3811 fr "Mi _MU. ttß, K tUl ensofockge «85 ^Walther^ fÄ 01918 Dstraß« 6i^ On BShrie, erfhafee 7. W.E- jwtoeng^;: öejuit, tut LtsltL Ä9S M ttfflMlUta /7~* P v 1 öypebihcn ! ^beile, 'faunbfiJJ SÄT«, zen Rergü» Ntz gesuchi. aM. io. $M - M Mr Wbmg 12. Mty m iMBttiUtti ,or. 2441 an dir *._____________ rlivg gesuchl. Matzt 34. atzt» vW iuMrg 12. sne MV itfttlfit 6tl ittßHSjü, Alicestt.U.i ItfüT SelteMS ' ‘tfflinW re * 0«* A w»- in ws> nitt *' s Mpp^, Nr. 105 Viertes BlM, Sonntag den ei Mai 1900 Gießener Anzeiger General-Anzeiger Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. Die Gießener y«tnlfifn6f6fter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hefl. Panbix'irt" u „Blätter für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt. Aezugsprel» vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Psg. mit Bringerlohn; durch bie Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Psg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen-BerrnittlungSstellen deS In» und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgege». Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwärtS 20 Pfg. «nnahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgrllt.m Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. «bbestellungen spätesten- abends vorher. Zlnrts- und Zlnzeigeblntt für den Ureis Giefzen. Rrbaftwn, Expedition und Druckerei: Schukstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Dlätter für hessische Volkskunde. Adreffe für Depeschen: Anzeiger Kietze». Fernsprecher Nr. 5L ———W Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Einsendung der sür die Lanveswa senanstalt zu erhebenden Kollekten und Büchsengelder. Im Kreise Gießen sind in der Zeit vom 1. Februar 1899 bis dahin 1900 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die Landeswaisenkasse eingegangen. Man bringt dies mit herzlichem Danke für die Geber hierdurch zur öffentlichen KenntmS. Gießen, den 2. Mai 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Bechtold. Verzeichnis der im Kreise Hießen in der Zeit vom 1. Zsebrrrar 1899 öis dahin 1900 eivgegangeuev Waisevbüchsengelder. Sßr”1 Gemeinden. JL H 1. Albach 1 38 2. Allendorf a. d Lahn 1 83 3. Allendorf a. d. Lda. 1 65 4. Allertshausen -- 5 Alten-Buseck 2 20 6. Annerod 7 19 7. Bellersheim 1 50 8. Beltershain 4 05 9. Bersrod 1 10 10. Bettenhausen 1 50 11. Beuern 1 29 12. Birklar 2 07 13. Burkhardsfelden — 85 14. Climbach 1 50 15. 2)aubringen 1 14 16. Dorf Gill 1 55 17. Eberstadt m. Arnsburg 1 60 18. Ettingshausen -- 19. Garbenteich 1 10 20. Geilshausen 1 — 21. Gießen HO 31 22. Göbelnrod 4 70 23. Großen Buseck 19 16 24. Großen-Linden 10 25 Grünberg 25 82 26. Grüningen 1 10 27. Harbach — 48 28. Hattenrod 1 76 29. Hausen 2 26 30. Heuchelheim 5 10 31. Holzheim 1 50 32. Hungen H 33 33 Inheiden 6 04 34. Kesselbach 3 — 35. Klein Linden 12 25 36. Langd 5 62 37. Lang-Göns 3 20 38. Langsdorf 7 37 39. Lauter -- 40. Lechgestern 9 — 41. Lich m.HofAlbach.Coln- hausen u. Mühlsachsen 18 16 Dj£n,e Gemeinden. H Hebet trag: 292 66 42. Lindenstruth 1 50 43. Lollar 7 75 44. Londorf 2 56 45. Lumda 1 — 46. Mainzlar 2 33 47. Münster 1 50 48. Muschenheim mit Hof- Güll — 92 49. Nieder Bessingen — 71 50 Nonnenroth 2 69 51. Obbv'nhofen — 10 52 Ober Bessingen — 60 53. Ober Hörgern — 30 54. Ovenhausen mit Appenborn — 55. Oppenrod 1 — 56 Queckborn 1 90 57. Rabertshausen mit Ringelshausen 2 77 58. Reinhardshain 2 55 59. Reiskirchen 4 05 60. Rodheim 3 15 61. Rödgen — 52 62. Röthges -- 63. Rüddingshausen -- 64. Ruttershausen 1 55 65. Saasen 1 70 66. Stangenrod -- 67. Staufenberg 3 38 68. Steinbach 5 22 69. Steinheim 3 20 70. Stockhausen — 30 71. Trais Horloff 4 20 72. Treis a. d. Lda. 3 26 73. Trohe 1 24 74. Utphe 4 03 75. Billingen 1 61 76. Watzenborn m Steinberg 7 94 77. Weickartshain -- 78. Weitershain 2 75 79. Wieseck 2 57 zu übertragen: 292 66 Summa: 373 51 Bekanntmachung. Betr.: Die Viehmärkte zu Gießen. Die für Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. Mai l. Js. bestimmten Viehmärkte nehmen an beiden Tagen vormittags 6 Uhr ihren Anfang. Vor 6 Uhr darf Vieh nicht aus den Stallungen gebracht und innerhalb der Stadt auf den Straßen nicht aufgestellt werden. Der Auftrieb muß um 8 Uhr vormittags beendet sein; zu dieser Stunde beginnt dann erst der Abtrieb des Viehes vom Marktplatze. Am Dienstag, 8. l. Mts., erfolgt der Auftrieb zum Markte sowohl entlang der Ostseite, wie der Westseite des Schlachthauses. Zugleich weisen wir nochmals auf die nachstehenden, von Großh. Kreisamt festgesetzten Beschränkungen, die für die beiden Viehmärkte maßgebend sind, mit dem Anfügen hin, daß dieselben strengstens durchgeführt und Zuwider« Handlungen zur Anzeige gebracht werden. Gießen, den 4. Mai 1900. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler. Bekauntmachung. Betr. Abhaltung der Viehmärkte. Der Viehmarkt in Gießen am 8. und 9. Mai d. I. wird unter den bereits bekannt gemachten Beschränkungen, welche nachstehend nochmals folgen, gestattet. § 1. Alles zu den Viehmärkten in Gießen aufgetriebene Klauenvieh (Rindvieh und Schweine) wird beim Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht und nur zugelassen, wenn es seuchenfrei befunden worden ist. § 2. Die Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Gießen, Heuchelheim und Wieseck werden der veterinärärztlichen Aufsicht unterstellt. § 3. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemarkungen Meßen, Wieseck und Heuchelheim eingebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens sieben Tage lang verbleiben und darf ihn innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne nur verlassen, wenn es nach dem Zeugnis des Großherzoglichen Kreisveterinärarztes keine feuchen- verdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Von dieser Qua- rantänepslicht ist das Vieh nur dann befreit, wenn es auf den Markt gebracht und der tierärztlichen Untersuchung Daselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markt bis zum letzten Markttag eingestellt werden, sind sofort vom Eigentümer oder Begleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde, und von dieser dem Großherzoglichen Meisveterinäramt anzumelden; in gleicher Weise ist der Besitzer des Stalles zur Anmeldung verpflichtet und verantwortlich. § 4. Das Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verboten. § 5. Vieh aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden und wird nicht zugelassen. § 6. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 328 des Reichsstrasgesetzbuchs und § 66 Abs. 4 des Reichs-Viehseuchengesetzes bestraft. Gießen, den 2. April 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Der Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 1896 betr. die Entschädigung für an Milzbrand oder Rauschbrand gefallene Tiere giebt Großh. Ministerium des Innern die Befugnis, in solchen Gemeinden, in denen ein häufiges Auftreten des Rauschbrandes beobachtet wird, für damit behaftete Rinder Im Alter von einhalb bis zwei Jahren die Entschädigung davon abhängig zu machen, daß die Tiere vom Besitzer in den letzten 12 Monaten dem Kreisveterinärarzt zur Schutzimpfung angemeldet und, wenn hierzu aufgefordert wurde, zur Impfung vorgeführt worden sind. Da mit der Impfung in anderen Bezirken sehr gute Erfolge erzielt worden sind, so soll auch in unserem Kreise nach Anordnung Großh. Ministeriums damit vorgegangen werden und zwar zunächst in den Orten Burkhardsfelden und Dorf-Gill, in denen am häufigsten Rauschbrandfälle vorgekommen sind. Es soll im Frühjahr und im Herbst je ein Impftermin in diesen Orten von Großh. Kreisveterinäramt Gießen abgehalten werden. Wir fordern daher die Besitzer von Rindern im Alter von einhalb bis zwei Jahren in Burkhardsfelden und Dorf-Gill auf, diese Tiere innerhalb 6 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung der Großh. Bürgermeisterei zur Schutzimpfung anzumelden. Diese hat die Anmeldung nach Ablauf der Frist alsbald an Großh. Kreisveterinäramt abzugeben. Die Impftermine werden in der ersten Hälfte des Monats Mai stattfinden und den Großh. Bürgermeistereien Burkhardsfelden und Dorf-Gill von Großh. Kreisveterinäramt Gießen noch näher mitgeteilt werden. Für Rinder, die nicht in dieser Weiseangemeldet undzurJmpfunggebracht worden sind, wird im Falle des Eingehens an Rauschbrand, Entschädigung nicht ge - l e i st e t. Die Großh. Bürgermeistereien Burkhardsfelden und Dorf-Gill wollen diese Bekanntmachung sofort ortsüblich bekannt machen. Gießen, 1. Mai 1900. Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold. Bekanntmachung. Die Provinzialfohlenweide bei Merlau. Der Weidebetrieb auf der genannten Anstalt beginnt in diesem Jahre am 1. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen 10 Uhr vormittags und 2 Uhr nachmittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheitsschein der betr. Großh. Bürgermeisterei oder eines approbierten Tierarztes abgeliefert werden. Die Weidezeit dauert bis gegen Ende September, je nach den Witterungsverhältnissen dieses Monats. Die Fohlen erhalten neben dem Weidefutter auf ca. 34 Hektaren, zu welchem in diesem Jahre noch ca. 2 Hektar freies Gelände hinzugezogen ist, jeden Morgen vor Austrieb 4 Pfund Heu, abends 3 Pfund Hafer, sodann Grün- futter von Kleegras event. Wickfutter auf die Raufen. Jeder Besitzer kann jedoch Haferzusatz in Natur oder durch Bezahlung geben lassen. Das Weidegeld für die bezeichnete Zeit von 4 Monaten beträgt pro Fohlen 55 Mark, und muß die Hälfte beim Eintrieb, die andere Hälfte vor dem 1. August an den Rechner des Landw. Vereins für die Provinz Oberhessen, Herrn Stadtrechner Schreiner in Laubach, bezahlt werden. Die Besitzer der Fohlen können ihre Tiere wegen begründeter Verhältnisse zu jeder Zeit zurücknehmen und bezahlen dann nur für die entsprechende Weidezeit. Kranke und bösartige Tiere, sowie über eineinviertel Jahr alte Hengste, welche die anderen Tiere stören, werden ausgeschlossen. Die Aufsicht siber die Anstalt führt eine von dem Provinzialverein ernannte Kommission, bestehend aus den Herren Oberverwalter B e i l st e i n - Laubach, Gutsbesitzer Müller- Neuhof bei Lang-Göns und Mühlenbefitzer Zimmer sen.-Bingmühle bei Lauter, von welchen Herren auch sonstige Auskunft erteilt wird. Anmeldungen sind schriftlich gleichfalls an diese Herren oder an die Geschäftsstelle des Landw. Vereins für die Provinz Oberhessen zu Alsfeld zu richten. Hardt-Hof, den 30. April 1900. Der Präsident des Landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. I. A.: S ch l e n k e. Bekanntmachung. Betr.: Generalversammlung des Kreiszuchtvereins für Vogelsberger Vieh. Nächsten Montag. 7 Mai d. Js., nachmittags 3V4 Uhr, findet im Cafä Ebel, oberer Saal, dahier die Generalversammlung des Kreiszuchtvereins für Vogelsberger Rindvieh im Kreise Gießen statt, zu welcher ich alle Mitglieder des Vereins, auch der an ihn angeschlossenen Ortszuchtvereine, sowie jedermann, der sich dafür interessiert, hiermit einlade. Tagesordnung: 1. Prüfung der Rechnung für 1899/1900. 2. Jahresbericht. 3. Beschickung der Bezirkstierschau in Schotten. 4. Beschickung der Verbandstierschau zu Marburg am 14./15. Juli d. I. 5. Plan für die Schauen des Jahres 1900/1901. 6. Statutenänderung. 7. Verschiedenes. Gießen, den 1. Mai 1900. Der Direktor des Kreiszuchtvereins. Boeckmann. Bekanntmachung. Betr.: Die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Großherzogtum. Das Großherzogliche Ministerium des Innern hat dem Verbände der Herdbuchgesellschaften zu Marburg die Erlaubnis erteilt, die Lose einer gelegentlich der am 14. und 15. Juli I. Js. zu Marburg stattfindenden Viehausstellung zu veranstaltenden Verlosung von Vieh und landwirtschaftlichen Geräten innerhalb der Provinz Oberhessen zu vertreiben. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntnis bringen, bemerken wir, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan 30,000 Lose L 50 Psg. auS- gegeben werden dürfen, und 10,000 Mk. zum Ankauf von Gewinnen verwendet werden müffen. Gießen, den 3. Mai 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Bechtold. Bekanntmachung. Das nachstehende Ortsbaustatut wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dasselbe mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt. Gießen, den 2. Mai 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. v. Bechtold. Gerichtssaal genommen. Darauf wird die Beratung abgebrochen. Präsident Graf Ballestrem erbittet und erhält die Ermächtigung, aus Anlaß der Großjährigkeitser-, klär un g des Kronprinzen dem Kaiser und dem Kronprinzen die Glückwünsche des Hauses darbrinqen zu dürfen. Schluß: sechseinhalb Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Zweite Beratung der Postdampfervorlage: Fortsetzung der vorhin abgebrochenen Beratung.) gägen den ersteren auf Freisprechung, gegen letzteren auf eine G e l d st r a f e von 40 Mark lautet. Das Gericht nahm an, Schr. habe in Wahrung berechtigter Jn-, teressen gehandelt, als er sich in Gegenwart von Mitgliedern des Hundezüchtungsvereins verletzender Aeußerungen gegen B. bedient habe, die sich übrigens auf gerichtlich festgestellte Thatsachen gründeten, während dies für die Aeußerungen, deren sich B. gegen Schr. schuldig gemacht hat, nicht zutreffend sei: diese seien vielmehr als gravierende Beleidigungen gegen den Widerkläger Schr. aufzufassen und deshalb strafbar. Schr. und B. gehörten früher dem hiesigen Hundezüchterverein als Mitglieder an. Abg. Rö ficke-Dessau tritt den Angriffen des Vorredners auf die Berufsgenossenschaften entgegen. Gewiß seien manche Dinge vorgekommen, die zu mißbilligen, ja au^ strengste zu verurteilen seien, aber dafür könne man doch nicht in dieser Allgemeinheit die Berufsgenossenschaf- ten verlmtwortlich machen; das komme aus das Konto menschlicher Unvollkommenheit und des Uebelwollens schlechter Elemente. Auch an dem Abg. Stadthagen würde Manches anders geartet wünschen, als es geartet ist. (Heiterkeit.) Herr Stadthagen habe sich mit allen diesen Fragen nur theoretisch beschäftigt, sein (des Redners) aus der Praxis gewonnenes Urteil stehe, trotzdem es nicht durch Universitätsbildung unterstützt sei, dem des Herrn Stadt- hagen immer noch mindestens gleich. Die Fortsetzung der Taktik des Herrn Stadthagen mit endlosen Reden zu aus- sichtslosen Anträgen müsse schließlich das Zustandekommen, des Gesetzes und damit das wirkliche Interesse der Arbeiterschaft ernstlich gefährden. _ Abg- Stadthagen: Im Krankenhause zu Hamburg ist es den Kranken erlaubt, sich für ihr Geld einen eigenen Arzt zuzuziehen. a L Gießen, 4. Mai. (Schöffengericht.) Der vorbestrafte Viehschweitzer Otto R. aus Wirlings erhält wegen Betrugs eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen, weil er den Oekonomierat Schl, auf H. um eine Mark beschwin delt hat. Er hatte sich bei Schl, als Viehschweizer vermietet und bei dieser Gelegenheit erklärt, daß er seither im Kran- kenhause zugebracht habe und vor seinem Dienstantritt zur Empfangnahme seiner Habseligkeiten zunächst seine frühere Dienstherrschaft aufsuchen müsse, zu welchem Zwecke er oO—60 Pfennig Reisegeld bedürfe. In Ermangelung von Kleingeld gab ihm Schl, eine Mark. Damit machte sich R aus dem Staube ohne an das Wiederkommen zu denken Selbstverständlich lag es gar nicht in seiner Absicht, das Drenstverhältnis anzutreten. — Auf der Anklagebanl nahmen nunmehr zwei junge Burschen Platz, die sich wegen Körperverletzung zu verantworten haben. Am Abend des 4. April, trafen die beiden Angeklagten, der Hausbursche Gustav S. und der Schlosserlehrling Phil. Pf., nach dem Musterungsgeschäft in einer hiesigen Wirtschaft mit einem ihnen bekannten jungen Kaufmann zusammen, der sie wohl mit einigen Glas Bier bedachte, sich aber mit aller Entschiedenheit dagegen sträubte, dem S. 10 Mark Au leihen. Später überfielen ihn die Angeklagten im Hofe, bearbeiteten ihn mit Stock und Faust, wodurch der Ange fallene eine Kopfwunde davon trug, stießen ihn auf die Straße und warfen ihn in die Gosse. Diese rohe Gewalt that findet indes, mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der beiden Angeklagten eine sehr milde Beurteilung, beantragt doch sogar der Staatsanwalt, es bei je 50 Mark Qr c . .....—0— vul uci । Geldstrafe bewenden zu lassen. Das Urteil lautet in dieser Anordnung des Heilverfahrens oder der Aufnahme in die I Höhe gegen S., während Pf., weil er nur mit der Faust Heilanstalt Arbeit gehabt hatte, auf den Betrag des höchsten I geschlagen hat, mit einer solchen von 40 Mark davonkommt. — Mit großer Spannung wird am Schlüsse der Sitzung die Verkündigung des Urteils gegen den Metzger Schr. und den Generalagenten B. von hier entgegengenommen, das von dem Verletzten in dieser Zeit verdienten täglichen Arbeitsverdienstes zu erhöhen ist. Außerdem sollen nach diesem Anträge die betreffenden Anordnungen der Berufsgenossenschaft zuvor rechtskräftig geworden sein und die Kürzung des Schadenersatzes nur dann eintreten, wenn nachgewiesen wird, daß der Verletzte durch sein Verhalten vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit ungünstig beeinflußt hat. Nachdem auch noch Abg. Raab (Antis.) den Antraa Müller-Waldeck empfohlen hat, wird dieser sowie der Antrag Albrecht abgelehnt und § 7a unverändert an- Darmstadt die Ziehung der 2. Klaffe der 1. Großh Landeslotterie unter notarieller Kontrolle statt. *• Klem Liudeu, 5. Mai. Am 24. und 25. Juni feiert hier der Gesangverein „Eintracht" sein 35jähriaes Bestehen. An diesen Tagen sind es gerade 25 Jahre, daß von den Frauen und Jungfrauen dem Verein eine schöne, sinnreiche Fahne gewidmet wurde. Mst Doppelfeier wird noch am 25. ein Jugendsest verbunden sein. Die Vorbereitungen zu diesem Feste sind bereits in vollem Gange. § Ulfa,4. Mai. Der UntersuchungSrichter aus Gießen war hier zwei Tage lang anwesend, um in einer weit verzweigten Wilddieberei, die in der hiesigen Umgegend von Ortsangehörigen schon seit langer Zeit betrieben sein soll, die Untersuchung zu führen. Zwei hiesige, allgemein geachtete Bürger wurden vom Wachtmeister verhaftet, und in das Untersuchungsgefängnis abgeführt. -er StatU Gieße«. Aufgebote. April. 30. Dr. Karl Robert Sommer, Professor, Direktor der psychiatrischen Klinik dahier, mit Cha-lotte Emma Adolfine Luise, aeb. Schäfer, geschiedene Ebesrau des ArzteS Dr. Mackwald, zu Schärberg. 30. Friedrich Wilhelm Stolze, Schornsteinfeger zu Nordbausen, mit Anna Katharine Dorothea Vaupel daselbst. 30. Jobaro Wilhelm Albrecht. Schneider zu Schamsbeck, mit Johanna Flick zu Stopp-nberg. Mai. 1. Ka l Oehler, Schuhmacher zu Frankfurt a. M.. mit Emma Jacob Hierselbst. 1. Albert Heichelheim, Bankier dahier, mit Paula, genannt Bella SimonSfeld in Bamberg. 3. Heinrich Wilhelm Büttner, Maler zu Wermelskirchen, mit Lina Eva Henriette Dreher in Biedenkopf. „ „ _ Ghefchlietzuugeu. April. 28. Johann Jost Siauß, Schuhmacher dahier, mit Katharine Marte Werner von Queckborn. 28. R chard Emil. Huao Weber, Schriftsetzer dahier, mit Kathartne Luise Schneider hterselbst. 30. Ernst Friedrich Theodor Amandus Müller, Pfarrverwalter in Maar, mit Amalie Pauline Gertrud Challier hterselbst. Mai. I. Karl Heinrich Georgi, Fabrikant dahier, mit Anna Emilie Eltsabethe Ottens hterselbst. 2. Ernt Bruno Viebweg, Kellner dahier, mit Sophie Schneider hie'selbst. 3 Friedrich Wilhelm Hartmann, Fabrikb'sitzer zu Grevenbroich, mit Eltsabethe Helene Schlabach hterselbst. Geborene. April. 22. Dem Möbelpacker Jakob Rinderknecht ein Sohn, Friedrich. 24. Dem Braueretbesttzer Gustav Adolf Denningboff eine Tochter. 24. Dem Gastwirt Friedrich Tetgler ein Sohn, Wilhelm Dietrich. 24. Dem Bahnstetgschoffner Emil Günther eine Tochter, Emilie. 26. Dem Tag>öhner Daniel Müller eine Tochter. 26 Dem Btblioth'kstiener Ludwig Schuck etn Sobn. 27. Dem Sckuhmacher- meister Ludwig Bernhardt ein Sohn. 27. Dem Hoflieferanten und BahnhofS-Restaurateur Jean Kirch ein Sohn. 28. Dem Former Wilhelm Köhltnyer eine Tochter. 29. Dem Hoboisten Hermann Schmidt eine Tochter. Mat 1. Dem Hilfsporiier Adam Dö ing ein Sohn. 2. Dem Taglöhner Johann Bernard Westbrock ein Sohn, Johann August. Gestorbene. April 27. Albert Bremer, 37 Jahre alt, Bergmann dahier. 28. Karl Sack I., 73J,hre alt, Rertner dahier. 29. Luise Johanna Elisabeth Hmsel, 8 Jahre alt, Tockter von Schriftsetzer Adolf Hensel dahi r. 30. Adam Schröder, 36 Jahre alt, Bergmann dahier. 30 Heinrich Renner, 21 Jahr alt, Tapezier dahier. Mat. 1. Hans Adolf Ludwig Wilhelm Dapver, 11 Monate alt, Sohn von Bremst' Balthaser Dapper dahier. 2. Louis Vogt, 47 Jahre alt, Metzge> meister dahier. 2. Egidius Mö!,us, 79 Jabre alt, Amtsgerichts diener t. P. dahier. , 2. Jakob Dingel, 46 Jahre alt, Bahnarbeiter dahier. 2. Elise Panz, 2 Monate alt, Tochter von Dachdecker Wil Helm Panz dahier. Ortsbanftatnt für die Gemeinde Holzheim. Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31. Januar 1900 wird nach Anhörung des KreiSauSschuffeS und mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern vom 29. März 1900 zu Nr. M. I. 9178 folgendes OrtSbau- statut erlaffen: § 1. Die im OrtSbauplan der Gemeinde Holzheim vorgesehene Straße durch die sogenannte „Bäune", bezeichnet mit den Buchstaben a-b-c-d-e-f-g, darf nur auf einer Seite und zwar auf der Nordseite, desgleichen die Kreisstraße nach Grüningen, bezeichnet mit den Buchstaben g-h, nur auf der Westseite bebaut werden. § 2. Die Bebauung soll nur in der Weise erfolgen, daß I die einzelnen Hofraiten sich direkt aneinander reihen. § 3. Zur Bebauung wird zunächst eröffnet die Linie dn-e u. er-f-g-h und ist mit der Bebauung bei dn zu beginnen. I § 4. Entlang der Kreisftraße, d. h. an der Linie f-g-h dürfen nur zwei- und mehrstöckige Häuser errichtet werden. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. § 5. Die bei der Bebauung entlang der Kreisstraße Holz- heim-Grüningen nötigen Neberbrückungen des Grabens dieser Straße zum Zweck der Herstellung von Zufahrten zu den Hofraiten haben die Bauenden selbst anzulegen. Gießen, den 2. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Aus Stadt und Land. (Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte», werben grundsätzlich nicht ausgenommen.) Gießen, 5. Mai 1900. ** Aeschichtskalender. (Nachdruck verboten.) Vor 79 Jahren, am 5. Mai 1821, beschloß Napoleon I. als Staatsgefangener sein Leben auf St. Helena. — Vor 41 Jahren, am 6. Mai 1859, starb zu Berlin Alexander von Humboldt. Ausgerüstet mit einer seltenen Fülle unb Vielseitigkeit der Kenntnisse, war Humboldt geeignet, die Naturwissenschaften sowohl in ihrer Gesamtheit, als in ihren Beziehungen jutn geben der Völker und des Einzelnen zu erfassen. In seinen „Anfichten der Natur" und im „KoSmoS" bat er dem deutschen Volke zwei klassische Werke hinterlassen, die für alle Zeiten ein schönes Zeugnis ablegen von deutschem Fleiße und deutscher Wissenschaft. Er wurde am 14. September 1769 zu Berlin geboren. ** Verschönerungsverein. Bei der großen Auswahl von Spazierwegen in Gießens näherer Umgegend darf wohl als einer der schönsten, der vom hiesigen Verschönerungsverein mit großen Kosten hergestellte Fußweg am alten Schiffenbergerweg bezeichnet werden. Wenn erst die Linden voll belaubt sind und in Blüte stehen, wird er wohl einer der beliebtesten Spaziergänge werden. Seine Fortsetzung einesteils nach der Hohenwarte, anderenteils in der Richtung nach dem Forstgarten und Schiffenberg, ebenfalls ein Verdienst unseres Verschönerungsvereins, wird von jedem mit Freuden begrüßt, der sich gern in unseren schönen Waldungen ergeht. In Kürze wird der Beitrag des Verschönerungsvereins für das Jahr 1900 mit 2 Mk. durch den Dienstmann Wahl erhoben. Höhere Zuwendungen sind nicht unwillkommen, und hofft man, daß bei dem großen Interesse, das Jedermann an den Bestrebungen des Verschönerungsvereins nimmt, die Beiträge recht zahlreich eingehen. Jedes neu eintretende Mitglied erhält eine schöne . rtc. £er Umgegend von Gießen. Beitrittserklärungen gegen °et ^Urcr be§ Vereins, Herr Adolf Zurbuch, ent» 7. d. Mts., vormittags 8 Uhr findet in dem Saale der Brauerei zum Schützenhof in ... Die Amendements Albrecht und Gen. werden sämtlich ab gelehnt; § 7 gelangt unverändert nach der For- mulierung der Kommission zur A n n a h m e. § 7a lautet: „-öft Annahme vorhanden, daß der Empfänger einer Unfallrente bei Durchführung eines Heilverfahrens eine Er- yohung seiner Erwerbsfähigkeit erlangen werde, so kann die Peru.fsgenossenschaft zu diesem Zwecke jederzeit ein neues Heilverfahren eintreten lassen, wobei ebenfalls die Vorschriften für die Unterbringung in eine Heilanstalt platzgrerfen. Hat fich der Verletzte solchen Maßnahmen der Berufsgenossenschaft oder der Heilanstaltsbehandluna ohne gesetzlichen oder sonst triftigen Grund entzogen, so kann ihm der Schadensersatz auf Zeit ganz oder teilweise versugt werden, sofern er auf diese Folge hingewiesen worden ist und nachgewiesen wird, daß durch sein Verhalten die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflußt wird." Abg.'M ü l l e r-Waldeck (Antis.) will statt „jederzeit" im ersten Satze des §, 7a sagey „mit seiner Einwilligung", und beantragt ferner für dieses neue Heilverfahren nur die von den Krankenkassen oder den entsprechenden Ver- banden errichteten Anstalten für zuständig zu erklären. Von dem Abg. v. Stumm liegt der Antrag vor, den § 7a zu streichen. Abg Molkenbuhr verteidigt einen Antrag Albrecht, d"/neue Heilverfahren von der Zustimmung des Verletzten abhängig machen will und eine Erweiterung der Angehorigen-Unterstützung dahin bezweckt, daß dieselbe falls der Verletzte innerhalb zwei Monaten vor der zahlreichen Fällen Verschlimmerungen des Zustandes der Kranken herbeigeführt. Die Verletzten würden in diesen Anstalten zu Krüppeln gemacht und langsam zu Tode gemartert. ö Bekanntmachung. Detr.: Die Maul- und Klauenseuche. Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 9. Mai ds. Irs- in Schmalbach anstehenden Viehmarktes an die Be- dmgungen geknüpft, welche durch meine Bekanntmachung vom 4 Oktober 1898 angeordnet, und in Nr. 234 des Kreisblatts von 1898 veröffentlicht worden sind. Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen, und den preußischen Kreisen Biedenkopf und Usingen dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden. Wetzlar, den Mai 1900. ____________ Der Königl. Landratsamtsverwalter. Deutscher Reichstags 186. Sitzung vom 4. Mai. 1 Uhr. Ter Reichstag setzte die Beratung der Novelle zum G e w e r b e - U.u f a l l - V e r s i ch e r u n g s g e s e tz fort und nahm die Paragraphen 6 bis 6f, die von der Berechnung, der Hinterbliebenen Rente usw. handeln, unter Ablehnung sämtlicher sozialdemokratischer Anträge nach den Kommissionsbeschlüssen an. , . J' 7“ und 7b treffen nähere Bestimmungen über die Modalitäten, unter welchen an Stelle der vorqeschrie- benen Leistungen die Berufsgenossenschaft Frei kur und Verpflegung in einer Heilanstalt gewähren kann: Darnach können Verletzte, die verheiratet sind, oder eigenen Haushalt haben, oder Mitglieder der Haushaltung ihrer Familien, nur mit ihrer Zustimmung in eine Heilanstalt gebracht werden. Dieser Zustimmung soll es aber nicht ! bedürfen, wenn die Art der Verletzung Anforderungen an Behandlung oder Verpflegung stellt, denen in der Familie nicht gut genügt werden kann, oder wenn der amtlich be- l^llte Arzt bezeugt, daß der Zustand oder das Verhalten des Verletzten eine fortgesetzte Beobachtung erfordert; die übrigen Verletzten können in allen. Fällen in eine Heilanstalt gebracht werdön. Der umfangreiche zu 8 7 gestellte I Antrag Albrecht und Gen. will nur die Verbringung in I staatliche oder von Kommunal-, Kreis- oder Provinzialverbänden verwaltete Anstalten zulassen, er will ferner die Unterbringung zum Zwecke fortgesetzter Beobachtung ausschließen; er will endlich dem Verletzten die Wahl des Krankenhauses freistellen. Sodann soll nach beendetem I Heilverfahren bde Aufnahme in einer Heilanstalt nur mit I Zustimmung des Verletzten zulässig sein; das Recht der Aufnahme in eine solche Heilanstalt soll dem Arbeiter unter allen Umstanden zustehen, und endlich sollen die in einer Heilanstalt Untergebrachten nur solchen Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit unterworfen werden dürfen, I rüela)e mit Rücksicht auf den Zweck der Heilung durchaus I Satorn0? soll besonders gelten von dem h»« w aud) von Aerzten, zu empfangen, zu schrei- er zu W btri tyW. selb in \M altSM in Kungen „ Ktoppenhcim „ Aauvach ,, Lauterbach .. W .. 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