■ iibau i - 1899: Q oOhmZ olo Merielli. g Asra. g n • Dealer unter Wasser Q en g-hen auf Beseh! W'g nzert. q Anfang 8 Uhr. Q rffl. 7532 Q «ufr, Hnbenplab, und 0 SaakSao. n Jßffl-, Gallm'e 40 %. Q ältnorMnni- g Docmimifi »ein. lüg •raiUih M io:/, nto.“4 i -ne 60 Pf» pn/y: 2.26), ^PerrsiMMk.rS^ tiobn lbvs. 911® 910* 2b U 41.66 4161 100,06 00 oo Düittte Anstalt Nitt-UM-ftm liale) M dtt StttjtiL *^6 sage lgren (Srfinbtr der Methode! )r. ßwet Berlin auBuefübrt. (wie bie epmauagb- ölten und besten Apparaten totlty K meine Mecham 16t: .onntegs non 9 6U $W* yanhu)«11 bto- cM c m j*,N*** ' ettd __4.M' indigter rpfan Stationen Giess®0* Friedberg, W'®’ itr, Fulda, MW. Gedern, Schotten, len und abgehende« BleberthalbnOn, jtion des Giessener n kann duroh bemg=" werd«"' MO" 6.1-Ö ,.*«*■01 tu$DbL . |0 1»» 8dl!S$tS$ rr-oo SSÄS ZE , urt12 Nr. 250 Zweites Blatt Dienstag den 24. Oktober 1S99 Gießener Anzeiger General'Unzeiger Bei Postbezuß 2 Mark 50 Pf,, vierteljährlich. oierleljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 tßf^ mit Bringerloh». Ir&H«« • Anzeigen zu bet nachmittag- für bt» fatyBbai le, erscheinenden Nummer Hl vor». 10 Uhr. Alle Lnzeigen-Bermittlungtstellen bei In- und «ulleMbä »ehmeu Anzeigen für den Gießener Anzeiger Mi« Gießener »erben dem Anzeiger Wöchentlich ole cm al bei gefegt frNHxt ti|M mit Aul nähme des «vntOgs. Aints- und Anzeigeblntt für den Tkveis Gieszen. Rebeftiee, Arpedition und Druckerei: Kch»tßr«ße Mr. 7. GrMsveüagen: Gießener FamilienblStter, Der heffifche Landwirt, KtStter für heffifche Volkskunde. »reffe für Depeschen: Anzeiger -ie-L-r. Fernsprecher Nr. 51. Graf Paul Hoeusbroech. Graf Paul Hoeusbroech hat soeben eine Schrift »In eigener Sache und Anderes" erscheinen lassen (Berlin, H. Walter). Das „Andere" find Betrachtungen über Presse, Parteiwesen u. dgl. „In eigener Sache" erörtert der Verfasser nochmals den vielbesprochenen Prozeß, den ein Heiratsvermittler gegen ihn angestrengt hatte. Neu ist folgende, in früheren Veröffentlichungen nur angedeutete Mitteilung über den Ursprung der Beziehungen des Grafen Hoensbroech zu seinem späteren Prozeßgegner: Ich habe wiederholt erklärt, daß ich mich mit meinem formalen Prozeßgegner nur deshalb eingelassen habe, weil ich auf Grund eines mir unter dem Beichtsiegel gemachten Geständnisses wußte, daß man mich in eine Heiratsvermittelungsgeschichte verwickeln wollte. Ich habe wiederholt erklärt, daß ich weder mittelbar noch unmittelbar jemals eine Heiratsanzeige erlassen oder veranlaßt habe. . . Ich erhielt in kurzen Zwischenräumen den für mich erstaunlichen Besuch einer Persönlichkeit, die in früherer Zeit oft bei mir gebeichtet und der ich große Dienste als Beichtvater geleistet hatte. Noch heute glaube ich, daß sie damals, als sie bei mir ihre Geständnisse machte, es ehrlich meinte. Es war wirkliche Reue, die ein fanatisches Weib zum Bekennen trieb. Aufgelöst in Thränen erinnerte sie mich an ihre früheren Beichten; sie beschwor mich, das, was sie mir sagen würde, unter allen Umständen und bis zu meinem Tode ebenso zu behandeln wie das, was sie mir früher in der Beichte gesagt hatte. Ich ahnte nicht, um was es sich handeln würde, und so gab ich ihr das Versprechen, auch ihr jetziges Bekenntnis wie als Beichte entgegenzunehmen; mein Mund würde durch die gleiche Verschwiegenheit wie einst durch das Beichtsiegel für immer verschlossen bleiben. Daß ich später schwer unter diesem Versprechen zu leiden haben würde, konnte ich damals nicht voraussetzen, und ich wiederhole, ich glaube nicht, daß diese Leiden damals von meiner Besucherin beabsichtigt waren. Hier setzt für mich das Schweigen ein. Genug, meine bisherige Vermutung wurde durch die erhaltenen Mitteilungen zur Gewißheit: der von langer Hand durchtrieben angelegte Plan, mich in einen Heiratsvermittelungsprozeß zu verwickeln, bestand. Zugleich wurde mir die Möglichkeit g boten, die Anerbieten an mich gelangen zu lassen, die auf ein Heiratsgesuch — das bekannte — einlaufen würden, von dessen Existenz und Wortlaut ich bis dahin keine Ahnung hatte. Sofort war mein Entschluß gefaßt: ich wollte zugreifen, ich wollte verwendbare Beweismittel in die Hände bekommen um jeden Preis. Diese mir gebotene Möglich fett, glaubte ich, der erhaltenen Mitteilungen wegen, benutzen zu sollen. Hierher gehört auch das folgende: Als im November v. I. die Preßfehde gegen mich im Gange war, erhielt ich einen Brief, worin mich ein mir Unbekannter in einer wichtigen Angelegenheit um eine Unterredung bat. Da ich sehr mißtrauisch geworden war, schwankte ich, ob darauf eingehen solle. Schließlich that ich es. ES erschien dann bei mir ein Mann, der die Unterredung mit der Erklärung begann: Er komme, getrieben durch ein menschliches Gefühl des Mitleids mit mir; er könne eine Mitteilung machen, die meine in der Oeffent- lichkeit gemachten Andeutungen über eine ultramontane Machenschaft gegen mich bestätigte. Ich unterbrach meinen Besucher hier und erklärte ihm, solche Mitteilungen könne ich nur vor Zeugen entgegennehmen; ich würde deshalb meine Frau herbeirufen. Uns Beiden erzählte er dann: er sei katholischer Geistlicher, er wisse, was ultramontane Ver- jolgungssucht bedeute. Vor Monaten sei in einem zufälligen Gespräch mit zwei hervorragenden ultramontanen Geistlichen die Rede auf mich gekommen und man habe ihm mitgeteilt, bei der zweiten Instanz meines Prozesses (die erste war trotz der Bemühungen von ultramontaner Seite ohne alles und jedes Aufsehen verlaufen) werde man es dem „Renegaten" gründlich eintränken; solche Leute müßten unmöglich gemacht werden. Die Sache mit einem Heiratsvermittelungs- prozeß sei schon lange gegen mich vorbereitet. Ich ersuchte unseren Besucher, mit seinem Namen für diese Thatsachen einzutreten oder mir die Erlaubnis zu geben, sie zu veröffentlichen und ihn als Gewährsmann zu nennen. Die Furcht stand ihm auf dem Gesicht geschrieben, als er uns erklärte: unter keinen Umständen könne er seinen Namen dazu hergeben; er sei dann ein verlorener Mann. Alle Aufforderungen, Mut zu zeigen, alle Vorhaltungen, daß ohve seine Gewährleistung die Mitteilungen für mich fast wertlos seien, da, wie die Preßstimmung gegen mich nun einmal sei, diese Angaben mir nicht geglaubt würden, alles war nutzlos. Er schied von uns mit der Erklärung: in einer Aufwallung des Mitleids sei er zu mir gekommen, er stehe aber durchaus auf katholischem Standpunkt, und nie werde er etwas thun, was der Kirche schaden könne. Diese Erklärung hat er später noch dahin erweitert, daß er den Feldzug der ultramontanen Presse und ihre dabei hervortretende Scrupellosigkeit in Anwendung der Mittel, wer einem sehr christlichen Zwecke dienend, als durchaus lobenswert bezeichnete. Der Zweck des Feldzuges sei nämlich, mich mürbe zu machen, so daß ich Gnade und Barmherzigkeit rufend, wieder ins ultramontane Lager zurückkehrte. Das sei ein sehr „ethischer" (!) Zweck. Ich habe diesen vor meiner Frau und vor mir sich abspielenden Vorgang erzählt, teils weil er meine Aussage über das Bestehen einer Machenschaft gegen mich bestätigt, teils weil er deutlich die Schreckensherrschaft veranschaulicht, die der Ultramontanismus ausübt. Später machte ich noch einmal den Versuch, meinen Besucher vom November zur öffentlichen Stellungnahme zu bringen. Jetzt hatte aber die Furcht ganz von ihm Besitz ergriffen: von dem meisten, was er mir in Gegenwart meiner Frau gesagt hatte, wollte er nichts wissen, und es fehlte wenig, so hätte er es abgeleugnet, überhaupt bei mir gewesen zu sein. Nun, ich besitze glücklicher Weise den Brief mit seiner Unterschrift, worin er mich um eine Unterredung bittet. Aber er mag ruhig sein; ich werde mein ihm gegebenes Wort halten, ich werde ihn seinen Verfolgern nicht ausliefern. Wozu auch? Sie würden ihn zu Tode peinigen; damit wäre aber für die große antiultramontane Sache nichts gewonnen. Nur ein Opfer mehr auf der langen Liste der vom Ultramontanismus körperlich und geistig Gebrochenen..... Disziplinarprozetz gegen den Landgerichts- Direktor a. D. Küchler. Darmstadt, 20. Oktober 1899. Die Verhandlung wird um 31/2 Uhr wieder ausgenommen. Zeuge Staatsanwaltsgehilfe Mann deponiert, daß, als er Ende 1882 beim Untersuchungsrichter beschäftigt wurde, ein Kollege ihm mitgeteilt habe, es bestehe die Uebung, bei Dienstreisen zweite Klaffe zu berechnen, auch wenn die dritte benutzt worden sei. Der damalige erste Staatsanwalt Zimmermann in Gießen habe gesagt, er mache es ebenso. Als Küchler Untersuchungsrichter wurde, sei ihm gegenüber derselbe Gebrauch geübt worden. Küchler habe natürlich davon gewußt Ende 1887 sei diesem Gebrauch ein Ende gemacht worden durch eine Verfügung des Oberstaatsanwaltes Jockel. Es wird aus Diätenverzeichnissen festgestellt, daß für Küchler stets die zweite Klasse verrechnet wurde. Auf Vorhalten des Generalstaatsanwaltes giebt Küchler zu, gewußt zu haben, daß nur Karten dritter Klaffe gelöst wurden. Zeuge Mann meint zu wissen, daß allerdings nur in ganz vereinzelten Fällen andere Untersuchungsrichter dasselbe thaten. Den Amtsrichter Dr. Marx versuchte Küchler im Jahre 1895 durch Abgabe einer Garantieerklärung zur Ueberschreibung eines ideellen Grundstücksanteils auf den Titel „Ersetzung" zu veranlassen. Zeuge hatte ober starke Bedenken und wies Küchler ab. In derselben Angelegenheit kam Küchler noch häufiger mit Zumutungen zu dem Zeugen, wurde aber stets abgewiesen und bezeichnete schließlich das Verhalten des Zeugen unmutig als unkollegialisch, da dieser der Ansicht gewesen war, ; daß das Anerbieten einer Haftungsgarantie durch Küchler die Mängel der Küchler'schen Anträge nicht zu verdecken vermöge. Die Verteidigung läßt aus den Anträgen feststellen, daß Küchler in dieser Angelegenheit stets vorgeschlagen habe, vorher die in Frage kommenden Erben zu hören. Auf Frage des Generalstaatsanwalts erklärt Zeuge Dr. Marx, er habe das Ansinnen Küchlers wegen der Ueberschreibung deshalb abgelehnt, weil die Ersetzungsfrist noch nicht abgelaufen gewesen sei. Küchler erklärt diese Auffassung für eine rechtsirtümliche. Zeuge Kanzleigehilfe Geilfuß hat Küchler auf dessen Wunsch Privatschreibereien besorgt. Das Papier dazu hat Zeuge gestellt; Küchler hat den Zeugen ausdrücklich beauftragt, den Hektographen des Landgerichts zu benutzen. Zeuge hat das gethan, bis es ihm vom Gerichtsschreiber untersagt wurde. Die Auslage von Papier in der Höhe von 4 bis 5 Mk. hat Zeuge von Küchler nicht zurückerhalten. Sonst hat er einmal 5 Mk. erhalten, weitere Vergütungen für seine Arbeiten aber nicht bekommen. Fordern wollte der Zeuge nichts, weil er sich vor Herrn Küchler genierte. Zeuge Gerichtsschreiber Wallbrach hat für Küchler gleichfalls Schreiherarbeiten gemacht. Direkte Entschädigung hat er dafür nicht erhalten, doch sind ihm einmal für Arbeiten, die er einem anderen lieferte, wahrscheinlich durch Küchler Mk. 4 oder 5 zugekommen. Genaueres weiß Zeuge nicht mehr darüber. Zeuge Bürgermeister Sensfelder ist der Vorsitzende des Ortsgerichts Büttelborn. Er hat in dem Verhalten der Ortsgerichtsmänner gegenüber Küchlers Wünschen nichts Ungehöriges gefunden. Küchler stehe in Büttelborn im besten Rufe, sei überall geachtet und habe seinen juristischen Rat den Leuten stets unentgeltlich erteilt In der Beitreibung seiner Außenstände sei Küchler sehr nachsichtig gewesen. Wenn die Orts- gerichtsmänner durch ein Anerbieten Küchlers, für alle Schäden aufzukommen, argwöhnisch gemacht worden wären, so hätten sie nach Ansicht des Zeugen sicherlich nicht unterschrieben. Thatsächlich hat aber Küchler die Haftung übernommen und die Strafe bezahlt. Die Ortsgerichtsmänner haben protokollarisch erklärt, daß Küchler einmal ihnen gegenüber sich für die entstehenden Schäden haftbar gemacht habe, anderseits hätten sie es für unanständig und unwürdig gehalten, einer so hohen und geachteten Gerichtsperson Widerstand zu leisten. Zeuge Rechtsanwalt Grünewald ist langjähriger Bekannter Küchler's und kennt ihn nur als achtbaren und ehrenwerten Charakter. Für seine Person war Küchler stets sehr anspruchslos und jederzeit gegen andere gefällig und hilfsbereit. Ob er in mancher Beziehung nicht doch zu weit gegangen sei, will Zeuge dahingestellt sein lassen. In einer zur Verlesung gelangenden protokollarischen Aussage bekundet Geh. Regierungsrat Muhl, die juristische Hilfsbereitschaft Küchlers sei eine so weitgehende gewesen, daß der Volksmund ihn den „Büttelborner Advokaten" nannte. Er habe den Eindruck, als ob Küchler nicht immer die seiner Stellung gebührenden Rücksichten genommen hätte. Andererseits aber habe er gehört, daß Küchler ihm übertragene Vormundschaften uneigennützig und mit vieler Pflichttreue wahrgenommen habe, wie er denn Überhaupt für seinen Rat niemals Vergütung beansprucht habe. Ebenfalls verlesen wird die Aussage des Landgerichtsrat Best, der bekundet, daß man sich in den Jahren 1894 und 95 in Gießen Über Küchler recht geringschätzend ausgesprochen habe Rach Verlesung einer unwesentlichen protokollarischen Aussage des Rechtsanwals von Brentano wird die Beweisaufnahme geschlossen. Darmstadt, 21. Oktober 1899. Die Sitzung wird um 91/2 Uhr eröffnet. Generalstaatsanwalt Schlippe: Das Resultat der vorliegenden Untersuchung bestätige tm wesentlichen die Ergebnisse der ersten DtSzipltnaruntersuchung gegen Küchler. Küchler sei sehr hilfsbereit und gefällig gegen alle möglichen Leute gewesen, habe aber bet feiner Hilfeleistung die G enzen nicht respektiert, die ihm sein Amt zteh.n mußte. Er habe den Leuten in geradezu zudringlicher Weise seinen Rat aufgedrängt. Die Zeugen Dr. Meise! und Muhl, die in Großgerau amtierten, seien unangenehm berührt gewesen durch diese Hilfsbethättgung und selbst der Entlastungszeuge Gersfelder babe Küchler als eine Art Rechtskonsulent bezeichnet. Die Motive Küchler's seien Sucht nach Vtelbeschästigung und Popularität. Sein Benehmen sei taktlos und unwürdig gewesen und hätte wob! den Verdacht erregen können, daß es sich um beabsichtigte Beeinflussungen handle. Ein wesentlicher Unterschied bestehe in den Ergebnissen des ersten und des jetzigen Disziplinarverfahrens. Aus dem ersten sei Küchler hervorgegangen mit einer Verurteilung wegen Verfehlungen des Richters gegen datz richterliche Amt. Wenn auch nur eine der Handlungen, die den Gegenstand der gegenwärtigen Verhandlungen bildeten, als erwiesen angenommen w»rde, würde er sich auch strafrechtlich verantwortlich gemacht haben. Die Verjährung komme für die Dtszipltnaroerhandlung, auch wenn es sich um Vergehen autz dem Ansang der richterlichen Thätigkeit Küchlers handle, n cht in Bettacht. Die Zweite Kammer der Landstände habe sich dahin ausgesprochen. Was die einzelnen Anklagtpunkte betreffe, so halte er das Zeugnis des Landgerichts! ats Dr. Meise! in dem ersten Punkte für völlig überführend, Dr. Meisel habe gerne der Handlungsweise KüchlerS eine mildere Deutung geben wollen, wenn es nur hätte geschehen können. Nicht Gehässigkeit, sondern die ihm at fge- zwungene Zeugnis pflicht habe ihn zum Sprechen veranlaßt. Es sei durch daS Zeugnis Meisel's nachgewiesen, daß Küchler in einem richterlichen Bescheide eines Kollegen eine Aenderung vorgenommen habe, zu der er nicht befugt war, und zwar in einem Schriftstück, das bereits die Unterschrift des Amtsrichters Seiffert und Rechtskraft hatte. Diese Handlung aber beweise das unwürdige Verhalten Küchler's, den dermaligen Amtsanwalt Eller im Anfang der 90er Jahre zu einer ungesetzlichen Handlung insofern zu verleiten, als er ihn zu einer Aenderung der Strafe in einem bereits zugestellten Strafbefehl zu veranlassen suchte. Auch hier habe Küchler eine derartige N-chtberückstchtigung der richterlichen Pflichten bewiesen, daß eine Disziplinarstrafe geboten erscheine. Bezüglich der Gießener Vorgänge have Küchler zugeben müssen, baß er auf Dienstreisen die dritte Klasse benutzt, die zweite aber in dem Tagegeldverzeichnis liquidiert habe. Es sei nachgewiesen, daß Küchler von diesen falschen Eintragungen Kenntnis gehabt habe. Selbst wenn eine derartige Berechnung damals üblich gewesen sei, fo beweise das nur, daß auch andere Beamte sich derselben Ungehörigkeit wie Küchler schuldig gemacht hätten. Entlasten könne das Küchler aber keineswegs. Er protestiert entschieden gegen den Ve'such, den verstorbenen Ersten Staatsanwalt Zimmermann der Billigung und Begehung ähnlicher Handlungen zu bezichtigen. Küchler habe durch sein Verhalten auch in Hinsicht der falschen Berechnungen die Würde des richterlichen Standes aufs tiefste herab- gezogen. Was die Benutzung von Schreibgehilfen des Landgericht? Gießen zu Privatdiensten angehe, so halte er bezüglich des Schreib- gehilsen Wallbrach die Anklage nicht aufrecht. Allerdings halte er er es für ganz unzulässig, daß sich ein Richter von seinem Schreiber Gefälligkeiten erweisen laste. Dagegen sei durch daS Zeugnis des Schreibgehtlfen Getifuß nachgewiesen, daß dttser auf Küchlers Anordnung zu besten Privatzwecken den Hektographen des Landgerichts benutzte, und daß er private Schreibdtenste leistete, für die er Vergütung von Küchler nicht und nicht einmal die Auslagen in Papier ersetzt erhielt. Lediglich für die Anfertigung von Plänen habe der Ztuge einmal von Küchler 6Mk. erhalten. Küchlers anderslautende Auszeichnungen seien nicht entlastend. Auch nach dieser Richtung sei die Anklage erwiesen. Küchler habe das ihm unterstellte Schreibpersonal in einer Weise benutzt, wie e8 die Würde des Richters nicht zulasten sollte. Bezüglich der Büttelborner Vorgänge sei durch eidliches Zeugnis erwiesen, daß Küchler die Ortsgerichtsmänner zu einem durchaus ungesetzlichen Verfahren zu seinen Gunsten veranlaßt habe. Küchler habe seine richterliche Autorität zu einer ganz ungesetzlichen Beeinflussung gebraucht. Er mußte wissen, daß er die Ortsgerichtsmänner verleitete, ohne Berücksichtigung der Bücher und Akten seine ungesetzlichen Forderungen zu erfüllen Die Handlung fällt, auch wenn die Orlsgerichthmänner formell dafür haftbar seien, dem Angeklagten voll zur Last, und beweise abermals sein unwürdiges Verhalten. Küchler muhte als Rechtskundiger wissen, daß nach S 31 der OrtSgerichtSinstruktion die Ortsgerichtsmänner Fragebeantwortungen, wie Küchler sie ihnen aboerlangte, nur leisten durften nach persönlicher Einsicht bet Bücher und nach einer gemeinsamen Beratung Beides sei nicht geschehen, und könnte nicht dadurch ersetzt wurden, daß Küchler selbst aus einer einige Zeit vorher gegen seinen Schuldner aufgestellten Fragebeantwortung Auszüge machte und diese den OltsgerichtsmSnnern vorlegt-. Küchler sei verantwortlich für die ganze ungesetzliche Handlung, und er habe seine Haftbarkeit selbst auch dadurch eingestanden, daß er die Strafgelder bezahlte, die wegen der angezogeneu Handlung den Ortsgerichtsmännern aufgelegt wurden. i btgt durch den damaligen allgemeinen Gebrauch. Wenn Küchler auf I Dienstreisen zweite Klasse berechnete und die dritte benutzte, habe er I zweifellos gegen die gesetzliche Bestimmung gefehlt. Man müsse aber I doch bedenken, daß das damals in Gießen allgemein Gebrauch gewesen I -u sein schien. Sicher habe der Erste Staatsanwalt Zimmermann den I Gebrauch gebilligt Nachgewiesen sei nicht, daß Küchler die Geldverzeich-. nisse, die er unterschrieb, auch gelesen habe. Für den Fall Geilfuß gelte der Satz „minima non curat praetor“. Was den Büttelborner Fall betreffe, so würde wohl auch sonst die Fragebeantwortung von den Ortsgerichtsmännern nicht immer so genau geprüft werden. Wenn Küchler die Strafgelder bezahlt habe, so habe er nur eine Anstandspflicht gegenüber Leuten erfüllt, die durch ihn zu Schaden gekommen waren. Im Falle Marx sei wohl Herr Amtsrichter Marx allzu bedenklich und peinlich gewesen. Rechts- und Pflichtwidriges habe ihm Küchler nicht zumuten wollen. Das gehe ja schon daraus hervor, daß Küchler mehr wie einmal das vorherige Anhören seiner Gegner verlangt habe. In dem Anerbieten der Garantreübernahme liege doch wahrlich nichts Beleidigendes. Möge in manchen Vorfällen vielleicht auch eine Inkorrektheit Küchlers zu erblicken sein, strafbare Handlungen habe er nicht begangen. Seine sogen. Geldgeschäfte hätten sich dahin aufgeklärt, daß er nur allzu bereitwillig war, Leuten, die in der Not zu ihm kamen, zu helfen. Er sei eben zu gutmütig gewesen. Von einem Benehmen, das Küchler der Achtung und des Vertrauens unwürdig mache, könne nicht gesprochen werden. Er bitte um Freisprechung seines Klienten. Generalstaatsanwalt Schlippe bekämpft die Anschauung des Ver- teidigers über die Verjährung, die bei Vergehen eines Beamten gegen den Staat nicht eintreten könne. Sei die Umänderung eines vollzogenen Strafbefehls in der That von Küchler vorgenommen, so liege eine schwere Urkundenfälschung vor, gleichwohl ob Herr Küchler seinen Namen gezeichnet habe oder nicht. Im übrigen hält der Vertreter der Anklage . seine vorherigen Ausführungen und Anträge aufrecht. Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Loeb meint, absolut sei keine einzige Zeugenaussage gewesen. Bei der angeblichen Urkundenfälschung sei unter keinen Umständen das Bewußtsein der Rechtswidrigkeiten Herrn Küchler nachgewiesen worden, ebensowenig im Falle Marx. Um lV4Ubr -letzt der Gerichtshof sich zur Beratung zurück. Nach 1 /»ttündtger Beratung verkündet der Vorsitzende, Ober- landesgertchisplSstdent v. Knorr folgendes Urteil: Der Land- gertchtsdtrektor Küchler ist in fünf Fällen deS Vergehens im Sinne dcs Artikels 9 der Verordnung über b*e DtSzipltnarverhältnifse der richterlichen Beamten vom 31. Mai 1879 schuldig und wird in eine Geldstrafe von insgesamt 350 Mk. und zur T'agung der Kosten zu 4/s verurteilt. Vs der Kosten fallen der Staatskasse zur Last. In zwei Fällen wurde der Angeklagte wegen Mangels genügender Beweise freigesprochen; für nicht hinreichend erwiesen wurde die Ab- I Änderung des Strafbefehls im Fall« Seibert und die mißbräuchliche Verwendung der Schretbgehilfen Geilsuß und Wallbrach zu Privat- I -wecken erachtet. Für den Fall Eller erhält der Angeklagte eine I Geldstrafe von 25 Mk., für die Berechnung der zweiten Klaffe aus I Dienstreisen statt der benutzten dritten eine Geldstrafe von 150 Mk., I für die mißbräuchliche Benutzung des Hektographen deS Landgerichts I Meßen zu Privat,wecken eine von 25 Mk., für fein Verhalten in der | Büttelborner OrtsgerichtSaffaire eine Geldstrafe von 100 Mk. und | A sein Verhalten im Falle Marx-Offenbach eine Geldstrafe von 50 Mk., inSgefamt 350 Mk. (Franks. Ztg) I Isimles mül Msviazieiier. Gruninge«, 21. Oktober. Obwohl in den meisten Gemarkungen Oberhessens von einer Zwetschenernte in diesem Jahr kaum die Rede sein konnte, so kann aus unserer Gemeinde doch das Gegenteil berichtet werden. Hier hatten wrr in diesem Herbst eine so reiche Zwetschenernte, wie wir sie lange Jahre nicht zu verzeichnen hatten. Dabei war der Preis ein recht hoher. Durchschnittlich wurde den Leuten der Zentner Zwetschen mit 7 bis 7,50 Mk. bezahlt, teilweise wurden auch 9 bis 10 Mk., ja 16 Mk. per Zentner erlöst. Allein für Zwetschen dürften in unserem Orte mindestens 9000 Mk. eingenommen worden sein. Die Aepfelernte lieferte ebenfalls hier einen schönen Ertrag. Die Gemeinde hat für versteigertes Obst, Aepfel, Birnen und Zwetschen, ca. 1740 Mk. erzielt. + Nidda, 22. Oktober. Verwichene nacht wurde in dem Hause des Kaufmanns Gustav Roth dahier, ein frecher Einbruchsdiebstahl verübt. Der Spitzbube, welcher vermutlich durch ein Seitenfenster in den parterre gelegenen Geschäftsraum einstieg, plünderte die Ladenkasse und nahm einen Ballen Stoffe mit, ohne bei der That erwischt worden zu sein; erst als der offenbar gut orientiert gewesene Dieb mit seiner Beute den Rückzug antrat, wurde der Bestohlene durch das Bellen des Nachbarhundes auf den Vorfall — allerdings zu spät — aufmerksam. Eine Verfolgung des Diebes war dem Geschäftsinhaber leider nicht möglich. § Hercheuhain, 21. Oktober. In der hiesigen Cigarrenfabrik der Firma Biermann & Lißner aus Hamburg ist eine Anzahl hiesiger junger Mädchen beschäftigt, welche das Fertigen der Cigarren gelernt und darin tüchtiges leisten. In einer Pause-Stunde hatte Einsender dieses Gelegenheit, zu beobachten, wie die Mädchen auch ihre „Habanna" schmauchten. § Crainfeld, 22. Oktober. Vorgestern und gestern fand hier ein großes Fest der israelitischen Religionsgemeinde statt, welches von vielen auswärtigen Glaubensgenossen und auch von Christen besucht war, nämlich die Sefer Thora-Einweihnng; da ein derartiges Fest selten vorkommt (das letzte fand hier im Jahre 1866 statt), so hatte die israelitische Gemeinde weder Mühe noch Kosten gescheut, um demselben einen ehrenvollen Glanz und Würde zu geben durch Schmuck der Häuser, der Synagoge usw. Am 20. Oktober, nachmittags 3 Uhr, versammelten sich die Mitglieder der Verwaltung, sowie die den Festzug bildenden Teilnehmer im Hause des Vorstehers Herrn Emanuel Stern, wo die neue Sefer-Thora geschmückt und in dazu errichteten Binjan aufgestellt war. Daselbst wurde das Mincha-Gebet verrichtet, worauf sich der Festzug nach der herrlich geschmückten Synagoge in Bewegung setzte. Nach dem Weihegesang öffnete der Vorstand die Synagoge. Es folgte die Festpredigt mit Gebet für die Obrigkeit, Gemeinde und und alle Anwesenden, darauf der Abendgottcsdienst. Abends 7 Uhr fand dann in dem großen Saal der Heinrich Oechler Witwe Konzert und theatralische Vorträge statt. Am Samstag, dem 21. Oktober fand morgens 8y2 Uhr Gottes- dlenst mit Chorgesängen statt, nachmittags 1 Uhr Kommers (Konzert, Vorträge, Ansprachen usw.). Abends folgte dann Ball. Darmstadt, 21. Oktober. Die „Neuen Hessischen Volksblatter" schreiben: „Ein Akt der Unhöflichkeit, der verdient, öffentlich gerügt zu werden, ereignete sich verflossenen Sonntag kurz vor Abgang des Abendzuges 8 Uhr I ™ Mm. auf dem Jugenheimer Bahnhofe. In den I Wartesaal 2. Klasse, der fast ausschließlich von Dameu besetzt war, trat ein Herr — wie ich nachträglich erfuhr, I Sherer Telegraphenbeamter — und ließ durch den Portier die Anwesenden auffordern, ohne weiteres den Wartesaal zu verlassen, sofern sie nicht Fahrkarten 2. Klasse besäßen. Ein mitanwesender Herr sprach sein Mißfallen über dieses I ungewöhnliche Vorgehen aus, erreichte damit aber nur, daß der Beamte noch unhöflicher wurde, und sich beim Um- I steigen auf dem Bickenbacher Bahnhof zu folgenden Schimpfreden hinreißen ließ: „Diese unverschämte Bande, diese Judenbande, macht sich im Wartesaal 2. Klasse breit und hat Billets 3. Klasse". Auch im Mauscheln versuchte sich der Herr durch den Zuruf: „Gott der Gerechte!" — Der I Beamte, um den es sich handelt, ist der Telegraphendirektor und Leutnannt a. D. v. d. Mülbe. Eine Widerlegung dieser Schilderung, die bereits einige Tage^ält ist, erfolgte I bisher nicht, die Schilderung wird also wohl der Wirklichkeit entsprechen. Wie wir übrigens hören, sind die Be- I leidigten nicht gewillt, das Benehmen des Herrn ohne Sühne zu lassen. . ." Mainz, 21. Oktober. Ein Irrsinniger im Centralbahnhof. Gestern vormittag setzte ein bedauernswerter Geisteskranker das Personal des CentralbahnhofcS in nicht geringe Aufregung. Der arme Kranke kam in das Vestibül und schrie mit Stentorstimme: „Ich bin der Minister v. Bittermaier. Wenn ich auch erst seit 14 Tagen Minister bin, so will ich doch mal Ordnung in die Bude bringen. Machen Sie mal alle Thüren auf, ich werde dafür sorgen, daß alles sauber wird." Zum Glück erkannte man gleich, I daß man es mit einem Geisteskranken zu thun hatte und sorgte dafür, daß derselbe entfernt und im Spitale untergebracht wurde. M. A. Mainz, 21. Oktober. Gelandete Leiche. An der Drehbrücke des Zollhafens wurde gestern nachmittag die Leiche einer Frau gelandet. Es wurde festgestellt, daß es diejenige der Frau des Maurerparliers R. aus Weisenau ist, die seit dem 11. d. Mts. abgängig war. An dem betreffenden Tage führte sie ihr Mann zur Untersuchung zu einem hiesigen Arzt wegen hochgradiger Nervenkrankheit, an der die Frau litt. Von da ab verschwand die Frau. Dafür, daß sie den Tod gesucht und gefunden, ist als einzige Ursache der Nervenkrankheit der Frau anzusehen. M. A. Mainz, 21. Oktober Das neue bürgerliche Gesetzbuch besagt in § 948, daß die Kosten der verkauften Sachen, insbesondere des Messens und Wägens dem Verkäufer zur Last falle. Wegen dieser gesetzlichen Bestimmung ist bei der Stadtverwaltung die Frage aufgeworfen worden, ob die Stadt für die Folge noch berechtigt sei, für Gas- und Wassermesser Gebühren zu erheben. Der juristische Ausschuß hat sich nun dahin ausgesprochen, datz jene Bestimmung im bürgerlichen Gesetzbuch keine Anwendung auf Gas- und Wassermesser finden könne, die Stadt daher berechtigt sei, auch noch nach dem 1. Januar 1900 derartige Gebühren zu erheben. — Anscheinend seit Jahren auf der hiesigen Packet- post verübte Vergehen im Amte sind gestern entdeckt worden. Ein älterer Unterbeamter wurde verhaftet. — In dem benachbarten Kleinwinternheim kam ein Landwirt mit einem Knecht in Streit, wobei diesem der Schädel mit einem Knüppel eingeschlagen wurde. Der Thäter ist verhaftet. — Der Weinkommissionär Kuttermann hat sich heute mittag von der Eisenbahnbrücke in den Rhein g e st ü r z t. Tie Leiche konnte bis jetzt nicht geländet werden. — Ein Beispiel französischen Chauvinismus leistet der „Jndependant" in Reims: Eine hiesige Firma sandte einen Annoncen Auftrag an das genannte Blatt. Die Aufnahme des Inserats wurde aber verweigert, „weil Annoncen deutscher Herkunft keine Aufnahme finden." Unmittelbar vor der Weltausstellung, die alle» Nationen ein Rendezvous und dem Handel und der Industrie der ganzen Erde ein Feld friedlichen Wettbewerbs bieten sollte, scheint uns ein solches Gebühren schlecht angebracht zu sein. Kirche und Kchule. Aus dem Dekanate Hungen. Unsere diesjährige Dekanatssynode wurde am 11. Oktober zu Obbornhofen gehalten. Im Gottesdienste predigte Herr Pfarrer Weber zu Lich frisch und packend über Col. 2, 1 — 9. Die eigentlichen Synodalverhandlungen wurden eingeleitet von Herrn Dekan Hainer zu Hungen. In kurzer Ansprache machte er zuerst die traurige Mitteilung von dem Tags zuvor erfolgten Heimgang des Herrn Pfarrers und DekanstellvcrtreterS Schmidt zu Södel und gedenkt ferner einiger anderer im letzten Jahre entschlafenen früheren Angehörigen des Dekanats. Deren Andenken wird geehrt durch Erheben von den Sitzen. Nach Verlesung des Rechenschaftsberichtes über den religiös sittlichen Zustand der Gemeinden des Dekanats im Jahre 1898 werden die Wahlen zur Landessynode vorgenommen. Es werden gewählt zum geistlichen Mitglied: Herr Pfarrer Weber zu Lich, zu seinem Stellvertreter Herr Dekan Hainer Marburg, 19. Oktober. In dem anderthalb Stunden südlich gelegenen Ebsdorfer Grund, wo Amtsgerichtsrat Colnot in Kassel Tiefbohrungen nach Braunkohlen vornehmen läßt, wurden Braunkohlenlager in nicht unerheblichem Umfange gefunden. Biedenkopf, 21. Oktober. Gestern abend kurz vor 8 Uhr stieß der Personenzug Marburg Creuzthal auf dem Bahnhofe zu Wallau auf mehrere am Seitengeleise stehende Güterwagen. Letztere, wie auch die Maschine, wurden beschädigt; die Passagiere kamen mit dem Schrecken davon. Eine Güterzugsmaschine von Laasphe beförderte den Personenzug mit einstündiger Verspätung weiter. Von Marburg traf abends noch eine Maschine mit Arbeitern ein, welche die Unfallstelle wieder aufräumten. „O. Ztg." Im fünften Anklagefalle sei nackgewiesen, daß Küchler, indem er zu Offenbach im Jahre 1895 den Amtsrichter Dr Marx durch lieber; fd) "düng einen ideellen Grundslückant'tl auf dm Titel „Ersitzung" dadurch zu veranlaffen suchte, daß er jede Veranlwoitlichkeit und H»ftba fdi übernehmen wollte, sowobl den R chter beleidigt, der gegen leine b.sftre Ueberzeugung zu Gunffen Küchlers thun sollte, a s auch die richterliche Wü de aufs schwerste geschädigt habe. Küchler habe diese Versuche mehrmals wiederholt, und es könne ihn durchaus nicht entlasten, daß er die Rechtsauffassung des Richters für eine irrtümliche hielt. Die Erklärung Küchlers, er habe lediglich eine schnellere Erledigung der Sache herbeiführen wollen, werde widerlegt durch das eidliche Zeugnis des Dr. Marx, der bekundet, daß es sich in den Unterhandlungen um die materielle Seite des Rechtsfalles gehandelt habe. Es ft*i nachgewiesen, daß Küchler die Garantieübernahme angeboten und das Verhalten des Richters, der ihm nicht sofort zu Willen sein mochte, unkollegial genannt habe Küchler sei sich der Unzulässigkeit seines Vorgehens wohl bewußt gewesen, und der Amtsrichter Dr. Marx hat sich mit Recht beleidigt gefühlt. Erhalte die Anklagepunkte mit Ausnahme des Falles Wallbrach uneingeschränkt aufrecht. Es handelt sich um Vergehen, die Küchler vor feiner Pensionierung und int Amte als Richter beging, und es fei deshalb nach Artikel 14 des Richtergesetzes gegen ihn zu prozessieren. In Frage komme eine Ordnungsstrafe oder Dienstentlassung mit Verlust der Pensionierung und des Titels. Nehme der Gerichtshof als erwiesen an, daß Küchler jene Abänderung eines Strafbefehls vorgenommen habe, und daß trotz der Länge der Zeit die Erinnerung des Herrn Dr. Meise! -"treffend fei, so müffe er aus Dienstentlaffung und Aberkennung des Dienstgehalts und des Titels erkennen. Vielleicht käme die Belassung eines Teiles der Pension in Erwägung. Halte man Punkt 1 der Anklage nicht für erwiesen, so komme eine Ordnungsstrafe, Verweis und angemessene Geldstrafe in Frage. Verteidiger Rechtsanwalt Conradi: Die Beweise der Schuld des Angeklagten seien infolge der Länge der Zeit schwer zu erbringen. Von den ursprünglichen 20 Anklagepunkten seien nur 5 aufrecht erhalten worden. Die mißverständliche Auffassung von Schritten Küchlers durch ferne Kollegen wurden herbeigesührt durch Mißverständnisse über beffen Charakter. Küchler fei wohl sparsam, aber nicht eigennützig. Diejenigen Kollegen, die Küchler durch jahrelangen Verkehr genauer kennen gelernt hätten, stellten ihm das beste Zeugnis aus. Auf das Verjährungsrecht mache er feinen Anspruch, obwohl er das recht wohl könnte. Landgerichtsrat Dr. Meisel habe ausgesagt, daß er einen Strafbefehl, der von Herrn Seiffert ausgestellt war, gefunden habe, in der von Küchlers I Hand die Strafe abgeändert gewesen fei. Dr. Meisel habe sich eigen- I tümlicb benommen, daß er trotz dieses Vorwurfs, der sich als schwere Urkundenfälschung qualifiziert, mit Küchler weiter verkehrte und erst jetzt | mit diesen Beschuldigungen herauskäme. Dieses Verhalten müsse sein | Zeugnis als doch nicht ganz zu einer Ueberführung ausreichend er- I scheinen lassen. Dazu komme noch, daß sich der beteiligte Ober- I amtäricfiter Seiffert des Falles absolut nicht erinnere. Ebensowenig I "'ne der Landgerichtsdirektor Schäfer, der zur nämlichen Zeit I am selben Amtsgericht amtierte, von einem derartigen Vorfall. | Es fehle außerdem für Küchler jedes Motiv zu einer Handlung, die ihn eventuell ms Zuchthaus und aus dem Amt bringen mußte. Entweder habe die Phantasie dem Herrn Dr. Meisel einen schlimmen I Streich gespielt oder, wenn je eine ähnliche Handlung vorgekommen I lei, sei sie als so geringfügig von Allen aufgefaßt worden, daß Nie- I wand außer Herrn Dr. Meisel Anstoß daran nahm. Habe Küchler I je eine Abänderung vorgenommen, so könne er nur in berechtigter I 2Mrnebmung seines Amtes gehandelt haben. Im Falle Eller habe das Ansinnen des Angeklagten nur deshalb Befremden erregt, weil I Herr Eller die Hebung des alten Rechts nicht kannte, und nicht I toufele, daß ihm etwas zugemulhet wurde, was nach altem Reckt zu- I lajng toar. Die Berechnung der zweiten Klaffe bei Dienstreisen obwohl die dritte benutzt wurde, fei nicht deshalb geschehen, um eine unzulässige Bereicherung herbeizuführen. Küchler sei deshalb dritte I Klaffe gefahren, weil bte Wagen zweiter Klaffe schlecht beleuchtet und I gebeizt waren. Es fehle jeder Beweis dafür, daß diese falsche Be- I rechnung durckweg, also öfter als ein oder zweimal geübt fei. Hebri- I genS sei der Heberblick und die Rückerinnerung, wenn die Diäten- I toergeKbniffe nach Vt Jahr eingereicht würden, sehr schwer. Daß I Küchler gewußt habe, daß in die Diätenverzeichniffe falsche Berech- I nungen eingetragen wurden, sei nicht erwiesen. Kückler habe sich I auf den Gerichtsschreiber Mann, der die Diätenverzeichniffe ganz selbständig aufstellte, verlassen und nicht genau geprüft. Dieser Vor- I Wurf treffe ihn vielleicht, könne aber zu einer disziplinären Ahndung I Nicht fuhren. Der Zeuge Geilfuß fei nach Ansicht des Verteidigers Nicht so überzeugend glaubwürdig, daß sein Zeugniß in einer so | lchwercn Sache zu einer Verurteilung führen könne. Zuerst habe der Zeuge unter Eid seine Auslagen auf 8 bis 10 Mk. berechnet | gestern gleichfalls unter Eid auf 3 bis 4 Mt. Die juristischen Schluß- I folgerungen überlasse er den Ricktern. Geilfuß hatte 5 Mk. an- I geblick nur für Anfertigung von Plänen von Küchler erhalten. Wenn diese Summe anstandslos gezahlt sei, was hätte Geilfuß abhalten I tonnen, auch Qnjere Forderungen geltend zu macken, wenn er sie gehabt hatte? Die Handlungsweise Küchlers im Büttelborner Fall ist wohl inkorrekt, aber wer kenne denn die Vorschrift für Orts- I gericktsmanner so genau, daß ein Irrtum ausgeschlossen sei? Küchler habe annehmen dürfen, daß die Ortsgerichtsmänner ihre Instruktionen I genauer kannten, wie er und sich danack richteten. Nicht nachgewiesen fei, datz Küchler die Haftung übernommen habe, oder daß er die | Or-tsgerichtLmänner anderweitig beeinflußt habe Auf die uneidliche I Aussage der verstorbenen Ortsgericktsmänner könne entsckeidendes I Gewicht nickt gelegt werden. Kückler habe wohl die Absckrift der Fragebeantwortung aus Großgerau besorgt, im weiteren aber treffe I ibn eine Verantwortung für das ungesetzlicke Handeln der Orls- gbr'eblsmanner nicht^Dikse hätten sie allein zu tragen- Wenn Küchler I tro^em fpater die Strafe bezahlt habe, so beruhe das auf feinem I persönlichen Verhältnis zu den Leuten. Im Falle Marx sei von Herrn Amtsrichter Dr Marx das Garantieangebot Küchlers als Be- I einfluffungSoerfud) aufgefaßt worden. Es komme doch aber daraus an, ob Kückler eine derartige Absicht hatte; das erscheine unwahrscheinlich. Küchler war durchaus im Reckt mit seiner Forderung I und " habe eben nur den schnellsten und billigsten Weg für Geltendmachung seines Rechts emschlagen wollen. Formell sei er vielleicht sehlgegangen materiell sei er im Recht Kückler habe zu sehen ge- glöubt, daß der Amtsrichter Dr Marx die Sache nicht ganz beherrsche und umständlicher verfahre, als es recht und billig sei und er habe fick dadurch zu dem allerdings nicht zu billigenden Vorwurf unkollegialen Verhallens verstiegen. Die ganze Sachlage laffe wohl eine Strafe tote die vom Generalstaatsanwalt beantragte Dienstent- lassung "nd Verlust des Ruhegehaltes und des Titels als eine un- barte er,ckeinen. Einzelne Inkorrektheiten feien vor- & XiiA Qbcr,' b,e den Angeklagten dafür getroffen {£nn ? eaÄ-ber Oeffentlickkeit gegen ihn, sei Wohl I schon eine allzuharte. Er bitte um Freisprechung. | - ^3” G?t9er Rechtsanwalt Dr. Loeb: Die Frage der Verjährung I bei Disziplinarvergehen müsse vom Gerichtshof doch wohl in den Bereich I ^-".werden. Es fä ein’funbSiZlJS W, L angeblich gefälschte Schriftstück. Die Erinne^nZ des Herm Dr Reifel so sicher sie auch nach Erklärung des Zeugen Dr Meisel sein sollte ronnte doch bei der Möglichkeit eines Irrtums nach nahezu 20 Jahren N'cht zu einer Verurteilung ausschlaggebend fein. Im ungünftiaften f?alle hege ein Eingreifen in das Amtsgebiet eines Kollegen oor nimmermehr aber eme Urkundenfälschung. Festgestellt sei weder der 'objektive noch der subjektive Thatbestand und deshalb werde in diesem Falle der G? I rlchtshof zu non liquet kommen. Im Falle Eller sei seinem Klienten I das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit und die Absicht der Beeinflusiuna I nicht nachgewiesen. Nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung sei I vielleicht Küchlers Handlung inkorrekt gewesen. Er werde aber entschul- | ja, hie t=»en S W jent Dienste eittWl d-S hiesige« auf hem Wege M M Jpanbelt. Segen gleichem Äilafie em ist heute infolge eines «erstorbene war Mg> Gerichtes der rheinischen * Osnabrück, 21. gifteten Käses sind Staatsanwaltschaft hat Einer der ältesten Leute Ackerbürger Wiedei der noch so rüstig ist, b Berufe nachgeht. Ein hvfrat in Karlsruhe. * haumn, 21. Ehepaar wurde hier dieses Jahres derfchwa seiner Ehefrau unter: laft. Bald darauf li jtitungen bie Nachrich später sich selbst in $ ein Weinreisender ntn einer Damenkneipe in Inhaber dieser Knecht zeige, Lüderitz unb ffa notier übergeHtt, wo StitugeS ju üeranttoort * 8*, 21. (M s.chwindelaffäre ist Die Höhe der Schwinde * Tchmedefeld bei vergangenen Aacht wur gebürtigen Wir««' uflnulie anfcheinei ” und ein MdL «e lagen entseelt hat sich unweit seiner, uch hat letzterer die STS Nnfuin , fohber Mann, dem so Herzen lag. m ,0 0 . ' Siruau, 21. [ Äfübrit ist vollsten Mi«. Ä®»1'! (M, 1* QDl 16. Elnlaß 1» v .eWet äs« ! W1*! sb irKÄ hick i über hjJr hter rhbe"tilöäi"9 Ulan- an ^d)Que a 9 It LLM 1« WfT iu seinem ja 6'^ Mersheim w AS i« «’ der»°> «erben Kit versäM" mjfll iinWf*3.,; W w*.' ®e®eti «* ^ werben «' y”' gjian eri«“ett f »eiche lautet. . . Kestrebungen der S'lm ffiitteiW" ®V1(I, bit Sqmbe mE 2. Ä®a«'i«al ■ ®iSÄbelä6t»' 5' b*t nL 6“ b* t’ “nb sich finW’ boS L6S.Un" "Win »kStM 1812 $L,r*, b«,( ®Mta n, - »Ube \>4„. H Verde bafüt f0L M erkannte man gleich', °"ken zu thun hatte und 1 m Spiiale unter« , M.«. lbet' 2ti*e. gnb« Sestern nachmittag die vurde sestgestellt, daß es rt'ers R. aus Weisenau glg toar. »n btm bt> nn jur Untersuchung zu M Nervenkrankheit, an hwand drr iZran. DGr. ren, ist als einzige Ursache usehen. M. A. eue bürgerliche Gesetzbuch n der verkauften Sachen, ) Wägens dem 8er« 'er gesetzlichen Bestimmung rage aufgeworfen worden, e noch berechtigt fei, :r Gebühren zu er- hat sich nun dahin aus- im bürgerlichen Gesetz- Gas- unb Mufftr* uf)tt btrtdjtigf fti, auch carlige Gebühren zu erruf der hiesigen Pa Letzte sind gestern entdeckt wurde verhaftet. — In m kam ein Landwirt mit iesem der Schädel mit >en wurde. Der Thäter Missionär Auttermaun bahnbrücke in den Rhnn sitzt nichtgeländetwerden. ichen Chauvinismus ws: Eine hiesige goa in das genannte W »aber verweigert, „weit ntt keine Aufnahme Weltausstellung, d-c alle» em Handel unv der I- d friedlichen Wettbewerbes Gebühren schlecht ang w «mm*« s mn AmtsgerlchtSral 'mch Sr"«n!o^n4l”‘ ,*nl«9er 0 * « •♦■AB* iti»« ?”to W4* * d w *ti,n beförderte ii-iW« ” eibtiUT« E o.8>8* Ätz- •*» TÄ'S p»bi9lt.®1,9. ®l( »«‘“ffÜ*? tn » ,7 Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Tannhäuser". Jm Ab. Sonntag, den 29. ds., SVj Uhr: Vorstellung bei ermäßigten Preisen: „Trompeter von Säkkingen". Außer Ab. 7 Uhr: „Mignon". Jm Ab. Gr. Pr. Montag, den 30. ds., V»8 Uhr: Vorstellung bei ermäßigten Preisen: „Lumpaci Vagabundus". Außer Ab. Schauspielhaus. Dienstag, den 24. Oktober, 7 Uhr: „Als ich wiederkam". Jm Ab. Gew. Preise. Mittwoch, den 25. ds., 7 Uhr: „Als ich wiederkam". Jm Ab. Gew. Pr. Donnerstag, den 26. ds., 7 Uhr: Ab-Vor- stellung für einen ausgefallenen Samstag: „Nora". Jm Ab. Gew. Pr. Freitag, den 27. ds., 7 Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Iphigenie auf Tauris". Jm Ab. Samstag, den 28. ds., 7 Uhr: Neu einstudiert: „Heimat". Jm Ab. Gew. Pr. Sonntag, den 29. ds., 3 /, Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Als ich wiederkam". Außer Ab. 7 Uhr: „Heimat". Jm Ab. Gew. Pr. Montag, den 30. ds., 7 Uhr: „Als ich wiederkam". Jm Ab. Gew. Pr. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. 21 Oktbr. Frachtpreise. SBetjenJt 1566—15,75 Soru X 00,00-00,00, Gerstel00,00 -00,00. Hafers 13,22-1360 Erbsen ** 16,00—00,00, Linseri A 28,00—00,00, Wicken A 00,00 Lein A 00.00, Kartoffeln M 0,00—O,iO. Samen A 00,00—00,00 Mannheim, 21. Oktober. Der 1898er Tabak war kein ausgesprochenes gutes Cigarrenmaterial, aber jedenfalls so gut, wenn nicht besser, wie die 1839er E.ute, Vergangenes Jahr ging man etwas verzagt in den Einkauf. Die Tabake wurden zu Preisen gekauft, dte dem Händler im Laufe des Verkaufs fast nichts mehr verdienen ließen. In diesem Jahre steht eS mit dem Einkauf viel schl mmer. Nachdem Dbnlänbir Fabrikanten einige Kleinigkeiten kauften, glaubten sämtliche Händler, im Einkauf der Oberländer Tabake benachletligt zu werd n und kauften in aller Et e dte sämtlichen Vorräte auf. Dieser Tabak ist nicht zu unterscheiden, ob reif oder nicht; er ist schlecht im Brand und Qualität und man zahlte hierfür Mk. 32—36. Bet eintretender schlechter Witterung ist eS gar nicht ausgeschlossen, daß dieser Tabak noch am Dache fault. Dte von früher bekannten guten Orte romben im Sturme genommen. Es sind im Oberland ca. 80 000 Zentner Tabak verkauft. Dte Haardtorte, wie Spöck und Staffort, wurden in einigen Stunden zu Mk. 32 dis 35 auso.rkauft, Graben 30—32, Ncuthardt 30—32. Jm N^ckarthale das nämliche Bild. Tabak, der noch vor 14 Tagen im Felde gestanden, ordinär und nicht ausgewachsen, schlecht im Brand, wurde zu 22—27 und 30 genommen. Bet diesen Zuständen kann der Produzent, den man ständig anleitet, für d'e Veredelung des Gewächses mehr Sorgfalt zu verwenden, nur ein stilles Lächeln haben. Gegen Schluß der Woche nahni der Einkauf im Bruhrein seinen Anfang unb geht es hier sehr stürmisch zu. V" kaust wurden bis jetzt Uiiterowtsheim zu Mk. 25—26, Zeutbern Mk. 22. Dte ganze Tabakswelt war dort vertreten. In Württemberg wurde Pleidelsheim zu Mk. 20—22 geräumt. Wenn diese Situation noch anhält, ist in den nächsten Tagen dte ganze Tabak-Ernte genommen, aber nicht gekauft. — Viehmärkie. Die süddeutschen Viehmärkte waren in der Berichtswoche durchgängig sehr stark betrieben, auch das Ausland lieferte ziemlich Großvieh. Gang- und Mastochsen waren wen'ger vorhanden, dagegen aber Jungvieh sehr zahlreich vertreten. Viele Kühe, sowohl Mast« als auch Nutzvieh waren angetrieben. Jm allgemeinen ging ba< Geschäft an allen Plätzen flott, die Preise gingen durchgängig aber zurück, was hauptsächlich beim Jungvieh zu bemerken war. Die zugesührte« Schafe, Kälber und Schweine fanden größtenteils schlanken Absatz. CS kosteten durchschnittlich: Gang- und Mastochsen 1. Qualität Mk. 940 bis 1075, 2. Qualität Mk. 775 biS 950, 3. Qualität Mk. 590 bis 765, Stiere Mk. 390 bis 630 das Paar, Kühe Mk. 180 bis 290, Jungvieh Mk. 70 bis 140 das Stück. — Kraftfuttermittel. Die Tendenz für alle Sorten Kleien, Futtermehle und Biertreber ist anhaltend fest und haben die Preise weitere Steigerungen erfahren; prompte Ware sehr gefragt. Feine und grobe Weizenkleie Mk. 9.75, Roggenkleie Mk. 10.75, Viehtreber Mk. 10.75, Futtermehl Mk. 12.75 bis Mk. 13. — Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustriellei belief sich die Roheifenproduktiot» des Deutschen Reiches (einschließlich Luxemburgs) tm Monat September 1899 auf 66 l 068 Tonnen, darunter Puddelrobeisen und Spiegeleisen 128 042 Tonnen, Bessemerrohetsen 38 830 Tonnen, Thomasrohelsen 369063 Tonnen und Gießereiroheisen 125133 Tonnen. Dte Produktion tm August 1899 betrug 681651 Tonnen, im September 1898 614 497 Tonnen Vom 1. Januar bis 30. September 1899 wurden produziert 6 028 577 Tonnen gegen 5 450595 Tonne« im gleichen Zeiträume beS Vorjahres. 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