstes eine Besprechung von Vertretern aller Vereinigungen deS GoethebundeS in Berlin abzuhalten, um emen Zusammenschluß und eine möglichst lebendige Wechselwirkung zwischen der Zentralstelle und den Einzelvereinigungen herbeizuführen. In der gestrigen Versammlung wurde beschlossen, diese Berliner Konferenz deS GoethebundeS, für welche der genaue Termin noch nicht bestimmt ist, durch Abgeordnete zu beschicken. Landwirtschaft. Darmstadt, 8. August. Die hier vom 14. biS 17. September dS. Js. stattsindende vom Hessischen Landwirtschaftsrat veranstaltete Landwirtschaftliche Landesausstellung verspricht ein großartiges Gelingen und dürste eine der größten Ausstellungen werden, bte in hiesiger Gegend abgehalten worden sind. Die Beschickung, die nicht nur aus dem Groß- Herzogtum Hessen, sondern für die meisten Abteilungen aus ganz Deutsch- laut) bis j tzt gesichert ist, benötigt ca. 40 Morgen Platz. Mit der Ausstellung wird die Abhaltung von besonderen Veranstaltungen, Generalversammlung der drei landwirtschaftlichen Provinzialvereine, Landwirt- schastliche Rennen, Konkurrenzen, Prüfungen, Vorführungen und abendliche Festlichkeiten verbunden werden. Wöchentliche Uebersicht der Todesfälle in Gießen. 81. Woche vom 29. Juli bis 4. August 1900. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 800, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 10,48%0, nach Abzug der Ortsstemden OO,OO%o. Kinder Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom 1. Lebensjahr: 2.—16. Jahr: Altersschwäche 1 1 — — Lebensschwäche 1 — 1 — Atrophie 1 — 1 — Gehirnschlagfluß 1 1 — — Herzfehler 1 1 —- — Summa: 6 3 2 — Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswätt» nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Wm-el IM- Verkehr. Dolkswittschast. Frankfurter Börse vem 8. August. Wechsel auf New-York zu 0.00-00. Pr&mleB auf Kredit per ult Äug. 1 .6O3/q, do. per ult Sept. 2.70%, Diskonto-Kommandit per ult. Aug. 1.26 %, do. per ult Sept. 2.3b0/o, Lombarden per ul*. Aug. 0.66%, do. per ult Bopt. 1.10%. Deutsche Bank per ult. Juli 0.00 %. Notierungen: Kreditaktien 206 80-00-00.000, EHskonto- Kommandit 174.30-70.00.000, Staatsbahn 189.00-000, Lombarden 26.20, Italiener 93.10, Spanier 71.50-00, Bproe. Mexikaner 25.20, Bochumer 186.10-187-186.80 bz., Laura 205.50-206.20 bz., Harponer 178.70-179.90-20-00 bz., Gelsenkirchen 187.70-00-00 bz. G., Prlvat- Diskont 4%%. 1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 207-206-206.10 bs., Dis- konto-Kommandit 174.80-173.20-00 bz., Berliner Handelsgesellschaft 000 bz., Staatsbahn 189 bz., Lombarden 25.20 b., Laura 206-208.60. Märkte. Limburg tu d. Lahn, 8. August. Fruchtmarkt. Durchschnittspreis pro Malter Roter Weizen 14.10 Mk., Weißer Weizen —Mk., Korn 11.75 Mk., Gerste 0.00 Mk., Hafer 7.60 Mk., Erbsen —.— Mk., Kartoffeln —Mk. frtitog hta 10. August i>. nachmittags 2V, Uhr, sollen die den Georg Brömer «eben zustehenden Grundstücke der Gemarkung Gießen: Flur 28 Nr. 180 - 1800 qm Acker zwischen dem Sandkauter- und Erdkauterweg, Flur 28 Nr. 181 — 1300 qm Acker daselbst, Flur 28 Nr. 182 — 2760 qm Acker daselbst, Flur 28 Nr. 1658/w — 1599 qm Acker daselbst, Flur 28 Nr. 165%, — 193 qm Acker daselbst, Flur 29 Nr. 100%0 — 1262 qm Acker am Ohleberg, rechts deS Erdkauteiweges auf hiesigem Ortsgericht einer dritten und letzten öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden. Gießen, den 6. August 1900. Großh. OrtSgericht Gießen. I. V.. «eller. 5335 Fst. Goth. Cervelatwurst wieder eingetroffen. 5376 _______________L. Kalkhof. M WM »nstzllch |nm »iomchtu, billigst bet 5194 Gehr. Adami. Ums Gmkom empfiehlt 5095 iH F. Nassauer, Neuenweg 15. Arbeitsvergobung1. Der Turnverein beabsichtigt seine Turnhalle an der Nordanlage zu vergrößern, und sollen die hierzu erforderlichen Rohbauarbeiten im Ganzen oder getrennt vergeben werden. Reflektanten können Pläne, Voranschlag und Bedingungen während der üblichen Büreaustunden bei den Architekten Herren Stein & Meyer einsehen, und find Angebote dem Unterzeichneten bis zum Samstag de« 11. d. Mts., mittags 12 Mr, einzureichen. Gießen, den 4. August 1900. 6812 L. Pirr, Vorsitzender des Turnvereins \ Wasserdichte Wasserdicht» I ■ f I I Wagendecken Pferdedecken Zelte MMrMstshMn Grösste Spezialfabrik. L. Stromeyer & Co., Konstanz. Meeh. Weberei, Decken-, Zelte- und SKckefabrlk. 5340 Vertreter: Otto Scheel, Giessen, Bahnhofstrasse 50. £ * * -df* liefert billigst Cmnts mit Firm Kauf- oder ^atz-lose für bereits gezogene Lose empfehle zu der bis zum 20. August iucl. währeudeu Hauptziehung der Hrotzh. Kess. Landes - Lotterie zu amtlichen Preisen: V1 Mk. 165.—, 7, Mk. 82.50, Vs Mk. 33.—, */io Mk. 16.50 Kasse im Voraus oder gegen Nachnahme. 6877 Faul Iiippold, KauptKolleKteur, Offenbach a. Main. 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