& N 9en- sollen fii A .. 865 Ssgksch. ?Ä«ta« »SÄ?* tinm er Wbilbung m J Mh/" ™aWMw«. **« em MAN Mann ft"0!***» uwjen Anmeldung bei rk -u erfragen. ög> Caufmäbdjen gesucht. Sofstratze 58, ll. n Don morgens biS ViämarcfftT, io, p für morgens ge- «ützrvplah S, «ÄTwi^ Ättt nxwxtun KoMr Pasch, «ItceftraBe 31. ’9 Lienpmädchen füt einem Haushalt sofort fthofkraßr 4, HL UchrüMtm itb inb Haus gesucht u Pfarrer Seibel in Dutenhofen. £ Laufmädchen gesucht. richstrabe IS, pari. lt» Äti&dKR t gefud/t. 628 kettersweg 91,1 WmrmLdch. u. tut HM i. langes c.MüÜn.Tmfelslg.re. militärfrei, mit guten ptr sofort oder spater Ansprüchen Stellung , Derselbe ist in der ung bewandert. j. s. 0880 an die t? itttS. _____________- kautivnSsähig, sutr ierer bei Tewerkschaftö- 0884 an die Spedition «acker gisteamacher W^L——-- w N« tiw nlf. ober Laufstelle. —— Siadttbeatä; piel von Druäer. )n % Schelcher- >1’“&?««»• tu ßfnmermantt- J**ß Sottet. . M $"6Ä' ftW ?T- «uta y' Augusts SW-SB. »üneSV^ >- ** Nr. 26 Zweites Blatt Donnerstag den t Februar Siebener Anzeiger Henerat-Anzeiger Aezugspreis vierteljährl. Mk. 2,28 monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohnx durch die Abholcstell« vierteljährl. Mk. 1,98 monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 vierNljähri. mit Bestellgeld. Alle Anzeigen-Bernnttlungsstellen deS In- und AuSlandeO nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger euigegea. Zeilcnpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den fügenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorrn. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher. Erscheint tügllch mit Ausnahme des MontagS. Die Gießener AamitienStätter werden dem Anzeiger tm Wechsel mit „Heff. Landwirt" u. „Blätter für heff. Volkskunde- »öchtl. 4 mal beigelegt. Attrts- unb Zlnzergeblcrtt für den Tt^eis Greben. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Famitienblätter, Der hessische Landwirt, Dlätter für hessische DalKsKimde. ______ Adresse für Depeschen: Anzeiger Hi«£«• Fernsprecher Nr. 51. Amtlicher Feil. Gießen, am 30. Januar 1900. Betr.: Ausführung des Jnvaliden-Versicherungsgesetzes; hier Invaliden- und Altersrenten-Anträge. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosih. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir weisen Sie darauf hin, daß die Vertrauensmänner seit 1. Januar lfd. Jrs. in Wegfall gekommen und Jnvalidenrenten-Ansprüche nicht mehr von diesen zu begutachten sind. v. Bechtold. Gießen, den 12. Januar 1900. Betr.: Die Ausführung des Gesetzes, die Hundesteuer betreffend, vom 12. August 1899. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grosih. Bürgermeistereien des Kreises. Durch Verfügung Großh. Ministeriums der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen vom 29. v. M. ist angeordnet worden, daß die z. Zt. bei Ihnen im Gebrauch befindlichen Hunde-Deklarationsregister unter entsprechender Vervollständigung nach dem im § 1 der Dienstanweisung zu der Verordnung, die Hundesteuer betreffend, vom 4. November 1899 vorgeschriebenen Muster bis zum 1. April l. I. weiter benutzt werden, von diesem Zeitpunkte ab aber die demnächst unter Leitung der Beamten der Steueraufsicht anzulegenden neuen Register in Gebrauch zu nehmen sind. Weiter wurde bestimmt, daß die alten Hunderegister von Ihnen bis zum 31. Dezember 1904 aufzubewahren sind. v. Bechtold. Gießen, 29. Januar 1900. Betr.: Die Instruktion der Feldgeschworenen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen ess feie Srvtzh. Bürgermeistereien M Kreises. Von nachstehender Verordnung geben wir Ihnen mit dem Auftrag Kenntnis, die Feldgeschworenen danach zu bedeuten und die Durchführung der Bestimmungen zu überwachen. Der Verwendung von Lung steinen statt Sandsteinen zu Gemarkungs- und Flursteinen steht nichts entgegen, v. Bechtold. Verordnung, die Instruktion der Feldgeschworenen betreffend. (Nachtrag V.) Vom 3. Januar 1900. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird zu den §§ 3, 14, 16 und 18 der Instruktion für die Feldgeschworenen vom 23. Februar 1833 (Reg.-Bl. Nr. 21) folgendes bestimmt: 1. § 3 erhält folgende Fassung: „Die Gemarkungsgrenzsteine müssen in der Regel aus behauenen Sandsteinen bestehen und mindestens 75 cm lang, 20 cm breit und 20 cm dick sein. Dasselbe gilt von den Flurgrenzsteinen; nur ist bei denselben eine Breite und eine Dicke von 15 cm hinreichend. Die Gewann - und Parzellengrenzsteine können von jeder beliebigen festen Steinart gewählt werden und brauchen nicht behauen zu sein. Sie müssen mindestens 60 cm lang, sowie 15 cm breit und 15 cm dick sein. Eine durch die Bodenbeschaffenheit etwa notwendig werdende Verwendung von Steinen mit geringeren als den vorgeschriebenen Dimensionen ist nur nach vorher eingeholter Genehmigung des unterzeichneten Ministeriums gestattet. 2. § 14 ist aufgehoben. 3. § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Bei dem Steinsatze haben die Feldgeschworenen sorgfältig darauf zu sehen, daß die Grenzmale in dem Boden gehörig befestigt werden. Dieselben dürfen in der Regel höchstens 25 cm aus der Erde hervorragen und dürfen tiefer in den Boden eingesetzt werden, wenn dies im Interesse der Erhaltung der Aussteinung oder der Bodenbewirtschaftung erforderlich oder zweckmäßig sein sollte. Der Steinsatz ist jedoch so auszuführen, daß der Kopf der Steine stets sichtbar bleibt. 4. In § 18 Abs. 1 sind die Worte: „5 Zoll" zu ersetzen durch die Worte: „mindestens 10 cm". Darmstadt, den 3. Januar 1900. Großherzogliches Ministerium des Innern. ___Rothe._________Matthias. Bekanntmachung. Betr.: Ausführung des Jnvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899. Aus den Ausführungsvorschriften zu dem Jnvaliden- versicherungsgesetz werden nachfolgende Bestimmungen, welche besonders zu beachten sind, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 1. Arbeitgeber und Versicherte, welche Marken in die Quittungskarten einkleben, sind zur Entwertung dieser Marken, soweit sie nur für eine Woche gelten, befugt, soweit sie aber für mehr als eine Woche gelten, verpflichtet. Bei der freiwilligen Versicherung (§§ 14, 145 des Jnvalidenversicherungsgesetzes) sind die Versicherten zur Entwertung auch derjenigen Marken verpflichtet, welche nur für eine Woche gelten. 2. Die die Beiträge einziehenden Stellen (Krankenkassen, Knappschaftskassen, Gemeindebehörden und andere von der Landes-Zentralbehörde bezeichnete Stellen, örtliche von der Versicherungsanstalt eingerichtete Hebestellen) sind verpflichtet, die den eingezogenen Beiträgen entsprechenden Marken zu entwerten. Feuilleton Ein Teil Selbstbeherrschung, dis man oft ; haben muß, um einen Fehler zu verbergen, würde, richtig angewendet, hinreichen, sich dieselben abzugewöhnen. Sprichwort. Vorsicht! Nicht stürzen! Unter dieser Ueberschrift erzählt die „Deutsche Wochenzeitung in den Niederlanden" eine amüsante Geschichte, die sich vor kurzem in Utrecht bei einer „Lohengri n" -Aufführung in der Niederländischen Oper ereignet hat. Man hatte die Ruhebank für das Brautgemach vergessen. Erst im letzten Augenblick wurde der Fehler bemerkt, und kurz entschlossen bedeckte der Regisseur eine große Kiste mit Teppichen und Kissen. Lohen- grin und Elsa nahmen denn auch auf dieser improvisierten Ruhebank Platz und überließen sich der Seligkeit der Minne. Plötzlich erhebt sich im. Saale ein homerisches Gelächter. Lohengrin und Elsa vermögen zunächst die Ursache dieser außerordentlichen Fröhlichkeit nicht zu erkennen, sie sehen sich verstohlen um, ob irgend etwas auf der Bühne nicht in Ordnung ist, und plötzlich entdecken sie, daß der Teppich über der Kiste sich verschoben hat und mit fußgroßen Buchstaben die Warnung in den Saal leuchtet: „Vorsicht! Nicht stürzen!" Was einMinisterkostet. Oesterreichische Blätter stellten kürzlich eine recht interessante Rechnung auf über die Kosten, die der jüngst verstorbene Graf Hohenwart seinem Vaterlande verursacht hat. Graf Hohenwart war im Jahre 1871 Minister; seine Amtszeit dauerte aber nur etiua acht Monate. Dafür «bezog er dann später eine Pension von 8400 sl. Bis zu seinem Tode machte das die stattliche Summe von 235 000 fl. aus. Außerdem bekam der Ex- rninister aber auch noch eine fette Sinekure, wie das gewöhnlich so der Fall zu sein pflegt. Graf Hohenwart wurde fcum Präsidenten des obersten Rechnungshofes ernannt und bezog als solcher jährlich ein Gehalt von 12 000 fl. Da er außerdem noch lange Jahre hindurch Diäten als Reichstagsabgeordneter erhielt, hat er alles in allem dem Staate mehr als 570 000 fl. gekostet. Der General, der nicht parieren wollte, ^n einem soeben erschienenen Buch „Geuerat-Feldmarschall .^ibtnmetz" von H. v. Krosigk, findet sich die Kabinetts- orore ^m Wortlaut abgedruckt, durch die Steinmetz bei Beginn des Krieges 1870 in Folge seines Verhaltens gegen den Prinzen Friedrich Karl seines Oberkommandos entbunden wurde. In der Ordre heißt es: Prinz Friedrich Karl war vollkommen berechtigt, bei dem Begegnen mit Ihnen eine Meldung Ihrerseits zu verlangen, denn ich habe Sie ausdrücklich und in ganz bestimmten Worten unter seine Befehle gestellt, und es ist eine völlig zweifellose dienstliche Vorschrift, daß bei dem dienstlichen Begegnen mit dem Vorgesetzten von jedem Untergebenen, ohne Ausnahme, diese Meldung abzustatten ist. Einem ferneren nicht zu verkennenden Mangel an Gehorsam haben Sie gegen den .... Prinzen Friedrich Karl dadurch begangen, daß Sie sich geweigert haben, die von ihm befohlene Auskunft zu erteilen. Ich möchte es gern vermeiden, Ihnen, einem General von so großen Verdiensten um das Vaterland, harte Worte zu sagen, und darum will ich nicht weiter darauf eingehen, wie oft und in wie schonender Weise ich Ihnen im Laufe dieses Feldzuges den Wunsch ausgesprochen habe, daß Sie sich diejenige Fügsamkeit aneignen möchten, ohne die der beste General in der Gliederung einer Armee unmöglich ist. Sie haben dies nicht über sich vermocht und bleibt mir daher nur übrig, den durch Sie veranlaßten, Ihre dienstliche Stellung zum Prinzen Friedrich Karl völlig unmöglich machenden Konflikt dadurch zu lösen, daß ich Sie hierdurch von dem Oberkommando der Ersten Armee entbinde. Ich ernenne Sie gleichzeitig zum Generalgouverneur von Posen..... Was in dieser meiner Bestimmung Schmerzliches für Sie liegt, das müssen Sie sich selbst zu schreiben, denn ich glaube es wohl aussprechen zu können, daß ich die äußerste Schonung und Nachsicht geübt habe, und daß ich diese Ordre mit schwerem Herzen erlasse. Ich werde mich künftig nur Ihrer ausgezeichneten früheren Dienste mit dankbarer Anerkennung erinnern und werde es völlig vergessen, daß Sie jetzt Ihrem Könige nicht Ihren Eigenwillen zu opfern vermochten. H.-Q., Reims, den 12. Sept. 1870. Wilhelm." Wer einem Anderen eine Grube gräbt.. Der reiche Pariser Weinhändler Charles Duveruois hatte bekundet, daß seine Frau, welche angeblich zum Besuche iherr Eltern verreist war, sich in Lille' aufhalte, und zwar in Gesellschaft ihres Liebhabers. Schnell entschlossen reifte Herr Duveruois nach Lille, um dort mit Hilfe des Polizeikommissars die Schuldige in flagranti des Ehebruchs zu überführen. Er kam spät am Nachmittage an und traf seine Anstalten für den nächsten Morgen 6 Uhr. Indessen ging er in ein dafee chantant, traf dort eine hübsche, trost- bereite Dame, soupierte mit ihr und begab sich auch mit ihr in sein Hotel. Um 3 Uhr morgens wird er vom Polizeikommissar geweckt und „im Namen des Gesetzes" ausgefordert, das Zimmer zu öffnen. Es war sein Polizeikommissar, aber im Auftrage und in Begleitung seiner Frau, die nun bei ihm den Ehebruch feststellte. Frau Duveruois hatte Herrn Duvernois in besagtem dafee chantant gesehen, beobachtet und war ihm zuvorgekommen. Ein Deutscher erschossen. Unter den erschossenen Afrikandern, die sich gegen die englische Regierung, erhoben und den Buren angeschlossen hatten, befindet sich auch der Deputierte Stutterheim. Das ist insofern von Interesse, als dieser Stutterheim, oder wie der Familieunanle richtiger lautet, von Stutterheim, im Jahre 1851 in Lockstedt (auf Hamburger Gebiet) geboren wurde. Der Vater, ein thüringischer Edelmann, diente bei bett Hanseaten als Offizier und erwarb durch seine Verheiratung mit der Tochter des Konsuls Stövesand einen ausgedehnten Besitz in Lockstedt. Stutterheim (der Vater) trat später in die schleswig-holsteinsche Armee ein und schloß sich nach Beendigung des Krieges der Afrikanischen Legion an, die von den Engländern aus den entlassenen Schleswig-Holsteinern gebildet wurde. Stutterheim muß in Afrika eine bedeutende Rolle gespielt haben, da nach ihm die in dem gegenwärtigen Kriege oft genannte Stadt Stutterheim benannt worden ist. Der Sohn hat in Oxford die Rechte studiert und war mit einer Tochter des früheren Präsidenten des Kap-Parlaments verheiratet. Trotz alledem hat ihn aber das deutsche Blut auf die Seite der Buren, gezogen. Humoristisches. * Uttgefäforlid) (Im Restaurant). Kellner: „Ach, Herr Doktor, es ist was Schreckliches passiert — ein Dieb hat Ihren Ueberzieher vom Kleiderhaken gestohlen!" Student: „Schad't nichts — den krieg' ich schon wieder! . . . Der Dieb wird ihn jedenfalls versetzen wollen, und jeder Pfandlecher der Stadt weiß, daß es der meinige ist!" • Ihr Standpunkt. „Denken Sie sich nur, Frau Direktorin, der Bräutigam der Anna Schulze ist schon ordentlicher Professor!" „Ach was, solange einer Junggeselle ist, kann er gar kein ordentlicher Professor sein." Bequem. Kellnerin: „Der Herr Hauptmann schickt 's Bier zurück, weil a' Flieg'n d'rin schwimmt!" Wirt: „No, no, der hätt' sich auch nit die Finger verkühlt, wenn er s' selbst 'raus'zogen hätt'!" * Arg gekränkt. Mann (einlenkend, nachdem er mit seiner jungen Frau einen Streit gehabt): „Hm! Wir werden wohl heute schönes Wetter bekommen?!" Frau (noch immer schmollend): „Ach laß' mich in Ruh l Ich will mit Dir überhaupt nichts mehr gemeinsam haben!" 3. Werden Quittungskarten zur Verlängerung ihrer Giltigkeitsdauer vorgelegt, so ist die Verlängerungsstelle verpflichtet, alle darin befindlichen Marken, so weit sie noch nicht entwertet sind, zu entwerten und zugleich au der Innenseite der Karte handschriftlich oder durch Stempel die Gesamtzahl der in der Karte befindlichen Marken zu vermerken. 4. Diejenigen Organe der Versicherungsanstalten, Behörden oder Beamten, welche die Kontrolle der Beitragsentrichtung ausüben, sind befugt, alle in den Auittungs- karten befindlichen Marken zu entwerten, welche noch nicht entwertet sind. 5. Die Entwertung der Marken liegt in den Fällen zu 1 und 2 demjenigen ob, welcher die Marken einzukleben hat; im Falle der Entwertungspflicht soll sie alsbald nach der Einklebung erfolgen. 6. Die Entwertung darf nur in der Weise erfolgen, daß auf den einzelnen Marken handschriftlich oder durch Stempel der Entwertungstag in Ziffern, z. B. für den 15. März 1900 „15. 3. 00." oder für den 10. Februar 1901 „10. 2. 01.", deutlich angegeben wird. Zur Entwertung ist Tinte oder ein ähnlicher festhaltender Farbstoff zu verwenden. Für das Einzugsverfahren, das Berichtigungsverfah- ren, die Verlängerung und die Beitragskontrolle kann die Landes-Zentralbehörde eine andere Art der Entwertung vorschreiben oder zulassen. Andere Entwertungszeichen sind unzulässig. 7. Marken, welche nicht bereits anderweit entwertet worden sind, müssen entwertet werden, sobald die die Marken enthaltende Quittungskarte zum Umtausch eingereicht ist. Diese Entwertung liegt den Vorständen der Versicherungsanstalten und den mit dem Umtausch der Quittungskarten betrauten Stellen ob; sie ist, sofern sie etwa versäumt sein sollte, von jeder Behörde, an welche die Karte nach dem Umtausche gelangt, nachzuholen. Die Form der Entwertung bleibt der entwertenden Stelle überlassen. Auf der Außenseite der Karte ist handschriftlich oder durch Stempel der Vermerk „Entwertet" zu setzen und die entwertende Stelle zu bezeichnen. 8. Bei der Entwertung dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungsanstalt ersichtlich bleiben. 9. Für die Selb st Versicherung und deren Fortsetzung (§ 14 Aos. 1) sind besondere Quittungskarten von grauer Farbe zu verwenden. Die Quittungskarten für die Versicherungspflichtigen sind, in Stoff und Format den bisherigen Quittungskarten entsprechend, in gelber Farbe hergestellt. Den zur Selbstversicherung oder deren Fortsetzung berechtigten Personen ist vom 1. Januar 1900 ab bei Erteilung einer neuen Quittungskarte eine solche auf grauem Formular auszustellen, sofern sie nicht den Nachweis führen, daß für sie früher auf Grund der Versicherungspflicht Beiträge entrichtet worden sind. 10. Die Giltigkeitsdauer der Quittungskarte für versicherungspflichtige Personen (gelbes Formular) kann seitens Großherzoglichen Kreisamts durch Abstempelung verlängert werden. Die Verlängerung darf nur während der Giltigkeitsdauer der Karte, und zwar einmal für ein oder für zwei weitere volle Jahre nach dem Ausstellungstag und nur dann erfolgen, wenn für die Zeit vom Ausstellungstag ab mindestens zwanzig Beitragswochen, einschließlich der denselben gemäß § 46 Abs. 2 gleich zu behandelnden Zeiten, nachgewiesen sind. Der Verlängerungsvermerk ist auf der Innenseite der Karte unter Beifügung des Datums umd der Verlängerungsdauer im unmittelbaren Anschluß an die bereits geklebten Marken handschriftlich oder durch Stempel anzubringen. Karten, deren fortdauernde Giltigkeit auf einer Anerkennung des Vorstandes der Versicherungsanstalt beruht (§ 135 Abs. 1 Satz 2), dürfen nicht verlängert werden. 11. Quittungskarten alten Musters dürfen nach dem 1. Januar 1900 nicht mehr ausgeaeben werden. 12. Die am Schlüsse des Jahres 1899 in Benutzung befindlichen Quittungskarten dürfen nach dem 1. Januar 1900, und zwar auch für die Selbstversicherung und deren Fortsetzung, innerhalb zweier Jahre nach dem Tage ihrer Ausstellung (§ 135 Abs. 1) zur Beitragsentrichtung noch verwendet werden. Bei der Aufrechnung dieser Karten ist aber durch die Aufrechnungsstelle nicht die Zahl der Beitragsmarken, sondern die Zahl der durch Marken der einzelnen Lohnklassen nachgewiesenen Beitragswochen, nötigenfalls unter Hinzufügung einer besonderen Spalte für Lohnklasse V, anzugeben und die hierzu erforderliche Abänderung des Vordrucks handschriftlich vorzunehmen. 13. Die Beiträge zur Invalidenversicherung werden — mit Ausnahme der Beiträge für die freiwillig Versicherten (welche selbst die Marken zu verwenden haben) und für diejenigen Versicherten, deren Beschäftigung (durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag) auf einen Zeitraum von weniger als eine Woche beschränkt ist, (bei denen der Arbeitgeber für Markenverwendung verantwortlich ist) — von besonderen Einzugsstellen für Rechnung der Versicherungsanstalt von den Arbeitgebern eingezogen und hierfür Marken des entsprechenden Betrags in den Quittungskarten der Versicherten verwendet. Die Einziehung erfolgt in der Regel für die Versicherten, welche einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bauoder Jnnungskrankenkasse, einer Knappschaftskasse, der Gemeindekrankenversicherung oder einer landesrechtlichen Einrichtung ähnlicher Art angehören, durch diese Kassen, im ^ebrigen durch die Gemeindebehörde des Beschäftigungs- 14- . Die Versicherungsanstalt hat als Vergütung für die Einziehung der Versicherungsbeiträge und die damit verbundenen Geschäfte, insbesondere die Kassen-, Rechnungsund Buchführung, den Orts- und Jnnungskrankenkassen, sowie denjenigen Knappschaftskassen, welchen die Arbeiter einer größeren Zahl von Werken angehören, ferner den Gemeindekrankenversicherungen und den örtlichen Stellen Fünf vom Hundert, den Betriebs- (Fabrik-) und Bau- Krankenkassen Zwei vom Hundert und außerdem als Vergütung für Ausstellung und Umtausch der Quittungskarten sämtlichen Einzugs- bezw. Meldestellen Eins vom Hundert der vereinnahmten Beiträge zu gewähren. 15. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen beschäftigten versicherungs- pflichtigeu Personen, deren Beschäftigung nicht durch, dieNatur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist und die nicht Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- oder Jnnungskrankenkasse einer Knappschaftskasse oder der Gemeindekrankenversicherung sind, späte st ens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spätest ensam dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesabzumelden, sowie jede während der Dauer der Beschäftigung eintretende Veränderung, welche auf das Versicherungsverhältnis von Einfluß erscheint (d. i. insbesondere jede Veränderung in der Lohnhöhe), späte st ens am dritten Tage nach deren Eintritt zu melden. Die Meldung hat bei der Gemeindebehörde oder der von dieser oder von der unteren Verwaltungsbehörde zu bezeichnenden Meldestelle zu erfolgen. Die Vorschriften der §§ 4 und 5 finden sinngemäße Anwendung. Die Geschäfte der Meldestelle können der Einzugsstelle übertragen werden. Die Meldung hat schriftlich, auf vorgedrucktem Formular, zu erfolgen und muß fol gende Angaben enthalten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Vor- und Familiennamen Berufsstellung Geburtstag und -Ort des Versicherten, Beginn bezw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverdienst (Geldlohn und Naturalbezüge), Vor- und Familiennamen, sowie etwaiges Beizeichen und Wohnort des Arbeitgebers, Tag der An- bezw. Abmeldung. Unvollständige Meldungen sind ungültig und können zurückgewiesen werden. Mündliche Meldungen zur Invalidenversicherung sind nicht zulässig. Formulare sind in der Buchbinderei von W. Klee dahier zu haben. Gießen, den 24. Januar 1900. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises. Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung be- onderS Hinweisen, beauftragen wir Sie, dieselbe wiederholt in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt machen zu lassen und sich selbst mit den Vorschriften der- elben vertraut zu machen. v. Bechtold. * Cinige Worte über den Transvaalkrieg und die Burentaktik. In dem in Nr. 23 des „Gießener Anzeigers" veröffentlichten Leitartikel „Lehren des Krieges" findet ich neben vielen vortrefflichen Ausführungen doch eine Ansicht, welche zum Widerspruch herausfordert. Da heißt es nämlich: „Schon jetzt dämmert die Erkenntnis, daß der schlichte Burengeneral ein ganz neues System in die Kriegskunst einge- ührt hat". Nun läßt sich aber leicht nachweisen, daß die Strategie, wie die Taktik der Buren praktischen und theoretischen deutschen Vorbildern entnommen ist. Nachdem wir 1866 durch unseren allen gegnerischen Vorderladern dreifach überlegenen Hinterlader, das Zündnadelgewehr, die Oesterreicher so leicht und entscheidend überwunden, tauchte sofort die Frage auf, wie sich in Zukunft ein Krieg, in welchem sich auf beiden Seiten Hinterlader gegenüberständen abspielen würde. Ich habe nun schon 1867 in einem durch mehrere Nummern des Militär-Wochenblattes durchlaufenden Aufsatz unter dem Titel: „Hinterlader gegen Hinterlader, ein anderes Bild" abweichenden Ansichten gegenüber den Beweis angetreten, daß „in solchem Kampfe lerjenige unbedingt im Vorteil sein werde, der seinemGegner durch überlegene strategische Offensive (Angriffskunst) die taktische Offensive d. h. den unmittel-, baren An griff gegen eine durch natürliche und :ü restliche Vorteile des Geländes starke Stellung aufzwingen werd e". Dieser Aufsatz ist unwidersprochen geblieben. Im >eutsch-französischen Kriege aber sahen wir den Feldmar- chall M o l t k e durch die Schlachten bei Metz und Sedan die französischen Armeen von B a z a i n e und Mae Mahon einschließen und zu einem verzweifelten und ruchtlosen Ringen gegen die einschließenden deutschen Heere nötigen.» Die Schlacht vom 18. August 1870 von Gravelotte- Saint-Privat war ebenso, wie die Schlacht von Sedan durch ihre strategische Anlage schon zur Hälfte gewonnen, und es ist heute keine Frage mehr, daß sie auch mit kleineren Opfern bei mehr defensivem taktischem Verhalten der deutschen Heere zu demselben glänzenden Resultat hätte geführt werden können. Das haben am sichersten die verschiedenen, ganz vergeblichen Versuche der Franzosen, den Einschließungsring von Metz und von Paris zu sprengen, bewiesen. Auch nach dem Kriege von 1870/71 habe ich in unserer Militärlitteratur den Satz, daß „die Offensive immer mehr in die Strategie verlegt, die Taktik dagegen darauf ausgehen müsse, den Gegner zu Angriffen gegen starke ti n ö künstlich verstärkte Stellungen zu zwingen, und sich an diesen verbluten zu lassen" wiederholt und stets mit Erfolg verfochten. Wie taktisch dabei zu verfahren sei, habe ich dann in meiner Schrift: „Z u r Taktik der Zukunft" (Berlin bei A. Bath, 1896, die 1. Auflage in einem Jahre ausverkauft) genauer dargelegt. Die dort aufgestellten Regeln sind zu einem großen Teil in unsere Reglements übergegangen und, wenn ich jetzt das Verfahren der Buren: ihre tiefen,» in mehreren Etagen übereinanderliegenden Schützengräben mit künstlichen (Draht-) und natürlichen Hindernissen vorder Front, ihre späte, aber dann überwältigende Feuerabgabe auf Visierschußweite, ihr Zurückweichen in der Mitte, um den andringenden Feind schließlich mit konzentrischem Feuer zu umfassen u. s. w. in den Gefechtsberichten geschildert lese, so habe ich fast das Gefühl, als ob sie nach meinen Rezepten verführen. Haben doch auch ihre Einleitungskämpfe bei Dundee, Glencoe und Elandslaagte im Kleinen eine große Ähnlichkeit mit unfern Einschließungs- tatnpfen vom 14. August (Colombey-Nouilly) und 16. August (Vionville-Mars la Tour)! Und wie die partielle Niederlage welche unsere 38. Infanterie-Brigade am 16. August auf unserem linken Flügel bei Mars la Tour erlitt, an dem Schicksal des entscheidenden Tages von Gravelotte und der Einschließung der Bazaineschen Armee in Metz nichts änderte, so änderte ebenso wenig die Niederlage des deut scheu Korps unter Oberstleutnant Schiel auf dem linken Flügel der Buren bei Elandslaagte an der Einschließung von Lady-Smith. Die energische Initiative und st r a t e g i s ch e Offensive der Buren bei Beginn des Feldzuges, als die numerische Ueberlegenheit noch unzweifelhaft auf ihrer Seite war, die so bewirkte Einschließung der englischen Truppen in Mafe- king, Kimberley und Ladysmith und ihr späteres vorsichtig defensives Verhalten in sehr starken und künstlich noch verstärkten Stellungen haben dem ganzen Feldzuge den Stempel der britischen Ueberlegenheit ebenso aufgedrückt wie die Unfähigkeit der Engländer, eine überlegene Artillerie zur Geltung zu bringen, und durch sprungweisen Geländegewinn mittels starker Schützenlinien zu unterstützen. Dabei bedienen sich die Buren der inneren Linien zur jeweiligen Verstärkung ihrer getrennten Heere ganz vortrefflich, und werden hierin durch einen vorzüglich gehandhabten Kimdschafteroienst aufs beste unterstützt. In dem strategischen, wie taktischen Verfahren der Buren liegt somit durchaus nichts Neues. Das einzige neue Element in dem Transvaalkriege bildet nur die durchweg berittene Infanterie der Buren, eine Jnfan- fanterie, die infolge dessen mit der durch Jagd von Kindesbeinen an erlangten Schießfertigkeit eine Beweglichkeit verbindet, welche der durch die Klimaverhältnisse und ihre weichlichen Gewohnheiten nach besonders schwachen englischen Infanterie gänzlich abgeht. Für eine solche berittene Infanterie aber bildet das kleine, überaus genügsame, abgehärtete und, wie ein Hund, dressierte Burenpferd ein ebenso unumgängliches Erfordernis, wie die grasbewachsenen, und daher dreiviertel des erforderlichen Futters bietenden Berge und Thäler Transvaals. Daß die Versuche der Engländer, dieser berittenen Buren - Infanterie eine ähnliche berittene englische entgegenzustellen, an dem Mangel geeigneter Pferde, abgehärteter Reiter, und durch die Jagd erzogener Schützen scheitern werden, das werden wir ja wohl in der nächsten Zeit erleben! So wünschen wir unfern töpfern niederdeutschen Stammgenoffen, die für Freiheit und Vaterland kämpfen, auch ferner Sieg auf Sieg. Spohr, Oberst a. D. KskiNtt und DroomchÄtt. •• Ordensverleihungen. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigft geruht, zum 27. Januar nachbenannten Personen folgende Ordensauszeichnungen zu verleihen: dem Geheimerat und Leibarzt Dr. Karl Eigenbrodt in Darmstadt die Rote^Kreuz Medaille 2. Klasse, dem Stabs, quartiermeister bei dem Großherzoglichen Gendarmeriekorps Philipp Land zettel in Darmstadt die Rote Kreuz Medaille 3. Klasse. ** „Trauerpostkarten", schreibt der Kunst wart „sind »as Neueste. Hier etwas aus der Reklame dafür. „Wir ind gewohnt, den Schmerz über den Heimgang lieber Ange- )öriger auch äußerlich zu zeigen, und freuen uns, daß das Bedürfnis nach Trauerpostkarten durch vorliegende Neu- )eiten behoben ist." Gedruckte Glückwünsche sind lächerlich, gedrucktes Beileid ist widerwärtig, aber gedrucktes Beileid mit gemütvollen Emblemen drum herum aus Postkarten, das ist doch die Krone. Wir bedauern, daß es uns nicht geglückt ist, den Namen der betreffenden Schacheranstalt zu erfahren, so daß wir ihr unser herzliches Pfui nicht ins Gesicht sagen können. Nach unfern schon ziemlich reichen Erfahrungen in solchen Dingen wirkt die öffentliche Kennzeichnung nur, wenn man deutlich den Namen nennt." Zum 33. Male! Zur Zeit, als man die Presse in richtiger Würdigung ihrer weltbeherrschenden Bedeutung als iebente Großmacht bezeichnete, ging unser heutiges Zeitungswesen noch in den Kinderschuhen. Die umfassende Bedeutung des gedruckten Wortes kommt erst neuerdings mehr und mehr zur Geltung. Papier und Druckerschwärze ebnen etzt oft genug den Weg zu großen Erfolgen, zu Ruhm und lleichtum. Alle, welche zur Oeffentlichkeit in irgend einer Weise in Beziehung stehen oder treten wollen, bedürfe« mehr denn je der ZeitungSpreffe, und so kommt auch jetzt wieder als willkommener und zuverlässiger Ratgeber für )ie Geschäftswelt und das gesamte inserierende Publikum »er zum 33. Male erschienene Zeitungskatalog der Firma Haasenstein L Vogler A.-G. für 1900, um als unentbehrliches Hilfsmittel seinen Platz auf dem Schreibtisch des Geschäftsmannes zu finden. Man hat sich mit dem praktischen Werl der JahreSauSgabe dieses KatalogeS bereits überall vertraut gemacht und in seiner den täglichen Bedürfnissen angepaßtev Form eines Kalenders ist seine redaktionelle Anordnung auch diesmal eine der Firma Haasenstein & Vogler durchaus würdige. Außer seinen erschöpfenden Angaben über die Zeitungsverhältnisie des ganzen Erdenrundes enthält et alles, was über Post- und Telegraphen und ReichSbank- Verkehr usw. zu wissen nötig ist. Ferner ist der Katalog »urch seine Nebersichtlichkeit und handliche Form auch als OrtSlexikon verwertbar, und der Notizkalender trägt gewiß nicht wenig zur Erhöhung der Bequemlichkeit bei. In der inten NW 6 ho« * h «liganli lüeHN i^eerbelränzten we $nt> MH W1 6tm men Jahrhunde im ganzen ein sehr v die weltbekannte, feit 1900it Katalog tyt den M W = Lich, 31.; fchristen auS der Vorstand geächtet Stadt Lich tvünsc daß berfelbe besch und einen Plan b: wollen. Hungen, 30.1 bei Arbeiten am hl lehrling namens ® 5 Zentner fötotrt ( Skiern lag M 8bi tonten der Schiene i KMeichen za Fall t Mg wat hnt vr. erste hilse leisten koi ins Krankenhaus geb: -salles ist man sich noc eine Witwe, setzte ihre Sohn. - Die Subl lieserung beim Schi ausgeschrieben. Plan' llreiSstraßenmistet ? Gebote sind bis M = BnmMav «ch tvirbn ntu mi abtnb im Lokale b W Pfannsiiel) festlicher Weise bui Eicher Abenbunte Der Dirigent des i «w kernige Snspra dtutang bes Tages, »an sich vvneinanbe -attwtischen Nenb x illleudorf ,ur!«l«8 ®r. ® Z * »Ära S 6t» Saal, genommenen ? • *a-' '«> sxK bet ux11' tocfd Sei Zeichen ^uer- W2 ? der Ä> r QM T! auch ih're U n ÄnschljAE iiii V-.A ■ erlitt?/?' <•»- rfÄ *"*5? I^?=Off*= Ax't Apen in Mafe- ipateres vorsichtig UNstchnoiL ^Mdruge ben ^'Sedrückt überlegene ea sprungweisett lnucn zu unter: eueren Linien mten Heere ganz ? bezüglich ges ste unterstützt, 'n «erfahren der ues. Tas einzige le bildet nur die ‘Jen eint Jnfan- Nb bon Kindes- nf toeglidM utntffe unb ihre schwachen eng- - aber Wt und, wie ein Hund, igängliches Äfor- daher dreiviettel Serge und Thäler dieser berittenen ene englische ent« eter Pferde, abge- erzogener Schützen chl in der nächsten 1 nieberbeutfd)tn \tedanb tämpfen, :, Oberst a. D. iestät der Kaiser mar nachbenanntes zu verleihen: den Eigenbrodt is lasse, dem Stabs- Gendarmeriekorps sivte-Kreuz Medaille Aunstwart,sind [amt dafür. „Wir mgang lieber Ange« euen uns, daß das vorliegende keusche sind lächerlich, gedrucktes Beiles m aus fiR dch es uns N bin SchacheranM hon iiMh* '* Warnen nennt, nun bie M‘™ )(n öedeutuns ’™ heutig« 3^®* t wwW 2 g*s? i» tf ’S < *Vt3ir# sÄflg: ALZZ Es- durchs flnflab. rntbalt k- ÄJ’* I Die ZwSlf-IMansnk btt Kmea. Von der Firma Schneider Cannet haben die Buren zwei Riesenkanonen bezogen, von welchen wir die größere im Bilde vorführen. Es lag in der Absicht, diese beiden Kanonen im Felde zu gebrauchen, bei der enormen Verstärkung der englischen Truppen rechnet man aber mit einem Vordringen der Engländer nach Transvaal, und hat deshalb diese Kanonen auf den Hügeln in der Umgegend von Prätoria aufgestellt, um mit ihnen einen notwendigen englischen Angriff zurückzuschlagen. $ äußeren Ausstattung hat die altbewährte Annoncen-Expedi- rion diesmal etwas ganz Hervorragendes geboten. Auf mattblauem Grunde hebt sich scharf und klar die in byzantinischem Stile gehaltene, der modernen Richtung angepaßte elegante Titelpresiung ab, welche die erhabene Figur einer lorbeerbekränzten weiblichen Figur darstellt, die, mit Stift und Notizbuch ausgerüstet, wie träumerisch, erwartungsvoll dem neuen Jahrhundert entgegenzuschauen scheint. Fürwahr im ganzen ein sehr vornehmes, brauchbares Geschenk, das die weltbekannte, seit 44 Jahren bestehende Firma mit dem 1900er Katalog ihren Kunden und Geschäftsfreunden auf den Tisch legt. — Lich, 31. Januar. Eine mit nahe an 300 Unterschriften auS der hiesigen Einwohnerschaft an den Stadtvorstand gerichtete Eingabe, welche die Kanalisierung der Stadt Lich wünscht, hat das erfreuliche Resultat gehabt, daß derselbe beschloffen hat, der Sache näher zu treten und einen Plan durch einen Techniker anfertigen lassen zu wollen. Hungen, 30. Januar. Heute vormittag verunglückte bei Arbeiten am hiesigen Bahnhofe ein 16jähriger Schlosserlehrling namens Schmidt aus Lich, indem ihm eine zirka 5 Zentner schwere Eisenbahnschiene auf den Leib fiel. Die Schiene lag zum Abhauen auf einem Bock, der beim Umkanten der Schiene umstürzte, und, da der Junge beim Ausweichen zu Fall kam, demselben auf den Leib fiel. Zufällig war Herr Dr. Suffert gerade anwesend, welcher die erste Hilfe leisten konnte, sodann wurde der Verunglückte ins Krankenhaus gebracht. Ueber den Ausgang des Un- -falles ist man sich noch nicht klar. Die Mutter des Jungen, eine Witwe, setzte ihre Hoffnung auf diesen einzigen braven Sohn. — Die Submission auf Arbeiten und Materiallieferung beim Schulhaus-Neubau zu Echzell ist ausgeschrieben. Pläne und Bedingungen liegen bei Herrn Kreisstraßenmeister Bocher in Echzell zur Einsicht offen. Gebote sind bis zum 17. Februar einzureichen. (Landpost.) = Bermuthshain, 28. Januar. Der hiesige, erst kürzlich wieder neu errichtete Gesangverein beging gestern abend im Lokale des Gasthauses „zum goldenen Stern" (Ernst Pfannstiel) den Geburtstag des Kaisers in festlicher Weise durch Gesang patriotischer Lieder und gemütlicher Abendunterhaltung bei einem guten Glase Bier. Der Dirigent des Vereins, Herr Lehrer Heldmann, hielt eine kernige Ansprache an die Mitglieder bezüglich der Bedeutung des Tages. Erst in später Mitternachtstunde trennte man sich voneinander mit dem Bewußtsein, einen vergnügten, patriotischen Abend verlebt zu haben. x Mendorf a. d. Lda., 29. Januar. Den Geburtstag Sr. Maj. des Kaisers feierte der hiesige, aus 55 Mitgliedern bestehende Kriegerverein gestern abend in dem Saale des Herrn Kaufmann Moll in recht gefälliger Weise und beging zugleich sein 19. Stiftungs- f e st. Auf die politischen Ereignisse des abgelaufenen Jahrhunderts zurückgreifend, betonte Herr Lehrer Adam in :iner einleitenden Ansprache die Bedeutung des einmütigen Zusammenwirkens der deutschen Bundesfürsten unter einander und mit dem Volke und schloß mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf Se. Maj. den Kaiser und Se. Königl. Hoheit den Großherzog, worauf die ganze Versammlung von etwa 200 Personen eine Strophe der Nationalhymne sang. Sodann wurden von Mitgliedern des Kriegervereins recht wirkungsvoll folgende fünf Theaterstücke vorgeführt: „Leutnant v. Degen;" „Des Rekruten Weihnachtssendung"; „EineJnstruktionsstunde"; „Gefreiter Neumann"; «Die Herren Offiziersburschen". Nach einem sehr schönen Sologesang „Heil, Kaiser Dir" durch Herrn M. Rosengarten, begann der Ball, welcher, mit weiteren prächtigen Sologesängen der beiden Herren Rosengarten und des Herrn Weinberg, sowie durch gemeinsame patriotische Lieder und verschiedene Toaste gewürzt, bis in die Morgenstunden währte und in schönster Weise verlief. Besonderer Dank gebührt noch dem Ehrenmitgliede des Kriegervereins, Herrn Moll, in Ermangelung eines größeren Wirtslokals ohne seine bereitwillige unentgeltliche Ueberlassung seines Saales sich si< Feier nicht so erhebend gestaltet hätte, desgleichen den heiligten Jungfrauen für die prachtvolle Dekoration der Kassel, 29. Januar. Der Lokomotivführer Gebhard führte in der Nacht zum Sonntag seinen Zug bis Bebra. Dort wurde er plötzlich von einem Unwohlsein befallen, das ihn nötigte, in dem Nachtzug nach hier zurückzufahren. Auf der Fahrt nach hier ereilte ihn der Tod. — Nachdem jetzt die Renovierungsarbeiten des geistlichen Hauses an der katholischen Kirche am Friedrichsplatz fertiggestellt sind, wird mit Renovierung der Kirche selbst, dem Vernehmen nach, Ostern begonnen werden. Die Kosten des ganzen bestreitet die Staatsverwaltung. — Von Ende Februar an wird in der hiesigen Gewerbehalle eine Sonder-Ausstellung von Artikeln der Schmalkalder Eisenkurzwaren- brauche stattfinden. Universität und Hochschule. — Wie Vie Universität Jena Doktoren der Theologie erhielt, wird in Nicolais „Reise durch Teutschland und die Schweiz" erzählt. Der vom Kaiser Ferdinand unterm 15. August 1557 aus- gefertigten Konfirmationsurkunde war der Revers einverleibt, „daß sich Äe höchsten Höfe der theologischen Fakultät halber aufs Neue, und zwar schriftlich zu reversieren hätten". Im Juli 1557 trat der Professor der Medizin Johannes Schröter eine Reise nach Wien an, wohin er vom Kaiser zur Konsultation berufen war. Bei dieser Gelegenheit erhielt er von der Universität den Auftrag, vom Kaiser die Privilegien und die Konfirmation der Statuten der Universität Jena zu erbitten. Er erreichte es in der That, daß der Kaiser die ganze Konfirmationsurkunde unterschrieb und auch der theologischen Fakultät ihre vollen Rechte und Freiheiten, ohne irgend eine Einschränkung erteilte. Nicolai schreibt darüber: „Glücklicherweise war zu Jena ein Professor der Arzney-Gelahrtheit, Joh Schröter, einer der damaligen geschicktesten Aerzte in Deutschland. Kaiser Ferdinand, der gut aß und nicht weniger trank, hatte 1557 öfter Indigestionen. Die Wienerischen Aerzte konnten damit nicht fertig werden, und es ward aus Jena der Professor Schröter berufen, der vorher schon in Wien bekannt war, weil er daselbst 1545 vey einer Schule gestanden hatte, und nachher daselbst, nachdem er zu Padua studiert hatte, Doctor geworden war. Er brachte des Kaysers Magen in Ordnung und erhielt dafür für sich den Adelstand und für die Universität Jena das Recht, in allen Facultäten Doctoren zu ernennen. Die Folgen des Wohllebens großer Herren sind mehrmals in der Geschichte wichtig geworden. Aus der letzten Indigestion Kayser Karls VI. entstanden zwey große Kriege, die beynahe ganz Teutschland zerrüttet hätten. Durch die Folgen einer Indigestion Churfürsts Maximilian Joseph von Bayern wäre beynahe ganz Bayern getheilt worden — und durch gleiche'Beranlassung »rhielt die Universität Jena Doctoren der Theologie". Wien, 29. Januar. Hofrat Albert über die neue medizinische Studien- und Prüfungsordnung. In der letzten Sitzung der Gesellschaft der Aerzte hielt Hofrat Dr. Eduard Albert einen Vortrag über die neue medizinische Studien- und Rigorosen-Ordnung, womit die Diskussion über diesen Gegenstand eingeleitet wurde. Dieser Vortrag wurde von den versammelten Aerzten mit stürmischem Beifalle ausgenommen. Für weitere ärztliche Kreise wird der Vortrag im vollen Wortlaute in der am 25. dieses Monats erscheinenden Nummer der Wiener klinischen Wochenschrift veröffentlicht werden. In der Einleitung erklärte Hofcat Albert zunächst, daß die neue Studien- und Rigorosen-Ordnung sehr viel Gutes enthalte, und einzelne krasse, unheilvole Einflüsse der Studienordnung von 1872 behebe. Namentlich 'feien drei Uebelstände derselben beseitigt worden: die Vorprüfungen aus den drei Fächern der Naturgeschichte, die Ablegung des ersten Rigorosums in einer beliebigen Zeit und der Mißbrauch der Lernfreiheit, daß viele Studenten sich oft in die wichtigsten Fächer gar nicht einschrieben. Auch die Einführung praktischer Prüfungen bezeichnete Hosrat Albert als einen Fortschritt, lieber die gegenwärtige Bedeutung und Ausgabe des ärztlichen Standes sagte Hofrat Albert: „Meine Herren! Während der ärztliche Stand in unseren Tagen in einen Kampf um die materielle Existenz hineingerät, und man den angehenden Mediziner aufmerksam machen könnte, er fange nicht ein Brod- studium, sondern vielleicht ein H u n g e r st u d i u m an, muß es uns einigermaßen trösten, daß auf der anderen Seite Fragen auf die Tagesordnung gelangen, welche die Wichtigkeit des ärztlichen Standes für das allgemeine Wohl in helles Licht setzen. Es ist, als ob die uralte Heilkunde, die gerade in unseren Tagen positive und wichtige, unbestrittene Erfolge aufzuweisen hat, zu den Einzel- patienten sagen würde: „Mein Lieber! Wenn du dich von Naturheilkünstlern, Handwerkern, Dienstboten und dergleichen behandeln lassen willst, so ist das deine Sache; wir stehen nicht darauf an. Aber das Allgemeinwohl und das Wohl des anderen darf nicht gefährdet werden. Und dieser andere wird sprechen. Und in seinem Namen auch der S t a a t". Im weiteren Verlaufe seines Vortrages äußerte sich Hosrat Albert folgendermaßen über das medizinische Doktorat: „Die Studienordnung, unter welcher wir älteren Mitglieder studierten und geprüft wurden, hatte einen Hauptübelstand, der sich in einem Satze zusammenfasten läßt. Es konnte irgend jemand Doktor, der Medizin werden, ohne je eine Leiche geöffnet, ja unter Umständen auch ohne je einen Kranken auf der Klinik gesehen zu haben. Es wurde nur am grünen Tische geprüft. Das Doktorat ist auch Staats- e x a m e n. Und mit der Erlangung des Doktordiploms kann der damit Ausgestattete noch am Tage der Promotion über Leben und Gesundheit der Menschen entscheiden. Das Ziel des Fakultäts-Unterrichtes kann also kein anderes sein, als den jungen Doktor so weit aiisziibilden, daß er die kasuistischen Probleme, die ihm die Praxis entgegenbringt, richtig lösen kann. Nicht selten sind promovierte Doktoren am ersten Tage ihrer Praxis- von sehr schwierigen Problemen, so zum Beispiel von einem komplizierten Geburtsfall, auf die Probe gestellt worden, und die ernstesten Erinnerungen dieser Art erklären den in Kreisen der praktischen Aerzte laut erhobenen Ruf nach dem praktischen Probejahre, d. h. Spitalsjahr". Zum Schlüsse erörterte Hosrat Albert den Einfluß der neuen Prüfungsordnung auf die psychische Oeko- nomie des Studierenden und bemerkte, daß auch nachMusscheidung der Ehemie, Anatomie, und Physiologie die neuen Prüfungsanforderungen weit größer sind, als jene vor 30 Jahren. Eine große Anzahl von Studenten werde überhaupt in dem einen Jahre die Masse nicht bewältigen, und die Prüfung machen können. „Wie es dabei" — fuhr Hofrat Albert fort — „dem armen Studenten gehen wird, der auch noch um sein Brod kämpfen muß, wie viele von den ärmsten und fleißigsten Köpfen durch eine Ueberanstrengung und durch den psychischen Druck, den das Riesenmaterial auf sie ausübt, krank werden, das überlasse ich der Beurteilung der Fachmänner. Ich persönlich, der ich mit einer großen Menge von Studenten in stetem Verkehre bin, muß meiner Meinung Ausdruck geben, daß so gerade die braven und ernsten Studenten der N e u r a st h en i e zugeführt werden. In unseren Tagen ist der ärztliche Stand in einem so harten materiellen Kampfe befangen, daß der Zudrang zu demselben schon nachzulassen beginnt. Tritt jetzt noch eine so bedeutende Erschwerung der Prüfungen hinzu, so ist nicht zu zweifeln, daß der Andrang zu dem Stande noch mehr abnehmen könnte. Man darf nicht vergessen, daß keine Fakultät, keine Abteilung der anderen Hochschulen eine so ganz singuläre und noch nie da- gewesene Erschwerung der Prüfungen besitzt. Die medizinische Fakultät wird dadurch geradezu stigmatisiert. Es ist also zu befürchten, daß durch diesen Umstand die Besorgung der Gesundheitspflege der Bevölkerung gefährdet werden kann". Jagd und Sport. Waid männer habt Acht! Tie Erfindungen und Errungenschaften des scheidenden Jahrhunderts, welches mit Recht das „eiserne" genannt wird, haben in Industrie, Handel und Verkehr große Umwälzungen hervorgerusen, durch die der moderne Mensch in ein nervöses Hasten und Arbeiten gedrängt wurde. Um der zunehmenden Nervosität entgegen zu wirken, hat man seit Jahrzehnten sich mehr und mehr den verschiedenartigsten Sports zugewandt in der richtigen Erkenntnis, daß nur hierdurch ein Gleichgewicht zwischen der Thätigkeit des Körpers und Geistes welch letzterer dem erstem gegenüber in unserem Zeitalter des Dampfes übermäßig in Anspruch genommen, hergestellt werden kann. Diese Erkenntnis hat auch dem edelsten der Sports, der Jagd, von Jahr zu Jahr mehr Jünger zugeführt, die in der schönen freien Natur Erholung von den Mühsalen des alltäglichen Lebens suchen und finden. Die Interessen der großen Anzahl Waidmänner zu vertreten und zu belehren, hat sich die in Cöthen (Anh.> erscheinende Jagdzeitschrift „St. Hubertus" zur Aufgabe gemacht, und sie weiß diese Aufgabe wie kein anderes derartiges Fachblatt auch zu lösen. Welche Reichhaltigkeit, welche Abwechselung in Wort und. Bild eine einzige Wochennummer der interessanten Jagdzeitschrift bietet, davon giebt die uns vorliegende neue Nummer 50 Zeugnis. Außer der Fortsetzung einer spannenden Wilddiebs-Erzählung: „Die Kräuterrus'l" enthält dieselbe an größeren belehrenden Artikeln „Lappjagd auf Hasen"/ ferner „Treiben auf Bären", mit prachtvollen Original-Illustrationen, worunter ein Vollbild, „Gamsbrunst-Erlebnisse", sodann „Gewehr- und Schießtechnik". Unter der Rubrik „Aus dem Rucksack" findet man zahlreiche kleine jagdliche Erlebnisse, Beobachtungen re., Jagdunfälle, Wilddiebgeschichten, Jagdresultate, Jagdverpachtungen u. s. w. Der Teil „Von unseren Hunden" ist der modernen Kynologie gewidmet, und sind darin Vereinsnachrichten, allgemeine kynologische Fragen, Berichte über Gebrauchs-Suchen und Ausstellungen re. zu finden. Im „Jägerheim", der den Jägerfrauen gewidmete Teil des „St. Huber- t u s", sind stimmungsvolle Gedichtcheu, wertvolle Rezepte für Haus, Hof und Küche, Empfehlungen guter Bezugsquellen, sowie Bücherbesprechungen rc. abgedruckt. Quasi als Kunstbeilage, von welchen der „St. Hubertus" monatlich ein bis zwei bringt, ist in der vorliegenden Nummer ein „Hubertus-Wandkalender für das Jahr 1900", künstlerisch in buntem Farbendruck hergestellt, beigegeben, welcher einem jeden Jägerzimmer zur Zierde gereicht. Bei aller Reichhaltigkeit, vornehmer Ausstattung in Wort und Bild ist der „St. H u b e r t u s" spottbillig. Bei der Post abonniert, beträgt der vierteljährliche Bezugspreis nur 1,50 Mk., wofür die Zeitschrift frei ins Haus geliefert wird. Da am 1. Januar der „S t. Hubertu s" einen neuen Jahrgang beginnt, so ist jetzt gerade die vorteilhafteste Zeit zuin Abonnieren. Wer das beliebte Jagdblatt noch nicht kennen sollte, der lasse sich vom Verlag desselben eine Probenummer kommen, die auf Verlangen gratis und franko gesandt wird. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Frankfurter Börse vom 30. Januar. Wechsel auf New-York zu 4.21-22. Prämien auf Kredit per ult Februar 1.500/®, do. per ult. März 2.60%, Diskonto Kommandit per ult. Febr. 1.30%, do. per ult. März 2.30-/o, Lombarden per ult. Februar 0,75% do. per ult. März 1.00 Zo- Notierungen: Kreditaktien 235.40-00-00, Diskonto-Kommaudit 195.10-40-20, Staatsbahn 136.30-, Gotthard 142.20, Lombarden 27.80-00-00, Ungar. Goldrente 99.35, Italiener 94 10, 3proz. Mexikaner 26.20-00, Gestern Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19%, Privat-Diskont 4%. 1% bis 2% Uhr: Kredit 235.30-235, Diskonto 195 20- 195.00, Staatsbahn 136.40-50, Lombarden 27.80. Stuttgart, 30. Januar. (Allgemeiner Deutscher Verfiche- rungS-Verein.) Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1899 wurden 67 389 neue Versicherungen abgeschlossen und 13 433 Schader.fälle reguliert. Don letzteren entfielen auf die Haftpfltchtverficherung 6 401 Fälle, und zwar 3 748 wegen Körperverletzung und 2653 wegen Sachbeschädigung; auf die Unfallversicherung 6242 Fälle, von benen 23 den sofortigen Tod und 68 eine gänzliche oder tellweise Invalidität der Verletzten zur Folge hatten. Von den Mitgliedern der Kapttalversicherung für den Todesfall find im gleichen Zeltraume 790 gestorben. Am 1. Januar 1900 waren 330165 Policen über 2 307 381 versicherte Personen in Kraft. Schiffsnachrichten Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten: Carl Loos und I. M. Schulhof. Bremen, 29. Januar. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Doppelschrauben-Postdampfer Hannover, Capt. I. I a n tz e n , vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist am 26. Januar 12 Uhr nachts, wohlbehalten in Philadelphia angekommen. Bremen, 29. Januar. (Per transatlantischen Telegraph). Der Schnellpostdampfer Aller, Capt. Petermann, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist gestern 4 Uhr nachmittags wohlbehalten in Newyork angekommen. Bremen, 29. Januar. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Doppelschrauben Salondampfer Rhein, Capt. H. Gathemann, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist heute 4 Uhr morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. dieses Blattes. 0373 Ederstratze 13 438 außer dem Hause. 0247 mieten. Bahnhofstraße 57 207 Edw. Schultz. LudwigSstratze 10 100 4. Ed Kremser. 7 H. Zöllner. 493] Schöne Wohnung von 5 oder 6 Zimmern, 2 Tr. hoch. Westanlage 81. Studierende auch beim Hausverwalter Stork. 771 4 Ung. Vold'Renle »V, Krankstr. Hyp. Bk unk. b. 1906 95.00 4 'yp.Sred.B.unk.b.1906 94 60 bto. unk. b. 1907 100.70 LeutscheGrdsch.B. unk. b. 1904 100.50 4 ® ovtem Brief 000.00 | Oefleir ffrehitiÄcheti 985.10 f orwfl. BW und Verlag der Brühl'schrn UniverfitütS-Buch. und @teinbrudetei (Pietsch @rbtn) tr Gießen. 99.00 00- 101] 4 Zimmer nebst Zubehör per 1. 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Freiherrlich Riedesel'sche Rentkammer Eulefeld. 792 Mobiliar-Verßeigkruns. Freitag den 2. Februar, nachmittags 2 Uhr, werden im Hokpitalhof, Seltereweg 11 dahier, 2 Betten. I Tisch, einige Stühle, 1 Küchenschrark mit Glasaufsatz, Haus- und Küchengeräte gegen Bar- Zahlung versteigert. 819 __________I. A.: Schneider. Versteigerung. Donnerstag den 1. Uebruar 1900, vormittags 10 Uhr, wird im Pfandlokal Seltersweg 11 ein fast noch neues Sofa versteigert. Die Versteigerung findet bestimmt statt. 747 Johann, Pfandmcister. Lmioform-wiiuL-Crram, sicher desinfizierende Wundsalbe, in Dosen zu 10, 20 u. 30 Pfg. Eiterungen, Entzündung beim Gebrauch ausgeschloffen, daher größter Vorzug vor Lanolin, Vaseline, Gold-Cream rc. Lanoform-Ztreupulver, in Packung k 10, 20, 80 und 60 Pfg., ganz vortrefflich bei Wundsein, Entzündung und Rötung der Haut, bei Wundlaufen, nimmt jeden Schweißgeruch ohne schädlichen Einfluß. Bei kleinen Kindern unentbehrlich. Allein hergestellt in der Fabrik chern -vharrn. 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