Main Ast. 6227 5 Karlen. !L®^ftoeb^ hch« ;iil”N1899 _____6221 Wni 128. taij 6233 inser, tuchen Eiche, kf «28. August: fest. 02947 MmM. r-M. M. e« 28. August: est 02959 ,i 28. M' 02962 1S99 Samstag den 26. August Arnts- und AnzeiSeblutt för den ICreis Grenzen. mit sich darüber zu Rate gegangen, ob der jeweilige Streit- I mäßige und Natürliche die ihm verliehene Rolle zu spielen fall den Appell von der Landesvertretung an das Land hat. Möchten wir bald Worte wie „Kraftprobe , „De- ratsam oder gar unvermeidlich erscheinen lasse oder nicht, mütigung der Krone", aber auch Worte wie „nacktes ....Lu,*»«.-»»m„,... MSS Lkr Anzeigen-BerinitttuugSsteke» M In» untz &u4ianbt\ nehmen Lnzeigen für den Gießener Lozeiger ReH!ti»n, Lsptbitton und Druckerei: Ach.lßr.ße Nr. 7. scharfe Waffe der Auflösung nur dann in Anwendung gebracht, wenn vitale Interessen in Staat und Reich es erforderten. Den Parlamentsauflösungen während der Bis- marckschen Aera lagen, mit Ausnahme der von 1878, stets Differenzen zwischen Parlament und Krone wegen der Ausgestaltung der Wehrkraft zu Grunde, also hochpolitische Fragen von größter Tragweite. Wir behaupten, daß Fürst Bismarck wegen einer Frage, wie der des Kanalbaues, bestimmt nicht zur Auflösung geschritten wäre. Zum Belege dessen erinnern wir nur daran, daß er sich 1882 sogar bei der Verwerfung des Tabaksmonopols beruhigt hat, obwohl dem damaligen Entwürfe eine weit höhere Bedeutung innewohnte, als jetzt dem Mittellandkanal. Fürst Bismarck hatte das Tabaksmonopol als das patrimonium pauperis ins Auge gefaßt, um die Kosten der Altersversicherung zu decken; es handelte sich also um ein Projekt, das nicht nur an sich von weit größerer wirt- schastlicher Bedeutung war, als der Kanalbau, sondern auch von erheblich höherer politischer und idealer Wichtigkeit. Trotzdem der Fürst seine Autorität für das Projekt eingesetzt hatte, glaubte er doch Abstand nehmen zu müssen, den Reichstag aufzulösen, als dieser mit der ungeheuren Majorität von 276 gegen 43 Stimmen den Entwurf zu Falle brachte und damit die Ausführung des ganzen sozial-wirtschaftlichen Programms der Regierung für die nächste Zeit vereitelte. Von irgend welchen Schritten gegen Beamte hört man vorläufig erfreulicherweise nichts und man muß nur hoffen, daß eine Abstimmung, die mit der Vertretung der allgemeinen Politik, wie sie bei Wahlen von Beamten gefordert zu werden pflegt, nichts zu thun hat, nicht jetzt den Betreffenden als Pflichtverletzung ausgelegt wird. Es dürfte überhaupt sich im weiteren Gang der Politik empfehlen, von allen gewaltsamen Maßregeln zur Durchdrückung des Kanals abzusehen und dafür das Gewicht der Notwendigkeit dieser Wasserstraße langsam wirken zu lassen, damit sich die Leidenschaften dämpfen, die falschen Darstellungen aufhören zu wirken, die Politik von diesem Werk der Volkswirtschaft ihre Finger zurückziehen muß und nur noch das Zweck- der Kanal in den Vordergrund treten. In diesem Nebel von Leidenschaften sieht niemand mehr, was er für ein Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, ZlSttrr für hessische Volkskunde.__________________ wen «u,eigen >u der nachmittags für bot erscheinenden Nummer M Bern. 16 Uhr. Zur inneren Lage schreibt die „Tägl. Rundschau": Da für die Kronratssitzung strengste Verschwiegenheit allen Ministern zur Pflicht gemacht ist, so weiß jetzt, 24 Stunden nach der Sitzung, noch niemand, was sich eigentlich bei diesen Verhandlungen zugetragen hat. Eine wahre Qual für den Neuigkeitshunger einer Großstadt. Dem ernsteren Bedürfnis nach Aufklärung würde allerdings ein deutlicher Wink über den voraussichtlichen Weg der Politik nach so heißen Tagen und angesichts des noch immer andauernden heftigen Zeitungskampfes sehr willkommen sein, da aber der Schluß des Landtags vielleicht schon am 26. August erfolgt, so wird man wahrscheinlich an diesem Tage ein Wort der Aufklärung erwarten dürfen. Einige Leute versichern, daß wir uns der Zuversicht hingeben dürfen, daß die Auflösung des Landtags in der Kronratssitzung nicht beschlossen worden sei, daß auch das Ministerium keine hervorragenden Veränderungen zu erwarten habe. Da die Minister zum Schweigen verpflichtet sind, so können diese Unterrichteten ihr Wissen nur aus dem Mienenspiel der betreffenden Minister geschöpft haben. Sollte dieses die Deutung zugelassen haben, daß die Auflösung nicht zu erwarten steht, so könnten alle, die über dem Kanal nicht die anderen vaterländischen Angelegenheiten vergessen haben, vor allem das leichte Zusammenrücken verschiedener Parteien für große vaterländische Aufgaben nicht erschwert sehen wollen, erleichtert aufatmen. Denn die Leidenschaften waren in den letzten Tagen in einer Weise gestiegen, daß ein Wahlfeldzug mit einer solchen Parole an den Kampf der gewappneten Männer der Medea erinnert haben würde. Da auch auf den Fürsten Bismarck Bezug genommen worden ist, so schreiben die „Hamburger Nachrichten", die aus ihrem alten Verhältnis zu dem Fürsten dazu einen Beruf entnehmen: Fürst Bismarck selbst hat bekanntlich außer den wiederholten Auflösungen des preußischen Abgeordnetenhauses, während der Konfliktszeit auch den Reichstag mehrfach aufgelöst, so im Jahre 1878, nach dem Nobilingschen Attentate, zur Durchdringung des Sozialistengesetzes und 1887 wegen der Septennatsvorlage. Er war gewiß kein grundsätzlicher Gegner der Auflösung, eher das Gegenteil; aber er ist stets, ehe er die kaiserliche Auflösungsordre extrahierte, ernstlich Wichtiges aus dem Iirmenrecht nach dem neuen Kandelsgefehöuche. (Nachdruck verboten.) Die Begriffsbestimmung der Firma ist unverändert aus dem alten Handelsgesetzbuche in das neue Handelsgesetzbuch übernommen. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Empfahl es sich bisher, bei Klagen den Inhaber der Firma zu nennen, weil vielfach Klagen gegen die Firma als unzulässig verworfen wurden, so ist dies vom 1. Januar 1900 ab, nachdem das neue Handelsgesetzbuch in Kraft getreten, nicht mehr nötig. Nach dem neuen Handelsgesetzbuche kann ein Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt w e.r d e n. Vertreten wird die Firma, mag sie Klägerin oder Verklagte sein, durch den Inhaber der Firma. Stirbt der Inhaber der Firma während des Prozesses, so tritt sein Rechtsnachfolger an seine Stelle. Veräußert er sein Geschäft mit der Firma, so hat die Veräußerung auf den Prozeß keinen Einfluß, der Prozeß wird von ihm oder gegen ihn weitergeführt, falls nicht der Gegner zustimmt, daß der neue Inhaber der Firma als Prozeßpartei an seine Stelle tritt. Das Firmenrecht des Handelsgesetzbuchs gilt nur für die Vollkaufleute. Die Minderkaufleute — Personen, deren Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht — und die Handwerker haben eine Firma von der Art, wie das Handelsgesetzbuch sie vorsieht, überhaupt nicht. Sie betreiben ihr Geschäft unter ihrem bürgerlichen Namen, der nicht zum Handelsregister angemeldet wird. Betreiben sie ihr Geschäft unter einer von ihrem bürge^ lichen Namen abweichenden Benennung, so bedienen sie sich allenfalls einer firmenähnlichen Bezeichnung, nicht aber führen sie damit eine kaufmännische, eine Handelsfirma. Denn von der Führung einer Handelsfirma kann nur bet denjenigen Personen die Rede sein, die Vollkaufleute ent- yepgspreU oikrttljädrli- 2 Mark 20 t‘fj menathd) 75 Pftz mit Bringerloh». Bei Poftbrzvp S Mark 50 vierteljährlich Nr. 200 Zweites Blatt tt«N4 Bit Ausnahme btl Keniat». Die Gießener »erben bem Anzeiger »Dchentlieh viermal fcdyfcgt Lbreffe für Depeschen: Auzeiger Fernsprecher Nr. 51. weder in Wirklichkeit sind, oder durch ihre Eintragung in das Handelsregister als solche wenigstens erscheinen. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung, sowie Aenderungen der Firma oder ihrer Inhaber, und die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort bei dem Gericht, in dessen Bezirke sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; er hat seine Firma zur Aufbewahrung bei dem Gerichte zu zeichnen. Jede neue Firma muß sich von allen an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Hinsichtlich der Firmenführung bringt das neue Handelsgesetzbuch folgende wichtige Aenderungen. ' Ein Kaufmann, der sein Geschäft ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter betreibt, (Einzel- kaufmann) hat seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen als Firma zu führen. Er darf also nicht mehr firmieren: H. Müller oder F. H. Schulze, sondern Heinrich Müller oder F. Hermann Schulze. Der Firma eines Einzelkaufmanns darf kein Zusatz beiqefüqt werden, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z. B. u. Cie., oder sonst geeignet ist, eine Täuschung über die Art oder den Umfang des Geschäfts oder die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen. Die am 1. Januar 1900 bereits bestehenden, m das Handelsregister eingetragenen Firmen werden von dieser Vorschrift nicht betroffen und brauchen deshalb nicht geändert *u ^Die^Vorschrist gilt nur für die erste Bildung einer Firma. Die zur Zeit des Inkrafttretens des Handelsgesetzbuches im Handelsregister eingetragenen Firmenl dürfen also weitergeführt werden, so weit sie nach den bisherigen Vorschriften geführt werden durften; ausgenommen diejenigen Aktiengesellschaften, deren Firma aus Personennamen zusammengesetzt ist, und aus der nicht zu erkennen ist, daß eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Inhaberin ist. Es ist deshalb für jeden Kaufmann, der seine den Bestimmungen des neuen Handelsgesetzbuches nicht entsprechende Firma erhalten will, und dessen Firma im Handelsregister noch nicht eingetragen ist, von unbedingter Wich tigkeit, daß er seineFirma vor dem 1. Januar 1900 in das Handelsregister ein tragen läßt. Wer bisher auf seinem Ladenschild, auf seinen Briefbogen, auf seinen Rechnungen rc. den neuen Vorschriften nicht entsprechende, abgekürzte Vornamen stehen hatte, muß ziemlich kostspielige Aenderungen vornehmen, wenn er sich nicht durch eine rechtzeitige Eintragung in das Firmenregister das Recht auf Weiterführung der alten Firma gesichert hat. Diejenigen Kaufleute, welche ein bereits bestehendes Geschäft mit Firma erwerben, sei es durch Kauf oder Erbgang, sei es auf Grund eines Nießbrauchs, emes Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisfes, dürfen für das Geschäft die bisherige Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn, wie es schon nach dem alten Handelsgesetzbuche Vorschrift war, der bisherige Geschäftsinhaber oder deffen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen. Von großer Bedeutung ist die Bestimmung, nach welcher der Kaufmann, der ein von ihm erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betriebe des Geschäftes, sei es aus Verträgen, unerlaubten Handlungen oder sonstigen Gründen entstandene« Verbindlichkeiten haftet, und auch die in dem Betriebe begründeten Forderungen gelten dem Schuldner gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben. _ Eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist. Wird die Firma nicht fortgeführt, so haftet der Erwerber eines Kehener Anzeiger Heneral-Anzeiger Werk ist.______________________________________________ Die deutschen Konsuln. Im ganzen Reiche ist die Kunde, daß die Regierung eine Reorganisation des Konsulardienstes beabsichtige, sympatisch begrüßt worden, denn selbst diejenigen, welche aus einer solchen keinen Vorteil ziehen können, empfinden Befriedigung über eine Maßregel, die darauf gerichtet ist, das Ansehen und die Prosperität Deutschlands zu mehren. So lange unser Vaterland keine Kolonien und vor allem keinen großen Ausfuhrhandel besaß, brachte das bisherige System keine sonderlichen Unzuträglichkeiten mit sich, obgleich es auch hin und wieder zu Klagen Veranlassung gab. Einen je bedeutenderen Platz sich aber Deutschland auf dem Weltmärkte eroberte, desto mehr zeigte es sich jedoch, daß Reformen dringend geboten seien. Was den Konsuln häufig bisher gar sehr mangelt, das sind praktische Kenntnisse der Industrien, der Geschäftsusancen rc.; da sie diese weder in ihrem Lehrgänge noch während der Ausübung ihres Berufes erwerben konnten. Ersterer ist der eines Juristen oder Diplomaten; nach abgelegtem Assessorexamen kommt der Betreffende ins Auswärtige Amt und bildet sich so nach und nach zu einem tüchtigen Beamten aus, dem aber das Bureaukratische zu sehr anhastet. Insofern für die Vertretung der deutschen Interessen im Auslande gut vorbereitet, als die Konsularbeamten eine gründliche Kenntnis von fremden Sprachen, der internationalen Gesetze, Handelsverträge rc. besitzen, auch bei irgendwelchen Verwicklungen sich oft als ganz tüchtige Diplomaten erweisen, waren und sind sie eben vor allem Beamte. Gar häufig wurde darüber Klage geführt, daß sie Industrielle, die sich an sie wandten, mit einer gewissen Nichtachtung behandelten. In den letzten Jahrzehnten ist dies ja schon in vieler Beziehung besser geworden, aber es herrscht doch immer noch ein gewiffer Zopf, und die Notwendigkeit einer gründlichen Reform tritt immer klarer zu 'Tage. Zwei Vorschläge sind es, die vor allen andern einer Beratung unterzogen werden. Der erste lautet dahin, daß das bisherige System in seinen Grundzügen beibehalten, das Konsulat aber den industriellen Interessen des Landes dadurch im höheren Maße dienstbar gemacht werde, daß ihm Handelsattaches beigegeben werden, während der zweite die Abschaffung der Berufskonsuln befürworte, an deren Stelle erfahrene und intelligente Kaufleute treten sollen. In seinen Beamtenpflichten hätte dieser durch junge Attaches, deren Karriere die bisherige wäre, unterstützt zu werden. Ob nun der eine oder der andere Plan zur Annahme gelangt, darin stimmen die Ansichten im allgemeinen überein, daß der Konsulardienst wie jetzt ein Lebensberuf bleiben, das Personal desselben aus dazu erzogenen, durch abgelegte Prüfungen als fähig erkannten Personen bestehen muß. Diesen nun soll eine viel größere Chance als dies jetzt der Fall ist, gegeben werden, ihre Fähigkeiten zur Geltung zu bringen. Wichtig wie für viele andere ist es vor allem für einen Konsularbeamten, möglichst lange an einem Platze zu bleiben, nicht, wie es bisher der Fall war, bei jedem Avancement an einen anderen gesandt zu werden. So ließe sich auch von vornherein die Erziehung der jungen Leute, die sich dem Konsulardienst widmen, auf ein bestimmtes Gebiet hinlenken. Weit besser vorbereitet als bisher würden sie dann am selben Platze von der untersten Stufe bis zur obersten gelangen, um schließlich nach dem Auswärtigen Amt zurückberufen zu werden, welches so nach und nach sich aus Sachverständigen zusammensetzen muß, deren vereinigte Kenntnisse den gesamten Ausfuhrhandel des Reiches umfassen werden. Noch mancherlei Ideen dürften auftauchen, ehe eine definitive Entscheidung erfolgt, noch weitere Vorschläge, wie zu hoffen steht, unterbreitet werden. Die Frage ist eine so hochwichtige, daß keine der kompetenten Körperschaften, wie Handelskammern usw. verfehlen sollte, dazu Stellung zu nehmen. Deutsches Reich. Darmstadt, 24. August. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten Kronprinzessin-Witwe Stephanie von Oesterreich nebst Tochter, Erzherzogin Elisabeth, statteten gestern mittag, von Frankfurt kommend, den Allerhöchsten Herrschaften auf Jagdschloß Wolfsgarten einen Besuch ab und kehrten abends nach Frankfurt zurück. Im Gefolge befanden sich die Hofdamen Gräfin Szvchsnyi und Gräfin v. Coudenhove und Oberhofmeister Graf Bellegarde. Berlin, 24. August. Das Abgeordnetenhaus erledigte heute Petitionen. Morgen werden die vom Herrenhause abgeänderten Justizgesetze beraten. — Das Herrenhaus hat heute das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen, ebenso das Gesetz zur Grundbuchordnung und das Ausführungsgesetz zur Subhastations-Ordnung, sowie das Ausführungsgesetz zur Civil-Prozeß-Novelle. Alsdann stand das vom Abgeordnetenhause abgeänderte Gesetz betreffend Schutzmaßregeln im Quellgebiete der linksseitigen Oderzuflüsse Schlesiens zur Beratung. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen. Morgen Kredite für Rentengutsgründungen. Berlin, 24. August. Die „Kreuzzeitung" schreibt: lieber das Ergebnis des gestrigen Kronrates ist sicheres noch nicht bekannt geworden. Eine Auflösung des Abgeordnetenhauses scheint aber thatsächlich nicht mehr in Frage zu kommen. Ueber Veränderungen im Staatsministerium verlautet bisher nichts. Handelsgeschäfts für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten nur, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, insbesondere, wenn die Uebernahme der Verbindlichkeiten in handelsüblicher Weise von dem Erwerber bekannt gemacht worden ist. Natürlich bleibt auch die Haftung des früheren Inhabers nebenher bestehen. Sonst würden die Gläubiger durch einen einseitigen Akt ihres Schuldners stark geschädigt werden können. Die Gläubiger müffen aber ihre Forderungen gegen den früheren Inhaber binnen fünf Jahren geltend machen, falls nicht die betreffende Forderung schon früher verjährt. Durch diese neue Vorschrift, die eine offenbare Lücke des alten Handelsgesetzbuchs ausfüllt, erhält die Ueber- Iragung der Firma eine weit größere Bedeutung, als sie bisher hatte. Die neue Vorschrift entspricht durchaus derjenigen Auffassung, die schon jetzt im Handel und Verkehr maßgebend gewesen ist. Gerade derjenigen Kreise, die mit Eifer für das Prinzip der Fortführung alter, bewährter Firmen eintreten, vertreten auch den Grundsatz, daß im Fall der Fortführung der Firma der neue Erwerber für die Schulden des Geschäfts haften müsse. Eine weitere wichtige Neuerung, welche mit dem 1. Janüar 1900 in Geltung tritt, wird durch Artikel 9 des Einführungsgesetzes zum neuen Handelsgesetzbuch für alle Kaufleute, ohne Unterschied, ob sie Vollkaufleute oder Mmderkaufleute sind, und für alle sonstigen Gewerbetreibenden eingeführt, es werden dadurch als Z 15 a. folgende Vorschriften in die Gewerbeordnung ausgenommen: Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, welche eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzubringen; ist aus der Firma der Familienname Berlin, 24. August. Der „Reichs-Anzeiger" veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Gesandten in San Jago (Chile) v. Treskow zum Gesandten in Buenos-Ayres. Berlin, 21. August. Zölle und Verbrauchssteuern. Die Jsteinnahme an Zöllen und Verbrauchssteuern hat für die ersten vier Monate des laufenden Etatsjahres die Summe von 249,6 Millionen oder 1,5 Millionen mehr wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres ergeben. Das gegen das Vorjahr günstige Ergebnis hat sich herausgestellt, obschon die Zölle, hauptsächlich wohl wegen verminderter Getreideeinfuhr nahezu 5V2 Millionen und die Branntweinmaterialsteuer * i/2 Million weniger aufgebracht haben. Die Zuckersteuer hat allein ein Mehr von 4,7 Millionen, die Branntweinverbrauchsabgabe von nahezu zwei Millionen, die Salzsteuer und die Brausteuer von je etwa Va Million Mark ergeben. Was die übrigen Einnahmezweige betrifft, so weist die Börsensteuer eine entschieden günstige Entwickelung auf. Sie kann ihr Mehr gegen das erste Drittel des Vorjahres auf rund V[2 Millionen beziffern und hat damit gegenüber dem Etatsanschlag um so mehr gewonnen, als dieser bekanntlich für das Etatsjahr 1899 geringer als für 1898 veranschlagt ist. Auch die übrigen zu den Reichsstempelabgaben gehörenden Zweige weisen geringe Mehreinnahmen auf, so daß sich die Stempelabgaben insgesamt um 2,2 Millionen besser als im Vorjahre stellen, lieber die großen Reichsbetriebsverwallungen, die Post und Telegraphie, sowie die Reichseisenbahnverwaltung, liegen die Ausweise für den Monat Juli noch nicht vor, indessen kann man annehmen, daß auch sie von einem günstigen Stande berichten werden. — Wenn die transsibirische Eisenbahn vollendet ist, dann muß der Bahnverkehr zwischen Ostasien und Westeuropa seinen »Weg durch Deutschland nehmen. Daß er von dieser Linie abgelenkt werden könnte, wird man sich nicht leicht vorstellen können, und doch tauchen schon dahingehende Pläne auf. Anscheinend hat der englische Konkurrenzeifer, der sich schon bei Vollendung des Nord-Ostsee- Kanals in ausgeprägter Form zeigte, einen Umweg gefunden, um den Verkehr von und nach Ostasien wenigstens zum Teil von Deutschland ablenken zu können. Dazu wird berichtet: Der Plan, den von Ostasien nach England und Amerika bestimmten Waren einen kürzeren Weg zu sichern, als es der Durchgang durch Deutschland ist, scheint mehr und mehr an Halt zu gewinnen. Die schwedische Regierung soll geneigt sein, eine Eisenbahn von Stockholm nach Kappelskar, dem östlichsten Punkte Schwedens zu bauen, der den Eisenbahnen an der finnischen Küste am nächsten liegt. Mächtige Dampffähren sollen den Transport zwischen Hango und Kappelskar sichern. Der berühmte Eisbrecher „Ermarck", den die Russen haben bauen lassen, würde selbst im Winter einen regelmäßigen Verkehr gestatten. Dieser phantastische Plan ist wohl noch weit von feiner Ausführung, aber er zeigt wieder einmal in schärfstem Licht, aus welche Pläne die Engländer verfallen, um der gefürchteten deutschen Konkurrenz Abbruch zu thun. Ausland. Klagenfurt, 24. August. In der letzten Nacht haben neuerliche Straßen-Demonstrationen stattgefunden, besonders vor dem Palais. Militär hat heute früh die Ruhe wieder hergestellt. Innsbruck, 24. August. Vom Habicht stürzte der Drechslermeister Neumeister beim Edelweißpflücken ab und blieb tot. Paris, 24. August. Labori hat gegen die Blätter Jntransigeant, Libre Parole, Patrie und Journal de Croix desGeschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Aus dieser Vorschrift ergiebt sich, daß die Anbringung der handelsgerichtlich eingetragenen Firma allein nur dann genügt, wenn Firma und Inhaber gleichlautend sind und mindestens ein Vorname in der Firma ausgeschrieben ist. Lautet z. B. die Firma Reinhold Müller und heißt der Inhaber so, dann ist eine weitere Erläuterung in der Aufschrift an der Außenseite oder am Eingang des Ladens oder der Wirtschaft nicht erforderlich. Lautet aber die Firma Reinh. Müller, so hat vom 1. Januar 1900 ab aus dem Schild eines offenen Ladens oder einer Wirtschaft der volle Name des Besitzers zu stehen, also Inhaber: Reinhold Müller. Lautet die Firma anders wie der Inhaber, so ist selbstverständlich der Name des letzteren ebenfalls vorschriftsmäßig anzubringen, z. B. Reinh. Müller, Inhaber: August Schulze. Bei Hotelbesitzern, Gastwirten, Schankwirten genügt es vom 1. Januar 1900 ab nicht mehr, wenn sie an der Außenseite des Hotels oder der Wirtschaft eine Aufschrift haben, z. B. „Hotel Silber", „Zum goldenen Stern", „Gemeindeschenke", „Restauration", in der Aufschrift muß vielmehr der Familienname des Inhabers mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen erscheinen, also z. B. „Hotel Silber, Inhaber: Paul Silber", „Zum goldenen Stern, Inhaber: Franz Schmidt", „Gemeindeschenke, Inhaber: Ernst Müller", „Restauration von Eduard Seidel". Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was inbetreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von Zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatze (& Cie.) aufgenommen werden. Die Polizeibehörde kann int einzelnen Falle die Angaben der Namen aller' Beteiligten anordnen. Z. B. August Müller, einen Verleumdungs-Prozeß wegen der letzten ihm betreffenden Artikel angestrengt. Paris, 24. August. Der „Figaro" veröffentlicht einen Auszug aus einem Briefe, welchen der italienische Gesandte Reßmann kurz vor seinem Tode an die Marquise Arponati Visconti gerichtet hat. In dem Briefe ist folgende Stelle enthalten: Ich fühle den Tod herannahen, aber ich fürchte denselben nicht. Ich bedauere nur sehr, daß ich sterben muß, bevor die Unschuld dieses unglücklichen Dreysus an den Tag gekommen ist. Bukarest, 24. August. Infolge des Ausbruchs der P e st in Astrachan wurde die rumänisch-russische Grenze gesperrt und ein starker Militär-Kordon aufgestellt. Konstantinopel, 20. August. Der Bau des Endhafens der Anato lisch en Bahn bei Haidar-Pascha, gegenüber Stambul, ist nunmehr endgültig gesichert, nachdem am 13. August die Frist von drei Monaten, die für etwaige Änderungsvorschläge seitens der türkischen Regierung ausbedungen war, verstrichen ist. Solange dieses nicht der Fall war, mußte man bei der türkischen Zauderpolitik immer noch auf Schwierigkeiten gefaßt sein. Die Hafenarbeiteu haben sofort begonnen. Der Hafen wird so angelegt werden, daß er erforderlichenfalls erweiterungsfähig ist. — Die diesjährige Ernte in Anatolien kann im ganzen nur als eine mittlere bezeichnet werden. Immerhin werden die Einnahmen der anatolischen Bahnen die vorjährigen, die wegen der Mißernte recht unbefriedigende waren, übersteigen. Die Stadt Adabasar, 130 Kilometer östlich Konstantinopel gelegen, eins der bedeutendsten landwirtschaftlichen Zentren Anatoliens, die bisher nur durch eine mangelhafte Straße mit der 8 Kilometer entfernten Anatolischen Bahn in Verbindung stand, ist mit dieser durch eine Zweigbahn verbunden worden. — Die gleichzeitige Anwesenheit der türkischen Botschafter aus Berlin, London und Paris in Konstantinopel hat zu dem Gerücht Anlaß gegeben, daß ein Wechsel auf diesen Posten bevorstehe. Wie wir mit Bestimmtheit erfahren, liegt zu diesem Gerücht keinerlei Anlaß vor. Es handelt sich vielmehr um eine gemeinsame Beratung politischer Fragen. Auch der türkische Gesandte aus Washington ist zur Zeit hier anwesend. Köln. Ztg. Lokales und Provinzielles. Haufen, 24. August. Nach längerer Unterbrechung soll Mittwoch den 30. August, von nachmittags ya4 Uhr an eine Pfarrfamilienzusammenkunft der Pfarrfamuien der Dekanate Hungen und Gießen auf dem Schiffenberg stattfinden. Auch Angehörige anderer Dekanate und die in Gießen wohnenden Pfarrwitwen mit Kindern sind wie die Familien der genannten Dekanate zu dieser Zusammenkunft herzlichst eingeladen. Unter anderem find musikalische Vorträge freundlichst zugesagt. §§ Aus dem Walde, 24. August. Unsere Notiz über das Himbeersuchen im Walde hat wiederholt die Be- richtigung erfahren, daß das Beerensuchen in sämtlichen hessischen Domanialwaldungen nicht verboten sei. Wir begrüßen diese klarlegende Darstellung des Sachverhaltes, bemerken aber hierzu, daß in dem Orte des Einsenders der betreffenden Notiz das Verbot des Himbeersuchens im Walde durch die Orts sch eile bekannt gemacht worden ist. Der Name dieses Ortes ist bei der Großh. Oberförsterei Hainbach wohl zu erfahren. § Aus Oberheffen, 24. August. Die Ernte ist beendigt. Nur im nördlichen Oberheffen ist man noch zum Teil mit der Gerste- und Haferernte beschäftigt. Zur guten Ernte hat das gute Ende nicht gefehlt — gutes Erntewetter. Zwar sauere Wochen bringt das gleichzeitige Reifwerden Bruno Schulze und Karl Lehmann führen in offener Handelsgesellschaft ein Geschäft mit Laden, so genügt es nach dem Handelsgesetzbuche, wenn die Firma der offenen Handelsgesellschaft den Namen wenigstens eines der Gesellschafter mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutende« Zusatz enthält, es ist also gestattet, daß die Firma lautet August Müller & Cie. Außer dieser Firma sind aber am Laden die vollen Vor- und Zunamen von wenigstens zweien der Gesellschafter, also August Müller, Bruno Schulze & Cie. Wohl die Mehrzahl der bestehenden Aufschriften an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens ober der Wirtschaft wird den vorstehend dargelegten neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht genügen, sei es, daß Name und Firma gar nicht oder nicht in deutlich lesbarer Schrift angegeben sind, fei es daß die Aufschriften keinen oder nicht ausgeschriebene, sondern abgekürzte Vornamen enthalten. D e n gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Aufschriften müssenjedoch bis zum 1. Januar 1900 den neuen Vorschriften entsprechend a b g e ä n b e 11 ober ergänzt sein. Wer bis zu biesem Zeitpunkte ben neuen Vorschriften nicht nachgekommen ist, kann mit einer Gelbstrafe bis zu 150 Mk., an bereu Stelle im Unvermögensfalle eine Haftstrafe bis zur Höhe von vier Wochen tritt, bestraft werben. Denke beshalb jeber Gewerbetreibenbe, ber einen offenen Laden hat, ober wer Gast- oder Schankwirtschast betreibt, bei Zeiten daran, daß er rechtzeitig, bis zum 1. Januar 1900, an ber Außenseite ober am Eingänge bes Labens ober ber Wirtschaft seinen Familiennamen mit minbestens einem ausgeschriebenen Vornamen in beutlich lesbarer Schrift anbringen läßt. Wenn nach bem 1. Januar 1900 ein Gewerbebetrieb mit einem offenen Laden ober eine Gast- ober Schankwirtschaft neu begonnen wirb ober auf einen anberen Inhaber übergeht, so muß bie Aufschrift sofort mit bem Beginn ober ber Uebernahme bes Gewerbebetriebes ober ber Wirtschaft angebracht ober geändert werden. Jtz. Mrs. r Unterbrechung soll ^mittags y24 Uhr r Pfarrfamilien der :m Schiffenberg Dekanate und die in ändern sind wie die ieser Zusammenkunft ind musikalische Vor- Unsere Koch über wiederholt die Bechen in sämtlichen mboM \tx. Dir des Sachverhaltes, i des Einsenders der eersuchens im Walde cht worden ist. Der Oberförsterei Hain- Die Ernte ist br- i ist man noch zum schästigt. Zur guten - gutes Erntewetter, chzeitige Reifwerden lc6ten ^sfentlicht -in. Aeujsch. 2 ,eitltn * “*JA5S ft* b«M [t ® e"ie gch-m S*61' gegenüber ’ am "mig- “ efeä "cht bet * Wimmer ,7 hchnarbeile, ,””*81 mtben, ™ *m ganzen nur Rh werden die le ^rjährigen, die übersteige, swch Konstantinopel gastlichen Zentren mangelhafte Straße lchen Bahn in Ber- ine Zweigbahn ver- senheit der türkischen >s in Konstantinopel lß ein Wechsel auf «t Bestimmtheit er- ei Anlaß vor. Es Beratung politischer rus Washington ist Köln. Ztg. der verschiedenen Fruchtgattungen, aber die Arbeit geht auch umso besser von statten, sie räumt, wie man zu sagen pflegt. In der Wetterau hat man sogar nachts durchgearbeitet, um den reichen Fruchtsegen einzuernten. Wer durch diese Fruchtkammer Hessens zur Zeit der Ernte gekommen ist, der wird voll Bewunderung auf die Fruchtfelder geblickt haben. Ein solch goldgelber Hafer auf federspuldickem Halm wächst nicht überall. Die gewaltigen Stoppelfelder legen hier noch Zeugnis ab von dem reichen Fruchtsegen. In der Wetterau erblickt man den Hafer überall nach dem Schnitt auf Haufen stehen. In den nördlichen Gegenden Oberhessens bleibt er auf dem Boden liegen und wird gleich nach dem Binden in die Scheuer gefahren. Wir halten das Verfahren der Wetterauer für das bessere. Türmen sich Überall auch in der Nähe der Ortschaften die Frucht- und Strohhaufen, so haben wir sie doch nirgends wieder in der Ausdehnung gesehen wie bei Berstadt. Am Nordende des Ortes hat man eine wahre Strohstadt errichtet. So war es auch im vorigen Jahre der Fall. Das alte Stroh der vorjährigen Ernte sitzt hier zum Teil noch unter dem neuen. Auch eine vorzügliche Aepfelernte hat man in der Wetterau zu erwarten. In den Gemarkungen Nieder- Wöllstadt, Assenheim, Bingenheim, Berstadt rc. stehen unzählige Stützen unter den schwerbeladenen Obstbäumen. Auf Grund der in Aussicht stehenden Aepfelernte ist in Frankfurt a. M. der Aepfelwein abgeschlagen. 8. Darmstadt, 23. August. Die 5. ordentl. evangel. Landessynode, welche Mitte September zusammentritt, wird u. a. folgende Fragen behandeln: 1. Gesetzentwurf, betreffend die Gehalte der Geistlichen. 2. Die Gehalte der im Geschäftskreis des Oberkonsistoriums und des Predigerseminars zu Friedberg angestellten Beamten und Bediensteten. 3. Die allgemeine geistliche Witwenkasse betreffend. Die Anfangsgehalte der definitiv angestellten Geistlichen werden festgesetzt auf Mk. 2100. Der Gehalt steigt nach 5 Jahren auf 2400 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 2700 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 3200 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 3600 Mk., nach weiteren 3 Jahren aus 3900 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 4200 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 4500 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 4800 Mk, nach weiteren 4 Jahren auf 5000 Mk. Das Gesetz findet keine Anwendung auf: a. die Hofgeistlichkeit, b. die im Hauptamt an einer Strafanstalt angestellten Geistlichen, c. auf die Geistlichen des Diakonissenhauses Elisabethenstift, d. auf diejenigen Geistlichen, welche sich bisher dem Gesetz vom 17. November 1888 (betreffend den Gehaltsbezug der Geistlichen) nicht unterworfen haben und sich demselben demnächst nicht unterwerfen, e. auf diejenigen Geistlichen, welche dauernd dienstunfähig sind. — Dgs Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn der in Aussicht gestellte weitere Staatszuschuß von 250,000 Mk. bewilligt wird. Nach dem Gesetzentwurf, betreffend die Gehalte der im Geschäftskreis des Oberkonsistoriums und des Predigerseminars in Friedberg angestellten Beamten und Bediensteten, ist folgendes vorgeschlagen: Die Gehalte der Mitglieder rc. werden von dem noch gesetzlich zu bestimmenden Zeitpunkt folgendermaßen festgesetzt: 1. Präsident: Mk. 9500; 2. Räte: Mk. 5800, 6200, 6500, 6900, 7200; das Vorrücken in die höheren Gehalte erfolgt nach dreijähriger Dienstzeit. 3. Sekretäre: Mk. 2800, 3300, 3700, 4200, 4600, 5100, 5500, 6000; Vorrücken nach dreijähriger Dienstzeit. 4. Registrator: Mk 2000, 2300, 2600, 2900, 3300, 3600, 3900, 4200. 5. Buchhalter und Protokolls: Mk. 2000, 2300, 2600, 2900, 3100, 3400, 3700, 4000. 6. Kanzlei-Inspektor: Mk. 2300, 2450, 2600, 2750, 2900. 7. Kanzlist: Mk. 2100, 2250, 2400, 2550, 2700. 8. Kanzleidiener: Mk. 1500, 1550, 1600, 1650, 1700. 9. Rechner der ^entralkirchrnfonds und der mit diesen verbundenen Fonds: Mk. 2800, 3300, 3700, 4200, 4600, 5100, 5500, 6000; Borrücken nach dreijähriger Dienstzeit. Die Gehalte der Professoren am Predigerseminar werden festgesetzt: Mk. 3800, 4200, 4600, 5000, 5400, 5800, Pfarrgehalt mit eingerechnet; außerdem freie Wohnung oder Wohnungsvergütung. Der Diener am Predigerseminar bezieht: Mk. 1100, 1150, 1200, 1250, 1300, 1350; Vorrücken nach dreijähriger Dienstzeit. Der Gesetzentwurf, die allgemeine geistliche Witwenkasse betr., lautet: § 1. Von dem gesetzlich noch zu bestimmenden Zeitpunkte an wird die allgemeine geistliche Witwenkasse aufgelöst, und geht das Vermögen derselben, sowie der mit ihr verbundenen Witwenkassen in Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen auf den evangelischen Zentralkirchensond über, welcher auch die den Witwenkassen obliegenden Leistungen übernimmt. Die einmalige Aufbesserung der Gehalte betreffend, liegt der Antrag vor, die von der Regierung mit Zustimmung der Landstände bewilligten 140,000 Mk., sowie weiter zur Verfügung stehenden 25,000 Mk., zusammen 165,000 Mk., in Beträgen von 300—600 Mk. an die zirka 400 evangelischen Geistlichen je nach Alter und Dienst- lahren pro 1900 zu verteilen. Nichtangestellte Geistliche, sowie diejenigen, welche sich einen Vikar halten, kommen nicht in Betracht. P.C. Groß-Umstadt, 24. August. Die Beurteilungskommission der Gewerbe-Ausstellung (Preisgericht) tritt am nächsten Montag zusammen; es wird keine leichte Arbeit sein, unter dem besten, das sich hier zusammengesunden, das allerbeste herauszusuchen. Die Ankaufs- Kommission für Verlosungsgegenstände ist fleißig an der Arbeit; überall in der Ausstellung begegnen uns die Schildchen: „Angekauft zur Verlosung". Das Wörtchen „Verkauft", das für die Aussteller einen so freundlichen Klang hat, ist überhaupt nicht selten zu finden. Zurzeit zieht die Besucher in der Haupthalle besonders eine eigens bren in offener Han- , fo ge*.18"«* [ ber offenen ®anbclä< .,8 bet GeMchr efetfM onbeutenbe« >ß bie gttma lautet Firm smd men ww •Ä» * .»j-S anklvllllch L bii 5 d-«L°d-"8 Wjit minbef1'«8 1S-S mit be?,^id(N oder der & zusammengestellte Zimmer-Einrichtung an, welche den ersten Gewinn der Verlosung darstellt. (Wert 1500 Mk.) Man will beobachtet haben, daß manche „häuslich gesinnte" Dame und mancher „nach einem eigenen Heim" sich sehnender Herr unmittelbar von der Besichtigung der „anheimelnden" Einrichtung zum Losverkäufer geeilt ist, um sich das „große Glück" zu sichern. Am nächsten Sonntag konzertiert die Kapelle des Jägerbataillons zu Aschaffenburg auf dem Ausstellungsplatz. A Mainz, 24. August. Den 10. September findet hier ein Part eitag der Sozialdemokraten des Großherzogtums Hessen statt. Reben einem Referat über die bevorstehenden Landtagswahlen und einem Geschäftsbericht der Landtagsfraktion steht noch ein dritter Punkt: „Taktische Parteistreitfragen" auf der Tagesordnung. Das Referat über diesen Punkt hat Dr. David-Mainz. — Wieder neue Kasernenbauten hier in Sicht! Wie das „Mainzer Tagblatt" authentisch erfährt, beabsichtigt die Militärbehörde in der Nähe der Kirchhöfe, unfern dem Vororte Zahlbach, eine große Kaserne, verbunden mit einem ausgedehnten Exerzierplatz zu errichten. Die Kaserne soll für das Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3 bestimmt sein und sollen die benötigten Grundstücke bereits gesichert sein. A Vom Rhein, 24. August. Die anhaltende trockene Witterung beginnt den Wasserstand des Rheins bereits sehr unangenehm zu beeinflussen, und haben Schlepp- und Personenschiffe schon stellenweise mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die schon seit geraumer Zeit mit halber Ladung fahrende Schleppkähne müssen in dem Rheingau noch weiter lichten und können auch so manche niedere Stellen nur mit Gefahr passieren. So fuhr der mit Kohlen beladene Schleppkahn „Hanna" vorgestern bei der Kransau auf und erhielt in feinem Laderaum ein Leck. Mit knapper Not konnte der Kahn noch an das Ufer gebracht werden. •f Zur Geheimmittel-Verfolgung schreibt ber „Mainzer Anzeiger": Die Pharmaceutische Zeitung veröffentlicht in Nr. 65 vom 16. d. Mts. folgende Polizeiverordnung: Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 sowie der §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird behufs Einschränkung des Geheimmittelunwesens für den Umfang der Rheinprovinz mit Zustimmung des Provinzialrates hierdurch verordnet, was folgt: § 1. Die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln, welche dazu bestimmt sind, zur Verhütung oder Heilung von Pflanzenkrankheiten zu dienen, ist verboten. § 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zum Betrage von 60 Mk. und im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft. Koblenz, den 28. Juli 1899. Der Oberpräsident der Rheinprovinz: Nasse. Wir glaubten erst an einen Druckfehler, aber eine an einer anderen Stelle derselben Nummer der Pharmaceutischen Zeitung an diese Polizeiverordnung anknüpfende Notiz belehrt uns eines anderen. Die Notiz lautet: Eine interessante Erweiterung des Verbotes der Ankündigung von Geheimmitteln ist in der Rheinprovinz soeben verkündet worden. Nachdem dieses Verbot ursprünglich nur diejenigen Mittel betraf, welche gegen menschliche Krankheiten und Körperschäden angeboten wurden, wurde es später auch auf Tierheilmittel ausgedehnt. Jetzt hat man in der Rheinprovinz noch eine weitere Art von Krankheiten gefunden und das Verbot auch auf diese erstreckt, nämlich auf Pflanzenkrankheiten. Das hätte wohl niemand geahnt, daß das Verbot der Ankündigung von Geheimmitteln, das ursprünglich nur zum Schutze von Leben und Gesundheit der Einwohner gedacht war, so entwicklungsfähig sein werde. Davor werden wir aber hoffentlich bewahrt bleiben, daß man dasselbe eines Tages auch auf die Mittel anwendbar hält, welche zur Bekämpsuug der Krankheiten des Zeitalters angepriesen werden. Uns will es scheinen, daß das Bestreben, derartige Polizeiverordnungen zu erlassen, selbst auf eine gewisse Krankheit des Zeitalters zurückzuführen ist, gegen welche eine Gegenverordnung von zuständiger Seite sehr am Platze wäre. *T Zur Frage der Ermäßigung der Eisenbahnpersonen- tarife wird der offiziösen „Nordd. Allg. Ztg." geschrieben: Seit Einführung des Personen- und Gepäcktarifs der preußischen Staatsbahnen auf den Strecken der vormaligen Hessischen Ludwigs- Eisenbahn-Gesellschaft, soweit sie dem Direktionsbezirk Mainz zugeteilt wurden — es sind dies die in den hessischen Provinzen Rheinhessen und Starkenburg belegenen Linien, — sind nunmehr zehn Monate verflossen. Die Wirkung dieser mit einer starken Tarifermäßigung verbundenen Reform für ein begrenztes Verkehrsgebiet wird um so größeres Interesse bieten, als die schwebenden Fragen einer Aenderung der Personentarife die Aufir erksamkeit weiter Kreise in Anspruch nehmen, als ferner durch die Reform zum erstenmal in einem süddeutschen Verkehrsgebiet mit starkem Lokal- und Durchgangsverkehr die 4. Wagenklasse, welcher die süddeutsche Bevölkerung angeblich abgeneigt sein soll, eingeführt worden ist. Nach den vorliegenden Erfahrungen hat sich in diesem neuen Gebiet die 4. Wagenklasse als ein außerordentliches Förderungsmittel des Personenverkehrs erwiesen, und erfreut sich bei der weniger bemittelten Bevölkerung großer Beliebtheit. Die Zahl der beförderten Personen ist innerhalb vier verschiedener Verkehrsmonate des Jahres 1898/99 gegen die gleichen Monate des Vorjahres von 2,171,456 auf 2,734,046 gestiegen. Für das ganze Jahr berechnet, bedeutet dies eine Mehrbeförderung von 1,687,770 Personen. Während sich zur Zeit der Geltung des Hessischen Ludwigs- bahntarifs die Reisenden auf die einzelnen Klassen im Binnenverkehr mit 0,3 v. H. in der 1. Klasse, mit 7,2 v. H. in der 2. Klasse und mit 92,5 v. H. in der 3. Klaffe verteilten, entfallen seit dem 1. Oktober 1898 im Binnenverkehr auf die 1. Klasse 0,3 v. H., 2. Klasse 5,5 v. H., 3. Klasse 33,5 v. H. und 4. Klasse 60,7 v. H. aller Reisenden. Mit der wachsenden Zahl der beförderten Personen hat auch die Zahl der geleisteten Personenkilometer zugenommen, nämlich um 11 v. H. ist gleich 5,795,200 Personenkilometer von 44,943,981 auf 50,739,181 Personenkilometer. Die durchschnittliche Einnahme aus dem Personcn- kilometer ist von 3,8 Pfg. auf 2,8 Pfg., also um fast 27 Proz. zurückgegangen. Die wirkliche Einnahme ist zwar von rund 1,350,000 2^. auf rund 1,400,000 Mk., d. i. um 50,000 Mk. gleich 3,4 v. H. gestiegen. Es entspricht dieses jedoch kaum den Mehreinnahmen aus der fortschreitenden allgemeinen Verkehrssteigerung. Zieht man die Anschaffungskosten für Wagen, die Mehraufwendungen für Personal und Zugkosten infolge der Einführung der vierten Wagenklasse in Betracht, so ergibt sich für die Verwaltung als finanzielle Wirkung die Maßnahme nicht wohl eine Steigerung, sondern eine Minderung der Reineinnahme. Die aller Orten verbreitete Auffassung, daß Tarifermäßigungen Einnahmevermehrung mit sich bringen müssen, findet vorliegend trotz der starken Verkehrssteigerung keine Bestätigung. Es bleibt also bei den bestehenden Tarifen, denn in unserer vom fiskalischen Geiste beherrschten Eisenbahnverwaltung hak neben dem finanziellen Interesse jedes andere zu schweigen. Vermischtes. * Jena, 21. August. Der 10. Deutsche Mechanikertag wurde heute hier von dem Vorsitzenden Dr. Krüß-Hamburg in Gegenwart zahlreicher Teilnehmer aus dem ganzen Reiche eröffnet. Nach den Begrüßungsansprachen der Vertreter der weimarischen Staatsregierung, der Universität und der hiesigen Stadt erstattete der Vorsitzende den Jahresbericht, nach dem die Gesellschaft zur Zeit 459 Mitglieder zählt. Professor Westphal-Berlin berichtete über die Vorbereitungen zur Pariser Weltausstellung, sodann sprach Professor Abbü über die Einsetzung eines Schiedsgerichts. Die von dem Redner ausgearbeiteten Grundprinzipien eines Entwurfs für ein solches Gericht fanden Zustimmung, und der Vorstand wurde beauftragt, den enbgiltigen Entwurf fertigzustellen. Zum Schluß sprach Herr M. Berger über den Uebergang von den alten Rohren zu dem Rohrsystem der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik. Am Nachmittag besichtigten die Gäste die optische Werkstätte von Carl Zeiß und die Schottsche Glasfabrik, diese beiden weltbekannten Institute, deren mustergiltige Einrichtungen allgemeine Anerkennung fanden. * Zürich, 23. August. Wegen Ermordung eines Brot- fuhrmanns in einer Thalschlucht bei Zug wurde im Jahre 1882 der Knecht Joseph Schicker von Beickerstorf zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilt. 14 Jahre verbrachte Schicker in der Strafanstalt und beteuerte fortwährend seine Unschuld. Nach wiederholter Abweisung des Revisionsbegehrens wurde endlich das Schuld-Urteil wegen Mangel genügender Beweise aufgehoben und Schicker auf freien Fuß gesetzt. Nun hat der wirkliche Mörder vor feinem Tode ein Geständnis abgelegt, und Schickers Unschuld ist jetzt also zweifellos festgestellt. * Petersburg, 22. August. Telegramm der „Kölnischen Zeitung". Die von der russischen Regierung vor drei Jahren begonnene 350 Kilometer lange Land st raße von Rescht nach Teheran ist vollendet und wird nächsten Monat eröffnet werden. Der Bau hat große technische Schwierigkeiten zu überwinden gehabt; die Malaria forderte an 300 Menschenleben. Die Verwaltung der Straße liegt in den Händen der persischen Regierung, die auf der ganzen Strecke neun Schlagbäume errichtet hat und einen sehr hohen Zoll von jedem Passanten erhebt. Den russischen Beamten ist nur das Recht der Aufsicht über den Zustand der Straße und der an ihr entlang führenden Telegraphenlinie ein- geräumt, weil die persische Regierung dem Bau großes Mißtrauen entgegenbrachte, weßwegen man in Petersburg besonderes Entgegenkommen zeigte. Die Straße ist vornehmlich von strategischer und handelspolitischer Bedeutung, Der Verkehr vollzieht sich jetzt durch Dampfer über das Kaspische Meer nach Enseli und Pirbazar, dem bei Rescht liegenden Landungsplatz. Wie verlautet, wird die russische Regierung die Straße bis Jspahan weiterbauen. * Die historischen Kostüme der Schauspielerinnen. Auf dem diesjährigen Bühnenvereinstag war der Antrag, künftighin auch dem weiblichen Bühnenpersonal die historischen Kostüme zu liefern, infolge der Opposition verschiedener Privattheaterdirektoren abgelehnt worden. Nicht nur vom Humanitären, auch vom künstlerischen Standpunkt aus wäre die Annahme dieses Antrags mit Freuden zu begrüßen gewesen. Zieht man in Betracht, daß namentlich für das weibliche Chorpersonal die Anschaffung nut einigermaßen anständiger Kostüme, bei Durchschnittsgagen von 130 Mk. monatlich, mit mannichfachen Entbehrungen und leider oft mit moralischen Erniedrigungen verbunden sind, so muß man sich wundern, daß die Durchführung dieser Neuerung nicht auf beiden Seiten, beim weiblichen Personal und bei den Theaterleitern eine verständnisvolle Aufnahme gefunden. Um so erfreulicher ist es, daß von feiten eines Stadttheaters ein nachahmenswertes Beispiel gegeben wurde. Herr Direktor Prof. Karl Krauß am Stadttheater in Zürich hat in den Kreisen des Theaterverwaltungsrats einen Mäcen gefunden, der die Kosten eines Choristinnen-Garderobefundus übernommen hat. — Möge dieses Beispiel des Züricher Stadttheaters, das auch in künstlerischer Beziehung seit einem Jahre die Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, Nachahmung finden. Meyers Konversations - Lexikon | (auch in Umtausch gegen ilten^Wwk«) sowie alle andern Bücher liefert gegen Teilzahlungen von monatl. 3 M. an H. Q. Sperling, Buchhandlung, Stattgart VIL * Tötet absolut sicher alle Nagethiere. Alle anderen Mittel weit , übertreffend. ' Beweis: Die für den i assen Post der Eksse den Zwei genommen, erhckm d loMü. UrliftifU, kN Be Es ton gebracht, d Wilhelm" 5 6. Lep/ewl bis oachwi, scharfen Po Groß-Recht, Helberg-No Schvßrtchtw gegen die ab. — Die Wehlar-? Lolpertsha doch und j Haus Ttop! sind uugesäl dorgeuaunt, lande Hinei lvähreud b< vormittags »esperrt uvl Eeläude sei Besoud vag au den dcs Zdjiefc, «ub Berre, ««fbalten i «ieß« -S Lk« ** w •iSr* Best i N-M Uitijai sperre des ?'"bM 64, 5?0,1« Rem ®ieu. ?" 'ff mit i Willig L N «k9™ 31 er bieff?u3m sich int ^cheii & lnb Er -rsr Or. Theinhardt’s Löst Kindernahrung. Rationellste Ergänzung der verdünnten Kuhmilch zur Erzielung günstiger Ernährungsresultate bei Säuglingen. Stets guter Erfolg bei Bhachitis, Scrophulose und Brechdurchfall. In grossem Umfang in Kinder-Hospitälern verwendet. Preis Mk. 1.20 und Mk 1.90. 1877 Vorrätig in den Apotheken und Drogerien. Nähere Auskunft erteilen: J- KL S O h U 8 h O f Car! Loos, Giessen, und Julius Karl, Grünberg. Herzogliche Baugewertschnle Wtnnt. 30. Oct. Hrtl-7Ttl ind PIl Wtr.1898/0 Vornnt. ».Oct. IlOUIIllIlUeil »sr Schiller. Maschinen- und Mühlenbauschule mit Verptiegungsanetalt. Dir. L. Haarmann. I. V.: Wolff. 6208 6097 zu lassen. I. V.: Wolff. 6209 I. V.: Wolff. 6141 Kausöursche gesucht H. Krämer, Kreuzplatz 11. 6030 CafS Ebel. 6210 6193 vermieten. Frau Kaetz Wwe GKräBSä II J »tt PassagiflrzaMttwSxMHtionen. HEB Oceanfahrt nach NewYork r 6-7 Tage. 6-7 Tage. Moltkeftratze «. 6024 in von 9 Ubr ab. 4872 zu vermieten. Afterweg 40. Llicker Schomber, WMHorflraße. Echten 6014 KB Herrn. Musche’sFleiSChCOOfCCt bis 17. September. auf dauernd gesucht. 6143 R. Rödiger, Wallthorstraße 43. Eintrittspreis 1 Mark 5596 Ein» Winterarbeit zugesichert. 6203 peiherrl. ^iedesel’sch8 gurgbrauerei Benzler gemacht werden. 6176 in Ci» junger Mann für Hausarbeit gesucht. 6180 5757 Resatn*«; L Varkhsrtzt. — »nd und Seriefl der «rühl'schen Umdn.-sttStS-B«ch. htü» SttüUrMCtarei (Pietsch Erden) in Sie-«. Abbruch und Maurer- arbe.ten Zimmerarbeiten Schreinerarbeiten Weißbinderarbeiten Tapezierarbeiten Eisenlieferung 226,55 25,32 61,28 74,41 27,— 16,80 Gngt. Windhund, l*/rjährig, reine Rasse, billig zu verkaufen. 4848] In unserem Hause Wallthor- nraße 44 ist der sehr geräumige 2. Stock mit allem Zubehör und großem Garten- Qnteu zu vermieten. _______ E. Friedberger Söhne. Zahlreiche Betriebe in der Ausstellung. Wöchentlich 3 mal grosses Militärkonzert SW Wer schnell und billigst Stellung finden will, der verlange per Postkarte die „Aeutsche ^akanzeu-^ost" in Eßlingen. Arbeiten der Gewerbe- und Zeichenschulen im Bealschulgebäude. Konzerte: Sonntag, Mittwoch und Freitag. Zollen Dienstag den 29. August L I., nachmittags 4 Uhr, im Gemeindehause zu Hausen, woselbst Voranschlag und Bedingungen zur Einsicht offen liegen, im Wege schriftlichen Angebots vergeben werden. Die Angebote sind bis zu gleichem Termin bei Großh. Bürgermeisterei Hausen etnzureichen. Gießen, den 21. August 1899. Der Großh. Kreisbauinspektor. Stahl. 620i 02928] Gut erhaltene Htsenvatzn» Uniform-Kleider ,u verkaufen bei Frau Zugführer Stork Wwe., Wilhelmstr. 8. H. Sä eitler empfiehlt stets vorrätig: Kaffee- und Thee-Gebälk Vergebung von Kauarbeiten. Die zur Reparatur des Pfarr- Hauses in Hausen erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar: veranschlagt zu Bekanntmachung, betreffend: Die Löber'sche Stiftung. Aus obiger Stiftung ist eine Pfründe von 260 Mark jährlich an einen in Gießen geborenen, verwitweten Handwerker zu vergeben, welcher einen guten Ruf besitzt, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel geführt hat und wahrhaft dürftig sein muß. Anmeldungen werden von hewe an biuuerr 14 Tagen auf dem Bureau des Armenamts entgegengenommen. Düngerversteigerung im Schlachthof. Samstag den 26. August, vormittags 11 Uhr, soll in dem hiesigen Schlachthof der Dünger au« beiden Gruben öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, den 24. August 1899. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. in Qualität mindestens vollständig gleich Ferner ihr Spezial-Bier ,Burgbräu-Ausstich6 hochfeines und kräftiges 2WF“ Ein Bursche zu einem Pferd gesucht. 6174 Bäcker KlingelhSffer. Gießen, den 23. August 1899. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff. Gesucht zu Gude August zwei anständig möblierte Zimmer (Wohn- und Schlafzimmer) in guter Lage. Anerbieten mit Preisangabe unter K. 200 an die Geschäftsstelle des Gietzener Arbeitsvergebung. Die nachverzeichneten Bauarbeiten für unser Gaswerk solle,! auf dem Wrge der öffentlichen Aurschreibung in nachstehenden 3 Abteilungen je zusammen oder getrennt vergeben werden, nämlich: 1) Erbauung eines Schuppens. a) Maurerarbeit, b) Zimmerarbeit, c) Dachdeckerarbeit und d) Schreinerarbeit. 2) Errichtung einer Halle und Abbruch eines Dachstuhles. a) Maurerarbeit, b) Zimmerarbeit und c) Dachdeckerarbeit. Sanitäts-Bier. (Nur in Flaschen.) TWitze Zpenglergeftllru auf Bau- und Werkstattsarbeiten sofort JC. // ii- ii // Bekanntmachung, betreffend: Die Vergebung der Kommerzienrat Heichelheim- Stiftung. Aus rubrizierter Stiftung haben am 1. November l. I. 1416 Mark zur Verteilung zu gelangen. Nach § 3 der Stiftungsurkunde können zur Bewerbung um die Gaben nur zugelassen werden: a) Personen, welche während des Feldzuges 1870/71 im Militärverhältnis gestanden haben; b) Frauen und Kinder solcher Personen, vorausgesetzt, daß diese unter a. und b. bezeichneten Bewerber einer derartigen Unterstützung bedürftig und würdig find und daß dieselben von der Zeit der Bewerbung rückwärts gerechnet mindestens zwei Jahre in Gießen ununterbrochen gewohnt haben. Die Bewerber werden hierdurch aufgefordert, sich bis zum 30. September l. Js. bet Großh. Bürgermeisterei Gießen schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und ihre Qualifikation zum Bezüge der Unterstützung näher zu begründen und zu belegen. Gießen, den 19. August 1899. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Lauterbach, Hessen empfiehlt ihr Dortmund-Filsener Bräu (hochfeines Hopfen-Aroma) m>d Münchener Bräu (hochfeines Malz-Aroma) Gebinden and Flaschen, unter Garantie, den sogenannten echten Bieren Bekanntmachung. Aus der Stiftung der Daniel Moog Witwe zu Gießen find am 2. Oktober die diesjährigen Zinsen an hiesige bedürftige, unbescholtene, im Witwenstande lebende Bürger und Witwen von Bürgern zu verteilen. Anmeldungen hierzu können bis zum 10. September auf dem Armenamt erfolgen. Gießen, den 23. August 1899. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Kuchen und Horten etc. Gefrorenes verschiedenen Sorten und anerkannter Güte. Ausschank von 3912 Erdarbeiter, HaudlaMr und Maurer können noch in Arbeit treten bei KirKkuKock & Schneider. 160 Ceutimeter breit, in vorzüglicher Qualität, für den billigen Preis von per Meter empfehlen C. Röhr & Co Aubiläums-Provinzial- ; " „ .. Meiverbe-Ausstcllung 8) Herstellung einer friediguuglängsderWiefeck Ein tüchtiger Rockarbeiter ß auf Werkstatt gesucht. Markus Bauer, Kirchenplatz 11. i ho natijP iHnmX m Bremen-Baltimore Bremen-La Plata Bremen-Brasilien. Bremen-Ost-Asien <0. Bremen-Australien. Nähere Auskunft erthellt der Norddeutsche Lloyd, Bremen ' ' sowie dessen^ Agenten. Die Schäferei-Gesellschaft von Gerhard Eckhard in Staufenberg sucht wegen Krankseins des seitherigen sofort einen Schäfer. Meldungen können bei dem Salzmeister Einige TaslöhneriMkll gesucht. 6130] Marburgerstr. 35, Eine Köchin und ein Mädchen, welches unentgeldlich das Kochen lernen will, gesucht. 6114] Eine fast neue fahrbare Kelter u. Presse ist umzugshalber zu verkaufen. Wo, sagt die Exped. d. Bl. 6115] Geschnittene Kiksm- und Fichteu-Sohlku in allen Dimensionen, ferner Verschalbretter für Dachdecker, bessere Bretter für Schreiner, in allen Stärken, Latten und Stollen-Etnschubdecken für Private und Bauunternehmer hat abzugeben das Dampssägewerk und Zimmer« geschäft Georg Schubecker, 5104] Logis, 3 Zimmer mit Zubehör, Weserstraße 25, und ein Mansardenlogis, 6 Zimmer mit Zubehör, Diezstraße 6, zu vermieten bei _______L» Hellmold, Steinftroße 31. 5259] Bergstraße 11 ist eine schöne Mansardenwohnung von 4 Zimmern und Küche, mit großem Balkon und evtl. Gartenanteil sofort an ruhige Leute zu vermieten._______________________________ 5770] In meinem Hause Frank« surterstratze 44 ist die Bel-Etage, sechs Zimmer mit Zubehör, Balkon und Garten, auf 1. Oktober, evtl, früher, zu ichroiben. Pack 0,50 u. LOO. Echt nur yon Henn, "•tusche, Magdeburg. Hier zu haben bei A.Noll II., Kolonialwhdlg., Bahnhofstr. 51. fl|| Ä A|AAint Ausverkauf, neue r IH IW 11 kreuzs. v. 330—690 Jü I VHFdarunt.weltberühmt Schiedmeyer. Wegen Vergrößer. meiner Automaten-Ausstcll., Aufstellung von Neuheiten verkaufe eine Anzahl kl. und groß. Automaten, v. 60 JL an, sehr billig aus, sowie einige 5559 Mm-OchkAnow. Frankfurt. Automaten-Ausstellung Fr, Seip, Kaisersttaße 77. a) Maurerarbeit, b) Schlofferarbeit und c) Schreinerarbeit. Die Bedingungen, Arbeitsbeschreibungen und Zeichnungen liegen während der Dienftstuuden auf unsrem technischen Bureau zur Einsichtnahme offen. Bezügliche Angebote sind bis Donnerstag den 31. d. Mts., vormittags 11 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Ausschr.st versehen bei uns einzureichen. Gießen, 22. August 1899. Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. 6171 Otto Bergen. Wein Einmachesfig, sowie Speife-Salatessig empfiehlt Otto Schaaf» WkstMWs FrMkÄiäntonunKyffhäUSe? Baugewerk- o ;— Tiefbau- Schule Eisenbahnbau- - Polier- Dir. Pet Krug. Neue einfache Lehrmethode Staatl.gel. Abgangsprüfung W.-Sem. An£.2.Nov. Vorunt.9.Okt. 5911] Neubau Bleichstratze 37 ist der Parterrestock, 5 Zimmer, Bodenkammer, Gartenanteil zu vermieten. Näheres Bleichstraße 27, Hinterhaus. 5723] Stube und Küche zu vermieten. _____________Bahnhofstraße 32. 5832] Ein schönes, Helles, großes Logis im 2. Stock des Hinterhauses per sofort an ruhige Leute zu vermieten. ___________Bl. Levi, Seltersweg 35. 5057] Zum 1. Oktober ist eine sehr schöne Wohnung, 1. Etage, 6 Zimmer, Badez., Veranda, an eine ruhige Familie zu vermieten. Näheres Bahnhofstr. 71. 50911 Möbl. Zimmer zu vermieten. _____________________Seltersweg 71II. 02953] 1 Zimmer, unmöbliert od. einfach möbliert, sof. zu vermieten. Asterweg 6« 6130] Der von Herrn Graveur Schwan seither mnegehabte Laden nebst Wohnung ist per November anderweitig zu vermieten. Näheres Kreuzplatz 15 im Laden. 5751] Pferdeställ mit Burschengelaß _________Steins Garten. 6iiu] Ein Hausbursche gesucht. Reitz, Westanlage 11. Wäsche zum Waschen und Glanzbügeln wird angenommen in und außer dem Hause von 02897 Frau Klein Wwe., Müusburg 12, III. KantmsWgkr Wirt. Für eine gut gehende Wirtschaft in Gietzen wird ein kauüonsfählgerv tüchtiger Wirt unter günstigen Bedingungen verlangt. Reflektanten belieben Adresse unter G. W. an Haasenstein & Vogler, A.«G., Gießen, gelangen Fa. echt Pilsener und Münchener Bier. Zwiehelknchen Dienstag, Donnerstag und Tamstag Verschiedenes MrWWlMM Empfe hl ii iigen ^Schnell » Postdampfer-Linien iwisehci remmVewVo TT- »?***>? Mretgeluche Gfsene Stellen Vermietungen