Dienstag den 10. April 1900 Zweites Blatt ichener Anzeiger Hmeral-Anzeiger Amts- und Anzeigeblntt für den Ureis Gieren agen. AZczugspreis viertrljährl. SDit. 2,20 moncthd) 75 Pfg. mit Brnigerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In« unö Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchntßraße Ar. 7. isterer llähnrr Ihr: j len unter l. H. Ml 'n & «sgltt, UM 2»l wußte nicht, daß der Prinz von Wales auf die Politik Englands nur einen sehr geringen Einfluß ausüben kann. Die englische Presse bemüht sich jetzt, da glücklicherweise daS Leben des Prinzen erhalten geblieben ist, den Mord' anfall als eine Art Herausforderung Englands durch den Kontinent hinzustellen, indem sie die Presse Europas für >aS Verbrechen verantwortlich macht; die Uebereinstimmung )er Völker in der Verurteilung des gegen die Freiheit der Burenstaaten geführten Krieges hat daS alleinstehende England eben immer noch nicht in seiner Verstreutheit erleuchtet. Englische Blätter, die die Anklage noch ganz konkret, gestalten möchten, weisen ans Dr. LeydS als den eigentlich Schuldigen hin. Das ist eine Beschuldigung wider besseres Wissen, denn LeydS ist an den zahlreichen abenteuerlichen Telegrammen unschuldig, die in einzelnen kontinentalen Blättern Platz fanden, vielmehr sind die Lügenfabriken an anderen Stellen, auch in London selbst, zu suchen. Die englische Presse hat LeydS auch zum Verwalter eines großen PreßfondS gemacht, aus dem eine Anzahl kontinentale Blätter gespeist werde, zu dem Zwecke, daß diese für die Buren einträten. Diese lügnerische Behauptung wurde von englischer Seite aufgestellt, damit man in England nicht zum Nachdenken über die wirklichen Gründe gelange, die alle Welt sonst zur Verurteilung des Krieges gegen die Buren veranlaßt haben. Mit dem Tode des Prinzen wären übrigens die Verhältnisse in England um keinen Deut anders geworden. Sehr wohl wird den Herren im britischen Kabinett so wie so nicht sein, da die Nachrichten vom Kriegsschauplatz in Südafrika neuerdings für die Engländer nichts weniger als günstig lauten. Wir sprechen an anderer Stelle ausführlich darüber. Die Kammern Italiens sind vertagt worden, nachdem der heillose Skandal, hervorgerufen durch die Obstruktion, wochenlang gedauert hatte. Es ist nur ein Scheinsieg, mit dem Regierung und Mehrheit in die Osterferien gingen. Die Linke hat nämlich ausdrücklich darauf verzichtet, gegen die Aenderung der Geschäftsordnung, welche die Obstruktionslust knebeln soll und welche auf Verlangen der Regierung ohne jede Debatte in einfacher Abstimmung angenommen werden sollte, gegenwärtig aufs neue Obstruktion zu machen. Da die Art der Annahme des Knebelungsparagraphen gegen die rechtsbeständigen Gesetze der Kammer, ihre bisherige Geschäftsordnung, verstößt, wird die Linke nach dem Wiederzusammentritt die Obstruktionsarbeit wieder aufnehmen. Inzwischen ist, wie wir bereits mitgeteilt haben, das decreto legge, das königliche Dekret über die politischen Einschränkungsmaßnahmen, aufgehoben worden. Born Beigeordneten Wolff in Qffeubach. Vierundzwanzig angesehene Bürger Offenbachs, darunter die Kommerzienräte Böhm, Heyne und Stroh, Prof. Dr. Bolckmar, Geh. Justizrat Dr. Weber und der Beigeordnete JonaS Weber III., veröffentlichen in einer Sonder- reilage der „Offeub. Ztg." eine längere Erklärung in Sachen des Beigeordneten Wolff. In der Koft'schen Angelegenheit hatte am 13. Oktober 1898 die Stadtverordneten- Bersammlung ausgesprochen, daß das Herrn Wolff entgegengebrachte Vertrauen ungerechtfertigt gewesen sei. Nun erklären die 24 Herren folgendes: „Unsere Beschlußfassung wurde veranlaßt durch die Befürchtung, daß die Charaktereigenschaften, wie sie Beigeord- neter Wolff im Verlauf dieser Angelegenheit zeigte, unheilvolle Folgen für den Frieden unserer Stadt haben würden. Das Vorgehen Wolffs gegen Kost entsprang unserer Ueberzeugung nach vorzugsweise der persönlichen Mißstimmung gegen Kost. Denn Wolff bekennt, daß er zwar schon bei der Uebernahme seines Amtes von den Anschuldigungen gegen Kost wegen Annahme von Geldern Kenntnis erhalten habe, daß er aber trotz aufmerksamer Beobachtung nichts habe entdecken können, was ihm Veranlassung zu einem Einschreiten habe geben können. Erst als Wolff im März 1897 während kurzer Abwesenheit des Oberbürgermeisters durch Oeffnen nicht für ihn bestimmter Akten in unberechtigter Weise Kenntnis von ungünstigen Zeugenaussagen erhielt, die Kost über ihn in der Disziplinaruntersuchung wegen seines Verhaltens gegenüber dem Amtsgericht abgelegt hatte, behandelte er Kost in verletzender Weise, indem er ihn einen Lügner nannte. Und am 31. Juli 1897 wendete er sich an das Polizeiamt schriftlich mit der Anzeige, daß Kost am 21. Juli ohne Erlaubnis von dem OrtSgericht sich entfernt und den Schlüffel des Pultes und der Kasse mitgenommen habe. Der Aufforderung, die Schlüffel abzuliefern, habe Kost nicht entsprochen, vielmehr erwidert, er werde nächste Woche zu einer von Wolff zu bestimmenden Zeit zur Abrechnung erscheinen. Wolff ersuchte deshalb das Polizeiamt, die Schlüssel bei Kost abzuholen und ihn eventuell wegen Verdachts der Unterschlagung zu verhaften!! Das Polizeiamt lehnte dieses Ansinnen ab, dagegen suchte sofort der Oberbürgermeister die Angelegenheit zu vermitteln, indem er die reklamierten Schlüssel erhob und Wolff behändigte, letzterem aber zugleich vorstellte, daß Kost als Gemeindebeamter nicht, wie Wolff beabsichtigte, eigenmächtig von ihm, ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Dienstleistung enthoben werden könne. Gleichwohl ließ Gratisbeilagen: Gießener Hamilienblätter, Der hessische Landwirt, Mittler für hessische Ualkskunde. __________ Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. Lage ®iM SÖjs tr W*®' Barren- oben ten roden nrs MN eHoliter telpunkt ber&iu". e, per Anfang..'! :• und tautionWitten unter N.O.fö Bl. gelangen Britain der Zukunft. Es soll nicht verkannt werden, daß England dadurch den beiden kleinen holländischen Republiken gegenüber in eine schwierige Lage geriet, und noch weniger verkannt werden, daß die nördliche derselben dem ungeheuren Problem, welches die Entdeckung der Goldfelder und die überwiegend englische Johannesburger Einwanderung ihrer Regierung stellte, mindestens unzulänglich gegenübergestanden hat. Tas Goldfieber und der Rassenkonflikt stellten sich ein. Es ist keineswegs aus der Luft gegriffen, daß nicht gerade verbriefte, aber in der Suche begründete Ansprüche der Einwanderer von der allerdings, formell hierin unbedingt unabhängigen Regierung, Transvaals beiseite geschoben und mißachtet worden sind. Von den Schwierigkeiten, die der vorherrschenden Nation ihr nicht angehörige Gebiete bereiten, wissen auch wir zu reden; dergleichen Zustände verleiten beinahe unvermeidlich bald zu schwächlicher Nachgiebigkeit, bald zu tyrannischer Unbill. Es wäre mehr als vermessen, entscheiden zu wollen, wie weit hier Uebergriff der Schutzmacht oder Eigensinn des Kleinstaates eingewirkt haben; an Ausschreitungen nach! beiden Seiten hat es sicher nicht gefehlt. Was uns Deutsche betrifft, so hat man sich bei uns mit diesen Vorgängen! wenig beschäftigt, und fo weit meine Erinnerung reicht, haben dieselben auf die Beziehungen der beiden Nationen nicht eingewirkt. England muß sich mit seinen Kelten und Franzosen und Holländern und Indiern und Aegyptern abfinden wie wir mit unfern Polen und Dänen; es sind das schwerwiegende innere Fragen, aber die Ausländer haben sich nicht darein zu mischen, und wir haben in dem vorliegenden Fall es nie gethan. Aber da erschienen Cecil Rhodes, Ja meson, Chamberlain aus der Bildfläche. Wenn auch die Herrschaft über andersartige Völkerschaften kein reinliches Geschäft ist! umd dabei nicht alles gehen kann, wie es gehen sollte, so ist darum auf diesem Gebiet keineswegs alles erlaubt. Es giebt Vorgänge, welche das Stttltchkert^geftlh der geformten zivilisierten Welt empören, und bei denen das höchste Tribunal der Welt, die öffentliche Meinung! Politische Wochenschau. Gießen, den 9. April 1900. Mit der Vertagung der Parlamente ist auch in unserer inneren Politik eine Ruhepause eingetreten, und die Oeffent- liifeit beschäftigt sich augenblicklich mehr mit Gegenständen, die von der Politik fern abliegen. Da ist vor allem der Pwzeß gegen das Ehepaar Gönczy, der, wie wir an anderer Stelle melden, mit der Verurteilung Gönczys zum Tode seinen AuSgang gesunden. Er hat in der vergangenen Woche daS allgemeine Interesse am meisten in Anspruch genommen. Dessen ungeachtet ist in der Politik rin vollkommener Stillstand natürlich nicht eingetreten. Fl»ttenvorlage, Reichstagsdiäten, Mittellandkanal, Lex Heinze Verden noch immer erörtert, und nicht eher aus der politischen Gesichtsweile verschwinden, bis sie in dieser oder jener Weise endgiltig abgethan worden find. Die hohe Politik wurde in den letzten Tagen besonders angefacht durch die Verlobung, die dort unten am schönen Traunsee Mi fürstliche Familien einander nahe gebracht hat: wir meönen die Verlobung zwischen dem Prinzen Max Don Baden und der Prinzessin Marie Louise von Cumberland. Wird Herzog Ernst August seinen Frieden mit. der Krone Preußen machen? Wird die braunschweigische Thronfolgefrage nunmehr endgiltig geregelt werden? Welche Konstellationen werden durch das eventuelle Eiu- trtien eines welftschen Prinzen in den Bund der deutschen Frosten entstehen? Das alles sind hochinteressante Fragen. WuS in dieser Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit erregt hat, das war das Festmahl, das der deutsche Botschafter in Wien zu Ehren des verlobten Paares gab, und wobei der Herzog von Cumberland zum erstenmale als Gast be£ offiziellen Vertreters des deutschen Kaisers und des Königs von Preußen auftrat. Der Kombinationen, die sich an dieses Ereignis knüpfen, sind sehr viele, aber noch ist über die nächste Zukunft ein so dichter Schleier gehüllt, daß es müßig erscheinen würde, wollten wir den Kreis der Vermutungen noch weiter ausdehnen. Ganz urplötzlich ist der Prinz von Wales, der fiolte Lebemann, der Tonangeber in Mode und Sport, in das öffentliche Interesse gerückt worden. Er hat wohl am allerwenigsten daran gedacht, daß man ihm die Schuld auf- wLlzen könnte für die Folgen, die die englische Politik in Südafrika gezeitigt hat. Der Prinz ist, wie jeder verständige Mensch weiß, höchst unschuldig an den Greueln, die da unten in dem Goldlande und auf den Diamantfeldern sich gegenwärtig abspielen. Es war ein dummer Junge, der die Waffe g-gen den englischen Thronfolger richtete, er itW ezereihandlU lewMbmgendck $ • , per sofort |U‘C (lanfdgWJLf ««nähme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer btS vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. rwil ro tten ddchen dchen icken Kinder. M .| en diern i FeMets«. Mommsen über die Rechtsfrage zwischen England und der Transvaal-Hiepuölik. Max Müller, der berühmte Oxforder Gelehrte, hatte im Aprilheft der „Deutschen Revue" die in England herrschenden Anschauungen über den Transvaalkrieg in einem Aufsatze ausgesprochen. Nun ergreift in einem soeben zur Ülmsgabe gelangten Supplement zum Aprilheft der „Deutschen Revue" Theodor Mommsen das Wort. Müller hatte behauptet, daß die englische Regierung nut) das englische Volk — er identifiziert beide — in diesem Konflikt vollkommen im Recht sind. Darauf erwidert nun Mommsen: Der Transvaalkrieg gehört wie zu den seltsamsten, |o auch zu den unseligsten, die die Geschichte kennt. Ter alte, starre, religiös-politische Fanatismus ringt in diesem vergessenen und verlorenen Splitter der republikanischen Kap-Holländer mit der modernen, von nicht minder fanatischem Weltausbeutungsdrange getragenen Zivilisation. Wie immer in den politisch-militärischen Vorgängen sich Lacht und Schatten verteile, es stehen hier zwei Weltanschauungen mit einander im Kampfe, die Schlacht wird geschlagen sozusagen zwischendem sechzehnten und dem zwanzigsten Jahrhundert. Bei der Tragik dieses Konflikts o-rsteht man nicht recht die Leichtherzigkeit der Mullerschen Ausführungen. ,. . . ,, .. , . Sie beiden Republiken sind faktisch auf die englische Schutzherrschaft angewiesen. Eine effektive Selbständigkeit giebt es nicht für diese relativ kLeinen und durch die englische Umklammerung vom Meer allgeschnittenen Gebiete, und die Souveranitats- oder Luzeränitätsfrage ist wenigstens für uns Ausländer nicht vnel mehr als ein Wortgefecht. Freilich hat England selbst b'tn beiden Republiken eine weit über die Befugnis aller selbstverwaltenden Kolonialgebiete hinausgehende Rechtstellung vertragsmäßig zugesichert, ihnen die formale Unabhängigkeit ganz oder so gut wie ganz eingeräumt, Traktate von Macht zu Macht mit ihnen abgeschlossen und selbst in ihnen die Ueberzeugung verbriefter Selbständigkeit großgezogen, die zu achten für den stärkeren Staat eine Ehrenpflicht war. Es wird auch in England nicht bestritten werden, daß die Behandlung dieser Gebiete durch die englische Regierung ein Muster von Ungeschicklichkeit und Inkonsequenz gewesen ist; wie gewöhnlich hat auch hier die menschliche Verkehrtheit viel mehr Schaden gestiftet als die Nichtswürdigkeit. Nachdem die Buren im Jahre 1836, wie einst die Kinder Israel aus Aegypten, mit Weib und Kind und Vieh aus der unmittelbaren Nähe der englischen Kolonie abgezogen und bald darauf durch die englische Besitznahme von Natal von der Küste abgedrängt waren, stand die englische Politik Südafrika gegenüber wesentlich im Zeichen der Indifferenz. „Diese erbärmlichen Kolonien", sagte d'Jsraeli, „werden in wenigen Jahren unabhängig sein; uns hängen sie wie Mühlsteine am Hals." Lange Dezennien hindurch haben diese Gebiete in faktischer Abhängigkeit von England gestanden, und in den Nöten ihrer Finanzen und ihrer Händel mit den Eingeborenen diesem wenig andres als Last und Leid gebracht. Aber diese fahrlässige Gleichgiltigkeit sollte nicht von Dauer sein. England, sagt Lord Salisbury, begehrt weder Gold noch Gut; wir hören achtungsvoll die Botschaft, aber der Glaube fehlt. Nach Entdeckung der Diamantfelder von Kimberley im Jahre 1869 wurde dieser Landstrich, entgegen dem Spruch des eingesetzten Schiedsgerichts, im Jahre 1876 von der südlichen Republik abgerissen und zum englischen Gebiet geschlagen; ein Vorgang, der in Südafrika nie vergessen worden ist, und dessen weitere Anwendung auf Die Johannisburger Goldminen der Buren in der That recht nahe lag. Allmählich entwickelten sich die einigermaßen phantastischen, aber unzweifelhaft großartigen und erfolgreichen Pläne auf Umwandlung Afrikas vom Kap bis zum Nil in einen Bestandteil des Greater Erscheint täglich nit Ausnahme des MontagS. Die Gießener ^amitieuvkätter «erden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter sti Hess. Volkskunde" vichtt. 4 mal beigelegt. renen eine Sammlung. bC' S Lokales und Urormyietlet. 6 i »/i 8 81/j 8 ! r 8'/, nem Herzen liegt, und weiß, daß mein Gewissen ist frei und rein! Jeder Hat mich zwischen 9 und 10 Uhr gesehn, alles, was die übrigen Zeugen gesprochen haben, ist nur ein Schauspiel, das ist gar nix wert, hier kommt's nur daraus an: Wer hat die That begangen? Ich hab's nicht gethan! Ich bin in der ganzen Welt als Raubmörder ausgeschrieen worden und habe nur zu meinem Gott bitten rönnen: Lieber Gott, verlaß mich nicht. Gr hat mich nicht erlassen, er hat mich beschützt, indem er mir Verstand und, Geist belassen hat, der liebe Gott steht mir bei. Ich yav ihn auch für meine Ehefrau gebeten. (Frau Gönczi sangt an zu schluchzen.) Die arme Frau ist auch zwei . o- . - Hayre unter dem furchtbaren Druck gestanden, sie ist krank | Stelle nochmals zusammengefaßt: Wolff dem Kost sagen, daß er nach Hause gehen solle, er sei vom Dienste suspendiert. Am 4. August 1897 schrieb Wolff an die Bürgermeisterei, daß er den Kost, und zwar aus den in seinem obigen Schreiben vom 31. Juli hervorgehobenen Gründen, von jeglicher Handlung und Thätigkeit auf dem Ortsgericht entbunden habe, und daß er ihn nicht wieder zulaffen werde, so lange er, Wolff, Ortsgerichtsvorsteher sei. Diese Sachlage veranlaßte den Oberbürgermeister, die Angelegenheit der Stadtverordneten-Versamm- lung zu unterbreiten, welche beschloß, den Oberbürgermeister zu ersuchen, gegen den Ortsgerichtssekretär Kost als Gemeindebeamten das Disziplinarverfahren einzuleiten wegen Verfehlungen der Insubordination und eventuell schwererer Vergehen; dem Beigeordneten und Ortsgerichtsvorsteher Wolff gegenüber die Erwartung auszusprechen, daß er den als Ortsgerichtssekretär angestellten Kost wegen seiner Eigenschaft als Gemeindebeamter in der Ausübung seiner Thätigkeit als Ortsgerichtssekretär fernerhin nicht behindere, und das Resultat der einzuleitenden Disziplinaruntersuchung abwarte. Wolff ließ trotz dieses Beschluffes den Kost zur Arbeit auf dem Ortsgericht nicht zu, und verweigerte dem Oberbürgermeister die Mitteilung der zu erhebenden Anschuldigungsmomente zum Zwecke der Einleitung der von der Stadtverordnelen-Versammlung beschlossenen Disziplinaruntersuchung. Wie es mit der Wahrheitsliebe des Beigeordneten Wolff bestellt ist, mußten wir bei dieser Gelegenheit daraus entnehmen, daß, als der Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung diese Aeußerung Wolffs mitteilte, dieser sie unter Berufung auf schriftliche Notizen, die er sich damals nach der Unterredung gemacht; habe, in Abrede stellte! Sofort aber wurde er durch das । angerufene Zeugnis des bei der Unterredung anwesend ge- | wesenen Stadtverordneten Goll widerlegt, worauf er er- j widerte: „dann wisse er nicht, wie er zu diesen Notizen komme"! Nachdem Wolff sich auf diese Weise über den Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung hinausgesetzt hatte, erhob er nunmehr alsbald Anklage bei de» Staatsanwalt gegen Kost wegen Unterschlagung durch einen Beamten und wegen Urkundenfälschung in Beziehung auf die Unterschlagung! Die I Unterschlagung fand der Beigeordnete Wolff darin, daß in I der OrtSgerichtskasse 493 Mark 22 Pfennige unberechtiger I Weise gefehlt hätten. Allein es war dies kein Fehlbetrag, I weil hiermit Auslagen des Kost gedeckt worden waren, die | Wolff bei dem Abschluß der Rechnung von den Einnahmen I abzuziehen versäumt hatte. Wolff wurde hierüber ver- I ständigt, worauf er zugab, daß dann die Kasse in Ordnung I sei. Gleichwohl machte er hiervon dem Staatsanwalt keine I Mitteilung und zog diefalsche Anklage nichtzurück! I Werter fand er eine Unterschlagung in der Thalsache, daß I Kost aus der Gebührenkasse des Ortsgerichts 1930 Mark I auf sein Privatkonto bei dem Bankverein Offenbach ein- I gelegt habe, gegen eine mäßige Verzinsung. Auch diese I Anklage wurde von der Strafiammer als unbegründet 1 zurückgewiesen. Hiernach gewannen wir die Ueberzeugung, I daß diese Anklagen mindestens leichtfertig erhoben worden seien. Wolff ließ es aber nicht bei dieser einmaligen I Anzeige an den Staatsanwalt bewenden, sondern er bemühte I ffch nunmehr, angebliche oder wirkliche Verfehlungen des I Kost, und zwar nicht nur aus der Dienstzeit Wolffs, sondern I zurückgreifend bis zu zwanzig Jahren, ausfindig zu machen I und in wiederholten Eingaben von August bis zu Oktober I bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen! Er I beschuldigte Kost jetzt erst der Annahme von Geschenken, der I Urkundenfälschung, des Diebstahls und des Betrugs. Wegen aller dieser Anschuldigungen beschloß die Strafkammer, den I Kost außer Verfolgung zu setzen. ... Der persönliche Haß Wolffs gegen Kost ging für uns auch daraus hervor, I daß er sich nicht scheute, in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten den Kost ganz allgemein unsittlicher Hand- I lungcn aus dem Ortsgericht zu bezichtigen. Bei näherer I Befragung stellte sich heraus, daß Wolff ein ganz unver- I bürgtes Gerücht im Auge hatte, wonach Kost vor dem I 'S 8 ' < Dri über 2 00. . NfrV. oo. . io. , '' iSo »0. der Mxenmänner aller Nationen, zu Gericht sitzt und verurteilt. Dieses Tribunal hat keine Exekutive, und man mag dessen Aeußerung insofern als Gefühlspolitik bezeichnen; aber nicht das Mitleid bestimmt seinen Spruch, sondern das Rechtsgefühl. Leider haben wir in den letzten Jahren mehrere derartige Vorgänge erleben müssen; eS| gie&t verschiedene Namen von Personen und von Stämmen, die man nicht aussprechen kann, ohne sich des Jahrhunderts zu schämen, in welchem wir leben. Eben für uns, die wir wissen, was England der Welt bedeutet, und was insbesondere wir Deutsche ihm verdankt haben und verdanken, welchen die zurzeit bei uns kolportierte Briten- sresserei ebenso albern erscheint, wie verächtlich, für uns! J- c5art' daß unter diesen Namen jetzt auch englische find. Wenn Max Müller fragt, seit wann die Deutschen schreren, so antworten wir mit dem Namen Jameson, der unbedeutenden Puppe, welche für Englands bösen Geist den Namen heraiebt. . Der Verfasser der „Jmpressions of South Afrika", einer der besten Kenner dieser Verhältnisse, und in jeder Wesse zur Sache legitimiert, James Bryce, führt aus, daß ^,bw den ^nwanderern auferlegte Beschränkung des Wahlrechts, als innere Landesangelegenheit, der englischen Regierung ein Angriff nicht zustand; daß die in diesem Srnn von ihr gestellte Forderung eine Verletzung der bestehenden Vertrage war; daß das an sich wohl gerecht fertigte Begehren ber einigem Zuwarten sich von selbst hätte erfüllen müssen; daß in der Zwischenzeit Leben und Eigentum in Transvaal den Ausländern gesichert war und niemand sie hinderte, daselbst „sich des Lebens zu freuen und sich zu bereichern". Es ’giebt in Deutschland und auch in in England nicht wenig Leute, die sich im Wahlrecht zurückgesetzt finden. Soll es diesen auch gestattet sein, in einem Nachbarstaat Mannschaften zu mobilisieren und also zum Rechten zu sehen? Schluß folgt. | und schwach darüber geworden. Bitt' schön lassen's mi f. ausredey Es ist mögkich, daß der I meine Ehte wredergiebt, aber es ist schwer' Scüaun'^ der Loewy, der existiert. Habermann weiß doch, daß Loewv I ein Liebesverhältnis mit Fräulein Clara gehabt bat iM-i I lauter Stimme): Loewy existiert, wenn man ihn nur 'furhei- I will! Ich hab' auch zwei Jahre lang nicht existiert trol^ | dem dre Polizei meine Photographie hatte, man hat mi!b I gesucht und nicht gefunden. I hab' dem Polizeikommilsör I gesagt, er soll die Personalbeschreibung von Loewa mjfc I nehmen, da hat's aber geheißen: Quatsch! Ich mächt’ nora I mal meinen ehrlichen Namen wiederhaben! Jetzt macke, I niich alle schlecht! Aber Petrus hat auch den Herrn Jesu' I Christus verleugnet, und so verleugnen die Zeugen fU’ I Ä ~ Präs.: Angeklagter, es handelt sich jetzt ledia I lich darum, ob Sie noch Fragen haben. — Gönczi: Pin I schön, Herr Präsident, lassen's mich ausreden. Seh'n I j bin beschuldigt, daß in mein Hemd Blutflecke geweier 1 seien, frnd seh'n Sie, da kam der Gerichtschemiker Tr | Äeserich und hat nix von Blut im Hemd gesehen. Sehn | Sie, nix kann mir bewiesen werden, daß ich die That be I gaugen hab'. Es wird die Zeit kommen, wo ich noch sprechen I werde. Weiter: Habermann sagt, es ist nix wahr, datz I oje Frau Schultze mir die Schlüssel gegeben hat, und doä I stt's wahr! Wenn ich die That hätte machen wollen, hätte I sch fte in die enge Wohnung umbringen können; dann hätte I ich alles zusammengekramt und wäre davongegangen und | hötte nicht am 16. und 17. August Stiller noch die Rechnunq I bezahlt. Wie ich es sag', so ist es! Das sag' ich vor dem I Herrn Präsidenten und die Herren Geschworenen und ba- I Publikum und die ganze Welt! Sehn's, ich bin nach Brüssel I gekommen, keiner hat mich 'kennt, hab' keine Papiere ge habt, hab' nicht gekonnt französisch und nicht belgisch und I hab' doch vier Wochen Aufnahme gefunden. Warum? Weil pnch Loewy hat hingebracht! Meine Frau hab' ich gesagt, wenn Dich der Richter wird fragen, dann sagst Du schwarz Wenns schwarz ist, und weiß, Wenns weiß ist. Aber arme Frau hat sagen müssen, was Untersuchungsrichter wollte, wenn sie nicht hungern wollte. Und so hat die Arme auch gesagt, das Telegramm sieht meiner Handschrift ähnlich. Was soll das arme Weib auch sagen? Gewiß sieht'S ähnlich, ich hab' aber nicht geschrieben. , Nachdem noch einige (Erörterungen in Betreff des Lerchengeruches stattgefunden haben, wird die Beweisau, nähme geschlossen. Den Geschworenen liegen insgesamt acht Schuld ! fragen zur Prüfung und Beantwortung vor. Die Haupt fragen lauten auf Mord und schweren Raub in je zwei Fällen. Der Staatsanwalt kommt am Schluß seines Plai- doyers gegen Gönczi zu dem Anträge, den Angeklagten des Mordes und Raubes in je zwei Fällen schuldig zu sprechen. Auf die Frau Gönczi übergehend, betont er, daß die Frau keineswegs gänzlich unschuldig sei. Seiner Ansicht nach sei sie schuldig des Vergehens gegen §13 9 des Strafgesetzbuches, Der denjenigen mit Strafe bedroht, der Kenntnis von einem geplanten Verbrechen hat und die zu dessen Verhütung nötigen Maßregeln unterläßt. Ferner sei sie der Hehlerei schuldig, weil sie, obwohl sie wußte, daß die Sachen gestohlen seien, in Brüssel und Antwerpen die Schmucksachen verkauft hat. Sie kann wegen dieser Strafthaten aber nicht verurteilt werden, weil diese im Auslieferungsvertrag mit Brasilien nicht vorgesehen sind. Der Verteidiger Gönczis, Rechtsanwalt Dr. Herbert Fränkel, weist in seinem Plaidoyer darauf hin daß die unsympatisehen Eigenschaften Gönczis, seine phänomenale Verlogenheit, die Erbitterung über die That selbst, nicht dazu hinreißen dürfen, die Objektivität außer Acht zu lassen. Er bittet, den Indizienbeweis des Staatsanwalts nicht als absolute Wahrheit anzuerkennen. Gönczi hat nach den Angaben des Staatsanwalts selbst Mittäter gehabt. Diese müssen eruiert werden. Er kommt auf den Schulz, der sich in Rio de Janeiro als Thäter angegeben hat, zu sprechen. Soll der eine Thäter mit dem Tode bestraft werden und der andere frei ausgehen? Der Vertei diger beantragt schließlich, das Verfahren gegen Gönczi von dem gegen seine Eheftau zu trennen, sowie Vertagung des Verfahrens gegen Gönczi, bis der betreffende Schulz gefunden ist. Der Staatsanwalt weist die Anträge als wunderbar zurück. Um 3 Uhr tritt eine Pause ein. Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ziehen sich die Geschworenen zu etwa dreiviertelstündiger Beratung zurück. Der Urteils' sprach lautet gegen Gönczi auf schuldig des Morde s und des schweren Raubes in zwei Fällen, gegen die Ehefrau dagegen in allen Fällen auf nicht- schuldig. Rechtsanwalt Fränkel stellt schließlich schriftlich den Antrag, das Schreiben des Louis Schulz herbeizufchaffen und an der Hand desselben weitere Ermittelungen nach den: Schreiber anzustellen. Er beantragt weiter. Das Verfahren gegen Frau Gönczy abzuttennen und zur AnstellunA der Ermittelungen die Sache zu vertagen. Der Gerichtshof verkündet nach kurzer Zeit seinen Beschluß dahin: den Antrag auf Trennung der Verfahren abzulehnen, weil die Schuldfrage zweckmäßig nur gegen beide Angeklagte gemeinsam entschieden werden könne, ferner auch den Antrag auf Anstellung von Ermittelungen abzulehnen, da, selbst wenn aufgeklärt würde, daß der Schreiber der Thäter sei, dadurch nicht bewiesen werde, daß der Angeklagte nicht an der That beteiligt sei. Das Urteil des Gerichtshofes wurde gegen 7 Uhr abends gefällt. Gönczi wurde zum Tode verurteilt; als Nebenstrafe «stvurde auf den. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Frau Gönczi wurde freigesprochen. Gönczi verabschiedete sich von seiner Frau, indem er sie küßte. Für die Unglückliche veranstalteten die Geschwo- ! l Sier 85 • 1 I Jahre 1883 eine unsittliche Handlung auf dem Ortsgericht begangen haben soll, die durch das Schlüsselloch beobachtet I worden sei. Aus allem dem gewannen wir die Ueberzeugung, I daß Wolff nicht rein sachlich, nicht auf Grund sorgfältiger I Prüfung, nur im Interesse des Dienstes gegen Kost vor- I gegangen sei, sondern daß Motive mitgewirkt haben, die I wir aufs strengste verurteilen mußten. Abgesehen von I diesem Verhalten des Beigeordneten Wolff war für uns I bei Beurteilung der Charaktereigenschaften desselben noch I die Thatsache maßgebend, daß Wolff andere ehrenwerte I hiesige Bürger zu verunglimpfen suchte. So I verdächtigte er einen inzwischen verstorbenen städtischen Be- I amten mit 50 Dienstjahren, einen allseitig hochgeachteten I Mann in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten, daß I er sich auch sein Geld auf dem Ortsgericht gemacht habe, I “ ohne den geringsten Anhaltspunkt dafür angeben zu I können. Und die Ortsgerichtsmänner, die mit ihm (Wolff) I thäüg waren, beleidigte er deratt, daß sie erklärten, nicht I wehr mit ihm arbeiten zu wollen, und später durch die I Beschuldigung, sie steckten das Geld für die Gebühren in I die Tasche, die Stadt Offenbach solle aber auf ihre Kosten I die Arbeit schaffen lassen, die den Herren obliege. Diese I Fülle von tadelnswerten Handlungen . . . und I die mit Beleidigungen verbundene Unverträglichkeit mit I seinen Ortsgerichtsmännern, eine Unverträglichkeit, die I auch bei seinem dienstlichen Verhalten zu dem Amtsgerichte I und zu dem Oberbürgermeister in flagranter Weise hervor- I getreten war, rechtfertigten unseres Erachtens vollständig I unseren Beschluß vom 31. Oktober 1898. Jn- I dessen enthält dieser Beschluß auch nur unsere rein I subjektive Auffassung und Ueberzeugung, die nicht I durch einen Beschluß irgend einer Behörde in eine gegen- I teilige Ueberzeugung umgewandelt werden kann, sodaß schon I aus diesem Grunde die Beschwerde des Beigeordneten Wolff I gegenstandslos ist. Daß wir aber das Recht haben, über- ; I Haupt unsere Meinung über das Verhalten des Beigeord- I neten Wolff aus Veranlassung der Prüfung seiner Dienst- führung auszusprechen, ist so zweifellos, daß kein Wort hierüber zu verlieren ist. Hat uns doch das Kreisamt selbst, die vorgesetzte Behörde des Beigeordneten Wolff, nahe gelegt, sogar eine Disziplinaruntersuchung gegen denselben zu veranlassen, die, unserer Ueberzeugung nach, schwere Folgen für ihn hätte haben müssen. Dies umsomehr, als er in der Folge von Großh. Mnifterium der Justiz seines Dienstes als Ortsgerichts-Borsteher unfrei- I willig enthoben wurde. Daß unsere Beurteilung deS I Beigeordneten Wolff eine nur zu wohlbegründete war, hat I sich auch in der Folge gezeigt, indem wir nur Hinweisen I mochten auf sein dienstliches Verhältnis zu dem Großh. I Oberbürgermeister und zu dem hochverdienten Direktor des I Stadtkrankenhauses. Ist bei solchen kommunalen Mißver- I hältnissen, wo jedesmal der Beigeordnete Wolff eine Haupt- I rolle spielt, eine geordnete, segensreiche Verwaltung städti- I I scher Angelegenheiten möglich? Wir sagen: Nein!" ; Ju der „Ofsenb. Ztg." findet sich dann eine Auslassung I über die letzte dortige Stadtverordnetensitzung, die ganz I unter dem Zeichen Wolff stand. Es heißt da, daß „Wolff I die Gelegenheit beim Schopf faßte, einmal allen, die ihm I als Gegner oder Feinde erscheinen, gründlich die Meinung I zu sagen. Erst mit dieser, allem Anschein nach durchaus I nicht improvisierten Rede kam das rechte Leben in die I Sache, und die lebhafte Befriedigung der Fraktion kann I ohne weiteres als Beleg dafür dienen, wie sehr sie mit I der starken Sprache des Großherzoglichen Beigeordneten I zufrieden war. Und in der That hatte sie zu solcher Zu- I friedenheit allen Grund — klang doch das, was die I Fraktionsredner vorzubriugen wußten, geradezu zahm I gegenüber dieser Sprache, und ist es doch kaum möglich, I mehr in einer Rede zusammenzutragen, als Herr Wolff I gethan hat. Er brachte es fertig, int Rahmen einer knappen | Viertelstunde den Oberbürgermeister kräftigst als I vertrauensunwürdig zu bezeichnen, den Vorstand I des Großen Kollegs und den Rechtsanwalt Freund und I weiterhin die Stadtverordneten Feistmann und Boehm an- I zurempeln; er brachte es weiter fertig, einen Toten in I ganz unqualifizierbarer Weise zu beschimpfen, und zum I wirksamen Abschluß des Ganzen leistete er sich sogar eine I sehr deutliche Denunziation. Wie gesagt, mehr kann I man in einer Rede kaum zusammentragen und mehr wür- I den auch die Sozialdemokraten nicht haben Vorbringen. I können, wenn sie einmal das ganze Maß ihres Zontes I über die Bürgerlichen und die nun doch einmal noch bürger- I liche und großherzogliche Bürgermeisterei hätten ergießen | wollen, und die Fraktion war denn auch, wie schon hervor- I gehoben, unverkennbar und höchlichst zufrieden. Auch die I Genugtuung des Beigeordneten darüber und seine Selbst- I Zufriedenheit mit der eigenen That waren offensichtlich; I aber es soll doch auch Vorkommen, daß dem Gefühl des I Triumphs zuweilen eine kräftige Ernüchterung folgt, und I wir vermuten fast, daß dem ersten juristischen Beigeord- I neten der Stadt Offenbach eine solche Eimüchterung nicht I erspart bleiben wird". Das Ehepaar Gönczi vor den Geschworenen. I Berlin, 7. April. I Präs.: Gönczy, haben Sie noch an einen der Zeugen I eine Frage zu richten? — Gönczi: Jawobl, Herr Prä- I sident, bitt' schön, lassen's mich ausreden. (Erregt): Heit I is der letzte Tag und der letzte Termin, wo ich Ihnen kann I meine Unschuld beweisen. Ich weiß, was auf mei- I >* ^alt* »c "'fjtS'w tat,»*'. n0 ,7NiL«°' äto" ä* Sfcfe ?SM Greben Ä (uJj.Wetfe Qf? ^Mcheini?ei N ge,ehen : ;»4ia ML! *.d>e« toolfen v le ‘ S'*i ich A eiGwrenen unb; Ab,n Nfc 'b keme Papier Jb nicht belgisch • §en' Warums vran hab' ich sagst Tu s^, wß ist. Aber cir lchuugsrichter w MitbieSfrmr _Mi«t *. ? ®MiS fiijfiet gen in Belck> wirb bie t amt acht Lotung vor Ätt - 'eren $aub in /? j äf/luB feinte Pim- » . ben Angeklagten Killen schuldig 1 beratend, betont chmdig fei. Semi gehensgeger j gen mit Strast V. len Verbrechen i:: ' ißregeln unterlaß eil sie, obdch' l? . i, in BrMm 1 at. Sie fanni^n t werden, weil bk .en nicht tiorgejik anivait Dr. t libotjer barauf V Gönczis, feine pst ng über bie Thc ’ TbMM^Mß^ nbeweis des Staate- n zuerkennen 0Mü ults M MM Er koml aus den ls Thäter 's* er mit bemisbtv. sgehen? Dn M fahren gegen Senilen, sowie VerM >r betreffende W- VÄ1S ’S--* Anträge als IW- iiach Wieberach- ÄeschlvoreMs uiriid. -^er W -uldigd-SÜ- n zwei tf« Fällen aus » «S igfc m und F w S'-xK: ‘nnun9?ernur W «*“&, töm sKi-k g»-*- SfeS Bnrr «ran, inde^ lstalteten^ L) «) führen: AL 5 Pfg- 10 ff 2 N Gießen Gießen 1 n Höhung seiner Pension. 2 3 5 10 15 w ff Köln Köln Köln Der 18. April. über 50 n 100 « 200 .. 500 wird in Farbe und Aroma, von keinem anderen Kaffee-Zusatz erreicht. (Original-Marke in Dosen.) 22.-24. 25.-27. 28., 29,30. vom 31. Ermäßigungen im Verkehr mit ihm eintreten zu lassen. Wir bedauern auf daS lebhafteste, die an uns ergangenen hierauf bezüglichen Anfragen nicht anders beantworten zu können und können den Bewohnern unserer Nachbarorte nur empfehlen, zur Erreichung derartiger Vergünstigungen an die Oberpostdirektion zu Darmstadt oder an daS Reichspostamt zu Berlin zu petitionieren. III. Wesentlich erweitert sind die Bestimmungen über Drucksachen, und zwar folgendermaßen: a) Drucksachen in Kartenform sind bis zur ungefähren Größe der Post' und Packetadressen 'zuzulassen. b) Bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelszirkularen rc. können außer den Zahlen auch Zusätze, die als Bestandteile der Preisbestimmung zu betrachten sind, handschriftlich oder auf mechanischem Wege eingetragen oder berichtet werden. c) In Einladungs- und Einberufungskarten dürfen der Name des Eingeladenen oder Einberufenen, sowie Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft vermerkt werden. .C|McpunatH tH ---------- - d) Zusätze durch Stempel oder Druck sind unbeschränkt ] beamten und zwar zu ungunsten der Volksschuttehrer", so zuzulassen, soweit dadurch nicht eine brieflich- Mit- ' - - - - - ‘ -- -------------- teilung in offener oder verabredeter Sprache herge- 1. Strecke Köln—Gieße». Am 14. April: ab: 12'e nachm. Gießen an: 4*5 nachm. ab: 2** nachm. Gießen an: 717 nachm. ab: 6 nachm. Gießen an: 1111 nachm. erstgenannte Zug verkehrt auch am 17. und stellt wird. *♦ Extrazuge aus Anlaß der Osterfeiertage. Wie im vergangenen Jahre, so merden auch Heuer im Bezirke der König!. Eisenbahndirektion zu Frankfurt a. M. ans Anlaß des Osterfestes eine Reihe von Extrazügen gefahren werden, von denen wir die uns angehenden nachstehend kurz auf- 2. Strecke Gießen—Köln. Am 12. April: ab: 595 nachm. Köln an: IO41 nachm. Am 17. April: Gießen ab: 6« nachm. Frankfurt an: 8« nachm. Am 12., 14., 17. und 18. April: Gießen ab: 4» nachm. Frankfurt an: 6" nachm. Am 12. und 17. April: Gießen ab: ll46 vorm. Frankfurt an: 2« nachm. Am 14., 16. und 17. April: Gießen ab: 8<>8 nachm. Frankfurt an: 10°8 nachm. 5. Strecke Gießen—Fulda. Am 12. und 14. April: Gießen ab: 5 nachm. Alsfeld an: 6" nachm. 6. Strecke Fulda—Gießen. Am 17. April: Fulda ab: 213 nachm. Gießen an: 49» nachm. 7. Strecke Gießen—Gelnhausen. Am 12. und 14. April: Gießen ab: 4" nachm. Gelnhausen an: 6M nachm. Am 14. und 17. April: Gießen ab: 819 nachm. Gelnhausen an: IO38 nachm. Die Spezialfahrpläne der vorbezeichneten Sonderzüge sind auf den Stationen ausgehängt. — Die Arbeiterzüge, welche Samstags fahren, werden auch am Donnerstag den 12. April und diejenigen Arbeiterzüge, die sonst Montags fahren, am Dienstag den 17. April verkehren. Gießen ab: 12™ nachm. Köln an : 5« nachm. 3. Strecke Fraukfurt a. M.—Gieße». Am 11., 12. und 14. April: Frankfurt ab: 5®° nachm. Gießen an: 7" nachm. Am 11., 12., 13., 14. und 17. April: Frankfurt ab: ll25 nachts. Gießen an: l31 früh. Am 12. April (Schnellzug): Frankfurt ab: 11 nachts. Gießen an: 123« früh. Am 12., 14. und 17. April: Frankfurt ab: 2" nachm. Gießen an: 447 nachm. 4. Strecke Gieße»—Frankfurt a. M. Am 12., 14. und 17. April: I Neu zugelassen sind im inneren Verkehr : G-sch°N-papi-r°, b. h, alle Schriftstück- und Urkunden, ganz oder teilweise mit bcr Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigenschaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz .. wo h 200 ff 500 Gr. bis b) sür Briefe im Frankierungsfalle im Nichtfrankierungsfalle b) für Postkarten im Frankierungsfalle im Nichtfrankierungsfalle -z«) für Drucksachen bis 50 Gr. einschließlich 1.—3. Dienstjahr 4.-6. 7.-9. 10.—12. „ 13.-15. M 16.-18. , 19.-21. „ ** Der Zweiten Kammer der Sanbftänbd ist wieder eine Reihe von Vorlagen zugegangen von denen wir folgende erwähnen: Eine Vorstellung der staatlich an- aeftettten älteren Geometer I. Klasse betrifft die anderweitige Festsetzung ihrer Besoldungs- und pension^fahigeu Vordienstzeit. Die Herren bitten _bic Kammer zu veranlassen, daß die Besoldungsvordienstzelt der ^uStaatdienst angestellten älteren Geometer 1. Klasse zur GleuhsteUung mit deren jüngeren Kollegen ebenfalls bis zum äettpunkre der Erlangung des Geometerpatentes angerechnet und das; die aluf diese Weise sich berechnende^Besolbunasvorbiens^ zeit den in Frage koimnenden Beamten auch als Pension.' fähige Vordienstzeit gezählt wird, bezw. baß für diese die Vergünstigungen des Artikels betr. die r,ienstverhaltl ss , Ruhegehalte und Hinterbliebenenversorgung der Staate beamten, wohlwollende Anwendung zu finden hoben- Eine längere Vorstellung des Vorstandes des h^lttlchrn Landeslehrervereins betrifft Vie G e h a l t e d e r B o 11 v3 schullehrer. Es kommt darin zum Ausdruck, ,,daß Die von drei zu drei Jahren zu gewährenden Zulagen durchau. ungleich bemessen sind. Dadurch unterscheidet l^s diese Gehaltsskala von allen den vielen Hunderten von Geyaltv- i festsetzungen in der Besoldungsordnung für die StaatS- daß gebeten wird, „den Volksschullehrerstand mindestens tu diesem Punkte nicht wieder abweichend von allen Staatsbeamten behandeln zu wollen. . . . DaS verhängnisvollste ist es, daß diese Zulagen nicht abwechselnd gegeben werden sotten, sondern daß die erste Zulage zweimal, die zweite viermal und die dritte und ebenso die vierte je zweimal hintereinander bewilligt werden soll. Wenn der Artikel 1 in seiner dermaligen Gestalt Gesetzeskraft erlangen wurde, so hätte dies zur Folge, daß die Lehrergehalte wahrend nahezu der ganzen ersten Hälfte der Dienstzeit eine nur geringe Erhöhung erführen, und daß die zur Zett sehr knappen Gehälter auch nach der erfolgten Aufbesserung für die in den ersten zwanzig Dienstsah-ren stehenden Lehrer, wie bisher, auch weiterhin unzulänglich waren. Dem Lehrer, der in das 7. und 8. Diensftahr eintritt, sollte ein Gehalt gewährt werden, wie es den Staatsbeamten von etwa gleicher Bildung und gleicher Bedeutung, beides nach dem Höchstgehalt beurteilt, zuteil geworden ist. Die Bitte geht schließlich dahin, daß die Kammer dazu betragen möge, daß die von der Staatsregienung vorgeschlagene Gehaltsskala in der Richtung eine Aenderung erfahre, daß vom 7. Dienstjahr Zulagen gewahrt werden, die eme einigermaßen den Zeitverhältnissen und^BUligkeitsruck- sichten entsprechende Aufbesserung der Lehrergehalte b wirken, und zwar Zulagen in der Hohe von 200 Mk. für alle Stufen von der 3. Stufe an aufwärts. Es würde sich dann folgende Stufenfolge ergeben. Reaierunas- acaen diese gegen den selt- d) für Geschäftspapiere bis 250 Gr. einschließlich 5 „ über 250 „ 500 ,, ,, 10 ,, „ 500 Gr. bis 1 Kg. „ 15 „ »e) für Waarenproben bis 250 Gramm einschließlich 5 „ über 250 „ 500 „ „ 10 „ „ 500 H 1 Kilogramm „ 15 „ Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben, sowie die bacaus zusammengepackten Sendungen müssen ftaukiert sein. Werden die Postsendungen unter Einschreibung oder unter Nachnahme eingeliefert, so treten den obigen Gebühren die Einschreibe- (20 Pfg.) und die Vorzeigegebühr (10 Pfg.) hinzu. Bei Briefen mit Zustellungsurkunde tritt die Zustellungsgebühr (20 Pfg.) hinzu; für die Rücksnidung der .Zustellungsurkunde wird im Ortsverkehr keine Gebühr erhoben. Bei unzureichend frankierten Bneftn wird bie Gebühr für unfrankierte Briefe abzüglich des Betrages der verwendeten Postwertzeichen berechnet, für unzureichend hantierte sonstige Sendungen das Doppelte des Fehlbetrages, nötigenfalls unter Abrundung auf eine durch fünf teilbare Pftnnigsumme aufwärts. Wesentlich ist für viele Orte der sogenannte Nachbarortsverkehr, eine sehr schöne Einrichtung, die uns Gießenern aber leider nicht zu gute kommt: Gießen ist inbezug auf den Nachbarortsverkehr von der Reichspsst- verwaltung ganz und gar vergessen worden! Mn hat an maßgebender Stelle keinen einzigen Nachbar- ort Gießens für würdig befunden, die erwähnten erheblichen Endlich wird noch bet Wunsch ausgesprochen, die Kammer wolle dahin wirken, daß die Gehalte der Schulverwalter in der Weise erhöht werden, daß sie vor bestandener Schlußprüfung 1000 Mk. und nach bestandener Prüfung 1100 Mk. betragen. — Auch eine Vorstellung der Dampfkrahnen-Maschinenwärter zu Gustavs- burg und Bingen betrifft Gehaltsverhältnisse, und eine Vorstellung der zweiten Landwirtschaftslehrer in Hessen deren definitive Anstattung, eine Vorstellung des Gendarmen i. P. Johannes Röder zu Gießen die Er- Dieselben müffen in Form und äußerer Beschaffen, heft den für Drucksachen 8^"nden Borschrffteu ent- tDredien n der Aufschrift die Bezeichnung „Gefchäft«. S tragen uuddüifen nicht schwerer al« 1 Sgr. fein. Di- Gebühr beträgt: bis 250 Gramm einschließlich 10 Pfg. über 250—500 Gramm M 20 „ „ 500 Gramm bis 1 Kg. .. 30 Geschäftspapiere müssen frankiert sein, unfrankierte gelangen nicht zur Absendung. Für unzureichend ! frankierte Geschäftspapiere wird das Doppelte des Fehlbetrages, nötigenfalls unter Abrundung auf eme durch fünf teilbare Pfennigsumme aufwärts, dem Empfänger angesetzt. m - r Eilsendungen — aber nur gewöhnliche Jöritf- fenbungen - nach dem Ort«, und Landbest-llbeztrk des Aufgabeorts. Die Eilg-bühreuber-chuung für solche Sendungen findet nach denselben Grundsätzen statt, wie bei Eilsendungen von außerhalb, also bei Vorausbezahlung 25 Psg. im Ort und 40 Pfg. nach dem Lande. Telegraphische Postanweisungen nach allen Orten ohne Einschränkung, also auch nach Orten ohne Post- und Telegraphenanstalt, sogar nach dem OrtS- unb Landbestellbezirk des eigenen Aufgabeorts. Erheblich ermäßigt sind die Taxen für Postsendungen im Orts- und Nachbarortsverkehr, die allgemein folgendermaßen festgesetzt sind: M Kg. f« Vorlage mehr herigen Gehalt mehr Mk. Mk. Mk. Mk. 1100 1100 — 200 bezw. 100 1200 1200 — 100 1400 1300 100 200 1600 1400 150 300 1800 1600 200 400 2000 1750 250 500 2200 1900 300 600 2400 2100 300 700 2600 2300 300 800 2800 2550 250 800 — 2800 — — Coursbericht von Conrad Dietz, Bankgeschäft, Gießen, Schul strahelO. t\ 6./4 t vom | I 31./3.I £ Tomrss vom 1 6-/4. 1 31./8.J \1m Tomtte vom 6./4. | 31./3. 11 674. 0 vom 31/3.1 /u 8 i t kV, 1 i 1 1 1 »hratewtext. D. RetchS-Anl. do...... Preutz ConsolS do...... Badische v. 86 Bayr.St.-Obl. LHefs.St.-Obl. do. ..... bo...... 96.60 86.50 96.45 86.75 94.— 101.95 94.40 84.10 94.05 40.10 99*90 98.— 39.35 26.10 93.85 98.40 97.10 82.40 73.30 100.20 —•— 96.20 86.45 95.89 86.50 93*90 94.— 84.15 94 — 40.— 94*45 99*65 97.90 39.50 25.70 93.70 98.60 61*90 4 3 4 4V. 6 41/, 5 4 5 5 3 4 871 8V, 87, 4 87, 4 4 87, 4 4 47, 4 »7, 87, 37, Ung. Goldrte.. do. Kni. do.Staatsrte. do. S.B.Gold v. 89 . . . . Arg. tnn. ölnl. do. äuß. v. 88 ChinefischeAnl. Egypt- unific. . Mexico v. 99 . do. Ser.I-III do. Silber. . StÄli-Ml. Darmstädter . do...... Gießener (alte) do. v. 96 . . Mainzer . . . do...... Offenbacher. . Wormser . . . do...... Lissaboner . . Rom n-vm Buenos-Aires ShnMxlJil. S.-Brauns.. . do...... do. Lich . . . Nsnbg.-Biery. 97.55 78.20 93.— 101.80 85.80 72.80 98.60 99.50 42.85 26.15 92.20 99.70 68*70 95.50 97.— 77.75 92.80 100.85 78*35 98.70 4 3 Vs 4 4 4 4 8 4 8 8 8 8 : 8 3 5 4 4 4 üftife.-lriitit Braunschweig. Lds.-E.B.IIE. do. I E. Allg.dt.«remb. ShäilSaWl««. Elffab.-V.strft. Kaschau-Oderberger v. 91 Lombarden. . 97*90 99.90 93*.— 69.40 98.90 87.— 82.50 86 — 77.20 73.15 70.75 99.20 57.90 61.— 96.40 97.40 97^0 97*45 98L5 99.50 58.50 92*50 97.90 99.40 4 4 4 87, 4 37, 87, 4 4 37, 87. 4 4 87. 4 4 37, 4 4 37. 8V. ffoüWtft. Gothaer unkb. 1903 .... Grundschbk. Ser. V—VI do. i-n do. unk. 1906 Frist. HyM. XIV. 99.59 99.50 99.10 92.50 99.70 93.30 94.50 99.— 100.— 93.— 93.40 98.95 99.50 92.25 99.50 100.— 93.— 99.30 99.10 99.50 92.50 91.80 99.55 99.50 99.10 92.50 99.70 93.50 94.50 99.— 100.— 93.— 93.40 98.95 99.50 92L5 99.80 100.— 93.— 99.30 99.10 99.50 92.50 91.80 87, 4 4 4 47, Westdeutsche Boden credit in CLln . . Ung. Lds.-Ctr. -i»trsr. Buderus . . . Eisenb. Rtbk. . Hirzh. u. Lollar lok'Jditi. Dtsch.Reichsbk. Berliner Hand. Dmmstüdt.Bk. Deutsche Bk. . Dt. Genoffbk.. Disct.-Comm. Dresdener . . Mtteldt. . . . Nationalbk. . . Oest.Cred.-Act. Kleyer Fahrrad Herminger Brauerei. . Farbw. Höchst. Nordd. Lloyd . Bochumer Guß Gelsenk. Brgw. Harpen. Brgw. 93.30 92.05 96 60 98.50 93.30 92.10 9620 98.50 96.70 156.85 172.60 148.30 205.50 112.40 198.— 159.90 113.90 142.20 234.80 199.— 188.50 379.80 128.80 281.10 221 10 234.70 4 4 5 37, 3 4 5 27, Ser. Königs- u. Laura . . . eftMdtaL Oest. StaatSb. do. Südbahn Gotchardbahn. Jura-Simplon Princ Henry . z-cke tn Pro« rate». Bad. Th. 100 . Bay er. Th. 100 Donau-Regul. Cdln-Minden. Madrider. . . Mein. Th. 100 Oesterr.v.1860 Oldenb. Th. 40 Raab-Grazer . Türk. frs. 400 pn Stück tu 9tt. Ansbacher fl. 7 Augsburg, st. 7 Brschw.Thlr20 Freiburg, fs.10 MailLnd. fs.10 Meininger fl. 7 Pappenh. fl. 7 BenedigerL.30 279.55 136 20 28.30 141.80 118*80 140.10 161.50 128 — 185 — 43.60 132.20 137.10 127.90 99.10 121.20 42.80 129*80 12 80 25.30 24.65 22.80 283.— 136.20 28.— 142.50 118*30 140 — 160.75 129.80 134.50 44.40 129.30 137.— 99*20 121.40 41 50 24.40 129.75 24.90 12.40 24.85 23*— 99*45 41.25 26.20 100*80 68^60 95.10 bo.xn-xiii do. XV. . . Frkst. Hyp.- Creditveretn do. Ser. 27 . do. Ser. 28, 30, 33 . . . do. Ser. 29 . Ldw.Ered.-Bk. Hambg.Hypbk. Ser.141—250 do. 46—190 Weining. Hyp. do. neue . . do. unk. 1907 Pomm. Hypbk. Preuß. Hypbk. vm—xii do. neue. . do. 1905 Rhein. Hypbk. unk. 1904 . 158.— 165.40 140.90 204.40 113.20 190.40 158.80 113.70 141.10 226 — 199.— 136.— 882.— 129.40 278.80 219.80 237.50 Württemberg. Grtech.E.B. o. 1890 .... Griech.Monop. Italiener Ate. do...... Oest.Goldrte.. Oest. SUberrte. Portug. Staat do...... Oest. Staatsb. do. i-vni . do. o. 85 . . do. Erg.-Netz Prag-Dux 96 . Raab-Oedenb. (alte) . . . do. v. 97 . . Rudolf Gold . Jtal. gar.E.B. Lioorneser . . Sicil. v. 91 . ToScanier . . Ruff. Südost . do. Südwest Rjäsan-Ural« Wladikawkas . Anatolier. . . Salon.'Mon. . 98*60 88.— 84.10 86.90 76.95 72.60 71.10 98.80 57.75 60.80 96.50 97*30 97.40 98J0 99.70 58J0 Rum. am. Rte. Ruffen v. 80 . Schweden». 80 Serben v. 95 . Spanier . . . Türk.Zoll-Obl. bo. coro Jdt.C. do. Lit.D. 102.00 27.35 ' 86.30 86*— 5 3 Schwarze Jacken Otto SelterSweg 39. 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