Nr. 21 l EEes Blatt Sonntag den 9. September 15V. Jahrgang 1900 Kenerat-Anzeiger Kflt Anzeigen-BermitttungSstellen M In« und AuSlarckM nehmen Anzeigen für dm Meßmer Anzeiger entgehe« Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwärlS 20 Pfg. Ä«»«h«e *w Anzeigen zu der i—ch«ttt«-S ffa *e Mgatosi Sag «scheinenden Nummer M norm. W Bnc. SäMMhmge« spLiegens (HM narher. Nezugspreis viertcljährl. Ml. 2M monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnz durch die Abholcstel« viertcljährl. Mk. IM monatlich 65 Pf-. Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahr mit Bestellgeld. Krf»er«t LHtzNch Ä jLj s Kre ßencr Anzeiger Amts« und Anzergeblatt für den "Kreis Gieren. INmSAkb, UOidilian und Drucks: Kr. 7. GraÜKbrilasr«: Gießener FaMilrenblätter, Der Henriche Landwirt, Kälter für hestische DstkskmHt. Adresse für Depeschm: Anzeiger chisßO»^ Fernsprecher Nr. 5L Kmtlichrr Teil. 1. Preis — 30 H. Geißler f. Nr. 157 Bürgermstr. Krämer 1845 H Anerkennung = 5 Mk. ----- 5 Bürgermeister Krämer 971 Anerkennung — H- Fink M Boeckmann. 975 1500 1498 976 981 161 2. 2. 3. 3. 3. 3. 5 5 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Ä. K. Hahn K. Haas I. K. Haas I. Jak. HaaS III. Joh. K. Horn L. Größer » M Mk., n H H ff Mk., M = 20 ----- 20 = 10 = 10 == 10 ----- 10 3. K. Hahn f. Nr. 977 2. Preis = 20 Mk. III. Kühe mit mehr Kälbern. Bekanntmachung. Betr.: Die Abhaltung von Tierschauen. Bei der heutigen Ortsschau deS Zuchtvereius Steinbach für Vogelsberger Vieh wurden folgende Kreise verteilt: I Bullen. 1. Bulle der Gemeinde Steinbach, H B. Nr. 62, 1. Preis = 40 Mk., 2. Bulle der Gemeinde Steinbach, H. B. Nr. 1383, 2. Preis = 25 Mk., 3. Bulle des Bürgermeisters Krämer, J.-R. 179, 3. Preis = 15 Mk. II. Kühe mit 1 oder 2 Kälbern. 1. Fr. Roth II. f. Nr. 979 1. Preis = 30 Mk., 2. L. Krämer II. f. Nr. 1495 2. Preis = 20 Mk., 1. 2. 3. 4. 5. Jak. Haas III. I. R Nr.81 Außerdem wurde dem Faselwärter der Gemeinde, Andreas Gerhard, für gute Führung des Sprungschein LucheS ein Preis von 10 Mk. verliehen. Gießen, den 7. September 1900. Der Direktor des Kreiszuchtvereins. IV. Rinder. L. Krämer f. Nr. 1846 1. Preis — 25 H. Haas XIII. 1497 2. „ = 15 H. Geißler, I. R. Nr. 78 2. „ = 15 Bekanntmachung. Betr: Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft in den Fluren IX, X und XI der Gemarkung Billingen. Nachdem Gr. Ministerium des Innern durch Verfügung vonr 1. d. Mts. W Nr. Mi d. I. III 2959 dem Statut der rubrizierten Genossenschaft die Genehmigung erteilt hat, bringen wir dasselbe im Nachstehenden in Gemäßheit des Art. 39 des Gesetzes über die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 im Auszug zur öffenrlichen Kenntnis. 1. Name und Sitz der Genossenschaft: Wassergenossenschaft Zellerau zu Billingen; - 2. Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung der Fluren IX, X und XI der Gemarkung Billingen. 3. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen find unter der Bezeichnung: „Wasser- genosfenschaft Zellerau" zu erlassen und vom Vorsteher zu unterzeichnen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch das Amtsblatt des Kreises, sowie in ortsüblicher Weise in derjenigen Gemeinde, in welcher die Genossenschaft ihren Sitz hat, und für Ausmärker mittels schriftlicher Bekanntmachung durchs die Post. Zugleich wird Tagfahrt zur Wahl des Genossenschaftsvorstandes auf Dienstag den 18. d. Mts , nachmittags S1/» Uhr, in das Rathaus zu Billingen anberaumt und hierzu dieGeneralversammlungderGenossen- schaftsmitglieder hierdurch e i n b e r u f e n. Gießen, den 7. September 1900. Großherzogli^s «Kreisamt Gießen. Bekanntmachung. Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergeniossenschaft in den Fluren IV, V, IX und X der Gemarkung fiich. Nachdem Großh. Ministerium des Innern durch Verfügung vom 29. Juni 1900 zu Nr. M. d. I. III 742 dem Statut der rubricierten Genossenschaft die Genehmigung erteilt hat, bringen wir dasselbe im Nachstehenden in Gemäßheit des Art. 39 des Gesetzes über die Bäche und bie nicht ständig fließenden Gewässer in der Fassung der Be- kanntmackMng vom 30. September 1899 im Auszug zur öffentlichen Kenntnis. 1. Name und Sitz der Genossenschaft: Wassergenossenschaft Molkenbornsfeld zu Lich; 2. Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung der Fluren IV, V, IX und X der Gemarkung Lich; 3. Tie von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind unter der Bezeichnung: Wassergenossenschaft Molkenbornsfeld zu erlassen und vom Vorsteher zu unterzeichnen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch das Amtsblatt des Kreises, sowie in ortsüblicher Weise in derjenigen Gemeinde, in welcher die Genossenschaft ihren Sitz hat, für Ausmärker mittels schriftlicher Bekanntmachung durch die Post, Zugleich wird Tagfahrt zur Wahl des Ge - n o s s e n f ch a f t s v o r st a n d e s auf Freitag den 14. September d. Js., vormittags 9V2 Uhr, in das Rathaus zu Lich anberaumt und hierzu die Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder hierdurch einberufen. Gießen, den 7. September 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Betr.: Den Gewerbebetrieb der sog. Weinkommissionäre. Es ist bei Gr. Ministerium des Innern die Entscheidung der Frage in Anregung gebracht worden, ob Weinkommissionäre einer Legitimationskarte nach Vorschrift des § 44 a der Gewerbe-Ordnung dann bedürften, wenn sie außerhalb des Gemeindebezirks ihrer gewerblichen Niederlassung ihr Gewerbe betreiben. Hierzu hat Gr. Ministerium bemerkt, daß die sogenannten Weinkommissionäre fast ausnahmslos nicht eigentliche Kommissionäre, sondern überwiegend nach der ganzen Art ihres Geschäftsbetriebes nur Mäkler mit Landesprodukten sind. Sie sind daher auf Grund von Ord.-Nr. 312 des alphabetischen Gewerbesteuertarifs je nach dem Umfange ihres Geschäftsbetriebs entweder als Mäkler mit Landesprodukten im Großen in der Klasse 4 oder als Mäkler mit Landesprodukten im Kleinen in der Klasse 6 selbständig zur Gewerbesteuer veranlagt. Sie beschränken ihre Thätigkeit keineswegs auf das Abholen von Weinproben bei den Produzenten und auf das Verbringen derselben zu dem Weinhändler oder Wirt; sie dienen vielmehr vielfach als wirkliche Geschäftsvermittler zwischen Verkäufer und Käufer und beziehen für ihre Bemühungen in der Regel eine nach Prozenten des Verkaufspreises bemessene Provision. Da hiernach die sogenannten Weinkommissionäre als „selbständige" Gewerbetreibende anzusprechen sind, da ferner ihr Gewerbebetrieb deshalb als „stehender" anzusehen ist, weil hierunter alle diejenigen Gewerbebetriebe fallen, welche nicht unter den Begriff des Gewerbebetriebs im Umherziehen oder denjenigen des Marktverkehrs gehören, so müssen die genannten Kommissionäre in Fällen des § 44 a. Absatz 1 der Gewerbe-Ordnung mit einer Legitimationskarte versehen sein, widrigenfalls sie gemäß § 148 Ziffer 5 dortselbst straffällig sind. Gießen, 7. September 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Ausschlags von Fünf vom Hundert pro Monat August 1900 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kq. betragen: Hafer Mk. 16,90, Heu Mk. 6,30, Stroh Mk. 4,00. Gießen, den 7. September 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Bekanntmachung Betr.: Die Kontrollvorschriften über das Reinigen von Bierdruckapparaten; hier die Bestellung eines Kontrolleurs für die Stadt Gießen. Wir bringen hiermit zur Kenntnisnahme der In« tereffenten, daß wir Herrn Installateur Peter Walter dahier zum Kontrolleur der in hiesiger Stadt in Gebrauch befindlichen Bierdruckapparate bestellt haben. Mit Vornahme der Revisionen, deren Kosten von den Wirten zu tragen, sind und die sich pro Revision auf 40 Pfg. belaufen, wird in Kürze begonnen werden. Gießen, 7. September 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Gefunden: 1 goldene Broche, 1 Kinderschürzchen, 1 Spazierstock, 1 lederne Pferdedecke, 1 Geldstück, 1 Damengürtel, 1 Armband. Zngeflogeu: 1 Brieftaube. Verloren: 1 Trauring, 2 Portemonnaies, 1 Paar weiße Tauben, 1 Coupon der Nassauer Bank. Gießen, den 8. September 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Kohlermot. Gießen, den 8. September 1900. Am Donnerstag hat das preußische Staatsministerium, soweit seine Mitglieder in Berlin weilen, sich versammelt, um zu der Frage der Kohlennot amtliche Stellung zu nehmen. Aber harrt man mit Vertrauen? Es fehlt ja nicht an einer recht drastischen Analogie für die unerfreulichen wirtschaftlichen Erscheinungen, unter denen wir jetzt auf dem Gebiete der Kohlenindustrie leiden, und für die „that- kräftige" Haltung, die der Staat in derartigen Krisen einnimmt: Wie lange ist es denn her, seit die hohen Petroleum preise die Bevölkerung in Sorge und Aufregung versetzten? Damals sind Millionen und Abermillionen von den Gruppen, die das Monopol über diesen noch immer unentbehrlichen Leuchtstoff besitzen, herausgepreßt worden aus unserem Volke, und als im Reichstage ein paar sozial- gesinnte Männer die Forderung nach staatlicher Abhilfe stellten, da wurde der Notstand seitens der Regierung unumwunden zugegeben. Aber auf Herrn von Bötticher ist Graf Posadowsky gefolgt, und auch Graf Posadowsky ist schon geraume Zeit im neuen Amte. Und noch immer ist man nicht über das Stadium der „Erwägungen" hinausgelangt, und wenn ein neuer Raubzug kommt, dann sind wir so klug, als wie zuvor. Und auch jetzt wieder wird man vernehmen, wie im Schooße des Ministeriums in Berlin sorgsame Erwägungen veranstaltet werden, und wieder wird man so lange sinnen und grübeln, bis nach natürlichen Gesetzen die Krise zu Ende ging, bis eben der Brunnen ausgepumpt ist. Oder handelt es sich nicht auch jetzt wieder um einen Raubzug Weniger gegen Alle? Um einen Raubzug, gegen den sich zu wehren der Einzelne unfähig ist? Der Staat muß die Augen offen halten, um die wirklichen Ursachen des Unheils zu erkennen, und er muß die Kraft und die goldene Rücksichtslosigkeit besitzen, unbekümmert um das Geschrei Gekränkter die Interessen der Gesamtheit zu schützen. Man ist bei der Erörterung der jetzigen Notlage aus drei Vorschläge verfallen: Man solle die Preise in den Königlichen Gruben herabsetzen, um so die übrigen Gruben zur Nachfolge zu zwingen, es sollen ferner die Eisenbahntarife, die eine Begünstigung unserer Kohlenausfuhr bedeuten, aufgehoben und die Tarife für die Einfuhr ausländischer Kohle herabgesetzt werden. Diese Vorschläge enthalten in ihrer Gesamtheit einen durchaus gesunden Kern: Sie fordern durchweg die Initiative des Staates zur Regulierung des wirtschaftlichen Lebens. In ihrer praktischen Bewertung jedoch sind die Vorschläge durchaus verschieden. Wenn gegen ein einseitiges Vorgehen der fiskalischen Gruben der Einwand erhoben wird, daß hiermit unmittelbar die Gefahr entstehe, daß ein unreeller Zwischenhandel durch künstliche Machenschaften den Preisunterschied für sich ausbeuten und das Volk daS Nachsehen haben werde, so wird sich kaum eine stichhaltige Antwort finden lassen. ES kann ja schließlich dem Konsumenten ziemlich gleichgiltig sein, an wen er seine Spargroschen abzuliefern hat. Ernste Bedenken müffen sich auch ergeben gegen das Verlangen, die Einfuhr fremder Kohlen durch Herabsetzung der Einfuhrtarife zu begünstigen. Wir haben mit Fug und Recht für unsere einheimische Produktion Schutzmaßregeln geschaffen, und unter diesem Schutz hat sich die deutsche Kohlenindustrie zu ihrer Blüte entwickelt. Mit der Begünstigung der Einfuhr fremder Kohle könnte man sich leicht Geister in daS HauS locken, die man schwer wieder hinaustreibt. Und würden denn, wenn jetzt die englische Kohle hereindringt, nicht neben den englischen Exporteuren lediglich die deutschen Importeure den Nutzen haben? Und würden sie nicht in schöner Gemeinsamkeit die Verkaufspreise für ihr Produkt erst recht aufrecht erhalten? Wir können daher nur der Gießener Handelskammer zustimmen, wenn sie in einer Eingabe an das hessische Ministerium darauf dringt, daß, was ja auch weit näher liegt, die billigen Ausnahmetarife für das Ausland aufgehoben werden. Die inländische mit Opfern hinaustreiben und dann die ausländische mit noch größeren *' kvc <5ti -ienj n । fri bei bei vor tu C6| Gin M bie i \\nb M Opfern hereinholen, das ist eine um so unverständlichere Politik, als sie den Kohlenmangel in Deutschland nicht beseitigt, sondern nur die Reichskasse schädigt. Gewiß, es würden durch eine Erschwerung der Ausfuhr oder, was wir noch lieber sähen, durch ein glattes Ausfuhrverbot manche Leute geschädigt, die vielleicht auf lange Fristen hinaus kontraktliche Lieferungen zu erfüllen haben. Aber diese Herren haben jetzt genug verdient, sie mögen auch einmal die Kehrseite der Medaille bewundern. Aus einer belagerten Festung darf auch niemand Lebensmittel ausführen; wenn ein Volk an einem Lebensbedürfnis Not „leidet", so schwindet die Rücksicht auf den Profit des Einzelnen. Er mag sich damit trösten, daß er für Andere leidet. Und ist der entscheidende Schritt geschehen, so wird er auch für später nicht schaden. Unser Verbrauch an Kohlen ist so stark geworden, daß er durch unsere heimische Produktion kaum gedeckt wird. Wir brauchen also auch in Zukunft keinen Massenexport. Heute bilden die billigen Ausfuhrtarife den Haupthebel zu den Preistreibereien der Händler. So muß eben der Hebel abgebrochen werden. Jedenfalls aber ist es Zeit, daß die „Erwägungen" aushören und die Thaten beginnen. ♦ * ♦ DaS preußische Staatsministerium hat, wie die „National-Zeitung" heute hört, in seiner letzten fünfstündigen Sitzung zur Erweiterung der Kohlenzufuhr beschlossen, den Rohstosstarif zunächst aus zwei Jahre für die Beförderung von Kohle aus den preußischen Staatsbahnen einzuführen. Dadurch, so fährt das genannte Blatt fort, wird sowohl die Zufuhr ausländischer Kohle insbesondere von der Seeküste ins Binnenland als die Beförderung der einheimischen Kohle innerhalb Deutschland wohlfeiler gemacht und somit erleichtert, da der Rohstoff-Tarif niedriger ist als die gegenwärtig für Kohlen- TranSporte bestehenden Tarife. — Der „Reichs-Anzeiger" meldet bestätigend: In der letzten Sitzung des Staatsministeriums wurde beschlossen, in Anbetracht der Schwierigkeit der Kohlen-Versorgung die Zufuhr ausländischer Kohlen dadurch zu erleichtern, daß der Rohstoff-Tarif für die Zeit des weiteren Bestehens der derzeitigen Verhältnisse, mindestens aber für zwei Jahre allgemein eingeführt wird. Die preußischen Staatsbahnen sind mit der sofortigen Durchführung dieser Maßregel in ihrem eigenen Bereich und soweit erforderlich zur Verhandlung mit den beteiligten Bahnen beauftragt. einer alsb»ldigm Aufhebung der Ausnahmetarife zuzuneigen. Eine solche scheinbare Rücksichtnahme auf die Gruden-Jnteresienten ist nicht zu billigen; es darf angesichts der herrschenden Kohlennot keine Maßregel unterbleiben, welche zulässig und geeignet ist, die deutsche Kohle unserer Industrie und dem gesamten inländischen Bedarf in erster Linie vorzubehalten. Der Einwurf, daß man sich für den Fall eines möglicherweise wiederkehrenden Rückgangs unseres Bergbaus den ausländischen Markt nicht verscherzen dürfe, erscheint der allgemeinen Notlage gegenüber nicht berechtigt, zudem vermag kein anderer Artikel so leicht von heute auf morgen sich jenen Absatz durch billigeres Angebot wieder zu sichern, wie es grade bei der Steinkohle der Fall ist. In welches Abhängigkeitsverhältnis der sonst so blühende Kohlen- handel geraten ist und mit welchem Terrorismus das Syndikat seine herrschende Lage ausübt, erhellt aus den gedruckten Vertragsbestimmungen, welche der Kohlenhändler zu acceptieren gezwungen ist. Derselbe muß darin ausdrücklich anerkennen, zu keinerlei Regreßansprüchen wegen Nichtlieferung berechtigt zu sein, darf keinen Anspruch erheben auf Nachlieferung der an einem Monatsschluß fehlenden Waggons. Trotzdem muß der Händler sich zur Erlegung einer Buße von 10 Mk. pro Waggon des ganzen Abschlusses verpflichten, sofern er nur einen Waggon Kohlen von einer außerhalb des Ringes stehenden Zeche bezieht, ohne Rücksicht darauf, daß er durch Nichtlieferung des abgeschloffenen Quantums durch das Syndikat in diese NoUage gebracht worden ist. Auch bezüglich des Absatzfeldes sind dem Kohlenhändler bestimmte Grenzen gezogen. Die schwere Bedrängnis, unter welcher Handel und Gewerbe, nicht minder die Gesamtheit der übrigen Konsumenten fortdauernd leiden, erfordert schleunigste Abhilfe. Das nächstliegende Mittel, eine Milderung der Notlage herbeizuführen, erblicken wir in der vorübergehenden Aufhebung der Spezialtarife, welche, bedauerlicherweise mit negativem Erfolge, in maßgebenden Kreisen jüngst erwogen worden ist. Mit tarifarischen Maßregeln läßt sich im vorliegenden Falle, sowohl durch Hemmung deö Exports, wie auch zugleich in Erleichterung fremder Zufuhr, sehr vieles bewirken. Die bei jenen Beratungen zum Ausdruck gekommene Rücksichtnahme auf laufende Verträge dürfte nicht geboten sein. — Ausnahmetarife werden nicht mit bindender Wirkung gegeben, und zudem ist anzunehmen, daß daö erfahrungsgemäß sehr vorsichtig operierende Syndikat dem Ausland gegenüber bezüglich der Erfüllung seiner Abschlüffe sich ebenso freie Hand behalten haben wird, wie dies bei seinen Verträgen mit dem deutschen Abnehmer ausnahmslos der Fall zu sein scheint. Als berufene Vertreterin so vieler geschädigter Interessen gestatten wir uns, diese Darlegung zu unterbreiten, alles übrige dem weisen Er- meffen hoher Staatsbehörde anheimstellen. Gießen, 8. September 1900. *» Hessische Handwerkskammer. Gegenwärtig finden die Beratungen Über die Ausführungsbestimmungen des Reichs' gesetzes vom 3. Juni 1900, die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, statt. Die hessischen Metzger-Innungen haben sich daher an Großherzogliches Ministerium mit einer Eingabe gewandt, damit durch den hohen 8unbe6rat Der Erlaß der Bestimmungen für die Beurteilung des Schlacht- vieheS einheitlich für das ganze deutsche Reich erfolge. Einer weiteren diesbezüglichen Eingabe der hessischen Metzgei^ Innungen an die Handwerkskammer entsprechend, hat sich diese nunmehr an die Ministerialabteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe gewandt und die Wünsche dieser Innungen auch hier zur Vorlage gebracht. ** Der Bau eines neuen ^parkas^en- qebäudes beschäftigte die gestern nachmittag im ^aale der höheren Mädchenschule stattgehabte außerordentliche General-Versammlung des Spar- und Leihkasse- Vereins. Nach Eröffnung der Versammlung gedachte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Wiener, der Verdienste, die sich der frühere Oberbürgermeister und nunmehrige Finanjminister Gnauth um die Sparkasse er- b. Chr Chi nid bie; D. ( Lbe; tunb über jahr, über Aden! Antrc hing t\\v ein gei lw foi Lv mi fP i m< bu wo Th Tii trnf. lämt. «us Silrj Wd Ivar, M 'veife NI)! w W N Ml ba Butter §»eb 2,60$ flasch ■ \ A, W! brod 0 0.685 SM 1,20 HB meh 0,3; o,n Pet' m N. N tzrcki 1,8b W Bro Die Großh. Handelskammer Gießen schreibt zu I dieser Frage in ihrem letzten Jahresbericht wie folgt: Wie in früheren Jahren, hat sich die Kammer auch in I den letzten Monaten eingehend mit den durch den Mangel I an Koaks und Kohlen hervorgerufenen außerordentlichen I Notstandsverhältnissen beschäftigt. Insbesondere standen wir I stets auf der Bresche im Kampfe gegen die billigen I Ausnahmetarife für Kohlen nach demAusland, I die zur Hauptsache die Schuld an dem heutigen I gefahrdrohenden Zustand tragen, indem sie wie I Ausfuhrprämien wirken. Demgemäß ließen wir folgende I Eingabe an unser vorgesetztes Ministerium abgehen: Gießen, den 25. April 1900. Hohem Ministerium erlaubt sich die unterfertigte Handelskammer | nachstehende Darlegung zu unterbreiten, zu welcher dieselbe durch die I fortdauernde Steigerung der Kohlenpreise veranlaßt wird. Diese Kalamität I wird verschärft durch großen Kohlenmangel und macht sich in allen | Teilen unseres Vaterlandes in bedenklicher Weise fühlbar. Biele In- | dufirien sind während des höchsten Notstandes zur Reduktion ihres Be- I triebes, manche andere zur vorübergehenden Einstellung desselben ge- 1 zwungen gewesen. Inmitten der Blüte unseres Gewerbefletßes eine | solche Störung und Hemmung der nationalen Arbeit herbeigeführt zu | sehen wegen Mangels desjenigen unentbehrlichen Rohmaterials, welches I unser Boden in ausreichender Menge für unfern Bedarf hergiebt und I uns in erster Linie gesichert bleiben sollte, ist aufs tiefste beklagen. Be- I rechtigt zugleich ist die Betrachtung, ob einer solchen nationalen Misere I nicht rechtzeitig durch weffe Maßregeln hätte vorgebeugt werden können. I Wir erblicken in dieser Beziehung eine Versäumnis in dem Umstande, I daß die den Zechen aus Anlaß ihres Niederganges (Mitte der 80er | Jahre) gewährten Spezialtarife nach dem Auslande nicht beseitigt worden I sind, als wenige Jahre darauf infolge des gesteigerten Inlandsbedarfs I der Bergbau wieder sehr befriedigende Resultate erzielte. Von diesem Zeitpunkte an mußte das Weiterbestehen jener Tarife als Ausfuhrprämie wirken. So vermochte das mittlerweile ins Leben getretene Kohlensyndikat nicht allein auf dem Wege der Produktionsbeschränkung das Angebot zu vermindern, es stand ihm zugleich die erleichterte Ausfuhr zur Seite, dasselbe zu beherrschen und damit den Inlandspreis nach Belieben hoch zu halten. Erhebliche Mengen dieses kostbaren Materials wurden unablässig ohne genügende Rücksichtnahme auf den stetig zunehmenden inländischen Bedarf — häufig zu Schleuderpreisen — dem Auslande zugeführt und uns selbst das Nötigste vorenthalten. Bei einer so systemathisch knapp bemessenen Versorgung des inländischen Marktes, welche schon seit Jahren ein Bilden von Neservelagern unmöglich machte, mußte ein rapides Anschwellen der Industrie und ihres demgemäß ge- | steigerten Kohlenbedarfs naturgemäß zu einer Katastrophe führen, wie ; sie jetzt über uns hereingebrochen ist. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß noch im Jahre 1898 — trotz des schon damals vorhandenen Kohlenmangels — gegen 14 MMonen Tonnen Steinkohlen ausgeführt wurden, um diese enorme Ziffer das inländische Angebot verringert worden ist. Es ist eine bekannte Thatsache, daß durch jene Maßregeln die ausländische Industrie häufig m einer günstigeren Lage sich befand, z. B. die Belgischen Hochöfen infolge der ihnen vom Syndikat gewährten Vorzugspreise mit deutschem Koaks billiger verhütten konnten, als dies den deutschen Werken möglich war. Daß deutsche Kohle dazu dienen darf, unserm ausländischen Gegner den Wettbewerb auf dem Weltmärkte zu erleichtern, läßt sich mit den Grundsätzen einer nationalen Wirtschaftspolitik nicht verembaren. Wenn ein Syndikat aus eigener Kraft, durch Zusammenschluß der Produktronsstätten sich einen befferen Markt zu sichern vermag, so wird man sich in eme solche Thatsache wohl oder übel finden müffen; wenn indeffen eme das Interesse Weniger zum Nachteil der Allgemeinheit begünstigende Ringbckdung eine Stütze findet in staatlicher Beihilfe, wie man sie in der fortdauernden Gewährung der Spezialtarife nach dem Auslande erblicken muh, so ist die schärfste Kritik am Platz Diese Schädigung rodter Kreise gab schon im Jahre 1891 den Handelskammern Bielefeld, Hanau, Mühlhausen i. Th., besonders auch der Handelskammer Gießen Veranlassung, sowohl in dtrekt-n Eingaben an den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten, wie auch durch die Orgrne der Preußischen Bezirks Eisenbahnrate auf Aufhebung jener Tarife zu dringen. Ebensowentg, wie diese Bemühungen etwas gefruchtet haben, scheint der Herr Minister für öffentliche Arbeiten jetzt — wenn man stch an die Aeußerung Sr. Exzellenz im Parlament halten darf — Na ber tobe; ber { tNff Nm ungen e Niop »Ai Für ■ hbier Jebenej J^en !qM N ies Politische Tagesschau. Der Generaldirektor und sämtliche Direktoren der einzelnen Landesverbände der Raiffeisen-Organisation veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung dahingehend, daß die gesamte Raiffeisenorganisation eine Vereinigung mit den Offenbacher Provinzial- und Landesverbänden im Jntereffe der deutschen Landwirtschaft freudig begrüßen würde. Vorbedingung der Vereinigung sei: „Vereinigung aller deutschen Genoffenschaftsverbände auf dem Gebiet des Personalkredits, des Einkaufes landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und des Verkaufes landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf der Grundlage der Raiffeisen'schen Landwirtschaftlichen Crntraldarlehnskaffe für Deutschland zu Neuwied." Würde dies erreicht, so sei der Raiffeisenverband bereit, auf die Einheitlichkeit des Generalverbandes (Revisions- verbandes) zugunsten der Offenbacher Landesrevisionsver- bände zu verzichten. Der Mailänder „(Sortiere" enthält einen Brief aus Neapel, der nach Mitteilungen des Schreibers die Gedanken des Königs von Italien enthält, wie dieser sie einem Herrn feiner Umgebung ausgesprochen haben soll. Es heißt in der Korrespondenz: „Der König sagte mir ost, er habe während der letzten zehn Jahre mit Aufmerksamkeit alle politischen Ercigniffe verfolgt, im Jnlande wie im Auslände. Er habe stch jedoch sorgfällig von irgendwelcher Kundgebung ferngehalten, um später einmal ganz seinen Ideen folgen zu können. „Ich habe nur den Wunsch, meiner Herrschaft ein signum personale zu geben. Wohl weiß ich, daß das schwer ist und daß meine Kräfte nicht hinreichen, um die Uebel zu heilen, an denen Italien krankt. Diese Uebel aber haben alle eine einzige Ursache: in Italien thut kein Mensch seine Pflicht. Man läßt die Dinge eben gehen. So muß man denn die Leute zur Pflichterfüllung h-ranztehrn, alle ohne Unterschied, und ich selbst muß damit anfangen, meine Pflichten mit Eifer und gewissenhaft zu erfüllen. Das soll anderen ein Beispiel sein! Die Minister müssen mich dabei unterstützen. Sir dürfen nur das versprechen, wak, sie auch sicher erreichen und durchsühren können und müssen der Menge keine Phantasien oormachen. Wer seine Pflicht treu erfüllt, und sei es bis zum Tode, der ist mir der liebste Bürger! Die Bürger müssen auch zu größerer Achtung vor dem Gesetze an- gehalten werden. Streng und unerbittlich muß das Gesetz gehanv- habt werden, und schon der Verdacht, es könnte irgendwelche Parteilichkeit obwalten, muß als gefährlich beseitigt werden." Der König ist, so fügt die „hohe Persönlichkeit" hinzu, selbst von einer unerbittlichen Strenge. So wurde der beliebte General Terzaghi seinerzeit aus dem Hofdienste beim kronprinzlichen Paare entlaffen, weil er einmal zum Balle im Schlöffe eine Dame eingeladen hatte, die — waS Terzaghi übrigens nicht wußte — längere Zeit in der ebronique scandaleuse von Neapel eine Rolle gespielt hatte, und so wie in diesem Falle verhält er sich auch sonst. worben; fein reges Interesse an dein Institut, seine Sachkenntnis und sein wesentlicher Anteil an der Ausarbeitung neuer Statuten hervorhebend. Der Vorsitzende gab der Hoffnung Ausdruck, daß Herr Gnauth auch als Finanzminister sein Interesse an den Sparkassen fernerhin bethätigen werde. Zum Zeichen der Anerkennung der Verdienste des Herrn Gnauth erhob sich die Versammlung von den Sitzen. — Aus dem hierauf von dem Vorsitzenden erstatteten Bericht über den Stand der unterm 29. Dezember 1899 beschlossenen Erbauung eines neuen Sparkassengebäudes ist mitzuteilen, daß, nachdem der Vertrag über den Erwerb eines Bauplatzes an der Johannesstraße genehmigt worden, der Ausschuß die nötigen Vorbereitungen für den Neubau traf. Rendant Döring erhielt den Auftrag, mehrere auswärtige Sparkassengebäude zu besichtigen. Aus das danach erfolgte Preisausschreiben gingen 12 Pläne ein, von denen 3 in engere Konkurrenz kamen. Nach Prüfung der vom Preisgericht als die besten anerkannten beiden Entwürfe der Architekten Stein & Meyer und des zum Ankauf empfohlenen Entwurfes des Architekten Hamann beschloß der Ausschuß, den Architekten Hamann zur Vornahme einiger Aenderungen an seinem Projekt und Ausarbeitung eines Voranschlages aufzusor- dern, nach welchem Herr Hamann als Generalunternehmer den Bau auszuführen bereit sei. Nach eingehender Erläuterung des Hamannschen Projektes teilt der Vorsitzende mit, daß der Ausschuß einstimmig beschlossen habe, dasselbe der heutigen Generalversammlung zur Aussührung zu empfehlen, jedoch nicht, wie vorher geplant, Herrn Hamann in Generalentreprise zu übertragen, sondern die Arbeiten nach der im Voranschlag enthaltenen Einteilung ausführen zu lassen, die Aussührung selbst aber behufs Vermeidung der mit jedesmaliger Einberufung einer Generalversammlung eintretenden Verzögerungen dem Ausschuß zu übertragen. Nach eingehender Debatte, in welcher, veranlaßt durch eine aus der Mitte der Versammlung gestellte Anfrage, der Vorsitzende und einige Mitglieder des Ausschusses den Antrag des letzteren, insbesondere auch ihre vom Entscheid des Preisgerichts abweichenden Ansichten und Entschlüsse darlegten, wurde der oben mitgeteilte Ausschuß-Antrag zum Beschluß erhoben. Nach dem den Mitgliedern zugegangenen Voranschlag beläuft sich die Bausumme auf 106 000 Mark. ** Vom Stempeln, esen. Nach dem 1. Januar 1900 ist auf Grund Pos. 73 des neuen Stempeltarifs von den meisten Gerichten für jede von diesem Jahr datierte, die Löschung einer Beschränkung im Mutationsverzeichms begründende Quittung, Einwilligung oder sonstige Bescheinigung bei Vorlage der hiermit versehenen Eigentumsurkunde 1 Mark Stempel erfordert worden. Nunmehr hat das Großh. Justiz-Ministerium auf Anregung hm verordnet, daß diese Quittungen re. bis zur neuen Grund buchsanlegung nicht mehr stempelpflichtig seien, wie es vor 1. Januar er. auch der Fall war. Auf dem ^cmde, besonders aber dort, wo feldwirtschaftliche u. dergl. Grunde einen häufigeren Besitzwechsel erheischen, wird dieser Ministerialerlaß mit Freuden begrüßt. ** Main-Lahnt hal-Zitherbund. Wie wer von zuverlässiger Seite vernehmen, wird in Gieße« Mitte nächsten Monats der 2. Bundes-Ko n g retz des Main-Lahnthal-Zitherbundes stattflnden. Mit diesem Bundeskongretz soll gleichzeitig em Monstre- Zit her-Konzert der obigem Bunde anaehorenden Vereine verbunden sein. Wir verfehlen nicht, das hiesige kunstliebende Publikum aus diese in Gietzen so seltene Ver- anstaltung schpn jetzt aufmerksam zu machen Die gewöhnlichsten Verbranchsgegenstande hatten in nachstehenden Orten Oberhesiens im Juli AU, zentner folgenden Preis: In Gießen: Weizen 17,00 fflH, Roggen 16,50 Mk., Gerste 15,25 Mk., Hafer 16,39 Mk., Heu 6,35 Mk., Stroh 3,75 Mk., Kartoffeln 5,35 Mk., Erbsen 29,00 Mk., Bohnen 31,50 Mk., Linsen 38,00 Mk.; in Alsfeld: Weizen 15,50 Mk., Roggen 16 00 M, Gerste 16,00 Mk., Hafer 15,00 Mk., Heu 6,50 Mk., Stroh 4,00 Mk., Kartoffeln 4,00 Mk., Erbsen 16,00 Mk., Bohnen 28,00 Mk., Linsen 32,00 Mk.; in Büdingen. Weizen 17,50 Mk., Roggen 17,00 Mk, Gerste 1A00 Mk, Haser 16,00 Mk., Heu 6,00 Mk., Stroh 4,00 Mk., Kar- löffeln 4,50 Mk, Erbsen 24,00 Mk. Bohnen 28,00 Mk., LLMSLSEYSLUS: MO? « « « « 6.00 Uli. «,» UM Ml, I^no Mk Heu 4,50 Mk., Stroh 4,00 Mk., Kartoffeln 5 00 Mk, Erbsen 18,00 Mk., Linsen 32,00 Mk.; in Schot tex: ffleücn 15,50 Mk, Roggen 15,22 Mk, Gerste 14,9o Mk, Leu ^4,75 Mk, Stroh 3,90 Mk, Kartoffeln 7,8o Mk. — ^n Gießen: Ochs-nfleisch (p-rKilogr.) mit Beilage 1,42Mk, ohne Beilage 1,60 Mk, Kuh- oder Rindfleisch mU Be,läge 1,26 Mk, ohne Beilage 1,40 Mk, Kalbfleisch 1,28 S«»; 1,32 Mk, Hammelfleisch 1,10 bezw. 1,32 Mk, 1,00 bezw. 1,10 Mk, Schweinefleisch 1,20 b-M.^OMk. W-ißmehl 0,38 Mk, Roggenmehl 0 33 Mk, ®«b Wctt ;,8° «Lklr 1 20 ORL, Kalbfleisch 1,20 Mk., 1^20 Mk Weißmehl 0,27 Mk., Roggenmehl »ro3? 6,22 Mk, Rogg-nbrod oK Mk, »ntt»2OO8mt Milch o,16 Mk, Ei-r 0,60 Mk, Kaffee TOf°%rt'okun> 0,20 Mk, Steinkohlen 2,80 Mk, B^uÄen SM Mk. in Büdingen: Ochsenfleisch nÄl Jtu , oder Rindfleisch 1,20 Mk, Kalbflersch 1 32 M Hammelfleisch 1,12 Mk, Schweinefleisch 1,20 Mk, Weihmehl 0,35 Mk, Roggenmehl 0,23 Mk , gemischt. Brod Ä Roggenbrot, 0,23 Mk, Butter 2,40 Mk, Milch 016 Mk.! Eier 0,70 Mk., gebr. Kaffeebohnen 3,60 Mk., der w Frankfurt a. M., den 3. September 1900. CeritraLstelle für Obstverwertung Wie kann der Kranke sich rasch erholen pnd kräftigen? Früh-Arpfel, je nach Sorte „ Birnen, „ „ Zwetschkn....... Pfirsiche....... Jtun