8811 s statt. rein. «« »bt»ds 8>/, >rn. Wgkeit des Setei; »r 8212 Vor fton-. MWuWlk Älagm. 8183 ritz, -w sj&s iseui« h Gr<4 WfibeW* ’JP I 'zahlte Entschädig' I tut ®W , **** I 1S99 Nr. 276 Drittes Blatt. Donnerstag den 23 November Gießener Anzeiger General-Anzeiger Krzng-prets v'.erle! jährlich 2 Mark 20 Pftz. monatlich 75 Pfß. mit Vringerloh«. Bei Postbezug 2 Mark 60 Pf», vierteljährlich • ene#*« • Knjtigtn zu kr nachmittag- ftr ke L^ß nrl*rinmlrn Stumme« kl »orm. 16 Uhr. 88e ln|etgtn»Bennittlung»tteBen le* In» nnl ÄuSieitiV nehmen Lnzeigcn für len Gießener Unzeiger tntyw Gtzehener »et kn km Knzeiger »kkrUNch Viermal ktfdegt. Amts- und Anzeigedlutt für den Kreis Gieszen. Kelettten, •gelitten uni ®ruderet: >4*(tre|< Ar. 1. Grasisbeilsgrn: Gießener Familienblatter, Der^hessische Kandwirl, 1 Adresse für Depeschen: Auzeiger Klöiter ffif hessische Volkskunde. ! ^«^^.51. »>»»»»^MWMW»MWWW^WWMMWWWWWMWWWW»«WWWMW^^WWWWMWW»WMMWWWWMWM»WWWWW»WMW«WM^WMW»W>WMWM»MMW»W— Die erhöhte Hundesteuer als Wohlthat. (Nachdruck verboten.) Immer näher rückt die barbarische Zeit einer plötzlichen, großen Hundevertilgung. Selbst von denen, welche ihren Hund als treuen, klugen, wachsamen, geduldigen und folgsamen Gefährten so lieb gewonnen haben, wie der Mensch ein mit diesen hochschätzbaren Eigenschaften auS- gestattetes Tier nur lieb gewinnen kann — selbst von diesen werden viele mit dem scheidenden Jahrhundert von ihrem Hunde sich für immer trennen. Mehr noch als in den Städten wird dem Vernehmen «ach auf den Dörfern, wo man eine jährliche Staatssteuer für Hunde von 10 Mark nicht nur als etwas gänzlich Ungewöhntes, sondern beinahe als etwas Unfaßbares betrachtet, die Zahl der Hunde bald auf ein Minimum reduziert werden. Ebenso dürfte freilich auch für den Staatssäckel der aus der staatlichen Hundesteuer erhoffte Gewinn nicht mehr als ein Minimum repräsentieren. Beides darf man bedauern, dennoch aber die bevorstehende Hundevertilgung in gewisser Hinsicht als eine humanitäre, wohltätig wirkende Maßregel gutheißen. Betrachten wir einmal mit offenen Augen das Los unserer Hunde, so müssen wir zugeben, ohne den Vorwurf zu großer Sentimentalität auf uns zu laden, daß es in sehr vielen Fällen gewiß kein beneidenswertes, sondern vielmehr ein bejammernswertes genannt zu werden verdient. Wie unbarmherzig, ja geradezu unwürdig für Menschen, werden vielfach Zug- und Wachhunde behandelt! Nicht selten entspringt solche Behandlung zwar reinem Unverstände und immer noch unter Berufung auf den veralteten lächerlichen Satz: Man ,soll das Tier nicht mit dem Menschen vergleichen. Aber als Entschuldigungsgrund für gefühllose Behandlung der Tiere, insbesondere der treuesten und klügsten von allen, unserer Haushunde, sollte heutzutage, am Ende des sogenanten „aufgeklärten" Jahrhunderts, selbst bloße Unkenntnis in dieser Hinsicht nicht mehr Geltung genießen. Sie ist vielmehr geradezu polizeiwidrig, wie man zu sagen pflegt; denn jedes neunjährige Schulkind ist darüber unterrichtet, daß der Organismus des Hundes, ebenso wie derjenige des Pferdes und vieler anderer Tiere, die größte Aehnlichkeit mit dem Organismus des Menschen aufweist. Keineswegs bloß Hunger und Durst, sondern auch ein dringendes Bedüifnis nach täglicher freier Bewegung, nach Reinlichkeit des Lagers und dessen Umgebung, nach Schutz vor Sonnenglut, Regen und Frost, und nicht zuletzt noch freundlichen Worten von ihrem Herrn und dessen Angehörigen, ja sogar Ehrgefühl ist den Hunden eigen, wie Hunderte von Beispielen unwiderleglich beweisen! Grausam ist es deshalb, wenn z. B. Wachhunde nur einmal des Tages, und wohl gar noch unzulänglich, ge» füttert werden; wenn ihnen nicht immer reines, frisches Wasser zur Verfügung steht; wenn sie jahraus, jahrein weder am Tage, noch während der Nacht von der Kette gelöst werden; wenn sie in mangelhaft vor den Unbilden des Wetters geschützter Hütte untergebracht und niemals, oder doch nur in seltenen Ausnahmefällen, mit einem freundlichen Blick und Wort bedacht werden, als ob sie nicht mehr Verstand und Gefühl besäßen, wie etwa ein Stück Holz oder ein Stein. Hunden, deren Herr so unverständig und grausam verfährt — leider kann man sich täglich davon überzeugen, daß eS Hundebesitzer von dieser Sorte allerorten giebt — solchen Hunden wird am Ende dieses Jahrhunderts unzweifelhaft eine Wohlthat erwiesen, wenn sie durch einen wohl- gezielten Kugelschuß oder durch den Tierarzt, am raschesten mittelst des augenblicklich tötenden Cyankali, von ihrem traurigen Lose befreit werden. Allen dem Tode verschriebenen Hunden sollte deshalb wenigstens ein möglichst rasches und schmerzloses Ende bereitet werden. Das verdienen sie redlich als Lohn für die ihrem Herrn erwiesene felsenfeste Treue, Pflichterfüllung und Ergebenheit ohne jegliches Falsch! — Wir glauben nicht vergeblich an das Gefühl und die Bildung der Leser unseres Aufsatzes zu appellieren, wenn wir bitten, in diesem Sinne helfend und fördernd Mitwirken zu wollen. Dr- Jagd und Spart. Attf der Letzlinger Hofjagd wurden an beiden Tagen 227 Hirsche, 313 Stück Mutterwild und Kälber, sowie 248 Sauen erlegt. Der Kaiser schoß 19 Schaufler, 16 Sauen und 20 Ueberläufer. Liebenow» Ravensteins Spezial - Radfahrerkarte von Mittel'Vuropa 1:300000 in 164 Blättern von 28 X 37 cm. [Erscheint in 20 Lieferungen von 8—9 Blatt zum Preise von 5 Mark per Lieferung oder von 1 Mk. per Blatt unaufgezogen bezw. 1 Mk. 50 Pfg. aufgezogen. Erschienen ist die 1. Lieferung, enthaltend Blatt 23 Stralsund, 35 Anklam, 36 Stettin, 47 Ruppin, 48 Cüstrin, 60 Berlin, 47 Leipzig, 88 Chemnitz. Nach dem Ableben des berühmten Kartographen Prof. W. Liebenow, Vorstand des kartographischen Bureaus im königl. preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, ist das allbekannte großartige Kartenwerk „W. Liebenows S^ezialkarte von Mittel-Europa" aus dem Verlag von Herm. Oppermann, Hannover, in den von Ludwig Ravenstein, Frankfurt a. M., übergegangen. Schon die alte Liebenow'sche Karte war seit Beginn des Radfahrsports vielen Tourenfahrern ein beliebter und zuverlässiger Wegweiser und mancher Fahrer ist nach Anschaffung und Prüfung der vielen neuen sog. Radfahrerkarten immer wieder auf die Liebenow'sche Karte zurückgekommen, weil eben keine Karte existiert, welche hinsichtlich Reichhaltigkeit des Inhaltes und Genauigkeit einen Vergleich mit ihr aufnehmen kann. Es ist dies kein Wunder, denn es ist die einzige Karte, zu deren Herstellung sämtliche in Betracht kommenden Generalstäbe das Material geliefert haben und welche in so feinem detaiillierten Stiche das ganze Gebiet zwischen Orleans—Debreczin und Memel—Brennerpaß in völlig einheitlicher Gestaltung behandelte, während alle anderen seither erschienenen Karten dieser angenehmen und absolut notwendigen Einheitlichkeit entbehren. Universität und Hochschule. Gestorben r In Dresden der Bildhauer Profeffor Friedrich Rentsch in seinem 64. Lebensjahre und im 27. Jahre seiner Lehrthätig. Zeit an der kgl. Technischen Hochschule infolge eines Herzschlags. Berlin, 21. November. Nach den Informationen der ^Volkszeitung" hat die Fakultät dem Stadtverordneten Preuß ihre Mißbilligung ausgesprochen; die mildeste Form zur Bestrafung für begangenen Frevel. BerschiedeneS r Die Tübinger philosophische Fakultät hat dem als Pädagogen und Turnschrfftsteller in weiten Kreisen bekannten Profeffor Dr. O. H. Jäger, dem ehemaligen Leiter der württembergischen Turnlehrerbildungsanstalt, aus Anlaß der 50jährigen Wiederkehr des Tages, da er s. Z. auf Grund einer Schrift über „Die Gymnastik der Hellenen" einen akademischen Preis an der dortigen Universität errang, honoris causa das Doktordiplom erneuert. Außerdem hat die medizinische Fakultät dem Obermedizinalrat Dr. Hermann v. Hölder in Stuttgart anläßlich seines 80. Geburtstages das Doktordiplom erneuert. — ©einen 70. Geburtstag feierte in Göttingen Prof. Dr. G. Meißner, der Entdecker der Tastkörperchen in der Haut der Innenfläche der Hand und der Fußsohle. — Der in Leipzig verstorbene Profeffor der pathologischen Anatomie Dr. Birch-Hirschfeld war 1842 zu Muvensiek bei Rendsburg geboren. Besonderen Ruhm erwarb er sich durch sein „Lehrbuch der pathologischen Anatomie" und sein Verdienst, als einer der ersten festgestellt zu haben, daß bei der Uebertragung von Krankheiten Kleinlebewesen wirksam sind. — Zum Profeffor der AugenheUknnde an der Universität Athen ist Dr. Gasepis gewählt worden. Die Absetzung seines Vorgängers und die Neuwahl war lediglich eine Folge von Parteikämpfen um die betreffende Profeffur, bei der schließlich die gegenwärtige Regierungspartei gesiegt hat. Auch an der Hochschule dortselbst ist, wie in allen Verwaltungszweigen, die wiffenschaftliche und fachliche Befähigung Nebensache, die Parteiunterstützung entscheidet. — Wie an der Universität Gent werden nun auch in Lüttich Kurse für Russisch und Chinesisch eingeführt.________________ Handel und Verkehr. Volkswirtschaft. Offenbach, 20 November. E-ne zahlreich besuchte Versammlung htcsiger und Frankfurter Fabrikant-n, Grossisten und Kommissionäre der Lederwarenbranche einigte sich heute nach längerer Beratung dahin, vom 1. Dezember dss. I?. ab eine allgemeine Erhöhung ihrer Warenpreise sowohl für Bestellungen auf alte, wie neue Muster etntnten zu lassen. Man war allgemein der Ansicht, daß die fortwährend steigenden Preise der Rohmaterialien einen Aufschlag notwendig machen, da keine Aussicht vorhanden iei, daß namentlich die M tallpreise in nächster Zett zurückgehen. In der Versammlung wurde mttgeteilt, die Vereinigung Berliner Lederwarenfabrikanten beabsichtige, in gleicher Weise vorzugehen, sodaß ein allgemeiner Aufschlag der Lede^waren zu erwarten ist. Limburg a. d. Lahn, 21. November. Fruchtmarkt. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen 13.01 Mk., Weißer Weizen —Mk., Korn 11.50 Mk., Gerste 9.94 Mk., Hafer 6.70 Mk., Erbsen —Mk., Kartoffeln —Mk. Frankfurter Börse vom 21. November. Wechsel auf New-York zu 4.201/2-21 Vz- Prämien auf Kredit per ult. November 0.90%, do. per ult. Dez. 2.30%, Diskonto Kommandit per ult. Nov. 0.70 / , do. per ult. Dez. 2.00%, Lombarden per ult. Nov. 0.55%, do. per ult. Dez. 0.85%, Staatsbahn per ult. Dez —.—%. Notierungen : Kreditaktien 232.90-80, Diskonto - Kommandit 191.90-000.00, Staatsbahn 141.50-00, Gotthard 143.60-000, Lombarden 31.95, Ungar. Goldrente 97.90, Italiener 93.90-00, 6prozentige Mexikaner —, 3proz. Mexikaner 25.80, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.19, Privat-Diskont 5%% G. 1% bis 2% Uhr: Kredit 282.70-232.50, Diskonto Kommandit 191.90, Staatsbahn 141.40, Lombarden 32, Türken C 00.00. Verlosungen. Ungarische 100 st.,Lose vom Jahre 1870. Ziehung am 15. November 1899. Auszahlung am 15. Februar 1900. Gezogene Serien: Nr. 119 242 355 370 394 413 419 951 1056 1108 1120 1146 1252 1286 1659 1948 1950 2043 2142 4326 2366 2386 2440 2488 2695 2784 2806 2841 3090 3196 3237 3412 3574 35vl 3681 3737 3930 4013 4241 5495 4537 4697 4891 5067 5149 5351 5521 5790 5930 5972. Hauptpreise: Serie 355 Nr. 35 ä 150 000 fl. Serie 951 Nr. 50 ä 10 000 fl. Serie 2366 Nr. 24 ä 5000 fl. Serie 2366 Nr. 36, Serie 4013 Nr. 27, Serie 5972 Nr. 12, 29 je 1000 fl. Serie 413 Nr. 38, Serie 419 Nr. 19, Serie 1286 Nr. 31, Serie 1948 Nr. 15, Serie 2043 Nr. 17, Serie 2142 Nr. 16, Serie 2326 Nr. 5, Serie 2886 Nr. 25, Serie 2440 Nr 11, Serie 2488 Nr. 24, Serie 3412 Nr. 14, Serie 3681 Nr. 23, Serie 4241 Nr. 28, Serie 4495 Nr. 41, Serie 4698 Nr. 6, Serie 4697 Nr. 17, Serie 5930 Nr. 8 je 500 fl. 4proz. Prämien-Obligationen der Ungar. Hypothekenbank. Z'ehung mm 15. Naoeinv.r 1899. Auszahlung am 15. Februar 1900. Hauptpreise: Serie 2813 Nr. 59 ä 35,000 fl. Serie 3588 Nr. 58 a 1500 fl. Serie 2093 Nr. 42, Serie 3541 Nr. 98, Serie 3751 Nr. 68 je 1000 fl. — In der hierauf folgenden Tilgungsziehung wurden die nachstehenden Serien Nr. 60 210 274 396 587 737 8 7 974 1085 1145 2255 2303 2342 2373 2840 3023 3085 3373 3609 3631 3858 3876 3939 3972 (alle Nr. 1—100) gezogen und werden dieselben mit dem Nominalbeträge von je 100 fl. eingelöst. (Ohne Gew.) Stadt Genua 150 Ar.»Lose vom Jahre 1870. Ziehung am 2. Bovember 1899 Auszahlung am l. Februar 1900. Hauptpreise: Nr. 39206 ä 50,000 Fr. Nr. 34923 L 5000 Fr. Nr. 17695 49429 57678 je 1' 00 Fr. Nr. 7698 15466 20995 21831 24070 34214 je 500 Fr. Nr. 3368 6076 10088 28628 28887 34 23 38651 43958 62224 69378 je 250 Frks. Neuenburger 10 Fr.-Lose vom Jahre 1857. Ziehung am 1. November 1899. Hauptpreise: Nr. 16l57 ä 6000 Frks. Nr. 67853 ä 500 Frks. Nr. 5932 12986 68668 110394 je 100 Fr. Nr. 1938 8089 41360 46866 71559 73954 75958 82947 100914 je 50 Fr. Zahlungseinstellungen. Konkurseröffnungen: Ziegler Phil. Andres, Stotzheim (Barr); Kaufmann Abraham Hamburger (Franz Wilke Nacht), Berlin; Firma Karl Mauck, Darmstadt; Handelsmann Georg Böhme, Wachstedt (Dingelstädt); Bäcker Gottfr. Schmidt, Durlach; Firma C. Horn, Mörchingen (Grosstänchen); Kaufmann Alois Woywode, Guhrau; Nachlass des Baumeisters Karl Hemr. Bernh. Fischer, Hainichen; Kaufmann Wilh. Todtenhaupt, Hannover; Kaufmann Gust. Wilhelmi, Kassel; Kürschner Emil Renner, Kulmbach; Droguenhändler Herm. Lindenberg, Magdeburg; Zigarrenhändler Ang Betbon, Magdeburg; Schneider Leonh. Schindler, München; Maurermeister Reimer Nickol. Winkelmann, Neumünster; Maler Paul Georg Giebner, Plauen; Kunst- und Handelsgärtner Jos. Klahm, St. Ingbert: Handelsfrau Anna Mummert, Steinau a. O.; Restaurateur Wilhelm Hofmann, Stuttgart; Zimmermaler Theodor Lorenz, Stuttgart; Krämer Math, Rinker, Marsohalkenzimmern (Sulz); Schuhmacher David Cohn, Tuchei; Färber Aug. Bernholt, Beelen (Warendorf); Schlosser Ernst Romahn, Züllichau. Humoristisches. * Marforio und Pasquino. M.: Die Engländer habens doch gut! P.: Wieso? M.: So viel sie auch von den Buren gehauen werden, sie können immer „Viktoria" schreien. („Münch. Jugend.") * M.: Wissen Sie schon, daß die Böhmen von einer ihrer bekanntesten National-Eigentümlichkeit — der Vorliebe für Musik gelassen haben? P.: Nein, wieso? M.: Nun, sagen nicht alle: „Mi brauchens kan Clary net! ?* (Klarinett.) („Münch. Jugend.") * Neues von Serenissimus. Durchlaucht bemerkt gelegentlich eines Spazierganges einen Knaben, der in einem Bache Krebse fängt. „Aeh, sagen Sie lieber Kindermann, das sind wohl Krebse?" „Zu Befehl, Durchlaucht, es sind Krebse." „Aber, äh, die roten sind doch wohl feiner, nicht wahr?" :i" Nur immer schneidig! Oberlehrer Y., Leutnant der Reserve, führt im Manöver seine Leute zum Angriffe. Mit geschwungenem Säbel stürzt er voran und überhört dabei in seiner Begeisterung das Signal: „Das ganze halt!" Plötzlich ertönt hinter ihm aus den Reihen der Mannschaft vernehmlich der Ruf: „Laßt doch das dumme Luder alleene loofen!" Entrüstet wendet er sich herum, droht mit dem Finger und sagt: „Das mächt ich nich noch ä zweitesmal härenl" („Münch. Jugend.") Aus dem Oelchästslrben. — Die bekannte Lokomobilfabrik Heinrich Lanz in Mannheim hat für eine elektrische Bahncentrale in Lodz, dem russischen Manchester, vier Stück normal je 125 pferdische Compound-Lokomobilen, welche insgesamt eine Maxim«lleistung von über 800 Pferdekräften entwickeln, in Auftrag erhalten. Es ist dies ein neuer ehrender Beweis für das Renomee unserer deutschen Maschinenindustrie im Allgemeinen, wie auch besonders genannter Firma, welche es verstanden hat, in Rußland speziell die englische Konkurrenz erfolgreich zu bekämpfen. So trug auch vor noch nicht langer Zeit die Firma Heinrich Lanz bei einem Auftrag über neun Lokomobilen für die Chinesische Ostbahn-Gesellschaft in St. Petersburg den Sieg über die deutsche und englische Konkurrenz davon. — In unserer rastlosen Zeit der Neuerungen und Erfindungen hat sich die Aufmerksamkeit der Menschen vorwiegend einem erst in seiner ganzen Bedentung erkannten Zweige der Wissenschaft, der Hygiene, zugewandt. — Die Hygiene lehrt, daß neben der Sorge für die Reinlichkeit des Körpers ein für die Gesundheit besonders wichtiges Erfordernis eine rationelle Hautpflege ist. — Eine für die Pflege der Haut wichtigsten neueren Entdeckungen ist die Thatsache, daß die menschliche Haut ein Fett enthält, das vermöge seiner antiseptischen Eigenschaften der Haut Schutz gegen die Mikroorganismen und Bakterien der Luft gewährt. Die meisten der Hautunreinigkeiten sind auf den Verlust dieses Hautfettes zurückzuführen. Es zeigte sich nun, daß das „Lanolin" genannte Fett mit diesem Hautfett analog ist, und daß alle Hautunremig- leiten oft schon nach nur einmaliger Anwendung von „Lanolin verschwinden. — Von ganz vorzüglicher Wirkung ist das aus „Lanolin hergestellte Larrolin«Tottette.CreaM'Lanolirr, das m allen Apotheken und Drogerien vorrätig ist. Besonders möge dasselbe unseren Frauen zum Schutze der zarten Haut der kleinen Kinder empfohlen fein, bei denen unter Lanolinbehandlung ein Wundwerden gänzlich ausgeschlossen ist. — Beim Einkauf des Lanolin-Toilette- Cream-Lanolm" achte man darauf, daß jede Tube und jede Dose zur Garantie der Echtheit die Marke „Pseilring" trägt. Bekanntmachung, die Ausführung des Jnvalidenversicherungsgeietzes vom 13. Juli 1899; hier: die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei den unteren Verwaltungsbehörden betreffend. Für die Stadt Gießen sind gemäß § 62 des rubr. Gesetzes und des § 1 der Wahlordnung Großh. Landesversicherungsamtes vom 25. v. Mts. von den Ssrüänden der dahier vorhandenen chrts-, Attrieös (KavriK), ZLau- und IvvuvgsKrauüenKassen, KaappschaftsKaffen «ud derjenige« eingeschriebene« oder aut Grund kandesgesetzticher Norschrifte« errichteten KitfsKassen, welche die im § 7a des Krauken- versicherungsgesetzes vorgesehene Aescheintguug besitzen und deren Bezirk sich nicht über de« Aezirk der Stadt hinaus erstreckt, sowie von der Bürgermeisterei je vier Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten und ebensoviel Ersatzmänner zu wählen. Auf Grund des § 63 genannten Gesetzes und des § 9, sowie der nachstehend abgedruckten §§ 1 bis 8 und 23 der Wahlordnung vom 25. Oktober 1899 wird hiermit Termin zur Abstimmung auf Montag den 27. November 1899 in dem Litznugssaale des Bürger- meiftereigebäudes anberaumt und zwar: für die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber von 5—5V» Atsir abendss, und „ „ „ „ „ „ Arbeitnehmer von 51/»—6 Ahr abends. Alle wahlberechtigten Krankenkassenvorstände werden hierdurch unter Bezugnahme auf die denselben bereits zugefertigten besonderen Ersuchen nochmals aufgefordert, die Wahl der Wahlmänner und deren Ersatzmänner unter Beobachtung der gegebenen Bestimmungen durch den Kassenvorstand umgehend vornehmen zu lassen und den Gewählten außer der Wahlvollmacht auch die vorgeschriebene Bescheinigung über die Zahl der Versicherungspflichtigen zu behändigen. Gleichzeitig werden die Kassenvorstände hiermit eingeladen, ihre Wahlmänner zu den oben bezeichneten Terminen zu entsenden, mit dem Anfügen, daß: 1. die Letzteren nur nach Abgabe einer ordnungsmäßigen Wahlvoll- macht und einer amtlich beglaubigten Bescheinigung über den derzeitigen Mitgliederbestand der Kasse zur Abstimmung zugelassen werden können und 2. unterstellt wird, daß diejenigen Kassenvorstände, welche zur Abstimmung Wahlmänner nicht entsenden, auf ihre Beteiligung an den Wahlen verzichten. Gießen, den 8. November 1899. Der von Großh. Landesversicherungsamt bestellte Wahlkommissär für die Stadt Gießen. Wolff, Beigeordneter. § 1. Für den Bezirk jeder unteren Verwaltungsbehörde (§ 5 Abs. 1 der Verordnung vom 18. Oktober 1899), d. i. in jedem Kreis, sowie in den Städten Darmstadt, Mainz, Gießen, Offenbach und Worms, sind von den Vorständen der im Kreise bezw. in der Stadt vorhandenen Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- und Jnnungskrankenkassen, Knappschaftskassen und derjenigen eingeschriebenen oder auf Grund landesgesetz- kicher Vorschriften errichteten Hilfskassen, welche die im § 75a des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene Bescheinigung besitzen und deren Bezirk sich nicht über den Bezirk des Kreises bezw. der Stadt hinaus erstreckt, sowie von dem Kreistage bezw. der Bürgermeisterei je vier Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten und ebensoviel Ersatzmänner zu wählen. Vorstände solcher Krankenkassen, für deren Mitglieder eine besondere Kasseneinrichtung im Sinne der §§ 8, 10 und 11 des Jnv.-V.-G. besteht, find nicht berechtigt, an den Wahlen teilzunehmen (§ 62 Abs. 2 I. V. G.). § '2 . Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten erfolgt auf fünf Jahre. Die Wahlperiode beginnt je am 1. November des Wahljahres. Die Gewählten bleiben nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amte, bis ihre Nachfolger das Amt angetreten haben. § 3. Die Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. November des Wahljahres unter der Leitung der von dem Großh. Landesversicherungsamt zu bestellenden Wahlkommissäre in der Weise statt, daß in den von den letzteren für die Wahlen der Vertreter der beiden Gruppen anzuberaumenden Abstimmungstagfahrten — geeignetenfalls nach Bildung von Wahlbezirken — die von den wahlberechtigten Krankenkassen (§ 1) und dem Kreistag bezw. der Bürgermeisterei zu entsendenden Delegierten (Wahlmänner) zusammentreten und in mündlicher Abstimmung die Vertreter und deren Ersatzmänner wählen. § 4. Die Wahlen der Delegierten (Wahlmänner) der wahlberechtigten Krankenkassen erfolgen in der Weise, daß die dem Vorstand angehörenden Vertreter der Arbeitgeber unter sich aus ihrer Mitte und ebenso die dem Vorstand angehörenden Vertreter der Versicherten je einen Wahlmann und einen Ersatzmann wählen, wobei einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen, bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Krankenkassenvorstände, in welchen entweder die Arbeitgeber oder die Versicherten nicht vertreten sind, wählen nur einen Wahlmann und Ersatzmann. Hierbei werden diejenigen Versicherten, welche als Arbeitgeber ver- ficherungspflichtige Personen nicht blos vorübergehend beschäftigen, den Arbeitgebern zugerechnet (§ 89 I. V. G.). Nach stattgehabter Wahl wird von dem Kassenvorstand für jeden Wahlmann und jeden Ersatzmann eine hinsichtlich der Unterschriften amtlich zu beglaubigende Urkunde (Wahlvollmacht) ausgestellt (Muster siehe Anlage 1), welche derselbe zu feiner Legitimation im Abstimmungstermin vorzulegen hat. Der Kreistag bezw. die Bürgermeisterei bezeichnet aus der Zahl der im Wahlbezirk wohnenden versicherten Personen, welche einer der in § 62 I. V. G. (vergl. § 1 Abs. 1 dieser Wahlordnung) bezeichneten Krankenkassen nicht angehören, und aus der Zahl der Arbeitgeber dieser Personen je so viel Wahlmänner und Ersatzmänner als Wahlbezirke vorhanden sind. Die Wahlen der Delegierten erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. § 5. Bei der Abstimmung bemißt sich das Verhältnis der Stimmen der Wahlmänner (Stimmgewicht) nach der Zahl der der entsendenden Krankenkasse angehörenden bezw. der von dem Kreistag — der Bürgermeisterei — zu vertretenden Versicherten, so zwar, daß auf 1—50 Versicherte 1 Stimme, ff 51—100 „ 2 Stimmen, .. 101-200 .. 3 «nb auf je weitere 100 Versicherte je eine weitere Stimme entfallen. Die Wahlmänner der Krankenkassen haben im Abstimmungstermin eine von dem Kassenvorstand ausgestellt? und von der Ortspolizeibehörde auf Grund der Bücher der Kasse beglaubigte Bescheinigung über die Zahl der der Kasse angehörenden Versicherten vorzulegen. Heber die Zahl der im Wahlbezirk wohnenden, einer Krankenkasse im Sinne des § 62 I. V. G. nicht angehörenden Versicherten ist von dem Kreisamt bezw. der Bürgermeisterei eine Bescheinigung auszustellen und dem Wahlkommiffär vor dem Abstimmungstermin zuzustellen. § 6. Wählbar zu Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten sind nur männliche volljährige Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Wahlbezirk wohnen, nicht Mitglieder des Vorstandes der Versicherungsanstalt oder eines auf Grund des Jnvaliden- versicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichts und nicht nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes *) zum Amte eines Schöffen unfähig sind. Mindestens je 2 der von den Kreisämtern zuzuziehenden Vertreter und je 2 Ersatzmänner müssen am Sitze des Kreisamts oder höchstens 10 Kilometer von demselben entfernt wohnen. Wählbar zu Vertretern der Arbeitgeber sind nur die Arbeitgeber der auf Grund des Jnvalidenversicherringsgesetzes versicherten Personen und die bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe, — zu Vertretern der Versicherten die auf Grund des genannten Gesetzes versicherten Personen. — Diejenigen Versicherten, welche als Arbeitgeber versicherungspflichtige Personen nicht blos vorübergehend beschäftigen, werden den Arbeitgebern zugerechnet (§ 89 I. V. G.). Die am Ende der Wahlperiode ausscheidenden Vertreter können wiedergewählt werden. § 7. Die Wahl der ständigen Vertreter und ihrer Ersatzmänner erfolgt für jede Gruppe in einem Wahlgang. Gewählt sind diejenigen nach § 6 wählbaren Personen, welche bei der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, mit der Maßgabe, daß die vier Höchstbestimmten als die ständigen Vertreter und die vier Nächsthöchstbestimmten als Ersatzmänner gewählt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Wahlkommiffär zu ziehende Los. § 8. Die Wahl zum Vertreter der Arbeitgeber oder zum Ersatz mann eines solchen kann — vorbehaltlich der durch das Statut der Versicherungsanstalt etwa noch weiter festgesetzten Ablehnungsgründe — nur aus denselben Gründen abgelehnt werden, aus welchen gemäß §1786 Abs. 1. Ziffer 2—4 und 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Amt eines Vormunds abgelehnt werden kann.**) Die Wahrnehmung eines auf Grund des JnvalidenversicherungSgesetzeS, der Unfallversicherungsgesetze oder des Krankenversicherungsgesetzes übertragenen Ehrenamts steht der Führung einer Vormundschaft gleich. Die Wiederwahl zum Vertreter der Versicherten ober der Arbeitgeber ober zum Ersatzmann eines Vertreters kann für die nächste Wahlperiode abgelehnt werden. Die gewählten Vertreter und Ersatzmänner haben sich auf ergehende Aufforderung seitens des Wahlkommissärs diesem gegenüber binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annehmen wollen oder nicht. Wird binnen dieser Frist ein zulässiger Ablehnungsgrund vorgebracht, so gilt Derjenige an Stelle des Ablehnenden als gewählt, welcher nächstdem die meisten Stimmen erhalten hat. Wird die Wahl ohne zulässigen Grund abgelehnt, worüber im Streitfälle das Großh. Landesversicherungsamt zu entscheiden hat, so hat der Wahlkommiffär dem Vorsitzenden des Vorstands der Versicherungsanstalt Mitteilung zu machen, welcher gegen Personen, die die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, Geldstrafe bis zu 500 Mark erkennen kann. § 23. Die an den Wahlen der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei den unteren Verwaltungsbehörden (§ 10), der Wahlmänner zur Wahl der Ausschußmitglieder (§ 18) und an den Wahlen der letzteren (§ 19) teilnehmenden Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber erhalten aus der Kasse der Versicherungsanstalt Ersatz für notwendige bare Auslagen und entgangenen Arbeitsverdienst nach Maßgabe der Bestimmungen des Statuts der Versicherungsanstalt, und zwar, so lange nicht )urch Statut etwas anderes bestimmt ist, nach Maßgabe des § 21 des )ermalen noch giftigen Statuts vom 20. Dezember 1890. Die einzelnen Beträge sind durch den die Wahl leitenden Beamten anzuweisen und unmittelbar nach Beendigung der Wahl, nötigenfalls vorlagsweise aus der Kreis- bezw. Stadt- oder Provinzialkasse, gegen Empfangsbescheinigung auszuzahlen. Anlage 1» Maht-Aollmacht. Bei der heute ordnungsmäßig stattgehabten Wahl eines Wahlmannes zur Wahl der Vertreter der Arbeitgeber den Kreis ........................................... für Versicherten die Stadt...........................................- ist der dem unterzeichneten Vorstand angehörende (Vor« und Zuname) (Berussstellnng) ..................................- - — (Wohnort) zum (Ersatz-)Wahlmann gewählt worden und wird beauftragt (im Falle der Verhinderung des Wahlmanns N. N. zu N.) in der für die Wahl der Vertreter der ■■ anberaumten Abstimmungstagfahrt in am ten mittags Uhr, namens des Kastenvorstands abzustimmen. am »en ................ 1899. Der Vorstand der (Unterschrift.) (Folgt Beglaubigung der Unterschriften durch die Ortspolizeibehvrde.) *) Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: „1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurteilung Oer» „loren haben; „2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder „eines Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte „oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; „3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr „Vermögen beschränkt sind." **) „Die Uebernahme der Vormundschaft kann ablehnen: „1............................ „2. wer daS sechzigste Lebensjahr vollendet hat; „3. wer mehr als 4 minderjährige eheliche Kinder hat; ein von einem anderen „an Kindcsstatt angenommenes Kind wird nicht gerechnet; „4. wer durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert ist, die Vormundschaft „ordnungsmäßig zu führen; „8. wer mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt; die Vormundschaft „ober Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine; die Führung von „2 Gegenvormundschaften steh« der Führung einer Vormundschaft gleich." Submission. Die Lieferung von 1200 Ctr. Hütteukoaks soll auf dem Wege bet öffentlichen Submission vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen liegen an den Wochentagen nachmittags von 3 bis 5 Uhr auf dem Verwaltung«, bureou offen. Offerten, mit entsprechender Aufschrift versehen, sind bis zum 24. dss. Mts., vormittag^ 12 Uhr, anher emzureichen. Die Zuschlagsfriß beträgt 4 Wochen. Gießen, 10. November 1899. Großh. Direktion der chirurgischen und ophthakm. Univ.-Klinik. 8009 J.V.: Poppert. Vossius. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Müllers Friedrich Frey von Lollar ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen grgen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigendm Forderungen und zur Beschlußfaffung der Gläubiger über die nicht ver- wertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Donnerstag de« 14. Dchr. 1899, vormittags 11 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgericht hierfelbst — Zimmer Nr. 18 — bestimmt. Gießen, den 18. November 1899. Neidhart, 8165 Gerichtsfchreiber des Großherzoglichen ____________Amtsgerichts.____________ Sekanntmachung. In der letzten Zeit sind in der Näye von Heuchelheim wiederholt Läutepfähle der Bieberthalbahn her- ausgeriffen und quer auf die Schiene» gelegt worden. Die Betriebsverwaltung der Bieberthalbahn sichert demjenigen 50 Mk. Belohnung zu, der den ober die Thäter derartig namhaft macht, daß ihre gerichtliche Bestrafung veranlaßt werden kann. Gießen, 20. November 1899. Großh. Staatsanwaltschaft. ______Zimmermann. 8194 Kkeisch-Merdingung. Am 1. Dezember 1899, vormittags 10 Uhr, wird im diess. Geschäftszimmer — Kaserne I — der Bedarf an Fleischund Wurfiwaren für die Garnison Gieße« auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1900 verdungen. Die Lieferungsbedingungen liegen im Geschäftszimmer auf, dieselben können auch gegen Zahlung der Selbstkosten bezogen werden. Schriftliche und versiegelte Angebote sind im Geschäftszimmer vor Beginn des Termini mit der Aufschrift „Angebote auf Lieferung von Fleisch- und 2Burfltoaren* versehen abzugeben. 8187 Garnisonverwaltung. llcrlkiorriniiini, Freitag den 24. November 1899, nachmittags 2 /, Uhr, sollen auf hiesigem Ortsgencht die den Erben des Emil Noll dahier zustehenden Grundstücke der Gemarkung Gießen: Flur 17 Nr. 79 — 1361 qm Wiese zwischen der Mühlbach und der Lahn, Flur 24 Nr. 239 — 1759 qm Acker a« Steinbrunnen aus de» Leih- gesternerweg, Flur 42 Nr. 113 — 2216 qm Acker über dem Rodt auf den Wartweg öffentlich meistbietend unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdende« Bedingungen freiwillig versteigert werde«. Großh. Ortsgericht Gießen. _____Gros.___8091 Bekanntmachung. Dornrerstag den 23. d. M1S-, nachmittags t/eS Uhr, sollen Neustadt 55 dahier 1. Haus- und Küchengeräte aller Art, sowie ein größerer Posten Schuhware«, 2. mehrere Centner Duten, Papierbeutel und Couverts, «opier- bücher, 1 Revolver u. v. a. zwangsweise gegen Barzahlung versteigert werden. Die Versteigerung der unter ad 2 aufgeführten Sachen findet bestimmt statt. Gießen, 21. November 1899. Q179 Seipel, Gerichtsvollzieher. Verantwortlicher Redakteur: H. Koegler. — Druck und Verlag der Brüht'schen UniversitälS-Buch- und Stcindruckerei (Pietfch Erben) in Gießen. Än Kick» für den Monat 2 Postanstalten, 3 Expedition, i 3aei(j! und! zeit entgegengeni MmM ech 1. DeMdntvs Gie Betreffend: Den M Das GrHW an Großh. Polizei SBürgermeifterekn Im Anschluß an ur im Anzeiger Nr. 213 ei na MzuMendrnAsi zu benutzen, banüt den ist, sich mit den am 1. neuen Bestimmungen ve Folge Irrtümer, bezüc werden. t M Betr.: Maul- und §la In Utphe ist die Gehöften, mit AuSnahu »le Gemarkungssperre , ließen, den 23 Großh t ' :r- Gießen, 23. M -ich, MW iu denen tuobi We ktung X “ R 'Wungen Qn ab>Ä. ift all iUni 1 ganz gleiä SegeZg oft * st A« fcl«, Gklkg, hätte, sonst vieih Rab'l6«?9 Ä'n Röj ■ 6« r,9e«li,b«n ifid° 3 unö 1