1890 Sonntag dm 30. April Erstes Blatt. it.. 101 Ml s? 7. 8. 9. II. 0. Auszug sind ev 5. 10. Lllr Änjeigtn-BermtttlunflefleUcn bei In- und XultaaM nehmen «nzei,en für den Girßenrr Änjriftt ratftfM •Ö ö e gleich beauftragen Exemplare bei der »treffe für Depeschen: 0l<|tw. Fernsprecher Nr. 51. Zle,»g»»retO vlkneljährllch 2 Mart 20 Pfß. monatlich 75 Pf» mit vringerlohn. Bei Postbe-u, 2 Mark 50 Pfß. vierteljährlich. I pause zu entlassen Malls letztere nicht mindestens l'/2 Stunden beträgt. 4 1A 12. Die zwölfstündige Beschäftigungszeit der unter 10 unb 11 vorgenannten Personen muß jedesmal nach längstens 4 Stunden durch eine Pause unterbrochen werden. Gießen, den 25. April 1899. M beschäftigt werden. 6. ' lutctr m 13-14 Jahrcu, jungt Stute bttbtrlti ^Mlcchts von 14—16 3obren unb arteitennnen über It"fahren bürfen nicht verwendet werben: ». ziur Gewinnung und zum Transport der Rohmaterialien (einschl. des eingesumpften Lehms), l, jjur Handformerei (Streichen oder Schlagen) der i Steine mit Ausnahme von Dachziegeln (Dachpfannen) i anb Bimssandsteinen (Schwemmsteinen), Betr.: Wie oben. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an das Grotzh. Polizeiamt Gießen und dieBürger meistereien der Landgemeinden de- Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung und den Auszug wollen Sie mehrmals ortsüblich bekannt machen, und auch die Besitzer der in Betracht kommenden Anlagen auf dieselben aufmerksam machen und zum Aushang des Plakats anhalten. Die Befolgung der Vorschriften wollen sie überwachen. Zu- - wir Sie, den Bezug der gewünschten MMM» -Expedition unb Druckerei: Ar. 7. c. zu Arbeiten in den Oefen und zum Befeuern der I Oefen, mit Ausnahme des Füllens und Entleerens I oben offener Schmauchöfen. I d. zum Transport geformter (auch getrockneter uno l gebrannter) Steine, soweit die Steine in Schieb- I karren oder ähnlichen Transportmitteln befördert werden und hierbei ein festverlegtes Geleis oder I eine harte ebene Fahrbahn nicht benutzt werden kann. Minderjährige (Personen unter 21 Jahren) bürfen nur | beschäftigt werden, wenn sie mit einem durch die Ponzei- behörde ihres letzten dauernden Aufenthaltsortes oder ihres ersten deutschen Arbeitsortes ausgestellten Arbeitsbuch versehen sind, welches von dem Arbeitgeber em- ! zufordern, zu verwahren und auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen ist. Wer Kinder von 13-14 Jahren, Mae Leute beiderlei Geschlechts von 14-16 Jahren oder Arbeiterinnen beschäftigen will, muß hiervon der Ottspolizeibehorde schriftliche Anzeige machen. Die Anzeige hat zu enthalten: den Betrieb, die Wochentage, an denen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit, der Pausen, und die Art der Beschäftigung. Eintrctende Aendcrungen sind ebenso anzuzeigen. Wöchnerinnen dürfen während 4 Wochen nach der Niederkunft nicht und während der weiter folgenden 2 Wochen nur dann beschäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt. . , Vorschriften, welche nur für eine der 3 nachbezeichneten Arten von Ziegeleien gelten: Die o i|fi*ier obigen Druckerei zu vermitteln, v. Bechtold. Gießen, den 25. April 1899. A. Ziegeleien mit ständigem Betrieb. I 10. Junge Leute beiderlei Geschlechts von 14—16 Jahren I dürfen nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt I werden. Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor 51/2 Uhr morgens beginnen und nicht über 8*/2 Uhr abends I dauern. ., . 11. Arbeiterinnen über 16 Jahren dürfen nicht über llStunden, I an Vorabenden der Sonn- und Festtage nicht über I 10 Stunden täglich beschäftigt werden. Die Arbeitsstunden müssen zwischen 5^/2 Uhr morgens und 8'/2 Uhr I abends liegen. I 12. An Vorabenden der Sonn- und Festtage dürfen Arbeiterinnen, einerlei welchen Alters nicht länger als bis 5V2 Uhr nachmittags beschäftigt werden. 13. Den Arbeiterinnen über 16 Jahren ist täglich eme mindestens einstündige Mittagspause zu gewähren; sofern dieselben ein Hauswesen zu besorgen haben, sind sie auf ihren Antrag V2 Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, falls letztere nicht mindestens V/2 Stunden beträgt. j B. Ziegeleien mit ständigen Anlagen, deren Betrieb auf die Zeit zwischen Mitte März bis Mitte November beschrankt ist. 10. Junge Leute beiderlei Geschlechts von 14—16 Jahren und Arbeiterinnen über 16 Jahren dürfen an Werktagen mit Ausnahme der Vorabende der Sonn- und Festtage 11 Stunden beschäftigt werden und zwar zwischen 4V2 Uhr morgens und 9 Uhr abends. An den Vorabenden der Sonn- und Festtage ist nur eine 10 stündige Beschäftigung zulässig. . 11. Ten Arbeiterinnen über 16 Jahren ist täglich eine mindestens einstündige Mittagspause zu gewähren; sofern dieselben ein Hauswesen zu besorgen haben, sind sie auf ihren Antrag V2 Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, falls letztere nicht mindestens l1/» Stunden beträgt. . I C Ziegeleien, in denen das Formen der Steine auf die o'eit von Mitte März bis Mitte November beschrankt ist I und welche entweder ohne ständige Anlage (Feldbrände) oder ohne weitere ständige Anlage als mit einem Ofen betrieben werden. Junae Leute beiderlei Geschlechts von 14—16 Jahren und Arbeiterinnen über 16 Jahren dürfen an Werktagen mit Ausnahme der Vorabende der Sonn- und Festtage zwölf Stunden beschäftigt werden und zwar zwischen 4»/2 Uhr morgens und 9 Uhr abends. An den Vorabenden der Sonn- und Festtage ist nur eine 10 stündige Beschäftigung zulässig. 11. Den Arbeiterinnen über 16 Jahren ist täglich eine mindestens einstündige Mittagspause und ebenso wie den jugendlichen Arbeitern beiderlei Geschlechts eme halbstündige Dor- und N ich'mttagspause zu gewähren. Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, sind auf ihren Antrag Vi Stunde vor der Mittags- Gratisbeilagen: Gießener Familienvlätler, Ker hefßßche Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde. , Bekanntmachung. . hcmrW: Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jUgend- Ilichen Arbeitern in Ziegeleien. nachstehenden Auszug aus den Bestimmungen der Lsewev^-rdwung und der Bekanntmachung des Bundesrats >om w. Oktober 1898 (R. G. Bl. S. 1061) über die - ch.ilchzupg von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern bringen wir h ermit zur öff^^tIi(6cn Ä€mitmA Der «vutlaut des Auszugs ist demnächst gemäß tz is» Absatz11 2 ber Gewerbeordnung in den in Betracht kommen- w '^klnrbi-n bei Meldung der in § 149, Ziffer 7 daselbst *0 ntabltn Strafe zum Aushang zu bringen. D,ePoUzei- £ ..in Hlflib von uns angewiesen, den erfolgten Aushang zu wttchu und Fälle der Unterlassung zur Anzeige zu Bekanntmachung. Gießen, den 27. April 1899. Betr.: Die Impfung zum Schutz gegen den Rotlauf der Schweine. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen .» m, «rotzh. «firgermeifterden bei »reife*. Das folgenbe Ausschreiben Großh. Ministeriums bes Innern geben wir Ihnen zur Nachachtung mit bem Auftrag bekannt, das wesentliche ortsüblich zu veröffentlichen. Antrag auf Ermächtigung eines praktischen Tierarztes zur Abhaltung von Impfterminen sind bei uns zu stelle", wenn die Wahrnehmung der Geschäfte durch die Großh. Kreisveterinärärzte nicht thunlich ist. v. Bechtold. Darmstadt, 8. April 1899. Zu N. M. d. I. 4210. Betr.: wie oben. Das Großh. Ministerium des Innern an die Grotzherzogliche» Kreisämter. Indem wir einem Antrag des hessischen Landwirt- i schaftsrats Folge geben, empfehlen wir Ihnen zur Förderung der Anwendung der Lorenz'schen Schutzimpfung gegen den Rotlauf der Schweine geeignetenfalls die nachstehenden Anordnungen zur Ausführung zu bringen: 1. In Gemeinden, in welchen der Rotlauf ausgebrochen ist oder alljählich aufzutreten pflegt, sind auf Antrag der Ortsbehörden die zur Impfung angemeldeten Schweme, vorausgesetzt, daß deren Zahl mindestens 20 beträgt, durch den Kreisveterinärarzt der Impfung zu unterziehen. 2 Für die Impfung eines Schweines erhalt der Kreisveterinärarzt 50 Psg. Bei Schweinen von über I 50 Kilogr. Körpergewicht kann er für den jeweiligen Mehrverbrauch an Jmpfferum einen Zuschlag von 10 bis 20 Pfg. I berechnen. In dieser Taxe ist die Vergütung für alle vorzunehmenden Einspritzungen, sowie für das Stellen der Impfstoffe einbegriffen. . Außerhalb seine- Wohnorts wird dem Kreisveterinar- arzt für Abhaltung eines Impftermins (Ziffer 1) eine Besuchsgebühr aus der Polizeikasfe, und zwar bei einer Entfernung 'bis zu 1rten -mzeiger dermal LBW """"""" Stor***’ B r st AMilisterium des Innern oen Auszug ( ruckeAi Wen. Exemplare derselben sind zum Preise von B > ii-jjj dos Stück aus der Hofbuchdruckerei Fr. Langnes 8 ! D Lmstsidt zu beziehen. i Ersparung der bei der Einzelbestellung er- N&. qitoaltii höheren Bezugskosten haben wir das Großh. j! r. ernt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der B a anbe iMciiiben angewiesen, den bei denselben zur Anmeldung 6 y , n, ir)eii Gesamibedarf bei der vorgenannten Druckerei 1 p : beHIcr und nach Eingang gegen Ersatz der gemachten m rla^gin an die Interessenten abzugeben. B ( gitgie n, am 25. April 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold. 1 i Im Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung I -iuU | Irr Bekanntmachung des Bundesrats vom I fs. Kktvlber 1S9S, betr. die Beschäftigung von i ? Malerinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien. . G'ftniMame Vorschriften für alle Arten von Ziegeleien einschließlich der Chamottefabrikcn. tiühtr unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Bcr von 13-14 Jahren dürfen nur beschäftigt itiabcn, wenn sie richt mehr zum Besuch der Volks- iHtolc verpflichtet sind. Die Beschäftigung derselben ökrj die Dauer von 6 Stunden täglich nicht uber- Miüien. Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor 5*/? Uhr n.wnö beginnen und nicht über 8l/2 Uhr abends tan. Zwischen den Arbeitsstunden muß an jedem | N^'iitstage eine regelmäßige Pause von mindestens ; mtr halben Stunde gewährt werden. Leuten beiderlei Geschlechts von 14 « ühttn ■iöen zwischen den Arbeitsstunden an jedem Arbeits- lfc;i regelmäßige Pausen und zwar mindestens eine MMge Mittags- und je eine halbstündige Vor- und iUMittagspaufe gewährt werden. Ubüitr von 13-14 Jahren und jungen Leuten beiderlei OMcchts von 14-16 Jahren darf während der ’UlJen eine Beschäftigung in dem Betrieb ribcrhaupt : rlt„ und der Aufenthalt in den Arbeitsrüumen nur i lini gestattet werden, wenn in denselben diejenigen 'M« deS Betriebs, in welchen jugendliche Arbeiter be- iiifitißt sind, für die Zeit der Pausen völlig eingestellt uten oder wenn der Aufenthalt im Freien nicht thun- st und andere Aufenthaltsrüume ohne unverhältnis- chcge Schwierigkeiten nicht zu beschaffen sind. Är von 13—14 Jahren und junge Leute beiderlei Mlechtö von 14-16 Jahren dürfen an Sonn- und riiMgcn, sowie während der von dem ordentlichen kttllsorger für den Katechumenen- und Konfirmanden-, Wt- und Kommunionunterricht bestimmten Stunden “ Gießener Anzeiger ».■....... - Keneral -Anzeiger Zimts- und Anzrigeblatt für ten Ureis Gieren. 4 Pfg. ff nur Rothe. 6 Meter Mestor Zephir Cheviotstoffe innerhalb des Großherzogtums Hessen Verwendung finden, wozu sich die Besteller jedesmal im voraus zu verpflichten Anzahl Exemplare der zur Ausführung der gegebenen Anleitung, sowie einige zu den Be- zu benutzende Formulare fügen wir bei. Bei M ueter auf Verlangen franooins Haus. haben. Eine Impfung stellungen . 25 . 30 . 40 . 55 dürfen für Mk. 1.50 Pfg. Mehrbedarf ist dies bei Bestellung besonders zum Ausdruck zu bringen. Modebilder gratis. I mer entspreche. Das ganze Reform-Werk werde sich auch I ohne die Weinsteuer durchführen lassen, denn die Ein- I kommensteuer wie auch die Vermögenssteuer würden auch I ohne dieselbe keine großen Schwierigkeiten machen. — Die I moralischen Bedenken des Abgeordneten Ulrich gegen die I Klassenlotterie könne er nicht teilen. Dieselben müßten I zurücktreten vor der Reform der ganzen Steuergesetze. — Daß die Agitation gegen die Weinsteuer vielfach übertrieben wurde, sei sicher; aber sie habe auch wieder gezeigt, daß dieselbe nicht erkünstelt war. — Der Entwurf der Ein« kommensteuer beabsichtige nicht, die Steuerlasten aufzuheben, sondern dieselben auf tragfähigere Schultern zu verschieben. An Stelle der Weinsteuer müsse der Regierung ein genügendes Ersatzmittel geboten werden, die jetzt vorgeschlagenen seien noch ungenügend. Die von dem Abg. v. Brentano vorgeschlagenen Holzerträge in Höhe von zirka 70,000 Mk. seien unbestimmt, dagegen eine Erhöhung der Eisenbahn- Einnahmen in Betracht zu ziehen. Auch aus den Erträgen einer Luxussteuer oder Reichsweinsteuer sei kaum etwas zu erwarten, und ebenso sei eine weitere Erhöhung der Vermögens-, Erbschaft- und Einkommensteuer ohne genaue und sachliche Prüfung undurchführbar. Dagegen halte auch er die Erbschaftssteuer für noch ausbildungsfähig. Der Heranziehung auch der juristischen Personen zur Vermögenssteuer wie in Preußen könne er nur zustimmen, es werde aber nicht sehr viel dabei herausspringen. — Abg. Heidenreich weist darauf hin, daß in Hessen die Steuersätze viel höher seien, als z. B. in Sachsen und Bayern. Hauptsächlich die Steuern der Erwerbsklassen der landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe seien in anderen Ländern niedriger als bei uns. Wenn deshalb dort ein Wunsch nach Steuerreform nicht laut werde, so sei ihm das verständlich. Der Regierung müsse das Haus dankbar sein, daß sie einem langjährigen Wunsche nachgekommen nnd an die Steuerreform herangetreten sei Die Regierungsvorlagen seien ihm äußerst sympathisch, und bezüglich der Weinsteuer ist er der Ansicht, daß der Winzer der Träger dieser Lasten sein müsse. Er erklärt sich als einen Freund der indirekten Steuern. — Abg. Pennrich betont, daß die Gründe, welche gegen eine Besteuerung des Weines sprechen, heute noch dieselben seien wie bei früheren Verhandlungen. Dieselben seien auch bis heute noch nicht von der Regierung widerlegt worden. Die Weinsteuer bedeute eine neue Gewerbesteuer und die Deklaration bedeute nur eine Etappe zu den Belästigungen des Weinhandels und sei hervorgegangen aus der Verquickung mit der Steuer- Reform. An Beschaffung von Deckungsmitteln sei kein Mangel. Der Erhöhung der Vermögenssteuer von 55 auf 60 Pfg. könne er zusiimmen und der Einführung der Pro- , gression bei der Einkommensteuer sei er nicht entgegen. Die Einnahme der Klassenlotterie mit 500 000 Mk. und ihre Ueberschüsse bieten ein gutes Ersatzmittel für den Ausfall der Weinsteuer. Jede Vermehrung der Lose werde aber noch höhere Erträge liefern. Das negative Verhalten der sozialdemokratischen Fraktion in der Lotteriefrage sei ihm unverständlich, da doch die Einnahmen derselben in die Staatskasse fließen. Wenn Abg. Ulrich gesagt habe „Führe uns nicht in Versuchung", so müffe er sagen, daß nicht die Antragsteller die Versucher seien, sondern die preußische Klaffen-Lotterie, welche unser Land mit Losen tatsächlich überschwemmt habe, bedinge die Lotterie in Hessen. Die Lotterie bilde aber auch einen stabilen Einnahmeposten im Staatsbudget und müsse der Regierung nur willkommen sein. Die Verhandlungen werden wegen der Ankunft Seiner Majestät des Kaisers abgebrochen. Fortsetzung morgen früh 9 Uhr. Gefunden: 1 Zwicker, 1 Damengürtel, 1 Spazierstock, 1 Plüschpantoffel, 1 Strickbeutel, 1 Knabenmütze, 1 Stück Hemdenzeug, 1 Zange, 1 Pferdedecke und 1 Päckchen mit Schneiderinnenartikel, Briefmarken. Gießen, den 29. April 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. ein praktischer Veterinärarzt betraut werden, falls sich derselbe verpflichtet, die Impfung genau nach der ihm gegebenen Anweisung auszuführen. Er erhält in diesem Falle neben der von den Besitzern zu entrichtenden Taxe (Ziffer 2) die gleiche Besuchsgebühr, wie der Kreisveterinärarzt aus der Polizeikaffe, ohne besondere Transportkostenvergütung. 4. Die Anmeldung von Schweinen zur Impfung enthält für die Besitzer die Verpflichtung, die angemeldeten Schweine im Impftermin impfen zu lassen. Diejenigen, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben die Hälfte der unter 2 bezeichneten Taxe zu entrichten. 5. Die zur Impfung nötigen Stoffe sind bis auf weiteres von der Serum Gewinnungsanstalt in Darmstadt unter der Adresse des Herrn Obermedizinalrat Dr. Lorenz daselbst zu beziehen. Derselbe versendet bei Berechnung der baren Auslagen Hessischer Landtag. Zweite Kammer der Stände. nn. Darmstadt, 28. April 1899. Die Sitzung wird um y^lO Uhr eröffnet. Am Ministertisch das gesamte Staatsministerium. Die Debatten über die Steuer-Reformen werden heute fortgesetzt. Abg. von Köth bedauert, daß man bis jetzt noch nicht auf den Bericht der Ausschußmehrheit zurückgekommen sei. In demselben seien alle die Gesichtspunkte hervorgehoben, wie die Steuer-Reformen zur Durchführung kommen können. Gegen die Weinsteuer müsse er entschieden Front machen, da er dieselbe für schädlich für den gesamten Winzerstand halte. Der Bericht der Ausschußminderheit enthalte eine Reihe von Unrichtigkeiten. Die Behauptung, daß die Bier- und Branntweinsteuer auch die Einführung einer Weinsteuer rechtfertige, sei hinfällig, denn ein Brauer oder Branntweinbrenner habe nicht unter den Witterungsverhältnissen zu leiden. Der Winzer aber stecke sein Geld jahrelang in Grund und Boden, ohne etwas zu erzielen. Außerdem werde seine Mühe und Arbeit oft durch die Maifröste, durch Mißernte oder durch Reblaus-Epidemien zerstört. Die Einführung der Weinsteuer sei daher kein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, weil sie immer auf den Produzenten abgewälzt werde. Von Ausschreitungen bei der Agitation habe er nichts bemerkt, sondern die Interessenten hätten nur ihr gutes Recht verteidigt. In materieller wie auch in moralischer Hinsicht werde die Annahme schwere Nachteile mit sich bringen. Er bittet daher das Haus, die Weinsteuer mit großer Majorität abzulchnen. Abg. K ö h l e r-Darmstadt hält gewählten Zeitpunkt für eine Steuer-Reform nicht für günstig, da dem Hause noch eine Reihe von nicht zurückstellbaren Vorlagen in Aussicht stehen. Eine Steuer-Reform, welche in Einnahme und Ausgabe ausgleichend abschließe^ sei an sich schon bedenklich, trotzdem werde er für dieselbe eintreten, da dieselbe einem jahrelangen Wunsche der Kam- Ausland. Wien, 28. April. In der heutigen Land tu £ Sitzung provozierte der antisemitische Abgeordnete ^chne- einen großen Skandal wegen der Konfiszierung des „TtW Volksblattes", welches ein Telegramm über einen angeblra Ritualmord in Polna veröffentlicht hatte. Schneider '> schuldigte den Justizminifter, von den Juden k sein und bezeichnete die Juden als Mörder, welche 6W Mädchen abschlachteten. Die Sitzung mußte unterdrvso werden. Rom, 28. April. 20 Deputierte der äußersten darunter der Sozialist Costa und der Republikaner Pon beschlossen in die Obstruktion einzutreten. Athen,28. April. Das italienische «ronprin _ Paar stattete dem Prinzen Georg in Kanea Besuch ab. Deutsches Keich. Berlin, 28. April. In der Reichstags-Kommission für die lex Heinze wurden heute die §§ 182 bis 184 erledigt. Berlin, 28. April. In der Wahlprüfungs- Kom Mission des Reichstages ist heute die Wahl des Abgeordneten vr. Hasse, des nationalliberalen Vertreters der Stadt Leipzig, beanstandet worden. Es soll Beweiserhebung stattfinden über Behauptungen überreichter Proteste. Berlin, 28. April. In der Reichstags-Kommission für die Post-Novelle wurde heute die Beratung des Zeitungstarifes fortgesetzt. Bei der Abstimmung wurde die Regierungs-Vorlage einstimmig abgelehnt. Ebenso fielen alle Vorschläge der Kommission. Darauf wurde eine Subkommission von fünf Mitgliedern gewählt, die einen Antrag auszuarbeiten beauftragt wurde. Die nächste Sitzung der Voll-Kommission ist auf Dienstag anberaumt. Falls bis dahin noch kein Vorschlag der Sub- Kommission vorliegen sollte, soll das Telephongesetz zur Beratung kommen. Berlin, 28. April. In der Reichstags-Kommission für das Hypotheken-Bank-Gesetz wurde heute die Beratung des § 12 Absatz 3 fortgesetzt und derselbe nach Ablehnung aller Anträge nach der Regierungs- Vorlage angenommen. Auch § 13 wurde unverändert angenommen. Berlin, 28. April. Prinz Heinrich beabsichtigt, wie dem „Berliner Tageblatt" aus Kiel telegraphiert wird, demnächst eine Expedition in das Innere Chinas anzutreten. Es soll die Absicht bestehen, den Aang-tse-Kiang ca. hundert Meilen weit vorzudringen. Das Kanonenbot „Iltis" sei für diese Expedition in Aussicht genommen. Berlin, 28. April. Nachrichten aus Samoa. Eine amtliche Meldung aus Apia vom 18. d. M. besagt: Nach Eintreffen der letzten Post hat das amerikanische Kriegsschiff „Philadelphia" den Hafen von Apia verlassen und sich nach dem amerikanischen Vertragshafen Pago-Pago begeben. Die englischen Kriegsschiffe setzten allein die Beschießung samoanischer Stranddörfer an der Nordküste von Dr. Wörner. Bekanntmachung, betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen, Kreis Gießen. Nachdem vom Gemeinderat von Daubringen der Antrag auf Feldbereinigung der Gemarkung Daubringen gestellt worden ist, und nachdem dieser Antrag von der Großh. Oberen landwirtschaftlichen Behörde für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf Montag den 15. 1899, vormittags ll• 6 „ „ Cröpe-Carreaux 6 „ „ Abadier-Sommerst . • • *j 6 _ - extra prima Lod. • " • Neueste Eingänge für die Frühjahr- u. Modernste Kleider- und Blousen-Ston in allergrösster Auswahl versenden m-, Metern bei Aufträgen von 20 Mark an t Oettinger * Co., Frankfurt «. Modernste Herrenstoffe z. gans. 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Einteilung des Geschäftsgebietes in 100 Bezirks-Vereine; ba# Wed,t haben, Schätzer, sowie Vertreter für die General-Versammlung zu wählen. Zu jeder weiteren Auskunft und Uebersendi^avonA^ jederzeit bereit die General-Agentur Hugo Wolf in Mainz, Boppstratze! Nr. 5, und die Agenten: f - «&.<& we. II., A., Lollar. 2»hittppi I., Kaspar, Ober-Ohmen. Korell LV., Slrebendorf. chcrhard III., Hg., Ulfa. Aeichl, Z. Watzenborw ^»hn ^06. , Wetterfeld. Mehfer , Aart, Munzenberg Mefferlchmidt II., A Y , Ebersgöns. Ker« I., ZSilh., Kirchgons. Ketuzenberg, Ariedr., -^e|616 Wenzel, Gaspar, Lang-Göns. Verdingung der Lieferung von 750 laufenden Metern Zementdurchtatzrohren und 145 «opf. stücken von 0,30 bis 0,60 Meter lichter Wette für die Neubaulinie FriedrichSdors —Friedberg, eingeteilt in 2 !Lose. Termin: Mittwoch, den 10. Mai 1899, ! vormittags 10 Uhr, im Bureau der I Großherzoglicken Eisenbahn-Bauabteuung zu Friedberg (Hesien). Zeichnungen und Bedingungen können daselbst eingefehen und die VerdingungS- I unterläge gegen kostenfreie Einsendung I von 50 Pfennig für beide Lose von daher I bezogen werden. ZuscklagSfrist 14 Tage. 3533 Friedberg, den 22. April 1899. I Großherzoglicke Sisendahn-Bauabteilung. Berdiugung I der Lieferung von 400 laufenden Metern gußeisernen MuffeurShren von 0,15 I his 0 60 Meter lichter Wette im Gesamtgewicht von 54200 Kg. für die Neubau- linie Friedrichsdorf-Friedberg, eingeteilt in zwei Lose. Termin: Montag den 15. Mai 1899, vormittags 10 Uhr, im Bureau der Groß- I herzoglichen Eisenbahn-Bauabteilung zu I Friedberg (Hessen). I Bedingungen können daselbst eingesehen und die Verdingungsunterlagen gegen I kostenfreie Einsendung von 30 Psg. für beide Lose von daher bezogen werden. Zuschlagsfrist 14 Tage. 3602 I Friedberg, den 26 April 1899. Großherzogl. Eilenbabn-Bauabteilung. Fuhr-Unternehmcr für die Anfuhr von 12 000 Telegraphen-Stangen in Hessen gefacht. # . öblb Kharfoltenöurg. Fr. »uping^ Der hiesigen Bäcker. . 28 Psg 1 Kg. (2 Pfd.) Schwarzbrod . 56 , 2 Kg. (4 Pfd.) Schwarzbrod . fei SMischcr Arbeitsnachweis Gießen Geldes ■ Gartenftrahe 2. ^atQn{rt» ltb- M.hrUnthmtt t 1 Buchbinder, 2 Kutscher, 6 Tag^hner, 0"' '-'r -hne, 2 Tapezierer, einige 2 Hau'sburfchen, eine größere ^n» " SienUMWn für Küche und Haus- eber, J)?? b'i'ubr!' 2 »ärfer 1 Barbier 1 Buchbinder, 1 Drechsler, 1 Drucker, S’ft'S Bekanntmachung. unb &: >eti -r-.S Einhalten der Tauben während der Saatzeit. ,^al Besitzer von Tauben werden unter Hinweis auf Sri. 79 des ^en ^unernV; v fee« aufgefordert, ihre Tauben von jetzt bis 10. Ma^t in den k 9W Schlug/i-nzuhalten? Uebertretungen dieser Vorschrift muffen nachl Maß- " Die Leu,!^ ;abe bild Mdstrafgesetzes zur Anzeige und Bestrafung gebracht werden. 7? lief en, den 27. April 1899. n 9Efotet unb't(; Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. @naut6- ------------ .^^ßschen • Jner verwunde,: und verlor' lilele.'^ülfn” - PW Tafelbrod . -Plantage < ■ ÄR. r rasetbrod . !Qm zu einem fe 1 Kg. i (! $bD.) Weitzbrod . des Leutnants '' Ka ■ ®d6bTOb ' • 52 ’n tourtft uf 1 Kilogramm (2 Plunb) We.tzbrod bet: roen nntM *-über ®r,mnben . 24 Pfg. W. Weitzel von Lang-GönS xLL L.-L'nd-n . 24 . C. P°ft °°n WNI-ck . . . mundet. - Die». lsi F.M t-n Wiefeck ... 24 , estigten Mhen hj, 2 Kilogramm (4 Pfund) Weitzbrod bei: beider und Sinbtr o. Ktrch-GönS . 44 Pfg. Wtlb. Fabel von Wiefeck . 1 Kilogramm (2 Pfund) Schwarzbrod bet: Sstiller, Lang-GönS . 22 Pfg. Grotzen-Lindm - — ■ „ SEB. Weitzel von Lang-Gönv 3512] Ich beabsichtige, mein in der BiSmarckstratze 22 gelegenes Besitztum Gesckäftsverlegungs halber zu verkaufen. Dasselbe eignet sich besonders als Fabrikanlage, große Gärtneret rc. Reflektanten wollen sich an mich wenden. 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