Samstag den 6. Januar iSIHtO 4 Erstes Blatt Gießener Anzeiger General-Anzeiger Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener Aamitieuvlätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt. Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Bezugspreis viertcljährl. Mk. 2,2Q monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn x durch die Abholcstelle« vierteljahrl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahrs, mit Bestellgeld. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis tiorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gietzen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraßc Zlr. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblütter, Der hefßfche Landwirt, Dtätter für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Die Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1900. Zwecks demnächstiger Vornahme der Wahlen zur Handwerkskammer werden die Vorstände der im diesseitigen Kreise ansässigen Handwerkerinnungen, Ortsgewerbevereine und sonstigen, die Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgenden Vereinigungen hiermit aufgefordert, alphabetisch geordnete Verzeichnisse des Gesamtbestandes ihrer Mitglieder (Bestandslisten) unter Benutzung der bei der Kanzlei der unterfertigten Behörde kostenfrei erhältlichen Formulare aufzustellen und hierbei diejenigen Mitglieder mittels entsprechenden Eintrags in den hierfür vorgesehenen Spalten des Verzeichnisses kenntlich zu machen, die nicht als wahlberechtigte Handwerker anzusehen oder zwar wahlberechtigt, jedoch nach den Bestimmungen in § 3 der Wahlordnung für die Handwerkskammer einer anderen wahlberechtigten Vereinigung zuzuzählen sind. Die dementsprechend aufgestellten Listen sind spätestens bis Montag den 15. Januar 1900 einschließlich der Großh. Bürgermeisterei desjenigen Ortes portofrei einzusenden, an welchem die vorgenannten Vereinigungen ihren Sitz haben. Später eingehende Bestandslisten bleiben unberücksichtigt. Die Listen werden von Donnerstag den 25. Januar bis Donnerstag den 1. Februar 1900 einschließlich während der üblichen Geschäftsstunden seitens der zuständigen Bürgermeisterei in deren Amtsräumen zur öffentlichen Einsicht und Entgegennahme von Einsprachen aufgelegt werden. Gießen, den 4. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. Gießen, den 4. Januar 1900. Betr.: Wie oben. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeiftereieu des Kreises. Diejenigen von Jhnen^ in deren Gemeinde Handwerkerinnungen, Ortsgewerbevereine oder sonstige, die gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgende Vereinigungen ihren Sitz haben, wollen den Inhalt der vorstehend abgedruckten Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen. Die bei Ihnen innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingehenden Bestandslisten sind entsprechend den Vorschriften in § 5 Abs. 4 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu prüfen, die erforderlichen Vermerke sind in der hierfür vorgesehenen Spalte der Bestandsliste einzulragen und letztere alsdann während der hierfür festgesetzten Frist zur Einsicht der Beteiligten und Entgegennahme von Einsprachen offenzulegen. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, und zwar bis zum 10. Februar 1900 einschließlich, sind uns die Listen nebst den in der Zwischenzeit nicht etwa auf gütliche Weise erledigten Einsprachen mit einem den Vorschriften in § 5 Abs. 5 der vorgenannten Wahlordnung entsprechenden Begleitbericht vorzulegen. Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden Vereinigungen der eingangs genannten Art nicht bestehen, haben spätestens bis zum letztgenannten Termin Fehlbericht zu erstatten. I. V.: Dr. Wagner. Wahlordnung für die Handwerkskammer. § 2. Die Wahlen zur Handwerkskammer erfolgen durch zwei Wahlkörper, von denen jeder innerhalb örtlich begrenzter Wahlbezirke eine bestimmte Zahl von Mitgliedern der Kammer und Ersatzmännern für dieselben aus den wählbaren Mitgliedern der zu ihm gehörigen Vereinigungen wählt. Die Wahlkörper sind: 1. die Handwerkerinnungen, welche im Bezirk der Handwerkskammer ihren Sitz haben. Handwerkerinnungen sind sämtliche Zwangsinnungen und diejenigen freien Innungen, welche ausschließlich für Handwerke errichtet sind; 2. die Ortsgewerbevereine sowie sonstige gewerbliche Vereinigungen (Handwerkerfachvereine, Handwerkervereine, nicht auf Hand- w^ker beschränkte gewerbliche Vereinigungen u. s. w.), falls sie die Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgen, mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirke der Handwerkskammer ihren Sitz haben. Bei Prüfung der Frage, ob die unter Ziffer 2 aufgeführten Vereinigungen mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen, sind alle der Vereinigung als Mitglieder angehörenden wahlberechtigten Handwerker (§ 3) ohne Rücksicht darauf zu zählen, ob sie gleichzeitig einer Innung, oder einem Ortsgewerbeverein und einer sonstigen gewerblichen Vereinigung, oder etwa mehreren der unter letzteren Begriff fallenden Vereine angehören. § 3. Die Zahl der Mitglieder, mit welcher jede Vereiniguug (§ 2 Abs. 2 Ziffer 1 und 2) wahlberechtigt ist, bemißt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Für die Handwerkerinnungen zählen sämtliche Mitglieder, welche Handwerker sind und ein Gewerbe betreiben. Es fallen demnach weg: a. Fabrikanten, welche gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 1 oder § 100 g. Abs. 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung Jnnungsmitglieder sind; b. Ehren- und sonstige Mitglieder, welche keine ausübenden Handwerker sind; c. Personen der in § 87 Abs. 1 Ziffer 3 der Gewerbeordnung bezeichneten Art. Handwerker, welche gleichzeitig mehrerenJnnungen angehören, zählen nur für diejenige Innung, welche für das von ihnen hauptsächlich betriebene Gewerbe errichtet ist. 2. Für die Ortsgewerbevereine zählen— unter ebenmäßigem Wegfall der unter 1 a—c vorstehend genannten Personenkreise — diejenigen Mitglieder, welche Handwerker sind, ein Gewerbe betreiben und nicht gleichzeitig einer Innung als Mitglied angehören. 3. Für die sonstigen gewerblichen Vereinigungen zählen — unter ebenmäßigem Wegfall der unter 1 a—c vorstehend genannten Personenkreise — diejenigen Mitglieder, welche Handwerker sind, ein Gewerbe betreiben und nicht gleichzeitig Jnnungsmitglieder oder Mitglieder von Orts- gewerbevereinen sind. Personen, welche lediglich Mitglieder mehrerer unter den Begriff „sonstige gewerbliche Ver- einigungen'L fallender Vereine sind, werden derjenigen Vereinigung zugezählt, für welche sie sich durch ausdrückliche Erklärung entscheiden. ~ Bekanntmachung. Betr.: Die Abschaffung der Pflugschleifen. Nachstehende Polizeiverordnung für den Kreis Gießen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.^ Gießen, den 30. Dezember 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Polizei-Verordnung für den Kreis Kietzen. Auf Grund des § 366 Pos. 10 des Reichsstrafgesetzes und der Artikel 103 und 109 des Polizeistrafgesetzes wird hiermit unter Zustimmung des Kreisausschuffes mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 22. Dezember 1899 zu Nr. M. d. I. 37 296 verordnet wie folgt: § 1. Der Gebrauch von Schleifen zum Transport landwirtschaftlicher Geräte (Pflüge, Eggen rc.) und anderer Gegenstände auf den chaussierten Straßen und Wegen ist verboten. r § 2. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung unterliegen den in § 366 Pos. 10 des Reichsstrafgesetzes bezw. Artikel 103 und 109 des Polizeistrasgesetzes angedrohten Strafen. § 3. Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft. Gießen, den 30. Dezember 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Gießen, 3. Januar 1900. Betr.: Die Wahl der Schulvorstandsmitglieder. Die Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen au die Großh. Bürgermeiftereieu und die Schul- vorftäude des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 5. Dezember 1899 (General-Anzeiger Nr. 289) noch nicht nachgekommen sind, werden an deren umgehende Erledigung erinnert. v. Bechtold. Bekanntmachung, betreffend das Ersatz-Geschäft für 1900. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1) alle im Jahre 1880 geborenen Militärpflichtigen, sowie 2) die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3) welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauerudeu Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die 'Stammrolle in der Zeit vom 10. Januar bis zum 20. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres dauerudeu Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Standesamt zu erwirken ift, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losungs- Schein vorzulegen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen. Gießen, den 2. Januar 1900. Der Zivilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen. Boeckmann. Bekanntmachung. Gießen, den 4. Januar 1900. Betr.: DaS Militär-Ersatz-Geschäft in 1900; hier Einsendung von Auszügen aus den Sterberegistern. Der Civilvorfitzende der Großh. Ersatz-Kommission Gießen an die Großh. Bürgermeiftereieu des KreifeS. Unter Bezugnahme auf die Vorschrift in pos. 7 resp. 10 des § 46 der Wehrordnung vom 22. November 1888 empfehle ich Ihnen, alsbald kurzerhand einen Auszug aus den Sterberegistern des Jahres 1899 über die in diesem Jahre gestorbenen Personen männlichen Geschlechts, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an mich einzusenden. Bei sämtlichen Personen ist der Geburtsort und Tag und, wenn dieser nicht im Großherzogtum liegt, der Kreis oder Verwaltungsbezirk, wozu derselbe gehört, anzugeben. Bemerkt wird noch, daß alle männlichen Personen, welche im Laufe des Jahres 1899 gestorben, aufzunehmen sind, das Verzeichnis also auch solche enthalten muß, die erst im Jahre 1899 geboren wurden. Sollten Todesfälle von gedachten Personen in Ihren Gemeinden nicht vorgekommen sein, so erwarte ich desfallsigen Bericht. Boeckmann. pro 4. Quartal 1899 und Fischereipächte pro 1900 nur noch bis zum 25. ds. Mts. ohne Kosten bezahlt werden können. Nach dieser Zeit wird das Beitreibungsverfahren Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, daß die Ende Dezember 1899 fällig gewesenen Grummetgras- und Submissionsholzgelder welche für 1900 erneuert werden sollen, genügt es, wenn die Verhältnisse des einzelnen Falles sich nicht geändert haben, daß Sie auf Seite 4 des Protokolls an den dazu vorgedruckten Stellen wörtlich bescheinigen: „pro 1900 wurde bie Reklamation von dem Antragsteller erneuert und wird bescheinigt, daß die Verhältnisse desselben sich inzwischen nicht geändert haben". Ist dagegen in den Verhältnisien eine Aenderung eingetreten, so ist genau und motiviert anzugeben, worin sie besteht. Zu diesem Zwecke wollen Sie die betreffenden Reklamationen mittelst Bericht einfordern, und erwarte ich deren alsbaldige Rücksendung. Boeckmann. Bekanntmachung. Gießen, den 4. Januar 1900. Setr.: Das Militär Ersatz-Geschäft in 1900; hier Gesuche um Zurückstellung. Bekanntmachung. -Betr.: Sterblichkeitsstatistik. An die Großh. Bürgermeistereien und Standesämter. Wir machen darauf aufmerksam, daß Todeszeua- nisse und Zählkarten über Personen, welche am Jahres- schluffe 1899 gestorben, aber erst im Ianua? in das neue eingeleitet. Gießen, den 5. Januar 1900. Großh. Rentamt Gießen. Hiemenz. 0 Niedert erzielt, da feiner Wickel, der 50 58 Stimmen eryi 33 Stimmen, Schl,3- 3« Oberdürgerm niuh bereits tim mehrere namhast Vorgestern g Heute geht uns lebenden England Mn anS SM 5,61 M In M Stimmung der' Der einzige, stoß ist der j?ricg, haben deutlich gez> eite dieser Zeitz» weit schrecklicher gi vorbereitet, sre Hai material zusimme laffen um ihre Ai Eud'Astika vom; publik für bie Xfn in liefern biege ar, [affen ifreä Sanbei und alle anbertn bl verzweifelt, aber sie j den stattsinbenden Sef die sich chnen nähern üivch heute morgen la1 daß ein englischer Ez fr verschmähte den i wflnble, Gin anderer heimtückischen Buren a lape @tn. Misfion, d die Soldaten lesen un' liche für die armen B »irfem anderen eine g dm wird auch Gotte mhnen. Die vM' der man die Leute b trugen nach der L beiordnt werden, berg, wohin ihnen ( Ws Schicki wer. wb iiitern wird es ”r Evrze und Iran ®W*t- *'*.*,■ bildet, bh ’1)Q Watt in f,?’1 lut bgg®*1^ gefl ülatur”; ”5«ft. Infi ti '»dir •«iS* i •ws । bei Gießen gewählt worden, der sich, wie die letzte AuS- I stellung bewies, hierzu bestens eignet und — obgleich etwas I abgelegen — doch für die Gießener leicht erreichbar war, I wie der zahlreiche Besuch zeigte. Welcher Weg ist unserem I Publikum überhaupt zu weit, wenn es gilt, einer Sehens- I Würdigkeit Interesse entgegenzubringen und dabei eine nütz- I liche Veranstaltung zu unterstützen. Eine solche allerersten I Ranges wird die diesjährige Ausstellung werden. Denn eS I ist weit und breit nicht unbemerkt geblieben, daß Se. Kgl. I Hoheit unser Großherzog allergnädigst geruht haben, die | Veranstaltung unter seinem Schutz zu nehmen und einen Ehrenpreis zu stiften, sowie daß eine Anzahl hiesiger, an der Spitze jegllcher Berufsstände stehender Herren einem Ausstellungsehrenausschußbeigetreten sind. Esistfernernichtunberührt geblieben, auf welcher Höhe der Leistung sich die früheren Aus. stellungen bewegten, sodaß in der Fachwelt den Gießener Veranstaltungen allseitig die größte Anerkennung zuteil geworden ist. Als Preisrichter sind wieder alte Bekannte gewonnen, die Herren Kramer-Leipzig, Marten sen. Lehrte, Schweickh ar dt-Frankfurt am Main, welche [ in dieser Eigenschaft wohl das größte Renommee in Deutschland genießen. Schon jetzt ist dem Verein ein allseitiger Sympathiebeweis dadurch geworden, daß die Anzahl und der Wert der gestifteten Ehrenpreise bewunderungswürdig zu nennen ist. Die reich eingelaufenen Meldungen mehren sich von Tag zu Tag. Ist der mit Rücksicht auf eine 4 Wochen später in Frankfurt a. M. stattfindende Konkurrenzausstellung gewählte Termin wohl auch etwas früh, so hat er doch den Vorzug, daß jetzt das Geflügel am schönsten in der Feder ist und deshalb einen prächtigen Anblick gewähren wird. Für Tauben und Großgeflügel sind vom Verein neue Käfige beschafft worden. Es ist erfreulich, darüber zu berichten, daß solche die hiesige Industrie erheblich billiger und dabei weit dauerhafter liefern konnte, wie solche von außerhalb bemustert waren. Mit der Ausstellung verbunden wird eine Verlosung von nur ausgestelltem bestem Nutz- und Ziergeflügel sowie sonstigen Ausstellungsobjekten. Hoffentlich macht dieser Verlosung der jetzt rege Handel in Hess. Landeslotterie-Losen nicht allzusehr Konkurrenz, denn der Ertrag dieser Veranstaltung soll die Kosten derselben mit decken helfen. Das Los kostet 50 Pfennig und ist hierorts in den durch Plakaten kenntlich gemachten Verkaufsstellen zu beziehen. Wir empfehlen solche dem Wohlwollen des hiesigen Publikums. ** Nach dem Gesetzentwurf, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, welchen die „Darmst. Ztg." mitteilt, sollen die definitiv angestellten Lehrer an Volksschulen Mk., Ein eigentümliches „Aktenstück" teilt der „Vorwärts" mit folgenden einleitenden Worten unter der Ueberschrift „des Zaren Jahrhundertgruß" der Oeffentlichieit mit: tf$on unseren Petersburger Freunden wird uns nachfolgendes hochbedeutsame Aktenstück übermittelt. Dasselbe ist bestimmt, zum Neujahrstage nach russischem Kalender, d. h. zum 13 Januar unserer Rechnung die Welt ähnlich zu überraschen, wie sie das Friedensmanisest I vom August 1898 überrascht hat." Und nun folgt das sogenannte „Aktenstück" in „wortgetreuer Uebersetzung"! Zunächst die Anfangsworte: „Da die Menschheit über die Schwelle eines neuen Jahrhunderts schreitet, fühlt sich mein erhabener Herr Se. Majestät der Kaiser von der hochherzigen Ueberzeugung durchdrungen, daß in der Ausführung des großen Werkes, welches seine Initiative begann, nicht Stillstand eintreten dürfe, daß vielmehr durch nichts das neue Jahrhundert würdiger eingeleitet werden könne, als durch weitere tiefernste Befassung aller Fürsten und Staatsmänner mit dem Problem der allgemeinen Friedensversicherung und der möglichsten Verminderung der verhängnisvoll auf allen zivilisierten Völkern lastenden Kriegsrüstung." Der Anfang ist gar nicht ungeschickt; auch weiter finden sich in den nun folgenden anerkennenden Worten über die Haager Konferenz Anklänge an die Wendungen, die Kaiser Nikolaus beim Schluß der Konferenz thatsächlich gebraucht hat. Dann aber geht das „Manifest" zu dem bei der Konferenz uoch nicht Erreichten über und kommt zu nichts Geringerem, als zu einem neuen — Abrüstungsvorschlag hinsichtlich der Seestreitkräfte.' Immerhin wird auch hier noch der Stil des Augustmanifests von 1898 und dessen Tendenz ziemlich geschickt festgehalten, bis der Teufel des trockenen Tones satt wird und den Pferdefuß herausstreckt. Der vorletzte Absatz nämlich enthält folgende Sätze: „Sr. Maj.stät der K-tiser kennt den friedlichen Sinn der Souveräne, die sicherlich mit Sr. Majestät verbunden ttn der Fort- ‘’wwjl beä großen Werkes des Völkerfriedens wirken werden. Aber auch olle anderen geistigen Führer der Völker mögen unbekümmert um den Kriegslärm, der heute noch tobt, unbekümmert ■um den Irrwahn einiger Verblendeter, die in den Brutalitäten des rrreges eine himmlische Schickung zu sehen vermeinen, die Kraft inoen, an der Herstellung von Recht und Gerechtigkeit unter deu mitzuhelfen. Vor allen wögen die Parlamente, die Im JJeu* Marinerüstungen zu beraten, sich von dem Äen laf[en- daß eL einen besseren Weg gibt, das Uifljn“ b iU ^öfeen und zugleich der Menschheit ewige Dienste zu •V ipvili r, ??an stelle sich vor: der Kaiser von Rußland wendet sich über den Kopf seiner Mitsouveräne hinweg an die Par amente, noch dazu unter deutlicher Anspielung auf das deutsche Parlament! Das August-Manifest von 1898, das s? ErA alles Ungewöhnlichen in seinem Inhalt die Feder C" Diplomaten erkennen ließ, enthielt solche An- nicht; es war auch nicht in Berlin in der gemacht! Der Scherz ist vom Standpunkt des Er hält ehrbar auch in der 23c* n^?"ng.des. "Manifestes" den ernsthaften Ton fest und eme „unbewußt wohlgelungene Selbstpersiflage dio entgeht ihm, daß in Wahrheit pt in ’lC-Inctr ®.attTe Friedensbestrebungen trifft und Derm^r,tn»brlt ei9ene Opposition gegen die Flolten- Interessant ist übrigens, daß al« ”r?n ettl.'3en Seiten insosern ernst genommen ist, *enä emeS ,DJ*en Manisests in den Bereich der Mogllchkett gezogen wurde. Bekanntmachung, Betr.: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schul- zeugnisie die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne weiteres zurückgegeben werden. 1. Das Gesuch, ist bei der unterzeichneten Prüfuugs- I Kömmission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum gestellungspflichtig ist, d. h. I seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst I kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß I spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht I werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. I Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst I ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z. B. mit Rück« I sicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs I nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugnis aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugnis bis 1. April nachfolgen werde. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Aktenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adreffe anzugeben. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen: a) Geburtszeugnis; ^b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit, den Freiwilligen wahrend einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen. e) ein Unbescholtenheitszeuguis, welches für Roalinae (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- progymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen Militarberech igten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizet-Obrrgkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. a 9 n'r d) das Schulzeugnis. Sodann wird noch besonders bemerkt: ., zu pos. b. daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter, schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß- zu pos. d. daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die berfX« gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse fü?die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober Realschulen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr Ordnung vom 22. November 1888 - Reg -B^ Nr. 27 1894 — ausgestellt sein müssen. wird auf die Bestimmungen der 88 88 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen GroßherzoglichePrüfungs-Kommission für einjühriqFreiwilliae zu Darmstadt. a Der Vorsitzende: Wick. Kodat« und UrovinMss. («n°«ym. Sins.n°u,>g-!>. gleichviel welchen Inhaltes, roen grundsätzlich nicht ausgenommen.) zu beziehen. Die Bestimmungen der Artikel dieses Gesetzes finden auch auf die definitiv angestellten seminaristisch ge- budeten Lehrer und die Lehrerinnen an den höheren Bürger- schulen mit der Maßgabe Anwendung, daß die Gemeinden für dieselben nur den sich nach der Zahl der Schulstellen an den öffentlichen Volksschulen bestimmenden Mindestgehalt auszubnngen haben. An die Stelle des letzten Absatzes des Enkels 7^ des Gesetzes vom 9. Marz 1878, die Gehalte b^i.$mSJtUne?temb,e.tt.e"enb' tritt folgend- Bestimmung: auf m^ahte Volksschullehrer in denjenigen Gemeinden, v bcr Artikel 7 des Gesetzes vom 9. März 1878, bu (Malte der Vottsschull-hr-r betreffend, Anwendung findet, »» - Ä&a °ntschäd°l>ng"(A?tM 2^«bfi"3"u-s-s ^G-fitzes)" । WWW Der Cidilvorsitzende der Großh. Ersatz-Kommiffion Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf § 32 der deutschen Wehrordnung eröffne ich Ihnen, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger erhoben werden, Sie solche nach dem Reglement vom 12. Mai 1868 (Reg.-Bl. Nr. 28) genau zu protokollieren und die Protokolle mit den vorgeschriebenen Beilagen gleichzeitig mit den Ktamurrolleu Hwsichtlich d-^früher" tth°b"ne" u^nd^b"g'ründkt befun- I fällig g-w-,cn-n Grummeigrao- uno «-u°mii,wn-,u.M>u°r d-nen R-klamalionen auf Zurückstellung Militärpflichtiger, Landabgaben von H°l, und Waldnebennutzungen .., Gießen, den 5. Januar 1900. -m, 6. E wur7e' EM'"" verboten > Vor 488 Jahren, d'Are) oeboren. 8a bem See« mu, /* r ”S’V.OrI^ä r!t «-E die fti*7 W 6,1 ® M«”6 &»*■ ■Sartin Wb .“ vom 31. „ an „ „ „ 2800 „ beziehen. Außer dem ihm zukommenden Gehalte hat jeder definitiv angestellte Lehrer an einer Volksschule eine angemessene Wohnung, womöglich mit Garten, oder eine Mietentschädigung anzusprechen. Als Mietentschädigung ist der Betrag festzusetzen, welcher an dem betreffenden Ort als Mietpreis für eine angemessene Wohnung zu zahlen ist, und zwar mit Unterscheidung, ob es sich um eine Wohnung für einen verheirateten oder um eine Wohnung für einen unverheirateten Lehrer handelt. Die Kreisschulkommjssion setzt die Mietentschädigung fest. Der Genuß der Dienstwohnung oder die dafür gewährte Mietentschädigung kommt im Falle der Pensionierung eines Lehrers bei Bestimmung des ihm gebührenden Ruhegehalts im Betrage von 20 Mk. in Anrechnung. Die Höhe der einem Schulverwalter zu gewährende» Mtetentschädigung wird von dem Ministerium des Innern, Abteüung für Schulangelegenheiten, bestimmt; diese Ent- ^adtgung darf nicht höher festgesetzt werden, als solche nach Maßgabe der vorhergehenden Bestimmungen für den definitiv angestellten verheirateten, beziehungsweise unverheirateten Lehrer in der betreffenden Gemeinde beträgt. Die definitiv angestellten Lehrerinnen an Volksschulen haben im lick 7" u^^n^im^BeranstaUung "bmn S™9' $8o^en M bei unserem Gießener Publikum lebbns^°^'^brinnen zu erfreuen hatten. Wir nahmen Sympathien arbeiten einen Einblick zu thnn 111 die Vor- Me auf das großartigste qeUoffen ’unb9'^'"' bt*6 Erfolg der vom Geflügel-und Bonekn*.® b - e,.ncn unb Umgegenb für ben 26., 27. und 28^d^M fÜr^ie6cn 3. Allgemeinen Geflügel- und ®0QeI1u6M;,.^"n8tt’Ianten burg-n. Als Ausstelluna-lokal ist Itit.SaviiH. < _ ■ .9 Sterberegister eingetragen worden find, jetzt schon mit den betreffenden Belegen der Monate November und Dezember - und zwar bis zum IO. d. Mts. — einzusenden sind. Ferner erinnern wir daran, daß die Nummern des Sterberegister auf die zugehörigen Todeszeugniffe nebst beglaubigender Unterschrift des Standesbeamten eingeschrieben werden müssen. Gießen, den 4. Januar 1900. Großh. Kreisgesundheitsamt Gießen. Dr. Haberkorn.____ Bekanntmachung. An die Bnrgermcistereien des Nentamtsbezirks Gie en. im 1.— 3. Dienstjahr einen Gehalt von 1100 // 4.— 6. ff tf tt tt 1200 H 7.— 9. ,, ft ff tt 1300 H 10.—12. ff ff „ 1450 n 13.-15. tf ff ff 1600 u 16.—18. tt tf ff tt 1750 ,, 19.—21. tf tf tt 1900 H 22.-24. ff ff ff 2100 ff 25.-27. tt ft tt 2300 ff 28.—30. tt tt tt tt 2550 1.— 3. Dienstjahr einen Gehalt von 1000 Mk., 4.— 6. „ 1200 „ 7.— 9. ” „ 1300 ,; 10.—12. „ 1400 „ 13.-15. - „ _ tt „ „ „ 1500 „ 16.-18. „ 1600 „ 19.-21. „ " „ 1800 „ vom 22. „ an ” „ 2000 „ "ti. babe e solch e ne "litz. b< *4 ’en, dak »lln« ÖÄ» h> r»» • a uD ber «m. ZSS- r,MM ^llßtner Ber- t d?« ► g £ *4 • *"U; Sft ^di- fr ÄS» « MW « *f " lla|tfinbenbe ® I.aud| «d>°« ‘6*bM Sepügel b "«« Mutigen "nb Mgtflüjel ,bt": Mn, r bl‘ Wie I«- b°«nhchei liefern Itat Waren. g)ht nlofung von nur Jej fotoie sonstigen dieser Verlosung otten'e-Losen nicht istt Veranstaltung • Das Los kostet Waten kenntlich ir empfehlen solche 'lte itt Mfönl 8* mtteilt, sollen lkSschulen )on 1100 M., .. 1200 „ „ 1300 „ „ 1450 „ , m „ , 1750 „ , 1900 „ , 2100 .. .. 2M „ „ 2550 „ „ 2800 „ i Gehalte hat jeher ilkSschule eine w en, ober eine Miet- tschabiguna ist dn treffenden j Ort all zu zahlen ist, uni eine Wohnung für Mg für einen un- stzillvMlsston setzl ber Dienstwohnung ing kommt 'm Fall- Bestimmung veS ihr on 20 Mk. in ln- tr zu getvährendes teriunt des )nnttn, gestimmt; diese Enr erben, als W n nqtn fürbenW icije unoerheiratelen Ml' m.UL I innen von 1600 Ml-- 1200 ,, " 1300 H " 1400 1500 ii " 1600 n " 1800 n " 2000 „ 'Es Z5sx Tw*S - iW'LetNi ' ÄWv| s^gahr- l« ? Abs. 4 des VolkSschulgesetzcS bewilligte Funktionszulage bei Bestimmung der Pension insoweit in Anrechnung gebracht, als dieselbe den Betrag von 500 Mk. nicht übersteigt. DaS Gesetz soll mit dem 1. April 1900 in Wirksamkeit treten. ** Die Herstellung der Postkarten für 1900 wird von der Reichsdruckerei in verstärktem Maß fortgesetzt. Als der Sturm auf die Postämter wegen der Karte begann, erhielt die Neichsdruckerei die Weisung, den Druck der Karte zu beschleunigen. Doch ist es nicht möglich, mehr als eine halbe Million täglich herzustellen. Als am Anfang Dezember die Ausgabe der Karte beschlossen wurde, konnte die Reichsdruckerei die Lieferung von höchstens 5 Millionen Stück bis zum 20. Dezember, dem Tage, wo die Verteilung an die Oberpostdirektionen beginnen mußte, zusagen. Diese sind auch geliefert und verteilt worden. Inzwischen mag etwa dieselbe Menge nachgedruckt worden sein, sodaß bei Anfang des Jahres etwa 10 Millionen Stück der Postkarte für 1900 dem Publikum zur Verfügung stehen. Mit dem Druck der Karten wird solange fortgefahren werden, bis der Markt vollständig gesättigt ist; man rechnet euf 100 Millionen. O Nieder-Mockstadt, 3. Januar. Bei der heute hier abgehaltenen Bürgermeisterwahl wurde kein Resultat erzielt, da keiner der Kandidaten die Mehrzahl der 141 abgegebenen Stimmen erhielt. Es hat darum demnächst Stichwahl stattzusinden zwischen dem Rechner des Markwaldes Mickel, der 50 und dem Gemeinderat Kaufmann, der 58 Stimmen erhielt. Der dritte Kandidat Emmel erhielt 33 Stimmen. Kastel, 3. Januar. Um die ausgeschriebene Stelle eines Oberbürgermeisters von Kassel sind dem Vernehmen nach bereits eine Anzahl Bewerbungen eingelaufen; auch mehrere namhafte Juristen haben sich gemeldet. Eine Engländerin über den Krieg. Vorgestern gaben wir zwei Briefe von Buren wieder. Heute geht uns ein Brief von einer in der Kapkolonie lebenden Engländerin an die Witwe eines englischen Geistlichen aus Süd-Afrika zu, dessen auf den Krieg bezüglichen Teil wir in Uebersetzung abdrucken, um auch einmal die Stimmung der in Afrika lebenden Engländern vorzuführen. Claremont, den 4. Dezember 1899. Der einzige, alles andere in den Hintergrund stellende Gesprächsstoff ist der Krieg, er ist thatsäcklich ein grausamer. Aber die Ereignisse haben deutlich gezeigt, daß er früher oder später loSbrechen mußte; wäre dieser Zeitpunkt später eingetroffen, so würde der Kampf noch weit schrecklicher gewesen sein. Seit 1881 haben die Buren den Krieg vorbereitet, sie haben eine ungeheuere Menge Munition und Kriegsmaterial zusammengebracht und haben ausländische Offiziere kommen laffen um ihre Armee auszubilden. Das Ziel ihrer Wünsche ist, ganz Süd-Afrika vom Zambesi bis False Bay zu einer südafrikanischen Republik für die Afrikander zu machen. Der Freistaat hat sich Transvaal in diesem Kriege angeschloffen und sie haben alle Engländer zum Verlassen ihres Landes aufgefordert. Infolgedessen sind wir hier unten und alle anderen Kolonialstädte überfüllt. Die Buren sind mutig und verzweifelt, aber sie sind auch hinterlistig. Es passiert fortwährend in den stattfindenden Gefechten, daß sie die weiße Fahne hissen, um nachher die sich ihnen nähernden englischen Soldaten niederschießen zu können. Roch heute morgen laß ich in einem Bericht über das Gefecht bei Belmont, daß ein englischer Offizier einem verwundeten Buren zu trinken geben wollte. Er verschmähte den Trunk und erschoß den Offizier als dieser sich umwandte. Ein anderer Offizier, der die Gräuelthat mit ansah, tötete den heimtückischen Buren auf der Stelle. Am Orange River sind Leute der Tape Gen. Mission, die ein sehr großes Zelt aufgeschlagen haben, wo die Soldaten lesen und ihre Briese schreiben können und wo alles mögliche für die armen Bursche gethan wird. Sie finden dort stets neben vielem anderen eine gute Taffe Thee und belegte Brödchen und außerdem wird auch Gottesdienst abgehalten, dem die Soldaten gerne beiwohnen. Die Offiziere sind sehr dankbar für die Aufmerksamkeit, mit der man die Leute behandelt. In Maitland sind große Lager, wo die Truppen nach der Landung so lange verweilen, bis sie weiter ins Land befördert werden. Die Verwundeten kommen ins Lazarett von Wyn- berg, wohin ihnen Erfrischungen jeder Art, Eier, Obst und Blumen beständig geschickt werden. Wieviel Jammer, wieviele verlassene Witwen und Eltern wird es an diesem Weihnachtsfest geben, es wird ein Tag der Sorge und Trauer für viele sein, der Gedanke daran schmerzt tief. Vermischtes. * Heidelberg, 3. Januar. Der Versuch eines ständigen Dampfschiff-Verkehrs auf dem Neckar, der im vergangenen Jahre bekanntlich mißglückte, soll in diesem Jahre neu ausgenommen werden. Die Aktien-Gesellschaft „Ncckar- Dampfschiffahrt" in Heilbronn hat beschlossen, ein Daimler» Personen-Motorboot für etwa 50 Personen, sowie das bereits für den Eilgüterdienst angekaufte Daimler-Schnellboot und ein Güterschiff mit Einrichtung für Personenbeförderung anzuschaffen. Ferner wird ein Eilgüterdienst von der Gesellschaft eingeführt. * München, 3. Januar. Hiesige Blätter bringen sol« gcnde Bekanntmachung: Bei den in den letzten Jahren abgehaltenen Hofbällen hat sich ein Mißstand herausgebildet, der an höchster Stelle unliebsam bemerkt wurde. Das Personal hoher und höchster Herrschaften wußte auf irgend eine Weise sich in den Besitz von Zutrittskarten zum Hofball zu setzen. Diese Billets gingen dann schenkungsweise durch mehrere Hände und schließlich wurde namentlich in Damencafss ein recht lukrativer Handel mit den Karlen getrieben, wobei häufig sehr erhebliche Preise für ein Exemplar gefordert und gezahlt wurden. Die Folge war dann, daß oft „Herrschaften" sehr zweifelhafter Natur beim Balle erschienen. Um dem ein für allemal vorzubeugen, haben das Oberhofmarschallamt und der Oberstkämmererstab die Verfügung getroffen, daß von jetzt an Zutrittskarten nur noch aus Namen ausgestellt werden. Diese Bestimmung tritt mit dem Hofball 1900 in Kraft." Das läßt allerdings tief blicken, bemerkt die „Fft. Ztg." dazu. — Nach der „Münchener Post" starb eine Arbeiterin der Noßhaarspinnerei Neusreimann an Milzbrandver- gistung. * Lengenfeld i. Vogt!., 3. Januar. Drei junge Mädchen, welche heute früh mit der Bahn von Zwickau hier eintrafen, wurden mittags erschossen im Göltzschfluß aufgesunden. Man vermutet Selbstmord. * Wien, 2. Januar. Die neue Hinrichtungsmethode in Oesterreich. Wie wir bereits kurz gemeldet haben, wurde hier die zum Tode verurteilte bestialische Stiefmutter Juliane Hummel stranguliert, wobei eine von dem Prager Henker Wohlschläger erfundene neue Methode zur Anwendung gelangte. Anscheinend nun scheint sich diese Methode nicht bewährt zu haben, sondern im Gegenteil mit qualvollen Umständen verbunden gewesen zu sein. Es wird nämlich jetzt weiter darüber berichtet: Aerzt- liche Fachmänner stehen heute nicht an, zu erklären, daß, wenn auch die neuartige Hinrichtungsmethode des Prager Henkers den Tod schnell herbeiführe, die besondere Art der notwendigen Vorbereitungen die moralischen Leiden der Verurteilten sehr steigere und verlängere, sodaß die Schattenseiten des Systems viel bedeutender seien, als seine Vorzüge. Der Deliquentin wurde ein System von Riemen um den Leib gegürtet, und zwar an den Beinen, um die Hände, die Arme und die Brust. Zu diesem Zwecke mußte die Verurteilte sich umkleiden und eine eigene Gewandung nehmen. Diese Eingurtung und Umkleidung, welche viele Minuten währte, mußte doch für die Frau, welche im Begriff war, zum Tode zu gehen, ihre seelischen Erregungen außerordentlich und in einer sonst überflüssigen Weise verstärken. Es scheint, daß Herr Wohlschläger mit seiner Methode bisher noch nicht „gearbeitet" hat; es ist dies insbesondere um dieser letzteren Konsequenzen willen aus Gründen der Humanität zu hoffen. Wir denken, daß diese Veröffentlichung auch hinreichen wird, den Prager Scharfrichter zu nötigen, eine Aenderung in seiner genialen Erfindung zu treffen. Beanstandet wird auch vom Publikum, daß der Henker Wohlschläger ein lautes Kommando für seine Gehilfen erteilte, während für die in nächster Nähe Stehenden doch ein Kopfnicken genügt hätte. Im ganzen wird von den Augenzeugen der Vorgang als ein mehr als nötig Schauder und Widerwillen erregender geschildert und die Hoffnung ausgesprochen, daß keine Frau mehr hingerichtet werde. Auch der Wiener Humorist Poetzl vertritt in einem Feuilleton, das er „Mußte es sein?" betitelt, diese Ansicht. * Graz, 3. Januar. Die Tragik des Todes. Hier ist der Kaufmann Heinrich Braun infolge eines Schlaganfalles plötzlich gestorben. Kaum zwei Stunden später verschied auch seine Gattin; das Ensetzen über den jähen Tod des Mannes hatte bei der Frau einen Schlaganfall zur Folge, dem sie bald darauf erlag. Das Ehepaar hinterläßt vierzehn Kinder. Gingesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.) Schon die ersten Zeitungsnummern des neuen Jahrhunderts melden eine Menge Unglücksfälle, die infolge des L-chteßens, Werfens von Feuerwerkskörpern und Stechens in der Neujahrsnacht verursacht wurden. Wmn auch wohl hier und da eine Verminderung des Neujahr-Radaus einzutreten scheint, so ist es doch immerhin noch eine sehr krankhafte Erscheinung unseres Volkslebens, daß gerade der Zeitpunkt der JahreS- oder Jahrhundertwende, der mit guten Vorsätzen begrüßt werden sollte, dazu dient, allerlei Rohr heilen, Gewaltthättgkeiten und Beleidigungen zu verüben. Was will das werdend Steht ein Teil unseres deutschen Volkes immer noch auf solch niederer Kulturstufe, daß zur Bewillkommnung eines neuen Jahres, bezw. Jahrhunderts, unschuldiges und kostbares Blut vergossen werden muß? Hier traf das frevelhafte Geschoß den Familienvater und dort die Mutter; hier den braven Sohn, die einzige Stütze feiner Angehörigen, und dort die hoffnungsvolle Tochters Wrrum steht die Polizei solchem wüsten Treibm fast machtloe gegenüber? Warum kann der friedliche Bürger nicht gefahrlos sein! Straße ziehen? Ist keine Abhilfe möglich? DaS Tragen von Waffen ist verboten! Dock erkühnen sich erst der Schule entlassene, halbwüchsige Jungen, am Neujrhrsmorgen nicht allein mit Pistolen, sondern auch mit Revolvern zu schießen. Giebt es keine gesetzliche Bestimmung, den Handel mit Feuerwerkskörpern zu unterbinden oder wenigstens zu beschränken? Kann man doch solche schon in kleineren Ortschaften käuflich erwerben, und dem Unfug ist dadurch Thür und Thor geöffnet. Zweifelhaften Firmen und Existenzen ist durch den Verkauf von FeuerwerkSköipern und schmutzigen Neujahrsgratulationskarten Gelegenheit geboten, ihre Käufer, die sich aus jungen, unerfahrenen Burschen rekrutieren, gründlich übers Ohr zu hauen. Dafür ist an Geld kein Mangel, und das besonders in der Zeit, wo bei höchsten Löhnen über mangelnden und geringen Verdienst geklagt wird. Was will das werden, w.nn die Jugend anstatt um 11 Uhr abends erst am anderen Morgen nach geheimer Ausführung verschiedenen groben Unfugs nach H-ruse zurücktehrt? Wenn man solches am grünen Holz thut, was wills am dürren werden! Hierin trifft niemand anders die Schuld, als die Läfsigkeit der Eltern, die solches Gebühren nicht mit der nötigen ungebrannten Asche in die richtigen Schranken verweisen und die Hand aus die gesp'ckten Geldbeutel ihrer Jungen legen. X. Theater. — Der Kampf zwischen Bühnenleitung und Kritik scheint jetzt vielfach in großer Heftigkeit zu entbrennen. In Stettin haben die Zeitungen die Kritiken über die Theatervorstellungen eingestellt, weil Direktor Jacques Goldberg, unter dessen Leitung das Stadt-Theater und das Bellevue-Theater stehen, sich in schroffer Weise über die Behandlung des Opernchors durch eine der Stettiner Zeitungen, der die übrigen Blätter nur beipflichten konnten, beschwert hatte! Jetzt veröffentlichen die Redaktionen sämtlicher Stet tiner Zeitungen eine gemeinsam unterzeichnete Erklärung, in welcher sie ihre Leser von dem Entschlüsse unterrichten, die Besprechungen der Leistungen in den von Direktor Jacques Goldberg geleiteten beidv' Theatern so lange e i n z u st e l l e n , bis die „Maßregelung eines Blattes zurückgenommen sei. Die Leistungen des Stettiner Stadttheaters seien, wie in der gemeinsamen Erklärung einleitend bemerkt wird, in diesem Winter in sehr vielen Fällen hinter den berechtigten Anforderungen sehr erheblich zurückge- blieben, im urteilsfähigen Publikum herrsche aber darüber nur eine Stimme. Direktor Jacques Goldberg scheine aber der Meinung ju sein, daß es Pflicht der Zeitungen sei, alles und unter allen Umständen zu loben und er habe gewisse tadelnde Bemerkungen eines Blattes, die über den Rahmen einer ruhigen sachlichen Kritik nicht hinausgehen, zum Anlaß genommen, dieses Blatt in der üblichen, auch bei ihm nicht mehr ungewöhnlichen Weise zu „maßregeln". Die Zeitungen haben geglaubt, daß in diesem Vorgehen ein Fall vorliege, der das gemeinsame Interesse incht nur der Zeitungen, sondern auch dasjenige der Kunst und des Publikums in hervorragendem Maße berühre, da eine Theaterkritik, über die sich ber betreffende Theater-Direktor selbst zum obersten Richter aufwirft, vollkommen wertlos sei, und haben sich deshalb, nachdem die Bemühungen zu einer gütlichen Austragung der Angelegenheit erfolglos geblieben waren, zu einem einheitlichen Verfahren gezwungen gesehen. — Wie Stettin, so hat auch Ratibor seinen Theaterkrieg. Zwischen den dortigen Blättern und dem Theaterdirektor Knappe, der die Leistungen seiner Bühne zu hart beurteilt findet, ist ein Krieg ausgebrochen, der jetzt sogar in großen Plakaten auf den Anschlagsäulen geführt wird. Wöchentliche Ueberstcht der Todesfälle in Gießen 62. Woche. Vom 24. bis 31. Dezember 1899. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 500 (tntf. 1600 Mann MMä') SterblichkeitSziffer: 57,27, nach Abzug der Ortsfremden 38,18 Voo Kinder ES starben an: Zusammen: Erwachsene: 1. im Lebensjahr: vom 2,-lb.Jah Altersschwäche 4 4 Influenz, 1 1 — — Lungenschwindsucht 4 (2) 4 (2) — — Lungenentzündung 3 2 1 — Dtphthrrttts 1 (1) — — 1 (1) KrebS 1 11) 1 (1) — Gehtrnschlagfluß 1 1 — — Gehirnerweichung 1 (1) 1 (1) — — Herzleiden 2 (1) 2 (1) — — UnterleibSentzunbung 1 1 — — Eingeklemmtem Bruch 1 (1) 1 (1) — — Atrophie 1 1 — Sttmmritzenkrampf 1 — 1 — Lrbensschwäche 4 (3) — 4 (3) — Unbekannte Krankh. 1 1 — Summa: 27 (10) 19 (6; 7 (3) 1 (1) Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geven an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Wetterbericht. Das Depressions-Gebiet hat seinen Einfluß nunmehr über den ganzen Kontinent ausgedehnt. Zentren niederen Druckes lagen heute übet dem südlichen Teile der Nordsee, sowie an ber Weichselmünbung. Das Maximum im Sübosten verliert fortgesetzt an Intensität. Dagegen ist über ben britischen Inseln sowie über Rorb- Skanbinavien ber Luftbruck roieber in starkem Steigen. Auf unserem Gebiete ist bas Wetter vorwiegenb trüb ober nebelig, jeboch zunächst noch mild. Gestern und nachts sind in Süddeutschland meistenorts Niederschläge gefallen. Voraussichtliche Witterung: Unbeständiges, kälteres Wetter mit zeitweisen Niederschlägen. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. n. Friedberg, 2. Januar. Die A k t i e n z u ck e r f a b r i k „W e i t e r a u" zahlt auch in der kommenden Kampagne, 1900/01, an diejenigen Aktionäre, welche Bezahlung auf Grund des Zuckergehaltes wünschen, 70 Pfg. für den Netto,Centner Rüben bet einem Gehalt von 12 Proz. Zucker. Bet höherem Zuckergehalt wird für jedes weitere VioProz. 1 Pfg. mehr bezahlt, bet geringerem für jedes Vio Proz. weniger 1 Pfg. in Abz rg gebracht. Die Rüben können aber auch zu festem Preise geliefert werden. Die Fabrik zahlt in diesem Fall 90 Pfg. für den Netto-Cenlner Kaufrüben; doch müssen diese mindestens 12,5 Proz Zuckergehalt haben. Bet geringerem wird ein besonderer Preis vereinbart. Für jeden Centner der nach dem 15. November gelieferten Raufrüben werden 10 Pfg. mehr bezahlt. Ferner verabfolgt die Fabrik an jeden ihrer Lieferanten 40 Proz> Schnitzel vom Rübengewicht. Frankfurter Börse vom 4. Januar. "Wechsel auf New-York zu 4,21-22. Prämien auf Kredit per ult. Januar 2.00%, do. per ult. Februar 3.40%, Diskonto Kommandit per ult. Jan. 1.60%, do. per. ult. Februar 2.80%, Lombarden per ult. Jan. 0.70 /0, do. per ult. Febr. 0,00%. Notierungen: Kreditaktien 235.80-285.60, Disk.-Kommandit 192.20-191.80, Staatsbahn 134.70, Gotthard 143.00-142.70, Lomb. 28.80-00 00, Ungar. Goldrente 97.50, Italiener 93 50, 3proz. Mexikaner 25.80, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19, Privat-Diskont 5%%. 1% bis 2% Uhr: Kredit 232.60-231.60-232,10, Diskonto 191.80- 191.10-30, Staatsbahn 000.00, Lombarden 28 80, Bochumer 260.39- 158.60. Gestern abend bis 6% Uhr sollten 3proz. Portugiesen 23.30 B. 20 G. ult 23.20 bz. cmpt. notiert sein. — Das Bankhaus E. Calmann in Hamburg bringt seinen altbekannten Kalender für Besitzer von Wertpapieren für 1900 zur Ausgabe, worauf wir unsere Leser Hinweisen. Dieses p:akttsche wesentlich erweiterte Handbuch enthält die VerlosungSpläne und Ziehungsdaten aller Prämieu-Anleihen, die in Deutschland gehandelt werden, ferner genaue Angaben ber Auslosungen von Renten, Pfandbriefn, Etsen- bahnprtoritäten rc. rc. Eine besondere Annehmlichkeit des Kalenders ist die mit großer Sorgfalt ausgearbeitete Uebersicht über di: Papiere, die gegen Kursverlust versichert werden müssen. Auch sonst enthält das Buch viele wissenswerte Notizen, Kursangaben ?c rc. für Besitzer von Wertpapieren. Der Kalender wird jedem von'obtgem Bankhause aus Wunsch gratis und kostenfrei übersandt. Verlosungen. (Ohne Gewähr.) — Meininger 4proz. Prämien-Anleihe. Ziehung vom 2. Januar. Auszahlung am 2. Februar. Hauptpreise: 240000 Mk. auf Reihe 1830 Nr. 7, 30000 Mk. auf Reihe 3945 Nr. 3 jc 3000 Mk., auf Reihe 1284 Nr. 12, Reihe 2660 Nr. 10 Reihe 3129 Nr. 12. — Braunschweiger 80 Thalcr-Lose. Ziehung vorn 2. Jan. Auszahlung am 31. März. Hauptpreise: 45 000 Mk. auf Reihe 9798 Nr. 16, 12 000 Mk. auf Reihe 746 Nr. 42, 6300 Mk. auf Reihe 2340 Nr. 17, 3750 Mk. auf Reihe 5711 Nr. 49; je 300 Mk. auf Reihe 987 Nr. 15, Reihe 2232 Nr. 23, Reihe 2875 Nr. 19, Reihe 3147 Nr. 20, Reihe 4760 Nr. 50, Reihe 6072 Nr. 4, Reihe 6076 Nr. 35, Reihe 7244 Nr. 46, Reihe 8397 Nr. 33, Reihe 9045 Nr. 5; je 240 Mk. auf Reihe 518 Nr. 48, Reihe 1284 Nr. 13, Reihe 1317 Nr. 40, Reihe 2219 Nr. 29, Reihe 9045 Nr. 40, Reihe 9798 Nr. 45. Zahlungseinstellungen. Konkurseröffnungen: Prägeanstaltsbesitzer Friede Aug. Brand, Bärenstein (Annaberg); Landwirt Harry Putze, Niedertrebra (Apolda); Bauunternehmer Alb. Firlus, Beuthen, 0.-8.; Nachlass des Fuhrwerksbesitzers August Hilse, Bolkenhain; Kaufmann Eugen Dürlk, Bromberg; Kaufmann Emil Löwenstein, Danzig; Lederhändler Karl Herrn. Andrick, Dresden; Kaufmann Wilh. S trott Jan., Düsseldorf; offene Handelsges. Gebr. Kossack, Görlitz; Tischler Heinrich Sad- lowsky und Wilh. Thiele, Hannover; Spezereihändler Job. Küstner, Heilbronn; Konditor Alexander Silber, Kruschwitz (Inowrazlaw); Schneider Karl Heinr. Ficker, Klingenthal; Fabrikbesitzer Friedrich Eduard Hartmann, Langenhennersdorf (Königstein); Sonnen wirt Jos. Sandel, Oedhoim (Neckarsulm); Zigarrenmacher Emil Kasack, Pasewalk; Kaufmannsfran Fanny Obermaier, Passau ; Firma Roh. Guthe, Stollberg Aus dem Geschüstsleben. — Die Wanderer Fahrradwerke, Winklhofer u. Jaenicke A. G. in Schönau bei Chemnitz haben neuerdings die hohe Ehre, ein als Weihnachtsgeschenk für Sr. Kgl. Hoheit den Prinzen Eitel Friedrich von Preußen bestimmtes „Wanderer" Rad, Modell 14, liefern zu dürfen. Es ist dies bereits die vierte Maschine, aus der genannten Fabrik, deren sich Prinzen des Kaiserlichen Hauses zum eigenen Gebrauch bedienen, ein Beweis, wie sehr man auch an höchster Stelle von der Güte dieses berühmten Fabrikates überzeugt ist. . . L. van Beethoven. er. Licherstrahe 5. 031 Gast: Franziska Ellmenreich vom Kgl. Schauspielhaus in Berlin. Chr. Haubach I. 04631 7180 Anfang 8 Uhr. Ende IO1/, Uhr. 178 Gießen, den 4. Januar 1900. Der Vorstand. Jeder lesen! Streng reell! gern direkte Zusendung. 7174 Visitkarten verantwortlicher Redakteur: H. «ocgler? ®CU<1 Unb Verlag der Brühl'scheu UmversitätS-Buch. " Unb Stündruckerei (Pi-tsch Erben) in G.eßen. Stelle n=(Wu die Zu verkiuifcii V apitalien vkrschitdeilts Offene Stellen Offerten unter dieses Blattes. J. Haydn. W. A. Mozart. Mk. 2000. Nr. 026 an die Exped Ein ordentl. Mädchen, welches bürgerlich kochen kann und die Hausarbeit ver- steht, sucht Stellung zum 1. März Offerten unter J. H. 037 an die Ex- pedition dieses Blattes. 1. Quartel t in C-dur (Kaiser-Quartett)...... 2. Konzert für Violine (D-dur)........ Solist: Professor Waldemar Meyer. 3. Quartett in Es-dur, op. 74 (Harfen-Quartett) . . Für alle Hustende find Kaisers Brust-Caramellen aufs dringendste zu empfehlen. O/On notariell beglaubigte utiOU Zeugnisse liefern den schlagendsten Beweis alsuuüber« troffen bei Husten, Heiserkeit, Catarrh und Verschleimung. Paket 25 Pfg. bei Malztreber. Von heule ab täglich frische Malztreber per Zuber 45 Pfennig. 78 Aktien-Brauerei Gießen. 145] 2000 Mark von bester situiertem Herrn gegen hohe Sicherheit alsbald zu leihen gesucht. Offerten unter B. 145 an die Expedition dieses Blattes. Sonntag den 7. Januar 1900, aöends 8*/2 Mr, im Bereinslokal: Luther und die Arbeit. Auch die Angehörigen unserer Mitglieder sind willkommen. in jader beliebigen Schriftart und Kartoneorte werden eu mässigen Preisen an gefertigt in der Brihl'schen Univ.-Druckerei (Pietsch Erben) Schulatraase 7. A. G. Walleusels, Markt 21, Telephon 46, Chr. Wallenfels, Heinrich Wallach in Gießen. ZSassnüffe,Kaselnüsse,Aeigen, Satteln,Hafetmandeln,Tafelrosinen, Muscat-Iatteln, Maronen, Krangen frisch eingetroffen bei 25 A. & 6. Wallenfels, Marktplatz 21. Backsteine bei guter Abfahrt zu verkaufen. JmPribatfchlachten empfiehlt sich E. Fleck, Metzger, 027 Hammstraße 15. Billets bei Herrn Ernst Challier. Neuenweg, und an der Kasse. 126 Giessener Konzertverein. Viertes Konzert Sonntag den 7. Januar 1900, nachmittags 5 Uhr, im grossen Saale des Gesellschaftsvereins: Kammermusik-Abend. Ausführende: Das Waldemar Meyer-Quartett Herren Prof. Waldemar Meyer, I. Violine; Max Heinecke, II. Violine; Dagobert Löwenthal, Viola; Albrecht Löffler, Violoncello. PROGRAMM. ""^Zug'leich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen,.welche die Anmeldung unterlassen, sich zu gewärtigen haben, daß fie mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung u. s. w. für verlustig erklärt werden. Bezüglich der zurzeit der Meldefrist abwesendcn Milirärpflichligen sind deren Eltern,! Vormünder, Lehr,, Brod- oder Fabrtkherren zu diesen Anmeldungen ver- pstichtet. Ferner wird bemerkt, daß Gesuche um Zurückstellung von Militärs pflichtigen auf Grund des § 32, poe. 2, lit. a, b, c, d, e, f unb § der Wehrordnung rechtzeitig bei der Bürgermeisterei dahier vorzubringen find, da verspätete Gesuche keine Berücksichtigung finden. Gießen, den 3. Januar 1900. Der Oberbürgermeister: I. V.: Wolff. peiherrl. ßiedesel’sche ^urgbrauerei Lauterbach, Hessen empfiehlt ihr Dortmund-Pilsener Bräu (hochfeines Hopfen-Aroma) ond Münchener Bräu (hochfeines Malz-Aroma) in Gebinden und Flaschen, unter Garantie, den sogenannten echten Biere« in Qualität mindestens vollständig gleich Ferner ihr Spezial-Bier ,BUrgbräU-AUSStiCh‘ boehfe eea und triftige. Sanitäts-Bier. "W (Nur in Flaschen.) 5757 Vertreter für Giessen und Umgebung: 0. Roth II., Giessen. Eintrittskarten Nichtmitglieder zu Mk. 2.50 (Sperrsitz Mk. 3.50) sind in ------------------- der Musikalienhandlung von Ernst Challier (Rudolphs Nachfolger), und abends an der Kasse, für Studierende nur im Vorverkauf auch bei Herrn Hausverwalter Stork zu ermässigtem Preise zu haben. 54 Nähere Auskunft erteilen: 'm, J* M. Schulhof Carl Logs, Giessen, und Julius Karl, Grünberg. Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen in § 25 der ^hrsr nm.g werden alle im Jahre 1880 geborenen Militärpflichtigen, sowie ' früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht Jur oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder 9 * freiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten entweder in Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Hau - « Wirtschafttb-amle, Handlungrgchilfen, L-HAng-.H-nd°erksge-ll-n,D>-nst boten, Fabrikarbeiter ober In ähnlicher Eigenschaft sich dchter aufhalten, hiermit aufgefordert. sich behufs Eintragung ihrer Namen m bie 9?etru- ttsrungsstammrolle in ber Zeit vom 10. M 20. Januar d. 3- ber Bürgermeisterei bahier im Zimmer Nr. 13 ju mrfbenunb bobet, wenn sie dahier nicht geboren sind, ihre« Geburtsschein welcher van bem betreffenden Stande,amt zu erwuken «st' »nd wenn sie bereits bei einer früheren Musterung konkurriert haben, ihren Lasungsfchem 400 000 Stück Backsteine sind zu verkaufen. wird erzielt mit Herrn. Musche’sFleiSChCOnfect Tötet absolut sicher alle Nagethiere. Allo anderen Mittel weit VI tibertreffend. Beweis: Die , ,, ■; -—vielen Dankschreiben. Pack 0,50 u. 1 00. Echt nur von Henn. Musdie^Jtiagdeburg. Hier zu haben bei A.Noll II., Kolonialwhdlg., Bahnhofstr. 51. SB*»! SpcUallliU ersten Range« I Uebcr- ^uernr^rzfullkratt, Weichheit u.Halt- » Qn