Nr. 103 Zweites Blatt. Freitag den 4 Mai 1900 Gießener Anzeiger General-MnMer Bezugspreis viertrljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahr!, mit Bestellgeld. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Die Gießener A«milie«Stätter werden dem Anzeiger du Wechsel mit „Hess. Landwirt" n. „Blätter für heff. Volkskunde* wöchtl. 4 mal beigelegt. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In« und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. »«nähme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abendö vorher. Anrts- unb Anzeigeblatt für den Ttreis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Kchnlstraße Ur. 7. Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische UolKsKunde. Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Wl. Bekanntmachung. Betr.: Ausbau der Bahnhofstraße zu Heuchelheim; hier: Enteignungsverfahren. Die Gemeinde Heuchelheim hat auf Grund der Art. 1 und 2 des Enteignungsgesetzes vom 26. Juli 1884 in der Fassung vom 30. September 1899 (Regierungsblatt Nr. 52) in Gemäßheit der Art. 22 ff. dieses Gesetzes Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich des nachstehenden, in der Gemarkung Heuchelheim belegenen, zum Ausbau der Bahnhofstraße erforderlichen Geländes gestellt: a) aus Flur I Nr. 531 qm 926 (Hofraite am Gießerweg) lt. Meßbrief — 199 qm (reduziert — 201 qm); b) aus Flur I Nr. 535i/10 (532 u. 535 qm 1214 (Acker am Gießerweg) lt. Meßbrief — 79 qm (reduziert — 84 qm); beide Grundstücke der Firma Rinn u. ClooS (Rinn, Ludwig IX., und ClooS, Hrch. Wilh) zu Heuchelheim gehörig. Der Enteignungsantrag nebst den erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen liegt in der Zeit vom 7. Mai bis 21, Mai 1900 (einschließlich) während der üblichen Geschäftsstunden auf der Amtsstube der Großh. Bürgermeisterei Heuchelheim zu jedermanns Einsicht offen. Zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen wird Tagfahrt vor der Lokalkom- Mission auf Dienstag, 22. Mai 1900, nachmittags 2Vs Uhr, im Gemeindehause zu Heuchelheim anberaumt. Die Eigentümer, etwaige Pächter, Mieter oder sonstige an dem abzutretenden Grundstück Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Beteiligten werden aufgefordert: a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung deS Ausschlusies und Annahme der Einwilligung in die beantragte Abtretung oder Beschränkung, b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots, c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, e) Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind, oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusies mit solchen; f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an den zu enteignenden Grundstücken bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, in der oben erwähnten Tagfahrt vorzubringen. Zugleich werden die Eigentümer auf folgende Bestimmung des Art. 27 des Gesetzes vom 26. Juli 1884 besonders verwiesen: Wenn dritte Personen als dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, so muß sie der Eigentümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem Unterzeichneten bezeichnen. Unterläßt der Eigentümer diese Bezeichnung, so bleibt er sür diese Ansprüche verantwortlich. Der Eigentümer der abzutretenden Grundstücksteile muß von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen, bezw. der gewöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung deS Unternehmers einholen, widrigenfalls dafür eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, zu welchem die Enteignung geschieht, der Wert deS Geländes erhöht worden ist. Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke, oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem anderen an den letzteren ein Anspruch aus eine besondere Entschädigung nicht zu. Zu Mitgliedern der Lokalkommission sind 1. der Großh. Kreisbauinspektor Stahl dahier, und 2. der Großh. Bürgermeister Geißer zu Lollar gewählt worden. Gießen, den 2. Mai 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________v. Bechtold.____________________ Gießen, den 1. Mai 1900. Betr.: Ableistung deSHuldigungs- und BerfaffungseideS. Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des KreiseS, mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke Grünberg nnb Homberg. Die Ableistung des HuldigungS- und Verfassungseides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen OrtSbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Untertanen, welche sich, ohne OrtSbürger zu werden, verheiratet haben, soll wie nachstehend angegeben, stattfinden: 1. Der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Mittwoch, den 23. Mai d. I., nachmittags 2*/, Uhr, in dem Rathause zu Lich; 2. der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts- gerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag, den 25. Mai d. I., nachmittags 3 Uhr, in dem Rathause zu Hungen; 3. der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amts- gerichtSbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag, den 29. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen. Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war. Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben. ____________________v. Bechtold._____________________ Provinzialjungviehweiden zu Thiergarten bei Hungen und Wenings im Kreise Büdingen. Ich bringe hiermit zur Kenntnis der Viehzüchter, daß, der Weidebetrieb auf den fraglichen beiden Weiden denf )1. Juni d. I. seinen Anfang nimmt. Zugelassen werden junge Rinder, Simmenthaler und Vogelsberger Rasse, im Alter von einhalb bis zwei Jahren und Bullen von einhalb bis ein Jahr im Besitze von Zuchtvereinen, Gemeine den und Einzellandwirten der Provinz, welche von in das Herdbuch eingetragenen Eltern abstammen. Sodann können auf den beiden Weiden auch eine beschränkte Anzahl, Fvhlen im Alter bis zu zweieinhalb Jahren gegen ein Weidegeld von 55 Mark pro Stück und Periode aufgenom-? men werden. Die Weide zu Thiergarten wird mit 60 Stück, zu Wenings! mit 70 Stück besetzt. Das Weidegeld beträgt für Rinder per Weidezeit vom 1. Juni bis Anfang Oktober pro Stück 55 Mark, wozu der Provinzialverein einen Zuschuß von 20 Mark leistet. Außerdem versichert der Verein sämtliche aufgetriebenen Tiere gegen Unfall und Tod und trägt die Unkosten für tierärztliche Aufsicht. Die Tiere müssen beim Auftrieb mit einem Gesundheitsschein der Bürgermeisterei der betr. Gemeinde oder eines approbierten Tierarztes versehen sein. Die Einlieferung der Tiere findet auf beiden Weiden den 1. Juni d. I., von morgens 8 Uhr bis mittags l Uhr, statt. Die sämtlichen Tiere werden beim Auftrieb auf der Weide gewogen. Anmeldungen sind schriftlich bis zum 2 0. Mai d. I. an die Geschäftsstelle des Landwirtschaft-, lichen Provinzialvereins in Alsfeld, oder für die Weide zw Tiergarten an Herrn Gutspachter von Oven zu Hungen/ für die Weide zu Wenings an Herrn Gutspachter Hahn tzu Wenings, welchem Herrn die Leitung und Beaufsichtigung der betr. Weiden übertragen ist, zu richten, und sind von den genannten Stellen auch Anmeldeformularien zu' beziehen. Hardt-Hof, den 27. April 1900. Der Präsident des Landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. ________________I. V.: Schlenke.________________ Bekanntmachung, betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg. In der Zeit vom Samstag, 5. Mai bis einschließlich Freitag, 18. Mai I. I. liegen auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Staufenberg folgende Verzeichnisse zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. Das topogr. Güterverzeichnis des Feldbereinigungsbezirks, in welchem die Ordnung der Rechtsverhältnisse mit Ausnahme dec Verpfändungen zur Darstellung gebracht ist. (Art. 25 des Feldber.-Ges.) 2. DaS Verzeichnis derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung an Stelle der verpfändeten Grundstücke getreten sind. Einwendungen sind binnen der angegebenen Offenlegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Großh. Bürgermeisterei Staufenberg anzubringen. Friedberg, 28. April 1900. Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert, Regierungsrat. Deutscher Reichstag. 184. Sitzung vom 2. Mai. 1 Uhr. Der Reichstag beriet heute die Anträge Müller (Fulda) zum Reichsstempelgesetz und Basser- m a n n zum Zolltarif. Der erstere Antrag ist inzwischen geändert worden: der Stempel für Schiffsfahrkarten zweiter Kajüte soll Mk. 2.50 und für Karten erster Kajüte Mk. 10.— betragen. Im Verkehr nach ausländischen Häfen der Nord- und Ostsee einschließlich Frankreich und England int Kanal wird nur ein Fünftel dieser Sätze erhoben. Zur Begründung wieherholt Abg. Müller (Fulda) »feine Darlegungen in der Kommission über die Notwendigkeit, für die mit der Flottenvermehrung verbundenen Mehrausgaben Deckung zu schaffen. Die Befürchtungen wegen der Erhöhung des Umsatzstempels seien übertrieben. Abg. Bassermann begründet seinen Antrag auf Erhöhung des Likör- und Schaumwein zoll es. Abg. Rickert (fr. Vg.) bedauert, daß die Gelegenheit nicht benutzt worden ist, die notwendige Reichsfinanzreform zu regeln. In dem Umfange, wie diese Anträge es in Aussicht nehmen, seien neue Steuern jedenfalls nicht notwendig. Im einzelnen müsse sich seine Fraktion die Beschlußfassung Vorbehalten. Abg. Richter (fr. Vp.) warnt vor der Gefahr, überflüssige Steuern und noch dazu ohne Beschränkung der Frist zu bewilligen. Am meisten empfehle sich eine Vermögenssteuer in der von ihm vor zwei Jahren vorgeschlagenen Fassung. Aber da das nicht zu erreichen sei, so solle man sich auf die Erhöhung des Lotteriestempels bis zum Jahre 1905 beschränken. Abg. Bebel (Soz.) wendet sich gegen die vorgeschlagenen Steuern, auch gegen die Verdoppelung des Lotterie st empels, weil sie die Aufhebung der Lotterien erschwert. Einzig gerecht sei eine Reichseinkommen- oder Vermögens st euer. Abg. Graf Limburg (kons.) bedauert das Fehlen einer Saccharinsteuer. Abg. Werner (Antis.) spricht sich für die vorgeschlagenen Steuern aus. Abg. Dr. Hahn bedauert, daß man die Reichsbank nicht verstaatlicht hat. Dann hätte das Reich schon einen Teil der Einnahmen, die jetzt gesucht werden. Eine Erhöhung des Stempels auf ausländische Wertpapiere würde die Neigung zu Kapitalsanlagen in solchen Papieren vermindern. Man solle zu diesem Zweck den Stempel über die Vorschläge hinaus erhöhen. Die Hauptsache sei aber, eine gesunde Handelspolitik. Abg. v. Kardorff tritt der Auffassung des Vorredners, daß das Flotteninteresse erst in zweiter Linie komme, entgegen. Es wird hoffentlich gelingen, in der Budgetkommission diese Steuervorlagen und die Flottenvorlage zum Abschluß zu bringen. Abg. Hahn hat nur ausfuhren wollen, daß wir zuerst dafür zu sorgen haben, daß auch für die später notwendige Vermehrung des stehenden Heeres das nötige Geld vorhanden ist. Bismarck konnte allerdings, auch ohne eine große Flotte, in der auswärtigen Politik mehr leisten, als die jetzige Regierung auch mit einer noch viel größeren Flotte ausrichten wird. (Stürmische wiederholte Unterbrechungen links.) Die beiden Anträge gehen an die Budgetkommission. Darauf tritt das Haus in die zweite Lesung der Novelle zu den Unfallversicherungsgesetzen ein und zwar mit dem Gewerbe-Unfallversicherungs-Gesetz. Letzteres wird zuerst zur Beratung gestellt. § 1 der Novelle ändert die Bestimmungen über den Umfang der Derficher- ung gegen den bisherigen gesetzlichen Zustand ab. Lte Versichernngspflicht wird auf die Arbeiter und^Angestellten in gewerblichen Brauereien, Schlossereien, Schmieden, so- k^e auf das Fensterputzer- und FleUchergewerbe ausgedehnt. Die Kommission hat die obere Grenze für den -ohN und das Gehalt, an welches die Versicherungspflicht geknüpft sein soll, von 2000 auf 3000 Mark heraufgesetzt. Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag, die Versicherungspflicht ohne jede Grenze auf alle Arbeiter und Dienstverpflichteten ganz allgemein auszudehnen. Als besonderer Absatz soll eine Definition des Begriffs „Arbeiter" im Sinne dieses Gesetzes hinzugefügt werden. Darnach ist Arbeiter derjenige, der vertraglich verpflichtet ist, einen Teil seiner geistigen und körperlichen Arbeitskraft-für ein wirtschaftliches oder ein gewerbliches Unternehmen eines andern gegen einen vereinbarten Lohn zu verwenden; die Lohnform soll dabei unerheblich sein. Zu den Arbeitern sollen auch Lehrlinge und Hansindn- strielle gehören. Geh. Rat Caspar spricht sich gegen beide Anträge aus. — Abg. Fischbeck (fr. Vp.) hält es für ausgeschlossen, daß jetzt mit einer so unübersehbaren Erweiterung des Bereiches der Unfallversicherung vorgegangen werden könne. Er sieht in den Beschlüssen der Kommission schon einen sehr bedeutenden Fortschritt gegen den bisherigen Zustand und Ersucht, den Kommissionsbeschlüssen zuzustimmen. Abg. v. Bichthofen (kons.) ist der Meinung, daß die Antragsteller die Annahme ihres Antrages selbst nicht wünschen können, da damit unzweifelhaft die ganze Novelle für diese Session zu Falle käme. Abg. Rosen ow (Soz.) verwendet sich für die obligatorische Unfallversicherung sämtlicher Angestellten im Handelsgewerbe. Abg. Stadthagen (Soz.) schiebt die Schuld und die Verantwortung für das Scheitern jedes Fortschrittes auf diesem Gebiete der Sozialreform mit sehr scharfen, Worten dem Zentralverband der deutschen Industriellen, zu, der 1897 in einer Weise, wie es keine andere Körperschaft sich erlauben würde oder erlaubt hat, die Reichsregierung einschüchterte und ihr seinen Willen aufzwang. In zahlreichen Punkten sei denn auch die Vorlage gegen den früheren Entwurf der Regierung verschlechtert worden. Speziell tritt Redner für die Notwendigkeit ein, Kolonnenarbeiter und solche, die gemeinsam die Ausführung einer Arbeit übernehmen, der Versicherungspflicht zu "unterwerfen. Abg. Franken (natl.) ist auch der Meinung, daß z. B. die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren versichert werden müssen. Der Antrag der Sozialdemokraten, für dessen ersten Teil neben den Antragstellern auch die Antisemiten stimmen, wird abgelehnt, § 1 in der Fassung der Kommission angenommen. — § la und A. Bestimmungen über den Begriff der „Fabrik". Die Abgg. Albrecht und Gen. wollen das Merkmal), daß mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt; werden, beseitigen. Der Antrag wird jedoch abgelehnv und § la unverändert nach den Kommissionsvorschläaew genehmigt, desgl. §§ lb, 1c und 2. — Die §§ 3 und 4 geben Vorschriften über die Ermittelung des Iah - resarbeitsverdienstes. Nach § 3 gelten als Ge-- halt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge, die den Versicherten, wenn auch nur gewohnheitsmäßig, gewahrt werden und. ganz oder teilweise an Stelle des Gehalts oder Lohnes treten. Ter Wert der Naturalbezüge ist nach den Orts-; durchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. Derselbe wird! vvn der unteren Verwaltungsbehörde fortgesetzt. Abg. Stadthagen befürwortet einen Antrag, diessin § 3 folgendes hinzuzufügen: „Als Arbeiter bezw. Betriebsbeamte im Sinne dieses Gesetzes sind auch Lehrlinge, Volantäre, Praktikanten und andere Personen anzw, sehen, die wegen noch nicht beendeter Ausbildung kein' Gehalt oder Lohn beziehen." Unter Ablehnung oes Antrages wird § 3 in der Fassung der Kommissionsvorschläge ange-, n o m m e n. Die §§ 5ff. treffen Bestimmungen über den Gegenstand der Versicherung und den Umfang der Entschädigung. Äbg. Stadthagen beantragt, den § 5 dahin zu» fassen, daß der Gegenstand der Versicherung sein soll satz des Schadens, der durch Körperverletzung oder Tötung entsteht; die Höhe dieses Schadens ist nach §§ 252 ff. B. G. B. zu bemessen. Lasse man das B. G. B. für die Unfallversicherung nicht gelten, so bekunde man damit, daß neben befnt B. G. B. nach wie vor ein Ausnahmegesetz für die Arbeiter bestehen solle. Geh. Rat Caspar erwidert, daß es gerade die Gesetzgebung zu einer ungerechten stempeln würde, wenn man die Verschuldungsfrage aus dem Spiele ließe. Wenn von einem Ausnahmerecht gesprochen werden könne, so könne dies nur in dem Sinne geschehen, daß es sich um enh Ausnahmerecht zu gunsten der Arbeiter handle. 30 Prozent aller Unfälle würden durch das Verschulden der Arbeiter hervorgerufen. Abg. Molkenbuhr: Auf das Konto des Arbeiters werden eine Menge von Unfällen gesetzt, wo ein Verschulden seinerseits gar nicht vorliegt, sondern wo ein Unfall die Folge der Ueberarbeitung, der überlangen Arbeitszeit und ähnlicher Ursachen ist. Das Unfallgesetz ist ein Stück Armengesetzgebunb- Für den Arbeiter genügt ein Almosen und oft genug wird auch dies durch die Berufsgenossen-j schäften nicht einmal gewährt oder später wieder entzogen. Unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages wird 8 5 Unverändert angenommen. HGegen 6 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. Der Präsident teilt mit, daß der Polizeipräsident seiner Bitte entsprochen hat, den Mitgliedern des Reichstages gegen Vorzeigung ihrer Legitimation^ ober Eisen- bahnsahrkarte an den Festtagen des 4., 5. und 6. Mai das Passieren der Polizeiketten zu gestatten. Politische Tagesschau. Mit ungeheuren Mengen gelben und schwarzen Tuches, mit ganzen Eisenbahnzügen von Tannengrün, mit Ehrenpforten und Obelisken und einem kolossalen Triumphbogen rüstet sich die Reichshauptstadt zum Empfange der Gäste, die am 6. Mai der Großjährigkeits-Erklärung des Kronprinzen beiwohnen werden. Fast aus allen europäischen Ländern sind Besucher angemeldet, noch täglich laufen weitere Anmeldungen ein, und zuguterletzt werden vielleicht nur die Republiken Frankreich, Monaco und San Marino, sowie der Papst bei dem Rendezvous, das sich die prinzlichen und sonstigen Abgesandten Europas hier zu geben im Begriff sind, nicht vertreten sein. Eigentümlich berührt eS, daß diese europäisch-internationale Entrevue sich ganz und gar im Zeichen der österreichisch-ungarischen Farben vollzieht, unter denen Schwarzgelb dominiert. Ein gewaltiger Triumphbogen, der gegenüber dem Brandenburger Thor auf dem Pariser Platz an der Stelle errichtet wird, wo die Lindenbäume beginnen, wird, wie man aus Berlin schreibt, ausschließlich die österreichischen und die ungarischen Farben zeigen. Der österreichische Doppeladler, die österreichische Kaiserkrone und die ungarische Königskrone sind die überall wiederkehrenden Motive. Schwarzgelb ist die Farbe der zahllosen Flaggenmasten, die auf der ganzen Nordseite der Triumphstraße Unter den Linden aufgestellt sind. Hier haben sämtliche Hausbesitzer nach einem gemeinsamen Plane recht geschmackvolle Dekorationen angebracht; fortlaufende Tannengewinde, die über eine breite goldene Borde laufen, ziehen sich von Mast zu Mast und hinüber nach den Fenstern der Häuser. Die dazwischen angebrachten Embleme sind auch hier durchweg Oesterreich-Ungarns. Die Großjährigkeitserklärung des Kronprinzen ist ein offizieller Staatsakt, gilt aber dem Auslande gegenüber als interne, gewissermaßen als preußisch-deutsche Familienangelegenheit. Deshalb hat auch der Deutsche Kaiser nachdem Auslande keine Einladungen zu dieser Festlichkeit ergehen lassen — ob die außerpreußischen deutschen Fürstlichkeiten eingeladen worden, ist uns nicht bekannt —; Kaiser Wilhelm war infolgedessen außergewöhnlich erfreut darüber, daß Kaiser Franz Josef spontan sich selbst als Gast anmeldete. Wie man sieht, hat dieses Beispiel gewirkt: Rußland, England, Italien, Portugal rc. rc., sie alle, alle kamen uneingeladen mit ihrer Selbsteinladung. Kaiser Franz Joses aber, der bereits am Freitag früh in Berlin eintrifft, rangiert unter allen Güsten als erster, und durch die Festvorbereitungen, die in der Hauptsache seine Ehrung bezwecken, erhält die bevorstehende Feier gewissermaßen die Nebenbedeutung einer Zweikaiserbegegnung. Ob unter diesen Umständen die gleichzeitige Anwesenheit des Kronprinzen von Italien die Wichtigkeit haben wird, die die stets zu Uebertreibungen geneigte italienische Presse ihr beilegt, erscheint einigermaßen zweifelhaft. Ob die Verlängerung des Dreibundes hier erörtert werden wird, ob sonstige Dreibundfragen, wie römische Blätter sich ausdrücken, aktuell sind, das mag dahingestellt bleiben. Gewiß wird auch die hohe Politik bei den bevorstehenden Festen zu ihrem Rechte gelangen. Aber man muß angesichts der zahllosen Kombinationen und Phantasien, die uns in den nächsten Tagen und Wochen zweifellos nicht erspart bleiben werden, unbedingt daran festhalten, daß kein politisches Ereignis, sondern lediglich die GroßjährigkeitS- erklärung des deutschen Kronprinzen den Anlaß zur Wallfahrt so vieler hoher Herren nach Berlin bildet. DaS Programm der bevorstehenden Festlichkeiten haben wir bereits mitgeteilt. Das Hauptinteresse konzentriert sich auf die Ankunft und den Einzug des Kaisers Franz Josef, sowie auf die eigentliche Feier der Großjährigkeitserklärung der Kronprinzen in der Schloßkapelle und die sich daran schließende GratulationScour im Weißen Saale. Wenn man auch außerhalb Bayerns Dr. Sigl und seine publizistischen Leistungen nicht ernst nimmt, so giebt es doch in Bayern selbst noch immer Kreise, die sein „Bayer. Vaterland" nicht lediglich als „Bierzeitung" betrachten. Es ist deshalb angebracht, die Produkte seines Geschäftsparti- kulariSrnuS nicht ganz unbeachtet zu lassen. Daß die Revision des Flaggenerlasses ihm willkommenen Anlaß bot, gegen Preußen mobil zu machen, ist selbstverständlich, aber auch Dr. Sigl räumt in einem Artikel unter dem Titel: „Ein Triumph des Borusfifiziernngsbarillus", ein, daß es heute in Berlin niemand geben wird, der meint, Bayern solle mit Waffengewalt gezwungen werden, im preußischen Einheitsstaate aufzugehen: „Und das jedenfalls, weil der „Partikulansmus" im bayerischen Volke eine derartige Vergewaltigung nicht ruhig hinnehmen, sondern lieber noch an das Ausland appellieren würde, als daß es sich a tempo in ein Verhältnis zu Preußen fügte, wie es England den Buren zugedacht hat. Aus diesem Grunde wagt nian in Berlin nicht, der Selbständigkeit Bayerns mit einem Schlage ein Ende bereiten zu wollen, sondern zieht es vor, an den Versailler Verträgen, die wenigstens noch staatsrechtlich ein souveränes Bayern kennen, einen Paragraphen um den anderen zu entfernen, ein bayerisches Reservat- recht um das andere zu vernichten. Und in diesem löblichen Beginnen kommt man bayerischerseits Preußen ganz auffäffig entgegen. Die Preisgabe der eigenen Militärgerichtsbarkeit, womit imgrunde genommen auch ein essentieller Bestandteil der bayerischen Militärhoheit preisgegeben wurde, erfolgte inter pocula Noch andere derartige wichtige Dinge wurden zwischen Diner und Nachtisch erledigt, stets zu Gunsten der Preußen." Also nur aus Angst vor kriegerischen Schwierigkeiten stehen die Preußen davon ab, in München einzurücken, und alle blau weißen Fahnen durch schwarz-weiße zu ersetzen, lieber die Revision des Flaggenerlasses im Besonderen meint Dr. Sigl: Man mag nun auch auf die Bezipfelung der Staatsgebäude wenig Wert legen, weil sie schließlich doch nur konventionelle Gewohnheit wird, aber im vorliegemden Falle ist die Sache etwas anderes. Sie hat durch die leidenschaftliche Erörterung in der Presse, durch die Aufmerksamkeit, die man ihr in Berlin schenkte, und noch manches andere eine Bedeutung erlangt, die sie ursprünglich garnicht verdient hatte. Wenn nun die bayerische Regierung plötzlich vor die Kammer tritt und sagt: Wir haben Unrecht gethan, wir desavouieren, ja verurteilen entschieden, was unsere Vorgänger in der Regierung im Jahre 1877, was wir selbst vor einigen Monaten gethan, so kann man sich eine schmählichere Kapitulation, als sie in diesem Vorgänge liegt, gar nicht denken. Die Thatsache ist da, daß Preußen in einer rein innerbayerischen Angelegenheit seinen eigenen Kopf aufsetzte und Bayern schon beim ersten Kanonenschuß umgefallen ist. Im Volke sagt man sich mit Recht, daß auch in viel wichtigeren Dingen von einer solchen Regierung ein ernstlicher Widerstand gegen den Borussifizierungsbazillus nicht zu erwarten sei und Preußen durch das ewige Nachgeben Bayerns in seinen Ansprüchen nur noch unbescheidener und gewaltthätiger wird. Dasbach. Gießen, 3. Mai 1900. Der bekannte Zentrumsabgeordnete Dasbach ist in einem Prozeß in Trier, über den wir unsere Leser bisher wiederholt nur kurz unterrichtet haben, schwer bloßgestellt worden. Dieser Prozeß hat derartiges Aufsehen erregt, daß wir näheres darüber mitteilen müssen. Dasbach hatte gegen einen klerikalen Redakteur einen Beleidigungsprozeß angestrengt, und der Redakteur ist mit einer Geldstrafe bedacht worden, die moralischen Kosten des Verfahrens aber hat Dasbach zu tragen. Oberlandesgerichtsrat Roer en (das „oe" in seinem Namen ist übrigens wie das in Soest, Itzehoe re. auszusprechen), wie Dasbach der eifrige VerfeWr^der Lex Heinze im Reichstage, erschien als Zeuge in deEPsöHtß und stellte Herrn Dasbach zunächst als einen opferwillkWn, selbstlosen Mann von stark ausgeprägter Frömmigkeit' hin. Später erinnerte sich Herr Roeren der Thatsache, und der Sud regens des bischöflichen Priesterseminars bestätigte sie, daß er Herrn Dasbach einst die Worte zugerufen hat: „Höre, Dasbach, wenn Dich Dein geistliches Kleid nicht schützte, dann würde ich Dir links und rechts eins hinter die Ohren hauen!" Roeren hat versichert, daß „solche Aeußerung unter guten Freunden m anchm al falle"; er hat, so meinen dazu sehr boäfyaft bie „Leipz. Neuest. Nachr.", damit den Einblick in eine Welt erschlossen, in der zwar der Anblick Böcklinscher Bilder verpönt, die Vorstellung geschwollener Kaplanswangen aber als ein ästhetisch wonnesamer Genuß gilt. Ein weiterer Zeuge, Dr. Görtz, gleichfalls ein Mitglied des Zentrums, bezeugte die Mahnung eines Amtsbruders des Kaplans Dasbach: „Treten Sie ihm tüchtig vor den Bauch". Wahrlich, diese Herren scheinen berufen, der deutschen Welt neue Gesetze über guten Ton und vornehme Sitten zu geben. Man hat in der eigenen Fraktion Herrn Dasbach gehaßt, so gehaßt, daß das Wort fiel: „Schaffen Sie uns Dasbach vom Halse und Sie roerben Ehrenvorsitzender der Fraktion". Woher kam der Haß? Nun, ein Zeuge hat, als es sich um die Wahl Dasbachs in den Aufsichts - rat einer landwirtschaftlichen Bank handelte, den Kern ziemlich geschickt bloßgeschält: „Es giebt eine Zeit", so sagte er zu ihm, in der Du den von Dir geschaffenen Institutionen gefährlich wirst; deshalb haben wir Dich in den Aufsichtsrat geivählt, damit Du uns nicht als Außenstehender schadest." Dcksbach war einst ein andrer,/Heiner Dorfpfarrer, heute besitzt er eine halbe Mi.lschn jn Bar, eine Reihe florierender Unternehmungen lu^eto Jahreseinkommen von mehr als 50000 Mark, vM.-dem er einen großen Teil sich durch „widerrechtliche Mittel" gesichert hat. Man wußte, daß Dasbach Konkurrenzmanöver gegen Gesinnungsgenossen unternahm, die man nur bei großem Zartgefühl noch in die Rubrik des unlauteren Wettbewerbs einreihen kann, man wußte, daß er über ein Trümmerfeld, bedeckt mit vernichteten wirtschaftlichen Existenzen wegschritt, um einen Vorteil zu erjagen; man wußte, daß selbst sein vorgesetzter Bischof, als bei ihm Klage erhoben würbe, sein lebhaftes Bedauern darüber aussprach, daß das Volt „an die ordinäre Sprache Dasbachs gewöhnt werden solle". In einem offenen Briefe, dessen Behauptungen das Gericht jetzt als durchaus der Wahrheit entsprechend hingestellt hat, hatte der Verfasser, ein mit 100 Mark besoldeter früherer Mitarbeiter eines Trierer Blattes, geschrieben: „Sie sind ein ausgezeichneter Händler, der nichts verschmäht bis zu den Stahlfedern herab, wenn nur ein Geschäft zu machen ist." Als Herr Dasbach Vorstandsmttgüed einer Bank wird, sagt ihm einer seiner Beamten ins Gesicht: „Es kostet wich nutfein Wortünd Sie sind imZucht - haus". Der Herr Abgeordnete aber zuckt die Achseln und antwortet auf die Frage des Richters, ob er wegen dieses Ausdrucks geklagt habe, mit höhnischem Lächeln: „Da hätte ich viel zu thun, wenn ich jeden verklagen wollte, der so etwas von mir behauptet." Als der Generalvikar Dr. Reuß im Winter 1885 nach Ropr geht, um im Auftrage des Erzbischofs von Köln im Sinne des kirchlichen Friedens zu verhandeln, trifft er bereits Herrn Dasbach dort, der über die Köpfe von Bischöfen und Erzbischöfen hinweg mit den Kardinälen verhandelt, um den Kampf, der ihm so schöne Gelegenheit zu Fischzügen bietet, nicht erlöschen z» lassen. Er bricht Parteigenossen das Wort, er lehnt stM gegen den Bischof auf, er intriguiert gegen den Erzbischof, er verleumdet den einen und vernichtet den anderen Amtsbruder. Aber er spielt in der Fraktion eine hervorragende, ja eine beherrschende Rolle. Niemand wagt es, gegen ihn aufzutreten. Die einzelnen Wahlkreise weigern sich, ihn als Kandidaten anzunehmen, Herr Dasbach stellt sich selbst auf und setzt über die Köpfe sämtlicher Komitees hinweg seine Wahl durch. Und jetzt? Dasbach hat seine Mandate keineswegs niedergelegt. Das ist das Typische an dem Fall: Der Kaplan, der als Gralswächter der Lex Heinze die Moral seiner Nächsten beschützt und behütet, setzt sich, über die Grundbegriffe eben pieser Moral mit einer erstaunlichen Leichtigkeit hinweg und er, der lediglich in die eigene Lasche wirtschaftet, nimmt nicht einmal die Entschuldigung für sich in Anspruch, daß der schöne Zweck die schönen Mittel heilige. Das Zentrum aber hört dies alles und liest dies alles und es leidet alles ohne zu klagen. Aus Stadt und Land. " •• Die Aussichten für die Verwirklichung des Eisenbahnprojektes Wetzlar—Butzbach scheinen nicht sehr günstig zu sein, wie aus dem folgenden Berichte des „Berliner Aktionär" hervorgchen dürste: Die Petition um Erbauung verschiedener Eisenbahnstrecken zur Abkürzung der Verbindung Münster i. W.—Frankfurt a. M. ist vom preußischen Abgeordnetenhause der Regierung als Material überwiesen worden, nachdem auf eine Anfrage des Abg. Willebrand der Minister der öffentlichen Arbeiten, von Thielen, erklärt hatte, er möchte die Hoffnung, daß die Linie Münster i. W. -Frankfurt a. M. in absehbarer Zeit gebaut wird, nicht nähren. „Ich bin, so sagte der Minister, auch fest überzeugt, wenn ich mich mit einem derartigen Projekt an den ehemaligen Oberbürgermeister von Frankfurt wenden wollte, ich wahrscheinlich bei ihm sehr wenig Anklang finden würde. Denn diese Linie ist eine lineare Papierlinie, die sich ungefähr alle Wasserscheiden ausgesucht hat, die zwischen den beiden Orten liegen, und die allerdings, mit dem Lineal gemessen, in der Luftlinie die Abkürzung Hervorrufen, aber in der Ausführung wahrscheinlich nicht kürzer und in der Fahrzeit jedenfalls länger werden würde, als die jetzt bestehenden Linien. Es kann in dieser Beziehung also vorläufig eine Aussicht auf Herstellung einer durchgehenden Linie Münster—Frankfurt, für die überdies ein Verkehrsbedürfnis wohl schwerlich zu konstruieren ist, da zwei Linien schon bestehen, die vollständig geeignet sind, im Schnellzugsverkehr diese Verbindung auszusühren, hier nicht eröffnet, werden. Ich möchte daher in dieser Beziehungbitten- einstweilen keine Hoffnung auf Verwirklichung dieses Planes zu hegen. Friedberg, 1. Mai. Auf Einladung des nationalliberalen Wahlausschusses erstattete am vergangenen Sonntag unser Reichstagsabgeordneter Graf Oriola Bericht über seine Thätigkeit während der letzten Reichstagssession! und die politische Lage. Zahlreich hatten sich Wähler aus! Stadt und Land eingefunden, um unseren Reichstags-Abgeordneten, der im angenehmen Gegensatz zu so vielen/ Reichsboten stets eifrigste Fühlung mit seiner Wählerschaft unterhält, zu hören. Nachdem der Vorsitzende, Rechts- anwalt Windecker, die Versammlung eröffnet und die Erschienenen begrüßt hatte, verbreitete sich Graf Oriola iw meisterhafter, von echt patriotischem Geiste getragener^Rede zwei Stunden lang über das zur Verhandlung stehende Thema. Eingehend behandelte er das Fleischbeschau- gcsetz, die lex Heinze, wies auf die großen Fortschritte der Gewerbe-Novelle hin, welche unter anderem den Neunuhrschluß der Geschäfte und die Besser^ stellung der so sehr geplagten Hausindustrie bringe, und bekannte sich als entschiedener Anhänger der von nationalliberaler Seite vorgeschlagenen Arbeitskammern, da diese im stände feien, den Frieden zwischen Arbeitgeber und Arbeiter jaufs günstigste zu fördern. Bezüglich seiner Stellungnahme zur Regierung erklärte der Redner, bafci er das Vertrauensvotum für den Reichskanzler geteilt und sich dafür erttärt habe, ohne sich aber in wirtschaftlichen Fragen zu präjudizieren. Sehr ausführlich verbreitete sich dann unser Reichstagsabgeordneter über die Flotten- Vorlage. Seit der Bewilligung der vorletzten Flotten-, Vorlage hab? sich die Weltlage geändert. In England herrsche der Imperialismus, der ein Afrika vom Kap bis zum Nil Joifogre, Frankreich habe trotz Faschoda die rechte Seite voP^Äftika in die Tasche gesteckt; unaufhaltsam dränge Rußkand in Asien vor. Selbst Amerika habe längst die Monroe-Doktrin verlassen und habe unter dem Vorwand des Befreiungskrieges Kuba und die Philippinen annektiert. Nur unserer Schwäche auf dem Meere gegenüber habe sich England die völkerrechtlichen schweren Verletzungen in Samoa erlauben können; wenn England jetzt Sa-i moa abgetreten habe, so habe es seiner Not in Afrika gelwrcht. Ueberall sei auf der Welt bei den maßgebenden, Völkern ein Ruf nad) Weltpolitik erschallt; Deutschland, Müsse unter diesen Umständen für einen möglichen Zusammenstoß gerüstet sein. Die heutige Flotte biete nicht einmal einen Schutz gegen eine Blokade, durch welche unser Nationalvermögen ruiniert würde. Die Ehre, Macht Und! Sicherheit des Vaterlandes erheische unabweisbar eine starke Flotte. Nicht allein im Interesse der Industrie, nein auch in dem der Landwirtschaft liegt die Vermehrung der Flotte, denn auch die Landwirtschaft wolle den Frieden gesichert haben. Erkenne die Landwirtschaft diese Aufgabe und.ihre Pflicht zur Mitwirkung, so sei es um so gewisser, !daß fie auch da ihre Förderung sinde, wo es dringend not thue, nämlich durch A b s ch l i e ß u n g n e u e r H a n d e l s- v er träge, bei denen die Landwirtschaft nicht zurückgesetzt werden dürfe und einen anderen Schutz wie bisher finden müsse. Die Deckung per Kosten sei durch! Besteuerung tbe§ Saccharins, Einführung einiger Luxussteuern, Vermehrung der Börsen- und Lotteriesteuer zu bestteiten. Anhaltender Beifall lohnte den Redner, und folgte eine längere Diskussion, an der sich Brauereibesitzer Steinhäußer, Landwirt Seibold und Werkführer Friese beteiligten. Nachdem Rechtsanwalt Windecker auch noch einmal darauf hingewiesen hatte, daß bei den künftigen Han- delsvertrfigen die Landwirtschaft nicht der Prügelknabe sei, sondern daß Landwirtschaft und Industrie als gleichberechtigte Faktoren des deutschen Volkes zu schützen seien, schloß er mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf den Kaiser die Versammlung. (Friedbg. Ztg.) △ Zellhausen, 2. Mai. Ein umfangreicher Wald- brand wütete heute in unserer Gemarkung, der sich bei der herrschenden Dürre mit rasender Geschwindigkeit über ein Terrain von ca. 150 hessischen Morgen verbreitete. Der 14- bis 20 jährige Kiefernbestand wurde vollständig vernichtet. Der erwachsene Schaden dürfte auf 60000 bis 70000 Mk. zu schätzen sein. ** Zur Gutenbergfeier in Mainz sind bis jetzt offiziell 400 Vertreter der Presse angemeldet, Den Herren wird von der dortigen Bürgermeisterei eine eigene Tribüne für die Huldiguugsfeier am Denkmal und zur Besichtigung des Fcstzuges zur Verfügung gestellt. bm. Mainz, 3. Mai. Die hier stattfindende internationale Katzen-Ausstellung wird heute eröffnet. Wegen der zahlreichen Anmeldungen hatte das Ausstellungs- Komitee große Schwierigkeiten, alle zur Ausstellung angemeldeten Tiere unterzubringen. — Endlich soll nun die bereits zu einer wahren Seeschlange gewordene Blad'sche Erbschaft zur Auszahlung kommen. Nach einer Mitteilung des Vermögensverwalters an den Prozeßbevollmächtigten der Stadt Mainz ist die gesamte vermachte Summe der Stadtverwaltung von Berlin überwiesen worden, die in den allernächsten Tagen die einzelnen Legate zur Auszahlung bringen wird. — Beiläufig sei erwähnt, daß hier wieder eine zweite große Erbschaft viele Gemüter aufregt. Dieselbe soll von einem vor langen Jahren nach Amerika ausgewanderten Mainzer stammen, der dorten ohne Leibeserben zu hinterlassen gestorben ist. Das Vermögen soll mehrere Millionen betragen und ganz unbemittelte Leute Anrechte daran haben, die teilweise hier, teilweise in Aschaffenburg wohnen. — An Stelle des zum Bischof erwählten Dr. Brück wurde am 1. Mai durch das Domkapitel Propst Fehr in Worms, der auch unter den Kanditaten für den hiesigen Bischofssitz war, in das Maizer Domkapitel gewählt. Fehr, der in Bensheim an der Bergstraße geboren ist und im 67. Lebensjahre steht, wirkt seit dem Jahre 1860 an St. Peter in Worms. m. Ziegenhain, 2. Mai. Bürgermeister Söffer zu Ziegenhain wird auf seinen Antrag zum 1. Oktober d. I. mit Pension in den Ruhestand treten. — Sei der Finkels- rnühle bei Olberode wurde vorgestern nacht ein freches Bubenstück verübt. Auf der Bleiche wurden etwa 8 Steigen Tuch mit einem Messer von einem Ende zuw andern durchschnitten. Der Thäter hat bis jetzt noch nicht ermittelt werden können. Vermischtes. * Insterburg, 1. Mai. Nach einer bei dem hiesigen: 12. Ulanenregiment eingetroffenen Depesche sind die vier Leutnants Walzer, Mack, Stand und Loebbecke, die einen Fernritt unternommen haben, gestern Abend 5 Uhr wohlbehalten in Straßburg im Elsaß eingetroffen. Die Strecke beträgt 1931 Kilometer, dazu wurden dem Programm gemäß 25 Tage gebraucht. Die Reiter bleiben einige Tage in Straßburg und reiten bann wieder nach Berlin zurück. Die Reiter und die Pferde befinden sich in guter Verfassung. Von Berlin erfolgt die Rückreise nach Insterburg mit der Bahn. • In Oberbayern und Tirol beabsichtigt die Innsbrucker Automobilwagengesellfchaft während der diesjährigen Reisesaison eine Reihe der frequentesten Alpenpostlinien mit Autumobil-Omnibussen zu befahren. Die neuen Fahrzeuge sind mit je 14 Sitzplätzen ausgestattet und werden an Bequemlichkeiten die bisher gebräuchlichen Postwagen übertreffen. Vorläufig sind die Linien Innsbruck - Seefeld - Mittenwalde - Garmisch • Parten- kirchen sowie die Anfangsstrecken der geplanten großen München-Mailänder Bahn zur Befahrung mit Automobil- Omnibussen in Ausficht genommen. • Mehrere neue Alpenbahnen erhält Tiro! jetzt. So steht die Eröffnung der von Innsbruck am Berg Jsel und Schloß Ambras vorüber ins waldreiche Mittelgebirge hinaufziehenden Jgler Höhenbahn bevor. Weiter ist von Jenbach (wo auch die Bahn zum Achensee ihren Ausgang nimmt) eine Eisenbahn in das Zillerthal im Bau begriffen; diese Touristenbahn wird Fügen, Zell und andere Ortschaften berühren und Mayrhofen als Endstation erhalten. Auch für das Stubaithal kann der Bau einer Eisenbahn Innsbruck - Wilten über die Sommerkolonien Natters, Mutters und Telfes nach FulpmeS als gesichert betrachtet werden; sie wird von FulpmeS an der südlichen Berglehne über Mieders und Schönberg wieder das Wipp- thal erreichen und dann in der Station Matrei in die Brennerbahn einmünden. Endlich wäre nebst anderen Bahn- Projekten: Vintschgauerbahn, Fernpaß- und Ritterbergbahn, sowie den in Aussicht genommenen Eisenbahnen nach Täufers im Pusterthal und nach Ampezzo noch zu erwähnen, daß auch der Plan des Baues von Gossenfaß am Brenner zur 2751 Meter hohen Amthorspitze alle Aussicht auf baldige Verwirklichung hat. * Sern, 2. Mai. Freiherr Max v. Putkkamer- Rittergutsbefitzer in Zarrenthin bei Köpitz (Pommern), tourbe von feiner Frau, einer geborenen v. Enke- vort, geschieden. Nach einem Gerichtsurteil muß das Kind Maxa dem Vater herausgegeben werden; allein Frau, v. Puttkamer flüchtete sich mit dem Kinde nach der Schweiz. Die deutsche Gesandtschaft in Bem ersuchte den Bundesrat .irm Ermittelung ihres Aufenthaltsortes. Sie hielt sich int Kanton St. Gallen auf. Dns Bezirksamt St. Gallen ordnete die Herausgabe des Kindes an den Vertreter des Freiherrn v. Puttkamer, Rechtsanwalt Gelpke in Luzern, an. Allein es gelang Frau v. Puttkamer, sich mit dem Kind zu flüchten. Sie soll gegenwärtig mit ihm in Hol" land ein. Zandel «ud Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vorn 8. Mai. Wechsel auf New-York zu 4.21-22. Prämien auf Kredit per ult. Mai 1.50 r/o, do. per ult. Juni 2.40%, Diskonto-Konunandit per ult. Mai 1.60%, do. per ult. Juni 2.50 %, Lombarden per ult Mai 0.70%, do. per ult. Juni 1%, Berliner Handelsges. per ult. 2%. 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