1S99 Dienstag dm 28. März Erstes Blatt. ^r. 74 Meßmer Anzeiger Heneral-Anzeiger l6$ der Saito I. V.. Dr. Wagner. hrei? ■67949. 8^ j d Alle Anjeigen-vrrmittlungSftrHen bei In- unb Ausland«« nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegou - Aezagrprei- vieNegLhrlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pf^ mit Brcngerloh». Ni nähme »en Anzeigen zu ber nachmrltagS für den filgmbtn $m erfch«inmd«n Nummer bi» vorm. 10 Uhr. Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich. it, nahe meillllHch M i\ meinen erfchetml ttgNch ent Ausnahme be» Montag». Die Gießener »ewItUnirtfUt Verben dem Anzeiger oLchenNich viermal beigelegt. Redaktion, LppeSition unb Druckerei: -aulckr.ße Ar. 7. Grotw bjr aller Manufakh 2668 nnd M* Kinder »owie Bettw W-idm Stpitohtten. W* r, Schaaf ttaMlA4!___ Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51. Gratisbeilagen: Gießener Zamiiienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische Volkskunde. _____ Schlafstellen. § 5. Schlafstellen über Brennöfen ober in unmittelbarer Nähe von solchen dürfen nicht eingerichtet werden, und ist den Arbeitern das Schlafen über Brennöfen oder in unmittelbarer Nähe von solchen zu verbieten. 8 6. Die Schlafstellen müssen jeder Person einen Raum von mindestens 1,75 Meter in der Länge und von mindestens 0,63 Meter in der Breite gewähren- t Der Abstand der Schlafstellen vom Fußboden muß zum Mindesten 30 Zentimeter betragen. S 7. Jedem Arbeiter ist ein gefüllter Strohsack oder eine durchnähte Strohmatratze, ein keilförmiges, mit Stroh oder Heu oder dergleichen gestopftes, bezw. durchnahteS Kopfkissen und eine wollene, hinreichend warme Decke (Kolter) von mindestens 1,75 Meter Länge und 1,25 Meter Breite zu verabreichen. Der Inhalt der Strohsäcke und Kissen ist alle 2 Monate zu erneuern; die Säcke unb Kissen selbst sind nach Bedarf, mindestens aber von zwei zu zwei Monaten zu reinigen. Durchnähte Strohmatratzen unb Kissen müssen alle sechs Monate gereinigt werden und ist hierbei gleichzeitig deren Inhalt zu erneuern. Die wollenen Decken sind gleichfalls alle 6 Wochen entsprechend zu reinigen bezw. zu walken. r ir. Jedem neu einlretenden Arbeiter ist ein neuer ober frisch gereinigter Str obfack nebst Kisten, bezw. eine neue oder frisch gereinigte und gefüllte Matratze nebst Kissen zu verabfolgen. 8 8. In den Schlafräumen mutz für jeden Arbeiter ein Trink- gefätz unb mindestens für je 2 Arbeiter 1 Ttfch mit Waschgefäh urb ein Wasserbehälter vorhanden feto. Antzerdem muh jedem Arbeiter wöchentlich ein reines Handtuch verabfolgt werden. 8 9. Das Reinigen unb Trocknen von Wäfche in Schlafräumen ist nicht zu bulben. Heizung unb Beleuchtung. 8 10 Werden in den Betrieben Arbeiter auch während der kälteren Jahreszeit - von Anfang Oktober bis Ende März - beschäftigt, fo ist für entsprechende Erwärmung und Beleuchtung der WohnungSräume Sorge zu tragen. «ochgelaffe und vorratSräurne. 8 11 Denjenigen Arbeitern, für deren Verköstigung nicht in anderer Weife gesorgt ist, ist in einem genügenden Raume mit den «forderlichen Kochgesähen Gelegenheit zur Selbstbereitung von Speisen und Getränken zu geben. Der Arbeitgeber hat daS nötige FeuerungS- material zum Selbstkostenpreis abzugeben. Zum »ufbewahren von Nahrungsvorräten ist ein besonderer Raum zu überlasten. DaS Kochen in den Schlafräumen, sowie das Aufbewahren von NahrungS- oorräten to den letzteren ist unterfagt. Wafferbezug. C 12 Den Arbeitern ist der Bezug von gutem, gesundem Drtokwaffer aus Brunnen mit ordnungsmähigrr Pumpenvorrichtung zu ermöglichen. Ist ein Brunnen auf der BetrtebSstätte selbst nicht vorhanden, so soll die Entfernung der Bezugsstelle nicht über 300 Meter betragen. Aborte. 8 13 Auf jeder Betriebsstätte muß ein Abtritt vorhanden hin. Amts- unb Anzeigeblutt für den Areis Giefzen. 1 - I ■ — Bekanntmachung. Der Oberhessische Bienenzüchterverein beabsichtigt mit der am 21. August 1899 zu Ortenberg stattfindenden 39. Wanderversammlung eine Verlosung von Bienenvölkern, Bienenprodukten und Utensilien zu verbiuden. Großherzogliches Ministerium des Innern hat die nach- aesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 3000 Lose zu 0 50 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien betreffend. Wir sehen uns veranlaßt, die Bundesratsverordnung wnt! 18. Oktober 1898 und die Polizei-Verordnung vorn 12. März 1894 wiederholt zur allgemeinen Kenntnis zu drirgen. ent es i di-!-» 3* werben für den M stellen, ber , mden Blumen terfür Offerten pw 0 und Vergnügung^ Bekanntmachung, betreffend die Beschäfttflung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien vom 18. Oktober 1898. Auf Grund der 88 139a und 154 Absatz 2 ber Gewerbeorbnung ilt Iber BundeSrat bte nachstehenden Bestimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen unb jagenblichen Arbeitern in Ziegeleien, beschlossen: In Ziegeleien, einschließlich ber Chamottefabriken, dürfen Arbeiterinnen unb jugendliche Arbeiter nicht verwendet werben: zur Gewinnung unb zum Transporte bet Rohmaterialien, einschließlich deS eingesumpften LehwS, Deutsches Reich Darmstadt, 25. März. Wie der „Darmst. Ztg." aus Florenz gemeldet wird, waren Seine Königliche Hoheit der Großherzog am Donnerstag, 23. d., abends zum Diner bei Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog von Conaught, Höchstwelcher nebst Hoher Gemahlin und 4 gflith10*61 ßinrvc- dr Stierte. leit: < zur Handformerei (Streichen ober Schlagen) der Steine mit Ausnahme von Dachziegeln (Dachpfannen) unb von BimS- fandstein (Schwemmsteinen), t t zu Arbeiten in ben Oefen unb zum Befeuern ber Oefen, mit Ausnahme beS Füllens unb Entleerens oben offener Schmauchöfen, zum Transporte geformter (auch getrockneter und gebrannter) Steine, soweit bte Steine in Schiebkarren ober ähnlichen Transportmitteln beförbert werben unb hierbei ein fest- verlegtes Gelets ober eine harte ebene Fahrbahn nicht benutzt werden kann. II. In Ziegeleien, in denen daS Formen ber Ziegelsteine auf bte Zeit von Mitte März bis Mitte November beschränkt ist, finb bei ber Beschäftigung von jungen Leuten »wischen vierzehn unb sechszehn Jahren unb von Arbeiterinnen folgende Abweichungen von ben Vorschriften ber Gewerbeorbnung zulässig: 1) Junge Leute können, abweichenb von ber Vorschrift in 8 135 Absatz 3, an allen Werktagen mit Ausnahme bes Samstags unb ber Vorabende von Festtagen elf Stunben beschäftigt werben. , , , , . 2) In Ziegeleien, welche ohne stänbtge Anlagen betrieben werben (Feldbränbe), ober in welchem al« stänbtge Anlagen nur ein Ofen vorhanden ist, können Arbeiterinnen unb junge Leute abweichenb von ben Vorschriften tm 8 135 Absatz 3, unb tm 8 137 Absatz 2, an allen Werktagen mit Ausnahme bes Samstags unb ber Vorabenbe von Festtagen, zwölf Stunben beschäftigt werden. Alsdann ist aber nicht nur ben jungen Leuten (8 136 Absatz 1 letzter Satz), sondern auch ben Arbeiterinnen über sechszehn Jahren vormittags, mittags unb lerick*., .Giessend Ja24.*18"' । 3 Portugnst" . ! I , - finp8tun, I jjüö Polizei-Verordnung für den «reis Gießen, die Unterbringung der in Back, üetm. Fabriken (Ruffensteinbrennereien) und Ziegeleien beschäftigten Arbeiter betreffend. Aus Grunb deS Art. 78 der Kreis- und Provinzial Ordnung unb des Art. 3 letzter Absatz des Gesetzes vom 1. 3uH 1893, bte nltzetliche Beaufsichtigung der Mietwohnungen unb Schlafstellen Wwffenb, wirb unter Zustimmung bes KreisauSfchufse» unb mit ficv ehmtgung Kroßherzoglichen Ministeriums betz Jnnern unch ber Jvftiiz vom 7. März 1894 zu Nr. M. I. 6401 für den Kreis Gießen »ne ebnet wie folgt: 8 1. Jeder Besitzer einer Backstetnfabrtk (Rustmsteinbrennerei) ober Siegelet, einerlei ob dieselbe mit fabrikmäßigem Betrieb statt- ßiidat oder nicht, welcher feinen Arbeitern UntetkunftsrSume über- W, ist verpflichtet, die nachstehenden Vorschriften zu beobachten: Anforderungen im allgemeinen. 8 2. Die Räume, welche Arbeitern »um Wohnen ober zum Lchllafen dienen, müssen ausreichenden Schutz gegen alle schädlichen MtlerungSetoflüste gewähren. Für Arbeiter, welche nur während ber wärmeren Jahreszeit — im Anfang April bis Ende September — in den in 8 1 genannten 8ctrieben beschäftigt werden, genügen zu diefem Bchufe hölzerne Sar acken, diefelben müssen jedoch von Brettern sestgesügt und waffer- dchl gedeckt sein; Familien mit Kindern unter 16 Jahren dürfen h bitfe Arbeiterwohnungen überhaupt nicht, Familien ohne Kinder Mr mit Kindern über 16 Jahren nur dann ausgenommen werden, «nn ihnen ein eigenes Zimmer einaeräumt werden kann. Ist letzteres nicht thunlich, so dürfen auch Familien ohne Kinder lqw. mit Kindern über 16 Jahren, gleich wie in allen Fällen ffmilien mit jüngeren Kindern nur dann zur Arbeit angenommen tirben, wenn ihnen anderweit eine Wohnung ober Unterkommen ift Werben in dem Betrieb weibliche Arbeiter beschäftigt, welche itfrl zur Familie eines Arbeiters gehören (Abs. 3), so sind den- lilben Wohnräume avzuweisen, welche von denen ber männlichen ir&eiter vollständig getrennt find. Beschaffenheit der Wohn- und Schlafräume. 8 3. Die Wohn- ober Schlafräume müssen minbestenS 30 Centi- citar über bem Erbboden liegen, mit trockenem, feftgebieltem Fuß- hben, mit gut schltcßenben Thüren unb einer genügenben Zahl von ftitlftem, welche sich öffnen lasten, versehen fein. Auf den Kopf der pia.iflgen höchsten Zahl von Bewohnern ober Schläfern muß mim kftenS Va Quabratmeter Fensteröffnung vorhanben fein. Die Höhe kr Wohnräume hat mindestens 2,5 Meter zu betragen. Jedem liMter muß 3 Quadratmeter Bodenfläche und, wenn die Wohnungs- tfme gleichzeitig als Schlafräume dienen, ein Luftraum von wenig- flenS 10 Kubikmeter gewährt werden. 8 4. Sämtliche Wohn- bezw. Schlafräume müssen, fo oft die Kliheibehörde es für notwendig erachtet, mindestens aber einmal jidrtlich, und zwar vor Beginn der Arbeitszeit, mit Kalkwasser ffisch jwerißt werdern _ Bekanntmachung. Die erledigte Stelle eines Kreisftratzeuwarts Bit dem Sitz in Trais-Horloff oder einem ber nächst ge- leinen Orte soll demnächst wieder besetzt werden. Bewerber wollen ihre Meldungen unter Angabe von Iltetr und seitheriger Beschäftigung sowie unter Anschluß 'M Zeugnissen bei dem Kreisstraßenmetster Ltstmann tn $unngen bis spätestens 5. April l. I. einreichen. Gießen, am 24. März 1899. Der Kreis-Aukischuß des Kreises Gießen. I. B.: Dr. Wagner. nachmittags je eine Pause zu gewähren. Die BefchSstignug muß jedeSmal nach längstens vier Stunden durch eine Paus« unterbrochen werden. Die Dauer der Mittagspause muß mindesten» eine Stunde, die der übrigen Pausen mindesten« je eine halbe Stunde betragen. , , 3) Die Arbeitsstunden der jungen Leute und der Arbeiterinnen dürfen, abweichend von ben Vorschriften im 8 136 Absatz t Satz 1 unb im S 137 Absatz 1, in die Zeit zwischen olereta» halb Uhr morgens unb 9 Uhr abenbS gelegt rperdm. In benjenigen Ziegeleien, welche von den Bestimmung« unter n Gebrauch machen, ist an einer in die Augen fallende» Stelle ber Arbeitsstätte eine Tafel auszuhängen, welche ta deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I, forole anstatt de» im 8 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Auszugs etoe» Auszug *u8 den Bestimmungen unter II und auS ben Vorschriften ber Gewerbeordnung über die Beschäftigungen von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern, soweit diese Vorschriften daneben in Geltung bleiben, in der von Der Landes-Zentralbehörde zu bestimmenden Fassung öiebergibt. In allen übrigen Ziegeleien ist an ctoer in bte Augen fallenden Stelle der Arbeitsstätte eine Tafel auSzu- HSngen, welche in deutlicher Schrift außer dem im 8 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung vorgeschriebenen AuSzuge die Bestimmungen unter I wiedergiebt. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 189t in Kraft und haben bis zum 1. Januar 1904 Gültigkeit. Berlin, den 18. Oktober 1898 Der Stellvertreter deS Reichskanzlers. (gez.) Graf von PofadowSky. Befinden sich auf der BetrtebSstätte weibliche Perfonen, fo ist für solche ein besonderer Abtritt zu stellen. 8 14. Die AbtrittSgruben sind nach Vorschrift der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882, foweit es angängig ist, nördlich ober östlich von ben Wohngebäuden berzurichten und in Sohle unb Wan» wasferdicht auszumauern. Die Entfernung bieser Gruben von ben Wohn- und Schlafräumen, sowie von etwa vorhandenen Brunne» muß mindestens 8 Meter betragen. Ausnahmen hiervon könne« au« besonderen Gründen durch die Lokalpolizei-VerwattungSbehörbe (KreiLamt) gestattet werden. Die Gruben müssen nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich, gänzlich entleert und auf etwaige Anordnung der Lokal Polizeibehörde desinfiziert werben. Aufrechterhaltung der Ordnung und Sittlichkeit. 8 15. Der Bettiebsunternehmer ist zur Aufrechterhaltung ber Orbnung, Reinlichkeit und Sittlichkeit unter ben von ihm beschäftigten Arbeitern verpflichtet. Wenn er nicht in Perfon auf ber Betrieb». Pötte wohnt, hat er zu biefem Behufe einen zuoerläfstgen Aufseher zu bestellen. Ansteckende Krankheiten. 8 16. Der Arbeitgeber bars keinen Arbeiter annehmen, welcher ersichtlich an einer anstrckenben Krankheit, z B. Krätze usw. leibet. Erkrankt eine zur Arbeit bereits angenommene Person an einer berartigen Krankheit, so ist bieselbe sofort von ben übrigen Arbeitern zu isolieren unb ungesäumt ber OrtSpolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Verbot des Branntweinausschanks. 8 17. Jeder AuSschauk von Branntwein auf der Setrieblftllte durch den Unternehmer, oder mit besten Erlaubnis durch andere, ist unterlagt. Bekanntgabe der Polizeiverordnung an die Arbeiter. 8 18. Diese Pottzeiverordnung ist auf einer allgemein zugänglichen Stelle in jeder Betriebsstätte, der in 8 1 erwähnten Art unb, wo mehrere Wohnräume vorhandm sind, to einem jeden t erleiden anzulchlagen, auch jedem neu etotretenben Arbeiter belonberS bekannt zu machen, was durch NamenSunterlchrift betreiben in einem baju bestimmten Buche zu bescheinigen ist. t m Für bie Befolgung ber Vorschriften berlelben ist ber Betrieb». Unternehmer, eventuell bet von ihm bestellte Aufseher verantworllich. Strafbestimmungen. 8 19. Auwiberhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung bezw. Nichtbefolgung betreiben werben mit Gelbstrafe bi» zu 30 Mark ober entfprechenber Haft bestraft Uebergangsbestimmungen. 8 20. Diese Pvlizetvetvidriung, mit Ausnahme bet Bestimmungen in 8 3, tritt mit dem 1 April b. I., die Bestimmungen be» 8 3 treten erst am 1. Juli 1894 tn Kraft. Gießen, ben 12. März 1894. GroßhrrzoglicheS KreiSamt Gießen, v. (Sagern. Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet worden. Gießen, am 25. März 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Wagner. y Prinzessin-Tochter am darauffolgenden Tage das Luncheon bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog einnahm. Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird voraussichtlich am Dienstag, 28. d. Mts., wieder nach Darmstadt zurückkehren. Berlin, 25. März. Die in Dar-es-Salam erscheinende „Deutsch-Ostafrikanische Zeitung" bringt verschiedene Aeußer- ungen des aus Deutschland zurückgekehrten Gouverneurs Siebert, welche derselbe beim Empfang der deutschen Kolonie gethan hat. Der Gouverneur sagte, er sei überrascht gewesen über das Entgegenkommen des deutschen Großkapitals, welches noch vor zwei Jahren sich so ablehnend verhalten habe. Infolge der Pacificierung des Schutzgebietes, erklärte der Gouverneur, seien die Tage des Militarismus als überwunden zu bezeichnen und die Aufhebung der bisherigen, unhaltbar gewordenen Gliederung der Beamtenschaft durch den Kaiser bereits genehmigt worden. Ich will, so schloß Liebert, keine Beamten- oder Militär-Wirtschaft, sondern ich will eine Kolonie der wirtschaftlichen Entwicklung. Berlin, 25. März. Der deutsche K r e u z e r „B u s s a r d" ist nach seinem Eintreffen in Gibraltar nach Tanger beordert worden, wo er bereits eingetroffen ist. Man glaubt, daß er den Auftrag erhalten hat, einen Druck auf die marokkanische Negierung auszuüben, damit sie noch einige Entschädigungssummen an Reichsdeutsche für erlittene Uebergriffe auszahle. Berlin, 25. März. Der Rückgang der anarchistischen Bewegung in Deutschland wird jetzt von leitender Stelle selbst anerkannt. Das anarchistische Organ „Der Sozialist" konnte wegen Geldmangel nicht mehr erscheinen. Die finanzielle Lage ist eine schwierige. Die ganze Anarchisten-Bewegung ist durch die fortgesetzten Verfolgungen im Rückgänge begriffen. In Frankfurt a. M., wo "diese Bewegung sehr stark war, ist sie vollständig zu Grunde gerichtet. M.P.C Berlin, 25. März. Zur Geschichte des geheimen gleichen Wahlrechts. Im preußischen Herrenhause ist am 23. d. M. die Frage des geheimen gleichen Wahlrechts von neuem angeschnitten worden. Graf Mirbach bezeichnete sie als die entscheidende Frage für die Zukunft. Er berief sich darauf, daß auch der Fürst Bismarck, mit dem er absichtlich die Frage der geheimen Wahl niemals eingehend erörtert habe, in seinen „Gedanken und Erinnerungen" ganz derselben Ansicht Ausdruck gebe, wie er sie habe, denn er schreibe da, daß das allgemeine Wahlrecht nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch berechtigt sei, wenn man nur die geheime Wahl beseitige, die mit dem germanischen Charakter nicht übereinstimme. — Das geheime direkte Wahlrecht wurde zum ersten Male am 12. Februar 1867 ausgeübt bei den Wahlen zum ersten deutschen Reichstag im norddeutschen Bunde. Das betreffende Wahlgesetz datierte vom 15. Oktober 1866. Nach der Frankfurter Verfassung von 1849 sollte das allgemeine direkte Wahlrecht öffentlich und mündlich zu Protokoll ausgeübt werden und trotz letzterer Bestimmung hielt man es seinerzeit für unvereinbar mit dem monarchischen Staate. Das Frankfurter Wahlgesetz war einer der Hauptgründe für die damalige Ablehnung der Reichsverfassung von Seite des Königs von Preußen. Der Rückgriff auf diese Institution, noch demokratischer durch die geheime Abstimmung, welchen der preußische Antrag vom 9. April 1866 machte, war eine für die damaligen Konservativen außerordentlich schwer verständliche Handlung Bismarcks. Der letztere rechtfertigt dieselbe in seinem posthumen Werke so, daß er schreibt: „In Hinblick auf die Notwendigkeit, im Kampfe gegen eine Uebermacht des Auslandes im äußersten Notfall auch zu revolutionären Mitteln greifen zu können, hatte ich auch kein Bedenken getragen, die damals stärkste der freiheitlichen Künste, das allgemeine Wahlrecht, schon durch die Zirkulardepesche vom 10. Juni 1866 mit in die Pfanne zu werfen, um das monarchische Ausland abzuschrecken von Versuchen, die Finger in unsere nationale omelette zu stecken." — Aber schon damals mußte sich Bismarck wiederholt amtlich und außer- Feuilleton. I>ie Kaiserwahr zu AranKfurt. 3«m 50. Jahrestage der Erwählung Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen am 28. März 1849. Von Dr. Berth. Holtz. (Nachdruck verboten.) Der 28. März dieses Jahres und der vorhergehende 27. haben eine gar wichtige Bedeutung. Am 27. März vor 50 Jahren wurde die Reichsverfassung durch Annahme der sogenannten Kaiserparagraphen vollständig, und am 28. erfolgte die historisch denkwürdige Wahl Friedrich Wilhelms IV. von Preußen zum erblichen deutschen Kaiser. Es sei uns gestattet, aus dem uns zugänglichen Material eine eingehende Schilderung dieser beiden merkwürdigen Sitzungen der Frankfurter Nationalversammlung dem Leser vor Augen zu führen. Der Schluß der deutschen Neichsverfassung erfolgte in der Sitzung am 27. März 1849, welche durch den Präsidenten um 4 Uhr nachmittags in der Paulskirche eröffnet wurde. Die Zuschauertribünen sind mit Publikum dicht gefüllt, und ein leises Gemurmel, welches erst durch die Glocke des Vorsitzenden zum Schweigen gebracht wird, läuft durch die Menge. Die Deputierten sind' fast alle erschienen und haben teils ihre Plätze schon eingenommen, teils sind sie im Begriff, es möglichst geräuschlos zu thun. Da erhebt sich der Verfaffungsausschuß und erhält das Wort. Es ist noch über Abschnitt III der Verfassung, betreffend „Das Reichsoberhaupt", abzuftimmen. Er stellt amtlich zu dieser Frage — rechtfertigen. Am 15. April 1866 schrieb er an Graf Bernstorff in London: „Ich darf es wohl als eine auf langer Erfahrung begründete Ueber- zeugung aussprechen, daß das künstliche System in direkter und Klassenwahlen ein viel gefährlicheres ist, indem es die Berührung der höchsten Gewalt mit den gesunden Elementen, welche den Kern und die Masse des Volkes bilden, verhindert. In einem Lande mit monarchischen Traditionen und loyaler Gesinnung wird das allgemeine Stimmrecht, indem es die Einflüsse der liberalen Bourgeoisie-Klassen beseitigt, auch zu monarchischen Wahlen führen, ebenso wie in Ländern, wo die Massen revolutionär fühlen, zu anarchischen. In Preußen aber sind neun Zehntel des Volkes dem Könige treu, und nur durch den künstlichen Mechanismus der Wahl um den Ausdruck ihrer Meinung gebracht." Als Graf Bernstorff am 26. April von dem Schrecken Lord Claren- dons über das allgemeine Stimmrecht berichtete, machte Bismarck dazu folgende Randnote: „In England sind eben nur die höheren Klassen dem Königtum und der Verfassung anhänglich, welche ihre Privilegien, ihre Herrschaft über das Land darstellen. Die Massen sind roh, unwissend, und ihre Anhänglichkeit an die Krone ist nicht von der Art wie in Preußen. Das Resultat der Wahlen vom 12. Februar 1867 war ein überraschend günstiges. Erst später trat mehr die Kehrseite der Medaille hervor. M.P.C. Das Bankgesetz! Die Reichstagskommission für die Bankgesetznovelle hat in dritter Lesung eine Erhöhung des Kapitals auf 180 Millionen Mk. beschlossen und das steuerfreieNotenkontingent der Reichsbank über die Regierungsvorlage hinaus um 50 Millionen Mk. auf 450 Millionen festgesetzt. Wie wir hören, bewegen sich diese Beschlüsse auf der äußersten Grenze dessen, was die verbündeten Regierungen zu bewilligen geneigt sein möchten. — Flottenverein. In einer Versammlung unter Vorsitz des Ober-Postdirektors Hoffmann bildete sich ein Landes-Ausschuß des deutschen Flottenvereins für die Groß- Herzogtümer Mecklenburg, über welchen der Herzog-Regent Johann Albrecht und der Großherzog von Mecklenburg- Strelitz das Protektorat übernommen haben. — Heber die Konzession von Haida r-P ascha schreibt ein Franzose im „Gaulois" u. a. folgendes: Nach dem, was ich in Pariser Blättern gelesen habe, legt man in Frankreich der Angelegenheit des Hafens und des Kais von Haidar-Pascha eine übertriebene Bedeutung bei. Man wünschte, den französischen Botschafter mit allen möglichen Mitteln darauf hinarbeiten zu sehen, daß die Deutschen die Konzession nicht erhielten, die sie schon seit sehr langer Zeit anstreben. Diejenigen die diese Absicht äußern, kennen den Kernpunkt der Angelegenheit nicht. Kein französischer Botschafter, mag er sein wer er will, und selbst angenommen, daß ihn die Kollegen aller anderen Großmächte unterstützen, könnte verhindern, daß die Deutschen in dieser Angelegenheit als Sieger hervorgingen. Die Oertlichkeit nämlich, um die es sich handelt, Haidar-Pascha, ist in Konstantinopel selbst gelegen, auf der asiatischen Seite des Hafens zwischen den Vorstädten Skutari und Kadiköi und ist der Endpunkt der Anatolischen Eisenbahn, bekanntlich eine deutsche Unternehmung. Die türkische Regierung könnte doch also die Konzession für den Bau des Kais und des Hafens nicht einer anderen, französischen, englischen oder sonstigen Gesellschaft erteilen in dem Augenblicke, wo die in Haidar-Pascha einmündende Eisenbahnlinie deutsch ist. Das Unglück ist jetzt geschehen und kann nicht mehr geheilt werden. Es war ein großer Irrtum, als die französischen Gesellschaften die Deutschen diese bedeutende Linie an sich reißen ließen zu einer Zeit, wo es so leicht war, eine ausschließlich französische Unternehmung daraus zu machen. M.P.C. Die Mächte in China! Bisweilen erhebt ich in der englischen und französischen Presse ein Streit rnrüber, ob der Einfluß größer sei, den England oder Frankreich oder den Deutschland in China ausübe. Man )arf versichert sein, daß in Kreisen, welche berufen sind, zu dieser Frage ein sachverständiges Urteil abzugeben, keinerlei den Antrag: Artikel 1, § 69: „Die Würde des Neichs- oberhauptes wird einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen." Die Abstimmung geschieht namentlich, bei atemloser Stille des Publikums, und ergiebt 279 Stimmen dafür und 255 Stimmen dagegen; der Antrag wird angenommen. Ein Beifallssturm will losbrechen, doch mahnt der Präsident mit dringender Geberde davon ab, und man beherrschte sich. — Unter großer Spannung und Schwüle erfolgt sodann die Abstimmung über die „Erblichkeit". Ein peinliches Gefühl der Besorgnis bemächtigte sich aller. Lange ist der Stimmenkampf unentschieden und höchst zweifelhaft. Endlich entscheidet sich's: Der § 70: „Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden ist. Sie vererbt sich im Mannesstamm nach der Regel der Erstgeburt" wird schließlich mit 267 gegen 263 Stimmen angenommen. Nun aber ist der Beifall nicht länger zu hemmen. Die Verkündigung dieser Abstimmung erregt allseitig die herzlichste Freude. Abgeordnete verschiedener Fraktionen drücken sich die Hände und das Publikum jauchzt. Laut lobt man Gott und dankt ihm für das lange ersehnte und erbetene Ereignis. Nachdem die Abstimmung dieser beiden wichtigsten Paragraphen geschehen, geht die Abstimmung der folgenden schneller vor sich. Wir heben aus ihnen nur die für den Leser wichtigsten hervor: § 71: „Das Reichsoberhaupt führt den Titel: Kaiser der Deutschen." § 72: „Die Residenz des Kaisers ist am Sitze der Reichsregierung." Artikel 2, § 74: „Die Person des Kaisers ist unverletzlich." § 75 : „Alle Regierungshandlungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Giltigkeit der Gegenzeichnung von wenigstens einem der Reichsminister, , IV: . Y; 17. Mn) N/ßü, m sich dm „Oelsnij Nahe von Ebmak Anders ans @bma reichW Grenze und da er dem An 3n bu Einträge vchogen: | 1. Karl Sch feiner Amenr seit 2. Frirbric betreiben seit 1. An ein Geschäft mit Mischeartikeln in o 3. Adolf 2 |mna „Gießener : Bierbrauerei. <• Die Finne Die Firme v- Cntzmar unten« Finna, und Lack,Trotzhand ließen, bi Zweifel darüber bestehe, um wie viel höher die Macht En» lands in China eingeschätzt werde, wie die Deutschlands oder Frankreichs. Aber auch in der Richtung gebietet bi" Vernunft, sich keinen Illusionen hinzugeben, daß in den letzte» Jahren Rußland eine Position in China gewonnen hat, bi< um so weniger leicht zu erschüttern sein dürfte, als sie au' dem Landwege gedeckt ist und immer von neuem verstärk: oder erneuert werden kann. Die Lehre, welche daraus vor den anderen Mächten gezogen werden sollte, liegt eigentlich klar zu Tage. — Aus Jerusalem schreibt man der „Köln. Ztg." Wenn auch der Gewinn, den man von dem Besuch des deutschen Kaiserpaares in Jerusalem erwartet, erst Zeit zum Ausreisen braucht, so sind doch auch jetzt schon segensreiche Folgen bemerkbar. Wir wollen gar nicht reden von dcr angenehm empfundenen Förderung des öffentlichen Wohles durch die Bauten und Wegverbesserungen, welche die türkische Regierung aus Anlaß des kaiserlichen Besuche hat vornehmen lassen, wir wollen nur berühren, was uns Deutsche angeht. Eine wesentliche Steigerung erfuhr vor allem der deutsch-nationale Patriotismus. Zwar waren wir hier immer patriotisch. Aber dadurch, daß uns bn Vaterland in unferm Kaiser gleichsam personifiziert ent gegengetreten ist, und zwar in so glänzender, männlich thatkräftiger, charaktervoller und zugleich freundlich ttiL nehmender, wohlwollender Gestalt, fühlten wir uns in unfein Gefühlen freudig gehoben und sagten uns mit klarerem Bewußtsein, daß wir allen Grund haben, uns dessen dankbar zu freuen, was wir an Kaiser und Reich haben. Das merkte man sehr wohl, als wir uns am 27. Januar in dem großen Saale der Templergemeinde zahlreich zur Feier von Kaisers Geburtstag vereinigten. Ein Zug von freu diger Begeisterung ging durch alle Reden und Kundgebungen hindurch. Zum praktischen Ausdruck kam diese vaterländische Gesinnung dadurch, daß nicht viel später hier ein deutscher Flottenverein gegründet wurde. Neben diesem idealen Erfolge fehlt es auch nicht an materiellen. Der deutsche Grundbesitz in Jerusalem — so der Besitz der Templer kolonie, des Aussätzigen-Asyls, des syrischen Waisenhauses — entbehrte noch klarer, rechtlicher Stellung und war für gewisse Fälle gefährdet. Nun ist durch Vermittlung bet deutschen Botschaft in Konstantinopel ein kaiserlich osmanischer Firman in sichere Aussicht gestellt, durch den für die Zukunft eine folioe Rechtsbasiis gewonnen wird. Genannter Besitz soll auf den Namen des Deutschen Reiches eingetragen werden. In der Erlöserkirche wird allsonntäglich i/m halb 10 Uhr Gottesdienst gehalten, zu dem sich auch Landes eingeborene, Griechen und Russen einfinben. Nur ist leider die Akustik der Kirche sehr ungünstig, besonders wenn sie schwach besetzt ist. Am Altar wird der Geistliche fast gar nicht verstanden, etwas besser von der Kanzel, wenn fidi die Gemeinde dicht um sie schart. Den Grund des Uebel- standes sucht man in der hohen Kuppel über dem Hinteren Teil des Schiffs der Kirche. Ob Abhilfe möglich, ist iu bezweifeln. Auch die Wirkung der Orgel leidet nnux dem Widerhall. — Aus Südafrika. Von den Buren und dem holländischen Elemente in Südafrika wird Deutsch-Südwest- Afrika immer mehr als ein vollgiltiges Staatswesen in Südafrika in Betracht gezogen Bekannt ist, daß der Präsident des Oranje-Freistaates, Steyn, schon mehrmals darauf gedrungen hat, daß Deutsch-Südwest-Afrika hinzugezogen werden sollte, wenn von Kapstadt gemeinsame Beratungen aller südafrikanischen Staaten und Kolonien über wirtschaft liche Fragen vorgeschlagen wurden. Trotz englischen Einspruchs hielt Steyn seinen Antrag aufrecht. Das Erscheinen deutscher Zeitungen in Südwest-Afrika hat eine weitere An Näherung herbeigeführt; die Transvaal-Zeitungen haben nämlich infolge der Zusendung des „Windhoeker Anzeigers" eine vollständige Rubrik mit Nachrichten über Südwestafrika eingeführt. Sie bringen alle möglichen Nachrichten aus dem deutschen Schutzgebiete, die früher dort ganz unbekannt waren; namentlich ruft es Befriedigung hervor, daß ein 25. M übti bin gestrige, fiiebigt. Beaure Legalität hat gesi der gestrige Besck nicht beeinflussen das gestrige llrt das Gewissen de Paris, 26. Prozesses D welcher dadurch die Verantwortung übernimmt." Artikel 3, § 77: „Der Kaiser erklärt Krieg und schließt Flieden § 80: „Der Kaiser beruft und schließt den Reichstag" § 82: „In Strafsachen, welche zur Zuständigkeit des Reichs gerichts gehören, hat der Kaiser das Recht der Milderung oder Begnadigung." § 83: „Dem Kaiser liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob." § 84: „Der Kaiser hat die Verfügung über die bewaffnete Macht." Es wird ferner über den, in der Morgensitzung noch ausgesetzten, ersten Paragraphen des Abschnittes VIII der Reichsverfassung, betreffend „die Gewähr der Verfassung', abgestimmt, und derselbe in folgender Fassung angenommen Artikel 1, § 196: „Bei jedem Regierungswechsel tritt der Reichstag, „falls er nicht schon versammelt ist, ohne Berufung zu „fammen, in der Art, wie er das letzte Mal zusammen „gesetzt war. Der Kaiser, welcher die Regierung an- „tritt, leistet vor den zu einer Sitzung vereinigten beiden „Häusern des Reichstages einen Eid auf die Verfassung. „Der Eid lautet: „„Ich schwöre, das Reich und die Rechtend „„deutschenVerfassung zu schirmen, dieReichsverfapnng „„aufrecht zu erhalten und sie gewissenhaft zu vo 1 „„ziehen. So wahr mir Gott helfe!"" „Erst nach geleistetem Eide ist der Kaiser berechtig. „Regierungshandlungen vorzunehmen." e Zum Schluffe stellt ein Abgeordneter Rüder den trag, am nächsten Tage, dem 28. März, eine s halten, und auf die Tagesordnung zu setzen: „Dte rv y des deutschen Kaisers." « Der Antrag ging fast einstimmig durch, und unter gemeiner Freude schloß die Sitzung um halb acht Uhr ave» (Schluß folgt.) Kreisen sei von > Natürlich hatten > Nachricht in ihrer valiven Presie Sa Vereins' ui) 2>c Dichtung Egespr erwähnt sein. OiM 2o. »ubLerfaininlungen, rM »'*“ S“ tnhmotiatd* ” fct tin *»** L t.i «nn ' VI; •Hf dem e”’ den N Ntbi "*Ä! n HI; HS «t w-JffS «nstinw'S telN1"; 93 ! i-iW' "L A ld> in b,r®4" 4' en binr>„/^ung ü.- ^uttetnV '«t Dl! «titel’,’?1*^ " "ttd-N foÄ'* 'S1 tldd;, [«uibt man blt Gerung des öLr?:;: -»S ,?*« nur berühren - •Itntli^e Steigerung rt ?attiotaw. L , «der dadurch, L", ’ rr M» dir,4 r i° glanzender, :. 1.S .^Mle'ch jreuiiliä bllalt, suhlten wir uns und sagten uns < ®r«nb haben, uns drfi Ner und Reich hab,- ls nur uns am 21. fc. 'plergemeinde zahlreich «einigten. Ein Zug t: h alle Reden und M; Ausdruck kam diese vatE hl viel später hier ein; 'Urb?. Neben diese« ht an materiellen. Da - so ber Besitz her 1 Yls, des syrischen Ws rechtlicher Stellung und Nun ist durch taitL lntinopel ein kaiserlich oir t gestellt, durch den fii r iis gewonnen wird. 9am >es Deutschen ReiPch^ erkirche wird offte' ihalten, zu bemti Küssen einsindee ine iii M ir ungünstig. w ltar wird k Vv esser schart. I über bei j-- . 06 Wch nv - Orgü W r )n ben Suren und bem ;< itoirb Deutsch-Snt- in völliges StaM- n MaM ist. batz dn'. Steyn, schon mehnna«?- jch-Sübwest-Nfrika h'nzc-' apstadt gemeinsame Ser. „und Kolmen MM rote«. tot S tot«» ** *, .brotit^ikW:.-;; die it**Aif- alle bie früher *5,^ z Skfrild'M ** troortung ' S SnK L..M! Snii» ögtü ‘Ä;5& ,, in $L" J Wt*Ll ; wir « b t iirMj sS-*S. mMM* dr .st der । ein rlvg Mz, M» J»’" *\»* <> -einstimmig angenommen und Vertagung bis zum 17. April Man sollte nicht warten vorrätige Seife ausaebrauchl ift, sondern eS empfiehlt sich alsbald einen Versuch mit der -Patent Myrrholin-Setsi* zu machen, wenn sich aufgesprungme, rissige Haut. Milesier, Sommersprosien, Hautblüten, unnatürliche Röte rc. einstellen; denn diese ärztlich so warm empfohlene, unübertroffene hygienische Totletteseife übt einen äußerst günstigen Einfluß auf alle diese Zustände auS. Hebend!, auch in den Apotheken, erhältlich. Ausland. Paris, 25. März. Die antisemitische Presse ist über den gestrigen Beschluß des Kassationshofes sehr be- sried'igt. Beaurepaire schreibt im „Echo de Paris": Die tegilität hat gesiegt. Rochefort sagt im „Jntransigeant", ber gestrige Beschluß beweist, daß der Kassationshof sich nich!. beeinflussen lassen werde. Der „Gaulois" versichert, 6a8 gestrige Urteil habe Brisson und Manau verurteilt und dus Gewissen der ehrlichen Leute erleichtert. Paris, 26. März. In der Revisionsfrage des Prozesses Dreyfus, die in der zweiten Hälfte des tsilossen. Leipzig, 23. März. (Eine Verschärfung des sächsischen Vereinsgesetzes.) Von maßgebender nationalliberaler Seite wird in der sächsischen „Nationalliberalen Korrespondenz" die Nachricht der „Hilfe", daß laß sächsische Kartell der vereinigten Konservativen und statronalliberalen beim nächsten Landtag einen Gesetzentwurf tinbringen wolle, der der Polizeibehörde das Recht gibt, Vereine inb Versammlungen, die die Sicherheit des Staates bedrohen, Mich verbieten zu können, da das bisherige Vereinsrecht intiinonarchische und revolutionäre Bestrebungen fördere, m ein Phantasiegebilde erklärt. In nationalliberalen greifen sei von der angedeuteten Absicht nichts bekannt. Raliürlich hatten auch die sozialdemokratischen Blätter die Nachricht in ihrer Weise verwertet. — Daß in der konser- 6dliuen Presse Sachfens der Wunsch nach Verschärfung des Berkins- und Versammlungsrechtcs nach der angegebenen Dichtung ausgesprochen und begründet worden ist, mag hier eiivllhnt sein. Oelsnitz, 25. März. Ein Grenzzwischenfall hat sich dem „Oelsnitzer Tageblatt" zufolge heute früh in der Mf e von Ebmath im Doigtlande ereignet. Der Weber flnberd aus Ebmath wurde beim Schmuggeln an der österreichischen Grenze von sächsischen Grenzjägern überrascht, iinb da er dem Anruf nicht Folge leistete, erschossen. Dr. R. Schiffmann’s j&sfhma-Pulver B«UndtetU: S4»3 01, 8.1 peter, 61,10 0/0 .dd-MnerlkanUeb.r SUch.pf.l, 14 o/o riechender Kagelkolben, ist jetzt in den meisten Apotheken Deutschlands zu haben I» nicht lerrilbif, wende qiö sieh an die Kngel• Apotheke, C-rlln. Eine klein. Schein aber ▲.Um^ welche Ze.puu. über den die.ee Pelrere enthalt, i.l durch R. 8. hl Amenn. Berlin B, Leipeiaer.tr. H, ““’n w eu bestehen. zu Gießen. Gießen, I. R ck^'jche Buchhandlung. 60 Pfg. 24 S. ES ist eine nicht nur für den Theologen, fondern für jeden Gebildeten interessante Frage, die hier behandelt wird. In klarer, allgemein verständlicher Weife, unter Weglassung etneS schwerfälligen w>ffen- chaftlichen Apparate« werden wir in die von der modernen religtonS- geschichtlichen Forschung gewonnenen Ergebntsie etngeführt. Im Gcgenfatz zur überlieferten Betrachtungsweise, welche di« Darstellung des alten Testaments einfach als geichichtlich anerkennt, wird hier geschieden zwtfchen Geschichte und Sage, und zwar einerseits auf Grund einer genaueren Betrachtung der heiligen Schrift selbst, andererseits auf Grund von Erwägungen religionSgefchichtlicher Art und mit Rücksicht auf alte Inschriften, die in Egypten gesunden worden find. Manches wird freilich noch unaufgeklärt bleiben, bis die Steine Egyptens weiter reden werden, aber das hat Stade deutlich gezeigt, wie die Entstehung und Entwicklung deS Volkes Israel innig verwachsen ist mit der Entstehung und Entwick lung seiner Religion, welche die Voraussetzung für daS Christentum werden sollte. — DaS untz vorliegende H:st 23 deS im Verlage von Levy u. Müller in Stuttgart erscheinenden Dilettantentyeaters für Damen bringt eine Anzahl von Osteraufführungen und -Voiträgen, die gewiß überall da willkommen geheißen werden, wo noch die schöne urgermantsche Sitte herrscht, daS AuserstehungSsest der Natur durch szenische Aufführungen irgend welcher Art in der Familie ober in einer größeren Gesellschaft zu feiern. Dtefir Art sind: Osterfest- spiel für 19 Personen (auch Kinder). — Die Oster quelle. (Dramal. Szene für 1 Herrn und 4 Damen). - Maria Magdalena am Grabe (Vortrag für 1 Dame). - Daran schließt sich der hübsche Soloscherz Die erste Rolle und die gelungene Duoszene Entlarvt. Gan» allerliebst sind auch bie VoriragSstücke 'S Bärbele vom Schwarzwald (Hochzeilsgedicht in schwäbischer Mundart), Männer und Hüte und AuS der Echualstuben (in öste. Mundart). — Die Reichhaltig’ kett sowie der gediegene Inhalt deS HefteS werben ohne Zweifel viel dazu beitragen, bie beliebte Sammlung in Damenkreisen recht populär »u machen. Der Preis deS ickön auSgestatteten HesteS beträgt nur 75 Pfg. (im Abonnement 60 Pfg.). ____ Aa Htfahrer in Windhoek eine Burentochter aus Transvaal gratet hat. — Aus der bayerischen Kammer. In der tzlen Nachmittags-Sitzung der Kammer der Abgeord- iitn erklärte der Minister Frhr. v. Crailsheim auf noch- ,iq|ige Vorwürfe der Sozialdemokraten und des Centrums, K6 das Refervatrecht Bayerns durch das jetzige Reichsgesetz lllommen gewahrt und auch für die Zukunft gesichert sei. fntiauf wurde der Gesetzentwurf über verschiedene militärische ganten in München, darunter der Bau eines Armeemuseums Monats April vor dem vereinigten Kassationshose zur Ent- cheidung gelangen dürfte, hat sich ein nicht unbedeutsamer Zwischenfall ergeben. Das Gesuch der Frau Dreyfus wegen Zulässigkeit der Revision war zuerst einer Kommission im Justizministertum vorgelegt worden, die aus den Kaffations- räten Crepon, Lepelletier iinb Petit bestand. Die Zulässigkeit wurde von diesem Dreier-Ausschusie einstimmig abgelehnt. Im vereinigten Kassationshofe hatten nun einige Räte es für unstatthaft erklärt, daß die Herren Crepon, Lepelletier und Petit, die sich durch ihr erstes Urteil gebunden hätten, an der bevorstehenden Untersuchung des Kassationshofes und an der Entscheidung desselben an der Dreyfus-Sache teilnähmen. Im Plenum des Kassations- hofes hat dementsprechend der Anwalt der Frau Dreyfus, Mornard, die Ablehnung der drei Räte beantragt, wobei er in seiner Forderung vom Generalstaatsanwalt Manau unterstützt ward. Die Ausschließung oder Zulassung der obengenannten drei Räte hat eine gewisse grundsätzliche Bedeutung, da sie gestattet, auf die Stimmung des obersten Gerichtshofes Schlüsse zu ziehen. Nun hat dieser das Gesuch indessen verworfen und der Frau Dreyfus eine Geldstrafe von 100 Franken auferlegt. Das bedeutet eine Niederlage der Dreyfus-Partei. Die revisionsfeindlichen Blätter sprechen sich denn auch höchst befriedigt über den Beschluß aus und Quesnay de Beaurepaire schreibt in dem „Echo de Paris", das Ministerium sei in der Person Manaus geschlagen, die Gleichheit aller vor Gericht behalte die Oberherrschaft. Amerika. Ein sehr bedeutendes Gefecht bei Manila hat am Freitag stattgefunden. Wie Depeschen aus Manila melden, erfolgte auf Grund eines sorgfältigen Planes ein Vorstoß der gesamten amerikanischen Linie gegen die Stellungen der Aufständischen. Es entspann sich darauf ein sehr heftiger Kampf, hauptsächlich in der Richtung auf Malabon. Die Aufständischen wurden mit erheblichen Verlusten aus ihren Verschanzungen hinausgetrieben und flüchteten sich nach einem Bajonnetangriff der Amerikaner in den Busch. Der Verlust der Amerikaner wird auf hundert Tote und Verwundete veranschlagt, während die Filipinos 300—400 Mann verloren haben sollen. — Dieser vorläufige Sieg der Amerikaner, ohnehin mit verhältnismäßig starken Opfern erkauft, braucht allerdings noch keinen dauernden Erfolg zu bedeuten, denn die schwierigste Aufgabe, die Vertreibung des Feindes aus den Dschungeln, ist auch nach der Einnahme ihrer ersten Stellungen noch zu erledigen. Mteratur, Wissenschaft und Kunst. — Die Entstehung des Boltes Israel von D. Bernhard Stade, Geh. Kirchenrat und orbenttichcr Professor der Theologie Bekanntmachung. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts wurden folgende tzinttäge vollzogen: 1. Karl Schwan II. zu Gießen betreibt daselbst unter der Firma seiner Namens seit 1. Januar 1899 ein kaufmännisches Geschäft 2. Friedrich Leitzow zu Gießen und Isidor Cohn zu Kassel betreiben seit 1. April 1899 zu Gießen unter der Firma „F. Leitzow & Cie." tin Geschäft mit Manufaktur-, Konfektion, und Putzwaren, sowie mit Ms cheartikeln in offener Handelsgesellschaft. 3. Adolf Denninghoff zu Gießen betreibt daselbst unter der Firma „Gießener Brauhaus Ad. Denninghoff" seit 20. März 1899 eine Lierbrauerei. 4. Die Firma „Gebr. Röhrle" zu Gießen ist erloschen. 6. Die Firma „Echternach und Hanstein" daselbst ist erloschen. 6. Sußmann Hirsch Sondheim zu Gießen betreibt daselbst unter der Firma „S. H. Sondheim" seit 1. März 1899 eine Farben- inb Lack-Großhandlung. Gießen, den 24. März 1899. Großherzogliches Amtsgericht. _________________Neuenhagen._________________2685 17. Derbauds-Schießen des §ad. Fandes-Schnhev- llerriw, des Wh. und Wittelrheiv. Schühen- Kundes in Gießen 1899. Vergebung von Bartarbeiten. Die bei Herstellung der Festbauten erforderlichen Bauarbeiten, wie jimtnet:, Dachdecker- und Schlosserarbeiten, sollen, in Lose geteilt, auf dem >ge öffentlichen Verdings vergeben werden und zwar: Los I: umfassend die Festhalle; „ II: „ 2 Eckoierhallen und Gabentcmpel; „ III: „ Wein-, Kaffee- und Fahrradhalle, sowie Musik- tempel; „ IV: „ 2 Längsbierhallen; „V; „ 2 Aborte, 2 Tanzböden, Maschinenschuppen und Einfriedigung des Festplatzer; „VI: „ Straßenüberbrückung und Eingänge. Die Zeichnungen und die sonstigen erforderlichen Unterlagen liegen tif dem Bureau der Herren Architekten Stein und Meyer hierselbst, LilSerSweg 89, vom 20. d. M. ab zur Einsicht offen. Die VerdingungS- mschläge nebst Bedingungen werden gegen Erstattung der Selbstkosten ab- xgelüen bezw. versandt. Die Angebote sind verschlossen, portofrei und mit mtsprechender hMrift versehen bi» Mittwoch den 5. April d. I. kjtklbft einzureichen. — Zuschlagsfrist 8 Tage. Gießen, den 17. März 1899. Der Vorsitzende des BananSschnfses. Zimmer M» Großh. Brandverficherungsinspektor. Domanialjagdverpachlnug. Montag den 10. April l. I., Vormittags 11 Uhr beginnend, soll im Saale der Brauerei Gambrinus zu Nidda der Domanral- jagdbezirk Nr. VII hiesiger Oberförsterei (Distrikt Lohwald in Gemarkung Ober- und Unter-Schmitten, bcstehend aus 66,61 ha Wald und 2,70 ha Wiesen) wiederholt öffentlich verpachtet werden. Der ge nannte Jagdbezirk ist etwa 2,5 km von Station Unter-Schmitten der Nebenbahn Nidda—Scholten entfernt. — Bewerber, deren Qualifikation zur Jagdpachtung nicht notorisch vorliegt, wollen sich alsbald bei der unterfertigten Stelle hierüber genügend aurweisen. Nidda, den 22. März 1899. GroßherzoMche Oberförsterei Nidda. Hallwachs 2687 Submission. Für die Großherzogliche psychiatrische Universitätsklinik soll für da» Rechnungsjahr 1899/1900 auf dem Wege der öffentlichen Submission die Lieferung von Ikeischwarm vergeben werden. Die für diese Lieferung gültigen allgemeinen Bedingungen (Erlaß der Großh. Ministerien vom 16. Juni 1893) und die speziellen Bedingungen liegen an den Wochentagen nachmtttags von 3 bis 5 Uhr auf dem Verwaltungsbureau offen. Offerten sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift bis zum 29. März 1899, vormittags 11 Uhr, auf dem erwähnten Bureau abzugeben. Der Zuschlag erfolgt bis zum 30. März 1899. Gießen, am 24. März 1899. Großherzogl. Verwaltungs-Direktion der psychiatrischen Klinik. I. A.: 2652 Dr. Dannemann, Oberarzt. Wer Lohernte 1899 der Gemeinde Dornholzhausen (zirka 60 Ztr.) Klein-Rechtenbach (90 Ztr.), Lützellinden (15 Zentner), Reiskirchen (120 Ztr.), Vollnkirchen (120 Ztr.), Volpertshausen (45 Ztr.) kaufen will, wolle seine schrifttichen Gebote bis spätestens den 8. April d. I., vormittags 11 Uhr, zu welcher Zeit Eröffnung erfolgt, mir einreichen. Groß-Rechtenbach, 25. März 1899. 2693 Der Bürgermeister. Dünsberglurm. Nachverzeichnete Arbeiten zum Bau obengenannten Turmes sollen auf bem Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden: 1. Anfuhr der Baumaterialien, 2. Maurerarbeiten, 3. Steinhauerarbeiten (Lungstein), 4. Zimmerarbeiten. Kostenanschläge, Pläne und Bedingungen können im Baubureau der Architekten Stein & Meyer zu Gießen eingesehen, eventuell auch daselbst gegen Erstattung der Kopialgebühren in Empfang genommen werden. Offerten in verschloffenem Couvert mit entsprechender Aufschrift versehen sind an vorgenannte Architekten bis zum 5. April abends einzureichen. 2636 Gießen, 25. März 1899. Der Bau-Ausschuß. VersteigmnlM Mobiliar-NelstkigerMg. Dienstag. 28. März d. I., nachmittags 2 Uhr anfangend, werden im Biecker'schen Saale, Nenstadt SS dahier folgende Gegenstände gegen Barzahlnng versteigert: 2 Lophas, 1 vollst. Bett, 1 Kleider- und 1 Weisizeug- schrank, 1 Kommode, 1 Küchen- schrank mit Glasaufsatz, einige Stühle, 1 Tisch, 2 Koffer, Bilder und Spiegel, 1 Partie Küchengeräte, 1 Waschbütte, Herren- und Damen- klrider und sonstige Haushaltungs gegenstände. 2649 I. A.: Schneider, Gerichts-Taxator. Bekanntmachung. Dienstag den 28. d. Mts., nachmittags 2 Uhr, versteigere ick Neustadt 55 dahier gegen Barzahlung: 1. 1 Fahrrad, noch wenig gebraucht, 2. 2 Ziegenlämmer, 24 Tannen-Dielen, 3 Nachttische, 1 Patentsessel, 3 Sofas, 2 Bettstellen, 2 Sessel, 1 Handwagen und andere Sachen. Die Versteigerung zu 1 findet bestimmt, zu 2 teilweise statt. 2677 Born, Gerichtsvollzieher. Die HohvklsteiseruliM vom 23. und 24. d. Mts. sind genehmigt und können die Abfuhrscheine vom 5. Aprll an bei Großh. Rentamt Gießen in Empfang, genommen werden. Die Holzüber- wetsung erfolgt Donnerstag bett 6. April, morgens um 7 Uhr. Treis a. d. L., den 25. März 1899. Großh. Oberförsterei Treis a. d. L. Amendt. 2684 Oberförstktti Strupbach. Schußbknrke Kölligsbkrg vnd Kitber. Mittwoch den 5. April d. I , vormittags 9 Uhr, kommen in der Schlierbach'schen Gastwirtschaft zu Bieber aus den Distrikten Rothenberg, Vierruthen, Lehnchen, Schmitten- berg, Schmidtstadt rc. zum AuSgebot: Eichen: 50 St. mit 30 fm, 42 rm Schichtnutzholz 2. Kl., 40 rm Scheite und Knüppel und 120 rm Reiser. Buchen: 14 rm Schichtnutzholz 1 Kl., 155 rm Scheite und Knüppel, 1400 rm Reiser 2. bis 4. Kl. und 18 rm Stockholz. Anderes Land- Holz : 7 St. mtt 3 fm, 14 rm Schichtnutzholz 1. und 2. Kl., 9 rm Scheite und Knüppel und 15 rm Reiser. Nadelholz: 365 Stämme und Stangen mit 58 fm, 9 rm Schichtnutzholz 2. Kl., 29 rm Scheite und Knüppel und 112 rm Reiser. Das Brennholz aus dem Schutzbezirk Königsberg wird zuerst versteigert. Der Verkauf des Nutzholzes beginnt um ll1/» Uhr. Kauflieb- habern wird das Holz von den zu- ftändigen Förstern Guericke zu FH. Haina und Körner zu FH. Bieber auf Verlangen an Ort und Stelle vorgezeigt werden. 2683 In Material und Konstruktion konkurriert der Continental Pneumatic mit erstklassigen Reifen der Welt. Daher kommt es auch, daß Sie fast in allen 1843 jedem Lande Europas den A> Qi H. Continental Caoutchoug & Guttapercha Compagnie, Hannover. L Schwörer. 2694 an rm Elchen-Knüppel, hiervon von Ernst Balser, Mäusburg 11. 1107 Frankfurt a. M., Zeil 67. O Wilh. Böger- O □ooonnonooanotmoc Coursbericht von €onrad Oietz, Bankgeschäft, Gießen, Schulstraße 10 RedacNon: 1. BarktzarSt. — ®ru 18V3.! 25./3. S 18./3. 25./3. 18./3. | 25./3. 1Ö/3-I Starts,t|teu. » «ätsch«. D. ReichS'Anl. do...... Preuß ConsolS do...... Badische v. 86 Bayr.St.-Obl. a.Heff.Sl.-Obl. do...... do...... Ung. Goldrte.. 100.35 100.35 Lisrsh.'-riorit. | -fimdbrikfe. 87. Westdeutsche Ber. Königs- u. 224.50 280J« do. Anl. 86.- 85.60 Deutsch«. \ Gothaer unkb. Bodencredit Laura . . . «7- 8 8V1 100.65 92.20 100.70 100.80 92.10 100.75 <*/.; 5 do.Staatsrte. do.E.B.Gold v. 89 . . . . Arg. mn. Anl. 97.70 101.80 86.— 97.50 101.60 86.15 4 4 4 Heff. Ludwigs- bahn v. 68/69 do. v. 75/78 . Allg.dt.Kleinb. 101*20 101.30 4 4 1903 .... Grundschbk. Ser. V—VI do. i-n 101.40 101.50 100.— 101.40 101.50 100.- 4 in Cöln . . Ung. Lds.-Ctr. PiJttst. 98.50 96.30 98.20 96.— rise»tz.')rtttA. Oest. Staatsb. do. Südbahn 154.20 29.50 143.- 101.— 105.50 154 J 29 B 142 8 3 92.05 92.10 <7. do. äuß. v. 88 74.40 74.20 endianeW»«. 37, do. unk. 1906 97.50 97.50 4 Buderus . . . — —.— Gotthardbahn. 101- sv, 4 100.45 100.10 101.30 99.70 89 10 5 4 ChinestscheAnl. Egppt. unific. . 108.50 99 10 108.20 4 4 Elisab.-B.ftrfr. Kaschau - Oder« 101 — 101.30 4 Frkft. Hypbk. XIV..... 101.— 101.— 4 47, Eisenb. Rtbk. . Hirzh. u. Lollar 100.20 100.20 100 — Jura-Simplon Princ Henry . 10fc3 8V, 3 99*50 89.90 6 5 Mexico v. 90 . do. Essend. . 100.65 98.40 100.50 98.45 4 berger v. 91 Lombarden. . 99*35 __ 37. 37. bo.xn-xm do. XV. . . 97.40 99.— 97.40 ßaLtz-Arüt». Dtsch.Reichsbk. Berliner Hand. 157.50 160.20 §"se in Proceate». 148.50 173.50 148 < Württemberg. 99.90 3 do. Silber. . 2iQte-Gdl. 26.30 26.25 3 4 Frkft. Hyp.- Creditverein Bad. Th. 100 . Bayer. Th. 100 Donau - Regul. 8V 4 Oest. Staatsb. 101.40 101.25 99.65 99.— 166.— 162.45 4 4 174- «u»ianbi|d)e. Darmstädter . do...... Gießener (alte) do. v. 96 . . Mainzer . . . 3 do. I-VIII . 92.55 92.40 4 do. Ser. 27 . 101.— 101.— Darmstadt. Bk. —.- -.— K 133.40 — 5 Griech.E.B. v. 8*/, 87. 3 do. v. 85 . . — — — . 88.85 37. do. Ser. 28, Deussche Bk. . 212.50 214.— 37, Q 188- 1890 .... 42.90 43.70 3 do. Erg.-Netz » —— 90.35 30, 33 . . . 97.— 97.— Dt. Genossbk.. 118.90 119.20 Madrider. . . Mein. Th. 100 Oesterr.v.1860 Oldenb. Th. 40 Raab-Grazer . Türk. frs. 400 per Stück In Mk. 44.90 411 i 4 Griech.Monop. —.— —.— 3 Prag-Dux 96 . 82.75 82.50 37. do. Ser. 29 . 98.— 98.— Disct.-Comm. 200.80 200.70 138.— 187." 5 Italiener Rte. 94.35 94.60 1 1 3 Raab-Oedenb. 4 Ldw.Cred.-Bk. 100.45 100.40 Dresdener . . 160 20 160 — R 146.80 14^ 3 do...... - __________________ 59.50 (alte) . . . do. v. 97 . . Rudolf Gold . Stal. gar.E.B. 79.20 76.80 99.— 59.55 79.50 76.70 101.20 59.60 4 37. 4 Hambg.Hypbk. Ser.141—250 do. 46—190 Meining. Hyp. Mitteldt. . . . Nationalbk. . . Oest.Ered.-Act. JiLißrit'Artir» 119.— 147.70 230 70 116.60 143 50 23030 131' 10«-’' 4 *1/8 41/1 Oest.Goldrte.. Oest. SUberrte. Portug. Staat do...... 101.85 100.50 40.75 27.IC 101.80 100.30 40.50 26.95 37. 4 4 87. do...... Offenbacher. . Wormser . . . do...... 97.60 100.50 98 50 ioo’öo 98 — 3 4 3 100.25 97.— 96.80 100.— 96.50 96.80 «N« 106*50 119.80 Lissaboner . . 72.— 72.— 96.60 78 25 3 Livorneser . . 62.55 62.35 4 do. neue . . 100.40 100.4C 5 Rum. am. Rte. 101.2C 101.20 4 Sicil. v. 91 . 97.50 97.60 37. do. unk. 1907 97.50 97.50 KleyerFahrrad 250.20 250.10 Ansbacher st. 7 —— 4 Ruff en v. 80 . 100.6C 100.5c 100.10 4'/ Buenos - Aires Starttsfrl.liL 5 ToScanier . . 98.40 98.80 4 Pomm. Hypbk. 100.50 100.50 Henninger Augsburg, st. 7 24 55 12'5i 81/s Schwedens 80 100.15 4 Ruff. Südost . 100.50 4 Preuß. Hypbk. Brauerei. . 145.— 143.— Brschw.Thlr20 125.— 4 Serben v. 95 . 6L8( 62.IC 4 do. Südwest — _ — _ VIII—XII 100.— 100.— Farbw. Höchst. 418.20 420.30 Freckurg.fs.10 27.— 4 Spanier . . . 57.3c 58.4C 4 S.-Braunf. . . —.— — — 4 Rjäsan.UralSk Wladikawkas . 100.75 100.80 4 do. neue . . . 102.— 102.— Nordd. Lloyd . Bochumer Guß 114.30 116.80 Mailänd.fS.lO 14.70 5 Türk.Zoll-Obl. 100.1t 99.- 87 do...... —.— —.— 4 100.95 37, do. 1905 . . 97.50 97.50 246.— 249.80 Meininger fl. 7 24.40 23.90 1 bo.conoJUt.C. — e- — 37 do. Lich . . . i ______._____ — 5 Anatolier. . . 99.75 99.10 37, Rhein. Hypbk. Gelsen!. Brgw. 194.50 192.80 Pappenh. st- 7 1 do. Lit.D. —.— — 3V Nfnbg.-Bierst. 84 — 84 — h Salon.-Mon. 59.10 59.15 unk. 1904 . 97.30 I 97.10 ! Harven. Brgw. 182.20 182 80 Venedig? 90 —•