m. 235 Erstes Blatt»Sonntag den 7. Oktober 150. Jahrgang 1DOO Gießener A nzeiger Generat-Ml^iger Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Tie Gießener ^amlticnvtätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" n. „Blätter für Hess. LolkSkunde" wöchtl. 4 mal beigelegt. Alle Anzeigen-Bermittlungsstellen des In- und Auslandes nchmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. "Zcilcnpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Bezugspreis Vierteljahrs. Mk. 2,20 inonatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn; durch die Abholcstellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Vhnnmer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Aints- und Airzeigebltttt für den Ureis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schutsiratze Nr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Famiiienblätter, Der hessische Landwirt, Mittler für hessische UotlrsKnnde. Adresse für Depeschen: Anzeiger chieße«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Heil'. Bekanntmachung, bett.: Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, sowie der Durschnittswerte der Naturalbezüge. Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 13. Dezember 1899, betr. die Ausführung des JnvalidenversicherungS- gesetzes vom 13. Juli 1899, und der §§ 1 und 8 des . , r , 15. Juni 1883 Krankenversicherungsgesetzes vom 1Q %pri[ 1892 bestimmen wir hiermit, 1. daß für die Zeit vom 1. April 1900 bis 1. Oktober 1900 noch die seitherige Festsetzung der ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagearbeiter (siehe Bekanntmachung vom 10. November 1892, Kreisblatt Nr. 266) maßgebend und in Kraft bleibt. 2. Mit Wirkung vom S. Oktober 1900 au haben wir nach Anhörung sämtlicher Gemeindevorstände die ortsüblichen Tagelöhue gewöhnlicher Tagearbeiter, wie folgt, neu festgesetzt: für Personen für Personen über unter 16 Jahren 16 Jahren männl, wetbl. männl, weibl. Mk. Mk. Mk. Mk. a) für die Stadt Gießen . . . 2.20 1.50 1.20 1.— b) für die Gemeinden Allendorf a.d.Lahn, Alten-Buseck, Annerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daub- ringen, Garbenteich, Großen- Buseck,Großen-Linden, Grünberg, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Langgöns, Leihgestern,Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Trohe, Watzenborn-Steinberg und Wieseck . 2.— 1.30 1.10 0.90 c) für die Gemeinden Albach, Allendorf a d.Lda., Bellersheim, Bersrod, Bettenhausen, Birklar, Dors- Gill, Eberstadt, Grüningen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Kesselbach, Langd, Langsdorf, Lich, Londorf, Muschenheim, Ober- Hörgern, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Treis a. d. Lda., Utphe und Winnerod . . . 1.80 1.20 1.10 0.90 d) für die Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Harbach, Hattenrod, Lauter, Lindenstruth, Lumda, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Ober - Bessingen , Odenhausen, Queckborn,ReinhardShain, Röthges, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Gillingen, Weickartshain und Wei- tershain........1.70 1.10 1.— 0.80 Die hier sestgestellten Löhne bilden den Maßstab, nach welchem bei der Gemeind e krankenversich erung das Krankengeld und die Höhe der Versicherungsbeiträge und bei den eingeschriebenen und sonstigen Hilfskassen ohne Beitrittszwang (wenn deren Mitglieder von der Verpflichtung zum Beitritt zur Gemeindekrankenversicherung oder einer anderen nach Maßgabe des Gesetzes errichteten Krankenkasse mit Ausnahme der Knappschaftskassen entbunden werden sollen) das Krankengeld zu berechnen ist, sowie den Maßstab zur Berechnung der Lohnklassen und Beiträge zur Invalidenversicherung für diejenigen Versicherten, die nicht unter § 34, Abs. II, Ziffer 1-4 des Jnvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 fallen, und mit Ausnahme der Lehrer und Erzieher (siehe § 34, Abs. II, Ziffer 5 des Jnv.-Vers.-Ges.). 3. Bezüglich der Durchschnittswerte der Naturalbezüge behält es auch vom 1. April 1900 an bei der seitherigen Festsetzung sein Bewenden, bezw. werden besondere Festsetzungen von Fall zu Fall erfolgen. Dieselben sind z. Zt. festgesetzt: a) für die Stadt Gießen: Mk. Wohnungen alleinstehender Betriebsbeamten, Gewerbe- und Handlungsgehilfen, Dienstboten rc. jährlich . •............48.— Familienwohnung, jährlich.......144.— Freie Kost für männliche und weibliche Personen: a) Morgenkaffee 10 Pf. b) Frühstück 10 „ c) Mittagessen 35 „ d) Vesper 10 „ e) Abendbrot) 25 „ volle Kost zus. 90 Pf. oder jährlich rund . 320.— Heizung, jährlich......... 15.— Beleuchtung, jährlich........ 5.— b) für die Landgemeinden des Kreises: Wohnung, jährlich......... 30.— Kost für männliche Personen, jährlich . . . 200.— „ „ weibliche „ .....170.-»- Heizung, jährlich......... 15.— Beleuchtung, jährlich........ 5.— Gießen, den 24. März 1900. Großh. Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen att die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt in Ihren Gemeinden ortsüblich veröffentlichen lassen. Wir bemerken hierzu noch Folgendes: 1. Vom 1. Oktober 1900 ab betragen also die wöchen- lichen KrankenversicherungS -Beiträge: für Personen für Personen über unter 16 Jahren 16 Jahren männl, weibl. männl, weibl. Mk. Mk. Mk Mk. a) für die Stadt Gießen . . 0.20 0.14 0.11 0.09 b) für diejenigen Gemeinden der vorstehenden Bekanntmachung unter 2b die 2% erheben . . die P/jO/o erheben . c) für diejenigen unter 2c die 2% erheben. . die l3/i% erheben . die l,/2 °/o erheben . die 1V4°/O erheben . d) für diejenigen unter 2d die 2% erheben . . die ll/a% erheben . 2. Vom 1. Oktober 1900 ab Versicherungs-Beiträge s nicht unter § 34, Abs. II, . Versicherungsgesetzes fallen : . 0.24 0.16 0.13 0.11 . 0.18 0.12 0.10 0.08 . 0.22 0.14 0.13 0.11 . 0.19 0.13 0.12 0.10 . 0.16 0.11 0.10 0.08 . 0.14 0.09 0.08 0.07 . 0.20 0.13 0.12 0.10 . 0.15 0.10 0.09 0.07 tragen die Jnvaliden- diejenigen Personen, die fer 1—4 des Jnvaliden- ) nicht Lehrer oder Erzieher sind: a) in der Stadt Gießen: bei männlichen — 24 Pfg., bei weiblichen — 20 Pfg., b) in den Gemeinden unter 2 b der vorstehenden Bekanntmachung: bei männlichen — 24 Pfg., bei weiblichen — 20 Pfg., c) in den Gemeinden unter 2 c dieser Bekanntmachung: bei männlichen = 20 Pfg., bei weiblichen = 20 Pfg., d) in denjenigen unter 2d der erwähnten Bekanntmachung : bei männlichen — 20 Pfg., bei weiblichen — 14 Pfg. 3. Für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen bleiben auch fernerhin die in der Bekanntmachung vom 17. März 1899 (Kreisblatt Nr. 67) angegebenen Sätze der Invalidenversicherungs-Beiträge bestehen, nämlich: a) in der Stadt Gießen und in Großen-Linden: bei männlichen = 24 Pfg., bei weiblichen = 20 Pfg., b) in den übrigen Gemeinden des Kreises: bei männlichen = 20 Pfg., bei weiblichen = 14 Pfg. Den Rechnern der Gemeindekrankenversicherungen und der örtlichen Jnvalidenversicherungsstellen wollen Sie unter Mitteilung der vorstehenden Bekanntmachung und Verfügung entsprechende Anweisung erteilen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. Nachdem die Maul- und Klauenseuche infolge Verschleppung durch Händlervieh in größerem Umfange im Kreise ausgebrochen ist, bestimmen wir gemäß § 56 a der Reichsgewerbeordnung das Folgende: Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen wird auf die Dauer von vorläufig vier Wochen vom 4. Oktober d. Js. ab verboten. Zuwiderhandlungen werden nach § 328 des R.-Str.-G. B., § 148, Ziffer 7 a der R. Gew-.O. bestraft. Gießen, den 3. Oktober 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _________________v. Bechtold.__________________ Bekanntmachung. Betr.: Tie Vollzugsordnung zur Gewerbeordnung, hier die Konzessionierung von Gewerbe-Anlagen nach § 16 der Gewerbeordnung und von Dampfkesselanlagen. Tnrch die §§ 8—27 der Vollzugsordnung zur Gewerbeordnung vom 22. September 1900 (Reg.-Blatt "Seite 845) sind die Vorschriften, welche für das Verfahren bei Anträgen auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung der unter § 16 der Gewerbeordnung fallenden Anlagen seither in Geltung waren, durch neue Bestimmungen ersetzt worden, welche am 1. Oktober in Kraft getreten sind. Wir weisen die Interessenten hierauf hin und bemerken, daß für die Folge in allen Fällen die mit Gesuchen auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung der obengenannten Anlagen etwa in Zusammenhang stehenden Baugesuche a u s n a h m l o s bei uns und zwar gleichzeitig mit dem gewerblichen Konzessionsgesuch einzureichen sind und daß ein gleiches Verfahren bei Gesuchen der in § 24 der Gewerbeordnung bezeichneten Art dann einzuhalten ist, wenn mit dem Antrag auf Genehmigung zur Anlegung eines Dampfkessels ein Baugesuck in Verbindung steht (vgl. die §§ 29 bis 36 der Vollzugsordnung). Pläne und Beschreibungen sind künftig in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sonoerabdrücke der Vollzugsordnung sind von der Buchhandlung des Großh. Staatsverlags in Darmstadt zum Preise von 50 Pfg. zu beziehen. Gießen, den 4. Oktober 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. Gießen, den 3. Oktober ,1900. Betr.: Die Verordnung den Vollzug der Gewerbeordnuug für das deutsche Reich in der Fassung des Abänderungs- Gesetzes vom 30. Juni 1900 (R. G. Bl. S. 321 ff), betreffend, vom 22. September 1900 (Reg. Blatt S. 845 ff). Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großherzogliches Polizeiamt Gießen «nd die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KreiseS. Die am 1. Oktober l. Js. in Kraft tretende Verordnung in vorstehendem Betreff vom 22. l. Mts. (Reg.-Bl. Seite 845 ff.) hat sämtliche in Ausführung der Gewerbeordnung seither erlassenen Verordnungen zusammengefaßt und da, wo erforderlich, die notwendigen Abänderungen und Ergänzungen der seitherigen Ausführungsbestimmungen sowohl in formell- als in materiell-rechtlicher Hinsicht eintreten lassen. Gleichzeitig sind in der Vollzugsordnung die für Ausführung des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, die Abänderung der Gewerbeordnung betr. (R.-G.-Bl. S. 321 ff.) erforderlichen Bestimmungen derart ausgenommen, daß bei einzelnen neu hiuzugekommenen gesetzlichenVorschriften das für Ausführung derselben Erforderliche insoweit angeführt ist, als dies neben den allgemeinen Bestimmungen in den §§ 1 bis 4 der Vollzugsordnung noch erforderlich erschien. Zu einem großen Teil waren bisher für das in gewerbepolizeilichen Angelegenheiten vorgeschriebene Verfahren die Bestimmungen der Verordnung'vom 1. November 1869 (Reg.-Bl. S. 865 ff.) maßgebend. Dieselben in die Vollzngsordnung zu übernehmen, schien nicht angängig, da alsdann der mit der Verordnung verbundene Zweck, für alle Angelegenheiten gewerbepolizeilicher und gewerblich-verwaltungsrechtlicher Natur ein einheitliches Verfahren festzulcgen, nicht zu erreichen gewesen wäre. Es sind vielmehr an Stelle der Vorschriften der vorgenannten Verordnung durchweg die einschlägigen Bestimmungen der Kreis- und Provinzialordnung in die Vollzugsordnung ausgenommen lvorden und demgemäß von nun ab ausschließlich zur Anwendung zu bringen. Sonderabdrücke der Vollzugsordnung sind für 50 Pfg. von der Buchhandlung des Großh. Staatsverlags in Darmstadt zu beziehen, worauf Sie etwaige Interessenten auf merksam machen wollen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Betr.: Die Volkszählung im Jahre 1900. Am 1. Dezember b. IS. wird im Deutschen Reiche eine Volkszählung stattfinden. Zur Ausführung derselben in hiesiger Stadt bedürfen wir einer großen Anzahl als Zähler geeigneter Personen und fordern daher diejenigen, die sich als solche, sei eS unentgeltlich, sei eS gegen Bezahlung beteiligen wollen, auf, sich bis spätestens 1. November l. IS. auf unserem Bureau (Weidengaffe Nr. 5) zu melden. Gießen, den 4. Oktober 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Gefunden: 1 Damen-Regenschirm, 1 Taschenmesser und 1 Lodenjoppe. Verloren: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Trauring und ein silbernes Kettenarmband. Gießen, den 6. Oktober 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Der neue Zolltarif. Im Gegensatz zum früheren System schlägt der neue Entwurf die d u r ch g ä n g i g e Verzollung nachdem Nettogewicht vor. § 2 bestimmt nämlich: „Tic Gewichtszölle werben vom Reingewicht erhoben, soweit nickst der Tarif die Verzollung nach dein Rohgewicht ausdrücklich vorschreibt." Tie Waren und Emballagen sollen demnach, jedes für sich, einzeln verzollt werden. Für die Taraberechnung soll nach dem Entwurf der Bundesrat bestimmte Tarasätze, prozentual vom Bruttogewicht, festsetzen. Tie Berechnnng nachden den Tarasätzen soll (für alle Artikel, deren Zoll nicht 15 Mark pro 100 Kgr. übersteigt, obligatorisch, sonst nur die Regel sein, neben der auch eine effektive Gewichtsermittelung auf Antrag der Zollpflichtigen stattfinden kann. Im allgemeinen ist das Gewicht bei Abfertigung der Ware maßgebend, bei Havarie kann aber eine Abrechnung des Wassers oder eine nachträgliche Trocknung und Reinigung stattfinden. Tie Verzollung nach dem Rohgewicht wird im Tarif nur bei Waren angeordnet, wo das Nettogewicht unmöglich zu ermitteln ist, z. B. bei in Stahlflaschen eingehenden Gasen. In die Vorschriften über Zollbefreiungen find neu ausgenommen: die Produkte der deutschen Seefischerei (und zwar Fische, Speck und Thran von Fischen, Waltieren Und Robben, sowie Walrat allgemein, dagegen Schaltiere — Hummer und Austern usw. — nur, wenn sie innerhalb der Hoheitsgrenzen der Uferstaaten gefangen sind; aus die deutsche Fischerei im Bodensee sinben die Bestimmungen analoge Anwendung), ferner die von fremden Staatsoberhäuptern verliehenen Ordensauszeichnungen, Wappenschilder usw., des weiteren Särge, in denen Leichen eingehen, und Aschenurnen verbrannter Menschenleichen, sowie deren Blumen- und sonstiger Grabschmuck. Dagegen find nicht mehr (wie früher) zollfrei: gebrauchte, nicht zum Verkauf eingehende Kleidungsstücke (abgefeheil von Anzugsstücken der Passagiere, Ausstattungs- und Erbschaftsgut), Antiquitäten unb ^vunstsachen, die zu Ausstellungen eingehen, wenn sie nicht wieder ausgeführt werden. Dagegen ist im Interesse des einheimischen Schiffsbaugewerbes die Zollfrei- heit für Schiffsbau Materialien (ausschließlich Kajüt- und Küchengut) bcibehalten worden. Im Tarif nicht benannte Waren waren seither zollfrei. Nach § 6 des Entwurfs erhält der Bundesrat die Befugnis, die Waren den n ä ch st liegenden T a r i f p o s i t i o n e n unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und des Verwendungszweckes zuzuweifen. — Zollbegünstigungen und Retorsionen. Bisher war der Bundesrat bei Zolltarifbegünstigungen an fremde Staaten außer den Handelsverträgen an bestimmte Fristen gebunden. Ter § 8 des Entwurfs aber bestimmt allgemein: „Der Bundesrat wird ermächtigt, die für die Einfuhr in Pas' deutsche Zollgebiet vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auch solchen Staaten, welche einen vertragsmäßigen Anspruch hierauf nicht haben, gegen Einräumung angemessener Vorteile ganz oder teilweise zuzugestehen. Auch können diese Zollbefreiungen und Zoll- Hießener Stadttyealer. Gießen, 6. Oktober 1900. Gestern abend ging zum ersten Male in dieser Saison Max Dreyers erfolgreiches Schauspiel „Der Probekandidat", das uns bereits im verflossenen Winter vorgestellt worden war, vor einem allerdings nur mäßig gut besetzten Hanse in Scene. - Streng künstlerisch gewertet bedeutet dies Drama in der Entwickelung Max Dreyers einen entschiedenen Rückschritt. Es ist zu bedauern, daß ein Dreyer, der seine Probekandidatur als feinsinniger Poet, sowohl im Bereich der psychologisch vertieften Novelle, als insbesondere der humorfunkelnden, straff- geführten Komödie glänzend bestanden hat, sich von den Lorbeeren des famosen Philippi und ähnlicher auf 'die Sensationswut des Publikums lauernder Drainatisicrer beunruhigen ließ und einen Wurf nach der Scheibe dieser Erfolgsritter wagte. Er hat das von der Zeit pes preußischen Volksschulgesetzes, des Umsturzgesetzes und anderer offizieller Rückwärtsereien her in der Luft liegende „hoch*- aktuelle" Problem vom Kampf der Geistesfreiheit gegen die Geistcsknebelung ausgegriffen und es mit einem Falle aus dem Schulleben „eines norddeutschen Kleinstaates" illustriert. Dr. Fritz Heitmann, ein kurz vor der Anstellung stehender Probekandidat an einem Realgymnasium, dessen erbärmlich streberhafter Direktor ins Fahrwasser der krassesten Orthodoxie eingeschmenkt ist, hat seine Oberprimaner, die er aushilfsweise unterrichtet, aus einem „naturwissenschaftlichen" Spaziergang in den Gedanken einer — horribile dictu natürlichen Schöpfungsgeschichte eingeweiht. Kaum erfährt der Direktor von diesem Kapital Verbrechen, als er Heitmann vor die Alternative stellt, entweder vor versammelter Klasse seine frevle Irrlehre zu widerrufen oder — zu gehen. Nach schwerem Kampf wählt Heitmann, der die einzige Stütze seiner schwer- qeplagten Mutter ist, der zudem noch ein liebes Gänschen von Braut hat, die ihn gar zu gerne möglichst bald che- ermäßigilngen den deutschen Zollausschüssen, Kolonien und Schutzgebieten ganz oder teilweise eingeräumt werden." Die Motive bemerken hierzu: „Sollte der neue Zolltarif die Form eines Doppeltarifs (mit Maxi- m a l - und M i n i m a l s ä tz e n) erhalten, so würde der Bundesrat zu ermächtigen sein, freinden Staaten gegen entsprechende Gegenleistung den Minimaltarif oder etwaige n o Zu ei ter ge h en d e vertragsmäßige Tarif b e g ü n st i g u n g e n ganz oder teilweise zuzugestehen". Als Retorsion gegen schlechtere zolttarisliche Behandlung deutscher Waren in anderen Staaten mit einem Zollzuschlag bis dreifachen Höhe des tarifmäßigen Zolls oder neben diesem bis zur Hälfte des Wertes belegt unb zollfreie Waren gleichfalls bis zur Hälfte des Wertes verzollt werden können. Exportprämien. Der § 10 bestimmt in dieser Hinsicht: „Zollpflichtige Waren, die aus einem Staate herstammen, der bei ihrer Ausfuhr offene oder versteckte Ausfuhrzuschüsse (Prämien) gewährt, können nach Bestimmung des Bundesrats mit Zu f chl a g s z ö l l e n in Höhe der gewährten, Zuschüsse belegt loerden". Es wird also in dieser Hinsicht das Beispiel Nordamerikas nachgeahmt. -- Einfuhrs ch eine und T r a n s i t l a g e r. Unter die Produkte, für welche Einfuhrscheine ausgestellt werden können, ist neu der Buchweizen ausgenommen. Ter im Reichstag gestellten! Forderung der Aufhebung der gemischten P r i v a t t r a n s i t l a g e r ohne amtlichen Mitverschluß für Getreide usw. soll nach § 11 bezw. den Motiven hierzu nur entsprochen werden, wenn Sicherheit darüber besteht, daß diese Lager o h n e S ch ä d i - gung peS Handels und der Landwirtschaft entbehrt werden können. Ist dies nicht der Fall, so wird die Bewilligung solcher Lager diejenigen vom Bun des rat zu bestimmenden Orte, für «welche ein dringendes ? dürfnis nicht blos des Handels, sondern auch der Land- v. '.etschaft vorliegt, zu beschränken sein, und von der Be- dingung der überwiegenden Ausfuhr des Getreides abhängig gemacht. Mit dieser Beschränkung ist die Beibehaltung der gemischten Getreidetransit- lager im Entwürfe vorgesehen. — Zollkredite. Die im Reichstage vorgeschlagene völlige Aufhebung der Zollkredite speziell für Getreide, ist in den Entwurf nicht ausgenommen worden. Dagegen schlägt § 12 desselben eine angemessene Verzinsung der Zollkredite vor. Der Bundesrat bestimmt die Höhe des Zinsfußes; derselbe wird außerdem ermächtigt, für solche Waren, welche im Jnlande nicht erzeugt werden, zinsfreien Zollkredit zu bewilligen. Die Motive bringen außerdem als'Konsequenz der Verzinsung der Zollkredite auch die Frage einer Verzins u n g p e r Z o l l - L a g e r k r e d i t e in Anregung, das heißt ob auch bei der Ueberführung der in Zolllagern be- finplichen Waren tu den freien Verkehr für die während der Lagerzeit erfolgte Stundung des Zollgefälles Zinsen zu erhebeu seien, wobei noch die Frage bestehe, ob diese Maßregel für alle Waren und sämtliche Zollniederlagen oder nur für Privatlager ohne amtlichen Mitverschluß zu- treffe oder endlich, ob sie nur auf Getreidezolllager tzn beschränken sei. Die Motive bemerken jedoch selbst hierzu, daß der Verzinsung der Lagerkredite wegen ihres nachteiligen Einflusses auf die Benutzung der für den Handelsverkehr unentbehrlichen Zollniederlagen erheb- . liche Bedenken entgegenstehen. — Ten Schluß des Entwurfs bildet eine Bestimmung über die Verteilung der Zoll- und Tabaksteuererträge analog der „Frankenstein - schen Klausel", wobei jedoch zur Erwägung gestellt wird, ob die Gesetzcsvorschrift nicht etwa besonderen Finanzgesetzen vorzubehalten sein dürfte. Die Motive nehmen schließlich zu den Anträgen der Rückerstattung des Baum- Wollgarnzolls beim Textilwarenexport Stellung, die sie nicht empfehlen, da die Beibringung des Identitätsnachweises bei einem Jndustrieprodukt unabsehbare Konsequenzen habe. Aus Stadt und Kand. Gießen, den 6. Oktober 1900. *• Auszeichnung. Dem Major Frhrn. v. Starck, persönlichem Adjutanten weiland des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein, wurde das Ehrenkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen und dem Fabrikanten lichen möchte, das erstere, die Unterwerfung. Aber als er dann bei Gelegenheit einer Probelektion in Gegenwart des gesamten Lehrerkollegiums feierlich widerrufen soll, da kann er seinen Jungen nicht in die klaren, leuchtenden! Augen hineinlügen, und statt des geplanten Widerrufes redet er der Wahrheit eine glühende Apotheose. Und pnrch diesen Sieg gestärkt, der ihn zudem von seinem bräutlichen Ballast befreit, um ihm die innige Liebe seiner Arbeits- genossin Marie aufzudecken, geht er voll Lebensmut ßn die Welt . . . Tas Stück scheitert künstlerisch an einer Riesenschwäche; seine Lösung ist unglaubhaft, unwahrscheinlich, entbehrt der zwingenden, überwältigenden Motivierung. Wir glauben am Schlüsse nicht an den kommenden endgiltigen Sieg Heitmanns über die stumpfe Welt, an die fröhliche Gewißheit des Triumphes der Wahrheit und des Lebendigen, den Heitmann verkündigt; um diesen Glauben widerspruchslos und in machtvollem Klang in uns zu jent- zündeu, dazu hätte der Dichter seinen Helden, der viel von einem Romanhelden an sich hat, weniger Weichheit und Waschlappigkcit und mehr Sicherheit, Festigkeit, Stärke, eine Seele, die so gestählt ist, wie die oft gerühmten Muskeln seiner Arme, verleihen müssen. Ein Mensch, der bereits innerlich gekuscht hat, der dann allerdings im entscheidenden Moment sein besseres Selbst, den Mut zu seiner Wahrheit wiederfindet, aber nicht aus unbezähmbarer Ehrlichkeit und Reinlichkeit seines Denkens heraus, sondern mehr — dies Gefühl werden wir bet der großen Rede im dritten Akt nicht los —, weil er sich an feinen eigenen Worten und vor allem an einigen Goethe'schen Worten, die allerdings Tote lebendig machen können, berauscht — ein solcher Held bietet nickst die Gewähr, daß er fein Lebensschiff durch alle Orkane mit straffem Arme shin- durchlenkeii könne. — Die Fabel des Stückes hat Dreyer mit einer Reihe ganz prachtvoller röstlicher Nebencharaktere verbrämt. Wieviel Dramatiker noch unserer Tage können so fein ausgearbeitete, von echtem Leben strotzende Figuren auf die Johannes Weiß HI. zu Frischborn das RilterkreuK vergehen ^ecbicnftoröcn!8 Philipps des Großmütigen ** Stadltheater. Eine der wirkungsvollsten Poffen von Emil Kost und K. Wilken, „Auf eigenen Füßen", wird am Sonntag zum ersten Male hier ausgeführt werden. In ihr ist das ganze Personal der hiesigen Bühne beschäftigt,, in hervorragender Weise die Damen Frl. Eichenwald und Kugler, die Herren Direktor Helm, di Balthyni, Ramseyer, Liebscher und Lachmann. Dienstag ist als Volksvorstellung „Uriel Acosta" angesetzt und Mittwoch geht das indische Drama „Vasantasena" erstmalig in Szene. ** Kunsthonig und Bienenhonig. Wie aus sicherer Quelle verlautet, läßt die Großh. Regierung durch die Kreisämter gegenwärtig Erhebungen anftellen und Erkundigungen einziehen, ob und inwieweit Handel mit Kunsthonig: anstatt mit Bienenhonig getrieben wird. Im Interesse der Bienenzucht und Bienenzüchter sowohl als auch des kausenden^und konsumierenden Publikums können die beabsichtigten Schritte nur mit Freuden begrüßt werden. Denn daß natürlicher Bienenhonig zu dem Spottpreise, in den verschiedenen Farben und riesigen Quantitäten, wie er in Inseraten verschiedener Zeitungen empfohlen wird, unmöglich lieferbar ist, ist nur erfahrenen Imkern bekannt. Die große Menge der Käufer aber fällt herein; denn sie wünscht billigen Bienenhonig und erhält teuren Kunsthonig. Um den Käufern wirklich reinen Bienenhonig zu entsprechendem Preise liefern zu können, verlangen darum die Imker schon seit Jahren, daß Fabrikanten, Händler und Kaufleute gesetzlich verpflichtet werden, Kunsthonig nur mit der Bezeichnung als solchen in den Verkehr zu bringen. WaS aber als Bienenhonig verkauft wird, das muß auch ein wirkliches Naturprodukt der Bienen sein. Wie man der Landwirtschaft ihre Naturbutter schützt und die anderen butterähnlichen Erzeugnisse mit dem Namen Kun ft butter und Margarine in den Handel gebracht werden müssen, so muß auch die Unterscheidung zwischen Bienenhonig und Kunsthonig gesetzlich festgelegt werden. Während wir dieses schreiben, kommt uns folgende Offerte in einer Bienenzeitschrist zu Gesicht: „Garantiert reinen Bienen-Schleuder- Honig offeriert für die Herren Imker zu Vorzugspreisen" ... (folgt genaue Adresse) . . . Warum sollen Imker Vorzugspreise erhalten? Sollen die Imker strafbaren Wiederverkauf treiben und mit ihrer Bienenzucht und ihrem Namen für die Reinheit des käuflich erworbenen Honigs Deckung und Beweis liefern, daß der von ihnen aus zweiter oder dritter Hand erstandene und dann wiederverkaufte Honig wirklicher Bienenhonig ist? Solche Offerte dürfte in Jmkerkreisen mit der genügenden Nichtbeachtung ausgenommen werden. Darmstadt, 6. Oktober. Der am Großherzoglicheu Hose beglaubigte italienische Gesandte in Berlin, Graf Lanza, wurde heute von dem Großherzog in Audienz empfangen. Zu Ehren desselben fand int Residenzschloffe Galatafel statt. -1- Darmstadt, 5. Oktober. Die 7. General Versammlung der Vertrauensmänner des Hilfsvereins für die Geisteskranken in Hessen findet, wie gemeldet, am 15. Oktober hier statt. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die oberhessischen Vertrauensmänner ersucht, sich sofort nach der Ankunft in Darmstadt (der um 8° aus Gieß en gehende v-Zug hat gleich Anschluß, sodaß man um 10 Uhr hier ist) nach dem Städtischen „Saalbau" begeben. Frankfurt, 5. August. Die Intendanz des Frankfurter Stadttheaters teilt mit: Für das am Sonntag und Montag ftattfindende Gastspiel von Frau Eleonora Duse mit ihrer italienischen Gesellschaft sind nachfolgende Preise angesetzt worden: 1. Platz Fremdenloge I. Ranges Mk. 20, 1 Platz Prosceniumsloge I. Rg. Mk. 25, 1 Platz Fremdenloge II. Rg. Mk. 10, 1 Platz Prosceniumsloge II. Rg. Mk. 20, 1 Platz Loge I. Rg. Mk. 25, 1 Platz Bretter stellen, wie den alten Heitmann, den Oberlehrer Stürmer, den Hofmaurermeister Brokelmann? Gerade in diesem Beiwerk zeigt sich Dreyers alte Künstlerschaft, die hoffentlich stark genug ist, um nicht auf seiner jetzigen Bahn ganz verwüstet zu werden. Vielleicht auch besinnt sich Dreyer gleich seinem Probekandidaten auf fein besseres Selbst zurück und beschert uns wieder ein Stück, das echten künstlerischen Wert besitzt, wenn ibm amL der rauschende Erfolg des „sensationellen" Prooekandidaten nicht be- schieden fein sollte. Denn noch find ja int Deutschen innerer Wert und äußerer Erfolg umgekehrt proportional. Daß übrigens die Berliner Zensur, die jetzt sogar den Klub der litterarisch Harmlosesten vom Schlage Blumenthal-Kadelburg molestiert, im vorigen Jahre ein so tollkühnes Wort, wie Beerfeldt an Heitmann, ob er schon mal was von Preußen gehört habe, da besitze jeder das verbriefte Recht, seine Meinung frei zu äußern, hat durchgehen lassen können, ist rätselhaft. Allerdings wenn dies Wort auch nur als Falle für die Zensur gemeint gewesen wäre, so wäre es schon ein sehr feines Wort gewesen. ■ • • Die Darstellung des Stückes war wohlgelungen. £t Balthyni als Fritz Heitmann traf das Schwärmerische int Wesen seines Helden gut und führte namentlich die große Szene im dritten Akt mit Bravour durch. Ganz meisterhaft spielte Herr Helm den alten Heitmann und Herr Liebscher den Oberlehrer otormer, auch Herr Ramseyer als Bcerfeld und Her- Lachmann als Brokelmann waren recht gut. Frl. de la Chapelle als Gertrud konnte an Liebreiz und Innigkeit die vorjährige Darstellerin der Rolle, Frl. Hanemer, nicht erreichen; Frl. Korn als Marie schien im Anfang etwas befangen, fand aber namentlich zum Schlüsse hin rechte Töne der Leidenschaft. Lobend erwähnt seien noch die Frau Heitmann der Fran Ernst der Präpositus des Herrn Reinhardt, der Direktor des Herrn Hofer und der wackere Quintaner des kleinen Rein bor d Helm. — Das Publikum spendete lebhaften Beifall Dr. Th. SB. Parterreloge Mk. 20, 1 Platz Mittelloge II. Rg. Mk. 10, 1 Platz Seitenloge II. Rg. Mk. 8, Sperrsitz oder numm. Platz im Orchester Mk. 15, numm. Parterre Mk. 8, Stehparterre Mk. 3, numm. Gallerie Mk. 3, Seitengallerie Mark 1,50. Gerichtssaal. 0.6. Gießen, 5. Oktober. Strafkammer. Wegen Ausfallens einer größeren Sache, in der ein Zeuge nicht rechtzeitig geladen werden konnte, kam heute als einzige Sache die Anklage gegen Johannes Gerbig von Schwabenrod zur Verhandlung. Der Angeklagte ist in vollem Umfang geständig, sich im Laufe des Monats Juli zu Alsfeld und Umgebung des vollendeten Betrugs in vier Fällen, eines versuchten Betrugs, sowie eines versuchten Betrugs in Jdealkonkurrenz mit vollendeter schwerer Urkundenfälschung schuldig gemacht zu haben Der Angeklagte ist ein rückfälliger Betrüger und hätte nach § 264 des Strafgesetzbuchs mit Zuchthaus bestraft werden müssen, wenn ihm das Gericht nicht mit Rücksicht ans die geringen Beträge, um die es sich handelte, und das von dem Angeklagten abgelegte offene Geständnis mildernde Umstände zugebilligt hätte. Dem Antrag des Staatsanwalts entsprechend, wurde er zu einer Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat abzüglich vier Wochen der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und trat seine Strafe sofort an. -1- Gießen, den 5. Oktober. Schöffengericht. Ein Fuhrmann aus Attenbuseck hatte gegen einen ihm zugestellten Strafbefehl wegen Ntchtbesiitigung von Baugebrechen Einspruch erhoben; derselbe wird verworfen, ebenso wie ein solcher gegen einen anderen Strafbefehl wegen Stratzenbeschädigung, der einem Landwirt in Reiskirchen u gestellt worden war. — In eine Geldstrafe von 10 Mk. wird ein Reisender aus Berlin genommen, weil er einen Schaffner der Bteber- thalbahn beleidigt halte. — Vier junge Leute aus Gießen nehmen nunmehr auf der Anklagebank Platz, um sich wegen Körperverletzung zu verantworten. Sie sind beschuldigt, im Laufe dieses Sommers beim Baden in der Lahn ein vorübrrfahrendes Boot, das von einem des Schwimmens unkundigen jungen Mann gefahren wurde, umgeworfen zu haben, wohl zunächst in der Absicht, den-Bootsleiter ins Wasser zu werfen. Als sie aher bemerkten, daß der Insasse des Nachens, der bei dem Umkippen seines Fahrzeuges einige Kopfverletzungen davongetragen hatte, in Gefahr geriet zu ertrinken, wurde er von den jungen Leuten ans Trockene gebracht. Da die Zeugenvernehmung ein vollständig klares Ergebnis nicht liefert und auch die Angeklagten widersprechende Aussagen macken, werdcn drei von ibnen mit einer Geldstrafe von 15 Mk. belegt, während der vierte freigesprochen wird. — Ein Landwirt aus Wieseck, der sich einer schweren Bedrohung gegen seine mit ihm in einem Hause wohnenden Schwiegereltern schuldig gemacht und am 6. August dss. Js. seine Schwiegecmutter körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt hatte, erhält eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen. — Wegen Unterschlagung einer Sense (Wert 3 Mk.) zum Nachteil seines früheren Dievstherrn, eines hiesigen Oekonomen, wird gegen einen vorbestraften Tagelöhner aus Frankenbach, der den unterschlagenen Geger stand bereits für eine Mark veräußert hatte, auf eine Gefängnisstrafe von 4 Wochen er kamst. — Ein« Geldstrafe von nur 3 Mk. erhält ein hiesiger Kaufmann wegen Bedrohung, die er am 13 August d. Js. auf der Heuchelheimer Kirckweihe gegen einen hiesigen Schuhmacher ausgestoßen hatte, weil sich dieser eine schwere Beleidigung gegen die Frau des Angeklagten hatte zu schulden kommen lassen, al« diese mit dem Schuhmacher ohne Begleitung ihres Mannes, der voraus gegangen war, in einem Wagenrbteil der Birberthalbahn nach Heuchelheim gefahren war. — Des Diebstahls, Vergehens im Sinne der §§ 242 und 247 des Str.-G- B-, angeklagt war ein früherer hiesiger Obst- und Gemüsehändler, der inzwischen wieder nach seinem Heimatsort, Lang-GönS, zuröckgekehrt ist. Er war beschuldigt, seiner hier wohnenden Großmutter, die ihm samt seiner Frau einstweilen Unterkunft geboten hatte, ein Betttuch, einen Schlüffe! und einen Korb entwendet zu haben. Dem Angeklagten können indes die ihm zur Last gelegten Vergehen als Diebstahl nicht nachgewiesen werden, weshalb auf Freisprechung erkannt und seiner Großmutter, die ihm angeblich auch noch etwa 60 Mk. bar geliehen hat, anheim gegeben werden muß, event. den Weg der Civilklage zu beschreiten. — Ebenfalls auf Freisprechung wird erkannt in einer Sache wegen gegenseitiger Körperverletzung, deren sich zwei Bergleute, Vater und Sohn, von Stemderg sowie ein Kaufmann schuldig gemacht haben sollen. Es kann indes, trotzdem ein ziemlich bedeutender Zeugenapparat aufgebracht worden war, keinerlei Nachweis geführt werden, wer der eigentliche Urheber war und wer somit in Notwehr gehandelt hat. Da auch die durch die Rauferei entstandenen nachteiligen Folgen ganz unbedeutender Natur waren, so mußte, wie angegeben, erkannt werden. — Ein hiesiger Straßenkehrer nebst Frau sind beschuldigt, eine früher mit ihnen zusammenwohnende Frau beleidigt zu haben. Da sich die Angeklagten zur Zurücknahme ihrer Aeußerungen, unter Ausdruck ihres Bedauerns nicht entschließen wollen, werden beide mit einer Geldstrafe von j; 10 Mk. belegt und in die Kosten verurteilt. Darmstadt, 5. Oktober. Eine Blutthat, die in mancher Hinsicht Ähnlichkeit mit der gestern hier verübten hat, fand heute vor dem Schwurgericht ihre Sühne. Der 24jährige Hausbursche Wilhelm Saile aus Stuttgart hatte sich wegen versuchten Todschlags zu verantworten. Er hatte in der Nacht des zweiten Pfingstfeiertages angeblich in betrunkenem Zustande ein junges Mädchen, das einige Male mit ihm gegangen war, und deren Begleiter aus „Rache und Eifersucht" mit Revolverschüssen traktiert, weil ihn das Mädchen abgewiesen hatte. Da8 Mädchen trug an Kopf und Brust ernste Verletzungen davon und ist jetzt noch nicht ganz wiederhergestellt. Der Angeklagte, der sogleich nach der That einen erfolglosen Selbstmordversuch gemacht hat, wurde unter Annahme mildernder Umstände zu 2«/, Jahren Gefängnis verurteilt. Könitz, 5. Oktober. Heute begann vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts die Verhandlung gegen den des Meineids angeklagten Präparanden Rückwaldt alias Speisiger, eines Bekannten des ermordeten Winter, für die zwei Tage in Aussicht genommen sind. Geladen sind ca. 40 Zeugen, unter ihnen der Fleischer Moritz Lewy, einige jüngere Damen, mit denen der ermordete Gymnasiast Winter im Verkehr gestanden haben soll, Kaufleute, Gastwirte und andere Personen. Speisiger ist vom Untersuchungsrichter mehrfach vernommen worden und hat Aussagen darüber gemacht, mit wem Winter verkehrt haben soll. Hierbei soll er sich mehrfach in Widersprüche verwickelt und eidlich falsche Aussagen gemacht haben. Vor allem wird seine Aussage, daß M. Lewy mit Winter verkehrt habe, durch entgegenstehende Aussagen anderer Zeugen in Zweifel gestellt. y.-t’or Sic ‘iljre.n - e < 23i ö.irf in Seiden- . t * J A,! em Jntercffc ' | " uniadicnd und. - nanfd !11usrc r v o n 1 ------—- — von der Hohensteiner Seidenweberei „Lotze'jIIohehsteinErnstthal 7fönigiiä?cr, ^roglicrjogli^er ünb-j^efjogfid;« Hoflieferant - .... . A (Hessen) zw. Darmstadt n. Heidelberg- wAvä Hotel u. Pension „zur Krone“, Sommerfrische. Pensionsprospekt u. Führ. grat. Bes.: 0. Diefenbach« Bekanntmachung. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an der Straße „In den Eichgärten" von Gießen bis zum Restaurant „Zum Philosophenwald" liegt bei dem Kaiserlichen Postamt I in Gießen aus. Darmstadt, 3. Oktober 1900. Kaiserliche Ober-Postdirektion ________________I. V.: Kroll._____________________6579 Gberhesstsche Wehversicherungs-Anstaü. Generalversammlung u. Ausschuss-Sitzung, Samstag, den 13. Oktober l. Js., nachmittags 3 Uhr im Gasthaus zum „Solmser Hof" in Hungen. 6574] Tagesordnung: Rechnungsablage, Vorstandswahl, Berathung von Vereinsangelegen- heilen. ________________________________Der Direktor. Verein für vemufachte deutsche Stenographie. (Kinigungssystem „Stolze-Schrey") in Hießen. 6580 Dienstag, den 9. d. Mts., abends SV2 Uhr, eröffnen wir in unserem Vereinslokal (Restaurant Weidig, Sonnenstraße 19, 1. Stock) einen Anfängerkursus in dem bewährten Einigungssystem „Stolze-Schrey". Kursushonorar einschließlich Lehrmittel 6 M. Anmeldungen werden bei Beginn des Unterrichts entgegengenommen. Der Vorstand. 5785 Höchster Nährwert! Feinster Geschmack! Erhältlich in Apotheken, Drogerien, Delikatesswaren-Handlungen etc. Jeder Arzt empfiehlt Plasmon-Kakao Plasmon-Chocolade Plasmon-Haferkakao Plasmon-Biseuits Plasmon-Zwieback Plasmon-Speisenmehl PBasmon-PnddingpuIver. Den Gmyfarrq meiner Modellhüte und sonstiger Nenheieeu zeige ergebenst an. 6548 __________M. Hof°Wenzel. 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