mm* x I X X X 1 X I If I i-Vereiu.) ?r d, J,9 i: ib B-ik. M SaÜ} L 72A - Vorstand. ier 1900: I 04U( ictoetüt ttt Xi Ml -M 11’. MO 25S Drittes Blatt. Sonntag den 4 November 150. Jahrgang AAOG General-Anzeiger Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für de« j-lgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Bezugspreis vierteljährl. Ml. 2,26 monatlich 75 Pfg. mit Brinqcrlohn; durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,9® monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. Erscheint täglich ▲/ kj mit Ausnahme deS Xgn • M, s Gießener Anzeiger Aints- unb Zlnzergeblcrtt für den Kreis Grefzen. Ikbehion, Expedition und Druckerei: Schutstratze Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Uotkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hie-«. Fernsprecher Nr. 51. Der Unterricht Lu der Fortbildungsschule. Man schreibt uns Als einer der ersten deutschen Staaten hat Hessen seit über 20 Jahren den obligatorischen Fortbildungs-Schulunterricht eingesührt, wonach die aus der Volksschule entlassene männliche Jugend drei Winter hindurch in 90 Unterrichtsstunden die sogenannte Fortbildungsschule zu besuchen verpflichtet ist. Der Unterricht.wurde seither regelmäßig in den Abendstunden von 7—9 Uhr von den Lehrern erteilt. Wenn auch anfänglich mancher Widerwille sich gegen diese Neueinrichtung zeigte, so verstanden doch bald die Einsichtigeren den großen Vorteil des abendlichen Fortbildungsunterrichts nicht allein nach der Seite der Befestigung des in der Volksschule bereits gelernten Stoffes und der Aneignung der besonders für das Leben des einfachen Mannes nötigen praktischen Kenntnisse, sondern auch nach der Richtung hin, daß für die Jugend während des Winters drei bis vier Abende in der geeignetsten Weise belegt waren und mancher Unfug unausgeführt blieb. So hat sich die Fortbildungsschule schnell eingeführt und beliebt gemacht. In den letzten Jahren gingen die Städte vor, den Unterricht in die Vorabendstunden zu verlegen. Praktische Erwägungen mögen die städtischen Schulvorstände für diese Aenderung veranlaßt haben. Jedoch kann man nicht ohne weiteres behaupten, daß das, was für die Städte möglich und gut ist, auch für die ländlichen Verhältnisse des Landes geeignet wäre. Seit ungefähr 14 Tagen wird in den Kreisblättern eine Verfügung der obersten Schulbehörden bekannt gegeben, der zufolge der Unterricht der Fortbildungsschule im ganzen Lande, wenn er nicht am Nachmittage abgehalten werden könnte, auf die Vorabendstunden von 5—7 Uhr festzusetzen sei. Nur falls besondere Verhältnisse die Ausdehnung des Unterrichts bis nach 7 Uhr.Notwendig erscheinen lassen, so kann dies aus- nahmtzweise zugelasscn werden, aber nur in dem Falle, wenn die überwiegende Mehrzahl der Schüler außerhalb ihres Wohno rtes beschäftigt ist und die Teilnahme derselben an dem Fortbildungsunterrichte in ihrem Beschäf- ligungsorte unthunlich erscheint. In diesem Fülle muß der Unterricht spätestens um 8 ein halb Uhr abends beendet sein. Ganz unvermutet ist diese Verfügung gekommen, und ruft die allergrößte Verbitterung hervor. Jeder Kenner der Landverhältnisse weiß, daß eine solche Verallgemeinerung, wie sie das genannte Ausschreiben für das ganze Land trifft, für das Landvolk ganz und gar ungeeignet ist, und für viele mit großen pekuniären Nachteilen sich verbindet, was sich nicht vereinigt mit dem Prinzip der Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts. Diese über die Köpfe der einzelnen Schulvorstände getroffene Anordnung kann u. E. für die Dauer Deitmer Dries. (Plaudereien aus der Kaiserstadt.) (Nachdruck verboten.) Ärafin Bnlow, die neue Gebieterin im Reichttanzler-Palais. — Hochzeits- und Scheidungsgloffeu. — Houdini und Hermann, die Schellen-Konkurrenten Die „Lustigen Blätter" leisteten sich beim vorletzten Kanzlerwechsel mit Bezug aui den immensen Reichtum „Onkel Chlodwigs" die hübsche Strophe: „Caprivi ging et wie den meisten: Er hatte nämlich selber nischt! Heil uns, det wir als Allerneusten Ten allerreichsten Mann erwischt!" Berlin hat jedoch nicht allzuviel davon gehabt, in der Wilhelmstraße 77 einen so kolossal begüterten Mitbürger wohnen zu haben. Es ging ziemlich still her in dem alten Palais, zumal seitdem die Fürstin gestorben war. Mit dem Grafen Bülow, dem seine diplomatischen Noten einen so guten Ruf verschafft haben, zieht nun zwar kein solcher Nabob wie Hohenlohe in das berühmte graue Haus — in Banknoten wird Bülow seinen Vorgänger nicht schlagen können! — aber seine Gemahlin bringt dafür einen großen Schatz von Klang noten mit, und es kann wohl sein, daß mit ihr kür den alten Herrensitz jene poesiedurchhauchten Tage wiederkehren, tue ihm unter Pen Radziwillch die bis 1875 Besitzer des Palais waren, geblüht haben. Die Gräfin ist bekanntlich eine Italienerin. Die großen dunklen Augen, die aus dem guten und klugeu Antlitz leuchten, verraten es. Ihre Wiege stand in Neapel; die Principi di Camporeale sind ihre Ahnherren, der be- tannte Minister Minghetti ihr Stiefvater. Die Pflege der Kunst auf allen Gebieten, die in seinem Hause als etwas selbstverständliches erschien, erweckten auch m dem >ungen Mädchen frühzeitig künstlerische Neigungen. Als Gräfin Dönhoff, welchen Namen sie in erster Ehe trug, nicht bestehen, und wir betrachten diesen ganzen Vorgang nur als einen Versuch der obersten Schulbehörde. Gewiß wollen wir nicht verkennen, daß der Unterricht in den Vorabendstunden manchen Vorteil bietet. Vor allen Dingen kommen die für den Lehrer unangenehmen Abendstunden in Wegfall. Auch glauben wir es gern, daß die Schüler um 5 Uhr etwas — aber auch nur etwas — frischer sind, als um 7 Uhr abends nach vollbrachtem Tagewerk. Aber auch: Bedenken stehen dieser Neueinrichtung gegenüber, die wir für so gewichtig halten, daß sie die Vorteile weit, weit zurückstellen. Früher waren die Schüler zu dem Unterricht an ihrem Wohnorte verpflichtet. Der Lehrer hatte seine ihm von der Schule her bekannten Schüler vor sich, ausgenommen die verhältnismäßig geringe Anzahl von Lehrlingen und Knechten, die einen neuen Wohnort bezogen. Nach der neuen Verfügung haben die Schüler den Unterricht ihrer Arbeitsstätte zu besuchen. Man denke sich nun die Fortbildungsschulen der größeren Städte des Landes, in die täglich vielleicht mehrere Hundert Fortbildungsschulpflichtige zur Arbeit gehen. Diese alle sind zu dem Unterricht in den Städten gezwungen. Wie werden sich hier die Klassen und Abteilungen füllen! Und welche große Last wird der Lehrer haben, bis er seine neuen Schüler nur wenigstens einmal den Namen nach kennt! Und dann erst nach ihren Kenntnissen und Gesinnungen! Die Fortbildungsschulen der den Städten nahe gelegenen Dörfer werden nur von den wenig Zurückgebliebenen — den Bauernsöhnen und Knechten — besucht werden. Für die «Kosten des Unterrichts haben die Gemeinden aufzukommen. Durch die neue Verfügung werden die Städte sich genötigt sehen, ihre Abteilungen zu vermehren. Die Städte werden demnach vielleicht einige hundert Mark mehr für ihre Fortbildungsschulen aufzuwerfen haben. Der Staat wird sich nun dem schon oftmals gestellten Anträge, die Kosten des Fortbildungs - Unterrichts zu übernehmen, auf die Dauer nicht mehr entziehen können. Die pekuniären Nachteile, die bei einem Beginn des Unterrichts um' 5 Uhr einzelne erleiden, sind nicht gering anzuschlagen. Am wenigsten werden die Fabrikarbeiter einzubüßen haben, die 1—2 Stunden früher ihre Fabrik verlassen können. Schwerer dagegen drückt der Verlust die armen Holzmacher im Winter. Der Lohn wird nur nach halben und ganzen Tagen berechnet. Von diesen Arbeitern sind nicht wenige, die 1.60—2 Mark pro Tag verdienen. Sie verlieren demnach an 45 Tagen, an denen der Unterricht stattfindet, 45 halbe Tagelöhne, was im Winter eine Summe von 36—45 Mark ausmacht. Wir meinen, es wäre an die Opferwilligkeit der armen Bewohner des Vogelsberges und Odenwaldes, wo zum Unterhalte der Familie ein jedes Glied mitverdienen muß, eine so große Anforderung gestellt, die wir als billig erfreute sie sich in Wien daher großer Beliebtheit, und kein geringerer als Franz Liszt, nahm in Wohlthätigkeits- Konzerten der Wiener Hautevolee an ihrer Seite vor dem Flügel Platz, um mit ihr zu spielen. Auch in öem Hause Makarts war sie ein häufiger Gast, bis 1886 Herr v. Bülow eine neue Ehe mit ihr einging und alsbald aus Wien entführte. Ob es ihr gelingen wird, die noch immer steife und nüchterne Art der Berliner Geselligkeit mit ein wenig südländijcher Grazie oder doch einem Gran Wiener Chik zu durchsetzen? Es wäre wohl zu wünschen; aber leicht ist die Aufgabe ganz gewiß nicht. Sie ist übrigens nicht die erste Italienerin, die in diesem stolzen Barockbau Wohnung nimmt. Das Palais hat, obwohl es noch keine zweihundert Jahre zählt, schon eine ziemlich lange Geschichte. Barbarin«, die Prima ballerina, deren süßes Gesicht uns, von Pesne gemalt, in Sanssouei anlächelt, hat eine Zeit lang hier geherrscht, und die hohen Säle mögen damals viel Anmut und Schönheit, aber auch viel Tollheit und Eigensinn geschaut haben. Auch eine Gräfin Dönhoff führte td.as Seepter dermaleinst in diesen Räumen. Es war-die dem König Friedrich Wilhelm II. zur linken Hand angetraute Sophie v. D., die in jener nicht gerade ruhmreichen Periode der preußischen Geschichte eine einflußreiche Rolle gespielt hat, bis sie der König selbst 1793 nach Stettin verbannte. Sie ist die Stammmutter der Grasen Brandenburg. Auch jene zarte und sympathische Elfengestalt, die im Jugendleben unseres ersten Kaisers so große Herzenskämpfe hervorrief, ist durch das Haus in der Wilhelmstraße geschritten, und diese kalten, steinernen Mauern haben die heißen Thränen und wehen Seufzer des lieblichen Fürstenkindes, das doch nicht ebenbürtig war, der Welt verhüllt. Und dann die Zeiten, in denen der eiserne Kanzler hier seines Amtes gewaltet hat! Tie Tage des berühmten Berliner Kongresses, der 1878 im großen vorderen Mittelsaale seine Sitzungen abhielt, an denen auch Bülow damals teilnehmen durfte. Wahrlich, ein buntes Stück Berliner Geschichte rollt sich auf, wenn man mit sinnender Seele das graue Palais be- nicht mehr bezeichnen können. In den Augen be5, Arbeiters hat der Unterricht in der Fortbildungsschule einen solchen Wert für den einzelnen nicht. Wir vermögen ihm nicht Unrecht zu geben. Nur eine Kategorie der Schüler freut sich über deut früheren Beginn des Unterrichts, und das sind die Knechte. In die Stunden von 5—7 Uhr abends fällt die Zeit des Viehfütterns. Sich davon auf eine anständige Weise drücken zu können, ist nicht unangenehm. Wozu, sind denn auch die Herren da, die diese Arbeit übernehmen können. Und der Abend ist frei geworden für die — Spinnstube. Juchhe! — Die Polizei thut zur Unterdrückung der sehr oft ausartenden Spinnstuben mit Recht ihr Möglichstes, und nun wird der Besuch der Spinnstuben durch den Staat selber wesentlich erleichtert. Die neue Verfügung der Schulbehörde ruft in der ländlichen Bevölkerung viel Verbitterung hervor. Die vou dem Landvolk gewählten Abgeordneten werden bei dem demnächstigen Zusammentritt der Kammer der Regierung die Klagen schon vorzubringen wissen, hoffentlich nicht ohne Erfolg.______________________________________________ Prozeß Sternberg. Berlin, 1. November. In dem Prozeß gegen den Bankier August Sternberg wegen Sittlichkeitsvergehen, ist es heute zu einem sensationellen Zwischenfall gekommen. Es ist in früheren Prozessen gegen den AngeUagten oft erwähnt worden, daß er mit seinen reichen Mitteln und mit Hilfe von Freunden versucht habe, ihm gefährliche Zeugen ins Ausland zu schaffen und zu beeinflussen. Als heute der Kriminalschutzmann S t i e r st ä d t e r vernommen wurde, der die ersten Ermittelungen über den unsittlichen Verkehr des Angeklagten angestellt hat, fragte ihn der Präsident: Ist etwa auch auf Sie eingewirkt worden? Zeuge: Ja! Auf Befragen des Präsidenten äußert sich der Zeuge dahin: Der Kriminalkommissarius Thiel, der vorübergehend früher einmal die Abteilung vertrat, in beir! ich arbeitete, hat mit mir viermal über die Sternbergische Angelegenheit gesprochen. Zunächst lud er mich Zu seinem Geburtstag ein und wir waren daun mehrere Male in besseren Restaurants zusammen. Er hat dabei immer gefragt, wie die Sternbergsche Sache eigentlich stehe. Da Kommissar Thiel fein Vorgesetzter war, habe er ihm vieles darüber gesagt. Bei einer dieser Zusammenkünfte, als sie Rebhuhn aßen, habe ihm Herr Thiel die Frage vorgelegt: Sagen Sie mal, sind Sie denn nicht auf andere Gedanken zu bringen. Ich fragte, wie so? Darauf sagte Kommissar Thiel: Man muß doch ein menschliches Gefühl haben. Sehen Sie, Sternberg sitzt nun schon so lange. Denken Sie sich einmal. Sie erhalten 200 000 Mk. und schwimmen nach dem Genfer See ab. Was meinen Sie, ob Sie mich: dann noch ansehen werden, wenn ich trachtet! Möge es seiner jüngsten, kunstfreudigen und feinsinnigen Herrin recht viele frohe und sonnige Tage bescheren! Während für den Kanzler-Palast neues, fröhliches Leben heraufzudämmern scheint, ist das Haus des Prinzen Aribert von Anhalt, der eine Zeit lang mit seiner Gemahlin, einer holsteinschen Prinzessin, den Mittelpunkt der vornehmsten Sportwelt bildete, verödet. Der Prinz ist beurlaubt und befindet sich aus Reisen, die Prinzessin soll in Amerika weilen. Man bemüht sich in beider Interesse, die Scheidung möglichst bald durchzusetzen, lieber bie Ursachen zu dieser Trennung wird viel gefabelt Jedenfalls war die Nachricht für alle die eine große Überraschung, die in den gemeinschaftlichen Sportneiaunaeu des priiizlichen Paares einen Beweis höchster Lebens- Harmonie zu erblicken glaubten. Es ist thöricht, ein solches Vorkommnis das in allen Schichten der Bevölkeruna eme Seiteiistucke hat und gehabt hat, zum Anlaß für salbungsvolle oder höhnische Vorhaltungen zu nehmen ES ist eine leidige, aber nicht wegzuleugnende Thatsache, Ehen "stiftet en ber agierenden Häuser die Politik die f . Ter „Schellenkönig Houdini im „Wintergarten" t einen Konkurrenten N da behauptet, es noch besser zu können. Es ist das Professor Hermann — natürlich Professor ber tagte. ^n großen Zeitungsannoncen fordert umschichtig einer ben anderen zu einem entscheidenden Wettkampf heraus. Fer eine verspricht dem Sieger 5000 Mark, ber anbere vorläufig nur 1000. Aber Hstubini will nicht zu 4)iijch und Hermann nicht in den Wintergarten. Eine neutrale Wahlstatt ist noch nicht gefunbeu. Houdini will eme xsurt) von Polizeibeamten, Äerzten, Pressevertretern und stellt als Bedingung adamitisches Kostüm. Man darf neugierig sein, ob sich Hermann von seinem Frack mit den Ordensbändern zu trennen gewillt ist und ob sich die ver- langte Jury findet. Aber für Brettl-Sterne ist kein Tina unmöglich in unserer großartigen Zeit! ... A. R. Sie dann besuche? Präs.: Waren Sie denn damals nüchtern ? Zeuge: Ja! Präs.: Was haben Sie dem Herrn Thiel geantwortet? Zeuge: Ich sagte: Ja, wenn ich von Anfang an nicht meine Pflicht erfüllt hätte, dann könnte ich wohl ein reicher Mann sein. Herr Thiel sagte nicht, von wem und in welchem Auftrage er komme. Dann eines Abends, es war am 15. oder 16. August, als ich am Bett meiner tranken Frau saß, klingelte es und der Kriminalkommissar Thiel stand zu meinem Erstaunen vor mir. Er ersuchte mich, mit ihm zu kommen. Am Scl)önhauser Thor bestiegen wir beide eine Droschke und da sagte er zu mir, er habe mit dem Justizrat Sello gesprochen und dieser sei der Ansicht, daß Sternberg nur noch zu retten sei, wenn durch die Polizei etwas gemacht werden könne. Ich brauchte ja blos vor Gericht zu sagen, daß am Ende doch wohl auf die Woyda zu Ungunstcn Sternbergs eingewirkt worden sei. Für diese Gefälligkeit würden dann die Verteidiger nicht weiter unangenehme Fragen an mich richten. Dafür sollten dann gleich im Anfang 30 000 Mk. bezahlt werden, wovon ich 15 000 Mk. und er 15 000 Mk. erhalten sollte. Aus Gefälligkeit sollte ich dann aber Mitteilungen über ein neues Verfahren, das gegen St. eingeleitet worden sei, machen. Im Falle einer Freisprechung sollte ich 7 5 000 bis 125 000 Mk. erhalten. Ich gab ausweichende Antworten, worauf er sagte: Wenn Sie mich verraten, dann gehe ich nach Hause und schieße mich tot. Dann sind wir in ein Restaurant gegangen und dort noch einige Zeit zusammengeblieben. Präs.: Und Sie meinen, Sie sind vollständig nüchtern gewesen? Zeuge: Ja! Präs.: War die Sache damit zu Ende? Zeuge: Zwei Tage später kam Kommissar Thiel auf das Präsidium und fragte mich: Na, wie ist es denn? Staatsanwalt Brant beantragte hierauf eine ganz kurze Pause, um mit seinem Chef über den Zwischenfall Rücksprache zu nehmen. Er müsse aber bitten, daß in der Zwischenzeit Niemand den Saal verlasse. _ Nach der Rückkehr des Staatsanwalts erbat sich Justizrat Dr. Sello das Wort. Mit seinem bisher unbefleckten Namen sei hier ein schmählicher und geradezu unerhörter Mißbrauch getrieben worden, so daß er, bis diese Sache nicht klipp und klar aufgeklärt und feskgestellt sei, nicht seines Amtes in dieser Sache weiter walten könne. Er bitte, ihm sobald wie möglich Gelegenheit zu geben, unter seinem Eide auf die unglaublichen Anschuldigungen sich auszulassen. Ter Vorsitzende suchte Justizrat Sello von seinem Vorhaben abzubringen, indem er hervorhob^ daß die Aussagen des Zeugen sich in erster Reihe ja nicht gegen ihn, sondern gegen den Kommissar Thiel richteten, und dieser nur angeblich die Bemerkungen über Sello gemacht haben soll, wobei ja vielleicht noch Mißverständnisse untergelaufen sein können. Justizrat Dr. Sello bleibt dabei, daß er zunächst auf die Rechte, die ihm sein Amtsgewand gebe, zu verzichten habe, um sich sobald als möglich als Zeuge vernehmen zu lassen. Er verließ darauf den Saal. R.-A. Tr. F u ch s: Die Beschuldigungen, die hier ausgesprochen, seien so unerhört, daß jeoer, der Herrn Justizrat Sello kenne, sie >ohne weiteres als Erfindungen erkennen müsse. Tas genüge aber nicht, man müsse durch die Beweisaufnahme sofort feststellen, daß kein Wort von dem wahr ist, was Herr Thiel von dem Juftizrat Sello gesagt haben soll, und deshalb bitte er, zunächst Justizrat Sello zu vernehmen. Außerdem beantrage er über den Leumund des Zeugen Stierstädter dessen Vorgesetzten zu vernehmen. R.-A. Tr. Warschauer erklärt, daß er noch weitere Mitteilungen würde machen können, wenn er nicht durch die Pflicht der Amtsverschwiegenheit daran verhindert wäre. Ter Gerichtshof beschließt, bei der Behörde des Zeugen zu beantragen, diesen von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden.' Ter Zeuge fährt sodann fort: Er könne sich wohl denken, worauf die von der Verteidigung an ihn zu stellenden Fragen hinauslaufen sollten. Er wolle aus freien Stücken zugeben, daß er sich dadurch vergangen habe, daß er zu der Haußmann (durch die einer der neuen Fälle gegen Sternberg in Fluß gekommen ist) im unerlaubten intimen Verkehr gestanden habe, er bestreite aber entschieden, daß er irgend etwas g^than habe, das als Bestechung oder Begünstigung aufzufassen wäre. Tie ganze Aussage des Zeugen wird genau zu Protokoll genommen. Der Verlesung der protokollierten Aussage des Kriminalschutzmanns Stier st ädter wohnte der Chef der Kriminalpolizei Reg.-Rat Dieterici bei. Auf Befragen des Staatsanwalts Brant erklärt Zeuge Stier st ädter, daß er seinerzeit das, ehe noch Geld ihm geboten worden war, dem Kommissar v. Treskow mitgeteilt habe, es scheine ihm so, als sollte auf ihn cin- gewirkt werden. Justizrat Dr. Sello: Ich weiß nicht, ob es sich um einen Meineid des Zeugen oder um ein ganz schweres Amtsverbrechen anderer Art handelt. Sodann kann ich nur erklären: An der ganzen Erzählung des Zeugen Stier st ädter, io weit mein Name darin vor kommt, ist kein wahres Wort, es ist aus der Luft gegriffen, ein vollständiges Märchen von Anfang bis zu Ende. Ich habe weder mündlich noch schriftlich, weder andeutungsweise, noch direkt derartige Mitteilungen, wie hier behauptet worden, Herrn Kriminalkommissar Thiel zukommen lassen. So feierlich, wie es irgend möglich ist, gebe ich die Erklärung ab, daß an alledem, was Herr Thiel dem Zeugen angeblich gesagt haben soll, kein wahres Wort ist. An den Zeugen Schutzmann Stier st ädter richtete alsdann R.-A. Tr. Mendel noch eine ganze Reihe Fragen, deren Beantwortung ihn schwer belastete. Um 3 Uhr wurde die Sitzung auf Freitag halb 10 Uhr vertagt.__________• _________________________ Landwirtschaft. — Das Unheil, das die fortgesetzten Verurteilungen wegen Verwendung von Präservesalz an Ehre und Vermögen zahlloser Fleischerfamilien angerichtet haben, regt auch die Männer der Wiffen- schaft mit jedem Tage mehr auf, und zwingt sie, Stellung zu nehmen gegen jene Anschauungen über Konservierungsmittel, wie sie in der verhängnisreichen Denkschrift des Kaiserlichen Gesundheitsamts und in den Gutachten fanatischer Hygieniker hervorgetreten sind. Kein Geringerer als der Geh. Medizinalrat Professor Dr. Liebreich, ordentlicher Profeffor und Direktor des pharmakologischen Instituts an der Universität Berlin, ergreift jetzt in der „Allgemeinen Fleischer-Zeitung" das Wort, um mit den heute vielfach herrschenden Urteilen über Konservierung von Nahrungsmitteln abzurechnen und darüber den Stab zu brechen. Geheimrat Professor Dr. Liebreich legt die Notwendigkeit und Nützlichkeit der Konservierung von Nahrungsmitteln dar, und verspottet die Grundsätze, die heute zur Verfolgung gewisser Konservierungsmittel geführt haben, indem er zeigt, daß, wenn man sie überall konsequent gelten lassen wollte, man auch zum Verbot des unentbehrlichen Kochsalzes, ja der meisten Nahrungsmittel kommen müßte. Der Artikel wird zweifellos in allen beteiligten Kreisen den größten Eindruck machen. Hoffentlich giebt die Kritik Professor Dr. Liebreichs in Verbindung mit den Untersuchungen Dr. Lebbins, über die dieser gleichfalls in der genannten Fachzeitung berichtet hat, dem Kaiserlichen Gesundheitsamt Anlaß, seine Denkschrift vom Jahre 1898, die den Sachverständigen und Gerichten noch immer als wissenschaftliche Stütze dient, einer gründlichen Nachprüfung zu unterziehen, und wenn es sich, wie zu erwarten ist, von der Unhaltbarkeit der darin ausgesprochenen Grundsätze überzeugt, ohne Scheu in einer neuen Denkschrift dies offen zu bekennen. Es ist wahrlich die höchste Z-it dazu, es ist Gefahr im Verzüge. Universität und Hochschule. — In dem Lehrkörper der Universität Breslau ist Dr. phr'5 W. Stein als Privatdozent für mittelalterliche Geschichte eingetreten. — Aus Jena teilt man mit: In der philosophischen Fakultät an der hiesigen Universität habilitterte sich Dr. Otto Lemmermann aus Buxtehude mit einer Probevorlesung über „den Nährwert der Cellulose." — Wie verlautet, schlug die Universität Chrtstiania den Professor Goldschmit.Heidelberg für die vakante Professur der Chemie vor. Wöchentliche Uebersicht der Todesfälle in Gießen. 43. Woche vom 21. Oktober bis 27. Oktober 1900. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 800, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 23,O6%o, nach Abzug der Ortsfremden 12,58o/oc. Kinder Es starben an: Zusammen: Lungenschwindsucht 2 Allgem. Tuberkulose 1 (1) Diphtheritis 1 Schlagfluß 2 Gehirnerweichung 1 (1) Strictur 1 (1) Nierenentzündung 1 (1) Eileiterentzündung 1 Blutvergiftung 1 (1) Erwachsene: im vom 1. Lebensjahr: 2.—15. Jahr; 2 — — 1 (1) - - -— —— 1 2 — — 1 (1) - - 1 CD - - 1 CD - - 1 — — - - 1 CD Summa: 11 (5) 9 (4) - 2 (1) Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betteffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. eide königlicher, ^roßberzoglichcr uHb 6erjogiid?cr £ioflirfermit Scvbr Sie ^tzren Bedürf in Seiden- stoncndecken, per- ■ F A F langen Sie in . I Jhrrm.'Jnterene g . m't umgebend und _ franföjllujlcr von —— ----—~ von der HohensteinerSeidenweberei „Lotze“, Hohenstein Ernstthal jleujato-, Verlobung^-, Vermählungs- u. Visitenkarten von den billigsten bis zu den feinsten empfiehlt die Brühl’sche Universitäts-Buch- u. Steindruckereu scheu Kräuterpräparate der ollen bekannt. erslevulfefehlen Echtnnri denAvotheken. bei mogcnschwachen und schwächlichen Personen, Bleichsucht, Blutarmutb-Jnfluenza, Schwindsucht, von ganz besonderem Wert. Hat seine Probe millionenfach bestanden. Beständig wachsende Nachfrage. Die echten 2ücT- C. Lücks Gesundheit: KräuierHonig DaS Allerbeste n. 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Oktober 1900. Großher ogltche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff. 6833 Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung urrfallversicheruugspflichtiger Getriebe. Vom 1. Oktober 1900. Nach § 85 des Gewerbe-Unfallversicherungsgefetzes vom 30. Jun' 1900 (Reichsgesetzblatt Seite 573) hat jeder Unternehmer eines unter die §§ 1 ober 2 dieses Gesetzes fallenden, bisher der retchsgefetzlichen Unfallversicherung nicht unterstellten Betriebes binnen einer vom Reichsver- sicherungsamt zu bestimmenden Frist den jetzt versicherungspflichtigen Betrieb unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungpflichtigen Pcrsorun bei der unterei Verwaltungsbehörde anzumelden. Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zeit vis zum 15. Wovemver 1900 einfchtießtich festgesetzt. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse zu ergänzen; dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, wird von den Centralbehörden der Bundesstaaten bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die nachstehende Anleitung verwiesen. Berlin, den 1. Oktober 1900. Das Reichs-Versicherungsamt. Gaebel. Anleitung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspffichtiger Aetrieöe. (§ 85 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900.) 1) Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf die bisher der reichsgesetzlichen Unfallversicherung nicht unterstellten, durch die §§ 1 und 2 des Gewerbe-Unfallversicherungs - Gesetzes vom 30. Juni .900 für versicherungspflichtig erklärten Betriebe. Demzufolge sind anzumelden, soweit diese Betriebe nicht bereits der Versicherungspflicht unter« morsen sind: a. die gewerblichen Brauereien, b. die Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schlosser- oder Schmiedearbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe, c. die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe, d. die Lagerungs-, Holzfällungs- oder der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betriebe, wenn sie mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht, verbunden sind, e. Betriebe jeder Art, für welche durch tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Anwendung kommen. 2) Als „gewerbliche" Brauereien sind solche anzusehen, deren Erzeugnisse zur Veräußerung an Dritte bestimmt sind, ohne Rücksicht auf den Umfang der Erzeugung und auf die Herstellungsweise des Biers (ob obergärig oder untergärig.) 3) Die Gewerbebetriebe der Schlosser und der Schmiede sind allgemein ver« sicherungspflichtig, auch wenn sie nur handwerksmäßig — mit oder ohne Werkstatt — betrieben werden. Auch die Art der ausgeführten Arbeiten ist unerheblich. 4) Das Gleiche gilt für das Fleischergewerbe-, insbesondere sind auch diejenigen Betriebe der Versicherung unterworfen, welche sich auf die Schlachtung fremden Viehs in fremden Haushaltungen beschränken. 5) Die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe unterliegen — im Gegensatz zu dem bisherigen Rechtszustande — der Versicherungspflicht auch dann, wenn die Lagerung der Güter ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattfindet. 6) Die Voraussetzung für die Versicherungspflicht der unter Ziffer 1 d angeführten Lagerungs-, Holzfällungs- und Beförderungsbetriebe ist, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden sind, und daß der Inhaber dieses Gewerbes im Handelsregister eingetragen steht. Es sind also beispielsweise die von Kleingewerbetreibenden oder Handwerkern, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ausgeübten Betriebe jener Art von der Verficherungspflicht ausgenommen, sofern sie nicht Teile eines anderen versicherungspflichtigen Betriebes sind. 7) Ein Lagerungsbetrieb im Sinne der letzterwähnten Vorschrift ist nicht anzu- nehmen, wenn Waren in geringerem Umfange oder nicht für einige Dauer, sondern mehr zufällig und gelegentlich gelagert werden. 8) Bei den „der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betrieben" kommt es nicht darauf an, ob die Beförderung auf dem Lande oder zu Wasser erfolgt. Ebenso ist die Art und Größe des Fahrzeugs und die Art der bewegenden Kraft gleichgültig. Insbesondere gehören hierhin die von größeren Handelsgeschäften zum Aus« fahren von Waren an die Kunden verwendeten Fuhrwerksbetriebe. 9) Während bisher der Versicherungspflicht nur diejenigen Betriebe unterstanden, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (auch Elektrizität) bewegte Triebwerke zur Anwendung kamen, genügt nunmehr auch ein durch tierische Kraft bewegtes Triebwerk, um den Betrieb den „Fabriken" gleich zu stellen und damit dessen Versicherungs- -pflicht zu begründen. . ,10). Nicht versicherungspflichtig und deshalb nicht anzumelden sind alle diejenigen Betriebe, ,n denen der Unternehmer allein, ohne Gehilfen, Lehrlinge oder sonstige Ar- b.lter tljatig ist. Ais Arbciier rc. gelten aber auch Familienangehörige des Unter- nehmers, die m dem Betriebe beschäftigt werden, mit Ausnahme der Ehefrau, die m-mal« als Arbeiterin rc. chr-s Ehemannes angesehen werben kann. r er-t m verpflichtet ist der Unternehmer des Betriebes oder sein ge- Vertret^- Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb Sind mehrere Unternehmer eines Betriebes vorhanden, so ist jeder von ihnen zur Anmeldung verpflichtet. Durch bte Anmeldung des einen wird auch der Anmeldepflicht der übrige» genügt. Für die AnmeldepMt ist es einflußlos, ob der Inhaber des Betriebes eine natürliche oder eine zaristische Person ist. 12) Die unter das neue Gesetz fallenden Betriebe sind dann nicht anzumelden, wenn sie bisher bereits verstcherungspflichtig und angemeldet waren, ihre Versicherungs- Pflicht aber durch das neue Gesetz weiter ausgedehnt worden ist, z. B. Schlossergewerbe die bisher nur bezüglich ihrer Bauschlosserarbeiten versichert waren, deren Gewerbebetrieb aber jetzt im ganzen Umfange der Versicherung unterworfen ist. Desgleichen find nicht anzumelden solche Gewerbe, die als Nebenbetriebe der Landwirtschaft sich darstellen und bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bereits versichert sind. 13) In der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen. Umfaßt ein Betrieb wesentliche Bestandteile verschiedenartiger Gewerbezweige, so sind die sämtlichen Bestandteile anzugeben: dabei ist der Hauptbetrieb besonders hervorzuheben. 14) In der Anmeldung ist ferner die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen anzugeben, gleichviel ob dieselben Inländer oder Ausländer, männlichen ober weiblichen Geschlechts, ob sie erwachsene ober jngend- liche Arbeiter, Lehrlinge mit ober ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend beschäftigt werden. Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker sind nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst an Lahn ober Gehalt breitaufenb Mark 711^1 übersteigt. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge welche den Versicherten, wenn auch nur gewohnheitsmäßig, gewährt werden und ganz oder teilweise an die Stelle des Gehalts ober Lohnes treten. 15) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des Jahres arbeiten, ist die anzumeldende „durchschnittliche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich zur Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes ergiebt. 16) Als in dem Betrieb beschäftigt sind diejenigen Personen anzumelden, welche im Betriebsdienste^ stehen und Arbeiten, die zum Betriebe gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb ober außerhalb der etwa vorhandenen Betriebsanlage (Werkstätte rc.) erfolgt. 17) Für die Anmeldung wird die Benutzung des nachstehenden Formulars empfohlen. 18) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe ober nicht, so wirb er gut thun, bie Anmeldung zu bewirken, um den aus der Nichtanmeldung eines versicherungspflichtigen Betriebs sich ergebenden Nachteilen zu entgehen. Hierbei bleibt es ihm unbenommen, in dem Formular unter Spalte „Bemerkungen" die Gründe anzugeben, aus denen er die Anmeldepflicht bezweifel:. 19) Schließlich wird darauf hingewiesen, daß nach der vom Reichs-Versicherungsamt erlassenen Bekanntmachung die Anmeldung bis zum 15. November 1900 einschließlich zu bewirken ist, und daß säumige Unternehmer zu der Anmeldung von der unteren Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark angehalten werden können Aormular für die Anmeldung. Gemeinde- (Guts-) Bezirk........Straße.......Nr..... Anmeldung au die untere Aerroaltuugsvehörde auf Hrund des § 35 des Hewerve-Aufall- versicherungsgesehes vom 30. Iuui 1900. Name de§ Unternehmers (Firma). 1 Gegenstand des Betriebes.*) 2 Art des Betriebes.**) 3 Zahl der durchschnittlich beschädigten versickerungs- pfllchtigen Personen. 4 ZSemerKuugeu. Insbesondere Angabe, ob bereit« Mitglied einer Berufsgenoffenschaft 5 .......... den.......190 . . _____________ (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) *) z. B. „Schmiede- und Schlossergewerbe". Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. _______**) z. B- „Handbetrieb", oder „Betrieb mit tierischer Kraft".__________________ Bekanntmachung. Bei den am 5. und 6 November 1900 zu Gießen auf Oswalds Garten stattfindenden Herbst-Koutrolverfammlnngeu haben aus der Stadt Gießen zu erscheinen: am 5. November, vormittags 9 Uhr, Offiziere, Sanitäts-Offiziere und Beamten der Reserve, sowie sämtliche Reservist n der Infanterie, welche in den Jahren 1893 und 1894 ein- getreten sind; am 5. November, nachmittags 2 Uhr, sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1895 und 1896 eingetreten sind- am 6. November, vormittags 9 Uhr, sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1897, 1898 und 1899 eingetreten find; am 6. November, nachmittags 2 Uhr, sämtliche zur Disposition der Truppenteile und der Ersatzbehörden ent. (offenen Mannschaften aller Waffen, sowie sämtliche Reservisten der Garbe, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahn-, Tele- graphm- und Luftschiffertruppen, des Trains (einschließlich Krankenträger), Sanitäts- und Veterinärpersonal. Büchfena.achergehilfen, Oekonomiehand- ni:rhr, Marinemannschaften und alle übrigen im Reserve-Verhältnis stehenden Mannschaften. Die Ersatz-Refervisten haben nicht zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind durch das Hauptmeldeamt einzureichen und müssen behördlich beglaubigt sein, können aber nur im dringendsten Notfälle genehmigt werden. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen. Die Militärpapiere (Paß mit einzektebter Kriegsbeorderung und Führungsattest) müfftn zur Stelle sein. Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontroltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz. Gießen, den 30. Oktober 1900. 7147 Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.i Wolff. Niederlage: Emil Pistor Nach# Beliebteste Dauertrrandheiznag. Solid, sparsam, bequem. 6<$un4# ZlmmertofL modern Formen. u" reiche flmwabl innt.Prtktoec. Dorcb I« verbesserte Systeme. •h» ' ~ ' a Escxklrrvt) Nachahmungen, < JfilESSSER(JM aaxlrücfcJicb I ^XRiessaer-Oefeii verfaß * t Heilanstalt „Hygiea“ vormals Os k a r Hoepfner 6046 Molikestraße 8. Gießen Moltkestraße 8. Massage, Hkilgyamassik, Srthopädie,SIkk!rotheraxik,zgdrorlek!rische Lader. Erfolgreiche Schandlimg van Lhrilmaiisums, Gicht, Model- nnb Kelrak- kraakhkiten, verdaallugsbelchwerden, Migräne, Blutarmut, Kleichfncht tk. Behandlung auch außer dem Hause. — Mr Pame« auf Wunsch weivk. ZSehaudlg. — Aeußerst mäßige Preise. — Sprechstunde von 9—12 und 2—4 Uhr. Hochachtungsvoll Victor May. 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