Freitag den 2 November 150. Jahrgang Erstes Blatt Gießener Anzeiger Heneral-Anzeiger Amts- «nd Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren. *3 Das Ober -Kon. Ausschreiben, die an die evangelischen Ae;ugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelle» vierleljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierleljährl. mit Bestellgeld. ** Feier des Totenfestes, sistorium hat heute das nachstehende Feier des Totenfestes betreffend, Pfarrämter des Landes erlassen: Alle Anzeigen-DermittlungSstellen deS In- und Ausland«- nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Red«ktion, Expedition und Druckerei: -chntstratze Ar. 7. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den falßendm Tag erfcheinmden Nummer bis norm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Gratisbeilagen: Gießener Familienbtütter, Der hessische Landwirt, Mittler für hesslsche UatKsKunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. „Im Interesse des kirchlichen Friedens und in Würdigung der verschiedenartigen örtlichen Verhältnisse sehen wir uns, vielseitigen Wünschen entsprechend, veranlaßt, zu unserem Ausschreibeu vom 20. l. Mts, mit Allerhöchster Genehmigung zu verfügen: Wenn wir auch au unserer Meinung, daß das Zusammentreffen beider Feiern dem Ernst der Totenfeier nachteilig sei, sesthalten, so ermächtigen wir doch diejenigen Kirchen- Vorstände, welche für ihre Gemeiudm einen derartigen Nachteil nicht befürchten, die Totenfeier am 2 5. November zu belassen." ** Der Zweiten Kammer der Land stände gingen zu: 1) ein Bericht des Vierten Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Ulrich! und Genossen, betreffend die Einführung von Arbeiterkammern; 2) ein Bericht des Vierten Ausschusses über die Vorstellung des Bezirksvereins Mainz des Verbandes der Deutschen Buchdrucker, betreffend die Vergebung voü staatlichen Druckarbeiten; 3) ein Bericht des Vierten Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Ulrich und Genossen betreffend die Arbeiterverhältnisse in den Staatsbetrieben; 4) ein Bericht des Vierten Ausschusses über a) den Antrag des Abgeordneten Dr. Schmitt und Genossen, betreffend die Aufhebung des Brückengeldes im Großherzogtum; b) den Antrag des Abgeordneten Ulrich und Genossen, betreffend die Aufhebung sämtlicher Rhein- und Mainbrückengelder; 5) ein Bericht des Vierten Ausschusses über die Vorstellung des Gendarmen i. P. Johannes Röder in Gießen, betreffend Erhöhung seiner Pension. ** Lehrerkonferenz. Die diesjährige Herbstkonferenz der Lehrer des Bezirks Gießen wurde am Dienstag in der Turnhalle der städtischen Knabenschule im Beisein des LandeS- turninspektors Schmuck aus Darmstadt und des Kreisschul- inspektorS Prof. Dr. Lucius abgehalten. Nach der Begrüßung und einigen kurzen Mitteilungen durch Professor Dr. Lucius begann als erster Punkt der Tagesordnung die Vorführung dreier Knabenklassen im Turnen, nämlich das 3., 5. und 8. Schuljahr. Diese Auswahl der Klassen war insofern eine recht zweckdienliche, weil dadurch den Konferenzteilnehmern das Turnen in Unter-, Mittel- und Oberstufe gezeigt werden konnte. Fast sämtliche vorgeführte Hebungen waren in Bezug auf Gruppierung und Ausführung mustergiltig zu nennen, was auch seitens des Herrn Schmuck und der übrigen Anwesenden rückhaltlos anerkannt wurde. Ganz besonders gefielen die Stabübungen der Oberklasse, die in exakter Weise ausgeführt wurden; dasselbe läßt sich von den Geräteübungen sagen. Auch mehrere recht schöne Liederreigen und Spiele gelangten zur Vorführung. Sämtliche turnerische Uebungen zeigten, daß die Gießener Lehrerschaft eifrig bestrebt ist, die hehren Ziele des Turnens nach ganzen Kräften zu pflegen; so bot das Ganze ein erfreuliches Bild regen Schaffens. Im Namen aller dankte Herr Schmuck für die vortrefflichen Leistungen und übte hierauf selbst mehrere Gruppen von Stabübungen mit den Knaben ein, wobei er auf genaue Beobachtung der Stellung, Haltung und Bewegung der Schüler aufmerksam machte. In einigen sich anschließenden Kampfspielen wußte er bei den Schülern Eifer und Interesse zu erwecken. In dem hierauf folgenden Vortrag zeigte Herr Schmuck in großen Zügen, auf welche Weise der Turnunterricht in den verschiedenen Klassen der Volksschule zu betreiben sei, und machte u. a. darauf aufmerksam, daß man keine Freiübungen ausführen lassen solle, die den Körper in einer gezwungenen, widernatürlichen Haltung zeigen; oberster Grundsatz müsse die Heranbildung einer natürlichen, schönen Menschengestalt in Haltung und Geberde sein. Als Schulspiele empfiehlt er für die Knaben hauptsächlich die Kampf- und Wettspiele, weil sie den Ehrgeiz entflammen und Bewegung und Anstrengung aller Muskeln verlangen, somit am meisten geeignet sind, dem Vaterland eine kernhafte, kräftige Jugend zu erziehen. In frfteint täglich mit Ausnahme deS Montags. Di« Gießener A«»rkte«vcLt1er »»erden dem Anzeiger tat Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter fit Hess. Volkskunde" »öchtt. 4 mal beigelegt. Amtlicher Heil. Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. Wegen AuSbruchS der Seuche zu Storndorf, Kreis Alsfeld, ist Gehöftesperre angeordnet worden. Die Seuche ist in Hainchen, Kreis Büdingen, auS- gebrochen und Gehöftesperre angeordnet worden. Nachdem sich der Verdacht auf die Seuche bei einer Kuh des Salomon Strauß in Lauterbach nicht bestätigt hat, ist die seinerzeit angeordnet gewesene Gehöftesperre aufgehoben worden. JOKleiu-Rechtenbach, Kreis Wetzlar, ist die Seuche ausgebrochen. Gießen, den 30. Oktober 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Ans Stadt und Aand. Gießen, 1. November 1900. Völkische Tagesschau. Aus Teutsch-Ostafrita berichtet die „Deutsch-Ost- afrikanische Ztg." vom 29. September über einen Giftmordversuch, der au dem Stationschef von Kissalki, Leutnant S t y r, sowie dem Plantagenleiter M o r i tz von der „Emin-Plantage" auf Veranlassung des Sultans Senekambi, einem Häuptling in Central- Uluguru verübt worden ist. Leutnant Styx hatte eine lange Kette von groben Unregelmäßigkeiten und Vergehen aufgedeckt, welche sich der Häuptling Senekambi vor allem dem Plantagendirektor Morik gegenüber hatte zu schulden kommen lassen. Dieser Umstand veranlaßte Senekambi, den Plan zu fassen, beide Herren ermorden zu lassen. Der Hausboy von Leutnant Styx wurde bestochen, Gift in das Sodawasser zu gießen, das beide gewohnheitsmäßig tranken. Das trübe Aussehen des Sodawassers veranlaßte beide Herren, das Wasser nicht zu trinken und es näher zu untersuchen. Es stellte sich heraus, daß das angewandte Gift das unter den Eingeborenen wohlbekannte, langsam aber sicher wirkende sogenannte „6 Tage-Gift" war, wobei der Vergiftete nach 6 Tagen unter den Erscheinungen des Schwarzwasserfiebers sterben muß. Der Boy war geständig und wurde nebst dem Häuptling Senekambi festgenommen und nach Kissakki transportiert. Das Amsterdamer „Handelsblad" hat aus einer Extra- Ausgabe des „Staatscourant" der Südafrikanischen Republik eine Verordnung abgedruckt, welche eine völlige Reorganisation der Bnren-Armee zum Gegenstände hat. Die Verordnung ist aus Nelspuit, 4. September, datiert, also einen Tag später erlassen, nach, dem die Engländer die Südafrikanische Republik durch Proklamaiton beseitigt haben. Die Verordnung bestimmt, daß jedes Kommando oder jede Kommandantschaft aus nicht weniger als 300 und nicht mehr als 500 Mann bestehen soll. Jede Kommaudantschaft wird in Feldkornet- fdjöften von 100 bis 200 Mann eingeteilt, und diese wieder in Korporalschaften von höchstens 15 Mann. Eine tvichtige Neuerung ist nun die, daß die Offiziere nicht mehr wie bisher, von den Bürgern gewählt, sondern fortan von ihren Vorgesetzten ernannt werden sollen. Alle Generäle und Kommandanten werden vom Generalkommandanten ernannt, alle Feldkornete ernennt der Kommandant, vor- vehaltlich der Zustimmung des Generalkommandanten, und die Korporale ernennt der Feldkornet, vorbehaltlich der Zustimmung des Kommandanten und des Geiieral- kommandanten. Alle Ernennungen von Offizieren müssen auch vom Staatspräsidenten bestätigt werden Ein zweites wichtiges Kapitel der Verordnung handelt von den Pflichten der Offiziere und bezweckt eine Verschärfung der Disziplin. Jede Korporalschaft muß „als Ganzes" zum aktiven Dienste kommandiert werden, und jeder Korporal muß seine Leute „bereit zum Dienst" zur Stelle bringen. Jeden Morgen muß der Korporal einen Appell abhalten, und er ist für das Erscheinen seiner Leute verantwortlich. Jede Woche muß der Korporal dem Feldkornet darüber berichten, in welcher Zahl die Leute beim Appell erschienen sind, und der Feldkornet muß den Bericht unverzüglich — dem Zahlmeister übersenden. Was der Zahlmeister hierbei zu thun hat, geht aus einigen besonderen Paragraphen dieses Kapitels hervor, die bestimmen, daß infolge der langen Dauer des Krieges es nötig geworden ist, die noch im Felde befindlichen Bürger zu besolden. Jeder Bürger, der aktiv am Kampfe teilnimmt, erhält 5 Schillinge pro Tag, von diesem Solde wird aber nur etwas über die Hälfte, nämlich der Betrag von 3 Pfd. St. 10 Schillingen monatlich am Ende des zweiten Monckts ausb^ahlt, der Restbetrag gelangt erst nach Beendigung des Krieges zur Auszahlung. Die Offiziere erhalten folgende Besoldung: der Korporal 7 Schillinge 6 Pence pro -«g, der Feldkornet 10 Schillinge, der Kommandant 12 Schillinge, der kämpfende General 15 Schillinge, der assistierende Generalkommandant 17 Schillinge 6 Pence und der Generalkommandant 1 Pfd. St. Jeder Bürger, der an einem Tage nicht beim Morgen-Appell erscheint, verliert seinen Solo für den Tag. Alle anderen Vergehen werden durch Kriegsgericht abgeurteilt. Ein Kriegsgericht kann Geldstrafe bis zu 500 Pfd. St. und Gefängnisstrafe mit oder ohne harte Arbeit bis zu einem Jahre verhängen. Es kann an Stelle dessen auch jede andere bei zivilisierten Nationen gebräuchliche Strafe verhängen. humoristischer Weise schilderte Herr Schmuck noch einige Erlebnisse von seinen Inspektionsreisen. Zum Schluß ermahnt er die Anwesenden, das Turnen als einen wichtigen Faktor unserer Jugenderziehung in den Schulen nach ganzen Kräften zu hegen und zu pflegen. Prof. Dr. Lucius dankte hierauf dem Redner für seinen lehrreichen Vortrag. Ein gemeinsames Mütagesien vereinigte später alle Konferenzteilnehmer im „Cafe Ebel". x Münster (Kr. Gießen), 18. Oktober. Nahezu ein Jahr ist bereits verflossen, seit unser ehemals so berühmtes Braunkohlenbergwerk „Hessenbrückerhammer" seinen Betrieb einstellen mußte. Der Hauptgrund war der, daß die Arbeitslöhne sich stets steigerten und der Transport immer schwieriger und teurer wurde. Aus demselben Grunde gingen auch die Eisensteingruben bei dem benachbarten Ettingshausen ein. Obwohl daselbst noch viel Eisenstein liegt, so scheut sich doch jeder Unternehmer und jede Gesellschaft vor den großen Transportkosten, denn bis zur nächsten Bahnstation Grünberg oder Lich ist mindestens ein Weg von zwei Stunden. Ebenso gingen die ehemals so ergiebigen Eisenockergruben in hiesiger Gemarkung ein. Große Mengen von feinstem Basalte liegen besonders in den Gemarkungen Ettingshausen, Queckborn, Harbach und an der Wetter bei der SteineSmühle. Wir sehen also wie reich unsere Gegend an Bodenschätzen ist, abgesehen von den großen, herrlichen Waldungen. Leider aber haben diese Schätze nicht den hohen Wert wie anderswo, weil wir zu weit von der Bahn entfernt liegen. Die Bodenschätze können nur in geringem Maße gehoben werden und bieten den Bewohnern deshalb auch wenig Verdienst. Infolge dessen haben die Dörfer in hiesiger Gegend feit ungefähr 15 Jahren stets an Einwohnerzahl abgenommen. Viele junge Leute gehen heute noch den Winter über nach Westfalen oder in die Städte und werden vielfach dort ansässig. Es ist ferner Thatsache, daß gerade unsere Gegend von jeher einen hohen Prozentsatz zu den Auswanderern gestellt hat, wohnen doch z. B. in London viele deutsche Familien von hier und den Nachbarorten. Diesem Uebelftande kann nur dadurch abgeholfen werden, daß man unsere Gegend dem Verkehr anschließt, ihr eine Eisenbahn giebt. Alsdann würden die Bodenschätze und Waldungen einen hohen Wert erreichen, Verdienst und Wohlstand in unsere Dörfer kommen und der Bevölkerungsabnahme und Auswanderung ein wirksamer Damm entgegengesetzt werden. Eine Bahn durch unsere Gegend könnte von Grünberg aus durch daS Thal des Eschersbaches gehen an den Orten Queckborn, Harbach, Ettingshausen und Münster vorbei, dann das Wetterthal entlang über Ober- und Niederbessingen, Lich, Kloster Arnsburg, Muschenheim, Münzenberg, Eberstadt, Oberhörgern, Holzheim, Gambach, Griedel und Butzbach, woselbst sie in die Mainweserbahn einmünden würde. Diese Bahn würde nicht mit großen Geländeschwierigkeiten zu kämpfen haben und hätte außerdem b.en großen Vorzug, daß sie meistens große Orte dem Verkehr anschlösie. K. Glauberg, 30. Oktober. Gestern fand hier die Einweihung unseres neu errichteten Sch ul Hauses im Beisein des Kreisrats, des Schulinspektors, des Schulvorstandes und der Ortsbehörde statt. -tz- Effolderbach, 30. Oktober. Bei der am Samstag hier stattgefundenen Bürgermeisterwahl wurde der seitherige Bürgermeister Wolf einstimmig wieder- gewählt. Vor 9 Jahren war großer Wahlkampf. Diese Wahl ist ein Zeichen, daß sich der Gewählte das Vertrauen seiner Wähler erworben hat. -z. F r a n k f u r t a. M. 31. Oktober. Wie wir hören, war die für heute hierher einberufene Versammlung hessischer Geistlicher und Synodalen, die sich mit der Frage der Verlegung des Totenfestes! beschäftigen sollte, von weit über 150 Geistlichen besucht. Man tagte unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Nach längerer Debatte wurde eine Resolution einstimmig angenommen, die von einer Deputation dem Oberkonsistorium überbracht werden wird. Für den Fall, daß dieses Vorgehen erfolglos bleiben sollte, ist Anrufting einer höheren Instanz in Aussicht genommen. (Wie an der Spitze dieser Rubrik zu lesen ist, hat das Oberkonsistorium inzwischen verfügt, daß das Totenfest am 25. November gefeiert wird. D. Red ) Frankfurt, 31. Oktober. In den nächsten Tagen werden in den Schaltervorräumen der hiesigen Post- und Telegraphenanstalten F e r n s p r e ch st e l l e n mit selbst- thätiger Einschaltung (Fernsprech-Automalen) eingerichtet, die als öffentliche Sprechstellen sowohl im Orts- als auch im Vorortsverkehr dienen. Die Gebühr für ein Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Ortsverkehr 10 Pfg., im Vorortsverkehr, der sich auf Offenbach! erstreckt, 20 Pfg.; Ferngespräche von den öffentlichen Der Prozeß Masloff in Könitz. Am fünften Verhandlungstag wird Moritz Lewy ans dem Gefängnis vorgeführt. Er macht einen ziemlich guten Eindruck und giebt seine Aussagen mit voller Bestimmtheit ab. Früh am 11. März hat er das Pferd besorgt, das sein Vater besitzt, dann hat er eine Kuh aus Frankenhagen abgenommen; später ist er zum Barbier Schwestern Hoffmann sich gar nich^t ähnlich sehen. Nachtwächter Rust will beinahe jeden Abend Winter mit Lewy auf der Straße zwischen dem Hoffman'n'schen Wohnhaus und dem Wilhelmsplatz getroffen haben. Der Präsident stellt große Widersprüche zwischen der heutigen und den früheren Aussagen desselben Zeugen im Speisigerprozeß fest. Bürgermeister Deditrus sagt aus, daß er mit dem Maurermeister und dessen Arbeitern, die die Synagoge renoviert haben, über die angeblichen Kellereien, die sich unter der Synagoge befinden sollen, gesprochen habe. Diese Sachverständigen haben dies stets abgestritten. Ueber den Leumund von Lübke sagt der Bürgermeister aus, daß dieser für einen Prahlhans und Renommisten gilt. Bezüglich des Nachtwächters Rust teilt er mit, daß dieser wegen Unzuverlässigkeit und Trunksucht im Dienste aus 5 Monate suspendiert worden sei. Gegen ihn schwebt ein Verfahren, über dessen Ausgang der Bürgermeister nichts anzugeben vermag. i Kriminalschutzmann Beyer ist es bekannt, daß Gerüchte über die Kellereien in der Synagoge im Gange waren, er glaubt, daß diese von Lübke herrühren, ^er Zeuge hat seinerzeit Nagorra gebeten, ihm Mitteilungen über Verkehr zwischen Winter und Lewy zu machen, doch hat ihm dieser trotz seiner Bitte nichts darüber gesagt. Nagorra hat ihn dann an Heubner gewiesen, aber auch dieser wußte von einem Verkehr zwischen Lewy und Winter nichts. Maurerpolier Mur ach hat im Jahre 1899 Reparaturen in der Synagoge ausgesührt. Er hat unter der Synagoge keinerlei unterirdische Gänge oder Gewölbe gefunden. Dem Lübke hat er nicht das mindeste von solchen Dingen gesagt, er hat nur zu ihm von ein Zoll starken Bleiröhren gesprochen. Aus diesen Bleiröhren hat Lübke dann die unterirdischen Gänge gemacht. Bürgermeister Deditius sagt über seine Durchsuchung der Synagoge aus, irgend ein unterirdischer leerer Raum wurde nicht aefuniden. Zur Untersuchung sind Sachverständige des Maurer-, Zimmer- und Tischlergewerbes zugezogen worden. Auch beim Abklopfen der Baulichkeiten wurden keinerlei leere Räume gefunden, -öei der Untersuchung, die mit größter Peinlichkmt geftiyrr wurde, sind die Polizisten überall gewesen, im Sai)el)aiMe, auf allen Böden der Gebäude, im Schlachthaus '.c. ^n allen diesen Räumen und Gebäuden waren keinerlei- waren die Polizisten. Von diesem führten faustdicke Röhren nach dem See, aus welchem das Wasser kommt und durch kleine Röhren erfolgt der Abfluß, Gymnasiast Thurau wohnte mit Winter in einem Zimmer. Er weiß nichts davon, daß dieser über 10 Uhr ausgeblieben ist. Die Uhrkette des Mucker war funf- reihig und bestand aus Nickel. Gymnasiast B l o c z y n s k y, der andere Pensionsgenosse Winters, war ebenfalls ständig mit diesem zusammen. Er sagt, daß dieser selten länger als bis 10 Uhr ausgeblieben sei, so viel er weiß, nur drei- oder viermal. Nur in der Zeit der Tanzstunde war das vielleicht häufiger der Fall. Gerichtssaal. -l. Gießen, 30. Oktober. (Schöffengericht.) Das heutige Schöffengericht hat sich zunächst mtt emer Strafsache gegen einen wegen Diebstahls voroesrrafrci Maurergesellen aus Rödgen zu beschäftigen, der beschuldigt wird, im Oktober d. I. einem Mitgesellen emen -^urer- hammer im Werte von 3 Mk. weggenommen zu Habel. Der Angeklagte stellt die ihm zur Lafh gelegte Strasthat in Abrede und behauptet, von dem Sohn des Bestohlenen die Erlaubnis erwirkt zu haben, den betr. Hammer lechweise in Benutzung zu nehmen, eine Behauptung, die dieser Zeuge mit aller Entschiedenheit bestreitet. Das Urteil lautet auf eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen. — Wegen Körperverletzung tm Sinne §§ 223 und 223a haben sich zwei hiesige Friseure zu verantworten, - die . dringend verdächtig sind, in der Nacht zum 18. Juli d. I. drei hiesige Studenten gemeinschaftlich körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Der eine der Angeklagten giebt zu, sich gegen die drei Verletzten, nachdem diese ihn in der Wolkengasse. angeblich angerempelt hatten, mit seinem Stocke Mir Wehr gesetzt und auch einige Hiebe ausgeteilt zu haben. Der Mitangeklagte will seinem Kollegen, der uni Hilfe gemrfen habe beigesprungen s«in, sich indes zu einer Thatlichkeit nicht haben hinreißen lassen. Der letztere Teil seiner Behauptung wird aber durch Zeugen widerlegt. Eine voll- lündige Aufklärung des Thatbestanbes gelingt indes nickst. ES erfolgt deshalb Verurteilung der Angeklagten lediglich auf Grund des § 223 St.-G.-B. zu einer Geldstrafe von 30 bezw. 15 Mk. — Wegen Diebstahls erhält nunmehr ein vorbestrafter Weißbinder aus Watzenborn eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen, weil er beschuldigt wird, in der Nacht zum 22. August aus einem Garten seines Heimat^ ortes zwei zum Trocknen dort aufgehängte Hemden sich rechtswidrig angeeignet zu haben. — Der Hausknecht eines hiesigen kaufmännischen Geschäftes hatte sich am 12. August d. I. in alkoholseliger Stimmung dazu hinreißen lassen, einen jungen Kaufmann, der damals in einem hiesigen Geschäfte thätig war, mit einem Stocke zu schlagen und ihm einen Stoß gegen die Brust zu versetzen. Er hat sich deshalb heute wegen Körperverletzung zu verant- worteii, bei welcher Gelegenheit er hochgradige Trunkenheit als Entschuldigungsgrund vorschützt. Das Gericht erkennt unter Annahme mildernder Umstände auf eine Geld | strafe von 25 Mk. — Auf Beschluß des hiesigen ^chuwor- siandes war die 14 jährige Tochter eines hiesigen Schuhmachers nach erfolgtem achtjährigem Schulbesuche von der Schule nicht entlassen worden; sie sollte vielmehr zum Besuche des Unterrichts noch für die Dauer eines Jahres verbunden sein. Dieser Beschluß fand jedoch nicht die Billigung der Eltern, die denn auch, 'ttne aus der heutigen Zeugenvernehmung hervorgeht, denselben nach Automatensprechstellen aus find nicht zugelafsen. Auto- .maten werden von der Postverwaltung auf Wunsch auch bei Privatpersonen, in Verkaufsgeschäften, Gasthöfen, Gast- wirtschaften re. kostenlos ausgestellt, sofern die Einrichtung durch das allgemeine Interesse begründet erscheint und die Inhaber der Geschäftsräume eine HaftpslM für oen Fall der Beschädigung u. s. w. übernehmen . ®enan: öie hiesige Stadt-Fernsprecheinrichtung angeschlossenen Teil- nehmern ist es gestattet, jederzeit die bei ^hren Sprechf stellen angebrack)ten Fernsprechgehaufe gegen Automaten auswechseln zu lassen. In diesem Falle wird die stihr- liche Anschlußgebühr nicht mehr erhoben; der Teilnehmer muß sich jedoch verpflichten, der Postverwaltung eine lahr- liche Minhesteinnahme von 170 Mk. aus dem Betriebe des Automaten zu gewährleisten. Diese T e il ne h m e r - Automatensprechstellen sind in derselben Weise, wie die gewöhnlichen Anschlüsse, zum Fernverkehr zugelassen. Die Gebäude, in denen öffentliche Automatenspreüsttellen eingerichtet sind, werden äußerlich durch emaillierte Fahnenschilder mit der Aufschrift „FernspreckMutornat" für das Publikum ersichtlich gemacht. Herborn, 30. Oktober. Die Unzufriedenheit über die am 28. Mai in Kraft getretene Vieh-Quaran- taine-Ordnung für den Regierungsbezirk hatte bekanntlich auf der Stelle einen erfolgreichen Protest aus der Herborner Gegend zur Folge. Jetzt hat eine vom Vorsitzenden des deutschen Viehhändlervereins geleitete und von Interessenten aus dem ganzen Regierungsbezirke besuchte ^Versammlung den Beschluß gefaßt, beim Regierungspräsidenten wegen Aufhebung der Verordnung vorstellig zu werden, die Händler und Landwirte gleicherweise belästige, ohne ihren veterinärpolizeilichen Zweck zu erfüllen. Die Küsten des büreaukratisch eingerichteten Ueberwachungsdienstes würden notgedrungen vom Händler auf den Landmann abgewälzt. Die Schädigung, auch der Gewerbetreibenden, an den Viehmarktplätzen habe den Schaden der Seuche selbst schon um ein mehrfaches überschritten, und die Verdächtigungen, die der Departementstierarzt Ausstein kürzlich in einem Vortrag im Landwirtschaftlichen Klub zu Frankfurt a. M. gegen den Viehhändlerstand im allgemeinen geschleudert habe, ständen mit der Wirklichkeit nicht in Einklang. Gegen zweckentsprechende Vorkehrungen zur Abwendung der Seuchengefahr, etwa nach dem Muster der Landes- Viehversicherung in dem kleinen Dänemark, hätten aud)i unsere Händler nicht das mindeste einzuwenden. — Man befleißigte sich, wie betont sein mag, in der Versammlung einer durchaus sachlichen Tonart. Nebenbei erwähnt, ist eine gleiche Protestbewegung auch im Regierungsbezirk Koblenz im Gang. x. Limburg, 31. Oktober. Nach der soeben im „Militärwochenblatt" veröffentlichten amtlichen Verlustliste Nr. 2 ist der Kanonier Georg Belzer aus Langendernbach, Kreis Limburg, (vom ostas. Batl. schwerer Haubitzen, früher im Fußart.^Regt. Nr. 3 in Mainz) am 14. September im Peiho ertrunken. Kassel, 30. Oktober. Auf der Bahnstrecke Altenbeken- Soest wurde in der gestrigen Nacht in der Nähe des Dorfes Ehringhausen bei Geseke von dem Kasseler Schnellzuge eine Heerde Schafe überfahren. Die Schafe waren aus der Hürde ausgebrochen und ohne daß der Schäfer etwas davon wußte, auf den Bahndamm geraten. Neber vierzig Stück Schafe wurden überfahren und zermalmt. gegangen, hat Mittag gegessen und daun in der Stadt von den Kunden Geld eingezogen. Nach Tische ist er nach Tunkershagen gegangen, hat dort einige Besuche gemacht, und schließlich kam er nach der Wilhelminenhöhe. Später gegen 6 Uhr ist er zurückgegangen und hat Fräulein Freitag besucht. Dann war er von neuem zu Hause, wartete auf seinen Bruder, um ihm ausspannen zu helfen, worauf die ganze Familie gemeinsam Abendbrot gegessen hat. Nach dem Abendbrot ging er nochmals zu Fräulein Freitag. Gegen halb elf Uhr kehrte er nach kaufe zurück Nach halb elf Uhr hat er nachgesehen, ob alle Thüren zu Hause geschlossen seien. Nunmehr ging er zu Bett. Als nach einigen Tagen die Leute davon sprachen, daß die Juden den Winter ermordet hätten, hat der alte Lewy den Zeugen darauf aufmerksam gemacht, daß er sich genau alles merken möchte, was er am 11. März gethan hat. Auf die Frage, ob er Ernst Winter gekannt habe, giebt er mit voller Be- Antwort: „Ich habe meines Wissens Ernst Winter nicht gekannt." Dienstmädchen Franziska Hoppe will Ernst Winter bei seinem Verkehr mit Anna Hoffmann gesehen haben. erkennt die Photographie des Ernst Winter aber nicht wieder, als der Präsident ihr mehrere Photographien hintereinander vorlegt. -iRosina Simanowsky, jetzt in ^er4Ucrr ^utze der Haussrau in einer Fischerkneipe, unb Lewy und hat sie miteinander sprechen Ä' ^voller Bestimmtheit bestreitet dies der Zeuge Lewy. Im April soll ihr von sremden Juden Geld geboten sem, wenn sle für die Juden aussage. Auch ein gewisser Heinrich ^nedlander soll ihr Geld geboten haben 4m Oktober habe er angeblich gesagt, die Juden müssen Blut brauchen. Aus die Frage der Zeugin erwiderte Fried- l uiqtm aiuumcu uuu linder, man brauche eben bei den Anden »tut. Zeugin nehmbare Veränderungen zu senden. »rum en hat ihm gesagt, sie wolle nach Berlin sahren worauf '------- fl,hrten 'auffdicke Friedländer geantwortet, er fahre auch dahin, und nunmehr hat Friedländer ihr Geld geboten, wenn sie keine Aussagen über Moritz Lewy mache. Der E r st e Staatsanwalt konstatiert, daß die Zeugin vor dem Kriminal- inspektor Braun ganz anders ausgesagt hat. Die Zeugin behauptet, sie habe von Friedländer 6 Mk. erhalten. Die Zeugin Simanowski verwickelt sich fortwährend in Widerspräche über die einzelnen Vorgänge. Kriminalinspektor Braun hat die Zeugin über den Verkehr des Moritz Lewy mit Ernst Winter vernommen. Dabei hat sie ihm auch erzählt, daß die Juden dem Hoffmann einen Arm auf das Dach geworfen hätten. Em Schornsteinfeger habe ihn geftinden, die Geschichte fet aber sofort unterdrückt worden. Die Zeugin bestätigt, daß sie dies gesagt habe. Braun bekundet ferner, daß dre Zeugin ihm erzählt habe, sie fürchte sich vor den Juden. Friedländer habe sie nach einer Straße bestellt und ihr dort Geld angeboten, wenn sie ihre Aussagen gegen Moritz Lewy abändern wollte. Hierauf wird die Oesfentlichkeit ausgeschlossen. . Bei Beginn der Nach mit tags sitz ung wird bekannt, daß in der nichtöffentlichen Sitzung der Simanowski wiederum Widersprüche nachgewiesen worden sind. Zeuge Heinrich Friedländer bestreitet entschieden,,die von der Simanowski ihm in den Mund gelegten Aeußer- ungeit gethan zu haben. S1 o l l ist mit einer größeren Anzahl von Juden in einem Abteil vierter Klaffe von Schchchau nach, Könitz gefahren. Sie schienen ihm alle sehr erregt und erfreut zu sein. Rahmel, Gymnasiast, sagt aus, er sei der beste Freund Winters gewesen, weiß aber nichts von einem Verkehr Winters mit Lewy, ebenso wenig weiß Hans Bo eck, der andere intime Freund Winters, etwas von einem solchen Verkehr. Die beiden Schulfreunde Winters sagen ferner aus, daß Winter stets mit ihnen über feinen sonstigen Verkehr gesprochen habe. Auch habe er ihnen über seine verschiedenen Liebeleien mit den Fräulein Tuchler, Caspary, Anna Hoffmann und Angelika Wissotzki jedesmal Mitteilung gemacht. — Gymnasiast M i k u l s k i bat im Sommer 1899 an einem Wochentage um die Zeit der großen Ferien Winter und Moritz Lewy zusamnien spazieren gehen sehen. Sie gingen nebeneinander, anhere Personen waren nicht dabei. Mikulski glaubt, die Beiden noch ein zweites Mal zusammen gesehen zu haben. Auf wiederholte Vorhaltungen des Präsidenten erklärt Moritz Lewy noch einmal nachdrücklich er habe feinen Verkehr mit Winter gehabt. Schlichter, Klempnergeselle, hat einmal Lewy mit Winter zusammen gesehen, auch gehört, daß sie sich unterhielten; er glaubt auch, nock ein zweites Mal dasselbe gesehen zu haben. — Hilfsgefangenenaufseher Nagorra will Winter und Lewy wiederholt miteinander gehen gesehen haben. Lewy bestreitet dies und sagt, daß der Zeuge schon einmal eine falsche Anzeige gegen ihn erstattet habe, bei der er freigesprochen wurde. Nagorra bestreitet dies. Dieiistmädchen Tuchik will W. wiederholt mit Moritz Lewy gesehen haben und auch einmal bemerkt haben, wie die Beiden miteinander sprachen. Lehrling Hellwig hat ihn mit Lewy zusammen gesehen. Maurerpolier Lübke will ebenfalls Lewy und Winter zusammen gesehen haben. Er ist derjenige, der die Anzeige gemacht hat, daß unter der Synagoge geheime Kellereien sich befänden. Er weiß dies aber nicht aus Eigenem, sondern hat es von einem anderen Polier Mora gehört. Untersuchungsrichter Dr. Zimmermann erklärt, daß ihm Lübke damals mit voller Bestimmtheit die Martha Hoffmann als die Dame bezeichnet hat, mit der Winter zusammen gewesen sein soll. Da die Martha Hoffmann in Rußland gewesen ist, so mutz der Zeuge, Lübke sich irren. Der Staatsanwalt hebt hervor, daß die beiden Eingesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.) Zur Gehaltsfrage der Pensionäre iu Hefseu. Bezugnehmend auf den in Nr 247 des „G. A " erschienmm Artikel zur obigen Frage, dürften sich die, welche vor der letzten Gebalts-Aufbesserung der BolkSfchullehrer pensioniert worden sind, wohl erlauben, ihre Bitten auch an dieser Stelle auszusprechen, und zwar dahin, daß diesen Pensionären ihr Penstonsgehalt — natürlich tm Verhältnis zu ihrer Dienstzeit — nach der letzten BtsoldungS- Aufbesserungs-Skala - erhöht werde. Es ist tief traurig, daß einige der ältesten Pensionäre nicht einmal an der vorletztm Aus- besierung partizipieren. , , ,, Die ausgesprochenen Bitten dürften um so bescheidener erscheinen, als die alten Pensionäre die früheren schlimmW! Zeit« milgemacht, und zwar mit einem Anfangsgehalte von lo^Gulden. Jetzt sind einige von diesen in die Stadt verzogen, da sie hier für die noch kurze Zeit ihres früheren mühevollen Lebend noch eimge ruhige und hoffnungsvollere Tage verbringen möchten und auch für eine bester- Zukunft ihrer Kinder mehr Aussichten zu erbaltm gedenken; allein wenn dieser Aufenthalt Verlockendes hat, fo ist er auch wieder mit mehr Sorgen verknüpft, da die Miete, sowie das ganze Leben in den Städten sich kostspieliger gestaltet. Von den alten pensionierten Volldschullehrern in Gießen ist einer, der bereits d«S 90, ein anderer, der das 86., ein dritter, der das 80. und einige andere, welche anfangs der 70er und die Mitte der 70er Lebensjahre überschritten. Eine verhältnismäßige Aufbesserung der geringen Pension dieser alter Herren würde gewiß dm Lebensabend derselben noch erheitern, wenn auch nur für kürzere ZeU. Und so geben sich diese, deren bisheriges Leben gewiß muhe, voll und sorgenschwer gewesen, der Hoffnung hin, daß auch für ne noch ein Bruchteil für die Erhöhung ihres Pmsionsgehalles abfau.n dürfte.__________________________m,__ Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Limburg a. d. Lahn, 31. Oktober. Frucht markt. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen, alter, 00.00 Mk., neuer 12.93 Mk., Weißer Weizen 12.74 Mk., Korn 00.00 Mk., neues Korn 11.42 Mk., Gerste 0.00 Mk., Hafer, alter, 8.00 M., neuer 6.00 Mk., Erbsen —Mk., Kartoffeln?—.— Mk. Zeuge Gr abowitz aus Frankenhagen weiß nur zu bekunden, daß Hugo Lewy am 4. Itärz bei ihm war, um eine Kuh zu handeln. Frau Gr abowitz bestätigte im allgemeinen die Angaben ihres Mannes. Auch sie sagt aus, daß Laskowski, wenn er Schnaps getrunken hat, gerne viel redet. Geglaubt hat ihm die Zeugin nicht alles; aber sie hat gedacht, es müßte doch etwas wahres daran sein. Universität und Hochschule. — Aus Marburg wird geschrieben: Dr. Doutrepont, Lektor der französischen Sprache an der hiesigen Universität, hat einen Ruf als Profeffor der Rhetorique frangaise von der militärischen Akademie zu Namur erhalten und angenommen. Die von Dr. Doutrepont bereits angesagten Vorlesungen für das Wintersemester werden von ihm nicht mehr abgehalten. — Am pharmakologischen Institut der Universität Bonn wurde, der „Köln. Ztg." zufolge, als „freiwillige Assistentin" Fräulein Toni F e l l m e r angenommen, nachdem sie zuvor bereits ein Jahr an akademischen Instituten in Breslau erfolgreich thätig gewesen war. — In der philosophischen Fakultät der Universität Bonn hat sich am 25. ds. Dr. phil. et med. I. Rülfs aus Memel mit einer Vorlesung über „Das Verhältnis der Philosophie zu den exakten Wiffenschaften' habilitiert. — Archivrat Dr. Becker in Koblenz wurde zum Direktor des Archivs in Stettin ernannt. — Wie die „Köln. Ztg." berichtet, begingen die Theologen Karl Siegfried und Karl Rudolph © ey er I en dieser Tage ihr 25jähriges Jubiläum als o. Profefforen der Jenaer Universität. Ns« Nr? geftunten bQton ^"repvnt, hak »u, ' ä£ Am Utig Äüät8onB Memel mit den eraften et tn ftobleni Jtt - Wie di! v'-Ffrif d und ? Jubiläum als o. t stehenden AM ittüortung.) nHeffw. ’■ erschienenen fit vor der letzten niert worden smd, tuS)usprechen, und schalt - natürlich 4/« BcsolbuogS- tttf traurig, daß er vorlctztw Sos- MMch. chwnrlt. Durch« QO.00 M, neuer jo Mi neues Korn Kk.. neuer 6.00 M , o deMdrnn er« ^Umrv« Zeit« : von 157®ulben. en, da sie hier sür LebmS noch einige chleo und auch für !v zu ttbtitm 6« eS hat, so ist « Mete, sowie das Utl rern in Gießen ist 86., ein dritter, der iOcr und die W jMfnBmW p n würde gew den ich nur Jbi kürzere Leben fli®^ *' 3, daß au- Fr/t )DgflNW Mm m. ö f i enger''*?1 mW *'S . ’‘«6c(d)nW ! "einen Ädtrurer' # men ® J)«6« i >VeaU Ttrasthü^ dä BeMene»- x Hammer W Behauptung' W feitet Das ur Lffffc angebltch s den. DN " Leh •tVC»; indes w; eU"Sl?» lediglich 0cflÄLe von er 0elo',1] hrem lMnuLgnis- neme M^der igl mird/ .^gls- »?heMn^lch mgteLcht eine. ch°u«^t irUs °-?SS rseyen^ v h u n 0 $ Tiim^n' «SH» tzKS ie« M«°" W>d-Kh- K **&» tf j* 6738 31 Bahnhofstraße 31 übernommen habe. 7122 Kegelbahn noch 2 Abende frei. ^■Vertreter^Carl^Daub^etzdor^jd^i^^J 11 Tapisserie!! Echte FrÄskh K.OSMIH Cottvnts mit Firma 1S96 Lanolin-Fabrik Martinikenfelde. Zum Ausschank kommt ßrportöier aus der Arauerei Iriedel & Asprion. Indem ich um geneigten Zuspruch bitte, zeichne £ Wirpchasts-Uebernshme. Hierdur^ie ergebene Mitteilung, daß ich mit dem heutigen Tage die Wirtschaft Zum Solmser Hof liefert billigst Kröhl'schr NmmMk-Arutnki. 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Tas Gericht erkennt auf eine solche von 6 Mk. — Nachdem die Privatbeleidigungsklage eines hiesigen Lokomotivführers gegen einen hiesigen Weichensteller i. P. behufs Ladung eines weiteren Zeugen bis zum 20. November d. I. vertagt worden war, erfolgt die Urteilsverkündigung in der Strafsache Hegen drei Viehhändler, über die wir bereits in Nr. 253 unseres Blattes berichtet haben. Das Urteil lautet auf Freisprechung, weil der Verkauf in einem der tierärztlichen Kontrolle unterstellten Raume (8 2 der Verordnung) stattgefunden hat. — Ein Viehhändler aus Frie- delsdorf, der beschuldigt ist, am 23. April d. I., d. i. am Montag vor dem Viehmarkte, das Gewerbe als Vieh- handler ausgeführt zu haben, ohne im Besitze des erforderlichen Gewerbescheins für das Großherzogtum Hessen zu fern, hat sich wegen Hinterziehung der Gewerbesteuer zu verantworten. Der Amtsanwalt, der nach § 29 des Gewerbesteuer-Gesetzes von 1884, in vorliegendem Falle das Gewerbesteuerpatent erforderlich erachtet, umsomehr als der Angeklagte, der Ausländer ist, die in dem be- Ireffenden Paragraphen den Inländern eingeräumte Vergünstigung nicht genießt, beantragt die Verurteilung des Viehhändlers zu dem doppelten Betrag der Gewerbesteuer, wie auch der s. Z. gegen ihn erlassene Strafbefehl lautet. Da aber durch Zeugen erwiesen wird, daß in früheren Jahren ain Montag vor dem wirklichen Markte sowohl von Landleuten wie auch von Händlern eine große Zahl der betr Kaufverträge abgeschlossen worden sei, so erkennt das Gericht auf Freisprechung, weil es die Ansicht vertritt, den Handelsleuten den gewohnheitsrecht- lichen Schutz angedeihen zu lassen. — Ein hiesiger Wirt ™ Hegen einen hiesigen Möbeltransporteur, der sich un Mai in des ersteren Wirtschaft eingefunden hatte, einen Weichensteller, seinen Hausgenossen, in höchst abfälliger Weise geäußert und in Bezug auf die Familie des letzteren erklärt, daß er wegen dieser Gesellschaft seine ganzen Schlösser habe verändern lassen müssen, weil sene ihm Wenn und anderes gestohlen habe. Wegen dieser ^e/?V0Ult9,Ar^Tlt das Schöffengericht auf eine Geld, [träfe von 40 Mk. und auf Publikationsbefugnis durch den „Gießener Anzeiger". nprfmnh'S Oktober. Strafkammer. In zwei heute frfilofi ?Egen Beleidigung bezw. Sachbeschädigung be- b« Strafkammer als Berufungsinstanz Aussetzung der Verhand- ÄÄ. 8abun8 werterer Zeugen. In verschiedenen weiteren Berufungssachen wurde die Berufung zurückgenommen, sodaß nur zwei Sachen zur Entscheidung kamen. Der Gärtner Phil.Ludwia zu Ober- Mörlen war angellagt, im Laufe des Monats Juli l.J. zu Bad-Naubeim verschiedenen Gärtnern Rosen in der Absicht rechtswidriger Zueiqnuna weggenommen zu haben. Durch die heutige Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß der Angeklagte am 3. Juli l. I. sowie den vorher, gehenden Tagen in aller Frühe die außerhalb Nauheims gelegenen Gärten von Henes und Linkmann aufsuchte, hier Rosen in bedeutenden Quantitäten, bis zu 500 Stück, abgeschnitten und Tags über verkaufte Dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend, wurde gegen den Angeklagten, der schon wegen Diebstahls wiederholt vorbestraft war eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten ausgesprochen, sowie die büraer. lichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt. Der Angeklagte trat seine Strafe sofort an. Hierauf wurde in die Verhandlung gegen Ludwig Ihrig zu Hersfeld wegen fahrlässiger Brandstiftung eingetreten. Derselbe war beschuldigt, am 19. August l. I. zu Roxel einen dem Christoph Windecker gehörigen Haufen Stroh durch Fahrlässigkeit in Brand gesetzt zu haben. Der Angeklagte war geständig, den Brand verursacht zu haben. Im Vorübergehen an dem Strohs Haufen habe er seine brennende Zigarre weggeworfen, wodurch der Brand entstanden sei; er bestritt entschieden, vorsätzlich gehandelt zu haben. Durch die Beweisaufnahme konnten seine Aussagen nicht widerlegt werden. Auffallend war, daß der Angeklagte sich bei Ausbruch des Feuers eiligst zu entfernen suchte, anfangs auch hartnäckig leugnete. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung im Sinn der §S 308 und 309 des Strafgesetzbuchs zu 6 Monaten Gefängnis. In der Begründung des Urteils wurde besonders betont, daß erhebliche, jedoch zu einer Verurteilunng in diesem Sinn nicht genügende Verdachts- momente vorhanden seien, daß der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe. Mainz, 28. Oktober. Eine besondere Sitzung der Strafkammer hatte sich gestern wieder eiimial mit der bekannten Familie des Müllers Thomas in Nieder- Saulheim zu beschäftigen. Im Oktober v. I. hatten sich die beiden Brüder Philipp und Melchior Thomas am Schöffengericht zu Nieder-Olm wegen fortgesetzter Beleidigung des Bürgermeisters Brückner und des Landwirts ^hörle von Nieder-Saulheim zu verantworten. Der Anlaß war der folgende: Die Familie Thomas verlor in allen Instanzen einen Prozeß, den sie wegen der Durch- ffechung eines kleinen Felddammes gegen den ^horle führte. Seitdem glaubt die Familie Thomas, daß ihr Recht gebeugt worden sei, und sie gab ihrer Ansicht in wiederholten Eingaben an dieLandstände Ausdruck. Die mitwirkenden Richter und Rechtsanwälte wurden stets der Befangenheit und Bestechlichkeit bezichtigt, während die mitwirkenden Zeugen, so der Bürgermeister Brückner und der Kläger Thörle, auf der Straße fortgesetzt des Meineids und der Urkundenfälschung beschuldigt wurden. Am Schöffengericht Nieder-Olm würden die beiden Brüder freigesprochen, weil das Gericht Unzurechnungsfähigkeit annahm. Gegen dieses Erkenntnis hatte der Amtsanwalt Berufung eingelegt. Inzwischen kam Philipp Thomas ins Irrenhaus nach Hof- heim, und gegen Melchior Thomas wurde Haftbefehl erlassen, weil er sich freiwillig der Strafkammer nicht stellte. Unter äußerst schwierigen Verhältnissen wurde er endlich am 11. September auf dem Felde verhaftet. Die Strafkammer hob das Urteil des Schöffengerichts von Nieder- Olm auf, und verurteilte den Melchior, den sie auf Grund des Sachverständigen - Gutachtens für zurech- nungs fähig erklärte, zu einem halben Jahr Gefängnis. — Es folgte nun die Anklage wegen Widerstands und Bedrohung gegen die Gendarmen am Neue Excelsior-Schrotmühlen mit vervollkommneten Mahlscheiben. Deutsches I{<-i< hfi-Pa tent. Vorzüge : Vollkommen gleichmässige Schrotung. Grosse Feinheit des Schrotes bei nur einmaligem Durchgänge durch die Mühle. Wolliges, mehlreiches Schrot. Weitgehende Zerkleinerung der Hülsen. Lange Verwendbarkeit der Mahlscheiben. Billiger Ersatz abgenutzter Mahlscheiben. Hohe quantitative Leistung. Geringe Betriebskraft. — Einfache Bedienung. Ke,?in,L ExoelslormUhlen verschiedener Konstruktion. Mlnohen 1893. Grosse silberne Denkmünze der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. Preisbücher mit Abbildungen kostenfrei. Fried. Krupp Grusonwerk, Magdeburg-Buckau. J. H. 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Der Vater Thomas war mit der erhobenen Hacke herbeigeeilt und rief seinem Sohne Zu: „Jetzt aber los!" Der wiederholten Aufforderung der Gendarmen, die Waffen niederzulegen, oder sie würden sonst niedergeschossen, kamen die Angeklagten nicht nach. Wachtmeister Eidemüller hatte vorher die Parole ausgegeben, wenn er Befehl' zum Schießen gebe, dem Melchwr auf die Füße zu hallen. Jetzt befahl er „Feuer!", der Schuß krachte, und Melchior erlitt eine Strerfwunde am Bein. Erst jetzt legte er seine Waffe nieder. Beide Angeklagte hören lächelnd den aufregenden Schilderungen der Gendarmen zu. Bei ihrer Verteidigung kommen sie immer wieder auf den Dammprozeß zurück. Sie glauben bei ihrem Widerstande im Recht gewesen zu sein, weil sie von den Gendarmen verfolgt worden seien Mit Einschluß der vorher verhängten Strafe erhielt Melchwr anderthalb Jahre Gefängnis, der Vater Thomas fünf Monate. 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