henk 8820 A. G C °d «0 M,ri e|#( M «m imenauer. tnzT tng es Safe M rr Vvrstavd XkXXXXXXöD Wteiirg 8845 p rottttie o Q te, 8 !, daß mir eine ftaat- $ |t schon MHungtn“ ' entgegennehme. 9 « 0 's, Mr. 6.60 für 0 für y, Los. 0 gesucht. 0 naoaonaööQG -Einkauf 8838 it 'M iretten 100 Stück Inhalt. n. M . lifiiN sm es-8-tteck erste» Kl»«e' 100. , Mt«! W* "iX" »,!i« Mcnb ©ebinfl«nsen- Wettergasse iten i“ schuh®11 Mr. 802 Rwitrg MIM SamMq den 23. Deeewber Meßener Anzeiger Kenerat-Anzeiger Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg, vierteljährlich. Bezugspreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringeclohn. Unuahmr »en Anzeigen zu dec nachmittags für den felgenbni lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Alle Anze>gen«Verm''ttlung4stellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für d-n Gießener Anzeiger entgegen. Erschaut ligktch mit Ausnahme de- Rsntag» Dir Gießener »erden dem Anzeiger Wöchentlich viermal beigelegt. Aints- imb Attzeigeblcrtt für den Ttveis Gieren. Redaktion, Expedition und Druckerei: Fchnkstraße Nr. 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße». Fcrnjprecher Nr. 51. Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kanbwirt, Mütter für hessische Volkskunde. Amtlicher Eeil. Gießen, den 18. Dezember 1899. Betr.: Die Revision der Bierdruckvorrichtungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinde sich bei der Revision der Bierdruckapparate Anstände ergeben haben, erhalten die diesbezüglichen Revisionsprotokolle durch die Post übersandt, mit der Auflage, die Inhaber derjenigen Bierdruckapparate, welche nicht in ordnungsmäßigem Zustande befunden worden sind, aufzufordern, die in dem Protokoll bemerkten Anstände, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, bis spätestens in drei Wochen nach Maßgabe des technischen Gutachtens zu beseitigen. Hebet den Erfolg dieser Verfügung wollen Sie, unter Rückschluß der Protokolle, uns innerhalb vier Wochen berichten. Gleichzeitig bemerken wir, daß für diesmal, da es sich um die erstmalige Revision handelt, von einer Bestrafung der Wirte, deren Bierdruckapparate nicht in Ordnung waren, abgesehen wird, daß dagegen, wenn sich in Zukunft bei den periodischen Revisionen solche Anstände ergeben, gegen die betreffenden Wirte strafend vorgegangen wird. ____________________v. Bechtold.____________________ Bekanntmachung. vetr.: Maul- und Klauenseuche. In Lauter ist die Maul > und Klauenseuche erloschen. Aufhebung der Sperrmaßregeln ist angeordnet. Gießen, den 21. Dezember 1899. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Boeckmann. Bekanntmachung. Betr.: Wie oben. In Steinbach ist in einem Gehöfte die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden. Gießen, den 21. Dezember 1899. Großh. Kreisamt Gießen. I. B.: Boeckmann. Gießen, den 16. Dezember 1899. Betr.: Die religiöse Erziehung der Kinder. Die Großh. Kreis-Schulcommission Gießen an die Schulvorstände des Kreises und die Vorstände von Privaturrterrichtsaustalterr. Wir machen Sie im Auftrage der obersten Schulbehörde darauf aufmerksam, daß mit dem am 1. Januar 1900 erfolgenden Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der zur Ausführung desselben erlassenen Bestimmungen die Verordnung, betreffend die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, vom 27. Februar 1826 außer Kraft tritt und hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder vom gleichen Zeitpunkte an die Artikel 108 bis 116 des Gesetzes, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend, vom 17. Juli 1899 maßgebend sind. Hiernach gelten vom 1. Januar 1900 an für die religiöse Erziehung der Kinder folgende Grundsätze: 1. Solange das Erziehungsrecht dem Vater zusteht, hat dieser zu bestimmen, in welchem Bekenntnis das Kind erzogen werden soll. 2. Stirbt der Vater oder verliert er das Erziehungsrecht, so ist das Kind in dem Bekenntnis zu erziehen, welches der Vater vor dem Verluste des Erziehungsrechtes durch eine von ihm in Person gegenüber dem Vormundschaftsgericht abgegebene Erklärung oder, wenn das Erziehnngsrßcht durch den Tod des Vaters erlischt, durch Verfügung von Todeswegen bestimmt hat. 3. Hat der Vater vor seinem Tode oder vor dem Verluste des Erziehungsrechtes eine Bestimmung nach Nr. 2 nicht getroffen, so ist das Kind in dem Bekenntnis zu erziehen, welchem der Vater zurzeit des Erlöschens seines Erziehungsrechtes angehört hat, es sei denn, daß der Vater, mit der Absicht, dadurch über das Bekenntnis des Kindes zu entscheiden, a) das Kind in eine andere Religionsgemeinschaft förmlich hat aufnehmen lassen (durch Taufe, Beschneidung re.) oder b) das Kind in einem anderen Bekenntnis erzogen hat!) ober c) sofern das Kind noch nicht in einem bestimmten Bekenntnis erzogen war, sämtliche übrigen Kinder derselben Ehe in einem anderen Bekenntnis erzogen hat. In den unter a, b und c aufgeführten Fällen ist das Kind in dem anderen Bekenntnis zu erziehen. 4. Ergiebt sich aus dem Vorstehenden nicht,' in welchem Bekenntnis das Kind zu erziehen ist * *), so steht dem nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zur Erziehung desselben Berechtigten (Mutter oder Vormund) die Enb scheidung darüber zu, in welchem religiösen Bekenntnis das Kind zu erziehen ist. Steht die Entscheidung dem Vormunde zu, so bedarf dieselbe zur Giltigkeit der Genehmigung des Vormund- schaftsgerichts. 5. Zu einer A enderu ng des Bekenntnisses, in welchem ein Kind zu erziehen ist, ist ein Vormund, auf welchen das Erziehungsrecht übergegangen ist, nicht berechtigt. Ist das Erziehungsrecht auf die Mutter übergegangen, so ist diese zu einer Aenderung des Bekenntnisses des Kindes dann berechtigt, wenn sie auf ihren Antrag vom Vormundschaftsgericht hierzu ermächtigt wird 3). 6. Aus die religiöse Erziehung eines unehelichen Kindes finden die vorstehenden Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Vaters die uneheliche Mutter tritt. 7. Haben Eltern, die in gemischter Ehe leben, vor dem 1. Januar 1900 das Bekenntnis, in welchem ihre Kinder erzogen werden sollen, nach Maßgabe des Artikels 1 der Verordnung, die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen betreffend, vom 27. Februar 1826 vertragsmäßig bestimmt, so wird dieses Bekenntnis als von dem Vater nach den gesetzlichen Vorschriften gütig bestimmt angesehen •). Der Vorsitzende des Schulvorstandes, bezw. derjenige Lehrer, welcher diesen bei der Anmeldung der in die Schule neu eintretenden Schüler (Schülerinnen) vertritt, hat sich in geeigneter Weise darüber zu verlässigen, in welchem Bekenntnis der neu aufgenommene Schüler zu erziehen ist. Heber das Ergebnis ist ein entsprechender Vermerk in die Schülerliste aufzunehmen. Im Falle einer beabsichtigten Aenderung des religiösen Bekenntnisses hat der (die) betreffende Schüler (Schülerin) den Religionsunterricht derjenigen Konfession, in welcher er nach Den vorstehenden Bestimmungen zu erziehen ist, so lange zu besuchen, bis eine gütige anbertoeite Entscheidung über seine religiöse Erziehung getroffen worden fft. Den Lehrern Ihrer Gemeinden ist von diesem Ausschreiben Kenntnis zu geben. v. Bechtold. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß unsere Gerichtsschreibereien täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von vormittags 10 bis 12 Uhr für die Rechtsuchenden geöffnet sind. Als Amtstage für die Einwohner des Stadtbezirks Gießen werden außerdem Dienstag, für die Einwohner des Landbezirks Mittwoch vorbestimmt. Gießen, den 18. Dezember 1899. Großherzogliches Amtsgericht. Laugermann. 9 Eine solche Erziehung kann insbesondere darin erblickt werden, daß der Vater das Kind an dem Religionsunterricht eines bestimmten Bekenntnisses teilnehmen läßt. •) Dies wird insbesondere der Fall feto, wenn der Vater keinem Bekenntnis angehört hat. 9 Nach Art. 111 des Ausf. G. z. B. G. B. kann diese Ermächtigung inBbtforbere dann, wenn das Kind an dem Religions- unt« richt eines bestimmten Bekennte isieS noch nicht teilgenommen hat, aus wichtigen Gründen erteilt werden. Vor der Erteilung der obervormundschastlichen Genehmigung sollen die väterlichen Verwandten deS Kindes und dessen großjährige Geschwister, sowie daS Kind selbst, sofern eS über 12 Jadre alt ist, gebärt werden. *) Der Vater kann eS also trotz Vertrags ändern. Die gleiche Befugnis steht, falls die unter Ziffer 5 bemerkte Voraussetzung vor- ltegt, der Mutter zu. Gießen, den 20. Dezember 1899. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Betr.: Die Aufschriften der Gewerbetreibenden und Wirte am Eingang des Ladens oder der Wirtschaft. Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 27. Oktober (Anzeiger Nr. 255) bemerken wir folgendes: 1. Auch Bahnhofswirte unterliegen den Vorschriften des § 15 a der Gewerbeordnung und haben ihren Namen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen am Eingang des Wartesaals, in welchem sich die Wirtschaft befindet, anzubringen. 2) Lagerhalter von Konsumvereinen, welche nicht lediglich als Angestellte oder Bedienstete der Vereine thätig sind, sondern die Lagerung der Waren derselben gewerbsmäßig für sich betreiben, sind nach § 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 Inhaber eines Handelsgewerbes und als solche ebenfalls den Vorschriften des § 15 a unterworfen. Sie wollen die Interessenten hiervon in Kenntnis setzen. ____________________v. Bechtold.____________________ Bekanntmachung. Betr.: Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, insbesondere den Verkauf von Neujahrs-Glückwunschkarten. Für den Verkauf von Neujahrs-Glückwunsch- karte» am Sonntag dem 31. Dezember l. Js. wird den Papierhändlern die Verkaufszeit auf die StunDen von vormittags 7 Hhr bis abends 7 Uhr mit Ausschluß der für den Vormittagsgottesdienst bestimmten zwei Stunden, von 9 bis 11 Hhr, festgesetzt. Gießen, den 21. Dezember 1899. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. __________________Muhl.__________________ * Aushebung des Jesuitengesetzes? Gießen, 22. Dezember 1899. In diesen Tagen wußte ein Berliner Blatt zu melden, daß der Bundesrat voraussichtlich dem vom Reichstag mehrfach angenommenen Antrag auf Aufhebung des sogenannten Jesuitengesetzes, mindestens aber der Einschränkung des letzteren seine Zustimmung geben werde. Weiter wollte man wissen, der Kaiser interessiere sich lebhaft für diese Angelegenheit und habe sich darüber mehrfach Vortrag halten lassen. Wie weit diese Meldungen einen tatsächlichen Hintergrund haben, läßt sich natürlich nicht sagen; auffällig aber wäre es, wenn die Regierungen ihre Stellung zu jenem Reichstagsbeschluß jetzt geändert haben sollten. Freilich hatte das Reichsparlament auch das Verbot der Verbindung politischer Vereine unter einander schon früher durch Initiativantrag abzuschaffen beschlossen, ohne daß der Bundesrat diesem Wunsch gleich nachgekommen wäre. Hnd erst in den letzten Tagen hat sich die Regierung bewogen gefühlt, der Aufhebung des Verbots zuzustimmen. Es ist aber klar, daß hierbei insbesondere Zweckmäßigkeitsgründe mitgesprochen haben, und wir glauben, daß, falls wirklich das Jesuitengesetz aus der Welt geschafft oder weiter gemildert werden sollte, Opportunitätsrücksichten das Hauptmotiv bilden würden. Bekanntlich ist im Reichstag Zentrum Trumpf. Ohne dessen Zustimmung können nur selten Gesetzentwürfe der Regierung zur Annahme gelangen. Ist aber das Zentrum auf Seiten der Regierung, so ist allein mit den beiden konservativen Parteien unter Hinzurechnung der Antisemiten bezw. einzelner Nationalliberalen eine Mehrheit geschaffen. Augenblicklich bewegt die Herren am Regierungstische, vom Fürsten Hohenlohe bis zu Herrn Tirpitz, eine große Sorge. Blicken sie doch der Geburt eines neuen Spröß- lings entgegen, den die Rücksicht auf die Sicherheit des Reichs, seines Handels und seiner Kolonien gezeugt hat, nämlich der Flottenvorlage. Für diese muß das Zentrum gewonnen werden, soll sich auf sie die erforderliche Reichstagsmajorität vereinigen. Ohne das Zentrum wäre die Vorlage ein totgeborenes Kind, dem Freisinn und Sozialdemokratie schon jetzt nach dem Leben trachten. Hnd das muß unter allen Hmständen verhindert werden. Ist es da nicht zu verstehen, wenn die Regierung dem Zentrum ganz besonders weit entgegenkommen und — wenn auch gewiß mit schwerem Herzen — das Jesuitengesetz Preisgeben will? Mr dieses Geschenk, das sich hoffentlich nicht als ein Danaergeschenk für das deutsche Volk erweist, wird das Zentrum außerordentlich dankbar sein und sich gewiß erkenntlich zeigen. Von diesem Gesichtspunkte aus würde also die gebrachte Meldung von der Nachgiebigkeit der Regierung wohl glaubhaft erscheinen; ob sie es wirklich ist, muß — wie schon gesagt — die Zeit lehren. Wir leben in einer Periode der Ueberraschungen, man darf sich also über nichts mehr allzusehr wundern. Hessischer Kandtag. nn. Darmstadt, 21. Dezember 1899. Die Erste Kammer der Stände trat heute abend um 3/46 Uhr zu einer Sitzung zusammen, um die Ausschuß-Wahlen und noch sonstige Angelegenheiten zu erledigen. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Präsident des HinscheidenS des Fürsten zu Sol ms-Li ch, sowie des Bischofs Haffner, und erhebt sich das Haus zu ihrem Andenken von den Sitzen. Hierauf erfolgt die Einweisung der neuen Mitglieder, des Grafen v. HohensolmS-Lich, des Erbgrafen zu Erbach- Schönberg und Domkapitular Schneider. An neuen Einläufen ist ein Antrag der Freiherren v. Heyl und Riedesel um Vorlage eines Gesetzes wegen leihweiser Ueberweisung von Staatsmitteln zum Bau von Arbeiterwohnungen eingegangen. Zu den Ausschußwahlen übergehend, werden in den Finanzausschuß gewählt: Graf Solms-Laubach, Erbprinz zuLeiningen, Graf Erbach-Fürstenau, Freiherr v. Heyl, Freiherr v. Rie^esel, Geh. Kommerzienrat Buderus und Michel. Inden Gesetzgebungsausschuß wurden gewählt: Graf Görz, Profeffor Schmitt, Freiherr v. Stark, Exzellenz Goldmann, Geh. Justizrat Weber, Exzellenz Finger und Exzellenz Knorr. In den Beschwerde-Ausschuß wurden gewählt: Prinz Wilhelm von Hessen, Prälat Habicht, Fürst Solms-Lich, Erbgraf von Meerholz und Exzellenz Knorr. Der Petitionsausschuß wurde gebildet aus dem Grafen Görz, Grafen Solms-Rödelheim, Erbgraf zu Erbach-Schönberg, Exzellenz v. Stark und Geh. Kommerzienrat Lautere n. Hierauf erfolgte die Beratung einer Dankadresse an Se. König!. Hoheit den Groß Herzog. Nach dem internen Budget der Kammer ist der Betrag von 27000 Mk. in Ausgabe vorgesehen, hierunter für Tagegelder und Reisekosten 4000 Mk. Die Anforderung wird einstimmig gutgeheißen. Damit ist die Tages Ordnung erledigt und vertagt sich das Haus auf unbestimmte Zeit. Die Ueberreichung der Adresse erfolgt durch das Bureau bei Sr. König!. Hoheit dem Großherzog heute abend 8 Uhr. nn. Darmstadt, 21. Dezember. Die Zweite Kammer trat heute nochmals zu einer Sitzung zusammen, um die Wahlen zu den Ausschüssen vorzunehmen, und um eine Adresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog zu beraten. Präsident Haas eröffnete die Sitzung um 1/Jtl 1 Uhr und vereidigte zunächst den sozialdemokratischen Abgeordneten Berthold, welcher der gestrigen Eröffnung des Landtages im Residenzschlosse nicht beiwohnte. Zu den Ausschußwahlen übergehend, werden in den Finanzausschuß gewählt die Abgeordneten Möllin ger, Köhler-Darmstadt, Jöckel, Häußel, Ulrich, Molthan und Weidner. — In den Gesetzgebungsausschuß werden gewählt: v. Brentano, Dr. David, Schön- seld, Dr. Gutfleisch, Joutz, Reinhardt und Dr. Heidenreich. — Zum Wahlprüfungs-Ausschuß wurden gewählt: Bär, Kramer, Erk, Pennrich, Weith, Backes, Seelinger. — In den Petitions- Ausschuß werden gewählt die Abgeordneten Zinßer, Brunner, Frenay, Brauer, Rau, Köhler-Langsdorf und Diehl. Zum erstenmale im Hause erscheint Finanzminister Küchler .und giebt dem Hause ein eingehendes Finanz- Expos« des Staatshaushalts. Er weist dabei auf die Einführung von einjährigen Budgetperioden hin, und hebt hervor, daß er mit Freuden seine Zustimmung zur Aende- rung in dieser Frage gegeben habe. Seine feste Ueber- zeugung sei, daß diese Äenderung im Interesse einer exakten Finanzverwaltung liege, und als sicherste Unterlage für das Staatsbudget anzusehen sei. Die Betriebsüberschüsse aus Eisenbahnen ergaben eine Einnahme von 6,245,000 Mark. Darin sind aber 3 Millionen Rückzahlungen enthalten, sodaß in Wirklichkeit 2,800,000 Mk. in Einnahme kommen. Nur bei sorgsamster Finanzgebahrung sei es möglich, ohne eine Steuererhöhung durchzukommen. Sehr schwer sei es ihm geworden, den Betrieb der Staatslotterie auf den Staat zu übernehmen, weil er gern mit sicheren Einnahmen rechne. Heute hoffe er auf ein Mehr-ErträgniS von 150,000 bis 200,000 Mk. Auch die Erbschaftssteuer und die Stempelsteuer werden Mehr-Erträgnisse aufweisen, aber wichtiger als diese Einnahmen erscheine ihm eine weise Sparsamkeit in den Ausgaben, insbesondere, wenn in dieser Frage ein ernster Wille bei sorgsamer Pflege der Staatsfinanzen geboten sei. Nur bei dieser Devise werde man ohne eine Steuererhöhung von Vs wirtschaften können. Die Finanzen des Landes seien auf festem Fundament, auf dem Fundament der wirtschaftlichen Kraft, aufgebaut, und dies müsse erhalten werden. (Bravo.) Der Finanzminister schließt seine Rede mit einem Appell an das Haus, ihn in diesen seinen Bestrebungen zu unterstützen. — Obwohl die Stimme des Herrn Finanzministers noch einen rauhen, etwas belegten Klang hat, so war seine anderthalb Dr. Leyds, europäischer Vertreter der südafrikanischen Republiken. Vor wenigen Tagen hat Dr. Leyds, der Vertreter der südafrikanischen Republiken in Europa, sich in einem längeren Aufsatz über die Kriegsaussichten in Südafrika geäußert. In dem Artikel heißt es, daß England sich gefaßt machen müsse, auf den entschiedensten Widerstand zu stoßen, da die Buren für ihre Heimat kämpften. Diese Aeußerungen des begabten, mit den südafrikanischen Verhältnissen genau vertrauten Staatsmanns haben allgemeine Aufmerksamkeit erregt, deshalb wird unseren Lesern das Bild des Dr. Leyds willkommen sein. stündige treffliche Rede im ganzen Hause gut verständlich und wurde diese mehrmals durch Beifall unterbrochen. Nach erfolgter Beratung einer Dankadresse an Seine Königliche Hoheit den Großherzog vertagt sich hierauf die Kammer auf unbestimmte Zeit. Sozialdemokratische Anträge im hessischen Landtag. Die Sozialdemokraten haben im Landtag bereits eine ganze Reihe von Anträgen eingebracht. Unter Anderm beantragen sie die Einführung des a l l g e m e i n e n, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts mit Proportionalsystem für die Wahlen zum Landtag, und zwar unter Berücksichtigung folgender Bestimmungen: 1. Wahlberechtigt ist jeder rechtsmündige, in Hessen ansässige Reichsangehörige. 2. Die Gesamtzahl der Abgeordneten ist dem Bevölkerungszuwachs derart anzupassen, daß auf je 20 000 Seelen ein Abgeordneter zu rechnen ist. 3. Die Wahlen sind am Sonntage vorzunehmen. Die Wahlstunden sind von mittags 12 bis 8 Uhr abends sestzusetzen. 4. Die Wählerlisten sind ständig auf dem laufenden zu halten und bei Ankündigung des Wahltermins durch den Druck zu veröffentlichen. 5. Das Wahlgeheimnis ist durch Einführung amtlicher Stimmzettel- Kuverts und Einrichtung von Jsolierräumen sicher zu stellen. Ferner wird beantragt: die Beseitigung sämtlicher polizeilicher Bestimmungen und Verhaltungsverordnungen, welche geeignet sind, die verfassungsmäßige volle Vereins-und Ver-- sammlungsfreiheit zu beeinträchtigen. Weiter wird beantragt, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden dahin zu erweitern resp. sicher zu stellen, daß bei Bürgermeister- und Abgeordnetenwahlen die regierungsseitige Bestätigung in Wegfall komme. Ein anderer Antrag will die öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisse der Staatsan gestellten einer gesetzlichen Neuregelung unterziehen, wobei insbesondere die Bestimmung in Art. 13 und 14 des Etats von 1820 zu beseitigen seien, wonach die Regierung die Versetzung eines Staatsangestellten in den Ruhestand jederzeit ohne gerichtliches Verfahren verfügen kann. Eine Anzahl von Anträgen bezweckt die Hebung des Arbeiter- ftandes. Dahin gehört ein Antrag auf Errichtung von Arbeitskammern, die in direkter Fühlung mit einer im Ministerium zu errichtenden Centralstelle für Arbeiterangelegenheiten stehen sollen; ferner ein solcher über die Arbeiterverhältnisse in den Staatsbetrieben, der insbesondere folgende Punkte berücksichtigt wissen will: 1. Durchführung eines achtstündigen Normalarbeitstages. 2. Festlegung eines jeweils mit den Arbeitern zu vereinbarenden Minimallohnes. 3. Zusicherung fester Alters und Pensionszulagen. 4. Garantierung der freien Ausübung des politischen und wirtschaftlichen Koalitionsrechtes. Außerdem verlangen die Sozialdemokraten eine statistische Uebersicht über die Zahl und derzeitige Verwendung und Lohnverhältnisse des mit Diäten, Munerationcn re. beschäftigten Hilfspersonals in staatlichen Betrieben und Bureaus behufs demnächftiger gesetzlicher Regelung der Materie. Mit der Volks gesund- heil s pflege beschäftigt sich der Antrag auf Einteilung der Kreise in kleinere Sanitätsbezirke und Anstellung staatlich vollbesoldeter Bezirksärzte. Als weitere Aufgabe soll demselben die Untersuchung des Gesundheitszustandes der Schulkinder, der sanitären Verhältnisse der Schulhäuser sowie der Fabriken und aller sonstigen zu gewerblichen Zwecken benutzten Räumen zugewiesen werden. Weiter liegt ein Antrag vor auf Ueber- nahme der Apotheken in Staatsbetrieb. Andere Anträge fordern obligatorische staatliche Vieh- und Schlachtviehversicherung und Mobiliarversicherung, Ueber- nahme aller Armenlasten auf den Staat, Enschädigung unschuldig Verhafteter sowohl bei Untersuchungs- wie bei Strafhaft, Uebernahme der gesamten Volksschullaflen au den Staat und Einheitsschulen. Ferner Verbilligung der Tarife in der Arbeitsfahrkarte, sowie Verlängerung der Rückfahrkarten und weiterhin die Einführung des Zonentarifsystems, ferner Aufhebung sämtlicher Rhein- und Mainbrückengelder. Vermischtes. * Mannheim, 21. Dezember. In Mannheim sind in vergangener Nacht 27 Ballen Damentuchstoffe im Wert von etwa 10000 Mk. gestohlen worden. * Neustadt a. H. (bayr. Pfalz), 21. Dezember. Auf Veranlasfung des Staatsanwaltes in Tübingen wurde hier die Haushälterin des Privatiers Michel wegen Gattenmordes verhaftet. * Osnabrück, 21. Dezember. Gymnasial - Direktor Runge, ein bekannter Philologe, ist gestorben. * München, 20. Dezember. Im großen Warenhaus Tietz wurde die ganze Nacht gearbeitet, um der gestern erfolgten feuerpolizeilichen Auflage der sofortigen Räumung des Mittelganges des Parterre-Verkaufsraumes nachzukommen. Die Arbeit, zu der auch die weitere Unterbringung der Waren gehört, konnte jedoch nicht vollständig in der kurzen Zeit bewältigt werden. Heute wurden zwei von den Gängen des Bazars polizeilich gesperrt und nur einer offen gehalten. Aus diesem werden, nach einer neueren Ver-- fügung von heute nur sechszig Käufer gleichzeitig in bit Verkaufsräume zugelassen, also eine geringere Zahl von Käufern, als die Zahl des Geschäftspersonals beträgt. Die Maßregel kommt einer Vernichtung des Geschäftes gleich. Das Warenhaus besteht seit fünf Jahren. Der Inhaber des Warenhauses thut Schritte, um seine Jntereffen zu wahren. Universität und Hochschule. — Ernanntr Der Rektor der Kreisrealschule Professor Mann von der philosophischen Fakultät der Unlversität Würzburg zum Ehrendoktor. Prof. Mann hat sich große Verdienste um die Hebung der Kunst-Industrie in Unterftanken, besonders in der Rhön und im Spessart erworben. — Berufenr Dr. A. Fischer, Lehrer des Arabischen am Orientalischen Seminar der Universität Berlin, als o. Profeffor der orientalischen Sprachen an die Universität Leipzig. — Frauenstudium an den deutschen Universitäten» Soweit sich ein Ueberblick über den Personalbestand der deutschen Universitäten nach deren amtlichen Personalverzeichniffen gewinnen läßt, beträgt die Zahl der Frauen, die in diesem Winter in Deutschland an den Universitätsvorlesungen teilnehmen, 664. Davon entfallen allein 406 auf Berlin, dann kommt Breslau mit 47, Bonn mit 44, Göttingen mit 37, Halle mit 33, Kiel mit 20, Freiburg mit 16, Straßburg mit 15, Königsberg mit 14, Heidelberg mit 13, Marburg mit 8, Erlangen und Tübingen mit je 5, Würzburg mit 1. Ohne studierende Frauen sind also Gießen, Greifswald, Jena, Leipzig, München, Münster und Rostock. Darunter nehmen Gießen und Jena überhaupt einen ablehnenden Standpunkt gegen die Zulassung der Frauen ein; in Gießen soll aber schon für die nächste Zeit die Zulassung in Aussicht genommen sein, in Jena, ebenso wie in Greifswald finden seit Jahren stark besuchte besondere Ferienkurse für Frauen statt. Ob bei den übrigen genannten Universitäten nicht doch vielleicht Frauen thatsächlich als Hörerinnen zugelassen, aber in den • Personalverzeichnissen nicht besonders aufgeführt sind, muß dahingestellt bleiben. Nähere Angaben über die Fakultäten, in deren Bereich die von den Frauen besuchten Vorlesungen liegen, finden wir leider nur bei zwei Universitäten, bei Heidelberg und Straßburg; dort sind unter den 13 Hörerinnen 12 der philosophischen und 1 der theologischen Fakultät zugezählt, in Straßburg aber haben sich 11 für die philosophische, 3 für die medizinische und 1 für die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät eingeschrieben. Bei dem berechtigten großen Jntereffe, das jedermann an der Frage des Fraucnstudiums nimmt, mag an dieser Stelle die Bitte an die sämtlichen Universitätsbehörden gerichtet sein, künftighin nicht nur die Zahl der studierenden Frauen, sondern auch deren Verteilung auf die einzelnen Fakultäten in den amtlichen Personalverzeich- niffen mitteilen zu wollen. — Verschiedenesr Oberarzt Dr. Marx, bisher im Berliner Institut für Infektionskrankheiten, wird, wie die deutsche medizinische Wochenschrift mitteilt, Mitglied des Instituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a. M. — Zu den in Braunschweig demnächst ins Leben tretenden Volks-Hochschulkursen haben sich nicht weniger als 1500 Teilnehmer gemeldet. Die Vorlesungen finden in der technischen Hochschule statt. — Herr Ober-Medizinalrat Dr. Christian Friedrich Klinger in Leisnig beging sein sechszigjähriges Doktorjubiläum. Aus diesem Anlaß wurde ihm von der medizinischen Fakultät der Universität Jena ein Glückwunschschreiben übersandt. Wöchentliche Uebersicht der Todesfälle in Gießen. Monat Dezember 1899. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 500, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer: 16,88, ohne Abzug der Ortsfremden 8,44°/«>. Kinder Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Es starben an: Zusammen: Erwachsene: 1. im Lebensjahr: vom 2.—15. Jahr: Lungenschwindsucht 2 (1) 2 (1) — — Influenza 1 — — 1 Diphtheritis I — — 1 Diarrhöe 1 (1) — 1 (1) — Atrophie 1 — 1 — Herzleiden 2 (2) 2 (2) — — Summa: 8 (4) 4 (3) 2 (1) 2 Wetterbericht. Während über dem Mtttelmeergebiet niederer Druck forlbesteht, dringt Daß intensive barometrische Maximum im Nordoften des Erdteils noch immer westwärts, sodaß über Central- Europa das Barometer allenthalben weiter gestiegen ist. DieDruck- vertetlung ist aber ziemlich unregelmäßig, sodaß im Süden heule wieder Schneefälle eingetreten sind. In Trieft herrschte am Morgen heftige Bora mit Schneefall bei nahezu 5 Grad Kälte. Im Süden Bayerns sind die Temperaturen gegen gestern mäßig gestiegen, im Norden dagegen gesunken. Auch an den Hochstaltonen ist eß etwas kälter geworden und haben sich allgemein Schneefälle und Nebel eingestellt.. - Voraussichtliche Witterung: Teils heiteres, teils nebeliges Frostwetter mit einzelnen Schneefällen. Schisssnachrichten Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten- Carl Loos und I. M. Schulhof. Der Postdampfer Dresden, Kapitän A. Könemann, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist gestern 9 Uhr vormittags wohlbehalten in Baltimore angekommen. «te in $$*■ «nf »* i* 9*6* >-r foforthebneL9if‘e" wsnS ' **• W?A b‘n ch ttiw * ufet gleichzeitig in die ' geringe W von Personals beträgt, Die i?sn"^eschäftes 1 N Jahren. Der llte' wn sM Interessen Hochschule. ä“Lw*®“ lifät $ür<6urg zum "enfte um dir Hebung der nderMnundMtzM^ r« der bübischen amDiieiv Mä o. Professor ber orienta-. I. deutsche« Univttfitäten. nalbefianb der deutschen Uni- izeichnissm gewinnen laßt, be- Winter in Deutschland an den Davon entfallen allein 406 auf in mit 44, Göttingen mit 37, >, Straßburg mit 15, Königsnit 8, Erlangen und Tübingen mde Frauen sind also Gießen, nster und Rostock. Darunter nen ablehnenden Standpunlt ließen soll aber schon für die lammen sein, in Sena, ebew'o besuchte besondere Aen'enburse eiumnten Umoirfiiäten ttity Mw Mlasim, aber in den ■ M sind, M atm, in deren Bereich die von sindm wir leider nur bei zwei ßbmg; dort sind unter den > 1 der theologischen Fakulti! il für die philosophische, 3D ^naturwissenschaftliche (jalultat neu Interesse, das jedermann t, mag an dieser Stelle die -en aerichtei sein, tünstighin ien, sondern auch deren ««* en amtlichen N0*^ ■ Marx, bisher im «erltner wie die deutsche ** uts für experimentelle ThnoM schweig denmöchst i^ ben sich nicht wemger als ,nQen sind en in der te^n'l alrat Dr. ehristian MJJ ibriaeä Doltorjuvüaum. NnF-ko'EdnUM'W ^deHlle in KW» i. i i der Ortsftnnden /« waW-^* KD : i 2 (t) * nieU «äi'Ä S-tf'SE rM[UW „n. La-' ■ 4 die Z-s»' Bekanntmachung. Betr.: Die Erhebung der Beiträge für die Jnoalidltäts- und Mers- Versicherung. Wegen der mit dem 1. Januar 1900 etntretenden Neuregulierung der Einkünfte der Versicherungsanstalten aus Beitragsmarken müssen alle bis Ende dieses Jahres noch fällig werdenden Berficher- ungsbeiträge alsbald eingezogen und besonders abgerechnet werden. Die Beiträge für die bei uns angemeldeten Versicherten sind z. Zt. bis einschließlich den 19. November l. I. erhoben; für den Rest des laufenden Jahres wären solche sonach noch für 6 Wochen zu entrichten. Wir werden deshalb Anfangs Januar k I. die Beiträge entgegen der seitherigen Hebung nicht für 4 Wochen, sondern ausnahmsweise für 6 Woche«, d. i. für den Rest des Jahres vom 20 November bis 81. Dezember 1899, durch unseren Kasienboten Schwan erheben taffen. — Nach dieser Zeit geschieht dies dann wieder von 4 zu 4 Wochen Um die Erhebung für alle bis Ende dieses Jahres noch fällig werdenden Beiträge alsbald nach Jahresschluß ermöglichen zu können, werden alle diejenigen Arbeitgeber, bei welchen noch ein Wechsel ober eine Annahme von neuem Personal in fragt Zeit stattfindet, hiermit zugleich aufgefordert, die An- und Abmeldung möglichst sofort, jedenfalls aber binnen der vorgeschriebenen dreitägigen Frist, bei Meldung von Strafe zu erstatten. Gießen, den 18. Dezember 1899. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ______________________I. V.: Wolff._____________________8775 Real und Handelsschule (Pensionat) in Marktbreit a. Main. Die Reifezeugnisse berechtigen zum einjährig-freiwilligen Dienste. Gute Verpflegung, strenge Aufsicht, Nachhilfe. _ 6888 Gesunde, freie Lage, schone Schlafzimmer, Badezimmer, 2 große Spielplätze, Park, elektrisches Licht rc. rc. — Aufnahmsalter 10 bis 16 Jahre. Prospekte durch J. Damm, Rektor. Sonntagsverein für Mädchen. Die Vereinigung der Mädchen findet statt an jedem Sonntag zwischen 2 und 7 Uhr nachmittags im Saal der Kleiukinderschule. Die Mädchen können zu jeder Zeit kommen und gehen. Um 4 Uhr find t gemeinsame Unterhaltung statt mit Gesang, Ansprache, Erzählung. Gute, unterhaltende Bücher und Spiele sind in großer Zahl vorhanden. Wir laden zur Teilnahme freundlichst ein. Der Vorstand des Sonntagsvereins: 8108 Dr. Naumann, Pfarrer. r MMMUtii i Zur Vackzeit empfehle sinil. Bactaihaien, §urks Mtemnkhl. Bei Abnahme von 5 Pfund per Pfd. 18 Mg. 8622 Emil Bender. 11* Mim «nac-, Rum-, Burgunder- und Portwein - Punscheffenz eigener Bereitung, Bischofeffenz, Maiwein« effenz, ferner alte, abgelagerte Spirituosen: Arrac, Kognak, Rum, Zwetschengeist, Kirschengeist, Heidel- beergeist, Wachholdergeist, Enziangeist. Deutschen Bürgerbitter, Südwcine, guten, reinen Rotwein die Flasche Mit. I empfiehlt 8766 Otto Schaaf, Seltersweg 39. Für alle Hustende sind Kaisers I Brust-Caramellen I aufs dringendste zu empfehlen. I n/QA notariell beglaubigte j üiOU Zeugniffe liefern den ■ schlagendsten Beweis als uuüber- I troffen bei Husten, Heiser- I leit, Catarrh und Ber- B schleiwnug. Paket 25 Pfg. bei W A. Sk G. Wallenfels, Markt 21, Telephon 46, Ctzr. Wallenfels, Heinrich Wallach in Gießen. 7180 Frisch^chwereHasen empfiehlt 04559 Wildhändler Ebel, Rittergasse, gegenüber meiner früheren Wohnung. Samos feinster griechischer Wein, per Flasche 1 Mk., empfiehlt 8678 Louis Lind, Weinhdlg. 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