Donnerstag den 1. November 15V. Jahrgang 1900 iehener Anzeiger hat. Aeneral-AnMer Anrts- unb 2lnzeigeblertt fiw den Ttveis (Sieben 7181 7122 1. 2. 3. welche in den welche in den welche in den der Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve. (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung Paletot). Reservisten, sowie die zur Dispofition der Truppen. Grfchelvt täglich mit Ausnahme dcS Montags. Die Gießener MamtkienStätter werdm dem Anzeiger tm Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter st»r Hess. Volkskunde" wvchtl. 4 mal beigelegt. Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In« und Ausland«- nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger tntgcgoL Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Redaktion, Expedition und Druckerei: -chnkstraße Ar. 7. teile und der Ersatzbehörden Entlassenen aller Waffen. Diejenigen der Landwehr 1. Aufgebots angehörigen Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Herbst-Kontrollversammlung zugegangen ist. Die Ersatz-Reservisten haben bei der Herbst-Kontroll- Äersammlung nicht zu erscheinen. Nachstehend ist angegeben wo und zu welcher Zeit die Kontrollpflichtigen anzutreten haben. Annahme von Anzeigen zu der nachmittag- für den felfenbtn Tag erscheinenden Nummer biS vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Gratisbeilagen: Gießener Familienblälter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische Uolkslmnde. Jahren 1893, und 1894 eingetreten sind. 2. Appell nachmittags 2 Uhr: Sämtliche Reservisten der Infanterie, Jahren 1895 und 1896, eingetreten sind. Am 6. November 1900. 1. Appell vormittags 9 Uhr: Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fernsprecher Nr. 51. Das Totenfest in Hessen. Berechtigte Bewegung hat die Verfügung des Großh. Ober-KonsistoriumS vom 20. Oktober hervorgerufen, wonach wegen der auf den letzten Sonntag im Kirchenjahre fallenden Geburtstage des Großherzogs und der Großherzogin das diesjährige Totenfest in sämtlichen evangelischen Gemeinden des Landes auf den Sonntag vorher, den zweitletzten im Kirchenjahre, verlegt werden soll, und zwar mit der Begründung, „die Weihe des Totenfestes vor der Unruhe, die mit der Feier des Doppelgeburtstages in Stadt und Land naturgemäß verbunden ist, zu sichern". Ein Teil der Presse hat bereits, und zwar nicht immer mit sanften Worten, dieses von der kirchlichen Oberbehörde an die ihr unterstellten evangelischen Pfarrämter gerichtete Ansinnen zurückgewiesen. In unseres Erachtens richtiger Auslegung des genannten Ausschreibens wurde in verschiedenen Kundgebungen darauf hingewiesen, daß die Verlegung des Totenfestes zur Ermöglichung der weltlichen Festlichkeiten erfolgt sei. In offiziöser Notiz machte, wie wir s. Z. mitteilten, die amtliche „Darmst. Ztg." freilich bald darauf aufmerksam, daß diese Interpretation dem Wortlaute des AuSschreibens nicht entspräche, da die Verlegung zur Sicherung der Weihe des Festes stattgefunden habe. ES ist dies jedoch nur ein Streit um Worte. Mit dem Ernste des Totenfestes sind lärmende öffentliche Festlichkeiten nicht vereinbar. Als vor sechs Jahren dasselbe Ereignis zum ersten Male eintrat, also Geburtstag des Landesfürsten und Landesbischofs mit dem Totenfest zu- sammenfiel, fanden Festlichkeiten nicht statt, und das kirchliche Fest kam mit seiner Weihe und seinem ganzen Ernste zum vollen Ausdruck. Wird daS Totenfest aber verlegt, so ist der Sonntag für weltliche Festlichkeiten freigegeben. Was die Verlegung des Totenfestes an sich angeht, so begegnet der Akt des Kirchenregiments den schwerwiegendsten Bedenken. In der Behörde selber wurde eine Einigkeit darüber nicht erzielt. Oberkonsistorialrat WaaS, der mit der Verlegung nicht einverstanden war, hat seine Entlassung bereits eingereicht und so weit wir sehen, stehen die ganze evangelische Geistlichkeit und weiteste Kreise des Landes auf seinerSeite. Durch Verordnung des Großherzogs hat das Fest zum „Andenken an die Verstorbenen" seit dem Jahre 1855 Eingang in unsere Landeskirche gefunden. Wer am Totensonntag irgendwo die vollbesetzten Kirchen gesehen, die andachtsvolle Stille, die ernste Weihe, die über dem ganzen Tage liegt, wahrgenommen hat, weiß, daß kein anderes Fest so schnell sowohl die Herzen der Gläubigen wie derer, die nur selten in die Kirche gehen, erfaßt hat, als gerade daS Totenfest. Und daß das Totenfest am letzten Sonntage des Kirchen- jahreS gehalten wird, au dem Tage, da ganz von selbst Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2LS monatlich 75 Pfg. mit Bringerloh«; durch die Abholestellr» vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld. vb den Sf^r' | tompriie^er i mediziiMen stundet 12. November. q in Kimen. A. Zu Gietzen im Oswaldsgarteu, für die Bewohner von Annerod, Allen- dorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Großen-Linden, Heuchelheim, Kleinlinden, Langgöns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar: Am 5. November 1900. 1. Appell vormittags 9 Uhr: D. Zu Hungen am 9. November 1900, vormittags 9 Uhr 30 Minuten, au der Post für die Bewohner von Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Stein- Heim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen. E. Zu Sich am 9. November 1900, nachmittags 3 Uhr, in der Amtsgerichtsstraße für die Bewohner von Albach, Birklar, Dorf- Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenleich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher-Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach. Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) einzureichen und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt fein, werden aber nur im dringendsten Notfälle genehmigt. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Zigarren sind vorher wegzulegen. Die Militärpapiere (Paß mit eirrgektebter Krregsbeorderrrug und Aührnttgsreugrris) müssen zur Stelle sein. Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontrolltages bis einschl. Mitternacht unter dem Militärgesetz. Gießen, den 17. Oktober 1900. Großherzogliches Bezirks-Kommando Gießen. D et r i n g , Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen. Volitische Tagesschau. Die „Leipz. Volksztg." schreibt: Der Fall Woedtke aus dem Jahre 1899 ist thatsSchttch nicht der erste Fall, sondern bloS «in Einzelfall gewesen. Wir sind in der Lage, feststellen zu können, daß der von uns am 22. Oktober veröffentlichte Brief des Generalsekretärs Bueck, dessen Echtheit unbestritten ist, auch in seinem Datum bis auf das letzte Tipfelchen stimmt. Er ist geschrieben am 3. August 1898. Die „Leipz. VolkSztg." berichtet, daß der Zentralverband deutscher Industrieller seit dem Mai 1895 einen besonderen Preßfonds, hauptsächlich zur Herausgabe der „Neuen Reichskorrespond.", die kostenfrei an 465 Zeitungen verschickt werde und de« „energischen Kampf gegen die Umsturzparteien" diene, unterhalte. Die Beiträge schwanken zwischen 10 und 5000 Mk. Dieser Fonds bestehe noch heute, ruhe in der Kaffe der DiSkonto-Gesellschaft und sei seit 1895 erheblich gewachsen. Wenn der Zentralverband zu Gunsten des Arbeitswilligengesetzes agitieren wollte, so bedurfte er also nicht einer Anregung des Herrn v. Woedtke, noch einer Zahlung von 2. Appell nachmittags 2 Uhr: Sämtliche zur Disposition der Truppenteile und Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, sowie sämtliche Reservisten der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahn-, Telegraphen- und Luftschiffertruppen, des Trains (einschl. Krankenträger), Sanitäts- und Veterinärpersonal, Büchsenmachergehilfen, Oekonemiehandwerker, Marinemannschaften und alle übrigen im Reserve-Verhältnis stehenden Mannschaften. B. Zu Lollar «m 7. KowmS'tWOO, vormittags 8 Uhr 45 Minuten, an dem Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lumda, Altenbuseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubrinqen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar Rödqen Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelbausen' Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck. 9 1 ' C. Zu Grünberg am 8. November 1900, vormittags 9 Uhr 15 Minuten, am westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen für die Be- tvohner von Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Rabenauischen Papier- rmilhle, Lauter mit der Artztmühle, Bingmühle, Georgen- hcammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmittmühle, R eitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß und Klein), Ovenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, A eiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollenbach, Veits- ^rg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hos, Winnerod. Sämtliche Reservisten der Infanterie, I Jahren 1897, 1898 und 1899 eingetreten sind. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve, sowie sämtliche Reservisten der Infanterie, Erstes Blatt, e! 7125 die Gedanken der Gläubigen auf Tod, Ewigkeit und Auferstehen sich lenken, das ist aufs tiefste in das Bewußtsein des evangelischen Volkes übergegangen. Nun kommt die kirchliche Oberbehörde und dekretiert, weil an diesem Tage wegen des fürstlichen Doppelgeburtstages weltliche Festlichkeiten „naturgemäß" stattfänden, darum eigne er sich nicht mehr zu einem Totenfest und es sei deshalb der vorhergehende Sonntag zur kirchlichen Feier zu bestimmen. Ja laffen sich denn auch die Gedanken der Gläubigen auf 8 Tage früher legen? Mit Nichten! Im Bewußtsein des evangelischen Volkes ist und bleibt der letzte Sonntag im Kirchenjahre dem Andenken der Verstorbenen geweiht. Diese Sitte ist so stark festgelegt, daß ein Oberkonsistorialerlaß nichts daran zu ändern vermag. Man könnte darauf Hinweisen, daß in einer Zeit, da von gewiffer Seite mit allen möglichen Mitteln gegen Thron und Altar gekämpft wird, es daS natürlichste wäre, wenn an maßgebender Stelle umsomehr an der hergebrachten kirchlichen Sitte festgehalten werde. Doch — ohne weiter darauf einzugeheu — betrachten wir einmal die rechtliche Seite der Frage. Das Totenfest, wie auch der Tag der Feier, wurden seinerzeit auf gesetzlichem Wege einge- sührt und bestimmt; eine Verlegung kann daher — was bereits die Geistlichen-Konferenz zu Mainz, wie wir in unserer DienStag-Nummer berichteten, u. E. sehr richtig ausführte — nur auf demselben Wege erfolgen. WaS aber zur Gesetzgebung notwendig ist, bestimmt § 107 der Verfassung: „Zu dem Wirkungskreis der Synode gehört das Gesetzgebungsrecht in allen kirchlichen Angelegenheiten in Gemeinschaft mildem Landesherrn, sodaß kein kirchliches Gesetz ohne Zustimmung dieser beiden Faktoren erlassen, aufgehoben, geändert oder authentisch interpretiert werden kann." Zudem bestimmt noch die Kirchenverfassung an anderen Orten, daß das, was an Kultus und Lehre einer Kirchengemeinde zu eigen geworden ist, ihr auch nicht einmal durch ein Kirchengesetz genommen werden darf. ES genügt, die einschlägigen Paragraphen kurz anzuführen. S 3 besagt: „Die evangelischen Gemeinden rc. sind der Verfassung unterworfen,doch darf in Sachen des Kultusund der Lehre einer Gemeinde wider ihren Willen nichts aufgedrungen roerben.* 8 107 Abs. 2. „Insbesondere dürfen nur mit Zustimmung der Landessynode neue Religionsbücher rc. eingeführt, sowie kirchengesehliche Normen in Bezug auf Lehre, Kultus, Zucht und Verfassung erlassen werden, vorbehältlich jedoch des Ablehnungsrechtes der Gemeinden * Endlich S 108: „Ergehen kirchengesetzliche Anordnungen, welche Gegenstände der Lehre und des Kultus betreffen, so steht es jeder Gemeinde der Landeskirche innerhalb der nächsten drei Monate frei, durch die Gemeindevertretung ihre Nichtannahme derselben au Grund des 8 3 zu erklären." Daß daS Totenfest selbst, sowie der Tag, an dem es gefeiert wird, in das Gebiet des Kultus gehören, wird jeder verstehen. Wie wir vernehmen, sind die evangelischenGeist- lichen-es Landes nach Frankfurt zu einer Versammlung eingeladen, die in diesen Tagen stattfinden wird. Es soll hier zur Totenfestverlegung Stellung genommen werden. Unseres Erachtens ist nur eine Stellungnahme möglich: Sämtliche evangelische Geistlichen des Landes erklären, da das Ausschreiben des Großh. Oberkonfistoriums wider die Kirchenverfassung verstößt, auch dieses Jahr das Totenfest am letzten Sonntag im Kirchenjahre zu feiern. Daß dabei ein Verfassungsstreit entstehe» kann, ist möglich. Die Kirche würde ihn überdauern; ob auch das Oberkonsistorium? »6 61 iMSfc 58 »ü M 46 G 8097 z wfi 21 66 Rv 0] 529 55 , I t8 913 M».... L ii) w '-'t Ä»* I 11 ± vt) VI U ld > c li 76 81 A ,,0001 Ei'«- »-Ä IV, I I Ä« I äSjS rO Amtlicher Heil. Gießen, den 19. Oktober 1900. Betr.: Herbst-Kontrollversammlungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen ** die Geohh. Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen. I. V.: Dr. Wagner. Bekanntmachung. Bei den diesjährigen Herbst.Kontrollversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen: 12000 M. an ihn, noch seiner Vermittelung bei einer Pceßstelle. Die „Leipz. Bolksztg.« weist darauf hin, daß für Ausgaben zu Preßzwecken der Zentralverband auch ohne weiteres seinen Preßfonds in Anspruch nehmen konnte, was er jedoch nicht that. Weshalb nicht? Das sozialdemokratische Blatt antwortet: . 3 . Das Bittgesuch des ReichSamtS deS Innern, das in dem Bueck'schen Briefe vom 3. August 1898 behandelt wird, hat nichts mit dem PreßfondS zu thun, sondern wendet sich an die „Industrie" schlechthin. Die „zum Zwecke der Ag"a«on für den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des gewerblichen Arbeits- Verhältnisses" geforderten 12,000 Mk. werden aufgebracht nicht aus dem Preßfonds, sondern durch die Prtvatwohlthätigkett mehrerer Großindustrieller, unter denen Exzellenz Krupp sich mit den üblichen 5000 Mk. cinstellt. Aus allen diesen Erwägungen steint hervorzugehen, daß eS sich nicht um eine publizistische Agitation handelt, daß die 12,000 Mk. von 1898 für andere „agitatorische Zwecke gebraucht worden sind. „ , .. _ Die erstaunliche Angelegenheit würde, wenn sich diese Behauptungen bewahrheiteten, noch dunkler werden, als sie schon bisher erscheinen mußte. Hat in der That ein Be amter im Reichsamt deS Innern nicht nur im Jahre 1899, sondern außerdem auch im Jahre 1898 12,000 Mark vom Zentralverband deutscher Industrieller gewünscht und bezogen? Sind oben« drein wirklich Summen, die der Zentralverband, gern oder ungern, „aus naheliegenden Gründen" zahlte, zu anderen Zwecken als zur publizistischen Agitation verwendet worden? ES liegt im dringendsten Jntereffe der Regierung, darüber keinerlei Unklarheit bestehen zu lassen. Die öffentliche Meinung wird nur schwer glauben wollen, daß die Behauptungen der „Leipz. Bolksztg." richtig sein können. Das letzte Wort über diese Borgänge läßt sich aber erst sagen, wenn der Sachverhalt geklärt und über die neuen Anklagen Gewißheit geschafft ist. Ist der Brief aus dem Jahre 1898, dann ist Herr v. Woedtke doppelt belastet. Und für das Verhalten des Direktors im Staatssekretariat des Innern ist am Ende deffen Chef, Graf Posadowsky, allein verantwortlich. Zur Ernennung des Geh. Kommerzienrats Krupp in Essen zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat „Exzellenz" schreibt man aus Berlin: Die Ernennung rief allgemeine Ueberraschung hervor, weil bis jetzt in Preußen noch niemals ein Industrieller zu dieser Würde berufen worden ist. Der Wirkliche Geheime Rat mit dem Prädikat „Exzellenz" war bis jetzt fast ausschließlich den in hohe Stellungen gelangten Zivil- beamten Vorbehalten: Unterstaatssekretäre, Ministerialdirektoren, Ober- Präfidenten, Oberlanvesgerichts-Präsidenten, Gesandte und die ihnen im Range gleichstehenden Beamten, nur ausnahmsweise wohl auch vortragende Räte waren diejenigen, die zu jener Würde gelangten. Von Nichtbeamten wurden höchstens einige Großgrundbesitzer und ganz ausnahmsweise Künstler und Gelehrte, wie Ranke, Graf Harrach, Menzel, damit bedacht. Krupp kommt dazu noch in jungen Jahren zu der Würde, die sonst fast nur ergrauten Herren verliehen wird. Er ist erst 46 Jahre alt; schon dadurch wurde er besonders ausgezeichnet, daß er seinerzeit den Titel als Geh. Kommerzienrat erhielt, ohne daß er vorher Kommerzienrat gewesen war. Sein Vater, der geniale Alfred Krupp, der das ererbte, kleine, unbedeutende Werk in die Höhe brachte und der Firma den Weltruhm erwarb, starb als Geh. Kommerzienrat. Bekannt ist, daß dieser mehrmals die Verleihung des Adelsprädikats abgelehnt hat und auch dem Sohne den dringenden und von diesem erfüllten Wunsch ausgesprochen hat, daß er keinen Adelstitel annehmen möge. Manche Industrielle, wie Stumm, Siemens, Kulmiz, Ruffer, haben in dieser Hinsicht anders gedacht. Die großen Werke Krupps werden durch ein schon von seinem Vater eingesetztes Direktorium vertreten, das aus Technikern, Kaufleuten und Juristen zusammengesetzt ist und unter der Leitung des Geh. Finanzrates Jencke steht. Ans Stadt and Zand. Gieße«, 31. Oktober 1900. •• Theatervereiu. Wir wollen nicht versäumen, auf die Sammlung hübscher Bilder von Frau Prasch-Grevenberg aufmerksam zu machen, die seit Dienstag im Schaufenster der Frees'schen Hofbuchhandlung ausgestellt sind. — Fran Prasch ist ein vielbeschäftigtes Mitglied des Berliner Theaters in Berlin, und eben der Umstand, daß sie dort allabendlich in den „Strengen Herren" (die bekanntlich auch hier schon zweimal mit großem Erfolge aufgeführt sind) auftreten muß, stellte ihr Gastspiel im Theaterverein in Frage. Für Donnerstag find nun zur Ermöglichung ihres Gastspiels die „Strengen Herren" in Berlin einmal vom Repertoire abgesetzt worden. Frau Prasch fährt nach der Mittwochs-Vorstellung in der Nacht hierher, macht am Donnerstag früh die Generalprobe mit, spielt am Abend und fährt in derselben Nacht noch nach Berlin zurück. Fürwahr ein anstrengendes Gastspiel! Der ausgezeichneten Künstlerin aber wird unser Publikum für dieses Opfer an Bequemlichkeit sicherlich aufrichtigen Dank wiffen. * Der berühmte Illusionist und Hoskünstler Mellani, der vor kurzer Zeit hier Vorstellung gab, wird nochmals, wie bereits mitgeteilt, morgen, Donnerstag abend eine Soiree geben. Herr Mellani gehört mit zu den ersten modernen Zauberkünstlern, die ohne Hilfe und Einverständnis arbeiten. Er besitzt eine äußerst rx k T Kombmatwnsgabe, und seine Produktionen zeichnen sich durch Eleganz und sicheres Auftreten aus. Vor kurzem hatte der Künstler die Ehre, vor dem Großfürsten Michael von Rußland mehrmal seine Künste zeigen zu dürfen. Die Zusammenstellung seines Programmes ist eine äußerst ge- besuche'n ""lohnen dürfte, diese Vorstellung zu . ^*c P^rwaisenve.rein. 17- Oktober hielt t>er f ar r a i J en öe r ein für das Großherzogtum Hessen seine diesjährige General-und Delegiertenversammlung in der „Rosenau" ru Frankfurt unter dem Vorsitze des Prälaten D. Hadicht der Eröffnungsansprache wies der Vorsitzende u a darauf hin, daß auch im laufenden Jahre 1900 an besonderen Zuwendungen der Verein rund 150 Mk. erhalten habe daß aus dem Vertrag mit der Karlsruher Versoraungs- anstalt im gleichen Zeitraum dem Verein rund 300 Mk zugeflossen seien. Hierauf erstattete der Schriftführer, Lic Eger hier, den Rechenschaftsbericht für 1899, der ein recht günstiges Ergebnis aufwies. Die Einnahmen betrugen nahezu 600 Mk. mehr als im Vorjahre, was wesentlich auf den Empfang mehrerer größerer Geschenke, zum Teil auch auf den Umstand zuriickzuführen ist, daß im Jahre 1898 nur 1 Semesterbeitrag der Karlsruher Versorgungsanstalt gegen 2 in 1899 verrechnet wurde. Die einzelnen Posten der Einnahme und Ausgabe beziffern sich wie folgt: die Eintrittsgelder betrugen 16 Mk. (im Vorjahre 26 Mk.), die Mitgliederbeiträge 1388 Mk. (1392.50), und zwar Superintendentur Darmstadt 521 Mk. (515), Gießen 619 Mk. (616), Mainz 248 Mk. (261.50). Die Zuwendungen von Kirchenfonds beliefen sich auf 360 Mk. (373), die Gaben bei Beförderungen auf 235 Mk. (185). Besondere Geschenke erhielt der Verein von Dekan i. P. Briegleb 200 Mk., Pfarrer Keller von Guntersblum 100 Mark, Kirchenrat Nebel von Groß-Gerau und Dekan Buchhold von Ossenheim je 50 Mk. Die Zinsen des' Vereinsvermögens betrugen 1030.92 Mk. (990), von der Karlsruher Versorgungsanstalt wurden an Vergütung für Versicherungsabschlüsse mit hessischen Geistlichen 301.85 Mk. (45.91) bezahlt. An Unterstützungen wurden 2100 Mk. verausgabt, neu ausgeliehen wurden 1527.25 Mk. (der Posten ist infolge der zum Kapitalisieren bestimmten Zuwendungen besonders hoch); die Verwaltungskosten betrugen 149.52 Mark. Das verzinslich angelegte Kapitalvermögen beläuft sich nunmehr auf 29 071.27 Mk. Im Anschluß an den Rechenschaftsbericht wurde wiederholt Klage darüber geführt, daß seitens einiger Dekanate der vorgeschriebene Jahresbeitrag von 3 Mk. nicht eingehalten wird, und wurde darauf hingewiesen, daß die Vorteile der Mitgliedschaft (Fürsorge für die hinterlassenen Waisen) satzungsgemäß an die Zahlung des vorgeschxiebenen Jahresbeitrags gebunden sind. Die sogenannten Beförderungsgaben wurden durch Beschluß der Generalversammlung bis auf weiteres auf 3 Mk. ermäßigt, dabei aber die Hoffnung ausgesprochen, daß nun auch alle in höhere Gehaltsklassen vorrückenden Geistlichen diese Gabe leisten; seither war immer eine Anzahl im Rückstand geblieben. — In der an die Generalversammlung sich anschließenden Delegierten Versammlung konnten nicht weniger als 2535 Mk. an Pfarrwaisen verteilt werden, gewiß ein höchst erfreuliches Resultat. Der seitherige Vorstand, einschließlich der Ersatzmänner, wurde wiedergewählt, mit der einzigen Aenderung, daß der bisherige Ersatzmann Dekan G r o s ch von Kastel an! Stelle des verstorbenen Geheimen Kirchenrats D. Walther zum Vorstandsmitglied und an seiner Stelle Pfarrer Schneider von Hochheim zum Ersatzmann gewählt wurde. Zum Präsidenten des Vereins wurde Prälat D. Habicht wiedergewählt. (Darmst. Ztg.) -e- Burkhards, 29. Oktober. Heute weilte hier ein Untersuchungsrichter aus Gießen und vernahm in der Schäfer'scheu Meineidssache eine Anzahl Zeugen. -w- Glauberg, 29. Oktober. Gestern wurden unter den üblichen Formalitäten im Beisein von Vertretern der Kreisschulkommisfion Büdingen unsere beiden neuen Schulsäle eingeweiht. Sie find in der seitherigen Schul- hofraite an der Stelle von früheren Oekonomiegebäuden errichtet. Die Wohnungen für unsere beiden Lehrer sind im Schulhaus eingerichtet. Der Neubau war notwendig geworden, weil die Schülerzahl so zugenommen hatte, daß ein zweiter Lehrer angestellt werden mußte. Mainz, 29. Oktober. Das 3. Großh. Infanterie- Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117, hat an diejenigen ehemaligen Mannschaften des Regiments, welche sich seinerzeit freiwillig zum Eintritt in die ostasiatischen Regimenter zur Expedition nach China gemeldet hatten, am Samstag Weihnachtsgaben abgesandt. Die Gaben bestanden aus je einer Kiste Cigarren von 100 Stück, welche die Firma I. B. Heim jr. zu diesem Zwecke besonders preiswert geliefert hatte, einem Pfund Chokolade und als ein sinniges Zeichen — zur Erinnerung an den heimatlichen Weihnachtsbaum — einen grünen Tannenzweig.__________________________ Der Prozeß Masloff in Könitz. Am vierten Verhandlungstag erhält zunächst der Geschworene Oberlehrer Meyer das Wort: Ich ersuche den Gerichtshof festzustellen: Wo der Fleischermeister Wolf Lewy am Nachmittage und am Abend des 11. März gewesen ist. Die Geschworenen sind erstaunt darüber, daß Lewy bei seiner Vernehmung am Samstag genau überfeine Thätigkeit und Aufenthalt am Sonntag den 11. März d. I. vormittags Auskunft gegeben hat, in Betreff des Nachmittags und des Abends hat er aber nur angegeben, daß er im Restaurant „Falkenberg" gewesen sei. Erster Staatsanwalt: Die Stammgäste des Restaurants „Falkenberg" sind vernommen worden. Sie wissen nicht mehr genau, ob Lewy am Nachmittag und Abend des 11. März dort war, sie können sich auf den fraglichen Sonntag nicht mehr genau erinnern. Ich werde aber die Stammgäste laden. Zeuge Aron he im sagt aus, daß er Adolf Lewy am Sonntag, den 11. März bet Falkenberg gesehen zu haben glaubt. Arbeiterfrau Medoch: Am 11. März tst Fletsch er- meister Lewy bei mir gewesen und hat ein Kalb gekauft. Weder Sonntag noch Montag hat sie Auffälliges bet Lewy bemerkt. Zeuge Hermann Feddeck war am Sonntag, den 11. März bei Krause in Wilhelminenhöhe utib hat dort Moritz Lewy mit zwei kleinen Mädchen getroffen. Er kaufte Rum mit Zucker und gab einem der Mädchen davon. Schneiderlehrling Otto hat am Sonntag nachmittag in Grabau Hugo Lewy getroffen. Es ist ihm nichts an Lewy ausgefallen. Kaufmann Simon Busse ist am Abend des 11. März in einer größeren Gesellschaft gewesen. Auf dem Rückwege gegen 11 Uhr ist er an den Fenstern des Lewy'schen Hauses vorbeigegangen, hat aber nichts gesehen oder gehört. Kaufmann und Landwirt Isidor Fleischer hat am Nachmittage des 11. März bis gegen Abend Besuch gehabt, ist alsdann zu Cohn gegangen, und hat weder auf dem Hinwege noch auf deut Rückwege gegen 11 Uhr int Lewy'schen Hause etwas Auffälliges wa'hrgenommen. Hausbesitzer Laß hat, als er um einhalb 12 Uhr durch die Danzigerstraße ging, int Keller Licht gesehen. Er glaubte, der Bäcker hätte schon aufgemacht. Er habe nicht darauf geachtet, aber er ist der Meinung, daß es bet Anger gewesen sei. Handelsmann Scheel hat dasselbe gesehen, er hat auch bett Eindruck gehabt, daß das Licht im Bäckerkeller war. Die beiden Zeugen können sich nicht völlig einigen, bleiben aber dabei, daß sie beide sofort gesagt hätten, das Licht sei int SMfer des Bäckers. Barbierfrau Döring wohnt gerade gegenüber von Lewy. Als sie ihrer Gewohnheit gemäß vor dem Schlafengehen sich in der Nachbarschaft umsah, fand sie am Sonntag, den 11. März bei Lewys alles finster und ebenso bei Anger. Das war um die 11. Stunde. In der Nachmittagssitzung machte es großes Aufsehen und ruft vielfache Kritik hervor, daß der Präsident sämtlichen jüdischen Zeugen vorhält, sie dürften die-Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belüften würden. Den christlichen Zeugen ist diese Vorhaltung in keinem Falle gemacht worden, dagegen befragen heute die Geschworenen alle christlichen Alibizeugen für Lewy, ob sie von diesem beeinflrrt seien. Sämtliche Zeugen weisen in ihren Antworten jede Art von Beeinflussung von sich. Man schließt aus dieser Fragestellung, daß auch die Geschworenen den Alibibeweis Lewys durch christliche Zeugen als erbracht betrachten und daß sie nur feststellen wollen, ob etwa Beeinflussungen vorgekommen sind. Schuhmacher Bennewitz ist durch die Danzigerstraße spazieren gegangen zwischen 4 und 9 Uhr. Am Lewy'schen Hause hat er nichts gesehen, dagegen will er zwischen 6 und 7 Uhr die Eheleute Lindenstrauß, Fuhrmann Spielsky und Kürschner Mosseck erkannt haben. Er wird mit Frau Lindenstrauß, Fuhrmann Spielsky und Kürschner Mosseck konfrontiert und bleibt bei seiner Aussage, trotzdem alle anderen Zeugen ihm widersprechen. Gerichtsassistent Pulinski weiß, daß zwei Söhne des Sekretärs Kurland gesehen haben, daß Winter mit Fräulein Hoffmann spazieren ging. Der gerichtliche Sachverständige Dr. Bischoff aus Berlin berichtet über den Befund an dem ihm übersandten Inhalt der Speiseröhre. Er fand eine milchige Flüssigkeit, in der sich Kartoffeln, Gurken und Fleischreste unterscheiden ließen. Bei normaler Verdauung mußte dieser Zustand der Speisen in drei Stunden durch die Verdauung erreicht fein, bei normaler Verdauung dürfte eine Zeit von 5—6 Stunden anzunehmen sein, bezüglich des Befundes von Chloroform kann der Sachverständige nur sagen, er habe nichts gefunden, doch sei bei > der überaus flüssigen Natur des Chloroforms immerhin ein Verschwinden vor der Untersuchung möglich. Da der Inhalt der Speiseröhre in Alkohol aufbewahrt wurde, so ist eine Untersuchung auf die Wirkungen von Bier und Schnaps unmöglich geworden. Auf die Frage des Staatsanwalts erklärt Geh. Sanitätsrat Dr. Mittenzweig, daß eine Beförderung der Speisereste in die Speiseröhre durch anämische Krämpfe erfolgt sein kann. Das ist aber sowohl bei Erstickung wie bei Verblutung möglich. Er konstatiert, daß eine absolut sichere Diagnose der Todesursache zu stellen nicht möglich ist, dennoch halte er fein erstes Gutachten auf Verblutung als wahrscheinliche Todesursache aufrecht. Er kommt auf die merkwürdigen Stellen an den Wangen zu sprechen, die man sich zuerst als durch Annagen von kleinen Tieren hervorgerufen erklärt hat. Der Sachverständige glaubt, diese Stellen auch als eine Wirkung des Verblutungstodes erklären zu können. Er fuhrt ferner an, daß bei dem Halsschnitr mindestens zwei Schnitte gemacht sein müssen. Dr. Puppe: Wären die Speisereste durch Erbrechen beim Verblutungstode in den Rachenraum gekommen, so hätte man sie auch in den Luftwegen finden müssen. Erhält seine Ansicht aufrecht, daß Winter wahrscheinlicher an Erstickung, als an Verblutung gestorben ist. Die für die Verblutung sprechenden Erscheinungen und Thatsacheit sind unsicher, die für Erstickung dagegen viel sicherer. Die Halsschnittwunde ist nicht anders als die Wunden an den anderen Theilen. Sie hat auch keine vitale Reaktion, wie schon das Medizinalkoltegium von Westpreußen hervorgehoben hat. r.... . Maurermeister Herrmann bestattgt, daß eine der beiden Damen den Geruch wahrgenommen haben will, lieber das Licht weift er ebensowenig toie feine Fran etwas zu bekunden. Am 3. oder 6. April hat er den Fleier- meister Lewy in der Nähe von Wtlhelmtnenhöhe spazteren gehen sehen. Das Schlachthaus liegt in der Nähe. Der Zeuge wundert sich, daß Adolf Lewy an einem Wochentage spazieren gehen könne. Der O b e r st a a t s a n w.a l t. weist darauf hin, daß Lewy feit der Zeit des Mordes keine Geschäfte habe machen können, weil ihn die andern Fleischermeister auf dem Markte verhöhnten und dort nicht duldeten. Zeit zum Spazierengehen hätte er also gehabt. Zeuge Herrmann giebt dies zu. Auf eine Frage des Oberstaatsanwalts erklärt er, nicht bemerkt zu haben, von welcher Stelle der Geruch gekommen fei, ob au5 der Synagoge oder aus den vielen kleinen Wohnungen in der Nähe. Ter Zeuge hebt hervor, daß Lewy gleich nach Bekanntwerden der Notiz zu ihm gekommen fei, um ihm zu sagen, daß er sich irren müsse. Auf Befragen erfiärt er, daß Lewy keinerlei Beeinflussung auszuüben versucht habe. Frau Putzmacher R e i cb a u kam mit dem letzten Zuge aus Danzig an, und ging an den Lewy'schen und Augerschen Häusern vorüber. In einem der Keller sah sie Licht, in welchem, weiß sie nicht. Buchhändler Wie- z o r i w i c z hat an dem Lewy'schen Hause und an der Familie Lewy nichts Auffälliges bemerkt. Arbeiter August Mayfarth hat sich bei dem Auspacken der Leichen- teile beteiligt. Er hat auch die Schlächtermeister Hoffmann und Lewy dabei gesehen, jedoch nichts an ihnen bemerkt. Frau Kreisschulinspektor Rohde bekundet, daß sie am Mordtage um 11 Uhr abends« beim Heraustreten aus der Logenthür einen Geruch nach verbrannten Lumpen wahrgenommen hat. In der Synagoge hat sie ein Licht gesehen, das nicht das Mondlicht war. Bei der Vernehmung" der Zeugin durch Kriminalkommissar Wehn habe dieser das Licht mit dem Brennen der ewigen Lampe erklärt. Sie beklagt sich über Wehn, der ihr gesagt habe, daß die Untersuchung an dem albernen Märchen von „Ritualmord" scheitert. Sie kaufe nur bei Hoffman«. Frau Maurermeister Herrmann hat ebenso wie Frau Rohde den unangenehmen brenzligen Geruch wahrgenommen. Frau M i w i e r r a beginnt ihre Aussagen damit, oasz sie erklärt, sie glaube zwar, ihre Wahrnehmungen im Januar gemacht zu haben, vielleicht sei es aber auch im Dezember gewesen. Im Laden seien Frau und Fräulein Meyer gewesen und sie selbst als einzige Kundin. Dann sei Meyer und ein fremder Mann hinzugekommen, die in den Hintergrund des Ladens getreten seien. Frau. Meyer hat sie dann gefragt, ob sie Ernst Winter kennen, und als sie das bejahten habe Frau Meyer gemeint, das sei nicht gut. Frau Witwe Hellwig ist bei Mathäus Meyer im Geschäft gewesen, als dieser, seinejFrau^ undi seine Tochter mit einem fremden Juden aus der Stube kamen. Der Fremde ging fort und sie habe gefragt, ob dieser Mann die Abgaben hätte haben wollen. Dann sagte Mathäus Meyer, Abgaben gerade nicht- Ich werde ihm schon so viel geben, daß er zufrieden ist, und Frau Meyer^agte, es sei eine Verschwörung gegen einen jungen Herrn. Frau und Fräulein Meyer fragten sie, ob sie den Winter kenne. Meyers hätten sie dann nach ihrer Religion gefragt und sie hätte geantwortet, sie sei katholisch. Tann sagten Meyers, das sei gut, denn Winter sei evangelisch. Frau Hellwig fragte, was Winter verschuldet habe, ob er jemanden umgebracht habe. Darauf sagten Meyers: nein. Frau Meyer sagte, sie brauchten das Blut nicht zur Mazze, auch nicht zum Händewaschen oder so etwas, sondern nur zum Glück. Frau Hellwig betont, daß ihre Gedanken schwach seien. Besitzer H ellw ig-Boehrsdorf, katholisch, erzählt: Am 29. November 1899 kam er zu Mathäus Meyer, der Laden war leer. Da kam aus der Hinterstube erst ein fremder Mann, anscheinend ein Jude; dann Meyer, seine Frau und seine Tochter. Der Mann versteckte fein Gesicht. Ter Präsident wirft hier die Frage dazwischen, wieso er sich solche Kleinigkeiten so genau gemerkt habe. Dem Zeugen schien die Familie sehr aufgeregt zu sein. Frau Meyer sagte aus die Frage, was der fremde Mann wolle: Abgaben gerade nicht, aber wir werden ihn schon zufriedenstellen. Wir ziehen nach Berlin. Frau Meyer meinte: Nein, es ist eine Unterredung wegen einer Verschwörung gegen einen jungen Herrn. Zeuge fragte, ob sie den jungen Herrn umbringen oder verklagen wollten. Frau Meyer hat gesagt, umbringen wollen wir ihn nicht, aber ihm etwas anthun. Wird es wohl herauskommen?" Fräulein Meyer sagte zu ihm, wenn er den Winter kenne, so möchte er ihm doch sagen, daß er sich vorsehen solle, und lieber von Könitz weg auf ein anderes Gymnasium gehen möchte. Tann habe Fräulein Meyer noch gesagt, sie wolle dem Winter eine Karte schreiben, aber Frau Meyer hatte gemeint, man würde ihre Handschrift erkennen. Tann haben Meyers ihn gewarnt, er solle nicht zu Lewy gehen, oder sich doch wenigstens noch jemand mitnehmen. Der Präsident stellt fest, daß der Zeuge ebenso wie seine Mutter die ganze Aussage wie am Schnürchen hergesagt hätte und fragt dann weiter, wie die Aussage in die Zeitung gekommen sei. Zeuge erzählt, daß er in das Gasthaus gekommen sei und dort sei ein fremder Mann gewesen. Heber das Gespräch mit diesem kann er keine Auskunft geben und ebensowenig über ein zweites Gespräch, das er mit zwei fremden Herren hatte, die ihn in der Woche nun besuchten. Ter Zeuge erzählt ferner, er sei auf dem Hofe des Getreidehändlers Cammer gewesen, auf dem sich noch einige andere Leute befanden. Cammer sei zu ihm gekommen und habe zu ihm gesagt: Sie sehen doch so frisch und jung auS> Sie haben wohl viel Blut, Sie sind gut dazu. Ich fragte wozu, da schwieg er, und als ich noch einmal fragte, wozu denn, sagte Cammer, dieses Jahr ist das, Blut sehr teuer, es kostet einhalb Millionen Mark. Der Oberstaatsanwalt meint, man solle diesen Zeugen nicht ernst nehmen. Handel «nd Verkehr. Volkswirtschaft. -i- Ortenberg, 29. Oktober. Der erste Tag unseres „Kalten Marktes" liegt hinter uns. Trotz der Ungunst der Witterung und des wegen der Maul- und Klauenseuche erfolgten Verbotes des Rindviehmarktes hat er doch seine alt- Zugkraft bewahrt, und es herrschte überall das lebhafteste Treiben. Es waren selbst Käufer aus Bayern und von der Schwalm erschienen. Den größten Teil stellte natürlich unsere Gegend. Heute wurde nur Pferdemarkt abgehalten. Bei guten Preisen entwickelte sich bald ein lebhaftes Geschäft. Begehrt waren hauptsächlich Arbeitspferde und Fohlen der norddeutschen und belgischen Raffe. Die Preise stellten sich für das Stück Sangfohlen bis zu 400 Mk., für l'/rjährige auf 450-600 Mk., für Arbeitspferde auf 700—1000 Mk. Allgemein fiel es auf, daß sehr schöne Fohlen aufgetrieben waren; eS wurden auch fast alle vorhandenen verkauft. Ein eigentümliches Gepräge erhält unser „Kalter Markt" alljährlich durch den Besuch vieler Zigeuner, die in der lebhaftesten Weise dem Pferdehandel obliegen, mit wenigen Ausnahmen aber nur über geringwertiges Material verfügen und auch nur solches erwarben. Den Haupttreffer der Sparsamkeit hat jede Hausfrau, jeder Bäcker gewonnen, welche mit Palmin, dem feinen Pflanzenfett von H. Schlinck & Cie. in Mannheim kochen und backen, da die Ersparnis mit Palmin 50 Prozent ausmacht. Palmin bräunt, schmeckt vortrefflich und bekommt ausgezeichnet. En detail zu haben beim Materialisten, in grossen Gebinden direkt vom Lager in allen grossen Städten, Brodpreise vom 28. Oktober bis 11. November 1900. FLEISCH-EIWEISS Der auswärtigen Bäcker. 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