Erstes Blatt. Nr 184 Donnerstag den 9 August 1900 •ea«N*< liHiflte zu bet »Ech«M«»l fir b* An»ts« und Anzeigeblatt für den Areis Gieren. Mr Lnzeigea-Vervklttdmg-stellen bei In- nut ÄmtenbM »ehmev Anzeigen für den «ießeuer Anzeiger rntgcf*k ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auSwäNL 20 Pf,. bdta bee Rszeißet ta ***** ■* rM. ?Se|#fl5prel» »ierteljährl. Vtt. 2M monatlich 16 Pfg. mit vringerlohnr durch die AbholestestcK vierteljährl. Mk. IM monatlich 66 Pf,. Bei Postbezu, VN. 2,40 vierleljLtzM mit Bestellgeld. Gießener Anzeiger General-Anzeiger WMMtn«, •ptbteUn und Druckest: Ar. 7. Graüsüeilagr«: Gießener Familienblätter, Ker heWtze Kan-wirt, Klafter für tzeWhe DsLsknndr. Adreste für Depeschen: Anzeiger frU#*. Fernsprecher Nr. 5L Amtlicher Teil. Gießen, den 4. August 1900. Betr.; Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen arr die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen destellbareu Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung samt den etwa erhoben werdenden Reklamationen mit Begleit- bericht spätestens bis zum 15. Oktober l. IS. an die zuständigen Amtsgerichte einzusenden. Die Spruchliften der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger Nr. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Personen enthalten, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 65. bereits überschritten hatten, und find hierdurch in den Schwurgerichtsfitzungen den Fortgang der Verhandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkommniffe können nur durch eine genaue Beobachtung der hinfichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schönen und Geschworenen bestehenden Bestimmungen vermieden werden. Wir machen Ihnen daher ine sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 ber Verordnung vom 14. Mai 1879 (Reg.-Bl. S. 213) zur Pflicht. Hiernach find die in den §§ 32, 33 und 34 des Gerichtsversaffungsgesetzes (s. ReichS-G.-Bl. von 1877, S. 47) bezeichneten Personen nicht in die Urlisten aufzunehmen, während bei den in § 35 daselbst genannten der Grund, warum sie ablehnen können, in der Spalte „Bemerkungen" der Liste anzugeben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urliste auszunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben, oder in sonst geeignet scheinender Weise genau über deren Alter vergewiffern. Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen halten, bei denen aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weglaffen, z. B. weil sie arm oder zu alt find. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in die Liste aufnehmen, Ihre Ansicht aber unter „Bemerkungen" oder im Begleitberichte angeben. Das zur Aufstellung der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H. zugesandt werden. v. Bechtold. Bekanntmachung. Alle zu einer Verwendung in China bereiten, augenblicklich dienstfähigen Unteroffiziere mn Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Infanterie, Kavallerie, Feldartillerie, Pioniere und Eisenbahu-Truppen — in erster Linie Reserve — Ersatzreserve auSgeschloffen — haben sich bei den zu- ständigen Kontrollstellen unter Vorlage ihrer Militärpapiere bis zum Samstag dem 11. August, abends, anzumelden. Es ist in Aussicht genommen, daß Kapitulationshandgeld, sowie Löhnungszuschuß gezahlt wird. Gießen, den 3. August 1900. Großherzogliches Bezirks-Kommando Gießen. F. d. b. B.-K.: Morneweg. Bekanntmachung. Betr.: Ankauf von Simmenthaler Zuchtvieh durch den landw. Provinzialverein von Oberhessen. Der landw. Provinzialverein beabsichtigt um die Zeit von Ende August bis Mitte September durch eine Kommission oon Sachverständigen, Zuchtvieh der Simmenthaler Riud- viehraffe und Saaner-Ziegen aus den betr. Originalzuchtgebieten einzuführen. Der Import erstreckt sich nur auf wirklich gutes Zuchtmaterial von Bullen, jungen Kühen, Kalbinnen, Ziegenböcken und Ziegen. Der Durchschnittspreis dürfte sich in der Schweiz für Bullen auf 700 Mk. bis 900 Mk. für Kühe und Kalbinnen auf 600 Mk. bis 800 Mk., für Ziegenböcke auf 40 Mk. bis 60 Mk. und für Ziegen aus 30 Mk. bis 50 Mk. stellen. Die Ankaufskosten, die der Verein trägt, sind hierbei außer Betracht gelassen. Durch den eventl. Vereinsnachlaß dürfte sich der Preis noch etwas niedriger stellen. Beteiligen können sich am Bezug: Einzelzüchter, Gemeinden und Zuchtvereine, und sind die Bestellungen schriftlich bis zum 20. August d. IS., unter Angabe des Geschlechts und der sonstigen Wünsche bei den Zuchtvereinen, oder direkt bei der Geschäftsstelle des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen in Alsfeld anzumelden. Die an» gekauften Tiere werden unter den Bestellern versteigert. Erreicht der Steigerlös nicht die Höhe der Ankaufssumme, so wird der Fehlbetrag prozentualisch dem Steigpreis der einzelnen Tiere zugeschlagen. Uebersteigt der Steigerlös die Summe der Ankaufspreise, so erfolgt eine Rückvergütung nach demselben Maßstabe. Der Provinzialverein bestreitet, wie schon gesagt, die sämtlichen allgemeinen Kosten des Kaufs (alle Kosten abzüglich der Ankaufspreise). Außerdem kann, soweit die vorhandenen Mittel reichen, auf Antrag der Besteller ein Teil des Steigerlöses und zwar bis zu 20 Prozent für solche Tiere, die von Zuchtvereinen und deren Mitgliedern oder von Gemeinden bestellt sind, an einen einzelnen Besteller jedoch nicht mehr als für zwei Stück, nachgelassen werden. Ort und Tag der Versteigerung der angekauften Tiere unter den Bestellern wird später mitgeteilt. Laubach, den 10. Juli 1900. Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen. Friedrich Gras zu Solms-Laubach. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat Juli 1900 für den Lreferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen: Hafer Mk. 17,20, Heu Mk. 5,80, Stroh Mk. 3,90. Gießen, den 4. August 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Der Gemeinderat zu Ortenberg beabsichtigt, mit dem sogen, kalten Markt zu Ortenberg am 1. November l. Js. eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Gebrauchsgegenständen zu verbinden. GroßherzoglicheS Ministerium des Innern hat die nach- gesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 6000 Lose zu 1,00 Mk. daS Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind, und planmäßig ausgeschlossen wird, daß die Gewinner etwa an Stelle der gewonnenen Tiere oder Gegenstände auch im voraus festgesetzte Geldbeträge fordern können. Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet worden. Gießen, den 7. August 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung, Vom 1. September 1900 ab wird eine unentgeltliche Stellenvermittelung für häusliche Dienstboten in Mannheim errichtet. Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 6. August 1900. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen. _________________ v. Bechtold. _____________ Die neue hessische Vermögenssteuer. Schluß. Besonderer Berechnung bedarf die Ermittelung des Kapitalwertes von Nießbrauchs rechten^ Lerbrenten, Altenteilsbezügen und dergl. Bei immerwährenden Nutzungen wird das 25 fache, bei solchen von unbestimmter Dauer das 12 einhalbfache des einjährigen Betrages als Kapitalwert angenommen. Ist das Recht auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt, so bestimmt sich der Kapitalwert nach dem Lebensalter der Person und schwankt zwischen dem 18 fachen und 2 fachen Einige Momente aus der Hragödie des Königsmords in Italien. Von A. D., zurjeit Florenz. Schluß. Neben der Tragödie im Königshause spielt sich eine andere ab, weit ab vom Throne und doch hervorgerufen durch dieselbe That des gleichen Menschen — die Tragödie in der Familie des Mörders. Hätte der Mann seine ruchlose That begangen, um plößlich aus tieffter Dunkelheit ans Licht gezogen zu werden, so dürfte er mit dem Resultat zufrieden sein. Caserio, Luchem, Acciarito, Angiollillo sind Namen, die durch ihre schändlichen Thaten in den letzten Jahren in Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz zu trauriger Berühmheit gelangt sind. Jetzt reiht sich ihnen der Name des Gaetano Bresci würdig an. Ein Unterschied scheint freilich zu bestehen. So viel ich weiß, waren die erftge^ nannten immer nur mit dem Nötigsten ausgerüstet an ihre traurige Mission gegangen. Dieser neue Apostel des modernsten und grauenvollsten Fanatismus aber trat als großer Herr auf, war /geschmackvoll und gut gekleidet und schien stets eine gefüllte Börse zu haben. Man ist ja ziemlich genau über fein Leben orientiert. — Ich war in Prato. In einer kleinen Vorstadt liegt unter Bäumen und Blumen ein s auberes, freundliches, äußerst bescheidenes Häuschen mit drei kleinen Zimmern im Erdgeschoß, vieren im ersten Stock. Durch die Zeitungen sind wir vertraut mit den Bewohnern des Hauses und ihrer Geschichte. Es gehört dem Bruder des Mörders, Lorenzo Bresci und seinem Schwager Maroni. Die Eltern des Bresci waren einfache, arme, aber brave Leute, 1891 starb die Mutter, 1895 der Vater. Der Mörder Gaetairo Bresci war, nachdem er die Gemeindeschule besucht hatte, zunächst Schuster, wie sein Bruder Lorenzo. Dies Handwerk behagte ihm nicht, so wurde er Seidenweber und war als solcher an verschiedenen Orten Italiens thätig. Ich hörte durch Leute, die seine Verwandten /genau kannten, er sei nie sehr fleißig, sonst aber ruhig und ordentlich gewesen. Im Januar 1897 ging er nach New York, soll dort in Paterson, einem Vororte New Ports, in der Seidenfabrik von Hamilton Booth gearbeitet haben. Seit zwei Jahren ist B r e s c i mit einer gebildeten Irländerin verheiratet und hat ein Töchterchen von acht Monaten. Ein Journalist Hut die Frau des Mörders besucht imb hat sie völlig unvorbereitet für den Schlag, der sie erwartete, gefunden. Sie konnte und wollte nicht glauben, daß ihr Mann und der Mörder des Königs ein und dieselbe Person seien. Sie wohnten in Hoboken, dem durch den großen Brand kürzlich so oft genannten Vororte von New Jork; ihr Mann arbeitete in Paterson. Er schimpfte oft auf die Herrscher und die Reichen, sagte sie, aber nie verriet er mit einem Worte, daß er sich mit diesem furchtbaren Vorhaben trüge. (£r war, so sagte sie, gern gut gekleidet, hatte einen noblen Geschmack und gab viel auf Aeußerliches; aber er war ruhig, verschlossen und liebte seine Frau und fein Töchterchen zärtlich Er sagte, er müsse nach Europa, um eine kleine Erbschaft zu erheben. Die Frau zeigte auf Wunsch feinen letzten Brief und viele von früher — es waren, herzliche, harmlose Briefe ohne jegliche Andeutung seines Vorhabens. Dort in Paterson bei New York lebt eine ganze Kolonie von Italienern, die fast ausschließlich der anarchistischen Partei angehören. Sie haben, nachdem sie von dem Morde des Königs hörten, Bresci offen als einen der Ihren anerkannt, haben seine That bejubelt und mehr ober minber deutlich gesagt, baff noch anberc Fürsten ein gleiches Geschick erwarte. Sie haben behauptet, niemanb ber Ihrigen werbe zu solcher That gezwungen, Bresci habe völlig aus eigener Initiative gehanbelt. Aus eigenem Entschluß?? Mir scheint hier in mobernem Gewanbe bie Verwirklichung der mittelalterlichen Faustsage, der TeufelsverschreHung! wiederzukehren. Die Gesellschaft stattet das Individuum reichlich mit Mitteln aus, gewährt ihm bis zu einem gewissen Grade eine Existenz nach seinem Wunsche; aber dann kommt bie Gegenleistung: „bafür gehörst bu mir unb wenn bas Los entscheibet, so hast bu beine Aufgabe unbebingt zu erfüllen". Diese Freiheitshelben, bie keinen Herrscher über sich dulden wollen, begreifen in ihrer Eitelkeit unb Beschränktheit wenig, in welche Sklaverei sie ihrer Gesellschaft gegenüber geraten sinb. Am 4. Juni erschien Bresci unerwartet bei seinen Verwanbten in Prato, erzählte, er sei in Paris zur Ausstellung gewesen unb sprach mit großer Begeisterung ba* von. Er schlief viel, ging spazieren, machte zu seinem Vergnügen photographische Aufnahmen unb übte sich oft im Schießen; kurz, er lebte, wie ein bermögenber Mann, erzählte auch ben Seinen, er verbiene brüben in Amerika täglich 20 bis 25 Lire. Mitte Juli ging Bresci nach Bologna unb bat seinen Bruder, ihm sämtliche, etwa für ihn ankommenden Briefe poste restante dorthin nachzusenden. Nach vier Tagen schrieb er feinem Schwager Marom: "Des einjährigen Betrages. Die Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen kommen zur Steuer mit zwei Drittel der Summe der eingezahlten Prämien in Ansatz. Veränderungen an dem steuerbaren Vermögen im Lause des Jahres sollen in der Regel eine Erhöhung oder Verminderung der Steuer nicht nach sich ziehen. Nur in den Fällen, in denen nachweislich das gesamte veranschlagte Vermögen durch Verluste um mehr als den vierten Teil sich vermindert (Erbteilung ausgeschlossen), Lann durch Berufung mit Wirkung vom Schlüsse des verlustbringenden Monats an eine verhältnismäßige Herabsetzung gefordert werden. Fängt die Vermögenssteuerpflicht erst im Laufe eines Jahres an, so findet eine Heranziehung zur Steuer nur dann statt, wenn zugleich die Ernkommensteuerpflicht hinzutritt; Vermögenserhöhungen nach der Veranlagung aber vor Beginn des Steuerjahres erfordern eine nachträgliche Veranlagung. Es liegt nahe, die neue hessische Einkommen- st e u e r mit der im benachbarten Preußen zu vergleichen. Beide zeigen, wie nicht anders zu denken, viel Aehnlichkeit; denn die preußische hat der hessischen als Muster gedient. Doch ist in. der letzteren viel Selbstständigkeit nicht zu verkennen. Neben kleineren Abweichungen liegen die wichtigeren in folgenden drei Punkten: l) Der preußische Prozentsatz auf ein Vermögen von 1000 Mk. 50 Pfg., also um 5 P f g. geringer a l s' ^d e r hessische; 2) dieser ist in! Preußen f e st g e l e g t, während er in! Hessen durch Finanzgesetz erhöht oder ermäßigt werden kann. Diese Bestimmung halten wir für eine durchaus glückliche. Die Vermögenssteuer tritt mit dem nächsten Steuerjahr in Kraft. Die Ergebnisse derselben beruhen zunächst also nur auf Schätzung. Niemand kann mit einiger Sicherheit die Höhe der Steuer angeben. Der Gesetzgeber mußte zu einem solchen Prozentsatz greifen, der ihm mit Gewißheit d!ie für ihn nötige Summe aufbrachte. Da liegt es doch auf der Hand, daß eher zu hoch als zu niedrig angenommen wurde. An den Erträgnissen der Steuer nun wird es liegen, ob, wie wir hoffen, Aussicht vorhanden ist, daß auch in Hessen eine Herabsetzung erreicht werden kann, wozu die Freiheit in der Bestimmung des Prozentsatzes den gesetzgebenden Faktoren die Hand darbietet. Auf eine Erhöhung ist nicht zu rechnen. 3) In Preußen beginnt das steuerbare Vermögen erst bei einer Höhe von 6 0 00 M k., in Hessen dagegen sind nur die Vermögen unter 3000 Mk. steuerfrei. Wenn wir auch oben der neuen Vermögenssteuer Gerechtigkeit nachgerühmt haben, so ver- rnissen wir doch die Progressive, d. h. es dürfte wünschenswert gewesen sein, daß bei größeren Vermögen ein höherer Prozentsatz festgesetzt worden wäre, wie es ja auch beiderEinkommensteuer der Fall ist, die eine, wenn auch nur geringe Progressive vorsieht. Könnte nicht der Millionär, der 550 Mk. Vermögenssteuer AU entrichten hat, ohne Schaden mit 70 oder 75 Pfg. auf 1000 Mk. Vermögen, also mit einer Steuer von 700 oder 750 Mk. herangezogen und durch solche. Handhabung dann eine Entlastung der unteren und mittleren Vermögen harbeigeführt werden, dadurch, daß diese etwa mit 35 dezw. ,50 Pfg. pro 1000 Mk. herangezogen würden? Hoffentlich wird nach Ablauf des ersten Lebensjahres der Vermögenssteuer diese Eventualität mit in Erwägung gezogen, die zur Erkenntnis der Gerechtigkeit des Vermögenssteuergesetzes nicht unwesentlich, beitragen dürfte. Volitlsche Tagesschan. Ein Arbeiter-Sekretariat wird demnächst mit Unterstützung der gewerkschaftlichen Verbände in Berlin ins Leben treten. Der Hauptzweck dieser neuen Einrichtung ist, eine Vertretung für die Arbeiter zu schaffen, welche bei der Unfall« und Jnvaliden-Versicherung, beim ReichS-Ver- stcherungSamt rc. ihre Rechte wahrzunehmen haben. Wie in der letzten Versammlung des Arbeiter-Vertreter-Vereins berichtet wurde, ist der Präsident des Reichsverficherungs- amteS bereit, soweit eS ihm möglich ist, diese von den Arbeitern zu schaffende Einrichtung zu unterstützen. Zweifelhaft ist es jedoch, ob die Gerichte durchweg die Vertretung der Arbeiter durch eine vom Arbeiter-Sekretariat gestellte Person gutheißen. Bis jetzt sind diese Art Vertreter meist als solche, die geschäftsmäßig wie Rechtsanwälte ihre Funktion wahrnehmen, von den Gerichten abgewiesen worden. Man hofft jedoch eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß die in Betracht kommenden Instanzen künftighin keine Schwierigkeiten machen. „Liebe Schwester, lieber Schwager! Da ich die Bilder vergessen habe, so würdet Ihr mir einen Gefallen thun, wenn Ihr dieselben an Josef schicken möchtet, da ich versprochen hatte, sie sofort zu senden. Vor Samstag noch! werde ich für einen Tag wieder bei Euch sein. Bis dahin seid herzlich gegrüßt von Eurem Euch liebenden Bruder und Schwager G a e t a n bl". Die Bilder, von denen Bresci hier spricht, waren Photographieen, die er gemeinschaftlich mit zwei jüngeren Verwandten seines Schwagers in Eastel St. Pietro bei Prato mit seinem Apparate ausgenommen hatte. Vier Tage hielt fick). Bresci in Bologna in der Her- Lerge „Milono" auf, ging von Mailand schon nach einem Tage nach Monza, wo er dann seine entsetzliche That vollführte. — Im Gefängnis zeigte der Mörder einen widerlichen Cynismus. Er giebt kurze, scharfe Antworten, ißt mit großem Appetit und schläft ausgezeichnet, hat auch nicht trtien Augenblick irgend ein Gefühl seelischer Unruhe oder gar der Reue verraten. Man hört aus London, Paris, Mw York U'-sw. Nachrichten über ein bestehendes Komplott der Anarchisten. Man hat Fäden gefunden, die darauf Hinweisen, daß Bresci in Verbindung stände mit dem Mörder der Kaiserin Elisabeth, daß er ein intimer Are-tpd deI Enrico M a l a t e st a fei, der aus seiner Ueber Unruhen in Deutsch-Ostafrika werden in der „Post- Nachrichten laut. Von amtlicher Seite ist darüber noch nichts mitgeteilt worden. Nach der „Post" kursierten schon seit April an der Küste allerlei Gerüchte über ein blutiges Drama im Kilimandscharogebiet. Von der Missionsstation Moschi soll nun ein langer Bericht eingelausen sein, der die Lage am Kilimandscharo als ungemein ernst schildert. Diesem Bericht zufolge wurde Hauptmann Johannes gezwungen, vom 4. bis 26. Februar eine große Stras- expedition gegen die am Meru seßhaften Waarnscha zu unternehmen. Während er aus Expedition war, wurde auf der Station bekannt, daß der „König" Meli von Moschi als der eigentliche Anstifter des Aufstandes der Waarnscha zu gelten hatte. Bald nach der Niederlage der Waarnscha wurden Meli, sowie sein alter Unterhäuptling Tomaso Ki- timbo und einige andere Große von Moschi gefangen genommen. Von diesen waren am nächsten Tage zwei von der Boma (Festung) entflohen; während der eine aus der Flucht von den Askaris niedergeschossen wurde, geriet der andere wieder lebend in die Hände der Verfolger. Bei den Verhören der Gefangenen bestätigte sich, daß Meli mit seinem Wamoschi und mit den Waarnscha die Ermordung bezw. die Vertreibung aller Europäer verabredet hatte. Nun wurde ein Urteil von dem unter Vorsitz des Hauptmann Johannes zusammengetretenen Kriegsgerichte gefällt. Neunzehn Häuptlinge von den Wamoschi und Waarnscha wurden am 1. März zum Tode verurteilt und auch sofort durch den Strang hingerichtet, darunter auch Meli und Mlelia. Meli, ebenso die meisten anderen Häuptlinge gestanden ihre verräterische Absicht offen ein. Diese Vorgänge werden auch von den Leipziger Missionaren Faßmann und Herrn v. Hopfgarten gleichzeitig und saft gleichlautend geschildert. Es ist auffällig, daß über diese Unruhen, die doch schon einige Zeit zurückliegen, noch kein amtlicher Bericht veröffentlicht worden ist. Zur Fruge der hessische« Handelshochschule schreibt auch, die „Franks. Ztg.", daß drei Städte für das Projekt in Betracht kommen: Mainz, Darmstadt und Gießen. Mainz fuhrt seine Eigenschaft als bedeutendste Handelsstadt des hessischen Staates ins Treffen, Darmstadt kann sich auf die technische Hochschule berufen, der sich eine Handelshochschule nach der Geistesverwandtschaft beider Institute am passendsten angliedern lasse, und Gießen steift sich auf die juristische Fakultät und auf die vortrefflichen naturwissenschaftlichen Bildungsanstalten der Landesuniversität, die dem Bedürfnis der kaufmännischen Akademiker nach Rechtskunde und nach physikalisch-chemischen Kenntnissen bestens entsprächen. Die Streitfrage, ob die Handelshochschule sich praktischer mit der Universität oder mit dem Polytechnikum verbindenläßt, ist wohl noch nicht endgiltia gelöst. Die kurzen bisherigen Erfahrungen scheinen allerdings zu lehren, daß die Leipziger Handelshochschule im Anschluß an die Universität mehr Zugkraft entwickelt als die Aachener polytechnisch unterstützte Anstalt. Dabei aber darf man nicht außer Acht lassen, daß Leipzig durch seine Lage und seine geschäftliche Bedeutung bevorzugt ist, und daß die sächsische Regierung bereitwilliger und mit größeren Mitteln als die preußische an das Unternehmen herangegangen ist. Es steht aber keineswegs in den Sternen geschrieben, daß sich eine Handelshochschule unter allen Umständen an eine bereits vorhandene Hochschule dieser oder jener Art anlehnen muß. Frankfurt steht mitten in der Gründung seiner durchaus selbständigen Akademie für Handels- und Sozialwissenschasten , und rn Köln wird ebenfalls ein unab - hängiges Institut durch die Mevissen-Stiftung geschaffen. Auf diese Beispiele kann sich die Stadt Mainz berufen. Sie kann ferner mit Recht hervorheben, daß sich in ihr das regste kommerzielle Leben des .Hessenlandes konzentriere und somit der gedeihlichste Nährboden für eine Handelslehranstalt der obersten Stufe vorliege. Falls Hessen eine Handelshochschule haben müßte, besäße in der That Mainz wohl die erste Anwartschaft auf die Würde und Bürde der neuen Alma mater. Die Frage ist: Bedarf das Großherzogtum seiner eigenen kaufmännischen Universität? Nach dem heutigen Stand der Entwickelung dieser Bildungsanstalten halten wir eine verneinende Antwort für geboten. Die Sache ist noch nicht über das Stadium des Experiments hinaus gediehen. Entstehen nun Handelshochschulen überall im Reich wie Pilze nach dem Regen, so ist die Gefahr vorhanden, daß sie nicht nur einander den Raum versperren, sondern daß überhaupt der gute Gedanke einer gesteigerten kaufmännischen Bildung am Verbannung von der Insel Lampedusa nach New York geflohen sei. Man ist einem Mitschuldigen des Bresci auf der Spur, einem blonden jungen Menschen, der mit ihm in Bologna gewesen sein soll. In allen italienischen Städten wird aus Anarchisten gefahndet; täglich kommen Verhaftungen vor und in der allgemeinen Aufregung wird wohl mancher Unschuldige für kurze Zeit ins Gefängnis wandern müssen. Der Bruder ü>nd Schwager des Mörders aus Prato sind ebenfalls arretiert, wohl um genauere Auskunft über die Beziehungen des Mörders zu, geben; alle Berichterstatter sind darin einig, daß sie nichts mit dem Morde zu thun haben. Trotz ihrer Armut scheint die Familie allgemein geachtet gewesen zu sein. Der Bruder Lorenzo hat gesagt, Gaetano habe sichzuweilen für einen Anarchisten ausgegeben; sie hätten nie Gewicht darauf gelegt, da er stets ruhig, verschlossen, aber gut gewesen sei. „Verflucht seien die Anarchisten und alle, die sie unterstützen", soll Lorenzo ausgerufen haben, „ich wäre lieber gestorben, als daß ich dies erleben mußte". Ein omderer Bruder des Gaetano ist Leutnant der ersten Kompagnie im 10. Artillerieregiment in Neapel. Er hatte bis zu seinem 18. Jahre im theologischen Seminar seiner Vaterstadt studiert und dann „die Stola mit dem Schwerte" vertauscht. Dieser Leutnant Bresci letzten Ende Schaden leidet. Wir verkennen nicht, daß auch für die Pflanzstätten des Wissens das Prinzip der Dezentralisation gute Früchte zeitigt, insofern es den minder wohlhabenden Bevölkerungskreisen mehrerer Gebiete die Bildungsmittel annähert. Die enge Nachbarschaft der Universitäten Heidelberg, Gießen, Marburg hat sich nicht allzu nachteilig erwiesen, und andere Beispiele geben ähnliche Lehren. Bei den Handelshochschulen indessen, die erst die Probe auf ihre Existenzfähigkeit und namentlich auf die ausreichende Zahl der Hörer bestehen sollen, ist Vorsicht am Platz, damit große Geldmittel nicht unnütz verzettelt werden und die Kraftzersplitterung zur Kraftvergeudung führt. Viel Neues bringen diese Ausführungen zu der vom dem Mainzer Blatt und uns mehrfach erörterten Frage nicht. Aus hiesigen Universitätskreisen ist uns seit Veröffentlichung unseres letzten Artikels noch, durch mehrere Schreiben von geschätzter Seite leider die Thatsache bestätigt worden, daß, wenn Frankfurt im Frühjahr eine Handelshochschule eröffnet, und auch noch Köln, zwischen denen auf halbem Wege Gießen liegt, die Frage der Errichtung einer hessischen Handelshochschule zumal in Gießen, damit in sich zusammenfiele. Damit dürfte die Bedürfnisfrage für Westdeutschland- fürs erste gelöst sein. Zp. all den Gründen, die schon für Frankfurt als der Zentrale des Handels sprechen und schon früher angeführt sind, dürfte noch sehr schwerwiegend in Betracht kommen, daß ja für den Handelsschüler — anders wie für den künftigen Beamtenstand eines Landes — die Frage 8er Staatsangehörigkeit so gut wie keine Rolle spielt. Damit ist wohl die Frage für einige Zeit abgethan. Aus Stadt und Aand. Gießen, den 8. August 1900. ** Ordens-Verleihungen. Dem Kaufmann und Brasilianischen Vizekonsul Bernhard Ludwig Felmer in Mainz, dem Dr. med. Karl Ludwig Dörr in Mainz und dem Dr. med. Georg Wachenseld in Bad-Nauheim wurde daS Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. ** Personalnachrichten. Der Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Lorsch Georg Elz wurde seines Dienstes entlassen. + Grimberg, 7. August. DaS neue Amtsgerichtsgebäude geht seiner Vollendung entgegen. Dem Vernehmen nach soll dasselbe noch in diesem Herbst bezogenwerden. In dem „Schloß", worin sich jetzt daS Amtsgericht befindet, sollen Dienstwohnungen für den Oberförster der Oberförsterei Nieder-Ohmen und den Distriktseinnehmer hergerichtet werden. Darmstadt, 8. August. Der Großherzog erteilte heute im Residenzschloß Audienzen und nahm Meldungen und Vorträge entgegen. Kastel, 7. August. Eine schreckliche Mordthat hat sich in dem zum hiesigen Gerichtsbezirk gehörigen Dors Hübenrode abgespielt. Der Bauer Fuhrmann, ein Mann von 58 Jahren, lebte mit seiner um 3 Jahre jüngeren Ehegattin schon längere Zeit in Unfrieden, er wurde so brutal gegen die Frau, daß sie von ihm sortlief und zu dem ältesten Sohn zog. Infolgedessen ergab sich der leicht zum Jähzorn und Alkoholgenuß neigende Mann einem un- stäten Lebenswandel, um so mehr, als alle Vorstellungen an seine sanftere Hälfte, doch wieder bei ihm zu wohnen, erfolglos blieben. Nachdem am Sonntag abermals ein heftiger Austritt zwischen den unversöhnlichen Ehegatten stattgefunden, lies der Mann in die benachbarte Stadt, kaufte sich einen Revolver, eilte aus seine Frau, die im Feld mit dem ältesten Sohn arbeitete, zu und schoß sie nach der abermaligen Weigerung, zu ihm zurückzukehren, nieder. Von mehreren Revolverkugeln in die Brust getroffen, stürzte die Aermste blutüberströmt nieder und ist nach wenigen Stunden gestorben. Daraus wandte der rabiate Vater die Waffe gegen seinen ältesten Sohn, doch dieser kam ihm mit einem Schlag mit der Sense zuvor, schlug ihm den Revolver aus der Hand und brachte ihm eine Wunde am Kops bei, sodaß der Vater kampfunfähig gemacht war, überwältigt und von der Polizei abgesührt werden konnte. Der Gattenmörder wurde darauf ins Gerichtsgefängnis überführt; er soll eingestanden haben, daß er auch den Sohn erschießen wollte. Grrichtssaal. -1. Gießen, 7. August. Strafkammer. Die heutige Ferienkammer hatte sich zunächst mit der Sttafsache gegen den 68jährigen Scherenschleifer Johs. Hölzer von hier zu beschäftigen, der eines Sittlichkeitsverbrechens im Sinne des S 176,3 des Strafgesetzbuchs be- svll sich! durch bittere Entbehrungen und eisernen Fleiß emporgearbeitet haben, er hat Frau und Kinder und ist außer sich gewesen über die That des Bruders. Er soll demselben geflucht und sich für immer von ihm losgesagt haben; aber was nützt es? Auch sein Leben ist für immer vernichtet. Er soll sofort das Gesuchs um seine Entlassung eingereicht haben. Schimpf und Schande hat der unglückliche Mörder über seine ganze Familie, Trauer und Elen- über sein ganzes Land gebracht. Und hat er in der Hauptsache erreicht, was er wollte? Er wollte die Monarchie vernichten, als ob etwas geschichtlich Gewordenes sich auf einen Schlag durch einen Bubenstreich vernichten lietze^ Im Gegenteil hat er durch den Mord des geliebten Königs das ganze Italien gegen sich empört und hat die Herzen der Unterthanen nur um so fester mit dem jungen Monarchen verbunden. Ter Schwur, mit dem die Soldaten dem neuen Könige Treue gelobten, kam aus dem Herzen und fand ein Ech» im ganzen italienischen Volke. Nicht durch Willkür und Gesetzlosigkeit, durch persönlichen Egoismus und Wohlleben des Einzelnen läßt sich Besserung schaffen, sondern nur dadurch, daß vom Herrscher brs zum Niedrigsten des Volkes Selbstverleugnung, Respekt vor den Rechten des andern imb treueste Pflichterfüllung walten. schuldigt wird, verübt durch drei selbständige Handlungen, sowie deS Versuchs dieses Vergehens in zwei selbständigen Fällen. Durch die Verhandlung, die hinter verschlossenen Thüren erfolgen mußte, wird die ehr- lsse Gesinnung des Angeklagten und seine Gemeingefährlichkeit zur Evidenz festgeftellt und deshalb mit Rücksicht auf den genannten Paragraphen sowie die SS 48, 44 und 74 deS Strafgesetzbuchs auf eine Gesamtzuchthausstrafe von 3 Jahren 4 Monaten gegen ihn erkannt; auch werden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren abgesprochen. — Demnächst erhält der vielfach vorbestrafte Taglöhner Philipp Velten auS Gießen wegen Betrugs im wiederholten Rückfall eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten, weil er am 14. Mai den hiesigen Wirt Weller durch Vorspiegelung der falschen Thatsache, er heiße Wilhelm Falk und stehe in Diensten des hiesigen Kohlenhändlers Schäfer, zur Abgabe eines Schnapses sowie eines Glases Bier im Gesamtwert von 17 Pfg. zu bewegen wußte, ohne die betr. Zeche zu begleichen; vielmehr hatte er sich heimlicher Weise entfernt, als sich der Wirt zu dem angeblichen Dienstherrn begeben hatte und hier die Thatsache feststellen konnte, daß Schäfer einen Arbeiter dieses Namens nicht beschäftige. — Der wehen leichterer Vergehen vorbestrafte Maurermeister PH. Rabenau, geboren 1863 zu Treis a. d. L, hat sich heute wegen Urkundenfälschung im Sinn des S 267 des Strafgesetzbuchs zu verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, am 13. März bei hiesiger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen bett Hch. Nuhn zu Treis dahin er« hoben zu haben, daß dieser ein in seiner Pflege befindliches Waisenkind deS öfteren mißhandelt, und diese der wirklichen Thatsache widersprechende Denunziation mit der Unterschrift des Schneiders PH. Kehr versehen habe. Veranlassung zu diesem Vorgehen scheint dem Angeklagten die Absicht gewesen zu sein, dem Zeugen Nuhn, der nach seiner eigenen Angabe den Angeklagten mit Verachtung zu strafen pflegt, einen Streich zu spielen, die nachteiligen Folgen dieses bösen Streiches aber auf die Schultern eines Unschuldigen, nämlich des Zeugen Kehr abzuwälzen, gegen den et kurz zuvor in der Nickel'schen Wirtschaft, als von jenem die fragliche Angelegenheit angeregt worden war, geäußert hatte: „Es wird etwas gemacht und ich bin gut dafür, es wird ander-." Der Angeklagte, der die Handschrift, die er vorerst als von ihm her« rührend bezeichnet hatte, später aber, nachdem der Sachverständige die Sehnlichkeit der betr. Schrift mit derjenigen der fräglichen Strafanzeige nachgewiesen hatte, alö seine eigne ableugnet und sie als die Schrift seines Sohnes bezeichnet, auch durch andere „kümmerliche Ausreden" sich aus der Patsche herauszureißen sucht, vermag auf daü Gericht jedenfalls dadurch keinen günstigen Eindruck auszuüben, daß er sämtliche chm zur Last gelegte und durch eidlich erhärtete Zeugenaussagen erwiesene Delikte rundweg in Abrede stellt, umsoweniger, als der Sach, verständige die Ansicht vertritt, daß kein anderer, als der Angeklagte, als Berfaffer bezw. Schreiber der Strafanzeige zu bezeichnen ist. Der Staatsanwalt beantragt deshalb eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen- das Gericht erkennt auf fünf Tage. — Eines weiteren Sittlich- keitsverbrechens im Sinne des S 176 Hbf. 3 soll sich der 34jährige Landwirt August Schmidt von Offenheim schuldig gemacht haben. Die hauptsächlichste BelastungSzeugin aber setzt sich durch ihre heutigen Aussagen in einen so bedeutenden Widerspruch mit ihren frühern Angaben, daß das Urteil um so mehr auf Freisprechung lauten muß, als die Zeugin Z. an einer Krankheit leidet, die von ihrer sittlichen Verworfenheit beredtes Zeugnis ablegt. — Wegen Betrugsversuchs hat sich alsdann der 28 jährige Maler Hch. Gg. Alb. L i e b e r u m aus Göttingen zu verantworten. Bei einer Kasteler Firma beschäftigt, und von dieser zur Ausführung von übernommenen Arbeiten rn Friedberg verwendet, hatte der Angeklagte bei Frau Gg. Weißensee Wohnung bezogen. In Friedberg schien er sich aber nicht heimisch zu fühlen, und so gedachte er am 8. Mai, nachdem er etwa 3 Wochen die Wohnung inne gehabt hatte, zu verschwinden. Vorher aber wollte er sich noch etwas Reisegeld verschaffen, und trat mit einem bezügl. Anliegen vor seine Hauswirtin, unter der Vorspiegelung der falschen Thatsache, daß er am Bezirks-Kommando 3 Mk. Strafe zu zahlen habe; die Frau fiel indes darauf nicht herein. — Der Angeklagte fuhr nun nach Kassel. Am 26. v. MtS. konnte er dingfest gemacht werden. Heute erhält er mit Rücksicht auf S 263, 43 deS St.-G. B. eine Gesängniefti afe von 3 Monaten, wovon eine Woche der erlittenen Untersuchungshaft in Abzug zu bringen ist. — Als letzter Punkt steht die Strafsache gegen den 13jährigen Hch. Keutzcr aus Rtnderbügen wegen Brandstiftung zur Verhandlung. Am 20. April ging der Angeklagte mit noch drei Genoffen nach Büdingen zum Besuche de« KonsirmandenunterrtchtS. In nächster Nähe von Büdingen entdeckten die Jungen auf einem Baume ein Vogelnest, das man zu zerstören beschloß. Während zwei von ihnen zu diesem Zwicke den Baum erkletterten, entzündete der Angeklagte mit einem Streichholz das Laub, sodaß dasselbe aus eine Fläche von etwa 0,4 Ha. im Werte von 5—6 Mk. verbrannt», während die Bäume nicht beschädigt worden sind. Der Angeklagte erhält di- a-r'nasie zulälsiae Strafe, einen Verweis.______________ Atm-el mrd Kerkehr. DolkswirtschaL Frankfurter Börte vtem 7. August. Wechsel ddf New-York zu 0.00-00. Prämien auf Kredit per ult Aog 1.60 du. per ult Sept 2.70%, Diskonfo-Kommandit per ult. Aug. 1.30%, do. per ult Sept 2.35O/o, Lombarden per ult Aug. 0 65»/C) do. per ult. Sept. 1.100/°. Deutecho Bank per ult. Juli 0.00 o/o, Notlerunren : Kreditaktien 206 40-10-90.000, Diskonto - Kommandit 174.70-173.90-174.50, Staatebahn 139.50, Lombarden 25.20, Italiener 93.80, Spanier 71.80-00. Bproz. Mexikaner 25.20, Bochumer 188.20-187.50-188 bz., Laura 206.40-6-6.80 bz., Harpener 178.70-177.30-179 bz., Gelsenkirchen 187.80-40-188.60 bz., Privat- Diakcnt 4l/e° 0 G. l'/t bis 28/a Uhr: Kreditaktien 206.40-7.20-00 bz., Dis- konto-Kommandlt 174.70-80.000-00 bz., Berliner Handelsgesellschaft 00 bz , Staatebahn 139 50-00 bz., Lombarden 25.20 b., Laura 00.00. 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Merkblatt" herausgegeben worden, welches dazu bestimmt ist, die Kenntnis von den Verbreitungswegen und von den gegen diese verderblichste aller Volktkrankheiten anzuwendenden Schutzmaßregeln den weitesten Kreisen zugänglich zu machen. Tuberkulose ist die verderblichste aller Krankheiten. In Deutschland sterben daran jährlich über 100000 Menschen. Jeder dritte im Atter von 15-60 Jahren sterbende Mensch erliegt der Tuveruukose. Unsere Mitglieder machen wir darauf aufmerksam, daß das „Tuber- kulosen-Merkblatt" auf unserer Kaffe kostenfrei zu haben ist, und wünschen wir, daß von dem Bezug allseitig reger Gebrauch gemacht wird. An Nichtmitglieder wird dasselbe gegen Entrichtung der Selbstkosten, preise- (5 Pfg. pro Stück) ebenfalls abgegeben. 5338 Der Vorstand: G. Dahm er. Vorsitzender. stört das Glück der zärtlichsten Ehen. Damm, junge Hausfrauen, hütet euch vor zu häufigem Hausputz, aber nehmt das Mittel, das gründlich und auf lauge hilft: Dr.Thompsons Seifenpulver, Marke schwam. 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Pflicht-Feuerwehr. Donnerstag den 9. d. Mts., abends 8V2 Uhr, am Turmhause am Braud: Uebung der Rotte« 3 und 4. Gießen, den 4. August 1900. 5294 Traber, Branddirektor. Krntegetränk für Landleute. Das । Beste, Billigste und Gesündeste 1 ist der in Magdeburg, Leipzig und Wien mit goldener Medaille prämiierte Buck’s Leibtrunk. Der zur Bereitung von „ZSuck's Leiötrunk" dienende, aus verschiedene« Arüchten hergestellte, sorgfältig präparierte, Konzentrierte „Fruchtsaft“ entsprechend den reicksgesetzlichen Bestimmungen und frei von allen schädlichen Zusätzen (erst in nrämiirt verdünntem Zustande genußfertig), liefert, mit pidiiiiiru kaltem Wasser vermengt, ein angenehmes, sehr erfrischendes, oöstweinartiges Hetränk. „Buck s Leibtrunk" zeichnet stch aus durch: 1. Grösste Billigkeit, ca. 6 Pfg. pro Liter. Kein Zucker nötig. 2. Höchst einfache Zubereitang. 1 Liter Fruchtsaft wird 15fach mit kaltem Wasser verdünnt und der Trunk ist fertig, sofort triuKSar, gewinnt aber an Hüte durch Lagerung. 3. Vortreffliche Haltbarkeit. 4. Goldgelbe Farbe. 5. Vortreffliches Vermehrangsmittel für Obstmost. Alleinverkauf für Höerhesten und Movinz Kesten-Nassau: Kölner Konsum-Anstalt C. F. Hackenberg Nachfolger 5148 Aayn-ofstraße 27. Giessen. Ketepßorr 231. Heues Sauerkraut eue eingem. Gurken eues Grünkorn empfiehlt 5310 Wilh. Haas, »leichstraße 18. Ohne Preiserhöhung 5241 empfehle toben unb gebrannten Kaffee in reinschmeckenoer und kräftiger Ware. 0. Roth II. 35 50 96 [400] 101 56 91 227 79 96 318 45 402 [2000] 6 52 504 87 [100.0] 43 [500] 85 661 704 68 78 [500] 814 41 65 935 90 [500] 98 IQ06 24 31 96 113 80 221 29 [2000] 35 50 302 4 442 [10 000] 71 87 509 ; 87 [400] 603 69 99 776 856 [400] 83 975 86 2002 16 55 93 155 69 233 96 [5001 300 [400] 55 63 81 403 8 28 69 71 76 86 [500] 92 [400] 509 ' 18 72 78 88 691 753 67 |400] S?2 85 91 910 47 [3000] 48 [490] 3001 6.Y 78 147 50 [400] 205 25 [400] 85 [400] 369 431 54 526 91 600 14 20 HO 700 6 [1000] 55 810 55 [400] 923 48 61 78 4065 118 54 81 97 4)8 4| 5| 6^73^ 516 651 53 99 7Q2 10 39 [400] 41 44 [400] 75 Ö06 20 [500] M)7 11 $6 [400] 46 133 67 99 228 30 [500] 365 60 420 [1000] 89. 60 67 79 [500] 506 25 33 ?4 50 [500] 692 729 843 [500] 55 69 938J?< 6044 [400] 47 [400] 69 132 35 41 89 [400] 2Q4 8 326 7Y 87 434 40 $16 [4001 42 82 87 92 [400] 97 [1000] 98 601 27 49 67 706 24 67 Öl SO? 18 48 76 79 99 [400] 943 90 7007 [500] 40 [2000] 151 279 329 [1000] 58 [80001 76 428 [1000] 84 [400] 90 [500] 91 519 25 657 831 03 938 59 [1000] 60 96 8000 2 35 45 101 8 58 95 201 5 45 91 M 15 43 44 52 56 60 64 [1000] 68 423 28 35 41 49 86 523 24 [500] 53 608 63 [4001 66 67 [1000] 721 45 54 915 23 9050 73 105 [1000[ 62 69 88 210 25 [4001 42 43 [406] 45 46 [1000] 72 318 54 93 99 415 53 [500] 79 [1000] 662 67 68 [500] 91 787 816 45 83 [400] 906 74 10031 56 85 153 54 68 [500] 77 214 [500] 29 76 83 99 301 48 9? 428 60 [2000] 62 88 94 533 51 53 89 649 714 812 24 [500] 52 [4000] 956 65 IIÖ01 27 129 95 211 75 309 28 92 [400] 442 527 34 55 81 6OT 45 80 87 99 718 [1000] 59 80 92 828 29 [400] 54 [400] 85 [5000] 86 907 [400] 64 12055 63 115 19 53 56 72 224 26 62 306 85 500 03 05 [1000] 47 615 96 [400] 702 [500] 40 61 63 851 [500] 65 916 1 3007 21 53 56 71 89 [1000] 136 [400] 41 44 68 94 [500] 224 [3000] 357 420 [3000] 36 41 54 57 75 80 [400] 510 20 42 52 70 658 772 818 [500] 56 946 97 [400] 14002 [500] 14 41 [500] 139 74 274 371 [400] 406 33 60 502 693 715 [1000] 19 67 68 72 806 08 34 923 * 15038 57 83 141 [400] 49 58 86 216 17 20 46 [400] 99 [400] 370 89 418 25 41 53 71 83 96 98 524 [400] 50 81 [400] 659 66 [400] 88 89 [500] 708 37 91 808 [500] 73 79 [400] 903 38 42 79 95 [1000] 16022 116 53 61 64 239 43 55 91 [400] 466 90 [500] 511 35 67 674 735 41 47 [1000] 51 58 88 94 860 948 [400] 57 61 80 81 17027 [1000] 107 59 72 87 230 81 327 36 49 67 [400] 79 93 433 [30 000] 51 71 83 635 T400J 57 704 17 [1000] 50 52 [500] 62 81 [1000] 809 [400] 11 12 20 55 59 950 55 78 18024 29 36 [400] 58 81 88 126 35 241 59 311 15 [500] 38 62 436 44 85 616 59 65 [400] 702 27 47 87 840 [500] 43 [400] 54 15001 84 927 19000 [400] 4 13 72 106 10 12 34 [400] 200 22 63 74 [1000] 88 [400] 357 63 76 85 406 [500] 9 53 55 [2000] 58 [400] 545 59 [3000] 617 82 85 701 8 97 [400] 802 29 62 88 933 68 20013 51 64 187 209 79 [500] 363 94 406 [500] 28 [400] 39 47 70 626 60 [500] 95 708 12 817 47 903 5 19 [5000] 34 69 21039 57 61 [500] 76 81 87 [400] 116 22 39 [400] 93 212 [400] 21 59 310 15 21 33 52 95 402 58 [400] 76 86 [400] 541 65 [400] 617 24 41 84 [400] 87 801 [1000] 8 12 29 [3000] 48 [500] 60 79 [400] 930 [400] 72 97 99 2 2109 53 58 227 325 65 411 22 40 [400] 87 511 41 58 [500] 74 88 627 54 [500] 72 769 93 806 13 69 939 [1000] 23042 68 [400] 126 28 69 81 204 [400] 36 58 75 304 7 10 39 59 413 37 47 [1000] 85 [400] 506 72 78 [400] 608 GroA Kniverfitäts Bibliothek. Alle an Nichtstudierenden entliehenen Bücher sind spätesteus bis zum 10. August d. I. zur Musterung einzuliefern. Dom 13. August bis 20. Oktober bleibt die Bibliothek nachmittags geschloffen. sr Weltberühmt! Polardaunen (Gesetzlich geschützt.) Nur 3 Mark Per Pfund. Weltberühmte Spezialität ersten Range» 1 Heber» trifft an dauernder Küllkraft, Weichheit u.HLlt« barkeit alle anderen Sorten Daunen zu gleichen Preisen I In Jarbe den Eiderdaunen ähnlich I Äarantirt neu! Beste Reinigung I Vollständig gebrauchsfertig! Für bllrgerl.u.seinste Ausstattung., ebenso für Hütel- u. AnstaltS-Llnrlchtungen ganz vorzügl. geeignet I Jedes belieb. Quantum zollfrei gegen Nachnahme I NichtgefallendeS bereitwilligst auf unsere Softe« zurückgenommen. Pocher & Co. in Herford srr.40t.westfal. DU- Probe« (auch Muster aeeianeter Bettetoffe) . umfonft und portofrei! . 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