Sonntag den 27. August ErstesBlatt. Nr 201 18»» Saufe Anrts- und Anzeigeblutt für den Avers Gietzen. 4ffliäuser NNe Lnjeigrn-vennittlun-rftellm lei In- nutz ÄulleaX nchmrn Xnzeißrn für den Gießenrr Anzeiger ■flene^et Anzeigen zu der n«ch«ittag< für de, X*| erscheinenden Nummer Hi vor». 16 Uhr Ibbeftien, »xpedition und Druckerei: Kch.kstrihe Ar. 7. WA« Jifahrt nach NewYork 0'7 Tage. Gratisbeilagen: Gießener Familicnblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.__ ungen an einem bestimmten Tage wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet. Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungsgrenze hinaus. Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Gemarkung besitzt, muß dieselbe entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Gemarkung besorgen. Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen. Ausfuhr von Dünger, Rauffutter und Stroh aus dem Sperrgebiet ist verboten. Gießen, den 26. August 1899. Großh. Kreisamt Gießen. v. Bechtold. Gefunden: 1 Taschenuhr, 1 Damenuhrkette, 3 Broschen, Geld, 1 Manschette mit Knopf, 1 Zigarrenspitze mit Etui, 2 Paar und 2 einzelne Handschuhe, 1 Damenregen, schirm, 1 Strohhut, 1 Radfahrertasche und 1 Seil. Zugeftogen: 1 Taube. Gießen, den 26. August 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl. Adresse für Depeschen: Axzriger Fernsprecher Nr. 51. MezngvprelO vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pf>. mit vringerloh«. . Bei Postbeznß 2 Mark 50 Pf^ vierteljährlich Izminden^16*'»' !ll--- ^hnnethode nme koiholoi, A Bekanntmachung, betreffend: Die Aufnahme des Besitzstandes zur Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen. Montag, den 28. ds. Mts. wird mit der Vermessung der einzelnen Grundstücke in der Flur II und zwar Gewann „Am Steinweg" durch den Großh. Feldbereinigungsgeometer Ludwig und dessen Geometerpersonal begonnen. Die betr. Grundbesitzer werden ersucht, dieser Messung beizuwohnen und zugleich eingeladen, die vorhandenen Parzellengrenzsteine vorschriftsmäßig aufzuräumen und kenntlich zu machen und da, wo Parzellengrenzsteine gänzlich fehlen, die Grenzpunkte in Uebereinkunft mit dem Nebenläger durch dauerhafte Pfähle von der vorgeschriebenen Größe zu bezeichnen. Werden diese Grenzen nicht auf solche Weise bezeichnet, so ist der Geometer genötigt, nach dem gegenwärtigen Besitzstände aufzunehmen und haben sich alsdann die Grundbesitzer alle dadurch entstehenden Nachteile zuzuschreiben. ä , ,, r. Eine weitere Bekanntmachung un Kreisblatt hierüber erfolgt nicht, dagegen wird der jeweilige Vermessungsbezirk durch Anschlag im Publikationskasten an der Großh. Bürgermeisterei zu Daubringen bekannt gegeben. Friedberg, 25. August 1899. Der Großh. Bereinigungskommiffär. Süffert, Kreisamtmann. Kehemr Anzeiger 6anlaste, die Gemüts- st seines Gestaltungs- >, rrschen. Der heutige ll uns ganz besonders - Größe sein. ssion des Ober- ts. Ein hervorragen- : für Bischofskonferenz Vereins rc. bildet für dt bie bereits turj ksterS Dr. Antoni, «tischen Oberhauptes, adt. Dir Ursche ist. und Stadt- die unmittelbare Bcr- ungewöhnlichen Ent- acceptable Form einer ) beschlossenen Antwort iben - indessen man n, daß die eigentlichen e man erfährt, besteht ; der Stadtverordneten itü6er, daß eine un- inziellen Berhältnisse» hauptsächlich ist man au nicht nur ganz er- des Baues der Lor- die wirklichen Kosten Anschlag sm. näM t. Dieses und anderes altungsweise verstimmt, zu hohen Zinsen für uffen. Die aus solch « ferenzen - , 2 haben nun dazu Magistrat nicht meP ■I’S*.,, »rss-i 0,