Samstag den 8 Dezember 150. Jahrgang GMes Blatt 190® Gießener Anzeiger General-Anzeiger iBk^tflimgen spätestens ,b<«tzs vorher. Amts- nnd Anzeigeblertt füv den ICfds Giefzen. gegengevommev. \ Amtlicher Heil BekaMMachung. B MenWi °n Mac Kinleys Botschaft 34 Ifl Denn wenn sonst «rin« N* I AntßracitM1 3 Fe H»jrta$4. Sii Gr«ßener Backzntit jedtrJrt nur prim o bektrr Alle Anzeigm-LermittlungSstellm des In« und AuSlantz«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntgcf*. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwSrIS 20 Pfg. Bhkhwe, Gxpedition und Druckerei: LA.tflraße Zir. 1. Und ganz folgerichtig triumphiert denn auch die Botschaft Mac Kinleys, daß Amerika den russischen Vorschlag, die kaiserliche Gewalt in Peking wiederherzustellen, als die Krönung des herrlichen Pagodentempels betrachte, sintemalen wenn es gelingt, des mit unheimlicher Schnelligkeit davonrennenden Sohnes des Himmels und seiner verehrungswürdigen Tante irgendwie habhaft zu werden. China ist groß und Kwangsü ist weit. Und Kwangsü ist auch mißtrauisch, er fürchtet, daß man trotz aller Versicherungen doch manches Härchen in seinem Zopf krümmen werde. Und er fürchtet außerdem, daß der Anblick seiner früheren Residenz, aus der die Panduren und Kroaten alles Wertvolle in die liebe Heimat gesandt haben, ihm wenig Freude machen wird. Aber Mac Kinley hat nun einmal ein ganz festes Programm und er sucht es in der ganz sachgemäßen Weise durchzuführen, daß er die amerikanischen Truppen aus China — nach den Philippinen entbietet. Wie er auf diesem Wege die kaiserliche Gewalt in Peking wiederherstellen will, bleibt freilich sein Geheimnis. Mac Kinley hat nach den bisher vorliegenden Berichten über seine Botschaft mit keinem Worte der Noten und Vorschläge des Grafen Bülow gedacht, er hat sich darauf beschränkt, in einer Weise, die uns zu denken geben könnte, die entente cordiale mit Rußland herorzuhebcn, wie denn überhaupt mehr und mehr in der chinesischen Frage die Isolierung Deutschlands an dec Seite Englands zu Tage tritt. Selbstverständlich hat auch Mac Kinley der Anstandspflicht genügt, eine „exemplarische und abschreckende Bestrafung der wirklich Schuldigen zu fordern"' aber er hat auch hier mit einem deutlichen Seitenblick nach Deutschland die Einschränkung hinzugefügt: „Innerhalb der rationellen Grenzen vergeltender Gerechtigkeit." Was heißt denn da» anderes, als daß man jenseits des OceanS auf die Bestrafung der schuldigen Prinzen und Großwürdenlräger ruhigen Gewissens Verzicht leisten und sich mit der Hinrichtung einiger untergeordneter Persönlichkeiten begnügen will? Man hat eben auf Spatzen mit Kanonen geschossen. Schon der Evangelist spricht von Leuten, die Mücken seihen und Kameele verschlucken. Oder ruft die weitere Ankündigung, daß man alle weitergehenden Meinungeverschieden. heilen dem Haager Schiedsgerichshofe unterbreiten foüe, einen anderen Eindruck hervor? Freilich, da unten in Afrika ringt irgendwo ein armes Volk von Bauern um seine Freiheit, Ströme von Blut werden vergossen und mir Schandthaten der Name der Menschheit geschändet. Uno irgendwo in Europa zieht ein vom Sonnenglanze de» Heldentums umstrahlter alter Mann herum, daß er gleichfalls für sein bedrängtes Volk einen Schiedsspruch erhalte. Aber man weist ihm die Thür, muß sie ihm weifen! Transvaal hat die Haager Akten nicht unterzeichnet, und China hat seinen Namen ebensowenig unter jene merkwürdigen Schriftstücke getuscht. Es sind eben rein materielle Interessen, die die Hauptflötentöne guten Leuten beibringev. Aber daran läßt sich nun einmal nichts ändern, das Schicksal geht seinen Weg, kein Mitleid kann, darf es hemmen; und so werden denn die Diplomaten sich im Haag versammeln und das inhaltsreiche Jahrbuch der Geschichte um eine neue Farce bereichern. Mac Kinley hat in seiner Botschaft, wie es üblich ist, auch die Beziehungen seines Landes zu den anderen Mächten einer Betrachtung unterzogen. Und er hat für das Verhältnis zu Deutschland keinen anderen Ausdruck gefunden, als daß hier ein guter Wille vorherrsche. Nach den feurigen Worten des Telegramms, das eben erst Kaiser Wilhelm, als das Kabel vollendet war, nach Amerika sandte, klingt dieser Ausdruck recht frostig. Man kann sich dem Gefühl nlcht verschließen, als ob wir manchmal zu viel geben unb zu wenig empfangen. Ueberhaupt will es scheinen, als ob die Stimmung der Amerikaner gegen Deutschland allmählich wieder einen gewissen Kältegrad annimmt. Das ist wirklich nicht unsere Schuld. Denn wir haben alle möglichen Chicanen, mit denen unser Handel bedacht wurde, mit Lammesgeduld ertragen, ohne gleichartige Gegenmaßregel» zu treffen, und auch in dem Fleischschaugesetz haben wir uns bemüht, ein Entgegenkommen bis zur äußersten Grenze zu zeigen. Wenn Mac Kinley daher von einer fast vollständigen Vernichtung des Handels mit Fleischprodukten nach Deutschland spricht, so ist das zum Mindesten eine starke Uebertreibung. Mac Kinley hat eben nur ein Mäntelchen gebraucht, nm seine Abneigung gegen Deutschland zu verdecken. ES scheint, al» ob er den Boden präparieren will, um künftige feindselige Akte seiner Handelspolitik gegen Deutschland schon jetzt zu begründen. Adrrffe für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2M monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnr durch die AbholesteTar vierteljährl. Mk. 1.« monatlich 65 Pfg, Bei Postbezug Mk. 2,40 viertelj«h>4. mit Bestellgeld. Diplomaten ruht. So kann man auch aus der Botschaft, die Mac Kinley an den neu eröffneten Kongreß gerichtet hat, unschwer den Wunsch herauslesen, daß die Affaire, die ihm so viele 93er» legenheit-.n bereitet hat, möglichst bald und mit möglichstem Anstand aus der Welt geschafft werde. Der von dem Vertrauen seines Volkes von neuem zum ersten Repräsentanten der Vereinigten Staaten erwählte Staatsmann hat die chinesische Frage zum hauptsächlichsten Inhalt seiner jüngsten Kundgebung gemacht, aber es klingt daraus nicht wie der eherne Ton der Trompete, sondern wie das Rauschen und Knistern, das beim Wälzen von Aktenbündeln entsteht. Was hat er denn auch der Welt zu melden? Daß die Politik der Vereinigten Staaten ausschließlich darauf gerichtet sei, die „territoriale und administrative Wesenheit Chinas- zu erhalten. Und weiter sollen „die Rechte der Mächte ge- schützt, und der Handel für die ganze Welt in gleichmäßiger und unparteiischer Weise gesichert werden.- Das ist doch em durchaus negatives Programm, das in schroffem Gegen- satze steht zu den gewaltigen, namentlich von Deutschland dargebrachten Opfern an Gut und Blut: Es bleibt eben Alles beim Alten. Hl: Das Gesetz betr. die Entschädigung für an Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerotlauf gefallene Tiere. SxeeOtie wen Anzeigen zu der nachmittags für de« I ‘5tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr. Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Glätter für hessische Volkskunde. Gießen, den 4. Dezember 1900. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogl. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Grotzh. Polizeiamt Gießen und das Großh. Polizeikommissariat Arnsburg. Wir laffen Ihnen demnächst je ein Exemplar des rubr. Gesetzes, mit deffen Bestimmungen Sie sich bekannt machen wollen, zum Dienstgebrauch zugehen. v. Bechtold. Wenn man heute den Charakter des mit so viel Verve unternommenen chinesischen Abenteuers mit einem kurzen und klaren Ausdruck bezeichnen will, so wird man füglich von einer Versumpfung reden müffen. Denn wenn sonst ein Volk, das jenseits seiner Grenzen einen Krieg führt, in steter Erregung auf die Nachrichten harrt, die von Dem Schauplatze der Kämpfe herüberdringen, wenn das Treiben der Jugend, die noch heute als Engländer und Buren miteinander ringt, die aber ein Spiel, das etwa „China und die Verbündeten- heißt, trotz alles die Phantasie anregenden Beiwerkes nicht kennt, eine Art von Barometer für den Tiefstand des allgemeinen Interesses bildet, so darf man heute feststellen, daß eine auffallende Gleichgiltigkeit sich überall zu Tage drängt. Haben doch auch die Verhand- langen der Budgetkommisfion, die doch schließlich eine Ergänzung des dürftigen, dem Plenum des Reichstages vorgelegten Materials bedeuten sollten, den rechnerischen Rahmen nicht überschritten, und schwerlich werden einmal die Poeten den Zug nach China in Liedern und Gesängen verherrlichen. Woran das liegt? Es ist nicht schwer, gar manchen Grund zu finden. Schon die einfache Thatsache würde genügen, daß ein greifbares, einen nationalen Wert repräsentierendes Ziel nirgends erkennbar ist, und auch die Erfahrung wird von neuem in Rechnung zu stellen sein, daß die Teilnahme des Gemütes erlischt, sobald die Entscheidung nicht mehr auf die Spitze des Degens, sondern in dem Federkiel der auf Entschädigung die zurzeit in dem Seuchengehöfte gehaltenen, und die innerhalb sechs Monaten in dasselbe zugehenden Schweine, insofern letztere nicht nachk- weislich in den vorhergegangenen vier Monaten geimpft worden sind, sofort durch Vermittelung der Ortspolizei- .behörde dem beamteten Tierarzt zur Impfung anzumelden und nach entsprechender weiterer Aufforderung zu stellen. — An Rotlauf erkrankte Schweine dürfen nur in dem betr. Seuchengehöfte geschlachtet werden. Das noch für genießbar erkannte Fleisch geschlachteter rotlaufkranker Schweine darf nur in gar gekochtem Zustande abgegeben werden. Die an Rotlauf eingegangenen Schweine müssen, wenn nicht ihre Ablieferung in eine Mdeckerei erfolgt, auf dem Waasenplatz verscharrt werden. Das Gleiche hat mit' den nicht zur Verwendung kommenden Teilen ge- schlachteter rotlaufkranker Schweine zu geschehen. — Das Fett gefallener oder getöteter rotlaufkranker Schweine darf zu technischen Zwecken unter geeigneten Vorsichtsmaßregeln und unter polizeilicher Aufsicht ausgeschmolzen werden. Gießen, 4. Dezember 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Mi bringen nachstehend die wesentlichsten Neuerungen de»S Gesetzes vom 12. Oktober 1900, betr. die Entschädigung füili on Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerotlauf ge= faltene Tiere, wie sich dieselben nach Abänderung des Ge- sc^Es vom 7. Juli 1896 ergeben, sowie die hauptsächlichen 2teftinnn ungen der „Anweisung" betr. die Ausführung dicW Gesetzes, sowie betr. die beim Auftreten des Rausch- br'Mvdes und Schweinerotlaufs zu ergreifenden veterinär- Po.i.iMichen Maßnahmen, zur öffentlichen Kenntnis. I. Die Entschädigungspflicht nach Art. 1 des ge- ilawniteiu alten Gesetzes wird ausgedehnt auf „gefallene Mötete, mit Rotlauf behaftete Schweine". . v , , *rl-. 2 bestimmt, daß die Entschädigung auch für ’m großer Mxoaty unb ii.V S Ave ine vier Fünftel des gemeinen Wertes beträgt, uniibtaBi fie für Schweine den Betrag von 80 Mark nicht ’ibietiH'ien soll. M Art. 5 kann nach Feststellung des Rotlaufs unter de iin ^weinen eines Gehöfts, eines Ortsteils oder eines Ci.'ttti twn Großh. Ministerium des Innern für die Dauer «de''i: Mkk d ie in Art. 2 für dieselben festgesetzte höchste Ent- II schWgungssumme (20 bezw. 15 Mark) um mindestens ein I] UdiLL Michel übersteigt. Ul üei den mit Rotlauf behafteten Schweinen ist der ge- c ^8* !Ueine Oert nach den für das Kadavergewicht im voraus ksMUplÜtj v.W xl big .mein festgesetzten Preisen zu ermitteln. Die Fest- " rrtturen setzlichg dieser Preise erfolgt kreis- oder ortsweise ein- oder ■Jitpara»» ur? r mMnial im Jahre durch eine von dem Kreisausschuß zu ____«äMiide Kommission von 3 Mitgliedern, welche zu be- eibdii^n sind. ÄlÄ -el 'M: *** dY* fc ____________ m inm Anzeiger _ Vlw 'M Volkskunde" WM414»«t btigelegt Mn -MUs-Schür Schwarze Ander-W ,n großartiger Auswahl p Fortwährend Cn». n v.nüerr von alle» Aoflavstattev, Larrdbriefträgerv, > KIM { "Mt/tlnr Agenten und Frägerinvev Aöovvewevts ent- Zin Art. 11 wird bestimmt, daß außer den Entschädig- . uwW unb den in dem Feststellungsverfahren entstandenen i durch die Ausführung der Schutzimpfungen ver- •arteten Kosten von der Kreiskasse getragen werden, die M-EchW der Hälfte aus der Staatskasse erhält. fifütnueOW* ,. ft Aus der erwähnten Anweisung vom 20. Ok- UflO ul"' v , I. I. ist das folgende zu bemerken: ii uprlS. . dlle in der Bundesratsinstruktiou vom 27. Juni 1895 Gg. Un*^ füiz btn Milzbrand getroffenen Vorschriften finden auch —-^^^MWriüis bie Fälle des Rauschbrandes Anwendung mit der MMzabe, daß die Abhäutung der Kadaver von Tieren, we.ilak mit Rauschbrand behaftet oder dieser Seuche ver- dävHig sind, in eine unter veterinärpolizeilicher Aufsicht ftöW Abdeckerei gestattet ist, welche Einrichtungen fwa tute genügende Infektion der fraglichen Häute besitzt. Dr-r-häute, welche sofort nach der Abhäutung dem Des- richslao usverfcchren unterworfen werden müssen, dürfen erstnmch Beendigung derselben aus den Räumen der Ab- entfernt und unter Ausschluß der lleberlassung tun einten Dritten nur unmittelbar an eine Gerberei zur alMMigen Verarbeitung abgeliefert werden. , Sie Besitzer von Schweinen sind nad) der Bekanntest grosse rmvckm g des Reichskanzlers vom 16. Juli 1895 verpflichtet /A m n ü-.'wxbemi Ausbruch des Rotlaufes unter ihren Schweine- i 1*] und befö-'intan und von allen verdächtigen Erscheinungen unter | V ,a felbsn, welche den Ausbruch dieser Seuche befürchten 09 hjö sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen . früher ,/um» di:e kranken oder verdächtigen Schweine von Orten ä tlfinmzuhilten, an denen die Gefahr der Ansteckung anderer M 1Q9"i Sch-weime besteht. — Die gleichen Pflichten liegen dem- H —• * । |>r, ieis^en ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirt- • 1 '.ft _ Ußö schvü vtorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte Mk. M ^'iAißchen Schweine dem Begleiter derselben und be- Tßikgbi) der im fremden Gewahrsam befindlichen Schweine Bsksitzer der betr. Geböfte, Stallungen, Koppeln vder Die kranken unc verdächtigen Schweine unter» siWn der Stall- bezw. Gehöftsperre. UF 5M der Rotlauf in einem Schweinebestande festgestellt, W P" M der Besitzer unter ausorücklichem Hinweis auf M«tt5,, Ms. 4 j^s Gesetzes von der Ortspolizeibehörde tti^lWorbern, bei Meldung des Verlustes des Anspruchs Hessischer Zandtag. Zweite Kammer der Stände. M.G. Darmstadt, 6. Dezember. Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 20 Min. vormittags und verliest die Botschaft des Großherzogs an die Stände vom 17. September 1900, in der des Todes des Prinzen Heinrich von Hessen gedacht ist. Die Botschaft lautet: Ernst Ludwig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein. Unseren Gruß zuvor, liebe und getreue Stände des Großherzog- Lums l Nachdem es der göttlichen Vorsehung gefallen hat. Unseren geliebten Herrn Oheim, des Prinzen Heinrich Ludwig Wilhelm, Adalbert Waldemar Alexander von Hessen und bei Rhein Großherzogliche Hoheit gestern vormittag nach längerem Leiden im 62. Lebensjahre aus dieser Zeitlichkeit abzurufen, setzen wir hiervon Unsere lieben und getreuen Stände des Großherzogtums in Kenntnis und hegen die Ueberzeugung, daß dieselben die Nachricht von diesem schmerzlichen Trauerfalle nicht ohne Teilnahme empfangen werden. Womit wir Unseren lieben und getreuen Ständen des Großherzogtums mit landesfürstlicher Huld und Gnade gewogen bleiben. Darmstadt, den 17. September 1900. (L. 8.) gez. Ernst Ludwig. Rothe. Präsident H aas : Meine Herren Kollegen! Unser erlauchtes Fürstenhaus ist nach Gottes Wille nach alle dem im Laufe des Jahres schon erduldeten herben Leide durch den Heimgang Seiner Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich aufs neue von einem harten Schicksalsschlag ereilt worden. Es ist uns'gewiß allen ein warm empfundenes Bedürfnis, dieserhalb unserem Landesfürsten und seiner hohen Gemahlin unser herzlichstes Beileid zum Ausdruck zu bringen. In dem dahingeschieoenen letzten der drei fürstlichen Söhne des hochseligen Prinzen Karl verehrten wir einen liebenswürdigen, edlen Sprossen unseres Großherzoglichen Hauses von vornehmer ritterlicher Gesinnung, der nicht nur ein guter Deutscher, sondern auch ein echter, treuer Hesse war und mit allen Faserü seines Herzens an seinem angestammten Heimatlande und seiner Bevölkerung hing. Mit Stolz denken wir daran, wie der Prinz im großen Krieg gegen Frankreich als tapferer, hervorragender Truppenführer sich bewährte, um, vuhmgekrönt zurückgekehrt, lange Jahre an der Spitze der Division zu stehen, in ivelcher die hessischen Landeskinder ihrer Dienstpflicht genügen. Auch in dieser Stelle hat er sich die Liebe, Anhänglichkeit und Dankbarkeit von Tausenden und Abertausenden erworben. So mußte ihn der Tod in rüstigem Alter dahinraffen. Wir werden dem Heimgegangenen allezeit ein gutes Andenken bewahren. Zur letzten Ehrung des Heimgegangenen haben Sie sich von Ihren Sitzen erhoben, ich stelle dies fest und danke Ihnen. Der Präsident teilt weiter mit, daß er einen Kranz namens der Zweiten Kammer am Grabe niedergelegt habe. Die Beileidsadresse der Kammer werde morgen zur Beratung kommen. Den landständischen Eid in die Hand des Präsidenten leistete hierauf der an Stelle des Abg. Dr. Schröder-Oppenheim gewählte Abg. Kv ch. Zur Beratung kam uiid füllte die ganze Sitzung aus der Gesetzentwurf betr. die Dienstbezüge d er st a a t l i ch b e st ä t i g t e n F o r st w a r t e. Er beabsichtigt, die staatlich bestätigten Forstwarte mit Ausnahme derer in den Privatwaldungen erster Klasse, also die Forstwarte in Gemeinde-, abnormalen und in Privatforstwarteien mit Privatwaldungen zweiter Klasse wesentlich günstiger als bisher zu stellen und zwar sollen für die Forstwarte in Forstwarteien über 300 Hekt. die Bezüge der st a a t l i ch e n Forstwarte gemäß Besoldungsgesetz in Anwendung kommen, bei kleineren Forstwarteien sollen entsprechend geringere Sätze statthaben. Die Mehrheit des Ausschusses schlägt indes vor, nur als zulässige Höchstgrenze die Sätze der Vorlage anzunehmen; der Gehalt soll in der Regel nur 70 Proz. hiervon betragen, Kreisausschuß und event. Provinzialausschuß sollen indes bis zu 100 Proz. in geeigneten Füllen nach Antrag hinaufgehen dürfen. Die M i n d e r h e i t d e s A u s s ch u s s e s (Abg. Noak) will Erhöhung des Staatszuschusses von 20 000 auf 40000 Mk. zur Ermöglichung der Aufbesserung ungünstig gestellter Forstwarte, im übrigen Ablehnung der ganzen Vorlage. Staatsminister Rothe giebt die ursprüngliche Vorlage auf zu Gunsten der Anträge der Ausschußmitglieder. Diese bedeuten für die Gemeinden eine Ersparnis von 167 200 Mk., für andere Waldeigentümer eine solche von 43 800 Mk. Finanzminister G n a u t h wendet sich gegen die Anträge der Ausschußminderheit, durch die nicht die geringste organisatorische Verbesserung, auf die es wesentlich ankomme, geleistet würde. Abg. Schönberger sieht in der Vorlage einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden; dem dieses gewährleistenden Gesetze vom Jahre 1874 (Landgemeindeordnung) gegenüber könne die organische Forstordnung vom Jahre 1811 nicht mehr ihre Giltigkeit beanspruchen. Die neu einzuführeude Witwen-, Waisen- und Altersversorgung der Forstwarte sei aufs höchste bedenk- nch wegen ihrer Konsequenzen, denn andere Gemeindebeamte würden mit ähnlichen Forderungen kommen. Er sei aber bereit, den Punkten der Vorlage zuzustimmen, in denen er eine Verbesserung erblicken könne. ,~r- ~ « ö i ö nimmt die zurückgezogene Regier- ungs-Vorlage wieder auf. Der Antrag des Ausschuß- oCiFe eVlc &en heutigen Lebensbedürfnissen entsprechende Lebenshaltung dieser Beamten. Dieser Antrag lasse auch die Möglichkeit offen, noch unter die Minimak- satze herabzuge^hen. So sei keine Gewähr eines festen Be- zugs für dw Forstwarte geschaffen. Mit Annahme dieses Antrages hatten die Forstwarte nichts gewonnen. Die Ge amtheit sei daran m eressiert, wie ihre einzelnen Glieder gestellt seien Sie habe dieses Reckst auch bei anderen Beamten, z. B. den Zehrern, bewiesen und deren Gehalte unter feste Normen gebracht. Viel mehr wie früher verlange man heute von den Forstwarken, nicht blos rein mechanische Thatigkeit. Daraus ergebe sich das Recht des Staates, einzugreifen. Die Gemeinden würden bei Annahme des Gesetzes nicht schlecht fahren, denn die Erträgnisse ihrer Waldungen würden erhöht werden. Würde das Gesetz nicht angenommen, so würde auf Grund der zweifellos zu Recht bestehenden organischen Forstordnung vom Jahre 1811 die Regierung im Einvernehmen mit dem Kreisausschuß die Besoldungen bestimmen. So werde also gerade dur,ch diese Vorlage das Eingriffsrecht der Regierung beschränkt. Abg. S ch ni e e l schlägt bei der Gefährdung der Regierungsvorlage eine vermittelnde Stellung vor und wird beantragen, daß für die Regel 100 Proz., also die Sätze der Regierung, zur Anwendung kommen sollen, daß indes ausnahmsweise der Kreisausschuß auf Antrag bis zu 70 Prozent herabgehen kann, im Interesse bedürftiger Gemeinden. Das Recht selbständigen Eingreifens der Staatsbehörden in Gehaltsverhältnisse der Gemeindebeamten ergebe sich aus der Landgemeindeordnung. Abg. Weidner gedenkt der Folgen, die die Annahme der Vorlage in Bezug auf andere Gemeindebeamte nach sich ziehen werde und hat einige andere Bedenken. Ministerialrat Milbrand wendet sich gegen die Zweifel des Vorredners. Er weist nach, daß unter Zugrundelegung der letzten. 10 Jahre die Einnahmen der Gemeindewaldungen um jährlich 92 000 Mk. sich gesteigert haben. Bei Zugrundelegung der letzten 50 Jahre ergebe sich eine Steigerung der Naturalerträgnisse um mehr als das Doppelte/der Geldbeträge um mehr als das Dreifache. Dazu komme die wegfallende Grundsteuer mit 76 000 Mk. Das mache zusammen am 1. April 1901 ein Mehr in den Gemeindekassen von 168 000 Mk., denen die Kosten der Vorlage mit 69 000 Mk. gegenüberständen. Finanzielle Bedenken im großen könnten nicht erwachsen. Mittel, speziellen Schwierigkeiten der Gemeinden zu begegnen, seien genug vorhanden (Vergrößerung der Forstwarteien, Verringerung des Personals, größere Fällungen rc.). Bei dieser Sachlage bitte er dringend, die Vorlage zum Gesetz zu machen. Ein humanitäres Werk stütze in Frage, das von über 500 Forstwarten mit Dank ausgenommen würde. Abg. Mol th an sieht in den Anträgen des Ausschusses eine wesentliche Verschlechterung der Vorlage und bedauert bereu vorzeitige Zurückziehung durch die Regierung. Eine Festlegung durch Gesetz erscheine ihm in- des auch hinsichtlich der Forstwarte in Privatwaldungen 11 - er Klass eerwünscht. Er sei der Auffassung, daß auch die Verhältnisse anderer Gemeindebeamten gesetzlicher Regelung bedürften und scheue daher Konsequenzen der Vorlage in diesem Sinne nicht. Ministerialrat Braun hielt das vom Vorredner in dessen Ausführungen gehegte Mißtrauen gegenüber der durch die Vorlage zu schaffende» Einwirkung der Kreisausschüsse auf die Besoldung der Forstwarte für durchaus unveranlaßt. Abg. Backes bedauert die Zurücknahme der Vorlage durch die Regierung. Die ursprünglich gewählten Gehaltssätze seien absolut notwendig. Auch diese Beamten müßten möglichst unabhängig gestellt werden. Einen Beamten solle man nie zwischen Pflichtgefühl und Lebenserhaltung stellen. Vor berechtigten Konsequenzen scheue er niemals zurück. Abg. Ulrich möchte mit seinen Freunden noch über die Vorlage hinausgehen. Auch die Privatwaldupgen erster Klasse hätte mau in das Gesetz ziehen sollen. Des Weiteren wendet er sich gegen einige Ausführungen der Abgg. Schönberger und Weidner und gedenkt des Erfolges, den die Vorlage nach sich ziehen werde. Ministerialrat Milbrand erklärt, daß durch Hineinziehen der Privatwaldungen erster Klasse die bestehende ganze Gesetzgebung, namentlich das standesherrliche Edikt, in Mitleidenschaft gezogen und hierdurch die ganze Vorlage gefährdet werden würde. Abg. Heidenreich begründet die Stellungnahme der Mehrheit des Ausschusses und bezweifelt, daß die Lage der Gemeinden günstiger sein würde, wenn bei Nichtannahme eines Gesetzes die Regierung auf Grund der Forstordnung von 1811 die Regelung der Gehalte selbst in die Hand nehmen würde. Abg. Schubert schenkt den Zahlen des Ministerialrats Milbrand wenig Vertrauen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Schönberger und Heiden reich begründet Abg. Joutz seinen Antrag, und verwahrt sich dagegen, daß er kein Herz für die Forstwarte habe. Diese stünden sich indessen besser als der Durchschstittsbauer, der nur im Herbste bares Geld sehe. Auch er müsse in der Vorlage einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden erblicken. Nicht leicht sei es für manche Gemeinden, das Doppelte der bisherigen Gehalte zahlen zu müssen. Abg. Gutfleisch als Berichterstatter der Mehrheit des Ausschusses legt dessen Erwägungen in ausführlichem Vortrage dar. Seit vielen Jahren habe die Regierung in der verschiedensten Weise ein Gesetz zu stände zu bringen sich bemüht und stets das Geschick gehabt, prinzipielle Freunde, aber thatsächliche Gegner zu finden. Bei den besonderen Wünschen aus dem Hause werde es ihm nick)t wundern, wenn auch dieser Vorlage ein ähnliches Geschick bereitet werde. Der Ausschuß habe einen Mittelweg einzuschlagen, der den Bedenken auf der einen und den Wünschen sauf der andern Seite möglichst gerecht zu werden suche. Man habe auch der Stimmung außerhalb des Hauses Rechnung tragen müssen, die keineswegs der Vorlage sehr günstig sei. Erst durch die ziffermäßigen Zusammenstellungen des Ausschusses sei die Vorlage klarer herausgehoben worden und eine Mehrbelastung der Gemeinden um mehr als das Doppelte habe sich ergeben. Um Beamte handle es sich, die mit den verschiedensten Positionen im Lande verteilt seien, in Städten, Dörfern, mit kleinerem oder größerem Gehalte rc. Ungünstige Wirkungen müsse man sich versprechen, wenn ohne Rücksichten auf diese Thatsachen vorgegangen würde. So habe man die Gehaltsskala der Regierung einerseits zu hoch befunden, andererseits erkannt, daß sie eine erhebliche Belastung zahlreicher Gemeinden enthalten werde. Man schlage daher einen Mittelweg vor. Die Selbstverwaltung komme nicht zu kurz, eine Verletzung könne man vielmehr in bemalten Zustande finben. Wer bem Kreisausschusse nicht Vertraue, 5er müsse bie Aufhebung ber Kreisorbnung verlangen. Jbeal sei es nicht, wenn inan bie Sache in ber Luft lasse. Das anbere werbe sich im Laufe ber Jahre von selber Hären. Er empfehle ben Mehrheitsantrag, Herz unb Stimmung für bie Forstwarte sei bei bem Ausschuß vorhaubeu gewesen. Der Antrag ber Ausschußminberheit (Abg. Jvutz) wirb gegen 5 Stimmen a b g e l e h n t, bie weitere Abstimmung auf morgen vertagt. Beginn ber nächsten Sitzung Freitag vormittag 9 Uhr. Handelsminister Brefeld erklärt in Bezug auf eine -uicjctv ciuun ui -otj’jg auj eine neulin Aeußerung Richters, daß die gewerblichen Genossenschaften bet der Koblabgabe ebenso berücksichtigt werden sollen wie die Ianbmktfrfinfn;^ Ü7568 'gOOOQOOOl Arn Donn ! W Ludi lassen mußte. injjen muyie. Lachmanu hatte sein Knie roiber den Leib des •vuil gestemmt, und als dieser ihn nun offenbar willenlos ‘ gelassen hat, gab er ihm einen kräftigen „Schnicks w . Hussel mit ausgebreiteten Armen steif wie ein Stoa Zimmer flog, mit bem Kopf auf bie Diele aufschlug u Dl 01 Sächsischer Ministerialdirektor Fischer weist den Vorwurf ;uri.' baß die sächsische Regierung sich nicht die Linderung der Kohlcnnot h» angelegen sein lasten. Abg. ®amp nimmt bas Kohlensyndikat in Schutz unb c innert daran, daß die Bergwerke Länge Zett Einbuße gehait HM In der Kohlenversorgung sei die Organisation allerdü-g- mangtb baft gewesen und hier sei eine Besserung durch kommstsionsoetsc Uebettvagung des Kohlenverkauss an die kleinen Händler * Jniiiaiioe des Ministers zu wünschen. Redner reat an, daß der Staat sich auch in Rheinland-Westfalen Gcubenöchtz schaffe, mr Einfluß zu gewinnen. Er empfiehlt schließlich als bestes A Hilfe mittel möglichste P.odukttonsftetgerung. Nach einer kurzen Erwiderung des HrndelSnürüflnr Abg. v. Czarlinski die Hoffnung aus, baß eS gelingen wirb, geeignete Mittel zur Abstellung der Kohlennot zu finden. Abg. Dr. Pachntcke (sretf. 93er,) hält es für ungerecht, bei ber Beurteilung der Wirkungen des Syndikats hier ein einzeln^ Syndikat herauszunehmen. WaS von einem Sy dckct gelte, htfh auch auf die anderen zu. Den legalen Zwischenhandel treffe ketr Verschulden an der Teuerung, sondern einzelne, welche die Lage miß braucht haben. Der jetzige Hinweis aus die Genossenschaftm fiti: im Widerspruch mit ihrer früheren Bekämpfung durch andere Prr teten. Die Thatigkeit des Handels fei nicht entbehrlich. Darauf wird die Beratung aus morgen 1 Uhr vertagt l bitte melne verehelich I 1900 $■1-1 FMI-1 da; l Ull | VIV X/IVIV wie tot liegen blieb. Lachmanu sprang sofort zur Ty ' hinaus. Es gelang jedoch, Hussel wieder zur Besinn . zu bringen. Er klagte über Kopfschmerz, sprach nw u brochener Stimme, konnte nicht allein gehen unb w nach Hause gebracht. Am nächsten Morgen halte V ll• keine Erinnerung mehr an die Vorgänge des , vorher, der Kopfschmerz nahm zu, er mußte in ba; in Laubach ausgenommen werben unb staub bor 13. September. Bei ber Sektion fanben sich wepi Sprünge ber Schäbelbasis, bie eine eitrige ®ntjun ber Gehirnhaut unb bamit ben Tob bes Hussel Y geführt hatten. Diese Schäbelverletzungen sinb ncwi Gutachten bem Falle in ber Schlörbscheu Wirtschaf 5 ' schreiben. Lachmann ist geftänbig, allein er nmi wehr geh'anbelt haben. Von Notwehr kann aber abgabe ebenso berücksichtigt werden sollen wie die landwirtschaf«!^ Genoffenschaften. Zu einer Anregung auf Bildung eines oberschlesis»! Kohlensyndikats mit Einschluß der Staatsgruben, bemerkt er, daß er L darauf höchstens einlasten könnte, wenn der Staat den maßgebend Einfluß auf die Preisbildung hätte, da er sich in der Neubildung 2 Preise immer zurückhalten muffe, bis die Marktlage eine feste @e|J angenommen habe. Abg. Dr. Heim hat auf Bayern hingewiesen uS gesagt: Wir Bayern sind doch bessere Menschen! Der bayerische MinKe ist auf Grund der gleichlautenden Bestimmung des bayrischen ®efete gegen die Grubenbesitzer vorgegangen. Ja, wenn in Bayern das «S halten der Grubenbesitzer es notwendig macht, gegen sie mit 3want* befugnissen vorzugehen, sind bann deshalb die Bayern bestere Mensäe, als die unserigen, bei denen das nicht nötig ist? (Große fceitertr Ich glaube, Dr. Heim hat wohl nichts anderes beabsichtigt, als nur w bem bayerischen Minister gegenüber dem preußischen zu sprechen seiner Verehrung für ben bayerischen Minister Ausbruck geben wolla ihm ben Vorzug gegeben vor bem preußischen. Damit erkläre ich auch abgesehen von allen Rücksichten bundesfreundlicher Courtoisie doE kommen einverstanben. (Große Heiterkeit.) Eisenbahnminister v. Thielen erwibert auf frühereNiiesM, führungen von Heim und Graf Kanitz. Abg. Sachse (Soz) bestreitet, daß die Streiks schuld Kohlenteuerung sind. Die Schuld trifft das Syndikat wegen dir duktionseinschränkung, die Regierung wegen der verbilligten äufciuk. tarife, die dem Ausland zum Nachteil des Inlandes billigere schaffen, im Zusammenhang mit billigeren Angeboten der Produzent, und ebenso die Händler, wegen der Vereinbarungen über Mindefipm-I Redner schildert eingehend die Lage der Bergarbeiter, die in Bezug ir Unterkunft und Löhnung noch viel zu wünschen übrig lasse. Es sei falt, daß eine Besserung ihrer Lage die Preissteigerung veranlaßt habe, woiu er auf die Überschüsse der Gesellschaften verweist. Den größten ’&v- teil von der günstigen Lage der Kohlenwerke haben natürlich bie stände der Gruben. Herr v. Kardorff bezieht ein Gehalt von 27000 M. als Aufsichtsrat der Laurahütte. Man solle sich eine Besserung h Lebenslage der Arbeiter angelegen sein lassen, und dafür sorgen, dch die Bergwerke in Reichsbesitz übergehen und ein gutes Reichsberzgr^ gemacht wird. Deutscher Reichstag. Berlin, 6. Dezember. Das Haus beschließt die Einstellung eines Sttafversahrens n,« de« Abg. Thiele und setzt die Besprechung der Interpellation^' die Kohlennvt fort. Schwurgericht. Gießen, 4. Dezember. (Verspätet. > In ber heutigen Sitzung würbe in ber Anklagesache- gegen ben Taglöhner Heinrich L a ch m a n u von Villinge», geboren 1862, wegen Körperverletzung mH tätlichem Erfolg verhanbelt. /Die Anklage vertrat Staate auwalt Zimmermann, bie Verteibigung führte Mto- auwalt Engisch. Der Angeklagte unb ber Taglähner Johannes Hussel sinb bem Trünke ergebene und in aM- trunfenem Zustaube streitsüchtige Menschen. Beide tyüten schon bes öfteren Streit miteinanber gehabt. Am Mud bes 6. September trafen sich Lachmanu unb Hussel in der Schlörb'schen Wirtschaft zu Ruppertsburg. Letzterer macdte ersterem Vorwürfe, weil er am Tage zuvor bie Arbeitsstelle bei Schlörb, ber an jenem Tage bie Dreschmaschine hatte, verlassen unb sich nach Laubach begeben hatte. Lach- mann entgegnete: „Hannes, sei ruhig, ich habe mit ge schworen, ich vergreife mich; noch einmal au Dir! -Ich habe lange nicht bei Debus (b. i- ber Gefaugeuwärter in Löllbach) gesessen." Er staub babei auf, ging auf Hussel zu, unb gab ihm einen Stoß roiber bie Hanb/^baß ihm M Cigarre ins Gesicht flog. Ein Gast beruhigte ben HMl. „Dich trag’ ich mit samt Deinem Stuhl auf bie Erb'." M» staub Hussel auf, stellte sich vor Lachmanu unb sagte-' „Was willst Du, ich bin ba." Er staub in nicht drohens Stellung ba unb hatte bie Arme herabhängen, sobaß Mr mann einen Angriff nicht befürchten konnte. ÖJjF sprang er auf unb im Nu hatten sich beibe gHEÄ an ber Kehle gepackt unb bräugteu sich um ben WJ herum. Lachmanu kam hierbei aus einen Stuhl zu W' ber schräg an ber Wcmb staub, sobaß er hierbnrck f Wiberlager hatte unb größere Kraft ausüben konnte, j brückte bem Hussel mit ber Hanb roiber ben Hals, bem Hussel bie Luft ausging unb er ben Lachmann w Ä W im bäjSä- M GM"' E-e R («te Perücken . J i* A!on Gi "..«rat W-h"' c"Ta 7u hören. - al FK&V v , n itehirt haujra. »Men wollte. W mu t er bei freier Lerpacknng IM Himburg, Ivo bie! Mechanische B jMusikw^rke Violinen Zithern. 67,9 Franz Eyserbeck Behnhofstr. 61,1. i— zent Cassa ©conto. Am 19. Mai d. I. kam Dieter wieder in daS Grünebaumsche Möbel-Magazin, um den Kauf perfekt zu machen. Der Inhaber desselben, der Vater des An- geklagten, war an dem Tage in Büdingen abwesend, und so verhandelte der Angeklagte mit dem Kunden. Die Möbel wurden ausgesucht, die Preise notiert. Nach längerem Verhandeln räumte der Angeklagte dem Dieter bei freier Verpackung und Lieferung gegen Baarzahlung erst 2 Prozent, dann 3 Prozent Rabatt ein, wogegen der Käufer mindestens 5 Prozent verlangte, und schließlich, da man nicht einig wurde, entfernte sich der Käufer unverrichteter Sache. Als dieser einige Zeit nachher zu seinem Schwiegersohn Rahne- feld kam, saß der Angeklagte bereits in der Wirtsftube daselbst mit dem Wirt Rahnefeld, Philipp Dambier und Heinrich Schmall. Es wurde wegen des Möbelgeschäfts weiter verhandelt, allein trotz eifrigen Zureden- von feiten Dambiers und Rahnefelds erklärte der Angeklagte, er könne dem Dieter die verlangten 5 Prozent Cassa-Sconto nicht gewähren. Daß der beabsichtigte Handel auch hier nicht zu stände kam, darüber herrschte unter den Zeugen und auch beim Angeklagten in der heutigen Verhandlung Ueber- einstimmung. — Der Angeklagte erklärt und hat diese Darstellung in dem in Rede stehenden Civil Prozeß auch beschworen, Dieter sei aufgestanden und in den vor dem Wirtszimmer damals noch befindliche Vorraum getreten, dec als Durchgang rcnutzt wurde; der Angeklagte will ihm alsbald dahin gefolgt sein, und hier in diesem Raum sei der Möbelhandel zwischen ihm und Dieter in der Weise perfekt geworden, daß er sich bereit erklärte, telephonisch Geriebene Mandel „ Haselnüsse sowie sämtliche Artikel der Feinbäkkerei empfiehlt billigst 7901 Gust. Walter, Cognac ärztlich empfohlen in allen Preislagen von Mk. 1,80 an pro Flasche. Niederlage bei 348 Aug. Noll, Gießen, Drogerie zum roten Kreuz. hätailec und Landwirt Konrad Dieter IV. von Fauerbach Kleine Kaution erforderlich. 5456 Dich 4849 bei Apotheker W. Weber. 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