1900 Dormerslagden 5. April Drittes Blatt Rt. 80 jewWWetfttttr Amts» und Anzeiseblatt filtr den "Kreis Gieren Rothe. Matthias. TöugeS. Bekanntmachung 1. Wahlkörper Haudwerkeriuuuugeu. Matthias. Alezagspreis »ierteljährl. Ml SM monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnr durch die AbholesteL« vierteljährl. Mk. IM monatlich 6b Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteitährl mit Bestellgeld. Nover, Regierungsrat. Darmstadt, den 16. März 1900. Großherzogliches Ministerium des Innern. Llle Anzeigen-BermittlungSstellen bei In- und AuslanbeS nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger eutyyx- Zeilen-reiS. lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Adresse für Depeschen: Anzeiger chtetzE Fernsprecher Nr. 61. tut guter N-i, Biff. BmMm, en*bW»n und Druckes: MHfMe »r. ’• laß uw* iuWNA. berRSS'«* W* «jH* Darmstadt, den 16. März 1900. Großherzogliches Ministerium des Innern. Rothe. GrÄisbeils-en: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Kättrr ffir heGsche Ysiksksn-r.________________ ,e9 IB. sehen sein. Bei Eintritt der Dunkelheit find die Wagen mit hellbrennenden Laternen zu versehen und auch im Innern zu erleuchten. Petroleumbeleuchtung ist untersagt. In etwa errichtet werdenden Warteräumen muß ebenfalls ein Abdruck dieser Verordnung, der Fahrplan und die Taxe aufgehängt werden. § 4. Das Fahrpersonal muß im Dienst in der von der Gesellschaft bestimmten Uniform, die in reinlichem Zustande zu halten ist, erscheinen. Das Fahrpersonal hat sich höflich gegen das Publikum zu benehmen, auch den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten. DaS Rauchen während des Dienstes ist demselben untersagt. Die Polizeibehörde kann die Entfernung unqualifizierter Kutscher verlangen. § 5. Das Fahrpersonal darf betrunkenen oder solchen Personen, welche die Mitfahrenden durch unanständiges Benehmen oder durch ihr Aeußeres belästigen würden, das Mitfahren nicht gestatten, ebenso die Mitnahme von Hunden, geladenen Gewehren, feuergefährlichen Gegenständen und solchen Handgepäcks, welches durch seinen Umfang, üblen Geruch oder schmutzige Beschaffenheit die Fahrgäste belästigen könnte; auch darf eS nicht mehr als die bestimmungsmäßige Zahl von Personen aufnehmen. , Die Kutscher müssen mit einer nach der BahnhofSuyr zu regulierenden Taschenuhr versehen sein. § 6. . Seim Ertönen der Ommbuiglocke haben Retter und Fuhrwerke, mit Ausnahme der Postwagen und der Wagen Bekanntmachung. Betr.: Wahlen für den Gesellenausschuß der Handwerkskammer im Jahre 1900 und die Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1900. Die nachstehenden Bekanntmachungen Großherzoglichen Ministeriums des Innern, soweit sie den Kreis Gießen betreffen, bringen wir zur allgemeinen Kenntnis. Gießen, den 31. März 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold. Meßmer Anzeiger Heneral-'UMger '6^* VreiSang-u-, Blattej erM—< L-Ss SM Der Borstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen. eee »»»eigen zu der nachmittag« für b* l|t(W M, iH^etnenben Nummer M wetm. W Uta. SMMwn spätestens abeebß Mr^r. i Sj«*', i AW laben mit W sehr preiswert jii in unter Nr. 2003 jon biejeS Blattel I AmMchrrHeii. Bekanntmachung, betreffend: die Umlage der land- und forstwirtschaftlichen BernfSgenoffenschaft für baß Großherzogtum Hesien. Die Umlage der land- und forstwirtschaftlichen Be- lufsgenofienschast für das Großherzogtum Hesien für daS Fahr 1899 beträgt 698 265,79 Mk. (469691,71 Mk. für llnfallentfchädigungen, 117368,89 Mk. als Anlage znm Reservefonds und 111205,19 Mk. für Berwaltungskoften). Da sich die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Steuerkapitalien auf 13 733644,3 Mk. (8011292,5 Gulden) beläuft, so ergiebt sich ein Ausschlag von 5,084 Pfg. auf die Mark Steuerkapital (8,716 Pfg. auf den Gulden). Es wird dies gemäß § 19 der Verordnung vom N.Juli 1888 unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung dieser Umlage demnächst in einem Ziele unter Zusendung besonderer Anforderungszettel stattfinden wird. Darmstadt, den 1. März 1900. Die nach Vorschrift in § 2 der Wahlordnung für de« Gesellenausschuß der Handwerkskammer vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl. S. 1377 v. 1899) erfolgte Einteilung der, , . wahlberechtigten Gesellenausschüsie von Handwerkerinnungen I II. Einteilung des KammerbezirkS in Wayl- in Wahlbezirke zwecks Wahl je eines Mitgliedes und I bezirke und Verteilung der zu wählenden eines Ersatzmannes für den Gesellenausschuß der Hand- I Kammermitglreder und Ersatzmanner aus die- werkSkammern wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis selben nach Berechnung gemäß Vorschrift m tz 4 Ads. gebraut. I der Wahlordnung für die Handwerkskammer: Bekanntmachung. Betr.: Ausdehnung der Polizeiverordnung vom 18. August 1894, die Errichtung eines Omuibusverkehrs in der Provi«zial-Hauptstadt Gießen betreffend, auf den Betrieb der Gießener Omnibus-Gesellschaft (E. G. m. b. H.)Iauf allen Linien innerhalb des Kreises Gieße». Die Polizeiverorduung'" vom 18. August 1894, betr. die Errichtung eines Omnibusverkehrs in der Provinzial- Hauptstadt Gießen, ist in nachstehender Fasiung auf den Betrieb der Gießener Omnibus-Gesellschaft (E. G. m. b. H.) auf allen Linien innerhalb des Kreises Gießen ausgedehnt worden. Gießen, den 29. März 1900. Großherzogliches KreiSamt Gießen. Set«u«tm<*ng. I 3 Nach Vorschrift in § 7 Abs. 2 der Wahlordnung für I Polizei-Verordnung, die Handwerkskammer vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl. I .. . . AUfaxet Hm«iv«s-chesellschaft S. 1368 von 1899) und nach Durchführung des in §§ 5 j ® ®. m. b. H. bis 7 dortselbst vorgeschriebenen Verfahrens wird Nach-> bts Äteifes Sieke« detr. stehendes hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: ««f <**•*?• T / h “ 7 ,, . _ I Unter Zustimmung deS KreisauSschuffeS des Kreftes I- Verteilung der zu wählenden Kammer- | foroifmit Genehmigung des Großh. Ministerium» Mitglieder und deren Ersatzmänner auf bte 1 ®c8Bgnn’rn com 21. Mörz 1900 zu Nr. ®. 3- 1749 beiden Wahlkörper. > „erden hiermit für den Betrieb der Gießener Omnibu»- Es kommen in Betracht: I Gesellschaft ®. G. m. b. H. auf allen Linien im Äreife 1. für den Wahlkörper „Handwerker-Innungen" bei I Gießen die nachfolgenden polizeilichen Vorschriften erlaffen: 42 wahlberechtigten Innungen 2815 wahlberechtigte I § i. . . hpr Mitglieder I Die Einrichtung des Omnibusverkehrs unterliegt der 2. für den Wahlkörper „Ortsgewerbevereine und sonstige I polizeilichen Genehmigung mit Zustimmung der Stadtveror - KSÄTiMÄÄ «■ W" ™^„eliTberriniflU”9Cn iUfammCn 5599 Die" z7bB'enden Linien, Fahrplan und Taris werden Mitglieder. vom Vorstande der Gießener Omnibus-Gesellschaft festgesetzt, Es entfallen hiernach nach Berechnung gemäß Vor- I ^behältlich etwaiger durch das öffentliche Jntereffe ge- schrift in Z 4 Abs. 1 der Wahlordnung für die Handwerks- I botener polizeilicher Vorschriften. lammet: I § 2. 1. auf den Wahlkörper „Handwerker-Innungen" I Jeder Wagen muß, bevor er in Betrieb genommen 12 Kammermitglieder und 12 Ersatzmänner, I wird, polizeilich geprüft werden. 2. auf den Wahlkörper „Ortsgewerbevereine" und sonstige I Auch alles sonstige Betriebsmaterial unterliegt der jeder- gewerbliche Vereinigungen" zusammen 24 Kammer- I zeitigen Kontrolle des Großh. Polizeiamts, welches un- mitglieder und 24 Ersatzmänner. I brauchbares Material vom Betriebe ausschetden kann. § 3. . Die Wagen müsien stets in reinem Zustande und un Innern mit einem Anschlag versehen fein, welcher die Tour, den Tarif und die Zahl der Plätze enthält, ebenso muß ein Abdruck dieser Verordnung aufgehäugt fein. Auf der Außenseite müsien die Wagen mit der Aufschrift der Tour, oder mit abnehmbaren Schildern, welche die betreffende Aufschrift während der Fahrt tragen, ver- Eieites gu,,. rmielen. kEion b. $L Rhenes gimmn - t möbliertes tfe ,l iu Vermieten. 1, n. b. läge t. litttes Zimms m zu oermietea. !:!< Zimmer, ewitlu : zu tiemiekn. rburgntztchrk. MdI. N [2438] Mchv.. I Simmer, möbl eien. ei ßmmte ju Der- 6, II. imet per jofott U. lüztd wiWttM tim. anW HL I zu tiermitlen, r. ), in bet Plchch rod & efiutib«. Bezeichnung des Wahlbezirks: 2) er Wahlbezirk umfaßt: Zahl der . wahlberechtigten Gesellen- auischüfse: Festgestellte Gesamtzahl der wahlberechtigten Innungs- Mitglieder: Wahlbezirk III die Kreise Gießen und Lauterbach 4 133 Bezeichnung bei Wahlbezirks: 1. Der Wahlbezirk umfaßt: 2. Gesamtzahl _ . der als ZA "1 wahlberechtix wahlberech- in Betracht trgten In- kommenden nungen: JnnungS- mitglieder: 3. 4. Zahl v t der zu wählenden Kammermitglieder : 5. Ersatzmänner : 6. Wahlbezirk III. 2. die Kreise Gießen und Lauterbach Wahlkörper Ortsgewerbevereirre rrud sovfti 4 133 1 ge gewerbliche Bereivigurrgeu. 1 Bezeichnung bei Wahlbezirks: Der Wahlbezirk umfaßt: Zahl der wahlberechtigten Gesamtzahl der als wahlberechtigt in Betracht kommenden Vereins- Mitglieder : Zahl der zu wählenden OrtSgewerbe- vereine: sonstigen ge- pi werblichen Vereinigungen: bezüglich der Ortigewerbevereine: 2. bezüglich der sonstigen gewerblichen Vereinigungen: 3. Kammermitglieder: ® Ersatzmänner: 1. Wahlbezirk III. den Bezirks - Verband Gießen — 6 — 401 2 1 Dicht aufgehalten oder gefährdet wird. Konditorei und erstes Wiener Cafe. 2a 60 empfiehlt in tolider Arbeit zu billigsten Preisen: Patent-Matratzen 2521 Der Ausverkauf meines Restlagers wird daselbst unverändnl Albert Hess, Ofensetzer. ortgesetzt. Jos. Mark 2525 1166 1964 Heute frische Höchste Auszeichnung. Kolonialwaren« und Delikatessengeschäft Billigste Preise. Schnellste Lieferung. SDtW» Uni.erfitätMW und in zu beschleunigen. „ , ,e DaS Auffteigen auf einen vom Fahrpersonal als vollständig besetzt bezeichneten Wagen ist untersagt. Dachbedeckuugsart. Lieferungen werben in alter, vorzüglicher Ware prompt ausgeführt. vieler bewährter Systeme W Rossh aar-Matratzen O Kapok-Matratzen Seegras-Matratzen. •ft' • Bettstellen DD in Holz und Eisen @ Patent-Bettstellen ® Reform-Bett stellen ® Kinder-Bettstellen Spezialität: 2391 H J Hinder-Betten und Erstlings-Wäsche. । Z—OOS—————Sl I** ^*4 zu entrichten. § 10. Der Kutscher darf in schnellerer Gangart als im Trab nicht fahren: im Schritt muß er fahren überall da, wo eine ist eröffnet und lade zu deren Besuch freundlichst ein. s ii. Der Führer des Wagen- hat nach dessen Eintreffen auf den Endpunkten denselben genau zu durchsuchen und etwa zurückgebliebene Effekten dem Eigentümer, sofern u noch anwesend, sofort zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen dem Betriebsleiter zu übergebe», welcher solche unverzüglich an das Polizeiamt abzuliefern hat. § 12. Zuwiderhandluugeu gegen diese Polizeiverordnung werden, sofern nicht gesetzlich höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafen bis zu 30 Mk. und im Fall des Unvermögens mit verhältnismäßiger Haft bestraft. Gießen, den 28. März 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. gesehen werden. Gießen, den 3. April 1900. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: Hanr Beck. - Druck und Verlag der Br Für e Schweine empfiehlt secunda 2124 leberthran u. phosphorsaur. Kalk flW billigst -w Otto Schaaf, SelterSweg 39. Bekanntmachung. Samstag bett 7. April, vormittags 11 Uhr, soll im Bürgermeistereigebäube — Zimmer Nr. 15 — das Grundstück, Flur 34 Nr. 324a am sogen. Fichtenkopf zur Sandgewinnung auf die Dauer von brei Jahren verpachtet werden. Die Verpachtungrbedingungen werden im Termin bekannt gegeben, können aber auch schon vorher ein- von Jean Dern & Co des allein echten Pilsener Urquell aus dem Bürgert Brauhause in Pilsen, von Münchener Bürgerbräu und Berliner Weissbier. § 9. Sofern nicht besondere Schaffner (Kondukteure) mit der > Erhebung des Fahrgeldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige S Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung dem Wagenführer gegen Auslieferung eines Fahrscheines Anerkannt billigste und beste Bezugsquelle. Lk la. 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I. 1895. 1 Collo in Bastplatten geschnürt mit Baststricken, in Leinen emballiert, gezeichnet: l—°'~l 1 Nr. 15547, enthaltend „unbearbeitete Tabaksblätter, Bruttogewicht 71 Kilogramm, Herkunft: Spanisch - Amerika beantragt, und den Verlust glaubhaft gemacht. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem AnfgebotStermine: Donnerstag beit 1. November 1900, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, seine Rechte anzu- mrldeu und die Urkunde vorzulegeu, widrigenfalls die Urkunde für kraft- los erklärt werden wird. Gießen, den 30. März 1900. Großh. Amtsgericht. Wiener. 2511 anzubringen. § 8. Der Kutscher ist verpflichtet, an den durch Tafeln § 7. Rauchen, Singen, Lärmen und Musizieren i« Innern des Wagens ist verboten, ferner jedes unanständrge Verhalten sowie jede Belästigung der Mitfahrenden. Zuwiderhandelnde sind von de» Fahrpersonal auS dem Wagen zu verweisen und haben dieser Aufforderung unver- züalick Folge zu leisten. Die Bestimmung über die Zahl der i» einem Wagen aufzunehmenden Personen findet durch daS Großh. Polizeiamt statt. Der Höchstbetrag ist sowohl an der Außen- als auch an der Innenseite deS betreffenden Wagens deutlich : Zchmmechssung i nnttelalterliche As Ifai Ltlmnwind der Kime durch die ft »erjagte; in Ftch "">ch heute, auch ir I himmeit ist, und h^mkalismus von ' Politik bildet er d gehens. M M Morden Md in D ' ^Een wir ihn Zustande^, M geschrittensten ( Gattung als Br brunnen, aus t iämpferder Um von kleinen (&: stärkste und pic und den Süden rnit dem Benn knüpft, bildet e Mit freie Womba ' ^^fcher bon P imden. * Mtn'Ä9 taT; Italiens ji 3»r HWmgslos o tie mit uns im Rationalitäten m nir die toittW »eine fieitzMnm idre fincmMn« Kau der östenn (i ohnehin zu de gestaltet fich der gangenheit Ital ^nesischen Gem «ine saft noch bew iMstyinen, das iimümenden Ausg Italien leidet i Während in Eur ivermndten Stäm. ivchoA ^abenbei iitf e ihre beften I wie andere groß roi tzeile nicht sanden. 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