Sonntag den 23. April MS»» Drittes Blatt brr nachmittag- für den 10 Uhr. 1(Qr £ag erscheinenden Nummer bi- vorm. retoffen, spreis afii. auf Samoa haft Giessen, Alle Anzeiqen-VermittlungSstellen bei In- unb AuSlanbei nehmen Anzeigen für ben Gleßener Anzeiger entgegen. «Mckio», ExpDdition unb Druckerei 4 chntSra^e Mr. 7. en Schrift^' ■eisen ange^ in Schiit Abreffe für Depeschen: Anzeiger chietze». Fernsprecher Nr. 51. Gratisvritagen: Gießener Fmnilienvlätter, Der hessische Kandwirt, KlAter für hessische Unlksliunde. ES** Oberrichter Chambers ist ein Rad* r mässige ReUäi 'lüge hinsichtlich: rworben. llet M de Preise. gratis und frank uni Leihanil lotgaben. ?äd®r'1 nd Damen-hl" Deutsches Reich. Berlin, 20. April. Zur Samoafrage. In einem Brief an die Wochenschrift „Truth" sagt Lloyds Osbourne, der frühere langjährige Vertreter der Vereinigten Staaten Aezngrprel» vierteljährlich 2 Ma t 20 Pig. monatlich 75 Pig nut Bringcrlohn. Bei Postbezug 2 Mart 50 Psg. vierteljährlich. wörtlich überein. Nur in einzelnen Punkten sind, dem praktischen Bedürfnisse entsprechend, neue Bestimmungen hmzu- aekommen, die namentlich auf dem Gebiete des Firmen- rechtes der Wahrung von Treu und Glauben im Handels verkehre zu statten kommen dürften. Es wird daher auck dem Kaufmannsstande nicht schwer werden, sich in die geringen Neuerungen einzuleben. I- Z- Gießener Anzeiger General-Anzeiger IlltllUUlUUVlUV*. ----a---U - r der Londoner Missionsgesellschaft, und daraus erklärt sich seine Entscheidung zu gunsten Tanus. Es kann nicht nachdrücklich genug betont werden, daß in der Angelegenheit Mataafa-Tanu Deutschland völlig im Rechte und die Haltung des deutschen Generalkonsuls Rose durchaus lobenswert ist. Wir, die Engländer und Amerikaner, haben uns aus die grausamste und brutalste Weise ins Unrecht gesetzt^" — °in einer Besprechung dieser Auslassungen stellt die „Daily News" die Frage: „Werden wir die ganze Wahrheit über die Kämpfe auf Samoa erfahren? Diese Frage verdient die ernsteste Berücksichtigung und sollte den Gegenstand weiterer und eingehender Fragen im Unterhause bilden. Bis wir Sicherheit darüber erlangt haben, daß wir im Recht sind, wird man unmöglich mit Gleichmut über das Sengen und Brennen urteilen können, welches jetzt auf den Inseln unter vereinigten Flaggen vor sich geht." Berlin, 20. April. Im Verlage von Dietkich Reimer (Ernst Vohsen) ist auf Veranlassung der Deutschen Kolonialgesellschaft eine Ausgabe der Generalakte der Samoakonferenz von 1889 erschienen. Der vollständige Wortlaut der Akte ist einer Karte der Samoa-Inseln und des gegenwärtigen Besitzes der Kolonialstaaten im Indischen und Großen Ozean beigedruckt. Diese Karte zeigt außerdem die Entfernungen der wichtigeren Hafenplätze von Samoa. Der Preis beträgt 1 Mark. — Major v. Wißmann wird, wie die „Nordh. Ztg." mitteilt, anfang Mai aus Südafrika in Lauterberg a. H. bei seiner dort wohnenden Mutter eintreffen. Frankfurt a. M., 18. April. Die hierher berufene Hauptversammlung der Zentral-Darlehnskasse für Deutschland, A.-G., war außerordentlich stark besucht. Mehr als 1500 Vereine waren vertreten. Die Aktionäre sind Raiffeisensche Darlehnskassen. Aus dem vom Direktor Cremer-Neuwied erstatteten Jahresbericht geht hervor, daß das Genossenschaftswesen, soweit es die Raiffeisenschen Grundsätze vertritt, sich hier ein vorzüglich abeitendes Geldinstitut aus eigener Kraft geschaffen hat. Nach der Rechnungspersönlich haftenden Gesellschafters in der Firma nicht mehr erforderlich, letztere soll, wie bei der Aktiengesellschaft, regelmäßig von dem Gegenstände des Unternehmens entlehnt werden. Ein Zugeständnis an die neuerdings vielfach übliche Namensänderung ist es, daß bei einer solchen des Geschäftsinhabers die bisherige Firma fortgesührt werden ann. _ _ Die Beibehaltung der Firma durch den neuen Erwerber )dt aber wichtige vermögensrechtliche Folgen. Er haftet für alle Verbindlichkeiten des früheren Inhabers aus seinem Handelsgewerbe, sofern nicht das Gegenteil m das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Dritten besonders mitgeteilt ist. Der frühere Inhaber bleibt daneben allerdings auch solidarisch haftbar, Ansprüche an ihn seitens der Geschäftsgläubiger verjähren aber in t f Wenn umgekehrt ein persönlich haftender Gesellschafter oder Kommanditist iy das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt, so haftet die neue Gesellschaft für die bisherigen Geschäftsverbindlichkeiten, wenn nicht das Gegenteil in der oben erwähnten Weise eingetragen uud bekannt gemacht ist. Bei einem Uebergange des Geschäftes durch Erbgang greifen die allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechtes über die Haftung des Erben Platz. Auch die Vorschriften über Führung der Handelsbücher, Inventur und Bilanz, wie über Aufbewahrung des Briefwechsels sind im großen und ganzen dieselben geblieben. Während aber bisher jeder Kaufmann die empfangenen Handelsbriefe aufbewahren, eine Abschrift der abgesandten Handelsbriefe zurückbehalten und der Zeitfolge nach in em Kopierbuch Einträgen mußte, besteht jetzt nur die Verpflichtung einer geordneten Aufbewahrung der Handelsbriefe und Abschriften. Die Ordnung kann somit eine andere sein als nach der Zeit. Für Inventur und Bilanz kommt als ergänzende Bestimmung hinzu, daß das Geschäftsjahr, für das die Aufstellung erfolgen muß, die Dauer von zwölf Monaten Nicht übersteigen darf, und daß die Aufstellung innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgänge entsprechenden Zeit zu bewirken ist. Wenn jetzt die Aufstellung der Bilanz in Markwährung vorgeschrieben wird, so ist das für die bestehende Geschäftspraxis wohl kaum als Neuerung aufzufassen. Die zehnjährige Aufbewahrung, die dem Kaufmann bisher nur für Handelsbücher, Handelsbriefe, Inventare und Bilanzen zur Pflicht gemacht war, wird jetzt auch ausgedehnt auf die zurückzubehaltenden.Abschriften der eigenen Briefe. Das sind die wichtigsten Aenderungen, die das neue Gesetzbuch für die handelsrechtliche Stellung des Kaufmanns mit sich bringt. Man sieht, besonders tief eingreifend sind sie nicht. Die betreffenden Abschnitte des neuen Handels' gesetzbuches stimmen mit denen des alten zum großen Teile nehmlich unter Wehre, um das Laichgeschäft zu besorgen, und sie sind während dieses Geschäfts ohne große Mühe, da sie die ihnen sonst eigentümliche Scheue ablegen, haufenweise zu fangen, ja, sie lassen sich sogar mit den Händen greifen. Schon gewahrte man den Segen dieses Schonungs- gesetzes, als im Jahre 1887 die oben angeführte Schonzeit dahin geändert wurde, daß in der erwähnten Zeit die Fischerei an drei Wochentagen, von Montagmorgen bis Donnerstagmorgen, gestattet wurde, jedoch mit Ausschluß solcher Gerätschaften, die geeignet sind, die Brut zu zer- stören, zu welchen vornehmlich der Streichhamen, das Fahrgarn und das sogenannte große Zeug (Zuggarngehören. — Die Folgen dieser Freigabe können natürlich nicht ausbleiben; denn es wird gerade während des Laichgeschäftes die Gelegenheit des leichten und maffen- haften Fangens der Fische von Fischern, die kein Interesse an der Schonung haben — und solche giebt es immer — eifrig benutzt. Wenn man bedenkt, daß ein einziger fortpflanzungsfähiger Fisch je nach der Ärt 100,000 bis 250,000 Eier ablegt, die ja selbstverständlich nur zum geringeren Teile auskommen, so kann man sich einen Begriff davon machen, welche ungeheure Menge von Eiern dem Fortpflanzungsgeschäfte durch den Wegfang der Fische in der Laichzeit entzogen werden. Die oben erwähnte Freigabe des Fischfanges während dreier Tage hat wohl ihren Grund darin, daß die Berufsfischer, deren es an größeren Flüssen, wie Rhein, Main und Neckar, nicht wenige giebt, und die mitunter recht hohe Pachtsummen zahlen Feuilleton. EiM» über die Zische, Fischern nnb ZchouMeu in der Fnhn. Kenn wir auch an den Ufern der Lahn unsere Wohn- tngclinkten, so dürfte es doch dem größeren Teile des --liblKmS unbekannt sein, wie unser Lahnfluß bevölkert ist, bennn ti hat nicht jedermann Gelegenheit, die in dem Flusse -hemK: Geschöpfe zu beobachten, oder zu sehen, wie fie in ?ie (Uralt des Menschen kommen, da der Fischfang zumeist ächttW riveile betrieben wird, und nur wenige Fische des Tag^-ibeir sich an der Wafferoberfläche sehen laffen. In uasechi« Lahn finden wir folgende Fischarten vertreten: ^chA.Sal, Barsch, Kaul- oder Kugelbarsch, Döbel (Möne), uaiM ( Aalraupe), die sämtlich Raubfische sind, und dann an s -d. Friedfischen: Barbe, Bresem, Rotaugen, Weiß- nschek Schneider, Schleie, seltener Karpfen, Karauschen, -Sti&Iiige: und Neunaugen, und hier und da noch ein Rauis U. die Forelle, die aber jedenfalls aus dem oberen Teiläi her Lahn im Hinterland oder aus den Nebenbächen der sich zu uns verirrt. Auffallend war, daß nach der «Mai v. Js. stattgehabten großen Flut eine Anzahl sehr figgr?B«r Karpfen, darunter solche bis zu 12 Pfund, in der bei Gießen gefangen wurden, die entweder in den alter« ichjubetten groß geworden, bei der Ueberflutung in den nAß gekommen oder aus Teichen herausgebrochen sind. Den Hecht findet man noch zahlreich in der Lahn, und mitunter recht schwere Exemplare, es sind schon Stücke im Gewichte bis zu 25 Pfund in die Gewalt von Fischern gekommen; Exemplare von 10 bis 15 Pfund Schwere find nicht gerade Seltenheiten. Auch werden Barben bis zu 8 Pfund in der Lahn öfters gefangen. Die Krebse in der Lahn sind sämtlich einer verheerenden Seuche im Jahre 1883 erlegen, und sind bis jetzt noch keine Schritte gethan, um den Fluß wieder mit Krebsen zu bevölkern. In den Neben- flüffen der Lahn, insbesondere in den oberen Tellen derselben, wird der Krebs noch gefunden. Unsere Lahnfische genießen in Hinsicht ihres Geschmackes den Ruf der Vorzüglichkeit, und soll beispielsweise der Lahnhecht nach dem Urteil von Feinschmeckern von dem Hechte keines anderen Fluffes übertroffen werden. Das ziemlich klare und reine Wasser mag dazu beitragen, jedenfalls auch die reichliche Nahrung an kleinen Fischen. In früheren Jahren war der Fischfang in der Lahn an jedem Tage, und auch Sonntags, gestattet, jedoch fand sich die Regierung aus wirtschaftlichen Gründen veranlaßt, zur Schonung der Fische, resp. zur Förderung der Fort- Pflanzung, ein Gesetz (d. d. 17. April 1881) ju erlaffen, worin jeglicher Fischfang in der Zett vom 10. April bis zum 10. Juni, in welcher Zeit die meisten der Fischarten laichen, untersagt wurde. Diese Maßregel ist eine für die Vermehrung des Fischbestandes notwendige gewesen; denn in der bezeichneten Zeit ziehen die meisten Fische in großen Scharen an geeignete Plätze, meistens seichte Stellen, vor- frfabnt l-grich mit llincbmt brS Dutofl». lufcenrr 3f«nieLllte 6 tatter werbm km Anzeiger wSchaptti viermal De»; Kaufmann nach neuem Handelsrecht. Mt Mihe wichtiger Neuerungen enthält das im Andas Bürgerliche Gesetzbuch neu bearbeitete ™ vvjucb vom 10. Mai 1897, das in vollem Umfange am L.^unuar 1900 in Kraft treten soll, namentlich gilt dies ton der Stellung des Kaufmanns im allgemeinen. Ter 'Hmfmannsstand hat daher jetzt schon Veranlassung, h v iuiibcn neuen Bestimmungen bekannt zu machen. Begriff des Kaufmanns, von dem alles <- er : gkwe: bSmäßig Handelsgeschäfte betreibt, oder künftig, n er ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann. Die eh' (ciihitn Handelsgeschäfte, deren Betrieb die Kaufmanns- clucni^aft begründet, sind ebenfalls fast unverändert die- ftibe« Mieden. Neu dagegen ist, daß auch außerhalb ese«i fest geschlossenen Kreises andere gewerbliche Unter- i iinmngfi., die nach Art und Umfang einen kaufmännischen üM-lrieb erfordern, als Handelsgewerbe gelten, wenn , f.Kma in das Handelsregister eingetragen ist. Diese Vintrt ognni} muß aber der Unternehmer unter den gegeben » Voraussetzungen herbeiführen. Nur bei land- Vnb forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben fällt diese 23er« pflidcktrnig fort. die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über Firmm, Handelsbücher und Prokura auf Handwerker und geiMliderkaufleitte keine Anwendung finden, ist dem Iterc wit dem neuen Handelsrechte gemeinsam. Diese ßerfi'M deren Merkmale die Landesgesetzgebung noch nii(;e >r hefti mmen kann, scheiden also für das Handelsrecht er In dpt aus. ■tie Bestimmungen über das Handelsregister bieten inen besonderen Neuerungen dar. AMlich deS Firmenrechtes stand das bisher elte mlc Handelsgesetzbuch bekanntlich auf dem Standpunkte, i aß i M neue einzutragende Firma wahr sein, d. h. den wirkllliichm Inhaber bezeichnen muffe, beim Erwerbe eines ^ittmlsjMäftcs aber mit Zustimmung des bisherigen InhcMrs oder seiner Erben die bisherige Firma weiter« uefütiit hirrben könne. Dieser vermittelnde Standpunkt ist vielfcdsch angefochten worden. In der That sind Mißbräuche sehr » möglich, auch wenn die bloße Firma ohne das iiandr.^kschäft nicht erworben werden kann. Auf der anbe t iSvite stellt doch eine alte Firma ihr Kapital dar, v ;blh [beim Wechsel des Inhabers nicht ohne weiteres »ersdWdern soll. Auch das neue Handelsgesetzbuch hält abe s: an der verschiedenen Behandlung neuer und alter } h in» ft st. Der Einzelkaufmann, der eine neue Firma bcgripM muß aber nunmehr außer seinem Familiennamen nindcHinSi einen voll ausgeschriebenen Vornamen in der virmai flirren. Dadurch werden Täuschungen durch Vor- schiebimg Der Frau ausgeschlossen. Nur bei offenen Handels- ^.ese Wrssten bedarf es der Vornamen nicht. Bei der KomMMkilt-Gesellschaft auf Aktien ist der Name eines jedem Jahre findet ein solches Wettsingen statt. Der^ welcher dreimal Sieger wird, erhält den Ebrenvr, ?'" Eigentum. y ' I geringe Naturerkenntnis nachsagen könne, so auch insbesondere der Automat und zumal der Waren- oder Verkaufsautomat, keineswegs als eine ganz neue Erfindung zu be- I trachten sei. Jedem Gebildeten ist ja wohl aus physikalischen Schulbüchern die Heronsbrunnen genannte derartige Spielerei I bekannt, eine Erfindung des Alexandriners Heron, eines | Mathematikers und Naturforschers unter dem egyptischen I Könige Ptolemäus Euergetes, der im ersten Jahrhundert vor Christi Geburt regierte. Eben dieser Heron hinterließ I sogar eine eigene Schrift über Automaten (itepl auTopcrrcDv), die uns erhalten blieb (abgedruckt bei Thevenot, veterum ■aathematicorum opera, Paris 1693), desgleichen ein Werk über Luft- und Wasserkünste mit vielen Beispielen. I Von den dort ausführlich beschriebenen und durch Zeichnungen veranschaulichten, unter gewissen Bedingungen eigen- I beweglichen Maschinen oder Vorrichtungen greifen wir nur I eine derselben heraus, weil sie gerade als Verkaufsftänder, I Verkaufsautomat bezeichnet werden muß. Ihr Platz war an der Thür des Tempels; der Automat enthielt Weihwasser, dessen der Tempelbesucher bedurfte, und wir kennen I ganz genau seine sinnreiche Einrichtung. Im Innern näm- I lich eines Gefäßes befestigte Heron eine mit Wasier gefüllte I Röhre, an deren Boden sich eine mit der Außenwelt durch I ein Abflußrohr verbundene, durch einen Deckel verschließbare I kleinere Röhre oder Büchse befand. Diese Büchse war im I gewöhnlichen Zustande geschlossen; ihren Deckel bildete das I eine Ende eines zweiarmigen Hebels, dessen anderer Arm in einen kleinen flachen Teller auslief. Ein entsprechender Schlitz in der äußeren Umrandung ermöglichte, bestimmte Geldstücke wie bei einer Sparbüchse hineinzuwerfen, die von dem kleinen Teller aufgefangen wurden. Warf nun jemand ein Fünfdrachmenstück durch den Einwurf auf die Platte, so senkte sich der Hebelarm mit der Platte und hob auf diese I Weise den Deckel der im Innern der wassergefüllten Röhre befindlichen Büchse empor. Die Folge war, daß Wasier durch das Abflußrohr nach außen abfloß. Hotte sich nun der Hebel bis zu einem gewissen Punkte gesenkt, so rutschte das Geldstück von dem Tellerchen herab, und der Hebelarm | kehrte in seine frühere Stellung zurück, und die Büchse schloß sich wieder, nachdem eine geringe, aber bestimmte Menge Weihwasser abgeflossen war. Billig ist nun die Benutzung dieses Weihwasser-Automaten nach Heron nicht gewesen, denn fünf Drachmen bedeuten nach deutschem Gelbe etwa I vier Mark. In der Gegenwart gehen unseres Wissens auf- I gestellte Waren- oder Gebrauchsautomaten über eine Mark I in ihren Ansprüchen an den Benutzer noch nicht hinaus, sodaß uns die Alten auch mit diesem hohen, aber festen I Preise einstweilen noch weit voraus sind. Aeußerlich stellte I sich der Weihwasserspender als eine große Vase in der ge- I fälligen Form eines Mischkruges dar, also der Weihe des I Aufstellungsaktes vollkommen angepaßt. Wie artig, wenn I nächstens einige Vertreter von Johann Maria Farina in I Köln am Platze so und so Herons, des Alexandriner Ge- I lehrten vor Christus, Gedanken aufgriffen, um mit ihrer I Anwendung aus geschmackvollen, ja künstlerisch gestalteten I Urnen als selbstthätigen Behältern echtes kölnisches Wasser I öffentlich zu verkaufen. Wer also im Vorbeigehen ein unter- I gehaltenes Taschentuch mit diesem köstlichen Naß getränkt I haben wollte, brauchte in den Schlitz, den die sehr gefällige I Urne oben zeigt, nur einzuwerfen ein--. Doch wir I haben hier keinen Preis zu machen, nicht einmal vorzu- I schlagen. Werden doch diese wohlriechenden Geschäfte schon I selbst dafür sorgen, daß die Sache Anklang findet und sie I dabei nicht zu kurz kommen. • Verkehrswesen. Eine außergewöhnlich starke Post hat I der Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd „Kaiser! Wilhelm der Große" bei seiner am 28. Februar an- I getretenen Fahrt von Bremen nach New-Aork zu befördern I gehabt. Während den Dampfern dieser Linie sonst im I Durchschnitt 500 bis 700 Postsäcke zugehen, erhielt der ge- I nannte Dampfer deren 1342. Davon wurden von der an I Bord befindlichen deutsch-amerikanischen Seepost 277 Säcke I — 120 mit Briefen, 157 mit Drucksachen — bearbeitet; I um dies während der nun sieben Tage dauernden Ueberfahrt I keiften zu können, mußte das Seepostpersonal, bestehend aus I Zwei deutschen und einAn amerikanischen Beamten sowie I einem deutschen Unterbeamten, täglich lli/2 Stunden thätig I sein. • Der Kaiser - Ehrenpreis für den ersten Deutschen I Männer-Gesang-Wettstreit zu Kassel stellt sich als eines der vornehmsten Erzeugnisse der deutschen Goldschmiede- I kunst dar. Der Preis besteht aus einer vom Professor Anton I Seder-Straßburg i. E. entworfenen und durch den Hof- I goldschmied Theodor Heiden - München gearbeiteten Kette, I die sich der Form nach an die alten Ehren- und Ordensketten I anlehnt. An und für sich besteht die Kette aus jeweils drei I verschiedenen Gliedern, von denen eins eine kleine Harfe I zeigt- Das nächste viereckige Zwischenglied trägt in der I Mitte den deutschen Adler mit Rubinen besetzt. Goldspiralen 1 bilden den Uebergang zu dem dritten Gliede, welches wie I das erstgenannte Harfenglied von einem Eichenkränzchen um- I rahmt ist. Diese Glieder der rechten Seite, fünf an der I Zahl, tragen die Namen der hervorragendsten deutschen I Liederdichter: Uhland, Arndt, Scheffel, Brentano und Körner. I Auf den fünf Gliedern der linken Hälfte stehen Namen der I bedeutendsten deutschen Liederkomponisten: Brahms, Schu- I mann, Schubert, Jensen und Koschat. In der Mitte der I Kette ist ein Schild angebracht, auf dem der kerndeutsche I Süngerspruch: „Im Liede stark, Deutsch bis ins Mark" zu lesen ist. Darüber befinden sich zwei germanische, durch I einen Lorbeerkranz verbundene Schwerter. An der unteren I Seite des Schildes hängt an vier Kettchen ein Kleinod mit I dem Bildnis Kaiser Wilhelms II. in einem Kranz von I deutschen Adlern und Eichenlaub mit der Inschrift: I „Wilhelm Rex Imperator.“ Drei mächtige Edelsteine — I ein schwarzer und ein weißer Diamant und ein herrlicher I Rubins — versinnbildlichen die deutschen Reichsfarben I schwarz-weiß-rot und bilden nach unten hin den Abschluß. | Zu beiden Setten des Schildes befinden sich aus gefaßten Rubinen, den kaiserlichen Purvur -V'*. Den Abschluß der Kette nach oben zu, welche merkt, einen Wert von etwa 1800 Mark hat b is thronende geflügelte Viktoria, die mit ausqebrtttet-n » n:! einen Lorbeerkranz hält, gleichsam als wollte fie ih Sängern darreichen. Die ganze Kette ist in feinem öS! gold ausgeführt und wird am Schluß des Wettsino, - der Kaiserin dem siegenden Vereine überreicht wer^,» ablegung vergleichen sich die Aktiva und Passiva mit 32 Millionen. Der Gesamtumschlag betrug in 1898 379 Millionen. An den Jahresbericht schlossen sich nach eingehenden Berichten der Verbandsdirektoren Dr. Faßbender Köln und Heller-Danzig Verhandlungen über eine Neuordnung der Satzungen. Es handelt sich darum, eine Form zu schaffen, in der die Zentral.Darlehnskasse für die Zukunft, ebenso wie bisher den Geldverkehr, auch den Warenverkehr der angeschloffenen Vereine vermitteln, also sämtliche Betriebsmittel der Mitglieder beschaffen kann. Die Art und die Bedeutung dieser Neuordnung ist jüngst in dem Bericht über den ersten rheinischen Verbandstag von Raiffeisenschen Genossenschaften dargelegt worden. Ob es den Genossenschaften, die nun von den Vereinen bezw. der durch sie gebildeten Zentral-Darlehnskaffe selbst das Geschäft übernehmen, gelingen wird, die Sache auf der Höhe zu halten, wird die Zukunft erst lehren müssen. Den bisherigen Inhabern, Direktor Cremer, Dr. Kirchartz und Dr. Faßbender, sprach die Versammlung lebhaften Dank aus. Die neuen Satzungen wurden fast durchgehend mit Einstimmigkeit angenommen. Sie berücksichtigen die besondern Eigentümlichkeiten der einzelnen angeschlossenen Landesverbände, indem im Vorstand, im Aufsichtsrat und in den Beiräten die einzelnen Ver- bände vertreten sind.__________________________________________ Ausland. i Wie», 20. April. Der böhmische Landtag soll, wie man der „Tägl. Rundsch." aus Böhmen schreibt, nun doch bis Ende April oder Anfang Mai tagen; es dürften also die deutschen Landtagsabgeordneten ihrer Sitze doch «och für verlustig erklärt werden, da die vom Oberstlandmarschall gestellte Frist am 21. d. M. abläuft. Graf Thun will es angeblich darauf ankommen lassen, zu erfahren, ob der deutschnationale Radikalismus in Böhmen thatsächlich I so viele Anhänger besitzt. Dem Manne kann geholfen I werden. Vielleicht war ax dieser Sinnesänderung der I Regierung auch die Haltung der tschechischen Presse mit Schuld, welche von einem den Deutschen zu gewährenden I Pardon nichts wissen wollte. — Die Regierung setzt unterdessen ihren Feldzug gegen die Kundgebungen deutscher I Städte und Gemeinden fort. So hat dieser Tage die I Stadtgemeinde Friedland den Beschluß gefaß, alle tschechischen und zweisprachigen Drucksorten zurückzuweisen; zwei Tage I darauf sistierte die dortige Bezirkshauptmannschaft den Be- I schluß. Die Deutschen müssen eben gemaßregelt werden. — I Zur Kennzeichnung des tschechischen Abgeordneten Brez- 1 uowsky sei mitgeteilt, daß derselbe in der Dienstägigen I Landtagssitzung von dem deutschen Studentenheim in Prag I als einem „Vagabundenheim" sprach, ohne daß er vom I Oberstlandmarschall zur Ordnung gerufen worden wäre. I Vermischtes. * Hebet die mißbräuchliche Anwendung von Quecksilber bei den Lithauern im Kreise Memel, die bekanntlich auch gewohnheitsmäßige Aethertrinker sind, berichtet Profeffor Lewin, Dozent der Arzneimittellehre an der Universität Berlin, in der „Berl. klin. Wochenschr." nach Mitteilungen, die er Studierenden aus dem Kreise Memel verdankt. Lithauische Männer verschlucken metallisches Quecksilber gewohnheitsmäßig. Sie nehmen Mengen von 5 bis 30 Gramm steigend auf einmal zu sich. Knaben von 14 bis 16 Jahren sollen mit Mengen von 5 Gramm beginnen. Der fortgesetzte Genuß von metallischem Quecksilber kann zur schweren chronischen Quecksilbervergiftung führen, wenn auch metallisches Quecksilber die Eingeweide schnell durchwandert. Professor Lewin dringt darauf, daß Untersuchungen über die Wirkung des beständigen Quecksilbergenusses an Ort und Stelle angestellt werden. Unerläßlich sei die Anordnung, daß metallisches Quecksilber in den Apotheken nicht verabfolgt werde. Viel schlimmer steht es mit dem Quecksilbergenuß der Frauen. Die Frauen kaufen metallisches Quecksilber und verreiben es mit Fett. Das so gewonnene Mittel wird von ihnen genommen, um Wirkungen herbeizuführen, die der Schuldigen nach § 218 des Strafgesetz- buches Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren eintragen können. Nicht selten endet das Unterfangen mit dem Tode der beteiligten Frau. * Automaten im Altertum. Schon vor einigen Jahren hat der damalige Göttinger, jetzt Berliner Professor v. Wila- mowitz-Möllendorf in einer Festrede darauf hingewiesen, daß, wie überhaupt nur Vorurteil den Alten verhältnismäßig muffen, in ihrem Gewerbe nicht zu sehr geschädigt werden; für unsere Lahn trifft dies nicht zu, allein es kann bei einer Gesetzgebung eine Ausnahmebestimmung nicht gut getroffen werden. Haben die Fische in dem Menschen, den Fischottern, den Vögeln, Insekten, die sich in den Kiemen einnisten und u herbeiführen, genugsam Feinde, so soll man vornehmlich daraus bedacht sein, ihre Fortpflanzung nicht zu hnwern, und wenn auch das Gesetz den Fischfang in der Schonzeit an bestimmten Tagen zuläßt, so wollen wir doch den Fischern ans Herz legen, während dieser Zeit doch nicht schonungslos die im Laichen befindlichen Fische massenhaft wegzufangen; sie selbst werden ja später den Nutzen und die Freude haben, daß bei zahlreicher Vermehrung der Fischfang em ergiebiger fein wird. Noch ist zu bemerken, daß durch eine neueste Verordnung den Fischern gestattet ist, während der Schonzeit die ausschließlich zum Aalfange dienenden Gerätschaften, wie Legeangeln und Reusen, auszunehmen und wieder' einzulegen, eine Ausnahmebestimmung, die ganz am Platze ist weil man Über die Fortpflanzung des Aales vollständige Klarheit noch nicht erlangt hat, der Aal sehr zahlreich in unseren Gewäffern vorkommt, und diesem an den tiefsten Stellen auf dem Grunde lebenden Fische überhaupt nicht gut beizukommen ist. ......r. Schutz den Vögeln? I Aufruf an die deutschen Landwirte und an sämtliche 6,- 1 und Gemeinde Verwaltungen/) * I . c ma0 vielleicht sonderbar oder gar anmaßend ersckeb,» > I einfache Lan bleute mit einem Ausruf an die CcfentHdtfrithL/** | doch ein fchwereS Unrecht, welche« un« und unserem «222?® I gefügt wird, drängt un«, endlich einmal vor aller Welt taln ? I scheu auSzusprechen und un« zur Wehr zu setzen. I SS ist bekannt, wie die Italiener ganz schrecklich ualn »u I Zugvögeln Haufen. Jährlich werden Millionen bMa h?r" I und nützlichen Vögel hingemordet, großenteils nur alt I für die vornehmen Leute. Kein Wunder, daß durch biefa c I lichen Krieg die Vogelwelt der Au«rottung nahe ist unb 2 | erleben müssen, waS noch kein Volk erlebt hat, nämlich nm < I ohne Schwalben und andere Vögel, wo in heißen 6ommm , | das Unger ffcr ausfrißt, wo unser Vieh keine Ruhe mehr del » | giftigen Fliegen gestochen wird, wo gefährliche Viehseuchen I "och unbekannte Urbel un« Heimsuchen werden: nrbendn /- I Schneck in, Raupen, Rönnen, Kteferfpinner, in neuester R* / I Schildlaus u. s. w. und da» alles, weil eS den Italienern | alle Vögel ohne Unterschied wegzufangen. Trotz diesen entfetzltcheu Vorgängen un* Gefahr« Itfa | aber nur Gleichgiltigkeit und Widersprüche: Schutz I Hebung derLandwirtschaft — Tod den Vögeln L". I entbehrlichsten Schützern derselben; — Hebung der virbm- | — die Ställe voll Fliegen, die daS Vieh nicht ruh« lest« . | Viehversicherung — Schwalbentot und herrliches I der Rinderbremsen und vergifteten Fliegen; — Pfleoieosch I ~ Ausrottung der besten Schutzmannfchaft derselben; - Ipofbtbr I ! 4 ° " Vogelschutz, — BegeisteruoglürAiiui I schönbeit, Ausflüge, Verschönerungtvereill« I roheS Zusammenschießen und Erschlagen der Wachteln, träj-n I dergl.; Sommerfrische ohne Dogelkonzert; — Maturiert I allen Schulen — Naturoerwüstung durch den BogelmaßM ' | u. s. w. Welche Widersprüche! — Sind Steuern in Iu; I ficht — geht ein Schrei der Entrüstung durchs gen,, &nb. - I schweren aus Raupen- unb Schneckmfraß und Hebeihendnahnrr bd I Ungeziefers entstehenden Verluste werden schweigend nttagen. js I Sommer und Herbst tagten Versammlungen an allen iickm urj I Enden, Reden Über Reden würben gehalten und gedruckt, aber ü:u den grauenvollen Vogelkrieg haben wir kaum ein Wort der irv rüstung vernommen. Anstatt die Regierungen, die ohnehin tu Italien einen schweren Standpunkt haben, durch Proteste und (iic gaben zu unterstützen, hat man sich mit den weiß Gott wann riiuri kommenden internationalen Gesetzen vertröstet. Unsere Zugv^ kommen und gehen aber über Italien und werden dort aulgcrotit Italien ist der ärgste und fast einzige Feind derselben, und dort der Krieg eingest llt würde, könnten wir die Schutzgesetze tut; abwarten. Wir deutschen Landwirte müssen also mit allen RiMi gegen diese greuliche Wirtschaft ankämpfen. ®a6 der wni, unb gütige Schöpfer un« zusendet und für un« bestimmt hat, bei wollen wir auch erhalten und behalten für unS unb unsere Nachkomm-n. 1 Daß die kleinen Vögel mit ihren winzigen Leibern zum Genuß bi stimmt sein unb daß die Italiener ein Recht haben sollen, Go '.»es herrliche Schöpfung zu verwüsten, seine weisen unb lieb,voll« Absichten zu omiteln, dem deutschen, noch dazu verbündeten Dolle un ermeßlichen Schaben zuzufügen, das lassen wir mtS oon nitmenb o der Welt vormachen. Und wenn man un« entgegnet, bei fei ns: uralte Gewohnheit und ein nationales Vergnügen, da« ihnen nkotni nehmen dürfe, so sagen wir darauf: eine Gewohnheit und eia va- gnügen zum Schaden feiner Mitmenschen kann nie erlaubt uni i< rechtigt sein und ein so grausames Vergnügen zum Schade»^ Ruin ganzer Länder erst recht nicht. Solche« Thun 'bleibt allen Umständen ein Greuel vor Gott unb allen rechtlich badl» Menschen. Als christlich brutsche Männer und Patriot« frtfcai wir hiermit — so laut wir können — unseren tiessten Abschcow- über au« und wollen unS dagegen wehren. Bereit« Ende 3«uur vorigen Jahre« haben wir eine Eingabe an den deutschen Reichte gemacht, find aber leider damit zu spät gekommen. Wir Wa b*<' selbe erneuert unb un« auch an baö Reichlkanzleramt und «n t<« bayer. Ministerium beS Aeußern mit ber Bitte um Schrbtt der ital. Regierung gewanbt. Die Bemühungen ber deutsch« ungen zum Schutze ber Vögel im Lanbe — benn e« mutz euch bei uns manches besier werden — unb beren Bestrebungen, tntemt'ontie Schutzgesetze burchzusetzen, erkennen wir dankbar an; allein va» hllst e«, wenn wir die Vögel schützm, die Italiener sie aber vtiotchtco unb bis bie internationalen Schutzgesetze einmal iel Heben mtm unb gehalten werben, haben bie Italiener mit ben Dötzeln aufg'rau'rll unb zum Schützen ist bann nichts mehr ba. Wir haben also tffne Zeit mehr zu verlieren, bie Vögel, namentlich die Schwalben, tmv schon im AuSsterben begriffen. Darum, Ihr deutschen Lanbwirte, ©emeinben unb Bürgermeister von Stabt unb Land, helfet mit zur Rettnne btt t>, ber besten Mitarbeiter der Landwirtschaft, indem Ihr Jt'nt fammlung mehr ohne Protest gegen den Vogelmasienmord vorur. > gehen laffrt, vor allem aber, indem Ihr Euch unserer Petition den Reichstag ohne Säumen anschließet, der nicht mehr ww sammen ist. DaS ist so einfach und leicht alS möglich, t J rc‘ nur einen Bogen Papier, eine Freimarke und wenige Worte, wte tob. An den hohen deutfchen Reichstag in Berlin. ..... Betreff: Vogelschutz. Unterfertigte Gemeinde loder Stadt) ich sich der Petition der Gemeinden Adelzhofen, Egenhofen und v»eno betr. Vogelschutz, in vollem Umfang an. , _ ______ Ort und Datum. Mit aller Hochachtung (Gemeindefiegel und Unterschuß Je mehr solche Petitionen einlaufen, um so eher ist »» n vorhanden, daß unser Notschrei bei den maßgebenden Stellens» unb Berücksichtigung ftnbet. Möge keine Gemeinde, ob gra« klein, zurückstehen! Ganz besonders bitten wir schllktz noch die gesamte bayerische und deutsche l.r -s diesem Ausruf Aufnahme und Unterstützung zu gewahren, unzähliche solcher Petitionen au« allen deutschen ^uen em . und wir unser Ziel erreichen: die Erhaltung der herrlichen v wett. Gott, ihrem Schöpfer zur Ehre, dem gesamten veu Vaterland zum Nutzen! Die Bürgermeister von Adelzhofen, Egenhofen, Ebertshausen, Höf«, waww Ldelzhausen, Pfaffenhofen a/Glonn und andere. *) Wir haben der Bitte um Aufnahme diese« Aufrufe« um lieber willfahrt, als eS stch in der That um eine äußerst w'w' v Angelegenheit in ethischer und wirtschaftlicher Hinsicht handelt, wünschen, daß diese Bestrebungen Erfolg haben unb bflb. nw «' bie nächsten Interessenten, wie die Lanbgemeinden, die landiMrli«-' lichen Vereine unb Bauern u. f. w., s o n b er n au ch dit J mehrals b i S h e r d a f ü r e i n t r e t en mö ch t en. Wlwfw«'- wert wäre ein recht vielfältiger Nachbruck diese« Aufrusev. i j»->d-rn st Person **1, »- 8 to । £,,51. w | Der Zuschlag < r Mi d. 31- | Sießeo, am 6. 8 S.o>ßhn;ogl. Lmoc drr pfpQtatri] Dr. Danntmai • teinen Weitzwe ! Np iSKn unt -wreuioge bon 85 m; ;r' ^staust m i E* «• etnu «efteO B’S Tliriin, „ Mei Inn um t-fiSSg 1 nuna Ae He« * Ester 8 Lmoi 1N M bei 3321 2636 3053 I. »•: Ivr. 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