Nr. 176 Zweites Blatt Samstag den 28. Zu» IS»» Gießener Anzeiger General-Anzeiger KezugapreiA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfg mit Bringerloh»' Bei Postbezug R Mark 50 Pfg. vierteljährlich Alle Anzeigen-Berm.ttlimgSstellen M In« und Kurland«, nehmen Anzeigen für den (Siebener Anzeiger entgeg«. täßNch eit Ausnahme des Montags. Dit Gießener »erden dem Anzeiger sdchentlich viermal beigelegt. leneNwe Anzeigen zu der nachmittag» für de» Mgende» tag erscheinendm Nummer dis »arm. 10 Uhr. Amts- und Anzeigeblettt für den Kreis Gieszen. _ ___ ! ■ ■ '■■'■■■■■-JM «edaltian, Gxpeditton und Druckerei: Achakstratze Ar. 7. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Kälter für hessische Volkskunde. Adresse für Depeschen: Anzeiger chiehcn, Fernsprecher Nr. 51. Bei den Mönchen von St. Stephans. (Nachdruck verboten.) Die kleine Stadt Kalambaka, die als Ausgangspunkt des griechisch türkischen Krieges 1897 weiteren Kreisen bekannt geworden ist, liegt am Fuße der Klippen von Meterra, der wunderbarsten Felsen der Welt, die steil und trotzig e V.' gen Himmel emporragen und derer zu spotten scheinen, die einen Versuch machen sollten, auf die obere Plattform zu gelangen. Und dennoch — sie sind bewohnt, und Mönche fristen auf ihnen ihr Dasein. Wie und wann diese „Lustschlösser" in des Wortes verwegenster Bedeutung erbaut worden sind, ist eine offene Frage; denn man sollte es überhaupt nicht für möglich halten, daß Menschen diese steilen Felsen erklimmen konnten, doch weiß man bestimmt, daß zur Zeit der großen Christenverfolgungen beim Einbruch der Türken in Europa die Klippen schon bewohnt waren. Heute sind noch sieben dieser luftigen Wohnungen vorhanden, von welchen das Kloster St. Stephans, das wir unseren Lesern im Bilde vorführen, die größte ist. Dies Kloster darf, im Gegensatz zu den anderen Felsenwohnungen, auch von weiblichen Besuchern betreten werden, alle aber müssen den eigenartigen Weg einschlagen, der in unseren Illustrationen gleichfalls veranschaulicht wird. Besucher melden ihre Anwesenheit durch Pistolenschüsse oder lautes Rufen an, bis sich oben auf der Plattform ein Mönch zeigt, der entweder eine ziemlich schwankende Leiter oder ein Netz herunterläßt, tn welches der Besucher zu steigen hat. Mönche ziehen das Netz dann 170 Fuß hoch, wobei es bei heftigem Winde vorkommen kann, daß der Besucher Bekanntschaft mit den Felsenkanten macht und etwas geschunden oben ankommt. Immerhin ist dieser Weg dem unbequemen Steigen auf einer Strickleiter vorzuziehen. Der Abt, ein Greis mit langem, weißen Bart, empfängt jeden Fremdling mit großer Freundlichkeit, läßt durch einen jungen Mönch eine Tasse türkischen Kaffees und Zigarretten herumreichen und zeigt dann die verschiedenen Räumlichkeiten des Klosters, von welchen den Besucher am meisten die kleine, aber reich geschmückte Kapelle und der Friedhof interessieren. Auch von den Mönchen, die bereitwillig über alles Auskunft geben, ist keine Kunde über die Errichtung der Gebäude zu erlangen. Nach der Besichtigung des Klosters und einem kleinen Imbiß wird die Abfahrt angetreten, bei welcher in der Regel der Strickleiter der Vorzug gegeben wird. Kaum ist man unten angelangt, so wird die Leiter in die Höhe gezogen, und die Mönche sind in ihren Wohnungen gegen jeden unliebsamen Besuch gesichert. Reichsfinanzen. r”- Die Ergebnisse des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1898 haben sich nach dem Finalabschluß der Reichshauptkasse, abgesehen von den auf die außerordentlichen Deckungsmittel angewiesenen Ausgaben, im Vergleich zum Etat in runden Summen wie folgt gestaltet: Für das Reichsheer sind bei den Kontingentsverwaltungen von Preußen, Sachsen und Württemberg an fortdauernden Ausgaben (mit Einschluß der diese Verwaltungen angehenden Titel des allgemeinen Pensionsfonds) 1 481 000M., an einmaligen Ausgaben 316000 Mk. weniger erforderlich gewesen. An Einnahmen sind im Bereich der Militärverwaltung 1 542 OOO Mk. mehr aufgekommen. Beim Reichsheer stellt sich hiernach das Gesamtergebnis gegen den Etat um 3339000 Mk. günstiger. — Erheblichere Ersparnisie sind eingetreten bei der Geldverpflegung der Truppen, der Naturalverpflegung und der Verpflegung der Ersatz- und Reservemannschaften; auch beim allgemeinen Pensionsfonds ist ein Betrag von 329000 Mk. unverwendet geblieben. Mehrausgaben sind hauptsächlich bei dem Garnisonver- waltungs- und Serviswesen, bei dem Militär-Medizinalwesen und bei den Reisekosten und Tagegeldern, Vorspann- und Transportkosten entstanden. Die Ausgaben der Marine, einschließlich ihres Anteils am allgemeinen Pensionsfonds, haben 2 496 000 Mk. mehr als die Etatssumme erfordert. Außerdem sind die Erfordernisse für die Verwaltung des Gouvernements Kiautschou um 257 000 Mark höher gewesen, als veranschlagt war. Dieser Mehrausgabe steht jedoch eine außeretatsmäßige Einnahme von 274 000 Mk. gegenüber. Beim Auswärtigen Amt waren für die Zentralbehörde und die Gesandtschaften rund 977 000 Mark mehr erfor- )erlich. Bei den fortdauernden Ausgaben des Reichsamts des Innern sind erheblichere Überschreitungen entstanden infolge Steigerung des gesetzlichen Zuschusses des Reichs zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung der Arbeiter — 784000 Mk. — sowie bei dem Fonds zu Unterstützungen aus Anlaß von Friedensübungen — 181000 Mk. —; dagegen ist bei den zur Unterhaltung deutscher Postdampferverbindungen mit Ost-Asien und Australien bereitgestellten Mitteln die Summe von 1 000 000 Mark erspart worden. Die Etatsfonds des Reichs-Schatzamts schließen mit einer Mehrausgabe von 424000 Mk. ab, welche sich im wesentlichen zusammensetzt aus einer Mehrausgabe von 671000 M. bei dem Münzwesen und einem Minderbedarf von 2O8OOO M. bei den Ausgaben für Rayon-Entschädigungen. Die Verwaltung und Verzinsung der Riichsschuld hat 1571OOO Mk. weniger erfordert, weil die Anleihe nicht in dem vorausgesetzten Maße zur Begebung gelangt ist. Der ReichsJn- validensonds weift eine Mindcrausgabe von 342 000 Mark auf. Ferner sind die einmaligen Ausgaben der Post und Telegraphenverwaltung um 261 000 Mk. gegen den Etatsansatz zurückgeblieben. Die übrigen bei den Hauptabschnitten der Ausgabe eingetretenen Abweichungen ergeben noch einen Minderbedarf von etwa 30000 Mk. Im ganzen werden die Minderausgaben bei den hier in Betracht gezogenen Ausgabefonds des ordentlichen Etats von dem entstandenen Mehrbedarf um 173193 Mk. 72 Pfg. überstiegen. Die Einnahmen an Zöllen und Tabaksteuer, von welchen nur der für dieses Jahr von 130 000 000 Mk. auf 172 400000 Mk. erhöhte feste Anteil der Reichskasse verbleibt, haben gegen das Etatssoll 67 918OO0Mk. mehr eingebracht. Bei den den Bundesstaaten im vollen Reinerträge zustehenden Steuern sind gegen den Etat aufgekommen: bei der Verbrauchsabgabe für Branntwein 1 545 000 Mk. weniger, bei der Stempelabgabe für Wertpapiere, Kaufgeschäfte und Lotterielose 2 759 OOO Mk. mehr. Diese Abweichungen von der etatsmäßigen Voraussetzung finden ihren Ausgleich durch entsprechende Veränderung der unter den Ausgaben angesetzten Ueberweisungen an die Bundesstaaten. Im ganzen stellen sich die Ueberweisungen unter Mitberücksichtigung der nachträglich für das Etatsjahr 1894/95 vorgenommenenAbrechnung auf 467 586 309 Mk. 14 Pfg., das sind 26 258 309 Mk. 14 Pfg. mehr, als im Etat vorgesehen. Von den dem Reiche verbleibenden Steuern haben gegen den Etat Mehrerträge ergeben: die Zuckersteuer Welche VerbmdlichMe« erwachse« «ach dem Wrger- lichen Gesetzbuch aus eiver uuerlaubtc« Handlung? Von Rechtsanwalt G. Pfizer.*) Wem ist Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung zu leisten? Antwort: regelmäßig nur dem durch die Handlung unmittelbar Verletzten, nicht jedem, der ein In- teresie daran hat, daß die Handlung nicht verübt worden ist. Hat z. B. jemand einem andern die Ausführung eines Baues übertragen und wird der Bauunternehmer von einem Dritten getötet, so hat der Bauherr wegen des Schadens, der ihm daraus erwächst, daß durch den Tod des Unternehmers der Bau verzögert wird, keinen Ersatzanspruch gegen den Tötenden, wenn es auch außer Zweifel ist, daß der Tötende die Schuld an dem Schaden trägt. Der Grundsatz erleidet jedoch Ausnahmen, die wichtigste bei der Tötung: wer für den aus dem Tod eines andern *) E8 gereicht uns zum Vergnügen, obigen rechtswlfsenschast- Uch-n Artikel zur Aufklärung unserer Leser über eine wichtige R-chts- frage hier bringen zu können. Wir entnehmen diesen Artikel mit ausdrück icher Erlaubnis des Verlegers (Otto Maier in Ravensburg) aus einem für olle gebildeten Stände wichtigen, populären und dabei gediegenen Werke, der leichtoerständliche Darstellung des Bürgerlichen Ges tzbuches von G. Pfizer, dem bekannten Rechtsanwalt (früher Landgerichtsrat). PfizerS Buch führt, wie der Leser erwachsenen Schaden ersatzpflichtig ist, hat nicht nur demjenigen, der die Kosten der Beerdigung zu tragen hat, sei es der Erbe oder ein Armenverband, diese Kosten zu erstatten, sondern er tritt auch in die dem Getöteten nach dem Gesetz obliegenden Unterhaltspflichten gegen den Ehegatten und die Verwandten auf- und absteigender Linie (Kinder, Enkel, Urenkel; Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) ein. Das Gesetz macht die Verpflichtung davon abhängig, daß dem Unterhaltsberechtigten „infolge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen wird", womit wohl gesagt werden soll, daß der Anspruch gegen den Tötenden nur besteht, wenn und soweit der Getötete nach seinen Ver- mögensverhältniffen zur Gewährung des Unterhalts bedürftig, d. h. nicht im stände ist, aus eigenen, sei es auch vom Getöteten ererbten Mitteln, standesgemäß zu leben. — Der Schadensersatz ist (in Form einer Rente, an deren Stelle der Verletzte „aus wichtigen Gründen" eine Kapitalabfindung verlangen kann) zu leisten für die „mutmaßliche Dauer des Lebens des Getöteten". Was die mutmaßliche Lebensdauer eines Menschen sei, sagt das Gesetzbuch nicht; die Sterblich- keitstabellen der Lebensversicherungsgesellschaften werden »ich dt-s-r hier »um Abdruck Prob- «-ru gl°ub-n wird, den Nichtjuristen sicher und muhelos in das Verständnis des neuen Rechts ein. Eü ist in 14 Lieferungen i 50 Pfg. erschienen. hier die besten Anhaltspunkte für die Bemessung des Anspruchs geben. . Der Ersatzanspruch eines Dritten ist auch begründet in Fällen der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und der Freiheitsentziehung, wenn der Verletzte, kraft Gesetzes dem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, was bei Kindern, die dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, und unter Umständen bei einer Ehesrau der Fall ist. Bei unerlaubten Handlungen, die gegen das Eigentum gerichtet sind (und auch aus Fahrlässigkeit, z. B. durch Verwechslung begangen werden können), kann es sich zuweilen fragen, wer als der Verletzte und darum zum Schadens- erfatzanfpruch Berechtigte anzufehen sei; so wenn jemand eine Sache gestohlen wird, die er von einem andern entlehnt oder gemietet hat. Der Eigentümer kann von dem Dieb jedenfalls Herausgabe der Sache und Schadensersatz für deren Untergang verlangen; er muß aber seinen Anspruch dem Besitzer (Entlehner, Mieter) abtreten, der ihn für den Verlust entschädigt, und dem Besitzer, als dem Bestohlene^ steht auch aus eigenem Recht ein Schadensersatzanspruch gegen den Dieb zu, der unter Umständen auf mehr als den Wert der gestohlenen Sache geht: so wenn einem Reifenden ein gemietetes Fuhrwerk gestohlen wird und er sich mit Aufwendung eigener Mittel ein anderes zur Fortsetzung der notwendigen Reise verschaffen muß. Was ist als Schadensersatz für eine unerlaubte Handlung zu leisten? Antwort: der Ersatz des ganzen gestifteten Schadens, ohne Unterschied, ob das Verschulden des Thäters groß oder klein, der Umfang des Schadens vorauszusehen war oder nicht. Eigenes mitwirkendes Verschulden des Verletzten schließt unter Umständen die Ersatzpflicht ganz oder teilweise aus; insbesondere gilt dies für Fälle der Tötung und Körperverletzung, wonach sich auch die Haftpflicht dessen bestimmt, der einen Einwilligenden tötet oder sich einer Körperverletzung oder Tötung im Zweikampf schuldig macht. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung (Körperverletzung, Verleumdung, vorsätzliche ober fahrlässige Freiheitsentziehung, Sittlichkeitsverbrechen rc.) erstreckt sich außer dem Ersatz dessen, was im einzelnen Falle für Kurkosten u. bergt aufzuwenden ist, auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb und das Fortkommen des Verletzten herbeisührt. Solche Nachteile können insbesondere Zöllen und der Tabaksteuer zu gute gekommen. Die Betriebsverwaltungen haben sämtlich Mehr Ueber- schüsse geliefert, und zwar die Post- und Telegraphenverwaltung 7 650 000 Mk., die Reichsdruckerei 622 000 Mk. und die Verwaltung der Reichseisenbahnen 285 000 Mk. Ferner sind gegen den Etat mehr aufgekommen aus dem Bankwesen 8 030 000 Mk., bei den verschiedenen Verwaltungs-Einnahmen — mit Einschluß der oben angegebenen Einnahmen der Militärverwaltung und der außeretatsmäßigen Einnahmen bei der Verwaltung des Gouvernements Kiau- tschau 3 302 000 Mk. Mindereinnahmen haben ergeben die Zinsen und der Kapitalzuschuß des Reichsinvalidenfonds 342 000 Mk. und die Ueberschüsse aus früheren Jahren 92,000 Mk. An Matrikularbeiträgen sind nach der Bestimmung im § 2 des Gesetzes vom 17. Mai 1898 (R. G.- Bl. S. 181) 5 000 000 Mk. nicht zur Erhebung gekommen. haltungsberechtigten bei einer Tötung zu leistenden Schadensersatzes findet eine Erhöhung oder Verminderung der einmal richterlich festgesetzten Rente wegen veränderter Vermögensverhältnisse des Verletzten oder der Unterhaltungsberechtigten nicht statt. In dem Reichsgesetz vom 7. Juni 1871, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken 2c- herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen (dem so- genannten Haftpflichtgesetz) war eine solche Erhöhung oder Verminderung vorgesehen, die betreffende Bestimmung ist aber durch das Einführungsgesetz zum G.-B. beseitigt^, daraus und aus dem Schweigen des G.-B. über die Statthaftigkeit einer nachträglichen Aenderung der Rente ergiebt sich, daß eine solche Aenderung nicht zulässig ist. Bezüglich der Schadensersatzpflicht dessen, der einem andern durch eine unerlaubte Handlung (vorsätzlich oder fahrlässig) eine Sache entzieht, also namentlich des Diebes, ist hervorzuheben, daß dieser für einen Zufall, der die Sache trifft, ebenso haftet, wie der Schuldner, der sich mit der Herausgabe einer Sache in Verzug befindet. Im ganzen sind an ordentlichen Einnahmen, so weit sie dem Reiche verbleiben, im Vergleich mit dem Etat 73150128.06 Mk. mehr aufgekommen, wovon 173193.72 Mk. zur Deckung des Mehrbedarfs bei den Ausgaben und 42 400 000 Mk. in Gemäßheit des Gesetzes vom 25. März boden, der dem Fuß durch seine Schlüpfrigkeit verhängnisvoll zu werden droht. Kräftige Blattpflanzen wachsen ringsum und hängen in strotzenden Bündeln aus den moosigen Felsplatten. Euphorbien erheben sich neben unscheinbaren Immortellen, rhododendronartiges Gesträuch versperrt den Pfad, und stachliche Mimosen hindern eiliges Vordringen^ Ich kroch und glitt langsam hinab, hin und wieder pausierend, um Atem zu holen und meiner Umgebung einige Würdigung zu schenken. Dann ließ ich mich auf einem quer über den Weg gefällten Baum nieder und hielt mit Muße Umschau. Es war eine eigenartige Umgebung. Die Sonne vermag das Blätterdickicht nicht zu durchdringen, und ihre Strahlen scheinen nur genügend, um der Atmosphäre ein geheimnisvolles, grün durchwobenes Kolorit zu verleihen. Langbärtiges Moos bedeckt die Felsen und hängt silbergrau von den Stämmen und stärkeren Zweigen der Bäume. Dichtes Gewirr von Schlingpflanzen hängt koulissenartig umher und bildet luftige Bögen und Thore. Dabei ist es kein tropisch schwelgerischer Pflanzenreichtum, sondern ein glückliches Gemisch halbeuropäischer Flora mit subtropischem Beiwerk. Als Vertreter der letzteren kann man beispielsweise die hochstämmigen Baumfarrn bezeichnen. . . . Ich wollte meinen Weg fortsetzen und merkte zu meinem Erstaunen, daß derselbe hier zu enden schien. Die Spuren traten hart bis an einen vorbeitosenden kleinen Wasserlauf und verschwanden dann. Erst einige stufenartige Einkerbungen des Bodens und der achtlos hinübergeworfene Stamm einer jungen Feige machten mich darauf aufmerksam, daß ich mich hier zum nächsten kleinen Absatz hinabzuschwingen hatte. Dieses Experiment bewerkstelligte ich mit der Routine des erfahrenen Weltenbummlers und folgte dann dem Lauf des kleinen Baches, der sich in munteren Fällen von Fels zu Fels hinunterstürzte. Bisher war es lautlos und still gewesen, doch nun vernahm ich deutlich das Klingen von Aexten und den Gesang von Kaffern, sowie die kommandierende Stimme eines neugewonnenen deutschen Freundes. Deutsche Unternehmungslust geht weit, und so sehen wir hier einen braven Pommer sein Genie betätigen, indem er Holz im Buschfeld schlägt und vermittelst einer selbsterdachten sinnreichen Maschinerie und eines 12OO Fuß langen Drahtseiles zum Hochplateau befördert. Ich verfolge mit Genug- thuung, wie Bündel auf Bündel des zähen Holzes hinanf- spazierte. Bislang hatte man sich mit den wenigen Stämmen begnügen müssen, welche die Kaffern am Rande des Abhanges fällten und auf ihren Buckeln fortschleppten. Das war natürlich umständlich und zeitraubend. „Nur nicht ängstlich", sagte mein Freund, indem er eine Flasche Bier aus einer stillen Ecke des vorerwähnten Baches hervorholte, „als ich dieses Unternehmen anfing, weissagte man mir wie gewöhnlich alle möglichen düsteren Schicksale und behauptete, die Maschine würde nie zur Zufriedenheit arbeiten — nun sehen Sie selbst, daß ich doch das Richtige getroffen, also Prost!" Wir tranken auf unser gegenseitiges Wohlergehen, und dann ließ ich mir erzählen, daß das so gewonnene Holz in den Goldminen Verwendung fände, um die Schächte zu verzimmern. Die einzelnen Stücke sind 6 bis 8 Fuß lang und werden je nach'ihrer Stärke bis zu 3 Mark das Stück bezahlt. Auf der Höhe angelangt, werden sie auf Ochsenwagen geladen und nach ihrem Bestimmungsort übergeführt. Das freundliche Anerbieten, meine Rückpassage vermittelst der Drahtseilbahn anzutreten, lehnte ich mit Hinblick auf die in den Lüften lebhaft baumelnde Fahrgelegenheit freundlichst ab und beeilte mich, die Höhe kletternd wieder zu erreichen. Während dieses Aufstieges hatte ich doppelt Gelegenheit, die große Wahrheit kennen zu lernen, die in dem Worte „Pavianenpfad" liegt, und war herzlich froh, als ich die Höhe glücklich wieder erreicht hatte. Mein kleines Basutopferd lief unfern umher; es naschte an dem spärlichen Gras, das im Schutze einiger Felsblöcke wuchs, und schien mrchaus nicht unangenehm berührt, als ich ihm die Knie- lalfter abnahm und mich hinanfschwung. Ich aber sandte noch einen langen, alles umfassenden Blick über die blühende Landschaft unter mir, bevor ich mich umwandte und meinem Pferde die Zügel ließ. Köln. Volksztg. auch die Folge eines gegen eine Frauensperson verübten Sittlichkeitsverbrechens sein. Die Schadensersatzpflicht ist hier übrigens in doppelter Weise erweitert, einmal über die Verbrechen hinaus auf Fälle, wo eine Frauensperson zur Gestattung außerehelicher Beiwohnung durch andere unerlaubte Einflüsse, als körperliche Gewalt oder Drohung gegen Leib und Leben, namentlich durch Mißbrauch der Autorität eines Dienstherrn oder Vorgesetzten (Fabrik- aufseher u. dergl.) bestimmt worden ift sodann in der Art, daß in allen diesen Fällen nicht blos Ersatz für Vermögensschaden, d. h. nachweisbare Schädigung des Fortkommens, sondern eine Entschädigung als Genugthuung verlangt werden kann. Eine solche Entschädigung für andern als vermögensrechtlichen Schaden kann auch in den Fällen der Körperverletzung , Gesundheitsbeschädigung (Zopfabschneiden und dergl.) und Freiheitsentziehung verlangt werden. — Die Entschädigung für den Vermögensschaden, der bei Körper- Verletzung und Gesundheitsbeschädigung wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zu leisten ist, hat regelmäßig in Form einer Rente — nach Umständen unter Sicherheitsleistung — zu erfolgen, Hier wie im Falle des den Unter- 8165 000 Mk., die Salzsteuer 560000 Mk., die Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 3 267 000 NU., die Brausteuer 1862 000 Mark, der Spielkartenstempel 70000 Mk., die Wechselstempelsteuer 1 708000 Mk., die statistische Gebühr 93000 Mk. Die Einnahme an Brennsteuer, welche in der Gestalt von Vergütungen für ausgeführten oder zu gewerblichen Zwecken verwei.deten Branntwein wieder zur Verausgabung gelangt, beläuft sich auf rund 639000 Mk. Außerdem ist dem Reiche, wie schon erwähnt, ein gegen die etatmäßige Erwartung um 42 400000 Mk. erhöhter Anteil aus den Einnahmen an Sitzung der Stadtverordneten am 27. Juli 1899. Anwesend Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Georgi, von feiten der Stadtverordneten die Herren Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, )r. Fuhr, Dr. Gaffky, Hanau, Haubach, Heichelheim, H eyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Leib, Ausland. New-York. 27. Juli. Nachrichten aus Honolulu zufolge, haben die Erdbeben auf Hawai 200 Menschenleben gefordert. Transvaal, im Juni 1899. Eintönig und wenig anmutend empfängt Transvaal den sich ihm zuwendenden Einwanderer. „Baumlose, wellige, verlassene Ebenen ohne besonderen Pflanzenwuchs, ohne menschliche Wohnstätten, ohne Herden", so lautet meistens die Beschreibung, und so war in der That mein erster Eindruck des Landes, das meine neue Heimat werden sollte.... Bald hatte ich Muße genug, über dieses Land nachzudenken, deffen Hauptwerk (außer Gold) aus sauerem, niederem Gras und Steinen zu bestehen scheint. Man ist geneigt, der Trägheit der Boeren die ganze Schuld an diesem jammervollen Zustande aufzu- halsen. Mit Unrecht. Wenn man aber bedenkt, daß die Boeren, recht und schlecht, Nomaden sind, wenn man in Betracht zieht, wie schwer ein Bäumchen, dem schonungslosen Höhenwinde ausgesetzt, gedeiht, und daß man vor allem schließlich doch erst den Baum überhaupt haben muß, was in manchen Fällen eine Achsenwegetour von Hunderten von Meilen bedeutet, bann ziehen unwillkürlich versönlichere Ge- Gebanken ins Gemüt. Außerdem aber sind die Länderstrecken, welche die meisten kennen lernen, nur ein Bruchteil des reichen, gesegneten Striches, der sich zwischen dem Vaal River und dem Limpopo breitet und unglücklicherweise die au Naturschönheiten am kärglichsten bedachten. Der Wit- watersland und seine goldhaltige Umgebung ist mit Bezug auf Vegetation besonders stiefmütterlich ausgestattet, und weit gefehlt wäre es, von Johannisburg mit der Meinung ___________o abzureisen, man habe ein richtiges Bild von Transvaal er- 1899 (R.-G.-Bl. S. 189) zur Verminderung der Reichs- halten. In der Jagd nach dem Golde hat man kaum Zeit, schuld verwendet sind, sodaß als Ueberschuß des Rech- fid) mit etwas anderem zu beschäftigen, und doch sagte ich nungsjahres 1898 ein Betrag von 30576 934.34 Mk. mir beim Anblick der am Marktplatz aufgehäuften Kudu- verbleibt. und anderer Antilopenhörner, des Weizens und Kafferkorns, —------------------------------I der Feigen und Orangen, daß, wo diese Produkte gewachsen IJEUtrdlM ISpnh I toarcn' ein von diesen öden Strecken ganz verschiedenes ~ \ , rr I Transvaal irgendwo existieren müsse. Und so ist es in der - Das Befinden der Kaiserin bessert sich von That. Man kann Transvaal füglich in mehrere Erdstufen ^ag zu Tag. Die Heilung mmmt einen guten Verlauf, einteilen, von denen zwei das Hochgebirasland und das da der durch den DireUor des orthopädischen Instituts zu niedere Bergland sind. Aus dem ersteren wohnt der Boer, Göggingen, Herrn Heffiug, der Kaiserin angelegte zusammen- auf dem zweiten hospitiert er. Wie der Senner von seinen haltende Verband gut sitzt. Donnerstag abend wollte die Höhen ins Thal herabzieht, so trefft der Boer alljährlich Kaiserin den zu Ehren des Prinzen Oskar für feinen elften im Winter ins Laageveld, d. h. ins Flachland mit seiner cTcS?8!08 veranstaltenden Festlichkeiten (Feuerwerk, ganzen fahrenden Habe. . . . Später war ich wieder nach Festschießen, Bergfeuer u. s. w.) vom Balkon des „Grand Transvaal zurückgekehrt, und endlich stand ich nun am Ein- aus zusehen. Im übrigen rüstet sich die kaiserliche gang des gepriesenen Laagvelds. Ich lehnte auf einem weit Familie bereits zur Übersiedlung nach Schloß Wilhelms- hervorragenden Grat und schaute in die Tiefe unter mir x, f ^fohlen worden, noch Ende und in die Ferne hinaus, deren weitesten Weiten dem Auge dieser Woche den kaiserlichen Marstall nach dorthin zu durch einen feinen Dunstschleier entzogen sind. Das Plateau schaffen Im Schlosse Wilhelmshohe werden gegenwärtig fällt in einer jähen Stufe von 2000 Fuß ab, und nicht zur Aufnahme der kaiserlichen Familie die erforderlichen mit Unrecht hat man diesen Felsrand Belvedere genannt. Vorbereitungen getroffen. Dem Vorstände der evangelischen Man hatte mir wahrlich nicht zu viel von dieser Aussicht Gemeinde zu Berchtesgaden hat die Kaiserin ihr Bedauern gesagt. Mein Standpunkt war noch das Hochgebirge mit aussprechen lasses daß sie wegen des erlittenen Unfalles feiner mageren Vegetation, dem scharfen Höhenwind und ^Versprechen nicht erfüllen könne, der für Sonntag, kahlen Felsblöcken - vor mir aber dehnte sich das ' nx angesetzten Einweihung der neuerbauten evan- I sonnige Gefilde, tief unten bis in unbegrenzte Fernen genfqjen Kirche beizuwohnen. Die hohe Frau wird sich das lichte, sonnendurchflutete Bild des flachen Landes, indessen durch ihren Oberhofmeister Freiherrn von Mirbach Jene Ebenen bergen noch Gazellenheerden von vielen Tau- bei dem Festakte vertreten lassen, der auch die von der senden, jene Flächen durchmißt noch heute di- Giraffe in Kaiserin der Gemeinde zugedachte Altarbibel überreichen taumelndem, schwerfälligen Lauf, verfolgt von dem in tollem bürste. Es erscheint natürlich nicht ausgeschlossen, daß die Gallop nachsprengenden Jäger. Allnächtlich ertönt das [at'c(LIt*cn Prisen auf Wunsch ihrer Mutter ebenfalls bei widrige Lachen der Hyänen und das majestätische Grollen der Feier zugegen sein werden. Der evangelischen Gemeinde des Löwen. Gnus und Gnaggas stieben windschnell über zu Eving bei Dortmund hat die Kaiserin von Berchtesgaden die Ebenen und die prächtige Kudu-Antilope sucht ihren aus -,n- groß- Freud- b-r-.t-t, indem st- ihr anläßlich der Rieseukörp-r vergeblich in den Dornbüschen zu verbergen. Emwechung der neuen Kirche eine Prachtb.bel zum Geschenk Von hier oben freilich sieht man nut das silberne Band machte, welche auf der Titelseite folgende Widmung trägt: der Flüsse, die Kronen hoher Bäume und die in allen Ab- „Der evangelischen Gemeinde zu Eving zur Einweihung stusungcn grünprangenden Grasflächen, Wellige Hügel h!“Cu-$I(rCrr 2t5’ ‘ 189?’- l'-de'ri 5, Vers 6: dehnen sich, soweit das Auge reicht, höhere Berge fdjeimm ©o bemutiget Euch unter bie gewaltige Hand Gottes, daß ganz selten, unb das Lanb trägt unverkennbar ben Charakter ” ®u* °rh°h° zu seiner Zett August- Viktoria." Diesen der Niederung. Lauge stand ich und schaut- auf das trotz Spruch hat bie Kaiserin sicherlich unter Einwirkung ihres seiner Einfachheit imposante Bilb herab. Dann schickte ich Unh°?i ^wahlt. Gegenwärtig herrscht in mich an, bie Wanb herabzuklimmen „Pavianenpfad" nennt SffÄ t rm9,T "?nertWe« Wetter was in. man di- sich windende, winzig- Fußspur, welcher zu folgen d n d.e älteren kaiserlichen Prinzen nicht abh.elt, ,n Be- ich mich nun anschickte, nicht etwa weil die zahlreich hernm- glettnng ihres Gouverneurs, des Hauptmanns v. Gontard, lungernden Paviane hier die Straßenaussicht Übernommen “J9“ etnen «uspug aus den 1850 Meter haben, sondern weil man ihrem Beispiel folgen und sich ÄLm h!6®9 bCl ®Ä“rt9 ,n rocId,cm °us allen Vieren sortbcwegen muß. Sobald man in das bekanntlich der Sage nach Kaiser Karl der Große verzaubert Grün der Bergwand eintaucht, belästigt einen der falte ru9cn ’0U- Höhenwind nicht mehr. Die Vegetation nimmt nach unten I an Reichhaltigfeit zu, danf dem lockeren, schwarzen Alluvial- n deutschen Freundes, it und fo sehen wir ! betätigen, indem er lst einer ieibsterdn^err 00 Fuß laTtyn Dich, h verfitze mit Genug- i zähen Holzes hinauf- : den wenigen Stämmen im Rande des Abhanges tfchleppten. Das war . „Nur nicht ängstlich-, Zlasche Bier aus einer s hervorholte, „als ich ; man mir wie gewöhn- ilt und behauptete, dir t arbeiten-nun sehen getroffen, also Prost!" Wergehen, und dann •tüonnene Holz in bei Die Schächte zu ver- 6 bi8 8 Fuß lantz und 3 W das Stüä be- zrrden ste aus Ochsen- nmungsort übergeführt. Rüäpassage vermittelst ;e ich mit Hinblick auf Fahrgelegenheit freund- he kletternd wieder zu >ges hatte ich doppelt innen ju leinen, di- » ind »ar herzlich W; ■iit balle. Mein tlewe» afdjtean btmfpM* blöde * "nb . a!8 ich ih°>d'- ^ - Mick über biebl*"b! umwanbt« unb meine» «öln. B-lW itrirrünAfi 99. M Ananth. Hrrr >SSÄ «Öi f«1' M ®Cmerf«1 *tn. 8 ^öi so- °bi6 nKeWUtUNS. F ’jäö (“nläff'9,ft ber ein'« Ölung ’ß’j ®M b« Zes GestÄ ""lchein- eiligez Av«sperst hlN und wil^'^en. einer ^u. - 'ch mi^Z einige nieder und ?,tlnein ^chdring^ ® iS* »WMä JUerE l», 6°"91 r-lbetgta, der U°.°' Dabei ist 4 5*®. taten 4 ? ®” taroö^tn j S ®an beijpiels, n^etchnen. . en das Bedürfnis nach Populatisterung so gestiegen, wie auf dem weiten Gebiet der Gesundheitspflege, und wenn man nicht immer sagen kann, daß mit b?m Bedürfnis auch das Verständnis in gleichem Maße gewachsen ist, so liegt das nicht zum geringsten Teil daran, daß die berufensten Träger dieser Aufklärungsarbeit, die Aerzte, sie leider fast ganz Laienhänden überlasten haben. Wie tief und unausrottbar dteS neuerwachte Bildungsbedürfnis ist, kann man nicht nur an dem beispiellosen Erfolge der Agitationsschriften des Pfarrers Kneipp, sondern auch an den allerorts emporschießenden Naturbeiloereinen sehen, deren an sich berechtigtes und sogar segensreiches Bestreben doch häufig in einseitigen, verbohrten Fanatismus ausartet und der wirklichen, vorurteilsfreien Belehrung Hemmnisse bereitet, ja oft den dankbarsten Nährboden für jede Art von gewistenloser Kurpfuscherei bietet. War demgegenüber die Reserve der wistenschaftlichen Vertreter der Heilkunde, wenn nicht unbegreiflich, so doch in hohem Grade bedauerlich, so ist eS um so dankbarer zu begrüßen, daß von dem Flemming'schen Verlage in Glogau in einer Neubearbeitung des allbekannten Ruppricht'ichen Buches „Der Arzt alS Hausfreund" ein Ratgeber geboten wird, der auch seitens der Aerzte mit Freuden begrüßt werden kann und geeignet erscheint, wie kein zweites zur Klärung der Anschauungen über Körperpflege, Ernährung und Krank- heitSerscheinungen beim La enpublikum beizutragen. Dabei liegt unzweifelhaft der Vorzug dieses BucheS zum großen Teil in der weisen und wohlmeinenden Beschränkung. Es will nicht, wie fast alle der bis dahin gebräuchlichen ärztlichen Ratgeber den Arzt ersetzen und gefällt sich überhaupt nicht in ber leider üblichen Unterschätzung der ärztlichen Kunst; es will vielmehr durch Erweckung und Belebung deS Verständnistes für die Bedürfnisse und Funktionen beS menschlichen Organismus und für eine ruhige Beobachtung der Krankheitserscheinungen einen Boden bereiten, auf dem ein idealere- und auch praktisch segensreicheres Verhältnis zwischen Arzt und Patienten erwachsen soll, als eS bis jetzt zum größten Teile herrscht. Darum legt ber Verfasser das Hauptgewicht auf die Belehrungen über allgemeine hygietnische Erfordernisse unter eingehender Berücksichtigung des AlterS und ber einzelnen Berufe, und beschränkt sich sonst auf eine genaue und leicht faßliche Wiedergabe der einzelnen Krankheitsbilder, ohne jedoch in den Fehler zu verfallen, durch inS einzelne spezialtfierte Heilvorschriftrn eine Anreizung zum Selbstkurieren und Herumpfuschen zu geben. Dadurch, wie auch durch die klare, kernige, durchaus gesunde Sprache des BucheS wird allem Hypochondertum und der ängstlichen Selbstbeobachtung sowie dem krankhaften Suchen nach drohenden Symptomen von vornherein gründlich oorgebeugt. Wer also wirklich Belehrung sucht und nicht vom M ßtrauen gegen die Aerzte getrieben, vermeint, nun mal selbst seine Heilung in die Hand nehmen zu müssen, dem sei das Rupp- richt'sche Buch in seiner vollständigen Neubearbeitung warm empfohlen; er wird erstaunt sein über den reichen Zuwachs an W sten und Aufklärung, den er daraus geschöpft hat, und wird mit oet tieft-m, verständnisvollem Vertrauen der oft so opferreichen Thättgkeik des Arztes begegnen und durch williges Eingehen auf desten Intentionen nicht unerheblich zum günstigen Verlauf von Elkrankungen beitragen könnm. Milch leichter verdaulich. Oft können Kinder und Kranke die nahrhafte Milch nicht vertragen, weil fie im Magen gerinnt. Diese werden es mit Freuden erfahren, daß, wenn Milch mit ein wenig Mondamin gekocht wird, dieselbe bedeutend leichter verdaulich und selbst schwachen Magen zuträglich wird. Säuglingen ist nur Milch zu geben, aber nach Durchbruch der Zähne, wenn Zusatz zur Milch erwünscht wird, ist Mondamin in hohem Grade dazu geeignet. Mit Milch gekocht, bietet Mondamin eine wirklich nahrhafte Kost, welche alle Bestandteile zum Aufbau des Körpers besitzt. Die alleinigen Fabrikanten für Mondamin sind Brown & Polson, welche einen mehr denn 40jährigen Weltruf besitzen. Es ist erhältlich in Paketen ä 60, 30 u. 15 Pfg. 5407 Täglich Der Vorstand. 5552 21 5504 empfiehlt Emil Bender, Schvlstraße 5 Sditoems* 5553 Ausweis: Arm en ich ein. 3245 Irühkartoffeln 5491 abzugeben. sowie bei der Nordsee Linie,früher Ballms Rhederei Hamburg. 4912 JSCC Linie, iruiit:i oniicucic' .V w . die Badezüge der Unterelbischen Eisenbahn. 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